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03. Juni 2009 Seite:1
Wärmeverbund Nesslau-Neu St. Johann
Infoveranstaltung für Wärmebezüger
Urs Zwingli
Eidg. Dipl. Heizungsplaner
9630 Wattwil
Mitglied Geschäftsleitung Calorex, Widmer&Partner AG
Ingenieurbüro für Energietechnik, 9500 Wil
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WärmeverbundNesslau-Neu St. Johann
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Mit der Realisierung des Gesamtprojektes wird eines der grössten Holzenergieprojekte im Kanton realisiert.
Folgende Basiszahlen zeigen die Grösse des Projektes:
-Substitution von min. 1 Million Liter Heizöl pro Jahr
-Wärme-und Elektrizitätsproduktion
-Investitionskosten ca. 15 Millionen Franken
-CO2-Einsparung ca. 3`000 Tonnen pro Jahr
-Heizleistung 4`000 kW
-Holzschnitzelverbrauch ca. 25`000 Sm3 pro Jahr
-Fernwärmenetz Trasselänge ca. 4 km
Projektgrösse:
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-ganzjährige Wärmelieferung
-Versorgungssicherheit durch mehrere Heizkessel
gewährleistet
-regionale Wertschöpfung ca. Fr. 600`000 pro Jahr
-Wärmelieferung ab Sommer/Herbst 2010
-Erstellung der Anlage gemäss höchstem
Qualitätsstandard QM-Holzheizwerke
-Förderung durch Stiftung Klimarappen
-Elektrizitätsproduktion
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Anlagekonzept mit Schnitzellagerhalle :
Rundholzlager
bei Heizzentrale
Hacken
bei Heizzentrale
Lagerung
bei Heizzentrale
Beschickung direkt
in Heizzentrale
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Situationsplan:
Optimale Voraussetzungen für einen Nahwärmeverbund:
-hohe Energiedichte, pro Trassemeter können
250 Liter Heizoel substituiert werden
-mehrere Grossverbraucher mit bestehenden Wärme-
verbünden (Büelen, Johanneum)
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Anlagekonzept Wärmeerzeugung :
Heizoellagerung60`000 Liter
Holzschnitzellagerung2`000 m3
Oelheizkessel4`000 kW
Holzheizkessel4`000 kW
Stromproduktion600 kW
Feinstaubfilter(Elektrofilter)
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Energiebedarf, Zusammensetzung :
Endenergieverbrauch Holzschnitzel: 16`475 MWh/a (25`000 Sm3/a)Endenergieverbrauch Heizoel EL: 895 MWh/a (89`500 Liter/a)Elektrizitätsproduktion 2`430 MWh/aNutzenergie an Verbraucher 10`625 MWh/a
Die produzierte Elektrizitätsmenge entspricht dem Bedarfvon 500-600 Haushalten bzw. dem gesamten Verbrauch vonNesslau-Neu St. Johann !
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Elektrizitätsproduktion, ORC-Verfahren:
3`250 kW315/250°C 2`600 kW
90/60°C
600 kW
Max. 4`000 kW
Mediumdampf 270>230°C10>0.20 bar
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Grundlagen für die Wärmelieferung:
1. Wärmeliefervertrag
2. Tarifblatt
3. Technische Anschlussvorschriften
Sämtliche Bedingungen und Vorschriften
für die Wärmelieferung sind in den folgenden
Dokumenten aufgeführt:
Im Wärmeliefervertrag und Tarifblatt sind hauptsächlich
die kommerziellen Grundlagen geregelt, die technischen
Anschlussvorschriften regeln die Technik.
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Übersicht Liefergrenzen:
LiefergrenzeWärmelieferant HEZT Kunde Unterstation
Mit Heizgruppe(n)Wassererwärmer(Neu oder best.)
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Liefergrenzen im Detail:
Unterstation (WT) Wassererwärmer (WEW)
Heizgruppe(n)LiefergrenzeWärmelieferant HEZT
Fernwärmeregler (Grundmodul)(Ausbau durch Wärmebezüger)
Wärmezähler
Kunde
Nr. Bezeichnung HEZT Kunde1 Fernwärmeregler
(Grundmodul, Montage durch Kunde)x
2 Wärmezähler(Einbau in Unterstation durch Kunde)
x
3 Absperrorgane (nach Hauseintritt) x4 Temperaturfühler (3 Stk.)
(Einbau in Unterstation durch Kunde)x
5 Unterstation mit WT und Kombiventil(Druckdifferenzregler/Regelventil)Absperrungen, Schmutzfänger
x
6 Heizgruppen (event. Erweiterungen) x7 Wassererwärmer (Boiler) x8 Verbindungsleitungen ab Absperr-
organen bis zur Unterstationx
9 Elektrische Verdrahtung x
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Empfehlung weiteres Vorgehen:
1. Frühzeitiger Kontakt mit Heizungsinstallateur
2. Abgabe TAV an Heizungsinstallateur
3. Einholung Detaillierter Offerte(n) Heizungsinstallateurmit Festlegung Anschlussleistung (kW)Empfehlung: Verwendung Standard-Unterstation,inkl. Festlegung Fernleitungseintritt, Aufstellung,Hydraulik, Regulierung, etc.
4. Nebenarbeiten (Demontagen, Elektriker) berücksichtigen
5. Absprache mit HEZT Anschlusstermineund Festlegung des Fernleitungseintrittes
6. Auftragsvergabe an Unternehmer
7. Ausführung
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Anschlussleistung:
Die Anschlussleistung (kW) wird durch den Heizungs-
Installateur aufgrund des bisherigen Heizoelverbrauches
oder gemäss Wärmeleistungsbedarfsberechnung
bestimmt.
Aufgrund der Anschlussleistung (kW) berechnet sich
die effektive Anschlussgebühr (Fr.)
Die abonnierte Anschlussleistung (kW) kann aufgrund
der Durchflussmengenbegrenzung nicht überschritten werden.
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Bewilligungen/Vorschriften:
Für den Ersatz der bisherigen Heizungsanlage
mittels Umstellung auf Fernwärme ist kein Baugesuch
erforderlich, die Arbeiten müssen jedoch gemäss den
gültigen Vorschriften ausgeführt werden.
Die Ausserbetriebnahme/Demontage des Heizoeltankes
muss durch eine Fachfirma mit Meldung zhd. der Gemeinde
ausgeführt werden !