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Informationen für Wahlvorschlagsträger
Stand 15.03.2019
Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
https://www.neuwied.de/wahlen.html
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Inhalt
Einreichung von Wahlvorschlägen .......................................................................................................... 3
Wahlwerbung und Wahlwerbeveranstaltungen ..................................................................................... 4
Plakatwerbung ..................................................................................................................................... 4
Werbetafeln ........................................................................................................................................ 4
Informationsstände ............................................................................................................................. 4
Wahlwerbeveranstaltungen ................................................................................................................ 4
Wahlbezirkseinteilung und Wahlräume .................................................................................................. 5
Einteilung in Urnenwahlbezirke .......................................................................................................... 5
Einteilung in Briefwahlbezirke ............................................................................................................. 5
Übersicht der Wahlbezirke und der Wahlräume ................................................................................ 7
Repräsentative Wahlbezirke und Wahlprognosen bei der Europawahl ........................................... 10
Wahlhelfer/innen .............................................................................................................................. 10
Briefwahl ............................................................................................................................................... 11
Wichtige Termine .................................................................................................................................. 12
Ansprechpartner ................................................................................................................................... 13
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Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die Teilnahme an den Europa- und Kommunalwahlen ist die Einreichung eines Wahlvorschlags
erforderlich. Wahlvorschläge für den Kreistag Neuwied werden bei dem Kreiswahlleiter, Herrn Landrat
Achim Hallerbach, eingereicht. Wahlvorschläge für den Stadtrat Neuwied sowie für die Ortsbeiräte und
Ortsvorsteher/innen der Ortsbezirke der Stadt Neuwied werden bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn
Oberbürgermeister Jan Einig, eingereicht. Durch öffentliche Bekanntmachungen haben der
Kreiswahlleiter und der Gemeindewahlleiter dazu aufgerufen, die jeweiligen Wahlvorschläge
frühzeitig, jedoch spätestens bis zur gesetzlichen Frist am Montag, 08. April 2019, 18:00 Uhr,
einzureichen. Die öffentlichen Bekanntmachungen sind ebenfalls auf unserer Homepage einzusehen.
Für die Aufstellung von Wahlvorschlägen stellt der Landeswahlleiter unter
https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/ die entsprechenden Rechtsgrundlagen,
Informationsbroschüren, einen Terminkalender, Datenschutzinformationen sowie die zu
verwendenden Vordrucke zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge durch Ihre Vertrauenspersonen einen
Termin mit den für die Wahlen zuständigen Sachbearbeitern. So können festgestellte Mängel oder
redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt werden, bevor der Wahlausschuss am 09.04.2019 über die
Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet.
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Wahlwerbung und Wahlwerbeveranstaltungen
Plakatwerbung
Wahlwerbung in Plakatform entlang öffentlicher Verkehrsflächen stellt eine Form der Sondernutzung
dar und bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamts der Stadtverwaltung Neuwied.
Sondernutzungsgenehmigungen werden vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Neuwied für
Plakatwerbung an öffentlichen Laternen im gesamten Stadtgebiet innerhalb geschlossener
Ortschaften für den Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltag aufgrund eines frühzeitigen Antrags
erteilt und sind bis zum Samstag nach der Wahl wieder zu entfernen (Montag, 15.04.2019 bis Samstag,
01.06.2019; im Fall von Ortsvorsteherstichwahlen bis Samstag, 22.06.2019). Die Genehmigungen
beinhalten Auflagen zur Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und zur Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften. So sind insbesondere während der Wahlhandlung in und an den Gebäuden,
in denen sich Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor den Zugängen zu den Gebäuden jede
Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung
verboten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse außerhalb geschlossener Ortschaften sind an den
Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu richten.
Nicht genehmigte Plakatwerbung wird kostenpflichtig zulasten der entsprechenden Partei oder
Wählergruppe entfernt und führt zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Werbetafeln
Die Aufstellung von großformatigen Werbetafeln (sogenannten Wesselmännern) bedarf als
Sondernutzung eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamts der Stadtverwaltung Neuwied.
