0691-einbruchdiebstahl
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VdS 691 : 2003-12 (05)
Sicherungsrichtlinien für HaushalteEinbruchdiebstahl
VdS SCHADENVERHÜTUNG VdS
Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH • Amsterdamer Str. 174 • D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
VdS
Wir danken der Polizei, insbesondere derKommission Polizeiliche Kriminalpräventionder Länder und des Bundes für die gute und konstruktiveZusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Sicherungsrichtlinien.
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VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
Sicherungsrichtlinien für HaushalteEinbruchdiebstahl
Inhalt1 Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Klasseneinteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Mechanische Sicherungseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.1 Türen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.2 Fenster und Fenstertüren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Wertschutzschränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.1 Kennzeichnung von Wertschutzschränken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.2 Befestigung von Wertschutzschränken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.3 Deckungssummen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 Einbruchmeldeanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225.1 Was können EMA leisten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225.2 Überwachungskonzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.3 Alarmierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.4 Attest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245.5 Instandhaltung (Inspektion und Wartung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.6 Do-It-Yourself . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.7 Funk-Einbruchmeldeanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.8 Kombination von Mechanik und Elektronik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Tipps und Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.1 Kennzeichnung von Wertgegenständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.2 Rückhol-Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Anhang A Produktübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Anhang B Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Anhang C Liste der Wertgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Einbruchdiebstahlschutz geht alle an
Die Erfahrungen der Polizei und der Versicherer zeigen:
■ In weit über der Hälfte aller Einbrüche werden Türenund Fenster mit einfachsten Mitteln aufgehebelt (z.B.mit einem Schraubendreher).
■ Rund 2/3 der Einbrüche finden tagsüber statt.■ Einbrüche finden auch bei Anwesenheit der Bewoh-
ner statt.■ Über 1/3 aller Einbrüche scheitern an vorhandener
sinnvoller Sicherungstechnik.
Wohnungen und Einfamilienhäuser, in denen sich tags-über oder an Wochenenden niemand aufhält – und fürwelche Wohnungen trifft das hin und wieder nicht zu –müssen als besonders gefährdet eingestuft werden.
Täterverhalten
Der Einbrecher, der als ernsthafte Bedrohung sowohlfür Einfamilienhäuser als auch für Wohnungen anzuse-hen ist, erledigt seine Arbeit gerne schnell und ohne vielAufsehen.
Ruhiges Arbeiten wird von den meisten Einbrechernbesonders geschätzt. Alles was laut ist, kann die Auf-merksamkeit Dritter erregen.
Zeit ist Geld - auch für den Einbrecher. Er sucht sich ge-zielt die Objekte aus, die in kürzester Zeit überwundenwerden können. Der Zeitaufwand, der für die Öffnung ei-nes Objektes benötigt wird, beträgt wenige Minuten.
Je dunkler, desto angenehmer für den Einbrecher. Anhell erleuchteten, einsehbaren “Arbeitsplätzen” ist dieEntdeckungsgefahr deutlich höher als in dunklen Ni-schen.
Vorbeugung gegen Einbruch
Die Arbeit des Einbrechers muss erschwert werden.
■ Gute mechanische Sicherungen sind nicht ge-räuschlos zu überwinden (anwesende Personenwerden gewarnt).
Die Zeit für den Einbruch ist hinauszuzögern.
■ Die Überwindung guter mechanischer Sicherungenist sehr zeitaufwendig.
Licht steigert das Risiko, entdeckt zu werden.
■ Die Installation von Beleuchtungsanlagen, die auto-matisch eingeschaltet werden, und die Entfernungvon Sichtbarrieren, z.B. Sträuchern, wirken abschre-ckend auf Einbrecher.
Sicherheitsprüfung
Prüfen Sie, ob alle leicht erreichbaren Zugänge zumHaus oder zur Wohnung ausreichend gesichert und alleAußensteckdosen abgeschaltet sind.
Nicht gesicherte Fenster und Türen sind- selbst für den Gelegenheitstäter -kein ernsthaftes Hindernis!
Bitte schauen Sie sich genau an:■ alle beweglichen Fenster, die erreichbar sind (auch
in oberen Etagen)■ alle Türen (auch Kellertüren)■ alle Terrassentüren und Balkontüren (Balkone sind
oft einfach erreichbar - und der Täter kann in Ruhe ar-beiten)
■ Garten- bzw. Geräteschuppen sowie Garagentüren(damit der Täter sich kein Werkzeug oder eine Leiterbeschaffen kann)
Mechanische Sicherung - aber wie?
Zwei Punkte sind bei der mechanischen Sicherung be-sonders wichtig:
■ geprüfte und anerkannte Produkteschwache Produkte werden vom Einbrecher ohneSchwierigkeiten zerstört
■ fachkundige Montagewas schlecht montiert ist, hält keinem Einbruchstand
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VdS Schadenverhütung, ein Unternehmen des Ge-samtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV), hat umfangreiche und praxisnahe Prüfmetho-den für Sicherungsprodukte entwickelt, die natürlichauch echte Einbruchsituationen simulieren. So ist esmöglich, bei der Vielzahl der angebotenen Produkte zurnachträglichen Sicherung von Türen und Fenstern die“Spreu vom Weizen” zu trennen. Nur besonders stabileund widerstandsfähige Nachrüstprodukte werden denhohen Anforderungen von VdS Schadenverhütung ge-recht und gelten als “VdS-anerkannt”.
Die Montage sollte nur von jemandem ausgeführt wer-den, der über spezielles Fachwissen verfügt (Befesti-gungstechniken für Holz, Kunststoff und Metall; Wir-kungsweisen der Sicherungsprodukte; Angriffstechni-ken der Täter usw.).
Optimal ist es, einen VdS-anerkannten Errichter für me-chanische Sicherungseinrichtungen heranzuziehen.Der Facherrichter wird Sie über notwendige Maßnah-men informieren und mit Ihnen gemeinsam einen indivi-duellen Sicherungsplan ausarbeiten. Abschließendwird er die Sicherungen fachgerecht montieren - damitSie sich sicher fühlen. Auskünfte zu VdS-anerkanntenFacherrichtern erhalten Sie bei Ihrem Versicherer oderdirekt bei VdS Schadenverhütung.
VdS-anerkannte Nachrüstprodukte haben in der Praxisbewiesen, dass sie bei ordnungsgemäßer Montage ei-nen Einbruch wirksam verhindern können. Durch Unter-suchungen der Polizei wird bestätigt, dass sehr vieleEinbruchversuche an Sicherungstechnik scheitern.
Praktische Umsetzung
Bei der Sicherheitsprüfung haben Sie sicherlich festge-stellt, welche Fenster, Türen oder Balkontüren für einenEinbrecher interessant sein könnten.
Grundsätzlich gilt, dass alle Fenster und Türen an derGriff- und an der Bandseite zusätzlich zu sichern sind.
Sicherung von Fenstern und Türen für Terrassen undBalkone
Grundsätzlich muss jedes erreichbare Fenster und jedeFenstertür mit je einem Zusatzschloss an Griff- undBandseite gesichert werden (andernfalls öffnet der Tä-ter einfach die ungeschützte Seite).
Sicherung von Türen
Eine gesicherte Tür besteht aus einem stabilen Türblattmit folgenden Produkten:
Querriegelschlösser sichern die Tür an Schloss- undBandseite gleichzeitig; daher sind weitere Sicherungs-maßnahmen oft nicht mehr notwendig.
Die Produkte sind so anzubringen, dass eine bequemeBedienung möglich ist.
Hinweise:
■ Sicherungstechnik dient Ihrem persönlichen Schutz.■ Verbessern Sie die Sicherungen Ihrer Wohnung -
und machen Sie es damit den Einbrechern schwer.■ Bei Neubauten bietet sich der Einbau einbruchhem-
mender Komplettelemente (Türen und Fenster) an.Diese bieten Schutz gegen Einbruch und sind, wienormale Türen und Fenster, sehr komfortabel zu be-dienen.
Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, vergewissern Siesich, dass Sie
■ alle Fenster und Türen geschlossen und■ alle Schlösser und sonstigen Sicherungsprodukte
betätigt haben.
Einbruchmeldeanlagen
Grundlage einer Absicherung gegen Einbruchdiebstahlist die mechanische Sicherungstechnik. Risikoabhän-gig kann zusätzlich eine elektronische Überwachungdurch eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage(EMA) notwendig sein.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte denfolgenden Abschnitten der Sicherungsrichtlinien.
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1 Schloss (VdS Klasse A)2 Schließblech (ca. 50 cm lang und im Mauerwerk ver-
schraubt)3 Schutzbeschlag (VdS Klasse A)4 Kastenschloss mit Sperrbügel5 ggf. Bandseitensicherung bei nicht stabilen Türbändern6 Querriegelschloss
1 Allgemeines
Diese Sicherungsrichtlinien enthalten sicherungs-technische Mindestanforderungen.
Türen, Fenster und sonstige Öffnungen in Wän-den, Fußböden, Decken bzw. Dächern, welche dieVersicherungsräume begrenzen, bedürfen einermechanischen Sicherung und ggf. Überwachungdurch eine Einbruchmeldeanlage, wenn sie ohneHilfsmittel von außen (z.B. über Anbauten, Vordä-cher, Balkone, Feuerleitern) erreichbar sind.
Optimal sind einbruchhemmende Fenster- undTürelemente, bei denen alle sicherungsrelevantenTeile aufeinander abgestimmt sind. Diese Elemen-te werden einbaufertig geliefert. Bei Neubautenoder Baumaßnahmen sollten solche Elementeeingebaut oder ein späterer Einbau in der Planungberücksichtigt werden.
Für alle Sicherungsmaßnahmen sollten VdS-aner-kannte Produkte und Errichterfirmen zum Einsatzkommen (Verzeichnisse siehe Anhang B).
