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Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Un- terstützung der vom Ab- zug der britischen Streit- kräfte und der von den jüngsten Stationierungs- entscheidungen der Bundeswehr betroffenen Kommunen

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  • Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Un-tersttzung der vom Ab-zug der britischen Streit-krfte und der von den jngsten Stationierungs-entscheidungen der Bundeswehr betroffenen Kommunen

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Vorwort Seite 4

    2. Betroffene Kommunen Seite 5

    2.1 Abzug der britischen Streitkrfte Seite 5 2.2 Stationierungskonzept der Bundeswehr Seite 5 2.3 Realisierungsplanung der Bundeswehr Seite 5

    3. Forderungen des Landes Niedersachsen an den Bund Seite 6

    4. Manahmen des Landes zur Untersttzung betroffener Kommunen Seite 8

    4.1 IMAK-Konversion Seite 8

    4.2 Kommunaler Finanzausgleich Seite 9

    4.3 Frderprogramm fr Gutachten und Konzepte Seite 9

    4.4 Investitions- und Frderbank Niedersachsen Seite 10

    4.5 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Seite 10

    4.5.1 Programm Stadtumbau West 4.5.2 Arbeitshilfe Neue Nutzung fr alte Strukturen

    Konversion militrischer Liegenschaften

    4.6 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Ernhrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Seite 12

    4.6.1 Frderung der Entwicklung lndlicher Rume im Rahmen der Agrarpolitik

    4.7 Frdermglichkeiten der Niederschsischen Staatskanzlei Seite 13

    4.7.1 Frderung im Bereich der regionalisierten Landesentwick- lung 4.7.2 INTERREG IV A-Programm

    4.8 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Umwelt, Energie und Klimaschutz Seite 15

    4.8.1 Kooperationsprogramm Naturschutz 4.8.2 Richtlinie Natur- und Landschaftsentwicklung (NuLQ) 4.8.3 Frderrichtlinie Altlasten-Gewsserschutz

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    4.9 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Seite 16

    4.9.1 Regionale Wirtschaftsstrukturpolitik 4.9.2 Arbeits- und Beschftigungsfrderung, Berufliche

    Qualifizierung 4.9.3 Existenzgrndungen

    4.9.4 Frderung des Tourismus 4.9.5 Innovations- und Technologiefrderung 4.9.6 Einzelbetriebliche Investitionsfrderung Koordinierungs-

    rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regiona-len Wirtschaftsstruktur im Frdergebiet der GRW

    4.9.7 Weitere Untersttzungsmglichkeiten

    4.10 Frderung durch die EU Seite 28

    Anlage: Frderprogramme mit Beratung durch die NBank Seite 30

    Herausgeber: Niederschsisches Ministerium fr Inneres und Sport - Referat 36 - Lavesallee 6 30169 Hannover

    Stand: 01.02.2014

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    1. Vorwort

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Reform der Bundeswehrstruktur, und damit auch das am 26.10.2011 von Bun-desverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizire vorgestellte Stationierungskon-zept, ist eine Reaktion auf die grundlegend vernderte sicherheits- und verteidi-gungspolitische Situation Deutschlands.

    In Niedersachsen kommt es in der Folge in den nchsten Jahren zu Standortschlie-ungen und teilweise sehr deutlichen Reduzierungen in mehreren Standorten. Niedersachsen ist aber weiterhin ein wichtiges Stationierungsland der Bundeswehr und wird dieses auch bleiben. Niedersachsen sieht sich zudem mit dem angekndigten Abzug der Britischen Streit-krfte aus vier Standorten bis Ende des Jahres 2015 konfrontiert.

    Bei den betroffenen Kommunen fhren diese Manahmen fraglos zu schmerzlichen Einschnitten. Beispielsweise drohen teilweise massive wirtschaftliche Folgen durch Kaufkraftverluste. Zudem entfallen zuknftig Beauftragungen der rtlichen Wirtschaft durch die Streitkrfte. Hinzu tritt das Problem mglicher Leerstnde von Liegenschaften.

    Die Landesregierung unternimmt ihr Mglichstes, um die betroffenen Standorte zu untersttzen.

    Dieser Aktionsplan enthlt fr betroffene Standortkommunen wichtige Informationen zu Ansprechpartnern und Frdermglichkeiten.

    Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst und lsst die Kommunen in diesem schwierigen Prozess nicht allein.

    Mit freundlichen Gren

    Boris Pistorius Niederschsischer Minister fr Inneres und Sport

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    2. Betroffene Kommunen

    2.1 Abzug der britischen Streitkrfte

    Nach einer ersten Ankndigung der britischen Regierung im Oktober 2010, ihre in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkrfte bis zum Jahr 2015 um 50 % zu reduzieren und bis zum Jahr 2020 komplett aus Deutschland abzuziehen, hat der britische Verteidigungsminister im Mrz 2013 nunmehr die neue Struktur und die Abzugsplne der britischen Streitkrfte bekanntgegeben. Whrend die britischen Streitkrfte den Standort Celle bereits im Juli 2012 verlassen haben, sollen Hameln - und damit wahrscheinlich auch Rinteln - bis Ende 2014 sowie Bergen und Bad Fal-lingbostel bis Ende 2015 aufgegeben werden.

    Derzeit beluft sich die Anzahl der in Niedersachsen stationierten britischen Soldaten mit ihren Angehrigen auf ca. 11.000.

    Die Betroffenheit der o. g. Standortkommunen variiert je nach der Anzahl der abzie-henden Soldaten und ihrer Angehrigen. Als Folge des Abzugs wird der Leerstand von militrischen Liegenschaften sowie von Husern und Wohnungen der Angehri-gen der britischen Streitkrfte erwartet. Weiterhin wird es zum Verlust von Arbeits-pltzen der bei den britischen Streitkrften beschftigten rtlichen Arbeitnehmer so-wie Kaufkraftrckgang in den entsprechenden Kommunen kommen. Die Anzahl der Auftrge an das rtliche Handwerk wird ebenfalls zurckgehen. Darber hinaus wird eine sinkende Einwohnerzahl zur Verringerung der Mittel aus dem kommunalen Fi-nanzausgleich fhren.

    2.2 Stationierungskonzept der Bundeswehr

    Am 26. Oktober 2011 hat der Bundesminister der Verteidigung im Zuge der laufen-den Bundeswehrreform seine Stationierungsentscheidung bekannt gegeben. Die Bundeswehr ist zum jetzigen Zeitpunkt an 46 Standorten mit rund 51.600 militri-schen und zivilen Dienstposten in Niedersachsen prsent. Nach Umsetzung der Sta-tionierungsentscheidung werden in Niedersachsen noch ca. 40.800 Dienstposten vorhanden sein. Dennoch steht Niedersachsen mit einer knftigen Stationierungs-dichte von 5,1 Dienstposten auf 1.000 Einwohner knftig mit Rheinland-Pfalz an drit-ter und in absoluten Zahlen an erster Stelle.

    Auch in Niedersachsen wird es zu Schlieungen von Liegenschaften kommen (s. 2.3).

    2.3 Realisierungsplanung der Bundeswehr

    Am 12. Juni 2012 hat der Bundesminister der Verteidigung die Realisierungsplanung zum Stationierungskonzept verffentlicht und im Mrz 2013 im Rahmen der weiteren Planung aktualisiert. Daraus ergeben sich die beabsichtigten Schlieungszeitpunkte einzelner Liegenschaften der Bundeswehr.

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    Fr Niedersachsen sind die Schlieungen folgender Liegenschaften beabsichtigt:

    Aurich Blcher-Kaserne II. Quartal 2014 Cuxhaven Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne II. Quartal 2014 Ehra-Lessien Truppenbungsplatz III. Quartal 2014 Schwanewede Bw-Dienstleistungszentrum III. Quartal 2015 Ltzow-Kaserne III. Quartal 2015 Visselhvede Kaserne Lehnsheide IV. Quartal 2015 Wilhelmshaven Ebkeriege-Kaserne III. Quartal 2016 Diepholz Flugplatz Teilabgabe voraussichtlich 2018 Lorup Munitionslager voraussichtlich 2018 Lneburg Theodor-Krner-Kaserne Teilabgabe voraussichtlich 2018 Bckeburg Jger-Kaserne Teilabgabe voraussichtlich 2019 Munster Peter-Bamm-Kaserne voraussichtlich 2021

    Darber hinaus sollen in Braunschweig, Gttingen, Hannover, Lneburg, Meppen und Stade im I. Quartal 2014 die Kreiswehrersatzmter und in Hannover das Trup-pendienstgericht im I. Quartal 2016 sowie ein Dienstgebude in der Fliegerstrae in Hannover im IV. Quartal 2016 geschlossen werden. Weiterhin wird in Niedersachsen die militrische Nutzung folgender Standortanlagen eingestellt:

    bungsgelnde Gro Ippener ab sofort bungsgelnde Vrden voraussichtlich 2013 Standortschieanlage Faberg voraussichtlich 2016 Standortbungsplatz Diepholz/Rechtern voraussichtlich 2018 Standortschieanlage Diepholz voraussichtlich 2018 Standortbungsplatz Schwanewede Zeitpunkt nicht entsch.

    3. Forderungen des Landes Niedersachsen an den Bund

    Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lnder hat in mehreren Sitzungen seit 2011 regelmig von der Bundesregierung gefordert, fr aufgegebene Bundeswehrstandorte insbesondere in strukturschwachen Regionen Konversionsmanahmen des Bundes zu veranlassen und ein Konversionspro-gramm aufzulegen. Zudem wurde der Bund gebeten, zur Erleichterung des Struktur-wandels eine verbilligte Abgabe der zu Verteidigungszwecken nicht mehr bentigten Liegenschaften an die jeweiligen Kommunen zu ermglichen und sich an der Sanie-rung etwaiger Altlasten zu beteiligen. Darber hinaus hat die MPK die Bundesregierung gebeten, flankierende Manah-men bei der Schlieung von Bundeswehrstandorten vorzunehmen, wie die Finanzie-rung zustzlicher Infrastrukturprojekte explizit als Ausgleichsmanahmen fr den Ab-zug der Bundeswehr, zustzliche Stdtebaufrdermittel und Ausgleichszahlungen des Bundes. Weiterhin wird die Ergnzung des Gesetzes ber die Bundesanstalt fr Immobilien-aufgaben (BImAG) durch eine ffnungsklausel gefordert, die die Bercksichtigung strukturpolitischer Ziele des Bundes, der Lnder und der Kommunen ausdrcklich

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    ermglicht. Ein entsprechender Antrag zur nderung des BImAG ist zwischenzeitlich im Bundesrat eingebracht worden.

