1. erstfahrzeug - mindestens in sf 2 2. und muss auf den vn, ehegatten oder den in
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Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der. PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil!. SF ½ (klassisch). Führerscheinregelung: Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands ausgestellt ist. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
1. Erstfahrzeug - mindestens in SF 2
2. und muss auf den VN, Ehegatten oder den in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebens-
partner zugelassen sein
3. VN ist gleich Halter
4. Jüngster Fahrzeugnutzer - über 23 Jahre,
dann kann das Zweitfahrzeug in Haftpflicht und Vollkasko
in SF 2 eingestuft werden, unabhängig bei welcher
Versicherungsgesellschaft das Erstfahrzeug versichert ist.
Der VN kann sowohl eine natürliche als auch juristische
Person sein.
Führerscheinregelung:
Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen
Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat
Deutschlands ausgestellt ist.
Fahrzeugnutzer unter 23 Jahre oder Fahranfänger:
Einstufung in SF 1/2 möglich, wenn auf ein Elternteil (Kind)
bereits ein PKW, Kraftrad oder ein Wohnmobil mit einer SF-
Klasse, unabhängig bei welcher Gesellschaft, zugelassen ist.
Kind (Elternteil) wird Halter und VN!!!
Standard:
Wenn ein weiterer PKW (Krad, Wohnmobil) versichert wird und
das Erstfahrzeug eine SF-Klasse besitzt (zugelassen auf VN
Ehegatten, in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner).
1. VN ist gleich Halter des 1. und 2. Kfz
2. Das Erstfahrzeug ist bereits bei der KRAVAG-ALLGEMEINE
versichert (wenn es erst innerhalb eines Jahres bei der
KRAVAG-ALLGEMEINE versichert werden soll, kann nachträglich
eine Anpassung der SF-Klasse des 2. Kfz vorgenommen werden).
Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der
SF 2 (verbesserte Regelung)
SF ½ (klassisch)
Gleiche SF-Klasse (für 1.+2. Kfz) 3. der VN ist über 23 Jahre alt
4. der VN ist der alleinige Fahrer
5. mindestens SF 5 beim 1. Kfz
6. der VN ist eine natürliche Person
7. neue Kfz darf keine Vorversicherung haben
Die wesentlichen Einzelheiten zur SFR-Einstufung sind vereinfacht dargestellt. Im Einzelnen gelten die jeweils gültigen Kraftfahrt-Bedingungen.
PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil!
Stand 09-2007