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Holz Ein Handbuch für Lehrkräſte Oktober 1998 – aktualisierte Fassung Januar 2006 DGUV Information 202-040 202-040

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HolzEin Handbuch für Lehrkräfte

Oktober 1998 – aktualisierte Fassung Januar 2006

DGUV Information 202-040202-040

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Impressum

Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 4010117 BerlinTel.: 030 288763800Fax: 030 288763808E-Mail: [email protected]: www.dguv.de

Sachgebiet „Schulen“, Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV.

Illustrationen: RUF & SPREIGL, München

Titelfoto: Ralf Blechschmidt

Ausgabe: Oktober 1998 – aktualisierte Fassung Januar 2006

DGUV Information 202-040 (bisher GUV-SI 8041) zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

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HolzEin Handbuch für Lehrkräfte

Oktober 1998 – aktualisierte Fassung Januar 2006

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Seite

Vorwort ...... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Gesundheitsschutz im Technikunterricht ...... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Einrichtung des Maschinen- und Unterrichtsraumes ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Kennzeichnung von Maschinen ..... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Lärmschutz .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Absaugung von Holzstäuben ................................................................ 11Beschäftigungsvoraussetzungen und -verbote ........................................... 13Grundsätze für den Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen ......................... 14Maschinenwerkzeuge, Grundbegriffe und Pflege .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Holzbearbeitungsmaschinen.................................................................................... 18Tischkreissägemaschine ...... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Abrichthobelmaschine ...... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Dickenhobelmaschine .............................................................................................. 32Bandsägemaschine .................................................................................................. 35Bohrmaschine ....... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Handmaschinen/Elektrowerkzeuge ....................................................................... 45Handbohrmaschine .................................................................................................. 46Handkreissägemaschine .......................................................................................... 47Handoberfräse .......................................................................................................... 49Stichsägemaschine ................................................................................................... 50Handbandschleifmaschine ....................................................................................... 51Schwingschleifer ...................................................................................................... 51

Holzbearbeitung von Hand ...................................................................................... 52Schleifen .................................................................................................................. 52Feilen und Raspeln .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Hobeln .......................................................................................... 54Stemmen................................................................................................................... 55Bohren ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Sägen ........................................................................................... 57

Anhang ...... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Literaturverzeichnis ............................................................................ 60

Stichwortverzeichnis .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Inhaltsverzeichnis

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Vorwort

Holz wird als ein von Schülerinnen undSchülern leicht zu bearbeitender Werk-stoff vielfach im Bereich des Technik-unterrichts eingesetzt.

Die vorliegende Broschüre zur Sicherheitim Technikunterricht behandelt für denallgemein bildenden Schulbereich dieThematik des Arbeits- und Gesundheits-schutzes bei der spanenden Bearbeitungvon Holz bzw. Holzwerkstoffen.

Sicherheitstechnische Grundlagen für denMaschinen- und Unterrichtsraum, Prüf-zeichen an Maschinen, Gefährdung durchLärm und Holzstaub erläutert das Kapitel„Grundlagen“. Die in Technik- bzw. Werk-räumen oft vorhandenen stationärenHolzbearbeitungsmaschinen dienen derVorbereitung von Unterrichtsmaterialien.

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Einen sicheren Betrieb dieser Maschinenbeschreibt das Kapitel „Holzbearbeitungs-maschinen“. Da ein zunehmender Einsatzvon Handmaschinen für die Holzbearbei-tung im Unterricht festzustellen ist, wirdder sichere Einsatz von Handmaschinenim Kapitel „Handmaschinen/Elektrowerk-zeuge“ behandelt. Abschließend werdenim Kapitel „Holzbearbeitung von Hand“Hinweise für eine sichere Handhabungvon Handwerkzeugen gegeben.

Die Erarbeitung erfolgte durch die Fach-gruppe „Bildungswesen“ mit freundlicherUnterstützung der Holz-Berufsgenossen-schaft auf der Basis eines Manuskriptesvon Herrn Günter Reuel, PädagogischesZentrum Berlin, und Herrn Dipl.-Ing. Hel-mut Kaup vom Gemeindeunfallversiche-rungsverband Westfalen-Lippe.

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Gesundheitsschutz im Technikunterricht

Kenntnisse im Umgang mit Holzbearbei-tungsmaschinen sind für jede Technik-Lehrkraft unentbehrlich. Die Lehrkraft solleinerseits mit Hilfe der Holzbearbeitungs-maschinen auf rationelle und sichere ArtUnterrichtsmaterialien für den Technik-unterricht vorbereiten, andererseits musssie in der Lage sein, den Schülerinnenund Schülern Fertigkeiten im Umgang mitWerkstoffen, Werkzeugen und ausgewähl-ten Handmaschinen zu vermitteln.

Dieses Handbuch kann nicht die prakti-sche Ausbildung an den Maschinen durcheine Fachkraft ersetzen, sie kann u.a. alsBegleitmaterial zur sicherheitstechni-schen Unterweisung im Umgang mit Holz-bearbeitungsmaschinen dienen. Informa-tionen über praktische Sicherheitsunter-weisungen können bei Schulämtern, Leh-rerfortbildungsinstituten oder Unfallver-sicherungsträgern erfragt werden.

Eine Fortbildung ist besonders dann wich-tig, wenn Lehrkräfte des FachesTechnik/Werken die Qualifikation nichtdurch ein entsprechendes Studium er-worben haben.

Ein wesentliches gemeinsames Anliegenvon Schulen und Unfallversicherungs-trägern ist es, dass Schülerinnen undSchüler auch den sicherheitsgerechtenUmgang mit Werkzeugen und Maschinenerlernen. Dies ist jedoch nur möglich,wenn die Lehrkräfte über die erforderli-chen Kenntnisse verfügen. Nicht sicher-heitsgerecht erlernte Handhabungen undVerhaltensweisen lassen sich nur schwerkorrigieren. Die Lehrkraft hat auch in die-sem Bereich eine Vorbildfunktion.

Der Technikunterricht bietet Schülerinnenund Schülern die Möglichkeit, Gefahrenbei der Benutzung von Werkzeugen undMaschinen zu erkennen sowie Maßnah-men zur Unfallverhütung kennen zu ler-

nen und praktisch umzusetzen. DasSicherheitsbewusstsein kann so gewecktund gefördert werden.

Die Unterweisung im sachgerechtenUmgang mit Werkzeugen und Maschinenin der Schule hat auch Auswirkungen aufmehr Sicherheit im häuslichen Bereichebenso wie auf die zukünftige beruflicheTätigkeit. Die meisten Unfälle im Technik-Unterricht ereignen sich bei der Be-nutzung von Werkzeugen und Maschinen.

Der sichere Umgang mit Holzbearbei-tungsmaschinen setzt die Einhaltung derSicherheitsvorschriften voraus. Sehr wich-tig sind die Beschäftigungsbeschränkun-gen für Schülerinnen und Schüler. Bauund Ausrüstung der Maschinen und dierichtige Handhabung sind in Unfallverhü-tungsvorschriften, Richtlinien und Nor-men niedergelegt, die auch für Schulengelten.

Im Gegensatz zu Beruf und Schule wird imHeimwerkerbereich, wo ebenfalls zahlrei-che Maschinen eingesetzt werden, dieEinhaltung von Sicherheitsvorschriftennicht überwacht. Hier sind Sicherheitsvor-kehrungen und sicherheitsgerechtes Ver-halten abhängig vom Kenntnisstand undder Einsicht des Einzelnen.

Die Erweiterung der Handlungskompe-tenz der Schülerinnen und Schüler voll-zieht sich in mehreren Bereichen. Sieerhalten Kenntnis über:

• die bestimmungsgemäße Verwendungvon Werkzeugen und Maschinen(Sachkompetenz);

• die Gefahrwahrnehmung und Ab-schätzung sowie die selbstständigeDurchführung von Schutzmaßnahmen(Selbstkompetenz);

• die Durchführung von Arbeiten ineiner Gruppe (Sozialkompetenz).

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Grundlagen

Neben den Erlassen und Dienstanweisun-gen der Kultusministerien und -senatorender Länder gelten für Schulen die staat-lichen Vorschriften und Arbeits- undGesundheitsschutzbestimmungen derUnfallversicherungsträger, insbesonderedie Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“(GUV-V S 1).

Der Unternehmer muss zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren alle in den Unfallver-hütungsvorschriften und sicherheitstechni-schen sowie arbeitsmedizinischen Regelnfestgelegten Maßnahmen treffen und diefür die Schule geltenden Unfallverhütungs-vorschriften an geeigneter Stelle auslegen.

Im schulischen Bereich liegen die Pflich-ten bzw. Aufgaben des Unternehmers inder Regel nicht in einer Hand; hier wirdunterschieden zwischen der Verantwor-tung für den inneren Schulbereich (Schul-leiter) und den äußeren Schulbereich(Sachkostenträger).

Der Sachkostenträger, z.B. eine Gemein-de, ist verantwortlich für äußere Schulan-gelegenheiten. Diese betreffen u.a. Bauund Unterhaltung von Gebäuden sowie(i.d.R.) Beschaffung und Wartung von Ein-richtungen. Die von der zuständigen Stel-le zu beschaffenden Holzbearbeitungs-maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungenmüssen den anerkannten sicherheitstech-nischen Regeln entsprechen.

Der Schulleiter ist verantwortlich fürinnere Schulangelegenheiten und hat indiesem Zusammenhang für die Durch-führung von Maßnahmen zur Verhütungvon Arbeitsunfällen und arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren zu sorgen. Damitträgt er auch die Verantwortung für dieUnfallverhütung und die Organisation derErsten Hilfe sowie Maßnahmen derSicherheitserziehung an seiner Schule.Ebenso hat er dafür zu sorgen, dass dieLehrkräfte über die vom Unfallversiche-rungsträger herausgegebenen Sicherheits-bestimmungen sowie sonstige Materialienzur Unfallverhütung, dem Gesundheits-schutz und der Sicherheitserziehung infor-miert werden.

Die Lehrkräfte müssen die Maßnahmenzur Unfallverhütung und zum Gesund-heitsschutz durchführen und entspre-chende Weisungen der Schulleitungbeachten. Einrichtungen und Maschinendürfen nur bestimmungsgemäß verwen-det werden.

Es dürfen nur Lehrkräfte an Holzbearbei-tungsmaschinen tätig werden, die imUmgang mit den Maschinen unterwiesenwurden und die in der Lage sind, sicher-heitstechnische Mängel zu erkennen. DieInstandsetzung von Maschinen ist Auf-gabe des Sachkostenträgers.

Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien,Regeln für Sicherheit und Gesundheits-schutz o.Ä. können bei dem für die jewei-lige Schule zuständigen Unfallversiche-rungsträger bezogen werden.

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Einrichtung des Maschinen- und Unterrichtsraums

Abb. 1: Maschinen- und Unterrichtsraum

• Sind Maschinen mit Beschäftigung-verbot (siehe Kapitel „Beschäftigungs-voraussetzungen“) gegen unbefugteBenutzung durch Schüler gesichert? –zumindest Schlüsselschalter an den

Maschinen anbringen

• Sind diese Maschinen in gesondertenund verschließbaren Räumen aufge-stellt (Sichtverbindung zum Werkraumals Empfehlung)?

• Sind ausreichende Verkehrs- bzw.Arbeitsbereiche für die Bearbeitungund Führung größerer Werkstücke anden Maschinen (Kreissäge 10–15 m2,jede weitere Maschine 5 m2) vor-handen?

• Sind die Arbeitsplätze übersichtlichund ohne gegenseitige Gefährdungangeordnet?Arbeitsplätze hintereinander:Abstand >0,85 mArbeitsplätze Rücken an Rücken: Abstand >1,50 m

• Sind Gefahrenbereiche, in denen mitwegfliegenden Werkstücken infolgevon Rückschlag zu rechnen ist, aufdem Boden markiert (empfohlen z.B.bei Säge- oder Hobelmaschinen)?

• Sind mindestens zwei günstig gele-gene, voneinander unabhängige Aus-gänge vorhanden? Ein Ausgang darfzu einem benachbarten Raum führen,wenn von diesem Raum ein Rettungs-weg unmittelbar erreichbar ist.

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GUV-SI 8041

• Ist der Raum mit rutschhemmendemBodenbelag (Bewertungsgruppe R10,z.B. unversiegeltes Industrieparkettoder Estrich mit geeigneter Beschich-tung) ausgestattet?

• Ist die Beleuchtung der Arbeitsberei-che blendfrei und ausreichend (Stärkeder Beleuchtung mindestens 500 Lux)?

• Sind Maschinen mit Rollen, Rädernoder Gleitern sicher aufgestellt bzw.befestigt?

• Sind Maschinen und Werktische, beidenen die Gefahr des Herabfallensoder Kippens besteht (z.B. wegengeringen Gewichts oder ungünstigerSchwerpunktlage) am Boden oder ander Werkbank formschlüssig befes-tigt? Das Gleiche gilt, wenn Maschinendurch die bei der Werkstoffbearbei-tung auf sie ausgeübten Kräfte ihrenStandort verändern können.

• Sind Materialien sicher gelagert(Plattenlager bzw. Stangenlager)?

• Ist ein zentraler Hauptschalter vorhan-den und gegen unbefugtes Einschal-ten zu sichern (Beleuchtung istgetrennt zu schalten)?

• Ist eine Not-Aus-Einrichtung anMaschinen vorhanden (automatischeMotorbremse und Raumbeleuchtungdürfen durch Not-Aus-Schalter nichtabgeschaltet werden)?

• Sind 30 mA-Fehlerstromschutzschal-ter vorhanden (Empfehlung fürSchülerarbeitsplätze)?

• Besitzen Holzbearbeitungsmaschinen,deren Werkzeuge eine längere Aus-laufzeit als 10 Sekunden haben undnicht verkleidet sind, eine Bremsein-richtung? (Folgende Maschinen abBaujahr 1982 müssen z.B. mit Brems-einrichtungen ausgerüstet sein: Tisch-

und Kreissägen, Bandsäge- und Hobel-maschinen). Wegen der besonderenSituation in Schulwerkstätten ist auchdie Nachrüstung älterer Maschinen mitBremseinrichtungen zu empfehlen,soweit dies technisch durchführbarund finanziell vertretbar ist.