    In einer Gegenuerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 30.03.2012 (BRDrs 92/12) lehnt die Bundesregierung die Erhhung von Bundesfinanzhilfen zur regionalen Wirtschaftsfrderung und Stdtebaufrderung sowie die verbilligte Grund-stcksabgabe ab. Am 13.06.2013 wurde in einer Besprechung der Regierungsche-finnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin seitens des BMF Dr. Schuble erneut darauf hingewiesen, dass eine verbilligte Grundstcksabgabe aus haushalts-rechtlichen Grnden nicht mglich sei.

    Aufgrund der nur begrenzt zur Verfgung stehenden Mittel fr Stdtebaufrderung hat die Bauministerkonferenz letztmalig im September 2012 den Bund aufgefordert, diese Mittel fr 2013 und 2014 zu erhhen.

    Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 be-schlossen, dass die BImA Konversionsgrundstcke an Kommunen zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren veruert (Erstzugriffsrecht). (s. dazu: http://www.bundesimmobilien.de/6437197/Merkblatt_Konversion.pdf) Das entsprechende Merkblatt der BImA vom 10.05.2012 wurde vom MI per E-Mail am 04.06.2012 den Mitgliedern des IMAK Konversion bekannt gegeben.

    Erklrtes Ziel der BImA ist, die kommunalen strukturpolitischen und stdtebaulichen Entwicklungsziele mit dem Verwertungsinteresse der BImA in Einklang zu bringen.

    Ansprechpartner bei der BImA:

    1. fr von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften

    Herr Max Stumpf, Leiter der Hauptstelle Verkauf der Direktion Magdeburg, Otto-von-Guericke-Str. 4 39104 Magdeburg Tel.: 0391/50665-400 E-Mail: [email protected]

    2. fr von britischen Streitkrften genutzte Liegenschaften

    Frau Sonja Richter, Leiterin der Hauptstelle Portfoliomanagement der Direktion Mag-deburg, Otto-von-Guericke-Str. 4 39104 Magdeburg Tel.:0391/50665-444 E-Mail: [email protected]

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    4. Manahmen des Landes zur Untersttzung betroffener Kommunen

    4.1 IMAK-Konversion

    Mit Kabinettsbeschluss vom 11. Januar 2011 hat die Landesregierung einen intermi-nisteriellen Arbeitskreis (IMAK) Konversion zum Abzug der britischen Streitkrfte eingerichtet. Der IMAK besteht unter Federfhrung des Nds. Ministeriums fr Inneres und Sport aus Vertretern des Nds. Ministeriums fr Soziales, Frauen, Familie, Ge-sundheit und Integration, des Nds. Ministeriums fr Ernhrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Nds. Ministeriums fr Umwelt und Klimaschutz, des Nds. Ministeriums fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Nds. Finanzministeriums, der betroffenen Standortkommunen und landkreise, der Bundesanstalt fr Immobi-lienaufgaben und der britischen Streitkrfte. Der IMAK hat die Aufgabe, die betroffe-nen Kommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen (Kommunen, Landesverwaltung und Bundesverwaltung) zu untersttzen und insbe-sondere Frdermglichkeiten fr die betroffenen Standortkommunen zu prfen. Seit Einrichtung des Arbeitskreises wurden in mehreren Sitzungen Bedarfe und Mg-lichkeiten - auch mit den betroffenen Kommunen - errtert.

    Mit Kabinettsentscheidung vom 25.10.2011 wurde der IMAK Konversion zum Ab-zug der britischen Streitkrfte bei gleichbleibender Aufgabenstellung auf die von Bundeswehrstandort-Schlieungen betroffenen Kommunen in Niedersachsen erwei-tert. Bei Bedarf werden Vertreter der Streitkrfte und der Wehrverwaltung zu den Veranstaltungen eingeladen.

    Mit Kabinettsbeschluss vom 17.09.2013 wurde der IMAK um eine Vertreterin/ einen Vertreter der Nds. Staatskanzlei erweitert und dessen Laufzeit bis zum 25.10.2015 verlngert.

    Im Nds. Ministerium fr Inneres und Sport wurde im Referat 36 Brand- und Bevl-kerungsschutz, militrische Angelegenheiten, Rettungswesen - ein Konversionsbro eingerichtet.

    Dort stehen als Ansprechpartner zur Verfgung:

    Herr Jrg Schallhorn, Tel.: 0511/ 120-6005, E-Mail: [email protected]

    Herr Denis Lehmkemper, Tel.:0511/ 120-6186, E-Mail: [email protected]

    Frau Claudia Meyer, Tel.: 0511/ 120-6483, E-Mail: [email protected] erreichbar: Montag bis Donnerstag vormittags,

    Die Arbeit des Konversionsbros wird durch den Konversionsbeauftragten, Herrn Oberst a.D. Paul Bacher, untersttzt. Dieser steht den Kommunen fr Beratungen zur Verfgung und hat die betroffenen Kommunen teilweise bereits mehrfach in die Konversion beraten.

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    Erreichbarkeit:

    Herr Paul Bacher, Tel.: 0511/ 120-6241, Mobil: 0163/ 7812054, E-Mail: [email protected]

    4.2 Kommunaler Finanzausgleich

    Im kommunalen Finanzausgleich wird der Bevlkerungsrckgang bereits durch den 2007 eingefhrten Demografiefaktor auf fnf Jahre verteilt. Dadurch erhalten die von einer Standortschlieung oder -reduzierung betroffenen Kommunen Zeit, sich auf die Einnahmeverluste einzustellen und absehbare berkapazitten in der eigenen Infra-struktur behutsam anzupassen. Darber hinaus wird die Landesregierung prfen, ob eine Verlngerung der 5-Jahres-Zeitspanne sinnvoll und mit bestehendem Recht ver-einbar ist.

    4.3 Frderprogramm fr Gutachten und Konzepte

    Um die Dringlichkeit einer Untersttzung fr die betroffenen Standortkommunen zu unterstreichen, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 29.11.2011 ein Frder-programm fr die Finanzierung von Bestandsaufnahmen, Rahmenplnen, Umnut-zungsgutachten und integrierten Entwicklungskonzepten aufgelegt. Solche fr std-tebauliche Entwicklungskonzepte notwendigen Grundlagen knnen aus den vorhan-denen Frderprogrammen des Landes nicht gefrdert werden. Ziel ist hierbei, insbesondere Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu unter-sttzen, die von einer Standortentscheidung besonders schwer betroffen sind. Es ist beabsichtigt, Kommunen zu untersttzen, die aufgrund ihrer Verwaltungs- und Fi-nanzkraft nicht allein in der Lage sind, eine hinreichend qualifizierte Konzeption fr eine Nachnutzung ehemals militrisch genutzter Liegenschaften zu erstellen.

    Die entsprechende Zuwendungsrichtlinie ist am 01.08.2012 in Kraft getreten und im Nds. Ministerialblatt (Nds. MBl. 2012 S. 634) verffentlicht. Sie steht auch im Inter-netportal des Nds. Ministeriums fr Inneres und Sport zum Download zur Verfgung. Bewilligungsbehrde ist das Amt fr regionale Landesentwicklung Lneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lneburg, das den betroffenen Standortkommunen insofern als erster Ansprechpartner fr Beratungen zur Verfgung steht.

    Ansprechpartnerin:

    Frau Daniela Steinhoff Amt fr regionale Landesentwicklung Lneburg Tel.: 04131/ 15-1380 E-Mail: [email protected]

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    4.4 Investitions- und Frderbank Niedersachsen NBank

    Die NBank zentrale Ansprechpartnerin fr die Frderung von Wirtschaft, Arbeits-markt, Wohnraum und Infrastruktur in Niedersachsen

    Die NBank ist vom Land Niedersachsen beauftragt, alle Frderprogramme, die aus den Europischen Strukturfonds EFRE und ESF sowie aus der Bund-Lnder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gespeist werden, umzusetzen. Hinzu kommen diverse hufig befristete mit Landesmitteln fi-nanzierte Frderprogramme oder vorhaben. Die Abteilung Beratung der NBank mit ihren vier Geschftsstellen in Braunschweig, Hannover, Lneburg und Olden-burg/Osnabrck bert darber hinaus auch zu Programmen des Bundes und der EU, die in Niedersachsen eingesetzt werden knnen. Die Beratung ist nicht auf einzelne Frderrichtlinien, sondern auf eine Lsung der Probleme des Kunden ausgerichtet. Kommunen, Unternehmen und Bildungstrger werden umfassend ber Unterstt-zungsmglichkeiten und weitere Ansprechpartner informiert. Fr die Programme des Landes Niedersachsen werden Antrge entgegengenommen, die Entscheidung her-beigefhrt und die Frderung umgesetzt. Gerne treffen die Berater der NBank sich mit Ihnen auch in den Geschftsstellen zum Gesprch.

    Die Frderprogramme mit Beratung durch die NBank sowie die zustndigen An-sprechpartner ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage.

    Ansprechpartner:

    Frau Melchior NBank, Beratung und Dienstleistung fr die ehem. RegBez Braunschweig, Hannover und Lneburg Tel.: 0511/30031-426 E-Mail: [email protected]

    Herr Edmund Rohde NBank, Beratung und Dienstleistung fr den ehem. RegBez Weser-Ems Tel.: 0511/30031-381 E-Mail: [email protected]

    4.5 Frder und Untersttzungsmglichkeiten des Niederschsischen Ministe-riums fr Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS)

    4.5.1 Das Programm Stadtumbau West im Rahmen des Bund-Lnder-Programms zur Stdtebaufrderung ist fr Konversionsflchen ein besonders geeignetes Frder-programm.