Hinweis: Detaillierte Angaben zu den in diesenRichtlinien aufgeführten Sicherungsmaßnahmensind in den für Fachleute konzipierte Richtlinien fürPlanung und Einbau von mechanischen Siche-rungseinrichtungen, VdS 2537 und für Planung undEinbau von Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311 ent-halten.
Fehlende oder unzureichende mechanische Si-cherungsmaßnahmen können grundsätzlich nicht
durch eine Einbruchmeldeanlage (EMA) ausgegli-chen werden.
Für Risiken, die durch
■ ihre Lage (z.B. Ortsrand, Villengebiet) oder■ besondere Umstände (z.B. Wertsachen, Be-
gehrlichkeit der vorhandenen Gegenstände)
erhöht gefährdet sind, werden zusätzliche Siche-rungen erforderlich.
Für Risiken, die diesen Sicherungsrichtlinien nichtentsprechen, sind vor Beginn des Versiche-rungsschutzes Sicherungs- und Überwachungs-maßnahmen zu vereinbaren.
2 Klasseneinteilung
Eine große Anzahl von Produkten der mechani-schen Sicherungstechnik (den so genannten Si-cherungseinrichtungen) sind geprüft undVdS-anerkannt; sie können gemäß Anhang A zuunterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen zu-sammengestellt und zusätzlich mit einer Ein-bruchmeldeanlage kombiniert werden.
Mechanische Sicherungsmaßnahmen der:
■ Klasse N bieten begrenzten Schutz gegen Ein-bruchversuche; sie dienen im Wesentlichenzum Schutz vor Gelegenheitstätern
■ Klasse A bieten selbst gegenüber geübten Ein-brechern einen wirksamen Widerstand
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Sofern nicht etwas anderesvereinbart ist, gilt die folgendeKlassenzuordnung fürHaushalte in
Versicherungs-summe in EUR
Wertsachen1) inEUR
VdS-Klasse dermechanischen
Sicherungsmaß-nahme
VdS-Klasse derEinbruchmelde-anlage (EMA)
ständig bewohnten Wohnungenin Mehrfamilienhäusern,Einfamilienhäusern
bis 100.000 bis 20.000 N nicht gefordert
über 100.000bis 150.000
über 20.000bis 50.000
A A
über 150.000 über 50.000 A B
nicht ständig bewohntenWohnungen in einem vonDritten ständig bewohntenGebäude
bis 50.000 bis 10.000 N nicht gefordert
über 50.000bis 100.000
über 10.000bis 20.000
A A
über 100.000 über 20.000 A B
nicht ständig bewohntenGebäuden
Die Sicherungsmaßnahmen sind individuell mit dem Versichererzu vereinbaren
1)Wertsachen sind z.B. a) Bargeld und auf Geldkarten gespeicherte Beträge; b) Urkunden einschließlich Sparbücher undsonstige Wertpapiere; c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowiealle Sachen aus Gold oder Platin; d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände - z.B. Gemälde, Col-lagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken - sowie nicht in c) genannte Sachen aus Silber; e) sonstige Sachen, die über100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Tabelle 2.01: Klassenzuordnung
Darüber hinaus gibt es für besonders hochwertigeRisiken mechanische Sicherungsmaßnahmen derKlassen B und C. Diese sind im Regelfall nichtdurch Nachrüstung, sondern nur durch den Ein-satz von geprüften und anerkannten einbruch-hemmenden Fenstern und Türen erreichbar.
Auch Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden ent-sprechend ihrer Leistungsfähigkeit in Klassen un-terteilt. Für den Bereich privater Haushalte sindEMA der VdS-Klassen A oder B geeignet, wobeiEMA der Klasse A bei geringeren Versicherungs-summen eingesetzt werden.
Tabelle 2.01 zeigt die Kriterien, nach denen dieVdS-Klassen unterschiedlichen Risiken zugeord-net werden.
3 MechanischeSicherungseinrichtungen
Im Folgenden werden mechanische Sicherungs-einrichtungen zur Sicherung von Türen und Fens-tern, sowie auch von Lichtschächten und Licht-kuppeln aufgeführt. Neben der Erläuterung dergrundsätzlichen Anforderungen, die solche Si-cherungseinrichtungen zu erfüllen haben, werdenauch Schwachpunkte benannt, die bei der Projek-tierung besonders zu berücksichtigen sind.
3.1 Türen
Beliebtes Angriffsziel in Mehr- und Einfamilienhäu-sern sind Zugangstüren – Hauseingangs-, Woh-nungsabschluss- und Kellertüren. In Mehrfami-lienhäusern dringen nahezu die Hälfte der Täterüber die Türen in ein Haus oder eine Wohnung ein.Auch für Einfamilienhäuser gilt, dass die Zugangs-türen besonders einbruchgefährdet sind.
Die Türen werden bei Einbrüchen häufig aufgehe-belt – eine bei schwachen Schließblechen gängi-ge Tätervorgehensweise. Aber es kommt auch zuAngriffen auf Schloss, Zylinder und Beschlag. Undnicht zuletzt wird eine große Anzahl von Türendurch Einwirkung einfacher körperlicher Gewaltaufgebrochen.
Türen müssen als komplexe Einheiten gesehen –und gesichert – werden; die möglichen Kompo-nenten einer solchen Tür sind in Bild 3.01 darge-stellt. Eine zusätzliche Sicherung muss grundsätz-lich sowohl an der Schlossseite als auch an derBandseite erfolgen. Nur das Zusammenwirken al-ler Komponenten und deren fachgerechte Monta-ge ergeben verlässliche Sicherungslösungen.Verschiedene Typen von Türen sind zu unter-scheiden, da nicht alle Typen sich uneinge-schränkt für die sicherungstechnische Nachrüs-tung eignen.
Füllungstüren können einbruchhemmend wir-ken, wenn sowohl der Türblattrahmen selbst alsauch dessen Füllungen (Ausfachungen) stabilausgeführt sind. Eine solche Füllung kann z.B. ausmassivem Holz, widerstandsfähigen Holzwerk-stoffen oder einer einbruchhemmenden Vergla-sung bestehen. Füllungen müssen immer so be-festigt sein, dass sie von außen nicht demontiertwerden können. Stabile Füllungstüren können mitmechanischen Sicherungseinrichtungen wirksamnachgerüstet werden.
Waben- oder Röhrenspantüren sind Türen, de-ren Türblätter nicht massiv aufgebaut sondern imInneren mit Materialien gefüllt sind, die nur dasTürblatt selbst stabilisieren aber nicht einbruch-hemmend wirken.
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Türblatt
Türbänder
Türzarge
Türschloss
SchließblechTürschild
Querriegel(mit Sperrbügel)
Kastenschloss(mit Sperrbügel)
Türspion
Bild 3.01: Haus- oder Wohnungsabschlusstür
Türblattrahmen
Füllung
Bild 3.02: Füllungstür
Diese Art von Türen sind als Wohnungsabschluss-türen grundsätzlich ungeeignet. Wenn eine solcheTür bereits als Wohnungsabschlusstür vorhandenist und nur nachgerüstet werden kann, ist für diefachgerechte Montage der Sicherungseinrichtun-gen ein erhöhter Aufwand erforderlich.
Vollholztüren zeichnen sich aufgrund ihrer beid-seitigen Verkleidung mit Massivholzbrettern durcheinen stabilen Aufbau aus. Daher können in derRegel auch Nachrüstprodukte besonders gut be-festigt werden.
Türzargen (Türrahmen) aus Holz müssen insbe-sondere im Bereich des Schließblechs und derBänder stabil in der Wand befestigt sein. Maueran-ker sind empfehlenswert. Zur sicheren Befesti-gung reicht das alleinige Ausschäumen der Hohl-räume mit Montageschaum nicht aus.
Der Einbruchschutz auch äußerlich solide erschei-nender Metalltüren ist vielfach unzureichend. Die-se Türen sind meist nur feuerhemmend ausgeführt.Insbesondere entsprechen die Widerstandsfähig-keit und der Ausschluss des Einsteckschlossriegelsim Normalfall keinen einbruchhemmenden Anfor-derungen.
Metallzargen müssen ausreichend fest mit demMauerwerk verbunden werden. Die Bausubstanzist dabei unbedingt zu berücksichtigen. Um einehöhere Stabilität zu erreichen, sind statt Eckzar-gen vorzugsweise mauerumfassende Stahlzar-gen einzusetzen.
Hinweis: Generell gilt, dass sowohl Türblatt alsauch Türzarge bei der Projektierung einer Siche-rungsmaßnahme berücksichtigt werden müssen.Es sollte immer geprüft werden, ob es nicht günsti-ger ist, an Stelle einer Nachrüstung die vorhandeneTürgleichgegeneineeinbruchhemmendeTüraus-zutauschen.
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Bild 3.03: Röhrenspan-Türblätter
Bild 3.04: Vollholztür
Bild 3.05: Türzarge
Bild 3.06: Mauerumfassende Stahlzarge
Bild 3.07: Eckzarge
3.1.1 Schlösser
Türen werden meistens mit Einsteckschlössernverriegelt. Mit hochwertigen Einsteckschlössernkann dabei eine Grundsicherung erreicht werden.Allerdings entsprechen viele Produkte nicht denheutigen Anforderungen und sind leicht zu über-winden.
Ein Einsteckschloss muss über folgende Merkma-le verfügen:
■ ausreichender Riegelausschluss (mindestens20 mm)
■ Falle oder Riegel aus ausreichend festem Mate-rial (Kunststoff oder Druckguss sind nicht aus-reichend).
Zudem ist die Verwendung eines hochwertigenSchließzylinders (siehe auch Abschnitt 3.1.2)zwingend erforderlich, um das Schutzziel zu errei-chen.
Besser als einfache Einsteckschlösser sind Ein-steckschlösser mit Mehrpunktverriegelung.Auch hier ist der Mindest-Riegelausschluss von20 mm zu beachten.