Sondernutzungsgenehmigungen werden vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Neuwied für
Werbetafeln an von der Stadt Neuwied zur Verfügung gestellten öffentlichen Standorten für den
Zeitraum von acht Wochen vor dem Wahltag aufgrund eines frühzeitigen Antrags erteilt und sind bis
zum Samstag nach der Wahl wieder zu entfernen (Montag, 01.04.2019 bis Samstag, 01.06.2019; im
Fall von Ortsvorsteherstichwahlen bis Samstag, 22.06.2019).
Informationsstände
Die Aufstellung von Informationsständen auf öffentlichen Verkehrsflächen (bspw. Luisenplatz,
Engerser Straße, Langendorfer Straße, Mittelstraße) bedarf als Sondernutzung eine
Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamts der Stadtverwaltung Neuwied aufgrund eines
frühzeitigen Antrags.
Wahlwerbeveranstaltungen
Im Rahmen der Europa- und Kommunalwahlen 2019 stehen die Bürgerhäuser der Stadt Neuwied
jeder Parteiorganisation und Wählergruppe kostenfrei für zwei Wahlwerbeveranstaltungen aufgrund
eines frühzeitigen Antrags frei, soweit diese im Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits an dem
gewünschten Datum belegt sind. Die Belegung der Bürgerhäuser erfolgt durch das Amt für Schule und
Sport der Stadtverwaltung Neuwied.
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Wahlbezirkseinteilung und Wahlräume
Für die Stimmabgabe im Rahmen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 wird das
Wahlgebiet der Stadt Neuwied in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Da das Wahlgebiet der Stadt
Neuwied in mehrere Ortsbezirke unterteilt ist, für die im Rahmen der verbundenen Wahlen jeweils ein
Ortsbeirat und ein Ortsvorsteher gewählt werden, wird für jeden Ortsbezirk mindestens ein
Wahlbezirk gebildet. Durch die Verbindung der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag
Neuwied, zum Stadtrat Neuwied sowie zu den Ortsbeiräten und Ortsvorstehern der Ortsbezirke der
Stadt Neuwied ist die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke mit den jeweiligen Wahlräumen für
jede der Wahlen dieselbe.
Die Wahlbezirke stellen eine Abgrenzung der Wahlberechtigten dar, die einem bestimmten Wahlbezirk
und damit auch einem bestimmten Wahlraum zugeordnet werden. Durch die Einteilung des
Wahlgebiets in Wahlbezirke wird die Stimmabgabe der Wahlberechtigten, die Ermittlung und
Feststellung der Wahlergebnisse sowie eine anschließende Wahlanalyse organisatorisch und räumlich
ermöglicht.
Das Wahlgebiet der Stadt Neuwied wird in Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke eingeteilt:
Einteilung in Urnenwahlbezirke
Die Einteilung des Wahlgebiets in Urnenwahlbezirke dient insbesondere der Erleichterung der
Teilnahme an den Wahlen. Dabei geht es speziell um die Erreichbarkeit des entsprechenden
Wahlraums und die Möglichkeit, ohne unzumutbare Wartezeiten wählen zu können.
Berücksichtigung von Einwohnerzahlen
Neben der genannten vorgeschriebenen Bildung mindestens eines Wahlbezirks pro Ortsbezirk ist die
Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahlen ein wichtiger Bestandteil der Wahlbezirkseinteilung.
Ein Wahlbezirk soll dabei nicht mehr als 2.500 Einwohner umfassen.
Berücksichtigung besonderer topographischer Verhältnisse
Darüber hinaus wurden bei der Wahlbezirkseinteilung der Stadt Neuwied besondere topographische
Verhältnisse berücksichtigt (insb. Feldkirchen-Hüllenberg), um zur Erleichterung der Teilnahme an den
Wahlen so beizutragen, dass der Wahlraum möglichst einfach zu erreichen ist.