    Es handelt sich um ein Programm des Bund-Lnder-Programms zur Stdtebaufrde-rung. Zuwendungsempfnger sind die Gemeinden, Frdergegenstand ist die Stadt-umbaumanahme als stdtebauliche Gesamtmanahme. Die Gemeinde muss einen Eigenanteil von einem Drittel tragen, die brigen Kosten tragen je zur Hlfte Bund und Land.

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    Voraussetzung fr die Aufnahme in das Frderprogramm ist die Erstellung eines in-tegrierten Entwicklungskonzeptes durch die Gemeinde.

    Frderfhig sind insbesondere - die Fortschreibung von stdtebaulichen Entwicklungskonzepten sowie die Brger-

    beteiligung, - stdtebauliche Investitionen, die der stdtebaulichen Neuordnung sowie der Wie-

    dernutzung von Industrie- oder Militrbrachen dienen. Dazu zhlen etwa Manah-men zur Verbesserung des ffentlichen Raumes, des Wohnumfelds und der priva-ten Freiflchen, die bauliche Anpassung der stdtischen Infrastruktur, die Aufwer-tung und der Umbau des vorhandenen Gebudebestandes einschlielich der Er-haltung von Gebuden mit baukultureller Bedeutung oder Stadtbild prgendem Charakter,

    - der Rckbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr bentigter Gebude oder Gebu-deteile oder der dazu gehrenden Infrastruktur,

    - die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flchen, - Grunderwerb zum Zweck des Rckbaus nur, wenn es sich entweder um einen Er-

    werb im Rahmen einer Zwangsversteigerung handelt oder wenn das Grundstck nicht mit einem allein zum Wohnen bestimmtem Gebude bebaut ist, der Erwerb zum Zwischenerwerb oder zur knftigen ffentlichen Nutzung erfolgt und die Bewil-ligungsbehrde dem im Einzelfall zustimmt.

    Ergnzend wird auf die Informationen der Bundestransferstelle Stadtumbau West, die im Auftrag des Bundesministeriums fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ttig ist (www.bmvbs.de Stadt und Land Stdtebaufrderung Stadt-umbau West externer Link zur Bundestransferstelle oder www.staedtebaufrderung.info), verwiesen.

    Auch andere Programme, z.B. sozialer Wohnungsbau, knnten in Betracht kommen.

    4.5.2 In der vom Sozialministerium herausgegebenen Arbeitshilfe fr die niedersch-sischen Stdte und Gemeinden Neue Nutzung fr alte Strukturen Konversion mili-trischer Liegenschaften sind rechtliche, planerische und finanzielle Aspekte einer beschleunigten und effektiven Liegenschaftsverwertung dargestellt und mit gelunge-nen Beispielen aus Niedersachsen unterlegt. Die aktualisierte Fassung vom Juli 2012 ist auf der Webseite des MS verffentlicht.

    Ansprechpartner:

    Herr Christoph Hallebach Niederschsisches Ministerium fr Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Referat 501 Tel.: 0511/120-3112 E-Mail: [email protected]

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    4.6 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Ernhrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

    4.6.1 Frderung der Entwicklung lndlicher Rume im Rahmen der Agrarpolitik

    Gegebenenfalls knnen kleinere begleitende Einzelprojekte gefrdert werden, die in die Frderkulisse der Richtlinie ber die Gewhrung von Zuwendungen zur integrier-ten lndlichen Entwicklung (ZILE-Richtlinie) passen.

    Die ZILE-Richtlinie bildet die Grundlage fr den Einsatz der Frdermittel von EU (ELER- Europischer Landwirtschaftsfonds fr die Entwicklung des lndlichen Rau-mes) sowie des Bundes und des Landes (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kstenschutzes GAK) im Hinblick auf die Frderung der lndlichen Rume in Niedersachsen. Sie verfolgt einen integralen Ansatz und zielt auf die Bndelung aller Beteiligten zur Entwicklung des lndlichen Raumes ab.

    Hinzuweisen ist hier auf die in den betroffenen Regionen laufenden Prozesse der integrierten lndlichen Entwicklung:

    Integrierte Lndliche Entwicklungskonzepte (ILEK) Regionalmanagement zur zielgerichteten Umsetzung eines ILEK Leader-Ansatz.

    Ein ILEK definiert die Entwicklungsziele einer Region, legt Handlungsfelder fest, stellt die Strategie zur Realisierung dar und beschreibt vorrangige Entwicklungsprojekte. Dieses Konzept bildet die Grundlage fr investive Manahmen und deren Frderung. Es soll dazu beitragen, dass bisher rtlich isolierte Einzelvorhaben besser aufeinan-der abgestimmt werden und eine gemeindebergreifende Entwicklung der lndlichen Regionen entsteht.

    Das Regionalmanagement untersttzt die zielgerichtete Umsetzung eines ILEK durch Moderation und Organisation des regionalen Entwicklungsprozesses. Im Mittelpunkt stehen Information, Beratung und Aktivierung der Bevlkerung sowie Identifizierung und Erschlieung regionaler Entwicklungspotenziale.

    Der Leader-Ansatz zielt darauf ab, eine eigenstndige Regionalentwicklung auf der Basis freiwilliger Kooperationen in den lndlichen Gebieten zu untersttzen. Die Re-gionen sollen ihre lokalen und regionalen Handlungskompetenzen strken, endoge-ne Potenziale erschlieen sowie die regionale Identitt strken.

    Auch wenn ber diese Prozesse keine direkte Frderung hinsichtlich der Nachnut-zung generiert werden kann, so knnen die bestehenden Netzwerke ggf. genutzt werden, um Lsungsmglichkeiten fr eine Nachnutzung zu diskutieren.

    Darber hinaus knnen diese Prozesse im Hinblick auf das raumstrukturell bedeut-same Handlungsfeld Dorf- und Siedlungsentwicklung einschl. wirtschaftliche Entwick-lung genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Handlungsfeld von Be-deutung sein wird. Dies gilt nicht nur fr die Kommunen, in denen die betreffenden Flchen/Liegenschaften sind, sondern auch fr Kommunen im Umland. Daher ist hier ein regionaler Ansatz geboten.

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    Ansprechpartner:

    Herr Henning Isensee Niederschsisches Ministerium fr Ernhrung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz, Referat 306 Tel.: 0511/120-2175 E-Mail: [email protected]

    Herr Christian Wittenbecher Niederschsisches Ministerium fr Ernhrung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz, Referat 305 Tel.: 0511/120-2334 E-Mail: [email protected]

    4.7 Frdermglichkeiten der Niederschsischen Staatskanzlei

    4.7.1 Frderung im Bereich der regionalisierten Landesentwicklung

    Der Regionalisierungsfonds im Bereich der regionalisierten Landesentwicklung dient der Frderung von Modellprojekten zur Initiierung, Intensivierung und Weiterentwick-lung regionaler landkreisbergreifender Kooperations- und Netzwerkprozesse mit dem Ziel, eigenstndiges Profil und Handlungsfhigkeit der regionalen Ebene sowie Regionalbewusstsein zu frdern. Gefrdert werden mit Landesmitteln vornehmlich innovative Vorhaben, die auf die spezifischen regionalen Herausforderungen und Chancen ausgerichtet sind - so etwa die Entwicklung regionaler integrierter Entwicklungskonzepte und themenorientierter Strategien einschlielich der Generierung konkreter Manahmen.

    Aus Sicht der regionalisierten Landesentwicklung bedarf die Thematik Abzug der Britischen Streitkrfte sowie Bundeswehrreform einer regionalen Betrachtung, da Wirkungen nicht nur fr die konkret betroffene Konversionsflchen entstehen werden, sondern raumstrukturelle Auswirkungen greren Ausmaes zu erwarten sind: fach-lich und rumlich.

    Ansprechpartner:

    Frau Elke Reimann Niederschsische Staatskanzlei, Referat 402 Tel.: 0511/120-8456 E-Mail: [email protected]

    4.7.2 INTERREG IV A-Programm Deutschland-Nederland 2007-2013

    Das INTERREG IV A-Programm ist kein eigenes Frderprogramm des Landes, son-dern ein gemeinsames Programm fr die Europische Territoriale Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

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    Das gemeinsame, durch den Europischen Fonds fr regionale Entwicklung mitfi-nanzierte Programm zwischen den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Nieder-sachsen ist hauptschlich auf Gebiete gerichtet, die direkt an der deutsch-niederlndischen Grenze liegen. Auf niederschsischer Seite gehren die Gebiete der Landkreise Aurich, Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim sowie der kreisfreien Stadt Emden dazu. In bestimmten Fllen knnen auch angrenzende Gebiete (in Nie-dersachsen die Landkreise Wittmund, Friesland, Ammerland, Cloppenburg und Os-nabrck sowie die kreisfreie Stadt Osnabrck) in die Frderung einbezogen werden.

    Projekte sollten Themen, die fr die grenzbergreifende Regionalentwicklung eine besondere Relevanz besitzen, aufgreifen und einer der drei folgenden Prioritten zugeordnet werden knnen:

    1. Wirtschaft, Technologie und Innovation (Technologie- und Wissenstransfers, wirtschaftliche Netzwerke, Qualifizierung zur Verbesserung des innovativen Potentials von fr das Frdergebiet bedeut-samen Branchen),

    2. nachhaltige regionale Entwicklung (erneuerbare Energien, energiesparende Technologien, infrastrukturelle Angebote, Natur-, Landschafts- und Umwelt-schutz) oder

    3. Integration und Gesellschaft (Gesundheitswesen und Verbraucherschutz, grenzbergreifender Arbeitsmarkt/Grenzpendler, Bildung und Kultur, grenzbergreifende Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit).

    Das wichtigste Kriterium fr die Genehmigung eines Frderantrags ist, dass das Pro-jekt einen deutlichen grenzberschreitenden Charakter hat, d. h. gemeinsam von Partnern auf beiden Seiten der Grenze entwickelt und ausgefhrt wird. Auch die Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln muss von deutschen und niederlndi-schen Partnern bereitgestellt werden.