Einsteckschlösser mit Mehrpunktverriegelung ha-ben den Vorteil, dass mit einem Vorgang alle Rie-gel der Tür gleichzeitig bedient werden – dieSchlossseite ist somit auf der gesamten Länge ab-gesichert.
Neben den Einsteckschlössern werden auch un-terschiedliche Varianten von Aufsatzschlössernmit Mehrpunktverriegelung angeboten.
Vielfach lassen sich die Riegel herkömmlicher Ein-steckschlösser - insbesondere bei Metallrahmen-türen - weniger als 20 mm ausschließen und grei-fen nicht tief genug in die Aussparung derTürzarge ein.
Hier sind Schwenkriegel-Schlösser oder besser,Hakenschwenkriegel-Schlösser anzubringen.
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Bild 3.08: Zylindereinsteckschloss
Bild 3.09: Einsteckschloss mit Mehrpunktverriegelung
Bild 3.10: Aufsatzschlösser mit Mehrpunktverriege-lung
1 Schlosskasten2 Schwenkriegel
2
1
Bild 3.11: Schwenkriegel-Schloss
Sogenannte Rollzapfenverschlüsse, bei denendie Verriegelung ausschließlich mittels einfacherZapfen erfolgt, sind nicht empfehlenswert. Diesedienen lediglich dazu, den zum Schall- und Wär-meschutz notwendigen Anpressdruck von Tür-
oder Fensterflü-geln zu erreichen.Eine einbruchhem-mende Wirkungbieten Rollzapfen-verschlüsse nicht.
Es ist zu beachten,dass mit den immernoch anzutreffen-den Buntbart-schlössern keineAbsicherung ge-gen Einbruch er-reicht werdenkann. Auch Bunt-bartschlösser, diemit Zylinderein-bausicherungenversehen werden,bieten Einbrechernkeinen Widerstand.
3.1.2 Schließzylinder
Schließzylinder sind komplex aufgebaut und wich-tiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie könnenjedoch nur in der Systemeinheit – Schloss,Schließzylinder, Türschild – Sicherheit bieten.Neben den marktführenden Profilzylindern könnenin Einzelfällen auch Rund- und Ovalzylinder zur An-wendung kommen.
Bei Einbrüchen in Wohnungen und Häuser wer-den Schließzylinder in vielfältiger Weise angegrif-
fen. Sie müssen daher gegendie Täterarbeitsweisen
■ Abbrechen,■ Aufbohren,■ Nachschließen und■ Ziehen
Schutz bieten.
Angriffe nach diesen Metho-den werden bei VdS-aner-kannten Schließzylinderndurch spezielle Konstruktio-nen wirksam erschwert.
3.1.3 Türschilder
Überstehende Schließzylin-der oder von außen ab-schraubbare Türschilder –auch Schutzbeschläge ge-nannt – sind Einladungen fürden Einbrecher. Besondersgefährdet sind die Schließzy-linder, wenn das Türschildabgebogen oder ganz ent-fernt werden kann.
Ein geprüftes und anerkann-tes einbruchhemmendesTürschild erschwert das
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1 Schlosskasten2 Hakenschwenkriegel
1
2
Bild 3.12: Hakenschwenkriegel-Schloss
Bild 3.13: Rollzapfen
Bild 3.14: Buntbartschlüssel
1 Falle2 Schließbart3 Zylindereinbausicherung4 Riegel
2
1
4 3
Bild 3.15: Zylindereinbausicherung
Bild 3.16: Aufbau eines Profilzylinders
Bild 3.17: Abge-brochener Schließ-zylinder
Bild 3.18: Aufge-brochenes Tür-schild
■ Abdrehen/Abbrechen,■ Ziehen sowie■ Durchschlagen
des Schließzylinders undverstärkt zusätzlich dasTürblatt im Bereich derSchlosstasche.
Das Türschild muss
■ den Schließzylindereng umschließen,
■ den Zugriff auf denSchließzylinder durcheine Schutzkappe be-hindern,
■ durch die Form denEinsatz von Werkzeu-gen erschweren,
■ von innen stabil verschraubt sein und■ aus massivem gehärteten Stahl gefertigt sein.
Nur in Ausnahmefällen,etwa wenn ein einbruch-hemmendes Türschildnicht montiert werdenkann, ist es ratsam, denSchließzylinder durch dieMontage einer speziellenRosette zu schützen.
3.1.4 Schließbleche
Stabile Verriegelungen von Haus- und Wohnungs-abschlusstüren erfordern neben den Einsteck-schlössern mit Profilzylinder auch hochwertigeSchließbleche. Typische Schwachpunkte vonSchließblechen sind
■ zu schwaches Material,■ unzureichende Befestigung
sowie■ unzureichende Länge.
Schließbleche müssen über eineVdS-Anerkennung verfügenoder den folgenden Mindestan-forderungen entsprechen:
■ Die Dicke des Schließbleches(Stahl) muss mindestens3 mm betragen.
■ Die Länge sollte 300 mm nichtunterschreiten; 500 mm langeSchließbleche sind vorzuzie-hen.
■ Die Befestigung desSchließbleches mussausreichend stabil er-folgen und auf die un-terschiedlichen Mate-rialien von Wand undTürzarge sowie derenAufbau abgestimmtsein.
Auch Schließbleche fürMehrpunktverriegelun-gen müssen stabil und inausreichender Länge ausgeführt sein. Damit Ein-brecher sie nicht einfach ausreißen können, mussdie Montage auch hier speziell auf die Türzargeabgestimmt werden. Sinnvollerweise werdenSchließbleche für Mehrfachverriegelungen “in ei-nem Stück” angefertigt. Dies erhöht die Stabilitätund erschwert mögliche Hebelangriffe.
Metallzargen können imBereich der Fallen- und Rie-gelaussparungen mit mehr-fach verschraubten oderverschweißten massivenStahlblechen verstärkt wer-den, um ein Ausreißen derZarge bei Belastung zu er-schweren.
Eine Verstärkung von Me-tallzargen ist notwendig,wenn deren Materialstärkeweniger als 3 mm beträgt.
3.1.5 Bänder und Bandseitensicherungen
Türbänder (Scharniere) sind häufig nur mit je ei-nem Tragbolzen im Türblatt und in der Zarge be-festigt. Solche Bänder können sehr leicht ausge-brochen oder ausgerissen werden. Daher müssenTüren mit schwa-chen Bänderndurch Bandsei-tensicherungenzusätzlich gesi-chert werden.Dies gilt insbe-sondere auchdann, wenn dieBänder an der Au-ßenseite der Türangebracht sind.
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Bild 3.19: Einbruch-hemmendes Türschildmit Ziehschutz
Bild 3.20: Rosette
Bild 3.21: Aus-gerissenesSchließblech
Bild 3.22: StabilesSchließblech mitMauerankern/Schwer-lastdübeln
Bild 3.23: Zargenver-stärkung
Bild 3.24: Bandseitensicherung
Bandseitensicherungen werden entweder aufdem Türblatt oder zwischen Türblatt und Türzargemontiert. Welche Montagetechnik geeignet ist,muss der Fachmann entscheiden.
Werden zur Sicherung Hinterhaken eingesetzt, istdarauf zu achten, dass die zugehörigen Schließ-bleche mit Spezialdübeln im Mauerwerk verankertwerden.
3.1.6 Zusatzsicherungen
Verschiedene Zusatzsicherungen sind geeignet,die Sicherheit von Türen zu erhöhen. Zusatz-schlösser sollten - um sie auch beim Verlassen derWohnung betätigen zu können - auf der Außensei-te über einen gegen Angriffe geschützten Schließ-zylinder verfügen.
Hinweis: Die Schlösser eines abgesicherten Berei-ches können im Normalfall mit gleichschließendenSchließzylindern ausgerüstet werden. Das bedeu-tet, es sind keine zusätzlichen Schlüssel für die Be-dienung eines Zusatzschlosses erforderlich.
Neben dem Schutz gegen Einbruchdiebstahlkann auch der Personenschutz aufgewertet wer-den. Bei Wohnungszugangstüren sollten Zusatz-schlösser daher auch über einen stabilen Sperr-bügel verfügen.
Die Montage einer Zusatzsicherung erfordert, ins-besondere bei schwä-cheren Türen, beson-dere Sorgfalt; sie solltefachgerecht und kei-nesfalls von ungeüb-ten Heimwerkern aus-geführt werden.
Bild 3.26 zeigt die Aus-führung eines Kasten-
schlosses mit Sperrbügel, das von innen über ei-nen Drehgriff und von außen über einen Schließ-zylinder zu betätigen ist.
Einen besseren Schutz bieten Querriegelschlös-ser. Sie stabilisieren das Türblatt über die gesamteBreite und die Tür wird gleichzeitig an beiden Sei-ten verriegelt. Die Riegel schließen dabei in stabileSchließkästen ein, die seitlich der Tür im Mauer-werk zu verankern sind.
Türen, die selten benutzt werden und bei denenkein hoher Anspruch an das Design zum Tragenkommt, können auch durch einfache Vorlege-stangen gesichert werden. Aber auch hier mussdarauf geachtet werden, dass die
■ Montage der tra-genden Bauteilestabil erfolgt,
■ Vorlegestangen ge-gen Herausdrückengesichert sind.
Gegen das Heraus-drücken können Vorle-gestangen z.B. mittelsHangschlösser gesi-chert werden (im Bild3.28 nicht dargestellt).Der Fachmann wirdhier Lösungen finden,die dem Einzelfall an-gemessen sind.
