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73. LS 2020 Drucksache 13 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Feststellung Jahresabschluss 2018

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73. LS 2020 Drucksache 13

Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

Feststellung Jahresabschluss 2018

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A

BESCHLUSSANTRAG 1. Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem Jahresergebnis von

11.698.043,45 Euro und einer Bilanzsumme von 1.806.666.502,79 Euro festgestellt.

2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 10.721.279,52 Euro wird in die freie Rück-lage eingestellt.

3. Aufgrund der Beurteilung der Rechnungsprüfung wird der Kirchenleitung für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

B

BEGRÜNDUNG Zu 1)

Der Jahresabschluss der Evangelischen Kirche im Rheinland zum 31.12.2018 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprü-fungsstelle Düsseldorf geprüft. Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

Die Rechnungsprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass die Prüfung mit Aus-nahmen von konkret benannten Prüfungsbemerkungen (siehe hierzu Ab-schnitt 2.3.1 des Prüfungsberichts) zu keinen Einwendungen geführt hat und dass die Schlussbilanz mit diesen Einschränkungen den gesetzlichen Best-immungen und den sie ergänzenden Vorschriften entspricht und unter Be-achtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächli-chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt. Zu 2)

Die Einstellung in die freie Rücklage erfolgt mit Blick auf die Vergleichbarkeit innerhalb der EKD. Zu 3)

Die KF-VO regelt in §124 zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung:

„(1) Das Leitungsorgan stellt spätestens 18 Monate nach Ende des Haus-haltsjahres den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Es hat den Jahresabschluss auch dann festzustellen, wenn die Prüfung gemäß §8 Absatz 3 Rechnungsprüfungsgesetz be-schränkt worden ist.

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(2) Mit der beschlussmäßigen Feststellung erklärt das Leitungsorgan, dass 1. bei der Ausführung des Haushalts die Beschlüsse des Leitungsorgans beachtet, 2. die Einnahmen rechtzeitig und vollständig erhoben und 3. die Mittel sparsam und wirtschaftlich verwaltet worden sind.

(3) Das Leitungsorgan beschließt zugleich über die Verwendung des Jahre-süberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages. Wird der Jahresab-schluss unter der Berücksichtigung von Einstellung in Rücklagen oder Auflö-sungen von Rücklagen aufgestellt, so wird abweichend von Satz 1 über die die Behandlung des Bilanzergebnisses beschlossen.

(4) Sind zur Abwicklung von Budgets gemäß § 88 Erhöhungen der Planan-sätze vorgesehen, so beschließt das Leitungsorgan zugleich über die Ände-rung der Planansätze des laufenden Jahres. Dabei sind die gemäß § 79 Abs. 1 festgelegten Erheblichkeitsgrenzen bzw. die Bestimmungen über Nachtragshaushalte zu beachten.

(5) Ist eine Feststellung nach Absatz 1 nicht zustande gekommen, so ist da-zu beschlussmäßig Stellung zu nehmen.

(6) Die Entlastung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses. Im Übrigen gelten die Regelungen des Rechnungsprüfungsgesetzes.“ Das Leitungsorgan der Evangelischen Kirche im Rheinland im Sinne des §124 ist die Landessynode Vorschlag der Kirchenleitung: Überweisung an den Finanzausschuss (VI)

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Bericht

über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

der Ev. Kirche im Rheinland

geprüft durch das Rechnungsprüfungsamt

der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Hans-Böckler-Str. 740476 Düsseldorf

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag und Auftragsdurchführung 71.1 Prüfungsauftrag 71.2 Auftragsdurchführung 7

2. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse 8

2.1 Stellungnahme zur Lage der kirchlichen Körperschaft 8

2.2 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk 9

2.3 Prüfungsbemerkungen, Prüfungshinweise und Regelungsbedarf 102.3.1 Prüfungsbemerkungen 10

2.3.1.1 zu Abschn. 4.2.1.3.3 Aktiva Finanzanlagen 102.3.1.2 zu Abschn. 4.2.1.3.4 Aktiva B. I. Vorräte 112.3.1.3 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen 122.3.1.4 zu Abschn. 4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem 122.3.1.5 zu Abschn. 4.2.1.8.7 Ordnungsmäßigkeit der Daten und Datenverarbeitungssysteme 12

2.3.2 Prüfungshinweise 122.3.2.1 zu Abschn. Aktiva A. I.-III. Anlagevermögen 132.3.2.2 zu Abschn. 4.2.1.3.2 Aktiva A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen 142.3.2.3 zu Abschn. 4.2.1.3.5 Aktiva B. II. Forderungen 142.3.2.4 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen 152.3.2.5 zu Abschn. 4.2.1.3.12 Passiva D. Verbindlichkeiten 152.3.2.6 zu Abschn. 4.2.1.7 Feststellungen zum Abschluss des Haushaltsbuches 162.3.2.7 zu Abschn. 4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem 16

2.3.3 Regelungsbedarf 172.3.3.1 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen 172.3.3.2 Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG 17

2.4 Schlussbesprechung 18

3. Ziele und Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 183.1 Ziele und Gegenstand der Prüfung 183.2 Art und Umfang der Prüfung 19

4. Feststellungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss und zur Ordnungsmäßigkeit derHaus halts- und Wirtschaftsführung 21

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 214.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 214.1.2 Jahresabschluss per 31.12.2018 22

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 224.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage 22

4.2.1.1 Vorbemerkungen 224.2.1.2 Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 224.2.1.3 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz 23

4.2.1.3.1 Aktiva A. I.-III. Anlagevermögen 234.2.1.3.2 Aktiva A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen 234.2.1.3.3 Aktiva A. V. Finanzanlagen 244.2.1.3.4 Aktiva B. I. Vorräte 244.2.1.3.5 Aktiva B. II. Forderungen 254.2.1.3.6 Aktiva B. III. Liquide Mittel 274.2.1.3.7 Aktiva C. Aktive Rechnungsabgrenzung 274.2.1.3.8 Summe der Aktiva 274.2.1.3.9 Passiva A. Reinvermögen 274.2.1.3.10 Passiva B. Sonderposten 284.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen 294.2.1.3.12 Passiva D. Verbindlichkeiten 314.2.1.3.13 Passiva E. Passive Rechnungsabgrenzung 324.2.1.3.14 Summe der Passiva 33

4.2.1.4 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung 334.2.1.4.1 Ordentliche Erträge 334.2.1.4.2 Ordentliche Aufwendungen 354.2.1.4.3 Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit 374.2.1.4.4 Finanzergebnis 374.2.1.4.5 Ordentliches Ergebnis 374.2.1.4.6 Außerordentliches Ergebnis 384.2.1.4.7 Jahresergebnis 394.2.1.4.8 Ergebnisverwendung 39

4.2.1.5 Feststellungen zum Anhang 394.2.1.5.1 Risikostruktur der Finanzanlagen 404.2.1.5.2 Verbindlichkeitenspiegel 42

4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung 42

4.2.1.7 Feststellungen zum Abschluss des Haushaltsbuches 42

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem 434.2.1.8.1 Analyse externer Prüfberichte 434.2.1.8.2 Prozessprüfung der Bewirtschaftung von Finanzanlagen Nachschau 444.2.1.8.3 Prozessprüfung im Dezernat 5.1 Finanzen - Anlagenbuchhaltung - Nachschau 454.2.1.8.4 Evangelisches Büro Nordrhein-Westfalen 474.2.1.8.5 Übertragung von Finanzbuchhaltungsdaten in die ERP-Software Wilken P5 474.2.1.8.6 Analyse von Beteiligungsgesellschaften 474.2.1.8.7 Ordnungsmäßigkeit der Daten und Datenverarbeitungssysteme 494.2.1.8.8 Datenanalyse MACH Finanzbuchhaltungsdaten 50

4.2.2 Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage 524.2.2.1 Vorbemerkung 524.2.2.2 Die Struktur der Posten der Aktiva 534.2.2.3 Die Struktur der Posten der Passiva 54

4.2.3 Finanzlage 54

4.2.4 Ertragslage 57

4.3 Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung 57

5. Schlussbemerkung 57

Verzeichnis der Anlagen:

1. Ergebnisrechnung (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 KF-VO)

2. Kapitalflussrechnung sowie Anlage zur Kapitalflussrechnung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 KF-VO)

3. Bilanz (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 KF-VO)

4. Anhang (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 KF-VO)

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Abkürzungsverzeichnis

D Delta (mathematisch für Differenz)# Konto§ Paragraph& undATZ Altersteilzeit

Abs. AbsatzAbschn. AbschnittAfA Absetzung für AbnutzungAG AktiengesellschaftARAP Aktive Rechnungsabgrenzungspo sten

BAT-KF Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher FassungBBZ Beihilfe- und Beratungszentrum GmbHBGA Betriebs- und GeschäftsausstattungBGBl. Bundesgesetzblattbzw. beziehungsweise

d.h. das heißt

EB EröffnungsbilanzECKD EDV-Centrum für Kirche und Diakonie GmbHEDV Elektronische DatenverarbeitungEKD Evangelische Kirche in DeutschlandEKiR Evangelische Kirche im RheinlandEKvW Evangelische Kirche von WestfalenEUR EuroERP-Software Enterprise-Resource-Planning-Softwareetc. et cetera

Fa. FirmaFAG Kirchengesetz über die Durchführung der Pfarrbesoldung, den Fi nanz-

ausgleich und die Umlagen in der EKiRFord. ForderungenFord. LuL Forderungen aus Lie ferungen und Leistungen

gggf. gegebenenfallsggü. gegenüberGmbH Gesellschaft mit beschränkter HaftungGoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

i.d.R. in der Regeli.H.v. in Höhe vonIKS Internes Kontrollsystemi.V.m. in Verbindung mit

KABl. Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im RheinlandKD-Bank Bank für Kirche und Diakonie eGKED Kirchlicher EntwicklungsdienstKF-VO Verordnung über das Kirchli che Finanzwesen in der Evangelischen

Kirche im Rheinlandkirchl. kirchlichKZVK Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-WestfalenLKA LandeskirchenamtLKVwO Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der landeskirch li-

chen Verwaltung der EkiRlt. lautLtd. KVD Leitender Kirchenverwaltungsdirektor

MACH Bezeichnung der Software für Öffentliche VerwaltungMACH AG Mach AG, LübeckmbB mit beschränkter BerufshaftungMio. Millionen

NKF Neues Kirchliche FinanzwesenNr. NummerNRW Nordrhein-Westfalen

öffentl. öffentlichöffentl.-rechtl. öffentlich-rechtlichOKR OberkirchenratOP-Liste Offene-Posten-Liste

PRAP Passive Rechnungsabgrenzungsposten

rd. rundRPG Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im

Rhein land

S. SeiteS.A. Société AnonymeSEP-Rücklage Instandhaltungsrücklage gemäß Anlage 14 zu § 118 Abs. 2 KF-VOsog. sogenannt

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

TEUR Tausend EuroTz Textziffer

u. undu.a. unter anderemUEK Union Evangelischer Kirchen in der EKDu.U. unter UmständenUStG Umsatzsteuergesetzusw. und so weiter

v.H. vom HundertVEM Vereinigte Evangelische MissionVerb. VerbindlichkeitenVerb. LuL Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenvgl. vergleicheVKPB Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der

EKiR, der EkvW und der Lippischen Landeskirche

WiVO Wirtschafts- und Verwaltungsordnung

z.B. zum Beispiel

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

1. Prüfungsauftrag und Auftragsdurchführung

1.1 Prüfungsauftrag

Unser Prüfungsauftrag ergibt sich gemäß § 123 KF-VO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 7Abs. 1 und § 8 Abs. 4 RPG.

„Der Herr hat seiner Kirche den Auftrag gegeben, das Evangelium aller Welt zu verkündigen,und schenkt ihr zur Erfüllung dieses Auftrages mannigfache Gaben und Dienste, die der Ver-herrli chung seines Namens und der Erbauung seiner Gemeinde dienen.“(Präambel der Kir chenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Abs. 2)

„Das gesamte Vermögen der kirchlichen Körperschaften [...] dient der Verkündigung des Wor-tes Gottes und der Diakonie und darf nur zur rechten Ausrichtung des Auftrages der Kirche ver-wendet werden.“ (§ 2 Abs. 1 KF-VO)

Die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche im Rheinland dient der Erfüllung diesesAuf trages der Kirche, indem sie durch ihre Überwachungstätigkeit die geprüften Stellen undderen Aufsichtsorgane in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.

1.2 Auftragsdurchführung

Die EKiR hat zum 01.01.2012 ihre Rech nungsle gung von der Ka mer alistik auf das NKF um ge-stellt. Zum 01.01.2012 wur de erst mals eine Er öff nungs bi lanz auf ge stellt.

Unsere Prüfung erfolgte auf Grundlage der KF-VO sowie der LKVwO der EKiR vom 21.07.1960in ihren zum Bilanzstichtag jeweils gültigen Fassungen. Ge mäß § 123 Abs. 1 KF-VO ist derJah res ab schluss spät es tens bis zum 31. Mai des Fol ge jah res aufzustel len, in dem das Er geb-nis der Haus halts wirt schaft des Haus halts jahres nach zu wei sen und un verzüg lich nach Auf stel-lung der Rech nungs prüfungsstel le vor zule gen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungein den tat säch li chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-und Fi nanzlage der kirch lichen Körperschaft vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresab-schluss orientiert sich an der Glie derung des Haushalts und besteht aus:

1. Ergebnisrechnung (§ 125 KF-VO),2. Kapitalflussrechnung (§ 126 KF-VO) sowie Anlage zur Kapitalflussrechnung,3. Bilanz (§ 127 KF-VO),4. Anhang (§ 128 KF-VO),5. Abschluss des Haushaltsbuches (§ 69 KF-VO).

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss des Leitungsorgans der kirchlichen Körperschaftvom 28.05.2019 auf ge stellt. Die Prüfung soll gemäß § 8 Abs. 2 RPG zeitnah erfol gen. Wirha ben die Prüfung un mittelbar im Anschluss an die Erstellung durch die Abteilung 5 Fi nan zenund Diakonie des LKA und der an schließenden Übergabe an uns in den Mona ten Juni 2019 bisNo vember 2019 (mit di versen Unter brechungen) durch geführt.

Für unsere Prüfung haben wir den kirchlichen Prüfungsstandard „Prüfung der Haus halts- undWirtschaftsführung kirchlicher Stellen gemäß § 7 Abs. 1 RPG“ zugrunde ge legt.

Unsere Berichterstattung erfolgte auf Grundlage des kirchlichen Prüfungsstandards„Berichterstattung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchli cher Stellengemäß § 7 Abs. 1 RPG“. Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir mit Hilfe un-serer Arbeitspapiere doku men tiert.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd die grammatikalischmännliche Form verwendet. Diese umfasst gleichermaßen weibliche und männliche Personen.

2. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse

2.1 Stellungnahme zur Lage der kirchlichen Körperschaft

Aus dem Jahresabschluss und den Angaben im Anhang gemäß § 128 Abs. 1 KF-VO zu denSachverhalten, aus welchen sich zukünftig finanzielle Risiken ergeben können, heben wir dienachstehenden Aspekte hervor, die für die Beurteilung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-und Finanzlage der kirchlichen Körperschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Rückstellungen bilden mit 1.580.720 TEUR ca. 87,48 v.H. (Vorjahr: 1.558.983 TEUR 88,72v.H.) der gesamten Passiva. Sie beinhalten vor allem die Versorgungsrückstellungen i.H.v.1.540.946 TEUR, was einem Anteil von 85,28 v.H. an den Passiva (Vorjahr: 1.515.998 TEUR =86,27 v.H.) entspricht. Unter den Versorgungsrückstellungen werden die Pensionsver pflichtun-gen, die Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen und die Beihilfe- und Versorgungsver pflich tun-gen für Lehrer aus NRW erfasst, die in Schulen in NRW, welche sich in Trägerschaft der EKiRbe fin den, beschäftigt werden.

Der Ausweis der Versorgungsverpflichtungen beruht auf versicherungsmathemati schen Gut-achten, denen Annahmen über Lebenserwartungen, langfristige Gehaltstrends so wie die zuer zielende Verzinsung des Deckungskapitals zugrunde liegen. Selbst geringe Ver ände rungendieser Parameter können sich deutlich auf die Höhe der Ver sor gungsrückstellun gen und hier-durch auf das vorhandene Reinvermögen der EKiR auswir ken.

Ohne die Versorgungsrückstellungen, die erst durch Einführung des NKF Eingang in die Rech-nungslegung der EKiR gefunden haben, würde sich die Bilanzsumme der Passiva der Bi lanzauf 265.971 TEUR (Vorjahr 241.185 TEUR) reduzieren.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Als Gegenposition zu den Versorgungsrückstellungen wird auf der Aktivseite der Bilanz im Umlaufvermögen ein Ausgleichsposten für Versorgungslasten i.H.v. 1.312.664 TEUR (Vorjahr:1.292.482 TEUR) ausgewiesen. Der Ausgleichsposten hat einen Anteil von 72,66 v.H. (Vorjahr:74,63 v.H.) an der Bilanzsumme der Aktiva. Der Ausgleichsposten stellt im Wesent-lichen den Anteil (89,90 v.H.) der Kirchenkreise und Kirchengemeinden an den Versorgungs-lasten dar. Gemäß § 120 Abs. 1 KF-VO sind bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeindenkei ne ent spre chenden Verpflichtungen in der Bilanz zu passivieren. Es stehen daher den durchden Aus gleichsposten ausgewiesenen Forderungen der EKiR keine entsprechenden Gegen-positio nen in den Bilanzen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise gegenüber. Im An hang zuden Bi lanzen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise ist gemäß der Anlage 18 zu§ 120 Abs. 1 KF-VO der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gemeinsamen Ver-sor gungskas se für die EKiR auszuweisen. Er beträgt zum Bilanzstichtag 827.203.971,76 EUR.Än de run gen in der Hö he der Versorgungsrückstellungen wirken sich proportional auch auf denAus gleichs po sten aus.

2.2 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss der Ev. Kirche im Rheinland zum 31.12.2018 mit sei nen ein zel-nen gesetz lich vor ge schriebenen Bestandteilen geprüft. Die Auf stellung des Jah res ab schlussesnach den Vor schrif ten der KF-VO und den sie ergänzenden Bestimmungen liegt in der Verant-wortung des Leit ungs organs der kirchli chen Körperschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei lungüber die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Erstellung des Jahresabschlus sesabzugeben. Dahin gehend haben wir unsere Prüfung gemäß § 123 Abs. 2 KF-VO unter Beach-tung des RPG sowie der von der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der EKiR verab-schiedeten kirchlichen Prüfungsstandards vorgenommen. Des Weiteren ist es unsere Aufgabe,die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns der geprüften Stelle zu beurteilen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, diesich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und der Schuldenlage und derOrdnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wesentlich auswirken, mit hinreichenderSi cher heit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnis seüber die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der kirchlichen Körper-schaft so wie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfungwerden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowieNachweise für die Angaben im Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichprobenbeurteilt. Die Prü fung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze undder wesentlichen Einschätzungen des Leitungsorgans sowie die Würdigung der Gesamtdar-stellung des Jahres abschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hin-reichend sichere Grundla ge für unsere Beurteilung bildet.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses hat mit Ausnahme der in Abschnitt 2.3.1. aufgeführtenPrüfungsbemerkungen zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Hinweise, dass das Lei-tungsgremium nicht ordnungsgemäß und wirtschaftlich gehandelt hat, haben sich nichtergeben.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei derPrüfung gewonnenen Erkenntnisse im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschrif ten und den sieergän zenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grund sätze ord nungsge mäßerBuchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen des Bild der Ver mögens-, Schul-den-, Finanz- und Ertragslage der Ev. Kirche im Rheinland.

2.3 Prüfungsbemerkungen, Prüfungshinweise und Regelungsbedarf

2.3.1 Prüfungsbemerkungen

Unter den Prüfungsbemerkungen sind jene Feststellungen aufgeführt, die sich wesentlich aufden Jahresabschluss bzw. die Ordnungsmäßigkeit des Wirtschafts- und Verwaltungshandelnsauswirken. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungsbemerkungen haben Einfluss auf denBestätigungsvermerk (siehe Abschnitt 2.2).

2.3.1.1 zu Abschn. 4.2.1.3.3 Aktiva Finanzanlagen

Nach Ziffer II Nr. 1 der Anlagerichtlinien 2017 – „Nachhaltige Aspekte für Wertpapiere“ - darfdie Anlage des Geldvermögens nicht dem kirchlichen Auftrag widersprechen. Zif fer II Nr. 2 legtverschiedene Unternehmensfelder fest, in die keine Investitionen erfol gen sollen. Nach Nr. 2 c)sollen Investitionen in Unternehmen grundsätzlich nicht vor ge nommen werden, derenGe schäftsmodelle wesentlich auf der Förderung und Ver bren nung fossiler Energieträgerba sieren oder die Fracking zur Gewinnung von Ener gieträ gern einsetzen. Die Aktien desfran zö sischen Mineralölunternehmens Total S.A., die zum 31.12.2018 in Höhe von 298.357,19EUR bilanziert sind, fallen in diese Kate gorie. Nach unserem Hinweis sollen lt. den gegebenenAus künften diese Aktien im Jah re 2019 ver kauft wer den.

Nach II Nr. 3 c) der Anlagerichtlinien 2017 sollen keine Investitionen in Wertpapiere von Staa tenvorgenommen werden, deren Klimaschutzleistungen nach dem Klima schutz-Index von Germ-anwatch als sehr schlecht („very poor“) bewertet werden. Unter den Kapitalanlagen sind Anlei-hen der Länder Kanada (334.853,29 EUR) und Irland (188.266,50 EUR) bilanziert. Die Klima-schutzleistungen beider Länder bewertet Germ anwatch nach dem Klimaschutz-Index als sehrschlecht („very poor“). Beide Anleihen wurden im Jahre 2019 fällig bzw. sind zurückge zahlt wor-den.

Wir stellten fest, dass die beauftragten Depotbanken bei der Geldanlage nicht die Anla ge richt-linien 2017 der EKiR zugrunde legen, sondern eigene Nachhaltigkeitsfilter, bei denenKli maschutzziele bei staatlichen Emittenten nicht zu Ausschlusskriterien gehö ren.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

In dem Ver mö gensverwaltungsvertrag mit einer beauftragten Depotbank vom März 2015 istle diglich eine all gemeine Anlagestrategie hinsichtlich Aktien- und Anleihequote festgelegt. Aus-kunftsgemäß sei es den beauftragten Depotbanken nicht möglich, sich zur Be ach tung der Anla-gerichtlinien 2017 der EKiR vom 8. Juli 2016 in ihrer jeweils gül ti gen Fas sung zu verpflichten,da sie Vermö gensverwaltung für eine Vielzahl von insti tu tio nel len Kun den übernähmen undda her keine Nachhaltigkeitsfilter einzelner Kunden verein baren könnten.

Bei den Regelungen der EKiR über nachhaltige Aspekte für Wertpapiere handelt es sich um„Soll-Bestimmungen“. Es fehlen Ausführungsbestimmungen, die Obergrenzen festlegen, bis zudenen Investitionen in Unternehmen oder in Wertpapiere von Staaten trotzdem vorgenom menwerden dürfen, um eine adäquate Rendite zu erwirtschaften.

Ausweislich einer Prozessbeschreibung über die Verwaltung der Finanzanlagen der EKiR vom09.07.2018 gelten „Deinvestitionsfristen bei Nicht-Konformität, d.h. nach Möglichkeit sukzessi veVerkauf unter Vermeidung exzessiver Vermögensschädigung durch die Deinvestition. Die Be-wertung der Nachhaltigkeit findet im Rahmen der einzel nen Vermögensverwaltungsmandatebzw. Spezialfonds statt – i.d.R. wird die Analyse im Einzelnen durch Dienstleister vorgenom men(Oekom Research/ISS)."

Weiterhin stellten wir fest, dass sich unter den Kapitalanlagen eine Anleihe der amerikani schen

Coca-Cola Company (101.051,00 EUR), die in 2022 ausläuft, sowie Aktien (292.836,58 EUR)

eines Unternehmens befinden, das Produkte in Lizenz der Coca-Cola Company produ ziert und

abfüllt. Die Landes synode hatte 2012 ihren Ämtern, Werken und Einrichtungen so wie den Kir-

chenkreisen und Gemeinden empfohlen, auf Getränke des Coca-Cola-Konzerns zu ver zichten

und stattdessen dort vor allem öko-fair hergestellte und beschaffte Getränke mög lichst regiona-

ler Herkunft anzuschaffen und auszugeben. Wir sehen hierin einen Wertungswi der spruch.

Nach Hinweis der Rechnungsprüfung soll mit der beauftragten Depotbank verein bart werden,

dass keine Neuinvestitionen in den Coca-Cola Konzern erfolgen.

In der Schlussbesprechung am 8. November 2019 wurde mitgeteilt, dass neue Anlagerichtlinienfür die Ev. Kirche im Rheinland zum 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen. Die Landessynode wirdsich im Januar 2020 mit der Vorlage befassen.

2.3.1.2 zu Abschn. 4.2.1.3.4 Aktiva B. I. Vorräte

Unter den Vorräten sind (wie in der Immobilienbranche üblich) noch nicht abgerechneteNe ben kostenvorauszahlungen von Mietern des durch die VKPB verwalteten Immobilienbe-standes der EKiR bilanziert. Die Buchungsdaten bzw. der entsprechende Buchungsmandantbei der VKPB be züg lich der Verwaltung der Immobilien der EKiR sind bisher keiner regulärenAb schlussprüfung unter zo gen worden.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Allerdings liegt uns der Bericht der Ernst & Young GmbH, Wirt schaftsprüfungsgesellschaft vom

29.05.2019 über die prüferische Durchsicht der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung des Jahres-

abschlusses für das Geschäftsjahr 2018, gemäß der Kooperationsverein ba rung im Bereich Lie-

genschaften zwischen der VKPB und der EKiR, vor.

Der gleiche Sachverhalt trifft auch auf die Bilanzierung der Mieterträge und Mietaufwendungen

aus der Vermögensverwaltung der Immobilien durch die VKPB zu.

