1.wahl der prüfungsfächer 2.berechnung gesamtqualifikation 3.terminplan 4.hinweise zur...
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1. Wahl der Prüfungsfächer
2. Berechnung Gesamtqualifikation
3. Terminplan
4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung
5. Hinweise zur mündlichen Prüfung
Informationen zum Abitur 2014
1. Wahl der Prüfungsfächer
Prüfung in 5 Fächern: vier schriftlich, eines mündlich
Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden
Schriftliche Prüfung:
Deutsch – Mathematik – Fremdsprache
weiteres Kernfach
Mündliche Präsentationsprüfung: weiteres zwei- oder vierstündiges Fach
Zusätzliche mündl. Prüfung im schriftl.Prüfungsfach: nur in besonderen Fällen (Gefährdung, Noten-verbesserung)
Aufgabenfelder
Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.
Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Französisch
Physik
Musik
WICHTIG: Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein:
sprachlich-literarisch-künstlerisch
mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
gesellschaftswissenschaftlich
Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.
Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Französisch Französisch Französisch
Physik Physik Physik
Musik
Geschichte
Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.
Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Spanisch
Englisch
Wirtschaft
Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.
Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Spanisch Spanisch Spanisch
Englisch Englisch Englisch
Wirtschaft
Religion
Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.
Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Spanisch
Englisch
Wirtschaft
Aus fünf Kernfächern.. wählt man vier schriftliche Prüfungsfächer.
Abhängig vom 4. Fach wählt man das 5., mündliche Fach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Spanisch Spanisch Spanisch
Englisch Wirtschaft Wirtschaft
Wirtschaft
Sport
2. Berechnung Gesamtqualifikation
Block I: Kursnoten aller 4 Halbjahre: 600 Punkte
Block II: Abiturprüfung: 300 Punkte
maximale Gesamtpunktzahl: 900 Punkte
Umrechnung in Dezimalnote zwischen 1,0 und 4,0nach Tabelle
Unterkursregel für Block I:höchstens 20% der angerechneten Kurse unter 5P
Pflichtanrechnung in Block I
•20 Kurse in den Kernfächern
•2 Kurse in Kunst oder Musik
•4 Kurse Geschichte
•2 Kurse Geografie
•2 Kurse Gemein- schaftskunde
•je vier Kurse in zwei Natur-wissenschaften
•alle Kurse im mündlichen Prüfungsfach
Bringt man z.B. 44 Kurse in Block I ein, so werden alle Punkte zusammengezählt und mit 40/44 multipliziert
Block II:weitere Unterkursregeln
Übersicht Gesamtqualifikation
3. Terminplan
Fr. 13.09. Wahl des 4. schriftl. Prüfungsfaches
Fr. 31.01. Zeugnisausgabe 12.1
Mo. 03.02. Wahl des 5. mündl. Prüfungsfaches
(Frühestens 29.01.) Fachprakt. Prüfung BK und Musik
Mi. 26.02. Schüler-Infoveranstaltung zum schriftl. Abi
Fr. 28.02. – Fr. 07.03. Fasnachtsferien
Mo. 10.03. – Di. 11.03. unterrichtsfrei für KS2
Mi 12.03. – Do. 20.03. schriftliche Abiturprüfung
3. Terminplan
Mi 12.03. – Do. 20.03. schriftliche Abiturprüfung:– Mi. 12.03. Deutsch– Do. 13.03. Mathematik– Fr. 14.03. Französisch– Mo. 17.03. Englisch– Di. 18.03. Bio, Ph, Ch, BK, Mus, G, Ek, Gk, Wi, S
– Do. 20.03. Spanisch
Mo. 24.03. Wiederbeginn des Unterrichts
http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/770397
3. Terminplan
Di. 06.05. Abgabe der Präsentationsthemen
Mo. 12.05. – Mi. 14.05. Kommunikationsprüfungen
Mi. 14.05. – Do. 15.05. Fachprakt. Prüfung Sport
Mo. 19.05. Letzter Unterrichtstag
Di. 20.05. Bekanntgabe Ergebnisse schriftl. Prüfung und Präsentationsthema, Zeugnisausgabe 12.2
Mi. 21.05. ggf. Wahl weiterer mündl. Prüfungsfächer
Di. 27.05. und Mi. 28.05. Mündliches Abitur
Fr. 06.06. Abiturfeier
Klausurplan 2013/2014 2. Halbjahr Jahrgangsstufe 2 - Klasse 12
Sa, 1. Sa, 1. Di, 1. Do, 1. So, 1. Di, 1.
So, 2. So, 2. Mi, 2. Fr, 2. Mo, 2. Mi, 2.
Mo, 3. Mo, 3. Do, 3. Sa, 3. Di, 3. Do, 3.
Di, 4. Di, 4. Fr, 4. So, 4. Mi, 4. Fr, 4.
Mi, 5. Mi, 5. Sa, 5. Mo, 5. Do, 5. Sa, 5.
Do, 6. Do, 6. So, 6. Di, 6. Abgabe Präs.themen Fr, 6. Abifeier So, 6.
Fr, 7. Fr, 7. Mo, 7. Mi, 7. Sa, 7. Mo, 7.
Sa, 8. Sa, 8. Di, 8. Do, 8. So, 8. Di, 8.