Sind stationäre Holzbearbeitungs-maschinen ab Baujahr 1980 mit einemUnterspannungsauslöser ausgestattet,der für eine Abschaltung der Maschi-nen bei Spannungsabfall oder -ausfallsorgt?

Sind die Anschlüsse der Maschinengegen Beschädigungen geschützt undso verlegt, dass sie keine Stolperstel-len bilden (z. B. Kabeltunnel oderunter Flur)?

Ist der Lärmbereich mit dem Gebots-zeichen „Gehörschutz tragen“ gekenn-zeichnet und Gehörschutz bereitge-stellt?

Ist Erste-Hilfe-Material (Verbandkas-ten C nach DIN 13 157) jederzeit er-reichbar und vollständig vorhanden?

Sind geeignete Feuerlöscher (z.B.Pulverlöscher) vorhanden?

Sind Schutz- und Hilfsvorrichtungenvorhanden? Diese Vorrichtungen die-nen dazu, dass die Hände beim Arbei-ten nicht in den Gefahrenbereich kom-men oder die Werkzeuge berühren.Umrissmarkierungen erleichtern dasWieder-Einordnen der Vorrichtungen.Arbeitsanweisungen/Plakate (s. Lite-raturhinweise) sind immer in der Näheder betreffenden Maschine anzu-bringen. Schutz- und Hilfsvorrichtun-gen können selbst hergestellt werden.

Werden z.B. staubgeprüfte fahrbareKleinentstauber bzw. stationäre Anla-gen zur Absaugung der entstehendenHolzstäube und -späne eingesetzt?

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Kennzeichnung von Maschinen

Abb. 2: CE-Zeichen

Der Maschinenhersteller bestätigt durchdas CE-Zeichen die Beachtung der ein-schlägigen europäischen Richtlinien undNormen.

Holzbearbeitungsmaschinen (z.B. Kreis-sägen, Bandsägen, Hobelmaschinen), die ab dem 1.1.1993 erstmals in Betriebgenommen wurden, müssen die bau-lichen Anforderungen der EG-Maschinen-Richtlinie erfüllen.

Eine Ausnahme gilt für Holzbearbeitungs-maschinen, die bis zum 31.12.1994 inVerkehr gebracht wurden, wenn sie denbis zum 31.12.1992 gültigen Bestimmun-gen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)GUV-V 7j (bisher GUV 3.10) entsprechen.

Eine unabhängige Prüfstelle bestätigtebis 1993 durch das GS-Zeichen die Beach-tung der nationalen Normung. DieseMaschinen waren jedoch bis zum31.12.1996 entsprechend der EG-Arbeits-mittelbenutzungs-Richtlinie umzurüsten,wenn sicherheitstechnische Abweichun-gen vorhanden sind (siehe Anhang).

Für die Werkzeuge der Holzbearbeitungs-maschinen (z.B. Kreissägeblatt, Hobel-messer, Bandsägeblatt) wird das CE-Zei-chen nicht vergeben. Es gilt Abschnitt III(Werkzeuge) der UVV GUV-V 7j (bisherGUV 3.10).

Abb. 3: Beispiel eines GS-Zeichens

Eine unabhängige Prüfstelle bestätigtdurch das GS-Zeichen die Beachtung deseinschlägigen sicherheitstechnischenRegelwerks.

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Lärmschutz

Abb. 4: Gebotszeichen „Gehörschutz tragen“

Benutzer von bestimmten handgeführtenund stationären Maschinen (Beispiele:Winkelschleifer/Kreissäge) werden durchden bei der Arbeit verursachten Lärmgefährdet.

Lärm ist Schall, der nach Art und Stärkegeeignet ist, davon betroffene Personennicht nur zu stören und zu belästigen,sondern auch gesundheitlich zu schädi-gen. Der Schallpegel kann gemessen undentsprechend seiner Wirkung auf denMenschen bewertet werden. Das Ergebniswird in „dB(A)“ ausgedrückt. Der Beur-teilungspegel ist ein Maß für die Lärmein-wirkung bezogen auf eine 8-Stunden-Arbeitsschicht. Bei der Arbeit an Holz-bearbeitungsmaschinen hängt er von vie-len Faktoren ab (z.B. Arbeitszeit an denMaschinen, Art der Werkzeuge und Werk-stoffe, Größe und schalltechnische Aus-stattung des Arbeitsraumes). Bei handels-üblichen Formatkreissägemaschinenerreicht der Schallpegel bereits im Leer-lauf Werte zwischen ca. 88 und 94 dB(A),unter Last 90 bis 100 dB(A).

Lärmeinwirkungen ab einem Beurteilungs-pegel von 85 dB(A) erfordern die Bereit-stellung persönlicher Schallschutzmittel,

da ab einem Beurteilungspegel über85 dB(A) die Gefahr einer unheilbarenLärmschwerhörigkeit droht. Ab einem Be-urteilungspegel von 90 dB(A) müssen dieSchallschutzmittel getragen werden.

Im Schulbereich wird empfohlen, Maschi-nenräume generell als Lärmbereicheanzusehen. Dazu ist das Gebotszeichen„Tragen von Gehörschutz“ anzubringenund Gehörschutz zu benutzen. Gehör-schutzkapseln sind für einen häufigenkurzzeitigen Aufenthalt in Lärmbereichenbesonders geeignet, aber auch der Ein-satz von Gehörschutzstöpseln ist möglich.

Damit können die Schülerinnen undSchüler frühzeitig in Bezug auf eineGefährdung des Gehörs im beruflichen undprivaten Bereich sensibilisiert werden.

Eine eventuelle Lärmeinwirkung in derFreizeit, z.B. laute Musik, erhöht die Ein-wirkung und damit die Gefährdung desGehörs. Das Gehör besitzt keinen natürli-chen Schutz vor einer Lärmbelastung. Daeine Regeneration zerstörter Sinneszellendes Gehörs nicht möglich ist, kann eineLärmschwerhörigkeit weder geheilt nochgebessert werden.

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Absaugen von Holzstäuben

a) bisherige Kennzeichnungb) Kennzeichnung seit 1.1.1997

b)a)

b)a)

Abb. 5: Beispiele für Prüfzeichen fürMaschinen

Abb. 6: Beispiele für Prüfzeichen fürEntstauber

Eine Gefährdung durch Stäube bei derHolzbearbeitung besteht in drei Be-reichen:

• Emission von Stäuben bei der Holz-bearbeitung

• Emission von Stäuben durch nichtausreichend filternde Entstauber

• Aufwirbeln abgelagerter Stäubeinsbesondere beim Reinigen

Als Folge von Staubablagerungen bzw. -einwirkungen können auftreten:

• Sturzgefahr durch geminderte Stand-sicherheit an den Arbeitsplätzen undVerkehrswegen

• Reizungen der Augen und der Atem-wege

• Allergien und Krebserkrankungen imBereich der Nasenschleimhäute

• Brände und Explosionen

Wegen der krebserzeugenden Wirkungder Hartholzstäube, z.B. Eichen- undBuchenholzstäube besteht im Bereich desTechnik- und Werkunterrichts die Ver-pflichtung, Ersatzmaterialien zu benutzen(Pflicht zur Ersatzstoffprüfung nach § 11GefStoffV).

Zweckmäßigerweise wird bei der Fragenach einer Absaugung von Holzstäubenzwischen Neueinrichtungen und beste-henden Einrichtungen unterschieden:

Neuanlagen

Im Bereich der stationären Holzbearbei-tungsmaschinen (z.B. Kreissäge, Band-säge und Hobelmaschine) sind bei Neu-einrichtungen und wesentlichen Ände-rungen der Fachräume staubgeprüfteMaschinen zu beschaffen (Abb. 5).

Zum Absaugen der anfallenden Stäubehat sich in Schulen der Einsatz von Ent-staubern (fahrbare Einzelabsaugung)bewährt. Neu zu beschaffende Entstaubermüssen staubgeprüft sein (CE-Zeichen[Abb. 2], auf freiwilliger Herstellerver-pflichtung beruhend, GS-Zeichen in Ver-bindung mit Zusatz M oder H2 [Abb. 6]).Diese Geräte gewährleisten, dass einReststaubanteil von 0,2 mg/m3 nichtüberschritten wird.

Neu zu beschaffende Handmaschinenmüssen mit einem staubgeprüften Ent-stauber oder Industriestaubsaugerabgesaugt werden können.

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GUV-SI 8041

Altanlagen

Vorhandene Holzbearbeitungsmaschinensind durch Einsatz von sog. Nachrüst-sätzen (z.B. obere Absaughaube unduntere Absaugung an einer Kreissäge)staubtechnisch zu verbessern.

An Altanlagen gelten die Bestimmungenals eingehalten, wenn die tägliche Expo-sitionszeit eine halbe Stunde nicht über-schreitet, sofern nur an maximal 30 Tagenpro Jahr an der Anlage gearbeitet wird.

Weiterhin gelten die Bestimmungen alseingehalten, wenn die tägliche Exposi-tionszeit eine Stunde nicht überschreitetund eine mittlere Mindestluftgeschwin-digkeit des Entstaubers von 20 m/s gege-ben ist.

Schleifarbeiten

Folgendes Vorgehen wird empfohlen:

• Beschränkung der Handschleifarbei-ten auf den unbedingt notwendigenUmfang (nur Feinarbeiten),

• weitgehende Durchführung der Ar-beiten an abgesaugten Maschinen(z.B. Bandschleifmaschinen),

• Ersatzverfahren einsetzen (z.B. Nass-schleifarbeiten),

• zu empfehlen ist auch die Durch-führung von Handschleifarbeiten angeeigneten Absaugtischen.

Reinigung

Bei der Reinigung der Maschinen- undUnterrichtsräume von Staubablagerungenist zu vermeiden, dass Staub aufgewirbeltwird und in die Atemluft gelangt. BeimReinigen sind deshalb saugende Verfah-ren zu verwenden.

Fegen ist unzulässig!

Alternativ zu geprüften Industriestaub-saugern können Entstauber mit einerZusatzeinrichtung für Boden-/Maschinen-reinigung eingesetzt werden. Weiterhinkann bei der Reinigung auf die o.g. Ent-stauber für Handmaschinen zurückge-griffen werden. Bei Verzicht auf Harthöl-zer können vorhandene alte Geräte einge-setzt werden.

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Beschäftigungsvoraussetzungen und -verbote

Wer darf an den Holzbearbeitungsmaschi-nen arbeiten?

Nur die fachkundige Lehrkraft darf andiesen Maschinen arbeiten. Fachkundeerlangt eine Lehrkraft durch Ausbildung/Studium und Einweisung. Darüber hinausmuss sich jede Techniklehrkraft mit ihremUnterrichts- und Maschinenraum sowiemit den ihr zur Verfügung gestelltenMaschinen, Geräten und Werkzeugen ver-traut machen. Lehrkräften, die sich imUmgang mit Holzbearbeitungsmaschinennicht sicher fühlen, wird empfohlen, imRahmen von Fortbildungsseminaren inTheorie und Praxis ihre Kenntnisse überdie erforderliche Fachkunde aufzufrischen(z.B. in sicherheitstechnischen Seminarenan Universitäten und Lehrerfortbildungs-instituten).

Jugendliche dürfen Holzbearbeitungsma-schinen, wie z.B.

• Sägemaschinen (Ausnahme: Stich-säge, Dekupiersäge)

• Bandsägen

• Abricht- und Dickenhobelmaschinen

• Oberfräsen

nicht bedienen.

(Hinweis: Jugendliche über 15 Jahre dür-fen an diesen Maschinen nach eingehen-der Unterweisung und unter direkter Auf-sicht durch einen Fachkundigen arbeiten,wenn dies zur Erreichung des Ausbil-dungszieles nach den Ausbildungsord-nungen, Rahmenlehrplänen notwendigist. Diese Ausnahmeregelung gilt z.B. fürSchülerinnen und Schüler berufsbilden-der Schulen.)

Für bestimmungsgemäß eingesetzteBohr- und Schleifmaschinen bestehenkeine generellen Beschäftigungsverbotefür Schülerinnen und Schüler. Die Lehr-kraft beurteilt und entscheidet, ob diegenannten Maschinen von Schülerinnenund Schülern benutzt werden dürfen.Sorgfältige Einweisung über Gefahrenund Sicherheitsmaßnahmen sowie Auf-sicht sind notwendig.

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Grundsätze für den Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen

• Das Bedienen von Holzbearbeitungs-maschinen setzt die fachliche Eignungder Lehrkraft voraus. Sie muss übermögliche Gefahren sowie notwendigeSchutzmaßnahmen Kenntnisse haben.

• Beschäftigungsverbote für Schülerin-nen und Schüler beachten.

• Helfer vor Beginn der Arbeiten unter-weisen. Dabei insbesondere das Auf-enthaltsverbot in Gefahrenbereichenbeachten und die Lage und Bedie-nung der Not-Aus-Einrichtungenerläutern.

• Bei der Durchführung von Arbeitenauf eng anliegende Kleidung achten(insbesondere eng anliegende Ärmel)– lange Haare durch Mütze oder

Haarnetz sichern,– Ringe, Armbänder, Uhren, Halsket-

ten und -tücher abnehmen,– lose Kittel und Schürzen sind unge-

eignet,– bei Arbeiten mit rotierenden Werk-

zeugen keine Handschuhe tragen.

• Persönliche Schutzausrüstung ver-wenden– Gehörschutz im Lärmbereich,– Augenschutz bei zur Splitterbil-

dung neigenden Werkstoffen.

• In direkter Nähe der Holzbearbei-tungsmaschinen sind Aushänge mitden Beschreibungen der wichtigstenGrundarbeitsgänge anzubringen(siehe Literaturverzeichnis).

