062-02 158 abfallwirtschaftskonzept - borken · 2018-03-16 · der zwischenzeitlich aufgelöste...
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Inhaltsverzeichnis EGW
Bearbeiter: Peter Kleyboldt
Dr. Kay Backeshoff
Judith Ittner
Theo Kötting
Christian Termathe
Andreas Brinkhues
EGW
Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH
Impressum
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Borken 2012 – 2016
Beschlossen durch den Beschluss des Kreistages des Kreises Borken am 07.03.2013
Inhaltsverzeichnis EGW
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ..................................................................................................................... 3
2 Ausgangssituation ........................................................................................................ 4 2.1 Strukturdaten Kreis Borken .................................................................................... 4
2.2 Entsorgungssysteme ............................................................................................. 5
2.3 Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen ........................................ 9
2.4 Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung ................................................................... 11
3 Rechtliche Grundlagen und Planungsvorgaben ...................................................... 14 3.1 EU-Recht ............................................................................................................. 14
3.2 Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG),
Landesabfallgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorgaben .......................... 16
3.2.1 Novelle des KrWG .................................................................................... 16
3.2.2 Deponieverordnung .................................................................................. 19
3.2.3 Bioabfallverordnung ................................................................................. 19
3.2.4 Klärschlammverordnung .......................................................................... 19
3.3 Abfallwirtschaftspläne .......................................................................................... 20
3.4 Abfallsatzungen und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene
Abfälle .................................................................................................................. 22
3.5 Entsorgungsverträge / Interkommunale Kooperationen ...................................... 23
4 Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen ................................................... 25 4.1 Abfallaufkommen im Kreis Borken (Status quo – 2011) ...................................... 25
4.1.1 Kommunal erfasster Restmüll aus Privathaushalten und
hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben .................................... 26
4.1.2 Sperrmüll .................................................................................................. 27
4.1.3 Bioabfall ................................................................................................... 29
4.1.4 Grünabfall ................................................................................................. 30
4.1.5 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) ........................................................... 32
4.1.6 Glas ................................................................................................... 33
4.1.7 LVP ................................................................................................... 34
4.1.8 Trockene Wertstoffe ................................................................................. 35
4.1.9 Sonstige Wertstoffe .................................................................................. 36
4.1.10 E-Schrott .................................................................................................. 38
4.1.11 Bruttoabfallmengen .................................................................................. 39
4.1.12 Sonderabfälle / Problemabfälle aus Haushalten ...................................... 40
4.1.13 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) .................... 40
4.2 Prognose ............................................................................................................. 41
Inhaltsverzeichnis EGW
5 Entsorgungssicherheit und zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken .............................................................................. 44 5.1 Nachweis der Entsorgungssicherheit .................................................................. 44
5.1.1 Vorbehandlungs- und Verwertungskapazitäten
im Kreis Borken ........................................................................................ 45
5.1.1.1 Mechanisch- biologische Behandlungsanlage (MBA) ................ 45
5.1.1.2 Bioabfallkompostwerk (BAK) ...................................................... 49
5.1.1.3 Vergärungsanlage ...................................................................... 51
5.1.1.4 Kompostierungsplätze für Grünabfälle ....................................... 52
5.1.1.5 Klärschlammkompostierung Vreden Ellewick ............................ 53
5.1.2 Ablagerungskapazitäten für MBA-Deponat und mineralische
Abfälle ................................................................................................... 54
5.1.3 Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwertung im Kreis
Borken ................................................................................................... 54
5.1.4 Sicherung des Absatzes der heizwertreichen Fraktionen ........................ 54
5.2 Ressourceneffizienz / Wertstofferfassung und -verwertung
im Kreis Borken ................................................................................................... 55
5.2.1 Ziele für die Wertstofferfassung und -verwertung .................................... 55
5.2.2 System der Wertstofferfassung und -verwertung ..................................... 55
5.2.3 Altpapiererfassung und -verwertung ........................................................ 58
5.2.4 Alttextilienerfassung-/verwertung ............................................................. 59
5.2.5 Altholzerfassung/-verwertung ................................................................... 59
5.3 Interkommunale Zusammenarbeit ....................................................................... 60
5.4 Zusammenfassung der Zielsetzungen für 2012 - 2016 ....................................... 61
5.5 Fortschreibung ..................................................................................................... 61
6 Literatur ....................................................................................................................... 61
Anhang 1: Tabellen zur Abfallerfassung im Kreis Borken ............................................... 62
Inhaltsverzeichnis EGW
Abkürzungsverzeichnis
AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
ARGE DSD Arbeitsgemeinschaft Duales System Kreis Borken
ASA e.V. Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung
AWK Abfallwirtschaftskonzept
AWP Abfallwirtschaftsplan
BHKW Blockheizkraftwerk
BioAbfV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen
DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung)
E Einwohner / Einwohnerin
EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
EGB Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (Bocholt)
E/km2 Einwohner pro Quadratkilometer (Siedlungsdichte)
EBS Ersatzbrennstoff
EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EG Europäische Gemeinschaft
ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz
EU Europäische Union
Fe Eisen
ggfs. gegebenenfalls
hyg. hygienisiert
INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (Ahlen)
k. A. keine Angaben (es liegen keine Werte vor)
kg Kilogramm
kJ/kg Kilojoule pro Kilogramm
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
KWA Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG
LAbfG NRW Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein- Westfalen
LVP Leichtstoffverpackungen
MBA Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung
Mg Megagramm, entspricht einer Tonne = 1.000 Kilogramm
NE Nichteisenmetall
PPK Papier, Pappe und Karton
RAL-GZ Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung
RZR Rohstoffrückgewinnungs-Zentrum Ruhr
SMS Kurznachrichtendienst (engl. Short Message Service)
TA Technische Anleitung
t Gewichtstonne
t/a Gewichtstonne pro Jahr
TOC Gesamter organischer Kohlenstoff
VKU Verband kommunaler Unternehmen
WEEE Elektro- und Elektronikalt- bzw. Schrottgeräte, (engl. Waste of Electrical and Electronic Equipment)
Abbildungsverzeichnis EGW
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Wertstoffhöfe im Kreis Borken ................................................................... 7 Tab. 2: Sammelstellen für Elektro-Altgeräte im Kreis Borken: ............................... 8 Tab. 3: Behandlungs-, Verwertungs-, und Entsorgungsanlagen im Kreis Borken ...... 9 Tab. 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken ................................. 25 Tab. 5: Entwicklung der Sonderabfallmenge ....................................................... 40 Tab. 6: Entwicklung der Gewerbeabfallmenge .................................................... 40 Tab. 7: Prognose Abfallmengen bis 2016 (Mg/a) ................................................. 42 Tab. 8: Prognose Abfallmengen bis 2016 (kg/E*a) .............................................. 43 Tab. 9: Verarbeitungsmenge MBA ....................................................................... 47 Tab. 10: Bioabfallentsorgung ................................................................................. 49 Tab. 11: Dezentrale Grünkompostierung ............................................................... 52 Tab. 12: Zielsetzungen für 2012 - 2016 ................................................................. 61
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lageplan des Kreises Borken .................................................................... 4 Abb. 2: Rechtsgrundlagen .................................................................................... 15 Abb. 3: Abfallhierarchie ........................................................................................ 15 Abb. 4: Überlassungspflichten .............................................................................. 18 Abb. 5: Entwicklung kommunal erfasster Restabfallmengen ............................... 26 Abb. 6: Entwicklung Sperrmüllmengen ................................................................ 27 Abb. 7: Entwicklung Rest- und Sperrmüllmengen ................................................ 28 Abb. 8: Entwicklung Bioabfallmengen .................................................................. 29 Abb. 9: Entwicklung Grünabfallmengen ............................................................... 30 Abb. 10: Entwicklung Bio- und Grünabfallmengen ................................................. 31 Abb. 11: Entwicklung Papiermengen ..................................................................... 32 Abb. 12: Mengenentwicklung Altglas ..................................................................... 33 Abb. 13: Mengenentwicklung Leichtfraktion ........................................................... 34 Abb. 14: Entwicklung trockene Wertstoffe .............................................................. 35 Abb. 15: Entwicklung Wertstoffe ............................................................................ 36 Abb. 16: Entwicklung Altholz .................................................................................. 37 Abb. 17: Entwicklung E-Schrott .............................................................................. 38 Abb. 18: Entwicklung Gesamtabfallmenge ............................................................. 39 Abb. 19: Bevölkerungsprognose 2011-2030 für den Kreis Borken ........................ 41 Abb. 20: Grundriss/Betriebsweise MBA ................................................................. 46 Abb. 21: Massenbilanz MBA .................................................................................. 48 Abb. 22: Verfahrensfließbild MBA .......................................................................... 48 Abb. 23: Grundriss Kompostwerk ........................................................................... 50 Abb. 24: Massenbilanz Kompostwerk .................................................................... 50 Abb. 25: Verfahrensfließbild Vergärungsanlage ..................................................... 51 Abb. 26: Grundriss Klärschlammkompostierungsanlage ....................................... 53 Abb. 27: Interkommunale Kooperationen (Stand: 01.08.2012) .............................. 60
AWK Kreis Borken 3 EGW
1 Einführung
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und dem Landesabfallgesetz
NRW (LAbfG) haben die Kreise und kreisfreien Städte Abfallwirtschaftskonzepte aufzustel-
len, fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde im Abstand von fünf Jahren
vorzulegen.
Der zwischenzeitlich aufgelöste Abfallwirtschaftsverband Borken-Wesel (Kooperation West)
hatte 2007 die INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (Ah-
len) mit der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel
beauftragt. Das seinerzeit erstellte Abfallwirtschaftskonzept wird nunmehr unter Berücksich-
tigung der Vorgaben des zum 01.06.2012 in Kraft getretenen neuen KrWG für den Kreis
Borken (Zeitraum 2012 bis 2016) fortgeschrieben.
Insbesondere aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung im Kreis Borken und
durch das neue KrWG ergeben sich veränderte abfallwirtschaftliche und abfallrechtliche
Rahmenbedingungen und Vorgaben, denen mit diesem Abfallwirtschaftskonzept Rechnung
getragen wird. Dies betrifft insbesondere die Strategien in Bezug auf die Fortentwicklung der
Entsorgungswirtschaft hin zu einer Wertstoffwirtschaft in kommunaler Verantwortung und die
damit einhergehende Sicherung von Wertstofferlösen für die kommunalen Gebührenhaus-
halte. Ebenso werden Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft zwischen
entsorgungspflichtigen Körperschaften einen noch größeren Stellenwert erlangen.
In Kapitel 2 erfolgt die Bestandsaufnahme zur Ist-Situation. In Kapitel 3 werden die aktuellen
rechtlichen Grundlagen und Planungsvorgaben dargestellt. Kapitel 4 behandelt die Entwick-
lung der Abfallmengen. Kapitel 5 widmet sich der künftigen Entwicklung der Abfallwirtschaft im
Kreis Borken und beschreibt die sich hieraus ergebenden Zielsetzungen und Maßnahmen.
AWK Kreis Borken 4 EGW
2 Ausgangssituation
2.1 Strukturdaten Kreis Borken
Abb. 1: Lageplan des Kreises Borken
Gronau 46.546 E.
591,1 E/km2
Isselburg 11.183 E.
261,7 E/km2
Ahaus 38.989 E.
257,8 E/km2
Kreis Borken insgesamt: 369.107 E.
260,0 E/km2
Heek 8.370 E.
120,7 E/km2
Schöppingen 8.634 E.
125,5 E/km2 Legden 6.796 E.
120,8 E/km2
Vreden 22.554 E.
166,0 E/km2
Stadtlohn 20.518 E.
259,4 E/km2
Südlohn 9.025 E.
198,1 E/km2
Gescher 17.086 E.
211,4 E/km2
Velen 12.949 E.
183,5 E/km2
Reken 14.066 E.
179,1 E/km2
Heiden 8.043 E.
150,6 E/km2
Borken 40.968 E.
268,3 E/km2
Raesfeld 10.943 E.
189,3 E/km2
Rhede 19.385 E.
245,9 E/km2
Bocholt 73.052 E.
612,0 E/km2
Legende:
Bevölkerungsdichte:
unter 150 E/km2
150 bis unter 225 E/km2
225 bis unter 500 E/km2
über 500 E/km2
E. = Einwohner
E/km2 = Einwohner je
Quadratkilometer
AWK Kreis Borken 5 EGW
Der Kreis Borken (siehe Abb. 1) weist eine Gesamtkreisfläche von 1.419 km² auf. Insgesamt
17 kreisangehörige Städte und Gemeinden bilden den Kreis Borken.
Die Anzahl der Einwohner des Kreises Borken lag zum 31.12.2011 bei ca. 369.107 Einwohnern.
Die Besiedlungsdichte 2011 lag damit bei 260 E/km². Damit handelt es sich um einen eher
ländlich strukturierten Kreis.
2.2 Entsorgungssysteme
Im Folgenden werden die verschiedenen Entsorgungssysteme im Kreis Borken zusammen-
gefasst dargestellt.