Berücksichtigung zur Verfügung stehender Wahlräume
Die Teilnahme an den Wahlen setzt das Vorhandensein geeigneter Wahlräume voraus, die
beispielsweise eine bestimmte Größe für die erforderlichen Einrichtungen für den jeweiligen
Wahlvorstand und die Wählerinnen und Wähler vorweisen müssen. Bei der Wahlbezirkseinteilung der
Stadt Neuwied wurde die Verfügbarkeit geeigneter Wahlräume berücksichtigt, insbesondere
barrierefrei zugängliche Räume und städtische Immobilien.
Einteilung in Briefwahlbezirke
Für die Zulassung und Auszählung der in Anspruch genommenen Briefwahl können eigene
Briefwahlbezirke gebildet werden, die jeweils einen Briefwahlvorstand haben. Dabei kann ein
Briefwahlbezirk mehrere Urnenwahlbezirke umfassen.
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Berücksichtigung der Wahlergebnisanalyse
Die Briefwahlbezirke der Stadt Neuwied sind so eingeteilt, dass eine stadtteilbezogene
Wahlergebnisanalyse ermöglicht wird. Das bedeutet, dass jeder Ortsbezirk und jeder Stadtteil
mindestens einen Briefwahlbezirk hat. Dadurch können das reine Urnenwahlergebnis, das reine
Briefwahlergebnis und das Gesamtwahlergebnis stadtteilbezogen ausgewertet werden.
Berücksichtigung des sich wandelnden Briefwahlverhaltens
Bei der Briefwahlbezirkseinteilung der Stadt Neuwied spielt insbesondere das sich wandelnde
Briefwahlverhalten eine wichtige Rolle. Seit dem Jahr 2008 ist die bis dahin erforderliche Begründung
eines Briefwahlantrags nicht mehr erforderlich. In dem Zeitraum bis dato ist ein kontinuierlicher
Anstieg des Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zu beobachten.
Aufgrund dieser Entwicklung werden anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen 2019 mehr
Briefwahlbezirke gebildet als bei den Wahlen zuvor. Gleichzeitig wird die Anzahl der Urnenwahlbezirke
gegenüber den Europa- und Kommunalwahlen 2014 reduziert.
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Übersicht der Wahlbezirke und der Wahlräume
Wahlbezirksbezeichnung Einwohner Wahlberechtigte1 Wahlraum barrierefrei
1001 Urnenwahl Altwied 643 525 Bürgerhaus Altwied Im Wiedtal 69 56567 Neuwied ja
B101 Briefwahl Altwied 643 525
1101 Urnenwahl Block 1066 755 Bürgerhaus Block Mittelweg 10 56566 Neuwied ja
B111 Briefwahl Block 1066 755
1201 Urnenwahl Engers
1716 1305 Carl-Orff-Schule Orffstraße 37 56566 Neuwied ja
1202 1708 1276 Carl-Orff-Schule Orffstraße 37 56566 Neuwied ja
1203 1896 1476 Heinrich-Haus Neuwieder Straße 21 b 56566 Neuwied ja
B121 Briefwahl Engers 5320 4057
1301
Urnenwahl Feldkirchen
364 302 Clubhaus Hüllenberg Windhauser Weg 10 56567 Neuwied nein
1302 1651 1332 Grundschule Feldkirchen Schillerstraße 43 56567 Neuwied ja
1303 1509 1223 Turnhalle TV Feldkirchen Jahnstraße 22 56567 Neuwied ja
1304 1644 1356 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Feldkircher Straße 100 56567 Neuwied ja
B131 Briefwahl Feldkirchen 5168 4213
1401 Urnenwahl Gladbach
1475 1158 Wülfersberg-Grundschule Frans-Hals-Straße 6 56566 Neuwied ja
1402 1432 1180 Wülfersberg-Grundschule Frans-Hals-Straße 6 56566 Neuwied ja
B141 Briefwahl Gladbach 2907 2338
1501 Urnenwahl Heddesdorf
1641 1338 Grundschule Heddesdorfer Berg Ludwig-Erhard-Straße 14 56564 Neuwied ja