    Frderantrge stellen knnen Gemeinden, Gemeindeverbnde, Vereine und sonsti-ge juristische Personen des ffentlichen und privaten Rechts. Unter bestimmten Be-dingungen sind auch natrliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, antrags-berechtigt. Fr jedes Projekt muss ein federfhrender Partner (Lead Partner) benannt werden, der fr sich und seine Partner einen gemeinsamen Frderantrag stellt. Bei der Aus-arbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze so-wie bei der Beschaffung von Kofinanzierung sind vier regionale, bei den Euregios in der deutsch-niederlndischen Grenzregion ansssige Programmmanagements be-hilflich.

    Ansprechpartner:

    Frau Ingrid Mller Niederschsische Staatskanzlei, Referat 404 Tel.: 0511/120-0 E-Mail: [email protected]

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    4.8 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

    4.8.1 Kooperationsprogramm Naturschutz

    Fr die Nachnutzung naturschutzfachlich wertvoller Konversionsflchen zwecks Er-haltung ihrer biologischen Vielfalt kommt in der laufenden EU-Strukturfrderperiode im Einzelfall das Kooperationsprogramm Naturschutz (Vertragsnaturschutz) in Be-tracht. Hier wird die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Biotopty-pen (z.B. extensive Beweidung von Sand- und Moorheiden) gefrdert. Zuwendungs-empfnger sind landwirtschaftliche Unternehmen und andere Bewirtschafter der Fl-chen. Die Kosten (Festbetragsfinanzierung) werden von der EU und dem Land ge-tragen. Ergnzend wird auf die Informationen im Internet www.kooperationsprogramm-naturschutz.niedersachsen.de verwiesen.

    4.8.2 Richtlinie Natur- und Landschaftsentwicklung (NuLQ)

    Auch die RL NuLQ knnte im Einzelfall als Instrument in der laufenden EU-Strukturfrderperiode in Betracht kommen. Ziel der Frderung ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensrume, der Landschaftsstrukturen sowie der Tier- und Pflanzenarten in den fr den Biotop- und Artenschutz und das Naturerleben wertvol-len Gebieten durch zielgerichtete Pflege- und Entwicklungsvorhaben sowie die Fl-chensicherung. NuLQ ist in Niedersachsen und Bremen ein wesentliches Finanzie-rungsinstrument fr die Umsetzung von Natura 2000. So reicht die Bandbreite der mglichen Frdergegenstnde von der Erstellung von Planungen und Schutzkonzepten ber den Flchenkauf und die Flchensicherung sowie die Umsetzung biotopgestaltender Manahmen bis hin zur ffentlichkeitswirk-samen Darstellung von Projekten zum Schutz der Umwelt und der Durchfhrung ak-zeptanzfrdernder Manahmen. Bei den zu frdernden Projekten muss die Land-schafts- und Biotopentwicklung im Vordergrund stehen. Als Zuwendungsempfnger kommen sowohl Gebietskrperschaften und Krper-schaften des ffentlichen Rechts als auch Stiftungen, Trger der Naturparke sowie Verbnde und Vereine, Landschaftspflegeeinrichtungen, Jagdgenossenschaften, sonstige juristische und natrliche Personen als Bewirtschafter von land- und forst-wirtschaftlichen Flchen in Betracht.

    4.8.3 Frderrichtlinie Altlasten-Gewsserschutz

    Bevor ein Nachnutzer ehemalige Militrflchen vom Bund bzw. der BImA erwirbt, muss geklrt werden, inwieweit auf der Flche Bodenkontaminationen oder Altlasten vorhanden sind. Fr die Entscheidung ber den Untersuchungsbedarf ist die untere Bodenschutzbehrde ( 9 Nds. Bodenschutzgesetz) zustndig. Soweit Anhaltspunk-te fr Bodenkontaminationen vorliegen und der Grundeigentmer keine hinreichen-den Untersuchungsergebnisse vorlegt, fhrt die untere Bodenschutzbehrde zu-nchst selbst eine orientierende Untersuchung durch.

    Fr orientierende Untersuchungen, mit denen Anhaltspunkte fr eine Gefhrdung oder Verunreinigung des Grundwassers untersucht werden, bietet das Land in den Jahren 2014 und 2015 eine Frderung an. Die untere Bodenschutzbehrde kann

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    eine Untersttzung von maximal 75 Prozent ihrer Kosten erhalten. Die Frderantrge sind jeweils vor dem 30. April eines Jahres beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zu stellen. Nhere Informationen sind im Internet unter der folgenden Ad-resse erhltlich: www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de -> Umweltschutz -> Frder-richtlinie Altlasten-Gewsserschutz."

    Ansprechpartner:

    Herr Rolf Schmidt Niederschsisches Ministerium fr Umwelt, Energie und Klimaschutz, Referat 16 Tel.: 0511/120-3475 E-Mail: [email protected]

    Herr Niklas Grebe Niederschsisches Ministerium fr Umwelt, Energie und Klimaschutz, Referat 16 Tel.: 0511/120-3472 E-Mail: [email protected]

    4.9 Frdermglichkeiten des Niederschsischen Ministeriums fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW)

    Um die Konversion wirtschaftspolitisch zu begleiten, ist im jeweils konkreten Fall der Nachnutzung gemeinsam mit der Investitions- und Frderbank Niedersachsen (NBank) zu prfen, ob, und wenn ja, welche Frdermglichkeiten eingesetzt werden knnen.

    Die NBank ist im Regelfall die zentrale Anlaufstelle fr Frderprogramme des Landes Niedersachsen. Die Frderberatung (Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Infrastrukturfrderung) ist er-reichbar unter Telefon: 0511/ 30031-333; E-Mail: [email protected].

    Die folgende bersicht fhrt die Ansatzpunkte der Frderprogramme des MW auf und erleichtert daher eine erste Einschtzung, in welche Richtung gedacht werden kann. Die bersicht gibt den aktuellen Stand in der laufenden Frderperiode 2007 bis 2013 wieder. Bei allen Programmen, die eine Finanzierung mit EFRE- oder ESF-Mitteln vorsehen, mssen die Projekte bis zum 31.12.2014 beendet sein In der neu-en EU-Frderperiode 2014 2020 sind nderungen zu erwarten.

    Ansprechpartner:

    Herr Michael Runge Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 35 Tel.: 0511/120-5621 E-Mail: [email protected]

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    4.9.1 Regionale Wirtschaftsstrukturpolitik

    Die Regionale Wirtschaftsstrukturpolitik des MW ist eine Politik fr Wachstum und Beschftigung. Sie ist ausgerichtet - auf das gesamte Land Niedersachsen,

    - auf Kooperation und - auf Unternehmen und Gebietskrperschaften.

    Im Land Niedersachsen haben alle Regionen (Landkreise) gleichermaen Zugang zu den EU-Frderprogrammen der Regionalen Wirtschaftsstrukturpolitik. Es wird eine groe Bandbreite unterschiedlicher Projekte zur Steigerung von Wachstum und Be-schftigung gefrdert, um allen Regionen und Landkreisen Niedersachsens mit ihren Unterschieden gerecht zu werden:

    - Erstellung von Businessplnen, - Umsetzung von Wachstumsprojekten, - Durchfhrung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmanahmen, - Entstehung von Regionalen Wachstumskonzepten.

    Frdervoraussetzungen sind die Beteiligung Privater und ein vorliegender Business-plan (mit Ausnahme des Frdergegenstandes Erstellung von Businessplnen). Durch die verpflichtende Beteiligung Privater sollen Kooperationen von ffentlicher Hand und Unternehmen entstehen, von denen neben den Gebietskrperschaften auch die Unternehmen profitieren. Es werden keine direkten betrieblichen Investitionen gefrdert, sondern die Projekte orientieren sich an den Wertschpfungsketten einer Region und sind somit im Inte-resse der Unternehmen. Ab 01.06.2013 ist im Konvergenzgebiet eine Frderung von bis zu 75% der zuwen-dungsfhigen Ausgaben mglich. Im RWB-Gebiet kann ein Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfhigen Ausgaben gewhrt werden.

    Ansprechpartner:

    Herr Michael Runge Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 35 Tel.: 0511/120-5621 E-Mail: [email protected]

    4.9.2 Arbeits- und Beschftigungsfrderung, Berufliche Qualifizierung

    Sofern infolge von Konversionsprozessen eine Anpassung bzw. Aktualisierung der beruflichen Qualifikationen von Beschftigten bzw. Arbeitslosen geplant wird, kann auf verschiedene MW-Arbeitsmarktprogramme verwiesen werden.

    Welches der Frderprogramme der Europischen Sozialfonds-Arbeitsmarktfrderung angewandt werden kann, muss im Einzelfall geprft werden.

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    4.9.2.1 Frderung der beruflichen Qualifizierung fr Arbeitslose

    Mit dem Programm Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) frdert MW aus Mitteln des Landes und des ESF Qualifizierungen fr Arbeitslose und erwerbsfhige Leistungs-berechtige, welche individuell entsprechend dem jeweiligen Handlungsbedarf per-snliche Frderung, Motivation der Teilnehmenden und die Vermittlung von berufli-chen Kenntnissen und Fachwissen beinhalten.Die Manahmen werden von Bil-dungstrgern konzipiert und durchgefhrt. Die arbeitslosen und hilfebedrftigen Manahmeteilnehmer werden von der Arbeitsverwaltung zugewiesen. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Arbeitsverwaltung von Beginn an in den Planungs-prozess eingebunden wird und die Durchfhrung permanent begleitet. Die Qualifizie-rungsmanahmen werden von den Agenturen fr Arbeit und den Jobcenter durch die Weitergewhrung von ALG I bzw. ALG II whrend der Manahmedauer kofinanziert.