Für die operativen Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Borken ist die kreiseigene Ent-
sorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) als zertifizierter Entsorgungsfachbe-
trieb zuständig. Das Leistungsspektrum der EGW für den Kreis Borken umfasst:
die mechanisch-biologische Behandlung von kommunalen und gewerblichen Restabfäl-
len, einschließlich der Vermarktung der aussortierten Wertstoffe / Ersatzbrennstoffe
(EBS) sowie qualifizierte Entsorgung der separierten Behandlungsrückstände
die Kompostierung / Vergärung von Grün- und Bioabfällen und sonstigen biogenen Abfäl-
len (z.B. Speisereste) einschließlich der Kompostvermarktung
Kompostierung / Entsorgung von Klärschlämmen einschließlich der Vermarktung von
Klärschlammkompostprodukten
Aufgaben im Bereich der Wertstoffwirtschaft (z.B. Altpapier, Altholz, Altmetalle, Kunst-
stoffe, Elektro-Schrott) und des Dualen Systems
Vorhaltung und Betrieb von haushaltsnahen Wertstoffhöfen
die Verwertung / Beseitigung von Boden, Bauschutt, Baumischabfällen und sonstigen
mineralischen Abfällen
die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen
die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen
die qualifizierte Abfallberatung für Privatpersonen sowie kommunale und gewerbliche /
industrielle Kunden einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit
Erzeugung von regenerativen Energien
AWK Kreis Borken 6 EGW
Die Aufgabe der Abfallsammlung ist weitgehend dezentral organisiert und wird von den Städten
und Gemeinden in eigener Zuständigkeit selbst oder durch beauftragte Dritte unter Berücksichti-
gung der satzungsrechtlichen Vorgaben des Kreises Borken wahrgenommen. Sie umfasst:
Restmüllabfuhr (überwiegend 2- oder 4-wöchentlich)
Bioabfallabfuhr (seit 1995 flächendeckend, überwiegend 14-täglich)
Sperrmüllabfuhr (in den meisten Städten und Gemeinden Straßensammlung, 1 bis 4 mal
pro Jahr)
Altpapier (überwiegend Holsystem über Papiertonnen)
Grünabfälle (einige Kommunen bieten eine Sammlung im Frühjahr und Herbst, andere
bieten ausschließlich dezentrale Annahmestellen an)
Altholz und Altmetall (über flächendeckende Sammlung und Direktanlieferung an Wert-
stoffhöfen)
Annahme von Elektroaltgeräten (nach ElektroG seit 3/2006)
Die Schadstoffkleinmengensammlung (inkl. Elektrokleingeräte) mittels Schadstoffmobil
für Haushalte und Kleingewerbe (90 Sammelstellen) wird von der EGW im Auftrag des
Kreises Borken in den Städten und Gemeinden durchgeführt.
Eine detaillierte Auflistung der Erfassungssysteme und der Abfuhrrhythmen für die einzelnen
Kommunen ist dem Anhang zu entnehmen.
Depotcontainer stehen im Kreisgebiet zur Verfügung für:
Altglas
Altpapier (nur in einigen Kommunen ohne oder mit freiwilliger Papiertonne).
Im Kreis Borken werden im Weiteren durch die dualen Systembetreiber im Rahmen der
Verpackungsverordnung gebrauchte Leichtverpackungen über Sack- und Tonnensysteme,
PPK über die Mitbenutzung in kommunal vorgehaltenen Tonnensystemen und Altglas über
Depotcontainer erfasst.
Insgesamt werden im Kreis Borken 12 Wertstoffhöfe von der EGW (Stand März 2012) und
6 von den Städten und Gemeinden bzw. beauftragten Dritten betrieben. An den meisten
Wertstoffhöfen werden folgende Abfälle in Kleinmengen angenommen:
Altglas
Altholz
Altkleider
Altmetall
Altpapier, Pappe, Kartonagen
Altreifen
Bauschutt
AWK Kreis Borken 7 EGW
Baustellenabfall
Batterien
CD / DVD
Druckerpatronen / Tonerkartuschen
E-Schrott inkl. Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Folien
Garten- und Parkabfälle
Hartkunststoffe
Korken
Sperrmüll
Styropor
Tab. 1: Wertstoffhöfe im Kreis Borken
Standort Betreiber Ahaus-Alstätte EGW
Ahaus Stenau
Bocholt ESB Bocholt
Borken-Hoxfeld EGW
Borken-Gemen EGW
Gescher EGW
Gronau EGW
Heek Gemeinde Heek
Heiden EGW
Isselburg Remondis
Legden EGW
Raesfeld EGW
Reken Logermann
Rhede EGW
Schöppingen Remondis
Stadtlohn EGW
Velen EGW
Vreden EGW
AWK Kreis Borken 8 EGW
Die von der EGW kreisweit und haushaltsnah über das Schadstoffmobil erfassten Schad-
stoffkleinmengen werden in dem von der EGW betriebenen Sonderabfallzwischenlager auf
dem Gelände der Alt-Deponie Borken-Hoxfeld und dem von der Stadt Bocholt betriebenen
Zwischenlager fachgerecht konfektioniert und bis zum Aufbau frachtfähiger Partien zwi-
schengelagert. Von dort werden sie zu zertifizierten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen
befördert und fachgerecht entsorgt.
Seit Inkrafttreten des Elektroaltgerätegesetzes im Jahr 2006 können Elektro-Altgeräte,
Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen an den eingerichteten Sammelstellen auf den
für die Städte und Gemeinden vorgehaltenen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden.
Elektrokleingeräte (≤ 5 kg) können zusätzlich auch haushaltsnah am Schadstoffmobil der
EGW abgegeben werden. Anschließend erfolgt eine fachgerechte Zerlegung und Verwer-
tung durch zertifizierte Betriebe.
Tab. 2: Sammelstellen für Elektro-Altgeräte im Kreis Borken
Stadt/Gemeinde Sammelstelle
Ahaus Wertstoffhöfe Ahaus und Ahaus-Alstätte
Bocholt Wertstoffhof Bocholt
Borken Wertstoffhof Borken-Hoxfeld und Borken-Gemen
Gescher Wertstoffhof Gescher-Estern
Gronau Wertstoffhof Gronau
Heek Wertstoffhöfe Ahaus und Ahaus-Alstätte
Heiden Wertstoffhof Heiden
Isselburg Wertstoffhof Isselburg
Legden Wertstoffhof Legden
Raesfeld Wertstoffhof Raesfeld
Reken Wertstoffhof Reken
Rhede Wertstoffhof Rhede
Schöppingen Wertstoffhof Schöppingen
Stadtlohn Wertstoffhof Stadtlohn
Südlohn Wertstoffhof Gescher-Estern
Velen Wertstoffhof Gescher-Estern
Vreden Wertstoffhof Vreden
AWK Kreis Borken 9 EGW
2.3 Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen
Im Kreis Borken sind die in Tab. 3 genannten Behandlungs-, Verwertungs- und Entsor-
gungsanlagen vorhanden und deren Behandlungskapazitäten beschrieben.
Tab. 3: Behandlungs-, Verwertungs-, und Entsorgungsanlagen im Kreis Borken (2012)
Art der Anlage, Standort Betreiber Kapazität
Kompostierungsanlage für Bio- und Grün-abfälle, Gescher-Estern EGW 58.300 Mg/a
Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Ahaus-Alstätte EGW 10.800 Mg/a
Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Borken-Hoxfeld EGW < 10.000 Mg/a
Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Gronau EGW 6.750 Mg/a
Kompostierungsanlage für Klärschlamm, Vreden EGW 27.000 Mg/a
DK II Deponie, Ahaus-Alstätte EGW Stilllegungsphase DK II Deponie, Borken-Hoxfeld EGW Stilllegungsphase DK II Deponie, Bocholt-Lankern Stadt Bocholt Stilllegungsphase Mechanisch-Biologische Abfallbehand-lungsanlage, Gescher-Estern EGW 115.000 Mg/a
davon 27.500 Mg/a Bioabfälle Vergärungsanlage, Gescher-Estern EGW 17.500 Mg/a
Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Seit Dezember 2000 betreibt die EGW in Gescher / Velen eine MBA mit dem Ziel, die im
kommunalen und gewerblichen Restmüll vorhandenen werthaltigen Anteile abzutrennen und
einer Verwertung zuzuführen. Seit 2012 werden 50 % der zur biologischen Behandlung vor-
gehaltenen Rottekapazitäten zur Verwertung von getrennt gesammelten Bioabfällen genutzt.
Restmüllbehandlung in der MBA Zur energetischen Verwertung der im Restmüll enthaltenen heizwertreichen Fraktion (EBS)
werden die Anteile mit einer Partikelgröße von >80mm mittels Trommelsieb mechanisch ab-
getrennt. Zusätzlich werden die Fe-Metalle mit Hilfe von Überbandmagneten zur stofflichen
Verwertung aus dem Abfallstrom aussortiert. Der verbleibende Rest, der hohe Anteile an
nassorganischer Substanz beinhaltet, wird in einem ca. 10 Wochen umfassenden zweistufi-
gen, aus Intensiv- und Nachrotte bestehenden Rotteprozess weitestgehend abgebaut. Hier-
durch werden die in der Deponieverordnung (DepV) formulierten Anforderungen an eine
umweltgerechte Ablagerung auf Deponien erreicht. Insgesamt wird ab 2012 weniger als 20
% der ursprünglichen Restmüllmenge auf Deponien abgelagert. Diese Ablagerung erfolgt im
Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit dem Kreis Warendorf auf der Zentraldepo-
nie Ennigerloh.
AWK Kreis Borken 10 EGW
Bioabfallbehandlung in der MBA Die Bioabfallbehandlung findet in einem räumlich von der Restmüllbehandlung abgetrennten
Bereich der MBA statt. Die Bioabfälle werden mit Strukturmaterial angereichert und an-
schließend in einem ca. 10 Wochen umfassenden zweistufigen, aus Intensiv- und Nachrotte
bestehenden Rotteprozess ausgereift. Die Rotte findet in einem vollständig gekapselten Be-
reich statt. Der Prozess wird bedarfsgerecht belüftet. Durch die biologische Behandlung wird
ein hygienisierter und gütegesicherter Kompost (RAL-GZ 251) zur Vermarktung durch die
EGW hergestellt.
Kompostierungsanlage für Bio- und Grünabfälle Das Biokompostwerk in Gescher-Estern ist seit Januar 1997 in Betrieb. Die genehmigte Ka-
pazität beträgt 58.300 Mg/a. Die angelieferten Bioabfälle werden zunächst mechanisch auf-
bereitet. Die mechanische Behandlung besteht aus Zerkleinern, Sieben, Störstoffauslese,
Homogenisieren, Eisenabscheiden und Abpressen einer Biosuspension, die ortsnah der
Vergärungsanlage am Standort in Gescher-Estern zur Produktion von Biogas zugeführt wird.
Der aufbereitete Bioabfall (Presskuchen) wird anschließend in einer vollständig gekapselten
und belüfteten Rottehalle zu Tafelmieten aufgesetzt und unter kontrollierten Bedingungen
hygienisiert und ausgereift. Nach einer qualifizierten Behandlung werden am Ende der Ver-
fahrenskette gütegesicherte Kompostprodukte (RAL-GZ 251) zur Vermarktung durch die
EGW hergestellt.
Kompostplätze für Grünabfälle Grünabfälle (Garten- und Parkabfälle) werden überwiegend auf den kreiseigenen Kompost-
plätzen
• Ahaus-Alstätte (Alt-Deponie)
• Borken-Hoxfeld (Alt-Deponie)
• Gronau (Wertstoffhof der Stadt Gronau)
verarbeitet. Die Grünabfälle werden nach einer Zerkleinerung und dem optionalen Abtrennen
von struktur- und heizwertreichen Bestandteilen, die als Biomassebrennstoff vermarktet oder
als Strukturmaterial für die Bioabfallkompostierung eingesetzt werden, zu Mieten aufgesetzt
und offen gerottet. Das Rottegut wird während des Rotteprozesses bedarfsgerecht bewäs-
sert und mehrfach mittels Radlader umgesetzt. Während der Rotte finden eine Hygienisie-
rung und eine Ausreifung des Rottegutes statt. Durch die Behandlung wird ein gütegesicher-
ter Kompost (RAL-GZ 251) erzeugt, der von der EGW vermarktet wird.
Darüber hinaus werden Grünabfälle auch von verschiedenen privaten Unternehmen im
Kreisgebiet behandelt und verwertet.
AWK Kreis Borken 11 EGW
Vergärungsanlage
Die EGW betreibt in Gescher-Estern seit Juli 2005 eine Nassvergärungsanlage. Hier werden
vor allem die aus kommunalen Bioabfällen im Kompostwerk ausgepresste Biosuspension,
die ein hohes Biogasbildungspotenzial aufweist, und organische Reststoffe aus dem gewerb-
lichen Bereich (hyg. Küchen- und Speiseabfälle) behandelt. Die Inputstoffe werden dabei
sowohl stofflich als auch energetisch verwertet. Das bei der Vergärung erzeugte Biogas wird
mittels Blockheizkraftwerk energetisch genutzt. Der erzeugte Strom dient vorrangig der Ei-
genstromversorgung am Standort Gescher-Estern. Überschüsse werden ins Stromnetz ein-
gespeist und auf Basis des EEG vergütet. Die im BHKW entstehende Abwärme wird eben-
falls genutzt und dient zur Trocknung verschiedener Abfallstoffe (z.B. Papierfasern), die hier-
durch im Hinblick auf ihre weitere Verwendung qualitativ aufgewertet werden.
Klärschlammkompostierungsanlage In Vreden-Ellewick wird seit 1994 eine Kompostierungsanlage für Klärschlämme betrieben.
Die EGW hat diese Anlage Anfang 2001 übernommen. Die Klärschlammbehandlung findet in
15 Rottecontainern statt, in denen eine kontrollierte Rotte mit bedarfsgerechter Belüftung
erfolgt. Die Klärschlämme werden hierzu vorab durch den Einsatz von Grünabfällen und an-
deren Kohlenstoffträgern (z.B. Sägemehl) strukturell und hinsichtlich des Wassergehaltes
konditioniert. Der im Jahr 2011 verarbeitete Gesamtdurchsatz von ca. 27.000 Mg setzt sich
aus 18.000 Mg Klärschlämmen und ca. 9.000 Mg Grünabfällen und anderen Kohlenstoffträ-
gern zusammen. Durch die Behandlung wird das Rottegut ausgereift und hygienisiert. Als
Endprodukt wird ein gütegesicherter Klärschlammkompost (AS-Humus RAL-GZ 258) erzeugt
und anschließend von der EGW vermarktet.
Deponien Auf der kreiseigenen Deponie in Ahaus-Alstätte wurde Ende 2000, auf der Kreisdeponie in
Borken-Hoxfeld Mitte 2005 die Abfallablagerung eingestellt. Beide Deponien befinden sich
derzeit in der Stilllegungsphase.
Die Deponie Bocholt-Lankern wurde bis Ende 2002 von der Stadt Bocholt betrieben und be-
findet sich seitdem in der Stilllegungsphase.
2.4 Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung
Nach dem nordrhein-westfälischen Landes-Abfallgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städ-
te zur "ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwer-
tung von Abfällen verpflichtet" (§ 3 LAbfG NRW).
