28.06.2018 v327/2018 - mannheim.de · diese strategie wurde im rahmenplan benjamin franklin village...
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Dezernat IV BESCHLUSSVORLAGE
Az. 61.15.71.1
28.06.2018 V327/2018 Betreff
Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der B38
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
1. Unterausschuss für Konversion 17.07.2018 öffentlich Vorberatung 2. Hauptausschuss / Ausschuss für
Umwelt und Technik 17.07.2018 öffentlich Vorberatung
3. Gemeinderat 25.09.2018 öffentlich Entscheidung f Stadtbezirksbezug: 12 Käfertal 13 Vogelstang Einladung an Bezirksbeirat Käfertal und Vogelstang
Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsstudie mit den Vorschlägen zur sukzessiven Umgestaltung der B38 zustimmend zur Kenntnis.
2. Auf Basis der Verkehrsstudie werden die erforderlichen sukzessiven Planungsleistungen beauftragt.
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BESCHLUSSVORLAGE
V327/2018
1) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die dabei sonst verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten.
Begründung:
Die Umgestaltung der B38 und die Schaffung eines repräsentativen Stadteingangs stärkt die Urbanität im nordöstlichen Bereich Mannheims (Benjamin Franklin Village, Taylor, Vogelstang, Käfertal). Die Umgestaltung der B38 trägt zu einem positiven Image der Stadt Mannheim bei.
Die angrenzen Wohngebiete profitieren unmittelbar durch eine Verringerung des Verkehrslärms sowie neuer Wegebeziehungen.
2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Das Stadtbild von Mannheim ist attraktiv gestaltet. Die Voraussetzungen für ein attraktives und vielfältiges Wohnungsangebot sind geschaffen.
Begründung:
Die Herstellung eines repräsentativen Stadteingangs entspricht der Entwicklung der an die B38 grenzenden Flächen (Benjamin Franklin Village, Spinelli und Taylor). Die bestehenden Stadtteile profitieren von dieser Entwicklung, indem alte Wegeverbindungen wiederhergestellt werden und Schallimmissionen reduziert werden.
3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Die planerische Grundlage für die umwelt- und stadtverträgliche Verkehrsabwicklung aller Verkehrsarten ist bereitgestellt.
Begründung:
Die Verlangsamung des Verkehrs begünstigt die Verringerung der Schallimmissionen in die Gebiete Vogelstang und Käfertal unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit der B38.
Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen:
Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu
Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe ja/nein
4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich?
Ergebnishaushalt Aktuelles HH-Jahr jährlich ab xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx in €
Erläuterungen
Ertrag
Personalaufwand
Sachaufwand
Transferaufwand
Zuschüsse
Saldo
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Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite …… dargestellt.
5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei
Jahr Betrag Produkt-Nr. xxxxx Projekt-Nr. / Investitionsauftrag xxxxx
20xx
20xx
Dr. Kurz Quast
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Kurzfassung des Sachverhalts
Rund um die B38 schreitet die Stadtentwicklung durch den Impuls der Konversion voran. Durch
die Neuaufsiedlung der Flächen Taylor, Benjamin Franklin Village und Spinelli entsteht
Wohnraum für rund 15.000 Menschen. Gleichzeitig siedeln sich neue Unternehmen an, wodurch
zahlreiche Arbeitsplätze entstehen. Diese Veränderungen ziehen neue
Erschließungsanforderungen nach sich und machen den verkehrlichen Anschluss der neuen
Quartiere, insbesondere an die B38 erforderlich. Es besteht dringend Handlungsbedarf, die
Flächen im Korridor besser erreichen zu können und sie verkehrstechnisch anzubinden. Hierbei
ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit aufgrund der Nähe zur Bundesautobahn A6 wesentlich, um
einen Rückstau in den Auffahrtsbereichen zu vermeiden.
Die Anbindung der Konversionsflächen an die B38 eröffnet gleichzeitig die Chance, im
Nordosten der Stadt Mannheim einen repräsentativen Stadteingang und eine neue Adresslage
zu entwickeln. Diese Strategie wurde im Rahmenplan Benjamin Franklin Village
programmatisch aufgenommen und war bereits 2012 das Leitthema bei der Auslobung des
EUROPAN Wettbewerbes. Sie stellt somit eine konkrete Weiterentwicklung der bereits im
Weißbuch definierten Marke der „Ingenieursmeile“ dar.
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Die Vision eines Stadtboulevards hat darüber hinaus das Potenzial, nicht mehr gebrauchte
Fahrspuren zu reduzieren und verloren gegangene räumliche Bezüge sowie historische
Wegeverbindungen wiederherzustellen. Damit gehen auch Verbesserungen für die Stadtteile
Käfertal und Vogelstang einher.
Hierfür bedarf es einer Neubewertung und Neuordnung der Situation an der Bundesstraße. Die
B38 ist eine der wichtigsten Ein- und Ausfahrtstraßen im Norden von Mannheim, täglich fahren
dort ca. 60.000 Kfz. Sie bildet die direkte Weiterführung der Bundesautobahn BAB 659 und
schließt am Viernheimer Kreuz an die BAB 6 an. Vom Viernheimer Kreuz bis zur Kreuzung
Mannheimer Straße ist die autobahnähnliche Straße im Eigentum des Landes Baden–
Württembergs. Ohne Stadtteilbezug führt sie als Transitkorridor durch Käfertal, bis die erste
Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Am Sand / Mannheimer Straße und die herangerückte
Bebauung dem Kfz-Fahrer ein vages Stadtgefühl vermitteln.
Eine Reduktion der Geschwindigkeit kann nur durch eine bauliche Veränderung des
Straßencharakters und eine damit zusammenhängende Änderung des Fahrverhaltens erreicht
werden. Da die Straße von der BAB 659 bis zu Kreuzung Rollbühlstraße / Mannheimer Straße
in der Straßenbaulast des Bundes liegt, kann die Stadt Mannheim nur in enger Abstimmung mit
dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Der
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frühzeitige Austausch mit der Verkehrsbehörde und dem Regierungspräsidium Karlsruhe hat
schon zu Beginn gezeigt, dass Entschleunigungsmaßnahmen alleine nicht ausreichend sind,
um der B38 den autobahnähnlichen Charakter zu nehmen.
