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Seite 1 von 29 Dezernat IV BESCHLUSSVORLAGE Az. 61.15.71.1 28.06.2018 V327/2018 Betreff Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der B38 Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 1. Unterausschuss für Konversion 17.07.2018 öffentlich Vorberatung 2. Hauptausschuss / Ausschuss für Umwelt und Technik 17.07.2018 öffentlich Vorberatung 3. Gemeinderat 25.09.2018 öffentlich Entscheidung f Stadtbezirksbezug: 12 Käfertal 13 Vogelstang Einladung an Bezirksbeirat Käfertal und Vogelstang Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsstudie mit den Vorschlägen zur sukzessiven Umgestaltung der B38 zustimmend zur Kenntnis. 2. Auf Basis der Verkehrsstudie werden die erforderlichen sukzessiven Planungsleistungen beauftragt.

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Dezernat IV BESCHLUSSVORLAGE

Az. 61.15.71.1

28.06.2018 V327/2018 Betreff

Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der B38

Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit

1. Unterausschuss für Konversion 17.07.2018 öffentlich Vorberatung 2. Hauptausschuss / Ausschuss für

Umwelt und Technik 17.07.2018 öffentlich Vorberatung

3. Gemeinderat 25.09.2018 öffentlich Entscheidung f Stadtbezirksbezug: 12 Käfertal 13 Vogelstang Einladung an Bezirksbeirat Käfertal und Vogelstang

Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsstudie mit den Vorschlägen zur sukzessiven Umgestaltung der B38 zustimmend zur Kenntnis.

2. Auf Basis der Verkehrsstudie werden die erforderlichen sukzessiven Planungsleistungen beauftragt.

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BESCHLUSSVORLAGE

V327/2018

1) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die dabei sonst verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten.

Begründung:

Die Umgestaltung der B38 und die Schaffung eines repräsentativen Stadteingangs stärkt die Urbanität im nordöstlichen Bereich Mannheims (Benjamin Franklin Village, Taylor, Vogelstang, Käfertal). Die Umgestaltung der B38 trägt zu einem positiven Image der Stadt Mannheim bei.

Die angrenzen Wohngebiete profitieren unmittelbar durch eine Verringerung des Verkehrslärms sowie neuer Wegebeziehungen.

2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Das Stadtbild von Mannheim ist attraktiv gestaltet. Die Voraussetzungen für ein attraktives und vielfältiges Wohnungsangebot sind geschaffen.

Begründung:

Die Herstellung eines repräsentativen Stadteingangs entspricht der Entwicklung der an die B38 grenzenden Flächen (Benjamin Franklin Village, Spinelli und Taylor). Die bestehenden Stadtteile profitieren von dieser Entwicklung, indem alte Wegeverbindungen wiederhergestellt werden und Schallimmissionen reduziert werden.

3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Die planerische Grundlage für die umwelt- und stadtverträgliche Verkehrsabwicklung aller Verkehrsarten ist bereitgestellt.

Begründung:

Die Verlangsamung des Verkehrs begünstigt die Verringerung der Schallimmissionen in die Gebiete Vogelstang und Käfertal unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit der B38.

Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen:

Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu

Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe ja/nein

4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich?

Ergebnishaushalt Aktuelles HH-Jahr jährlich ab xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx in €

Erläuterungen

Ertrag

Personalaufwand

Sachaufwand

Transferaufwand

Zuschüsse

Saldo

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Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite …… dargestellt.

5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei

Jahr Betrag Produkt-Nr. xxxxx Projekt-Nr. / Investitionsauftrag xxxxx

20xx

20xx

Dr. Kurz Quast

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Kurzfassung des Sachverhalts

Rund um die B38 schreitet die Stadtentwicklung durch den Impuls der Konversion voran. Durch

die Neuaufsiedlung der Flächen Taylor, Benjamin Franklin Village und Spinelli entsteht

Wohnraum für rund 15.000 Menschen. Gleichzeitig siedeln sich neue Unternehmen an, wodurch

zahlreiche Arbeitsplätze entstehen. Diese Veränderungen ziehen neue

Erschließungsanforderungen nach sich und machen den verkehrlichen Anschluss der neuen

Quartiere, insbesondere an die B38 erforderlich. Es besteht dringend Handlungsbedarf, die

Flächen im Korridor besser erreichen zu können und sie verkehrstechnisch anzubinden. Hierbei

ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit aufgrund der Nähe zur Bundesautobahn A6 wesentlich, um

einen Rückstau in den Auffahrtsbereichen zu vermeiden.

Die Anbindung der Konversionsflächen an die B38 eröffnet gleichzeitig die Chance, im

Nordosten der Stadt Mannheim einen repräsentativen Stadteingang und eine neue Adresslage

zu entwickeln. Diese Strategie wurde im Rahmenplan Benjamin Franklin Village

programmatisch aufgenommen und war bereits 2012 das Leitthema bei der Auslobung des

EUROPAN Wettbewerbes. Sie stellt somit eine konkrete Weiterentwicklung der bereits im

Weißbuch definierten Marke der „Ingenieursmeile“ dar.

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Die Vision eines Stadtboulevards hat darüber hinaus das Potenzial, nicht mehr gebrauchte

Fahrspuren zu reduzieren und verloren gegangene räumliche Bezüge sowie historische

Wegeverbindungen wiederherzustellen. Damit gehen auch Verbesserungen für die Stadtteile

Käfertal und Vogelstang einher.

Hierfür bedarf es einer Neubewertung und Neuordnung der Situation an der Bundesstraße. Die

B38 ist eine der wichtigsten Ein- und Ausfahrtstraßen im Norden von Mannheim, täglich fahren

dort ca. 60.000 Kfz. Sie bildet die direkte Weiterführung der Bundesautobahn BAB 659 und

schließt am Viernheimer Kreuz an die BAB 6 an. Vom Viernheimer Kreuz bis zur Kreuzung

Mannheimer Straße ist die autobahnähnliche Straße im Eigentum des Landes Baden–

Württembergs. Ohne Stadtteilbezug führt sie als Transitkorridor durch Käfertal, bis die erste

Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Am Sand / Mannheimer Straße und die herangerückte

Bebauung dem Kfz-Fahrer ein vages Stadtgefühl vermitteln.