AWK Kreis Borken 12 EGW
Grundlage der Beratungstätigkeit im Kreis Borken ist eine Konzeption aus dem Jahre 2000,
die auf einem gemeinsamen Rahmenkonzept des Kreises Borken und der Städte / Gemein-
den basiert.
Im Kreis Borken wird die Abfallberatung von den Städten und Gemeinden sowie der EGW
durchgeführt. Die Abfallberatung erstreckt sich im Wesentlichen auf:
• EGW als außerschulischer Lernort für Schulklassen
• Beratung der Einwohner / -innen und Gewerbetreibenden,
• Beratung weiterer Multiplikatoren wie Organisationen, Vereine, Lehrer / -innen,
Erzieher / -innen und
• Öffentlichkeitsarbeit
Durch Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung wird ein wesentlicher Bei-
trag zur mengenrelevanten Reduzierung von Abfällen geleistet. Darüber hinaus wird durch
eine systematische Bewusstseinsbildung der Fokus auf den qualifizierten Umgang mit Abfäl-
len im Allgemeinen aber auch mit umweltbelastenden Abfallstoffen gelenkt. Dies führt zu
einer Entfrachtung der getrennt gesammelten Abfallfraktionen (insbesondere Restabfall und
Bioabfall) von problembehafteten Produkten (schadstoffrelevante Abfallreduzierung). Hierzu
gehören insbesondere Medikamente, Batterien, Energiesparlampen und kleine Elektrogeräte
sowie Farben und Lacke, die dann über das Schadstoffmobil der EGW und einige Wertstoff-
höfe einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Nicht zuletzt durch die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit wird gewährleistet, dass die
Einwohner und Gewerbetreibenden im Kreis Borken von der Sinnhaftigkeit und Wirtschaft-
lichkeit effektiver Abfalltrennung überzeugt werden. Diese Bewusstseinsbildung ist Voraus-
setzung für eine möglichst saubere Trennung von Restabfall und Bioabfall, und damit von
großer Bedeutung für einen wirtschaftlichen Betrieb der von der EGW für die Bioabfall- und
Restabfallbehandlung betriebenen Anlagen.
Durch Führungen über den Anlagenstandort Gescher-Estern / Nordvelen, verbunden mit
einer vertiefenden und weitergehenden Information und Abfallberatung, werden insbesonde-
re Schulklassen sowie weitere Besuchergruppen an die Möglichkeiten der Abfallvermeidung
und –verwertung herangeführt. In den Anlagen selbst erhalten die Besucher / -innen einen
konkreten Überblick über die Funktionsweisen der Entsorgungsanlagen und die Verwer-
tungswege der aussortierten Abfallfraktionen.
AWK Kreis Borken 13 EGW
Die Beratung der Einwohner/-innen und Gewerbetreibenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit
erfolgen von der EGW und den Städten und Gemeinden zudem durch die Bereitstellung von
Informationsbroschüren und Presseveröffentlichungen.
Auf der Internetseite der EGW (www.egw.de) werden außerdem zahlreiche Informationen für
Privatpersonen, Gewerbetreibende und die Presse angeboten. So werden die verschiedenen
Entsorgungswege in einer Rubrik „Entsorgung von A bis Z“ sowie die Anlagen und Standorte
der EGW vorgestellt. Darüber hinaus werden dort aktuelle Informationen zum Thema Ab-
fallentsorgung, Kreislaufwirtschaft und Energie- und Ressourceneffizienz sowie die jeweils
geltenden Gebühren- und Entgeltsätze einschließlich ihrer Rechtsgrundlagen veröffentlicht.
Zahlreiche Broschüren, aber auch Aufkleber, Stundenpläne und weitere Ausrüstungen für
Schul- und Kindergartenkinder stehen zum Download und Bestellen bereit. Ein besonderer
SMS- oder E-Mail-Service erinnert auf Wunsch an bestimmte Sammeltermine des Schad-
stoffmobiles im Kreisgebiet.
Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden werden Informationen zu den Entsor-
gungsangeboten vor Ort bereitgestellt.
In regelmäßigen Abständen werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die aus den Abfallbera-
tern bzw. Ansprechpartnern der Städte und Gemeinden und der EGW besteht, die aktuellen
abfallwirtschaftlichen Maßnahmen des Kreises Borken sowie die Umsetzung in den Städten
und Gemeinden abgestimmt. Die Arbeitsgruppe dient auch dem Informations- und Erfah-
rungsaustausch und bietet den Abfallberater/innen die Möglichkeit, sich über aktuelle Ent-
wicklungen in der Abfallwirtschaft, z. B. abfallrechtliche Vorgaben, Rechtsprechungen etc.,
zu informieren.
AWK Kreis Borken 14 EGW
3 Rechtliche Grundlagen und Planungsvorgaben
3.1 EU-Recht
Die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Deutschland wird maßgeblich durch das EU-Recht
bestimmt.
Hier sind als Beispiele zu nennen:
• EU-Abfallrahmenrichtlinie
• Deponieverordnung
• Verbrennungsrichtlinie
• WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektronikaltgeräten)
• Europäischer Abfallkatalog
Insbesondere die Richtlinie 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle (EU-Abfallrahmen-
richtlinie) bildet die Rahmengesetzgebung für die Abfallgesetzgebung der EU-Mitglieds-
staaten. Sie ist am 12.12.2008 in Kraft getreten. Sie wurde durch die Novelle des KrWG
(vgl. 3.2) zum 01.06.2012 in nationales Recht umgesetzt.
Ziel der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen bei der Erzeugung und
Bewirtschaftung von Abfällen zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der
Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.
In der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird eine neue fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit
Abfällen festgelegt, die den Anteil der Vermeidung und Wiederverwertung bzw. des Recyclings
deutlich erhöhen soll. Diese Hierarchie ist für die künftige Fortentwicklung der Abfallwirt-
schaft im Kreis Borken handlungsleitend.
AWK Kreis Borken 15 EGW
Abb. 2: Rechtsgrundlagen (Auswahl)
Abb. 3: Vergleich der Abfallhierarchie bis 2012 (links) und Neuregelung ab 01.06.2012
(Quelle: VKU)
mit Umsetzung des KrWG ab 01.06.2012
AWK Kreis Borken 16 EGW
3.2 Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), Landesabfallgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorgaben
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Abfallentsorgung sind das novellierte KrWG
und das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW).
Nach § 20 (1) KrWG haben „die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet
angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseiti-
gung aus anderen Herkunftsbereichen .... zu verwerten oder .... zu beseitigen. Sie können
sich zur Durchführung der Entsorgungspflicht Dritter bedienen bzw. Entsorgungspflichten auf
Dritte übertragen.“
Die Städte und Gemeinden haben gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG NRW als öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenen Abfälle nach den
satzungsrechtlichen Bestimmungen des Kreises einzusammeln und zu den vom Kreis Bor-
ken bzw. in dessen Auftrag betriebenen Abfallentsorgungsanlagen zu befördern. Die Städte
und Gemeinden können diese Aufgabe selbst durchführen, qualifizierte Dritte mit der Aufga-
bendurchführung beauftragen oder über eine interkommunale Kooperation die Aufgabe de-
legieren. Dies betrifft sowohl die Vorhaltung der Behältersysteme als auch die Abfuhrlogistik
der Behältersysteme.
3.2.1 Novelle des KrWG
Mit dem KrWG wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das
bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Das KrWG ist zum 01.06.2012 in
Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klima-
schutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfall-
vermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EU-
rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die prakti-
kable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
• Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff,
Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)
• Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie
• Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
• Einführung von Recycling und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 %)
sowie für Bau- und Abbruchabfälle (70 %) ab 2020
• Flächendeckende Getrenntsammlung von Bioabfällen ab 2015
• Absicherung der „dualen Entsorgungsverantwortung“ von privater und öffentlich-
rechtlicher Entsorgung, insbesondere explizite Neuregelung der gewerblichen Sammlung
• Bürokratieabbau und effizientere Überwachung
AWK Kreis Borken 17 EGW
Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie. Diese Hie-
rarchie legt die grundsätzliche Rangfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recyc-
ling und sonstiger Verwertung – u.a. energetische Verwertung von Abfällen - und schließlich
der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschut-
zes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und
soziale Folgen zu berücksichtigen. Die Kreislaufwirtschaft wird somit konsequent auf die Ab-
fallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne etablierte ökologisch hochwertige Ent-
sorgungsverfahren zu gefährden. Die Festlegung des Vorrangs einer Verwertungsart soll in
erster Linie durch abfallspezifische Rechtsverordnungen erfolgen. Hierdurch kann für einzel-
ne Abfallarten die jeweils beste Verwertungsoption vorgegeben werden. Die bestehenden
Verordnungen werden daher angepasst. In § 8 Abs. 3 KrWG ist festgelegt, dass die energe-
tische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des ein-
zelnen Abfalls ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 kJ/kg beträgt.
Eine energetische Verwertung kann jedoch auch unterhalb des Heizwertes erfolgen, wenn
sie im konkreten Fall den Schutz von Mensch und Umwelt im Vergleich zu anderen Optionen
am besten gewährleistet. Andererseits kann auch trotz Vorliegens des Heizwertes ein Re-
cycling oder eine Wiederverwendung gefordert werden, wenn dies eine bessere Verwer-
tungsoption ist. Die Bundesregierung überprüft auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen
Entwicklung bis zum 31.12.2016, ob und inwieweit der Heizwert zur effizienten und rechtssi-
cheren Umsetzung der Abfallhierarchie noch erforderlich ist.
Wertstofferfassung und -verwertung
Das Gesetz schafft in § 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG die verordnungsrechtliche Grundlage für die
Einführung einer „Wertstofftonne“ oder eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer
Qualität. Auf Grundlage dieser Ermächtigung können Anforderungen an die gemeinsame
Erfassung und Logistik von Abfällen und rücknahmepflichtigen Erzeugnissen bestimmt wer-
den, soweit diese gleichartig sind oder den gleichen Verwertungsweg haben. Im Ergebnis
wird damit die Möglichkeit geschaffen, Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen
Materialien wie Verpackungen (z.B. Kunststoffe / Metalle) gemeinsam zu erfassen. Die kon-
kreten Regelungen durch eine Wertstoffverordnung beziehungsweise ein Wertstoffgesetz
stehen noch aus und sind auch vorläufig nicht zu erwarten. Der Kreis Borken hat dennoch
das Thema aufgegriffen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Konzeption
zur Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Borken erarbeitet. Diese Konzeption ist Teil
des Abfallwirtschaftskonzeptes und in Ziffer 5.3 ff. erläutert.
Entsorgungszuständigkeiten und Überlassungspflichten
Während einerseits die gewerblichen Erzeuger und Besitzer von Abfällen nach dem Verur-
sacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung verant-
wortlich sind, tragen die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem
AWK Kreis Borken 18 EGW
Prinzip der Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten
Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Diese Auf-
gabenteilung hat sich bewährt und wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt.
Abb. 4: Überlassungspflichten
Die Möglichkeit für private Haushalte zur Eigenverwertung auf dem eigenen Grundstück wird
klarer formuliert (§ 17 Abs. 1 KrWG). Eine solche Eigenverwertung ist demnach zugelassen,
soweit die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu einer Verwertung auf dem von ihnen im
Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken in der Lage sind.
Die Regelungen zur gewerblichen Sammlung dürfen die Funktionsfähigkeit der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger nicht gefährden und auch deren Planungssicherheit und Or-
ganisationsverantwortung nicht wesentlich beeinträchtigen. Besonderer Schutz gilt dabei
hochwertigen kommunalen Erfassungssystemen, der Gebührenstabilität sowie einen trans-
parenten Ausschreibungswettbewerb. Die ordnungsgemäße Tätigkeit von gewerblichen
Sammlern wird durch ein neues Anzeigeverfahren (§ 18 KrWG) gewährleistet.
Gemäß § 30 KrWG stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne (AWP) auf, in de-
nen überörtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Vorgaben des KrWG werden durch das LAbfG NRW weiter konkretisiert.
AWK Kreis Borken 19 EGW
3.2.2 Deponieverordnung
Am 16.7.2009 trat die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV) in Kraft. Mit
der Verordnung werden die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungs-
verordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammenge-
führt. Die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung wurden dabei inhaltsgleich über-
nommen.
Zum Zeitpunkt des Neuerlasses wurden die Abfallablagerungsverordnung sowie die Depo-
nieverwertungsverordnung aufgehoben. Gleiches gilt für die TA Siedlungsabfall, die TA Ab-
fall sowie die allgemeine Abfallverwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des
Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen.
Als wichtigster Punkt sind die Regelungen bezüglich der Ablagerung der nicht mehr zu ver-
wertenden Abfälle anzusehen. Zur Sicherstellung einer emissions- und nachsorgearmen
Ablagerung wurden Beschränkungen für die organischen Anteile anhand der Grenzwerte für
den Glühverlust bzw. den gesamt-organischen Kohlenstoffgehalt (TOC) ausgewiesen und
deren Umsetzung mit bestimmten zeitlichen Vorgaben verbunden.
3.2.3 Bioabfallverordnung
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt die Anforderungen an eine qualifizierte Behandlung
und Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch
genutzten Böden.
3.2.4 Klärschlammverordnung
Ziel der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist es, die Nährstofffrachten aus Klärschlamm im
Sinne guter fachlicher Praxis zu kontrollieren und den Eintrag von anorganischen und orga-
nischen Schadstoffen auf ein pflanzenbaulich und umwelttoxikologisch unbedenkliches Maß
zu beschränken.
AWK Kreis Borken 20 EGW
3.3 Abfallwirtschaftspläne
Nach § 30 KrWG stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP) nach
überörtlichen Gesichtspunkten auf. Diese Aufgabe ist durch § 17 LAbfG NRW den oberen
Abfallwirtschaftsbehörden übertragen. Der Abfallwirtschaftsplan wird von der obersten Ab-
fallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landta-
ges und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufgestellt und bekannt
gegeben. Der AWP konkretisiert die im LAbfG NRW und KrWG genannten Anforderungen
bezüglich der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen.