• Die für die Arbeitsgänge erforderli-chen Schutz- oder Hilfsvorrichtungenin Maschinennähe aufbewahren (z.B.Schiebestock, Schiebeholz, Zuführ-lade).

• Werkstücke müssen bei der Bearbei-tung sicher aufliegen und geführt wer-den oder festgespannt sein.– Die Enden langer Werkstücke durch

Auflageböcke oder z.B. durch Ver-längerungstische unterstützen.

– Bei kurzen oder schmalen Werk-stücken, Zuführ- oder Einspann-vorrichtungen, Schiebestöcke oderandere geeignete Hilfsvorrichtun-gen benutzen.

– Bei zum Rollen oder Kippen neigen-den Werkstücken (z.B. Rundhölzer),geeignete Hilfsvorrichtungen (z.B.Schneidlade oder Keilstücke) ver-wenden.

• Bei Störungen oder Wartungs- undReinigungsarbeiten: Holzbearbei-tungsmaschine ausschalten, derenStillstand abwarten und gegen Ein-schalten sichern.

• Splitter, Späne und ähnliche Werk-stoffteile nicht aus der Nähe sichbewegender Werkzeuge (z.B. Kreis-sägeblatt) mit der Hand entfernen.

• Bei Benutzung der stationären Holz-bearbeitungsmaschinen zur Absau-gung von Stäuben und Spänen z.B.Entstauber an die jeweils benutzteMaschine anschließen.

• Bei der Benutzung von handgeführtenMaschinen ist ebenfalls eine Absau-gung notwendig. Abgelagerte Stäubesind aufzusaugen.

• Mit dem Errichten, Ändern und In-Stand-Setzen von elektrischen Anla-gen und Betriebsmitteln dürfen nurElektrofachkräfte beauftragt werden.Elektroanschlüsse, die nicht durchSteckverbindungen herstellbar sind,stets durch Elektrofachkräfte her-stellen lassen.

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Maschinenwerkzeug, Grundbegriffe und Pflege

TF.fl.

Sfl.

Z

S

α Freiwinkel

β Keil-winkel

Span-winkel

Zr.

Abb. 7: Schneidenwinkel am Kreissägeblatt

T = Tangente an den

Schneidenflugkreis

Sfl. = Spanfläche

Z = Zahnbrust

S = Spanraum

F.fl. = Freifläche

Zr. = Zahnrücken

Bezeichnung der Schneidenwinkel(am Beispiel des Kreissägeblattes)

Berechnungsformelfür die Schnittgeschwindigkeit

Mit Schnittgeschwindigkeit bezeichnetman den Weg, den der Punkt der Schnei-de mit dem größten Flugkreisdurchmes-ser in Metern pro Sekunde zurücklegt.

15

FaustformelSchnittgeschwindigkeit:

v =r · n

(m/s)1.000

1) 2) 3) 4) 5) 6)

Abb. 8: Maschinenwerkzeuge

1) Spitzzahn für Längsschnitte2) Spitzzahn für Querschnitte3) Schränkung4) Wolfszahn für Längsschnitte5) Wolfszahn für Querschnitte6) Dreieckszahn, nur für Querschnitte

Beispiele für Kreissägen in Schulen:2 r = d = 25 cm, n =4200 1/min, v = 52,5 m/s2 r = d = 30 cm, n =4000 1/min, v = 60 m/s

Richtwert für Schnittgeschwindigkeit: 60 – 70 m/s

Formelzeichen:

v = Schnittgeschwindigkeit (m/s)

n = Umdrehungen pro Minute (1/min)

r = Flugkreisradius (cm)

Stahlsägeblätter

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GUV-SI 8041

Verbundkreissägeblätter Abb. 9: Verbundkreissägeblätter

Wechselzahn für Querschnitte

Hohlzahn für beschichtetes Material Trapezzahn für Kunststoffe

Flachzahn für Längsschnitte

Blatt-breite

Blattdicke

Zahn-teilung

Zahn-grundlinie

Schränkung

Abb. 11: Bandsägeblatt

Abb. 10: Hobelmesserwelle

Hinweis: Für Schulen empfiehlt sich dieBeschaffung mindestens je eines Ver-bundsägeblattes für die Längs- bzw.Querschnitte.

Die in Schulen zur Verfügung stehendenHolzbearbeitungsmaschinen gestatteneine Veränderung der Schnittgeschwin-digkeit häufig nur durch Einsatz von Werk-zeugen mit unterschiedlichem Schneiden-flugkreis (höhere Schnittgeschwindigkeit– größerer Sägeblattdurchmesser).

Hobelmesserwelle

Abrichthobelmaschinen müssen mit run-den Messerwellen ausgerüstet sein. DieMesser dürfen in radialer Richtunghöchstens 1,1 mm über den Körperflug-kreis herausragen.

Zur Vermeidung einer Unwucht müssendie gegenüberliegend eingebauten

16

Messer in Bezug auf Werkstoff und alleAbmessungen übereinstimmen.

Im Schulbereich sind Keilleistenmesser-wellen üblich.

Streifenhobelmesser nicht einsetzen,wenn die Mindestbreite von 15 mm unter-schritten ist.

Bandsägeblatt

Die Dicke des Sägeblattes soll etwa1/1000 des Rollendurchmessers betragen. Nur scharfe, rissfreie und geschränkteSägeblätter verwenden.

Beschädigte Sägeblätter sofort aussortie-ren und nicht mehr benutzen.

Nur maschinell geschärfte und geschränk-te Sägeblätter ergeben ein optimalesSchnittergebnis.

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GUV-SI 8041

Ausführung und Kennzeichnung von Werkzeugen

Werkzeuge und Werkzeugträger müssenin Werkstoff und technischer Ausführungso beschaffen sein und erhalten werdenkönnen, dass sie den zu erwartendenBeanspruchungen bei bestimmungs-gemäßer Verwendung standhalten.

Auf sich drehenden Werkzeugen müssendie höchst zulässige Drehzahl pro Minuteund das Herstellerzeichen dauerhaftangebracht sein. Die Angabe der Drehzahlkann bei Bohrwerkzeugen, einteiligenKreissägen und Messerwellen in Hobel-maschinen entfallen.

Tischkreissägemaschinen, wie sie inSchulen eingesetzt werden, sind für dieVerwendung von HSS-Sägeblättern nichtgeeignet. Die Verwendung von HSS-Sägeblättern ist deshalb verboten.

Aufbewahrung

Werkzeuge müssen so aufbewahrt wer-den, dass beim Ablegen und Aufnehmenkeine Beschädigung, z.B. durch Anstoßenan andere Werkzeuge, möglich ist.

Bei kurzzeitigem Ablegen, z.B. beimUmrüsten, immer weiche Werkzeug-unterlagen verwenden (Pappe, Holz).Werkzeuge nach Gebrauch sofort an denAufbewahrungsort zurücklegen.

Beschädigte und stumpfe Werkzeugegetrennt aufbewahren bzw. entsorgenoder in Stand setzen lassen.

Reinigung

Naturharze des Holzes oder auch Kunst-harze von Holzwerkstoffen können sicham Werkzeug festsetzen und die Benutz-barkeit einschränken. Deshalb müssenWerkzeuge regelmäßig gereinigt werden.

Beim Umgang mit Reinigungsmitteln(Entharzern) Betriebsanweisung in Ver-bindung mit Sicherheitsdatenblatt desHerstellers beachten, z.B.:

• Schutzbrille und -handschuhe ver-wenden

• Reinigungszeit nach Gebrauchs-anleitung beachten

• nach der Reinigung das Entharzerbadz.B. durch Spülen restlos entfernenund Werkzeug gegen Korrosionschützen

Prüfung

Nur einwandfreie Werkzeuge sind sichereWerkzeuge. Daher muss das Werkzeugnach jeder Benutzung auf Risse undfehlerhafte Schneiden untersucht werden.Nur scharfe Werkzeuge verwenden. DasArbeiten mit stumpfen Werkzeugen istunwirtschaftlich und ergibt schlechteArbeitsergebnisse. Die Rückschlaggefahrwird erhöht. Nach dem Schärfen einenProbelauf durchführen.

Schärfen

Das Schärfen und In-Stand-Setzen vonWerkzeugen ist Angelegenheit von Fach-leuten (Schärfdienste oder Kundendienstdes Herstellers).

17

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Holzbearbeitungsmaschinen

Abbildung 12: Tischkreissägemaschine

1) Spaltkeil

2) Schutzhaube und Absauganschluss

3) Parallelanschlag

4) Tischverbreiterung

5) Tischverlängerung

6) Ein-Aus-Schalter

7) Queranschlag

8) Absauganschluss

9) Schnitthöheneinstellung

10) Schnittwinkeleinstellung

Abb. 13: Vom Spaltkeil unabhängige Schutzhaube

Tischkreissägemaschine

Bau und Ausrüstung

Die Anforderungen an die sicherheitsgerechte Gestaltung von Tischkreissägemaschi-nen sind abhängig vom Herstellungsjahr der Maschine. Die technische Weiterentwick-lung in den vergangenen Jahren und Angleichung im europäischen Raum hat auch zuunterschiedlichen Sicherheitsanforderungen geführt. Die wesentlichen sicherheitstech-nischen Anforderungen an Tisch- und Formatkreissägemaschinen sind in einer Über-sicht zusammengestellt (siehe Anhang).

4

10

96

8

2

1

3

5

7

Absaugen

An Tischkreissägemaschinen müssenSpäne und Staub am Kreissägeblatt vonoben und von unten abgesaugt werden.

Die obere Schutzhaube dient gleichzeitigals obere Verdeckung des Werkzeuges.Gegen ein Berühren des Sägeblattes istsowohl eine getrennt angebrachte Schutz-haube (siehe Abbildung) als auch eine amSpaltkeil befestigte Schutzhaube möglich(siehe Anhang).

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GUV-SI 8041

ca. 2 mm

Abb. 14: Einstellen des Spaltkeils

Einstellen des Spaltkeils

Der Spaltkeil muss in der Sägeblattebenewaagerecht und senkrecht verstellbarsein, er darf nicht dicker als die Schnitt-fugenbreite und nicht dünner als derGrundkörper des benutzten Sägeblattessein.

• Spaltkeilhalterung lösen und Spaltkeilan das Sägeblatt heranschieben(Abstand zum Sägeblatt so klein wiemöglich einstellen; Höchstabstand:8 mm, alte Maschinen 10 mm)

• Position der oberen Werkzeugver-deckung (Absaughaube) prüfen, inder niedrigsten Stellung (Sicherheits-stift liegt auf dem Rücken des Spalt-keils auf ) muss sich das Sägeblatt freidrehen lassen

• Spaltkeilhalterung festziehen, Spalt-keil auf festen Sitz prüfen

• Werkzeugverdeckung wieder anbrin-gen, Tischeinlage einlegen, ggf. Roll-tisch vorschieben

• Prüfen, ob sich das Sägeblatt vonHand frei durchdrehen lässt

• Höhe des Sägeblattes entsprechendder Materialdicke einstellen (Säge-blattüberstand höchstens 10 mm überdem Werkstück, Einstellhilfe, z.B.Messwinkel, benutzen)

• Höchsten Punkt des Spaltkeils(Abb. 14) 2 mm tiefer als die Zahn-spitzen einstellen (Einstellhilfe: Werk-stück mit parallelen Kanten). DerSpaltkeil bleibt bei allen Arbeits-gängen in dieser Position(Ausnahme: Einsetzschneiden).

Bei Verdecktschnitten wird die Absaug-haube abgenommen. Die nicht am Spalt-keil befestigte Schutzhaube wird nurdann weggeschwenkt, wenn die Werk-stückführung dies zwingend erfordert.

Einrichten

Bei Werkzeugwechsel und allen Rüst-arbeiten darf die Maschine nur nach Ab-schluss dieser Arbeiten verlassen wer-den oder wenn für jeden weiteren Benut-zer erkennbar ist, dass die Maschinenicht betriebsbereit ist.

• Maschine gegen Anlaufen sicherndurch Null-Stellung des Haupt-schalters

• Lösen der Steckverbindung zum Netz• Tischeinlage herausnehmen, ggf.

Sägeblattverdeckung entfernen oderwegschwenken

• Sägewelle mit einsteckbarem Arre-tierungsstift oder eingebauter Arre-tiereinrichtung feststellen

• Spaltkeil lösen, zurückschieben undSpaltkeilbefestigung wieder leichtfestziehen

• Sägewellenmutter (Abb. 15) lösen,Linksgewinde beachten, d.h. Schrau-benschlüssel in Drehrichtung desWerkzeuges drehen, Wellenmutter mitder Hand ganz abschrauben, Säge-blatt auf weicher Unterlage ablegen

• Vor dem Aufspannen eines neuenSägeblattes Welle und die Druck-flächen der Flansche von Staub undSpänen säubern

• Geeignetes Sägeblatt nach Werkstoff,Schnittart und Schnittgeschwindigkeitauswählen und auf Schärfe, Schrän-kung und vollständige Verzahnungprüfen

• Kreissägeblatt auf die Welle aufschie-ben, dabei auf Drehrichtung und rich-tigen Bohrungsdurchmesser desSägeblattes achten, ggf. Reduzier-ringe verwenden

• Sägewellenmutter aufsetzen undohne Anwendung von Gewalt fest-ziehen (Schlüsselverlängerungen undSchläge mit dem Hammer auf denSchlüssel sind verboten)

• Sägewellenarretierung lösen

19

Abb. 15: Sägewellenmutter lösen

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B

C

C

C

Abb. 16: Gefahrenbereich Tischkreissäge

Arbeitsstellung – Gefahrenbereich

Die Arbeitsstellung (Abb. 16) an derMaschine wird so gewählt, dass einesichere Werkstückführung möglich ist undZwangshaltungen sowie Veränderungendes Standplatzes während der Bearbei-tung weitgehend vermieden werden. DerKörper befindet sich immer außerhalb desGefahrenbereiches.

Der Helfer „B“ hat seinen Standplatz aufder Abnahmeseite der Maschine. Er greiftnicht in den Arbeitsgang ein, sondernübernimmt nur die Ablage fertig bearbei-teter Werkstücke.