2.3.1.3 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen

Die Berechnung der Beihilfe- und Versorgungsverpflichtungen für verbeamtete Lehrer, welche

in Schu len der EKiR in NRW beschäftigt werden, bemisst sich nach dem nicht-refinanzierten

An teil (6 v.H.) des durchschnittlichen Wertes der Pensionsrückstellungen für den betreffenden

Perso nenkreis. Die Herkunft und Berechnung dieses Wertes war von uns aufgrund fehlender

Ermitt lungsgrundla gen nicht überprüfbar.

Wie in den Vorjahren halten wir die Einholung von versicherungsmathematischen Gut achten für

die Berechnung der Versorgungsrückstellungen aus Beihilfe- und Versor gungsverpflichtun gen

für an Schulen der EKiR in NRW beschäftigte verbeamtete Leh rer für erforderlich, wobei als

Prämisse eine identische Gehaltsdynamik für alle Be standteile der Versorgungsrückstellun gen

unterstellt wird und sich der hierfür zu kalkulierende Zinssatz an der real erzielba ren Verzinsung

orientieren sollte.

2.3.1.4 zu Abschn. 4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem

Gemäß § 105 Abs. 5 KF-VO ist eine Geschäftsanweisung durch das Leitungsorgan auf der

Grund la ge des vom Landeskirchenamt bekannt gegebenen Musters für die Finanzbuchhaltung

zu be schließen. Die entsprechende Geschäftsanweisung konnte uns nicht vorgelegt werden. Lt.

den uns gegebenen Auskünften liegt ein Entwurf vor.

2.3.1.5 zu Abschn. 4.2.1.8.7 Ordnungsmäßigkeit der Daten und Datenverarbeitungs-systeme

Aufgrund der in Abschn. 4.2.1.8.7 erläuterten Feststellungen können wir die Vollständigkeit derRechnungs le gung derzeit nicht abschließend beurteilen.

2.3.2 Prüfungshinweise

Unter den Prüfungshinweisen sind jene Feststellungen aufgeführt, die aufgrund ihrer gerin gen

Auswirkung auf den Jahresabschluss (Wesentlichkeitsprinzip) keinen Einfluss auf den Bestäti-

gungsvermerk haben.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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2.3.2.1 zu Abschn. Aktiva A. I.-III. Anlagevermögen

Aufgrund eines Beschlusses der Kirchenleitung vom 18.03.2018 wurde die ERP-Software"Wilken P 5" der Wilken Soft ware Group mit Sitz in Ulm als neue Finanzsoftware für diege samte EKiR ausgewählt.

Im Berichtszeitraum wurden rd. 551 TEUR aufgrund der Anschaf fung der Software als immate-rielle Vermögensgegenstände aktiviert. Des Weiteren wurden rd. 1,3 Mio. EUR als Aufwandverbucht. Dieser Aufwand setzt sich im Wesentlichen aus Bera tungsaufwand i.H.v. rd. 1,12 Mio.EUR und rd. 186 TEUR als Projektunterstützung an diverse Kirchenkreise zusammen. Weiter-hin wurden rd. 95 TEUR für „Webhosting“ als Aufwand ver bucht.

Unseres Erachtens handelt es sich bei dem Aufwand, mit Ausnahme des „Webhosting“, umAn schaffungsnebenkosten, welche mit dem aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögens-ge genstand zu aktivieren sind und über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandesab zu schreiben sind. Wir empfehlen, die Aktivierung zum Jahresabschluss 2019 nachzuholen.

Die gesamte Maßnahme der Implementierung der neuen Finanzsoftware wurde in der Kos ten-rechnung nicht in einem separaten Abrechnungsobjekt erfasst. Daher konnten wir nur diewe sentlich sten Positionen in unsere Dar stellung aufnehmen. Die Ermittlung der Gesamtkostenist erheblich erschwert und dient nicht einer trans parenten Buchführung.

Entsprechend der Vor la ge (LS 2018/31) für die Lan des sy no de 2018 wur den die Pro jekt ko sten

für die Einfüh rung der neu en Rech nungs we sen soft ware mit rd. 7,8 Mio. EUR ge plant. Wie auf

der Landes synode im Herbst 2019 in Bad Go des berg be kannt wur de, werden die Projekt-

kosten vor aus sicht lich um wei te re 3,4 Mio. EUR steigen. Diese benannten Projektkosten

span nen den Rah men, mit welchem die neue Rechnungslegungssoftware als immaterielle Ver-

mö gensgegen stand akti viert werden muss.

Bei Erwerb eines Softwaresystems und seiner Im plementierung liegt ein aktivierungspflichtiger

Anschaffungsvorgang vor. Dies gilt auch, wenn die ERP-Software ganz oder teilweise mit

ei genem Personal implementiert wird. Nachdem die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt

getroffen wurde, gehören dazu als Anschaffungsnebenkosten u.a. Planungskosten, Kon zept-

ent wick lung, Or gani sa tionsbe ratung, Rechtsberatung, Customizing, Raumkosten, Reise kosten

usw., um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu verset-

zen. Daher gelten diese Ausführungen auch für andere Softwareprojekte der Landeskirche wie

bei spiels wei se "Perseus" (Software Personalverwaltung).

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Da das Projekt der Implementierung der neuen Finanzsoftware im Berichtszeitraum nicht abge-

schlos sen ist, erfolgt die Prüfung separat nach vollständiger, funktionsfähiger Übernahme. Eine

evtl. Nachaktivierung wurde in der Schlussbesprechung zugesagt.

2.3.2.2 zu Abschn. 4.2.1.3.2 Aktiva A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen

Unter der Bilanzposition „IV. Sonder- und Treuhandvermögen“ werden gemäß §§ 44, 45 KF-VO

i.V.m. Anlage 11 zu § 82 Abs. 2 KF-VO (Richtlinie für die Systematik der Kon tenrah menstruk-

tur) und dem LKA NKF-Fachkonzept zur Vermögenserfassung und Ver mögensbe wertung Son-

der- und Treuhandvermögen bilanziert. Da die entsprechenden Finanzmittel (z.B.

Namibia-Fond, Stif tungsgelder) unter den Finanzanlagen verdichtet angelegt sind, um ei nen

möglichst hohen Er trag zu erzielen, ist lt. den uns gegebenen Auskünften ein separa ter Aus-

weis unter der Bilanz position „IV. Sonder- und Treuhand vermögen“ nur mit hohem Auf wand zu

realisie ren. Gleich wohl hat der Verordnungsge ber diese Bilanzposition explizit für de rartiges

Vermö gen vor gese hen.

2.3.2.3 zu Abschn. 4.2.1.3.5 Aktiva B. II. Forderungen

Durch die fehlerhafte Verwendung der sog. „Mitbuchrolle“ bei Handhabung der Finanzbuchhal-

tungssoftware MACH werden Forderungen innerhalb der Bilanzposition „B.II Forderungen“ noch

nicht durchgängig in der jeweiligen zutreffenden Gliederungsebene ausgewiesen. Im Rah men

des Jahresab schlusses wurden entsprechende manuelle Umgliederungsbuchungen vor ge nom-

men, um einen zutreffenden Ausweis zu gewährleisten.

Die Gliederung der Forderungen hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Zum Teil wer den

aber wei terhin klein ere Po si tio nen als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ aus ge-

wiesen, welche aber z.B. tat säch lich „Forderungen an kirchliche Körperschaften“ betref fen.

Zwar sind diese Forde rungen korrekt als „Forderung“ bilanziert; diese sind aber sachlich nicht

korrekt in nerhalb dieser Bilanz position ge mäß Anlage 1 zu § 127 Abs. 2 KF-VO i.V.m. An lage

11 zu § 82 Abs. 2 KF-VO ge gliedert.

Der Prozess der Bearbeitung von Ausgangsrechnungen ist im geprüf ten Zeitraum noch nicht

optimal geregelt, da die jeweiligen Forderungen nicht den entsprechenden Forderungskonten

gemäß Kontenplan zugeordnet werden. Laut den uns gegebenen Auskünften soll der Prozess

ab dem Jahr 2019 durch den Einsatz einer neuen Finanzbuchhaltungssoftware den gesetz-

lichen Vor gaben entsprechen.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Die Liste der offenen Posten der Forderungen weist Forderungen mit umgekehrtem Vorzei chen

aus (sog. kreditorische Debitoren). Es handelt sich daher um Verbind lich keiten. Dieses Problem

ist systemtechnisch durch die Rechnungslegungssoftwa re be dingt.

Es wurde eine Abschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v.

rd. 580 TEUR vor genommen. Es handelt sich hierbei um Forderungen ggü. der Inter na-

tio nales Evan gelisches Tagungszen trum Wuppertal GmbH. Die Forde rungen waren

Personal kostenweiterbe rechnungen aus dem Zeitraum 08/2014 - 05/2015. Während

dieser Übergangszeit wurden dem Lan deskirchenamt seitens des Personal dienstleister

die durchgeführten Abrechnungen bela stet. Dies führte dann zu der Personalkosten-

weiterbe rechnung an das THZW. Die Abschreibung wurde von der Kirchenleitung im

Oktober 2019 beschlossen.

2.3.2.4 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen

Für die Bilanzierung der Versorgungsrückstellungen für Pfarrer und Kirchenbeamte lag lt. den

uns ge ge benen Auskünften kein aktuelles versicherungsmathematisches Gutachten zum

Bi lanz stichtag vor. Die Rückstellung wurde auf Grundlage des Gutachtens zum 31.12.2017

ge bil det. Uns wurde versichert, dass die Rückstellung vorsichtig berechnet und dabei die ent-

spre chen den Prozentsätze des Vorjahres angewandt wurden. Gleichwohl weisen wir darauf hin,

dass die Rückstellung nicht auf dem entsprechenden Gutachten zum 31.12.2018 beruht. Laut

den uns gegebenen Auskünften kann das Gutachten allerdings erst nach Abschluss und Prü-

fung des jeweiligen Jahresabschlusses der VKPB erstellt werden. Somit ist es der Landes kir che

nicht möglich, das aktuelle Gutachten für die Bildung der Versorgungsrückstellung im ge prüf ten

Jahr zu berücksichtigen.

2.3.2.5 zu Abschn. 4.2.1.3.12 Passiva D. Verbindlichkeiten

Durch die fehlerhafte Verwendung der sog. „Mitbuchrolle“ bei Handhabung der Finanzbuchhal-

tungssoftware MACH werden Verbindlichkeiten innerhalb der Bilanzposition „D Verbindlichkei-

ten“ noch nicht durchgängig in der jeweiligen zutreffenden Gliederungsebene ausgewiesen. Im

Rah men des Jahresabschlusses wurden entsprechende manuelle Umgliederungsbuchungen

vor ge nom men, um einen zutreffenden Ausweis zu gewährleisten.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Die Gliederung der Verbindlichkeiten hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Zum Teil wer-

den aber weiterhin kleinere Positionen als „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“

ausge wie sen, welche aber z.B. tatsächlich „Verbindlichkeiten ggü. sonstige kirchliche Körper-

schaf ten“ betreffen. Zwar sind diese Verbindlichkeiten korrekt als „Verbindlichkeit“ bilanziert;

diese sind aber sach lich nicht korrekt innerhalb dieser Bilanzposition gemgemäßlage 1 zu § 127

Abs. 2 KF-VO i.V.m. Anlage 11 zu § 82 Abs. 2 KF-VO gegliedert. Die geprüfte Körperschaft hat

al ler dings im Ver bindlichkeitenspiegel im Anhang eine detaillierte Gliederung dieser Verbindlich-

kei ten dargestellt.

Der Prozess der Bearbeitung von Eingangsrechnungen ist im geprüften Zeitraum noch nicht op-

timal geregelt, da die jeweiligen Verbindlichkeiten nicht immer den entsprechenden Verbind lich-

keitenkonten gemäß Kontenplan zugeordnet werden. Laut den uns gegebenen Auskünften soll

der Prozess ab dem Jahr 2019 durch den Einsatz einer neuen Finanzbuchhaltungs-

software den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die Posten der Verbindlichkeiten weisen Verbindlichkeiten mit umgekehrtem Vor zei chen aus

(sog. de bitorische Kreditoren). Es handelt sich daher um Forderungen. Dieses Pro blem ist

sy stem technisch durch die Rechnungslegungssoftware bedingt.

2.3.2.6 zu Abschn. 4.2.1.7 Feststellungen zum Abschluss des Haushaltsbuches

Der Abschluss des Haushaltsbuches wurde erstellt und uns elektronisch übermittelt. Im Ab-schluss des Haushaltsbuches sind alle Aufgabenfelder des LKA dargestellt. Insgesamt hat derAbschluss des Haushaltsbuches einen Umfang von 159 Seiten und konnte aufgrund des Um-fanges nicht diesem Prüfungsbericht beigefügt werden. Gleichwohl ist der Abschluss des Haus-haltsbuches gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5 KF-VO Bestandteil des Jahresabschlusses.

Gemäß § 69 KF-VO i.V.m. Anlage 12 zu § 69 Abs. 2 KF-VO hat der Gesetzgeber für Kirchen-ge mein den fünf Handlungsfelder und für das LKA / die Landeskirche sieben Handlungsfelder(z.B. Hand lungsfeld V „Ökumene“) normiert.

Wir empfehlen, die Teilhandlungsfelder, Handlungsobjekte und Aufgaben im Ab schluss des

Haushaltsbuches entsprechend zu den vorgeschriebenen Handlungs feldern zu verdichten.

Orientierungspunkt hierfür könnte die im NKF-Projekttool ver öffentlichte entsprechende Vor la ge

sein.

2.3.2.7 zu Abschn. 4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem

Wir verweisen auf unsere Ausführungen in den Abschnitten 4.2.1.8.2, 4.2.1.8.3, 4.2.1.8.6 und4.2.1.8.8.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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2.3.3 Regelungsbedarf

Soweit unter den Prüfungsbemerkungen nicht bereits dargestellt, ergibt sich unseres Erach tensaus den von uns festgestellten Prüfungsergebnissen folgender zusätzlicher organisatori scherRegelungsbedarf.

2.3.3.1 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen

Aufteilungsschlüssel der Versorgungsverpflichtungen:

Für die Aufteilung der Versorgungsverpflichtungen zwischen EKiR sowie Kirchenkreisen und

-gemeinden in Anlehnung an § 13 Abs. 1 Finanzaus gleichsgesetz wird der Anteil der EKiR auf

10,1 v.H. festgesetzt, da eine genaue Aufteilung rechne risch nicht ohne weiteres möglich ist.

Wir empfehlen, den Aufteilungsschlüssel rechtlich ver bindlich festzulegen.

2.3.3.2 Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) ist die Umsatzbe steu-

erung der öffentlichen Hand in einem neuen § 2b UStG geregelt worden. Das Gesetz ist am

01.01.2016 in Kraft getreten. Für das Jahr 2016 wurde eine Übergangsregelung in § 27 Abs. 22

UStG geschaffen, so dass die bisherige Rechtslage im Jahr 2016 weiterhin gültig war. Mit dem

01.01.2017 trat generell eine neue Rechtslage in Kraft.

Diese Neuregelung stellt einen Paradigmenwechsel dar und betrifft alle kirchlichen Einrichtun-

gen, die als Person des öffentlichen Rechts verfasst sind, insbesondere kirchliche Kör per-

schaften.

Es handelt sich hierbei um eine deutliche Verschärfung der bisherigen Umsatzbesteuerung.

Waren in der Vergangenheit aufgrund der großzügigen Nichtaufgriffsgrenze insbesondere klei-

ne kirchliche Körperschaften von der Umsatzsteuer faktisch nicht betroffen, so wird sich das zu-

künf tig gra vie rend än dern. Nach dem bisherigen Gesetz waren kirchliche Körperschaften nur im

Rah men ih rer so ge nann ten „Betriebe gewerblicher Art“ unternehmerisch tätig und somit u.U.

um satz steuer pflich tig. Es galt insbesondere die ertragsteuerliche Bagatellgrenze von 35 TEUR

bezo gen auf den nach haltigen Jahresumsatz sowie auf jeweils gleichartige Tä tigkeiten. Diese

Nichtauf griffs grenze konnte insofern für verschiedene Tätigkeiten mehrfach und geson dert an-

gewen det werden.

Aufgrund einer Übergangsregelung kommt die neue Rechtslage ab dem 01.01.2021 bei der

kirchlichen Körperschaft zur Anwendung.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu neh-

men. Lt. den uns gegebenen Auskünften wurde im LKA eine Arbeitsgruppe eingerichtet, wel che

sich mit der Sachlage beschäftigt. Zusätzlich soll eine Steuerberatungsgesellschaft zur ent spre-

chen den Bera tung und Be glei tung beauftragt werden.

2.4 Schlussbesprechung

Der Entwurf des Prüfungsberichtes wurde am 25. Oktober 2019 der Abteilung 5 Finanzen und

Dia ko nie und der Abteilung 4 Recht und Politik zur Verfügung gestellt.

Eine Schlussbesprechung mit dem Abteilungsleiter Finanzen und Diakonie, Herrn OKR Baucks,

Herrn Rentzsch, Verwaltungsleiter des Landeskirchenamtes, Frau Ahrens, Leiterin der Finanz-

buch hal tung und mit dem Lei ter des Rechnungsprüfungsamtes, Herrn Bogner, hat am 8.

No vember 2019 statt gefun den. Sämt li che Sach ver hal te, die in die sem Prü fungs be richt auf ge-

führt sind, wurden in diesem Gespräch er läu tert.

3. Ziele und Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

3.1 Ziele und Gegenstand der Prüfung

Gemäß § 123 Abs. 1 KF-VO dient die Prüfung der Feststellung, ob der Jahresabschluss unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis sen

entspre chen des Bild der Ver mö gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der kirchlichen Stelle

vermit telt. Ge mäß § 8 Abs. 1 RPG dient die Prüfung der Feststellung, dass die der

Kir che anver trau ten Mittel ord nungs ge mäß, zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam

ver wendet wer den.

Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss zum 31.12.2018, welcher gemäß § 123 Abs.

1 KF-VO aus der Ergebnisrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie der Anlage zur Kapi tal-

fluss rech nung, der Bilanz, dem Anhang und dem Abschluss des Haushaltsbuches be steht.

Folgende Vorschriften und Grundsätze bildeten im Wesentlichen unsere Prüfungsgrundlage:

· Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in der EKiR (KF-VO) vom 26.11.2010,

zuletzt ge ändert am 01.02.2019 (KABl. 2019, S. 77),

· Kirchlicher Prüfungsstandard „Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirch licher

Stellen gemäß § 7 Abs. 1 RPG“ (Stand 07.11.2017),

· Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Auf ga-

ben unserer Prüfung, als sich aus diesen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresab-

schluss ergeben.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergän-

zenden Bestimmungen liegt in der Verantwortung der Kirchenleitung. Dies gilt auch für die An-

ga ben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Unsere Aufgabe besteht darin, auf der

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Ordnungsmäßigkeit

des aufge stellten Jahresabschlusses abzugeben.

3.2 Art und Umfang der Prüfung

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit

be ur teilt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln ist. Die Prüfung

des Jahresabschlusses mit seinen Bestandteilen gemäß § 123 KF-VO haben wir mit der Ziel-

set zung angelegt, Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zu

er kennen, die sich wesentlich auf den Jahresabschluss auswirken.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war die von der kirchlichen Stelle aufgestellte und von uns ge-

prüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012. Die Eröffnungsbilanz wurde von uns geprüft und mit

einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Feststellung der Eröffnungsbi lanz

erfolgte auf der Landessynode am 15.01.2015. Als weitere Grundlage haben wir die Prü fung

der Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 bis 31.12.2017 hinzugezogen. Wir verweisen auf unsere

jeweiligen Prüfungsberichte und die dort aufgeführten Prüfungsbemerkungen.

Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse vorliegender bzw. vergangener Prüfungsberichte

haben wir innerhalb der Prüfungsplanung eine analytische Durchsicht des Jahresabschlusses

vorgenommen. Die Prüfungsstrategie wurde von uns nach den hierbei gewonnenen Erkennt nis-

sen und den Erwartungen über mögliche Fehler und Risiken in einem Prüfungsplan festge legt.

Das interne Kontrollsystem (IKS) der kirchlichen Körperschaft haben wir untersucht, soweit es

für ei ne ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung ist; das IKS in seiner Ge samtheit

war nicht Gegenstand unserer Prüfung. Im gesamten Prüfungszeitraum war in der geprüften

Stelle keine interne Revision eingerichtet. Da dieser Sachverhalt unseres Erachtens ein erhöh-

tes Risi ko für die Aufstellung des Jahresabschlusses bedeutet, ha ben wir unsere Prüfung ent-

spre chend an gepasst. Im Ergebnis bedeutet dies einen hö heren Zeitaufwand für unsere Prü-

fung.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Die Prüfung erfolgte in Stichproben, welche in ausgewählten Prüfungsschwerpunkten durchge-

führt wurden und erstreckte sich insbesondere auf die Einhaltung der Ansatz-, Ausweis- und

Bewertungsvorschriften der Bilanz- und Ergebnispositionen sowie die Ordnungsmäßigkeit des

Wirtschafts- und Verwaltungshandelns.

Im Rahmen unseres Prüfungsplanes über die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir fol-

gende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

· Sachanlagevermögen (Zu- und Abgänge),

· Finanzanlagen, Risikostruktur der Finanzanlagen,

· Liquide Mittel,

· Gliederung der Forderungen,

· Gliederung der Verbindlichkeiten,

· Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten,

· Erträge und Aufwendungen

· Personalaufwendungen,

Die zu den Bilanzpositionen korrespondierenden Ergebnispositionen haben ebenfalls einen

Prü fungsschwerpunkt gebildet.

Das Sachanlagevermögen haben wir, ausgehend vom Bericht durch die Warth & Klein Grant

Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20. Dezember 2013 über die Prüfung von

„Ansatz und Bewertung des Grund und Boden sowie der Gebäude der EKiR zum 1. Januar

2012“, vor Aufnahme in die Eröffnungsbilanz geprüft. Die Fortschreibung der Bilanz positionen

zum 31.12.2018 haben wir durch eigene geeignete Prüfungshandlungen, die wir u.a. durch Ab-

stim mung mit dem Bestandsverzeichnis der Immobilien vorgenommen haben, über prüft.

Der Bestand an Finanzanlagen, liquiden Mitteln sowie Darlehen bei Kreditinstituten wurde

an hand von Kontoauszügen, Depotauszügen und Saldennachweisen der entsprechenden Kre-

dit institute nachgewiesen. Saldenbestätigungen für die am Bilanzstichtag erfassten Forde run-

gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten wurden durch die geprüfte Stel le

nicht eingeholt, da der Nachweis im Wesentlichen durch Abrechnungsbelege, Rechnungen und

er folgte Zahlungsvorgänge erbracht wurde. Erfahrungsgemäß erteilen öffentliche und kirchliche

Organisationen bisher (noch) keine Saldenbestätigungen.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind uns vom Abteilungsleiter der „Abteilung 5 Fi nan-

zen und Diakonie“ der EKiR, Herrn OKR Bernd Baucks, sowie den von ihm be auftragten Mitar-

beitenden bereitwillig erteilt worden.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Die rechtsverbindlichen Vertreter der Ev. Kirche im Rheinland haben uns in einer Er klärung desLeitungsorgans schrift lich versichert, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2018 al le bilan-zierungspflichtigen Vermö gensgegenstände, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgren zun genenthält, die Vorschrif ten der KF-VO vollständig beachtet wurden, alle erfor derlichen An ga benenthalten sind und im Anhang auf alle wesentlichen Risiken für die zukünfti ge Entwick lung derEKiR einge gangen wurde.

4. Feststellungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss und zur Ordnungsmä-ßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung

Die Ev. Kirche im Rheinland erstellte den Jahresabschluss 2018 gemäß den Vor schriften der

KF-VO sowie der LKVwO.

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Das Rechnungswesen ist ab dem Haushaltsjahr 2012 nach dem System der kaufmän nischen

Buchführung (Doppik) eingerichtet. Der Jahresabschluss wurde ordnungsge mäß aus der Buch-

führung abgeleitet.

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Verarbeitung der Geschäftsvorfälle erfolgt über eine externe elektronische Daten verarbei-

tungsanlage der Citkomm Services GmbH mit der Finanzbuchhaltungssoftware der MACH AG.

Nach der Bescheinigung vom 26.10.2017 über die Durchführung einer Softwareprüfung der

PKF Fasselt Schlage Partnerschaftsgesellschaft mbB ermög licht die Fi nanz buch hal tungs soft-

ware MACH in der geprüften Version 1.8 (Stand April 2017) bei sach ge rech ter An wendung eine

den Grundsätzen ordnungsmäßi ger Buchführung entspre chende Rech nungsle gung.

Ein angemessenes, der Größe der EKiR entsprechendes, rechnungsle gungsbezogenes inter-

nes Kontrollsystem befindet sich zum Prüfungszeitpunkt weiterhin im Aufbau.

Die Rechnungslegung wird zentral im LKA in Düsseldorf durchgeführt und geleitet. Sie wird

aber auch dezentral in einigen Einrichtungen, wie z.B. Schulen (sog. Selbstbucher), durchge-

führt.

Die Organisation der Abteilung 5 war zum Zeitpunkt der Berichtserstellung adäquat ein ge rich-

tet, um eine vollständige, richtige, zeitgerechte sowie geordnete Erfassung und Bu chung der

Ge schäfts vorfälle zu gewährleisten. Insbesondere sind im Dezernat 5.1 (Finanzen) Vertretungs-

re ge lungen vor handen und werden umgesetzt.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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4.1.2 Jahresabschluss per 31.12.2018

Gemäß § 123 KF-VO hat die kirchliche Körperschaft zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres

einen Jahresabschluss spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres aufzustellen, in dem das

Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen und unverzüglich nach

Aufstellung der Rechnungsprüfungsstelle vorzulegen ist.

Erste Bestandteile des Jahresabschlusses in Form der Bilanz und der Ergebnisrechnung lagen

in einem ersten Entwurf im April 2019 zur Prüfung vor. Der Grund für diese zeitnahe Vorlage ist

die Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware von der bisherigen MACH-Software auf die

ERP-Software Wilken P5 zum 01.08.2019. Die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses

wur den der Rechnungsprüfungsstelle nach und nach ab Anfang Mai 2019 zur Verfügung

gestellt.