Mit ihrer Bekanntgabe werden die Abfallwirtschaftspläne Richtlinien für alle behördlichen
Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung ha-
ben. Die Abfallwirtschaftskonzepte konkretisieren als Planungsinstrumente auf der Ebene
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die im Abfallwirtschaftsplan vorgegebenen
Ziele.
Die Abfallwirtschaftsplanung stellt nach § 30 KrWG folgende Punkte dar:
1. Die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung
zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung.
2. Die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung.
3. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfall-
beseitigung einschließlich einer Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie
4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der
Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die
dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland erforderlich sind.
Der Abfallwirtschaftsplan weist
1. Die zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen und
2. geeignete Flächen für Deponien, für Abfallentsorgungsanlagen sowie für sonstige
Abfallbeseitigungsanlagen aus.
Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher
Abfallentsorgungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben. Bei der Dar-
stellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren
zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs
erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten. Die Länder
regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbindlich Erklärung.
AWK Kreis Borken 21 EGW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zuletzt am 31. März 2010 einen Abfallwirtschaftsplan
veröffentlicht. Dieser Abfallwirtschaftsplan ersetzte die bisherigen regionalen Abfallwirt-
schaftspläne der Bezirksregierungen und sollte die Richtlinie für alle behördlichen Entschei-
dungen, Maßnahmen und Planungen vorgeben. Für den Kreis Borken sind dabei folgende
Aussagen relevant und lassen entsprechenden Handlungsbedarf ableiten:
„Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Entsorgung der in Nord-
rhein-Westfalen anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in Hausmüllverbren-
nungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen im Land selbst zu
erreichen. Dadurch sollen die Funktionsfähigkeit der überwiegend in kommunaler Hand be-
findlichen Entsorgungsinfrastruktur und die Entsorgungssicherheit für behandlungsbedürftige
Siedlungsabfälle langfristig gesichert werden.
Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der
Autarkie) und möglichst in der Nähe des Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu beseiti-
gen. (…) Durch Minimierung bzw. Optimierung von Transporten und eine möglichst effiziente
Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle soll auch für die Zukunft sichergestellt
werden, dass die Siedlungsabfallwirtschaft ihren Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz
in Nordrhein-Westfalen leistet.
Von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist der Ressourcen- und Klimaschutz bei der
Aufstellung bzw. Fortschreibung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung strebt eine ökologische Neuorientierung der
Abfallwirtschaft an. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ein neuer Abfallwirtschaftsplan er-
stellt wird. Dieser soll den derzeitigen Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle,
vom 31. März 2010 ersetzen.
Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan sollen insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Ziel-
vorstellungen verfolgt werden:
• Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie,
• Abfallvermeidung und Wiederverwertung
• Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft,
• „regionale Entsorgungsautarkie“ sowie
• verbindliche Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen.
Die Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans soll im Jahr 2012 erfolgen. Dabei sollen
insbesondere die Anregungen und Bedenken aufgegriffen werden, die im Rahmen der Auf-
stellung des derzeit geltenden Abfallwirtschaftsplans vorgetragen wurden. Das Beteiligungs-
verfahren und die Bekanntmachung sind für das Jahr 2013 vorgesehen.
AWK Kreis Borken 22 EGW
Folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:
• Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht
• Abfallvermeidung
• Ressourcen- und Klimaschutz
• Recyclingquoten für Haushaltsabfälle
• Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und
Grünabfällen
• Auswirkungen des demographischen Wandels
• Entwicklung der Behandlungskapazitäten für Restabfälle
• Entsorgungs-, Behandlungspreise, Abfallgebühren
Ziel der Siedlungsabfallwirtschaft ist auch die Vermeidung von Abfällen. Dies geschieht in
erster Linie durch die Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte, eine ab-
fallarme Produktion und Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoff-
armer Produkte gerichtetes Konsumverhalten.
3.4 Abfallsatzungen und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Ab-fälle
Die aktuelle Abfallentsorgungssatzung des Kreises Borken ist zum 06.03.2008 in Kraft getre-
ten. Neben den Aufgaben des Kreises Borken bzw. der EGW im Bereich der Abfallentsor-
gung sind die verschiedenen Entsorgungsanlagen des Kreises Borken sowie der von ihm
beauftragte Dritte aufgeführt. Darüber hinaus werden in einem Annahmekatalog Aussagen
über die Zuordnung der aufgeführten Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen getrof-
fen. Soweit Abfälle in diesem Katalog nicht aufgeführt sind, sind sie gemäß § 4 der Satzung
von der Annahme ausgeschlossen. In einer Abfallgebührensatzung werden die jeweils gel-
tenden Gebührensätze, unterteilt nach Rest-, Bio- und Grün-/Gartenabfall sowie Altpapier,
geregelt.
Die jeweils geltenden Entsorgungsentgelte für Abfälle, die nicht in der Abfallgebührensat-
zung geregelt sind, werden in einer separaten Entgeltregelung der EGW festgesetzt.
AWK Kreis Borken 23 EGW
3.5 Entsorgungsverträge / Interkommunale Kooperationen
Die Zusammenarbeit zwischen Entsorgungsunternehmen und vor allem Interkommunale
Kooperationen stellen inzwischen einen wesentlichen Baustein der kommunalen Abfallwirt-
schaft im Kreis Borken dar. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wandels der Abfallwirt-
schaft zu einer Ressourcenwirtschaft ergeben sich Chancen für den Kreis Borken. Bereits
bestehende Kooperationen sollen optimiert und an die dynamischen Marktentwicklungen
angepasst werden.
Der Kreis Borken kooperiert in der Abfallwirtschaft mit dem Kreis Warendorf, der Stadt Müns-
ter, der Stadt Gelsenkirchen und seit dem 01.01.2012 auch mit der Stadt Dortmund. Zur Ab-
sicherung der Entsorgungssicherheit hat die EGW weitere Entsorgungsverträge (u.a. mit der
Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR)) geschlossen.
Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und dem Kreis Warendorf
2003 haben die Kreise Borken und Warendorf eine Kooperation über die Ablagerung von
vorbehandelten Abfällen aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Ge-
scher (MBA) ab dem 01.06.2005 auf der Zentraldeponie Ennigerloh des Kreises Warendorf
vereinbart. Dabei wurde die Teilentsorgungspflicht des Kreises Borken zur Ablagerung von
Abfällen auf den Kreis Warendorf im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum
01.06.2005 übertragen. Die Vereinbarung ist befristet bis zur Verfüllung der Zentraldeponie
Ennigerloh. Der Kreis Borken bzw. die EGW liefert unter Beachtung der Ablagerungskriterien
der Deponieverordnung das in der MBA Gescher hergestellte MBA-Deponat zur Zentralde-
ponie Ennigerloh.
Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Gelsenkirchen
Die Kooperation mit der Stadt Gelsenkirchen umfasst insbesondere die Entsorgung sämtli-
cher der Stadt Gelsenkirchen überlassenen Grün- und Gartenabfälle durch den Kreis Borken
bzw. die EGW. Die Übertragung ist am 03.01.2004 in Kraft getreten.
Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Dortmund
Um die Auslastung der gegenseitig vorgehaltenen Behandlungskapazitäten der Entsorgung
Dortmund GmbH (EDG) und der EGW abzusichern, erfolgt im Rahmen der Interkommunalen
Kooperation mit der Stadt Dortmund die Entsorgung von ca. 20.000 Mg/a Bioabfällen durch
den Kreis Borken bzw. die EGW. Im Gegenzug liefert die EGW ca. 15.000 Mg/a Restabfälle
in die vorgehaltenen Behandlungskapazitäten der EDG.
AWK Kreis Borken 24 EGW
Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Münster
Mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster besteht eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.
Kooperation zwischen der EGW mit der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR)
Die vom Kreis Borken beauftragte EGW hat einen Vertrag mit der Abfallentsorgungs-
Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) zur Entsorgung von satzungspflichtigen Restabfällen aus
dem Kreis Borken im RZR Herten in einer Menge von 30.000 Mg/a und einer Laufzeit bis
zum 31.12.2024 abgeschlossen. Im Gegenzug liefert die AGR 15.000 Mg/a Bioabfälle bei
einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2017.
Weitere Kooperationen
Weitere Interkommunale Kooperationen mit Städten und Gemeinden aus dem Kreis Borken
bestehen bei der Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen und beim Betrieb von Wert-
stoffhöfen zur haushaltsnahen Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen und der Entsor-
gung von (sperrigen) Restabfällen.
Daneben hat die EGW mit verschiedenen privaten Entsorgungsunternehmen Verträge über
die Fremdentsorgung der nicht in eigenen Anlagen behandelbaren Abfälle sowie zur Auslas-
tung der eigenen Entsorgungsanlagen geschlossen.
Mit Vertrag vom 21.09.2004 und auf unbestimmte Zeit hat die EGW zur Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit mit verschiedenen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifi-
scher Abfallbehandlung (ASA) e.V. eine Rahmenvereinbarung über einen Ausfallverbund bei
vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen geschlossen.
AWK Kreis Borken 25 EGW
4 Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen
4.1 Abfallaufkommen im Kreis Borken (Status quo – 2011)
Im Kreis Borken werden seit vielen Jahren u.a. die Fraktionen Altpapier, Altglas LVP, Bio-
und Grünabfälle flächendeckend getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt. Lange Zeit
waren hier stetig steigende Mengen zu verzeichnen. In den letzten Jahren sind die erfassten
Mengen weitestgehend stabil geblieben. Trotz dieser positiven Entwicklung im Kreis Borken
verbleiben immer noch Restmengen, die einer Beseitigung zuzuführen sind. Somit ist der
Kreis Borken bestrebt, sowohl für die verwertbaren Abfälle als auch für die zu beseitigenden
Abfälle ausreichend dimensionierte Kapazitäten bereitzustellen.
Das Abfallaufkommen aus dem Herkunftsbereich privater Haushalte wird zum einen durch
die Umsetzung konkreter abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie der Veränderungen der
abfallrechtlichen Rahmenbedingungen aber auch maßgeblich durch konjunkturelle und de-
mographische Einflüsse mitbestimmt.
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken unterliegt, im Betrachtungszeitraum
von 2007 bis 2011, nur sehr geringen Schwankungen und ist damit als stabil zu beschreiben.
Die Einwohnerzahlen dienen als Grundlage zur Ermittlung der einwohnerspezifischen Ab-
fallmengen im Kreis Borken.
Tab. 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken
2007 2008 2009 2010 2011
Einwohner 370.196 370.323 369.666 369.633 369.107
Differenz 127 -657 -33 -526
Anteil (%) 0,03% -0,18% -0,01% -0,14%
(Quelle: IT NRW, Basis jeweils 31.12. des Jahres)
AWK Kreis Borken 26 EGW
4.1.1 Kommunal erfasster Restmüll aus Privathaushalten und hausmüll-ähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben
Bei den kommunal erfassten Restabfällen sind über den Zeitraum von 2007 – 2011 nur
geringe Schwankungen zu verzeichnen. Sie sind damit weitgehend konstant.
Abb. 5: Entwicklung kommunal erfasster Restabfallmengen
AWK Kreis Borken 27 EGW
4.1.2 Sperrmüll
Zwischen 2007 und 2008 ist bei der Sperrmüllmenge ein Rückgang von ca. 600 Mg zu ver-
zeichnen Der Mengenrückgang lässt sich darauf zurückführen, dass in vielen Städten und
Gemeinden des Kreises Borken die Separierung von Altholz aus dem Sperrmüll über die
getrennte Sperrmüllsammlung weiter intensiviert worden ist. In den folgenden Jahren pendelt
sich die erfasste Altholzmenge bei 18 – 19 kg/(E*a) ein.
Abb. 6: Entwicklung Sperrmüllmengen
AWK Kreis Borken 28 EGW
Insgesamt liegt der Kreis Borken in 2011 bei einer Gesamtmenge an Haus- und Sperrmüll
von 145 kg/E*a. Es wird deutlich, dass im Kreis Borken durch die umgesetzten Maßnahmen
zu einer separaten Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen der Anteil der zu beseitigen-
den Siedlungsabfälle bereits heute ein relativ niedriges Niveau erreicht hat.
Abb. 7: Entwicklung Rest- und Sperrmüllmengen
AWK Kreis Borken 29 EGW
4.1.3 Bioabfall
Im gesamten Kreis Borken ist die Biotonne flächendeckend in allen kreisangehörigen Städ-
ten und Gemeinden zur separaten Erfassung der Bioabfälle eingeführt. Das Leerungsinter-
vall ist in der Regel 14-tägig. Das vergleichsweise hohe bereitgestellte Behältervolumen und
die ländliche Siedlungsstruktur führen zu einem konstant hohen Niveau der Bioabfallmengen
mit guter verwertbarer Qualität. In 2011 konnte mit dieser gut ausgebauten Infrastruktur im
Kreis Borken 46.097 Mg Bioabfall erfasst werden. Das entspricht einem Pro-Kopf-
Aufkommen von 125 kg/(E*a).
Abb. 8: Entwicklung Bioabfallmengen
AWK Kreis Borken 30 EGW
4.1.4 Grünabfall
Ebenfalls bietet der Kreis Borken seinen Bürgerinnen und Bürgern ein gut ausgebautes
flächendeckendes und haushaltsnahes Netz an dezentralen Wertstoffhöfen, an denen
ganzjährig Grünabfälle abgegeben werden können. Ergänzt wird dieses nutzerfreundli-
ches Netz an Sammelstellen durch regelmäßig von den Städten und Gemeinden durch-
geführte Grünsammelaktionen in den vegetationsstarken Jahreszeiten (Frühjahr und
Herbst). In dieser Kombination konnten in 2011 insgesamt 32.160 Mg (87 kg/(E*a))
Grünabfälle eingesammelt werden.
Dies führt zu einem spezifischen Bio- und Grünabfallaufkommen von 212 kg/(E*a) in 2011.
Abb. 9: Entwicklung Grünabfallmengen
AWK Kreis Borken 31 EGW
Abb. 10: Entwicklung Bio- und Grünabfallmengen
Die Gesamtmenge der getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle überschreitet im Kreis Bor-
ken mit einem Mittelwert von 215 kg/(E*a) den Prognosewert für 2016 aus dem AWP für den
ländlichen Raum (Einwohnerdichte < 500 E/km2) von 137 kg/E*a deutlich.
