1 arbeitsmarkt dft-workshop organisation, steuerung und wirkungen der dienstleistungen nach dem sgb...
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Arbeitsmarkt
DFT-Workshop
Organisation, Steuerung und Wirkungen der Dienstleistungen
nach dem SGB II
77. Deutscher Fürsorgetag in Düsseldorf 04. Mai 2006
www.bmas.bund.deBeitrag von Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium Arbeit und SozialesLeiter der Unterabteilung II b, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenstatistik
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Gliederung des Vortrages
I. Zusammenführung ist eine Systemreform
II. Daten und Fakten
III. Zwischenbilanz nach dem 1. Jahr
IV. Aktuelle Agenda
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Arbeitslosenhilfe
Sozialhilfe für
Erwerbsfähige
Grundsicherung
für
Arbeitsuchende
(ALG II)
Wohngeld
Kinderzuschlag im Bundeskindergeldgesetz eingeführt
I. Zusammenführung ist eine Systemreform 1. Leistungen
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Finanzierung gemischt
I. Zusammenführung ist eine Systemreform 2. Verwaltungstypen
Nebeneinander von 2 Grundtypen der Organisation mit unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten seitens des Bundes
356 Arbeitsgemeinschaften/
JobcenterArbeitsteilige Zusammen- arbeit zwischen BA und Kommunen in Arbeits- gemeinschaften
19 getrennte
AufgabenwahrnehmungGetrennte Zusammenarbeit zwischen BA und Kommunen
69Kommunale Trägerschaft
- Option –69 zugelassene kommunale
Träger übernehmen alle Aufgaben
(auch die Aufgaben der Agenturen für Arbeit)
Wettbewerb zwischen den verschiedenen Organisations-
formen
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ALG I und ALG II
eigentumsgeschützt für SV-pflichtige Erwerbstätige für relativ kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit im SV-System
aktivierend bedürftigkeitsabhängig für alle Erwerbsfähigen auch für lange Zeiten der Arbeitslosigkeit im SV-System
ALG I: System aus Beitragsfinanzierung
ALG II: System aus Steuerfinanzierung
I. Zusammenführung ist eine Systemreform 3. Zwei Stufen-System der Absicherung und Förderung für Erwerbsfähige
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II. Daten und Fakten zum SGB II 1. Fallzahlen
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
8.000.000
Betroffener Personenkreis (Stand April 2006)
Deutschland 3.918.661 7.062.876 5.208.145 2.984.596 1.080.004 334.904 1.065.678 630.632 1.854.731 1.788.367
BG Personen eHbarbeitslos gemeldete
eHbeHb unter 25
arbeitslos gemeldete
eHb unter 25eHb über 50
arbeitslos gemeldete
eHb über 50neHb
neHb unter 15
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II. Daten und Fakten zum SGB II
2. Zu- und Abgänge
Zugänge eHb in Arbeitslosigkeit 256.746 (April 2006)
73.847
32.451
142.293
Erwerbstätigkeit Ausbildung/Qualifizierung Nichterwerbstätigkeit
Abgänge eHb aus Arbeitslosigkeit 274.840 (April 2006)
98.206
51.579
87.579
Erwerbstätigkeit Ausbildung/Qualifizierung Nichterwerbstätigkeit
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II. Daten und Fakten zum SGB II
3. Förderung
In 2005 traten 1,68 Mio. eHb in Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein (ohne PSA, Reha, BB und einmalige Leistungen) Knapp die Hälfte aller Eintritte in 2005 in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt
Teilnehmer an Eingliederungsleistungen (gesamt 2005)
65.104,0
410.884,0
60.813,0
633.938,0
60.594,0
132.307,020.097,0
Berufliche Weiterbildung
Trainingsmaßnahmen bzw. Maßnahme zur Eignungfeststellung
Eingliederungszuschüsse
Einstiegsgeld
Arbeitsgelegenheiten § 16 (3) SGB II
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Sonstige weitere Leistungen (§16 (2) SGB II)
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4. Förderung Jugendlicher unter 25II. Daten und Fakten zum SGB II zum SGB II
In 2005 traten insgesamt 368.700 eHb U 25 in eine Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung ein
49,8% der Eintritte Jugendlicher in Maßnahmen deren Ziel es ist, die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern in 2005.
Seit Jahresbeginn traten rund 42,8 % der geförderten Jugendlichen in Arbeitsgelegenheiten ein.