Die Bilanz und die Ergebnisrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Rechnungslegung ab ge-

leitet. Dem Bericht liegen die Bilanz zum 31.12.2018 und die Ergebnisrechnung des Jahres

2018 bei. Die dem Bericht beiliegende Bilanz und Ergebnisrechnung wurden von der zur Prü-

fung einge setz ten Prüfungssoftware DATEV Prüfung ÖR ge neriert. Das Zah lenma terial wur de

aus der Buch haltungssoftware MACH in die Prüfungssoft ware eingespielt und gibt das tat säch-

li che Bild des Jahresabschlusses wieder.

Die Kapitalflussrechnung liegt dem Prüfungsbe rich t bei.

Der Anhang wurde gemäß § 128 KF-VO erstellt. Die erforderlichen Anlagen wurden dem

An hang beigefügt. Die beiliegende Vollständigkeitserklärung gemäß § 128 Abs. 5 KF-VO wur de

am 10. Oktober 2019 unterschrieben und am 24. Oktober 2019 an uns übergeben.

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage

4.2.1.1 Vorbemerkungen

Der Lage- und Risikobericht im Anhang steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt

insgesamt eine zutreffende Darstellung der Vermögenslage der EKiR und stellt die Ri si ken der

zu künftigen Entwicklung treffend dar.

4.2.1.2 Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Zur Darstellung der Bewertungsgrundlagen, der Haftungsverhältnisse und der Risiken wird auf

den beigefügten Anhang verwiesen.

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4.2.1.3 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Im Folgenden sind Feststellungen zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt und erläutert.

4.2.1.3.1 Aktiva A. I.-III. Anlagevermögen

31.12.2018 31.12.2017 EUR EURI. Immaterielle Vermögensgegenstände 735.624,77 253.181,23II. Nicht realisierbares Sachanlagevermögen 80.692,17 74.717,75III. Realisierbares Sachanlagevermögen 147.617.272,69 148.261.630,41

Summe 148.433.589,63 148.589.529,39

Die ausgewiesenen Salden der Finanzbuchhaltung stimmen mit den Salden der Anlagen buch-

haltung und des Anlagenspiegels über ein.

Zu I: Die Steigerung der immateriellen Vermögensgegenstände im Vergleich zum Vorjahr

re sultiert überwiegend aus der Anschaffung der Finanzbuchhaltungssoftware Wilken P5. Wir

ver wei sen hier auf unsere Ausführungen im Abschn. 2.3.1.1.

Zu III: Die Reduzierung dieses Postens im Vergleich zum Vorjahr i.H.v. 644 TEUR umfasst imWesentlichen die reguläre AfA. Im Weiteren wurde durch den Verkauf der Objekte "Am Bocks-kothen 25, Düsseldorf" und "Beckbuschstr. 15, Düsseldorf" aus dem Grundbesitz ein Buch wert-ab gang i.H.v. ca. 754 TEUR ausgelöst. Der Verkauf erfolgte aufgrund einer Portfolio-Ana lyseder Im mobilien im Rah men der Vermögensverwaltung durch die VKPB. Im Gegenzug soll wie-der in Wohnimmobilien investiert werden. Im Berichtszeitraum wurden in diesem Zusam men-hang ca. 407 TEUR in eine neue Wohnim mobillie (Beethovenstr. 10, Düsseldorf) inves tiert.

Für den Neubau in der Graf-Recke-Str. wurden im Berichtszeitraum ca. 260 TEUR nachakti-viert. Im Vorjahr wurde der Neubau in der Graf-Recke-Straße in Düsseldorf mit rd. 8,6 Mio.EUR aktiviert. Die in diesem Posten enthaltenen Anlagen im Bau umfassen ca. 2,8 Mio. EUR.Davon entfal len ca. 1,9 Mio. EUR auf die Sanierung des "Studentenwohnheims Köln" und ca.0,6 Mio. EUR auf das "Studentenwohnheim Saarbrücken". Daneben bestehen weitere kleinereAnlagen im Bau. Die Bau pro jek te waren im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen.

4.2.1.3.2 Aktiva A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

IV. Sonder- und Treuhandvermögen 0,00 0,00

Wie verweisen hier auf unsere Ausführungen im Abschn. 2.3.1.2.

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4.2.1.3.3 Aktiva A. V. Finanzanlagen

31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR1. Kapitalanlagen 115.261.958,18 114.151.715,362. Absicherung von Versorgungslasten 63.746.989,31 62.497.048,343. Beteiligung und verbundene Unternehmen 935.967,32 935.405,004. Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen 4.338.966,66 4.578.856,99

Summe 184.283.881,47 182.163.025,69

Die ausgewiesenen Salden der Finanzbuchhaltung stimmen mit den Salden der Anlagenbuch-

haltung und des Anlagenspiegels überein.

Die Kapitalanlagen sind durch Nachweise wie Saldennachweise, Kontoauszüge, Depotaus-

züge und andere geeignete Unterlagen nachgewiesen. Für die anderen Posten lie gen entspre-

chende Nachweise vor.

In dieser Bilanzposition sind auch Posten aktiviert, welche in Position Aktiva A. IV. zu bilanzie-

ren sind (vgl. Abschn. 2.3.1.1).

4.2.1.3.4 Aktiva B. I. Vorräte

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

I. Vorräte 1.141.051,17 992.435,57

Als „unfertige Erzeugnisse“ sind, wie in der Immobilienwirtschaft üblich, noch nicht abgerech ne-

te Nebenkostenvorauszahlungen von Mietern aus der Vermögensverwaltung der Immobi lien,

wel che durch die VKPB in Dortmund durchgeführt wird, aktiviert. Die sonstigen Vorräte sind

durch eine Vorratsinventur nachgewiesen.

Veränderungen dieser Bilanzposition werden in der Ergebnisrechnung über „Bestands-

veränderungen“ erfolgswirksam erfasst.

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4.2.1.3.5 Aktiva B. II. Forderungen

31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR1. Forderungen aus Kirchensteuern 2.889.009,74 2.507.284,912. Forderungen an kirchliche Körperschaften 97.832.825,02 84.702.755,033. Forderungen an öffentl.-rechtl. Körperschaften 6.355.803,04 5.747.829,734. Forderungen aus Lieferung und Leistung 6.665.725,92 4.289.015,035. Sonst. Forderungen u. Vermögensgegenstände 1.313.728.537,45 1.293.312.199,87

Summe 1.427.471.901,17 1.390.559.084,57

Zu 1: Es handelt sich um erhobene Kirchensteuern für Soldatinnen und Soldaten der Bun des-

wehr. Die Kirchensteuer dieser Kirchenglieder wird der EKiR zugeleitet und von der EKiR ent-

spre chend weiterverteilt. Die ausgewiesenen Forderungen stimmen mit der entsprechenden

OP-Lis te überein. Zum Prüfungszeitpunkt waren die offenen Posten ausgeglichen. Kredito-

rische De bi toren waren nicht vorhanden.

Zu 2: Es werden u.a. Forderungen an die Kirchenkreise aus der Versorgungssicherung, dem

Finanzausgleich und weiteren Umlagen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Forderungen stim-

men mit der entsprechenden OP-Liste überein. Zum Prüfungszeitpunkt waren die offenen

Pos ten im Wesentlichen ausgeglichen. Kreditorische Debitoren (also Verbindlichkeiten) sind im

ge rin gen Um fang vor han den und durch die eingesetzte Software bedingt.

Zu 3: Es handelt sich u.a. um Forderungen ggü. den Bundesländern aus dem

Be trieb di ver ser Schulen in Trägerschaft der EKiR. Die aus ge wie se nen For de run gen stim men

mit der ent spre chen den OP-Liste überein. Kreditori sche De bi toren waren nicht vorhanden.

Zu 4: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Rahmen der Jahresab-

schlussarbeiten um rd. 14 Mio. EUR manuell korrigiert worden. Das bedeutet, dass wesent-

liche Posten anderen Forderungspositionen zugeordnet worden sind. Die Rech nungs prüfung

hatte in den Vorjah ren wie derholt be merkt, dass ein Groß teil der For derun gen unter den For-

derun gen aus Liefe run gen und Leis tungen ausge wie sen wird, ob wohl es sich sachlich um an-

dere Forde run gen han delte.

Die aus gewie senen For derun gen stimmen mit der entspre chen den OP-Liste überein. Es han-

delt sich um di verse For de rungen u.a. aus dem Be trieb der Schulen, Mietzins aus Stu den ten-

wohnheimen und ande ren Einrichtun gen, wel che durch die EKiR betrie ben wer den. Dem üb-

lichen Forde rungs ausfall wur de durch entspre chen de Wertberichtigungen Rech nung ge tra gen.

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Es wurde eine Abschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. rd. 580

TEUR vorge nommen. Es handelt sich hierbei um Forderungen ggü. der Internationalen Evan-

gelisches Tagungszentrum Wuppertal GmbH. Die Forde rungen waren Personalkostenweiterbe-

rechnungen aus dem Zeitraum 08/2014 - 05/2015. Lt. den uns gegebenen Auskünften waren

die For derungen verjährt und wurden mit Beschluss der Kirchenleitung im Oktober 2019 abge-

schrieben.

Im Weiteren weist die OP-Liste Forderungen mit negativen Vorzei chen, sog. "kreditorische

De bitoren" aus. Es handelt sich daher bei den betreffenden Posten um Verbindlichkeiten.

Die ser Ausweis ist durch die eingesetzte Software bedingt.

Zu 5: Unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ist als größter Pos ten

der Aus gleichsposten für die Versorgungssicherung aktiviert. Dieser Ausgleichsposten stellt die

Forderungen gegenüber den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden aus deren jeweiliger

Be tei li gung an den Versorgungsverpflichtungen dar. Er setzt sich im Kern aus dem An teil von

89,90 v.H. der passivierten Versorgungsrückstellungen, abzüglich einer gemäß § 5 Abs. 2

LKVwO zu bi lanzierenden Forderung ggü. der VKPB für zusätzlich geleistete Versor gungssi-

che rungsbeiträ ge, zusammen.

Gemäß § 120 Abs 1 KF-VO werden die Verpflichtungen ggü. der Gemeinsamen Versorgungs-

kas se für Pfarrer und Kirchenbeamte der EKiR, der EKvW und der Lippischen Landeskirche für

nicht gedeckte Versorgungsverpflichtungen nicht bei den Körperschaften bilanziert, für die die

KF-VO anzuwenden ist (Kirchenkreise und Kirchengemeinden). Soweit die Bilanz der Versor-

gungs kas se ei nen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, ist dies bei allen

Körper schaf ten durch ei nen Vermerk entsprechend der Anlage 18 zu § 120 Abs. 1 KF-VO im

An hang zur Bi lanz auszu weisen. Gemäß KABl. Nr. 6 vom 14.06.2019 beträgt der nicht durch

Ei gen kapital ge deckte Fehl betrag der Gemeinsamen Versorgungskasse für die gesamte EKiR

zum 31.12.2018 insgesamt 827.203.971,76 EUR.

Bei dem bilanzierten Ausgleichsposten handelt es sich um eine Bilanzierungshilfe gemäß den

kirchlichen Rechtsvorschriften (KF-VO). Nach Handelsrecht oder steuerlichen Rechtsvorschrif-

ten sind Bi lanzierungshilfen nicht zulässig. Den Forderungen der EKiR an die Kirchenkreise und

Kirchen gemeinden stehen bei den benannten Körperschaften keine entsprechenden Ver bind-

lich kei ten ge gen über. Die Kir chen krei se und Kir chenge mein den weisen wie oben darge legt den

nicht ge deck ten Fehlbe trag bei der Versorgungskasse durch eine Angabe im Anhang nach. Die

kirchlichen Kör per schaften führen Bei träge zur Versorgungs sicherung an die Lan des kirche in

Form von Umlagen ab.

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4.2.1.3.6 Aktiva B. III. Liquide Mittel

31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR1. Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere 0,00 0,002. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 33.022.671,50 22.397.402,86

Summe 33.022.671,50 22.397.402,86

Die liquiden Mittel sind durch Nachweise wie Saldennachweise, Kontoauszüge und andere

geeignete Unterlagen nachgewiesen.

Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 10,6 Mio. EUR angestiegen. Im Jahr

2017 wurden im Dezember 10 Mio. EUR als Termingeld angelegt. Im Januar 2019 wur den er-

neut 10 Mio. EUR als Termingeld angelegt. Aufgrund dieser Sachverhalte kommt es im

Be richts zeit raum zu einer großen Abweichung im Vergleich zum Vorjahr.

4.2.1.3.7 Aktiva C. Aktive Rechnungsabgrenzung

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

C. Aktive Rechnungsabgrenzung 12.313.407,85 12.481.806,97

Bei der bilanzierten aktiven transitorischen Rechnungsabgrenzung handelt es sich maßgeblich

um die Besoldung für Pfarrerinnen, Pfarrer und Kirchenbeamte für den Monat Januar 2019.

Diese Be soldung ist im Dezember 2018 bereits zahlungswirksam geworden.

4.2.1.3.8 Summe der Aktiva

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

Summe der Aktiva 1.806.666.502,79 1.757.183.285,05

4.2.1.3.9 Passiva A. Reinvermögen

31.12.2018 31.12.2017 EUR EURI. Vermögensgrundbestand 3.785.868,61 3.785.868,61II. Rücklagen, Sonstige Vermögensbindungen 44.481.614,25 43.190.426,70III. Bilanzergebnis 53.420.502,05 42.896.891,20

Summe 101.687.984,91 89.873.186,51

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Das Reinvermögen wird aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden

(Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderpo sten und der PRAP

gebildet. Solange die positiven Bestandteile überwiegen, steht noch Reinvermögen zur Verfü-

gung. Aufgrund der Eigenheiten des kirchlichen Rechts wird das Reinvermögen in die Bilanz po-

sten Vermögensgrundbestand, Rücklagen und sonstige Vermögensbindungen sowie Bilanz er-

gebnis unterteilt und nach den Gliede rungsvorschriften auf diese Posten beschränkt.

Zu I: Der Vermögensgrundbestand ergibt sich in der erstmaligen Eröffnungsbilanz als Differenz

zwi schen den Aktiva (Vermögenswerten) und den Rücklagen, Sonderposten und Schulden so-

wie ggf. einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Zu II: Rücklagen sind Teil des Reinvermögens. Die Höhe der Rücklagen soll dem jeweils ange-

strebten Zweck entsprechend ausgewiesen werden. Nach § 48 KF-VO ist nur die Instandhal-

tungsrücklage (§ 118 Abs. 2 KF-VO) als Pflichtrücklage zu bilden. Die Instandhaltungsrücklage

beträgt zum Bilanzstichtag 27.340.017,64 EUR. Des Wei te ren sind das Bi lanzergebnis 2014

i.H.v. 6.734.457,53 EUR, das Bi lanz er geb nis 2015 i.H.v. 7.179.642,18 EUR und das Bilanzer-

gebnis aus dem Jahr 2016 i.H.v. 197.668,67 EUR auf grund ent spre chen der Sy noden be schlüs-

se in ei ne freie Rück la ge ein ge stellt wor den.

Die Rücklagen beinhalten den Eigenanteil der EKiR am Namibia-Fonds i.H.v. rd. 3,03 Mio. EUR

(vgl. Abschn. 4.2.1.3.2).

Zu III: Das Bilanzergebnis umfasst den Ergebnisvortrag aus Vorjahren (Bilanzergebnis 2012

i.H.v. 11.242.780,49 EUR, Bilanzergebnis 2013 i.H.v. 15.519.813,39 EUR, Bilanzergebnis 2017

i.H.v. 15.936.628,65 EUR) und das aktuelle Bilanzergebnis i.H.v. 10.721.279,52 EUR.

4.2.1.3.10 Passiva B. Sonderposten

31.12.2018 31.12.2017 EUR EURI. Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen 5.104.337,75 4.991.899,45II. Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw. 1.382.596,32 1.064.047,14III. Erhaltene Investitionszuschüsse u. Ä. 7.088.859,59 7.201.080,66IV. Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen 0,00 0,00V. Sonstige Sonderposten 0,00 13.730.549,20

Summe 13.575.793,66 26.987.576,45

Zu I: Unter den Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen sind diverse treuhänderisch ver-

waltete Stiftungsvermögen passiviert.

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Zu II: Es handelt sich um zweckgebundene Spenden und Vermächtnisse. Sie werden bis zur

entsprechenden Zweckerfüllung als Sonderposten passiviert.

Zu III: Die erhaltenen Investitionszuschüsse dienen der Finanzierung von Investitionen. Sie wer-

den passiviert und analog zu den angeschafften Vermögensgegenständen abgeschrieben. Es

handelt sich überwiegend um öffentliche Zuschüsse für die in Trägerschaft der EKiR betrie be-

nen Einrichtungen, wie z.B. Schulen.

Zu V: Unter den sonstigen Sonderposten war im Vorjahr die Finanzausgleichsrücklage i.H.v.

13.730.549,20 EUR passiviert, welche vor dem Jahr 2012 in der Kameralistik als Rücklage

be handelt wurde. Der Finanzauschuss, das Kollegium und die Kirchenleitung haben anläss lich

ihrer Sitzungen im November 2018 beschlossen, die sen Sonderposten vollständig aufzu lö sen

und an die Kir chen kreise auszuzahlen bzw. mit Forderungen der Kirchenkreise aus der End-

abrechnung der Sonderhaushalte 2016 und 2017 zu verrechnen.

4.2.1.3.11 Passiva C. Rückstellungen

31.12.2018 31.12.2017 EUR EURI. Versorgungsrückstellungen 1.540.945.733,76 1.515.998.169,40II. Clearingrückstellungen 0,00 0,00III. Sonstige Rückstellungen 39.773.949,17 42.985.136,60

Summe 1.580.719.682,93 1.558.983.306,00

Zu I: Versorgungsrückstellungen

Unter den Versorgungsrückstellungen i.H.v. 1.540,9 Mio. EUR sind folgende drei Positionenausgewiesen:

· Pensionsverpflichtungen: 827,2 Mio . EUR

· Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der Pensionäre 691,9 Mio. EUR

· Anteil der EKiR an den Beihilfe- und Versorgungs-

verpflichtungen für verbeamtete Lehrer 21,8 Mio. EUR

rd. 1.540,9 Mio. EUR

Während die Pensionsverpflichtungen und die Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der Pen-

sionäre auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens, welches für die VKPB er-

stellt wurde, gebildet wurden, lag für den Anteil der EKiR an den Beihilfe- und Versorgungs-

verpflichtungen für verbeamtete Lehrer, welche in Schulen in NRW in Trägerschaft der EKiR

be schäf tigt wer den, kein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Der Wert wurde durch

Be schluss der Kirchenleitung vom 21.08.2012 festgelegt und unverän dert aus der Eröffnungs bi-

lanz über nom men.

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Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß den Beiträgen an die Versorgungskasse ange-

passt.

Die Beihilferückstellungen wurden an das versicherungsmathematische Gutachten angepasst.

Die Berechnung der Beihilfe- und Versorgungsverpflichtungen für Lehrer bemisst sich nach

dem nicht-refinanzierten Anteil (6 v.H.) des durchschnittlichen Wertes der Pensionsrückstellun-

gen für Lehrer aus NRW. Ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Höhe der Bei-

hilfe- und Versorgungsverpflichtungen wurde bisher nicht eingeholt.

III. Sonstige Rückstellungen

Unter den sonstigen Rückstellungen werden u.a. Beträge ausgewiesen, die aus früheren

zweckbestimmten Umlagen stammen und bis 2011 als kamerale Rücklagen geführt wurden.

Neben dem Personalplanungsfonds Pfarrbesoldung (12,36 Mio. EUR Vorjahr: 14,51 Mio. EUR)

und den KED-Mitteln (4,34 Mio. EUR Vorjahr: 4,25 Mio. EUR) handelt es sich um den Perso nal-

ausgleichsfonds der Kirchenkreise (4,75 Mio. EUR Vorjahr: 4,91 Mio. EUR) und den Fonds für

Notstände in der EKD 1,59 Mio. EUR (wie Vorjahr).

Der Personalplanungsfonds Pfarrbesoldung wurde um rd. 2,1 Mio. EUR aufgrund gleichlau-

tender Beschlüsse des Finanzausschusses, des Kollegiums und der Kirchenleitung aufgelöst

(vgl. Abschn. 4.2.1.3.10 und 4.2.1.3.12). Grund hierfür war die Endabrechnung der Son der-

haushalte 2016 und 2017.

Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich um den Pensionsfonds (2,00 Mio. EUR Vor jahr

2,32 Mio. EUR), die EKD-Umlage 1,10 Mio. EUR (Vorjahr 1,08 Mio. EUR) und die Rück stel lung

Heimerziehung (ehemals „Heimkinderfonds“) mit 1,99 Mio. EUR (Vorjahr: 2,49 Mio. EUR).

Es bestehen weitere Rückstellungen i.H.v. 5,96 Mio. EUR (Vorjahr 6,37 Mio. EUR). Hierbei han-

delt es sich u.a. um Rückstellungen für Urlaub und Mehrarbeit der Mitarbeitenden, Rück stellun-

gen für ATZ, Wartestandsbeamte, Sabbatjahre (Beamte) und die Rückstellung für die Unfall ver-

sicherung der Mitarbeitenden (die Endabrechnung findet im Jahre 2019 statt).

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Des Weiteren sind unter den sonstigen Rückstellungen Aufwendungen für nicht gezahltes

Sa nierungsgeld für die angestellten Mitarbeitenden für die Jahre 2016 bis 2018 i.H.v. rd. 1,6

Mio. EUR passiviert. Die Kirchenleitung hat am 14.09.2018 in der Ein füh rungs verordnung zur

Wirt schafts- und Verwal tungsverordnung (vgl. KABl. 2018, S. 260) beschlossen, für die Jahre,

in de nen die KZVK keine Bei träge (Sanierungsgeld) erhoben hat (2016 bis 2018), spätestens

ab dem Jah r 2018 Rückstellungen zu bilden (basierend auf Durchschnitts werte der gezahl ten

Bei trä ge der let zen drei Jahre).

Die benannte Rückstellung für Sanierungsgelder wird ab dem Jahr 2019 über 25 Jahre

er folgswirksam aufgelöst, um die durch die fehlenden Beitragsjahre entsprechend höher aus ge-

fallenen Stärkungsbeiträge (neues „Sanierungsgeld“, welches durch die KZVK erhoben wird)

ab zufedern.

4.2.1.3.12 Passiva D. Verbindlichkeiten

31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR1. Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern 2.889.009,74 2.507.284,902. Verbindlichkeiten ggü. kirchl. Körperschaften 46.160.662,34 25.650.403,363. Verbindlichkeiten ggü. öffentl.-rechtl. Körpersch. 0,00 0,004. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 5.021.012,42 4.802.161,175. Darlehensverbindlichkeiten 4.017.608,54 5.054.535,256. Sonstige Verbindlichkeiten 48.166.455,42 39.740.433,27

Summe 106.254.748,46 77.754.817,95

Die Salden der jeweiligen Positionen sowie die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten stimmen

mit den An ga ben im Verbindlichkeitenspiegel überein.

Zu 1: Es handelt sich um weiterzuleitende Kirchensteuern für Angehörige der Bun des wehr. Die

Kirchensteuer dieser Kirchenglieder wird der EKiR zugeleitet. Die EKiR leitet die se Mittel an die

entsprechenden Kirchenkreise weiter. Der ausgewiesene Saldo stimmt mit der OP-Liste über-

ein. Debitorische Kreditoren werden nicht ausgewiesen. Es wurden manuelle Umgliede rungen

(Korrekturen) der Positionen dieser Verbindlichkeiten vorgenommen.

Zu 2: Es werden u.a. Verbindlichkeiten ggü. den Kirchenkreisen aus dem landeskirchlichen

Finanzausgleich, der Umlage für die Pfarrbesoldung, der Umlage für gesetzlich gesamtkirch-

liche Aufgaben, Staatsleistungen und aus weiteren Umlagen ausgewiesen. Es wurden manu el le

Umgliede rungen (Korrekturen) der Positionen dieser Verbindlichkeiten vorgenom men.

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Debitorische Kreditoren werden im geringen Umfang ausgewiesen und sind durch die einge-

setzte Soft ware bedingt.

Die Verbindlichkeiten ggü. kirchl. Körperschaften umfassen auch Verbindlichkeiten aus zentral

verwalteten Finanzanlagen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Anteile diverser Landeskirchen

am Namibia-Fonds i.H.v. rd. 6,5 Mio. EUR (vgl. Abschn. 4.2.1.3.2).

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten ggü. kirchl. Körperschaften um rd. 20,5Mio. EUR angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Endabrechnung der Son der-haushalte gemäß § 8 Abs. 2 und 3 FAG für die Jahre 2016 und 2017 sowie die Auflösungei ner Rückstellung und eines Sonderpostens (vgl. Abschn 4.2.1.3.10) ggü. den Kirchenkreisenzurückzuführen. Die Auszahlung bzw. Verrechnung erfolgte im Januar 2019.

Zu 4: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus der regulären

Ge schäftstätigkeit der EKiR. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten stimmen mit der entspre-

chen den OP-Liste überein. Es wur den ma nu el le Um glie de run gen (Korrekturen) der Po si tio nen

die ser Ver bind lich kei ten vorge nom men. Die Rech nungs prüfung hat te in den Vor jahren wie-

derholt festgestellt, dass ein Groß teil der Ver bind lich keiten un ter den Ver bind lichkei ten aus Lie-

fe run gen und Leis tungen ausge wie sen wird, ob wohl es sich sachlich um an dere Ver bind lich-

keiten han delte. De bitori sche Kredito ren werden im ge ringen Umfang ausgewiesen und sind

durch die einge setzte Software be dingt.

Zu 5: Die Darlehensverbindlichkeiten wurden planmäßig getilgt. Neue derartige Verbindlich-keiten wurden nicht aufgenommen.

Zu 6: Die Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten ggü.

der VKPB aus der Versorgungssicherung und Beihilfesicherung und ha ben sich im Ver gleich

zum Vor jahr er höht. Der Grund für die se Ver än de rung ist im We sentli chen ei n um rd. 6,4 Mio.