AWK Kreis Borken 32 EGW
4.1.5 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
Im Kreis Borken haben mit Ausnahme der Stadt Gronau alle Städte und Gemeinden eine
kommunale Altpapiersammlung eingeführt. Im Jahr 2011 wurden im Kreis Borken 23.048 Mg
Altpapier getrennt erfasst. Dies entspricht einer einwohnerspezifischen Menge von 62 kg/(E*a).
Enthalten sind ca. 25 % Verpackungsanteil für das Duale System Deutschland (DSD) und
ca. 75 % Druckerzeugnisse und sonstige Papiere. Während 2007 noch Sammelmengen von
67 kg/(E*a) erzielt werden konnten, zeichnete sich bereits 2008 ein Trend zu leicht rückläufi-
gen Mengen ab. Dieser Mengenrückgang lässt sich auf zunehmende gewerbliche und carita-
tive Sammlungsaktivitäten im Kreis Borken zurückführen. Die dort erzielten Mengen werden
in der Siedlungsabfallbilanz des Kreises Borken nicht berücksichtigt.
Abb. 11: Entwicklung Papiermengen1
1 einschl. DSD-Anteil und gemeldeter Daten aus Gronau
AWK Kreis Borken 33 EGW
4.1.6 Glas
Die Erfassung im Bringsystem erfolgt über ein flächendeckendes Depotcontainersystem,
sowie die zwölf von der EGW betriebenen dezentralen Wertstoffhöfe.
Nach stetig ansteigenden Glasmengen in den 90iger Jahren mit 32 kg/(E*a) in 1999 sind seit
2000 rückläufige Sammelquoten zu verzeichnen, die sich ab 2005 auf eine einwohnerspezi-
fische Menge zwischen 23 kg/(E*a) und 24 kg/(E*a) eingependelt haben. In 2011 lag die er-
fasste Menge Glas bei 23 kg/(E*a).
Zurückzuführen ist diese Entwicklung zum einen auf die Nutzung von Mehrweggebinden
aber auch auf den verstärkten Einsatz von PET und Tetrapacks in allen Getränkebereichen.
Abb. 12: Mengenentwicklung Altglas
AWK Kreis Borken 34 EGW
4.1.7 LVP
Die Fraktion der Leichtverpackungen setzt sich insbesondere aus den Verpackungskom-
ponenten aus Nichteisen- und Eisenmetallen (NE und Fe-Metall), Kunststoffen und Ver-
bundmaterialien zusammen. Während bei der erfassten Gesamtmenge die Quoten in den
Jahren 2007 und 2011 zwischen 29 kg/(E*a) und 33 kg/(E*a) liegen, pendeln sich die Quo-
ten der verwerteten Menge bei 17 kg/(E*a) bis 18 kg/(E*a) ein. In 2011 wurden 18 kg/(E*a)
LVP verwertet.
Abb. 13: Mengenentwicklung Leichtfraktion (Angaben ARGE DSD Kreis Borken)
AWK Kreis Borken 35 EGW
4.1.8 Trockene Wertstoffe
Die Menge der getrennt erfassten Wertstoffe Papier/Pappe, Glas und Leichtverpackungen
liegt im Betrachtungszeitraum 2007 - 2011 zwischen 119 und 121 kg/(E*a). In 2011 lag der
Wert bei 118 kg/(E*a).
Abb. 14: Entwicklung trockene Wertstoffe
AWK Kreis Borken 36 EGW
4.1.9 Sonstige Wertstoffe
Neben den Wertstoffen Papier/Pappe, Glas und LVP fallen im Kreis Borken ca. 10.000 Mg/a
sonstige Wertstoffe an. Diese sind unter anderem Altholz, E-Schrott, Metall und Textilien,
wobei Altholz mit 8.208 Mg in 2011 den größten Anteil hat.
Somit kommt der Kreis Borken auf ein Pro-Kopf-Aufkommen an Wertstoffen von 147 kg/(E*a).
Abb. 15: Entwicklung Wertstoffe
AWK Kreis Borken 37 EGW
Die Getrennterfassung von Altholz in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgt
im Rahmen der getrennten Sperrmüllsammlung und über die von der EGW vorgehaltenen
zwölf dezentralen Wertstoffhöfe im Kreisgebiet. Durch den konsequenten Ausbau dieser
Erfassungssysteme konnten die erfassten Mengen von 2007 bis 2011 kontinuierlich gestei-
gert werden und erreichten in 2011 einen einwohnerspezifischen Wert von 22 kg/(E*a).
Abb. 16: Entwicklung Altholz
AWK Kreis Borken 38 EGW
4.1.10 E-Schrott
Beginnend zum März 2006 wurden vor dem Hintergrund des Elektro- und Elektronikaltgerä-
tegesetz (ElektroG) die operativen Prozesse zur Erfassung, Behandlung und Entsorgung des
Elektroschrottaufkommens neu konzipiert.
Als Rücknahme- und Übergabestellen für E-Schrott aus den privaten Haushalten fungieren
dabei die von der EGW vorgehaltenen zwölf dezentralen Wertstoffhöfe im Kreis Borken sowie
das E-Schrott-Mobil, das parallel zur Sammeltour des Schadstoffmobiles zum Einsatz kommt
und E-Schrott der Bürger und Bürgerinnen in haushaltsüblichen Mengen entgegennimmt.
Abb. 17: Entwicklung E-Schrott
Das Aufkommen an E-Schrott zeigt über die Jahre 2007 – 2011 einen stetigen Mengen-
anstieg. In 2011 liegt der Kreis Borken mit ca. 5 kg/(E*a) bereits über der einwohnerspezi-
fischen Zielgröße des ElektroG von mind. 4 kg/(E*a).
AWK Kreis Borken 39 EGW
4.1.11 Bruttoabfallmengen
Das Bruttoabfallaufkommen des Kreises Borken ohne sonstige Wertstoffe ist über die Jahre
2007 – 2011 mit Werten zwischen 475 kg/(E*a) und 482 kg/(E*a) als nahezu konstant zu
bezeichnen.
Abb. 18: Entwicklung Gesamtabfallmenge
AWK Kreis Borken 40 EGW
4.1.12 Sonderabfälle / Problemabfälle aus Haushalten
Die Sonderabfälle aus den privaten Haushaltungen werden im Kreis Borken flächendeckend
und haushaltsnah über das von der EGW betriebene Schadstoffmobil erfasst und im Schad-
stoffzwischenlager in Borken-Hoxfeld unter Berücksichtigung der Vorgaben der jeweiligen
Entsorgungsanlagen durch qualifizierte Fachkräfte der EGW zu frachtfähigen Partien kom-
missioniert und abtransportiert.
Das Schadstoffmobil fährt mehrmals jährlich jede Stadt und Gemeinde im Kreis Borken an
und nimmt an mehreren haushaltsnahen Annahmestellen innerhalb der Stadt/Gemeinde die
Sonderabfälle der Bürger und Bürgerinnen entgegen. Die eingesammelte Menge ist mit
1kg/(E*a) über die Jahre stabil.
Tab. 5: Entwicklung der Sonderabfallmenge
2007 2008 2009 2010 2011
Sonderabfall
[Mg/a]
331 352 356 305 449
Sonderabfall
[kg/(E*a])
1 1 1 1 1
4.1.13 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle)
Das Mengenaufkommen der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen setzt sich aus einer Viel-
zahl heterogener Einzelfraktionen zusammen. Über die Jahre 2007 – 2011 unterliegt das Abfall-
aufkommen an Gewerbeabfällen, produktionsspezifischen Abfällen (Industrieabfälle) sowie Bau-
und Abbruchabfällen größeren Schwankungen, die in erster Linie auf konjunkturelle Einflüsse
und diskontinuierliche Einmaleffekte zurückzuführen sind (z.B. Rekultivierungsmaßnahmen De-
ponie Ahaus-Alstätte 2010). Im Kreis Borken stellt sich die Entwicklung des Aufkommens der
von der EGW entsorgten Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt dar:
Tab. 6: Entwicklung der Gewerbeabfallmenge
Gewerbeabfälle [Mg/a]
2007 2008 2009 2010 2011
hmä Gewerbeabfälle 48.806 39.301 15.620 20.777 17.709
prod.spez.Gewerbeabfälle 19.612 17.759 17.438 28.317 29.882
Bau- und Abbruchabfälle 29.518 43.808 25.360 79.102 27.780
Infrastrukturabfälle 3.596 4.043 2.940 2.969 3.570
Krankenhausabfälle etc. 1.213 1.174 1.402 1.390 1.333
Summe 102.745 106.085 62.760 132.555 80.274
AWK Kreis Borken 41 EGW
4.2 Prognose Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030 für den Kreis Borken
Prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen
Jahr
(jeweils
Jahres-
anfang
Insgesamt Männer Frauen
Kreis Borken Land
NRW Kreis Borken
Land
NRW Kreis Borken
Land
NRW
Anzahl
Veränderung gegenüber
Anzahl
Veränderung
gegenüber
01.01.2011 Anzahl
Veränderung
gegenüber
01.01.2011 Vorjahr 01.01.2011
absolut in % in % in %
2011 369.633 -- -- -- -- 184.772 -- -- 184.861 -- --
2012 369.738 +105 +105 0,0 -0,1 184.970 +0,1 0,0 184.768 -0,1 -0,2
2013 369.520 -218 -113 0,0 -0,2 184.894 +0,1 -0,1 184.626 -0,1 -0,3
2014 369.255 -265 -378 -0,1 -0,4 184.789 0,0 -0,2 184.466 -0,2 -0,5
2015 368.942 -313 -691 -0,2 -0,5 184.658 -0,1 -0,3 184.284 -0,3 -0,7
2016 368.510 -432 -1.123 -0,3 -0,7 184.445 -0,2 -0,4 184.065 -0,4 -0,9
2017 368.039 -471 -1.594 -0,4 -0,9 184.209 -0,3 -0,6 183.830 -0,6 -1,2
2018 367.466 -573 -2.167 -0,6 -1,0 183.906 -0,5 -0,7 183.560 -0,7 -1,4
2019 366.887 -579 -2.746 -0,7 -1,2 183.611 -0,6 -0,8 183.276 -0,9 -1,6
2020 366.295 -592 -3.338 -0,9 -1,4 183.310 -0,8 -1,0 182.985 -1,0 -1,8
2021 365.702 -593 -3.931 -1,1 -1,6 183.014 -1,0 -1,1 182.688 -1,2 -2,0
2022 365.105 -597 -4.528 -1,2 -1,8 182.720 -1,1 -1,3 182.385 -1,3 -2,2
2023 364.508 -597 -5.125 -1,4 -1,9 182.434 -1,3 -1,4 182.074 -1,5 -2,4
2024 363.881 -627 -5.752 -1,6 -2,2 182.127 -1,4 -1,6 181.754 -1,7 -2,7
2025 363.255 -626 -6.378 -1,7 -2,4 181.829 -1,6 -1,8 181.426 -1,9 -2,9
2026 362.607 -648 -7.026 -1,9 -2,6 181.519 -1,8 -2,0 181.088 -2,0 -3,1
2027 361.919 -688 -7.714 -2,1 -2,8 181.188 -1,9 -2,3 180.731 -2,2 -3,4
2028 361.208 -711 -8.425 -2,3 -3,1 180.840 -2,1 -2,5 180.368 -2,4 -3,7
2029 360.455 -753 -9.178 -2,5 -3,4 180.481 -2,3 -2,8 179.974 -2,6 -4,0
2030 359.679 -776 -9.954 -2,7 -3,7 180.092 -2,5 -3,0 179.587 -2,9 -4,3
Abb. 19: Bevölkerungsprognose 2011-2030 für den Kreis Borken (Quelle: Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030 des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und eigene Berechnungen)
AWK Kreis Borken 42 EGW
Tab. 7: Prognose Abfallmengen bis 2016 (Mg/a) Prognose 2016
Abfallaufkommen
[Mg/a]
zu entsorgende Sied-lungsabfälle
2007 2008 2009 2010 2011 2016
Einwohner Kreis Borken
370.196 370.323 369.666 369.633 369.107 368.510
Hausmüll 47.169 46.605 46.808 46.224 46.463 46.432
Sperrmüll 7.323 6.705 6.824 6.859 6.956 7.002
hmä Gewerbeabfälle 48.806 39.301 15.620 20.777 17.709 17.688
prod.spez. Abf. 19.612 17.759 17.438 28.317 29.882 22.479
Infrastrukturabfälle 3.596 4.043 2.940 2.969 3.570 3.317
mineralische Bauab-fälle
29.518 43.808 25.360 79.102 27.780 27.638
Krankenhausabfälle 1.213 4.186 1.402 1.390 1.333 1.474
Problemabfälle aus Haushaltungen
331 352 356 305 449 369
Bioabfall 46.946 46.487 46.658 44.800 46.097 46.064
Grünabfall 31.564 32.001 32.393 42.287 32.160 32.060
LVP 10.726 12.042 11.350 11.728 12.231 14.003
PPK 25.414 24.268 24.336 23.953 23.760 26.533
Glas 8.409 8.996 8.709 8.350 8.435 8.476
sonstige Wertstoffe 11.020 9.327 10.899 10.436 10.372 10.318
AWK Kreis Borken 43 EGW
Tab. 8: Prognose Abfallmengen bis 2016 (kg/E*a) Prognose 2016
Abfallaufkommen
[kg/E*a]
zu entsorgende Sied-lungsabfälle
2007 2008 2009 2010 2011 2016
Hausmüll 127 126 127 125 126 126
Sperrmüll 20 18 18 19 19 19
hmä Gewerbeabfälle 132 106 42 56 48 48
prod.spez. Abf. 53 48 47 77 81 61
Infrastrukturabfälle 10 11 8 8 10 9
mineralische Bauab-fälle
80 118 69 214 75 75
Krankenhausabfälle 3 11 4 4 4 4
Problemabfälle aus Haushaltungen
1 1 1 1 1 1
Bioabfall 127 126 126 121 125 125
Grünabfall 85 86 88 114 87 87
LVP 29 33 31 32 33 38
PPK 69 66 66 65 64 72
Glas 23 24 23 23 23
sonstige Wertstoffe 30 25 24 28 28 28
AWK Kreis Borken 44 EGW
5 Entsorgungssicherheit und zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken
Die nachfolgenden Ausführungen dokumentieren die zukünftige abfallwirtschaftliche Kon-
zeption des Kreises Borken zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Kreisgebiet.