Eine Reduktion der Geschwindigkeit kann nur durch eine bauliche Veränderung des

Straßencharakters und eine damit zusammenhängende Änderung des Fahrverhaltens erreicht

werden. Da die Straße von der BAB 659 bis zu Kreuzung Rollbühlstraße / Mannheimer Straße

in der Straßenbaulast des Bundes liegt, kann die Stadt Mannheim nur in enger Abstimmung mit

dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Der

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frühzeitige Austausch mit der Verkehrsbehörde und dem Regierungspräsidium Karlsruhe hat

schon zu Beginn gezeigt, dass Entschleunigungsmaßnahmen alleine nicht ausreichend sind,

um der B38 den autobahnähnlichen Charakter zu nehmen.

Nach ersten Vorstudien und Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde eine

Machbarkeitsuntersuchung im Jahr 2014 (Planungsbüro von Mörner, Darmstadt) zur

Umgestaltung der B38 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden in einem fachlichen Diskurs

mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt (u.a. FB Stadtplanung, FB Tiefbau, MWS

Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP), FB Sicherheit und Ordnung, Polizei) erarbeitet, um

bereits in der Konzeptphase die kritischen Punkte in der Abstimmung offen zu legen. Auf diese

Weise konnten viele rechtliche und fachlich einschränkende Belange mit in das Konzept

integriert werden. Diese wurden 2015 im Ausschuss für Umwelt und Technik der Politik

vorgestellt, wobei früh klar wurde, dass z.B. eine Tunnellösung nicht in Betracht kommt.

In der daran anschließenden vom Büro orange edge erarbeiteten Machbarkeitsuntersuchung

wurde ein in Phasen aufgebautes, nachhaltiges Verkehrskonzept entwickelt, das schrittweise

umgesetzt und ausgebaut werden kann. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte unter ständiger

Rückkopplung im Verkehrsforum. Auf diese Weise sollen zusätzliche Kosten für

Rückbaumaßnahmen und temporäre Lösungen vermieden und das Projekt effizient umgesetzt

werden. Diese Studie ist die Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage und die

nachfolgend kurz skizzierten Umsetzungsphasen.

Die Phase 1 bildet die Grundlage in Abschnitt A und B für die Umgestaltung der B38. In

Abschnitt B ist sie der Aufschlag, um das Columbus Quartier (Teilgebiet ehem. Benjamin

Franklin Village) zu erschließen. Die dortige Verlängerung der Gorxheimer Straße wird durch

die MWSP finanziert und ermöglicht die Erschließung der ehemaligen Konversionsfläche. Am

autobahnähnlichen Straßencharakter der B38 wird diese erste Phase jedoch nichts ändern.

Erst Phase 2 vollzieht in Höhe des ehemaligen Benjamin Franklin Village den Schritt von der

Stadtautobahn zur Stadtstraße und bringt die wesentlichen Verbesserungen in der

Erreichbarkeit des gesamten Areals. Die Entschleunigung und die Aufwertung des Straßen- und

Stadtraums sind nur unter Einbeziehung der Abschnitte A und B der B38 möglich.

Seit Mai 2016 wurden die planerischen Zwischenstände im Verkehrsforum beraten. Aus der

Beratung hervorgehende Prüfaufträge und Anregungen wurden fachplanerisch bearbeitet,

deren Ergebnisse im folgenden Verkehrsforum rückgekoppelt. Sofern möglich, wurden die

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Ergebnisse in die Planungen mit aufgenommen.

Die Chance, die B38 als Rückgrat eines neuen Entwicklungskorridors und im Sinne eines

würdigen Stadteingangs zu einer Stadtstraße umzugestalten, muss jetzt genutzt werden. Die

Umsetzung der Phase 1 in Abschnitt B ist eine unabdingbare Notwendigkeit zur Erschließung

des künftigen Sonder- und Gewerbegebietes Columbus-Quartier. Die Erschließung wird durch

die MWSP finanziert.

Die Planungen der Phasen 1 und 2 müssen parallel vorangetrieben werden. Denn erst die

Maßnahmen der Phase 2 sichern eine adäquate Erschließung von FRANKLIN und verändern

den Straßencharakter der B38. Die Umgestaltung der B38 ermöglicht eine optimierte

Verknüpfung der Stadtteile Vogelstang und Käfertal sowie der zukünftigen Quartiere in Käfertal

Süd. Gleichzeitig können neue Wegebeziehungen hergestellt werden, die Fahrtzeiten verkürzen

und den Fuß- und Radverkehr langfristig stärken. Durch Umbau und Reduzierung der

Geschwindigkeit wird zudem eine deutliche Minderung der Lärmpegelwerte erreicht.

Die vorliegenden Untersuchungen sind Grundlage für die Entwicklung von Planungszielen und

Szenarien. Um weitere Planungsschritte zu definieren, müssen die bisherigen Untersuchungen

fortgeführt werden, um die notwendigen Unterlagen für die Maßnahmengenehmigungen

vorbereiten zu können. Die Übernahme der Straßenbaulast durch die Stadt wurde von

Verwaltung und Karlsruhe gemeinsam erörtert. Das Regierungspräsidium hat von Anfang an

klar gestellt, dass ohne eine Übernahme der Baulast durch die Stadt Mannheim keine baulichen

Veränderungen an der B38 vorgenommen werden können. Durch die Baulastübernahme fallen

künftig jährlich rechnerische Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 253.000 € an. Darin enthalten

sind die Unterhaltungskosten für die Bauwerke, Straßenflächen sowie Abwassergebühren.

Das gesamte Bauvolumen beläuft sich auf ca. 47 Mio. €, davon liegt der Eigenanteil der Stadt

Mannheim bei ca. 40,6 Mio. €. Davon sind ca. 1 Mio. € vom Land enthalten, die zur

zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Eine Bezuschussung durch

Fördermittel wird geprüft. Der Gemeinderat wird an der Planung zum sukzessiven Umbau

inhaltlich beteiligt.

Die Kosten für die Planungen bis zur erforderlichen Maßnahmengenehmigung durch den

Gemeinderat belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Diese Kosten fallen in den Jahren 2022 und 2023

an. Die erforderlichen Arbeiten entlang der Trasse werden sukzessiv im Abgleich mit dem

Haushalt umgesetzt. Im Fokus steht dabei, dass die bauliche Umsetzung der Planungen in

Koordination zu gesamtstädtischen und regionalem Baumaßnahmen durchgeführt wird, damit

es zu keinen Verkehrsbehinderungen kommt.

