30 jahre bundespatientenbeirat/bundesbeirat ms-erkrankter 1983 bis 2013
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30 Jahre Bundespatientenbeirat/Bundesbeirat MS-Erkrankter 1983 bis 2013. 17. September 1952: Gründung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft in Königstein/Taunus, ab 1 Oktober 1953 als gemeinnützig anerkannt März 1953: Gründung eines ärztlichen Beirates - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
30 Jahre Bundespatientenbeirat/Bundesbeirat MS-Erkrankter 1983 bis 2013
17. September 1952: Gründung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft in Königstein/Taunus, ab 1 Oktober 1953 als gemeinnützig anerkannt
März 1953: Gründung eines ärztlichen Beirates
Am 27. Mai 1983: Gründung des Bundespatientenbeirates (BPB) unter aktiver Beteiligung der damaligen Vorsitzenden des DMSG Bundesverbandes Pia Näbauer
6. November 2009: Umbenennung in Bundesbeirat MS Erkrankter (BBMSE)
Vorsitzende Patientenbeirat/Bundesbeirat MS Erkrankter DMSG BV e.V.
5/1983-4/1987: Jürgen Scherf, LV Bayern 6/1987-4/1991: Hans-Peter Schleicher, LV Berlin 8/1991-5/1994: Margitta Strunz, LV Bayern 10/1994-4/2003: Edgar Bertram, LV Niedersachsen Seit 4/2003: Dr. Edeltraud Faßhauer, LV Sachsen-Anhalt
Persons with MS International Committee (PWMSIC)
5/1986-10/1987: Susanne Schönemann, LV Bayern 5/1988-1998: Hans- Peter Schleicher,
LV Berlin 1991 vom Geschäftsführenden
Vorstand bestätigt 1998-2009: Gudrun Schöfer, LV Mecklenburg- Vorpommern 2010-2012: Dr. Pia Marks, LV Bremen
Kempfenhausen Mai 2007: Neuwahl des Vorstandes
Die DMSG hat seit 60 Jahren einen Ärztlichen Beirat und seit 30 Jahren
einen Patientenbeirat, jetzt Bundesbeirat MS- Erkrankter.
In unserer Satzung steht unter § 13, 1:Dem Patientenbeirat des
Bundesverbandes gehören die Vorsitzenden der Landes-
Patientenbeiräte oder ein dafür vom jeweiligen Landes-Patientenbeirat
gewähltes Mitglied an. Im Verhinderungsfall kann er sich von
seinem gewählten Vertreter vertreten lassen. Sofern in einem Landesverband
ein Patientenbeirat nicht besteht, entsendet der Landesverbands-
Vorstand eines seiner MS- betroffenen Mitglieder.
Satzungsgemäß bringen wir die Belange MS- Betroffener und ihrer Angehörigen ein.
Der Beirat MS-Erkrankter hat gegenüber den Gremien des Bundesverbandes eine beratendeFunktion und steht diesen bei allen Problemstellungen zur Verfügung, die für MS-Betroffene in politischer medizinischer rechtlicher und sozialer Hinsicht von Belang sind.
2008 wurde unsere Geschäftsordnung an erweiterte fachliche Möglichkeiten des
BPB angeglichen; der BBMSE verfügt über eine hohe fachliche Kompetenz, wird von den
Mitarbeitern der Geschäftsstelle des BV sehr gut unterstützt
Da der BV aber über keine Richtlinienkompetenz gegenüber den LV
verfügt, können wir nur mit den MS- Betroffenen arbeiten, die zu unseren
Sitzungen geschickt werdenEs gibt in den LV keine einheitliche
Strukturen, oft keine klaren RegelungenViele MS- Betroffene sind in ihren LV nicht in die Vorstände eingebunden
Der BBMSE wünscht sich sehr, dasses in allen Landesverbänden
vergleichbare Strukturen für MS- Betroffene und deren VertreterInnen in beratenden Gremien wie Landesbeirat
MS-Erkrankter oder Landes-Patientenbeirat, mit Anbindung an die
Vorstand, gibt. Nur so ist eine gute Vernetzung mit dem
BV möglich.Uns allen muss es auch besser gelingen, jüngere MS- Betroffene in den Verband,
aber auch in unser Gremium einzubinden.
Dabei sind wir dringend auf die Unterstützung durch die
Landesverbände angewiesen.
Die DMSG wird glücklicherweise in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen
Die DMSG kann aber nur wachsen, wenn MS- Betroffene sich in ihrem Verband, in
ihren Gremien angenommen und wohl fühlen
Wir können es uns nicht leisten, auf die Unterstützung engagierter Laien zu
verzichten Wir wünschen uns endlich, nach 30 Jahren, klare Regelungen für alle
Patienten in allen Gremien der DMSG, nicht nur auf der Ebene des
Bundesverbandes, sondern auch, falls dies noch nicht geregelt ist, auf der
Ebene der Landesverbände!