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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 1
3. Theorie des Monopols
3.1 Vollstandiger Wettbewerb als Referenzpunkt
3.2 Das Einprodukt–Monopol
3.3 Preisdiskriminierung und nichtlineare Preise
3.4 Dauerhafte Guter
3.5 Qualitat und Werbung
3.6 Das Mehrprodukt–Monopol
3.7 Tie-ins und Bundling
3.8 Differenzierte Guter und monopolistischer Wettbewerb
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3.1 Vollkommene Konkurrenz als Referenzpunkt
Im folgenden wird kurz das Konzept der vollkommenen Konkurrenz
vorgestellt. Diese ist im allgemeinen durch die folgenden Bedingungen
charakterisiert:
• eine große Anzahl von Firmen und Konsumenten;
• ein homogenes Gut;
• vollkommene Information uber alle relevanten okonomischen Variablen;
• keine Transaktionskosten;
• freier Marktzutritt und -austritt.
Markte bei vollkommener Konkurrenz: Firmen und Konsumenten
verhalten sich als Preisnehmer, d. h. jeder Akteur geht davon aus, daß er
keinen Einfluss auf den Marktpreis hat.
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Ein Wettbewerbsgleichgewicht in diesem Markt ist definiert durch einen
Output y∗
i fur jede Firma i und einen Preis p∗, so dass gilt:
1. Gegeben diesen Preis, wahlt jede Firma den gewinnmaximierenden
Output;
2. gegeben diesen Preis, ist die Nachfrage gleich dem Angebot.
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Definition 1 Der Vektor (p∗, y∗
1 , y∗
2) mit p∗, y∗
1 , y∗
2 ≥ 0 heißt Wett-
bewerbsgleichgewicht, wenn
1. fur ein gegebenes p∗ die Menge y∗
i das Optimierungsproblem
maxyi
πi (yi) = p∗yi − Ci (yi) , i = 1, 2
lost und
2. p∗ = a − b (y∗
1 + y∗
2) gilt.
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Grenzkostenpreise und Wohlfahrt
Im folgenden geht es um die Wohlfahrtseigenschaften eines
Wettbewerbsgleichgewichts.
Dazu betrachten wir das Konzept der Konsumentenrente.
Die Differenz zwischen der Zahlungsbereitschaft eines Konsumenten und dem
Preis, den er tatsachlich zahlt, ist seine Konsumentenrente. Die gesamte
Konsumentenrente ergibt sich dann, indem man die der einzelnen
Konsumenten addiert.
Grafisch ergibt sich die Konsumentenrente als die Flache unter der
Preis-Absatz-Funktion und oberhalb des Preises. Sie ist auf der nachsten Folie
fur zwei Preise als blau bzw. rot schraffierte Flache illustriert.
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p
y
p1
p2
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Offensichtlich nimmt die Konsumentenrente zu, wenn der Preis sinkt; wir
konnen also schreiben CS(p) (CS fur consumer surplus).
Definition 2 Sei p der Marktpreis und sei die Zahl der Unterneh-
men auf dem betrachteten Markt durch N ≥ 1 gegeben. Die Wohl-
fahrt ist definiert durch
W (p) = CS(p) +
N∑
i=1
πi(p),
wobei πi(p) der Gewinn des Unternehmens i beim Preis p ist.
In die Wohlfahrt gehen also sowohl die Konsumentenrente als auch die
Gewinne der Unternehmen ein.
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Im folgenden soll gezeigt werden, dass die hergestellte und konsumierte Menge
des Gutes die Wohlfahrt maximiert, wenn der Marktpreis gleich den
Grenzkosten der Unternehmen ist, die das Gut produzieren.
Betrachten wir hierzu noch einmal die inverse Nachfragefunktion und einen
Marktpreis p0.
In diesem Fall ist die Konsumentenrente gleich dem auf der nachsten Folie
eingezeichneten Dreieck α.
Die Produzentenrente ist durch die Flache zwischen dem Marktpreis und den
Stuckkosten fur die Menge y0 gegeben, bezeichnet durch die Flache β.
Die Wohlfahrt ist hier also gegeben durch α + β.
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p
y
p0
c
α
β γ
y0
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Man beachte, dass die Flache γ nicht in die Wohlfahrt eingeht. Dies ist der
sogenannte Wohlfahrtsverlust oder deadweight loss, der mit Preisen
oberhalb der Grenzkosten verbunden ist.
