92:#8:&42+ )78?7%?+ -@. - responsible down...

52
Copyright: © 2014 Textile Exchange Textile Exchange Responsible Down Standard 2.0 Deutsch

Upload: trinhdieu

Post on 18-Sep-2018

213 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Copyright: © 2014 Textile Exchange

Textile Exchange

Responsible Down Standard 2.0Deutsch

© 2014 Textile Exchange. Alle Rechte vorbehalten. RDS, RESPONSIBLE DOWN STANDARD sowie das Logo “RDS” sind Handelszeichen von Textile Exchange.

Responsible Down Standard wurde erstmals im Januar 2014 року gestartet. Für die Anpassung an RDS 2.0 behalten die Objekte ihre Geltung bis 30.März 2016. Nähere Information über den Übergang zu RDS 2.0 können Sie der Webseite http://responsibledown.org/ entnehmen. Haftungsverzicht Trotz der Tatsache, dass dieses Dokument mit entsprechender Aufmerksamkeit verfasst wurde, ERKLÄREN HIERMIT Textile Exchange und die anderen zu seiner Ausarbeitung herangezogenen Parteien, dass dieses Dokument ohne jegliche Garantien, weder ausdrücklich noch impliziert, bezüglich der Genauigkeit oder der Zielentsprechung zur Verfügung gestellt wird, und ÜBERNEHMEN HIERMIT keine Haftung (direkte oder indirekte) für irgendwelche Folgeschäden oder Verluste, die aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung dieses Dokumentes entstehen. Urheberrecht Diese Ausgabe ist urheberrechtlich geschützt. Die enthaltenen Informationen und Daten dürfen unverändert nur für eigene (nichtkommerzielle) Zwecke genutzt oder wiedergegeben werden. Die anderen Rechte sind geschützt. Die Information und die Materialien aus dieser Publikation dürfen für Selbststudium, Forschungen, Kritik oder Prüfung laut Urheberrechtsgesetz in der Fassung von 1976 weiterverwendet werden. In allen nach den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes 1976 wiedergegebenen Materialien muss deutlich gekennzeichnet werden, dass Responsible Down Standard die Quelle aller ausgewählten Übergänge, Zitate, graphischen Darstellungen und sonstiger Information ist.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

2

Inhalt

Begriffsbestimmungen …………………………………………………………………..3

Vorwort……………………………………………...……………………………………..7

Internationale Arbeitsgruppe - RDS INTERNATIONAL…...………………………….8

Ziel ………………………………………………………………......………………….....9

Anwendungsbereich ...………………………………………..…………………………9

Zertifizierung ……………………………………………………………….……………..9

Arten von Anforderungen …….…………………………………….………………….12

Hinweise….………………………………………………………………....…………….14

1. Modul “Farm” …………………………………………………………..………........15

2. Modul “Schlachtung” ……………………………………………………….……….30

3. Modul “Transport” ………………………………………………………….………..33

4. Modul “Gruppe von Kleinfarmern” …………………………………...……………35

5. Textile Exchange Content Claim Standard (TE CCS) …………………..………...38

6. Modul “Zertifizierung einer Zuchtfarm” (unverbindlich) ………………...……….39

Anhang А Auditverfahren …………………………………………………..………….40

Anhang В Gruppen von Kleinfarmern ………………………………………………..43

Anhang С Anforderungen an die Farmen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf

Vertragsbasis ausüben….…………………………………………………….…………46

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

3

Begriffsbestimmungen

Diese zusätzlichen Begriffsbestimmungen ersetzen diejenigen, die der Content Claim

Standard beinhaltet.

Vorangekündigtes Audit (Announced Audit) Mit den Vertretern des Unternehmens wird im Voraus Kontakt aufgenommen, um einen Termin für die Auditdurchführung auf dem Gelände des jeweiligen Unternehmens festzusetzen.

Hersteller (Assembler) Das Unternehmen, das die Daunen für die Herstellung der daunengefüllten Produkte verwendet (z.B. Jacken, Schlafsäcke, Bettwäsche).

Audit (Audit) Ein Verfahren, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Standards prüft. Die Audits können sowohl auf dem Gelände des Betriebes als auch in seinem Geschäftsbereich (Prüfung der Unterlagen) oder gleichzeitig in zwei Stellen durchgeführt werden.

Zertifizierungsstelle (Certification Body (CB)) Eine bevollmächtigte Drittpartei, die das Audit und die Zertifizierung gemäß den von diesem Standard festgelegten Regelungen durchführt.

Zertifizierte Produkte (Certified products) Laut Standard können zu den zertifizierten Produkten folgende Produkte gehören:

a) das zu 100 % zertifizierte Wassergeflügel;

b) b) Daunen und Federn, die zu 100 % von Wassergeflügel gewonnen worden sind;

c) c) Federn-Daunen-Mischungen von Wassergeflügel, wo der Anteil des zertifizierten Materials von 5 bis 99% beträgt. Auf die Fertigwaren, die nicht zertifizierte Daunen enthalten, darf keine RDS-Bezeichnung und kein RDS-Logo aufgetragen werden.

Überwachungskette (Chain of custody) Ein Belegverarbeitungs- und Überwachungssystem, das sich auf ein bestimmtes Ausgangsmaterial erstreckt, welches alle Verarbeitungsstufen bis zur Endproduktion durchläuft.

Die Überwachungskette ermöglicht, die Identität des Ausgangsmaterials zu gewährleisten.

Sammler (Collector) Eine Person oder ein Unternehmen, das sich mit dem Sammeln von Daunen und Federn bei den Farmern beschäftigt, sowie mit deren Vertrieb an andere Sammler, Daunenverkäufer und/oder Unternehmen, die die Daunen und Federn vorverarbeiten (verarbeiten). Der Sammler kann selbständig oder zu den Bedingungen eines Vertrages arbeiten, der von den anderen Sammlern / Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

4

(Vorverarbeitung) von Daunen beschäftigen, abgeschlossen wird. Es kann mehrere Niveaus von Sammlern geben. In diesem Standard wird ein Kleinsammler als “ein registrierter Sammler“ definiert, er beschäftigt sich mit dem Sammeln in den Hauswirtschaften und ist als zertifizierter Großsammler laut den RDS-Anforderungen registriert worden.

Bestätigungsbesuch (Confirmation visit) Eine Ankündigung findet weniger als eine Stunde zuvor statt; Sichtprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Bedingungen der Tierhaltung. Die Bestätigungsbesuche sollten zusätzlich zu den Vollaudits durchgeführt werden.

Content Claim Standard (TE CCS) ”Textile Exchange Content Claim Standard” ist ein Standard für die Überwachungskette und wird für die Kontrolle und Überprüfung des Anteils von einem oder mehreren Ausgangsmaterialien (Rohstoffen) im Enderzeugnis vorausbestimmt. “Textile Exchange“ ist der Eigentümer und der Verwalter von CCS, eine nicht profitable Organisation, die für eine verantwortliche nachhaltige Entwicklung in der Branche der Textilerzeugnisse in der internationalen Kette deren Qualitätsbewertung zuständig ist.

Daune (Down) Ein dünnes Untergefieder des Wassergeflügels, das sich unter dem Obergefieder befindet. Für die Vereinfachung bezieht sich in diesem Standard der Begriff “die Daune“ auf das ganze Gefieder, das aus den Daunen und den Federn besteht. Alle Anforderungen dieses Standards erstrecken sich auf die Daunen und die Federn.

Farm (Farm) Jedes beliebige Objekt, wo das Wassergeflügel für die Nahrungsmittelherstellung oder für die Aufzucht von Rasse- und Zuchtwassergeflügel gehalten wird.

Es wird auch als “Zuchtfarm“, “Aufzuchtfarm“ sowie als “Fütterungsfarm (Fütterungsbetrieb)“ bezeichnet.

Zwangsfütterung (Force-feeding) Die Zwangsfütterung ist eines der Fütterungsverfahren, bei dem man das Wassergeflügel mehr zu fressen zwingt als es nötig ist / als es braucht. Dies betrifft insbesondere die Handfütterung unter Einsatz verschiedener mechanischer Geräte (Rohre), um den Fettanteil des Geflügels zu erhöhen, z.B. für die Produktion der Gänseleberpastete.

Brutanstalt (Hatchery) Ein Objekt, wo die Eier von Wassergeflügel unter Verwendung mechanischer Vorrichtungen oder auf natürliche Weise bebrütet werden, um die Küken von Wassergeflügel zu bekommen.

Industriefarmen (Industrial farms) Ein Objekt, wo das vorhandene Wassergeflügel, das diesem Unternehmen gehört, für den Absatz an die Betriebe der Fleischwarenindustrie aufgezüchtet wird.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

5

Lebendrupf (Live plucking) Ein Verfahren für die Gewinnung der Daunen und Federn vom lebenden Wassergeflügel.

Für die Zwecke dieses Standards umfasst der Lebendrupf auch jegliche Form des Sammelns von Mauserprodukten.

Parallelproduktion (Parallel production) Die Haltung von dem zertifizierten und nicht zertifizierten Wassergeflügel oder von Daunen und Federn an einem Ort.

Zuchtfarm (Parent farm) Eine Farm, wo das Wassergeflügel zum Zwecke der Eiergewinnung gezüchtet wird. In allen Fällen, wenn die Daune, die den RDS-Anforderungen zu entsprechen hat, auf der Zuchtfarm gesammelt wird, unterliegt die ganze Zuchtfarm einer Zertifizierung für die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Standards.

(Vor-)Verarbeitungsbetrieb ((Pre-)Processor) Ein Betrieb, wo die Daunen und Federn verarbeitet (vorverarbeitet) werden. Er kann eine oder mehrere solche Tätigkeitsarten umfassen: Trocknung, Abtrennung, Reinigung, Sortierung, Durchmischung, Laboranalyse und Verpackung.

Zertifikat für Tätigkeitsbereich (Scope Certificate) Das von einer Zertifizierungsstelle ausgestellte Dokument bestätigt, dass ein bestimmtes Unternehmen zur Erzeugung der Produkte gemäß den Anforderungen dieses Standards qualifiziert ist.

Halb angekündigtes Audit (Semi-announced audit) Die am Objekt durchgeführten Audits, deren Durchführung im Zeitraum von 72 Stunden angekündigt wird, um sicherzustellen, dass dieses Objekt geöffnet ist und die zuständigen Personen, deren Anwesenheit für die Auditdurchführung an diesem Objekt erforderlich ist, vor Ort sind.

Sollen (Shall) Der Begriff “sollen“ bedeutet im Text dieses Standards, dass die Anforderung verbindlich ist.

Müssen (Should) Der Begriff “müssen“ bedeutet im Text dieses Standards, dass die Anforderung empfohlen wird.

Objekt (Site) Eine einzelne Farm, ein Funktionalbereich des Unternehmens oder eine Vereinigung von Bereichen, die sich an einem Ort befinden, der sich seiner geographischen Lage nach von den anderen Bereichen dieses Unternehmens unterscheidet.

Schlachthof (Slaughter Site) Ein Objekt, wo das Wassergeflügel geschlachtet wird und wo von den Schlachtkörpern die

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

6

Daunen und Federn gerupft werden. Die Schlachtung kann manuell oder maschinell auf den Farmen, kleinen Objekten oder großen Schlachthöfen durchgeführt werden.

Kleinfarmen (Small Farms) Die Farmen für Wassergeflügel, die den einzelnen Personen oder den Hauswirtschaften (aber keinen Gesellschaften) gehören. Das Geflügel wird für den Eigenbedarf oder örtlichen Verbrauch gezüchtet, und nicht für die Schlachtung im industriellen Umfang oder für die Ausfuhr.

Unangekündigte Audits (Unannounced audits) Der Auditor kündigt dem Farmer einen Zeitraum von maximal 2 Monaten an, während dessen am Objekt ein Audit durchgeführt wird. In diesem Fall kommen die Auditoren ohne zusätzliche Ankündigung. Am Jahresanfang, zur Zeit der Zertifizierung, benachrichtigt die Zertifizierungsstelle den Farmer über den Zeitraum, während dessen am Objekt das Audit durchgeführt wird, sowie über die Anwesenheitspflicht der zuständigen Personen und das Vorhandensein in dieser Zeit griffbereit aller notwendigen Unterlagen.