    Eine Antragstellung ist zu regelmigen Stichtagen mglich, die auf der Website der NBank zum Programm AdQ verffentlicht werden. Insbesondere knnen interessierte Projekttrger bei der NBank eine kostenlose Projekt- und Frdermittelberatung in Anspruch nehmen nhere Informationen unter www.nbank.de

    Ansprechpartner:

    Herr Axel Klocke Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 13 Tel.: 0511/120-5712 E-Mail: [email protected]

    4.9.2.2 Frderung berbetrieblicher Qualifizierungsprojekte fr KMU-Beschftigte

    Mit dem Programm Weiterbildungsoffensive fr den Mittelstand (WOM) frdert MW aus Mitteln des Landes und des ESF die berufliche Qualifizierung fr Beschftigte vorrangig aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Neben Manahmen der beruflichen Qualifizierung knnen die Projekte anteilig auch Manahmen zur Perso-nalentwicklungsberatung, zum Profiling sowie zur Entwicklung neuer Konzepte und Methoden der beruflichen Weiterbildung umfassen.

    Gefrdert werden allgemeine, d. h. berbetrieblich verwendbare Qualifikationen. An-tragssteller sind auerbetriebliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Eine Pro-jektteilnahme fr Beschftigte aus Grounternehmen (ab 250 Beschftigte) ist im Umfang auf bis zu max. 25 % aller am Projekt teilnehmenden Beschftigten be-schrnkt. Zur Kofinanzierung ist ein Direktbeitrag der projektbeteiligten Unternehmen zu leisten. Anteilig knnen Freistellungsausgaben zur Kofinanzierung anerkannt wer-den.

    Im Frderzielgebiet Konvergenz des ehem. Regierungsbezirks Lneburg kann im Rahmen des Programms WOM auch eine Frderung fr Weiterbildungsnetzwerke geleistet werden. Die Frderung fr Weiterbildungsnetzwerke umfasst Manahmen zur Vernetzung, die Erstellung regionaler Fachkrfte- bzw. Qualifizierungskonzepte sowie deren Umsetzung in konkrete Weiterbildungskonzepte fr KMU.

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    Eine Antragstellung ist mglich zu regelmigen Stichtagen, die auf der Website der NBank zum Programm WOM verffentlicht werden. Insbesondere knnen interes-sierte Projekttrger bei der NBank eine kostenlose Projekt- und Frdermittelberatung in Anspruch nehmen nhere Informationen unter www.nbank.de.

    4.9.2.3 Frderung individueller Weiterbildungen fr KMU-Beschftigte

    Mit dem Programm Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) frdert MW aus Mitteln des Landes und des Europischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Qua-lifizierung fr KMU-Beschftigte und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschftigten. Der Zuschuss beluft sich im Zielgebiet Konvergenz (ehem. Regierungsbezirk Lneburg) auf max. 70 % und im Zielgebiet RWB (restli-ches Landesgebiet) auf max. 50 % der Qualifizierungsausgaben; die max. Frder-summe pro Jahr und KMU betrgt 5.000 Euro im Zielgebiet Konvergenz und 4.000 Euro im Zielgebiet RWB. Zur Kofinanzierung ist eine anteilige Anrechnung von Frei-stellungsausgaben mglich.

    Weiterbildungsinteressierte KMU knnen im Rahmen von IWiN eine kostenlose Wei-terbildungsberatung bei landesweit 14 Regionalen Anlaufstellen (RAS) in Anspruch nehmen. Die RAS untersttzen die KMU bei der Auswahl in Frage kommender Wei-terbildungsangebote, beraten bei der Antragstellung, nehmen Frderantrge entge-gen und erstatten die IWiN-Frderung nach Abschluss einer individuellen Weiterbil-dung.

    Eine Antragstellung bei den RAS ist fortlaufend mglich. Kontaktadressen und An-sprechpartner stehen im Internet unter www.iwin-niedersachsen.de.

    Ansprechpartner:

    Herr Sebastian Behne Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 13 Tel.: 0511/120-5726 E-Mail: [email protected]

    4.9.3 Existenzgrndungen, Unternehmensnachfolge

    Niedersachsen setzt auf die Nutzung vielfltiger Beratungsmglichkeiten: Das Grn-dungscoaching im Vorgrndungsbereich bietet einen Zuschuss fr eine qualifizierte Grndungsberatung an. Mit der Beratungsrichtlinie steht ab dem 6. Jahr nach der Grndung unabhngig von der Branche, der Region oder einer Gruppenzugehrig-keit Unternehmen und Freiberuflern eine Beratungsfrderung offen, um ihre Wett-bewerbsfhigkeit zu erhalten bzw. zu steigern. Beim Thema Unternehmensnachfolge knnen sich Betriebsinhaber/innen bzw. an einer bernahme Interessierte an einen vom Land gefrderten Nachfolgemoderator (bei den Kammern angesiedelt) wenden.

    Selbstverstndlich knnen auch Unternehmen und Grnderinnen und Grnder aus den betroffenen Regionen diese Angebote nutzen. Unser Ansatz ist es, die verschie-denen Gruppen, z.B. Migranten, Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Nachfolgeregelung suchen oder Hochschler, durch spezifische Angebote und In-

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    formationsveranstaltungen etc. anzusprechen und auf die Chancen und Mglichkei-ten der Selbststndigkeit hinzuweisen. Eine ausgewogene Mittelstandspolitik setzt auf Frderprogramme, die allen zugnglich sind, ohne Anknpfung an branchen-, gruppenspezifische oder geographische Gesichtspunkte.

    Auskunft zu allen angesprochenen Frdermglichkeiten erteilt die NBank.

    Ansprechpartner:

    Frau Heike Laue (Existenzgrndungen) Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 11 Tel.: 0511/120-5711 E-Mail: [email protected]

    Frau Sabine Flemming (Unternehmensnachfolge) Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 20 Tel.: 0511/120-5525 E-Mail: [email protected]

    4.9.4 Frderung des Tourismus

    4.9.4.1 Einzelbetriebliche Investitionsfrderung im Beherbergungsgewerbe

    Zweck und Ziel der Frderung Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfhigkeit sowie signifikante

    Qualittssteigerung des Angebots kleiner und mittlerer touristischer Beherber-gungsbetriebe zur Strkung der Wirtschaftskraft und zur Schaffung und Siche-rung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitspltzen (DAP).

    Frdergegenstand Errichtung und Erweiterung touristischer Beherbergungsbetriebe zur

    o Schaffung einzigartiger, profilierter und der Sicherung eines Alleinstellungs-merkmals dienenden Angebote oder/und

    o Schaffung von saison- und witterungsunabhngigen Angeboten zur Saison-verlngerung und zur Steigerung der Attraktivitt des Betriebes und der Region oder/und

    o Schaffung von Angeboten, die den demographischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Tourismus bercksichtigen

    Vorhaben zur Diversifizierung touristischer Beherbergungsbetriebe, wenn da-durch o neue andersartige Dienstleistungsprodukte und/oder o Angebote zur Risikostreuung zur Realisierung von Wachstumschancen entwickelt werden

    Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebssttte des Beherbergungsge-werbes zur Sicherung von Arbeitspltzen

    Frdergebiet GRW-Frdergebiet in Niedersachsen

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    Zuwendungsempfnger Kleine und mittlere touristische Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten

    und mit mindestens 50 % des Gesamtumsatzes aus Beherbergung Campingplatzbetreiber, soweit der Nachweis erbracht wird, dass die Stellplt-

    ze zu mehr als 50 % einem stndig wechselnden Personenkreis zur Verf-gung stehen

    Sonstige Frdervoraussetzungen (verkrzte Darstellung): Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung,

    Nachweis, dass neue bzw. nicht ausgeschpfte Nachfragepotentiale vorhan-den sind,

    Darlegung, dass das Vorhaben den Zielsetzungen ggf. vorhandener Master-plne in der Region entspricht sowie im Einklang mit der Touristischen Ent-wicklungsstrategie Niedersachsen 2015 steht,

    Vorlage eines Businessplans, der die konomische Nachhaltigkeit und die po-sitiven Wirkungen auf Wachstum und Beschftigung in der Region nachvoll-ziehbar darlegt,

    signifikante Qualittssteigerung des Beherbergungsangebotes ein Erreichen von mindestens 220 Punkten bei der Bewertung der Qualittskri-

    terien.

    Hhe der Zuwendung Die Frderhhe ist ab 01.07.2013 grds. auf 2 Mio. Euro begrenzt.

    Ansprechpartner:

    Frau Karin Hahn Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 23 Tel.: 0511/120-5545 E-Mail: [email protected]

    4.9.4.2 Frderung von Manahmen der touristischen Infrastruktur - Richtlinie ber die Gewhrung von Zuwendungen zur Strkung der Wettbewerbs-fhigkeit der Tourismuswirtschaft

    Zweck und Ziel der Frderung Strkung der Wettbewerbsfhigkeit der Tourismuswirtschaft durch zielgrup-

    penorientierte, zukunftsfhige Einrichtungen, Angebote und Manahmen

    Frdergegenstand Schaffung erlebnisorientierter Infrastruktureinrichtungen, insbesondere im Be-

    reich Natur- und Kulturtourismus Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen, die fr die jeweilige touristische

    Region ein besonderes Entwicklungspotenzial besitzen (im Konvergenzge-biet), bzw. Optimierung touristischer Infrastruktur auf Basis touristischer Mas-terplne zur verstrkten Erschlieung gesundheits- und kulturwirtschaftlicher Potenziale durch Frderung von Kurmitteleinrichtungen sowie Rad- und Was-serwanderwegen (im RWB-Gebiet)

    Regionale, zielgruppenorientierte oder thematische Kooperations- und Vernet-zungsprojekte, die eine engere Zusammenarbeit der Regionen bewirken bzw.

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    zur Realisierung von Investitionsvorhaben ber Gemeindegrenzen hinweg bei-tragen

    Nicht-investive Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfhigkeit der Tou-rismuswirtschaft

    Zuwendungsempfnger kommunale Gebietskrperschaften, juristische Personen des ffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Ge-

    winnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhltnisse die vor-rangige Bercksichtigung ffentlicher Interessen gewhrleisten,

    juristische Personen des ffentlichen und privaten Rechts und natrliche Per-sonen (nur bei Kooperations- und Vernetzungsprojekten sowie bei nicht in-vestiven Projekten)

    sonstige Zuwendungsvoraussetzungen Es werden nur Einrichtungen gefrdert, die nachweislich zu mehr als 50% tou-

    ristisch genutzt werden oder eine entsprechend hohe touristische Nutzung er-warten lassen.