Beobachtern „C“ werden Plätze außer-halb des Gefahrenbereiches und seitlichvon der Maschine so zugewiesen, dasssie weder Werkstücktransport nochArbeitsgang behindern.

Bei Kreissägemaschinen sollte der Gefah-renbereich durch Bodenmarkierunggekennzeichnet werden.

Gefahren-bereich

A

Arbeiten an Kreissägemaschinen

Zuschnittmaterial ist immer auf Risse,Wuchsunregelmäßigkeiten, eingeschla-gene Nägel, Schrauben und sonstigeFremdkörper zu untersuchen.

Achtung Hinweis: Bei den Bildern 17–24wurde die obere Werkzeugverdeckungund Absaugung nur angedeutet oder imEinzelfall weggelassen, um Arbeitsgangoder Vorrichtung deutlicher zeigen zukönnen. Bei allen hier gezeigten Arbeitsgängenist aber die obere Verdeckung mit Absau-gung zwingend vorgeschrieben!

Besäumen und Auftrennen

Werkzeug: Sägeblatt für Längsschnitte.Besäumbrett (Abb. 17) so auf den Maschi-nentisch auflegen, dass die Gratleiste inder Führungsnut gleitet. Die Breite derGratleiste muss der Führungsnut ange-passt sein, um ein seitliches Ausweichendes Besäumbrettes zu vermeiden. Zursicheren Werkstückführung ist die Fixie-rung der vorderen Brettkante mittelsKlemmschuh oder Haltestiften erforder-lich. Nicht ebene Werkstücke mit der hoh-len Seite nach unten auf das Besäumbrett

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auflegen und durch Vorschieben einesichere Befestigung in der vorderen Halte-vorrichtung (Niederhalter, Stahlspitzen)herbeiführen.

Hände außerhalb der Schneidebene flachauf das Werkstück auflegen, die Fingersind geschlossen und der Daumen anlie-gend.

Gratleiste

NiederhalterKlemmschuh

Besäumbrett

Griffmulde

Abb. 17: Besäumen und Auftrennen

Haltestifte

Niederhalter

Schneiden breiter Werkstücke(Breite des bearbeiteten Werkstückesmehr als 120 mm)

Werkzeug: Sägeblatt für Längsschnitte.

Den Parallelanschlag entsprechend dervorgesehenen Werkstückbreite einstellen.Auf sichere Handauflage achten. Werdendurch den Schnitt schmale Werkstückeabgetrennt, so wird im Werkzeugbereichnur mit der rechten Hand oder unter Zu-hilfenahme eines Schiebeholzes der Vor-schub ausgeführt. Besteht bei verwachse-nen Hölzern die Gefahr, dass das Werk-

stück zwischen Kreissägeblatt, Spaltkeilund Anschlag klemmt, so ist der Anschlagbis auf die Sägeblattmitte zurückzuziehenoder es ist ein kurzer Hilfsanschlag ent-sprechend zu verwenden.

21

Hilfsanschlag

Abb. 18: Schneiden breiter Werkstücke

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Abb. 19: Schneiden langer Werkstücke

Abb. 20: Schneiden schmaler Werkstücke

Abb. 21: Schneiden von Kanten und Leisten

Schneiden von Kanten und Leisten

Werkzeug: Kreissägeblatt für Längsschnitt.

Parallelanschlag mit flacher Führungsseite montieren oder niedrigen Hilfsanschlagverwenden. Werkstück mit Schiebeholz vorschieben, bis sich das Werkstückende imBereich des Spaltkeils befindet. Lange Werkstücke gegen Abkippen am Ende desSchneidvorganges durch eine Tischverlängerung sichern.

Hinweis: Vorrichtungen, die einer Verbindung mit Teilen der Maschine bedürfen, sindmit Schrauben zu befestigen.

Schneiden langer Werkstücke

Überragen Werkstücke in der Position, die sie unmittelbar nach Ende des Schnittes ein-nehmen, die Maschinentischkante (Abnahmeseite) um mehr als ein Drittel der Werk-stücklänge, so ist der Einsatz einer Tischverlängerung erforderlich.

Schneiden schmaler Werkstücke(Breite des fertig bearbeiteten Werkstückes unter 120 mm)Werkzeug: Sägeblatt für Längsschnitt.

Den Parallelanschlag entsprechend der vorgesehenen Werkstückbreite einstellen.Werkstück mit beiden Händen vorschieben, im Bereich des Sägeblattes den Schiebe-stock benutzen und das Werkstück bis hinter den Spaltkeil durchschieben. Bei kurzenWerkstücken von Schnittbeginn an den Schiebestock zum Vorschieben verwenden.

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bb. 22: Querschneiden breiter Werkstücke

Querschneiden breiter Werkstücke

Werkzeug: Kreissägeblatt für Querschnitte.

Werkstück an den Queranschlag anlegen und mit der linken Hand gegen den Anschlagdrücken. Mit der rechten Hand Anschlag mit Werkstück vorschieben. Bei Verwendungeines Messanschlages ist dieser nach Beendigung des Schnittes hochzuklappen unddas Werkstück vom Sägeblatt abzurücken.

Breite Werkstücke, die zum seitlichen Abkippen neigen, müssen durch Maschinenaus-leger, Tischverbreiterung oder Auflageböcke abgestützt werden.

Querschneiden schmaler Werkstücke

Werkzeug: Feinzahniges Querschnittblatt.

Abweiskeil so einstellen, dass Werkstückabschnitte das Sägeblatt nicht berühren kön-nen (aufsteigenden Teil des Zahnkranzes durch Abweiskeil sichern).

Werkstück nur mittels Queranschlag oder Querschieber zuführen.

Abfallstücke nicht mit den Händen aus dem Bereich des Werkzeuges entfernen.

A

23

Abb. 23: Querschneiden schmaler Werkstücke

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24

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a)

Abb. 24:Querschneiden kurzer Werkstücke

Abb. 25:Verdecktschneiden: Schlitzen und Zapfen

Querschneiden kurzer Werkstücke

Werkzeug: Sägeblatt für Querschnitte (feinzahnig).

Parallelanschlag oder Hilfsanschlag so einstellen, dass das Werkstück nur bis zumBeginn des Sägeschnittes am Anschlag geführt wird (ein Einklemmen des Werkstückeszwischen Sägeblatt und Anschlag soll verhindert werden).

Werkstückzuführung nur mit Querschieber oder Queranschlag. Aufsteigenden Teil desZahnkranzes durch Abweiskeil sichern.

Verdecktschneiden: Schlitzen und Zapfen

Achtung! Wegen der fehlenden oberen Werkzeugverdeckung sind die im Folgendenbeschriebenen Arbeitsverfahren nur dem versierten Fachmann zu empfehlen.Nach Beendigung des Verdecktschneidens obere Absaughaube wieder anbringenbzw. in Schutzstellung absenken.

Obere Absaughaube entfernen und Spaltkeil als hintere Werkzeugverdeckung für denVerdecktschnitt einstellen. Parallelanschlag auf das Schlitz- oder Zapfenmaß einstellenund gegen seitliches Ausweichen sichern.

Werkstück mit Zuführlade führen, die rechte Hand sichert das Werkstück gegen Kippen,dabei Werkstückvorderkante nicht umfassen (Abb. 25b)!

Nach dem Schnitt die Zuführlade mit dem Werkstück zurückziehen.

Die Abmessungen des Werkstückaufnahmefalzes der Zuführlade müssen den Werkstückab-messungen entsprechen. Die Ausklinktiefe muss, um einen ausreichenden Druck auf dasWerkstück ausüben zu können, mindestens 1 mm geringer sein als die Werkstückdicke.

Erreichen Schlitztiefe oder Zapfenhöhe das Maß der Anschlaghöhe „C“, so ist zur Erhöhungdes Anschlages ein mit Schrauben „A“ befestigtes Vorsetzbrett „B“ zu benutzen (Abb. 25a).

b)

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a. mm

bb. 26: Verdecktschneiden: Nuten

b. 27: Verdecktschneiden: Fälzen

Verdecktschneiden: Nuten

Obere Absaughaube entfernen oder nach oben schwenken. Spaltkeil etwa 2 mm unterdie obere Sägezahnspitze einstellen und sicher befestigen bzw. verkürzten Spaltkeilentsprechend einstellen.

Beim Vorschieben Werkstück fest auf den Tisch drücken (sonst Gefahr eines unbeab-sichtigten Einsetzvorganges, siehe Abb. 26).

Beim Quernuten schmaler Werkstücke stets Queranschlag oder Querschieber verwenden.

Bei Verwendung von Nutwerkzeugen ist die Tischöffnung durch eine dem Werkzeugangepasste Tischeinlage zu schließen.

Nur für Handvorschub geeignete Nutwerkzeuge verwenden.

Verdecktschneiden: Fälzen

Werkzeug: Kreissägeblatt für Querschnitt

Beim Fälzen am Anschlag die Schnittfolge so wählen, dass die ausgeschnittene Leiste auf der dem Anschlag abgewandten Seite des Sägeblattes anfällt. Rückschlag-gefahr (siehe Abb. 27)!

Zum Fälzen Absaughaube nach oben schwenken und den Spaltkeil absenken. Auf guteWerkstückführung achten (hinteres Anschlagende ggf. gegen Ausweichen sichern).

c2

A

Ab

25

b)

a)

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GUV-SI 8041

Abb. 28: Verdecktschneiden: Absetzen

Abb. 30: Schiebehölzer

Abb. 29: Schiebestöcke

420

10 20

40

Beim Fälzen mit dem Hilfsanschlag diesen so mit dem Anschlag verschrauben, dassdas Werkstück oberhalb der abfallenden Leiste geführt wird.

Wird der Hilfsanschlag mit Schraubzwingen am Anschlag befestigt, so ist eine zusätz-liche Sicherung gegen Herabsinken des Hilfsanschlages erforderlich. Diese Sicherung(Leiste) muss festgeklemmt oder auf andere Weise gegen Verschieben gesichert sein,sie darf die Bewegung der abfallenden Leiste nicht behindern.

Verdecktschneiden: Absetzen

Werkzeug: Kreissägeblatt für Querschnitte. Den Parallelanschlag so zurückziehen, dassdas Klemmen verkanteter Abfallstücke zwischen Sägeblatt und Anschlag vermieden wird.

Beim Absetzen mit dem Winkelhilfsanschlag diesen so montieren und gegen Herab-senken sichern, dass nur der Zapfen, nicht aber die Abschnitte am Winkelhilfsanschlaggeführt werden.

Werkstück mittels Queranschlag oder Querschieber führen. Werkstück stets bis hinterden Spaltkeil durchschieben.

Vorrichtungen für Tischkreissägemaschinen

SchiebestockSchiebstöcke (Abb. 29) können in jeder Werkstatt mit geringem Aufwand hergestellt werden.

SchiebeholzSchiebehölzer (Abb. 30) mit Griffmulde werden in der Werkstatt hergestellt.

150

400 – 500

150

400 – 500

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1 mm

120

350

Abb. 31: Zuführlade

Abb. 32: Abweiskeil

Abb. 33: Hilfsanschläge

60

20

A

GriffmuldeKlemmschuh

A

Zuführlade

Zuführladen (Abb. 31) werden in der Werk-statt hergestellt, als Griff kann ein han-delsübliches, ausreichend stabiles undgroßes Beschlagteil verwendet werden.

Anmerkung: Griff nicht mit Schrauben,sondern mit Holzdübeln befestigen oderleimen.

Abweiskeil

Abweiskeile (Abb. 32) werden in der Werk-statt hergestellt. Das Maß „A“ ist entspre-chend der Tischgröße und der Befesti-gungsart zu wählen, Richtwert 600 mm.

Hilfsanschläge

Hilfsanschläge (Abb. 33) werden für denständigen Einsatz in der Werkstatt gefer-tigt. Ihre Maße richten sich nach denAbmessungen des Anschlages der Tisch-kreissäge. Durch geeignete Werkstoffwahl

muss ein Verziehen oder Werfen der Vor-richtung verhindert werden (z.B. durchVerwendung von Furnierplatten).

Besäumbrett

Das Besäumbrett (Abb. 34) kann in derWerkstatt gefertigt werden, das Maß „A“wird nach den üblichen Werkstücklängengewählt. Statt des hölzernen Klemm-schuhs kann ein Klemmschuh, wie er alsZubehör der Formatkreissägemaschinen(siehe Seite 21) geliefert wird, angebrachtwerden. Werkstoff sorgfältig auswählen,um ein Verziehen der Vorrichtung zu ver-meiden.

Eck- und Rundstabschneidlade

Bei der Anfertigung der Vorrichtung(Abb. 35) die Abmessungen der Kreis-sägemaschine berücksichtigen. DenDruckkamm aus Hartholz fertigen und inFaserrichtung einschneiden. Werkstoff-auswahl wie bei den Hilfsanschlägen.

2

27

Abb. 34: Besäumbrett Führungs- oderGratleiste

Abb. 35: Eck- und Rundstabschneidlade

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Abrichthobelmaschine

Abb. 36: Abrichthobelmaschine

1) Aufgabetisch

2) Abnahmetisch

3) schräg stellbarer Fügeanschlag

4) schwenkbarer Hilfsanschlag

5) Messerwellenverdeckung vor dem Anschlag

6) Messerwellenverdeckung nach dem Anschlag

7) Maschinenschalter

8) Höhenverstellung des Aufgabetisches

9) Fügeleiste mit Halterung

10) Absaughaube

Im Schulbereich werden vielfach kombi-nierte Hobelmaschinen für das Abrichtenund Dickenhobeln eingesetzt. Für denBetrieb als Dickenhobel sind Aufgabe-und/oder Abnahmetisch abnehmbar oderauch seitlich abklappbar, d.h. schwenkbarausgeführt (siehe „Dickenhobelmaschi-nen“). Die Absaughaube verdeckt imAbrichtbetrieb die Unterseite der Messer-welle (Auflage auf Dickenhobeltisch).