Großhändler (Trader) Ein Unternehmen, das sich mit dem Verkauf (Aufkauf und Vertrieb) der den RDS-Anforderungen entsprechenden Produkte beschäftigt und ein Glied der Lieferkette von der Daunen-Quelle bis zum Einzelhändler der Fertigerzeugnisse ist, unabhängig davon, ob die Erzeugnisse wirklich abgenommen werden (z.B. die Handelsunternehmen, die sich mit dem Import / Export oder Großhandelsverkauf von Fertigwaren beschäftigen, oder die Großhandelsniederlassungen, die die Markenerzeugnisse an andere Händler verkaufen).

Die Vertreter, die keine Besitzer der Erzeugnisse sind, sowie die Händler, die die Erzeugnisse an die Endverbraucher verkaufen, werden zu den Großhändlern nicht gezählt.

Transaktionszertifikat (Transaction Certificate (TC)) Ein von der Zertifizierungsstelle ausgestelltes Dokument bestätigt, dass die Erzeugnisse, die ein Unternehmen dem anderen übergibt, in vollem Maße den Anforderungen von “Responsible Down Standard” entsprechen.

Lagerhaus (Warehouse) Ein Ort/Objekt, wo die Daunen und Federn gesammelt und aufbewahrt werden.

Wassergeflügel (Waterfowl) Im Text dieses Standards bezieht sich der Begriff “das Wassergeflügel“ auf die im Haushalt gezüchteten Enten und Gänse.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

7

Vorwort

Als Quelle von Daunen und Federn, die in den Konsumgütern für die Wärmeisolierung verwendet werden, dienen verschiedene internationale Ketten deren Produktion und Verarbeitung. Deswegen verfügen die Einzelhändler und Verbraucher über keine ausreichende Information über die Herkunft und die Herstellungsbedingungen der Erzeugnisse. Daraus ergeben sich die Fragen, die mit den ordnungsgemäßen Haltungsbedingungen des Wassergeflügels sowie mit fehlender Rückverfolgbarkeit der mit Federn und Daunen gefüllten Artikel verbunden sind. Um die Richtigkeit der Anforderungen an die Fertigwaren zu gewährleisten, ist eine ständige Kontrolle in Form von Überwachungsketten erforderlich (von den Quellen der Daunengewinnung bis zu den Fertigprodukten). RDS stellt sicher, dass die Bewertung durch eine unabhängige Drittperson aller mit der Aufzucht und Haltung des Wassergeflügels verbundenen Fragen sowie das Vorhandensein einer Überwachungskette dazu beitragen, im Ganzen die Haltungsbedingungen des Geflügels zu verbessern und zugleich den Großhändlern und den Verbrauchern mehr Gewissheit bei ihrer verantwortungsvollen Auswahl der Quellen der Daunengewinnung zu geben. Die Ausarbeitung der RDS-Erstausgabe wurde von “The North Face“ finanziert, sie wurde dank gemeinsamer Bemühungen von “Control Union“, “Textile Exchange“ und “The North Face“ verfasst. Die Ausarbeitung berücksichtigte eine allseitige Untersuchung der regionalen Praxis, der Lieferkettenmodelle sowie den vorhandenen Standards der Tierhaltung unter Heranziehung einer großen Anzahl von Interessenten. Zum Abschluss der Ausarbeitung des Standards hat “The North Face“ sein Besitzrecht an “Textile Exchange” übergeben. Diese aktuelle RDS-Ausgabe wurde von der Internationalen Arbeitsgruppe verfasst. Die Gruppenmitglieder haben dieser Ausgabe sehr viel Zeit gewidmet sowie ihre großen Erfahrungen vermittelt, indem sie bei der Verbesserung von RDS und bei seiner Umwandlung zu einem besseren Instrument für den Übergang der Daunen- und Federindustrie zu mehr humanen Arbeitsverfahren mitgewirkt haben. RDS ist eine Informationsquelle für die ganze Industrie zum Zweck der Verbesserung der Haltungsbedingungen und der Überwachungskette der weltweiten Verwendung von Daunen und Federn. Die Revision von RDS wird mindestens einmal dreijährlich durchgeführt. Im Zeitraum zwischen den Revisionen kann die Gebrauchsanleitung (Implementation Manual) durch einige unwesentliche Korrekturen oder Erläuterungen ergänzt werden. Mehr Information kann man bei entsprechender Zertifizierungsstelle einholen.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

8

Internationale Arbeitsgruppe - RDS International

Technische Gruppe:

Györgyi Ács Feketéné, Control Union

Adam Mott, The North Face

Anne Gillespie, Textile Exchange

Ashley Gill, Textile Exchange

Leitungskräfte:

Abi Rushton, Ethical Expert Ltd.

Alexander Baer, Pro Down Alliance

Beth Jensen, Outdoor Industry Association (OIA)

Margot Bennett, Coyuchi

Pamela Ravasio, European Outdoor Group (EOG)

Peter Roebuck, Trendsetter Home Furnishings

Stave Richardson, adidas

Beratergruppe:

Daniel Uretsky, Allied Feather & Down

Oistein Thorsen, Benchmark Sustainability Science

Charlie Ducas, C&A

Chad Altbaier, Downlite

Christine Hector, Down Décor

Dr. Juliane Hedderich, Ines Chucholowius, European Down & Feather Association (EDFA)

Matt Lieber, Josh Jarman, European Down & Feather Testing Laboratory (IDFL)

Joel Mertens, Valerie Presolly, Mountain Equipment Co-op (MEC)

Tab Morin, Multi Glory Home Textiles

Cathy Resler, PVH

Travis Stier, Pacific Coast Feather

Wendy Savage, Nicholas Allen, Patagonia

Rainer Zah, Quantis International

Hilke Patzwall, Markus Ernst, VAUDE Sport

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

9

Ziel

Das Ziel von “Responsible Down Standard” ist es, eine humane Behandlung von

Wassergeflügel in der Daunen-Lieferkette sicherzustellen. Dieses Ziel wird dadurch erreicht,

dass die Industrie ein effektives Instrument an die Hand bekommt, um die Lieferungen der

Daunen und Federn von dem Wassergeflügel zu verhindern, dem irgendein Schaden

zugefügt wurde, und um ein System von Überwachungsketten für die Begründung der

Übereinstimmung der Materialquelle mit den festgelegten Anforderungen zu schaffen.

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich umfasst die ganze Lieferkette von Daunen und Federn des

Wassergeflügels beginnend von dem Brüten, der Schlachtung, der Herstellung der

Fertigerzeugnisse bis zum Endvertrieb der Produkte an die Einzelhändler ohne jegliche

geographische Begrenzungen. RDS wird auf die Industrie- und Kleinfarmen angewandt,

welche die Lieferketten der Materialien an die Sammler darstellen. Der Standard beinhaltet

auch ein unverbindliches Modul für die Zertifizierung der Zuchtfarmen. Der Standard kann

sowohl auf die Mischerzeugnisse als auch auf die Erzeugnisse, die zu 100% aus den

zertifizierten Materialien bestehen, angewandt werden; zugleich darf eine Markierung, die

die Zertifizierung der Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen bestätigt, auf die

Fertigwaren nur dann aufgetragen werden, wenn 100% von Daunen oder Federn deren

Zusammensetzung zertifiziert sind.

Zertif izierung

Anwendung: Die Audits von einer unabhängigen Drittperson und die Zertifizierung der

Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen sind auf die ganze Lieferkette anzuwenden,

darunter auch auf die Unternehmen, die sich mit der Daunenverarbeitung beschäftigen,

auf die Hersteller der Fertigwaren sowie auf alle Großhändler (sieh Begriffsbestimmungen).

Die Forderung der Zertifizierung von Einzelhändlern wird nicht erhoben.

Gültigkeitsdauer: Die Rezertifizierung ist alljährlich durchzuführen. Die Gültigkeitsdauer von

ausgestellten Zertifikaten darf 14 Monate nicht überschreiten. Vor dem Ablauf der

Gültigkeitsdauer des Zertifikats sollte ein Audit durchgeführt werden, um das

Unternehmen für die Bestätigung seiner ständigen Einhaltung der Übereinstimmung mit

den Anforderungen zu überprüfen.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

10

Zugang: Die Auditoren einer Zertifizierungsstelle sollten den Zugang zu allen Objekten

sowie zu der entsprechenden Dokumentation und Unterlagen bekommen, die sich auf den

Zertifizierungsbereich beziehen. Alle Unternehmen, die der Zertifizierung unterliegen,

sollten den Zertifizierungsstellen die Möglichkeit geben, ihre Objekte für die

Auditdurchführung oder für die Bestätigung der Einhaltung der Übereinstimmung mit den

Anforderungen des Standards zu besichtigen. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt,

angekündigte, nicht angekündigte und halb angekündigte Audits durchzuführen sowie alle

Objekte für deren Bestätigung unter Einhaltung der im Anhang A beschriebenen

Handlungsweise zu besuchen.

Objekte: Zu den Objekten, die der Zertifizierung unterliegen, gehören: Farmen,

Brutanstalten, Schlachthöfe, Daunen- und Federsammler, Unternehmen der

Vorverarbeitung, Lagerhäuser, Großhändler und Hersteller. Am Objekt können auch zwei

oder mehr obengenannten Tätigkeitsarten, die zum Anwendungsbereich des Standards

gehören, ausgeführt werden.

Als “Farm“ kann ein einzelner Farmer, eine Gruppe von Kleinfarmern (SFG) oder eine auf

Vertragsbasis tätige Gruppe von Farmen bezeichnet werden. Wenn eine Farm als SFG

bezeichnet wird, sollten die im Modul 4 festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Wenn

die Farm als eine auf Vertragsbasis tätige Gruppe von Farmen bezeichnet wird, sind die

im Anhang C niedergelegten Anforderungen zu erfüllen.

Entscheidung von Streitigkeiten: Falls die nationale Gesetzgebung und die RDS-

Anforderungen einander widersprechen, sollte sich die Zertifizierungsstelle an TE wenden,

um eine ordnungsgemäße Lösung zu finden. Bei Meinungsverschiedenheiten über die

Interpretation der Regelungen dieses Standards muss man sich an die entsprechende

Zertifizierungsstelle wenden, die sich bei Bedarf an zusätzlichen Erläuterungen an “Textile

Exchange“ wendet.

Module: Der Standard besteht aus vier Modulen:

1. Modul “Farm”.

2. Modul “Schlachtung”.

3. Modul “Transport”.

4. Modul “Gruppe von Kleinfarmern ”.

5. TE Content Claim Standard.

6. Modul “Zertifizierung einer Zuchtfarm” (unverbindlich)

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

11

Das Modul 5 setzt sich aus den Anforderungen zusammen, die im Content Claim Standard

(CCS) niedergelegt sind und dessen Eigentümer “Textile Exchange” ist

(http://contentclaim.org/). “Content Claim Standard” stellt einen Standard für die

Überwachungskette dar, um den Anteil von einem oder mehreren Ausgansmaterialien im

Fertigprodukt zu verfolgen und zu überprüfen. Das Modul 5 ist nur auf die Teile der

Lieferketten anzuwenden, die die Daunen und Federn betreffen und für welche die

Nutzung der TC-Zertifikate verbindlich ist. Was die Bestandteile anbetrifft, die sich auf das

“Wassergeflügel“ beziehen, so ist dann TC nicht verbindlich, weil entsprechende

Anforderungen an die Überwachungskette in die Module 1 und 4 schon eingetragen sind.

Die Anleitungen zu Content Claim Standard, einem Bestandteil von Responsible Down

Standard, sind in “RDS Implementation Manual” enthalten.

Die Module “Farm”, “Schlachtung” und “Transport” beziehen sich auf lebendes

Wassergeflügel und beinhalten als Zusatz zur Überwachungskette die Anforderungen an

dessen Haltungsbedingungen.

Die Module sind auf die Objekte unter Berücksichtigung der ausübenden Tätigkeitsarten

anzuwenden. Die Module, die zum Auditbereich und zur Zertifizierung der Objekte jedes

Typs gehören können, sind nachstehend aufgeführt.