Nach ersten Vorstudien und Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde eine
Machbarkeitsuntersuchung im Jahr 2014 (Planungsbüro von Mörner, Darmstadt) zur
Umgestaltung der B38 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden in einem fachlichen Diskurs
mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt (u.a. FB Stadtplanung, FB Tiefbau, MWS
Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP), FB Sicherheit und Ordnung, Polizei) erarbeitet, um
bereits in der Konzeptphase die kritischen Punkte in der Abstimmung offen zu legen. Auf diese
Weise konnten viele rechtliche und fachlich einschränkende Belange mit in das Konzept
integriert werden. Diese wurden 2015 im Ausschuss für Umwelt und Technik der Politik
vorgestellt, wobei früh klar wurde, dass z.B. eine Tunnellösung nicht in Betracht kommt.
In der daran anschließenden vom Büro orange edge erarbeiteten Machbarkeitsuntersuchung
wurde ein in Phasen aufgebautes, nachhaltiges Verkehrskonzept entwickelt, das schrittweise
umgesetzt und ausgebaut werden kann. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte unter ständiger
Rückkopplung im Verkehrsforum. Auf diese Weise sollen zusätzliche Kosten für
Rückbaumaßnahmen und temporäre Lösungen vermieden und das Projekt effizient umgesetzt
werden. Diese Studie ist die Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage und die
nachfolgend kurz skizzierten Umsetzungsphasen.
Die Phase 1 bildet die Grundlage in Abschnitt A und B für die Umgestaltung der B38. In
Abschnitt B ist sie der Aufschlag, um das Columbus Quartier (Teilgebiet ehem. Benjamin
Franklin Village) zu erschließen. Die dortige Verlängerung der Gorxheimer Straße wird durch
die MWSP finanziert und ermöglicht die Erschließung der ehemaligen Konversionsfläche. Am
autobahnähnlichen Straßencharakter der B38 wird diese erste Phase jedoch nichts ändern.
Erst Phase 2 vollzieht in Höhe des ehemaligen Benjamin Franklin Village den Schritt von der
Stadtautobahn zur Stadtstraße und bringt die wesentlichen Verbesserungen in der
Erreichbarkeit des gesamten Areals. Die Entschleunigung und die Aufwertung des Straßen- und
Stadtraums sind nur unter Einbeziehung der Abschnitte A und B der B38 möglich.
Seit Mai 2016 wurden die planerischen Zwischenstände im Verkehrsforum beraten. Aus der
Beratung hervorgehende Prüfaufträge und Anregungen wurden fachplanerisch bearbeitet,
deren Ergebnisse im folgenden Verkehrsforum rückgekoppelt. Sofern möglich, wurden die
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Ergebnisse in die Planungen mit aufgenommen.
Die Chance, die B38 als Rückgrat eines neuen Entwicklungskorridors und im Sinne eines
würdigen Stadteingangs zu einer Stadtstraße umzugestalten, muss jetzt genutzt werden. Die
Umsetzung der Phase 1 in Abschnitt B ist eine unabdingbare Notwendigkeit zur Erschließung
des künftigen Sonder- und Gewerbegebietes Columbus-Quartier. Die Erschließung wird durch
die MWSP finanziert.
Die Planungen der Phasen 1 und 2 müssen parallel vorangetrieben werden. Denn erst die
Maßnahmen der Phase 2 sichern eine adäquate Erschließung von FRANKLIN und verändern
den Straßencharakter der B38. Die Umgestaltung der B38 ermöglicht eine optimierte
Verknüpfung der Stadtteile Vogelstang und Käfertal sowie der zukünftigen Quartiere in Käfertal
Süd. Gleichzeitig können neue Wegebeziehungen hergestellt werden, die Fahrtzeiten verkürzen
und den Fuß- und Radverkehr langfristig stärken. Durch Umbau und Reduzierung der
Geschwindigkeit wird zudem eine deutliche Minderung der Lärmpegelwerte erreicht.
Die vorliegenden Untersuchungen sind Grundlage für die Entwicklung von Planungszielen und
Szenarien. Um weitere Planungsschritte zu definieren, müssen die bisherigen Untersuchungen
fortgeführt werden, um die notwendigen Unterlagen für die Maßnahmengenehmigungen
vorbereiten zu können. Die Übernahme der Straßenbaulast durch die Stadt wurde von
Verwaltung und Karlsruhe gemeinsam erörtert. Das Regierungspräsidium hat von Anfang an
klar gestellt, dass ohne eine Übernahme der Baulast durch die Stadt Mannheim keine baulichen
Veränderungen an der B38 vorgenommen werden können. Durch die Baulastübernahme fallen
künftig jährlich rechnerische Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 253.000 € an. Darin enthalten
sind die Unterhaltungskosten für die Bauwerke, Straßenflächen sowie Abwassergebühren.
Das gesamte Bauvolumen beläuft sich auf ca. 47 Mio. €, davon liegt der Eigenanteil der Stadt
Mannheim bei ca. 40,6 Mio. €. Davon sind ca. 1 Mio. € vom Land enthalten, die zur
zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Eine Bezuschussung durch
Fördermittel wird geprüft. Der Gemeinderat wird an der Planung zum sukzessiven Umbau
inhaltlich beteiligt.
Die Kosten für die Planungen bis zur erforderlichen Maßnahmengenehmigung durch den
Gemeinderat belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Diese Kosten fallen in den Jahren 2022 und 2023
an. Die erforderlichen Arbeiten entlang der Trasse werden sukzessiv im Abgleich mit dem
Haushalt umgesetzt. Im Fokus steht dabei, dass die bauliche Umsetzung der Planungen in
Koordination zu gesamtstädtischen und regionalem Baumaßnahmen durchgeführt wird, damit
es zu keinen Verkehrsbehinderungen kommt.