Man sieht, dass bei einem Preis p = c die gesamte Wohlfahrt maximiert wird.
Zwar ist hier die Produzentenrente gleich 0, aber die Zunahme an
Konsumentenrente ist großer als die Einbuße an der Produzentenrente.
Bei Preisen unterhalb der Grenzkosten wurde eine Erhohung des Preises zu
einer Vergroßerung der Produzentenrente fuhren, die die Verringerung an
Konsumentenrente uberkompensiert.
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3.2 Das Einprodukt–Monopol
Ein Monopolist ist der einzige Anbieter auf einem Markt.
Der Monopolist kann also beliebige Punkte auf der Preis-Absatz-Funktion
realisieren. Er wird diejenige Menge anbieten, die seinen Gewinn maximiert.
Der Monopolist ist beschrieben durch seine Kostenfunktion C(y).
Die Preis-Absatz-Funktion ist durch p(y) bezeichnet.
Der Erlos ist dann gegeben durch R(y) = p(y)y.
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Das Gewinnmaximierungsproblem des Monopols ist
maxy
π(y) = R(y) − C(y).
Die notwendige Bedingung fur ein Gewinnmaximum ist
dπ(y)
dy=
dR(y)
dy−
dC(y)
dy= 0.
Bezeichnet man die Ableitung des Erloses mit MR(y) und die Grenzkosten
mit MC(y), ist die Bedingung erster Ordnung fur ein Gewinnmaximum
MR(y) = MC(y), (1)
wobei gilt
MR(y) =d (p(y)y)
dy=
dp(y)
dyy + p(y).
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Aus Bedingung (1) konnen wir den gewinnmaximalen Output ym berechnen.
Den resultierenden Preis findet man, indem man diese Menge in die
Preis-Absatz-Funktion einsetzt.
Analog erhalt man die Kosten, indem man ym in die Kostenfunktion einsetzt.
Schließlich sind noch diese ermittelten Großen in die Gewinngleichung
einzusetzen. Ist der Gewinn positiv, dann ist die Menge ym die Losung des
Gewinnmaximierungsproblems. Ist der Gewinn kleiner als 0, dann sollte das
Unternehmen die Produktion einstellen.
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ymy
pm
p
y
p
Im linken Diagram produziert das Monopol die Menge ym, wahrend im
rechten Diagramm die Nachfrage so gering bzw. die Kosten so hoch sind, dass
keine Produktion stattfindet, d. h. ym = 0.
Entscheidend ist die rot eingezeichnete Kurve, auf der diejenigen
Preis-Mengen-Kombinationen liegen, fur die das unternehmen einen Gewinn
von null macht.
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Fur die Preis-Absatz-Funktion p(y) = a − by und die Kostenfunktion
C(y) = F + cy2 konnen wir das Problem des Monopolisten explizit losen.
maxy
(a − by)y − F − cy2.
Die Bedingung erster Ordnung lautet
a − 2by = 2cy.
Aufgelost nach y ergibt sich
ym =a
2(b + c).
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Der Gleichgewichtspreis pm ist
pm = a − bym =a(b + 2c)
2(b + c).
Der Gewinn des Monopolisten ist also:
π(ym) =a2(b + 2c)
4(b + c)2− F − c
(
a
2(b + c)
)2
=a2
4(b + c)− F.
Zusammenfassend konnen wir also feststellen:
ym =
a2(b+c) falls F ≤ a2
4(b+c)
0 sonst.
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Monopol und Wohlfahrt
ymy
pm
p
ymy
pm
p
, ycy
pc
p
ycy
pc
p
In der linken Grafik sehen wir das Monopolgleichgewicht zusammen mit der
Konsumentenrente und der Produzentenrente. Hier gibt es einen
Wohlfahrtsverlust in Hohe der Flache des weißen Dreiecks.
Die rechte Grafik zeigt den Fall der vollkommenen Konkurrenz mit einem
Preis gleich den Grenzkosten. Hier tritt kein Wohlfahrtsverlust auf.
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In der Literatur wird auf zusatzliche soziale Kosten eines Monopols
hingewiesen, insbesondere das sogenannte Rent-seeking, der
Ressourcenverbrauch, um ein Monopol zu erhalten.