4

2

6

9

10

Bau und Ausrüstung

Die Anforderungen an die sicherheits-gerechte Gestaltung von Abrichthobel-maschinen sind abhängig vom Herstel-lungsjahr der Maschine. Die technischeWeiterentwicklung in den vergangenenJahren und die Angleichung im euro-päischen Raum hat auch zu unterschied-lichen Sicherheitsanforderungen geführt.

1

3

5

7

8

Einrichten

• Maschine gegen Einschalten sichern• Lösen der Steckverbindung zum Netz• Druckschrauben der Messerbefesti-

gung lösen, Messer herausnehmen• Aufspannflächen der Messerwelle

säubern• Streifenhobelmesser entölen und ein-

setzen

• Einstellen des Schneidenüberstandesmit Einstell-Lehre oder Einstellholz(Höchstüberstand 1,1 mm). Das Ein-stellen mit Einstellholz ist ein Behelf(Abb. 37a, Seite 29)

• Druckschrauben nach Herstelleranwei-sung anziehen. Sonst grundsätzlichmit den Druckschrauben in Wellen-mitte beginnen und von innen nachaußen anziehen.

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GUV-SI 8041

b)a) Abb. 37:a) Einstellen des Schneidenüberstandesb) Prüfung der Höhenlage des Abnahme-

tisches

• Nach jedem Messerwechsel Probelauf durchführen, danach Schneidenüberstandprüfen und Druckschrauben nachziehen.

• Nach dem Einsetzen der Hobelmesser ist zu prüfen, ob der Abnahmetisch zumSchneidenflugkreis der Messerwelle richtig eingestellt ist.

Arbeitsstellung – Gefahrenbereich

Den nicht benutzten Teil der Messerwelle stets verdecken (z.B. Klappenband, Schwenk-schutz, Vollverdeckung, Fügeleiste).

Arbeitsstellung wie im Bild (Abb. 38) gezeigt.

Handhaltung: Beide Hände auf dem Werkstück aufliegend, Finger geschlossen, Dau-men anliegend. Werkstückkanten nicht umfassen!

Geeignete Standplätze für Helfer „B“ und Beobachter „C“ wie im Bild gezeigt.

Gefahrenbereich stets freihalten.

29

Gefahrenbereich

B

C

C

Abb. 38: Gefahrenbereich Abrichthobelmaschine

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30

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Abb. 39: Abrichten breiter Werkstücke

Abb. 40: Fügen breiter Werkstücke

Arbeiten an Abrichthobelmaschinen

Abrichten breiter Werkstücke

Die Einstellung der Maschinentische überprüfen, vorgesehene Spanabnahme einstel-len, Werkstücke auf Metallteile, z.B. Nägel, untersuchen. Bei nicht ebenen Werkstück-flächen stets mit geringer Spanabnahme beginnen. Messerwelle vor und hinter demAnschlag den Werkstückabmessungen entsprechend verdecken.

Beim Werkstückvorschub den Druck in Tischrichtung auf der Seite des Abnahmetischesausüben.

Fügen breiter Werkstücke (Abhobeln von Winkelkanten an hochkant zugeführten Werkstücken)

Einstellung von Maschinentisch und Fügeanschlag überprüfen. Auf sichere Befestigungdes Fügeanschlages achten!

Bei Maschinen mit Klappenschutz Fügeleiste so einstellen, dass das Werkstück sicheram Anschlag geführt wird, unbenutzten Teil der Messerwelle verdecken.

Das Werkstück gleichmäßig vorschieben (Abb. 40), den Druck in Tischrichtung auf derAbnahmetischseite ausüben.

Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke

Am Fügeanschlag angebrachten Winkelhilfsanschlag in Arbeitsstellung schwenkenoder selbst gefertigten Hilfsanschlag sicher befestigen.

Bei Maschinen mit Klappenschutz die Fügeleiste verwenden, den nicht benutzen Teilder Messerwelle verdecken (Abb. 41, Seite 31).

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a) b)

120350

60

360

120

400

A

Abb. 45: Zuführlade

Abb. 44: Niedriger Anschlag

Abb. 43: Fügeleiste

Abb. 42: Zuführlade

Schwenkschutz, Klappenband

Abrichten kurzer Werkstücke

Einstellung des Maschinentisches überprü-fen und geringe Spanabnahme einstellen.

Werkstück in Zuführlade (Abb. 42) ein-legen und die Zuführlade mit beidenHänden vorschieben. Zuführlade etwa 20° gegen Vorschubrichtung gedrehtvorschieben.

Vorrichtungen für Abrichthobelmaschinen

Fügeleiste

Fügeleisten und Halterungen (Abb. 43)können von den Herstellern der Maschi-nen bezogen werden.

Niedriger Anschlag

Die Herstellung hölzerner, niedriger An-schläge entspricht der Anfertigung derHilfsanschläge für Kreissägemaschinen.

Zuführlade

Handgriff so ausführen, dass die Lade(Abb. 45) mit beiden Händen am Griff ge-führt werden kann. Anschlagleiste „A“anleimen (Dübel), nicht schrauben odernageln!

Abb. 41: Abrichten und Fügen schmalerWerkstücke

31

Abb. 46: Schwenkschutz, Klappenband

a) Schwenkschutz

b) Klappenband

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Dickenhobelmaschinen

2

7

8

9

1

3

45

6

3 mm ca. 1 mm

2

7

Bau und Ausrüstung

Abb. 47: Maschinenansicht

Abb. 48: Querschnitt der Maschine

1) Messerwelle

2) Absaughaube

(verhindert Eingriff in das Hobelmesser)

3) Greiferrückschlagsicherung,

gegen Durchpendeln gesichert

4) Druckbalken

5) EInzugwalze

6) Auszugwalze

7) Maschinentisch (Dickenhobel)

8) Höhenverstellung

9) Maschinenschalter

10) Gleitwalzen

Die Anforderungen an die sicherheitsgerechte Gestaltung von Dickenhobelmaschinensind abhängig vom Herstellungsjahr der Maschine. Die technische Weiterentwicklungin den vergangenen Jahren und die Angleichung im europäischen Raum hat auch zuunterschiedlichen Sicherheitsanforderungen geführt.

10

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GUV-SI 8041

Abb. 49:Gefahrenbereich Dickenhobelmaschinen

AB

C Gefahrenbereich

Arbeiten an Dickenhobelmaschinen

Hobeln schmaler Werkstücke

Tischhöhe entsprechend der Werkstückdicke einstellen. Vorschubgeschwindigkeitwählen. Bei starren Einzugwalzen und Druckbalken jeweils nur zwei Werkstücke gleich-zeitig bearbeiten, diese jeweils an den Außenseiten der Einschuböffnung zuführen.

Bei Maschinen mit Gliedereinzugwalzen (Abb. 52) und Gliederdruckbalken könnenmehrere schmale Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden.

Arbeitsstellung – Gefahrenbereich

Der Bediener „A“ muss beim Zuführen der Werkstücke stets neben dem Werkstück ste-hen, nie mit dem Körper Werkstücke nachschieben. Gefahrenbereich beachten.

Helfer „B“ einsetzen oder das Abkippen langer Werkstücke z.B. durch eine Tischverlän-gerung verhindern „C“.

Arbeitsgang erst beginnen, wenn die volle Messerwellendrehzahl erreicht ist.

Bei Störungen sofort den Werkstückvorschub abschalten, Späne und Splitter nicht beieingeschalteter Maschine von den Tischen entfernen.

Das Hobeln kurzer Werkstücke vermeiden.

33

Abb. 50:Hobeln schmaler Werkstücke

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GUV-SI 8041

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GUV-SI 8041

Abb. 51:Hobeln breiter Werkstücke

Abb. 52:Gliedereinzugwalzen und Gliederdruck-balken

Hobeln breiter Werkstücke

Tischhöhe und Vorschubgeschwindigkeit einstellen.

Lose Äste vor dem Hobeln entfernen.

Zum Hobeln nicht paralleler Flächen (Abb. 51) nur geeignete Schablonen benutzen, diedas Werkstück sicher aufnehmen, dabei stets mit geringer Spanabnahme beginnen.

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GUV-SI 8041Bandsägemaschinen

Abb. 53: Bandsägemaschine

1) Bandsägerollen

2) abwärts laufender Teil des Sägeblattes

3) obere Sägeblattführung

4) untere Sägeblattführung

5) Verstellung der oberen Sägeblattführung

6) Verkleidung der Bandsägerolle

7) verstellbare Verdeckung des Sägeblattes

8) Tischeinlage

9) Parallelanschlag

10) Absaugstutzen

Bau und Ausrüstung

Die Anforderungen an die sicherheitsgerechte Gestaltung von Tischbandsägemaschi-nen sind abhängig vom Herstellungsjahr der Maschine. Die technische Weiterentwick-lung in den vergangenen Jahren und die Angleichung im europäischen Raum hat auchzu unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen geführt.

Die wesentlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Tischbandsägemaschinensind in einer Übersicht zusammengestellt (siehe Anhang).

1

35

2

1

3

4

5

6

6

7

8

9

10

11

12

13

11) Befestigungsschiene für Tischvergrößerung

12) Spannvorrichtung für das Bandsägeblatt

13) Neigungsverstellung der oberen Bandsägerolle

Abb. 54:Obere und untere Sägeblattführung

3

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2 mm

Abb. 57:Einstellung der Sägeblattführung

Abb. 56: Tischeinlagen

Abb. 55: Bandage

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Bandage

Durch Form und Material der Bandage „A“ (Auflage auf den Bandsägerollen) werdenein ruhiger Lauf, eine Schonung der Sägezähne und der Schränkung sowie ein selbst-tätiges Ausrichten des laufenden Bandes zur Bandagenmitte hin erreicht (übliche Ban-dagenform: leicht ballige Ausführung, Werkstoff: Gummi oder Kunststoff ).

Tischeinlage

Tischeinlagen (Abb. 56) müssen mit der Tischoberfläche bündig sein. Ausgeschla-gene Tischeinlagen sind unverzüglich zu erneuern, erleichtert wird dies durch aus-tauschbare Tischeinlagen „C“. Tischeinlagen müssen mit Bohrungen versehen sein.

Einrichten

• Einstellung der Sägeblattführung: Seitenführung bis auf etwa 2 mm hinter denZahngrund (Abb. 57) einstellen, Rückenrolle dicht an das Sägeblatt heranstellen (ca. 0,5 mm). Die Rolle darf nur beim Schnittvorgang mitlaufen.

• Bei balligen Bandagen der Bandsägerollen läuft das Sägeblatt in der Mitte derRollen, bei geraden Bandagen wird das Blatt so eingestellt, dass die Zahnspitzenetwas über die Bandagenkanten hinausragen. Die Einstellung des Sägeblattlaufeserfolgt immer bei zurückgestellten Blattführungen, die Rollen werden dabei mit derHand gedreht.

• Den Sägeblattwechsel und das Einstellen des Sägeblattes immer bei abgeschalte-ter und gegen Wiedereinschalten gesicherter Maschine vornehmen! Sägezähnemüssen immer nach unten zeigen.

„A“ „A“

„C“ „C“

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GUV-SI 8041

bb. 59: Längsschnitte, Auftrennen

bb. 58:efahrenbereich Bandsägemaschinen

Arbeitsstellung – Gefahrenbereich

Richtige Arbeitsstellung: Vor der Maschine in Schnittrichtung stehend „A“.

Werkstückhandhabung: Hände außerhalb der Schneidebene flach auf dem Werkstück auf-liegend. Gleichmäßig vorschieben, Schnitt durchgehend ausführen, nicht zurückziehen.

Breite und lange Werkstücke durch Tischverlängerungen oder Rollenböcke abstützen.

Der Helfer „B“ steht in Schnittrichtung hinter der Maschine.

Beobachtern Standplätze zuweisen „C“.

Gefahrenbereich

A

B

C

Arbeiten an Bandsägemaschinen

Längsschnitte, Auftrennen

Werkzeug: Breites, geschränktes, scharfes Bandsägeblatt

Werkstückführung: Werkstück gleichmäßig dem Rissverlauf folgend vorschieben (Abb. 59).

Bei Schnittende Werkstücke in Pfeilrichtung bewegen, nicht zurückziehen.

Bei der Bearbeitung langer Werkstücke Tischverlängerungen hinter der Maschinebenutzen, um das Abkippen der Werkstücke zu verhindern.

Bogenschneiden (Schweifen)

Werkzeug: Schmales, ausreichend geschränktes, scharfes Bandsägeblatt.

Werkstückführung: Werkstück in Richtung des angezeichneten Risses dem Sägeblattzuführen und durch Drehen den Schnittverlauf nach Riss bestimmen. Werkstück nichtzurückziehen, es besteht die Gefahr, dass das Band von den Sägerollen abläuft. Beieinem breiten Werkstück zuerst den Mittelschnitt ausführen (siehe Abb. 60, Seite 41). A

AG

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Abb. 61: Querschnitte, liegend

Abb. 60: Bogenschneiden (Schweifen)

Querschnitte, liegend

Werkzeug: Breites, ausreichend geschränktes, scharfes Bandsägeblatt.

Werkstückführung: Hände so auf das Werkstück (Abb. 61) auflegen und Vorschubdruckso ausüben, dass ein gleichmäßiger Vorschub erreicht und ein Druck vermieden wird,der zum Schließen der Schnittfuge führt (Pfeilrichtung beachten).

Querschnitte, hochkant

Werkzeug: Breites, ausreichend geschränktes, scharfes Bandsägeblatt.

Werkstückführung: Sägeblattführung und Verdeckung des Sägeblattes entsprechendden Werkstückabmessungen einstellen. Werkstück links am Maschinengestell bzw. ander Verkleidung des aufsteigenden Sägeblatts anlegen und im Schnittbereich gleich-mäßig vorschieben. Lange Werkstücke z.B. durch Rollenböcke oder Tischverlängerun-gen gegen Abkippen bei Schnittende sichern.