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Gliederung des Sachverhalts
1. Planungsanlass .............................................................................................................................. 9
2. Einbindung Politik und Öffentlichkeit ............................................................................................. 10
3. Städtebauliche Potenziale der Umgestaltung ................................................................................ 11
3.1 Gewerbegebiet Heppenheimer Straße .......................................................................................... 12
4 Variantenvorprüfung ..................................................................................................................... 12
5 Weiterführende Untersuchungen .................................................................................................. 13
5.1 Phase 1 - Provisorische Lösung ..................................................................................................... 13
5.1.1 Abschnitt A ............................................................................................................................... 14
5.1 2 Abschnitt B ............................................................................................................................... 14
5.1.3 Abschnitt C............................................................................................................................... 14
5.2 Phase 2 Dauerhafte Lösung | B38 Boulevard ................................................................................ 16
5.2.1 Abschnitt A ............................................................................................................................... 16
5.2.2 Abschnitt B ............................................................................................................................... 19
6. Radwegeplanung .......................................................................................................................... 20
7. Auswirkungen der Umgestaltung ..................................................................................................... 21
8. Zeithorizont ...................................................................................................................................... 22
9. Rechtliche Rahmenbedingungen: Baulastübernahme ...................................................................... 22
10. Kostenschätzung ........................................................................................................................... 25
10.1 Planungs- und Verwaltungskosten ............................................................................................... 25
10.2 Baukosten .................................................................................................................................... 25
10.3 Unterhaltungskosten .................................................................................................................... 25
10.3.1 Unterhaltungskosten Straße ...................................................................................................... 26
10.3.2 Unterhaltungskosten Bauwerke ................................................................................................. 26
10.4 Fördermittel .................................................................................................................................. 27
10.5 Kosten für die Stadt Mannheim .................................................................................................... 27
11. Fazit ............................................................................................................................................... 28
12. Anlagen .......................................................................................................................................... 29
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Sachverhalt
1. Planungsanlass
Rund um die B38 schreitet die Stadtentwicklung durch den Impuls der Konversion voran: die
Gewerbeentwicklungen auf Taylor und Columbus, die Wohnentwicklung in Franklin und
Spinelli, der bestehende Bedarf der Stadtteile Käfertal (Sanierungsgebiet) und Vogelstang und
der Ausbaubedarf des Käfertaler Bahnhofs (Erneuerung Abstellanlage, neuer vierter
Bahnsteig).
Das Straßenprofil der B38 ist heterogen: Im nördlichsten Abschnitt hat die B38 mit insgesamt
sechs Hauptfahrstreifen zuzüglich vier Nebenfahrstreifen einen autobahnähnlichen Charakter.
Durch die planfrei ausgeführten Knotenpunkte wird dieser Eindruck noch verstärkt. Erst sehr
spät, nachdem der Stadtteil Käfertal weitestgehend stadteinwärts kommend passiert wurde,
wird die B38 zu einer städtischen Hauptverkehrsstraße, die mit den angrenzenden Straßen
verzahnt ist und in diesem Abschnitt Erschließungsfunktionen übernimmt. Das Erfordernis der
Erschließung der angrenzenden Konversionsflächen erfordert eine künftig früher einsetzende
Verteiler und Vernetzungsfunktion der B38. Diese genannten Entwicklungen und Bedürfnisse
machen eine Neubewertung und Neuordnung der Situation an der B38 dringend erforderlich.
Der Schwarzplan zeigt dies prägnant:
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Die angrenzenden Quartiere wenden sich strukturell und baulich von der lärmintensiven Straße
mit ca. 60.000 Kfz/Tag ab. Ebenerdige Querungen oder direkte Wegeverbindungen sind kaum
vorhanden. Durch die neuen Nutzungen auf den ehemaligen Militärflächen, aber auch durch die
Investitionen in den Freiraum (Grünzüge), entstehen weiter neue Querungsbedürfnisse und
Anforderungen an die Adressbildung sowie an die Funktion und das Erscheinungsbild der B38.
Dabei unterscheiden sich die Abschnitte A bis C in ihren Anforderungen deutlich.
Ziel ist, dass der in die Stadt einfließende Verkehr den städtischen Charakter automatisch
erkennt und Fahrverhalten sowie Geschwindigkeit entsprechend anpasst. Dabei soll sich nur
das Erscheinungsbild der B38 ändern und nicht deren Leistungsfähigkeit. Diese ist wichtig
aufrechtzuerhalten, um eine Verdrängung des Verkehrs in die Umgebung zu verhindern.
Ebenso ist die Leistungsfähigkeit der B38 aufgrund der Nähe zur Bundesautobahn A6
aufrechtzuerhalten, um einen Rückstau in den Auffahrtsbereichen zu vermeiden. Weiteres Ziel
ist der Ausbau des Radverkehrsnetzes entlang der Gesamtstrecke sowie in den Randgebieten
der B38.
2. Einbindung Politik und Öffentlichkeit
18.03.2015 nichtöffentliche Sondersitzung des Bezirksbeirats Vogelstang
08.07.2015 öffentliche Sondersitzung des Bezirksbeirats Vogelstang
12.05.2016 Erstes Verkehrsforum
08.11.2016 Zweites Verkehrsforum
07.02.2017 Unterausschuss für Konversion: mündlicher Bericht
11.05.2017 Drittes Verkehrsforum
31.01.2018 öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Vogelstang
Spreewaldallee
14.03.2018 Viertes Verkehrsforum
22.03.2018 Bürgerinformationsabend zur Umgestaltung der B38
Zur umfassenden und transparenten Erarbeitung der vorliegenden Beschlussvorlage wurde das
Verkehrsforum ins Leben gerufen. Dieses setzt sich zusammen aus Vertretern des
Gemeinderates, den örtlichen Bezirksbeiräten Vogelstang und Käfertal, dem
Regierungspräsidium Karlsruhe, externen Fachplanern, MWSP, RNV, IHK sowie der
Verwaltung. Den Vorsitz hat Bürgermeister Lothar Quast. Der derzeitige Planstand wurde über
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zwei Jahre intensiv begleitet. Zahlreiche Prüfaufträge des Plenums wurden während dieser Zeit
bearbeitet.
3. Städtebauliche Potenziale der Umgestaltung
Entlang der B38 befinden sich zahlreiche Entwicklungsflächen der Siedlungs- und
Freiraumentwicklung. Zugleich ist die B38 ein wichtiger Stadteingang und Schaufenster der
Stadt. Die autobahnähnlich ausgebaute Straße war bisher in weiten Abschnitten immer auf der
Rückseite der angrenzenden Quartiere und hat einen Austausch über die B38 äußerst schwer
gemacht bzw. verhindert. Durch die neuen Nutzungen auf den ehemaligen Militärflächen, aber
auch durch die Investitionen in den Freiraum (Grünzüge) entstehen neue Querungsbedürfnisse
und Anforderungen an die Adressbildung sowie an die Funktion und das Erscheinungsbild der
B38.