Es wird das abfallwirtschaftliche Maßnahmenprogramm für die nächsten Jahre beschrieben,
welches unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine ressourcen- und energieopti-
mierte Abfallwirtschaft verfolgt werden soll. Auf dem Weg von der Abfallwirtschaft zu einer
Ressourcenwirtschaft strebt der Kreis Borken gemeinsam mit der EGW insbesondere den
Ausbau und die Fortentwicklung von Interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperationen
mit den kommunalen Akteuren innerhalb und außerhalb des Kreises Borken an, um die je-
weiligen abfallwirtschaftlichen Stärken auf allen abfallwirtschaftlichen Handlungsebenen
möglichst optimal zu nutzen.
Hierbei sind zum einen die gesetzlichen (und damit ökologischen) Vorgaben (insb. Novellie-
rung KrW-/AbfG, Rekultivierung Altdeponien, WEEE) und zum anderen ökonomische Vorga-
ben und Randbedingungen (Abfallmengenentwicklung, Gebührenstabilität, Demografie) zu
beachten.
Mit der vorliegenden abfallwirtschaftlichen Konzeption wird ein Ausgleich von ökonomischer
Vernunft mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit angestrebt.
5.1 Nachweis der Entsorgungssicherheit
Nach § 5 a Abs. 2 Ziffer 4 Landesabfallgesetz ist im Abfallwirtschaftskonzept der Nachweis
der 10-jährigen Entsorgungssicherheit durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(Kreis Borken) zu erbringen. Entsprechend ist für einen Zeitraum von 10 Jahren zu doku-
mentieren, dass für die anfallenden und dem Kreis Borken bzw. dem beauftragten Dritten
(EGW) überlassenen Abfälle ausreichende Kapazitäten an Verwertungs-, Behandlungs- und
Ablagerungsmöglichkeiten rechtlich zulässig und tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Ent-
sorgungssicherheit kann auch durch vertraglich abgesicherte Kooperationen mit qualifizier-
ten Dritten sichergestellt werden. Mit dem Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Be-
handlungsanlagen sind Regelungen über Ausfall- und Revisionszeiten zu dokumentieren.
Soweit erforderliche Kapazitäten noch nicht vorhanden sind, ist ihre Planung einschließlich
des Zeitpunktes des Baubeginns und der geplanten Inbetriebnahme darzustellen.
Im Folgenden wird das gegenwärtig im Kreis Borken von der EGW erfolgreich umgesetzte
abfallspezifische Abfallmanagement (2011) beschrieben.
AWK Kreis Borken 45 EGW
5.1.1 Vorbehandlungs- und Verwertungskapazitäten im Kreis Borken
5.1.1.1 Mechanisch- biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA)
Die am Standort Gescher-Estern betriebene MBA verfügt über eine Kapazität zur Annahme
und mechanischen Abfallbehandlung von 115.000 Mg/a und zur biologischen Abfallbehand-
lung von 85.000 Mg/a. Die vorgehaltene Anlagentechnik ermöglicht eine flexible Betriebs-
weise für die Verarbeitung unterschiedlicher Abfallströme. Die zur mechanischen und biolo-
gischen Abfallbehandlung vorgesehene Anlagentechnik kann in Alternative zur Restmüllver-
arbeitung auch zur Bioabfallkompostierung genutzt werden. Die Intensivrotteeinheit der MBA
besteht aus 26 individuell gesteuerten Rottetunneln, die im Batch-Verfahren betrieben wer-
den. Die Rottetunnel sind in zwei separaten Linien mit je 13 Rottetunneln angeordnet, die
hinsichtlich des Wasser- und Luftmanagements zwei völlig voneinander getrennte Betriebs-
einheiten darstellen. Die Nachrottehalle ist ebenfalls zweigeteilt und ermöglicht ebenso einen
getrennten Betrieb für unterschiedliche Stoffströme. Hierdurch ist es möglich, Restmüll und
Bioabfälle gemeinsam in einer Anlage zur verarbeiten und gleichzeitig eine strikte Trennung
der Abfallströme zu gewährleisten.
Durch die in 2011 zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Dortmund vereinbarten inter-
kommunalen Kooperation in der Abfallentsorgung erfolgt eine weitergehende modifizierte
Teilnutzung der Behandlungskapazitäten der Intensivrotte der MBA für Bioabfälle. Zur Flexi-
bilisierung der Abfallströme hat die EGW die Genehmigung für die Mitverarbeitung von
28.750 Mg/a Bioabfall und Strukturmaterial aus Grüngut beantragt. Die Genehmigung wurde
im Frühjahr 2012 von der Bezirksregierung Münster erteilt. Die aktuelle Behandlungskapazi-
tät der MBA für kommunale Restabfälle und Bioabfälle beträgt damit rd. 75.000 Mg. Die ge-
nehmigte Durchsatzleistung von 115.000 Mg/a bleibt unverändert. Die modifizierte Betriebs-
weise und die strikte Trennung der Abfallströme (Bioabfall und Restmüll) sind in der nachfol-
genden Abbildung dargestellt.
AWK Kreis Borken 46 EGW
Bioabfallannahme
Aufgabe Bioabfallin Dosierbunker
Intensivrotte Bioabfallin Tunneln
Nachrotte Bioabfallin Tafelmieten
Nachrotte Restmüllin Tafelmieten
Intensivrotte Restmüllin Tunnel
Aufgabe Restmüllin Zerkleinerer
Restmüllannahme
Übergabebunker fürRestmüll und BioabfallWird vor Übernahme von Bioabfällen gereinigt
Restmülllinie = grau; Bioabfalllinie = grün
Abb. 20: Grundriss/Betriebsweise MBA
AWK Kreis Borken 47 EGW
Vor dem Hintergrund der sich ändernden abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Restmüllentsorgung kann bei Bedarf die Behandlungsintensität und -strategie der MBA an
die veränderten Inputströme angepasst werden.
Zukünftig wird in der MBA von einer jährlichen Verarbeitungsmenge von insgesamt etwa
107.000 Mg Abfällen ausgegangen. Durch die genehmigte Kapazität der MBA in Höhe von
115.000 Mg/a ist die anvisierte Verarbeitungsmenge der MBA dauerhaft gewährleistet.
Tab. 9: Verarbeitungsmenge MBA
Abfall Menge (Mg/a) Summe (Mg/a) Restabfall 46.500
69.500 Sperrmüll 2.000 HMGA 15.000 Krankenhausabfälle 2.000 sonstige Abfälle 4.000 Altpapier 10.000 10.000 Bioabfälle inkl. Strukturmaterial 27.500 27.500 Summe Abfallinput 107.000 Genehmigte Kapazität 115.000 Freie Kapazität (Anlageninput) 8.000
Die durchgeführte betriebswirtschaftliche Betrachtung verschiedener Betriebsvarianten der
MBA führte zu dem Ergebnis, dass die mechanisch-biologische Abfallbehandlung auch
durch die aktuelle abfallwirtschaftliche Entwicklung grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird.
Durch die vielfältigen Betriebsoptionen wird gewährleistet, dass auf zukünftige Entwicklun-
gen in der Abfallwirtschaft flexibel reagiert werden kann.
AWK Kreis Borken 48 EGW
Abb. 21: Massenbilanz MBA
Abb. 22: Verfahrensfließbild MBA
AWK Kreis Borken 49 EGW
5.1.1.2 Bioabfallkompostwerk (BAK)
Das Bioabfallkompostwerk (BAK) in Gescher-Estern ist seit 1997 in Betrieb. Die genehmigte
Inputmenge für Bio- und Grünabfälle beträgt 58.300 Mg/a. Zur biologischen Behandlung, die
in Form einer Tafelmietenkompostierung erfolgt, steht eine Kapazität von 38.055 Mg/a zur
Verfügung.
Vom Bioabfallaufkommen des Kreises Borken (46.000 Mg/a) sind abzüglich der in der MBA
(Bioabfalllinie) behandelten Bioabfallmenge (7.500 Mg/a) noch 38.500 Mg/a zur Verarbeitung
im Bioabfallkompostwerk Gescher-Estern vorgesehen. Nach der mechanischen Störstoffent-
frachtung (-3.000 Mg/a) und der Beimischung von Strukturmaterial (2.500 Mg/a) aus Grün-
gutquellen des Kreises Borken werden 38.000.Mg/a im BAK biologisch behandelt (aerobe
Rotte) und zu Qualitätskompost ausgereift. Die im BAK genehmigte Rottekapazität wird aus-
genutzt.
Tab. 10: Bioabfallentsorgung Menge (Mg/a) Bioabfallaufkommen Kreis Borken 46.000 BA-Verarbeitungsmenge in MBA -7.500 BA-Verarbeitungsmenge BAK 38.500 Störstoffentfrachtung in BAK -3.000 Input Bioabfall zur biologischen Behandlung 35.500 Strukturmaterial/Grüngut aus Kreis Borken 2.500 Kapazität Input BAK zur biologischen Behandlung 38.055
Das Bioabfallaufkommen im Kreis Borken liegt mit 125 kg/a pro Einwohner in einer Spitzen-
position im NRW- Ranking, zumal auch zusätzlich noch ca. 85 kg/a an Grünabfälle pro Ein-
wohner erfasst werden. Die Biotonne ist flächendeckend eingeführt, so dass Mengensteige-
rungen nicht zu erwarten sind. Die im BAK und der MBA vorgehaltenen Bioabfallbehand-
lungskapazitäten reichen aus, um die im Kreis Borken erfassten Bioabfälle zu ausgereiftem
gütegesichertem Fertigkompost zu verarbeiten.
Bei Bedarf besteht die technische Möglichkeit, die Verarbeitungsmenge von Bioabfällen am
Standort Gescher-Estern zu steigern und die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
AWK Kreis Borken 50 EGW
Abb. 23: Grundriss Kompostwerk
Abb. 24: Massenbilanz Kompostwerk
AWK Kreis Borken 51 EGW
5.1.1.3 Vergärungsanlage
Die EGW betreibt am Standort Gescher-Estern eine Nassvergärungsanlage zur Verarbeitung
von Reststoffen, die einen hohen Anteil an nassorganischen Bestandteilen aufweisen. Die
EGW hat diese Anlage im Rahmen eines bis 2013 laufenden Forschungsvorhabens auf die
Verarbeitung einer Biosuspension ausgerichtet, die im Kompostwerk durch Auspressen von
Bioabfällen des Kreises Borken gewonnen wird. Hierdurch wird aus den im Kreis Borken
erfassten Bioabfällen Bioenergie erzeugt. Zudem erwartet die EGW, dass sich die biologi-
sche Verarbeitungskapazität des Kompostwerkes durch das Abtrennen von leicht abbauba-
rer organischer Substanz (Biosuspension) deutlich erhöht, weil hierdurch der Rotteprozess
entlastet wird und sich die erforderliche Rottezeit für die Ausreifung der Bioabfälle zu Kom-
post verkürzt. Die Vergärungsanlage, in der bislang nur nicht andienungspflichtige organi-
sche Reststoffe verarbeitet wurden, dient mit der Neuausrichtung auf die Verarbeitung der
Biosuspension zukünftig auch der Entsorgungssicherheit bezüglich der im Kreis Borken an-
fallenden Bioabfälle.
Abb. 25: Verfahrensfließbild Vergärungsanlage
AWK Kreis Borken 52 EGW
5.1.1.4 Kompostierungsplätze für Grünabfälle
Im Kreis Borken sind jährlich etwa 32.500 Mg Grüngut zu verwerten. Der größte Anteil wird
durch die EGW verarbeitet (31.300 Mg/a). Kleinere Anteile werden durch private Entsorger
(1.200 Mg/a) verarbeitet.
Bei der Grüngutverwertung rückt neben der stofflichen Verwertung zur Kompost auch die
energetische Verwertung als nachwachsender Brennstoff in den Fokus. Aus den erfassten
Grüngutmengen werden etwa 4.000 Mg trockenorganische Bestandteile als Brennstoff abge-
trennt. Etwa 28.000 Mg nassorganische Anteile werden auf unterschiedlichen Anlagen kom-
postiert.
Die Grünabfälle des Kreises Borken werden zum Teil als Strukturmaterial für die Bioabfall-
behandlung am Standort Gescher-Estern (2.500 Mg/a) und als Kohlenstoffträger in der Klär-
schlammkompostanlage in Ellewick (3.500 Mg/a) verwertet. Der größte Teil wird auf den de-
zentralen Grüngutkompostplätzen in Alstätte, Hoxfeld und Gronau behandelt.
Tab. 11: Dezentrale Grünkompostierung Menge (Mg/a) Grüngutaufkommen 32.200 Verarbeitung Bioabfallkompostwerk Gescher (Strukturmaterial) -2.500 Verarbeitung Klärschlammkompostierung Ellewick -3.500 Input Grüngutkompostierungsanlagen 26.200 Kapazität Ahaus-Alstätte 10.800 Kapazität Borken-Hoxfeld 10.000 Kapazität Gronau 6.750 Gesamtkapazität Grüngutkompostierungsanlagen Kreis Borken 27.550
Für die getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle im Kreis Borken sowie die Grünabfälle aus
der Stadt Gelsenkirchen stehen im Kreis Borken somit unter Einbeziehung der Mitbehand-
lungskapazitäten in der Vergärungsanlage sowie der Klärschlammkompostierungsanlage
ausreichende Behandlungskapazitäten zur Verfügung.
AWK Kreis Borken 53 EGW
5.1.1.5 Klärschlammkompostierung Vreden-Ellewick
In der Klärschlammkompostierungsanlage Vreden-Ellewick werden kommunale Klärschläm-
me behandelt und gütegesicherter Qualitätskompost hergestellt. Zusätzlich werden Bio- und
Grünabfälle mitbehandelt.