Hierzu gehoren u.a. die folgenden Aktivitaten:
1. Werbung, die nur dem Zweck dient, andere Marken schlecht zu machen.
2. Ressourcen, die verwendet werden, um potentielle Konkurrenten vom
Markteintritt abzuschrecken. Hierzu gehort auch eine Uberinvestition in
Kapital, um den Markteintritt fur potentielle Konkurrenten unprofitabel
zu machen.
3. Lobbykosten, die aufgewendet werden um den Gesetzgeber davon zu
uberzeugen, dass ein bestimmtes Monopol nicht wohlfahrtsmindernd ist.
4. Exzessive Ausgaben fur Forschung und Entwicklung aufgrund eines
Patentrennens.
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Nicht zu solchen Aufwendungen gehoren aber die folgenden:
1. Ausgaben fur Forschung und Entwicklung, die zu einem Patent fuhren, da
hierdurch verbesserte Technologien und neue Produkte resultieren.
2. Bestechungsgelder an Politiker und Beamte, um exklusive Rechte zu
erlangen – es handelt sich hier nur um einen Transfer von Vermogen.
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3.3 Preisdiskriminierung und nichtlineare Preise
Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Monopolist von jedem
Konsumenten den gleichen Preis verlangt. Es ist jedoch haufig so, dass durch
Preisdiskriminierung der Gewinn des Monopols erhoht werden kann.
Preisdiskriminierung bedeutet, dass ein Unternehmen in der Lage ist, von
verschiedenen Konsumenten verschiedene Preise fur das gleich Produkt zu
verlangen.
Um unterschiedliche Preise verlangen zu konnen, muss das Monopol in der
Lage sein, Arbitragegeschafte auszuschließen. Bei einem Arbitragegeschaft
wurde ein Konsument das Produkt zu einem gunstigen Preis einkaufen und es
zu einem hoheren Preis an einen anderen Konsumenten wieder verkaufen, der
direkt vom Monopolisten nur zu einem hohen Preis kaufen konnte.
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Beispiele fur preisdiskriminierendes Verhalten bei dem solche
Arbitragegeschafte relativ leicht auszuschließen sind, sind u.a. die folgenden.
• Unternehmen verlangen unterschiedliche Preise an unterschiedlichen
Orten; diese Orte mussen durch die Geographie, hohe Steuern (Zolle) oder
Transportkosten getrennt sein.
• Dienstleistungsanbieter verlangen unterschiedliche Preise fur verschiedene
Altersgruppen (z. B. Seniorenkarte, Schulermonatskarte, die man nur
unter Vorlage des entsprechenden Ausweises erhalt).
• Preisvergunstigungen fur verschiedene soziale Gruppen (Studententarife).
• Preise fur z. B. Zeitschriften sind fur Bibliotheken hoher als fur Individuen.
Im weiteren wird davon ausgegangen, dass ein Monopol in der Lage ist,
Arbitragegeschafte auszuschließen.
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Wir untersuchen den Fall, in dem ein Monopol ein Produkt auf zwei
getrennten Markten verkauft. Welche Mengen sollte der Monopolist auf den
beiden Markten anbieten?
y1
p1
p1 (y1)
MR1 (y1)
(a) Markt 1
y2
p2
p2 (y2)MR
2 (y2 )
(b) Markt 2
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Formal lautet das Problem des Monopolisten
maxy1,y2
π(y1, y2) = R1(y1) + R2(y2) − C(y1 + y2).
Die Bedingungen erster Ordnung sind
∂π(y1, y2)
∂yi
= MRi(yi) − MC(y1 + y2), i = 1, 2.
Der preisdiskriminierende Monopolist setzt also
MR1(ym1 ) = MR2(y
m2 ) = MC(ym
1 + ym2 ), d. h. auf beiden Markten wird der
Grenzerlos gleich den Grenzkosten gesetzt.
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y1
p1
c
ym1
pm1
(c) Markt 1
y2
p2
c
ym2
pm2
(d) Markt 2
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Okonomische Intuition: Waren die Mengen y1 und y2 so gewahlt, dass
MR1(y1) > MR2(y2) gilt, dann konnte der Monopolist eine Einheit seines
Outputs vom Markt 2 zu Markt 1 transferieren und dadurch seinen Erlos und
den Gewinn steigern.