Da viele Einzelentscheide, die für sich genommen erst einmal unabhängig von der B38
scheinen, großen Einfluss auf die Gesamtentwicklung haben, ist es unabdingbar sich um die
zukünftige Ausrichtung dieser Potenziale entlang des Straßenkorridors frühzeitig Gedanken zu
machen. Nur so lassen sich die anstehenden Entscheidungen und Entwicklungen im Sinne
einer koordinierten Gesamtentwicklung steuern. Dazu gehören unter anderem:
Aufspüren von Potenzialen, Darstellung von Abhängigkeiten und möglichen Alternativen
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In Wert setzen der angrenzenden Entwicklungen und Quartiere durch gute
Querungsmöglichkeiten und Vernetzungen
Flächenpotenziale entlang der B38 analysieren (untergenutzte Flächen am Rand und
Potenziale durch Reduzierung des Querschnitts, Aufgabe von nicht benötigtem
Straßenraum)
3.1 Gewerbegebiet Heppenheimer Straße
Das Büro berchtoldkass space&options aus Karlsruhe wurde 2016 damit beauftragt eine
städtebauliche Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Heppenheimer Straße nördlich der
B38 zu erarbeiten. Neben der geplanten Umgestaltung der B38 (hier: Aufgabe der
Nebenfahrbahnen) soll der Käfertaler Bahnhof im Zuge der Konversion umgebaut werden. Für
eine logische Fortführung einer umgestalteten B38 und der Definition eines Stadteingangs an
dieser Stelle ergibt sich folgende Aufgabenstellung:
Phasenweise Transformation und langfristige Aufwertung des Gewerbegebiets
Heppenheimer Straße
Überlegungen zur Entwicklung der frei werdenden OEG-Flächen, Nachnutzung der
denkmalgeschützten Halle
Flächenpotenziale entlang der B38 (untergenutzte Flächen am Rand und Potenziale durch
Reduzierung des Querschnitts durch die Aufgabe von nicht benötigtem Straßenraum)
Vernetzung von Franklin, Käfertal Nord und Süd mit dem neuen Quartier auf Spinelli und
dem Grünzug Nordost
Ausführliche Darstellung der Untersuchung in den Anlagen 1-4 und 8
4. Variantenvorprüfung
Bereits 2012 wurde der Charakter der B38 im EUROPAN Wettbewerb diskutiert und
Umgestaltungspotenziale ausgelotet. Konkreter wurden die Untersuchungen vom
Planungsbüro von Mörner 2013 betrachtet, in denen grundsätzliche Umgestaltungsvarianten für
die B38 aufgezeigt wurden:
Variante 1: 4-streifiger Rückbau mit Querungsmöglichkeiten über zwei Fußgänger- und
Radfahrerbrücken
Variante 2: 6-streifige Lösung mit zwei lichtsignalgeregelten ebenerdigen Querungsstellen
Variante 3.1: Tunnel zwischen Magdeburger Straße und Waldstraße, zweistreifige
oberirdische Fahrbahn
Variante 3.2: Tunnel zwischen Autobahnauffahrt und Waldstraße mit oberirdischer Fahrbahn.
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Die Varianten wurden diskutiert und auf ihre verkehrstechnische Machbarkeit und
Wirtschaftlichkeit geprüft.
Diese Ergebnisse wurden dem Regierungspräsidium präsentiert. Es wurden vertiefende
Untersuchungen an das Planungbüro orange edge aus Hamburg vergeben, um ein
ganzheitliches Verkehrskonzept für die B38 zu entwickeln. In einem Arbeitsprozess mit dem
Regierungspräsidium Karlsruhe, der Mannheimer Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP) und
der Fachverwaltung wurde ein nachhaltiges, in Phasen aufgebautes Verkehrskonzept
entwickelt. Dieses wurde stetig im Verkehrsforum rückgekoppelt und beraten.
Der Untersuchungsschwerpunkt des Planungsbüros orange edge wurde dabei auf die Variante
1 gelegt (4-streifiger Rückbau mit Querungsmöglichkeiten über zwei Fußgänger- und
Radfahrerbrücken), da sie das Erscheinungsbild der B38 nachhaltig verändert, aber ihre
Leistungsfähigkeit erhalten bleibt. Die Prüfung möglicher ebenerdiger Querungen für
Fußgänger und Radfahrer wurden im Planungsprozess ergänzt.
5. Weiterführende Untersuchungen
Betrachtet wurden die verkehrliche Anbindung der Konversionsflächen, die Optimierung der
Anschlüsse an die Stadtteile Käfertal und Vogelstang, der teilweise Rückbau der
Nebenfahrbahnen - dadurch Gewinnung von Bauland sowie Optimierungen für den nicht
motorisierten Verkehr. Die Verkehrsstudie von Orange edge erläutert das Konzept für den
phasenweisen Umbau der B38 in den Abschnitten A und B sowie den Umgang mit Abschnitt C.
Das vorliegende Konzept stellt einen Handlungskatalog dar, der tiefergehende Untersuchungen
erforderlich macht.
5.1 Phase 1 - Provisorische Lösung
In der ersten Phase (ca. 3-5 Jahre) wird davon ausgegangen, dass sich das städtebauliche
Umfeld der B38 noch in eher geringen Maß entwickelt und die B38 entsprechend dazu nicht auf
der vollen Länge umgebaut wird. Es werden erste kleine Anpassungen und Erweiterungen der
B38 vorgenommen, um Gebiete wie das Columbus-Quartier zu erschließen, ohne in die
Planungshoheit des Bundes bzw. des Regierungspräsidiums einzugreifen.