EUR höhe rer zu sätzli cher Ver sor gungssi che rungs bei trag an die VKPB als im Jahre 2017. Zah-

lungs wirk sam wurde der Vor gang im März 2019.

4.2.1.3.13 Passiva E. Passive Rechnungsabgrenzung

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

E. Passive Rechnungsabgrenzung 4.428.292,83 3.584.398,14

Bei den passiven transitorischen Posten handelt sich überwiegend um Abschläge von öffent-lichen Betriebs kostenzuschüssen für das Jahr 2019, welche bereits im Jahre 2018 zah lungs-wirksam gewor den sind.

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Die Steigerung um rd. 844 TEUR im Vergleich zum Vorjahr ist im Kern auf eine im De zember

2018 eingegangene Staatsleistung, welche wirtschaftlich dem Jahr 2019 zuzurechnen ist, zu-

rückzuführen.

4.2.1.3.14 Summe der Passiva

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

Summe Passiva 1.806.666.502,79 1.757.183.285,05

4.2.1.4 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung

Bezüglich der detaillierten Darstellung der einzelnen Finanzbuchhaltungskonten in der jeweili-

gen Position in der Ergebnisrechnung verweisen wir auf die Ergebnisrechnung zu die sem Be-

richt, da eine detaillierte Kontendarstellung den Rahmen des Prüfungsberichtes spren gen wür-

de. Im Folgenden stellen wir die Positionen der Ergebnisrechnung dar und nehmen zu ein zel-

nen Positionen im Rahmen unserer Prüfungsschwerpunkte zu der Gewinn- und Verlust rech-

nung nach der KF-VO im Gesamtkostenverfahren Stellung.

4.2.1.4.1 Ordentliche Erträge

31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR

1. Erträge aus kirchlicher/diakonischer Tätigkeit 22.527.621,51 23.364.818,352. Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen 469.299.727,11 452.232.408,963. Zuschüsse von Dritten 99.189.767,77 99.121.989,514. Kollekten und Spenden 1.145.303,67 952.813,375. Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen -95.501,80 -34.811,296. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 947.424,51 865.368,677. sonstige ordentliche Erträge 6.461.396,14 17.576.879,358. Summe der ordentlichen Erträge 599.475.738,91 594.079.466,92

Zu 1: In diesem Bereich werden alle Erträge gebucht, die aus der originären Tätigkeit der EKiR

entstehen. Hierunter werden auch die Erträge erfasst, die aus dem Betreiben von Schu len

(Elternbeiträge, Kostenerstattungen, Entgelte für Unterkunft und Verpflegung) resultieren. In

Aachen, Bonn, Burscheid, Dierdorf, Düsseldorf, Herchen, Hilden und Meisenheim gibt es wei-

terführende Schu len in Trägerschaft der EKiR. Außerdem ist die EKiR Trägerin der Schule für

Circuskinder in NRW. Ins gesamt besuchen rund 8.000 Schülerinnen und Schüler diese kirch-

lichen Schulen.

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In dieser Po sition der Ergebnisrechnung sind auch die Mieterträge der Vermö gens verwaltungdurch die VKPB erfasst. Die VKPB verwaltet im Rahmen einer Kooperations verein barung mitder EKiR di verse Liegenschaften. Es handelt sich um Mieterträge i.H.v. 8.499.368,81 EUR(Vorjahr 7.977.507,93 EUR). Die Immobilienverwaltung betrifft die Bereiche des ehemali gen ka-meralen Sondervermögens „Immobilien“ und „Dienst- u. Mitarbeiterwohnun gen“. Für die seDienstlei stung vergütet die EKiR der VKPB eine Verwaltungskostenumlage. Die Rahmenbe-dingungen dieser Dienstleistung sind durch eine Rahmenvereinbarung über ei ne Kooperationim Bereich Liegenschaften zwischen der VKPB und der EKiR vom 28.03.2012 fest gelegt. DieMieterträge und entsprechenden Aufwendungen werden durch die VKPB in Dortmundge bucht. Liquiditäts wirksam werden diese Erträge und Aufwendungen auf Bankkon ten derEKiR, auf die auch die VKPB Zugriff hat. Des Weiteren sind bei der EKiR Verrech nungs kontenfür Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. der VKPB eingerichtet. Weitere Kon ten für Miet-kautio nen und Neben kostenvorauszahlungen sind eingerichtet.

Die VKPB stellt der EKiR über ein abgelaufenes Jahr Abrechnungspapiere zur Verfügung. Auf-grund dieser Abrechnungspapiere werden dann die Verrechnungskonten und Bankkonten ab-gestimmt, die Erträge und Aufwendungen ermittelt und entsprechend verdichtet gebucht.

Uns liegt der Bericht der Ernst & Young GmbH, Wirt schafts prüfungsgesellschaft, vom 29. Mai2019 über die prüferische Durchsicht der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung der Jah res-abrechnung für das Geschäftsjahr 2018 gemäß der Kooperationsvereinbarung im Be reich Lie-genschaften zwischen der VKPB und der EKiR vor.

Zu 2: In dieser Position sind im Wesentlichen Umlagen wie der übersynodale Finanzausgleichund die Pfarrbesoldungspauschale gemäß FAG etc. ausgewiesen. Nur ein kleiner Teil derKir chen steuer wird von der EKiR direkt vereinnahmt und weiterverteilt; es handelt sich beidie sem An teil um die Kirchensteuer von Angehörigen der Bundeswehr.

Zu 3: In dieser Position sind alle Zuschüsse und Kostenerstattungen von weltlichen Körper-schaften wie Bund, Land, Ge mein den und weiteren Dritten verbucht, welche nicht für nichtin ves ti ve Zwecke ge währt wer den. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Staats-leistungen, Kosteners tat tungen für die in Träger schaft der EKiR betriebenen Schulen undEr stat tungen von Perso nal kosten für den durch die EKiR in öffentlichen Schulen erteilten evan-geli schen Re ligionsun ter richt in den ent sprechenden Bundesländern auf dem Gebiet der EKiR.

Zu 4: Hierüber werden nicht investive freiwillige Zuwendungen (im Wesentlichen Kollekten undSpenden) erfasst, die zum Verbleib im Bereich der Landeskirche und für die Verwendungbe stimmter Aufgaben gewidmet sind.

Zu 5: Auf dem Konto Bestandsveränderungen sind die Veränderungen der Bestände an un-fertigen und fertigen Leistungen erfasst (Vgl. Abschn. 4.2.1.3.4).

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Zu 6: Vereinnahmte öffentliche Zuschüsse zum Anlagevermögen werden als Sonderposten für

die geförderten Vermögensgegenstände passiviert. Anlässlich des AfA-Laufes werden die

ge bilde ten Sonderposten analog zu der AfA der jeweiligen Vermögensgegenstände erfolgs wirk-

sam aufgelöst. Die Konten werden automatisch anlässlich des Abschreibungslaufes

be bucht.

Zu 7: In diesem Bereich werden alle weiteren Erträge des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der

EKiR erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr kommt es zu einer großen Abweichung. Im Vorjahr wur-

de eine Auf lö sung von Rück stel lun gen (rd. 12,7 Mio. EUR) vorgenommen. Grund hier für war

die Auflö sung von Ver sor gungs rück stel lun gen als Anpas sungs maßnahme an das ent-

sprechende Gut achten der Heu beck AG.

4.2.1.4.2 Ordentliche Aufwendungen

31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR

9. Personalaufwendungen 397.182.858,25 386.954.647,9210. Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen 132.657.457,21 130.808.970,1611. Zuschüsse an Dritte 4.711.506,30 5.144.947,8712. Sach- und Dienstaufwendungen 26.044.567,12 25.417.258,3813. Abschreibungen und Wertkorrekturen 6.714.853,51 5.112.619,6614. Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.815.119,21 20.733.023,9815. Summe der ordentlichen Aufwendungen 588.126.361,60 574.171.467,97

Zu 9: Die Abrechnung der Bezüge für Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamte sowie die

Ge haltsabrechnungen der privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden werden durch den Dienst-

leis ter ECKD wahr ge nom men. Die entsprechenden Abrechnungsdaten werden mit Hilfe einer

elek tro nischen Schnittstel le in das Finanzbuchhaltungssystem der EKiR übertragen.

Für den Prüfungszeitraum wurden die eingespielten Daten mit den verbuchten Beträgen auf

den Finanzbuchhaltungskonten durch die geprüfte Körperschaft im Rahmen des internen

Kontrollsystems abgestimmt.

Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr liegt im Rahmen der Tarifsteigerungen des BAT-KF

und der Anhebung der Bezüge für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie von verbeamteten Mitarbei-

tenden.

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Zu 10: Über diese Position werden u.a. folgende Aufwendungen erfasst: Landeskirchliche

Fi nanzausgleichsleistungen gemäß § 9 FAG, gesamtkirchliche Finanzausgleichsleistungen

EKD, lan deskirchliche Umlage, Umlage an die EKD und die UEK, Umlage Diakonisches Werk

der EKD, Um la ge Ostpfarrversorgung, Umlage für die Vereinte Ev. Mission und die Umlage an

die Evan geli sche Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine.

Zu 11: Es handelt sich u.a. um Zuschüsse an (Bundes-)Länder, Gemeinden und Verbände und

Zuschüsse an sonstige Dritte.

Zu 12: In diesem Bereich werden allgemeiner Geschäftsbedarf und die Instandhaltungen imBe reich landeskirchlicher Aufgaben gebucht: u.a. Verbrauchsmaterial im kirchlichen Bereich,Abendmahlbrot und –wein, Kerzen, Blumenschmuck und dergleichen, Trau- und Konfirma tions-präsente, Verteilschriften, Verpflegungs- und Betreuungsaufwand, Lebensmittel, Geträn ke, Wä-sche, Küchenausstattung, Anschaffung von Werkzeugen, Anschaffung (Elektrogeräte, Ar beits-und Werbematerial, Sportgeräte und -kleidung, Einrichtung und Ausstattung), sonsti ger Mate-rialaufwand, Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand, Geschäftsbedarf, Bücher, Zeit schrif ten,Landkarten, Porto, Nebenkosten des Geldverkehrs, Provisionen für Kreditkartenzah lung, Verfü-gungsmittel, Reisekosten, Kosten für die Schülerbeförderung, Kosten für Veranstal tungen, Auf-wand für ehrenamtliche Tätigkeit, Dienst- und Schutzkleidung, Schwerbehinderten abgabe, übri-ge personenbezogene Sachaufwendungen, Aufwand für Aus- und Fortbildung, Lehr- u. Lern-mittel, Schulbücher, Unterbringungs- u. Verpflegungskosten, Reisekosten für Schulfahrten, Ho-norare u. Unterrichtsgelder, Supervisionen, Stipendien, Tagungen und Info veranstaltungen,Kommunikationsaufwand, Öffentlichkeitsarbeit u. Werbung, Kosten der Inter netpräsenz,(Fach-)Veröffentlichung und Dokumentation, Aufwände für die Produktion vonRa dio- und Fern sehsendungen, EDV-Aufwendungen, Miete / Leasing BGA, Leasing Fahrzeu-ge, Rechts- und Beratungskosten, Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Aufwendungen,Be kanntmachungs aufwand, Leihgebühren, Mitgliedsbeiträge, Sonstige Dienstleistungen Drit ter,Mittel zur Gesund heitspflege, Zeitarbeitsfirmen, übrige Verwaltungs- u. Betriebsaufwen dungen,Erstattungen (innerhalb der EKiR und der EKD), Erstattungen (an Dienste, Werke, Sonstige imkirchlichen Bereich und an Dritte), Beschaffung von geringstwertigen Vermögens gegenstän den,Spiel- u. Beschäftigungsmaterial, Instandhaltung von Grundstücken, Außenan lagen, Ge bäudenu. Be triebsvorrichtungen, technischer Geräte, Fahrzeugen, Büchern u. ande ren Me dien, Spiel-u. Be schäftigungsmaterial, sonstiger Ausstattungs- u. Gebrauchsgegen stände, Instandhaltung/Sicherung von Kunst- u. Sammlungsgegenständen, Instandhaltungs aufwand (für Gebäu de, fürGrundstücke, für Modernisierung und vor Neuvermietung), Instandsetzungsaufwand für Ge bäu-de, Schönheitsreparaturen, Restaurierung u. andere Auf wendungen für Archi valien und Scha-densbeseitigungen.

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Zu 13: Die AfA auf das Anlagevermögen und die Finanzanlagen stimmen mit den ausgewiese-

nen Werten im Anlagenspiegel im Wesentlichen überein. Die übrige AfA betrifft im Wesentli-

chen die Forde rungsab schreibung, welche nicht im Anlagenspiegel erfasst ist.

Zu 14: Hierbei handelt es sich um alle sonstigen ordentlichen Aufwendungen: u.a. Versiche-

rungsprämien, Reinigungs- u. Bewachungskosten, Energiekosten, Kosten für Leitungswasser

u. periodenfremde Aufwendungen.

4.2.1.4.3 Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

16. Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit 11.349.377,31 19.907.998,95

Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Betrachtung der Ergebnisrechnung bzw. Ge winn- und

Verlustrechnung beinhaltet das Ergeb nis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit

ge mäß der KF-VO nicht das Finanzergebnis. Es ergibt sich aus der Sum me der ordentli chen

Er trä ge ab züg lich der Sum me der ordentli chen Auf wen dun gen. Das Ergeb nis der kirchli chen

Kör per schaft ist an die ser Stelle posi tiv, da die Er träge die Auf wendun gen über stei gen.

4.2.1.4.4 Finanzergebnis

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

17. Finanzerträge 2.206.806,28 2.526.756,1518. Finanzaufwendungen 1.003.585,52 1.434.741,0819. Finanzergebnis 1.203.220,76 1.092.015,07

Zu 17: In diesem Bereich werden alle Erträge, die im Zusammenhang mit Finanzanlagen unddem Finanzverkehr entstehen, verbucht.

Zu 18: Es handelt sich um Kosten der Finanzverwaltung und ähnliche Aufwendungen.

4.2.1.4.5 Ordentliches Ergebnis

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

20. Ordentliches Ergebnis 12.552.598,07 21.000.014,02

Das ordentliche Ergebnis ist die Summe der ordentlichen Erträge abzüglich der Summe der ordentlichen Aufwendungen inklusive des Finanzergebnisses. Es bedeutet, dass die EkiRei nen (Buch-)Gewinn, auch unter der Berücksichtigung des Finanzergebnisses, erwirtschaftethat.

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4.2.1.4.6 Außerordentliches Ergebnis

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

21. Außerordentliche Erträge 6.212.049,87 2.070.173,4222. Außerordentliche Aufwendungen 7.066.424,49 6.227.930,4523. Außerordentliches Ergebnis -854.374,62 -4.157.757,03

Zu 21: Die außerordentlichen Erträge setzten sich u.a. zusammen aus dem Veräußerungserlös

von Grundstücken und Gebäuden über Buchwert i.H.v. rd. 1,09 Mio. EUR. Mit Beschluss des

Kollegiums vom 12.09.2017 wurden aufgrund einer Portfolioanalyse der VKPB bebaute Grund-

stücke aus dem Bereich der Vermögensverwaltung verkauft.

Des Weiteren wurden aus der Veräußerung von Finanzanlagen und aus der Kurswerterholung

sowie der damit verbundenen Buchwerterholung von Finanzanlagen rd. 683,7 TEUR an außer-

ordenlichen Erträgen generiert.

Ein weiterer wesentlicher außerordentlicher Ertrag konnte durch die Auskehrung des Vermö-

gens der "Medienverband der Evanglischen Kirche im Rheinland gGmbH" i.H.v. rd. 2,7 Mio.

EUR erzielt werden. Die EKiR war Alleingesellschafter der Gesellschaft. Auf der Landessynode

2015 wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung be schlossen, die Ge sellschaft aufzulö sen.

Die übrigen außerordenlichen Erträge betreffen überwiegend nicht verbrauchte Staats leis tun-

gen aus Vorjahren, welche abgegrenzt wurden und im Jahr 2018 ertragswirksam eingebucht

wor den sind (rd. 1,7 Mio. EUR).

Zu 22: Die außerordentlichen Aufwendungen resultieren i.H.v. rd. 1,8 Mio. EUR aus der

Ab gren zung von Staatsleistungen in Folgejahre.

Weitere außerordentliche Aufwendungen sind aus dem Verkauf von Finanzanlagen unter Pari

i.H.v. rd. 225 TEUR entstanden.

Die übrigen außerordentlichen Aufwendungen sind durch die Anpassung der Ver sorgungs rück-

stellung an das entsprechene finanzmathematische Gutachten entstanden.

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4.2.1.4.7 Jahresergebnis

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

24. Jahresergebnis vor Steuern 11.698.223,45 16.842.256,9925. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 180,00 240,0026. Jahresergebnis 11.698.043,45 16.842.016,99

Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem ordentlichen Ergebnis unter Einbeziehung des außer-

ordentlichen Ergebnisses. Das Jahresergebnis der Ev. Kirche im Rheinland weist für das Haus-

haltsjahr 2018 einen Jahresüberschuss i.H.v. 11.698.043,45 EUR aus.

4.2.1.4.8 Ergebnisverwendung

31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

1. Übernahme Jahresergebnis 11.698.043,45 16.842.016,992. Entnahmen aus Rücklagen 2.325.654,65 2.011.438,483. Einstellungen in Rücklagen 3.302.418,58 2.916.826,824. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,005. Bilanzergebnis 10.721.279,52 15.936.628,65

Zu 2: Bei den Entnahmen aus Rücklagen handelt es sich im weitgehend um die Auflösung von

Tei len der SEP-Rücklage (Instandhaltungsrücklage) für einzelne Immobilien (vgl. 4.2.1.3.9).

Zu 3: Die Einstellung in Rücklagen umfasst maßgeblich die Bildung von SEP-Rücklagen für

di verse Immobilien, welche gemäß Anlage 14 zu § 118 Abs. 2 KF-VO gesetzlich vorgeschrie-

ben sind.

Das Bilanzergebnis ergibt sich aus dem Jahresergebnis zuzüglich der Entnahmen aus Rück-

lagen und abzüglich der Einstellungen in Rücklagen. Für das Haushaltsjahr 2018 fällt das

Bi lanz er gebnis der Ev. Kirche im Rheinland mit 10.721.279,52 EUR positiv aus.

4.2.1.5 Feststellungen zum Anhang

Der Anhang wurde gemäß § 128 KF-VO ordnungsgemäß aufgestellt.

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4.2.1.5.1 Risikostruktur der Finanzanlagen

Wir haben geprüft, ob die Kapitalanlagen die Kriterien der Anlagerichtlinien vom 08. Juli 2016,

veröffentlicht im KABl 2016, S. 207, geändert durch Beschlüsse vom 13. März 2017 bzw. 28.

April 2017 (KABl. S.136) erfüllen. Die Berechnung der Anlagerestriktion gliedert sich in drei

Phasen. Zunächst müssen die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu gehören eine

de fensive Anlagestrategie für das gesamte Geldvermögen und eine ausgewogene Streuung

der Risiken. Die Anlagen müssen nachhaltig sein. Darüber hinaus werden folgende Maximal-

werte vom gesamten Geldvermögen festgelegt:

Maximalwert für die Anlage vom gesamten Geldvermögen

Liquidität – kurzfristige Anlagen (z. B. Girokonto, Tagesgeldkonto, Geldmarktfonds, Festgelder)

bis 100 %

Ertragswerte – mittel- u. langfristige Anlagen (z. B. Wachstumssparen, Jahresgelder, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere)

bis 100 %

Substanzwerte – Beteiligung an der Substanz eines Unternehmens (z. B. Aktien, Aktienfonds, Aktienanteile in gemischten Anlageformen)

bis 30 %

Sachwerte (z. B. offene Immobilienfonds) bis 10 %Rohstoffe (z. B. Rohstofffonds) bis 5 %

Schließlich hat sich die Vermögensanlage an Risikoklassen zu orientieren. In der Finanzwelt

wird der Risikogehalt einer Geldanlage anhand von Risikoklassen bewertet. Die Ratingein-

stufungen von international anerkannten Ratingagenturen sind zu beachten. Unter Berücksich ti-

gung der Maximalwerte ist das gesamte Geldvermögen gemäß den nachstehenden Risiko klas-

sen anzule gen:

Risikoklassen

Anteil amgesamtenGeld-ver-mögen

Risikogehaltder Geldanla-ge

gängige Einstufung der Risikoklasse deut-scher BankenEinstufung Risikoklasse laut EU-Gesetzge-bung bei Fondsanlagen (wAI = wesentlicheAnlegerinformationen)

Beispiele:

100 % geringesRisiko

Konservativ (Risikoklasse 1) = Substanzer-haltung, hohe Sicherheits- und Liquiditätsbe-dürfnisse mit nur geringer Renditeerwartung,Stabilität und kontinuierliche Entwicklung derAnlage gewünscht; Toleranz gegenüber ge-ringen Kursschwankungen.Entspricht üblicherweise der Risikoklasse „bis2“ in den wAI.

- Einlagen bei Banken mit Einlagen sicherung Bundesfinanzierungsschätze- Geldmarktfonds

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70 % mäßigesRisiko

Risikoscheu (Risikoklasse 2) = Sicherheits be-dürfnisse überwiegen Liquiditätsbedarf undRenditeerwartung, höhere Rendite als beikonservativer Risikobereitschaft gewünscht;Toleranz gegenüber geringen bis mäßigenKursschwankungen.Entspricht üblicherweise der Risikoklasse „bis4“ in den wAI.

- festverzinsliche Wertpapiere mit guter Bonität (bis A-)- Renten fonds - Vermögensverwaltung- gemischte Fondsanlage und Spezialfonds mit Renten- schwerpunkt- offene Immobilienfonds- Garantiefonds - Fonds mit Wertsicherungs- strategie

30 % erhöhtesRisiko

Risikobereit (Risikoklasse 3) = Sicherheit undLiquidität werden höherer Renditeerwartunguntergeordnet; langfristig rendite- / kursge-winn-orientiert; Tole ranz ge gen über mäßigenbis teilweise star ken Kurs schwan kungen undge gebenenfalls Ka pital verlusten.Entspricht üblicherweise der Risikoklasse „bis6“ in den wAI.

- festverzinsliche Wertpapiere mit mittlerer Bonität (bis BBB-)- Aktienfonds mit europäischen und internationalen Standardaktien- Geschäftsanteile/Genussrechte ei ner Genossenschaftsbank - Fondsanlagen mit erhöhtem Risiko

0 % hohesRisiko

Spekulativ (Risikoklasse 4) = Streben nachkurzfristig hohen Renditechancen überwiegtSicherheits- und Liquiditätsaspekte. Inkauf-nahme von erheblichen Kursschwankungenund Kapitalverlusten.Entspricht üblicherweise der Risikoklasse „bis7“ in den wAI.

- Einzelaktien - Aktienfonds Emerging Markets - Fondsanlagen mit hohen Risiken

0 % sehr hohesRisiko

Hoch spekulativ (Risikoklasse 5) = Nutzunghöchster Renditechancen bei hohem Risikounter Inkaufnahme von Totalverlusten.Entspricht üblicherweise der Risikoklasse „bis7“ in den wAI.

- Optionen- Optionsscheine- geschlossene Immobilienbeteiligungen

Die Ratings der im Bestand gehaltenen Anleihen sind regelmäßig (mindestens jährlich) zu über-

prüfen. Sollte ein Mindestrating unterschritten werden, so muss diese Anleihe innerhalb von

sechs Monaten aus dem Bestand verkauft werden.

Übersicht Bonitätsbewertungen

Moo-dy's

Standard

&Poor‘

s

Fitch Bonitätsbewertung

Sehr gute Anleihen

Aaa AAA AAA Beste Qualität, geringstes AusfallrisikoAa1 Aa2 Aa3

AA+ AA AA-

AA+ AAAa-

Hohe Qualität, aber etwas größeres Risiko als die Spitzengruppe

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Gute Anleihen

A1 A2 A3

A+ A A-

A+ AA-

Gute Qualität, viele gute Investmentattribute, aber auch Elemente, die sich bei ver-änderter Wirtschaftsentwicklung negativ auswirken können

Baa1Baa2Baa3

BBB+ BBB BBB-

BBB+ BBB BBB-

Mittlere Qualität, aber mangelnder Schutz gegen die Einflüsse sich verändernder Wirtschaftsentwicklung

spekulative Anleihen

Ba1 Ba2 Ba3

BB+ BB BB-

BB+ BB BB-

Spekulative Anlage, nur mäßige Deckung für Zins-und Tilgungsleistungen

B1 B2 B3

B+ B B-

B+ B B-

Sehr spekulativ, generell fehlende Charakteristika eines wünschenswertenInvestments, langfristige Zinszahlungserwartung gering

Junk Bonds (hoch verzinslich, hoch spekulativ)

Caa Ca C

CCC CCC

CCC CC C

Niedrigste Qualität, geringster Anlegerschutz in Zahlungsverzug oder in direkter Gefahr des Verzugs

D D Sicherer Kreditausfall, (fast) bankrott Quelle: Handelsblatt | Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren (9. Ausgabe 2009).

Unsere Überprüfung der Rating-Einschätzungen der Finanzanlagen ergab keine we sent li chen

Beanstandungen.

4.2.1.5.2 Verbindlichkeitenspiegel

Der Verbindlichkeitenspiegel wurde ordnungsgemäß erstellt.

4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung gemäß § 123 Abs. 1 KF-VO wurde ord nungs ge mäß er stellt.

Die Anlage zur Kapitalflussrechnung gemäß § 126 Abs. 4 KF-VO wurde ordnungsgemäß

er stellt.