3.1.7 Einbruchhemmende Türen
Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten und beimAustausch alter oder beschädigter Haus- undWohnungsabschlusstüren bietet sich grundsätz-lich der Einbau geprüfter einbruchhemmender Tü-ren an. Die Sicherheitsmerkmale einbruchhem-
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Bild 3.25: Hinterhaken mit Schließblech
Bild 3.26: Kastenschlossmit Sperrbügel
Bild 3.27: Querriegelschloss mit Sperrbügel
Bild 3.28: Tür mit Vorlege-stangen
mender Türen sind - wie Bild 3.29 verdeutlicht -äußerlich nicht erkennbar. Sie werden in allen gän-gigen Materialien, wie Holz, Kunststoff, Metall, undin verschiedensten Ausführungen, z.B. mit oderohne Glaseinsatz, angeboten.
Einbruchhemmende Türen können Einbrücheverhindern, bei denen Werkzeuge und/oder kör-perliche Gewalt zum Einsatz kommen. Auch ande-re Anforderungsprofile, z.B. Feuerhemmung oderSchalldämmung, sind umsetzbar.
VdS-anerkannte einbruchhemmende Türen wer-den in die Widerstandsklassen N, A, B und C ein-gestuft. Bereits Türen der niedrigsten Klasse Nsind sehr viel stabiler als herkömmliche Türele-mente und die Stabilität nimmt in den Klassen A, Bund C weiter zu.
Zu den wesentlichen Merkmalen einer geprüftenund anerkannten, einbruchhemmenden Tür ge-hören:
■ stabiler Türblattaufbau■ hochwertige Bänder, ggf. unterstützt durch zu-
sätzliche Bandseitensicherung (besonders er-forderlich bei außenliegenden Bändern)
■ hochwertige Verschlusseinrichtung (i.d.R.Mehrpunktverriegelung)
■ einbruchhemmendes Türschild■ Schließzylinder, geschützt gegen Nachschlie-
ßen, Bohren und Ziehen■ eventuell vorhandene Ausfachungen (z.B. Ver-
glasungen) sind ebenso stabil wie das gesamteTürelement
Vorzugsweise sollte eine einbruchhemmende Türgewählt werden, die zudem über einen Sperrbü-gel und einen Spion verfügt. Für eine Überwa-chung durch eine Einbruchmeldeanlage ist eswichtig zu wissen, dass VdS-anerkannte ein-bruchhemmende Türen oft bereits für die Anschal-tung an eine Einbruchmeldeanlage vorgerüstetsind.
Die Anschaffung einer geprüften und anerkann-ten, einbruchhemmenden Tür ist besonders zuempfehlen, da die Bestandteile einer solchen Türalle aufeinander abgestimmt sind und somit eineninnerhalb ihrer Klasse definierten Einbruchschutzgewährleisten.
3.2 Fenster und Fenstertüren
Polizeistatistiken belegen, dass bei ca. 80 % derEinbrüche in Einfamilienhäusern und bei ca. 50 %der Einbrüche in Mehrfamilienhäusern Fensterund Terrassen- oder Balkontüren (Fenstertüren)angegriffen werden. Täter scheuen sich auchnicht, über Steighilfen, wie Garagen, Mülltonnen,Gartenmöbel, Leitern o.ä. in Obergeschosse ein-zudringen.
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VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
Bild 3.29: Einbruchhemmende Wohnungstür Bild 3.30: Bestandteile eines Fensters
Bevorzugte Täterarbeitsweisen sind bei Einbrü-chen durch Fenster (s. Bild 3.31) das
Aufhebeln der Fensterflügel mit Werkzeugen, Einsteigen durch gekippte Fenster, Öffnen des Fenstergriffs, nachdem eine Durch-
griffsmöglichkeit geschaffen wurde; z.B. indemdas Glas eingeschlagen wurde.
Zu beachten ist:
■ Abschließbare Fenstergriffe bieten bei Stan-dardbeschlägen keinen Schutz gegen dieHauptarbeitsweise von Einbrechern: das Auf-hebeln des Fensterflügels mit Werkzeugen.
■ Der Durchstieg durch eingeschlagene Fenster-scheiben wird von Einbrechern selten prakti-ziert. Die Lärmentwicklung, das Verletzungsri-siko und auch das Entdeckungsrisiko sindhoch.
■ Offene und gekippte Fenster und Balkon- oderTerrassentüren ziehen Einbrecher geradezuan. Vielfach suchen und nutzen die Täter Gele-genheiten, durch offene oder gekippte Fenstereinzusteigen.
■ Täter, die an Sicherungen an der Griffseite derFenster scheitern, versuchen oft, sich an denBandseiten Zugang zu verschaffen. Dahermüssen auch diese gesichert werden.
■ Mehrfachverglasungen, die zur Wärmedäm-mung dienen, haben keine Auswirkung auf diemechanische Sicherheit des Fensters. Für ei-nen Täter ist es unerheblich, ob er ein einfachoder ein mehrfach verglastes Fenster aufbricht.Auch eine erhöhte Geräuschentwicklung darfbeim Einschlagen eines mehrfach verglastenFenster nicht erwartet werden.Hinweis: Zwischen den Scheiben befindet sichkein Vakuum, daher kommt es beim Glasbruchauch nicht zu einem Implosionsknall.
■ Ohne Auswirkungen auf den Einbruchschutzsind auch Verglasungen mit Drahteinlage odersog. Sicherheitsglas – bei diesem handelt essich ausschließlich um eine Verglasung für denPersonenschutz, die lediglich verhindert, dassdas Glas bei der Zerstörung in Bruchstücke mitverletzungsträchtigen Kanten zerfällt.
Gegen das Aufhebeln, Einschlagen und Entrie-geln von Fenstern werden viele wirksame Siche-rungseinrichtungen, auch zur Nachrüstung, ange-boten. Diese unterscheiden sich in der Art ihrerAnbringung, Funktionsweise und nicht zuletzt inder Stabilität. Je nach Ausführung können Siche-rungseinrichtungen sowohl sichtbar als auch ver-deckt montiert werden.
3.2.1 Fensterbeschläge
Die in den Fensterflügel und Fensterrahmen inte-grierten Verschlüsse (Beschlag/Bänder) sind häu-fig zu schwach ausgeführt.
Typische Schwachstellen bei Standardbeschlä-gen sind:
■ Das Material, aus dem die Beschläge gefertigtwerden, ist ungeeignet (z.B. bruchgefährdeterZinkdruckguss).
■ Der Einschluss einfa-cher Zapfen, z.B. Roll-zapfen (das Maß, wieweit der Riegel im ver-riegelten Zustand vomSchließblech überdecktwird) ist zu gering. Siekönnen leicht aus demSchließblech heraus-gedrückt werden.
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Bild 3.31: Schwachstellen bei Fenstern
Bild 3.32: Einbruchhemmender Fensterbeschlag
Bild 3.33: Rollzapfen
■ Einfache Rollzapfen dienen hauptsächlichdazu, Fensterflügel und -rahmen ausreichenddicht geschlossenen zu halten (Wind- und Re-gendichtigkeit). Eine Einbruchhemmung isthierdurch aber nicht gegeben.
Fensterbeschläge mitPilzkopfzapfen sindaus sicherungstechni-scher Sicht zu bevorzu-gen, weil sich die Zap-fen aufgrund ihrerT-Form mit dem Ge-genstück “verkrallen”.
Zur Sicherung desFensters können vomFachmann in vielenFällen Beschläge mitPilzkopfzapfen auchnachträglich montiertwerden.
3.2.2 Zusatzsicherungen
Die Einbruchsicherheit von Fenstern mit Stan-dardbeschlägen kann durch ein Nachrüsten mitZusatzsicherungen erhöht werden. Hierzu werdenNachrüstprodukte für unterschiedliche Anwen-dungsfälle angeboten. Zusätzliche Verriegelun-gen haben die Aufgabe, den Flügel in geschlosse-ner Position zu fixieren und das Fenster auch beiEinbruchversuchen sicher geschlossen zu halten.Einen guten Einbruchschutz bieten Nachrüstpro-dukte, wenn sie
■ geprüft und VdS-anerkannt,■ in ausreichender Anzahl angebracht,■ fachgerecht montiert sind.
Dabei muss die Bandseite - da die Bänder (Schar-niere) von Standardfenstern keine genügendeEinbruchsicherheit bieten - ebenso wie die Griff-seite gesichert werden.
Um das Fenster- bzw. Fenstertürelement umfas-send zu schützen, müssen die Sicherungengrundsätzlich an mehreren Stellen montiert wer-den. Die Anordnung muss gleichmäßig im gesam-ten, für einen Einbrecher erreichbaren Bereich er-folgen.
Der Markt bietet Produktean, die mit einem Schlüsseloder aber auch über einenpraktischen Drehknauf ver-bzw. entriegelt werden. Esgibt weiterhin Zusatz-schlösser, die sich völligselbsttätig – beim Schließendes Fensters – verriegeln.Diese sollten nicht bei Bal-kon- und Terrassentüreneingesetzt werden, da danndie Gefahr besteht, sich ver-sehentlich auszusperren.
Für Fenster mit mehreren Flügeln werden, wie inBild 3.37 dargestellt, spezielle Produkte angebo-ten.
Auch zur Sicherung der Bandseiten von Fensternund Terrassentüren können spezielle Produkteeingesetzt werden. Ein Beispiel einer solchenBandseitensicherung wird in Bild 3.38 gezeigt.
Wenn die Montage von üblichen anerkanntenNachrüstprodukten nicht möglich ist, können imEinzelfall auch Teleskopstangen zum Einsatz
VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
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Bild 3.34: Pilzkopf mitGegenstück
Bild 3.35: Anordnung von Sicherungen
Bild 3.36: Selbstver-riegelndes Fenster-zusatzschloss
Bild 3.37: Zusatzschloss für Doppelflügelfenster
kommen. Sie haben den Vorteil, dass sie dasFenster zugleich an Band- und Griffseite sichern.
Standardmäßige Fenstergriffe können auch ge-gen spezielle Nachrüstprodukte ausgetauscht wer-den. Diese gewährleisten neben den normalen
Funktionen des Griffesauch die zusätzliche Ver-riegelung des Fensters.Als Stangenschlösserausgeführte Fenstergriffeverriegeln das Fenster imoberen und unteren Be-reich.