Teilnehmer unter 25 an Eingliederungsmaßnahmen (gesamt 2005)
16.960
118.210
10.892
157.959
13.035
1.950
Berufliche WeiterbildungTrainingsmaßnahmen bzw. Maßnahme zur EignungfeststellungEingliederungszuschüsseEinstiegsgeld
Arbeitsgelegenheiten § 16 (3) SGB IIArbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Für Maßnahmen der Berufberatung, REHA und PSA liegen keine SGB II-Daten vor; daher wird nicht das tatsächliche Förderervolumen abgebildet.
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II. Daten und Fakten zum SGB II 5. Kosten
4,0
18,8
6,2
Div. 0,6Div. 0,60,2
KdU 12,1 KdU 12,4
Alg IIohne KdU
24,4
Alg IIohne KdU
25,0
Eingl. 6,8Eingl. 3,6
6,9
0,71,1
Verw. 3,5
Verw. 3,11,2
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
50,0
Ist 2004 Ist 2005 Plan 2006
in M
rd.
EU
R
SH Verw.
SH HzA
SH Krankenhilfe
SH
Alhi Eingl. &Verw 2002
Alhi
WoG
Eingl. Länder
Div. Verw. undEingl. kommunal
Sozialhilfe(Kommunen)10,0
Arbeitslosenhilfeund WoG(Bund und BA)27,0
WoG u. Eingl. (Länder) 2,2
Bund 35,1
Kommunen9,2
Bund
38
,3K
om
munen
9,3
Altes System Grundsicherung für Arbeitsuchende
39,2 44,347,6
Gesamtausgaben:
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II. Daten und Fakten zum SGB II 6. Personal
Personalstruktur ARGEn (Stand April 2006)Insgesamt 50.041 Beschäftigte in Vollzeit
112= 0,2%
1235= 2,5%2779= 5,6%
16992= 34%
9351= 18,7%
19572= 39,1%
Personal BA Befristet Beschäftigte Personal Kommunen
Amtshilfe Beauftragung Dritter Arbeitnehmerüberlassung
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III. Zwischenbilanz nach 1. Jahr
Umstellung weitgehend gelungen = Beseitigung des Nebeneinanders von 2 Fürsorgesystemen
Enorme Aufbauleistung in kurzer Zeit : 1. Zusammenführen der Verwaltungskompetenz von BA und
Kommunen in 356 ARGEn mit 50.041 Beschäftigten2. Errichtung von eigenständiger Organisationseinheiten in 69
zugelassenen kommunalen Trägern zur Umsetzung des SGB II
Leistung konnte rechtzeitig gewährt werden
Dezentrale Umsetzung – neue Steuerungslogik
Ziel einer Entlastung der kommunalen Ebene übertroffen
Voraussetzung für intensive Einzelfallbetreuung geschaffen (Betreuungsschlüssel)
Umstellung weitgehend gelungen = Beseitigung des Nebeneinanders von 2 Fürsorgesystemen
Enorme Aufbauleistung in kurzer Zeit : 1. Zusammenführen der Verwaltungskompetenz von BA und
Kommunen in 356 ARGEn mit 50.041 Beschäftigten2. Errichtung von eigenständiger Organisationseinheiten in 69
zugelassenen kommunalen Trägern zur Umsetzung des SGB II
Leistung konnte rechtzeitig gewährt werden
Dezentrale Umsetzung – neue Steuerungslogik
Ziel einer Entlastung der kommunalen Ebene übertroffen
Voraussetzung für intensive Einzelfallbetreuung geschaffen (Betreuungsschlüssel)
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IV. Aktuelle Agenda 1. Rechtliche Optimierung (1)
Weiterentwicklung des SGBII• entsprechend Koalitionsvertrag:
Gesetz zur Änderung des SGBII u. anderer Gesetze:• Schließung von Regelungslücken u. a. :
– EU-Ausländer zum 01.04.06– Auszug von U25 zum 01.04.06– U25- Einbeziehung in BG zum 01.07.06 (80% der Regelleistung)– Übernahme der Mietkaution als Darlehen zum 01.04.06– Übernahme von Mietschulden für eHb zum 01.04.06– Einführung der dinglichen Sicherung von Ansprüchen der Leistungsträger
zum 01.04.06• Anpassung der Regelleistung Ost an West zum 01.07.06• Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge/ Vermeidung
Doppelbeitragszahlungen zum 01.01.07
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IV. Aktuelle Agenda 2. Rechtliche Optimierung (2)
Aktuelles Gesetzesvorhaben
SGB II-Optimierungsgesetz
• Verbesserung des Leistungsrechts– Neufassung des Begriffs der Bedarfsgemeinschaften bei nicht-eheähnlichen Partnerschaften;
insbesondere: Gleichgeschlechtliche Partner, die in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben sollen den eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt werden
– Leistungsbezieher nach dem BAföG/ Berufsausbildungshilfe sollen einen Wohnkostenzuschuss erhalten können, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist
– ARGEn haben die Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung und Aufstockern, die nach SGB II und III Leistungen beziehen
– Ein Teil des Pflegegeld für die Betreuung/Erziehung fremder Kinder soll in Abhängigkeit von der Kinderanzahl, für den erzieherischen Einsatz frei bleiben
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IV. Aktuelle Agenda 2. Rechtliche Optimierung (3)
SGB II-Optimierungsgesetz
• Verbesserung der Verwaltungspraxis– Krankenkassen sollen beim Verfahren über die Feststellung der Erwerbsfähigkeit von Antragsstellern,