Die Farmen sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung auf

jeweilige Aktionen entsprechen:

• Modul “Farm”;

• Modul “Gruppe von Kleinfarmern”;

• Modul “Transport”;

• Modul “Schlachtung”;

• Textile Exchange Content Claim Standard.

Die Zuchtfarmen: Alle Zuchtfarmen, die die unmittelbaren Daunenquellen sind und die den

RDS-Anforderungen entsprechen, sollten für die Übereinstimmung mit den

obengenannten Anforderungen an die Farmen zertifiziert werden.

Unverbindliche Zertifizierung einer Zuchtfarm

Die Eigentümer der Handelsmarken, Schlachthöfe, Brutanstalten und andere Glieder der

Lieferkette können ihre Auswahl zugunsten der Anwendung von RDS auf die Zuchtfarmen

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

12

treffen, obwohl es keine Forderung dieses Standards ist. Die Durchführung dieser

Prozedur ist im unverbindlichen Modul 6 “Zertifizierung einer Zuchtfarm“ beschrieben.

Die Brutanstalten sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung

auf jeweilige Aktionen entsprechen:

• Modul “Farm”;

• Modul “Transport”.

Die Schlachthöfe sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung

auf jeweilige Aktionen entsprechen:

• Modul “Schlachtung”;

• Modul “Transport”

• Textile Exchange Content Claim Standard.

Die Sammler, Unternehmen der (Vor-)Verarbeitung, Großhändler, Lager und Hersteller

sollten den Anforderungen folgender Module je nach deren Anwendung auf jeweilige

Aktionen entsprechen:

• Textile Exchange Content Claim Standard.

Beim Einreichen des Antrags auf Zertifizierung eines Objektes muss man bestimmen,

welcher (welche) aus den obengenannten Modulen in den Auditumfang eingefügt werden

sollten.

Arten von Anforderungen

Dieser Standard beinhaltet vier Arten von Anforderungen: “KRITISCH WICHTIGE”,

“GRUNDLEGENDE”, “ZUSÄTZLICHE” und “EMPFEHLUNGEN”.

KRITISCH WICHTIGE Anforderungen sind die wichtigsten. Für den Erhalt und/oder die

Aufrechterhaltung der Zertifikatsgültigkeit sollte während der Auditdurchführung die

Erfüllung aller Anforderungen bestätigt werden. Wenn eine Nichtübereinstimmung mit

irgendeiner von den KRITISCH WICHTIGEN Anforderungen festgestellt wird, sollte die

Zertifikatsgültigkeit unter Benachrichtigung der ganzen Lieferkette unverzüglich eingestellt

werden. Bis zum Moment der Ausführung und Überprüfung aller Korrekturmaßnahmen

dürfen die Daunen und das Wassergeflügel als zertifizierte Materialien nicht qualifiziert

werden. Im Falle des Erstaudits sollte der Antrag auf Zertifizierung des Objektes abgelehnt

werden. Werden die Nichtübereinstimmungen mit den KRITISCH WICHTIGEN

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

13

Anforderungen am Objekt binnen 6 Monaten nicht behoben, so hat das Objekt den

Antrag auf Zertifizierung neu einzureichen.

Für die Ausstellung des Zertifikats sollten die GRUNDLEGENDEN Anforderungen erfüllt

werden. Wenn eine Nichtübereinstimmung mit irgendeiner von den GRUNDLEGENDEN

Anforderungen festgestellt wird, verfügt das Objekt über 60 Tage, um die Beweise der

Übereinstimmung zu erbringen, die von der Zertifizierungsstelle für annehmbar gehalten

werden. Während dieser Zeitspanne dürfen die Daunen und/oder Federn von

Wassergeflügel als zertifizierte Produkte verkauft werden (mit Ausnahme von Fällen, wenn

es um das Erstaudit geht). Wenn das Objekt die Nichtübereinstimmungen mit den

GRUNDLEGENDEN Anforderungen binnen 60 Tagen nach der Auditdurchführung nicht

beheben kann, sollte die Zertifikatsgültigkeit unter Benachrichtigung der ganzen

Lieferkette unverzüglich eingestellt werden. In Falle des Erstaudits sollte dem Objekt kein

Zertifikat bis zur Behebung aller Nichtübereinstimmungen mit den GRUNDLEGENDEN

Anforderungen erteilt werden.

ZUSÄTZLICHE Anforderungen sind auch wichtig; in diesem Zusammenhang hat die

Zertifizierungsstelle die Erfüllung aller zusätzlichen Anforderungen in vollem Umfang zu

überprüfen. Für die Ausstellung des Zertifikats müssen 50% von den ZUSÄTZLICHEN

Anforderungen für jedes der Module erfüllt werden. Wenn weniger als 50% von den

ZUSÄTZLICHEN Anforderungen erfüllt sind, verfügt das Objekt über 60 Tage, um die

Beweise der Übereinstimmung von wenigstens 50% GRUNDLEGENDEN Anforderungen

zu erbringen. Nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle kann ein Aktionsplan für die

Bestätigung der Übereinstimmung ausgearbeitet werden. In den nächsten Ausgaben

dieses Standards kann die Anforderung an die Vollständigkeit der Übereinstimmung mit

den ZUSÄTZLICHEN Anforderungen härter werden.

Für alle Niveaus der Anforderungen werden die Erstzertifikate nicht erteilt, bis eine

entsprechende Anzahl von den durch die Zertifizierungsstelle festgestellten

Nichtübereinstimmungen behoben wird und diese Behebung bestätigt wird.

Die Erfüllung der EMPFEHLUNGEN ist für den Erhalt des Zertifikats nicht verbindlich.

Diese dienen als Anleitungen und werden aufgrund der fortschrittlichen Erfahrungen der

Industrie empfohlen; in den zukünftigen Ausgaben des Standards können sie aber zu den

Anforderungen gezählt werden. Die Zertifizierungsstelle hat die Erfüllung aller

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

14

EMPFEHLUNGEN in vollem Umfang zu überprüfen und belegmäßig zu erfassen, dafür

wirken sie sich auf keine Weise auf den Zustand der Objektzertifizierung aus.

Die RDS-Anforderungen sind hart. Der Standard ist auch so konzipiert, dass er sich

während der Fortentwicklung der Industrie ständig vervollkommnen kann. Die Revisionen

und Prüfungen finden regelmäßig statt (jede 3-5 Jahre nach Beginn der Gültigkeit des

Standards), um den Standard mit neuen Details zu ergänzen, die im Ergebnis der

Zertifikation ans Licht kommen oder von den Interessenten bekannt gegeben werden.

Dieses Verfahren wird für die Überprüfung der Anforderungen und für die Bestimmung des

Prozentanteils und/oder des Niveaus von Anforderungen benutzt, deren Erfüllung für die

Erreichung der Übereinstimmung notwendig ist. Das Ziel ist eine ständige Erhöhung der

Härte von den Anforderungen des Standards in dem Maße, wie sich die Industrie ändert.

Für die Bestimmung von Anforderungen, Empfehlungen, Genehmigungen, Möglichkeiten

und Fähigkeiten werden im RDS folgende Verbformen gebraucht:

• “sollen” bedeutet eine Forderung;

• “müssen” bedeutet eine Empfehlung;

• “dürfen” bedeutet eine Erlaubnis;

• “können” bedeutet eine Möglichkeit oder eine Fähigkeit.

Hinweise

Die unten genannten Dokumente sind ein Bestandteil von Responsible Down Standard

und sind in vollem Umfang verbindlich. Sie können der Webseite

http://responsibledown.org entnommen werden.

• Textile Exchange Content Claim Standard (TE CCS);

• Textile Exchange Content Claim Standard Implementation Manual;

• RDS Logo Use and Claims Guide;

• RDS Implementation Manual;

• TE Scope Certificate Policy;

• TE Transaction Certificate Policy.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

15

1. Modul “Farm”

Dieses Modul ist auf die Farmen anzuwenden.

Das Auditverfahren für das Modul “Farm” ist im Anhang A niedergelegt.

PRINZIP 1: VERBOT DER ZWANGSFÜTTERUNG No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F1.1 Keine Zwangsfütterung von

Wassergeflügel darf vorgenommen werden.

Zwangsfütterung ist eine Fütterungsform, bei der man das Geflügel mehr zu fressen zwingt als es nötig ist /als es braucht. Dies betrifft insbesondere die Handfütterung unter Einsatz verschiedener mechanischer Geräte (Rohre), um den Fettanteil zu erhöhen, z.B. für die Produktion der Gänsepastete.

KRITISCH WICHTIG

F1.2 Die Farm darf kein Geflügel nehmen, das zwangsweise gefüttert wurde, sowie darf kein Geflügel für die Zwangsfütterung den anderen Unternehmen im Unterauftrag vergeben.

Unterauftrag: in einigen Ländern gibt es Geflügelzuchtfarmen, wo das Wassergeflügel nur in der Zwangsfütterungszeit gehalten wird. In diesem Zeitraum ist das Wassergeflügel kein Eigentum des Unternehmens, das sich mit der Zwangsfütterung beschäftigt, sondern es verbleibt dort nur für die Durchführung des Prozesses “der Zwangsfütterung“. Wenn das zertifizierte Wassergeflügel irgendwann im Laufe seiner Lebenszeit zwangsweise gefüttert wurde, so ist seine Zertifizierung automatisch nicht mehr gültig. Auf den Farmen oder in anderen Unternehmen/Objekten darf keine Zwangsfütterung des Geflügels vorgenommen

KRITISCH WICHTIG

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

16

werden, die einer Zertifizierung unterliegen.

PRINZIP 2: LEBENDRUPFVERBOT No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F2.1 Kein Lebendrupf des

Wassergeflügels darf vorgenommen werden, um an die Daunen und Federn zu kommen.

Lebendrupf ist eine Form der Gewinnung von Daunen und Federn vom lebenden Wassergeflügel. Die Zwangsmauser sowie deren Mitwirkung sind streng verboten. Die ganzen Daunen dürfen nur von dem Wassergeflügel gewonnen werden, das zu den Lebensmittelproduktionszwecken gezüchtet wurde.

KRITISCH WICHTIG

F2.2 Die Farm darf kein Geflügel nehmen, das irgendwann lebend gerupft wurde, sowie keinen Lebendrupf im Unterauftrag vornehmen.

KRITISCH WICHTIG

PRINZIP 3: ENTSPRECHUNG DEN NATIONALEN NORMATIVEN DOKUMENTEN No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F3.1 Die Farm sollte den

Anforderungen der nationalen normativen Dokumente über die Tierhaltungsbedingungen entsprechen.

GRUNDLEGEND

PRINZIP 4: VERBOT EINER PARALLELPRODUKTION No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F4.1 Eine Parallelproduktion ist nicht

erlaubt. KRITISCH

WICHTIG

PRINZIP 5: FUTTER UND WASSER No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F5.1 Das Wassergeflügel sollte

jederzeit mit frischem, Die Wasserversorgung muss so organisiert werden, dass das

GRUNDLEGEND

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

17

sauberem und für Gebrauch unschädlichem Trinkwasser versorgt werden.

Geflügel jederzeit eine Möglichkeit hat, ohne jegliche Konkurrenz frei zu trinken (eine entsprechende Fläche der Tränke je Vogel, eine entsprechende Anzahl von Trinkplätzen sowie ein entsprechender Wasserverbrauch sind vorzusehen). Der Vorzug wird den Trinksystemen mit automatischer Nachfüllung gegeben. Wird das Wasser manuell gefüllt, sollte es regelmäßig nachgefüllt und kontrolliert werden (wenigstens zweimal täglich). Die Gruppen von Kleinfarmern haben den Zugang des Wassergeflügels zum Trinkwasser sicherzustellen.

F5.2 Das Wassergeflügel sollte mit einer täglich benötigten Futtermenge versorgt werden, um seinen Nahrungsbedarf zu decken und es in guter Form zu halten.