Hinweis: Auch mit Stan-genschlössern gesicher-te Fenster bieten im ge-kippten Zustand (s. Bild3.41) keinen definiertenEinbruchschutz. Die
Überwindung des gekippten Fensters wird so nurgeringfügig verzögert, verursacht jedoch mehr Ge-räusche als bei einem Fenster ohne Zusatzsiche-
rung. Hierdurch kön-nen anwesende Per-sonengegebenenfallseinen Einbruchver-such frühzeitig bemer-ken.
Unter dem Gesichts-punkt der Einbruch-hemmung ist ein ge-kipptes Fenster immerals offenes Fenster zubetrachten.
Zur Sicherung vonSchiebetüren kön-nen – je nach Kon-struktion – ggf. zusätz-lich Kastenschlössermontiert werden.Wenn dies nicht mög-lich ist, kann eine Ab-sicherung auch mit ei-ner Vorlegestangeerfolgen, die verhin-dert, dass der Türflü-gel seitlich verscho-ben werden kann.
3.2.3 Einbruchhemmende Rollläden
Geprüfte und anerkannte einbruchhemmendeRollläden können andere Sicherungseinrichtun-gen sinnvoll ergänzen. Als alleinige Sicherungsind einbruchhemmende Rollläden nicht ausrei-chend, da sie ausschließlich im geschlossenenZustand mechanischen Schutz bieten und bei ge-legentlicher Abwesenheit, etwa bei Einkaufsgän-gen, normalerweise nicht geschlossen werden.Längerfristig geschlossene Rollläden (z.B. in derUrlaubszeit) stellen einen zusätzlichen Tatanreiz
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Bild 3.38: Bandseitensicherung
Bild 3.39: Teleskopstange
Bild 3.40: Fenstergriffmit Zusatzverriegelung
Bild 3.41: Fensterstangen-schloss
Bild 3.42: Vorlegestange
dar, da sie einen potentiellen Täter schnell mutma-ßen lassen, dass das entsprechende Haus oderdie Wohnung unbewohnt ist. Hier empfiehlt sichder Einbau elektrischer Rollladenantriebe, diedurch Schaltuhren angesteuert werden.
3.2.4 Kellerfenster und -schachtsicherungen
Typische Schwachpunkte bei Kellerfenstern sind:
■ Stahllochblenden (Mäusegitter) mit geringerMaterialstärke
■ angreifbare, mangelhafte Verschlüsse■ unzureichende Befestigung im Mauerwerk
Kellerfenster müssen gleichwertig wie alle leichterreichbaren Fenster gesichert werden. Stahl-lochblenden, die nicht geöffnet werden müssen,lassen sich mit Flachstahlabschnitten, die amSturz oder der Fensterlaibung verdübelt sind, zu-sätzlich stützen.
Kellerfenster, die über Lichtschächte erreichbarsind, können entweder selbst gesichert werdenoder indem die Zugänglichkeit des Lichtschach-tes erschwert wird.
Eine Abdeckung mit stahlarmierten Glasbau-steinen (s. Bild 3.44) ist begehbar. Sie verfügtüber Lüftungsöffnungen und ist im geschlossenenZustand wind- und regendicht sowie wärmedäm-mend. Die Abdeckung wird innerhalb des Schach-tes gegen Ausheben gesichert. Weiterhin ist derEinbau einer Notausstiegsöffnung möglich.
Wenn Lichtschächte mit herkömmlichen Gitter-rosten abgedeckt sind, müssen folgende Punktebeachtet werden:
Die Gitterroste müssen
■ stabil und engmaschig sein■ gegen Abheben gesichert sein.
Die Verankerung der Abhebesicherung muss im-mer im Beton bzw. im Mauerwerk erfolgen. In derWandung eines Kunststofflichtschachtes ist keinestabile Befestigung möglich; sie muss in diesemFall im Mauerwerk der Hauswand vorgenommenwerden.
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VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
Bild 3.43: Gesicherte Stahllochblende
Bild 3.44: Abdeckung mit Glasbausteinen
Bild 3.45: Befestigung im Betonlichtschacht
Bild 3.46: Befestigung im Mauerwerk beim Kunststoff-lichtschacht
Insbesondere bei geteilten Gitterrosten ist bei derAnbringung der Abhebesicherung darauf zu ach-ten, dass die leicht angreifbaren Eckbereiche derRoste geschützt werden.
Besonders geeignet für die Sicherung von Licht-schächten sind Rollstabgitter. Innerhalb der Git-terstäbe – die an den Enden mit dem Rahmen ver-schweißt werden, um die Widerstandsfähigkeitgegen Durchbiegen zu erhöhen – befindet sich einzweiter, drehbar gelagerter Stab. Beim Sägever-such dreht sich der innere Stab mit und erschwertsomit das Durchtrennen des Gitterstabes.
3.2.5 Lichtkuppeln
Eine Lichtkuppel kann durch die Montage einesGitters oder eines einbruchhemmenden Glasein-satzes gesichert werden. Letzteres ist nur mög-lich, wenn die Lichtkuppel nicht zu Lüftungszwe-cken genutzt werden soll.
Die Befestigung von Lichtkuppeln sollte so erfol-gen, dass sie von außen nicht entfernbar ist.
3.2.6 Einbruchhemmende Verglasungen
Einbruchhemmende Verglasungen erschwerendas Einschlagen von Fenstern oder Glaseinsätzenin Türen. Im Privatbereich ist es eher selten, dassTäter Glasscheiben einschlagen, um durch diesein das Gebäude zu gelangen. Einbruchhemmen-de Verglasungen schützen aber auch wirksam ge-gen Täter, die die Fenster oder Glaseinsätze vonTüren lediglich im Bereich des (innenliegenden)Griffes zerstören, um mit diesem dann das (unver-schlossene) Fenster oder die (unverschlossene)Tür zu öffnen.
Zu beachten ist:■ Einbrecher scheuen sich nicht, Isolierglas-
scheiben einzuschlagen (etwa um ein Fensterzu entriegeln). Ein Implosionsknall erfolgt nicht.Isolierverglasung ist schall- und wärmedäm-mend, bietet aber keinen Schutz gegen Einbre-cher.
■ Drahtglas oder vorgespanntes Glas, z.B. Ein-scheibensicherheitsglas (ESG), Sekurit® dientausschließlich der Unfallverhütung. Es bietetkeinen Schutz gegen Einbruch.
■ Der Austausch herkömmlicher Isolierverglasun-gen gegen einbruchhemmende Verglasungenist in bestimmten Grenzen möglich. Fenster undFenstertüren müssen vorher hinsichtlich derFalzkonstruktion und der Tragfähigkeit über-prüft werden – der Errichter für mechanische Si-cherungseinrichtungen hilft hier gerne weiter.
■ Einbruchhemmende Verglasungen sind nurdann sinnvoll, wenn auch die Beschläge derFenster oder Fenstertüren einbruchhemmendausgeführt sind.
Verglasungen mit einbruchhemmenden Eigen-schaften sind in verschiedenen Schichten aufge-baut. Bei der Konstruktion wechseln sich Glasab-schnitte mit speziellen Folien bzw. Kunststoff-schichten ab.
Einbruchhemmende Verglasungen sind auch inwärme- oder schalldämmender Ausführung er-hältlich.
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Bild 3.47: Geteilter Gitterrost
Bild 3.48: Rollstabgitter
Bild 3.50: Aufbauprin-zip einer einbruch-hemmendenVerglasung
Bild 3.49: Lichtkuppel mit Gitter oder zusätzlicher ein-bruchhemmender Verglasung
3.2.7 Einbruchhemmende Fenster
Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten und beimAustausch alter oder beschädigter Fenster oderTerrassen- bzw. Balkontüren (Fenstertüren) bietetsich grundsätzlich der Einbau geprüfter einbruch-hemmender Fenster bzw. Fenstertüren an. Siekönnen Einbrüche verhindern, bei denen Werk-zeuge und/oder körperliche Gewalt zum Einsatzkommen.
Einbruchhemmende Fenster werden in die Wider-standsklassen N, A, B und C eingestuft. BereitsFenster der niedrigsten Klasse N sind sehr viel sta-biler, als herkömmliche Fensterelemente. Die Sta-bilität nimmt in den Klassen A, B und C weiter zu.Einbruchhemmende Fenster werden in allen gän-gigen Materialien, wie Holz, Kunststoff oder Metall,angeboten und sind äußerlich von üblichen Fens-tern nicht zu unterscheiden.
Zu den wesentlichen Merkmalen eines geprüftenund anerkannten einbruchhemmenden Fenstersgehören:
■ stabiler Aufbau von Fensterflügel und Fenster-rahmen
■ hochwertige Befestigung der Verglasung imFensterflügel
■ hochwertige Beschläge■ hochwertige Verschlusseinrichtung■ einbruchhemmende Verglasung
Zudem sind geprüfte und VdS-anerkannte ein-bruchhemmende Fenster oft bereits für die An-schaltung an eine Einbruchmeldeanlage vorge-rüstet. Die Anschaffung einbruchhemmenderFenster, die geprüft und anerkannt sind, ist beson-ders zu empfehlen, da die Bestandteile solcherFenster alle aufeinander abgestimmt sind und so-mit einen innerhalb ihrer Klasse definierten Ein-bruchschutz gewährleisten.
3.2.8 Gitter
Gitter können das Eindringen von Tätern verhin-dern. Insbesondere im Keller- und Sanitärbereichkann der Einsatz von Gittern sinnvoll sein.
Gitter können entweder in geprüfter und anerkann-ter Ausführung zur Anwendung kommen oder der
Errichter für mechani-sche Sicherungsein-richtungen erstelltdem jeweiligen Kun-den eine individuelleLösung. Im letztge-nannten Fall ist daraufzu achten, dass derAbstand der Gitterstä-be so gewählt wird,dass die Öffnungen imGitter nicht größer als10 cm x 25 cm sind.