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Gliederung des Sachverhalts

1. Planungsanlass .............................................................................................................................. 9

2. Einbindung Politik und Öffentlichkeit ............................................................................................. 10

3. Städtebauliche Potenziale der Umgestaltung ................................................................................ 11

3.1 Gewerbegebiet Heppenheimer Straße .......................................................................................... 12

4 Variantenvorprüfung ..................................................................................................................... 12

5 Weiterführende Untersuchungen .................................................................................................. 13

5.1 Phase 1 - Provisorische Lösung ..................................................................................................... 13

5.1.1 Abschnitt A ............................................................................................................................... 14

5.1 2 Abschnitt B ............................................................................................................................... 14

5.1.3 Abschnitt C............................................................................................................................... 14

5.2 Phase 2 Dauerhafte Lösung | B38 Boulevard ................................................................................ 16

5.2.1 Abschnitt A ............................................................................................................................... 16

5.2.2 Abschnitt B ............................................................................................................................... 19

6. Radwegeplanung .......................................................................................................................... 20

7. Auswirkungen der Umgestaltung ..................................................................................................... 21

8. Zeithorizont ...................................................................................................................................... 22

9. Rechtliche Rahmenbedingungen: Baulastübernahme ...................................................................... 22

10. Kostenschätzung ........................................................................................................................... 25

10.1 Planungs- und Verwaltungskosten ............................................................................................... 25

10.2 Baukosten .................................................................................................................................... 25

10.3 Unterhaltungskosten .................................................................................................................... 25

10.3.1 Unterhaltungskosten Straße ...................................................................................................... 26

10.3.2 Unterhaltungskosten Bauwerke ................................................................................................. 26

10.4 Fördermittel .................................................................................................................................. 27

10.5 Kosten für die Stadt Mannheim .................................................................................................... 27

11. Fazit ............................................................................................................................................... 28

12. Anlagen .......................................................................................................................................... 29

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Sachverhalt

1. Planungsanlass

Rund um die B38 schreitet die Stadtentwicklung durch den Impuls der Konversion voran: die

Gewerbeentwicklungen auf Taylor und Columbus, die Wohnentwicklung in Franklin und

Spinelli, der bestehende Bedarf der Stadtteile Käfertal (Sanierungsgebiet) und Vogelstang und

der Ausbaubedarf des Käfertaler Bahnhofs (Erneuerung Abstellanlage, neuer vierter

Bahnsteig).

Das Straßenprofil der B38 ist heterogen: Im nördlichsten Abschnitt hat die B38 mit insgesamt

sechs Hauptfahrstreifen zuzüglich vier Nebenfahrstreifen einen autobahnähnlichen Charakter.

Durch die planfrei ausgeführten Knotenpunkte wird dieser Eindruck noch verstärkt. Erst sehr

spät, nachdem der Stadtteil Käfertal weitestgehend stadteinwärts kommend passiert wurde,

wird die B38 zu einer städtischen Hauptverkehrsstraße, die mit den angrenzenden Straßen

verzahnt ist und in diesem Abschnitt Erschließungsfunktionen übernimmt. Das Erfordernis der

Erschließung der angrenzenden Konversionsflächen erfordert eine künftig früher einsetzende

Verteiler und Vernetzungsfunktion der B38. Diese genannten Entwicklungen und Bedürfnisse

machen eine Neubewertung und Neuordnung der Situation an der B38 dringend erforderlich.

Der Schwarzplan zeigt dies prägnant:

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Die angrenzenden Quartiere wenden sich strukturell und baulich von der lärmintensiven Straße

mit ca. 60.000 Kfz/Tag ab. Ebenerdige Querungen oder direkte Wegeverbindungen sind kaum

vorhanden. Durch die neuen Nutzungen auf den ehemaligen Militärflächen, aber auch durch die

Investitionen in den Freiraum (Grünzüge), entstehen weiter neue Querungsbedürfnisse und

Anforderungen an die Adressbildung sowie an die Funktion und das Erscheinungsbild der B38.

Dabei unterscheiden sich die Abschnitte A bis C in ihren Anforderungen deutlich.

Ziel ist, dass der in die Stadt einfließende Verkehr den städtischen Charakter automatisch

erkennt und Fahrverhalten sowie Geschwindigkeit entsprechend anpasst. Dabei soll sich nur

das Erscheinungsbild der B38 ändern und nicht deren Leistungsfähigkeit. Diese ist wichtig

aufrechtzuerhalten, um eine Verdrängung des Verkehrs in die Umgebung zu verhindern.

Ebenso ist die Leistungsfähigkeit der B38 aufgrund der Nähe zur Bundesautobahn A6

aufrechtzuerhalten, um einen Rückstau in den Auffahrtsbereichen zu vermeiden. Weiteres Ziel

ist der Ausbau des Radverkehrsnetzes entlang der Gesamtstrecke sowie in den Randgebieten

der B38.

2. Einbindung Politik und Öffentlichkeit

18.03.2015 nichtöffentliche Sondersitzung des Bezirksbeirats Vogelstang

08.07.2015 öffentliche Sondersitzung des Bezirksbeirats Vogelstang

12.05.2016 Erstes Verkehrsforum

08.11.2016 Zweites Verkehrsforum

07.02.2017 Unterausschuss für Konversion: mündlicher Bericht

11.05.2017 Drittes Verkehrsforum

31.01.2018 öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Vogelstang

Spreewaldallee

14.03.2018 Viertes Verkehrsforum

22.03.2018 Bürgerinformationsabend zur Umgestaltung der B38

Zur umfassenden und transparenten Erarbeitung der vorliegenden Beschlussvorlage wurde das

Verkehrsforum ins Leben gerufen. Dieses setzt sich zusammen aus Vertretern des

Gemeinderates, den örtlichen Bezirksbeiräten Vogelstang und Käfertal, dem

Regierungspräsidium Karlsruhe, externen Fachplanern, MWSP, RNV, IHK sowie der

Verwaltung. Den Vorsitz hat Bürgermeister Lothar Quast. Der derzeitige Planstand wurde über

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zwei Jahre intensiv begleitet. Zahlreiche Prüfaufträge des Plenums wurden während dieser Zeit

bearbeitet.