Das Vorhandensein des Futters ist während des Lichttages sicherzustellen; das Fütterungsregime sollte so organisiert werden, dass das Wassergeflügel nach Wunsch fressen könnte (das Futter sollte für das Geflügel immer vorhanden und gut erreichbar sein); das Vorhandensein des Futters sollte so organisiert werden, dass das Geflügel jederzeit eine Möglichkeit hat, ohne jegliche Konkurrenz frei zu fressen und zu trinken (die Fläche des Futternapfes je Vogel sollte groß genug sein); die Futternäpfe sollten gleichmäßig verteilt werden, damit das Wassergeflügel

GRUNDLEGEND

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

18

während der Futteraufnahme und des Trinkens genug Platz zur Verfügung hat. Das Futter sollte wenigstens zweimal täglich überprüft werden, um seine Übereinstimmung mit den Anforderungen sicherzustellen. In allen möglichen Fällen ist der Gebrauch von den gentechnisch veränderten Futtermitteln zu vermeiden. Die Gruppen von Kleinfarmern haben den Zugang des Wassergeflügels zur benötigten Futtermenge sicherzustellen.

F5.3 Ein schriftlicher Fütterungsplan ist auszuarbeiten, um den täglichen Nahrungsbedarf des Wassergeflügels sicherzustellen.

EMPFEHLUNG wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

PRINZIP 6: GEFLÜGELSTALL, GEFLÜGELANZAHL JE FLÄCHENEINHEIT UND AUSLAUF No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F6.1 Für die eierlegenden Hennen

des Wassergeflügels sollten genug Sitz- und Brutplätze eingerichtet werden; die Brutplätze müssen zum Teil abgesperrt und mit sprödem Material für den Nesterbau versorgt werden.

Dem Wassergeflügel sollte Freiheit und Bequemlichkeit eingeräumt werden. Es wird empfohlen, wenigstens ein Häuschen zur Verfügung zu haben, das zu einem Nest für jede vier Vögel verwandelt werden kann.

GRUNDLEGEND

F6.2 Die Brutplätze sollten trocken und wasserdicht sein.

Die Brutplätze für das Wassergeflügel sollten wasserdicht eingerichtet werden, soweit es den natürlichen Bedürfnissen dieser Vogelarten entspricht. Die Brutplätze sollten in der Zeit dunkel sein, in der das Geflügel unter Naturbedingungen

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

19

normalerweise schläft. F6.3 Das Wassergeflügel sollte

jederzeit den Zugang zum Geflügelstall oder einem Unterstand haben, der es gegen extreme Wetterbedingungen schützt.

Zu den extremen Wetterbedingungen gehören u.a. Winde, Schneeregen, Schneestürme und Sonne in solchen Klimazonen, wo sie eine negative Wirkung auf die Haltungsbedingungen des Wassergeflügels ausüben können. Das Dach und die Wände müssen in einem guten Zustand und bei Bedarf wasserdicht sein. Die Wände können nur für die Dauer der extremen Wetterbedingungen eingebaut werden.

ZUSÄTZLICH

F6.4 Die Geflügelställe sollten außerhalb von Orten liegen, wo das Wasser herunterfließt oder herunterfließen kann.

Das Herunterfließen des Wassers bedeutet die Durchdringung des Wassers in den Geflügelstall hinein.

ZUSÄTZLICH - wird nicht angewandt, wenn F6.3 nicht erfüllt wird

F6.5 Die Unterstände und Geflügelställe (u.a. Brutplätze) sollten ordnungsgemäß belüftet werden und dadurch die Frischluftzufuhr sicherstellen.

Ein Geflügelstall oder ein Unterstand sollten so gehalten werden, dass Ammoniak und Schimmelpilze unbedingt entfernt werden.

ZUSÄTZLICH - wird nicht angewandt, wenn F6.3 nicht erfüllt wird

F6.6 Es ist zu beachten, dass es genügend Tageslicht in den Unterständen und Geflügelställen gibt.

F6.7 Mit Ausnahme des Zeitraumes der Aufzucht unter der Wärmelampe, die die Küken bis zu der vierten Lebenswoche erwärmt, sollte das Wassergeflügel unbedingt wenigstens 8 Stunden im Dunkeln und 8 Stunden im Tageslicht verbringen.

Die Gruppen von Kleinfarmern haben dem Wassergeflügel eine normale Beleuchtungsart sicherzustellen.

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

20

F6.8 Bei der Verwendung einer künstlichen Beleuchtung sollte diese möglichst gleichmäßig verteilt sein.

Die Beleuchtungsart, die die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung ermöglicht.

EMPFEHLUNG

F6.9 Die Unterstände und Geflügelställe sollten mit Estrichboden sowie mit solchen Plätzen ausgestattet werden, wo das Wassergeflügel die Füße trocknen kann. Das Wassergeflügel sollte immer trockene und nicht verschimmelte Streu zur Verfügung haben.

Die Fußböden, die eine gute Entwässerung sichern. Die gegenwärtigen Fußböden aus Netz oder Fußbodenbrettern kann man für solche Oberflächen benutzen, die dieselben Eigenschaften wie der Estrich aufweisen. An dem Objekt sollte der Zeitplan von regelmäßigen Reinigungen erfüllt werden.

ZUSÄTZLICH

F6.10 Das Wassergeflügel muss genug Platz zur Verfügung haben, damit es ohne jegliche Konkurrenz: 1. sich frei bewegen; 2. stehen; 3. sich umdrehen; 4. die Flügel ausbreiten; 5. zu laufen kann.

Das Wassergeflügel kann in den Käfigen vorübergehend für die Schutzimpfungen oder aus den anderen wichtigen Gründen gehalten werden.

GRUNDLEGEND

F6.11 Das Wassergeflügel darf nicht in den Käfigen gehalten werden, die dem Geflügel daran verhindern, sich in gewohnter Weise zu verhalten.

Das Wassergeflügel sollte genug Platz zur Verfügung haben, um sich in gewohnter Weise zu verhalten, insbesondere um die Flügel auszubreiten und mit anderen Vögeln zu kommunizieren.

GRUNDLEGEND

F6.12 Ab dem 6.Lebensmonat sollte das Wassergeflügel den Zugang ins Freie haben. Es wird je nach den Wetterbedingungen eine vorübergehende Auslaufbegrenzung zugelassen, wenn dies anderenfalls die Gesundheit oder Haltebedingungen des Wassergeflügels verschlechtern kann.

Eine genügende Anzahl von Ausgängen muss vorgesehen werden, sodass das Wassergeflügel diese Ausgänge erkennen kann.

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

21

F6.13 Das Gelände des Auslaufhofes muss über einen ziemlich großen Bereich verfügen, der immer trocken bleiben soll.

Das Wassergeflügel darf nicht dazu gezwungen werden, ständig im Wasser oder im Schlamm zu bleiben.

ZUSÄTZLICH

F6.14 Das Wassergeflügel muss einen freien Zugang zum Wasserbecken haben, um seine Verhaltensweise aufzuweisen.

Das Wasserbecken muss tief genug sein, damit das Wassergeflügel schwimmen kann, ohne dass es dabei mit Füßen den Boden des Wasserbeckens berührt. Die Farmen haben für Enten und Gänse den Zugang zu den Wasserbecken wenigstens einmal wöchentlich sicherzustellen.

EMPFEHLUNG

F6.15 Das Wasser im Wasserbecken muss immer sauber gehalten werden und darf keine Immissionen enthalten.

EMPFEHLUNG

F6.16 Es sollte ein Alarmplan ausgearbeitet werden), der den Umgang mit dem Wassergeflügel regelt (z.B. im Brandfall, bei Ausfall der Strom- und Wasserversorgung, bei Hochwasser, Schneestürmen, bei Störung der Fütterungsanlage oder der Fahrzeuge).

z.B. eine Notstromanlage, ein Fluchtplan, die Feuerlöscher. Ein schriftlicher Alarmplan ist in dem Falle erforderlich, wenn auf der Farm mehr als 5 Personen arbeiten. Wenn auf der Farm nur bis 5 Personen tätig sind, genügt ein Gespräch des Inspektors mit dem Farmer.

ZUSÄTZLICH

F6.17 Die Raumtemperatur in den Geflügelställen und Brutanstalten sollte einstellbar sein.

Am ersten Tag sollte die gleiche Temperatur wie in den Brutanstalten unterhalten werden. In 20 Tagen sollten die Raum- und die Umgebungstemperaturen tagsüber gleich unterhalten werden. Die Gruppen von kleinen Farmern haben die Auswirkung

GRUNDLEGEND

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

22

der gefährlichen Temperaturschwankungen auf das Geflügel zu vermeiden.

PRINZIP 7: GESUNDHEIT No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F7.1 Nach den Ergebnissen von

den tierärztlichen Beratungen ist ein Plan der tierärztlichen Gesundheitsüberwachung (VHP) auszuarbeiten und belegmäßig zu erfassen.

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F7.2 VHP (Plan der tierärztlichen Gesundheitsüberwachung) sollte hinreichende und ausführlich beschriebene Maßnahmen umfassen, die zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen beitragen.

In den VHP-Plan sind folgende Punkte einzutragen: • Vorbeugung von Krankheiten

und Verletzungen statt deren Behandlung;

• Vermeidung von Stress: Körperüberlastung, Fütterungsstress, Stress durch Umgebungsbedingungen;

• Hinken und andere Fußprobleme;

• Übermäßige Verhaltensaktivität;

• Parasitäre Krankheiten; • Klimabedingungen; • Schutzimpfungen und andere

Behandlungsverfahren; • Ernährung; • Umgebungsbedingungen,

u.a. Umgang mit Ausscheidungsprodukten und ordnungsgemäßer Abfluss;

• Weideplätze und Grasfutter; • Verhinderung von

Übergriffen der Raubtiere

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

23

sowie Bekämpfung von Ratten und Mäusen;

• Tötung von Geflügel; • Zulässige

Sterblichkeitsstatistik und Maßnahmen bei deren Überschreitung.

F7.3 Das Personal auf der Farm hat die im VHP beschriebenen Maßnahmen zu erfüllen.

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F7.4 Ein Tierarzt hat regelmäßig die Farm zu besuchen, um den Gesundheitszustand von Wassergeflügel zu überprüfen. Wenn er feststellt, dass der Gesundheitszustand des Geflügels unbefriedigend ist, müssen unverzüglich alle entsprechenden Maßnahmen getroffen werden.

Der Tierarzt hat wenigstens einmal während der Wachstumsperiode die Farm zu besuchen. Nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle kann diese Anforderung auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt werden.

ZUSÄTZLICH - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F7.5 Bei Bedarf werden vom Tierarzt die Ergebnisse der Untersuchung sowie die erforderlichen Maßnahmen, die später zu ergreifen sind, belegmäßig erfasst.

Nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle kann diese Anforderung auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt werden.

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F7.6 Der Farmer hat sich wie eine Person zu verhalten, die sachgemäß das Geflügel pflegt, indem er die Haltungsbedingungen des Wassergeflügels wenigstens zweimal täglich überprüft.

Die Gruppen von Kleinfarmern haben entsprechende Haltungsbedingungen für ihr Wassergeflügel sicherzustellen.

EMPFEHLUNG

F7.7 Die kranken oder verletzten Vögel sind unverzüglich zu behandeln, um deren Schmerzen und Störungen zu minimisieren. Die Behandlung

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

24

darf keinesfalls verschoben werden, um den Vogel oder den Geflügelbestand für den Verkauf auf dem Markt aufrechtzuerhalten.

F7.8 Für die Genesung von kranken oder verletzten Vögeln muss ein sicherer Ort vorgesehen werden, wo es für sie keine Konkurrenz gibt.

Den kranken Vögeln muss immer genügend Wasser und Alleinfutter zur Verfügung stehen. Sie sollten wenigstens zweimal täglich besichtigt und bei Bedarf von einem Tierarzt behandelt werden. Im Laufe dieser Zeit muss man sich Notizen über die Details der Behandlung und der Überwachung einzelner Vögel machen oder diese griffbereit halten.

ZUSÄTZLICH

F7.9 Keine Wachstumshormone dürfen verwendet werden.

ZUSÄTZLICH

F7.10 Sämtliche chirurgische Eingriffe müssen von einem Tierarzt vorgenommen werden.

EMPFEHLUNG

F7.11 Die Vögel, die irgendwelche Schmerzen oder Verwundungen haben und von denen sie kaum genesen können, sollten unverzüglich human getötet werden, sodass sie sofort keine Schmerzen mehr empfinden.