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GUV-SI 8041

Abb. 62: Querschnitte, hochkant

Abb. 63: Auftrennen nach Anriss

Auftrennen nach Anriss

Werkzeug: Breites, ausreichend geschränktes, scharfes Bandsägeblatt.

Werkstückführung: Schnittverlauf anreißen, Werkstück durch Druck in Schnittrichtungund durch seitliche Führung dem Riss entsprechend führen (Abb. 63). Anlagewinkel alsSchutz gegen Kippen des Werkstückes und zur seitlichen Führung verwenden. Anlage-winkel stets vor dem Sägeblatt ansetzen (hinter dem Sägeblatt besteht die Gefahr desZusammendrückens der Schnittfuge). Im Schneidbereich zusätzlich Schiebestock ver-wenden. Bei langen Werkstücken eine Tischverlängerung benutzen.

Auftrennen am Anschlag

Werkzeug: Breites, ausreichend geschränktes, scharfes Sägeblatt.

Werkstückführung: Parallelanschlag einstellen und ggf. nach dem Bandsägeblatt aus-richten. Beim Auftrennen schmaler Werkstücke zur sicheren Führung eine Zuführladeund zum Vorschieben den Schiebestock verwenden (Abb. 64, Seite 40).

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Abb. 65b: Rundholzlade

Abb. 65a: Keilstützen

Abb. 65: Rundholz schneiden

Abb. 64: Auftrennen am Anschlag

Rundholzschneiden

Werkzeug: Breites, ausreichend geschränktes scharfes Bandsägeblatt.

Werkstückführung: Rundholz mit geeigneter Vorrichtung gegen Drehen durch denSchnittdruck sichern. Als Sicherung für gelegentliches Rundholzschneiden sind Keil-stützen (Abb. 65a) geeignet, für häufig wiederkehrende Rundholzschneidearbeiten wirdeine den Werkstückabmessungen entsprechende Rundholzlade verwendet (Abb. 65b).

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190

250

18

100

250

Abb. 66: Kreisschneiden

Abb. 67: Anlagewinkel

Kreisschneiden

Werkzeug: Schmales, gut geschränktes Bandsägeblatt.

Werkstückführung: Befestigen der Kreisschneidevorrichtung (siehe Abb. 71) auf demMaschinentisch, sodass die Hinterkante des U-förmigen Ausschnittes „D“ mit der Zahn-grundlinie und dem Werkstückdrehpunkt „F“ fluchtet (siehe Fluchtlinie „E“). Zur Zen-trierung im Kreismittelpunkt der Werkstückunterseite einen Dübel als Drehpunkt ein-setzen. Dübel in den Werkstückdrehpunkt „F“ führen und Werkstück dann gleichmäßigdrehen.

Größere Werkstücke gegen Abkippen sichern.

Bei häufigen Kreisschneidearbeiten (Abb. 66) Vorrichtung durch Schraubverbindungauf dem Tisch befestigen. Werden Schraubzwingen verwendet, so sind immer zweiStück an gegenüberliegenden Seiten anzusetzen (Holzbeilage verwenden). Die Vorrich-tung muss dann so bemessen sein, dass das Zuführen und Drehen des Werkstückesnicht durch die Zwingen behindert wird.

Vorrichtungen für Bandsägemaschinen

AnlagewinkelAnlagewinkel können in der Werkstatt gefertigt werden. Keine Schrauben oder Nägelverwenden!

ZuführladeAnschlagleiste „A“ anleimen (Dübel), Griff (Abb. 68) ebenso befestigen. Schrauben, Nägelu.a. Metallteile nie in den Bereichen von Vorrichtungen verwenden, wo Werkzeugberührungnicht völlig auszuschließen ist.

41

18 30

250

100

Abb. 68: Zuführlade

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GUV-SI 8041

Abb. 71: Kreisschneidevorrichtung

Abb. 70:Keilstützen

Abb. 69: Rundholz

Rundholzlade

Leisten „A“ so anbringen, dass die Lade spielfrei von der Platte „B“ (Abb. 69) geführtwird. Führungsplatte „B“ stets zum Bandsägeblatt fluchtend montieren.

Keilstützen

Stahlspitzen so anordnen und befestigen,dass Rundhölzer unterschiedlichenDurchmessers durch die Spitzen gehaltenwerden (Abb. 70).

Kreisschneidevorrichtung

Länge des Maschinentisches „A“Vorrichtungsbreite, etwa 1,2 x Radius desgrößten Werkstücks „B“Anlageleiste „C“Aussparung zur Aufnahme des Bandsäge-blattes „D“ Fluchtlinie „E“ senkrecht zur Schnittliniein Höhe des Bandsägeblattzahngrundes(Anlageleiste „C“ entsprechend an-bringen)Werkstückdrehpunkt „F“

A

B

A

B

C

D

E

F

lade

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Bohrmaschine

a

b

c

d

e

f

g

h

i

j

Bau und Ausrüstung

• Verkleidung des Antriebes der Bohr-spindelOffene Wellen und Riementriebe(ältere Maschinen) müssen mit einerzusätzlich angebrachten Verkleidunggesichert sein.

• Werkzeugspannvorrichtung (Bohr-futter)

• Werkzeugspannvorrichtungen mit vor-stehenden Teilen müssen mit einerzusätzlichen Verdeckung versehensein.

• Der Maschinentisch zur Aufnahme vonWerkstücken muss mit Vorrichtungenversehen sein, die eine sichere Werk-stückbefestigung ermöglichen.

• Werkzeugvorschub (Bohrer absenken)• Maschinenschalter• Maschine am Aufstellungsort form-

schlüssig befestigen

a) b)

c)

Abb. 73: Werkzeuge

Zu empfehlen ist die Verwendung einesSchnellspannbohrfutters, da so die Un-fallgefahr durch steckengebliebene Bohr-futterschlüssel vermieden wird.

Werkzeuge

a) Spiralbohrer für Holz, Kunststoff undMetall

b) Spiralbohrer mit Zentrierspitze fürHolz- und Plattenwerkstoffe

c) Forstner-Bohrer für Holz- und Platten-werkstoffe

d) Glockensäge für Holz- und Platten-werkstoffe

43

d)

Abb. 72: Ständerbohrmaschine

a) Säule

b) Motor

c) Abdeckung, darunter Riemenscheibe zur

Drehzahländerung

d) Handhebel für Vorschub

e) Bohrspindel

f ) Bohrfutter

g) Bohrer

h) verstellbarer Bohrtisch

i) Maschinenfuß mit Bohrtisch

j) Schalter

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Abb. 74: Maschinenschraubstock

GUV-SI 8041

Betrieb

• Vor Beginn der Arbeit Schmuck, Ringe, Armbanduhren ablegen. Eng anliegendeKleidung (Ärmel) tragen. Bei langem Haar nur mit Mütze oder Haarnetz arbeiten

• Beim Bohren keine Handschuhe tragen!• Bohrer bis zum Anschlag ins Bohrfutter schieben, gerade und fest einspannen• Spannschlüssel sofort abziehen• Auf Rundlauf prüfen, Bohrer darf nicht schlagen• Werkstück auf den Maschinentisch auflegen und gegen Mitdrehen sichern• Kleine Werkstücke im Maschinenschraubstock festspannen • Beim Bohren von sprödem Material Schutzbrille tragen• Bohrspäne absaugen (nur bei Stillstand der Maschine)• Als Gefahrenbereich um die Maschine ist ein Radius von 1,5 m zu empfehlen

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Handmaschinen/Elektrowerkzeuge

Von Hand geführte Elektrowerkzeugeunterliegen gegenüber stationärenMaschinen durch die Art des Einsatzeseinem erhöhten Verschleiß. Dabei auftre-tende Isolationsfehler, insbesondere derAnschlussleitungen, können zu gefähr-lichen Körperdurchströmungen führen.Daher müssen diese Elektrowerkzeugealle 12 Monate durch eine Elektrofachkraftgeprüft werden.

Elektrowerkzeuge sind zusätzlich vorjeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfungzu unterziehen. Kabel, Gehäuse undStecker werden dabei auf erkennbareBeschädigungen hin untersucht. Schad-hafte elektrische Betriebsmittel nichtbenutzen, sofort von einer Elektrofach-kraft in Stand setzen lassen.

Elektrowerkzeuge, die von Hand geführtwerden, müssen so eingerichtet sein,dass ein schnelles Ausschalten von denHandgriffen aus möglich ist.

Elektrowerkzeuge, die wie ortsfeste Holz-bearbeitungsmaschinen betrieben wer-den (Einbau in Maschinentisch), müssen

den Anforderungen für ortsfeste Maschi-nen entsprechen. Elektrische Anschluss-kabel so verlegen, dass sie vor Beschädi-gungen geschützt sind und keine Stolper-stellen bilden.

Allgemeine Hinweise für einen sicherenBetrieb von Handmaschinen:

• Elektrowerkzeuge nur in Arbeits-stellung einschalten

• Nur über den Geräteschalter ein- undausschalten, Betriebsschaltungennicht mit Steckvorrichtung ausführen

• Nach jedem Arbeitsgang die Maschinesofort abschalten

• Maschinenauslauf abwarten, Maschi-ne gegen Umkippen und Herabfallengesichert ablegen

• Bei Wartungsarbeiten und Werkzeug-wechsel sowie beim Einstellen derMaschine diese stets durch Lösen der Kabelsteckverbindung vom Netztrennen

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Handbohrmaschine

Abb. 75: Bohrmaschine

1) Werkzeugspannvorrichtung (Bohrfutter)

Für die Verwendung in Schulen wird dringend

empfohlen, Schnellspannfutter einzusetzen

2) Führungsgriff

3) Schalteinrichtung für unterschiedliche Werk-

zeugdrehzahlen

4) Maschinenschalter

5) Feststellvorrichtungen des Maschinenschalters

Bau und Ausrüstung

1

2

3

4

5

Betrieb

• Für Werkstoff geeigneten Bohrer aus-wählen

• Maschine mit beiden Händen halten• Bei der Bearbeitung von sprödem

Material und bei Arbeiten über KopfSchutzbrille benutzen

• Zusatzhandgriff dem Arbeitsgang ent-sprechend einstellen

• Kleine Werkstücke verdrehsichereinspannen

• Feststehende Bohrtiefenanschlägebevorzugen

• Anbohren mit geringer Drehzahl• Winkeländerung beim Bohren (Gefah-

ren durch Bohrerbruch) vermeiden• Soweit es der Arbeitsgang ermöglicht,

Ständerbohrmaschine verwendenoder Bohrmaschinenständer nutzen

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Handkreissägemaschine

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6

Abb. 76: Handkreissägemaschine

1) Spaltkeil (nicht sichtbar)

(Der Höchstabstand zwischen dem Zahnkranz das

Sägeblattes und dem Spaltkeil beträgt 5 mm)

2) Feste Verkleidung des Sägeblattes (Absaughaube)

3) Bewegliche Schutzeinrichtung im Schneidebereich

(Schutzstellung darf nicht durch Festklemmen ver-

hindert werden)

4) Absauganschluss

5) Haltegriff mit Maschinenschalter

6) Vorderer Haltegriff

Bau und Ausrüstung

Betrieb

• Handkreissägemaschinen dürfen nicht von Schülern bedient werden(Beschäftigungsverbot)

• Werkzeuge (siehe Tischkreissäge)• Spaltkeilabstand und -befestigung prüfen• Kabel zur Vermeidung einer Stolpergefahr ggf. über die Schulter legen• Handkreissägemaschine mit beiden Händen führen• Beim Vorschieben der Handkreissäge muss sich die bewegliche Schutzeinrichtung

selbsttätig öffnen oder die Arretierung durch Knopfdruck gelöst werden, bevor dasKreissägeblatt das Werkstück erfasst

• Maschine einschalten und zügig am Riss entlang über das Werkstück schieben• Maschine erst nach dem Schließen der beweglichen Schutzeinrichtung und nach

Stillstand des Werkzeuges ablegen.

Zuschnitt von Vollholz

Werkzeug: Kreissägeblatt für Querschnitt

• Erforderliche Schnitttiefe einstellen(Richtwert: höchstens 10 mm mehr als Werkstückdicke)

• Anschlusskabel und Absaugschlauch so verlegen, dass Stolperstellen vermiedensind, die zügige Bewegung der Maschine beim Arbeitsgang aber nicht behindertwird

• Werkstück gegen Verschieben sichern und dabei so anlegen, dass sich dieSchnittfuge durch den Druck des Vorschubes nicht schließt

• Sägeblatt muss unter Werkstück freilaufen können (Abb. 77)

47

Abb. 77: Zuschnitt von Vollholz

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GUV-SI 8041

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GUV-SI 8041

Abb. 78: Zuschnitt von Platten

Zuschnitt von Platten

Werkzeug: Kreissägeblatt für Plattenmaterial

• Erforderliche Schnitttiefe einstellen• Werkstück auflegen und gegen Verschieben sichern• Plattenteile sachgerecht abstützen, um Festklemmen des Sägeblattes zu vermeiden

(Abb. 78)• Für eine Führung der Handkreissägemaschine sorgen z.B. durch Führungslineal

oder Führungsschiene• Arbeitsstellung so wählen, dass Positionswechsel während des Schnittes

vermieden werden

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Handoberfräse

Bau und Ausrüstung

Abb. 79: Handoberfräse

1

2

3

4

5

Maschinentisch

Betrieb

• Handoberfräsen dürfen von Schülern nicht bedient werden (Beschäftigungsverbotesiehe Seite 13)

• Geeignetes Werkzeug auswählen und vor Netzanschluss Frästiefe einstellen• Vorrichtungen zur sicheren Maschinenführung benutzen• Werkstück bearbeitungsgerecht auflegen und gegen Verschieben sichern• Bei Arbeiten mit Frässchablone diese ebenfalls gegen Verschieben sichern• Maschine einschalten, Fräser absenken• Fräsrichtung immer im Gegenlauf (sonst Unfallgefahr).• Maschinen ausschalten, Festklemmvorrichtung lösen, Werkzeug hochfahren und

Werkzeugstillstand abwarten• Vor Ausspannen des Werkzeuges Netzstecker ziehen.