Gitter können unter anderem
■ auf die Außenwand gesetzt,■ in die Laibung eingesetzt oder■ direkt am Fenster- oder Türelement befestigt
werden.
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VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
Bild 3.51: Einbruchhemmendes Fenster mit Pilzkopf-zapfen-Beschlägen
Bild 3.52: In die Laibungeingesetztes Gitter
Bild 3.53: Auf die Wand aufgesetztes Gitter
Generell ist zu beachten, dass die Gitter so befes-tigt werden, dass sie von außen nicht entfernbarsind. Optimal sind stabile Verankerungen im Mau-erwerk mittels aufgespreizten Wandankern (s. Bild3.52).
Bei Gittern ohne VdS-Anerkennung müssenRundstab-Gitterstäbe einen Mindestdurchmesservon 18 mm und Vierkant-Gitterstäbe einen Min-destquerschnitt von 16 mm x 16 mm aufweisen.
Gitterstäbe von geprüften und anerkannten Git-tern können mit geringeren Querschnitten ausge-führt sein, wenn sie einen speziellen Schutz gegenAngriffe mit Metallsägen aufweisen. Solche Gitterbestehen zumeist aus mehreren ineinander ge-steckten Gitterstäben. Drehbar gelagerte Innens-täbe drehen sich bei einem Sägeversuch mit;Kernstäbe aus besonders widerstandsfähigenMaterialien (z.B. Manganstahl) zerstören die Zah-nung der Säge im Verlauf des Sägeversuchs. DieArbeit des Täters wird somit erheblich erschwert.
Neben verschweißtenGittern werden auchVdS-anerkannte Pro-dukte angeboten, beidenen ein Gitter ausEinzelelementendurch Steck- undSchraubverbindungenzusammengesetztund so passend zuden Abmaßen des zusichernden Fenstersmontiert werden kann.
4 Wertschutzschränke
Sind im Haushalt höhere Werte an Bargeld,Schmuck, Briefmarken, Münzen oder wichtigeDokumente usw. vorhanden, bietet sich die An-schaffung eines Wertschutzschrankes an.
Über den Einbruchschutz hinaus können Wert-schutzschränke durch zusätzliche spezielle Kon-struktionsmerkmale ihren Inhalt auch gegenHitzeeinwirkung durch Brände schützen.
Entsprechend ihrer Widerstandsfähigkeit gegenEinbruch werden Wertschutzschränke denVdS-Widerstandsgraden N und I bis X zugeord-net. Für Anwendungsfälle im Privatbereich wer-den im Regelfall Wertschutzschränke mit den Wi-derstandsgraden N, I oder II ausreichend sein;siehe hierzu Tabelle 4.01. Ansonsten sollte mitdem Versicherer Rücksprache gehalten werden.
Zu beachten ist:
■ Wertschutzschränke sind kein Ersatz für einemechanische Grundsicherung. Zusätzlich zurmechanischen Absicherung kann auch eineÜberwachung durch geprüfte und anerkannteEinbruchmeldetechnik sinnvoll sein.
■ Deutlich sichtbar aufgestellte Wertschutz-schränke können den Anreiz zum Einbruch er-höhen. Sie sollten daher möglichst verdecktuntergebracht werden. Über den Erwerb einesWertschutzschrankes sollte der Besitzer zu-dem Stillschweigen bewahren.
■ Einbrecher, die einen Wertschutzschrank vor-finden, suchen erfahrungsgemäß intensiv undrücksichtslos nach dem zugehörigen Schlüs-sel. Daher ist ein Wertschutzschrank mit einemZahlenkombinationsschloss zu bevorzugen.
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Bild 3.54: Gitterstäbe mit hochwertigem Sägeschutz
Bild 3.55: GrößenvariablesGitter
Bild 4.01: Freistehender Wertschutzschrank
■ Der Umgang mit Schlüsseln oder Zahlenkom-binationen für Wertschutzschränke erfordertäußerste Sorgfalt. Wertschutzschrank-Schlüs-sel dürfen bei Abwesenheit niemals in der Woh-nung aufbewahrt werden. Dasselbe gilt für“Merkzettel” mit Zahlenkombinationen vonWertschutzschränken.
■ Grundsätzlich sollte beim Kauf eines Wert-schutzschrankes bedacht werden, dass es sichbei diesem um ein sehr langlebiges Produkthandelt. Daher sollte ein Wertschutzschrankgewählt werden, dessen Innenraum ausrei-chend dimensioniert ist, so dass er auch nochin einigen Jahren den gestiegenen Bedürfnis-sen gerecht wird. Der Wertschutzschrank solltezumindest ausreichend groß sein, um auch Ak-tenordner, z.B. für Rentenunterlagen, Verträgeusw., aufnehmen zu können.
4.1 Kennzeichnung vonWertschutzschränken
Alle VdS-anerkannten Wertschutzschränke wer-den werkseitig mit einer Prüf- und Anerkennungs-plakette gekennzeichnet. Auf dieser Plakette, diean der Innenseite des Schrankes befestigt ist, sindwichtige Produktdaten vermerkt. Wertschutz-schränke, die eine solche Plakette nicht aufwei-sen, sind in keinem Fall VdS-anerkannt.
4.2 Befestigung von Wertschutzschränken
Erfahrungen der Versicherer und der Polizei bele-gen, dass selbst Wertschutzschränke mit einemGewicht von mehreren 100 kg, wenn sie nicht an Ortund Stelle zu öffnen sind, häufig einfach mitgenom-men und an anderer Stelle geöffnet werden. Daherwird dringend empfohlen, alle Wertschutzschränkeunter 1000 kg Gewicht zu verankern. VdS-aner-kannte Wertschutzschränke unter 1000 kg bietenserienmäßig Verankerungsmöglichkeiten an.
Die Verankerung muss durch Fachleute, z.B. vomErrichter für mechanische Sicherungseinrichtun-gen oder direkt vom Anbieter des Wertschutz-schrankes, vorgenommen und schriftlich bestätigtwerden.
Einmauerschränke müssen in der Wand oder imFußboden eingelassen werden. Die Wertschutz-schränke werden dabei von mehreren Einmauer-ankern in einer mindestens 10 cm dicken Beton-umhüllung komplett einbetoniert. Auch dieRückseite des Wertschutzschrankes muss durcheine mindestens 10 cm dicke Betonschicht ge-schützt werden.
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VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
Bild 4.02: Prüfplakette für VdS-anerkannte Wert-schutzschränke
Bild 4.03: Einmauerschrank
Aufbewahrung im verschlossenen Wertschutzschrank1) Summe
VdS-anerkannt mitWiderstandsgrad
Nach VDMA 3) mitSicherheitsstufe
Ohne EMA bisEUR
Mit EMA gemäßAbschnitt 5 bis EUR
N Stahlschrank B 40.000,- 80.000,-
I Wertschrank C1 F 65.000,- 130.000,-
II Wertschrank C2 F 100.000,- 200.000,-
III 2) Panzer-Geldschrank D10Panzer-Geldschrank D1
200.000,- 400.000,-
IV 2) Panzer-Geldschrank D20Panzer-Geldschrank D2
400.000,- 800.000,-
1) Die Wertschutzschränke müssen bei Hausratrisiken eine Mindestmasse von 200 kg aufweisen oder gemäß der Montagean-leitung des Herstellers verankert werden.
2)Der VdS-anerkannte Wertschutzschrank ist für den nachträglichen Einbau von EMA-Bauteilen vorgerüstet.3)VDMA: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Frankfurt/Main
Tabelle 4.01: Zeichnungsempfehlungen für Wertschutzschränke in Hausratrisiken
4.3 Deckungssummen
Abhängig von Widerstandsgrad und einer Über-wachung durch eine Einbruchmeldeanlage (EMA)werden für die Aufbewahrung von Werten in Wert-schutzschränken unterschiedliche Deckungs-summen gewährt. In der Tabelle 4.01 sind hierzuunverbindliche Zeichnungsempfehlungen aufge-listet.
5 Einbruchmeldeanlagen
Grundlage einer Absicherung gegen Einbruch-diebstahl ist die mechanische Sicherungstechnik.Risikoabhängig kann zusätzlich eine elektroni-sche Überwachung durch eine Einbruchmeldean-lage (EMA) notwendig sein.
Eine VdS-Anerkennung wird nur für ausgereifteund funktionssichere Einbruchmeldetechnik aus-gesprochen, die in VdS-Laboratorien genauenPrüfungen unterzogen wurde. Diese basierenzum einen auf jahrzehntelanger Erfahrung aufdem Gebiet der Prüfung elektronischer Siche-rungstechnik und zum anderen auf dem ständi-gen Erfahrungsaustausch mit den Versicherernund Polizei. So wird es ermöglicht, die neuestenEinbruchmethoden und Täterverhalten bei denPrüfungen zu berücksichtigen.
Nach außen wird die Anerkennung durch eineKennzeichnung mit dem VdS-Logo und der Nen-nung der Anerkennungsnummer - im Normalfalldirekt auf dem Produkt - dokumentiert.
Um die optimale Funktion von Einbruchmeldean-lagen zu gewährleisten, hat VdS über die Produkt-anforderungen hinaus u.a. Richtlinien für Planungund Einbau von Einbruchmeldeanlagen (VdS2311) aufgestellt.
Das Ziel der entsprechenden VdS-Richtlinien istdie Sicherstellung der folgenden Punkte:
■ einfache und übersichtliche Bedienung derEMA; Minimierung des Falschbedienungsrisi-kos
■ hohe Störsicherheit; äußere Einflüsse wie z.B.Elektrosmog oder Gewitter dürfen keine negati-ven Auswirkungen auf die EMA haben
■ optimale Abstimmung der EMA-Komponentenaufeinander; daher dürfen bei einer VdS-aner-kannten EMA ausschließlich VdS-anerkannteBauteile kombiniert werden
■ hohe Sicherheit gegen Falschalarme (um-gangsprachlich auch Fehlalarme genannt)Hinweis: Falschalarme schaden der Glaubwür-digkeit der Anlage, verärgern die Nachbarn unddie Polizei und verursachen Kosten für den Be-treiber für jeden unnötigen Polizeieinsatz.