Die Mitarbeiter der Farm sollten theoretisch und praktisch in fachgerechter Tötung (auf eine rasche und humane Weise) ausgebildet worden sein.

ZUSÄTZLICH

F7.12 Die Notizen über die verschriebenen Tierarzneimittel, die vorgenommenen chirurgischen Eingriffe, die Sterblichkeit, die Anzahl von hinkenden, verletzten und betäubten Vögeln (unter Angabe der Gründe und der Methodik)

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

25

sollten wenigstens binnen 3 Jahren oder im Laufe ihrer Haltbarkeitsdauer geführt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

PRINZIP 8: HYGIENE UND BEKÄMPFUNG VON PARASITEN UND RAUBTIEREN No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F8.1 Der Wassergeflügelstall sollte

regelmäßig sorgfältig aufgeräumt und desinfiziert werden.

Die Stallreinigung sollte in der Zeitspanne zwischen dem Vogelgruppenwechsel durchgeführt werden. Die Gruppen von den Kleinfarmern haben für ihr Wassergeflügel das Vorhandensein von Nestern mit trockener und sauberer Einstreu sowie von Unterständen sicherzustellen.

ZUSÄTZLICH

F8.2 Für das Personal, das auf der Farm arbeitet oder die Farm besucht, sollte eine entsprechende Anzahl von Waschbecken zum Händewaschen und von WC-Räumen eingerichtet werden.

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F8.3 Eine wirksame Politik zu der Besucher-, Fahrzeug- und Materialkontrolle muss von den verantwortlichen Personen ausgearbeitet, belegmäßig erfasst und erfüllt werden.

Das Objekt sollte über einen Plan für biologische Sicherheit verfügen, um die mögliche Ausbreitung der Krankheiten zwischen den Farmen zu verhindern. Ein schriftlicher Plan ist in dem Falle erforderlich, wenn auf der Farm mehr als 5 Personen arbeiten. Wenn auf der Farm nur bis 5 Personen tätig sind, genügt ein Gespräch des Inspektors mit dem Farmer.

EMPFEHLUNG - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F8.4 Am Eingang zur Farm sollte EMPFEHLUNG

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

26

eine Schuhreinigungsbürste/ein Desinfektionsmittel oder ein Schuhabstreifer vorhanden sein.

- wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F8.5 In einem Geflügelstall oder Unterstand dürfen keine Katzen, Hunde und andere Haustiere leben.

EMPFEHLUNG

F8.6 Man muss alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassergeflügels gegen Raubtiere treffen.

ZUSÄTZLICH

F8.7 Die Bekämpfung von Raubtieren sollte auf humane Weise durchgeführt werden.

Als erste Abwehrlinie kann eine Umzäunung oder andere Mittel dienen, um den wilden Tieren und Hunden den Zugang auf das Gelände der Farm abzusperren. Keine tödlichen Mittel zur Bekämpfung von Raubtieren dürfen verwendet werden, u.a. solche, die Schmerzen und Qualen zufügen (z.B. die Fangeisen, die Fallen, die den Tieren ihre Pfoten quetschen können).

ENPFEHLUNG

PRINZIP 9: WASSERGEFLÜGEL: UMGANG, HALTUNG UND PFLEGE No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F9.1 Das verantwortliche Personal

sollte geschult und im Umgang mit dem Wassergeflügel ausgebildet worden sein. Die Notizen über die durchgeführte Schulung/Ausbildung sollten wenigstens binnen 5 Jahren oder im Laufe ihrer Gültigkeitsdauer aufbewahrt werden, je nachdem, was

Ein schriftlicher Plan ist in dem Falle erforderlich, wenn auf der Farm mehr als 5 Personen arbeiten. Wenn auf der Farm nur bis 5 Personen tätig sind, genügt ein Gespräch eines Inspektors mit dem Farmer.

ZUSÄTZLICH - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

27

zuerst eintritt. F9.2 Keine Handlungen dürfen

vorgenommen werden, wenn die zur Veränderung des Körperzustandes von Wassergeflügel führen können: • Krallenentfernung; • Öffnungen im Körper; • Flügelbeschneidung; • Federbeschneidung; • Kastration.

Die Federn können beschnitten werden, wenn sie gebrochen oder beschädigt sind.

ZUSÄTZLICH

F9.3 Es ist streng verboten, den Schnabel abzuschleifen oder den zu kürzen.

GRUNDLEGEND

F9.4 Auf den Zuchtfarmen können die Absperrungen aus Glas eingerichtet werden, um mögliche Kämpfe zwischen den Vögeln zu verhindern.

Wenn die Kämpfe wirklich viele Probleme bereiten, können zu einem positiven Ergebnis folgende Maßnahmen führen, wie z.B. die Reduzierung der Besiedlungsdichte oder Errichtung von zusätzlichen Bauwerken in der Umgebung.

EMPFEHLUNG

F9.5 Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Kämpfe und/oder Gefiederbeschädigungen infolge eines Schnabelschlags sowie andere negative Verhaltenserscheinungen zu minimisieren.

Die Bestandgröße (ein zu großer Bestand von Wassergeflügel), verschmutzte Umgebung, Fütterungsprobleme können zu den negativen Verhaltenserscheinungen führen, u.a. zu den Kämpfen, zum Zertreten mit den Füßen während der Panik oder zur Konkurrenz um Futter und Wasser. Wenn die Geräumigkeit des Geflügelstalls 3000 überschreitet, sollte die Trennwand hoch genug sein, sodass die Vögel einander nicht sehen können.

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

28

Auf den Farmen kann die Wahrscheinlichkeit einer Panikgefahr durch den mehrmaligen Auslauf der Scharen sowie durch die Einwirkung von neuen Geräuschen und neuen Ereignissen auf die Küken, als sie noch klein sind, minimisiert werden.

F9.6 Die frisch geschlüpften Küken darf man keinesfalls werfen oder haufenweise auskippen.

Sie sollten behutsam von der Höhe von ca. 12 Zoll (30,5 cm) oder weniger heruntergenommen werden.

ZUSÄTZLICH

PRINZIP 10: VERFOLGBARKEIT, IDENTIFIKATION UND AUFTEILUNG No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU F10.1 Der Farmer hat alle

erforderlichen und den heutigen Ansichten entsprechenden Prozeduren durchzuführen, um die Abnahme von den zertifizierten oder aus den aus zertifizierten Quellen stammenden Küken des Wassergeflügels im Alter von 3 Tagen sicherzustellen.

Die Prozedur der Überprüfung während der Abnahme sollte auch die Anforderung über eine Kontrolle der Rechnungen und Transportbescheinigungen durch die zuständigen Personen berücksichtigen. Diese Prozeduren sind aufrechtzuerhalten, um deren Übereinstimmung mit realer Situation zu gewährleisten. Außerdem sind die Sichtprüfungen für die Bestätigung dieser Übereinstimmung durchzuführen (bei einer Gelegenheit – die Sichtprüfungen der Färbung und der Qualität, um sich zu vergewissern, dass kein Lebendrupf vorgenommen wurde). Die Ergebnisse der Sichtprüfungen sollten mit Angabe von Datum und Anzahl

GRUNDLEGEND - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

29

der überprüften Vögel belegmäßig erfasst und mit Unterschrift einer verantwortlichen Person versehen werden.

F10.2 Die Prozeduren der Abnahme und der Untersuchung des abgenommenen Wassergeflügels sowie die Ernennung der zuständigen Personen sollten festgelegt werden.

Ein schriftlicher Plan ist in dem Falle erforderlich, wenn auf der Farm mehr als 5 Personen arbeiten. Wenn auf der Farm nur bis 5 Personen tätig sind, genügt ein Gespräch des Inspektors mit dem Farmer.

ZUSÄTZLICH - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

F10.3 Man muss beweisen, dass das ganze Wassergeflügel, das abgenommen und als zertifiziert anerkannt wird, wirklich aus einer zertifizierten Quelle stammt. Die Gruppen von Kleinfarmern müssen beweisen, dass das ganze Wassergeflügel aus der jeweiligen Region gelangt.

Ein Duplikat des Zertifikats über den Tätigkeitsbereich, eine ausdrückliche Identifizierung von Wassergeflügel in den Warenbegleitpapieren sowie die Markierung von Chargennummern sollten vorhanden sein.

KRITISCH WICHTIG

F10.4 Die Notizen über die Abnahme und Ausfuhr des Wassergeflügels sollten wenigstens binnen 3 Jahren oder im Laufe ihrer Gültigkeitsdauer geführt und aufbewahrt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Anzahl von Wassergeflügel, das Datum der Abnahme und das Datum der Ausfuhr.

GRUNDLEGEND - wird auf die Gruppen von Kleinfarmern nicht angewandt

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

30

2. Modul “Schlachtung”

Dieses Modul ist auf alle Objekte anzuwenden, die sich mit der Schlachtung

beschäftigen.

No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU S1 Das Objekt sollte den

Anforderungen der nationalen normativen Dokumente über die Tierhaltungsbedingungen entsprechen.

GRUNDLEGEND

S2 Die Personen, die für das Ausladen, die Betäubung und Schlachtung des Geflügels verantwortlich sind, haben die Grundkenntnisse über die Tierhaltung zu bekommen.

Das Personal sollte in der Erkennung von Schmerzen und Traumen, im Umgang mit dem Geflügel und in dessen Schlachtung geschult worden sein. Das Personal darf keinesfalls das Geflügel schlagen, mit Füßen treten, auf den Boden werfen oder es mit Absicht verletzen.

ZUSÄTZLICH

S3 Die Notizen über die Schulung/Ausbildung des Personals sollten wenigstens binnen 5 Jahren aufbewahrt werden.

ZUSÄTZLICH

S4 Nach der Ankunft im Schlachthof sollte man sehr vorsichtig und schonend mit dem Wassergeflügel umgehen und es ohne Grund nicht berühren.

Nach der Ankunft im Schlachthof und der Durchführung aller Prozeduren des Umgangs mit dem Geflügel sollten alle Vögel, die schwer atmen oder mitten im Gedränge sind, untersucht werden. Alle Fahrzeuge sind abzuwiegen, um deren Befüllung zu kontrollieren (mit Aufbewahrung der jeweiligen Notizen).

ZUSÄTZLICH

S5 Das Wassergeflügel sollte binnen 2 Stunden ausgeladen

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

31

und geschlachtet werden, mit Ausnahme von Fällen, wenn der Schlachthof mit den sachgemäß eingerichteten Räumen ausgestattet ist.

S6 Auf den industriellen Schlachthöfen sollte das Wassergeflügel in den lichtschwachen Räumen ausgeladen werden, um nach Möglichkeit Stress und Angst zu verhindern. Bei der Schlachtung im Freien sind andere Maßnahmen zur Stressreduzierung zu ergreifen.

Auf den Schlachthöfen jeder Art sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit das Wassergeflügel die Schlachtung von anderen Vögeln nicht sehen kann. Diese Anforderung wird in dem Fall erfüllt, wenn hinreichende erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Stress des Geflügels von dessen Ankunft im Schlachthof bis zum Zeitpunkt der Schlachtung zu minimisieren. Es wird empfohlen, zur Stressreduzierung folgende Maßnahmen zu treffen: der Zeitpunkt der Ankunft im Schlachthof sollte genau eingeplant werden, damit das Wassergeflügel in den Fahrzeugen nicht lange wartet; ein behutsames Ein- und Ausladen des Geflügels; die Arbeiten sollten gleichzeitig nur mit einem Vogel durchgeführt werden; die Minimisierung der Zeitspanne zwischen dem Wenden und der Betäubung; die Höhe der Wanne mit Wasser sollte so eingestellt werden, um diese an die Größe des Geflügels anzupassen.

EMPFEHLUNG

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

32

S7 Auf den industriellen Schlachthöfen sollte das Wassergeflügel zuerst betäubt und dann geschlachtet werden, bevor es zu sich kommt.

Die besten Erfahrungen sollten dabei eingesetzt werden.

ZUSÄTZLICH

S8 Bei der Betäubung mit elektrischem Strom (Frequenz 50 Hz) sollte der Strom während der Einstellung des Betäubungsgerätes nicht weniger als 130 mA je Vogel betragen.