3. Städtebauliche Potenziale der Umgestaltung

Entlang der B38 befinden sich zahlreiche Entwicklungsflächen der Siedlungs- und

Freiraumentwicklung. Zugleich ist die B38 ein wichtiger Stadteingang und Schaufenster der

Stadt. Die autobahnähnlich ausgebaute Straße war bisher in weiten Abschnitten immer auf der

Rückseite der angrenzenden Quartiere und hat einen Austausch über die B38 äußerst schwer

gemacht bzw. verhindert. Durch die neuen Nutzungen auf den ehemaligen Militärflächen, aber

auch durch die Investitionen in den Freiraum (Grünzüge) entstehen neue Querungsbedürfnisse

und Anforderungen an die Adressbildung sowie an die Funktion und das Erscheinungsbild der

B38.

Da viele Einzelentscheide, die für sich genommen erst einmal unabhängig von der B38

scheinen, großen Einfluss auf die Gesamtentwicklung haben, ist es unabdingbar sich um die

zukünftige Ausrichtung dieser Potenziale entlang des Straßenkorridors frühzeitig Gedanken zu

machen. Nur so lassen sich die anstehenden Entscheidungen und Entwicklungen im Sinne

einer koordinierten Gesamtentwicklung steuern. Dazu gehören unter anderem:

Aufspüren von Potenzialen, Darstellung von Abhängigkeiten und möglichen Alternativen

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In Wert setzen der angrenzenden Entwicklungen und Quartiere durch gute

Querungsmöglichkeiten und Vernetzungen

Flächenpotenziale entlang der B38 analysieren (untergenutzte Flächen am Rand und

Potenziale durch Reduzierung des Querschnitts, Aufgabe von nicht benötigtem

Straßenraum)

3.1 Gewerbegebiet Heppenheimer Straße

Das Büro berchtoldkass space&options aus Karlsruhe wurde 2016 damit beauftragt eine

städtebauliche Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Heppenheimer Straße nördlich der

B38 zu erarbeiten. Neben der geplanten Umgestaltung der B38 (hier: Aufgabe der

Nebenfahrbahnen) soll der Käfertaler Bahnhof im Zuge der Konversion umgebaut werden. Für

eine logische Fortführung einer umgestalteten B38 und der Definition eines Stadteingangs an

dieser Stelle ergibt sich folgende Aufgabenstellung:

Phasenweise Transformation und langfristige Aufwertung des Gewerbegebiets

Heppenheimer Straße

Überlegungen zur Entwicklung der frei werdenden OEG-Flächen, Nachnutzung der

denkmalgeschützten Halle

Flächenpotenziale entlang der B38 (untergenutzte Flächen am Rand und Potenziale durch

Reduzierung des Querschnitts durch die Aufgabe von nicht benötigtem Straßenraum)

Vernetzung von Franklin, Käfertal Nord und Süd mit dem neuen Quartier auf Spinelli und

dem Grünzug Nordost

Ausführliche Darstellung der Untersuchung in den Anlagen 1-4 und 8

4. Variantenvorprüfung

Bereits 2012 wurde der Charakter der B38 im EUROPAN Wettbewerb diskutiert und

Umgestaltungspotenziale ausgelotet. Konkreter wurden die Untersuchungen vom

Planungsbüro von Mörner 2013 betrachtet, in denen grundsätzliche Umgestaltungsvarianten für

die B38 aufgezeigt wurden:

Variante 1: 4-streifiger Rückbau mit Querungsmöglichkeiten über zwei Fußgänger- und

Radfahrerbrücken

Variante 2: 6-streifige Lösung mit zwei lichtsignalgeregelten ebenerdigen Querungsstellen

Variante 3.1: Tunnel zwischen Magdeburger Straße und Waldstraße, zweistreifige

oberirdische Fahrbahn

Variante 3.2: Tunnel zwischen Autobahnauffahrt und Waldstraße mit oberirdischer Fahrbahn.

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Die Varianten wurden diskutiert und auf ihre verkehrstechnische Machbarkeit und

Wirtschaftlichkeit geprüft.

Diese Ergebnisse wurden dem Regierungspräsidium präsentiert. Es wurden vertiefende

Untersuchungen an das Planungbüro orange edge aus Hamburg vergeben, um ein

ganzheitliches Verkehrskonzept für die B38 zu entwickeln. In einem Arbeitsprozess mit dem

Regierungspräsidium Karlsruhe, der Mannheimer Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP) und

der Fachverwaltung wurde ein nachhaltiges, in Phasen aufgebautes Verkehrskonzept

entwickelt. Dieses wurde stetig im Verkehrsforum rückgekoppelt und beraten.

Der Untersuchungsschwerpunkt des Planungsbüros orange edge wurde dabei auf die Variante

1 gelegt (4-streifiger Rückbau mit Querungsmöglichkeiten über zwei Fußgänger- und

Radfahrerbrücken), da sie das Erscheinungsbild der B38 nachhaltig verändert, aber ihre

Leistungsfähigkeit erhalten bleibt. Die Prüfung möglicher ebenerdiger Querungen für

Fußgänger und Radfahrer wurden im Planungsprozess ergänzt.

5. Weiterführende Untersuchungen

Betrachtet wurden die verkehrliche Anbindung der Konversionsflächen, die Optimierung der

Anschlüsse an die Stadtteile Käfertal und Vogelstang, der teilweise Rückbau der

Nebenfahrbahnen - dadurch Gewinnung von Bauland sowie Optimierungen für den nicht

motorisierten Verkehr. Die Verkehrsstudie von Orange edge erläutert das Konzept für den

phasenweisen Umbau der B38 in den Abschnitten A und B sowie den Umgang mit Abschnitt C.

Das vorliegende Konzept stellt einen Handlungskatalog dar, der tiefergehende Untersuchungen

erforderlich macht.

5.1 Phase 1 - Provisorische Lösung

In der ersten Phase (ca. 3-5 Jahre) wird davon ausgegangen, dass sich das städtebauliche

Umfeld der B38 noch in eher geringen Maß entwickelt und die B38 entsprechend dazu nicht auf

der vollen Länge umgebaut wird. Es werden erste kleine Anpassungen und Erweiterungen der

B38 vorgenommen, um Gebiete wie das Columbus-Quartier zu erschließen, ohne in die

Planungshoheit des Bundes bzw. des Regierungspräsidiums einzugreifen.