Die Straßenarbeiten in Phase 1 werden so ausgeführt, dass sie in Phase 2 nicht wieder
rückgebaut werden müssen, sondern aufeinander aufbauen. Die Fachmärkte des Columbus-
Quartiers und die Fürther Straße werden über die Verlängerung einer Nebenfahrbahn
erschlossen. Ggf. müssen Änderungen an der Ausfahrt zur Waldstraße, westlich des Columbus-
Quartiers vorgenommen werden. Dies wird in den nächsten Planungsschritten untersucht. Die
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Leistungsfähigkeit bleibt in beiden Abschnitten der B38 bestehen. Der Baulastwechsel wird
aufgrund der Eingriffe in die B 38 notwendig.
5.1.1 Abschnitt A
Die Völklinger Straße wird nur für den ausfahrenden Verkehr von Käfertal-Süd auf die B38
geöffnet. Grundsätzlich sollen die angrenzenden Wohnquartiere, durch den neu induzierten
Verkehr des Spinelli-Quartiers nicht beeinträchtigt werden. Der Gegenverkehr in der
Weinheimer Straße, der Richtung Innenstadt führt, ist in diesem Zuge teilweise zu sperren.
5.1.2 Abschnitt B
Im Abschnitt B wird die bestehende Gorxheimer Straße verlängert, um die Fachmärkte auf dem
Columbus-Quartier anzuschließen. Diese Maßnahme wird durch die MWSP finanziert. Die B38
bleibt in ihrer Breite und Leistungsfähigkeit bestehen. Entlang des Straßenraumes werden
minimale gestalterische Eingriffe vorgenommen. Baumreihen werden nur dort gepflanzt, wo sie
auch Teil des Umgestaltungskonzeptes in Phase 2 sind. Über die verlängerte Gorxheimer
Straße werden die Fürther Straße und die Fachmärkte angeschlossen. Erreichbar sind diese
für den Kfz-Verkehr nur aus Richtung Osten. Von der Innenstadt kommend, muss über die
Magdeburger Straße gewendet werden, um die Fachmärkte zu erreichen.
5.1.3 Abschnitt C
Der Ausbau des heutigen Anschlusses der Spreewaldallee an die B38 als Vollknoten wurde
sowohl in mehreren Sitzungen des Verkehrsforums und in verschiedenen
Bezirksbeiratssitzungen, als auch aus der Bürgerschaft gefordert. Daraufhin haben die
Fachplaner mehrere Möglichkeiten, zum Teil aus der Bürgerschaft vorgeschlagene Lösungen,
durchgeprüft. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde von der Fachverwaltung über die
Prüfaufträge und deren Planungsstände informiert und einbezogen.
Die beiden Varianten Lichtsignalanlage und Kreisel wurden ausführlich hinsichtlich technischer
Machbarkeit, wirtschaftlicher Dimension und Entlastung der Magdeburger Straße (bezüglich
Verkehr und Lärm) untersucht. Dabei wurden auch Anregungen der Bezirksbeiräte mit
einbezogen und geprüft. Nachfolgend werden die Ergebnisse kurz zusammengefasst:
Lichtsignalanlage (LSA):
Kosten ca. 7 Mio. € für Anbindung Spreewaldalle und dadurch notwendiger Umbau der
Magdeburger Straße
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Entlastung Magdeburger Straße 300 Kfz/d 300
Lärmimmission an Magdeburger Straße ca. -2,6 db(A)
Kreisverkehr:
Kosten Kreisverkehr ca. 23 Mio. €
Entlastung Magdeburger Straße 4000 Kfz/d
Lärmimmission an Magdeburger Straße ca. -3,6 db(A)
Zusätzliche LSA ggfs. notwendig, dadurch weitere Kosten
Im Schreiben des Regierungspräsidiums an den Fachbereich Tiefbau vom 29.03.2017 wird
ausführlich dargelegt, dass bei einem zusätzlichen Knotenpunkt im unmittelbaren Bereich eines
Autobahnkreuzes die Sicherheit und das Fließen des Verkehrs zu berücksichtigen seien. Grund
dafür ist, dass in beiden Richtungen der B38 Bedarfsumleitungen der BAB 6 vorliegen, so dass
im Falle einer Ausleitung im nachgeordneten Netz eine deutlich höhere Verkehrsbelastung
entsteht. Für einen ungestörten Verkehrsablauf ist daher zwischen dem Viernheimer Kreuz und
dem planfreien Knotenpunkt B38/K9751 aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe kein
weiterer Knotenpunkt realisierbar.
Der Fachbereich Stadtplanung erbat in einem Schreiben vom 27.06.2017 das
Regierungspräsidium Karlsruhe um erneute Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit eines
direkten Anschlusses der Spreewaldallee an die B38 mit Hilfe einer Lichtsignalanlage und eine
abschließende schriftlichen Stellungnahme. Das Antwortschreiben des Regierungspräsidiums
vom 08.08.2017 bestätigte die Aussage des Schreibens vom 29.03.2017.
Da das Viernheimer Kreuz im Zuge der BAB 6 im Bundesland Hessen liegt, hat das
Regierungspräsidium Karlsruhe die Anfrage der Stadt Mannheim auch an den zuständigen
Baulastträger in Hessen (Hessen Mobil) mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Im
Bereich des Viernheimer Kreuzes ist auch aus Sicht von Hessen Mobil kein zusätzlicher
Knotenpunkt denkbar, der die verkehrliche Leistungsfähigkeit der anschließenden Autobahnen
beeinträchtigt: ,,Dem Anliegen der Stadt Mannheim an der B38 auf Höhe der Spreewaldallee
einen voll ausgebauten Knoten inkl. einer Lichtsignalanlage zu realisieren, kann seitens des
Straßenbaulastträgers der unmittelbar anschließenden BAB 6 und 659 daher nicht zugestimmt
werden".
Aus den vorgenannten Gründen ist die Anbindung der Spreewaldallee durch einen zusätzlichen
Verkehrsknoten im Zuge der B38 seitens Regierungspräsidiums nicht genehmigungsfähig.
Siehe hierzu auch Anlagen 2 und 3.