■ hohe Funktionssicherheit; der Besitzer kannsich auf seine Technik verlassen
Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, sind um-fangreiche Kenntnisse der Einbruchmeldetechnikund auch der VdS-Richtlinien notwendig. Planungund Einbau VdS-anerkannter EMA dürfen daherausschließlich von VdS-anerkannten Errichterfir-men für Einbruchmeldeanlagen durchgeführtwerden. Anerkannt wird eine solche Firma erst,nachdem deren Kenntnisse und technische Aus-stattung festgestellt wurden; weiterhin werden re-gelmäßig deren ausgeführte Arbeiten überprüft.
5.1 Was können EMA leisten?
EMA dienen zur Erkennung von Einbrüchen undEinbruchversuchen. Ausgelöst werden kann eineMeldung beispielsweise durch den Bruch einerFensterscheibe, das unberechtigte Öffnen einerTür oder eines Fensters oder durch das unberech-tigte Betreten überwachter Räume.
Einbruchmeldeanlagen werden entsprechend ih-rer Leistungsfähigkeit in die VdS-Klassen A, B undC eingestuft. Höher klassifizierte EMA unterschei-den sich von denen mit einer niedrigeren Klassifi-zierung unter anderem durch eine erhöhte Sabo-tagesicherheit, einen erhöhten Überwachungs-umfang sowie in der Art der Alarmierung.
Für den Bereich privater Haushalte sind dieVdS-Klassen A oder B geeignet, wobei VdS-Klas-se A für geringere Hausratsummen vorgesehenist. Optional können EMA auch Überfälle melden.Hierzu wird die Anlage an geeigneten Stellendurch spezielle Überfallmelder ergänzt.
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Bild 5.01: VdS-Kennzeichnug
VdSG 198502
5.2 Überwachungskonzepte
Bei der Außenhautüberwachung werden Öffnun-gen in der Außenhaut (z.B. Fenster und Türen)überwacht. Die Außenhautüberwachung hat dengroßen Vorteil, dass ein Angriff auf ein Objekt früh-zeitig gemeldet wird. Zudem können sich die Be-wohner innerhalb einer überwachten Wohnung -bei intern scharfgeschalteter EMA - frei bewegen.
Die Schwerpunktüberwachung hat die Aufgabeeinen bereits eingedrungenen Täter zu erkennen.Auf die Überwachung sämtlicher Räume des Ge-bäudes wird hierbei i.d.R. verzichtet. Der Nachteilder Schwerpunktüberwachung ist, dass der Täter,wie auch bei der folgenden Objekt- und der Fallen-überwachung, erst dann erkannt wird, wenn ersich bereits im Haus oder in der Wohnung befin-det.
Die Fallenüberwachung umfasst nur die Überwa-chung bestimmter Bereiche, die der Täter mit ho-her Wahrscheinlichkeit betritt, z.B. kann der Flureiner Wohnung mit Bewegungsmeldern über-wacht werden, wenn davon ausgegangen werdenkann, dass der Täter diesen betreten wird, um wei-tere Räumlichkeiten zu erreichen.
Unter der Objektüberwachung wird die gezielteÜberwachung bestimmter Gegenstände, z.B. ei-nes Wertschutzschrankes oder auch von Kunst-gegenständen verstanden.
5.3 Alarmierung
Es wird zwischen den folgenden Arten der Alar-mierung unterschieden.
Internalarm dient zur Alarmierung von Personen,die sich in einem durch eine Einbruchmeldeanla-ge überwachten Objekt aufhalten. Der Alarm istnur für die Anwesenden wahrnehmbar und kannoptisch oder akustisch erfolgen.
Externalarm beinhaltet die Alarmierung durchakustische und optische Signalgeber (laute Sire-ne und Blitzleuchte). Durch den Externalarm wer-den Passanten und Nachbarn auf den Einbruchbzw. Einbruchversuch aufmerksam gemacht undveranlasst, eine hilfeleistende Stelle (Polizei) an-zurufen. Auch der Täter erfährt durch den Extern-alarm von seiner Entdeckung. Ein Externsignalge-ber kann auch ausschließlich im Objektangebracht werden; dann dient dieser primär zurAbschreckung des Täters.
Fernalarm wird automatisch z.B. über die Telefon-leitung übertragen. Er kann vom Einbrecher nichtbemerkt werden. Über Fernalarm kann z.B. einWach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und
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VdS 691 : 2003-12 (05) Sicherungsrichtlinien für Haushalte
Bild 5.02: Außenhautüberwachung1)
Bild 5.03: Schwerpunktüberwachung1)
Bild 5.04: Fallen- und Objektüberwachung1)
1) Symbolbeschreibung siehe Tabelle 5.01
unverzüglich vom Einbruch oder Überfall infor-miert werden.
Eine Übertragung direkt an die Polizei ist nur unterbesonderen Bedingungen möglich. Im Normalfallwerden die polizeilichen Interventionskräfte durchdas Wach- und Sicherheitsunternehmen infor-miert.
Eine Kombination von Fern- und Externalarm istanzustreben. Jedoch ist zu beachten, dass durchÜberfallmelder ausschließlich Fernalarm ausge-löst werden darf.
5.4 Attest
Die ordnungsgemäße Installation einer VdS-aner-kannten Einbruchmeldeanlage muss vomVdS-anerkannten Errichter der Einbruchmeldean-lage in einem Attest bestätigt werden. Das Attestenthält neben einer Geräteübersicht auch einenLageplan, aus dem hervorgeht, welche Geräte anwelcher Stelle des überwachten Objektes einge-setzt werden.
Hinweis: Es sollte darauf geachtet werden, aus-drücklich eine “VdS-anerkannte Einbruchmelde-anlage” in Auftrag zu geben; damit ist das Attest au-tomatisch im Lieferumfang enthalten.
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Symbole und ihre BedeutungEinbruchmelderzentralen empfangen die durch Einbruchmelder ausgelösten Signale, wertensie aus und geben sie als Alarmmeldung an die Alarmierungseinrichtungen (Signalgeber, Tele-fonwählgerät usw.) weiter. Zusätzlich können EMZ auch die von Überfallmeldern ausgelöstenSignale empfangen, auswerten und unverzüglich weitergeben.
Übertragungseinrichtungen nehmen die Meldungen der Einbruchmeldeanlage auf und leitensie unverzüglich über überwachte Übertragungswege, z.B. Telefonleitung, an eine hilfeleistendeStelle, z.B. Wach- und Sicherheitsunternehmen, weiter.
Schließblechkontakte überwachen, ob die erforderlichen Zugangstüren verschlossen sind; an-derenfalls kann die EMA nicht scharfgeschaltet werden. Schließblechkontakte dienen insbeson-dere der Vermeidung von Falschalarmen.
Schalteinrichtungen dienen dazu, die EMA scharf zu schalten und die Überwachungsfunktio-nen der Einbruchmelder somit in Betrieb zu setzen.
Magnetkontakte überwachen Fenster und Türen auf Öffnen.
Infrarot-Bewegungsmelder reagieren auf sich ändernde Wärmequellen im Überwachungsbe-reich des Melders und können somit Personen erkennen, die den Überwachungsbereich betre-ten.
Glasbruchmelder erkennen, wenn eine überwachte Glasscheibe zerbrochen oder mit einemGlasschneider geschnitten wird.
Überfallmelder dienen dem Personenschutz. Ein Alarm kann bei Bedrohung jederzeit manuellausgelöst werden.
Akustische Signalgeber alarmieren bei einem Einbruch Passanten und die Nachbarschaft undkönnen zudem auf Täter abschreckend wirken. Akustische Signalgeber müssen sich aufgrundgesetzlicher Vorschriften nach 180 Sekunden abschalten.
Optische Signalgeber (Blitzleuchten) sind geeignet, nach der automatischen Abschaltung derakustischen Signalgeber weiterhin auf das betroffene Objekt aufmerksam zu machen.
Körperschallmelder reagieren auf bestimmte Geräusche, die z.B. durch die Wandungen vonWertbehältnissen übertragen werden (etwa bei Angriffen mit einer Bohrmaschine).
Wertbehältnis (bzw. Wertschutzschrank)
Tabelle 5.01: Symbolbeschreibung
EMZ
ÜG
WB
Das Attest wird vom Versicherer gegengezeichnetund ist ein fester Bestandteil der VdS-anerkanntenEinbruchmeldeanlage sowie des Versicherungs-vertrages.
Wenn die EMA auf ein Wach- und Sicherheitsun-ternehmen aufgeschaltet ist, ist es sinnvoll, mitdem Unternehmen eine Interventionsvereinba-rung zu treffen. In einer solchen Vereinbarung wirdgeregelt, wie sich das Wachunternehmen zu ver-halten hat – insbesondere können hier objektspe-zifische Einzelheiten beschrieben werden.
5.5 Instandhaltung(Inspektion und Wartung)
Um die ordnungsgemäße Funktion der Einbruch-meldeanlage dauerhaft sicherzustellen, muss die-se regelmäßig von einer Fachfirma (vorzugsweiseder VdS-Errichterfirma, die die Anlage geplant undgebaut hat) instand gehalten werden. Zur Instand-haltung gehört, dass alle funktionswichtigen Ei-genschaften der Anlage überprüft und sofern not-wendig justiert, repariert oder getauscht werden.