1502 1789 1256 Grundschule Heddesdorfer Berg Ludwig-Erhard-Straße 14 56564 Neuwied ja
1503 1842 1351 Altentagesstätte (AWO) Nagelgasse 2 56564 Neuwied ja
B151 Briefwahl Heddesdorf 1 5272 3945
1504
Urnenwahl Heddesdorf
1775 1285 Josef-Ecker-Stift Erlenweg 42 56564 Neuwied ja
1505 1964 1320 Ehemalige Raiffeisenschule Raiffeisenring 1 56564 Neuwied ja
1506 1807 1070 Volkshochschule Heddesdorfer Straße 33 56564 Neuwied ja
1507 1642 1259 Geschwister-Scholl-Schule Wallstraße 2 56564 Neuwied ja
B152 Briefwahl Heddesdorf 2 7118 4934
1601 Urnenwahl Heimbach-Weis 1718 1432 Berufsbildungswerk Stiftsstraße 1 56566 Neuwied ja
1 Wahlberechtigte zur Wahl des Stadtrats, Stand 14.02.2019
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1602 Urnenwahl Heimbach-Weis 1887 1555 Ehemalige Hauptschule Rommersdorf Flurstraße 24 56566 Neuwied ja
B161 Briefwahl Heimbach-Weis 1 3605 2987
1603 Urnenwahl Heimbach-Weis
1874 1474 Margaretenschule Schulstraße 10 56566 Neuwied ja
1604 1824 1477 Ehemalige Hauptschule Rommersdorf Flurstraße 24 56566 Neuwied ja
B162 Briefwahl Heimbach-Weis 2 3698 2951
1701 Urnenwahl Innenstadt
1672 1094 Rhein-Wied-Gymnasium Im Weidchen 2 56564 Neuwied ja
1702 1907 1226 Historisches Rathaus Pfarrstraße 8 56564 Neuwied ja
1703 2153 1223 food hotel Langendorfer Straße 155 56564 Neuwied ja
B171 Briefwahl Innenstadt 1 5732 3543
1704 Urnenwahl Innenstadt
1993 1370 Jugendzentrum Museumstraße 4 a 56564 Neuwied ja
1705 1964 1399 Werner-Heisenberg-Gymnasium Engerser Landstraße 32 56564 Neuwied ja
1706 1673 989 Bootshaus an der Rheinbrücke Rheinstraße 80 56564 Neuwied ja
B172 Briefwahl Innenstadt 2 5630 3458
1801 Urnenwahl Irlich
1634 1375 Grundschule St. Georg Apostelstraße 5 56567 Neuwied ja
1802 1684 1314 Grundschule St. Georg Apostelstraße 5 56567 Neuwied ja
1803 1792 1447 Grundschule St. Georg Apostelstraße 5 56567 Neuwied ja
B181 Briefwahl Irlich 5110 4136
1901 Urnenwahl Niederbieber 1495 1182 Evangelisches Gemeindehaus Am Kirchberg 11 56567 Neuwied ja 1902 Urnenwahl Niederbieber 1545 1194 Tagungsvilla Weißer Berg Weißer Berg 5 56567 Neuwied ja
1903 Urnenwahl Niederbieber 1577 1127 Katholisches Pfarrheim St. Bonifatius Kurt-Schumacher-Straße 5 56567 Neuwied ja
B191 Briefwahl Niederbieber 4617 3503
2001 Urnenwahl Oberbieber 1548 1263 Friedrich-Ebert-Schule Veilchenstraße 5 56566 Neuwied ja 2002 Urnenwahl Oberbieber 1648 1256 Friedrich-Ebert-Schule Veilchenstraße 5 56566 Neuwied ja
2003 Urnenwahl Oberbieber 1599 1329 Friedrich-Ebert-Schule Veilchenstraße 5 56566 Neuwied ja
B201 Briefwahl Oberbieber 4795 3848
2101 Urnenwahl Rodenbach 1251 1038 Turnhalle Rodenbach Auf den Wiesen 17 56567 Neuwied ja
B211 Briefwahl Rodenbach 1251 1038
2201 Urnenwahl Segendorf 1771 1452 Freie Christliche Schule Nodhausener Straße 35 56567 Neuwied ja
B221 Briefwahl Segendorf 1771 1452
2301 Urnenwahl Torney 1948 1465 Bürgerhaus Torney Westpreußenstraße 2 56567 Neuwied ja
B231 Briefwahl Torney 1948 1465
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Repräsentative Wahlbezirke und Wahlprognosen bei der Europawahl
Aus dem Ergebnis der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik
Deutschland sind unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten Wahlbezirken repräsentative
Wahlstatistiken über
a. die Wahlberechtigten, die Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht
und Geburtsjahresgruppen,
b. die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und
Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen
als Bundesstatistik zu erstellen.
Gemäß Mitteilung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz werden drei Urnen- und ein Briefwahlbezirk
der Stadt Neuwied in die repräsentative Wahlstatistik einfließen:
1101 Urnenwahl Block
1902 Urnenwahl Niederbieber
2002 Urnenwahl Oberbieber
B201 Briefwahl Oberbieber
Seitens der Kantar Deutschland GmbH wird voraussichtlich im Auftrag von infratest dimap für die
ARD-Wahlprognose an einem (Urnen-)Wahlraum eine Wählerbefragung durchgeführt. Welcher
Wahlraum dafür ausgewählt wird, teilt die Kantar Deutschland GmbH voraussichtlich im April 2019
mit.
Ob seitens der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF ebenfalls eine Wählerbefragung
durchgeführt wird, ist bislang nicht bekannt.
Wahlhelfer/innen
Eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Europa-und Kommunalwahlen kann nur
durch den ehrenamtlichen Einsatz von Wahlhelfer/innen gewährleistet werden.
Im Wahlraum gleichen die Wahlhelfer die Identität der Wählerinnen und Wähler mit dem
Wählerverzeichnis ab, geben die entsprechenden Stimmzettel aus und sichern das Wahlgeheimnis.
Nach Ablauf der Wahlzeit zählen sie die Stimmzettel aus und stellen die Wahlergebnisse fest.
Auch im Rahmen der Briefwahl kommen Wahlhelfer zum Einsatz. Sie führen hauptsächlich die
Zulassung von Briefwahlunterlagen unter Beachtung des Wahlgeheimnisses durch. Nach Ablauf der
Wahlzeit zählen sie die Stimmzettel aus und stellen die Wahlergebnisse fest.
Darüber hinaus werden Wahlhelfer/innen für die Fortsetzung der Auszählung nach dem Wahltag
benötigt.
Insgesamt sind dafür über 1.000 ehrenamtliche Wahlhelfer/innen erforderlich, die ein sogenanntes
Erfrischungsgeld für ihre Verpflegung während des Einsatzes erhalten.
Interessierten Wahlhelfer/innen wird seitens der Stadtverwaltung Neuwied eine
Bereitschaftserklärung bereitgestellt, anhand derer die Einsatzplanung erfolgen kann.
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Briefwahl
Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie beispielsweise am
Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein. Der Wahlschein kann
wie folgt beantragt werden:
Durch einen Online-Antrag,
durch einen schriftlichen Antrag oder
durch einen persönlichen Antrag in dem Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied.
Das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied ist ab dem 23.04.2019 erreichbar in der
Stadtverwaltung Neuwied,
Briefwahlbüro, Sitzungssaal 3. OG (357 -359),
Engerser Landstraße 17,
56564 Neuwied.
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros entsprechen
den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Mittwoch: 7:30 bis 17:00 Uhr durchgehend,
Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr durchgehend und
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr.