EMPFEHLUNG

S9 Die für die Betäubung verwendete Stromfrequenz muss dreimal täglich mit der Erfassung der Ergebnisse kontrolliert werden.

Wenn die Stromfrequenz zu niedrig ist, muss diese eingestellt werden. Die Ergebnisse müssen belegmäßig erfasst werden.

EMPFEHLUNG

S10 Die Farmen, die das Geflügel liefern, sollten zum Zweck der Bestätigung deren Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen regelmäßig besichtigt werden.

EMPFEHLUNG

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

33

3. Modul “Transport”

Dieses Modul ist auf alle Objekte anzuwenden, die sich mit Transport von

lebendem

Geflügel beschäftigen, einschl. Transport zu den Farmen und Schlachthöfen.

No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU T1 Die Fahrzeuge sollten den

Anforderungen der nationalen normativen Dokumente über die Tierhaltungsbedingungen entsprechen.

GRUNDLEGEND

T2 Alle Transportprozesse müssen geplant werden, damit das Wassergeflügel seinen Bestimmungsort auf dem schnellsten Weg erreicht; diese Zeitspanne darf aber keinesfalls 8 Stunden überschreiten.

Die Transportdauer darf keinesfalls 8 Stunden überschreiten. Ausgehend von den konkreten örtlichen Verhältnissen sollten immer direkte Linien ausgewählt werden; für eine zusätzliche Reduzierung der Transportdauer sind jede unnötige Zwischenhalte zu vermeiden.

ZUSÄTZLICH

T3 Das Wassergeflügel sollte in einem Fahrzeug transportiert werden, das ausreichend belüftet wird und mit dem Schutz gegen Wind, Regen, Schnee und Temperaturschwankungen versehen ist.

Das Wassergeflügel darf keinesfalls während der harten Wetterbedingungen transportiert werden, mit Ausnahme von Fällen, wenn das Fahrzeug mit einem sicheren Schutz versehen ist.

ZUSÄTZLICH

T4 Das Fahrzeug darf während des Transportes mit Wassergeflügel nicht vollgestopft werden.

Vor dem Transport muss man die Anzahl von Wassergeflügel im Container ausgehend von gemittelter Körpermasse des Geflügels bestimmen. In den Käfigen dürfen sich nicht mehr als 6 erwachsene Vögel befinden; eine empfohlene Fläche je

ZUSÄTZLICH

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

34

Vogel beträgt von 0,15 bis 0,25 m2. Die Fahrzeuge für den Transport müssen für die Raumempfindung und Bequemlichkeit des Geflügels groß genug sein und sachgemäß belüftet werden.

T5 Vor dem Einladen des Wassergeflügels muss das Fahrzeug gut gereinigt und getrocknet werden.

EMPFEHLUNG

T6 Während jedes Transports des Wassergeflügels zum Schlachtort sollten die Notizen über dessen Sterblichkeit geführt werden. Die Notizen sind wenigstens binnen 5 Jahren oder im Laufe ihrer Gültigkeitsdauer aufzubewahren, je nachdem, was zuerst eintritt.

Ein Grenzwert des “zum Zeitpunkt der Ankunft toten“ Geflügels (DOA) muss festgelegt werden.

EMPFEHLUNG

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

35

4. Modul “Gruppe von Kleinfarmern”

Dieses Modul ist auf die Gruppen von Kleinfarmern anzuwenden. Als “kleine

Farmen“ werden solche Farmen bezeichnet, die der im Abschnitt

“Begriffsbestimmungen“ niedergelegten Bestimmung entsprechen. Das

Auditverfahren für die Gruppen von Kleinfarmern ist im Anhang B

beschrieben.

No. ANFORDERUNG ANLEITUNGEN NIVEAU G1 Eine Gruppe von Kleinfarmern

sollte eine gleichartige Gruppe von Mitgliedern unter Berücksichtigung der von ihnen erzeugten landwirtschaftlichen Produktion, geographischen Lage und des wirtschaftlichen Standes darstellen.

Die Kleinfarmen sollten in einer bestimmten geographischen Gegend liegen. Diese bestimmte geographische Gegend ist als ein Verzeichnis von Landorten zu identifizieren. Als Anleitung kann man darauf hinweisen, dass die Zertifizierungsstelle eine Grenzanzahl von dem in einer Wirtschaft gezüchteten Wassergeflügel festsetzen kann, und diese Anzahl gleich 100 ist.

GRUNDLEGEND

G2 Die Verwendung der gebrauchten Daunen oder der Daunen nach ihrer Wiederverarbeitung wird von RDS nicht zugelassen.

Als ein Ausgangsmaterial, das den RDS-Anforderungen entspricht, darf man nur solche Daunen und Federn im Groß- und Einzelhandel verkaufen, die von dem auf den Kleinfarmen gezüchteten Geflügel gewonnen werden.

GRUNDLEGEND

G3 Hinsichtlich der Gruppe von Kleinfarmern sollte folgende Dokumentation vorhanden sein: • eine genaue Karte der

Disposition von Landorten, wo die Zertifizierung durchgeführt wurde;

• ein Sammler (die Sammler);

Den Sammlern sollten die Identifikationsnummern zugeordnet werden.

GRUNDLEGEND

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

36

• eine bewertete Anzahl und Art des Wassergeflügels, das auf einen Landort entfällt;

• die Anträge von den Sammlern, die nachfolgend aufgezählt sind (sieh den Punkt G4);

• eine Anzahl und ein Typ der Erzeugnisse aus Daunen und Federn, die von den Sammlern geliefert werden.

G4 Die registrierten Sammler sollten den Zugang zu diesem Standard haben und mit seinen Vorschriften vertraut gemacht werden.

Die Kleinsammler, welche die Daunen in den Hauswirtschaften sammeln, sollten vom Endsammler als Sammler registriert werden, die laut RDS-Anforderungen zertifiziert sind. Sie sollten mit den RDS-Anforderungen vertraut gemacht werden.

GRUNDLEGEND

G5 Die Sammler haben folgende Dokumentation zur Verfügung zu stellen: • die Karten mit der

Bezeichnung von Landorten, wo sie die Daunen und Federn sammeln;

• die Menge der gelieferten Daunen und Federn.

G6 Die Sammler haben den nachfolgenden Anforderungen zu entsprechen und einen Antrag zu unterzeichnen, wo angegeben wird, dass: • sie zertifizierte Daunen und

Federn ausschließlich aus den Landorten liefern, wo sich die Objekte befinden, die zur Gruppe von Kleinfarmern gehören;

• zertifizierte Daunen und

GRUNDLEGEND

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

37

Federn unbedingt ausgesondert und identifiziert werden;

• sie so schnell wie möglich den Zertifikatshalter über die Vornahme irgendwelcher Handlungen benachrichtigen, die mit den Anforderungen dieses Standards nicht übereinstimmen.

G7 Der Halter des Zertifikats für den Tätigkeitsbereich sollte die Prozeduren zur Verfügung haben, wo die Maßnahmen festgelegt werden, die im Falle der Nichtübereinstimmungen mit den Anforderungen dieses Standards zu treffen sind, sowie die Sanktionen und die Vorschriften über den Ausschluss aus der Gruppe.

GRUNDLEGEND

G8 Die Fakten, die während der Besichtigung der Farm von der Zertifizierungsstelle festgestellt worden sind, sollten sich von den Erklärungen des Sammlers und den Regelungen der Dokumentation der Gruppe von Kleinfarmern wesentlich nicht unterscheiden.

Die Zertifizierungsstelle hat sich während der Besichtigung der Farm ihre Vorstellung von der ordnungsgemäßen Arbeitsweise der Gruppe von Kleinfarmern zu bilden.

KRITISCH WICHTIG

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

38

5. Textile Exchange Content Claim Standard (TE CCS)

Eine Anforderung von Responsible Down Standard ist die Einhaltung der Anforderungen

von TE Content Claim Standard, wobei das zu beantragende Material (Claimed Material)

wie folgt bestimmt wird:

Die zertifizierte Daune ist die Daune, die von den Unternehmen geliefert wird, welche den

Anforderungen der angewandten RDS-Module entsprechen.

Zusätzliche Anleitungen über die Interpretation der CCS-Anforderungen bezüglich der

Daunen und Federn sind in RDS Implementation Manual enthalten.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

39

6. Zertif izierung einer Zuchtfarm (unverbindlich)

Die Eigentümer der Handelsmarken, Schlachthöfe, Brutanstalten und andere Glieder der

Lieferkette können ihre Auswahl zugunsten der Anwendung von RDS auf die Zuchtfarmen

treffen, obwohl es keine Forderung dieses Standards ist. Die Ausführung dieser Prozedur

ist in diesem Abschnitt beschrieben.

Alle in das unverbindliche Modul eingetragenen Zuchtfarmen sind allen Anforderungen

des Moduls “Farm“ zu entsprechen.

Im Falle mit den Überwachungsketten, die ihre Auswahl zugunsten der Zuchtfarmen

getroffen haben, für die die unverbindlichen Anforderungen festgesetzt wurden, ist ein

System zu schaffen, das eine Rückverfolgbarkeit1 zwischen den Farmen, die sich mit der

Aufzucht des Geflügels beschäftigen, oder den Brutanstalten, die für die Übereinstimmung

mit den RDS-Anforderungen zertifiziert sind, und den Zuchtfarmen sicherstellt.

Die Zertifizierung einer Zuchtfarm berücksichtigt keine besonderen Kennzeichnungen oder

Kategorien für die Zertifizierung der Farm. Zur gleichen Zeit wird die Zertifizierung auf der

Ebene der Zuchtfarm durch Zertifikate für Tätigkeitsbereich und für Vereinbarungen

bestätigt, damit der Endverkäufer von Produkten genau das Zertifizierungsniveau der

Zuchtfarm angeben kann. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an RDS Labeling

Guide.

Die von den Zuchtfarmen gelieferte und zertifizierte Daune sollte ausdrücklich in den

Zertifikaten für Vereinbarungen angegeben werden. Wenn der Kontakt nur zwischen zwei

Unternehmen vorgesehen ist, wird dies als Zertifizierung einer Zuchtfarm (PFC) für die

Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen bezeichnet.

Wird während des Audits eine Nichtübereinstimmung mit den festgelegten

Anforderungen an eine Zuchtfarm oder eine Brutanstalt festgestellt, so ist diese Zuchtfarm

aus der Lieferkette des Unternehmens, das seine Erklärungen über die Zuchtfarmen abgibt,

auszuschließen. Stattdessen kann das Unternehmen eine andere Auswahl treffen und keine

Erklärungen darüber abgeben, dass seine Lieferkette von dem Niveau einer Zuchtfarm an

zertifiziert sei.

1 Rückverfolgbarkeit – ist eine Möglichkeit, die Herkunft der Produkte anhand einer belegmäßig erfassten Identifikation festzustellen. Im Allgemeinen berücksichtigt die Rückverfolgbarkeit eine Rückkehr im Zeitraum und im Rahmen der Lieferkette, und die Verfolgung bedeutet eine Vorwärtsbewegung im Zeitraum und im Rahmen der Lieferkette.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

40

Anhang A. Auditverfahren

Hier werden folgende Begriffe benutzt:

Vorangekündigtes Audit (Announced Audit)

Mit den Vertretern des Unternehmens wird im Voraus Kontakt aufgenommen, um einen

Termin für die Auditdurchführung auf dem Gelände des jeweiligen Unternehmens

festzusetzen.

Bestätigungsbesuch (Confirmation visit)

Die Ankündigung findet weniger als eine Stunde zuvor statt; eine Sichtprüfung der

Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Bedingungen der Tierhaltung. Die

Bestätigungsbesuche sollten zusätzlich zu den Vollaudits durchgeführt werden.

Halb angekündigtes Audit (Semi-announced audit)

Die am Objekt durchgeführten Audits, deren Durchführung im Zeitraum von 72 Stunden

angekündigt wird, um sicherzustellen, dass dieses Objekt geöffnet ist und die zuständigen

Personen, deren Anwesenheit für die Auditdurchführung an diesem Objekt erforderlich ist,

vor Ort sind.

