© ra richard didyk, münchen guten morgen ! schön, sie wieder zu treffen
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© RA Richard Didyk,
München
Guten Morgen !
Schön, Sie wieder
zu treffen
© RA Richard Didyk,
München
Satzungen und Ordnungen –
Aber richtig !
© RA Richard Didyk,
München
Agenda
Vorüberlegungen zu einer Satzung/Ordnung
Gesetzliche Gestaltungsfreiräume
Gesetzliche Mindestanforderungen
Satzungs-Schnell-Check
Checkliste für Satzungsänderungen
Muster-Satzung
Muster-Jugendordnung
Vorüberlegungen
Die häufigsten Fehler:
• „Mit einer eingetragenen Satzung sind wir auf der sicheren Seite“
• Mustersatzungen werden blind übernommen
• Satzung wurde ohne Strategie und Konzept erstellt
• Satzung wurde nicht rechtssicher erstellt
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Vorüberlegungen - generell
Die Satzung ist das Spiegelbild und die Visitenkarte des Vereins
•Die Satzung muss die gegenwärtige Situation und die Verhältnisse des Vereins
erfassen und den rechtlichen Handlungsspielraum liefern
•Die Satzung muss künftige Entwicklungen des Vereins ermöglichen
•Problem Mustersatzung
– Es gibt keine generell gültige Satzung
•Schlanke Satzung oder dickes Regelwerk
– „Je schlanker, desto besser „ contra Rechtsprechung
•Unterschiedliche Satzungen für unterschiedliche Vereinstypen
– Einspartenvereine, Mehrspartenvereine, Vereine mit regionalen Untergliederungen,
Vereine mit Delegiertensystem, Verbände usw.
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Vorüberlegungen - generell
Kernbereiche der Satzung
Der Satzungsinhalt ist das Ergebnis vorangegangener Überlegungen zur Strategie und Organisation des Vereins und fasst die grundlegenden Überlegungen zusammen !
Die Satzung trifft daher
•Grundaussagen zur Identität des Vereins
•Grundaussagen zur Organisation des Vereins
•Grundlagen der Mitgliedschaft
•Grundlagen für– Vereinskonzept– Vereinsführung– Vereinsstruktur– Vereinsstrategien
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VorüberlegungenOrdnungen
Satzung und Vereinsordnung
Die Regelungslücken, die der Gesetzgeber gelassen hat, werden in
der Praxis durch Vereinsordnungen geschlossen, wobei durchaus der
Eindruck besteht, dass solche Ordnungen wichtiger sind als die
Satzung selbst.
•Prinzip der Nachrangigkeit
•Keine Flucht in die Vereinsordnung– Abgrenzung nach BGH: Mitgliederschutz– Beispiele: Listenwahl, Delegiertenversammlung, Schiedsgericht, Vereinsstrafen,
Beschränkung der Mitgliederrechte (Teilnahmesperren),
•Ermächtigungsnorm in der Satzung
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VorüberlegungenOrdnungen
• Welche Arten von Ordnungen kennen Sie ?
• Worin bestehen die Vorteile einer Ordnung ?
• Worin bestehen die häufigsten (rechtlichen) Fallen bei Vereinsordnungen ?
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Vorüberlegungen
Vorteile von Ordnungen
• Vereinssatzung wird entlastet und beinhaltet nur noch Leitprinzipien bzw. die gesetzlich unverzichtbaren Regelungen
• Keine komplizierten Verfahren beim Erlass oder bei Änderung der Ordnungen
• Detailfragen können ausführlich formuliert werden, so dass sich Mitglieder und Mitarbeiter leichter einarbeiten können
• Durch ausführliche Regelungen wird zur Transparenz beigetragen
• Es kann jederzeit auf Entwicklungen im Verein reagiert werden
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VorüberlegungenOrdnungen
Häufige Fehlerquellen
• Die Satzung enthält keine Ermächtigungsgrundlage• Vereinsordnungen enthalten Regelungsgegenstände, die der
Satzung vorbehalten sind• Vereinsordnungen enthalten Regelungen, die über die Satzung
hinausgehen• Vereinsordnungen werden vom unzuständigen Organ erlassen• Vereinsordnungen werden den Mitgliedern nicht bekanntgegeben
Merke: Ordnungen sind immer satzungsnachrangig
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VorüberlegungenOrdnungen
Begriffsbestimmung
Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen.