Die Straßenarbeiten in Phase 1 werden so ausgeführt, dass sie in Phase 2 nicht wieder

rückgebaut werden müssen, sondern aufeinander aufbauen. Die Fachmärkte des Columbus-

Quartiers und die Fürther Straße werden über die Verlängerung einer Nebenfahrbahn

erschlossen. Ggf. müssen Änderungen an der Ausfahrt zur Waldstraße, westlich des Columbus-

Quartiers vorgenommen werden. Dies wird in den nächsten Planungsschritten untersucht. Die

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Leistungsfähigkeit bleibt in beiden Abschnitten der B38 bestehen. Der Baulastwechsel wird

aufgrund der Eingriffe in die B 38 notwendig.

5.1.1 Abschnitt A

Die Völklinger Straße wird nur für den ausfahrenden Verkehr von Käfertal-Süd auf die B38

geöffnet. Grundsätzlich sollen die angrenzenden Wohnquartiere, durch den neu induzierten

Verkehr des Spinelli-Quartiers nicht beeinträchtigt werden. Der Gegenverkehr in der

Weinheimer Straße, der Richtung Innenstadt führt, ist in diesem Zuge teilweise zu sperren.

5.1.2 Abschnitt B

Im Abschnitt B wird die bestehende Gorxheimer Straße verlängert, um die Fachmärkte auf dem

Columbus-Quartier anzuschließen. Diese Maßnahme wird durch die MWSP finanziert. Die B38

bleibt in ihrer Breite und Leistungsfähigkeit bestehen. Entlang des Straßenraumes werden

minimale gestalterische Eingriffe vorgenommen. Baumreihen werden nur dort gepflanzt, wo sie

auch Teil des Umgestaltungskonzeptes in Phase 2 sind. Über die verlängerte Gorxheimer

Straße werden die Fürther Straße und die Fachmärkte angeschlossen. Erreichbar sind diese

für den Kfz-Verkehr nur aus Richtung Osten. Von der Innenstadt kommend, muss über die

Magdeburger Straße gewendet werden, um die Fachmärkte zu erreichen.

5.1.3 Abschnitt C

Der Ausbau des heutigen Anschlusses der Spreewaldallee an die B38 als Vollknoten wurde

sowohl in mehreren Sitzungen des Verkehrsforums und in verschiedenen

Bezirksbeiratssitzungen, als auch aus der Bürgerschaft gefordert. Daraufhin haben die

Fachplaner mehrere Möglichkeiten, zum Teil aus der Bürgerschaft vorgeschlagene Lösungen,

durchgeprüft. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde von der Fachverwaltung über die

Prüfaufträge und deren Planungsstände informiert und einbezogen.

Die beiden Varianten Lichtsignalanlage und Kreisel wurden ausführlich hinsichtlich technischer

Machbarkeit, wirtschaftlicher Dimension und Entlastung der Magdeburger Straße (bezüglich

Verkehr und Lärm) untersucht. Dabei wurden auch Anregungen der Bezirksbeiräte mit

einbezogen und geprüft. Nachfolgend werden die Ergebnisse kurz zusammengefasst:

Lichtsignalanlage (LSA):

Kosten ca. 7 Mio. € für Anbindung Spreewaldalle und dadurch notwendiger Umbau der

Magdeburger Straße

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Entlastung Magdeburger Straße 300 Kfz/d 300

Lärmimmission an Magdeburger Straße ca. -2,6 db(A)

Kreisverkehr:

Kosten Kreisverkehr ca. 23 Mio. €

Entlastung Magdeburger Straße 4000 Kfz/d

Lärmimmission an Magdeburger Straße ca. -3,6 db(A)

Zusätzliche LSA ggfs. notwendig, dadurch weitere Kosten

Im Schreiben des Regierungspräsidiums an den Fachbereich Tiefbau vom 29.03.2017 wird

ausführlich dargelegt, dass bei einem zusätzlichen Knotenpunkt im unmittelbaren Bereich eines

Autobahnkreuzes die Sicherheit und das Fließen des Verkehrs zu berücksichtigen seien. Grund

dafür ist, dass in beiden Richtungen der B38 Bedarfsumleitungen der BAB 6 vorliegen, so dass

im Falle einer Ausleitung im nachgeordneten Netz eine deutlich höhere Verkehrsbelastung

entsteht. Für einen ungestörten Verkehrsablauf ist daher zwischen dem Viernheimer Kreuz und

dem planfreien Knotenpunkt B38/K9751 aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe kein

weiterer Knotenpunkt realisierbar.

Der Fachbereich Stadtplanung erbat in einem Schreiben vom 27.06.2017 das

Regierungspräsidium Karlsruhe um erneute Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit eines

direkten Anschlusses der Spreewaldallee an die B38 mit Hilfe einer Lichtsignalanlage und eine

abschließende schriftlichen Stellungnahme. Das Antwortschreiben des Regierungspräsidiums

vom 08.08.2017 bestätigte die Aussage des Schreibens vom 29.03.2017.

Da das Viernheimer Kreuz im Zuge der BAB 6 im Bundesland Hessen liegt, hat das

Regierungspräsidium Karlsruhe die Anfrage der Stadt Mannheim auch an den zuständigen

Baulastträger in Hessen (Hessen Mobil) mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Im

Bereich des Viernheimer Kreuzes ist auch aus Sicht von Hessen Mobil kein zusätzlicher

Knotenpunkt denkbar, der die verkehrliche Leistungsfähigkeit der anschließenden Autobahnen

beeinträchtigt: ,,Dem Anliegen der Stadt Mannheim an der B38 auf Höhe der Spreewaldallee

einen voll ausgebauten Knoten inkl. einer Lichtsignalanlage zu realisieren, kann seitens des

Straßenbaulastträgers der unmittelbar anschließenden BAB 6 und 659 daher nicht zugestimmt

werden".

Aus den vorgenannten Gründen ist die Anbindung der Spreewaldallee durch einen zusätzlichen

Verkehrsknoten im Zuge der B38 seitens Regierungspräsidiums nicht genehmigungsfähig.

Siehe hierzu auch Anlagen 2 und 3.