Ware andererseits MR1(y1) = MR2(y2) aber MR1(y1) 6= MC(y1 + y2), dann
konnte der Gewinn gesteigert werden, indem eine zusatzliche Einheit
hergestellt und verkauft wird, namlich dann, wenn die Grenzkosten geringer
sind als der Grenzerlos, bzw. im Falle, dass die Grenzkosten hoher als der
Grenzerlos sind, indem eine Einheit weniger hergestellt und verkauft wird.
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Um die gewinnmaximalen Outputniveaus zu ermitteln, sind zwei Gleichungen
mit zwei Unbekannten zu losen.
Allerdings kann man das Problem grafisch losen:
Man betrachte den Schnittpunkt der Grenzkostenfunktion mit der
Grenzerlosfunktion auf dem Gesamtmarkt. Hierdurch kann man den gesamten
Output ym = ym1 + ym
2 ermitteln.
Nun betrachtet man eine Horizontale und die entsprechenden Schnittpunkte
mit den Grenzerlosfunktionen MR1 und MR2. Hieraus ergeben sich die
Outputniveaus fur die beiden Einzelmarkte.
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y1
p1
c
ym1
pm1
(e) Markt 1
y2
p2
c
ym2
pm2
(f) Markt 2
y
p
c
ym1 + ym
2
(g) Gesamtmarkt
Um nun noch die Preise auf den beiden Markten zu bestimmen, muss man
nur noch jeweils den Wert der Preis-Absatz-Funktion fur die Mengen ym1 und
ym2 ablesen und erhalt so die Preise pm
1 und pm2 .
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Schließlich kann man noch die Summe der Gewinne auf den beiden getrennten
Markten mit dem Gewinn vergleichen, der sich beim uniformen Monopolpreis
pm auf dem Gesamtmarkt ergabe.
Grafisch sind diese Gewinne als grau unterlegte Flachen dargestellt. Die
Summe der beiden linken Flachen ist großer als die rechte.
y1
p1
c
ym1
pm1
(h) Markt 1
y2
p2
c
ym2
pm2
(i) Markt 2
y
p
c
ym1 + ym
2
p
(j) Gesamtmarkt
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Ubungsaufgabe:
Den Grafiken liegen als Preis-Absatz-Funktionen fur die beiden Markte
p1(y1) = 10 − y1 und p2(y2) = 6 − y2
sowie die Kostenfunktion
C(y) = C (y1 + y2) = 2 y
zugrunde.
Dafur lasst sich nachrechnen, dass der Gewinn bei Preisdiskriminierung
π1 + π2 = 16 + 4 = 20 betragt und der Monopolgewinn auf dem Gesamtmarkt
nur π = 18. (Zwischenergebnisse: ym1 = 4, ym
2 = 2, pm1 = 6, pm
2 = 4, pm = 5.)
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Wie hangen die Preise auf den beiden Markten mit den Preiselastizitaten
zusammen?
Wir hatten gesehen, dass der Grenzerlos geschrieben werden kann als
MR(y) = p
[
1 +1
ηp(y)
]
.
Fur die Gleichgewichtspreise gilt also
pm1
[
1 +1
η1
]
= pm2
[
1 +1
η2
]
.
Daraus folgt pm2 > pm
1 wenn η2 > η1 bzw. |η2| < |η1|.
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Dies kann man in folgendem Theorem zusammenfassen.
Theorem 1 Ein preisdiskriminierender Monopolist wird auf dem
Markt mit geringerer Elastizitat einen hoheren Preis verlangen.
Intuitiv: Bei niedrigerer Preiselastizitat geht die Menge, die das
Unternehmen bei einem hoheren Preis absetzen kann, weniger stark zuruck.
Daher lohnt sich auf diesem Markt eine Preisanhebung noch, wenn auf dem
Markt mit der hoheren Elastizitat der fur das Unternehmen positive Effekt
hoherer Erlose pro Stuck bereits durch den fur das Unternehmen negativen
Effekt des Nachfrageruckgangs uberkompensiert wird.
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Andere Arten der Preisdiskriminierung Diese Art der
Preisdiskriminierung (zwischen zwei getrennten Markten) wird in der
Literatur haufig als Preisdiskriminierung dritten Grades bezeichnet.
Daneben gibt es aber auch noch andere Formen der Preisdiskriminierung: die
Preisdiskriminierung ersten und die zweiten Grades.
Von Preisdiskriminierung ersten Grades oder von vollkommener
Preisdiskriminierung spricht man, wenn dem Monopolisten von jedem
Konsumenten ein Preis entsprechend seiner maximalen Zahlungsbereitschaft
gezahlt wird.