Nach einem persönlichen Briefwahlantrag in dem Briefwahlbüro haben die Briefwähler/innen die
Möglichkeit, die Wahlunterlagen direkt dort auszufüllen und abzugeben oder mitzunehmen.
Alle Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung Neuwied entweder abgegeben oder
eingeworfen werden. Zusätzlich erhalten die Briefwähler/innen einen Rücksende-Umschlag, den sie
nicht frankieren brauchen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Ende der Wahlzeit (Sonntag, 26.05.2019, 18:00 Uhr) bei der
Stadtverwaltung Neuwied eingegangen sein, um gültig zu sein und berücksichtigt werden zu können.
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Wichtige Termine
Montag, 01. April 2019 Beginn Wahlwerbung durch Werbetafeln
Montag, 08. April 2019, 18:00 Uhr Fristablauf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Dienstag, 09. April 2019, 17:00 Uhr Wahlausschuss zur Zulassung der eingegangenen
Wahlvorschläge
Montag, 15. April 2019 Beginn Wahlwerbung durch Plakate
Dienstag, 23. April 2019 bis
Freitag, 24. Mai 2019 Briefwahlbüro
Ende April Zustellung der Wahlbenachrichtigungen durch die
bis spätestens 05. Mai 2019 Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ)
Sonntag, 26. Mai 2019, 08:00 - 18:00 Uhr Wahlzeit
anschließend Auszählung Europawahl,
Ortsvorsteherwahlen
anschließend Ermittlung sog. Trendwahlergebnisse
Kreistags-, Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen
Montag, 27. Mai 2019 Auszählung Kreistags-, Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen
Samstag, 01. Juni 2019 Fristablauf zur Entfernung von Wahlwerbung
(gilt nicht für Ortsvorsteher-Stichwahlen)
Montag, 03. Juni 2019 Briefwahlbüro für ggf. stattfindende
bis Freitag, 14. Juni 2019 Ortsvorsteherstichwahlen
Sonntag, 16. Juni 2019, 08:00 - 18:00 Uhr Wahlzeit ggf. stattfindender Ortsvorsteherstichwahlen
anschließend Auszählung ggf. stattfindender
Ortsvorsteherstichwahlen
Samstag, 22. Juni 2019 Fristablauf zur Entfernung von Wahlwerbung für
Ortsvorsteher-Stichwahlen
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Ansprechpartner
bei der Stadtverwaltung Neuwied, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied:
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Ordnungsamt/Ordnungsabteilung, [email protected]
‒ Frau Amtsleiterin Monika Schulz, [email protected]; 02631 802-335
‒ Herr Abteilungsleiter Gerhard Schneider, [email protected]; 02631 802-222
‒ Herr Kai-Uwe Philippi, [email protected]; 02631 802-377
Wahlrechtliche Angelegenheiten
Amt Büro des Oberbürgermeister/Fachbereich Kommunales/Sachgebiet Wahlen,
‒ Herr Amtsleiter Peter Jung, [email protected]; 02631 802-202
‒ Herr Projektleiter Walter Thiessen, [email protected]; 02631 802-117
‒ Herr stv. Projektleiter Thomas Kurz, [email protected]; 02631 802-177
Wahlraumverwaltung
‒ Herr Peter Dürksen, [email protected]; 02631 802-118
Wahlhelferverwaltung
‒ Herr Nico Laux, [email protected]; 02631 802-244
Buchung städtischer Einrichtungen
Amt für Schule und Sport, [email protected]
‒ Herr Amtsleiter Hans-Peter Schmitz, [email protected]; 02631 802-257
Anforderung von Jungwählerlisten
Ordnungsamt/Bürgerbüro, [email protected]
‒ Frau Abteilungsleiterin Carla Weßendarp, [email protected]; 02631 802-251