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5.2 Phase 2 - Dauerhafte Lösung | B38 Boulevard

Phase 2 wird erst nach 2024 umgesetzt. In Phase 2 wird die B38 entsprechend der

Entwicklungen im Umfeld zu einem städtebaulich integrierten Boulevard mit dem Charakter

eines Stadteingangs umgewandelt. Ab dem Knotenpunkt Fürther Straße (Baulastbeginn)

säumen Baumreihen den Straßenraum. Damit wird die Eingangssituation in die Stadt markiert

und die Geschwindigkeitsbegrenzung wird auf 50km/h reduziert. Die Nebenfahrbahnen im

Abschnitt A werden zurückgebaut, neue Knotenpunkte und Querungsmöglichkeiten für Fuß-

und Radverkehr werden eingerichtet. Die angrenzenden Gebiete bzw. Gebäude rücken optisch

näher an die Straße heran und bilden eine Stadtkante. Es entsteht ein stärkerer städtischer

Charakter. Für die baulichen Veränderungen entlang der B38 in Phase 2 kann die

Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs sichergestellt werden.

5.2.1 Abschnitt A

Optimierung der Wegebeziehungen

Für die zweite Phase werden die Flächen im nördlichen Gewerbegebiet an der Heppenheimer

Straße neu geordnet und attraktiv weiter entwickelt. Teilweise rücken die Bauflächen in Richtung

der B38 und verschmälern so den Straßenquerschnitt. Eine Bügelerschließung läuft durch das

neu geordnete Gewerbegebiet und wird direkt an die B38 angeschlossen. Am Knotenpunkt

Völklinger Straße/Rebenstraße wird die historische Wegeverbindung für den Fuß- und

Radverkehr wieder hergestellt. Das System der Parallelfahrbahnen mit gegenläufigem Verkehr

entfällt. Es werden parallele Erschließungsstraßen geschaffen, die durch Baumreihen von der

mittigen Hauptfahrbahn abgetrennt sind. So entstehen entlang der B38 in zweiter Reihe auch

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attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen. Insgesamt wird der Straßenraum mit Grün gestaltet,

um einen städtischen Boulevardcharakter zu schaffen.

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5.2.2 Abschnitt B

Im Abschnitt B wird der Straßenraum entsprechend zum Abschnitt A zu einem städtischen

Boulevard umgestaltet. Baumreihen verringern den Straßenquerschnitt und geben dem

Autofahrer das Gefühl langsamer fahren zu müssen. Ab der Fürther Straße wird die

Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Es entsteht ein Knotenpunkt zur direkten Erreichbarkeit

der Fürther Straße. Optional werden die Fachmärkte mit einem Knotenpunkt an die B38

angeschlossen. Damit werden weite Umwege über die Magdeburger Straße vermieden. Der

Knotenpunkt an der Fürther Straße markiert von Osten kommend den Stadteingang. Die

ehemalige parallel verlaufende Gorxheimer Straße aus Phase 1 bleibt bestehen und wird weiter

genutzt. In Verlängerung des Knotenpunkts der Fürther Straße ist frühzeitig mit dem RNV eine

Lösung für die Überfahrt der OEG-Trasse abzustimmen.

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6. Radwegeplanung

Im Transformationsprozess des Entwicklungskorridors spielt der Fuß- und Radverkehr eine

ebenso große Rolle wie der Kfz-Verkehr. Entlang der B38 sollen vor allem im Abschnitt A an

geeigneten Orten attraktive Angebote für diesen geschaffen werden. Die Machbarkeitsstudien,

die bereits in laufenden Planungsprozessen zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs und

Lückenschlüsse wurden, finden in der Umgestaltung der B38 Berücksichtigung.

Die Radschnellwegeverbindung von Viernheim über FRANKLIN Richtung Innenstadt und

Spinelli stellt die zentrale Radverkehrsachse im Entwicklungskorridor B38 dar. Die Achse

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verläuft in den Abschnitten parallel zur OEG-Trasse. Im Abschnitt A wurde darauf geachtet,

dass der Radschnellweg kreuzungsfrei durch die bestehende Unterführung an der B38 geleitet

wird. In Abschnitt A wird der Radverkehr aufgrund der kleinteiligeren Nutzung zudem parallel

zur B38 geführt. In unmittelbarer Nähe zu den Quartieren können sich hier zukünftig Betriebe

und Nutzungen ansiedeln, die auch mit dem Fahrrad erreicht werden können.

7. Auswirkungen der Umgestaltung

Die den Untersuchungen zugrunde liegenden Verkehrszahlen berücksichtigen die Aufsiedelung

der Konversionsflächen und die damit zusammenhängende Verkehrszunahme. Die Zahlen

entsprechen der Prognose des Jahres 2025. Dies gilt für alle Gutachten, die im Zusammenhang

mit der B38 erstellt worden sind. Die Fahrtzeitenprognose des Büros Köhler- und Leutwein

ergibt nur eine geringfügige Verlängerung der Fahrtzeiten nach Phase 2 (Dauerhafte Lösung -

B38 Boulevard).

Das Ergebnis der Luftschadstoffstudie des Büros Lohmeyer ergibt eine kaum feststellbare

Veränderung durch den Umbau der B38. Diese Studie berücksichtigt für die Prognose der

möglichen Inbetriebnahme der umgebauten Straße im Bezugsjahr 2025 die Auswirkungen der

stetigen Erneuerung der Fahrzeugflottenzusammensetzung auf den Straßen und damit die

Verringerung der Schadstoffmengen, die künftig ausgestoßen werden. Auch die für Mannheim

aus langjährigen Messdaten abgeleitete Windverteilung mit den entsprechenden Haupt-

Windrichtungen wurde berücksichtigt. Verglichen wurde der Planfall (Umbau der B38) mit dem

Prognosenullfall (ohne wesentliche bauliche Änderungen). Dabei zeigte sich, dass es geringe

Änderungen der Luftschadstoffbelastungen gibt. Der Luftschadstoffbetrachtung wurde ein

weiträumiges Straßennetz zugrunde gelegt, das neben städtischen Straßen auch die

Schadstofffreisetzungen der Autobahn mit berücksichtigt. Das heißt, dass es hinsichtlich der

Gesamtbelastung Luftschadstoffe im Betrachtungsgebiet der B38 keine nennenswerten

Veränderungen gibt.