Abb. 26: Grundriss Klärschlammkompostierungsanlage
AWK Kreis Borken 54 EGW
5.1.2 Ablagerungskapazitäten für MBA-Deponat und mineralische Abfälle
Die Ablagerung von vorbehandelten Abfällen aus der mechanisch-biologischen Abfallbe-
handlungsanlage erfolgt seit dem 1.6.2005 auf der Zentraldeponie Ennigerloh im Kreis Wa-
rendorf (Vertrag bis 2025). Die Entsorgungssicherheit ist damit für die nächsten 10 Jahre
gewährleistet.
Die verbleibenden andienungspflichtigen inerten Abfälle (ca. 3.000 Mg/a) werden, soweit sie
keiner Verwertung zugeführt werden können, auf Deponien in Nachbarkreisen abgelagert.
5.1.3 Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwertung im Kreis Borken
Die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden separat erfasste PPK-Fraktion wird
entsprechend den abfallrechtlichen Vorgaben des Kreises Borken der EGW als Drittbeauf-
tragte überlassen. Im Rahmen eines kreiseinheitlichen Verwertungskonzeptes schreibt die
EGW die Verwertung des Altpapiers in einem förmlichen Verfahren europaweit aus (ca.
15.000 bis 18.000 Mg/a) und sichert so die Verwertung des Altpapiers ab. Die nach Abzug
der Kosten verbleibenden Erlöse werden an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
weitergeleitet.
Die Vermarktung der sonstigen verwertbaren Abfälle (MBA-Schrott, E-Schrott, Altholz,
Kunststoffe etc.) erfolgt durch die EGW an qualifizierte Verwertungsanlagen.
5.1.4 Sicherung des Absatzes der heizwertreichen Fraktionen
In der MBA in Gescher werden über eine mechanische Abtrennung und Windsichtung heiz-
wertreiche Fraktionen separiert. Diese werden in spezialisierten Heizkraftwerken (EBS-
Anlagen) energetisch verwertet. Die EGW hat gemeinsam mit der ECOWEST die Verwer-
tung der heizwertreichen Fraktionen ausgeschrieben und ab 01.01.2012 für zunächst 5 Jah-
re vergeben. Aufgrund der weiter steigenden Energiepreise ist auch langfristig von einem
gesicherten Absatz der heizwertreichen Fraktionen auszugehen.
AWK Kreis Borken 55 EGW
5.2 Ressourceneffizienz / Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Borken
Die Kommunen tragen seit Jahrzehnten die Verantwortung für eine ökologisch hochwertige
und ressourceneffiziente Abfallentsorgung. Gleichzeitig haben sie die langfristige Entsor-
gungssicherheit unabhängig von veränderten abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu
sozialverträglichen Gebühren sicherzustellen. In diesem Sinne haben der Kreis Borken und
seine Städte und Gemeinden in der Vergangenheit langfristig in eine hochwertige Entsor-
gungsinfrastruktur investiert und Regelungen für eine ökologisch hochwertige und wirtschaft-
liche Abfallentsorgung getroffen. Trotz der intensiven Bemühungen um Vermeidung, Ver-
minderung und Wiederverwendung von Abfällen werden auch weiterhin Mengenströme einer
möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt. Für die hochwertige Erfassung und Verwer-
tung besteht im Kreis Borken ein funktionierendes flächendeckendes und haushaltsnahes
System (siehe 5.2.2 und 5.2.3).
5.2.1 Ziele für die Wertstofferfassung und -verwertung
Handlungsleitend bei der Konzeption der Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Bor-ken sind folgende Ziele:
1. Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden kommuna-len Wertstoffwirtschaft im Kreis Borken
2. Wertstofferfassung und –verwertung erfolgen in kommunaler Systemführer-schaft und Verantwortung
3. Sicherung der Wertstofferlöse für die kommunalen Gebührenhaushalte und damit für die Bürgerinnen und Bürger
Bei der Umsetzung der Ziele setzen Kreis Borken sowie die Städte und Gemeinden vor al-
lem auch auf die Interkommunale Kooperation zwischen den Körperschaften, z.B. beim Be-
trieb des Schadstoff-/Wertstoffmobiles oder von Wertstoffhöfen.
5.2.2 System der Wertstofferfassung und -verwertung
Logistik (Hol- und Bringsysteme) Die nach dem LAbfG NRW für die Logistik verantwortlichen kreisangehörigen Städte und
Gemeinden sind unter Berücksichtigung der Zielvorgaben aus dem KrWG ( siehe Ziffer
3.2.1) und den abfallpolitischen Leitvorgaben des Landes NRW (siehe AWP) gehalten,
haushaltsnahe und effiziente Sammelsysteme für die getrennte Erfassung von verwertbaren
Abfallfraktionen und Restabfallfraktionen vorzuhalten. Die vorhandenen Hol- und Bringsys-
AWK Kreis Borken 56 EGW
teme sind in Anhang 3 dargestellt. Die Einsammlung des Haus- und Biomülls erfolgt im We-
sentlichen über Müllgroßbehälter. Die Abfuhr erfolgt in den meisten Städten und Gemeinden
14-tägig. In einzelnen Kommunen wurde ein 3- bzw. 4-wöchiges Leerungsintervall einge-
führt. Aus hygienischer Sicht wird empfohlen, bei der Bioabfallabfuhr mindestens einen 14-
tägigen Abfuhrrythmus zu gewährleisten. Um die wirtschaftlichen Vorteile aus der separaten
Altpapiervermarktung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken langfristig ab-
zusichern und um den Zutritt von gewerblichen Sammlungen in diesem wirtschaftlich inte-
ressanten Handlungsfeld rechtlich unterbinden zu können, empfiehlt es sich, dass die Städte
und Gemeinden die Altpapiertonne selbst vorhalten.
Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Trotz der im Kreis Borken bereits seit Jahren intensiv ausgebauten Getrennterfassung von
verwertbaren Abfällen (siehe Ziffer 4.1) wird ein Teil der noch im Abfall enthaltenen Wertstof-
fen über den kommunalen Restabfall erfasst. Durch die Behandlung des Restabfalls in der
Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) der EGW werden weitere rele-
vante Abfallfraktionen - insbesondere Metalle - aus dem Abfall separiert und der stofflichen
Verwertung zugeführt. Zudem werden in der MBA heizwertreiche Fraktionen - vor allem
Kunststoffabfälle, verschmutze Papierrestfraktionen, Fehlwürfe an Leichtverpackungen und
stoffgleiche Nichtverpackungen – abgetrennt und als Ersatzbrennstoffe einer energetischen
Verwertung in qualifizierten Heizkraftwerken (EBS-Kraftwerken) zugeführt.
Wertstoffhöfe / kommunale Wertstofftonne Durch den von der EGW verfolgten ergänzenden flächendeckenden Ausbau von haushalt-
nahen Wertstoffhöfen im Kreis Borken wurde bereits im Vorfeld zu der Anforderung aus dem
neuen KrWG nach Einführung einer Wertstofftonne bzw. eines gleichwertigen alternativen
Erfassungssystems (insb. Wertstoffhöfe) das bisher vorgehaltene System zur getrennten
Erfassung und hochwertigen Verwertung von Wertstoffen fortentwickelt. Über das bewährte
flächendeckende und haushaltsnahe Netz von kommunalen Wertstoffhöfen wird bereits heu-
te ein qualitativ hochwertiges und serviceorientiertes Leistungsangebot zur ergänzenden
sortenreinen Erfassung und stofflichen Verwertung von Abfallfraktionen / stoffgleichen Nicht-
verpackungen (wie z.B. Altmetalle, Elektroschrott, Altholz, (Hart-) Kunststoffe, PPK, Grünab-
fälle, Bauschutt) für die Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Borken vorgehalten. Je
nach Marktgegebenheiten kann durch gezielte sortenreine Erfassung und ggfs. Behandlung
von einzelnen Abfallfraktionen das Primat nach einer weitgehenden stofflichen Verwertung
ausgebaut werden. Das Netz der Wertstoffhöfe soll in Kooperation mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden weiter ausgebaut werden.
AWK Kreis Borken 57 EGW
Durch das flächendeckende Netz von Wertstoffhöfen soll auch erreicht werden, dass die
illegale unzulässige Beraubung des am Straßenrand zur Entsorgung bereitgestellten Sperr-
mülls im Hinblick auf werthaltige Abfälle möglichst weitgehend unterbunden wird und Beläs-
tigungen der Bürgerinnen und Bürger durch nicht genehmigte umherziehende gewerbliche
Sammler (Lärm, Straßen- und Landschaftsverunreinigungen, Diebstahl werthaltiger Gegen-
stände) verhindert werden.
Trotz des vorhandenen breiten Spektrums zu einer stoffstromspezifischen Behandlung und
hochwertigen Verwertung von noch wertstoffhaltigen Restabfallfraktionen in der MBA sollte
unter dem Primat der Ressourceneffizienz gleichwohl die Handlungsoption zur Einführung
einer Wertstofftonne in kommunaler Trägerschaft bzw. mit maßgeblichem kommunalen Ein-
fluss und der Aufbau eines kommunalen Abholservice offen gehalten bleiben. Hierzu sollen
die Erfahrungen aus den vorhandenen Pilotprojekten und insbesondere die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer Wertstof-
ferfassung in vergleichbarer Qualität aus dem derzeit in der politischen Debatte stehenden
Wertstoffgesetz ausgewertet werden, um die Konsequenzen für die von der EGW vorgehal-
tene Entsorgungsinfrastruktur ableiten zu können. Aufgrund der bereits heute bestehenden
hohen Flächendeckung, Haushaltsnähe und Serviceorientierung wird der Ausbau des
Schadstoffmobiles zu einem Wertstoffmobil angestrebt, bei dem neben schadstoffhaltigen
Abfällen auch werthaltige sperrige Abfälle (z.B. Elektroschrott, Altholz etc.) in haushaltsübli-
chen Mengen abgegeben werden können. Hier kommt auch eine Beteiligung gemeinnütziger
Organisationen in Betracht. Ergänzend zu den bestehenden Erfassungsmöglichkeiten für
Elektroschrott auf den Wertstoffhöfen kann Elektroschrott auch über kommunale Depotcon-
tainer erfasst werden.
Verwertung von Bioabfall / Energieeffiziente Bioabfallbehandlung Die EGW ist im Bereich der Bioabfallbehandlung besonders leistungsfähig. Die EGW erzeugt
aus dem Bioabfall hochwertigen Kompost und führt zudem eine abgetrennte energiereiche
Biosuspension einer energetischen Verwertung in der eigenen Vergärungsanlage zu. Bioge-
ne Abfälle werden damit zu nahezu 100 % verwertet.
Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Energieeffiziente Bioabfallbe-
handlung“ wird durch Auspressen des Bioabfalls eine energiereiche Biosuspension gewon-
nen, die der Energiegewinnung in der Vergärungsanlage der EGW dient und die Energieeffi-
zienz und Behandlungskapazität der Kompostierungsanlage nachhaltig optimiert. Die strate-
gische Position im Bereich Bioabfallbehandlung der EGW ist somit vor dem Hintergrund der
sich im neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abzeichnenden flächendeckenden ge-
trennten Sammlung von Bioabfällen zu sehen. Angesichts der im neuen KrWG enthaltenen
AWK Kreis Borken 58 EGW
flächendeckenden Einführung der Biotonne ergeben sich durch die Leistungsfähigkeit der
EGW im Bereich der Bioabfallentsorgung besondere Chancen für den Ausbau von kommu-
nalen Kundenbeziehungen (Interkommunale Kooperationen). Verwertung von Grünabfall Mit dem Kompost aus den Grünabfallkompostierungsanlagen kommt ein gütegesichertes und
hochwertiges Bodenverbesserungs- und Düngemittel wieder in den Naturkreislauf zurück.
5.2.3 Altpapiererfassung und -verwertung
Die Altpapiererfassung und -verwertung hat im Rahmen des Wertstoffkonzeptes einen be-
sonderen Stellenwert. Hier gilt es, die sich hieraus ergebenden Chancen zu nutzen. Die ent-
sorgungspflichtigen Körperschaften sind daher gehalten, haushaltsnahe und effiziente Sam-
melsysteme vorzuhalten. Die Erfassung der Abfallfraktion Papier-Pappe-Kartonage (PPK-
Abfälle bzw. Altpapier) erfolgt nahezu flächendeckend über ein kommunales Holsystem
(„Blaue Tonne“). Zur Sicherstellung eines zeitgemäßen Abfallsammelsystems sind die Städte
und Gemeinden aufgefordert, die kommunale Altpapiersammlung durch ein bürgerfreundli-
ches Holsystem zu etablieren, um so dem Schutz der Ressourcen, dem veränderten Sam-
melverhalten der Bürger gerecht zu werden und die finanziellen Chancen der Altpapierent-
sorgung zu nutzen. Ausdrücklich werden die Städte und Gemeinden angehalten, die Altpa-
piertonne in das Eigentum des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu überführen.
Die PPK-Fraktion wird entsprechend den abfallrechtlichen Vorgaben der EGW als Drittbeauf-
tragte des Kreises Borken überlassen. Die EGW stellt die Verwertung des Altpapiers sicher.
Die an die Städte und Gemeinden ausgezahlten Verwertungserlöse kommen den kommuna-
len Gebührenhaushalten zugute.
Gerade im Altpapierbereich hat es Bestrebungen zur Einführung privater gewerblicher
Sammlungen gegeben, um so die damit verbundenen Erlöse zu privatisieren. Durch die be-
stehende Wertstoff- und Altpapierentsorgung in kommunaler Hand ist gewährleistet, dass die
Erlöse aus der Wertstoff-/Altpapierverwertung den gebührenzahlenden Bürgerinnen und
Bürgern zugutekommen.