4.2.1.7 Feststellungen zum Abschluss des Haushaltsbuches

Der Abschluss des Haushaltsbuches wurde erstellt. Aufgrund des Umfanges (159 Seiten)

ha ben wir den Abschluss des Haushaltsbuches diesem Bericht nicht beigefügt.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem

Der kirchliche Prüfungsstandard „Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher

Stellen gemäß § 7 Abs. 1 RPG“ Abschnitt 5.6.3 Tz. 88 schreibt die Prüfung des IKS vor. Hier zu

gehö ren u.a.:

· Einschätzung des internen Kontrollsystems durch Einsichtnahme in externe Prüfbe richte,

· Funktion der internen Aufsicht gemäß § 105 KF-VO,

· Vorhandensein interner Kontrollen bzw. des IKS (Revision, im Ablauf integrierte

Prüfmaßnahmen insbesondere der Finanzbuchhaltung)

· Beachtung gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Personal und Geschäftsvertei lung

gemäß § 96f. KF-VO, Vergabe von Anordnungs- und Feststellungsbefugnissen gemäß

§ 106 ff. KF-VO).

Die Funktionalität des IKS kann in einer prozessorientierten Prüfung nachvollzogen werden. Da-

her analysiert die Rechnungsprüfung einzelne Geschäftsprozesse und deren Teilprozesse, um

im Sinne eines Geschäftsprozessmanagements Abläufe in der Arbeitsorganisation nachzu-

vollziehen bzw. abzubilden und ggf. Problemfelder und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

Unsere Ergebnisse sollen die Kirchenleitung bei der Steuerung der Geschäftsprozesse unter-

stützen und helfen, das interne Kontrollsystem gezielt auszubauen. Für die Rechnungsprüfung

ist die Erhebung und Analyse dieser Prozesse ein wichtiges Instrument, um Risikobewertun gen

der Geschäftsbereiche vornehmen zu können und die Prüfung möglichst effizient für alle Betei-

ligten zu planen und durchzuführen.

4.2.1.8.1 Analyse externer Prüfberichte

Für den Prüfungszeitraum haben wir folgende externe Prüfberichte eingesehen:

· Bericht über die prüferische Durchsicht der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung des Jah-

res ab schlusses für das Geschäftsjahr 2018 gemäß der Kooperationsvereinbarung im Be-

reich Lie genschaften zwischen der Gemeinsamen Versorgungskasse für Kirchen beamte,

Dort mund und der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf. Die prüferi sche

Durchsicht wurde durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

durchgeführt. Eine prü feri sche Durch sicht be schränkt sich in er ster Li nie auf Befragun-

gen von Mit ar bei ten den und auf analyti sche Beurteilungen und bietet deshalb nicht die

durch eine Ab schluss prü fung er reichba re Sicherheit. Da die Prüfungsgesellschaft auf-

tragsgemäß keine Ab schlussprüfung durchge führt hat, wurde kein Bestätigungsvermerk

er teilt (vgl. Ab schn. 2.3.1.4).

·

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· Betriebsprüfung „Landespfarramt für Notfallseelsorge der EKiR", Be triebs num mer

21018322. Prü fung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach § 28p Vier tes Buch

So zial ge setz buch (SGB IV). Bescheid vom 06.02.2018. Prüf zeit raum 01.01.2014 bis

31.12.2017. Keine Fest stellungen.

· Betriebsprüfung „Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung der EKiR", Be triebs num-

mer 78060159. Prü fung des Gesamtsozialversi che rungs bei tra ges nach § 28p Vier tes

Buch So zial ge setz buch (SGB IV). Bescheid vom 06.02.2018. Prüf zeit raum 01.01.2014

bis 31.12.2016. Keine Fest stellungen.

· Betriebsprüfung „Paul Schneider Gymnasium", Be triebs num mer 51106071. Prü fung der

Zahlung der Künstlersozialabgabe nach § 28p Abs. 1a Viertes Buch Sozialgesetz bu ch

(SGB IV). Be scheid vom 26.04.2018. Prüf zeit raum 01.01.2013 bis 31.12.2017. Keine

Fest stel lungen.

· Betriebsprüfung „Martin-Butzer-Gymnasium", Be triebs num mer 54738981. Prü fung des

Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach § 28p Vier tes Buch So zial ge setz bu ch (SGB

IV). Be scheid vom 06.02.2018. Prüf zeit raum 01.01.2014 bis 31.12.2017. Es ergab sich

ein geringfügiger Nachzahlungsbetrag.

· Betriebsprüfung „Ev. Studentengemeinde Bonn", Be triebs num mer 32009062. Prü fung

des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach § 28p Vier tes Buch So zial ge setz bu ch

(SGB IV). Be scheid vom 06.02.2018. Prüf zeit raum 01.01.2014 bis 31.12.2017. Keine

Feststellungen.

· Betriebsprüfung „Haus der Stille", Be triebs num mer 54919456. Prü fung des Gesamt-

sozialversicherungsbeitrages nach § 28p Vier tes Buch So zial ge setz bu ch (SGB IV).

Be scheid vom 06.02.2018. Prüf zeit raum 01.01.2014 bis 31.12.2017. Es ergab sich ein

ge ringfügiger Nachzahlungsbetrag.

4.2.1.8.2 Prozessprüfung der Bewirtschaftung von Finanzanlagen Nachschau

Im Rahmen der Prüfung des Internen Kontrollsystems haben wir im Vorjahr auch die Pro zes sezur Ver mö gensanlage und –verwaltung geprüft. Unsere Prüfungsnachschau hat ergeben, dassin diesem Prozess keine Änderungen vorgenommen wurden. Wir stellten erneut fest, dassdurch Mitarbeitende des LKA keine Ent schei dungen über den Erwerb oder den Ver kauf von Fi-nanzanlagen getroffen werden. Aus weislich ei ner Prozessbeschreibung über die Ver wal tungder Fi nanzanlagen der EKiR vom 09.07.2018 ver gibt die EKiR Mandate „im Rahmen von Ver-mö gensverwaltungsmandaten und Spezial fonds“. Dabei erfolgt die Auswahl von ent-sprechenden Kreditinstituten durch den Fi nanzdezer nenten aufgrund von Referenzen „unterAn wendung der geltenden Anlagerichtli nien, dem Dienstleis tungsangebot/Preis und der dispo-nierbaren Liquidität.“

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Bevorzugt werden Kreditinsti tute aus gewählt, „die bereits ein kriterienges tütztes Manage ment

verfolgen, Erfah rung im Nachhaltig keitsansatz haben, innerhalb der Risi koklassen einen eher

konservativen Ansatz verfolgen und nachvollziehbar die Werthaltigkeit von Unternehmen

an hand von Krite rien prü fen und am Markt etabliert sind.“

Fondsmanager bzw. Vermögensverwalter der Kreditinstitute berichten im Anlageausschuss.

Der Bericht erfolgt schriftlich und mündlich. Mitglieder des Anlageausschusses sind der Fi nanz-

dezernent, der Referent für die Vermögensverwaltung der KD-Bank, ein Vertreter der Depot-

bank sowie Fondsmanager und Teamleitung als Berichterstat ter. Die An la geaus schüs se ta gen

zweimal pro Geschäftsjahr. Dem Finanzausschuss der Lan dessy node bzw. der Lan des synode

wird ein Finanzbericht zur Verfügung gestellt, dessen Grundlage ein konsoli dierter Be richt der

KD-Bank über alle Vermögensanlagen der EKiR ist.

Wir empfehlen - wie im Vorjahr -, den Prozess weiterzuentwickeln, da im Be richts zeit raum die

An lagerichtlinien 2017 nicht bzw. nicht vollumfänglich eingehalten wor den sind (Vgl. Abschn.

2.3.1.3).

4.2.1.8.3 Prozessprüfung im Dezernat 5.1 Finanzen - Anlagenbuchhaltung - Nachschau

Im Vorjahr hatten wir die Arbeitsprozesse der Anlagenbuchhaltung einer Prüfung unterzogen.

Hinsichtlich unserer im Vorjahr getroffenen Feststellungen haben wir keine signifikanten

Än derungen festgestellt. Insbesondere bestehen weiterhin folgende Sachverhalte:

· Die Soll-Prozesse der Anlagenbuchhaltung sind überwiegend nicht in Form von Prozess-

beschreibungen, Dienstanweisungen oder Ablaufdiagrammen dokumentiert. Für die

Pro zesse in der Buchungssoftware MACH liegt eine Prozessbeschreibung vom

23.07.2012 vor.

· Es besteht keine zentrale Rechnungseingangsadresse. Rechnungen gehen teilweise

di rekt in der Finanzabteilung ein. Teilweise gehen entsprechende Rechnungen auch in

Einrichtungen (z.B. Schulen) oder Fachabteilungen ein.

· Im Rahmen von Einsichtnahme in Eingangsrechnungen haben wir festgestellt, dass die

Rechnungen teilweise an Privatpersonen (Mitarbeitende der entsprechenden Einrich tung)

adressiert sind. In Einzelfällen kaufen auch Mitarbeitende Material für Einrichtun gen ein

und lassen sich das verauslagte Geld erstatten.

·

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· Mitteilungen über Verschrottungen, Verlust, Diebstahl von Anlagevermögen werden der

Anlagenbuchhaltung formlos per E-Mail oder Hausmitteilung i.d.R. durch einen Mitarbei-

tenden mitgeteilt. Zu diesem Sachverhalt wurde durch die Finanzbuchhaltung im

Be richtszeitraum ein Formular entwickelt, welches im Vier-Augen-Prinzip abzuzeichnen

ist.

· Es besteht keine übergreifende Einkaufsabteilung. Einkäufe werden bei einer Viel zahl von

Lieferanten durchgeführt.

Im Rahmen der Nachschau haben wir insbesondere die Einhaltung der Vergabeordnung für

das Dezernat 5.3 Bauen und Liegenschaften des Landeskirchenamtes in Stichproben durch

Einsichtnahme in die Projektsoftware "IMSware" des Dezernates überprüft. Gemäß § 8 der Ver-

ga beordnung ist das Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf bei

be stimmten Ausschreibungen zu beteiligen. Diese interne Vorschrift wurde eingehalten.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass für den Bereich "Bauen und Liegenschaften" in Form der

Vergabeordnung und für den Bereich "Finanzen" im Form der "Anlagerichtlinien" ent-

sprechende "Beschaffungsrichtlinien" vorliegen und im Kern auch eingehalten werden.

Allerdings existiert weiterhin kein integriertes und übergreifendes Beschaffungswesen sowie

keine übergreifende Einkaufsabteilung.

Im Weiteren ist die Rechnungsprüfungsstelle zwar an Ausschreibungen von Bau und Liegen-

schaften über 125 TEUR beteiligt, andererseits aber nicht an Ausschreibungen für bei spiels-

weise Softwareprojekte über 125 TEUR.

Auch wenn keine gesetzlichen Normierungen bezüglich der festgestellten Sachverhalte

be stehen, empfehlen wird angesichts der Größe und der Vielzahl der Einrichtungen der EKiR,

die Prozesse der Anlagenbuchhaltung und des Beschaffungswesens verbindlich zu dokumen-

tie ren. Den Pro zess „Rechnungseingang“ empfehlen wir hinsichtlich einer zentralen Rech-

nungs adres se zu über denken. Aus Grün den der Wirt schaft lich keit re gen wir an, zu son die ren,

ob sich durch ei ne zen trale Ein kaufsab teilung bzw. ein zen trales Be schaf fungs we sen Ein spa-

run gen (bspw. durch ver han del te Kon di tio nen mit wichtigen Liefer an ten) er zielen las sen. Hier-

bei spielen auch ökologische und so ziale As pekte sowie "Nachhaltigkeit" eine Rolle.

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.1.8.4 Evangelisches Büro Nordrhein-Westfalen

Aufgrund eines Hinweises eines Rechnungsprüfungsamtes einer anderen Landeskirche haben

wir das "Evangelische Büro NRW" hinsichtlich Erträgen und Aufwendungen überprüft. Die Be-

zeich nung "Evangelisches Büro NRW" ist eine Kurzform für die offizielle Bezeichnung: "Amt

des Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-

Westfalen". Der Hin weis be zog sich auf nicht an ge mes se ne Auf wen dun gen ei nes Beauftrag ten

ei ner anderen Landeskirche in einem anderem Bundesland. Rein vorsorglich haben wir

da her das entsprechende Abrechnungsobjekt analysiert und entsprechende Belege einge-

sehen. Un sere Überprüfung ergab keine Feststellungen.

4.2.1.8.5 Übertragung von Finanzbuchhaltungsdaten in die ERP-Software Wilken P5

Aufgrund der in Abschn. 2.3.1.1 erläuterten Einführung einer neuen ERP-Software wurden

Fi nanzbuchhaltungsdaten im Jahre 2019 aus der bisher verwendeten Software MACH über-

tragen. Da aus derartigen Übertragungen auch Rückschlüsse auf das Interne Kontrollsystem zu

ziehen sind, haben wir die Übertragungsprozesse zum Teil begleitet und die über tragenen Da-

ten in Sichproben abgestimmt. Hinsichtlich der Datenübertragung ergaben sich keine Fest-

stellun gen.

4.2.1.8.6 Analyse von Beteiligungsgesellschaften

Im Rahmen der Überprüfung der Finanzanlagen haben wir die Beteiligung an der

"Internationales Evangelisches Tagungszentrum Wuppertal GmbH" aufgrund der Analyse des

Berichtes über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 der Gesellschaft überprüft.

Die EKiR ist Alleingesellschafter. Sie hat die durch die VEM ge hal te nen An teile der Ge sell schaft

i.H.v. 15 TEUR lt. Urkunde eines Notars vom 08.01.2019, ver handelt am 19.12.2018, für 1,-

EUR über nommen (gleichlautende Be schlüs se aus No vem ber 2018 durch das Kolle gium, dem

Fi nanz aus schuss, dem in ner kirchli chen Aus schuss, der Kir chenlei tung und der Ab tei lungskon-

ferenz der Abtei lung 5 des LKA). Das gezeichnete Ka pi tal der Ge sell schaft be trägt 25 TEUR.

Die Ge sell schaft ist ei ne klei ne Kapi talge sell schaft im Sinne des § 267 HGB.

Die Gesellschaft ist dauerhaft defizitär. Es wurden in den letzten drei Jahren folgende Defiziteer wirt schaf tet: 2016 rd. 591 TEUR, 2017 rd. 601 TEUR, 2018 rd. 666 TEUR.

Durch die Gesellschafter wurden diverse Beratergesellschaften zwecks betriebswirtschaftlicherStel lungnahme zur Gesellschaft beauftragt, welche zu einer Dauerverlustprognose ka men.

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Im Jahre 2015 wurde der Gesellschaft durch die EKiR 1,6 Mio. EUR als zusätzliches Kapital zurVerfügung gestellt, welches die Gesellschaft in den folgenden Jahren ab ge rufen hat.(Beschlüsse aus dem Jahre 2015 der Kirchenleitung, des Kollegiums, der Abteilungskonferenzder Abteilung II und dem Finanzausschuss).

Die EKiR hat ggü. der Gesellschaft den Rangrücktritt ihrer Forderungen erklärt, was bedeutet,dass Forderungen anderer Gläubiger vorrangig bedient werden (Beschlüsse aus dem Jahre2015 der Kirchenlei tung, der Abteilungskonferenz der Abteilung II und des Finanzausschusses).

Im Berichtzeitraum hat die EkiR eine Abschreibung auf Forderungen ggü. der Gesellschafti.H.v. rd. 580 TEUR durchgeführt. Lt. den uns gegebenen Auskünften waren die Ansprüche ver-jährt.

Nach unserer Einschätzung muss die gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft i.H.v. rd. 11

TEUR auf den Erinnerungswert abgeschrieben werden, da davon auszugehen ist, dass die Ge-

sell schaft dau er haft defi zi tär bleibt.

Die EKiR ist an der EIKON Berlin GmbH mit 28,90 v.H. beteiligt. Gegenüber der Gesellschaft

wurde eine Patronatserklärung i.H.v. 1,00 Mio. EUR abgegeben. Das bedeutet, dass eine

schuldrechtliche Erklärung abgegeben wurde, dass die Kreditverpflichtungen der GmbH bis zu

einer Summe von 1,00 Mio. EUR durch die EKiR erfüllt werden, sollte die GmbH Zahlungs-

schwie rig keiten bekommen.

Es bestehen weiterhin Beteiligungen an der Hainstein-GmbH mit 5,00 v.H. und der Kir chen-

buchportal GmbH mit 3,00 v.H.

Die Hainstein-GmbH erwirtschaftet seit Jahren negative Jahresergebnisse und hat strukturelle

Schwierigkeiten. Die Kirchenbuchportal GmbH ist bilanziell überschuldet, hat aber seit dem Jah-

re 2017 wieder positive Jahresergebnisse erwirtschaftet.

Für die beiden benannten Beteiligungen sollte eine Abschreibung vorgenommen werden, da die

Beteiligungen zur Zeit nicht werthaltig sind.

Die Beteiligungen an der BBZ GmbH (100 v.H.) und der START Zeitarbeit GmbH (7 v.H.) sind

solide und unauffällig.

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Gemäß § 16 KF-VO darf die kirchliche Körperschaft Unternehmen in einer Rechtsform des

pri vaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn unter anderem die wirtschaftliche

Grund lage des Unternehmens gesichert ist und sich die kirchliche Körperschaft nicht zur Über-

nah me von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet. Die vorge-

nannten Ausführung sind im Wesentlichen in den § 34 WiVO übernommen worden, welcher

seit dem 01.01.2019 anzuwenden ist.

4.2.1.8.7 Ordnungsmäßigkeit der Daten und Datenverarbeitungssysteme

Die Beurteilung des Internen Kontrollsystems setzt auch eine Beurteilung der Ordnungsmä ßig-

keit der rechnungslegungsrelevanten Daten und Datenverarbeitungssysteme voraus.

Im LKA der EKiR war im Berichtszeitraum die MACH Software Version 1.84, Revision 1 der

MACH AG, Lübeck, im Einsatz. Die genutzte Software verfügt über kein Testat zur Einhal tung

der Ord nungsmäßigkeit nach IDW PS 880. Der IDW PS 880 "Die Prüfung von Softwa repro-

dukten" ist ein Prüfungsstandard (PS) des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW). Es liegt kein

Testat, son dern lediglich ei ne Bescheinigung nach IDW PS 880 vom 26.10.2017 über die

Durch füh rung ei ner Soft ware prü fung der Wirt schaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schla ge

Part ner schaft vor. Lt. Be scheinigung ermöglicht die Fi nanz buch haltungssoftware MACH in der

ge prüf ten Ver sion 1.8 (Stand April 2017) bei sach ge rech ter An wendung eine den Grund sätzen

ord nungsmä ßi ger Buchfüh rung entspre chende Rech nungsle gung. Lt. den uns gegebenen Aus-

künf ten liegt keine ak tuel lere Bescheinigung oder ein Testat vor.

Aufgrund von Hinweisen von Rechnungsprüfungen anderer Landeskirchen besteht bezüglich

der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung mit der MACH Software ein Problem. Im Rahmen der

Prüfung der Vollständigkeit der Buchungsjournale und der Belegnummernfolge wurden auch

dort Be leglücken mit fehlenden Elementen festgestellt. Aufgrund dieser Hinweise haben wir den

Da tenbestand des Berichtszeitraumes ebenfalls einer Prüfung unterzogen.

Belegnummernfolge bedeutet für die MACH Software die Journalnummernfolge. Im Jour nal

werden alle Geschäftsvorfälle einer Periode in chronologischer Reihenfolge aufge zeichnet. Da-

mit dient das Journal als Grundlage der Buchführung und zur Übertragung der einzel nen Vorfäl-

le in das Hauptbuch. In einem Journal werden alle Geschäftsfälle ei nes Unter nehmens chrono-

logisch erfasst.

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Im Rahmen der Prü fung der Vollständigkeit des Buchungsjournals bzw. der Belegnummern-

folge haben auch wir für den Be richts zeitraum Beleglücken mit feh len den Belegen festgestellt

(in der MACH-Software werden vergebene Buchungsjournalnummern als "Belege" bezeichnet).

Auf grund feh len der Proto kollierung kann nicht mehr nachvollzogen werden, was die Ursache

für die se Lücken ist.

Prüfungen anderer Rechnungsprüfungseinrichtungen in anderen Landeskirchen haben erge-

ben, dass ein Teil der Be le glücken durch die Mandantenbuchführung auf der jeweiligen

Da tenbank (neben weite ren Grün den wie "gelöschten Belegen") erklärt wer den kön nen. Das

be deu tet, dass auf einer Mach-Da tenbank meh re re Mand an ten buch füh run gen be stehen und

feh lende Belegnum mern bei einem Mand anten ei nem an de ren Mand an ten und umgekehrt zu-

ge ordnet werden können. Eine de rartige Überprüfung ist extrem ressourcenaufwendig. Die Prü-

fun gen ei ner externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ha ben er ge ben, dass weitere feh len de

Be leg num mern nicht voll ständig ge klärt wer den kön nen. Lt. den uns vor lie genden Infor ma tio-

nen hat die Fa. MACH AG sich bisher nicht ab schlie ßend zu dem Pro blem geäußert.

Gemäß § 98 Abs. 3 KF-VO müssen die Eintragungen in die Bücher vollständig, richtig, zeit ge-

recht und geordnet vorgenommen werden, so dass die Ge schäftsvorfälle in ihrer Entstehung

und Ab wicklung nachvollziehbar sind. Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung in den Büchern

darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ur sprüngliche Inhalt nicht mehr feststell bar

ist. Auch dürfen solche Veränderungen nicht vorge nommen werden, deren Beschaffenheit es

un gewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen können wir die Vollständigkeit der Rechnungs-

legung derzeit nicht abschließend beurteilen.

4.2.1.8.8 Datenanalyse MACH Finanzbuchhaltungsdaten

Wir haben die Finanzbuchhaltungsdaten des geprüften Mandanten für den Berichtszeitraum

über die sogenannte GDPDU-Schnittstelle (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit

di gitaler Un terla gen) auslesen lassen. Die ausgelesenen Daten haben wir mit Hilfe einer Prü-

fungssoftware einer Analyse unterzogen.

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Wir haben folgende Feststellungen aus dieser Datenanalyse getroffen:

Haben-Buchungen auf Soll-Konten

Prüfungsziel ist die Analyse von Konten, die üblicherweise nur im Soll bebucht werden.

Diese Buchungen sind nach weiterer Analyse plau si bel. Es handelt sich zum gro ßen Teil um

au to ma ti sierte AfA-Buch un gen, manuelle Wertkorrekturen, Skonto-Buchungen und Bank-

Buchungen usw.

Soll-Buchungen auf Haben-Konten

Prüfungsziel ist die Analyse von Konten, die üblicherweise nur im Haben bebucht werden.

Diese Buchungen sind nach weiterer Analyse plausibel. Es handelt sich z.B. um AfA auf Son-

derposten und um Auflösungen von Sonderposten und passiver Rechnungsabgrenzung.

Buchungen mit unüblich kurzen Buchungstexten oder fehlenden Buchungstexten

Es wurden nur sehr wenige Datensätze gefunden. Es handelt sich um Buchungen, bei

wel chen der Bu chungstext schlicht vergessen wurde oder um extrem kurze Buchungstexte.

Buchungen und Buchungserfassungen an Wochenenden und Feiertagen

Es wurde eine Anzahl von Datensätze gefunden. Ganz überwiegend wurden diese Buchungen

automatisiert über durch Schnittstellen verbundene Software (IMSWare) verursacht. Die rest-

lichen manuellen Buchungen haben wir mit dem Mandanten besprochen. Hier sollte ge prüft

werden, war um die Bu chun gen zustande ka men und ob die je wei li ge Arbeitszeit (z.B. Home-

office) ge neh migt war.

Soll-Buchungen auf Erlöskonten

Es handelt sich überwiegend um betragsmäßig (Cent Bereich) sehr geringfügige AfA Kor rek tur-

en, wel che zum Teil mit umgekehrten Vorzeichen auf Erlöskonten gebucht werden. Die rest li-

chen in Stich pro ben überprüften Buchungen sind plausibel.

Haben-Buchungen auf Aufwandskonten

Auch hier handelt es sich überwiegend um betragsmäßig (Cent Bereich) sehr geringfügige AfA

Korrekturen, welche zum Teil mit umgekehrten Vorzeichen auf Aufwandskonten gebucht wer-

den. Die restlichen in Stichproben überprüften Buchungen sind plausibel.

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Ungewöhnliche Buchungen - Wiederkehrende Aufwendungen

Es handelt es sich zum überwiegenden Teil um Buchungen im Rahmen der Bezüge und

Ge häl ter un d im Rah men der AfA, wel che na tur gemäß oft mals über ei nen gewis sen Zeit raum

gleich blei ben de Be träge um fas sen.

Buchungen durch nicht personalisierte Benutzer

Es handelt sich hierbei um automatisierte Buchungen, welche über Schnittstellen zu anderen

Softwaresystemen realisiert werden. Dies trifft beispielsweise auf die Software "IMS-WARE" zu,

wel che durch das Dezernat 5.3 "Bauen und Liegenschaften" der Abteilung 5 "Finanzen und

Diako nie" ge nutzt wird.

Zeitnahes Buchen: Erfassungsdatum - Buchungsdatum

Es wurden Vorgänge gefunden, bei denen die Zeit von der Erfassung bis zur Buchung min-

destens 14 Tage gedauert hat. Es handelt sich beispielsweise um Belege, welche länger

ge prüft und geklärt werden mussten, bis eine endgültige Verbuchung durchgeführt wurde.

Die vorgenannten Ausführungen dokumentieren, dass die Buchhaltungsdaten re gel mä ßig und

zeit nah ausge wertet und über prüft werden sollten. Hierbei handelt es sich um zeitintensive

Tä tig kei ten. Ty pisch er weise ist dies eine originä re Tätig keit einer In nen revi sion im Rah men des

In ter nen Kon troll systems. Der Gesetz geber hat in der ab dem 01.01.2019 an zu wen denden

Wirt schafts- und Verwal tungs ordnung (WiVO) nor miert, dass die kirchlichen Kör per schaften

ver pflichtet sind, die Ord nungsmäßigkeit und die Ri sikominimierung im Verwal tungs handeln als

Teil eines Risi kom ana gements mit einem inter nen Kontrollsystem sicher zu stellen. Gemäß § 9

Abs. 2 Wi VO prüft die Innenrevision die Maß nahmen des Risikom anage ments und des IKS und

gibt Emp fehlun gen zu Verbesserungen im Organi sationsablauf. Gemäß § 86 Abs. 7 WiVO soll

eine In nenre vi sion eingerichtet werden, wenn Art und Umfang der Fi nanz buchhal tung es erfor-

dern.