in Zweifelsfällen über eine Einigungsstelle beteiligt werden– Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten soll bei ARGEn und BA liegen– Klarstellung Aufsicht über die ARGEn
• Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs– Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung bei Erstantrag– Einrichtung eines Außendienst auf Ebene der ARGEn, für die Erkennung von Leistungsmissbrauch – Vereinfachung der Regelungen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
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Gesetzliche Grundlagen der Zielsteuerung SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
Steuerfinanzierte LeistungZielsteuerung des Bundes soweit BA Träger der Leistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)Flankierende Leistungen erbringt kommunaler Träger (§ 16 Abs. 2)Verwaltungsvereinbarungen bezüglich Mittelbereitstellung soweit Kommunen (zkT) Träger der Leistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
SGB III – Arbeitsförderung
Beitragsfinanzierte LeistungZielsteuerung durch den Verwaltungsrat der BA (Einflussnahme des Bundes)BA-interne Zielsteuerung
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (1)
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Ziel: Stärkung der Handlungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften
Deshalb: Erweiterung der Kompetenzen der Geschäftsführung der
Arbeitsgemeinschaften und Stärkung der dezentralen Verantwortung
Trennung zwischen Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung
Ziel: Stärkung der Handlungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften
Deshalb: Erweiterung der Kompetenzen der Geschäftsführung der
Arbeitsgemeinschaften und Stärkung der dezentralen Verantwortung
Trennung zwischen Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung
Neue Steuerungslogik
Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005
Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den ARGEn
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (2)
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Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005
Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den ARGEn zur
Stärkung der Handlungsfähigkeit der ARGEn
Zielvereinbarung
mit 5 bundesweiten
quantifizierten Zielen
Controlling (inkl.
Benchmarking)
zur externen
und internen Steuerung
Mindeststandards
zur Erbringung von
Leistungen
nach dem SGB II
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (3)
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Zielindikatoren und Richtgrößen in der Zielvereinbarung in 2006
– Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Zielindikator: Passive Leistungen → soll um 2,5% reduziert werden
– Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zielindikator: Integration → Steigerung der Integrationsquote um 15%
– Verbesserung der Eingliederung unter 25-jähriger
Zielindikator: Integration U25→ Steigerung der Integrationsquote um 10%
– Sicherung Lebensunterhalt
Zielindikator: Dauer Antragsstellung bis zur Entscheidung– Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Kosten je Integration
Termine: bis 05.Mai 2006 sollen die ARGEn die vereinbarten Zielwerte der BA mitteilen ab 05.Mai 2006 Eingang der Daten und Verarbeitung
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (4)
20
Bei Anerkennung von bundesweiter Zielvereinbarung, Mindeststandards und Controlling durch ARGEn:
Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln auf die ARGEn
Übertragung von Direktionsbefugnisse für das Personal auf den Geschäftsführer der ARGE
Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft vergrößert
Bei Anerkennung von bundesweiter Zielvereinbarung, Mindeststandards und Controlling durch ARGEn:
Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln auf die ARGEn
Übertragung von Direktionsbefugnisse für das Personal auf den Geschäftsführer der ARGE
Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft vergrößert
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (5)
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Klärung der Mehrheitsverhältnisse in der Trägerversammlung durch
Angebot der BA an die kommunalen Trägern, das entscheidende Stimmrecht in der Trägerversammlung wahrzunehmen.
Übernahme des entscheidende Stimmrechts durch Agentur für Arbeit
Fortführung der bisherigen vertraglichen Regelungen
Klärung der Mehrheitsverhältnisse in der Trägerversammlung durch
Angebot der BA an die kommunalen Trägern, das entscheidende Stimmrecht in der Trägerversammlung wahrzunehmen.
Übernahme des entscheidende Stimmrechts durch Agentur für Arbeit
Fortführung der bisherigen vertraglichen Regelungen
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (6)
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.