Unterscheidungskriterien sind:
• Die Vereinsordnung regelt den „Betrieb“ des Vereins, insbesondere also das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern (z.B. Aufnahme-ordnung, Beitragsordnung)
• Die Geschäftsordnung bestimmt den Entscheidungsablauf innerhalb eines Vereinsorgans und wirkt nicht nach außen (z.B. GO zur Durch-führung der Mitgliederversammlung)
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VorüberlegungenOrdnungen
Wie kommt nun eine Vereinsordnung zustande ?
• Ermächtigungsnorm in der Satzung schaffen• Nicht-Bestandteil der Satzung, Zweck und Reichweite, inhaltliche
Vorgaben,• Zuständigkeit, Bekanntgabe• Beschluss durch das zuständige Vereinsorgan
(Mitgliederversammlung, Vorstand, sonstige Organe)• eigener Geschäftsbereich• Erforderliche Beschlussfassung (Mehrheiten)• Bekanntmachung (Vereinszeitung, Rundschreiben, Aushang usw.)
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VorüberlegungenSatzung
• Zwingende Vorschriften
• Nachgiebige Vorschriften
• Welche Regelungen enthält das Gesetz?
• Soll durch die Satzung eine andere Regelung getroffen werden?– Beispiele: Vorstand, Mehrheiten, Mitgliederversammlung usw
• Wenn die Satzung schweigt, greift das BGB– Beispiel: Zweckänderung
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VorüberlegungenSatzung
In welchen Bereichen bestehen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Satzung?
•Vertretung des Vereins nach außen (Vorstand, Besondere Vertreter)
•Beschränkung der Vertretungsmacht (Einzel-/Gesamtvertretung/Zustimmung)
•Beschränkungen in der Abwahl des Vorstands
•Bestellung des Vorstands
•Geschäftsführung des Vorstands (Auftrag, Ehrenamt, Bezahlung)
•Beschlussfassung des Vorstands
•Haftungserleichterungen für den Vorstand gegenüber Mitgliedern (§ 31 a BGB – Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit)
•Beschlüsse der Mitgliederversammlung (Beschlussfähigkeit, Mehrheiten, schriftliche Verfahren)
•Bestimmung der Stimmrechte (Minderjährige)
•Minderheitenverlangen
•Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
•Austritte
•Vermögensanfall bei Auflösung
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VorüberlegungenSatzung
Grundsätze des Vereinsrechts, die sich in der Vereinssatzung niederschlagen
müssen:
•Gleichbehandlungsgrundsatz
•Willkürverbot
•Schutz des Vereinszwecks (Mehrheiten bei Änderungen)
•Schutz der Minderheiten
•Vorrang der Satzung
•Kompetenzverteilung im Verein
•Bestimmtheitsgrundsatz bei Bezug auf andere Satzungen (Verband)
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Wirksame Beschlüsse
- die rechtliche Achillessehne der Vereine
Vereins- und VerbandsrechtMitgliederversammlung
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Vereins- und VerbandsrechtMehrheiten/ Aktuelle Gesetzesänderung
§§ 32 Abs. 1 S. 3, 33, 41 S. 2 BGB:
Veränderung der Stimmgewichtung
Klarstellung bei der Abstimmung in Mitgliederversammlungen: Es werden jeweils die Wörter „erschienenen Mitglieder“ durch die Wörter „abgegebene Stimmen“ ersetzt.
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Vereins- und VerbandsrechtAbstimmungen und Mehrheiten
einfache Mehrheit
absolute
Mehrheit
qualifizierte Mehrheit
relativeMehrheit
Mehrheit der Vereinsmitglied
er
Mehrheit der erschienenen
Vereinsmitglieder
Mehrheit der abgegebenen
Stimmen
einfache Stimmenmehrh
eit
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Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
absolute
Mehrheit
einfache Mehrheit
relativeMehrheit
qualifizierte Mehrheit
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Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
absolute
Mehrheit
einfache Mehrheit
= mehr als die Hälfte ……….
wovon ?
• der Vereinsmitglieder
• der erschienenen
Vereinsmitglieder
• der abgegebenen Stimmen
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Beispiel 1
„ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der Vereinsmitglieder.“
100 Vereinsmitglieder, von denen 90 anwesend sind, die wie folgt abstimmen:
50 Ja-Stimmen30 Nein-Stimmen10 Enthaltungen
Ist der Antrag beschlossen worden ?
Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
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Beispiel 2
„ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder.“
100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen:
50 Ja-Stimmen30 Nein-Stimmen20 Enthaltungen
Ist der Antrag beschlossen worden ?
Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
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Beispiel 3
„ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen.“
100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen:
50 Ja-Stimmen30 Nein-Stimmen20 Enthaltungen
Ist der Antrag beschlossen worden ?
Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
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Zwei Drittel ……………………..
Drei Viertel ……………………..
Neun Zehntel …………………..
wovon ?
• der Vereinsmitglieder• der erschienenen
Vereinsmitglieder• der abgegebenen gültigen
Stimmen
Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
qualifizierte Mehrheit
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Beispiel 4
„ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen.“
100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen:
Kandidat A: 50 StimmenKandidat B: 30 StimmenKandidat C: 20 Stimmen
Wer ist gewählt ?Wie verfahren Sie als Wahlleiter weiter ?
Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
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Beispiel 5
„ ….. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.“
100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen:
Kandidat A: 50 StimmenKandidat B: 30 StimmenKandidat C: 20 Stimmen
Wer ist gewählt ?
Vereins- und VerbandsrechtFeststellung von Mehrheiten
relativeMehrheit
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Was muss/soll in die Satzung ?
• nach Steuerrecht
• nach Vereinsrecht
Vereins- und Verbandsrecht 27
Vereins- und VerbandsrechtNotwendiger Satzungsinhalt (1)
• Der Verein muss eine Satzung haben - § 57 BGB.
• Diese muss schriftlich - § 59 Abs. 2 BGB• und in deutscher Sprache abgefasst sein - §§ 8
FGG, 184 GVG
In ihr müssen enthalten sein:• der Vereinszweck - § 57 Abs. 1 BGB
– weite Fassung, Änderung des Vereinszwecks
• der Name des Vereins - § 57 Abs. 1 BGB– keine Verwechslungsgefahr im selben
Amtsgerichtsbezirk
• der Vereinssitz - § 57 Abs. 1 BGB– Wohnsitz der juristischen Person
• und der Eintragungswille - § 57 Abs. 1 BGB– Eintragung in das Vereinsregister,
Rechtsfähigkeit
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Vereins- und VerbandsrechtNotwendiger Satzungsinhalt (2)
Die Satzung des Vereins soll darüber hinaus enthalten eine Regelung über
• den Ein- und Austritt der Mitglieder - § 58 Nr. 1 BGB– Aufnahmeverfahren, Austrittserklärung, Zeitpunkt
des Austritts und Beitrag, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss (verfahren)
• die Frage, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind - § 58 Nr. 2 BGB
– Laufender Beitrag,– Aufnahmegebühren,– sonstige Leistungen (Umlage, Verwaltungsgebühren,
Spartenbeitrag, Übernahme eines Amts oder
einer Aufgabe)
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Vereins- und VerbandsrechtNotwendiger Satzungsinhalt (3)
• Bildung des Vorstands - § 58 Nr. 3 BGB
– Rechtliche Stellung des Vorstands als notwendiges Handlungsorgan und gesetzlicher Vertreter des Vereins
– Außenvertretung, Vertretungsregelungen, Vertretungsbeschränkungen gegenüber Dritten und im Innenverhältnis
– Geschäftsführungsorgan, Aufgabenbeschreibung, Kollegial- oder Ressortprinzip
– Zusammensetzung (Vorstand nicht gleich Vorstand), Wahlorgan, Amtszeit, Rücktritt, Widerruf der Bestellung, Notvorstand
– Ehrenamtlich, Aufwendungsersatz (§ 670 BGB), pauschale Aufwandsent-schädigung, Ehrenamtspauschale, Vergütung, Frist BFM: 31.12.2010
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Vereins- und VerbandsrechtWichtige Gesetzesänderung zur Vertretung
Die Neuregelung zu § 26 BGB§ 26 BGB Vorstand und Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.