4.2.2 Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage

4.2.2.1 Vorbemerkung

Mit der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 wurde erstmals ein vollständiger Nach weis über

das Vermögen und die Schulden der Ev. Kirche im Rheinland auf der Basis des Neu en Kirch-

lichen Finanzwesens NKF vorgelegt. Im Laufe des dar auffolgenden Haushaltsjah res 2012 wur-

den diese Werte fort ge schrieben und zum Stichtag 31.12.2012 in einer Schlussbi lanz bilan ziert.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.2.2 Die Struktur der Posten der Aktiva

Nachstehend sind die Werte der Bilanzpositionen des Jahresabschlusses denen des Vorjah res

ge genübergestellt und weisen die prozentualen Anteile an der Bilanzsumme aus.

Bilanz Anteil Bilanz Anteil D D

31.12.2018summeBilanz-

31.12.2017summeBilanz- 2018 / 2017 2018 / 2017

EUR v.H. EUR v.H. EUR v.H.**

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände 735.624,77 0,04 253.181,23 0,01 482.443,54 0,03

Nicht realisierbares Sachanlagevermögen 80.692,17 0,00 74.717,75 0,00 5.974,42 0,00

Realisierbares Sachanlagevermögen 147.617.272,69 8,17 148.261.630,41 8,44 -644.357,72 -0,04

Sonder- und Treuhandvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Finanzanlagen 184.283.881,47 10,20 182.163.025,69 10,37 2.120.855,78 0,12

Umlaufvermögen

Vorräte 1.141.051,17 0,06 992.435,57 0,06 148.615,60 0,01

Ford. aus Kirchensteuern 2.889.009,74 0,16 2.507.284,91 0,14 381.724,83 0,02

Ford. an kirchliche Körperschaften 97.832.825,02 5,42 84.702.755,03 4,82 13.130.069,99 0,75

Ford. an öffentl.-rechtl. Körperschaften 6.355.803,04 0,35 5.747.829,73 0,33 607.973,31 0,03

Ford. aus Lieferungen und Leistungen 6.665.725,92 0,37 4.289.015,03 0,24 2.376.710,89 0,14

Sonstige Ford. u. Vermögensgegenstände* 1.313.728.537,45 72,72 1.293.312.199,87 73,60 20.416.337,58 1,16

Liquide Mittel 33.022.671,50 1,83 22.397.402,86 1,27 10.625.268,64 0,60

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 12.313.407,85 0,68 12.481.806,97 0,71 -168.399,12 -0,01

Bilanzsumme Aktiva 1.806.666.502,79 100,00 1.757.183.285,05 100,00 49.483.217,74 2,82

* In den Sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ist der Ausgleichsposten für Pensionsrückstellungen i.H.v. 1.312.663.783,91 EUR ent-halten.**Veränderung des jeweiligen Anteils an der Bilanzsumme zum Vorjahr

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.2.3 Die Struktur der Posten der Passiva

Nachstehend sind die Werte der Bilanzpositionen des Jahresabschlusses denen des Vorjah res

gegenübergestellt und weisen die prozentualen Anteile an der Bi lanzsumme aus.

Bilanz Anteil Bilanz Anteil D D

31.12.2018summeBilanz-

31.12.2017summeBilanz- 2018 / 2017 2018 / 2017

EUR v.H. EUR v.H. EUR v.H.***Reinvermögen

Vermögensgrundbestand 3.785.868,61 0,21 3.785.868,61 0,22 0,00 0,00

Pflichtrücklagen (Instanhaltungsrücklage) 27.340.017,64 1,51 26.246.498,76 1,49 1.093.518,88 0,06Freiw. Rücklage Namibia Fond 3.029.828,23 0,17 3.029.828,23 0,17 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2012* 11.242.780,49 0,62 11.242.780,49 0,64 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2013* 15.519.813,39 0,86 15.519.813,39 0,88 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2014** 6.734.457,53 0,37 6.734.457,53 0,38 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2015** 7.179.642,18 0,40 7.179.642,18 0,41 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2016** 197.668,67 0,01 197.668,67 0,01 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2017* 15.936.628,65 0,88 15.936.628,65 0,91 0,00 0,00Bilanzergebnis 31.12.2018 10.721.279,52 0,59 0,00 0,00 10.721.279,52 0,61Summe Reinvermögen 101.687.984,91 5,63 89.873.186,51 5,11 11.814.798,40 0,67

Sonderposten 13.575.793,66 0,75 26.987.576,45 1,54 -13.411.782,79 -0,76

Rückstellungen

Versorungsrückstellungen 1.540.945.733,76 85,29 1.515.998.169,40 86,27 24.947.564,36 1,42

Clearingrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Sonstige Rückstellungen 39.773.949,17 2,20 42.985.136,60 2,45 -3.211.187,43 -0,18Summe Rückstellungen 1.580.719.682,93 87,49 1.558.983.306,00 88,72 21.736.376,93 1,24

Verbindlichkeiten

Verb. aus Kirchensteuern 2.889.009,74 0,16 2.507.284,90 0,14 381.724,84 0,02

Verb. ggü. kirchl. Körperschaften*** 46.160.662,34 2,56 25.650.403,36 1,46 20.510.258,98 1,17

Verb. ggü. öff.-recht. Körperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Verb. aus LuL 5.021.012,42 0,28 4.802.161,17 0,27 218.851,25 0,01

Darlehensverbindlichkeiten 4.017.608,54 0,22 5.054.535,25 0,29 -1.036.926,71 -0,06

Sonstige Verbindlichkeiten 48.166.455,42 2,67 39.740.433,27 2,26 8.426.022,15 0,48Summe Verbindlichkeiten 106.254.748,46 5,88 77.754.817,95 4,42 28.499.930,51 1,62

Passive Rechnungsabgrenzung 4.428.292,83 0,25 3.584.398,14 0,20 843.894,69 0,05

Bilanzsumme Passiva 1.806.666.502,79 100,00 1.757.183.285,05 100,00 49.483.217,74 2,82

* Die jeweiligen Bilanzergebnisse der Jahre 2012, 2013 und 2017 sind in der EKiR-Bilanz als "Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr" ausgewiesen mit ins-gesamt 42.699.222,53 ausgewiesen.**Die Bilanzergebnisse 2014, 2015 und 2016 wurden in die freie Rücklage eingestellt.*** Veränderung des jeweiligen Anteils an der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr.

4.2.3 Finanzlage

Die Einführung des NKF soll die Transparenz über die kirchliche Körperschaft erhöhen

(„Maximale Transparenz“). Höhere Transparenz unterstützt die Verantwortlichen der kirchli chen

Körperschaft bei der Leitung und Führung. Letztlich ist eine hohe Transparenz auch eine ver-

trauenssichernde Maßnahme den Kirchengliedern gegenüber und beantwortet die Frage, wofür

die Kirchensteuern verwendet werden.

Die Berechnung von geeigneten Kennzahlen und Liquiditätsgraden ist ein Werkzeug, welches

der kirchlichen Körperschaft durch die Einführung des NKF zur Verfügung steht.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Betriebswirtschaftlich werden liquide Mittel nach der "Liquidierbarkeit" (Umwandlungsfähigkeit in

Geld/Bargeld) der Vermögensge genstände des Umlaufvermögens in drei Ordnungen aufge teilt,

die in einer Rangfolge nach abnehmender Liquidität sortiert werden. Zu den liquiden Mit teln der

1. Ordnung gehören die bereits vorhandenen Bargeld- und Kassenbe stände sowie Bankgutha-

ben. Einfach und kurzfristig zu transformierende Vermögenswerte wie Wertpa piere des Umlauf-

vermögens sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilden die 2. Ord nung. Zu den

liquiden Mitteln der 3. Ord nung ge hören relativ aufwendig und mittelfris tig um wandelbare Ver-

mögenswerte wie Warenbestände oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Die Liquiditätslage per 31.12.2018:

Bilanz Bilanz D31.12.2018 31.12.2017 2018 / 2017

EUR EUR EUR Liquide Mittel 33.022.671,50 22.397.402,86 10.625.268,64./.Kurzfristiges Fremdkapital Kurzfristige Rückstellungen 9.773.388,67 10.316.880,70 -543.492,03 Kurzfristige Verbindlichk. < 1 Jahr 86.590.235,66 60.941.192,83 25.649.042,83 PRAP 4.428.292,83 3.584.398,14 843.894,69 Liquidität 1. Ordnung -67.769.245,66 -52.445.068,81 -15.324.176,85+ kurzfristige Forderungen kurzfristige Forderungen < 1 Jahr 114.808.117,26 98.076.615,83 16.731.501,43 ARAP 12.313.407,85 12.481.806,97 -168.399,12 Liquidität 2. Ordnung 59.352.279,45 58.113.353,99 1.238.925,46+ Vorräte 1.141.051,17 992.435,57 148.615,60 Liquidität 3. Ordnung 60.493.330,62 59.105.789,56 1.387.541,06

Unter den kurzfristigen Forderungen werden alle Forderungen und sonstigen Vermögensge-

genstände, mit Ausnahme des Ausgleichspostens für Versorgungslasten, ausgewiesen. Den

Betrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten haben wir dem Verbindlichkeitenspiegel entnommen.

Der Ausgleichsposten für Versorgungslasten ist in der Liquiditätsdarstellung nicht berücksich-

tigt, da er zwar im Umlaufvermögen ausgewiesen wird, aber zur Deckung der langfristigen Ver-

sorgungsrückstellungen dient.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018Ev. Kirche im Rheinland

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Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Die Liquiditätsgrade per 31.12.2018:

Bilanz Bilanz D31.12.2018 31.12.2017 2018 / 2017

v. H. v. H. v. H.Liquiditätsgrad ILiquide Mittel x 100 32,76 29,93 2,84Kurzfristiges Fremdkapital

Liquiditätsgrad II(Liquide Mittel + Kurzfr. Ford.) x 100 158,89 177,65 -18,76Kurzfristiges Fremdkapital

Liquiditätsgrad III(Liquide Mittel + Kurzfr. Ford. + Vorräte) x 100 218,90 256,62 -37,72Kurzfristiges Fremdkapital

Der Liquiditätsgrad II besagt, dass die vorhandene Liquidität einschließlich der kurzfristigen For-

derungen ausreicht, um die kurzfristigen Verpflichtungen (kurzfristige Rückstellungen und Ver-

bindlichkeiten) zu bedienen.

Da bedeutsame Positionen der landeskirchlichen Bilanz - insbesondere die Versor gungsrück-

stellungen, der hiermit korrespondierende Ausgleichsposten für Versor gungs lasten, aber auch

die Rückstellungen aus ehemaligen kameralen Rücklagen - nicht eindeutig langfristigen oder

kurzfristigen Vermögens- und Kapitalpositionen zuge ordnet werden können, ist die Berech nung

und Interpretation betriebswirtschaftlicher Kennzahlen (insbesondere der Deckungsgra de) pro-

blematisch. Die Finanzbuchhal tungskonten müssen sachgerecht wie im Kontenplan vorgese-

hen bebucht werden, da mit wirtschaftliche Kennzahlen korrekt berechnet werden kön nen und

erst dadurch eine entsprechende Aussagekraft entfalten.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018 Ev. Kirche im Rheinland

4.2.4 Ertragslage

Zur Ertragslage verweisen wir auf die durch die geprüfte Stelle gegeben Ausführungen im An­

hang und auf unsere Ausführungen in diesem Bericht im Abschnitt 4.2.1.4 Feststellungen zu

einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung, in dem wir die ordentlichen Erträge und die Fi­

nanzerträge dargestellt und erläutert haben.

4.3 Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung ist die Rechtmä­

ßigkeitskontrolle des Verwaltungshandeins unter haushaltsrechtlichen und finanzwirtschaftli­

ehen Gesichtspunkten.

Wir verweisen hier auf den Abschn. 4.2.1.8.

5. Schlussbemerkung

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses zum 31 .12.2018 der Ev. Kirche im Rhein­

land in den Monaten April bis November 2019 (mit diversen Unterbrechungen) durchgeführt.

Über unseren Bestätigungsvermerk unterrichten wir in Abschnitt 2.2. dieses Berichtes. Wir

erstatten diesen Bericht nach bestem Wissen und Gewissen.

Düsseldorf, 25. Oktober 2019

55

Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Huelsmann
Textfeld
Düsseldorf, 11. November 2019
Huelsmann
Textfeld
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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 1 - Ergebnisrechnung 2018

Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

Gesamtergebnisrechnung

I. Ergebnisrechnung

1. Erträge aus kirchlicher/diakonischer Tätigkeit 22.527.621,51 23.364.818,3540 Erträge aus kirchlichen Aufgaben 3.258.111,81 4.069.900,4941 Umsatzerträge 0,00 0,0042 Erträge aus Grundvermögen und Rechten 9.664.901,66 9.154.258,2643 Erträge aus Ersatz- und Erstattungsleistungen 9.604.608,04 10.140.659,60

2. Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen 469.299.727,11 452.232.408,9644 Kirchensteuern 0,00 0,0045 Finanzausgl., Zuweisungen und Umlagen a.d. kirchlichen Bereich 469.299.727,11 452.232.408,9646 Erträge aus Sondervermögen 0,00 0,00

3. Zuschüsse von Dritten 99.189.767,77 99.121.989,5147 Zuschüsse von Dritten 99.189.767,77 99.121.989,51

4. Kollekten und Spenden 1.145.303,67 952.813,3748 Kollekten und Spenden 1.145.303,67 952.813,37

5. Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen -95.501,80 -34.811,2949 Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen -95.501,80 -34.811,29

6. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 947.424,51 865.368,6750 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 947.424,51 865.368,67

7. sonstige ordentliche Erträge 6.461.396,14 17.576.879,3551 Erträge aus dem Abgang von und aus Zuschreibung zu Gegen-ständen des mobilen Anlagevermögens 883,25 4.100,0052 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3.913.693,58 12.731.598,7853 sonstige ordentliche Erträge 2.546.819,31 4.841.180,57

8. Summe der ordentlichen Erträge 599.475.738,91 594.079.466,92

9. Personalaufwendungen 397.182.858,25 386.954.647,9260 Personalaufwand 379.475.294,84 369.679.396,5961 Aufwendungen zur Versorgungssicherung 6.180.446,49 6.566.581,7262 Versorgungsaufwendungen 10.485.498,40 10.030.418,5963 sonstige Personalaufwendungen 1.041.618,52 678.251,02

10. Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen 132.657.457,21 130.808.970,1664 Kirchensteuererstattung und -verrechnung (Clearing) 0,00 0,0065 Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen an denkirchl. Bereich 132.628.617,88 130.765.963,5566 Aufwendungen für Sondervermögen 28.839,33 43.006,61

11. Zuschüsse an Dritte 4.711.506,30 5.144.947,8767 Zuschüsse an Dritte 4.711.506,30 5.144.947,87

12. Sach- und Dienstaufwendungen 26.044.567,12 25.417.258,3868 Lebensmittel, Verpflegungs- u. Betreuungsaufw., Materialaufw. 3.558.058,90 3.473.306,14

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 1 - Ergebnisrechnung 2018

Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

69 Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand 14.057.582,85 13.566.844,6970 Aufwendungen für Ersatz- und Erstattungsleistungen 692.187,22 723.460,3871 Ausstattung und Instandhaltung 7.736.738,15 7.653.647,17

13. Abschreibungen und Wertkorrekturen 6.714.853,51 5.112.619,6672 Abschreibungen und Wertkorrekturen 6.714.853,51 5.112.619,66

14. Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.815.119,21 20.733.023,9873 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen undimmateriellen Anlageverm. 28.112,81 26.123,4774 Abgaben, Besitz- und Verkehrssteuern, Versicherungen 9.109.874,60 8.950.145,4975 Zuführung zu Sonderposten 1.125.332,34 1.209.737,5276 Sonstige ordentliche Aufwendungen 10.551.799,46 10.547.017,50

15. Summe der ordentlichen Aufwendungen 588.126.361,60 574.171.467,97

16. Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit 11.349.377,31 19.907.998,95

17. Finanzerträge 2.206.806,28 2.526.756,1557 Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen 2.155.573,91 2.475.209,3958 Zinsen und ähnliche Erträge 51.232,37 51.546,76

18. Finanzaufwendungen 1.003.585,52 1.434.741,0877 Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen 111.341,49 128.530,6678 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 892.244,03 1.306.210,42

19. Finanzergebnis 1.203.220,76 1.092.015,07

20. Ordentliches Ergebnis 12.552.598,07 21.000.014,02

21. Außerordentliche Erträge 6.212.049,87 2.070.173,4259 Außerordentliche Erträge 6.212.049,87 2.070.173,42

22. Außerordentliche Aufwendungen 7.066.424,49 6.227.930,4579 Außerordentliche Aufwendungen 7.066.424,49 6.227.930,45

23. Außerordentliches Ergebnis -854.374,62 -4.157.757,03

24. Jahresergebnis vor Steuern 11.698.223,45 16.842.256,99

25. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 180,00 240,00

26. Jahresergebnis 11.698.043,45 16.842.016,99

II. Ergebnisverwendung

1. Übernahme Jahresergebnis gem I. Zeile 26 11.698.043,45 16.842.016,992. 831-832 Entnahmen aus Rücklagen 2.325.654,65 2.011.438,483. 833-834 Einstellungen in Rücklagen 3.302.418,58 2.916.826,824. 25 Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00

5. Bilanzergebnis 10.721.279,52 15.936.628,65

III. Nachrichtlich: Berechnung Haushaltsergebnis1. Übernahme Bilanzergebnis gemäß II. Zeile 5 10.721.279,52 15.936.628,652. Entnahmen aus Rücklagen zur Finanzierung von Investitionen 0,00 0,003. Einstellungen in Rücklagen zur Finanzierung von Investitionen 0,00 0,004. Haushaltsergebnis 10.721.279,52 15.936.628,65

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 2 - Kapitalflussrechnung 2018

Kapitalflussrechnung

ta JahrEisüberschuss

1b Jahresfehlbetrag

2 Abschreibungen

3a Zuführung Sonderposten

3b Auflösung Sonderposten

4a Zunahme Rückstellungen

4b Abnahme Rückstellungen

5a Buchgewinn aus Anlageabgängen

Sb Buchverlust aus Anlageabgängen

Ga Zunahme der Vorräte, Forderungen, ARAP

Sb Abnahme der Vorräte, Forderungen, ARAP

7a Zunahme der Verbindlichkeiten, PRAP

7b Abnahme der Verbindlichkeiten, PRAP

8a Sonstige zahlungsunwirksame Autwendungen

Sb Sonstige zahlungsunwirksame Erträge

9 Investitionen in Finanzanlagen (abzgl. Abgänge FA)

10 Darlehenstilgung

11 Kapitalfluss aus faulender Geschäftstätigkelt

12 Erlös aus Sachanlageverkäufen

13 Investitionen in Sachanlagen

14 Erhaltene Fördermittel und Zuwendungen von Dritten für Investitionen

15 Erlös aus Finanzanlageverkäufen

16 Darlehensaufnahme

17 Kapitalfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

18 Saldo aller zahlungswirksamen Veränderungen

Nachrichtlich: Summe der Bankguthaben Kassenbestände zum 1.1. Summe der Bankguthaben, Kassenbestände zum 31.12. davon freie Mittel zum 31 .12. davon Qebundene Mittel zum 31.12

Landeskirchenamt Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Vor- Ergebnis zelchen des

HH-Jahrea EUR

2018 Berechnvng + 10.721.279,52 €

Be-rechnung 0,00€

Berechnung + 4.602.324,35 €

Berechnung + 1 078 585.85 €

B&rechnung 14.893.741 ,70 €

Berechnung + 21.736.376,93 €

Berechnung 0,00€

Berechnung t .086.215,54 €

Betechnung + 253.355,81 €

B&roehnung 36.893.033,08 €

Berechnung + 0,00€

Berechnung + 30.462.924,82 €

Berechnung 0,00€

Berechnung + 4.676.981 ,13 €

Berechnung 2.483.307,49 €

Betechnung 3.299.385,23 €

Berechnung 1.036.926,71 €

Berechnu~ 13.839.218,66 €

Berechnung + 1.086.215,54 €

Berechnung 5.229.621,86 €

Berechnung + 403.373,08 €

Berechnung + 526.083.22 €

Eintrag + Bere<::hnung · 3.213.950,02 (

Berechnung 10.625.268,64 €

Eintrag 22.397.402,86 € Etnlrag 33.022.671,50 €

Veränderung Bankbestand 10.625.268,64 € Saldo Cash·Fiow 10.625.268.64 €

DIHerenzll-------"0'-',0"'0--=!€1

Fortgeschr. Vergleich Ansatzdes Ansatz! HH-Jahres Ergebnis

EUR E~R 2

10.721.279,52 €

0,00€

4.602.324,35 €

1.078.585,85 €

14.893.741 ,70€

21.736.376,93 €

0,00€

1.086.2t5,54 €

253.355,81 €

36.893.033,08 €

0,00€

30.462.924,82 €

0,00€

4.676.981 ,13 €

2.483.307,49 €

3.299.385,23 €

1.036.926,71 €

0,00€ 13.839.218,66 €

1.086.215,54 €

5.229.62t ,86 €

403.373,08 €

526.083,22 €

0,00€

0,00€ ·3.213.950,02 (

0,00€ 10.625.268,64 (

22.397.402,86 € 33.022.671 ,50 €

0,00€ 000€

18.09.2019

Ergebnis Vorjahr

EUR 4

16.842.016,99 €

0,00€

8.082.898,42 €

395.114,98 €

881.128,46 €

0,00€

78.407.389,05 €

2.008.814,42 €

243.217,71 €

0,00€

61.249.000,35 €

0,00€

7.009.352.80 €

11 1.200,74 €

44.036,73€

4.876.085,48 €

1.425.661,64 €

-7.729.019,39 €

1.053.760,00 €

2.356.439,31 €

979.267,81 €

1.441.457,67 €

0,00€

1.118.046,17 €

-6.610.973,22 (

29.008.376,08 ( 22.397.402,86 €

·6.61 0.973,22 € ·6.610.973,22 €

0,00€1

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 2 - Kapitalflussrechnung 2018

Landeskirchenamt Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Anlage 7 zur Kapitalflussrechnung (§ 126 Absatz 4 KF-VO)

Investitionsmaßnahmen

1. Mehrjährige/Darlehensfinanzierte Maßnahmen

Maßnahme A (Baumaßnahme): ...

Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (ggf. anteilig)

Erlös aus Sachanlageverkäufen

Zuführung zu SonderpostenNerbindlichkeiten aus Zuschüssen

Erlös aus Finanzanlageverkäufen

Summe Einzahlungen für Investitionen

Grundstück

Herrichten und Erschließen

Baukosten Standrdleistungsbuch (SLB) 01

Baukosten SLB 02

Baukosten SLB 03

Baunebenkosten

Technische Anlagen

Außenanlagen

Ausstattung und Kunstwerke

Auszahlungen für Investitionen

Summe Auszahlungen für Investitionen

SALDO (ggf. Unterfinanzierung durch Aufnahme von Darlehen zu decken)

Maßnahme B (keine Baumaßnahme): ...

Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (ggf. anteilig)

Erlös aus Sachanlageverkäufen

Zuführung zu SonderpostenNerbindlichkeiten aus Zuschüssen

Erlös aus Finanzanlageverkäufen

Summe Einzahlungen für Investitionen Auszahlungen für Investitionen

Summe Auszahlungen für Investitionen

Saldo (ggf. Unterfinanzierung durch Aufnahme von Darlehen zu decken)

2. Zusammengefasste sonstige Investitionen

Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (ggf. anteilig)

Erlös aus Sachanlageverkäufen

Zuführung zu SonderpostenNerbindlichkeiten aus Zuschüssen

Erlös aus Finanzanlageverkäufen

Summe Einzahlungen für zusammengefasste sonstige Investitionen

Auszahlungen für Investitionen

Summe Auszahlungen für zusammengefasste sonstige Investitionen

SALDO (von Darlehen zu decken)

Ergebnis GF 2018 EUR

-

0

0

0

0

0

0

13.839.219

1.086.216

403.373

526.083

15.854.891

5.229.622

5.229.622

10.625.269

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland

Anlage 3 - Bilanz zum 31.12.2018

AKTIVA PASSIVA

Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 735.624,77 253.181,23

II. Nicht realisierbares Sachanlagevermögen

1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 0,00 0,002. Bebaute Grundstücke 70.911,00 70.911,003. Glocken, Orgeln, Techn. Anlagen und Maschinen 3.766,54 3.806,754. Kulturgüter, Kunstwerke, bes. sakrale/liturgische

Gegenstände, Einrichtung und Ausstattung 6.014,63 0,005. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen 0,00 0,00

Summe nicht realisierbares Sachanlagevermögen 80.692,17 74.717,75

III. Realisierbares Sachanlagevermögen

1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 5.162.367,90 5.162.367,902. Bebaute Grundstücke 124.194.259,01 127.240.878,213. Technische Anlagen und Maschinen 496.951,96 455.588,454. Kunstwerke, sonstige Einrichtung und Ausstattung 14.078.934,33 14.491.841,915. Fahrzeuge 924.832,60 853.865,086. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen 2.759.926,89 57.088,86

Summe realisierbares Sachanlagevermögen 147.617.272,69 148.261.630,41

IV. Sonder- und Treuhandvermögen 0,00 0,00

V. Finanzanlagen

1. Kapitalanlagen 115.261.958,18 114.151.715,362. Absicherung von Versorgungslasten 63.746.989,31 62.497.048,343. Beteiligung und verbundene Unternehmen 935.967,32 935.405,004. Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen 4.338.966,66 4.578.856,99

Summe Finanzanlagen 184.283.881,47 182.163.025,69

Summe Anlagevermögen 332.717.471,10 330.752.555,08

A. Reinvermögen

I. Vermögensgrundbestand 3.785.868,61 3.785.868,61

II. Rücklagen, Sonstige Vermögensbindungen

1. Pflichtrücklagen 27.340.017,64 26.246.498,762. Freiwillige Rücklagen und Kollekten 17.141.596,61 16.943.927,943. Kapitalvermögen 0,00 0,00

Summe Rücklagen, Sonst. Vermögensbindungen 44.481.614,25 43.190.426,70

III. Bilanzergebnis 53.420.502,05 42.896.891,20

Summe des Reinvermögens 101.687.984,91 89.873.186,51

B. Sonderposten

I. Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen 5.104.337,75 4.991.899,45II. Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw. 1.382.596,32 1.064.047,14III. Erhaltene Investitionszuschüsse u. Ä. 7.088.859,59 7.201.080,66IV. Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen 0,00 0,00V. Sonstige Sonderposten 0,00 13.730.549,20

Summe Sonderposten 13.575.793,66 26.987.576,45

C. Rückstellungen

I. Versorgungsrückstellungen 1.540.945.733,76 1.515.998.169,40II. Clearingrückstellungen 0,00 0,00III. Sonstige Rückstellungen 39.773.949,17 42.985.136,60

Summe Rückstellungen 1.580.719.682,93 1.558.983.306,00

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland

Anlage 3 - Bilanz zum 31.12.2018

AKTIVA PASSIVA

Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 1.141.051,17 992.435,57

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.141.051,17 992.435,57

Summe Vorräte 1.141.051,17 992.435,57

II. Forderungen

1. Forderungen aus Kirchensteuern 2.889.009,74 2.507.284,912. Forderungen an kirchliche Körperschaften 97.832.825,02 84.702.755,033. Forderungen an öffentl.-rechtl. Körperschaften 6.355.803,04 5.747.829,734. Forderungen aus Lieferung und Leistung 6.665.725,92 4.289.015,035. Sonst. Forderungen u. Vermögensgegenstände 1.313.728.537,45 1.293.312.199,87

Summe Forderungen 1.427.471.901,17 1.390.559.084,57

III. Liquide Mittel

1. Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere 0,00 0,002. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 33.022.671,50 22.397.402,86

Summe Liquide Mittel 33.022.671,50 22.397.402,86

Summe Umlaufvermögen 1.461.635.623,84 1.413.948.923,00

C. Aktive Rechnungsabgrenzung 12.313.407,85 12.481.806,97

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern 2.889.009,74 2.507.284,902. Verbindlichkeiten ggü. kirchl. Körperschaften 46.160.662,34 25.650.403,363. Verbindlichkeiten ggü. öffentl.-rechtl. Körpersch. 0,00 0,004. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 5.021.012,42 4.802.161,175. Darlehensverbindlichkeiten 4.017.608,54 5.054.535,256. Sonstige Verbindlichkeiten 48.166.455,42 39.740.433,27

Summe Verbindlichkeiten 106.254.748,46 77.754.817,95

E. Passive Rechnungsabgrenzung 4.428.292,83 3.584.398,14

Summe der Aktiva 1.806.666.502,79 1.757.183.285,05 Summe Passiva 1.806.666.502,79 1.757.183.285,05

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

La.ndeskirchenamt'der .Evangelischen Kirche im Rheinland .