    Sanierungsmanahmen aufgrund unterlassener angemessener laufender Un-terhaltung sind nicht frderfhig.

    Hhe der Zuwendung Eine Frderung ist ab 01.01.2012 im Zielgebiet Konvergenz bis zu 75 %, im RWB-Gebiet bis zu 50% der zuwendungsfhigen Kosten mglich, bei nicht investiven Pro-jekten im Konvergenzgebiet bis zu 50 %, im RWB-Gebiet bis zu 30%.

    Die Frderhhe ist im Zielgebiet RWB auf 1 Mio. gedeckelt. Im absoluten Einzelfall (Attraktivierung oder Neubau berwiegend touristisch genutzter Hallen- oder Kombi-bder bzw. bei herausragenden Projekten der Regionen Nordsee, Lneburger Heide, Weserbergland und Harz, die auf Basis touristischer Masterplne entwickelt worden sind) kann eine Erhhung der Frderhhe auf 2 Mio. erfolgen. Im Zielgebiet Kon-vergenz gilt neben dem o.g. Hchstfrdersatz seit dem Bewilligungsjahr 2013 eine Hchstfrdersumme von 3 Mio. . Regionalisierte Teilbudgetmittel (RTB) knnen in beiden Zielgebieten zustzlich eingesetzt werden, soweit der festgelegte Hchstfr-dersatz nicht berschritten wird.

    Erfllung der Qualittskriterien Bei der Bewertung der Qualittskriterien ist eine Mindestpunktzahl von 75 Punkten erforderlich.

    Ansprechpartner:

    Frau Andrea Menge Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 23 Tel.:0511/120-5539 E-Mail: [email protected]

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    4.9.5 Innovations- und Technologiefrderung

    4.9.5.1 Technologie- und Grnderzentren

    Die Frderung der Technologie- und Grnderzentren in Niedersachsen war und ist eine wertvolle Investition der Gebietskrperschaften und der Lnder, weil diese Zent-ren fr mehrere Bereiche der Wirtschaftspolitik zugleich bedeutsam sind: fr die Re-gionalpolitik, fr die Technologiepolitik und fr die Frderung von Existenzgrndun-gen:

    1. Technologie- und Grnderzentren stellen ein sehr wichtiges Instrument fr die Regionalpolitik dar. In lndlichen Regionen bieten die Zentren Ansatzpunkte fr die Schaffung, Etab-lierung und das Wachstum junger Unternehmen, die zum Strukturwandel in die-sen Regionen wesentlich beitragen. Technologie- und Grnderzentren helfen der Technologiepolitik, damit aus Wissen an Hochschulen und in Forschungseinrich-tungen marktfhige Produkte und Leistungen, d.h. Innovationen entstehen.

    2. Als Instrument der Frderung von Existenzgrndungen tragen die Zentren zur Steigerung der berlebensfhigkeit junger Unternehmen bei. Sie knnen den Grndern gnstige Rumlichkeiten bieten sowie organisatorische Hilfen und Un-tersttzungen beim Marketing, Finanzierungen. Zur Frderung von Existenzgrn-dungen tragen die Grnderzentren insbesondere dadurch bei, dass sie helfen, erste Entwicklungshindernisse der Unternehmen zu berwinden.

    Technologie- und Grnderzentren bieten Existenzgrndern Leistungen an, die diese sonst nicht oder nur zu hheren Kosten oder in minderer Qualitt vorfinden. Sie er-leichtern es damit den Unternehmensgrndern, sich voll auf die Entwicklung ihrer Produkte und auf die Markterschlieung zu konzentrieren.

    Die entscheidende Hilfe besteht darin, dass die Technologie- und Grnderzentren insbesondere auch intensive Kontakte zu und eine enge Zusammenarbeit mit ande-ren Unternehmen, benachbarten Forschungseinrichtungen oder Universitten ermg-lichen. Dadurch werden Synergieeffekte erzielt, die das Innovationsklima zustzlich begnstigen.

    Die niederschsischen Technologiezentren untersttzen als regionale Innovations-dienstleister die Unternehmen vor Ort und tragen so zur Nachhaltigkeit der Grndun-gen und zur Schaffung von Arbeitspltzen bei. Durch die enge Vernetzung mit Hoch-schulen und regionalen Netzwerken knnen hochinnovative Grndungen schneller zum Erfolg gefhrt werden. Aktuelle Frderungen erfolgen entweder aus GRW-Mitteln oder aus EFRE-Mittel i. R. der Richtlinie ber die Gewhrung von Zuwendungen zur Strkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Frderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmanahmen.

    Ansprechpartner:

    Herr Gerald Nothdurft Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 30 Tel.: 0511 /120-5646 E-Mail: [email protected]

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    4.9.5.2 Grndercampus

    Langfristiges Ziel des Projektes Grndercampus ist es, die Zahl der technologieori-entierten und hochinnovativen Existenzgrndungen aus den Hochschulen des Lan-des Niedersachsen deutlich zu steigern.

    Seit dem 01.01.2009 liegt dem Projekt erstmalig eine formelle Frderrichtlinie (Lauf-zeit bis 2015) zugrunde, die die Einbeziehung von EFRE-Mitteln ermglicht. An-tragsberechtigt nach dieser Richtlinie sind Studierende, Absolventen und wissen-schaftliche Mitarbeiter insbesondere niederschsischer Hochschulen, die ein eigenes innovatives Unternehmen grnden wollen oder gegrndet haben.

    Gefrdert werden die Ausgaben der Unternehmensgrndung whrend einer Laufzeit von max. 12 Monaten. Der Zuschuss betrgt bis zu 80 % der frderfhigen Ausga-ben, jedoch hchstens 18.000 .

    Die Projekte werden durch eine Jury ausgewhlt, die viermal jhrlich tagt und aus Vertretern von MW, MWK, IZ und NBank besteht. Die Koordination der Jury-Entscheidungen erfolgt durch den Verein Technologie-Centren Niedersachsen e. V. (VTN) unter enger Einbindung der Regionalcoaches in den Hochschulen.

    Ansprechpartner:

    Herr Gerald Nothdurft Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 30 Tel.:0511/120-5646 E-Mail: [email protected]

    4.9.5.3 Innovationsfrderprogramm FuE

    Das Innovationsfrderprogramm (Laufzeit 01.01.2009 31.12.2015) ist Grundlage fr eine Vielzahl von Frderungen innerhalb und auerhalb von Landesinitiativen. Gefrdert wird die Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter vermarktbarer Pro-dukte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Ziel des Programms ist es, nie-derschsischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - Anreize fr Forschungs- und Entwicklungsaktivitten zur Beschleunigung von innova-tiven Entwicklungen und Prozessen zu geben.

    Die Frderhhe betrgt bezogen auf die frderfhigen Ausgaben max. 35 % fr KMU, max.45 % fr kleine und junge bis fnf Jahre alte - Unternehmen und max. 25 % fr groe Unternehmen. Bei Verbundvorhaben mit Beteiligung von mindestens einem KMU und Kooperationsvorhaben mit mindestens einer Forschungseinrichtung ist ein Zuschlag von max. 10 % vorgesehen. Die Frderhhe ist auf max. 500.000 pro Frderfall begrenzt.

    Die Richtlinie sieht eine laufende Antragstellung vor, es gibt keine Stichtage. Auf das Frderprogramm wird seitens MW und MU zugegriffen. Es werden EFRE- und Lan-desmittel eingesetzt.

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    Ansprechpartner:

    Frau Dr. Dagmar Linse Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 30 Tel.: 0511/120-5650 E-Mail: [email protected]

    4.9.5.4 Personaltransfer-Richtlinie

    Mit der im Jahr 2012 modifizierten Personaltransfer-Richtlinie wird die Beschftigung von Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Un-ternehmen gefrdert. Ziel der Richtlinie ist die Untersttzung des Wissens- und Technologietransfers aus den Hochschulen in KMU und somit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und der Innovations- und Wettbewerbsfhigkeit von mittelstndischen Unternehmen.

    Zuwendungsempfnger sind KMU, Voraussetzung fr eine Frderung ist eine Be-schftigung in einem Innovationsprojekt; die Beschftigung muss mindestens zwlf Monate betragen. Die Frderung betrgt bis zu 50 % der Bruttomonatsvergtung, maximal jedoch 1.500 monatlich, und wird fr maximal ein Jahr gewhrt. Dabei kommen sowohl EFRE- als auch GRW-Mittel zum Einsatz.

    Ansprechpartner:

    Frau Monika Piepho Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 30 Tel.: 0511/120-5640 E-Mail: [email protected]

    4.9.5.5 Frderung des Wissens- und Technologietransfers in Gebietskrper-schaften

    Auf der Basis der Richtlinie (Laufzeit 01.01.2007 31.12.2015) werden Zuwendun-gen fr die Beratung von Unternehmen - insbesondere von KMU - zur Untersttzung des Wissens- und Technologietransfers gewhrt. Mit der Frderung soll die Wettbe-werbsfhigkeit und das Innovationspotenzial der Unternehmen und damit der regio-nalen Wirtschaft gestrkt werden.

    Zuwendungsempfnger sind Gebietskrperschaften oder von diesen mit Aufgaben der Wirtschaftsfrderung beauftragte Einrichtungen. Gefrdert werden Beratungen sowie ffentlichkeitsarbeit, Vorgesprche und Veranstaltungen, die zustzlich zu den allgemeinen Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsfrderung bernommen werden. Die Frderung umfasst hchstens zehn Tagewerke pro beratenem KMU; ein Tage-werk betrgt hchstens 1.000 inkl. MwSt.

    Die Frderung erfolgt ausschlielich aus den Regionalisierten Teilbudget-Anstzen der Gebietskrperschaften.