Die schalltechnischen Untersuchungen der KREBS+KIEFER FRITZ AG zeigen, dass die

Schallimmissionen besonders in Abschnitt B durch den Umbau der B38 sowie die

Geschwindigkeitsreduzierung um bis zu 5 dB(A) verringert werden können. Dies kann sich

positiv auf das subjektive Lärmempfinden der betroffenen Anwohner im Stadtteil Vogelstang

auswirken.

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8. Zeithorizont

Der Umbau der B38 ist in direkter Abstimmung mit den umliegenden städtebaulichen

Entwicklungen und Anforderungen zu planen. Phase 1 in Abschnitt B wird in den nächsten fünf

Jahren umgesetzt werden müssen, um den Anschluss der Fachmärkte im Columbus-Quartier

an die B38 zu gewährleisten. In Abhängigkeit von Ressourcen, der Leistungsfähigkeit des

Verkehrsnetzes und gesamtstädtischer Baumaßnahmen muss der Umbau schrittweise

vollzogen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss analog der skizzierten Phasen in den

Abschnitten A und B in den nächsten Jahren weiter konkretisiert werden.

9. Rechtliche Rahmenbedingungen: Baulastübernahme

Voraussetzung für die Umwandlung der B38 zu einem repräsentativem Stadteingang, ist die

Baulastübernahme durch die Stadt Mannheim in dem Bereich zwischen Fürther Straße und

Mannheimer Straße. Erst dann können bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die

autobahnähnliche B38 in eine boulevardähnliche Straße umwandelt und das neue

Wohnquartier FRANKLIN und Spinelli adäquat erschließt. Aus diesem Grund fanden schon zu

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Beginn der Planungen zahlreiche Abstimmungstermine mit dem Regierungspräsidium

Karlsruhe und der Stadt Mannheim statt.

Der umzugestaltende Abschnitt der B38 hat eine Länge von rund 2 km und befindet sich gemäß

der Straßenzustandserfassung in der Kategorie 1-3. Dieser Abschnitt befindet sich im Eigentum

des Bundes und ist gemäß der geltenden Rechtslage als Bundestraße (38) gewidmet. Nach

dem Bundesfernstraßengesetz und den geltenden UI/UA-Vereinbarungen ist die Stadt

Mannheim bis zur Stadtgrenze für die Straßenunterhaltung verantwortlich.

Gemäß des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist die Stadt Mannheim mit der Übernahme

der Baulast für die B38 auch für die dazugehörigen Brücken und Ingenieursbauwerke)

verantwortlich.

Am 18.10.2017 fand zusammen mit Regierungspräsidentin Kressl ein abschließender Termin

mit Bürgermeister Quast mit folgendem Ergebnis statt: Die Übergabe der B38 an die Stadt

Mannheim soll gemäß des FStrG für die in der Grafik dargestellten Bereiche erfolgen.

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10. Kostenschätzung

Die Kostenschätzung wurde durch das Büro orange edge in enger Abstimmung mit dem

Fachbereich Tiefbau und Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (u.a. Prüfung

der Bauwerksbücher) erstellt.

10.1 Planungs- und Verwaltungskosten

Das gesamte Bauvolumen beläuft sich auf ca. 47 Mio. €, davon liegt der Eigenanteil der Stadt

Mannheim bei ca. 40,6 Mio. €. Die Planungskosten werden auf ca. 15% des gesamten

Bauvolumens geschätzt. Die Planungs- und Verwaltungskosten belaufen sich auf insgesamt ca.

7 Mio. € (15% von 47 Mio. €). Davon fallen bis zur erforderlichen Maßnahmengenehmigung

durch den Gemeinderat ca. 2 Mio. € in den Jahren 2022 und 2023 an. Die Planungsleistungen

müssen Eu-weit ausgeschrieben werden. Für die Durchführung des Ausschreibung werden ca.

50.000 € benötigt.

10.2 Baukosten

Die Kostenschätzung des städtischen Anteils zur Umsetzung aller Entwicklungsphasen beläuft

sich auf ca. 41,6 Mio. €. Die genauen Details über die Übernahme der Umbaukosten in Abschnitt

B (Anschluss Columbus Quartier bzw. Gorxheimer Straße an die B38) gemäß städtebaulichem

Vertrag wird derzeit mit der MWSP verhandelt. In allen Kosten sind der Straßenrück- und

Neubau enthalten, sowie Leistungen zur Herstellung von Grün- und Nebenflächen sowie

Lichtsignalanlagen und Beleuchtung.

Das Regierungspräsidium stellt der Stadt Mannheim eine zweckgebundene Summe von rund 1

Mio. € zu Beginn der Phase 1 zur Verfügung. Die Auszahlung der Summe wird ab 2018 in

Aussicht gestellt. Der Pauschalbetrag darf von der Stadt nur zur Beseitigung von

Unterhaltungsrückständen im Streckenabschnitt eingesetzt werden, der neu in die Baulast der

Stadt Mannheim übergeht.

10.3 Unterhaltungskosten

Mit der Verschiebung der Ortsdurchfahrt (OD) ändert sich auch die Verantwortlichkeit für die

Baulast. Durch die vorliegende Verschiebung der Grenze Richtung Osten (siehe Abbildung

Zukünftige Baulastzuständigkeit) verlängert sich der Streckenabschnitt für den die Stadt

Mannheim die Baulast trägt.

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10.3.1 Unterhaltungskosten Straße

Die Unterhaltsmittel in Höhe von 104.000 € werden aktuell vom Land für Verkehrsanlagen

gezahlt, die im Stadtgebiet aber außerhalb der OD liegen. Durch die Grenzverschiebung liegen

weitere Verkehrsanlagen innerhalb der OD und damit in der Baulast der Stadt. Dadurch entfällt

die Unterhaltungspauschale des Landes für diesen Bereich. Die Grundlage hierfür ist das FStrG

in Verbindung mit den OD-Richtlinien.

Für die Verkehrsanlagen des Bundes innerhalb der OD entfallen die Unterhaltungsmittel nicht

gänzlich. Künftig wird ein erhöhter Zuschuss für Unterhaltsleistungen für die B38 nach dem

FAG, rund 12.200 € p.a. Jahr für die zusätzlichen zwei Kilometer vom Land bereitgestellt.

Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Straße von ca. 104.000 € abzüglich der jährlichen

12.200 € Landesmittel ergeben für die Stadt Mannheim rund 92.000 € jährlich an

Unterhaltungskosten für den Straßenabschnitt. Hinzu kommen die Abwassergebühren i.H.v.

65.000 €. Somit müssen im Haushalt der Stadt Mannheim künftig 157.000 €

Unterhaltungskosten für die Straße bereitgestellt werden.

10.3.2 Unterhaltungskosten Bauwerke

Ausgehend von den rechnerischen Sanierungskosten für eine vollständige Erneuerung der zu

übernehmenden Bauwerke wird die Unterhaltungslast wie folgt ermittelt:

Nach dem Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

beträgt der jährliche Finanzbedarf für die Erhaltung in Abhängigkeit des

Wiederbeschaffungswertes 1,5%. In weiteren Regelwerken wird dieser Wert in einer Bandbreite

von 1,3-1,5% angegeben, dabei finden auch kleinräumige und kostenintensive Verkehrsnetze

Berücksichtigung. Unter Berücksichtigung der Brückenbauarten und der Bauwerksgrößen

wurde ein reduzierter Wert in Höhe von 1,15% angesetzt.

Ausgehend von den Kosten in Höhe von 8,3 Mio. € und einem Anteil von 1,15%, ergibt sich eine

jährliche Unterhaltungslast von 95.450 € und somit rund 96.000 €. Diese Summe muss im

Haushalt der Stadt Mannheim entsprechend bereitgestellt werden.

Die Bauwerke haben in der Summe einen Restbuchwert in Höhe von ca. 3.469 Mio. €, der in

das Vermögen der Stadt Mannheim übergeht.

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10.4 Fördermittel

Ca. 48.500 m² der Straße liegen im Sanierungsgebiet Benjamin Franklin Village. Im

Sanierungsgebiet könnten bei der Obergrenze von 150 €/m² Straßenfläche 90 €/m² (60%)

Städtebaufördermittel des Bundes/Landes abgerufen werden, somit 4.365.000 €. Vorbehaltlich

einer Aufstockung der bewilligten Finanzhilfe.

Der Förderzeitraum für das Sanierungsgebiet Benjamin Franklin Village läuft seit 2015 für ca.

15 Jahre. Der Ablauf des Bewilligungszeitraums ist derzeit 2024. Eine Verlängerung kann

beantragt werden.

Nach erfolgtem Grundsatzbeschuss kann geprüft werden, ob eine Ausweitung des

Sanierungsgebietes auf den gesamten Umbaubereich der B38 möglich ist. Hierzu sind weitere

Gespräche mit dem Regierungspräsidium notwendig.

Die Bezuschussung durch weitere Fördermittel wird geprüft.

10.5 Gesamtkosten für die Stadt Mannheim

Die Kostenschätzung des städtischen Anteils zur Umsetzung aller Entwicklungsphasen

beläuft sich auf ca. 40,6 Mio. €. Die Kosten für die Planungen bis zur erforderlichen

Maßnahmengenehmigung belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Diese Kosten fallen in den Jahren

2022 und 2023 an. Die weiteren Mittel müssen erst nach erfolgter Planung bis zur

Maßnahmengenehmigung im Haushalt der Stadt Mannheim entsprechend bereitgestellt

werden. Die ersten investiven Maßnahmen werden nicht vor 2024 beginnen.

Künftige weitere Unterhaltungskosten für Straße nach Übernahme der Baulast (siehe 10.3.1):

ca. 157.000 € jährlich

Künftige weitere Unterhaltungskosten für Bauwerke nach Übernahme der Baulast (siehe

10.3.2): ca. 96.000 € jährlich

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11. Fazit

Der Korridor entlang der B38 ist einer der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsräume in

Mannheim. Entlang dieses Korridors werden alleine 15.000 neue Einwohner leben (FRANKLIN,

Spinelli), eine Vielzahl von neuen Unternehmen angesiedelt und dadurch zahlreiche neue

Arbeitsplätze entstehen (Taylor, Columbus-Quartier).

Bei der Umgestaltung sind neben verkehrstechnischen auch stadtplanerische, lärmtechnische

und stadtstrategische Aspekte zu berücksichtigen. Die schrittweise Entwicklung der B38 zu

einem repräsentativen Stadteingang bietet Entwicklungspotenziale für die ganze Stadt

Mannheim:

Durch die Umgestaltung werden bestehende und neue Stadtteile besser miteinander

vernetzt. So können Wege- und Fahrtzeiten verkürzt werden.

Die Reduktion der Geschwindigkeit im Zuge der Umgestaltung der B38 führt für weite

Teile der Umgebung zu einer hörbaren Minderung der Geräuscheinwirkungen.

Die Aufwertung von Fuß- und Radverkehr ist Voraussetzung für die Entlastung des

Verkehrsnetzes im mittleren und Nahbereich.

Für größere Entfernungsbereiche (auch innerhalb Mannheims) ist die Stärkung des

ÖPNV unerlässlich: Bestehende Orte des öffentlichen Nahverkehrs werden leichter

zugänglich (z.B. Käfertaler Bahnhof).

Durch den Rückbau der Nebenfahrbahnen werden vor allem auch städtische Flächen

frei und können qualitätsvoll entwickelt werden.

Bestehende Gewerbe- und Wohngebiete werden aufgewertet.

Baumpflanzungen tragen zu einem positiven Erscheinungsbild bei.

Das Erscheinungsbild und das Image der Stadt Mannheim wird langfristig positiv

gestärkt.

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12. Anlagen

1. Dokumentation 1. Verkehrsforum

2. Dokumentation 2. Verkehrsforum

3. Dokumentation 3. Verkehrsforum

4. Dokumentation 4. Verkehrsforum

5. Variantenuntersuchung Stadteingang B38, Planungsbüro von Mörner, Darmstadt, 2014

6. Vertiefende Untersuchung, orange edge, Hamburg, 2015

7. orange edge und Argus Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg:

Verkehrsstudie, 2016

8. Berchtoldkrass space&options, Karlsruhe, Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet

Heppenheimer Straße, 2017

9. Koehler & Leutwein, Karlsruhe: Fahrzeitenstudie, 2018

10. Lohmeyer GmbH, Karlsruhe: Luftschadstoffgutachten, 2018

11. Krebs + Kiefer und Fritz AG, Darmstadt: Schalltechnische Untersuchung, 2018