Zwar ermöglicht auch das nunmehr verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz gewerbliche
Sammlungen; allerdings sind die Rahmenbedingungen für die Zulassung von gewerblichen
Sammlungen in § 17 Abs. 3 KrWG so gesetzt, dass die gewerbliche Sammlung ein eng um-
grenzter Ausnahmetatbestand von der grundsätzlich geltenden Überlassungspflicht für Abfäl-
AWK Kreis Borken 59 EGW
le aus privaten Haushaltungen bleibt. Die im Kreis Borken vorhandenen kommunalen Struk-
turen dürfen durch eine gewerbliche Sammlung nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
5.2.4 Alttextilienerfassung /-verwertung
Alttextilien werden im Kreis Borken bisher im Wesentlichen über gemeinnützige Sammlun-
gen und über Sammelcontainer auf den Wertstoffhöfen erfasst und verwertet. Aufgrund der
Neuregelungen zum Anzeigeverfahren in § 18 KrWG ist mit einer Ausweitung gewerblicher
Sammlungen in diesem Bereich zu rechnen. Zur Kanalisierung der Aktivitäten wird der Kreis
Borken eine mit den Städten und Gemeinden und den karitativen Verbänden abgestimmte
kreisweite kommunale Sammlung einführen.
5.2.5 Altholzerfassung/-verwertung
Altholz wird im Zuge einer separaten Holzabfuhr und über die Wertstoffhöfe erfasst und einer
Verwertung zugeführt. Teilströme werden in der Altholzaufbereitungsanlage in der MBA
Gescher angenommen.
AWK Kreis Borken 60 EGW
5.3 Interkommunale Zusammenarbeit
Der Kreis Borken sieht die Interkommunale Kooperation als strategisches Instrument zur
Gewährleistung eines effizienten Ressourceneinsatzes auch unabhängig von Marktschwan-
kungen. Die Kooperationspartner können ihre jeweiligen Stärken im Rahmen der Daseins-
vorsorge besonders effektiv einbringen. Der Kreis Borken arbeitet in vielen Bereichen der
Abfallwirtschaft eng und kooperativ mit anderen Gebietskörperschaften zusammen.
Kooperationen mit den Nachbarkommunen bzw. ihren Entsorgungsunternehmen im Rahmen
der interkommunalen Zusammenarbeit bestehen in folgenden Bereichen:
Kommune/Unternehmen Kooperationsgegenstand
Kreis Warendorf/AWG Ablagerung von MBA-Output auf der Deponie Ennigerloh Stadt Dortmund/EDG Thermische Entsorgung von Restabfällen
Behandlung von Bioabfällen Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Münster
Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesund-heitsdienstes
Stadt Gelsenkirchen/ Gelsendienste
Thermische Entsorgung von Restabfällen Behandlung von Grünabfällen
Gelsendienste Kooperation bei der Berufsausbildung von Auszubilden-den
AGR Thermische Entsorgung von Restabfällen Behandlung von Bioabfällen
KWA/AGR Entsorgung von Revisionsmengen Städte und Gemeinden im Kreis Borken
Entsorgung von Klärschlämmen
Städte und Gemeinden im Kreis Borken
Betrieb von Wertstoffhöfen Schadstoffmobil
Abb. 27: Interkommunale Kooperationen (Stand: 01.08.2012)
AWK Kreis Borken 61 EGW
5.4 Zusammenfassung der Zielsetzungen für 2012 – 2016
Die in den vorangestellten Kapiteln erarbeiteten Zielsetzungen sind in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefasst.
Tab. 12: Zielsetzungen für 2012 – 2016
Ziel Veranlassung Zeitfenster
Gewährleistung der Entsorgungs-sicherheit
KrWG Laufend
Fortentwicklung und Optimierung der Wertstofferfassung und -verwertung in kommunaler Systemführerschaft / Sicherung der Wertstofferlöse für die kommunalen Gebührenhaushalte
KrWG Bis 01.01.2015 / fortlaufend
Rekultivierung für die Alt-Deponien Borken-Hoxfeld und Ahaus-Alstätte
Planfeststellung Laufend
Optimierung von Hol- und Bring-systemen
Kostensenkung Laufend
Ausbau der Nutzung des Energie-potenzials in biogenen Abfällen
Energieeffizienz
Kostensenkung
Laufend
Wirtschaftlicher Betrieb der Abfall-entsorgungsanlagen
Kostensenkung Laufend
5.5 Fortschreibung
Das AWK für den Kreis Borken soll gemäß der gesetzlichen Vorgaben spätestens nach
5 Jahren fortgeschrieben werden. Unter der Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens
bis zur endgültigen Beschlussfassung ist eine Fortschreibung für Anfang 2017 zu planen.
6 Literatur
AWK Borken [2007/2011]: Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Borken, 2007/2011
AWP [2009]: Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, November 2009
AWK Kreis Borken 62 EGW
Anhang
Anhang 1: Tabellen zur Abfallerfassung im Kreis Borken
AWK Kreis Borken – Anhang 1 63 EGW
AW
K B
orken-Wesel – A
nhang 3 63
INFA
Anhang 1: Erfassungssysteme
Erfassung im Kreis Borken
Restabfall
LVP
Altglas
PPK
Sonstiges
Sperrabfall
Bioabfall
Grünabfall
Infrastrukturabfälle
Wertstoffhöfe
AWK Kreis Borken – Anhang 1 64 EGW
AW
K B
orken-Wesel – A
nhang 3 64
INFA
Behältervolumen E rfassung im: L eerungs-‐IntervallA haus 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l, A Holssystem 1.100 l => 4-‐wö, 14-‐täglich, wö oder 2x wö; 4-‐wöBocholt Quas i 60 l, 120 l, Quas i 180 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 4-‐wö, 14-‐täglichBorken 120 l, 240 l , 1.100 l Holssystem 4-‐wöGescher 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l, A Holssystem alle B ehälter 4-‐wö, 1.100 l wö o. 14-‐täglichGronau 50 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 14-‐täglich, 4-‐wö, wö o. 2x wö, Heek 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 14-‐täglichHeiden 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 3-‐wöIsselburg 35 l, 60 l, 90 l, 120 l, 240 l, 1.100l Holssystem 14-‐täglichL egden 60 l, 80 l, 120 l, 240 l Holssystem Bezirk A 14-‐täglich, B ezirk B 4-‐wöRaesfeld 80 l, 120 l, 240 l Holssystem Innenbreich 14-‐täglich, A uß enbreich 4-‐wöReken 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 4-‐wöRhede 60 l, 90 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 1.100 l => wö, 14-‐täglich, 4-‐wö; 14-‐täglichS chöppingen 120 l, 240 l Holssystem 14-‐täglichS tadtlohn 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 14-‐täglichS üdlohn 90 l, 120 l, 240 l Holssystem 4-‐wöVelen 60 l, 90 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 4-‐wöVreden 40 l, 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l Holssystem 14-‐täglich, wö, 4-‐wö
E rfa s s un g d er F raktio n R es tmü ll
Behältervolumen E rfassung im: L eerungs-‐IntervallA haus 240 l Holsystem 4-‐wöBocholt Gelber S ack Holsystem 4-‐wöBorken Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichGescher 240 l Holsystem 4-‐wöGronau Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichHeek Gelber S ack Holsystem 4-‐wöHeiden Gelber S ack Holsystem 3-‐wöIsselburg Gelber S ack Holsystem 4-‐wöLegden 240 l Holsystem 4-‐wöRaesfeld Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichReken Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichRhede 240 l Holsystem 14-‐täglichS chöppingen Gelber S ack, 240 l Holsystem 14-‐täglichS tadtlohn Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichS üdlohn Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichVelen Gelber S ack Holsystem 14-‐täglichVreden Gelber S ack, 240 l Holsystem 4-‐wö, 14-‐täglich
E rfa s s un g d er F raktio n L e ic h tv erp ac kun gen (L V P ) G e lb er S ac k / G e lb e T onne
AWK Kreis Borken – Anhang 1 65 EGW
AW
K B
orken-Wesel – A
nhang 3 65
INFA
Behälter L eerungs-‐Intervall S tellp lätzeA haus Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 32Bocholt Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 100Borken Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 54Gescher Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglichGronau Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 39Heek Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 8Heiden Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglichIsselburg Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 13Legden Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 9Raesfeld Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglichReken Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 13Rhede Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 33S chöppingen Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 6S tadtlohn Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglichS üdlohn Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich 10Velen Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglichVreden Depotcontainer 3-‐farbgetrennt 14-‐täglich
E rfa s s un g d er F raktio n A ltg la s (B ehälte r-‐, H o lg la s )
Behältervolumen E rfassung im: L eerungs-‐IntervallA haus 240 l Holsystem 4-‐wö
Bocholt120 l, 240 l, 1.100 l
zusätzlich Bündelsammlung,Depotcontainer (Bring s ys tem )
HolsystemB ringsystem (Depotcontainer) 4-‐wö
Borken 121 l, 240 l, 1.100 l Holsystem 4-‐wöGescher 240 l Holsystem 4-‐wöGronau 240 l Holsystem 4-‐wöHeek 240 l Holsystem 4-‐wöHeiden 240 l, 1.100 l Holsystem 4-‐wöIsselburg 240 l Holsystem 4-‐wöLegden 240 l Holsystem 4-‐wöRaesfeld 90 l, 120 l, 240 l Holsystem 4-‐wöReken 240 l, 1.100 l Holsystem 4-‐wö
Rhede 240 l
zusätzlich Bündelsammlung,Depotcontainer (Bring s ys tem )
HolsystemB ringsystem (Depotcontainer) 4-‐wö
S chöppingen 240 l Holsystem 4-‐wö, 8wöS tadtlohn 240 l Holsystem 4-‐wöS üdlohn 240 l Holsystem 4-‐wöVelen 240 l, 1.100 l Holsystem 4-‐wöVreden 240 l Holsystem 4-‐wö
E rfa s s un g d er F raktio n P ap ie r, P appe , K a rton (P PK )
AWK Kreis Borken – Anhang 1 66 EGW
AW
K B
orken-Wesel – A
nhang 3 66
INFA
A bfuhrperiodisch
A haus Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
BocholtProblemabfälle
XB ringsystem
S chadstoffmobil, zzgl. auch s tationäre S ammelstelle am Wertstoffhof
E lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Borken Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Gescher Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Gronau Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Heek Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Heiden Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Isselburg Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
L egden Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
R aesfeld Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
R eken Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
R hede Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
S chöppingen Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
S tadtlohn Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
S üdlohn Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
Velen Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
V reden Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle auf WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil
E rfa s s un g P rob lemab fälle u nd E lektro s ch ro tt
A bfall E rfassung im: E rfassung über
AWK Kreis Borken – Anhang 1 67 EGW
AW
K B
orken-Wesel – A
nhang 3 67
INFA
A bfuhrperiodisch
A haus 1x jährlich Holsystem A ltholzBocholt ja Holsystem S perrmüll/Holz/E -‐S chrottBorken 3x jährlich ja Holsystem S perrmüll/E -‐S chrottGescher 2x jährlich ja Holsystem Holz/S perrmüll/E -‐S chrottGronau jährlich ja Holsystem S chrott/E -‐S chrottHeek 2x jährlich Holsystem Holz/S perrmüll/E -‐S chrottHeiden 2x jährlich Holsystem S chrott/E -‐S chrottIsselburg jährlich Holsystem ja S chrott/E -‐S chrottL egden 2x jährlich Holsystem A ltholzR aesfeld 2x jährlich Holsystem WertstoffhofReken 2x jährlich Holsystem Wertstoffhof/E -‐S chrottRhede ja Holsystem Werstoffhof/S chrottS chöppingen B ringsystem WertstoffhofS tadtlohn 2x jährlich Holsystem WertstoffhofS üdlohn 2x jährlich Holsystem jaVelen ja B ringsystem ja WertstoffhofVreden ja B ringsystem ja Werstoffhof
E rfa s s un g d er F raktio n S p errmü ll
von der Abfuhr
ausgeschlossen
Elektroschrott
Elektroschrott
auf A bruf E rfassung im: E x tragebühren getrennte A bfuhr von:
Behältervolumen E rfassung im: L eerungs-‐Intervall
A haus 80 l, 120 l, 240 l HolsystemA pril-‐November 14-‐täglich.
Dezember-‐März 4-‐wöBocholt 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichBorken 60 l, 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichGescher 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichGronau 60 l, 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichHeek 80 l, 120 l, 240 l Holsystem 4-‐wö
Heiden 120 l,240 l, 1.100 l Holsystem
J uni-‐November wöchendlichübrige Z eit 14-‐täglich,
Z usatzangebot:S aisontonne von Mai-‐Oktober
Isselburg 60 l, 120 l Holsystem 14-‐täglich
L egden 60 l, 120 l Holsystem im Winterhalbjahr 14-‐täglich,im S ommerhalbjahr wöchendlich
Raesfeld 120 l,240 l Holsystem 14-‐täglichReken 120 l, 1.100l Holsystem 14-‐täglichRhede 60 l, 90 l, 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichS chöppingen 120 l Holsystem 14-‐täglichS tadtlohn 80 l, 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichS üdlohn 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichVelen 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglichVreden 120 l, 240 l Holsystem 14-‐täglich
E rfa s s un g d er F raktio n B io ab fa ll "B raune T onne"
AWK Kreis Borken – Anhang 1 68 EGW
AW
K B
orken-Wesel – A
nhang 3 68
INFA
Erfassung der Fraktion Grünabfall
Abfuhr Extragebühren Weihnachtsbaumabfuhr periodisch auf Abruf Ahaus jährlich Bocholt Bringsystem x Borken Werstoffsack Gescher 2 x jährlich Gronau jährlich Heek 2 x jährlich Bringsystem
Heiden
Bringsystem oder über die
Biotonne
Bringsystem (kostenpfl.) x (feiw. Spende)
Isselburg 2 x jährlich Bringsystem
Legden
2 x jährlich im Holsystem
zu festgesetzten Terminen
Bringsystem oder über die
Biotonne gemeinnützige
Sammlung
Raesfeld Bringsystem oder über die
Biotonne x
Reken Bringsystem x
Rhede 2 x jährlich Bringsystem oder über die
Biotonne x
Schöppingen
Bringsystem oder über die
Biotonne gemeinnützige
Sammlung
Stadtlohn Bringsystem
Südlohn
Bringsystem oder über die
Biotonne
Velen Bringsystem oder über die
Biotonne x
Vreden Bringsystem oder über die
Biotonne
Bringsystem (kostenpfl.) x
AWK Kreis Borken – Anhang 1 69 EGW
Von der EGW betriebene Wertstoffhöfe im Kreis Borken