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    Ansprechpartner:

    Frau Monika Piepho Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 30 Tel.: 0511/120-5640 E-Mail: [email protected]

    4.9.5.6 Management von Innovationsnetzwerken

    Mit der Richtlinie Management von Innovationsnetzwerken (Laufzeit 01.01.2008 31.12.2015) wird die Zusammenarbeit von insbesondere kleinen und mittleren Unter-nehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren wirtschaftsnahen Einrichtungen zu einem themenbezogenen Wissens- und Technologietransfer in Form eines Innovati-onsnetzwerks gefrdert. Eine intensivere Zusammenarbeit der Wirtschaft unterein-ander und mit der Wissenschaft soll die vorhandenen Potenziale strken und die Wettbewerbsfhigkeit der Regionen erhhen.

    Zuwendungsberechtigt sind Trger von Innovationsnetzwerken. Voraussetzung ist, dass das Netzwerk sich mit einem innovativen Thema befasst und bei thematischen Berhrungspunkten eine Zusammenarbeit mit Landesinitiativen und anderen regio-nalen Netzwerken stattfindet.

    Die Zuwendung kann fr die Dauer von drei Jahren bis zu 70 % der zuwendungsf-higen Ausgaben, max. 500.000 , betragen. Die Frderung erfolgt ausschlielich aus den RTB-Anstzen der Gebietskrperschaften.

    Ansprechpartner:

    Frau Dr. Dagmar Linse Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 30 Tel.: 0511/120-5650 E-Mail: [email protected]

    4.9.6 Einzelbetriebliche Investitionsfrderung Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-tur im Frdergebiet der GRW1

    Frdergegenstand/Frdergebiete

    Im GRW- Frdergebiet greift grundstzlich auch die direkte Frderung von Unter-nehmen durch verlorene Zuschsse aus dem EFRE kombiniert mit GRW-Mitteln. Im C- Frdergebiet sind nur im besonders begrndeten Ausnahmefall auch bei groen sonstigen Unternehmen mit besonderer Bedeutung fr das Land Frderungen mg-lich. Dies kann normalerweise ein Zuschuss von max. 2 Mio. Euro sein; sonst im ab-soluten Ausnahmefall mit besonderer Begrndung und spterer Berichterstattung in den Landtagsausschssen knnen das auch Grounternehmen sein, wenn sie im

    1 Gem den jhrlichen Frdererlassen. Mit erheblichen Rechtsnderungen und nderungen der Frderkulisse

    fr die betroffenen Konversionsstandorte ist ab 2012 zu rechnen.

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    Konversionsgebiet grere einzelne Investitionsprojekte durchfhren. In Konversi-onsgebieten ist das Landesinteresse grundstzlich vorgegeben.

    Investitionen von KMU, durch die zustzliche Einkommensquellen in der Region ge-schaffen werden, werden gefrdert. Mit den Investitionsvorhaben mssen in den Fr-dergebieten neue (mindestens 7,5 %) Dauerarbeitspltze geschaffen werden. Fr-derfhige Investitionen sind: Errichtung einer Betriebssttte, Erweiterung einer be-stehenden Betriebssttte, Diversifizierung der Produktion einer Betriebssttte in neue, zustzliche Produkte; grundlegende nderung des Gesamtproduktionsverfah-rens einer bestehenden Betriebssttte; bernahme einer stillgelegten oder von Still-legung bedrohten Betriebssttte, unter Marktbedingungen durch einen unabhngigen Investor.

    Art, Umfang und Hhe der Zuwendung gem jhrlichen Frdererlassen des MW

    Frderung als nichtrckzahlbarer Zuschuss. Die Hhe des Frdersatzes ist abhngig von der Art der Investition (z. B. Errichtung, Erweiterung), der Unternehmensgre sowie dem jeweiligen Frdergebiet. Das erffnet fr konkrete Manahmen in den betroffenen Konversionsgebieten jeweils sehr unterschiedliche Handlungsspielru-me. Die Hchstfrdersumme wird grundstzlich auf 2 Mio. EUR gedeckelt.

    Zuwendungsempfnger

    Antragsberechtigt sind in Niedersachsen nach dem Erlass des Landes 2013 grund-stzlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit berwiegend berregionalem Absatz in den ausgewiesenen Frdergebieten. KMU gem der Definition der EU, d.h. Mitarbeiter < 250 und Jahresumsatz < 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. EUR (Def. gem. Koordinierungsrahmen).

    Sollte es sich um Partner- oder verbundene Unternehmen eines Konzerns handeln, sind auch deren Daten zu bercksichtigen. Dies fhrt zum Ausschluss der Tochterun-ternehmen aus der GRW-Unternehmensfrderung.

    4.9.6.1 Einzelbetriebliche kommunale Frderung von KMU aus dem EFRE

    Aus dem EFRE frdert MW die Kommunale Frderung von KMU durch die Landkrei-se und kreisfreien Stdte in der aktuellen Frderperiode mit etwa 6.000 Fllen, einem Zuschussvolumen von 135 Mio. Euro und einem Gesamtinvestitionsvolumen von geschtzt 1,4 Mrd. Euro und rund 40.000 durch Frderung gesttzten Arbeitspltzen. Diese Frderung erfolgt flchendeckend, also auch in Konversionsstandorten auer-halb der GRW- Kulisse und auerhalb der Begrenzungen durch die GRW bis Ende 2015. ber eine Fortfhrung in der Strukturfondsperiode 2014-2020 kann erst im Zu-ge der Programmierung neu entschieden werden. Rechtsgrundlage ist die zum 1.1.2014 ebenfalls in Novellierung befindliche Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung der EU.

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    Ansprechpartner:

    Frau Anke Beensen Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 35 Tel.: 0511/120-5615 E-Mail: [email protected]

    4.9.7 Weitere Untersttzungsmglichkeiten

    Das Referat 25 Auenwirtschaft, Ansiedlung, Marketing im Niederschsischen Mi-nisterium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist neben dem Standortmarketing und auch fr die Themenbereiche Ansiedlungen und Investorenwerbung auf Landesebe-ne zustndig. Soweit Nachnutzungskonzepte fr die von der Konversion betroffenen Standorte vorliegen besteht im Rahmen von internationalen Messen oder Veranstal-tungen die Mglichkeit, landesseitig weitere internationale Investoren anzusprechen. Mit der Bereitstellung von Informationen fr das Referat 25 und in geeigneten Such-portalen wie z.B. das landesweite Immobilienportal KomSiS wird das Ansied-lungsteam in die Lage versetzt, die Standorte in ihre Vermarktungsbemhungen mit aufzunehmen.

    Ansprechpartner:

    Herr Olaf Krawczyk, Niederschsisches Ministerium fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 25 Tel.:0511/8970-3914 E-Mail: [email protected]

    4.10 Frderung durch die EU in der neuen Strukturfondsperiode

    Kommunen in strukturschwachen Gebieten, in denen knftig groe, ehemals milit-risch genutzte Liegenschaften leer stehen werden oder in denen eine so signifikante Reduzierung der dort untergebrachten Truppe geplant ist, die einer Schlieung gleichkommt, sind besonders stark betroffen. Hier ist insbesondere das Gebiet der Lneburger Heide zu nennen, das in der Vergangenheit sehr stark durch die Prsenz der britischen Streitkrfte und der Bundeswehr geprgt war.

    Die Betroffenheit der Standortkommunen variiert je nach Anzahl der abziehenden Soldaten. Zu erwartende Auswirkungen sind:

    - Leerstand von militrischen Liegenschaften sowie von bisher durch Soldaten und ihre Familien bewohnten Husern und Wohnungen, die teilweise auch in Privateigentum stehen

    - Verlust ziviler Arbeitspltze, - Kaufkraftrckgang, - Reduzierung von Auftrgen fr das rtliche Handwerk und - Verringerung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich durch sinkende

    Einwohnerzahlen.

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    Es liegt im Interesse des Landes, vorrangig diese konversionsbetroffenen Kommu-nen gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu untersttzen. Fr die Frderung der Entwicklung neuer Nutzungsstrukturen fr ehemalige militri-sche Liegenschaften sowie der Schaffung der notwendigen Infrastruktur wird das Land versuchen, EU-Frderprogramme in der Frderperiode 2014 bis 2020 zugng-lich zu machen.

    Der knftige Finanzrahmen fr die niederschsischen Programme kann derzeit nur bedingt eingeschtzt werden. Die Beschlsse des Rates der Europischen Union und des Europischen Parla-ments zum Finanzrahmen (Mehrjhriger Finanzrahmen (MFR) werden nicht vor Mitte 2013 erwartet; die Beschlsse zum Rechtsrahmen der Strukturfonds und des Euro-pischer Landwirtschaftsfonds fr die Entwicklung des lndlichen Raums (ELER) nach gegenwrtiger Einschtzung sogar erst ab Oktober 2013. Erste Grundstze zur knftigen Ausrichtung hat die Landesregierung im Rahmen des Beschlusses vom 29.04.2013 festgelegt. Im Europischen Landwirtschaftsfonds fr die Entwicklung des lndlichen Raums (ELER) knnen auch zuknftig geeignete Projekte, die im Zusammenhang mit Kon-version stehen, nach der ZILE-Richtlinie gefrdert werden. Allerdings sind im Frder-zeitraum 2014-2020 die im Hinblick auf ein Ziel effizientesten Manahmen fr eine Frderung auszuwhlen.