In diesem Fall kann der Monopolist sich die gesamte volkswirtschaftliche
Rente aneignen und wird dieselbe Menge absetzen wie bei vollkommener
Konkurrenz auf diesem Markt.
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ymy
pm
p
ymy
pm
p
Allerdings stellt diese Art der Preisdiskriminierung eine eher theoretische
Moglichkeit dar. Der Monopolist scheint unuberwindlichen Schwierigkeiten
gegenuberzustehen: Er musste eine Fulle von Informationen haben und
Arbitragegeschafte ausschließen konnen.
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Wenn das Gut nicht weiterverkauft werden kann und der Monopolist die
Nachfragefunktion jedes Konsumenten kennt, zeigt sich jedoch, dass es sehr
einfache Preissetzungsmechanismen gibt, mit denen eine Preisdiskriminierung
ersten Grades erreicht werden kann.
Ein effektiver Mechanismus ist ein nichtlineares Preisschema bzw. ein
sogenannter Two–part tariff.
Ein solches Schema besteht aus:
1. einer festen Gebuhr, z. B. einer Eintrittsgebuhr, die es einem
Konsumenten ermoglicht, das Gut zu kaufen;
2. einem Preis, den der Konsument pro Einheit des konsumierten Gutes zu
zahlen hat.
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Solche Preismechanismen beobachtet man haufig in Vergnugungsparks, wie
z. B. Disneyland. Im folgenden wollen wir kurz ein Modell eines solchen
Two–part tariffs betrachten (vgl. ?).
Die inverse Nachfragefunktion eines Konsumenten nach den Leistungen ist
gegeben durch
p(y) = a − y.
Hier bezeichnet y die Zahl der Nutzungen von z. B. den Fahrgeschaften und a
die maximale Zahlungsbereitschaft eines Konsumenten fur eine Fahrt.
Die Kostenfunktion von Eurodisney ist
C(y) = F + cy.
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Wurde Eurodisney sich wie ein normales Monopol verhalten, dann wurde
Eurodisney einen Output wahlen, der die Bedingung
a − 2y = c
erfullt, d. h.,
ym =a − c
2.
Der Monopolpreis in diesem Fall ist
pm =a + c
2
und der Bruttogewinn pro Besucher ist
πb(ym) =
(a − c)2
4.
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p
y
a
aa2
c
a−c2
a+c2
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Gibt es pro Tag n Besucher in Eurodisney, dann ist der Gewinn des Monopols
π (ym) = nπb(ym) − F = n
(a − c)2
4− F.
Um zu untersuchen, wie Eurodisney seinen Gewinn erhohen konnte,
betrachten wir die verbleibende Konsumentenrente, die auf der folgenden
Folie durch das hellblau markierte Gebiet gekennzeichnet ist.
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p
y
a
aa2
c
a−c2
a+c2
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Die Konsumentenrente
CS =1
2·
(
a −a + c
2
)
·a − c
2=
(a − c)2
8.
hat sich Eurodisney nicht aneignen konnen.
Wir betrachten daher einen Two–part tariff.
Eurodisney verlangt von jedem Konsumenten ein Eintrittspreis in Hohe von(a−c)2
8 und einen Preis pro Fahrt von a+c2 .
Die Konsumenten werden weiter Eurodisney besuchen, da ihre
Konsumentenrente nicht negativ ist. Da der Eintrittspreis unabhangig von der
Menge an Fahrten ist, wird jeder Konsument dieselbe Anzahl konsumieren.
Dies fuhrt dazu, dass Eurodisney sich die gesamte Konsumentenrente
aneignen kann.
Der Gewinn des Monopols steigt also um (a−c)2
8 pro Konsument.
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 41
Allerdings kann der Monopolist einen noch großeren Gewinn machen, indem
er den Preis pro Fahrt reduziert. Dadurch erhoht sich zunachst die
Konsumentenrente. Indem er den Eintrittspreis entsprechend erhoht, kann er
sich aber erneut die gesamte Konsumentenrente aneignen und dadurch
insgesamt seinen Gewinn erhohen.
Der optimale Two–part tariff ist derjenige, der zunachst die Gesamtrente
maximiert und dann uber den Eintrittspreis dafur sorgt, dass der Monopolist
sich die komplette Rente aneignet.