Unangekündigte Audits (Unannounced audits)

Der Auditor kündigt dem Farmer einen Zeitraum von maximal 2 Monaten an, während

dessen am Objekt ein Audit durchgeführt wird. In diesem Fall kommen die Auditoren ohne

zusätzliche Ankündigung. Am Jahresanfang, zur Zeit der Zertifizierung, benachrichtigt die

Zertifizierungsstelle den Farmer über den Zeitraum, während dessen am Objekt das Audit

durchgeführt wird, sowie über die Anwesenheitspflicht der zuständigen Personen und das

Vorhandensein in dieser Zeit griffbereit aller notwendigen Unterlagen.

А1 Industriefarmen

А1.1 Im Laufe des ersten Jahres der Zertifizierung werden alle Erstaudits

vorangekündigt.

Dies wird zum Zweck gemacht, um den Farmer zu dem Zertifizierungsvorgang

heranzuziehen, die Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen sowie die

Anwesenheit vor Ort aller zuständigen Personen und das Vorhandensein in

dieser Zeit griffbereit aller entsprechenden Unterlagen, die für die

Auditdurchführung am Objekt erforderlich sind, sicherzustellen.

А1.2 Zertifizierung in den darauffolgenden Jahren:

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

41

• bis zu einem vorangekündigten Audit am Objekt einmal in 2 Jahren;

• wenigstens ein halb angekündigtes Audit am Objekt (im Zeitraum von 72

Stunden) oder ein unangekündigtes Audit (im Zeitraum von 2 Monaten)

einmal in 2 Jahren;

• die Besichtigung zum Zweck der Bestätigung wenigstens 5% von der

Gesamtanzahl der Farmen; die Besichtigung zwecks der Bestätigung

wenigstens 10% von der Gesamtanzahl der Farmen, wo ein hohes Risiko

vorhanden ist.

А1.3 Alle vorangekündigten, halb angekündigten und unangekündigten Audits

gelten als vollständige Audits; je nach den Umständen können sie die

Gespräche mit der Verwaltung und den Mitarbeitern, die Prüfung der

Unterlagen sowie die Sichtprüfungen berücksichtigen. Die Farmen, die für die

Durchführung der halb angekündigten und nicht angekündigten Audits

ausgewählt worden sind, können die Zertifizierungsstellen nach dem

Zufallsprinzip und ausgehend von den Ergebnissen der Risikobewertung nach

den nachfolgend genannten Kriterien auswählen.

А1.4 Die Besichtigungen zum Zweck der Bestätigung sollten wenigstens die

Sichtprüfungen berücksichtigen. Alle festgestellten Nichtübereinstimmungen

mit den kritisch wichtigen und den grundlegenden Anforderungen sind den

RDS-Anforderungen gemäß zu beheben.

А1.5 Die Zertifizierungsstelle hat prozentuale Teile der im Punkt A1.2 angegebenen

Objekte alljährlich zu besichtigen; die Objekte sollten die Zertifizierungsstellen

nach dem Zufallsprinzip und ausgehend von den Ergebnissen der

Risikobewertung nach den nachfolgend genannten Kriterien auswählen.

А2 Risikokriterien für die Industriefarmen

А2.1 Die Auswahl der Farmen für die Durchführung von halb angekündigten,

unangekündigten sowie zusätzlichen Audits zum Zweck der Bestätigung sollte

nach dem Ermessen der Zertifizierungsstelle und ausgehend von den

Ergebnissen der Risikobewertung nach folgenden Kriterien erfolgen:

• die Ergebnisse der vorher durchgeführten Audits;

• die von einer Drittperson erhaltene Information;

• die Zuchtfarmen;

• der Zeitraum seit dem letzten durchgeführten Audit;

• große Fläche (größere Umfänge von Daunen, die vom ordnungsgemäßen

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

42

Funktionieren beeinflusst werden);

• die regionale Praxis (z.B., die Zwangsfütterung oder der Lebendrupf);

• typische, saisonbedingte Zeit für den Lebendrupf und/oder die

Zwangsfütterung;

• das Alter, in dem das Wassergeflügel geschlachtet wird;

• die früher durchgeführte Zertifizierung für die Übereinstimmung mit den

Anforderungen anderer Standards an die Tierhaltungsbedingungen;

• die nationale Gesetzgebung;

• die Umfänge von Daunen, die aus der Region in den Verkauf gelangen;

• die Wassergeflügelarten;

• die Reduzierung der Preise für Fleisch oder die Erhöhung der Preise für

Daunen (was in Versuchung führen kann, das Wassergeflügel lebendig zu

rupfen).

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

43

Anhang B. Gruppen von Kleinfarmern

Dieser Standard ermöglicht das Audits der kleinen Farmen, die sich in der jeweiligen

Ortschaft befinden, als Audit eines einheitlichen Unternehmens durchzuführen. Alle

Gruppen von Farmen werden als ein einheitliches Unternehmen klassifiziert, das

dementsprechend als Gruppe von Kleinfarmern (SFG) bezeichnet wird. Es stellt eine

Lieferkette dar, wo die Daunen von den Sammlern auf den kleinen Farmen gesammelt und

weiter an größere Sammler oder unmittelbar an Daunenverkäufer und/oder

Verarbeitungsunternehmen geliefert werden. Normalerweise werden auf kleinen Farmen

(Hauswirtschaften) gleichzeitig nicht mehr als 100 Stück Wassergeflügel gehalten.

Das Modul “Gruppe von Kleinfarmern” erfordert die Identifikation und die Teilnahme der

lokalen Daunensammler, die für die jeweiligen Regionen verantwortlich sind. Mit den

Vertretern dieser Parteien werden die Gespräche und die Audits der Objekte durchgeführt.

Sie haben auch die Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die den nachstehend

niedergelegten Anforderungen entspricht.

Eine korrekte Bestimmung des Standortes der Gruppe von Kleinfarmern ist für die

sachgemäße Anwendung der Modulanforderungen sehr wichtig.

В1 Bestimmung des Standortes der Gruppe von Kleinfarmern

В1.1 Während der Bestimmung des Standortes der Gruppe von Kleinfarmern hat

die Zertifizierungsstelle folgenden Anforderungen nachzukommen:

• lokale Erfahrungen über die Bestimmung des Ortes (z.B., des jeweiligen

auf nationaler Ebene anerkannten Gebiets, einer staatlich anerkannter

Provinz oder eines Staates);

• ein Gebiet, das vom Endsammler bestimmt worden ist;

• ein Gebiet, wo die gleichen Produktionsverfahren eingesetzt werden,

damit die von einem Kleinfarmer verwendete Praxis rechtmäßig als solche

gelten kann, die von den anderen Kleinfarmern in diesem Gebiet

verwendet wird;

• die Gebiete dürfen zu einer Region zum Zweck der Inspektion und der

Berichterstellung nur in dem Fall vereinigt werden, wenn sie das gleiche

Risikoniveau haben, wie nachstehend niedergelegt ist.

В1.2 Die Zertifizierungsstelle hat die Effizienz und die Praxen, die von der Gruppe

der Kleinfarmer verwendet werden, durch jährliche Audits an Objekten zu

überprüfen, die folgende Maßnahmen berücksichtigen:

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

44

• Gespräche mit den Sammlern;

• Bewertung der Dokumentation der Sammler;

• Besichtigung einer bestimmten Anzahl von Farmern und Landorten laut der

nachstehend aufgeführten Beschreibung.

В1.3 Für die Bestimmung der Zeitspanne, die für die Inspektion von SFG benötigt

wird, sollte die Erstbewertung von Risiken durchgeführt werden. Die Kriterien

der Risikobewertung sowie die Beschreibung des Risikoniveaus für die

Zwecke, die mit der Festlegung des Audittermins verbunden sind, sind

nachfolgend aufgeführt.

Die Zertifizierungsstelle behält sich das Recht vor, die Anzahl der

Besichtigungen zu ändern, indem sie dabei von den Ergebnissen der

Risikobewertung, der Dokumentationsprüfung und den Gesprächen mit den

Sammlern ausgeht.

В2 Risikokriterien für die Gruppen von Kleinfarmern

В2.1 Um die erforderliche Zeitspanne für die Inspektion der jeweiligen Gruppe von

Kleinfarmern festzulegen, hat die Zertifizierungsstelle die jeweilige Region zu

bewerten, indem sie dabei von folgenden Kriterien ausgeht:

• die in der jeweiligen Region übliche Praxis;

• die Ergebnisse der vorher durchgeführten Audits in dieser Region (wenn

solche durchgeführt wurden);

• die Information von einer Drittperson (falls vorhanden);

• eine unmittelbare Nachbarschaft von Gebieten, wo die Fälle der

Zwangsfütterung oder des Lebendrupfes von Wassergeflügel vorkommen;

• die Kontrolle auf der Ebene des Sammlers;

• die Anzahl von Sammlern;

• die Tätigkeit der Sammler in den Regionen, wo es solche Unternehmen gibt,

die für die Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen nicht zertifiziert

sind;

• das Niveau des Rechtszwangs;

• die Umfänge von Daunen, die in den Handel aus der Region gelangen;

• die Fläche der jeweiligen Region;

• typische, saisonbedingte Zeit für den Lebendrupf und/oder die

Zwangsfütterung;

• das Niveau des Rechtszwangs und die nationale Gesetzgebung.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

45

В3 Bestimmung der Gesamtdauer der Auditdurchführung (in Tagen)

В3.1 Ausgehend von dem Risikoniveau im jeweiligen Gebiet bestimmt die

Zertifizierungsstelle nach eigenem Ermessen das Niveau der Überprüfung, die

zum Zweck der Gewährleistung der Erfüllung von Standardanforderungen an

die Tierhaltungsbedingungen und an die Lieferkette durchzuführen ist.

В3.2 Eine minimale Anforderung ist die Besichtigung aller Gebiete durch einen

Auditor und seine Gespräche mit den Mitarbeitern der Hauswirtschaften, wo

das Wassergeflügel gezüchtet wird, zum Zweck der Bestätigung deren

Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Standards.

В3.3 Je nach dem Risikoniveau ist folgende Dauer festzulegen:

• ein niedriges Niveau – die übliche Gesamtdauer der Auditdurchführung in

Tagen21;

• ein mittleres Niveau – die übliche Gesamtdauer der Auditdurchführung in

Tagen, die wenigstens auf das 1,5-fache verlängert worden ist;

• ein hohes Niveau – die übliche Gesamtdauer der Auditdurchführung in

Tagen, die wenigstens auf das 2-fache verlängert worden ist.

Binnen des ersten Jahres sind alle Gebiete als solche zu bewerten, die wenigstens

ein mittleres Risikoniveau haben.

В3.4 Das Berechnungsverfahren der Gesamtdauer hat die Zertifizierungsstelle nach

Abstimmung mit Textile Exchange auszuarbeiten. Das Niveau wird je nach der

Fläche des Gebiets (in Quadratkilometern) festgelegt.

2 Die Gesamtdauer der Auditdurchführung in Tagen wird ohne Rücksicht auf die Zeit

festgelegt, welche benötigt wird, um in das jeweilige Gebiet zu gelangen.

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

46

Anhang C. Anforderungen an die Farmen, die ihre wirtschaftl iche

Tätigkeit auf Vertragsbasis ausüben Hier werden folgende Begriffe benutzt:

Die Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind

Die Farmen, die sich mit der Aufzucht des Wassergeflügels als einzelne Unternehmen oder

einzelne Personen beschäftigen (Firmen-Auftragnehmer: z.B., ein Großhändler, ein

Schlachthof oder eine spezialisierte Geflügelfarm). Damit eine Farm als solche qualifiziert

wird, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf Vertragsbasis ausübt, sollten folgende

Voraussetzungen erfüllt werden:

• die Firma-Auftragnehmer hat das Vorhandensein von allen Ausgangsmaterialien

sicherzustellen, insbesondere von Eiern oder frisch geschlüpften Küken, von

Futter, Medikamenten, veterinären Untersuchungen, Logistik;

• es gibt eine Vereinbarung, gemäß welcher die Firma-Auftragnehmer das

Wassergeflügel bei der Farm, die auf Vertragsbasis arbeitet, einkaufen wird und

bzw. die auf Vertragsbasis tätige Farm das Wassergeflügel an die Firma-

Auftragnehmer verkaufen wird.