  • Anlage Frderprogramme mit Beratung durch die NBank

    Frderprogramm Ziel Zielgruppe/ An-tragsteller Frderumfang Ansprechpartner

    Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)

    - Qualifizierung und berufli-che Integration von Ar-beitslosten

    - Im Vordergrund steht die Erhhung der Eingliede-rungschancen der Teil-nehmenden und die Integ-ration in den 1. Arbeits-markt

    - Arbeitslose mit geringen Qualifikationen und Lang-zeitarbeitslose mit multip-len Vermittlungshemmnis-sen mit Hauptwohnsitz in den Zielgebieten

    - Antragsteller bei der NBank sind Einrichtungen mit Er-fahrung im Bereich er be-ruflichen Integration von Arbeitslosen in der Rechts-form einer juristischen Per-son oder einer GbR

    - Zuschuss aus Mitteln des ESF und des Landes Niedersachsen fr Projekte im Konvergenzgebiet von bis zu 75 % und im RWB-Gebiet von bis zu 50 % der fr-derfhigen Kosten

    - Die Bemessungsgrenze pro Per-son betrgt 7 Euro pro Stunde (ohne Lebensunterhalt) und ma-ximal 1.920 Stunden pro Jahr

    RWB-Gebiet: Christian Felten Tel.: 0511 30031-437 [email protected] Konvergenz-Gebiet: Anne Mehnert Tel.: 0511 30031-279 [email protected] Regina Traub Tel.: 0511 30031-621 [email protected]

    Einzelbetriebliche Investiti-onsfrderung (GRW)

    - Ausgleich von Standort-nachteilen gewerblicher Betriebe in strukturschwa-chen Regionen durch Strkung der Wettbe-werbs- und Anpassungs-fhigkeit der Wirtschaft

    - Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeits-pltzen

    - Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit berwiegend berregiona-lem Absatz und Betriebe des Tourismusgewerbes

    - Sachkapital- oder lohnkostenbe-zogener Zuschuss aus Mitteln des EFRE, des Landes und des Bundes in Hhe beihilferechtlich zulssiger Hchststze nach dem Koordinierungsrahmen und lan-despolitischen Kriterien in Nie-dersachsen

    Tel.: 0511 30031-333 Fax.: 0511 30031-11333 E-Mail-Adresse: [email protected] Internetadresse: http://www.nbank.de

    Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

    - Strkung der Weiterbil-dungsinfrastruktur fr den Mittelstand sowie berufli-che Weiterbildung einzel-ner Beschftigter aus KMU

    - Beschftigte in kleinen und mittleren Unternehmen so-wie Betriebsinhaber von Klein- und Kleinstunter-nehmen

    - Antragsteller bei den Regi-onalen Anlaufstellen (RAS) fr individuelle Weiterbil-

    - Zuschuss aus Mitteln des ESF fr Projekte im Konvergenzgebiet von bis zu 70 % und im RWB-Gebiet von bis zu 50 % der fr-derfhigen Kosten

    - Die Bemessungsgrenze pro Per-son betrgt 20 Euro pro Zeitstun-de fr Qualifizierung, maximal

    Zustndige Regionale Anlaufstelle fr ESF ge-frderte Weiterbildung (im Regelfall die niederschsi-schen Handwerks- sowie Industrie- und Handels-kammern).

  • - 31 -

    Frderprogramm Ziel Zielgruppe/ An-tragsteller Frderumfang Ansprechpartner dung sind KMU 10.000 Euro pro Jahr und Unter-

    nehmen im Konvergenzgebiet bzw. maximal 4.000 Euro im RWB Gebiet

    Innovationsfrderprogramm Forschung und Entwicklung

    - Verbesserung der Markt-chancen kleiner und mittle-rer Unternehmen durch die Realisierung innovativer Vorhaben mit dem Ziel, neue vermarktbare Pro-dukte, Produktionsverfah-ren oder Dienstleistungen zu entwickeln

    - Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft, insbe-sondere kleine und mittlere Unternehmen

    - Zuschuss aus Mitteln des EFRE und des Landes von bis zu 25 %, fr KMU von bis zu 35 % und fr kleine, junge Unternehmen von bis zu 45 % der projektbezoge-nen und frderfhigen Ausgaben

    Hendrik Nee Tel.: 0511-30031-691 Stephen Struwe-Ramoth Tel.: 0511-30031-301

    Regionale Wachstumspro-jekte

    - Regionale Kooperationen und Initiativen zur Str-kung der regionalen Wirt-schaftsstruktur

    - Verpflichtung der beteilig-ten Akteure auf gemein-same Ziele und Projekte fr eine erfolgreiche Wirt-schafts- und Beschfti-gungspolitik

    - Kommunen, natrliche und juristische Personen des ffentlichen und privaten Rechts sowie Kooperatio-nen aus mindestens drei Partnern, darunter mindes-tens ein gewerbliches Un-ternehmen

    - Zuschuss aus Mitteln des EFRE, des Landes und des Bundes fr Projekte im Konvergenzgebiet in Hhe von bis zu 75

    - bzw. im RWB-Gebiet in Hhe von bis zu 50 % der zuwendungsfhi-gen Ausgaben

    Matthias Franck Tel.: 0511 30031-281 Martin Herrmann Tel. 0511 30031-337

    Touristische Entwicklung - Strkung der Wettbe-werbsfhigkeit der Tou-rismuswirtschaft durch zu-kunftsfhige Einrichtun-gen, Angebote und Ma-nahmen fr einen nachhal-tigen Tourismus

    - Kommunale Gebietskr-perschaften, juristische Personen des ffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder de-ren Gesellschaftsverhlt-nisse die vorrangige Be-rcksichtigung ffentlicher Interessen gewhrleisten. Natrliche Personen auch bei Netzwerkprojekten bzw.

    - Im Zielgebiet RWB Frdersatz bis zu 50 % und in der Regel maxi-mal 1 Million Euro Frdersumme. Im absoluten Ausnahmefall kann die Frdersumme 2 Millionen Euro betragen:

    - Dieser Ausnahmefall ist nur in zwei Fllen gegeben. Zum einen fr die Attraktivierung und den Neubau von berwiegend touris-tische genutzten Hallen- und Kombibdern. Zum anderen fr

    Anja Benik Tel.: 0511 30031-868 Gudrun Bu Tel.: 0511 30031-441

  • - 32 -

    Frderprogramm Ziel Zielgruppe/ An-tragsteller Frderumfang Ansprechpartner nicht investiven Manah-men. Bei Netzwerkprojek-ten bzw. nicht investiven Manahmen knnen auch natrliche Personen An-tragsteller sein

    herausragende Projekte der Des-tination Nordsee, Lneburger Heide, Harz und Weserbergland, die auf Basis der touristischen Masterplne entwickelt werden

    - Im Konvergenzgebiet Frdersatz bis zu 75 % und maximal 3 Milli-onen Euro Frdersumme

    - Regionalisierte Teilbudgets (RTB) knnen zustzlich eingesetzt wer-den, soweit der festgelegte Hchstfrdersatz nicht berschrit-ten wird

    Wiedernutzung brachlie-gender Flchen

    - Wiederherstellung des physischen Umfelds ein-schlielich der Sanierung von verschmutzten, ver-deten und brachliegen-den Gelnden und Fl-chen. Die Vorhaben sollen der Verminderung der Fl-cheninanspruchnahme dienen. Neben der Sanie-rung werden aber auch die Erstellung von Brachfl-chenkatastern sowie die Untersuchung und Ge-fhrdungsabschtzung von Flchen untersttzt.

    - Kommunen und kommuna-le Zusammenschlsse, An-stalten und Stiftungen des ffentlichen Rechts sowie juristische und natrliche Personen

    - Zuschuss aus Mitteln des EFRE fr Projekte im Konvergenzgebiet von bis zu 75 % und im RWB-Gebiet von is zu 50 % der frder-fhigen Kosten

    - Frderfhige Kosten mindestens 10.000 Euro, bei der Sanierung von Flchen mit erhhten Schad-stoffgehalten mindestens 50.000 Euro

    Kathrin Laba Tel.: 0511 30031-414 Ulrike Peters Tel.: 0511 30031-744

    Wirtschaftsnahe Infrastruk-tur

    - Bereitstellung von hoch-wertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur zur Unterstt-zung unternehmerische Initiative sowie zur Erh-hung von Wirtschafts-

    - Gemeinden und Gemein-deverbnde sowie natrli-che und juristische Perso-nen, di nicht auf Gewinner-zielung ausgerichtet sind.

    - Zuschuss aus Mitteln des EFRE, des Landes und des Bundes fr Vorhaben im Konvergenzgebiet in Hhe von bis zu 50 % bzw. im RWB-Gebiet von bis zu 50 % der zuwendungsfhigen Ausgaben

    Matthias Franck Tel.: 0511 30031-281 Martin Herrmann Tel.: 0511 30031-337

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    Frderprogramm Ziel Zielgruppe/ An-tragsteller Frderumfang Ansprechpartner wachstum und Beschfti-gung

    Weiterbildungsoffensive fr den Mittelstand (WOM)

    - Anpassung an den Struk-turwandel und Sicherung der davon betroffenen Ar-beitspltze

    - Beschftigte in kleinen und mittleren Unternehmen so-wie Betriebsinhaber von Klein- und Kleinstunter-nehmen

    - Antragsteller sind auerbe-triebliche Bildungs- und Be-ratungseinrichtungen in der Rechtsform einer juristi-schen Person oder einer GbR

    - Zuschuss aus Mitteln des ESF fr Projekte im Konvergenzgebiet von bis zu 75 % und im RWB-Gebiet von bis zu 50 % der fr-derfhigen Kosten

    - Die Bemessungsgrenze betrgt 15 Euro pro Person und Stunde fr Qualifizierung

    Jrg Nickel Tel. 0511 30031-617 [email protected] Benjamin Busch Tel.: 0511 30031-269 [email protected]

    Wohnungsmarktbeobachtung - Die niederschsischen Wohnungsmrkte entwickeln sich zunehmend regional und sektoral unter-schiedlich; Wohnwnsche werden individueller. Um auf mgliche Trendvernderungen rechtzeitig re-agieren zu knnen, stellen wir den Kommunen und anderen wohnungswirtschaftlichen Akteuren eine solide Informationsbasis bereit.

    - Bis auf die Gemeindeebene herunter werden die aktuelle und zuknftige Beschftigtensituation, die Praxis der Baulandausweisung, die jngsten Wohnungsmarktentwicklungen und die Wohnungsbe-darfe fr die kommenden 15 bis 20 Jahre analysiert.

    - Kommunen, die zur Sicherung ihres (Wohn-)Standorts eine eigene kontinuierliche Kommunale Woh-nungsmarktbeobachtung (KomWoB) aufbauen wollen, untersttzt die NBank mit Know-how und Da-ten. Der begleitende Arbeitskreis KomWoB Niedersachsen ermglicht mehr als 30 niederschsi-schen Gemeinden, Stdten bzw. Landkreisen einen regelmigen Erfahrungsaustausch.

    Sebastian Hmker Tel.: 0511 30031-681

    Robert Koschitzki Tel.: 0511. 30031-798