Da wir bereits gesehen hatten, dass die Gesamtrente maximiert wird, wenn
der Preis den Grenzkosten des Unternehmens entspricht, ist damit klar, wie
der optimale Two–part tariff gestaltet werden muss.
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 42
p
y
a
aa2
c
a − c
p =
1. Der Preis pro Fahrt wird gleich den Grenzkosten c gesetzt;
2. Bei diesem Preis ist die Konsumentenrente (hellblau)
CS =1
2(a − c)(a − c) =
(a − c)2
2.
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 43
Unter diesem Preisschema ist der Gewinn pro Fahrt gleich 0, da der Preis
gleich den (konstanten) Grenzkosten ist.
Der Bruttogewinn ist gleich n (a−c)2
2 ; der Gewinn ist also
π∗ = n(a − c)2
2− F.
Man beachte, dass jeder Konsument die gleiche Menge an Fahrten kauft wie
bei vollkommenem Wettbewerb. Hieran sieht man, dass ein vollstandig
preisdiskriminierender Monopolist die Wettbewerbsmenge anbietet.
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 44
Die Gesamtausgaben eines Konsumenten setzen sich aus dem Eintrittspreis
und den Ausgaben fur die Fahrten zusammen, d. h.,
(a − c)2
2+ c(a − c) =
(a − c)
2(a − c + 2c) =
(a − c)
2(a + c).
Die Gesamtmenge an Fahrten, die von einem Konsumenten gekauft werden,
ist a − c.
Der durchschnittliche Preis pro Fahrt ist also (a + c)/2. Dies entspricht dem
Monopolpreis p(ym).
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 45
Betrachtet man als ein numerisches Beispiel etwa a = 10 und c = 2, dann
ergeben sich als optimale Menge und als optimaler Preis bei einem normalen
Monopol 4 und 6. Eurodisney macht dann einen Gewinn von (6 − 2)4 = 16
pro Besucher.
Wurde das Monopol jedoch den optimalen Two–part tariff wahlen, dann
ergabe sich eine Eintrittsgebuhr von 32 und ein Verkaufspreis von 2 pro Fahrt.
Jeder Konsument macht 8 Fahrten und bezahlt insgesamt 48, d. h. 6 im
Durchschnitt. In diesem Fall macht Eurodisney einen Gewinn von 32 pro
Besucher.
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 46
Man kann sich nun leicht uberlegen, dass Two–part tariffs auch dann
angewendet werden kann, wenn sich die Konsumenten unterscheiden.
Voraussetzung ist hier naturlich auch, dass Arbitragegeschafte zwischen
unterschiedlichen Gruppen von Konsumenten ausgeschlossen werden, z. B.
durch Alter (Seniorenpreis), soziale Gruppe (Studentenpreis) oder z. B.
Geschlecht (unterschiedliche Eintrittspreise fur Manner und Frauen in einer
Diskothek).
Angenommen, der Monopolist weiß, dass eine Gruppe der Konsumenten (die
alten) die Preis-Absatz-Funktion hat
pa(ya) = 16 − ya,
wahrend die andere (die jungen) die folgende Preis-Absatz-Funktion hat
pj(yj) = 12 − yj .
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 47
Die Grenzkosten des Monopols, z. B. die Kosten pro Getrank in einer
Diskothek sind 4.
Bei einem Preis von 4 werden die alteren Konsumenten 12 Getranke
konsumieren und eine Konsumentenrente von 72 bekommen. Dies kann man
an der folgenden Grafik sehen.
12 16y
4
16
p
72
, 8 12y
4
12
p
32
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Industrieokonomik I Wintersemester 2007 / 08 48
Die Jungen werden 8 Getranke konsumieren und eine Konsumentenrente in
Hohe von 32 erhalten.
Der Eigentumer kann sich diese Konsumentenrenten aneignen, indem er
entsprechende Eintrittspreise verlangt und einen Preis pro Getrank in Hohe
der Grenzkosten ansetzt. Dies kann er durchsetzen, indem er z. B. am Eingang
einen Altersnachweis verlangt.
Ein Problem besteht jedoch dann, wenn das relevante Kriterium, nach dem
sich die Konsumenten unterscheiden, fur den Monopolisten nicht beobachtbar
ist.
An diesem Punkt setzt die Preisdiskriminierung zweiten Grades an.
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