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5.2 Phase 2 - Dauerhafte Lösung | B38 Boulevard
Phase 2 wird erst nach 2024 umgesetzt. In Phase 2 wird die B38 entsprechend der
Entwicklungen im Umfeld zu einem städtebaulich integrierten Boulevard mit dem Charakter
eines Stadteingangs umgewandelt. Ab dem Knotenpunkt Fürther Straße (Baulastbeginn)
säumen Baumreihen den Straßenraum. Damit wird die Eingangssituation in die Stadt markiert
und die Geschwindigkeitsbegrenzung wird auf 50km/h reduziert. Die Nebenfahrbahnen im
Abschnitt A werden zurückgebaut, neue Knotenpunkte und Querungsmöglichkeiten für Fuß-
und Radverkehr werden eingerichtet. Die angrenzenden Gebiete bzw. Gebäude rücken optisch
näher an die Straße heran und bilden eine Stadtkante. Es entsteht ein stärkerer städtischer
Charakter. Für die baulichen Veränderungen entlang der B38 in Phase 2 kann die
Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs sichergestellt werden.
5.2.1 Abschnitt A
Optimierung der Wegebeziehungen
Für die zweite Phase werden die Flächen im nördlichen Gewerbegebiet an der Heppenheimer
Straße neu geordnet und attraktiv weiter entwickelt. Teilweise rücken die Bauflächen in Richtung
der B38 und verschmälern so den Straßenquerschnitt. Eine Bügelerschließung läuft durch das
neu geordnete Gewerbegebiet und wird direkt an die B38 angeschlossen. Am Knotenpunkt
Völklinger Straße/Rebenstraße wird die historische Wegeverbindung für den Fuß- und
Radverkehr wieder hergestellt. Das System der Parallelfahrbahnen mit gegenläufigem Verkehr
entfällt. Es werden parallele Erschließungsstraßen geschaffen, die durch Baumreihen von der
mittigen Hauptfahrbahn abgetrennt sind. So entstehen entlang der B38 in zweiter Reihe auch
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attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen. Insgesamt wird der Straßenraum mit Grün gestaltet,
um einen städtischen Boulevardcharakter zu schaffen.
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5.2.2 Abschnitt B
Im Abschnitt B wird der Straßenraum entsprechend zum Abschnitt A zu einem städtischen
Boulevard umgestaltet. Baumreihen verringern den Straßenquerschnitt und geben dem
Autofahrer das Gefühl langsamer fahren zu müssen. Ab der Fürther Straße wird die
Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Es entsteht ein Knotenpunkt zur direkten Erreichbarkeit
der Fürther Straße. Optional werden die Fachmärkte mit einem Knotenpunkt an die B38
angeschlossen. Damit werden weite Umwege über die Magdeburger Straße vermieden. Der
Knotenpunkt an der Fürther Straße markiert von Osten kommend den Stadteingang. Die
ehemalige parallel verlaufende Gorxheimer Straße aus Phase 1 bleibt bestehen und wird weiter
genutzt. In Verlängerung des Knotenpunkts der Fürther Straße ist frühzeitig mit dem RNV eine
Lösung für die Überfahrt der OEG-Trasse abzustimmen.
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6. Radwegeplanung
Im Transformationsprozess des Entwicklungskorridors spielt der Fuß- und Radverkehr eine
ebenso große Rolle wie der Kfz-Verkehr. Entlang der B38 sollen vor allem im Abschnitt A an
geeigneten Orten attraktive Angebote für diesen geschaffen werden. Die Machbarkeitsstudien,
die bereits in laufenden Planungsprozessen zur Optimierung des Fuß- und Radverkehrs und
Lückenschlüsse wurden, finden in der Umgestaltung der B38 Berücksichtigung.
Die Radschnellwegeverbindung von Viernheim über FRANKLIN Richtung Innenstadt und
Spinelli stellt die zentrale Radverkehrsachse im Entwicklungskorridor B38 dar. Die Achse
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verläuft in den Abschnitten parallel zur OEG-Trasse. Im Abschnitt A wurde darauf geachtet,
dass der Radschnellweg kreuzungsfrei durch die bestehende Unterführung an der B38 geleitet
wird. In Abschnitt A wird der Radverkehr aufgrund der kleinteiligeren Nutzung zudem parallel
zur B38 geführt. In unmittelbarer Nähe zu den Quartieren können sich hier zukünftig Betriebe
und Nutzungen ansiedeln, die auch mit dem Fahrrad erreicht werden können.
7. Auswirkungen der Umgestaltung
Die den Untersuchungen zugrunde liegenden Verkehrszahlen berücksichtigen die Aufsiedelung
der Konversionsflächen und die damit zusammenhängende Verkehrszunahme. Die Zahlen
entsprechen der Prognose des Jahres 2025. Dies gilt für alle Gutachten, die im Zusammenhang
mit der B38 erstellt worden sind. Die Fahrtzeitenprognose des Büros Köhler- und Leutwein
ergibt nur eine geringfügige Verlängerung der Fahrtzeiten nach Phase 2 (Dauerhafte Lösung -
B38 Boulevard).
Das Ergebnis der Luftschadstoffstudie des Büros Lohmeyer ergibt eine kaum feststellbare
Veränderung durch den Umbau der B38. Diese Studie berücksichtigt für die Prognose der
möglichen Inbetriebnahme der umgebauten Straße im Bezugsjahr 2025 die Auswirkungen der
stetigen Erneuerung der Fahrzeugflottenzusammensetzung auf den Straßen und damit die
Verringerung der Schadstoffmengen, die künftig ausgestoßen werden. Auch die für Mannheim
aus langjährigen Messdaten abgeleitete Windverteilung mit den entsprechenden Haupt-
Windrichtungen wurde berücksichtigt. Verglichen wurde der Planfall (Umbau der B38) mit dem
Prognosenullfall (ohne wesentliche bauliche Änderungen). Dabei zeigte sich, dass es geringe
Änderungen der Luftschadstoffbelastungen gibt. Der Luftschadstoffbetrachtung wurde ein
weiträumiges Straßennetz zugrunde gelegt, das neben städtischen Straßen auch die
Schadstofffreisetzungen der Autobahn mit berücksichtigt. Das heißt, dass es hinsichtlich der
Gesamtbelastung Luftschadstoffe im Betrachtungsgebiet der B38 keine nennenswerten
Veränderungen gibt.
Die schalltechnischen Untersuchungen der KREBS+KIEFER FRITZ AG zeigen, dass die
Schallimmissionen besonders in Abschnitt B durch den Umbau der B38 sowie die
Geschwindigkeitsreduzierung um bis zu 5 dB(A) verringert werden können. Dies kann sich
positiv auf das subjektive Lärmempfinden der betroffenen Anwohner im Stadtteil Vogelstang
auswirken.