2

6

1)

49

2) Handgriffe zur Maschinenführung

3) Im Griffbereich angeordnete Einschaltvorrichtung

4) Festklemmvorrichtung für Werkzeugträger

5) Vorrichtungen zur sicheren Maschinenführung

(Seitenanschlag)

6) Absauganschluss

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Stichsägemaschine

Bau und Ausrüstung

Abb. 80: Stichsägemaschine

1) Maschinentisch

2) Halte- und Führungsgriff der Maschine

3) Maschinenschalter

4) Einstellung der Pendelbewegung des Werkzeuges

5) Absauganschluss

1

2

3

4

5

Betrieb

• Werkstück bearbeitungsgerecht auflegen (kleinere Werkstücke festspannen bzw.gegen Verschieben sichern)

• Maschinenführung mit beiden Händen• Maschine erst in Arbeitsstellung bringen, dann einschalten• Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen• Werkstücke im Arbeitsbereich nicht umfassen• Werkstückunterlagen verwenden, sodass die Werkzeugbewegung nicht behindert

wird• Sägeblatt nie seitlich an den Riss heran oder vom Riss wegdrücken

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Bau und Ausrüstung – Handbandschleifmaschine

Handbandschleifmaschine/Schwingschleifer

Abb. 81: Handbandschleifmaschine

1) Handgriff

2) Schalter

3) Maschinentisch

4) Einrichtung zur Regulierung der Bandspannung

5) Führungsgriff

6) Verdeckung der Bandeinzugstelle

7) Absauganschluss

1

2

34 5

6

7

12 3

4

2

Abb. 82: Schwingschleifer

1) Schalter

2) Halte- und Führungsgriffe der Maschine

3) Schleiftisch

4) Absauganschluss

Betrieb

• Einsatz auf das unverzichtbare Maß beschränken• Spannung und Lauf des Schleifbandes überprüfen• Werkstück bearbeitungsgerecht auflegen und gegen Verschieben sichern• Maschine mit beiden Händen führen• Schleifstaub durch Anschluss der Maschine an einen Entstauber absaugen• Werkbänke und Fußböden reinigen (Staub aufsaugen)

Bau und Ausrüstung – Schwingschleifer

Betrieb

• Maschine nur für Feinschliff einsetzen, Beschränkung auf das unverzichtbareMindestmaß

• Schleifpapier durch eine Klemmvorrichtung befestigen oder selbsthaftendesSchleifpapier verwenden (vor Netzanschluss)

• Maschine mit beiden Händen führen• Werkstück gegen Verschieben sichern• Schleifstaub durch Anschluss an Entstauber absaugen bzw. integrierte Absaugung

benutzen• Werkbänke und Fußböden reinigen (Staub aufsaugen)

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Holzbearbeitung von Hand/Schleifen von Hand

60 % der Schülerunfälle im Technikunter-richt werden durch Schnittverletzungenan den Schneiden und Spitzen der Hand-werkzeuge oder auch an Werkstoffen sel-ber als „Unfall auslösendem Gegenstand“hervorgerufen.

Verletzter Körperbereich ist bei über 70 %dieser Unfälle der Hand-, Unterarm- und

Gelenksbereich. Weiterhin treten zahlrei-che Unfälle im Augenbereich durch dieEinwirkung von Spänen und Stäuben auf.

Die Hinweise zum Gesundheitsschutz indiesem Kapitel behandeln deshalbschwerpunktmäßig eine sichere Hand-habung der Werkzeuge durch Schülerin-nen und Schüler.

Schleifen von Hand

Für Handschleifarbeiten wird Schleifpa-pier (z.B. Glas- oder Sandpapier) oderSchleifleinen zweckmäßigerweise miteinem Schleifklotz benutzt. Die Körnungdes Schleifpapiers wird durch Ziffernangegeben. Für Feinschliff kann z.B.220er Papier (feines Papier), für gröbereArbeiten 80er Papier (grobes Papier)benutzt werden.

Großformatige Schleifpapierbögen sindz.B. auf Größe der Schleifklötze aufzu-trennen. Die Bögen können z.B. an einerTisch- oder Brettkante gerissen werden(keine Messer oder Scheren benutzen, dadie Schneiden beschädigt werden). Dar-auf achten, dass keine scharfen Kantenbestehen bleiben.

Sichere Handhabung (Minimierung derSchleifstaubbelastung):• Schleifen nach Lehrplan auf den

absolut notwendigen Umfang be-grenzen

• Werkstücke genau zusägen, Schleifennur für Oberflächenbearbeitung

• Handschliff nur für Kleinteile undgekrümmte Werkstücke

• Weichhölzer (Fichte, Tanne u.a.)bevorzugen. Das Gefährdungsrisikobeim Schleifen von Harthölzern(Buche, Eiche etc.) ist eindeutighöher (Verwendungsverbot sieheSeite 11)

• Durchführung der Schleifarbeiten aufabgesaugte Maschinen verlagern

• Mit vorhandenem Industriestaubsau-ger beim Handschliff durch zweitenSchüler entstehenden Staub absau-gen

• Abgelagerten Schleifstaub von Werk-bänken und Böden nur aufsaugen.

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Feilen und Raspeln

Abb. 83: Feilen und Raspeln

Feilen und Raspeln werden zur Nachbear-beitung von Holz, Metall und Kunststoffeneingesetzt (Raspeln für Grobarbeiten, Fei-len für Nacharbeiten).

Der Feil- oder Raspelvorgang kann alsflächig wirksames Sägen beschriebenwerden. Die Schneiden (Zähne) der Feileoder Raspel sind neben- und hintereinan-der versetzt angeordnet.

Aufbau: Feilenkopf, Feilenblatt, Angel,Heft(Griff )- bzw. Raspelkopf, Raspelblatt.

Feilen und Raspeln werden entsprechendihrem Verwendungszweck z.B. als Flach-,Vierkant-, Halbrund-, Dreikant- oderRundfeile bzw. -raspel bezeichnet.

Sichere Handhabung

• Feilen und Raspeln nie ohne Heft (d.h.Griff ) benutzen (Verletzungsgefahr ander spitzen Angel)

• Keine Werkzeuge mit beschädigtemHeft verwenden

• Hefte vor Benutzung auf festen Sitzprüfen (Feilenblätter können aus demHeft herausrutschen)

• Lose Hefte mit Holzhammer festschla-gen oder Heft leicht auf festen Unter-grund stoßen

• Werkstücke bei der Bearbeitung stetseinspannen

• Werkzeug mit beiden Händen führen• Bei der Bearbeitung Heft nicht an das

Werkstück stoßen (Lockerung desHeftes)

• Feilen, Raspeln z.B. an Werkzeugwandaufbewahren (keine Lagerung inSammelkästen, da Beschädigung derWerkzeugschneiden möglich)

• Reinigung der Werkzeuge mit Feilen-bürste

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Hobeln

1

2

3

45

67

8 9

10

Abb. 84: Hobel

1) Hobelkasten

2) Hobelsohle

3) Nase

4) Handschoner

5) Spanloch

6) Hobeleisen

7) Keil

8) Keilwiderlager

9) Schlagkopf

10) Hobelmaul

Ein sicherer Hobelvorgang soll am Bei-spiel des Schrupp- und Schlichthobelserläutert werden. Der generelle Aufbaudieser beiden Hobeltypen ist in der obi-gen Abbildung dargestellt.

Die Hobelsohle ist auf den Hobelkastenaufgeleimt. Der Hobelgriff wird als Hobel-nase bezeichnet. Das Hobeleisen selbstwird durch einen Holzkeil mit einerAbstützung am sog. Keilwiderlager fest-geklemmt.

Der Schrupphobel wird in der Regel fürVorarbeiten (Schruppen) eingesetzt(Abhobeln großer Späne zur Beseitigunggrober Unebenheiten, z.B. Abhobeln vonBaumkanten). Die Breite des Hobeleisensbeträgt 30 bzw. 33 mm.

Der Schlichthobel wird zum Glätten z.B.rauer Bretteroberflächen (Schlichten) ein-gesetzt. Die Breite des Hobeleisensbeträgt 45, 48 oder auch 51 mm.

Durch leichte Schläge mit dem Hammerauf das Hobeleisen wird der Überstanddes Hobeleisens so eingestellt, dass es

gleichmäßig über die Hobelsohle hervor-ragt (genaues Maß durch Hobelprobeermitteln). Danach wird das Hobeleisendurch einen Schlag auf den Hobelkeilfestgeklemmt.

Sichere Handhabung

• Werkstück bei der Bearbeitung stetseinspannen

• Werkstück auf Nägel etc. prüfen• Hobeleisen sachgerecht schärfen• Führung des Hobels mit beiden Hän-

den (linke Hand: Hobelnase, rechteHand: Handschoner)

• Hobel ansetzen: Druck auf linke Handam Vorderteil, rechte Hand führt

• Hobelvorgang: Druck auf rechte Handverlagern (gleichmäßiger Druck aufHobelnase und Hobelende)

• Werkstückende: linke Hand entlasten,Hobel anheben

• Beim Zurückziehen des Hobels ent-weder Hobel anheben oder schrägstellen, um Werkzeugschneide zuschonen.

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Stemmen

Abb. 85: Stemmeisen

Hierbei wird das Holz durch Schneid- bzw.Spaltwirkung getrennt. Durch Stemmenoder Stechen wird allgemein das Herstel-len von Vertiefungen oder (eckigen)Löchern mit Stechbeitel oder Stemmeisenverstanden.

Beim Stemmen wird die Schneidwirkungdurch Schlagwerkzeug, beim Stechendurch den Druck des Handballens ver-ursacht.

Eingesetzte Werkzeuge sind Beitel (Stech-,Hohl- und Lochbeitel) sowie Schlagwerk-zeuge (z.B. Holzhammer).

Stechbeitel: Meist verwendet, Breite der Schneide: 4 – 40 mm

Hohlbeitel: Nachstemmen runderVertiefungen

Lochbeitel: Ausstemmen vonZapfenlöchern

Sichere Handhabung

• Nur geschärfte Stemm- bzw. Stech-werkzeuge einsetzen (ungeschärfteWerkzeuge erfordern hohen Kraft-aufwand und stellen somit Unfall-gefahr dar)

• Stecheisen immer beidhändig be-nutzen

• Stech- und Stemmeisen beim Weiter-reichen stets an der Klinge anfassen

• Werkstücke bei der Bearbeitung stetseinspannen

• Holzhämmer (keine Stahlhämmer)beim Stemmen verwenden

• Werkzeuge nach Benutzung sicherverschließen

• Hefte der Werkzeuge regelmäßig auffesten Sitz kontrollieren

• Neue Werkzeuge sind ungeschärft,vor Benutzung schärfen

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Bohren

a)

Abb. 86: Bohrer

a) Nagelbohrer

b) Drillbohrer

c) Bohrwinde

d) Handbohrmaschine

Neben Handwerkzeugen (z.B. Nagelbohrer) werden Drillbohrer, Bohrwinden oder auchHandbohrmaschinen eingesetzt. In diese Bohrgeräte können Bohrer unterschiedlicherForm eingespannt werden (Beschreibung der Bohrertypen siehe Kapitel „Ständerbohr-maschine“).

Sichere Handhabung

• Mittelpunkt der Bohrung vorstechen• Vorbohren mit kleineren Bohrerdurchmessern• Möglichst Bohrer mit Zentrierspitze benutzen, um ein Verlaufen oder Abgleiten des

Bohrer zu vermeiden• Kleine Werkstücke stets einspannen• Möglichst auf Unterlage (z.B. Holzreststück) bohren, um Gefährdungen durch plötz-

lichen Durchtritt des Bohrers zu verhindern• Winkel der Bohrung nicht plötzlich korrigieren, um Gefahren durch Bruch des

Bohrers zu vermeiden

b) c) d)

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Sägen

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Abb. 87: Keil- und Schnittwinkel

Neben der Unterscheidung von gespann-ten Sägen (Bügelsäge, Laubsäge u.a.)und ungespannten Sägen (Fuchsschwanz,Stichsäge u.a.) ist für die Anwendung dieForm und die Größe der Sägezähne vonBedeutung. Die Zahnform bestimmthauptsächlich die Wirkungsweise unddamit den Einsatzbereich einer Säge.

Grobe Schnitte (d.h. raue Schnittflächen)werden durch steil aufgerichtete Zähnebewirkt (Schnittwinkel 90°). Einsatz:Überwiegend Trennung von Holz längs zurFaser (Beispiel: Fuchsschwanz).

Sägeblätter mit Schnittwinkel von 90 bis120° erzeugen feinere Schnittflächen.

Einsatz: Überwiegend Trennung von Holzquer zur Faser (Beispiel: Feinsäge).

Größere Schnittwinkel sind in der Regelmit kleineren Sägezähnen verbunden, umeinen feinen Schnitt zu erreichen. Die imSchulbereich eingesetzten Sägen arbeitenin der Regel auf Stoß (d.h. die Spanab-nahme erfolgt in Stoßrichtung).

Im Technikunterricht werden vielfach auchGehrungssägen mit gespanntem Sägeblattund fester Werkzeugführung benutzt. Hier-mit lassen sich Gehrungsschnitte (aberauch rechtwinkelige Schnitte) durchführen.Sicherheitstechnisch ist der vorhandeneAnschlag für das Werkstück und die festeWerkzeugführung von Vorteil.