ANHANG

zum Jahresabschluss

31.12.2018

1. Allgemeine Angaben

Das Landeskirchenamt derEvangelischen Kirche im Rheinland (nachfolgend .LKA" genan'nt) erstellte

den Jahresabschluss zum 31 .12.2018 nach den Vorschriften der Verordnung über das kirchliche Fi­

nanzwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland (KF-VO) in der Fassung vom 26. November

2010, zuletzt geändert durch Verordnung itom 1. Februar 2019 . .

Der Anhang wurd~ nach den Bestimmungen der§§ 128 f.f. KF-VO erstellt.

2. Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Positionen der Bilanz sowie der Ergebni?­

rechriung entspricht den Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsgrundsätzen der KF-VO. ln 2012

wurden die Nutzungsdauern von Immobilien gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der KF-VO vom 04. Juli 2014 verlängert. ' ·

Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Zugänge zu den be(eits in der Eröffnungsbilanz gebildeten Festwerten .in Höh'e von rd. 140 T€ wurden.

als Aufwand gebucht.

Geringwertige Anlagegüter mit ~nschaffungskosten zwischen 250,00 € und 800,00 € netto wurden .in

einer Summe sofort abgeschrieben.

Das Anlagevermögen ist um planmäßige lineare Abschreibungen gemindert worden.

Die Nutzungsdauern s.ämtlicher Vermögensgegenstände wurden gemäß der Richtlinie für ·die N~t­zungsdauer von Vermögensgegenständen, Anlage 10 zu§ 116 Abs'. 3 KF-VO angesetzt.

Verbin~lichkeiten wurden mit ihren Rückzah.lungsbetr~gen passiviert.

2.1 Anlagevermögen ' ' I ,

Die. Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Der Buchwert des An-

lagevermögens insgesamt ist im Berichtsjahr um ca. 1,96 Mio. € gestiegen. Im Einzelnen ist das im­

materielle.Anlagevermögen um ca. 482 T€ gestiegen. Der Zugang im Bereich der immateriellen Ge­

genstände in Höhe von ca. 576 T€ erklärt sich durch die Anschaffung der ersten Programme der neu­

en Finanzsoftware .. Software für die Finanzbuchhaltu~g \:'Vilken PS" in Höhe von 551 T€.

Die Summe des realisierbaren Anlagevermögens ist um ca. 644 T€ gesunKen, hier inbegriffen die

bebauten Grundstücke, die um ca. 3 Mio. € gesunken sind sowie der Bereich Kunstwerke, sonstige

Einrichtung und Ausstattung mit einem RücKgang von ca. 413 T€. Fahrzeuge haben um ca. 71 T€ im

Bestand zugenommen.

Die Anlagen im Bau haben um ca. 2,7 Mio. € zugenommen.

,/

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirchUches flnanzwesen

Davon entfielen auf die Sanierung des ,.Wohnheim Köln" ca. 1,9 Mio:, auf die Innensanierung des .

,.SWH ~aarbrücken" 0,6 Mio. € und der Rest .auf mehrere kleinere Projekte.

Aufgrund der Portfolio-Analyse der Immobilien zu'r Kapitalanlage durch die Versorgungskasse (LKA

Beschluss vom 12.9.2017) wurden jetzt die ersten Objekte verkauft. Diese Verkaufe erfolgten zur Be­

reinigung des über die VKPB verwalteten lmmobiiienbesitzes.

Die Erlöse verteilen sich auf den Grundbesitz "Am BockskothEm 25" und ,.Beckbuschstr. 15".

Der Gesamterlös aus· dem vorgeschlagenen Verkaufspaket soll wieder in. Wohnimmobilien inv~stiert werden.

Als Sondervermögen wurde 2013 der sogenannte .Namibia Fonds" angesetzt. An diesem Fonds ha-

ben bisher folgende Institutionen A~teil~ gehaiten: · ·

Evangelische Kirche im Rheinland -

• Evc;~ngelisch~ Kirche Westfalen

• Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

• Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vereinigte Evangelische Mission

Mit der Eingliederung des "Namibiafonds" aus dem Sonder- und Treuhandvermögen in die Finanzan­lagen kann eine bessere Anlagestrategie realisiert werden.

Die Verwaltung des Namibiafonds erfolgt durch das LKA. Weitere zentral verwaltete Finanzanlagen iri. Höhe von ca. 6,5 Mio. € sind ebenfalls a(.!f der Aktivseite in den .Finanzanlagen" enthalten. Korres­

pondierend dazu findet sich auf der Passivseite unter den "Verbindlichkeiten aus zentral verwalteten

Finanzanlagen" der Betrag von ca. 6,5 Mio. € und in den freien ROcklageil von 3,0 Mio. €.

Das LKA verfügt über Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen, Rückstellungen und Kapitalver­

mögen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte nach den Bewert(.!ngsgrundsatzen der KF-VO, insbesondere wurde§ 117 der KF-VO beachtet. Es erfolgten Zu- oder Abschreibungen auf den

Marktwert. Der Bereich Finanzanlagen ist um ca. 2,121 Mio. € angestiegen. Hierbei sind die Kapitalan­

lagen· um ca. 1,1 10 Mio. € gestiegen. Die Absicherung Versorg(.!ngslasten ist um ca. 1,259 Mio. € af')gestiegen.

• I

Seite 2 von 23

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

\

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

Die Risikostruktur der Finanzanlagen stellt sich wie folgt dar:

neues kircbUches finanzwesen~r

;'f}'J'!:.~j!7~~-;-t~~~Jf11fWl"~F~:r~, ;11;~T·-~.T7S/ii""~;;.-;-•ii1)~G·..-~ ~ f; ~r~ •T·~·z -;~l=~f'"P--~~f::e~l!B~~~Tf(7-7~~ ... .A~"''"1'f,~ "'i~~.fr'· A.~ 'l 1«:,.. lt~~ .• :·~·.· ;,.:.·._ ·'"el·~· ( :\I .... ~J~"-" .. " ::tlf/Jl,,,,..l--. \p·--o),.J.,·,, .. ; ~ .... { ..... J.r. ... ·t''"""vt!c. f!f.~{:~i.~ ":· ~~~.-, ( }·~h!~·~fd~~-~r:b.' rli~;i.~i ~~· .,_,;·T· -~ \,< H' 1:r.• ·f;, ~ \~ ~.:.:.: ::~ l.f~t:( t .;~:~: i~~: 1: .. ~h~~r::;~ :~ l ,;il~f.~ : c ·~~ ~·'!~ ·1~~~.~ 'Dhit:: !~r. ;:_t;~ ~~iff~<-~1''=1·! · ... ::~~~f~it~t;~i;;~~~ffir~ yf:1;:'<~_.' ~ ~ .~t • r ·.: .. ~~ ·,:v~r,t.f!~1J4;~ .. -l;~:.s..;~~J~11!3!~~1-~l~t: w:-~1iltk~·~~~~L.:t_!~~~l:~~ ~JCi&~~:~~~lt~1r:t±~:-~~~~tt:.~l~~~i~~0! i~~ü!t~;Jf ~~: l~-~~~(hl~~~!~T~~ ttr· . .::-rß~~!-"~J:~~rtt~~-~IT~~~.~J.~~~~J~:~~·~7M Bankeinlagen 19.068.296,17 19.068.296,17

Festverzinsliche WP wurden mit den Anschaffungskosten bzw. bei niedrigerem Kurswert

!verzinsliche Wertpapiere mit 100% - Ruckzahlungsanspruch am Stichtag bilanziert.

18.519.102,93 22.699.941,90 Es handelt sich um festverzinst WP - Oberwiegend in

~erzinsliche Wertpapiere ohne Rückzahlungsanspruch 2.542.741,57 2.511.533,80 FremdwahrunQ Aktien und Fonds wurden mitden Anschaffungskosten bzw. bei niedrigerem Kurswert

Aktien und Aktienfonds ~m Stichtag bilanziert

75.131.817.51 129.169.139,97 Freiwilliger VeiSor-.. gungssicherungsbei·trag bei der VKPB. der als Sondergut EKiR verwaltet

Absicherung ~ Versorgungslasten 63.746.989,31 63.746.989,31 wird Die .Ausleihungen

•. beziehen sich auf' gegebene Darlehen, z.B. Energi~palfonds, Wohnraurnfonds. Denkmalschutz, ·

' Kraftfahrzeug- und

: Wohnungsfilrsorgedar· !sonstige Finanzenlagen und· Ausleibungen 3.8211.966,66 3.828.966,66 Iehen etc.

~schensumrne 1~837.914,15 241.024.867,81

!Anteile an kirchlichen Geno.Banken 510.000,00 - 510.000,00

Betei5Q1111Qen 935.967.32 935.967,32

..-Summe aller Finanzanlagen lt. Struktur + Bilanz 184.283.881 47 242.470.83513

Der Buchwert aller in der Struktur genannten Finanzanlagen beträgt insgesamt 184.283.881,47 €.

)

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

/

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

g_eues kirchliches flnanzwesen

Die Entwicklung des gesamten Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel dargestellt.

0,00

~00

0,00

0.00

8.200,6S 0,00 0.00 6.200,6S 0,00 •eo.az 0.00 186,02 ~00

0.00 0,00 0,00 ~.oo 0.00 0.00 0.00 0,00 ~00

6.200_65 0,00 0,00 ~.OO•U8 0,00 268.230,51 80.892,17 ' 74.717,75

0.00 0,00 0,00 0,00 5.162.367,90 0,00 0,00 0.00 0.00 5.182.387.80 5.162.387.90

71"-812,60 0.00 0.00 -$46..501,16 213.104.820

72.471,38 0..00 0.00 0,00 599.787,66

0,00 0,00 ·1.1Dl.054,96 2!6.706.463,71 115.435.363,;1 4.9:18.844,74 ~54.111 11t.oe8.tt1,02 147,8 17.%72,8$1 146..2&1A30,41

0.00

0.00

562.32

0.00 0.00 0.00 0.00

0,00 0.00 0.00 0.00

0.00 0.00 o.oo 926.742,3:2

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-9.~00

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0,00 0.00 · HS.69B.589,28 5.217.836,38 759,387.91 3313.~66 ·1$7,852,84 838.6158,72 4.33&.968,66 1t J)02.266,29

0,00 0.00 ..2'18.421.736.49 188..259.180,18 787.369,28

0,00 0.00 -.220.0113.489,85 U4.854.691,24 117.214.882,53

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirchliches finanzwesen~

2.2 Umlaufvermögen

. Das Umlaufvermögen insgesamt ist in 2018 gegenüber dem Vorjahr um ca. 47,7 Mio. € gestiegen.

Die Position Vorräte hat insgesamt in Höhe! von ca. 149 T€ zugenommen. Das Landeskirchenamt und

seine Ein'richtungen besitzen insbesondere Lebe,nsmittelvorrä_te, Verbrauchsmaterialien sowie zum

Verkauf bestimmte Publikationen. Sie wurden mit dE;!m durchschnittlichen Bezugspreis des Haushalts­

jahrs bewertet. Die Erhöhung der Position Vorräte wurde im Wesentlichen durch den Ansti~g der .Un­

fertigen Erzeugnisse" (noch nicht abgerech·nete Nebenkosten aus Mietverträgen im Zusammenhang

·mit VKPB) in Höhe von 143 T€ sowie den Zugang der Vorräte um ca. 5,6 T€ beeinflusst.

Die Forderungen wurden mit ihren Nennwerten bewertet. Erkannten Risiken wurde durch Einzelwert­

berichtigungen Rechnung getragen. Ende 2018 betrug die Forderungssumme ca. 1.427 Mio. € und

war damit im Vergleich zu 2017 um 37 Mio. € gestiegen. Hierin enthalten sind die Forderungen aus

Lieferungen und Leistungen mit einem Anstieg von ca. 2,4 Mio. € auf ca . .6, 7 Mio. €. ln-diesem Bereich

wurden Forderungen auf Erstattung in Höhe von 580 T€ abgeschrieben, deren Verjährungsfrist eingl:l­

. treten war. Die Forderungen bezogen sich auf das T{:lgeszentrum Wuppe_rtal GmbH. Das LKA hat

inzwischen die restlichen. Anteile des· Tageszentrums übernommen, so dassjetzt hundert Prozent der

Anteile dem LKA gehören. Gestiegen sind irisbesondere die Forderungen an kirc~liche Körperschaf­

ten um ca. 13 Mio. €.

Der Betrag des "Ausgleichsposten Versorgungsrückstellung" ist um ca·. 20,2 Mio. € angestiegen (im

Zusam.menhang hiermit ist auf der Passivseite ebenfalls ein Anstieg der Versorgung~rückstellungen

um ca. 24,9 Mio. € zu verzeichnen).

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

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neues kirchliches · finanzwese~<!

Forderungen 2018-

-~~1g:;r~:;.ji~ ~~~6~t~t=~~~~~~-~~:f:, · ~~.:~·.T;.~F_~(!:f1?: <t~(NV~~! ~~1~J1 p.:;:~·. J~f4;l~~Wf;P~ ~~:'"llff':1~p ä·\ :.!t~r .. ~i',~..l::: "'.q\~·:.-' .• lff-:l·.,~t~~if"/Oi~~o& .. ;.· ;~::; ... .,t.~t'~~·: ·}i~ :' in1·'~lf·l .,·,i-·~~1~ :J ... ~··:f:J}~:~r·.r}:c:.~q !w.o .. un: 1 ....... R..!r •• , ; .. :X.: ... l:::J.!;· • .l~-:.)1 .: ~cUtiJU:..5i.:..~v .. ~t:.....i:r •• :? .. J_.:·Joc~lojj,'_ .• l ..-..~f:!:.. .... ~..... ~:J .. .l.t::l~· ... l

· Forderungen aus Kirchensteuern

110000 Forderungen Kirchensteuer 2.889.009,74 €

Forderungen an kirchliche Körperschaften

139000 sonstige Forderungen kirchlicher Bereich 97.832.825,02 €

Forderungen an öffentlch-rechtliche Körperschaften

128000 Forderungen sonst öffentliche Förderung 6.355.803,04 €

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

141000 Ford aus Lieferungen+ Leistungen 6.665.725,92 €

sonst Forderungen und Vermögensgegenstände

151100 VorschOsse 16.253,78 €

151700 Forderungen sonstige 431 .091 ,94 € .

152950 Forderungen an Finanzamt USt 109.507,28 €

. 154000 Forderungen gegen M_itarbeiter (KK) 24.497,59€

155000 Forderungen gegen Sozialversicherungen 7.580,14 €

159000 sonstige Vermögensgegenstande + Forderungen 475.822.81 €

159300 Ausgleichsposten VRS 1.312.663,783,91 €

Summe Forderur~gen 1.421.471.901,17 €

Liquide Mittel (Bank- und Kassenbestände) wurden mit ihren Nennwerten bilanziert und sind um ca.

10,6 Mio. € gestiegen .

. 2.3 Aktive .Rechnungsabgrenzung

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (gesunken um cc;~. 168 T€) beinhaltet die Beamtenbesol­

dung für den Monat Januar 2019; deren Beträge aber schon im Dezember 2018 ausgezahlt wurden. I

2.4 Reinvermögen

Der Vermögensgrundstock beläuft sich weiterhin auch per E;:nde 2018 auf 3, 786 M'io. €.

Die Rücklagen wurden entsprechend den Regelungen des § 118 KF-VO gebildet. Die Pflichtrücklage

. lnstandhaltungsrücklage" hat um ca. 1,1 Mio. € zugenommen. Die freiwillige Rücklage in Höhe von

ca. 3 Mio. € für den . Namibia Fonds" blieb unverändert.

Die freie Rücklage ist um ca. 198 T€ auf ca. 14,1 Mio. € angestiegen. Hier wurden die Ergebnisse

·2014 und 2015 gemäß Synodenbeschluss 12. Januar 2017 eingestellt. Gemäß Synodenbeschluss

vom 10: Januar 2018 wurde hier ebenfalls der Bilanzgewinn 2016 in Höhe· von 197.668,67 € einge- ·

stellt.

Das Ergebnis 2017 in Höhe von 15,9 Mio. € ist umgebucht worden von dem Konto "Bilanzergebnis"

auf das Konto . Ergebnisvortrag aus Vorjat)r". Auf dem Konto .. Ergebnisvortrag aus Vorjahr" finden sich

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neues kirchUches ' flnanzwese~..-·

auch noch die Bi lanze~gebnisse aus 2012 und 2013; zusammen mit i017 ein Betrag von

42.699.222,53 ~- Das Bilanzergebnis für 2018 beträgt 10.721.279,52 €, so dass'die Bilanzposition

"Bilanzergebnis" inklusive Ergebnisv!Jrtrag aus Vorjahren 53 .420.502,.05 € beträgt

Rücklagenspiegel

2.5 Sonderposten

Der Bereich Sonderposten hat um ca. 13,411J1io.·€ im Bestand abgenommen. Unter' ,.Sonderposten"

werden neben investiven Sonderposten auch Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und Treu­handvermägen sowie Sonderposten für Spenden und Vermächtnisse abgebildet

Insbesondere sind 13.730.549,20 € aufgelöst worden aufgrund der Endabrechnung der Sonderhaus­

halte 2016 und 2017.

Sonderposten sind für erhaltene Investitionszuwendungen Dritter (Zuschüsse von Bund, Land, Kom­

mune, der EKiR, Spenden etc.) gebildet worden. Der Ausweis von Spenden ist um ca. 319 TE ange­

stiegen. Die Position ,.erhaltene lnvestitionszuschüsse" ist im Jahr 2018 um 1'12 T€ gesunken. Die

Förderungen betrafen u.a. die Maßnahmen des Projektes "Gute Schule 2020" gefördert vom Land

NRW.

Unter anderem dienten Förderungen für

Anschaffung Orgel

• •

Anschaffung IT, auch für die Schule der Circuskinder

Anschaffung von Möblierung (Kiassensätze), Ausstattung Kunsträume

Anschaffung von drei Circus Fahrzeugen jeweils rund 87 T€ .

Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen.

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LKA

. Sonderpestenspiegel

2.6 Rückstellungen

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirthUches . finanzwese~..;t·

Rückstellunge!J sind jeweils in Höhe des Betrags gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmänni­

scher Beurteilung notwendig erscheint. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um rul')d 21 , ~ Mio. € ange­

stiegen.

Rückstellungsspiegel

·.:·?j;·;~:i(';~~~Jl~ .. iil~li~~\;;jfJi~~;::\m~~~]~~r~~~JLI]Ir~~~'!t·~~~t~ Venorgung..Oektltellungen 1.515.998.169,40 E 25.335.322,64 € 50.282.887,00 € 1.540.945.733,76'

oonlllge IW'ci<Siellungen 42.985.1:16,60 E 6.906.263,84 ( 3.696.096,41 E 39.773.949,17 €

- c1a1oo Rückstellung 10r Urtaub <4.847.144,89 € 784.466,44 € 41.61l2,12E 4.104,280,57 €

- daloo Rück~tellung 10r Altersteilzeit 1.519.515,76 € 307.013,45 E 846.376; 17€ 1.tl60.876, 48 €

• c1a1oo Pe<sonalausgleichsfon<ls KK 4.905.285,61 E 156.836,28 E E· 4.748.449,53 €

• daloo Notstande in der EKD 1.591.203,55 E € E ( 591.203,-55€

- da100 Pen;onalpiORJngsbld Piantesoldung 14.505.435,97 E 2.451. ns,54 E 311.064,92€ 12.384.725,35 €

- da\on PensionSblds 2.324.289:92 € 3n.20S,62€ 49.643,73€ 1.9!16.928,03€

- d""'n ROcklage filr EKO.M~tel 1.079.157,55 € € 23. 142,22€ 1.102.299. n E

• d""'n A-Gens-fonds E € € €

• d""'" KEo.Mittel !1000 4.251.092,27 € € 91:163,46€ 4.342.255, 73 E

- d!l'oOn ROcklage Heimeaiet.Jng/Anerl<ennung u. _Hilfe 2.492.275,07 E 498.455,01 € € 1.993.1!20,06€

- d!Mln RST 2. PFARRST. KBM € € € E

- dal.on sonstige Rückstellungen 5.469. 735,61 € ' 2.330.531,50 € 2.529. 903,79 € 5.669. 108,10 €

Summe ROckSleilungen 1.55!1-lj83·* ·oo, 1 32.241.606,46 € 53.9n.lj83,41 E 1.s80.719.S82,93 e

Den größten Posten im Bereich Rückstel lungen bildet mit ca. 1.541 Mio. € die Versorgungsrückstel­

lung. Sie ist im Vergleich zum Vo~ahr um ca. 24,9 Mio. € angestiegen.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31 .12.2018

neues kirchUches flnanzwesen~'··.

Rückstellungen der Gemeinsamen Versorgungskasse I Versorgungsrückstellungen

Die ~andeskirche ist,gemaß § 1 Abs. 4 Satz 3 der Notverordnung über die Errichtung einer gemein­

samen Versorg'ungskasse der Evangelischen Kirche im Rhein land, der Evangelischen Kirche von

Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 26. August, 7. und 10. Oktober 1971 (KABI. ~972 S.

10) zur Dec~ung eines etwaigen Fehlbetrages der Versorgungsverpflichtungen anteilig nach der Höhe

der Stellenbeitrage v.erpflichtet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gemeinsamen

Versorgungskasse beträgt 1. 755 Mio. € zum Bilanzstichtag 31.12.2017. Die Deckungsverpflichtung

der Landeskirche betragt zum Bilanzstichtag 31 .12.2018 ca. 827 Mio. €.

ln den VersorgungsrOcksteilungen sind weiterhin Verpflichtungen aus Beihilfen .(ca. 692 Mio; €).sowie

Verpflichtungen gegenober den Lehrern in NRW (21 ,8 Mio. €) enthalten.

Alle Obrigeri ROckstelluhgen sind in der Bilanz unter dem Posten "Sonstige Rückstellungen" zu­

sammengefasst und verzeichnen einen Rückgang von ca. 3,5 Mio. € zum Vorjahr. Insbesondere ist

hier die Rück.stellung für ·.Pers. Fond Pfarrbesoldung" um ca. 2,1 Mio. € gesunken. Der .,Pensionsfond"

ist um ca. 327 T€ gesünken. Ebenfalls gesunken (um 499 T€) ist die .Rückstellung Heimerziehung".

Die Rückstellung für Sanierungsgeld wurde um ca. 395 T€ erhöht.

2.7· Verbindlichkeiten

' ' '

Die Verbindlichkeiten sind in 2018 um ca. 28,5 Mio. € angestiegen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber kirchl ichen Körperschaften sind um 20,5 Mio. € angestiegen - hier

insbesond.ere die sonstigen Verbindlichkeiten gege~Ober kirchlichen Körperschaften. Ursächlich hier­

für war insbesondere der Finanz~usgleich .

Die Darlehensverbindlichkeit~n sind um ca. 1 Mio. € zurückgegangen. Hier sind insbesondere KD­

Bankdarlehen abgebaut worden. ·

Di'e sonstigen Verbindlichkeiten sind um ca. 8,4 Mio. € angestiegen.

ln den sonstigen Verbindlichkeiten ist insbesondere· die Position .Weiterleitung der landeskirchlichen · Kolh3kte" um 2,8 Mio. € gesunken und die Position "Kollekte durchlaufend" u·m 2,4 Mio. € gestiegen.

