1. erstfahrzeug - mindestens in sf 2 2. und muss auf den vn, ehegatten oder den in

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1. Erstfahrzeug - mindestens in SF 2 2. und muss auf den VN, Ehegatten oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebens- partner zugelassen sein 3. VN ist gleich Halter 4. Jüngster Fahrzeugnutzer - über 23 Jahre, dann kann das Zweitfahrzeug in Haftpflicht und Vollkasko in SF 2 eingestuft werden, unabhängig bei welcher Versicherungsgesellschaft das Erstfahrzeug versichert ist. Der VN kann sowohl eine natürliche als auch juristische Person sein. Führerscheinregelung: Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands ausgestellt ist. Fahrzeugnutzer unter 23 Jahre oder Fahranfänger: Einstufung in SF 1/2 möglich, wenn auf ein Elternteil (Kind) bereits ein PKW, Kraftrad oder ein Wohnmobil mit einer SF-Klasse, unabhängig bei welcher Gesellschaft, zugelassen ist. Kind (Elternteil) wird Halter und VN!!! Standard: Wenn ein weiterer PKW (Krad, Wohnmobil) versichert wird und das Erstfahrzeug eine SF-Klasse besitzt (zugelassen auf VN Ehegatten, in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner). 1. VN ist gleich Halter des 1. und 2. Kfz 2. Das Erstfahrzeug ist bereits bei der KRAVAG-ALLGEMEINE versichert (wenn es erst innerhalb eines Jahres bei der KRAVAG-ALLGEMEINE versichert werden soll, kann nachträglich eine Anpassung der SF-Klasse des 2. Kfz vorgenommen werden). Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der SF 2 (verbesserte Regelung) SF ½ (klassisch) Gleiche SF-Klasse (für 1.+2. Kfz) 3. der VN ist über 23 Jahre alt 4. der VN ist der alleinige Fahrer 5. mindestens SF 5 beim 1. Kfz 6. der VN ist eine natürliche Person 7. neue Kfz darf keine Vorversicherung haben Die wesentlichen Einzelheiten zur SFR-Einstufung sind vereinfacht dargestellt. Im Einzelnen gelten die jeweils gültigen Kraftfahrt-Bedingungen. PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil! Stand 09-2007

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Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der. PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil!. SF ½ (klassisch). Führerscheinregelung: Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat Deutschlands ausgestellt ist. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: 1. Erstfahrzeug - mindestens in SF 2            2. und muss auf den VN, Ehegatten oder den in

1. Erstfahrzeug - mindestens in SF 2

2. und muss auf den VN, Ehegatten oder den in

häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebens-

partner zugelassen sein

3. VN ist gleich Halter

4. Jüngster Fahrzeugnutzer - über 23 Jahre,

dann kann das Zweitfahrzeug in Haftpflicht und Vollkasko

in SF 2 eingestuft werden, unabhängig bei welcher

Versicherungsgesellschaft das Erstfahrzeug versichert ist.

Der VN kann sowohl eine natürliche als auch juristische

Person sein.

Führerscheinregelung:

Der VN muss mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen

Führerscheins sein, der in der EG oder einem Anrainerstaat

Deutschlands ausgestellt ist.

Fahrzeugnutzer unter 23 Jahre oder Fahranfänger:

Einstufung in SF 1/2 möglich, wenn auf ein Elternteil (Kind)

bereits ein PKW, Kraftrad oder ein Wohnmobil mit einer SF-

Klasse, unabhängig bei welcher Gesellschaft, zugelassen ist.

Kind (Elternteil) wird Halter und VN!!!

Standard:

Wenn ein weiterer PKW (Krad, Wohnmobil) versichert wird und

das Erstfahrzeug eine SF-Klasse besitzt (zugelassen auf VN

Ehegatten, in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner).

1. VN ist gleich Halter des 1. und 2. Kfz

2. Das Erstfahrzeug ist bereits bei der KRAVAG-ALLGEMEINE

versichert (wenn es erst innerhalb eines Jahres bei der

KRAVAG-ALLGEMEINE versichert werden soll, kann nachträglich

eine Anpassung der SF-Klasse des 2. Kfz vorgenommen werden).

Möglichkeiten der besseren SFR-Einstufung bei der

SF 2 (verbesserte Regelung)

SF ½ (klassisch)

Gleiche SF-Klasse (für 1.+2. Kfz) 3. der VN ist über 23 Jahre alt

4. der VN ist der alleinige Fahrer

5. mindestens SF 5 beim 1. Kfz

6. der VN ist eine natürliche Person

7. neue Kfz darf keine Vorversicherung haben

Die wesentlichen Einzelheiten zur SFR-Einstufung sind vereinfacht dargestellt. Im Einzelnen gelten die jeweils gültigen Kraftfahrt-Bedingungen.

PKW, Krad (WKZ 003), Wohnmobil!

Stand 09-2007