§ 40 BGB: In der Praxis abweichende Regelung zur (Einzel-)Vertretung
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Vereins- und VerbandsrechtNotwendiger Satzungsinhalt (4)
• die Voraussetzungen, unter denen eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist - § 58 Nr.4 BGB
– Rechtsstellung der Mitgliederversammlung, Aufgaben,– Einberufungsorgan, (außer-) ordentliche
Mitgliederversammlung, Minderheitenverlangen, Beschlussfähigkeit
• die Form, die bei einer Einberufung der Mitgliederversammlung einzuhalten ist - § 58 Nr.4 BGB
– Einberufungsmodalitäten, Tagesordnung, Anträge
• die Beurkundung von Beschlüssen (der Mitgliederversammlung) - § 58 Nr. 4 BGB
– Protokollführung
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Vereins- und VerbandsrechtNotwendiger Satzungsinhalt (5)
Schließlich ist auch noch zu beachten, dass der Verein vom Amtsgericht nur dann in das Vereinsregister eingetragen werden soll, wenn
• die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt - § 56 BGB• die Vereinssatzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wurde - - § 59 Abs. 3 BGB• in der Satzung der Tag der Vereinsgründung (Errichtung) angegeben ist - § 59 Abs. 3 BGB
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Check - Listezur Überprüfung der Satzung
Allgemeines
Name des Vereins Verwechslungsgefahr am Ort
Sitz des Vereins Verwaltungssitz
Zweck des Vereins Offene Formulierung, Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit Mustersatzung des Finanzamts
Eintragung Rechtsfolgen
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Check - Listezur Überprüfung der Satzung
Mitglieder und Beitragswesen
Formen derMitgliedschaft
Rechte und Pflichten definiert und abgegrenzt, Teilnahme-, Frage-, Stimmrecht
Eintritt Verfahren und Zuständigkeit, Rechtsbehelf?
AustrittAusschluss
Gründe, Verfahren, Zuständigkeit, Anforderungen, Streichung
Minderjährige Vertretung durch Eltern
Beitragswesen Grundlage in der Satzung für alle Arten
Umlagen Grund, Festlegung der Obergrenze
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Check - Listezur Überprüfung der Satzung
Vorstand
Zusammensetzung des Vorstands
Vorstand im Sinne der Satzung/des Gesetzes
Wer bestellt? Mitgliederversammlung,
Amtsperiode Vorzeitiges Ausscheiden
Vertretungsmacht Nach außen und innen
Zuständigkeiten Kollegialorgan, Ressortprinzip
Geschäftsführung Delegationen
Handlungsfähigkeit Übergangsklausel, Selbstergänzung
Vergütung Ehrenamtlich, 720, Aufwendungsersatz
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Check - Listezur Überprüfung der Satzung
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung
Delegiertenversammlung
Einberufung Wer, wann, wie
Zuständigkeiten
Protokolle
Mehrheiten
Minderheitsverlangen
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Check - Listezur Überprüfung der Satzung
Sonstige Organe
Besondere Vertreter
Aufgabenbeschreibung
Ausschüsse Aufgaben, Abgrenzung, Besetzung
Jugendorganisation Selbständigkeit, Kassenführung, Zustimmungsvorbehalte, Integration in Verein
Revisoren Kassenprüfung, Umfang, Rechte
Abteilungen Abteilungsordnung
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Check - Listefür Durchführung der Satzungsänderung
Allgemeine Hinweise Erledigung (x)
Gibt es Vorstandsbeschluss, Änderung durchzuführen?
Gibt es Vorschläge, besteht Einvernehmen im Vorstand, erfolgte Abstimmung mit Abteilungen usw. ?
Ist der Vorschlag bereits ausformuliert?
Neufassung oder Änderung?
Wie wird die Tagesordnung formuliert zur rechtswirksamen Beschlussfassung über eine Satzungsänderung?
Ist die geplante Satzungsänderung mit Rechtspfleger und Finanzamt vorbesprochen?
Wie beschließt die Mitgliederversammlung die Satzungsänderung?
Vorstandsvollmacht für redaktionelle Änderungen?
Bedarf es Nachfolgeänderungen in Ordnungen?
Bewirkt Änderung im Verein Neuorganisationen?
Wie , wo und durch wen wird die Änderung publiziert?
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Check - ListeRechtlicher Vollzug der Satzungsänderung
Behörden
Finanzamt
Registergericht Anmeldung: Wer? Wer unterzeichnet?
Notar, Beglaubigung
Registergericht, Wer?
Kosten
Gegenstandswert: Regelwert EURO 3.000
Eintragung: Notar EURO 10
Gericht EURO 52 (26)
Veröffentlichung EURO 1
Gemeinnützig = Kostenfrei ??
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Arbeiten an Satzungen
Überprüfung einer Satzung
Erstellen einer Mustersatzung
Erstellen einer Jugendordnung
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