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8. Zeithorizont
Der Umbau der B38 ist in direkter Abstimmung mit den umliegenden städtebaulichen
Entwicklungen und Anforderungen zu planen. Phase 1 in Abschnitt B wird in den nächsten fünf
Jahren umgesetzt werden müssen, um den Anschluss der Fachmärkte im Columbus-Quartier
an die B38 zu gewährleisten. In Abhängigkeit von Ressourcen, der Leistungsfähigkeit des
Verkehrsnetzes und gesamtstädtischer Baumaßnahmen muss der Umbau schrittweise
vollzogen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss analog der skizzierten Phasen in den
Abschnitten A und B in den nächsten Jahren weiter konkretisiert werden.
9. Rechtliche Rahmenbedingungen: Baulastübernahme
Voraussetzung für die Umwandlung der B38 zu einem repräsentativem Stadteingang, ist die
Baulastübernahme durch die Stadt Mannheim in dem Bereich zwischen Fürther Straße und
Mannheimer Straße. Erst dann können bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die
autobahnähnliche B38 in eine boulevardähnliche Straße umwandelt und das neue
Wohnquartier FRANKLIN und Spinelli adäquat erschließt. Aus diesem Grund fanden schon zu
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Beginn der Planungen zahlreiche Abstimmungstermine mit dem Regierungspräsidium
Karlsruhe und der Stadt Mannheim statt.
Der umzugestaltende Abschnitt der B38 hat eine Länge von rund 2 km und befindet sich gemäß
der Straßenzustandserfassung in der Kategorie 1-3. Dieser Abschnitt befindet sich im Eigentum
des Bundes und ist gemäß der geltenden Rechtslage als Bundestraße (38) gewidmet. Nach
dem Bundesfernstraßengesetz und den geltenden UI/UA-Vereinbarungen ist die Stadt
Mannheim bis zur Stadtgrenze für die Straßenunterhaltung verantwortlich.
Gemäß des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist die Stadt Mannheim mit der Übernahme
der Baulast für die B38 auch für die dazugehörigen Brücken und Ingenieursbauwerke)
verantwortlich.
Am 18.10.2017 fand zusammen mit Regierungspräsidentin Kressl ein abschließender Termin
mit Bürgermeister Quast mit folgendem Ergebnis statt: Die Übergabe der B38 an die Stadt
Mannheim soll gemäß des FStrG für die in der Grafik dargestellten Bereiche erfolgen.
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10. Kostenschätzung
Die Kostenschätzung wurde durch das Büro orange edge in enger Abstimmung mit dem
Fachbereich Tiefbau und Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (u.a. Prüfung
der Bauwerksbücher) erstellt.
10.1 Planungs- und Verwaltungskosten
Das gesamte Bauvolumen beläuft sich auf ca. 47 Mio. €, davon liegt der Eigenanteil der Stadt
Mannheim bei ca. 40,6 Mio. €. Die Planungskosten werden auf ca. 15% des gesamten
Bauvolumens geschätzt. Die Planungs- und Verwaltungskosten belaufen sich auf insgesamt ca.
7 Mio. € (15% von 47 Mio. €). Davon fallen bis zur erforderlichen Maßnahmengenehmigung
durch den Gemeinderat ca. 2 Mio. € in den Jahren 2022 und 2023 an. Die Planungsleistungen
müssen Eu-weit ausgeschrieben werden. Für die Durchführung des Ausschreibung werden ca.
50.000 € benötigt.
10.2 Baukosten
Die Kostenschätzung des städtischen Anteils zur Umsetzung aller Entwicklungsphasen beläuft
sich auf ca. 41,6 Mio. €. Die genauen Details über die Übernahme der Umbaukosten in Abschnitt
B (Anschluss Columbus Quartier bzw. Gorxheimer Straße an die B38) gemäß städtebaulichem
Vertrag wird derzeit mit der MWSP verhandelt. In allen Kosten sind der Straßenrück- und
Neubau enthalten, sowie Leistungen zur Herstellung von Grün- und Nebenflächen sowie
Lichtsignalanlagen und Beleuchtung.
Das Regierungspräsidium stellt der Stadt Mannheim eine zweckgebundene Summe von rund 1
Mio. € zu Beginn der Phase 1 zur Verfügung. Die Auszahlung der Summe wird ab 2018 in
Aussicht gestellt. Der Pauschalbetrag darf von der Stadt nur zur Beseitigung von
Unterhaltungsrückständen im Streckenabschnitt eingesetzt werden, der neu in die Baulast der
Stadt Mannheim übergeht.
10.3 Unterhaltungskosten
Mit der Verschiebung der Ortsdurchfahrt (OD) ändert sich auch die Verantwortlichkeit für die
Baulast. Durch die vorliegende Verschiebung der Grenze Richtung Osten (siehe Abbildung
Zukünftige Baulastzuständigkeit) verlängert sich der Streckenabschnitt für den die Stadt
Mannheim die Baulast trägt.
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10.3.1 Unterhaltungskosten Straße
Die Unterhaltsmittel in Höhe von 104.000 € werden aktuell vom Land für Verkehrsanlagen
gezahlt, die im Stadtgebiet aber außerhalb der OD liegen. Durch die Grenzverschiebung liegen
weitere Verkehrsanlagen innerhalb der OD und damit in der Baulast der Stadt. Dadurch entfällt
die Unterhaltungspauschale des Landes für diesen Bereich. Die Grundlage hierfür ist das FStrG
in Verbindung mit den OD-Richtlinien.
Für die Verkehrsanlagen des Bundes innerhalb der OD entfallen die Unterhaltungsmittel nicht
gänzlich. Künftig wird ein erhöhter Zuschuss für Unterhaltsleistungen für die B38 nach dem
FAG, rund 12.200 € p.a. Jahr für die zusätzlichen zwei Kilometer vom Land bereitgestellt.
Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Straße von ca. 104.000 € abzüglich der jährlichen
12.200 € Landesmittel ergeben für die Stadt Mannheim rund 92.000 € jährlich an
Unterhaltungskosten für den Straßenabschnitt. Hinzu kommen die Abwassergebühren i.H.v.