С1 Gebrauchsanleitungen

С1.1 Der Standard ermöglicht eine Gruppe von Farmen zu zertifizieren, die auf

Vertragsbasis tätig sind und ihre Produkte an ein Unternehmen liefern (Firma-

Auftragnehmer). Diese Farmen züchten das Wassergeflügel auf Vertragsbasis

für die Firma-Auftragnehmer zum Zweck dessen weiteren Verkaufes

unmittelbar an diese Firma. Die Firma-Auftragnehmer sollte in diesem Fall als

ein zertifiziertes Unternehmen betrachtet werden.

С1.2 Die einzelnen Mitglieder der Gruppe sind nicht berechtigt, unabhängig von

den anderen Mitgliedern das Zertifikat zu benutzen.

С1.3 Für alle Farmen, die auf Vertragsbasis als eine Gruppe tätig sind, sollte ein

internes Kontrollsystem (ICS) zum Zweck der Gewährleistung deren

Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen geschaffen werden.

Das zertifizierte Unternehmen hat das ICS-System zu benutzen, um die

Übereinstimmung der Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind, mit den

Anforderungen dieses Standards sicherzustellen.

Von der Zertifizierungsstelle wird das Audit des ICS-Systems und der Anzahl

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

47

von den dieser Gruppe angehörigen Farmen durchgeführt.

С2 Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (ICS)

Um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu erreichen, die für den Erhalt des

Zertifikats jede auf Vertragsbasis tätige Farm zu erfüllen hat, sollte das zertifizierte

Unternehmen ein internes Kontrollsystem schaffen. Auf alle auf Vertragsbasis tätigen

Farmen werden die RDS-Module “Farm” und “Transport” angewandt, wenn diese

anzuwenden sind. Das System ICS sollte folgenden Anforderungen entsprechen, u.a.:

a. über eine belegmäßig erfasste Leitungsstruktur von ICS verfügen;

b. über die Unterlagen der jährlichen Überprüfungen aller Gruppenmitglieder

zum Zweck der Kontrolle deren Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen;

c. über unterzeichnete Vereinbarungen mit jeder der Farmen, die auf

Vertragsbasis tätig sind, wo die Rechte und Pflichte der Gruppenmitglieder in

Bezug auf die Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Anforderungen

des Standards vorgeschrieben werden sowie die Erteilung der

Genehmigungen für die Inspektoren, die ICS revidieren, und für die Audits

durch Zertifizierungsstellen;

d. alle Mitglieder der Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind,

sollten den Zugang zum Duplikat von RDS oder zu den jeweiligen Abschnitten

des Standards haben;

e. alle Mitglieder der Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind, sollten

die entsprechenden Anforderungen dieses Standards verstehen sowie die

Folgen deren Nichtübereinstimmung und die Sanktionen kennen.

С3 Anforderungen an die Mitglieder der Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis

tätig sind

Die Gruppen von den auf Vertragsbasis tätigen Farmen, die einen Antrag auf Zertifizierung

für die Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen einreichen wollen, sollten folgenden

Anforderungen entsprechen:

a. der Leiter oder die Leitungsgruppe haben die Verantwortung für die

Realisierung von ICS zu tragen;

b. die Mitarbeiter der Mitglieder der Gruppe von den auf Vertragsbasis tätigen

Farmen sollten in allen den RDS betreffenden Fragen unterrichtet und geschult

worden sein;

c. es sollte ein Mechanismus zur Schlichtung der Interessenkollisionen

ausgearbeitet werden;

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

48

d. eine Methodologie der internen Kontrolle zum Zweck der Gewährleistung der

Übereinstimmung mit den RDS-Anforderungen sollte beschrieben und

verwirklicht werden;

e. eine Parallelproduktion ist nicht erlaubt;

f. es sollten die Mechanismen zur Ergreifung von kollektiven Maßnahmen

ausgearbeitet werden, falls eine Nichtübereinstimmung mit den RDS-

Anforderungen festgestellt wird;

g. für die Aufnahme neuer Gruppenmitglieder sind solche Verfahren zu

entwickeln, welchen gemäß die Aufnahme erst nach der Durchführung interner

Überprüfungen stattfinden darf;

h. das Risiko sollte bewertet werden; nach dessen Ergebnissen sollten unter

Einhaltung der Anforderungen, die nachstehend in Abhängigkeit von den

Risikokriterien niedergelegt sind, die jeweiligen Maßnehmen getroffen werden;

i. es sollten folgende Notizen geführt und aufbewahrt werden:

1. die Karten/Schemas aller auf Vertragsbasis tätigen Farmen, wo das

Wassergeflügel vorhanden ist;

2. ein vollständiges Verzeichnis der Mitglieder der Gruppe von Farmen, die

auf Vertragsbasis tätig sind;

3. die auf der Farm geführten Notizen unter Angabe der Anzahl des

Wassergeflügels, des Ankaufes von Eiern oder frisch geschlüpften Küken,

des Ein- und Verkaufes von lebenden Wassergeflügel sowie anderer

Angaben, die laut RDS-Anforderungen vorhanden sein sollten;

4. unterzeichnete Vereinbarungen mit den Gruppenmitgliedern;

5. die Eintragungen über die Ergebnisse von internen Überprüfungen;

6. alle Eintragungen sind wenigstens binnen drei Jahren aufzubewahren.

С4 Anforderungen an die Zertifizierungsstelle

С4.1 Die Zertifizierungsstelle hat die Effizienz und die Praxis der Anwendung des

ICS-Systems von den Gruppen der auf Vertragsbasis tätigen Farmen durch

jährliche Audits des Objektes zu überprüfen, während derer folgende

Handlungen vorzunehmen sind:

a. die Überprüfung der Steuerung des internen Kontrollsystems;

b. die Bewertung der Dokumentation des internen Kontrollsystems;

c. die Besichtigung der jeweiligen Anzahl der Mitglieder der Gruppe von

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

49

den auf Vertragsbasis tätigen Farmen, wie nachstehend beschrieben

wird.

С4.2 Die Zertifizierungsstelle hat alljährliche Audits durchzuführen. In den Fällen

mit den großen Gruppen können die Audits in einzelne Besichtigungen zum

Zweck der Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Risikoniveau

aufgeteilt werden.

a. Die Zertifizierungsstelle hat die Inspektoren zu ernennen, die in Fragen

des ICS-Audits unterwiesen und geschult worden sind.

b. Die Zertifizierungsstelle hat die Risiken für die Gruppe von Farmen zu

bewerten, die auf Vertragsbasis tätig sind, um die minimale Anzahl von

Audits an Objekten der einzelnen Farmen zu bestimmen.

c. Das Audit am Objekt sollte die Bewertung des ICS-Systems, der Effizienz

dessen Anwendung sowie der Übereinstimmung mit den RDS-

Anforderungen berücksichtigen.

С4.3 Während der Bewertung von ICS-System hat die Zertifizierungsstelle

festzustellen:

a. ob die Unterlagen über interne Kontrolle vorhanden sind;

b. ob interne Überprüfungen aller Gruppenmitglieder wenigstens einmal

im Jahr durchgeführt werden;

c. ob neue Mitglieder in die Gruppe laut den mit der Zertifizierungsstelle

abgestimmten Prozeduren erst nach den durchgeführten internen

Überprüfungen aufgenommen werden;

d. ob bei der Feststellung der Nichtübereinstimmungen alle notwendigen

und von ICS vorgesehenen Maßnahmen ergriffen werden, die dem

belegmäßig erfassten System der Zwangsmaßnahmenanwendung

entsprechen;

e. ob das ICS-System ordnungsgemäße Eintragungen über die

Durchführung der Überprüfungen berücksichtigt;

f. ob die Mitarbeiter der Gruppenmitglieder die Anforderungen der

Standards richtig verstehen, ob die Auszüge aus diesen Standards

gemacht und übersetzt worden sind, ob die anders interpretierten

Versionen des offiziellen Standards erstellt worden sind, in denen

ordnungsgemäß alle mit der Produktion verbundenen Fragen

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

50

berücksichtigt werden.

С4.4 Für die Bewertung der Effizienz des ICS-Systems ist ein Stichprobenaudit am

Objekt eines der Mitglieder der auf Vertragsbasis tätigen Gruppe von

Farmen durchzuführen.

С4.5 In normalen Fällen wird die minimale Anzahl der Audits, die von der

Zertifizierungsstelle an Objekten durchgeführt werden, als eine

Quadratwurzel aus der Gesamtanzahl von Farmen ermittelt. Die Farmen

werden zufälligerweise und ausgehend von den Ergebnissen der

Risikobewertung durch die Zertifizierungsstelle, gemäß den nachstehend

beschriebenen Risikokriterien, ausgewählt. Werden während der Audits auf

den auf Vertragsbasis tätigen Farmen mit dem üblichen Risikoniveau

irgendwelche Nichtübereinstimmungen in der Tierhaltungspraxis oder

Unterschiede von ICS festgestellt, so sollte CFG als die Gruppe von Farmen

mit einem hohen Risikoniveau angesehen werden.

С4.6 In den Fällen mit den Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind und für welche

das Risiko ziemlich hoch ist, sollte sich die Anzahl der von der

Zertifizierungsstelle durchgeführten Audits an Objekten ändern, sodass

diese Anzahl dem Risikoniveau laut der unten stehenden Tabelle entspricht.

С4.7 Die Audits an Objekten werden für alle Mitglieder der Gruppe von den auf

Vertragsbasis tätigen Farmen durchgeführt, welche die Zuchtfarmen

darstellen.

Die angegebenen Werte stellen die minimale Anzahl von den wiederholten Audits des

Objektes bei jedem Risikoniveau dar.

Die minimale Anzahl von Farmen, die sich mit der Geflügelzucht beschäftigen, und die von

den Inspektoren der Fremdfirmen nachgeprüft werden sollten:

Anzahl von Mitgliedern in

der Gruppe

Übliches Risikoniveau Hohes Risikoniveau (×2)

≤ 100 10 20

> 100 Quadratwurzel aus der

Anzahl von Mitgliedern in

der Gruppe

Verdoppelter Wert der

Quadratwurzel aus der

Anzahl von Mitgliedern in

Responsible Down Standard 2.0 © 2014 Textile Exchange

51

der Gruppe

Alle festgestellten Nichtübereinstimmungen sind laut RDS-Anforderungen zu beheben.

С5 Risikokriterien für die Gruppen von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind

Die Zertifizierungsstellen haben die Gruppe von Farmen, die auf Vertragsbasis tätig sind,

mit Rücksicht auf folgende Risikokriterien zu bewerten, um die minimale Anzahl der Audits

an Objekten für die jeweilige Gruppe von den auf Vertragsbasis tätigen Farmen zu

bestimmen:

• die in der jeweiligen Region übliche Praxis;

• die Ergebnisse der vorher durchgeführten Audits in dieser Region (wenn solche

durchgeführt wurden)

• die Information von einer Drittperson (falls vorhanden);

• eine unmittelbare Nachbarschaft von Gebieten, wo die Fälle der

Zwangsfütterung oder des Lebendrupfs von Wassergeflügel vorkommen;

• das Niveau des Rechtszwangs;

• die Umfänge von Daunen, die in den Verkauf aus der Region gelangen;

• die Fläche des jeweiligen Gebiets;

• der Zeitraum seit der Durchführung des letzten Audits;

• große Fläche (größere Umfänge von Daunen, die vom ordnungsgemäßen

Funktionieren beeinflusst werden);

• die regionale Praxis (z.B., die Zwangsfütterung oder der Lebendrupf);

• typische, saisonbedingte Zeit für den Lebendrupf und/oder die Zwangsfütterung;

• das Alter, in dem das Wassergeflügel geschlachtet wird;

• die früher durchgeführte Zertifizierung für die Übereinstimmung mit den

Anforderungen anderer Standards an die Tierhaltungsbedingungen;

• die nationale Gesetzgebung;

• die Umfänge von Daunen, die aus der Region in den Verkauf gelangen;

• die Wassergeflügelarten;

• die Reduzierung der Preise für Fleisch oder die Erhöhung der Preise für Daunen

(was in Versuchung führen kann, das Wassergeflügel lebendig zu rupfen).