5.6 Do-It-Yourself
Die unüberschaubar große Menge unterschiedli-cher Melder, Signalgeber und Zentralen kann nurvom Fachmann ordnungsgemäß zu einer imErnstfall verlässlichen Einbruchmeldeanlage zu-sammengestellt werden. Auch weiß der VdS-aner-kannte Fachmann, welche Überwachungsmaß-nahmen sinnvoll sind. So können Störungen und -besonders wichtig - Falschalarme von vornhereinvermieden werden. Durch regelmäßigen Kontaktmit VdS Schadenverhütung ist gewährleistet, dassder VdS-anerkannte Errichter stets über die aktu-ellen Informationen aus dem Bereich der Ein-bruchmeldeanlagen-Technik verfügt.
5.7 Funk-Einbruchmeldeanlagen
Im Normalfall sind die Komponenten von Ein-bruchmeldeanlagen untereinander verkabelt. Die-se Leitungen können vom VdS-Errichter – auch imWohnbereich – elegant “versteckt” werden.
Neben den verdrahteten Einbruchmeldeanlagenwerden auch VdS-anerkannte EMA angeboten,bei denen die Informationen zwischen den Kom-ponenten per Funk ausgetauscht werden.
Allerdings muss – auch bei VdS-anerkanntenFunk-EMA – vor dem Einbau sichergestellt sein,dass die Anlage am jeweiligen Installationsortauch tatsächlich funktioniert. So muss z.B. die In-tensität möglicher Störsignale überprüft werdenund sichergestellt sein, dass die Zentrale die Mel-der auch tatsächlich “sehen” bzw. “hören” kann.
Die Melder einer Funk-Einbruchmeldeanlage wer-den nicht über das normale Stromnetz sondernmit Batteriestrom versorgt. Da die Batterien regel-mäßig ausgewechselt werden müssen, sollte derBetreiber vorzeitig die höheren laufenden Kostendurch den Batterieverbrauch berücksichtigen.
Zukünftig wird sich in der Einbruchmeldetechnikvoraussichtlich verstärkt eine Kombination vonDraht- und Funktechnik durchsetzen. Eine solcheMisch- bzw. Hybridtechnologie könnte sinnvollangewendet werden, indem beispielsweise derKellerbereich eines Wohnhauses mit leitungsge-bundener Technik, jedoch die frisch renoviertenWohnräume mit Funkkomponenten ausgerüstetwerden.
5.8 Kombination vonMechanik und Elektronik
Mechanische und elektronische Sicherungstech-nik lassen sich sinnvoll kombinieren. Ziel hierbeiist es, bei einem Einbruchversuch möglichst frühvon der EMA eine Meldung zu erhalten, ein Ein-dringen des Täters in das Objekt aber durch me-chanische Maßnahmen möglich lange zu verhin-dern.
So können z.B. Türen mit Aufbruchmeldern aus-gerüstet werden. Greift ein Täter eine solche Türan, so kann er zunächst nur eine Sollbruchstelleüberwinden und dies hat umgehend eine Alarm-meldung zur Folge. Die Tür selbst ist aber nochkeineswegs überwunden, denn nach Überwin-dung der Sollbruchstelle greift ein zweiter äußerststabiler mechanischer Widerstand. Wach- und Si-cherheitskräfte können so bereits ausrücken, ob-wohl der Täter noch gar nicht ins Gebäude gelan-gen konnte.
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VdS, Polizei und Versicherer raten dringend da-von ab, Einbruchmeldeanlagen “in Eigenregie”
zu planen und zu installieren.
6 Tipps und Hinweise
6.1 Kennzeichnung vonWertgegenständen
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingun-gen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, derVersicherungsgesellschaft und der Polizei eineAufstellung der entwendeten Gegenstände einzu-reichen. Diese Liste soll umfassend und detailge-nau sein.
Häufig werden gestohlene Gegenstände nicht ge-meldet, weil der Verlust nicht sofort bemerkt wird.Zudem ist es hilfreich, wenn die entwendeten Sa-chen genau beschrieben werden können. Sie hel-fen der Polizei, der Versicherungsgesellschaft undsich selbst, wenn Sie folgendes beachten.
■ Erstellen Sie eine Liste aller Wertsachen. Hierzugehören Gold-, Silber- und Schmucksachen,Kunstgegenstände, Pelze, echte Teppiche undAntiquitäten. Fügen Sie dieser Liste Kaufbelegeund Expertisen bei. Liegen Ihnen diese nichtvor, beschreiben Sie die Gegenstände genau(Material, Größe, Gewicht, ggf. Künstler, beiTeppichen Knotenzahl, bei Fahrrädern Rah-mennummer bzw. -Codierung) und machen sieFotos oder Videoaufnahmen (zum Größenver-gleich empfiehlt es sich, ein Maßband mit auf-zunehmen).
■ Machen Sie Videoaufnahmen oder Fotografiender gesamten Wohnung, insbesondere auchder geöffneten Schränke. Im Schadenfall kön-nen sie beim Vergleich mit den Bildern schnellfeststellen, was fehlt. Es erspart auch die Kata-logisierung von Schallplatten, CDs und Bü-chern.
■ Denken Sie auch an Nebenräume (Keller, Bo-den), wo ggf. Sportausrüstungen (Golf, Ski,Fahrräder) aufbewahrt werden.
Deponieren Sie alle Aufstellungen ohne einen Hin-weis auf ihre eigene Anschrift bei Verwandten, amArbeitsplatz oder in einem Bankschließfach. Be-wahren Sie diese nicht in Ihrer Wohnung auf.
6.2 Rückhol-Service
Auch wer mit seinen Schlüsseln sorgsam umgehtist nicht davor gefeit, diese einmal zu verlieren.Wie kann dann jemand die Schlüssel zurück erhal-ten, ohne dass ein unehrlicher Finder gleichzeitigdie zugehörige Adresse erfährt? VdS bietet gegenein geringes Entgeld einen Rückhol-Service fürHaus-, Auto- oder sonstige Schlüssel an. Zu die-sem Zweck wird ein mit einer individuellen Erken-nungsnummer versehener Anhänger einfach amSchlüsselbund befestigt. Wer einen Schlüssel-bund mit einem solchen VdS-Anhänger findet undzurücksendet, erhält einen Finderlohn. Kostenentstehen dem ehrlichen Finder selbstverständ-lich keine.
Für den Finder bietet sich die Möglichkeit, sichüber eine kostenfreie Telefonnummer an denRückhol-Service zu wenden. Dort wird sein Nameerfragt und die Auszahlung des Finderlohns be-sprochen. Wenn der Finder nicht anrufen möchte,kann er die Schlüssel natürlich auch unfrei in je-den Postbriefkasten einwerfen.
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Bild 6.01: VdS-Schlüsselanhänger
Anhang A Produktübersicht
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Produkte(ggf. mit Klasseder Produktanerkennung)
Verwendbar beiSicherungsmaßnahmender Klasse:
N A B C
Türen können gesichert werden mit:
Einsteckschloss, Klasse A x x
Einsteckschloss, Klasse B x x
Mehrpunktverriegelung x x
Hakenriegelschloss x x
Schwenkriegelschloss x x
Profilzylinder, Klasse A x x
Profilzylinder, Klasse B x x
Türschild, Klasse A x x
Türschild, Klasse B x x
Türschild, Klasse C x x
Schließblech, > 300 mm x
Schließblech, > 500 mm x x
Bandseitensicherung x x
Kastenschloss (mit Sperrbügel) x x
Querriegelschloss (mit Sperrbügel) x x
Einbruchhemmende Türen:
Einbruchhemmende Tür, Klasse N x
Einbruchhemmende Tür, Klasse A x x
Einbruchhemmende Tür, Klasse B x x x
Einbruchhemmende Tür, Klasse C x x x x
Fenster können gesichert werden mit:
Beschläge mit Pilzkopfzapfen x x
Zusatzsicherungen (Kasten-, Stangenschlösser usw.) x x
Gitter x x x x
Einbruchhemmende Verglasung, Klasse EH 01, EH 02 x x
Einbruchhemmende Verglasung, Klasse EH 1 x x x
Einbruchhemmende Verglasung, Klasse EH 2, EH 3 x x x x
Einbruchhemmende Fenster:
Einbruchhemmende Fenster, Klasse N x
Einbruchhemmende Fenster, Klasse A x x
Einbruchhemmende Fenster, Klasse B x x x
Einbruchhemmende Fenster, Klasse C x x x x
Für mechanische Sicherung einer Wohnung bietet sich die Anwendung der folgenden Produkte an.
Anhang B Verzeichnisse
Verzeichnis der VdS-anerkannten
■ Wach- und Sicherheitsunternehmen, VdS 2136■ Errichterfirmen für Einbruchmeldeanlagen,
VdS 2137■ Verglasungen, VdS 2138■ Einbruchmeldesysteme, VdS 2141■ Türschilder, VdS 2148■ Türen, VdS 2162■ Profilzylinder, VdS 2183■ Schließbleche, VdS 2184■ Fenster und Fenstertüren, VdS 2185■ Schlösser, VdS 2190■ Profilzylinder für Schalteinrichtungen von Ein-
bruchmeldeanlagen, VdS 2299■ Wertschutzschränke und Wertschutzräume,
VdS 2335■ Errichterfirmen für mechanische Sicherungs-
einrichtungen, VdS 2523■ Nachrüstprodukte zur Verriegelung, VdS 2563
Die Verzeichnisse können bestellt werden bei
VdS Schadenverhütung VerlagAmsterdamer Straße 174, 50735 Köln
Die aktuellen Verzeichnisse der VdS-anerkanntenProdukte und Errichterfirmen können auch überdas Internet unter www.vds.de abgerufen werden.
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Anhang C Liste der Wertgegenstände
Hinweis: Bewahren Sie diese Liste an einem sicheren Ort - vorzugsweise nicht in der eigenen Wohnung - auf.
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Sicherungsrichtlinien für Haushalte VdS 691 : 2003-12 (05)
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH • Amsterdamer Str. 174 • D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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