So, 9. So, 9. Mi, 9. Fr, 9. Mo, 9. Mi, 9.
Mo, 10. Mo, 10. Do, 10. Sa, 10. Di, 10. Do, 10.
Di, 11. Di, 11. Fr, 11. So, 11. Mi, 11. Fr, 11.
Mi, 12. Mi, 12. Abi: D Sa, 12. Mo, 12. Kommunikationsprü. Do, 12. Sa, 12.
Do, 13. Do, 13. Abi: M So, 13. Di, 13. Kommunikationsprü. Fr, 13. So, 13.
Fr, 14. Fr, 14. Abi: F Mo, 14. Mi, 14. Komm.prü.+Abi S Sa, 14. Mo, 14.
Sa, 15. Sa, 15. Di, 15. Do, 15. Abi: fachpr. S So, 15. Di, 15.
So, 16. So, 16. Mi, 16. Fr, 16. Mo, 16. Mi, 16.
Mo, 17. Mo, 17. Abi: E Do, 17. Sa, 17. Di, 17. Do, 17.
Di, 18. Di, 18. Abi: NW, GW, Mu, BK, S Fr, 18. So, 18. Mi, 18. Fr, 18.
Mi, 19. Mi, 19. Sa, 19. Mo, 19. Do, 19. Sa, 19.
Do, 20. Do, 20. Abi: Sp So, 20. Di, 20. **Ausgabe Ergebnisse Fr, 20. So, 20.
Fr, 21. Fr, 21. Mo, 21. Mi, 21. Wahl zusätzl. Pr.f. Sa, 21. Mo, 21.
Sa, 22. Sa, 22. Di, 22. Do, 22. So, 22. Di, 22.
So, 23. So, 23. Mi, 23. Fr, 23. Mo, 23. Mi, 23.
Mo, 24. Mo, 24. Wiederbeginn Unt. Do, 24. Sa, 24. Di, 24. Do, 24.
Di, 25. Di, 25. Fr, 25. So, 25. Mi, 25. Fr, 25.
Mi, 26. Mi, 26. Sa, 26. Mo, 26. Do, 26. Sa, 26.
Do, 27. Do, 27. So, 27. Di, 27. Abi: mündl. Fr, 27. So, 27.
Fr, 28. Fr, 28. Mo, 28. Mi, 28. Abi: mündl. Sa, 28. Mo, 28.
Sa, 29. Di, 29. Do, 29. So, 29. Di, 29.
So, 30. Mi, 30. Fr, 30. Mo, 30. Mi, 30.
Mo, 31. Sa, 31. Do, 31.
Februar März April Mai Juni Juli
unterrichtsfrei für KS2
Klausurplan
4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung(stark gekürzt, wird an alle Schüler gegen Unterschrift ausgegeben)
10 Minuten vor Beginn der Prüfung anwesend sein
Genaue Prüfungszeiten: siehe Anlage
Überschreitung der Arbeitszeit nicht statthaft
Mitführen eines Handys während der Prüfung ist Täuschungsversuch
Prüfungsraum nur aus zwingenden Gründen kurzfristig verlassen
Unverzügliches Verlassen des Prüfungsraumes bei vorzeitiger Abgabe
An Prüfungstagen ist der Schulleiter 7.00 Uhr in der Schule anwesend, um Nichtteilnahme telefonisch zu melden
Schriftliche Bekanntgabe von zwei wichtigen Paragraphen der Abiturprüfungsordnung
4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung§ 27 Nichtteilnahme, Rücktritt
1. Wird ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teilgenommen, gilt dies als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses. Der Schüler hat den Grund unverzüglich der Schule mitzuteilen.
2. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann dies nachträglich nicht mehr geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde.
3. Sofern und insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Teilnahme an der Nachprüfung nach §17 Abs. 2 Satz 2 ist möglich. Hierbei bleiben die bereits erbrachten Prüfungsleistungen bestehen.
4. Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
4. Hinweise zur schriftlichen Prüfung§ 28 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
1. Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
2. Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.
3. Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses.
4. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
5. Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
6. Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
5. Hinweise zur mündlichen Prüfung(stark gekürzt, wird an alle Schüler gegen Unterschrift ausgegeben)
Weitere mündliche Prüfungen bis spätestens ....... wählen
Das rosafarbene Datenblatt sorgfältig prüfen und bis spätestes ...... abgeben
Abiturzeugnis wird nur ausgegeben, wenn alle Bücher und Schlüssel abgegeben sind
Alle Schüler erscheinen am ............ zur Begrüßung durch den Prüfungsvorsitzenden.
Die Schüler müssen zur mündlichen Prüfung erscheinen, auch wenn Sie mit 0 Punkten nicht durchfallen können. Ein Schüler, der nicht erscheint, ist durchgefallen!
Präsentationsprüfungen sind ohne Vorbereitungszeit
Testmöglichkeit für die Technik wird geboten
Keine Garantie der Schule für Funktionieren der Technik, Alternative müssen vorgeplant sein
Einsicht in die Prüfungsunterlagen nach den großen Ferien möglich, Mitnahme nach 3 Jahren. Ohne Antrag werden die Arbeiten dann vernichtet.