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Abb. 88: Sägentypen (ungespannt)

� Abb. 89: Gehrungssäge

Sichere Handhabung• Nur geschärfte Säge nutzen• Keine Sägeblätter mit herausgebro-

chenen Zähnen verwenden• Gebogene oder geknickte Sägeblätter

entsorgen• Für das Material geeignete Sägeblät-

ter einsetzen (Holz- und Metall-sägeblätter unterscheiden)

• Für Hartholz fein gezahntes Blatt, fürWeichholz gröbere Zahnteilung ein-setzen

• Sägeblätter stets richtig einspannen(Blattspannung kontrollieren)

• Werkstücke auf Nägel oder Schraubenetc. überprüfen

• Werkstücke stets einspannen (naheder Schnittstelle, um Vibration zu ver-meiden)

• Beim Ansetzen der Säge auf sichereFührung (z.B. durch Holzklotz) achten,auf Zug, nicht auf Stoß arbeiten

• Nach Anschnitt die Hand aus demSägebereich herausnehmen (Gefähr-dung durch Herausspringen der Sägeaus der Schnittfuge)

• Gehrungsschnitte in Schneidlade durch-führen (sichere Sägeblattführung)

• Rundhölzer stets in Schneidlade sägen• Evtl. abfallende Reststücke festhalten,

letzte Sägestöße leicht ausführen(Riss- und Abgleitgefahr)

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Anhang

Tisch- und Formatkreissägemaschinen

Rückschlagsicherung,Spaltkeil

Schutz gegen Berühren desSägeblattes über dem Tisch

Parallelanschlag

Schutz unter dem Tisch

Tischgröße (Mindestmaß)

Tischverlängerung

Ausfall elektrischer Energie

Auslaufzeit

Durchtrittsöffnung(Sägespalt)

Typschild

Drehzahlschaubild,Drehzahlanzeige

nach GUV-V 7jbis Baujahr 1979

Spaltkeil erforderlich

getrennt angebrachte Schutz-haube oder am Spaltkeil befes-tigte obere Verdeckung.Sägeblattdurchm. > 450 mm:getrennt angebrachte Schutz-haube

muss vorhanden sein

Verkleidung, Verdeckung

ausreichend großer Tisch, z. B.Ergänzung mit Tischverlängerung

keine Forderung

muss vorhanden sein

Schaubild im Bereich Riemen-umlegung

nach Maschinenrichtline mitCE-Kennzeichnung (EN 1870-1)

Spaltkeil mit Zwangsführung nachEN 1870-1

Sägeblattdurchmesser ≤ 315 mm:Schutzhaube am Spaltkeil odergetrennt gefestigtSägeblattdurchmesser > 315 mm:getrennt befestigte Schutzhaube.Bei getrennter BefestigungSchutzhaubenträger nicht in Liniemit Spaltkeil.

längeneinstellbar, mit hoher undniedriger Führungsfläche

Verkleidung, Stellungsüber-wachung und Zuhaltung von Türen

in Abhängigkeit vom Sägeblatt-messer nach EN 1870-1Anhang G

Länge > 1200 mm von Säge-blattachse bis Ende der Tischver-längerung (bzw. des Tisches)

Unterspannungsauslösung nach EN 60 529/69 204-1

Begrenzung auf max 10 Sek., z. B.durch Bremsmotor oder elektr.Bremseinrichtung

Seiten leicht zerspanbar; Säge-blattdurchm. ≤ 500 mm: gesamterSpalt max. 12 mm, fester Flansch-Tischkante max. 3 mm Sägeblatt-durchm. > 500 mm: gesamterSpalt max. 16 mm, fester Flansch-Tischkante max. 5 mm

mit Kenndaten

Drehzahlanzeige am Bedientisch

nach GUV-V 7jab Baujahr 1980 bis 1994

Spaltkeil erforderlich, bei Sägeblattdurchm. > 250 mmzwanggeführter Spaltkeil nachDIN 38 820

Sägeblattdurchm. ≤ 250 mm:getrennt angebracht Schutzhaubeoder am Spaltkeil befestigteobere VerdeckungSägeblattdurchm. > 250 mm:getrennt angebrachte Schutz-haube

längeneinstellbar, mit hoher undniedriger Führungsfläche

Verkleidung

Sägeblattdurchmesser≤ 250 mm: 400 x 500 mm> 250 bis 315 mm: 500 x 660 mm> 315 mm: 850 x 1100 mm

Sägeblattdurchmesser≤ 350 mm: Länge 800 mm> 350 mm: Länge 1500 mmvon Sägeblattachse

Unterspannungsauslösung nach VDE 113 Teil 1

Begrenzung auf max. 10 Sek. (ab Bauj. 1982), z.B. durch Brems-motor oder elektr. Brems-einrichtung

Seiten leicht zerspanbar; Spalt beiderseitig max. 3 mmbreit (6 mm zwischen Schiebe-tisch und Sägeblatt)

mit Kenndaten

Schaubild im Bereich Riemen-umlegung, Drehzahlanzeige amBedienplatz

Weitere wesentliche Anforderungen an Bau und Ausrüstung

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GUV-SI 8041

Schutz gegen Berühren desSägeblattes außerhalb desSchneidbereiches

Schutz innerhalb dermaximalen Schnitthöhe

Obere Sägeblattführung

Tischgröße

Tisch-Schrägstellbarkeit

Tischeinlage

Parallelanschlag

Auslaufzeit

Ausfall elektrischer Energie

Absauganschluss

Typschild

Bandlaufgeschwindigkeit

Bedienelemente

Einrichtbetrieb

nach GUV-V 7jbis Baujahr 1979

Verdeckung, Verkleidung bis aufmaximale Schnitthöhe mit Schutzgegen Herausschlagen gerisse-ner Sägeblätter

Verstellung der oberenSägeblattführung

ausreichend groß

muss vorhanden sein

mit ausreichend hoherFührungsfläche

keine Forderung

Absaugung allgemeinerforderlich

mit Kenndaten

Schaubild im Bereich Riemen-umlegung

Anbringung im Bereich dervorderen Tischkante oder amStänder

nach Maschinenrichtline mitCE-Kennzeichnung (EN 1870-1)

Verkleidung bis auf maximaleSchnitthöhe, Türen mit Verriege-lung (Stellungsüberwachung)

allseitiger höhenverstellbarerSchutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes

Einstellbarkeit mitFestigkeitsanforderungen

Mindesttischgröße nach EN 1807

max. 20°

auswechselbare Tischeinlage;leicht zerspanbar, z.B. aus Holz,Aluminium, alterungs-beständigem Kunststoff

mit hoher und niedriger Führungs-fläche nach Tabelle, EN 1807

Begrenzung auf max. 10 Sek., z.B.durch Bremsmotor oder elektr.Bremseinrichtung (beiRollendurchmesser < 800 mm)

Unterspannungsauslösung nach EN 60 529/60 204-1

Absaugung erforderlich

mit Kenndaten

Anzeige im Bereich der Bedien-elemente, Riemenschaubild

Anzeige im Bereich der vorderenTischkante oder am Ständer

Freigabeschaltung für Bremse beiBremsblockierung im Stillstand

nach GUV-V 7jab Baujahr 1980 bis 1994

Verkleidung bis auf maximaleSchnitthöhe

höhenverstellbarer Schutz bis aufden zum Schneiden erforderlichenTeil des Sägeblattes (Zahnungund Außenseite)

Rollendurchmesser über 315 mm:mechanische Verstellung deroberen Sägeblattführung

ausreichend groß

auswechselbare Tischeinlage;leicht zerspanbar, z.B. aus Holz,Aluminium, alterungs-beständigem Kunststoff

mit ausreichend hoher Führungs-fläche

Begrenzung auf max. 10 Sek. (abBauj. 1982), z. B. durch Brems-motor oder elektr. Brems-einrichtung

Unterspannungsauslösung nach VDE 113 Teil 1

Absaugung allgemein erforderlich

mit Kenndaten

Anzeige im Bereich der Bedien-elemente, Riemenschaubild

Anbringung im Bereich dervorderen Tischkante oder amStänder

Freigabeschaltung für Bremse beiBremsblockierung im Stillstand

Tischbandsägemaschinen

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Literaturverzeichnis

Gesetze

• „Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte“ (Geräte- und Pro-duktsicherheitsgesetz – GPSG) vom 6. Januar 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1, 9. Januar 2004),

• „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung vonArbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit über Sicherheit beim Betriebüberwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichenArbeitsschutzes“ (Betriebssicherheitsverordnung) vom 27. September 2002 (BGBl. Teil I 2002; S. 3777);

zuletzt geändert durch:– Achte Zuständigkeitsverordnung vom 25. November 2003 BGBl. Teil I 2003,

S. 2304,– Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Ver-

braucherprodukten vom 6. Januar 2004 BGBl. Teil I 2004, S. 2,– Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie

98/24/EG und andere EG-Richtlinien vom 23. Dezember 2004 BGBl. Teil I 2004,S. 3758.

EG-Richtlinien

• Maschinen-Richtlinie (89/37/EG) mit Stand vom 22.06.1998, siehe hierzu „Maschinenverordnung“ und zwar die „Neunte Verordnung zum Geräte- undProduktsicherheitsgesetz“ vom 12. Mai 1993 (BGBl. Teil I 1993, S. 1213);

zuletzt geändert durch:– Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Ver-

braucherprodukten vom 6. Januar 2004, BGBl. Teil I, S. 2,– Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie

98/24/EG.

Unfallverhütungsvorschriften

• GUV-V A 3 UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“,• GUV-V A 8 UVV „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am

Arbeitsplatz“,• GUV-V B 3 UVV „Lärm“,• GUV-V S 1 UVV „Schulen“.

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Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz/Richtlinien/Informationen

• GUV-R 192 GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“,• GUV-R 194 GUV-Regel „Benutzung von Gehörschützern“,• GUV-R 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Kap. 2.23 „Maschinen zur Holzbe-

und -verarbeitung“,• GUV-SR 2003 GUV-Regel „Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“,• GUV-I 8524 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“,• GUV-SI 8065 „Erste Hilfe in Schulen“.

Technische Regeln

• TRGS 553 „Holzstaub“.

Normen

• EN 691 Holzbearbeitungsmaschinen, Gemeinsame Anforderungen,• EN 847 Maschinenwerkzeuge,• EN 859 Abrichthobelmaschine,• EN 860 Dickenhobelmaschinen,• EN 861 Kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen,• EN 945 Kombinierte Maschinen,• EN 1807 Bandsägen,• EN 1870-1 Kreissägemaschinen.

Aushänge

• GUV-I 510-1 Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen“.

GUV-SI 8041

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Gesundheitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6GS-Zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

H Handhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Handmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Handschleifarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Hauptschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Helfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 29, 33, 37Herstellungsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Hilfsvorrichtungen– Abweiskeil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24, 27– Besäumbrett . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 27– Eck- und Rundstabschneidlade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27– Haltestifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21– Hilfsanschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 24, 26– Keilstück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40– Keilstützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40– Klemmschuh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20– Kreisschneidevorrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42– Niederhalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21– niedriger Anschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 31– Parallelanschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 24– Queranschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24– Schiebeholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26– Schiebestock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26– Schneidelade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42– Stahlspitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42– Tischverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 22– Winkelhilfsanschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26– Zuführlade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Holzstaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

J Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

K Kennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Klappenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Kleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

L Lager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8– Plattenlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8– Stangenlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Lärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10– Lärmbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

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Stichwortverzeichnis

A Absaugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 14, 18, 19, 59Arbeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8Arbeitsstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 29, 33, 37Ausbildungsziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 13Auslaufzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 58, 59

B Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Beobachter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 29, 37Besäumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21Beschäftigungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13– Beschäftigungsverbot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13– unbefugte Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Beurteilungspegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Bodenbelag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Bohrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 56Bohrtiefenanschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Bremseinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

C CE-Zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 11

E EG-Maschinen-Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Einrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 28, 36Elektrische Anlagen und Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . 14Elektrofachkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 45Elektrowerkzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Entstauber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 11, 12, 14Ersatzstoffprüfpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Erste-Hilfe-Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Expositionszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

F Fachkunde– fachkundige Lehrkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13– Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5– Elektrofachkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Fegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Fehlerstromschutzschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Feuerlöscher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Flugkreisdurchmesser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Fügen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

G Gefahrenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Gehörschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 10

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M Maschinelle Arbeitsverfahren– Besäumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20– Bogenschneiden (Schweifen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37– Kreisschneiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41– Längsschnitt (Auftrennen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22– Querschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24, 25, 26, 38– Rundholzschneiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Maschinen– Abrichthobelmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28– Bandsägemaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35– Bohrmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 46

– Handbohrmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46– Ständerbohrmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

– Dickenhobelmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32– Handbandschleifmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51– Handkreissägemaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47– Handoberfräse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49– Kreissägemaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20– Schleifmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51– Schwingschleifer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51– Stichsägemaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Maschinenschraubstock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

N Nachrüstsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 12Not-Aus-Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

P Parallelanschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 24, 26Persönliche Schutzausrüstung– Augenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14– Gehörschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 10Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12Prüfzeichen– CE-Zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 11– GS-Zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Q Queranschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 25

R Reinigungsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 14, 17Rettungsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Rückschlagsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

S Sachkostenträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Sägewelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Schablone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Schärfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Schlüsselschalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Schmuck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 44Schneideüberstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Schrittgeschwindigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16Schulleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 16Schutzbrille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Schutzhaube . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19Schutzvorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Sicherheitsvorschriften– Altanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12– Neuanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11– Übersichtstabellen zu Bau und Ausrüstung

von Tisch- und Formatkreissägemaschinen und Tischbandsägemaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Sichtprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Spaltkeil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19Spanabnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 34Spannfutter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Spannschlüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Staub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11– Holzstaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11– Staubablagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Störungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

T Tischeinlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Tischgröße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Tischverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 58Typschild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

U Unfallverhütungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Unternehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6– äußere Schulangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6– innere Schulangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Unterspannungsauslöser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

V Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Verdecktschneiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 258, 26– absetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26– schlitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24– fälzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25– nuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25– zapfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

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W Wartungsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Werkzeuge für Handarbeit– Beitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

– Stechbeitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55– Hohlbeitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55– Lochbeitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

– Bohrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43– Feile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53– Hobel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54– Raspel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53– Säge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57– Schleifklotz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52– Stechwerkzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55– Stemmwerkzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Werkzeuge für Maschinenarbeit– Elektrowerkzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45– Handmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45– Sägeblätter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16

– Bandsägeblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17– Kreissägeblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

– Hobelmesser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

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