65.000 €. Somit müssen im Haushalt der Stadt Mannheim künftig 157.000 €
Unterhaltungskosten für die Straße bereitgestellt werden.
10.3.2 Unterhaltungskosten Bauwerke
Ausgehend von den rechnerischen Sanierungskosten für eine vollständige Erneuerung der zu
übernehmenden Bauwerke wird die Unterhaltungslast wie folgt ermittelt:
Nach dem Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
beträgt der jährliche Finanzbedarf für die Erhaltung in Abhängigkeit des
Wiederbeschaffungswertes 1,5%. In weiteren Regelwerken wird dieser Wert in einer Bandbreite
von 1,3-1,5% angegeben, dabei finden auch kleinräumige und kostenintensive Verkehrsnetze
Berücksichtigung. Unter Berücksichtigung der Brückenbauarten und der Bauwerksgrößen
wurde ein reduzierter Wert in Höhe von 1,15% angesetzt.
Ausgehend von den Kosten in Höhe von 8,3 Mio. € und einem Anteil von 1,15%, ergibt sich eine
jährliche Unterhaltungslast von 95.450 € und somit rund 96.000 €. Diese Summe muss im
Haushalt der Stadt Mannheim entsprechend bereitgestellt werden.
Die Bauwerke haben in der Summe einen Restbuchwert in Höhe von ca. 3.469 Mio. €, der in
das Vermögen der Stadt Mannheim übergeht.
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10.4 Fördermittel
Ca. 48.500 m² der Straße liegen im Sanierungsgebiet Benjamin Franklin Village. Im
Sanierungsgebiet könnten bei der Obergrenze von 150 €/m² Straßenfläche 90 €/m² (60%)
Städtebaufördermittel des Bundes/Landes abgerufen werden, somit 4.365.000 €. Vorbehaltlich
einer Aufstockung der bewilligten Finanzhilfe.
Der Förderzeitraum für das Sanierungsgebiet Benjamin Franklin Village läuft seit 2015 für ca.
15 Jahre. Der Ablauf des Bewilligungszeitraums ist derzeit 2024. Eine Verlängerung kann
beantragt werden.
Nach erfolgtem Grundsatzbeschuss kann geprüft werden, ob eine Ausweitung des
Sanierungsgebietes auf den gesamten Umbaubereich der B38 möglich ist. Hierzu sind weitere
Gespräche mit dem Regierungspräsidium notwendig.
Die Bezuschussung durch weitere Fördermittel wird geprüft.
10.5 Gesamtkosten für die Stadt Mannheim
Die Kostenschätzung des städtischen Anteils zur Umsetzung aller Entwicklungsphasen
beläuft sich auf ca. 40,6 Mio. €. Die Kosten für die Planungen bis zur erforderlichen
Maßnahmengenehmigung belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Diese Kosten fallen in den Jahren
2022 und 2023 an. Die weiteren Mittel müssen erst nach erfolgter Planung bis zur
Maßnahmengenehmigung im Haushalt der Stadt Mannheim entsprechend bereitgestellt
werden. Die ersten investiven Maßnahmen werden nicht vor 2024 beginnen.
Künftige weitere Unterhaltungskosten für Straße nach Übernahme der Baulast (siehe 10.3.1):
ca. 157.000 € jährlich
Künftige weitere Unterhaltungskosten für Bauwerke nach Übernahme der Baulast (siehe
10.3.2): ca. 96.000 € jährlich
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11. Fazit
Der Korridor entlang der B38 ist einer der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsräume in
Mannheim. Entlang dieses Korridors werden alleine 15.000 neue Einwohner leben (FRANKLIN,
Spinelli), eine Vielzahl von neuen Unternehmen angesiedelt und dadurch zahlreiche neue
Arbeitsplätze entstehen (Taylor, Columbus-Quartier).
Bei der Umgestaltung sind neben verkehrstechnischen auch stadtplanerische, lärmtechnische
und stadtstrategische Aspekte zu berücksichtigen. Die schrittweise Entwicklung der B38 zu
einem repräsentativen Stadteingang bietet Entwicklungspotenziale für die ganze Stadt
Mannheim:
Durch die Umgestaltung werden bestehende und neue Stadtteile besser miteinander
vernetzt. So können Wege- und Fahrtzeiten verkürzt werden.
Die Reduktion der Geschwindigkeit im Zuge der Umgestaltung der B38 führt für weite
Teile der Umgebung zu einer hörbaren Minderung der Geräuscheinwirkungen.
Die Aufwertung von Fuß- und Radverkehr ist Voraussetzung für die Entlastung des
Verkehrsnetzes im mittleren und Nahbereich.
Für größere Entfernungsbereiche (auch innerhalb Mannheims) ist die Stärkung des
ÖPNV unerlässlich: Bestehende Orte des öffentlichen Nahverkehrs werden leichter
zugänglich (z.B. Käfertaler Bahnhof).
Durch den Rückbau der Nebenfahrbahnen werden vor allem auch städtische Flächen
frei und können qualitätsvoll entwickelt werden.
Bestehende Gewerbe- und Wohngebiete werden aufgewertet.
Baumpflanzungen tragen zu einem positiven Erscheinungsbild bei.
Das Erscheinungsbild und das Image der Stadt Mannheim wird langfristig positiv
gestärkt.
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12. Anlagen
1. Dokumentation 1. Verkehrsforum
2. Dokumentation 2. Verkehrsforum
3. Dokumentation 3. Verkehrsforum
4. Dokumentation 4. Verkehrsforum
5. Variantenuntersuchung Stadteingang B38, Planungsbüro von Mörner, Darmstadt, 2014
6. Vertiefende Untersuchung, orange edge, Hamburg, 2015
7. orange edge und Argus Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg:
Verkehrsstudie, 2016
8. Berchtoldkrass space&options, Karlsruhe, Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet
Heppenheimer Straße, 2017
9. Koehler & Leutwein, Karlsruhe: Fahrzeitenstudie, 2018
10. Lohmeyer GmbH, Karlsruhe: Luftschadstoffgutachten, 2018
11. Krebs + Kiefer und Fritz AG, Darmstadt: Schalltechnische Untersuchung, 2018