Die Verbindlichkeiten gegenOber Sozialversicherungen sind um ca. 6,5 Mio. € angestiegen . .

Die .anderen sonstigen Verbindlichkeiten" sind um ca. 3 Mio. € gestiegen.

-.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA . Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kircbUches flnanzwesen.et-.

Die Verbindli.chkeiten sin~ hinsichtlich ihrer Restlaufz~it zu rastern. Die Einteilung erfolgt in die Kate-

gorien

• bis zu 1 Jahr

• 1-5 Jahre

mehr als 5 Jahre

und sind dem folgenden Spiegel zu· entnehmen.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

.,

LKA • Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

Verbindlichkeitenspiegel

davon gegenüber Sozialversicherungstrlge rn

davon aus durchlaufenden Verbindlickeiten

davon verbleibend aus so~stige Verbindlichkeite n, Verwahrgelder

2.8 Passiver ~echnungsabgrenzungsposten (PRAP)

neues kirchliches finanzwese~f·

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist um·ca. 844 T€ angestiegen auf 4.428.292,83 €. Hierin erhalten sind Zahlungen für das Folgejahr sowie Zinsabgrenzungen.

·.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

3. Bericht über das Haushaltsjahr und Zielerreichung

.. '} " B'gebnls. 11. A ns;rtz d . Gesamtergebnls~ec~nung (Stand 16.09.2019) Hausha.ltsjahres Haushaltejah res

1'*:. KGr .. Kontlinbeze'Jchining ..

Ergebnisrechnung 1 2

1. &tr. aus klrchl.l diakon. Tätigkeit - 22.527.621,51 € - 20.512.201,17 €

40 Erträge aus kirchlichen Aufgaben - 3.258.111,81 € - 3.066.984,57 €

41 Umsatzerträge - € - €

42 Erträge a. Grundvermögen & Rechten - 9.664.901,66 € - 8.573.727,20 €

davon Mietertrtlge . - 8.499.368,81 € - 7.146.002,00 €_

43 Ertr. a . Ersatz-/ Erstattungsleist - 9.604.608,04 € - 8.871.489,40 €

2. &tr. a. Kirchensteuern & Zuweisungen - 469.299.727,11 € - 473.977.334,03 € -44 Klrchensteuern

45 Finanzausgl., Zuw . & Uml. kirchlich - 469.299.727,11 € - 473.934.114,03 € -davon Finapzausgl uebarsynodal - 70.892.988,70€ - 78.197.317,00 € -

davon allg Zuv.eisung+l..knl d EKiR - 74.883.944,33 € - 72.241.600,00 €

davon Um/. f. d. au~rhein Aufg . - 53.416.687,35€ - 34.591.788,39 €

davon Um/ f. d. innerrhein. Aufg - 1.742.000,00€ - 20.082.305,98 € -

davon Um/. f. d. befrist. Aufg - € - 60.000,00 € -

davon Um!. f. d. kirchl. Entw. - 8.153.473,00€ - 8.153.473,00 €

davon Um/ f d abr Kost d Pfarrbesold - 20.110.457,25€ - 17..056.327,71 €

davon Versorgungssicherungsumlage - 112.203.740,03€ - 106.264. 704,67 €

davon zweckgeb.Zuweisung+Uml EKD - 105.436,34 € - 94.200,00€

46 Erträge aus Sonderleis Iungen - € - 43.220,00€ -

3. Zuschüsse von Dritten - 99.189.767,77€ - 101 .148.446,60€ -47 ZuschUsse von Orijten - 99.189.767,77€ - 101 .148.446,60 € -4. Kollekt en und Spenden · - 1.145.303,67 € - 842.710,00 €

48 Kollekten und Spenden - 1.145.303,67€ - 842.710,00 €

5. Bestandsver .I aktivierte Bgenleist. 95.501,80€ - E -49 Bestands ver./ aktivierte 8 genl. 95.501 ,80€ ·- € -6. &träge aus der Auflösung von SoPo - 947.424,51 € - 454.791,90 €

50 Erträge.aus der Auflösung SoPI:> -947.424,51 € -454.791,90€

7. Sonstige ordentliche Erträge · ' - 6.461.396,14€ - 644.453,44 €

51 Ertr. Abg./ Zuschreib. mobiles A V - 883,25€ - €

52 Erträge Auflösung_ ROckstellungen - 3:913.693,58 € - 622.353,44 €

53 Sonstige ordentliche Erträge - 2.546.819,31 € - 22.100,00€

neues kirth~che~ · finanrwese~_-·

Ve.r g lelcn AnsatZ/I:rgebnls

<sP· 2 .t. Sp. 1)

3

2.015.420,34 €

191.127,24 €

- €

1.091.174,46€

1.353.366,81 €

733.1 18,64 €

4.677.606,92 €

4.634.386,92,€

7.304.328,30 €

2.642.344,33 €

18.824.898,96 €

18.340.305,98 €

60.000,00€

- €

3.054.129,54 €

5.939.035,36 € '

11.236,34 €

43.220,00€

1.958.678,83 €

1.958.678,83 €

302.593,67 €

302.593,67 €

95.501,80 E

95.501,80 €

492.632,61 €

492.632,61 E

5.816.942,70 €

883,25€

3.291.340,14 €

2.524.719,31 €

.a. ~m~·:~~:r:"ora]lttrch!n ~~~IJ4r~~r •:':! .c'kt:Ji~k-' • fo>&99Ä7~.1-38,91·~ . !l'.S97;67U37,14E ~"'-"~- ~4.e't6,eo1l'7;7-e 9. Personalaufwendungen 397.182.858,25 € 402.810.562,72 € 5.627.704,47 €

60 Personalaufwand 188.734.149,06 € 197.833.447,72 € 9.099.298,66 €

davon.BezOge der Pfarrerinnen 116.324.052,61 € 121.724.459,00 € 5.400.406,39 €

davon Besoldung der Beamteninnen 30.323.716,62€ 30.959.929,00€ 636.212,38 €

davon Beschtlftigtenenlgelte inkl. AG- Anteil Sozvers. 23.665.714,49 € 34.260.445,00€ 10.594.730,51 €

davon Beihilfen der Pfarrerinnen 6.805.591,17€ 7.862.553,00 € 1.056,g61,83 €

davon Beihilfen der Beamteninnen 2.024.916, 76 € 2.508.500,00 € 483.583,24 €

61 Aufw endungen Versorgungssicherung 193.934.736,42 € 174.137.~96,00€ - 19.797.140,42 €

davon Versorgungssicherung Pfarrer 187. 754.289,93 € 168.068.152,00€ - 19.686.137,93 €

davon Varsorgungssicherung Beamte 5.774.578,44€ 5.601.904,00 € - 172.674,44 €

. 62 Versorgungsaufwendungen 13.469.553,75 € 29.967.232,00 € 16.497.678,25 €

davon VersorgungsbezUge Pfarrer 1.115.379,43€ 1.309~900,00 € 194.520,57 €

davon VersorgungsbezUge seamte 10.485.498,40 € 9.370.000,00 € - 1.115.498,40 €

63 Sonstige Personalaufwendungen 1.044.419,02€ 872.287,00 € - 172.132,02€

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018'

neues kircbUches finanzwesen~r

10. Aufw'. Kirchensteuern & Zuweisungen 132.657.457,21 € 138.641 .27.1,89 € 5.983.814,68 €

64 Kirchensteuererst./-verrechnung - - e· - €

65 Finanzausgl./ Zuw . an kirchl. Ber. 132.628.617,88 € 138.641.271 ,89 € 6.012.654,01 €

davon Finaunzausgleich an LK 70.892.989,56€ 78.197.317,00 € 7.304.327,44 €

davon Finanzausgleich EKD 21.073.018,00€ 21.073.018,00 € - €

davon Umlage EKD~K 14.132.345,34 € 12.391.348,00 € - 1. 740.997,34 €

dav6n Um/ Diakonisches Werk der EKiR 1.800.000,00 € 1,800.000,00 € - €

davon Um/ Diakon Werk der EKD 870.706,01 € 870.706,01 € - €

davon Zuweisung+ Um/ ev Dienste 3,537.002,44 € 3. 780.099,95 € 243.097,51 €

davon Zuweis a Sonst i kirch/ BR 16.380.657,95 € 16.449.918,90 € 69.260,95€

66 Zuf. an Sonder-HH & Versorgungse. 28.839,33€ - € - 28.839,33€

11.' Zuschüsse an Dritte 4. 711.506,30 € 4.217.262,00 € - 494.244,30 €

67 Zuschüsse an D'itte 4.711.506,30€ 4.2.17.262,00 € - 494.244,30 €

12. Sach- und Oiensfaufwendungen 26.171.227,30€ 27.640.718,00 € 1.469.490, 70 €

68 Lebensmittel, VerpflgJ Material ' 561 .715,72~ 702.263,00 € 140.547,28 €

69Wirtschafts- & Verwaltungsaufwand 17.050.887,96€ 19.500.706,00 € 2.449.818,04 € .

davon Rechts- u Beratungskosten 1.018.282,81 € 904.554,00 € - 113.728,81 €

davoil EDV-Aufweridungen 1.834.199,34 € 4.2q,5.946,00€ 2:371.746,66 € 70 Aufw . f . ß'satz-/ Erstattungsleist 692.187,22 € 616.825,00 € - 75.362,22 €

71 Ausstattung urrd fnstandha~ung 7.866.436,40 € 6.820.924,00 € - 1.045:512,40 €

13. Abschre.ibungen & Wertkorrekturen 6.714.853,51 € 5.142.227,33€ - 1.572.626,18 €

72 Abschrjjibungen & Wertkorrekturen t

6.714.853,51 € ' 5.142.227,33 € - 1.572.626,18 €

davon Afa auf Geb und Aussenanlagen 3.007.444,09 € 3.161.571,00 € 154.126,91 €

-14. Sonstige ordentliche Aufwendunge·n 20.688.459,03 € 17 .942.533;00 € - 2.745.926,03€

73Auf. Abg. v. mobil. & immater. AV . 28.112,81 € - € - 28.112,81 €

74 Abgabe~, Besitz-/ Verkehrst./ Vers 8.983.214,42 € . 10.014:446,00 € 1.031.231,58 €

75 Zuführung zu Sonderposten 1.125.332,34 € - € - 1.125.332,34 €

76 Sonstige ordentliche Aufwendungen ·10.551 .799,46€ 7.928.087,00 € - 2.623.712,46 €

~'j}suijf"nifi'ii•r:"Otd!tntliclitih"':"Au~•'I1Ciun9•"' :~T: X • • 126;~1.~~' l..i 598;3_94.57~.94€ ~ '8.288~213,~ €

~Üiq~bn!io•wb'hnt·~&~tltfgkeW.'*' ffi·_? -~ ~7~tf,'3fi.m,3t:~ ~~~~.18~SII2o20~: ~~ ·!l''1P.'f":.D16i1:1 €

17. Finanzerträge - 2.206.806,28 € - 3.165.od0,00 € - 958.193,72€

18. Finanzaufwendungen 1.003.585,52 € 1.763.710,00€ 760.124,48 €

1t.'a,ia~f:'9"e~n•• ;.~:·"~' > '~V~t' · : '4 }'~ ', .-; '""~" r d:or• ~1.~.l&i -·~~~.401~.00 € • . <l>l ·1~,ZfE

2~t,pntantl~h~st.Eillil,tii!~"lt;,.: ~ :>•'-.l,..~,.; ··;": 1 '"~-~~·n:m~:cm.c • ;" '2.:586.~€ · ;w;. ~·: · e.I!U;$45iai ,E

21. Außerordentliche Erträge - 6.212.049,87 € - € 6.212.049,87 €

22. Außerordentliche. Aufwendungen 7.066.424,49 € - € - 7:066.424,49 €

~A.'Uaer:'3td;ip«.Pti~&a•.,:n,J:c: .· ... 'I!F ~-~ ;.·;;.~_ . ·; 1'\ ~l~:::S~.37f;Sz€ ~~ "'.l!llll!! ·- ~.;; '€ 1~ ~ .. ~. a~.ur4.s~'' ~~hr~;rgebf!l$;vQr~-ii•J:n_:t: :-· . ..,,i J~~1~~ •;;· • {f !&.9.8.223.4! € ~~[~ "'~"~~2.20~ C~f ·.~ · ~ri1~15)'1,25"€:

25. Steuern vom 8nko111men & Ertrag 180,00€ - € - 180,00 €

~,-hPttinru~fi-~\·?P'·-~~·1ff~' ~~:~ ...... · .. ~ · ~ ~#' · ~ \1r6 •• 0A3....tß ~ • - il,ri 2.58!.~.~- ~~"~" :~~.ht.39:1;}5'J. "-~~~ ' "':'"!''~ -~-·~·:-'\:':. ':'111· ~·"'"',~ ·iil)~ I""" ·.c '" .if' ~:,t ·~ : l!il i;ll<; :~':'' <il '( J·fi"I:ii 1. Ü>ernahrre Jahresergebnis (Zeile 26) - 11.698.043,45 € ' 2.586.652,20.€ 9.111.391,25 € -2. 831_832 Entnahrre aus Rücklagen - 2.325.654,65 € - € 2.325.654,65 €

3. 833 ·834 Bnstellung~n in Rücklagen 3.302.418,58 € - € - 3.302.418,58 €

5.~er.giR!r,ls .'.~-·::,,.(:~}:,;.";' .~ ~- .;, .• ~.~ ;.$ r ~ ~ ~10.~.21@>52€ .~~'ß . .2.586.852;2c) i ·Jr:.:. ~i "8:f~.827!32t. lii~~rlchfllch~ ~usflattsau-:gle~fi 'lo;. :~ ,.~.: ·" ·~>-~s•J. ..",. \.öl!, ·!l!l,."~~"$~~~'"'" ~·

,~ '" ... 2.1?cir. B:rtnaiii!i!l'~rct:flrl~lriv~t)~~;"ll · '>·1llill~ •. li!. if. ~ ,.,f!t":~":~,.~ ~i::-€· J'~'t'~J:,ii - ·e ~-,.!I' •n-1' u~- ~€

• · •Ha!ishaltserge.bnls . Jm't, ... .. "'lrr . ·~ " ;1,] ··~1.0.721.Dt,52€ "'" 2.586i652,~"E: :_:t:' 111 '8.~1,.~.621132 €

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirthUches finanzwesen~>f

Die ordentlichen Erträge liegen mit insgesamt ca. 1,89 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Im Be­

reich ,,Erträge aus diakonisch-kirchlicher Tätigkeit" sind 2,05 Mio. € mehr angefallen als geplant. Hier­

unter sind zu zählen ca. 1 ,35 Mid. € als Vermietungseinnahmen der Immobilien zur Kapitalanlage.

'fv'eiterhin wurden ca. 0, 73 Mio. € Erstattungsleistungen mehr als geplant eingenommen. Die negative

Abweichung im Bereich des übersynodalen.Finanzausgleichs beruht auf einem niedrigeren Garantie­

Pro-Kopf-Betrag als geplant. Die Planannahme im Bereich "Zuschüsse von Qritten" wurde mit ca. 1,95

Mio. € unterschritten. Im Bereich der. Auflösungen von Rückstellungen zeigt sich die Korrektur des .

Versorgungsverrechnungskontos. Dieser Posten schlägt sich mit 3,29 Mio. € positiv im Ergebnis nie­

der. Der Bereich "sonstige ordentliche Erträge" ist im Vergleich zur Planung um ca. 2,52 Mio. € höher

ausgefallen. Hierin enthalten sind insbesondere nachgelagerte Abrechnu.ngen_ der Schulrefinanzie-.

rung.

Die ordentlichen Aufwendungen liegen mit insgesamt ca. 8,,268 Mio. € unter dem Haushaltsansatz.

Die Abweichung von ca. 5,627 Mio. € oder 1 ,41% liegt im Bereich Personalaufwand. Die Unter'schrei­

tung de& Plans ist einerseits auf nicht realisierte geplante Tarifsteigerunger:~ und andererse,its auf zum

Teil geplante, aber unbesetzte Stellen :zurückzuführen. ln diesem Bereich ist zudem eine gewisse

Verschiebung zwischen den Kostenartengruppen 61 und 62 (im Wesentlichen: Versorgungssiche­

rung) zu berücksichtigen.

Der Aufwand für Kirchensteuer und Zuweisungen liegt ebenfalls ca. 5,9 Mto. unter dem geplanten

· Wert. Im Wesentlichen liegt hier die Abweichung im Bereich "Finanzausgleich an Landeskirche", diese

. folgt dem Ertragsposten (siehe auch .Erträge Finanzausgleich") und ist für die Landeskirche erfolgs-. neutral.

Höher ausgefallen als geplant sind die Zuschüsse an Dritte, und zwar um 0,494 Mio. €. Hier sind u.a.

ein Bauzuschuss an da·s Johanneum in Wuppertal mit 0,250 Mio. € enthalten und Zahlungen aus dem

"Fond wegen sex. Missbrauchs" gebucht.

Sach- und Dienstaufwendungen liegen mit ca: 1,469 Mio. € unter dem Planwert, .hier ist z.B. der Auf­

wand für Lebensmittel kleiner ausgefallen als geplant. Im Wirtschafts- und Verwalt!Jngsaufwand liegen

viele Bereiche unter Planwert, so sind z.B. die ~nsätze für Wirtschaftsbedarf, Fortbildungen!Tagungen

nicht ausgeschöpft.

Der Bereich sonstige ordentliche Aufwendungen insgesamt liegt mit ca. 2, 7 45 Mio. € über dem Plan­

wert. Die Überschreitung des Planwertes hat im Wesentlichen im. Bereich de'r Sonstigen ~rdentlichen Aufwendungen (ca. 2 ,623 Mio. €) stattgefunden. Hier sind ca. 2 ,78 Mio. € periodenfremae Aufwen-dungen enthalten. ·

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit ca. 11",349 Mio. € positiv und liegt mit 10,164 Mio. € über dem Planansatz.

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses weist das ordentliche Ergebnis einen Überschuss in,

Höhe von ·ca.12,552 Mio. € aus. \

Du~ch das außerordentliche Ergebnis weist das Jahresergebnis insgesamt 11 ,698 Mio. € a~f. Das

außerordentliche Ergebnis weist einen Negativsaldo von ca. 0,854 Mio. € aus. Hier kommt die jährli­

che Korrektur des Versorgungspostens mit 5,708 Mio. € zum Tragen.

Nach Berücksichtigung der Rücklagenveränderungen, im Wesentlichen beeinflusst durch die I HP­

Rücklage und Zuführungen der Zinsverteilung auf SER, w ird ein positives Haus'haltsergebilis in Hö­

he von ca. 10,721 Mio. € ausgewiesen.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

Lage- und Risikob~richt 2018'

Finanzsituation der landeskirchlichen Ebene der Evangelischen . Kir~he im Rheinland .

neues kirchUches flnanzwesen~?·

Die Entwicklung der Kirchensteuer folgt tendenziell den Schätzungen von Bund, Ländern und Kom­

munen. Bezogen auf die für die Kirchensteuer relevanten Steuerarten Lohnsteuer, Einkommenssteuer

und Kapitalertragssteuer kann auch in den nächsten Jahren trotz sinkender Mitgliederzahlen noch mit

stejgenden Steuereinnahmen gerechnet werden. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland wird

geprägt durch einen robusten Arbeitsmarkt mit deutlichen Lohn- und Gehalt?zuwächsen, wodurch die

Mitgliederentwicklung noch überkompensiert wird. Gegenüber den staatlichen Schätzungen des Vor­

jahres wurden die Erwartungen allerdings verringert, die gegenwä.rtige wirtschaftliche Situation wird

als Wachstu.msdelle eingestuft. .

Eine für die Steuerschätzung relevante gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage sind die Brutto­

löhne und -gehälter. Für das Jahr 2019 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von

4,4 % ·ausgegangen, für das Jahr 2020 werden 3,9 % erwartet. Für die Jahre bis 2023 wird die Prog­

nose leicht auf ~.8 %jährliches Wachstum zurückgenommen. Die Unternehmens- und Vermögens­

einkommen Sifld eine zentrale Größe für .die gewinnab_hängigen Steuerarten. Für das Jahr 2019 wird

hierfür mit einem Rückgang von 1 ,5 ·% für 2020 mit e.inem Wachstum von 2,9% gerechnet. Für die

Jahr~ 2021 bis 2023 wird weiterhin ein jährlicher Zuwachs von 2,~% unterstellt.

Risiken für die zu erwartenden Steuereinnahmen werden durch zwei Faktoren begründet: Zum einen

führt die Unsicherheit im Welthandel, begründet durch Handelskonflikte zwischen den USA und China,

zu einem langsameren Wirtschaftswachstum. Zum anderen kann es durch .das drohende Szenario

eines "No-Deai-Brexit" zu einem langsameren Wirtschaftswachstum in Europa und folglich zu einer Verringerung des Steueraufkommens kommen. · -

Eineweitere relevante Größe für die Schätzung der zukünftigen Kirchensteuereinnahmen ist die Ent­

wicklung der Kirchenmitgliederzahlen. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat jährlich 1 % ihrer

Mitglieder verloren. in den letzten beiden Jahren ist diese Zahl auf 1 ,25.% angestiegen. Der Rückgang

begründet sich etwa zur Hälfte auf die Tatsache, dass mehr Mitglieder sterben im Verhältnis zu den

Taufen un_d zur anderen Hälfte durch die höheren Austrittszahlen im Verhältnis zu den Eintrittszahlen.

Der ROckgang der Kirchenmitglieder wurde in den letzten Jähren durch die günstigen wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen in Deutschland überkompensiert, so dass ·es zu einer Steigerung des Kirchen­

steueraufkommens gekommen ist. Wahrend seit dem Jahr 2000 die Mitgliederzählen bis zum Jahr

2017 um 16% zurückgingen, ist das Steueraufkommen im gleichen Zeitraum um 24 %'gestiegen.

Allerdings ist di~ Steuerkraft, gemessen an der Pr~isentwicklung eines durchschnittlichen kirchlichen

Warenkorbs, seit dem Jahr 2000 um 5 % gesunken. Die Kirchensteuerkraftentspricht damit nur noch

95 % des Niveaus von 2000. Nach den Ergebnissen der langfrisUgen Projektion zur Kirchenmitglie­

'derentwicklung und zu ·dem Kirchensteueraufkommen der Universität Freiburg ist davon auszugehen,

dass die Evangelische Kirche im Rheinland auch in den nächsten Jahren jährliph 1 % ihrer Mitglieder

verlieren wird: Nach den Ergebnissen der Universität Freiburg wird sich der Trend der Vergangenheit,

dass trotz sinkehder Mitgliederzahlen di3S KireheRsteueraufkommen steigt, in Zukunft nicht fortsetzen.

Das h.ängt damit zusammen, dass die stärksten Jahrgänge der Kirchensteuerzahlenden zur Zeit im

Alter zwischen Ende 40 und 60 Jahren alt' sind. ln dieser Altersgruppe werden die höchsten Löhne

und Gehalter gezahlt, so dass entsprechend die Kirchensteuerzahlungen hoch sind. Wenn diese Ge­

neration der sogenannten Babyboomer in einigen Jahren in den Ruhestand tritt,, werden kleinere

Jahrgänge nachkommen. Bei einer langfristigen Kirchensteuerprojektion geht die Studie von einer

Steigerung des Kirchensteueraufkommens bis zum Jahr 2060 von nur 12% aus. Bis zum Jahr 2060

wird eine Verringerung der Kirch~nsteuerkraft auf minus 43 % des Niveaus vori 2017 prognosti.ziert.

Die Kirchensteuerkraft 2060.entspricht damit 57% des Niveaus von 2017.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirchliches finanzweseV

Die insgesamt rückläufige Kirchenmitgliedschaft .wurde in der Vergangenheit bei den Steuerschätzun•

gen stets berücksichtigt. Aufgrund der durchschnittlichen Mitgliederentwicklung in der Evangelischen

Kirche im Rheinland wurde eine Korrektur der Kirchensteuereinnahmen von 1,1 % berücksichtigt.

Vermögenslage

Die Vermögenslage ergibt sich aus der vorgelegten Bilanz der Evangelischen Kirche im Rhei11Jand, die

eine Einschätzung über das Vermögen, insbesondere auch das Verhältnis zwischen Eigen- und

Fremdkapit~l vermittelt. ·

Bei mittelständischen Unternehmen ist die Eigenkapitalquote ein Indikator für die·wirtschaftliche

Nachhaltigkeif des Unternehmens- dieser Indikator ist, übertragen auf die kirchlichen Strukturen,

nicht in gleichem Maße. aussagefähig wie dieses für Wirtschaftsunternehmen gilt, dennoch eine wich­

tige Kennzahl: eine genauere Analyse des Fremdkapitals ergibt, dass es sich auch bei' größeren Tei­

len des Fremdkapitals um kirchliches Kapital handelt, beispielhaft sei das ausgelagerte Sondervermö­

gen genannt. Zum Fremdkapital gehören auch Rückstellungen, etwa Urlaubsrückstellungen -diese

sind nicht dem Eigenkapital zuzurechnen . Insofern kann die sich aus der Bilanz ermittelte Eigenkapi­

talquote von 20,63% als zufriedenstellend hoch bezeichnet werden. Zum Vergleich: die Eigenkapital­

qu?te· bei mittelständischen Wirtschaftsunternehmen liegt bei > 10% im unteren Bereich des noch

ausreichenden Bestandes, bei >20% im soliden Bereich.

Das Reinvermögen liegt in einer Größenordnung von ca. 101 ,69 Mio. €, was in etwa einer erforderli­

chen Betriebsmittelrücklage entsprechen würde, mit der die landeskirchliche Ebene etwas über ein

Jahr ohne Finanzierungsmittel Ob~rbrücken könnte.

Der Bestan'd an liquiden Mitteln beläuft sich ca. 33,022 Mio. €. Bei einer Saldierung der Forqerungen

und Verbindlichkeiten liegt die Liquiditätsquote II bei 170,72 %. Die Liquidität der Landeskirche reicht

aus, um jederZeit Ihren Zahlungsverpflichtungen problemlos nachkommen zu kör'lnen. Bei der Beurtei­

lung der Liquidität findet der Ausgleichsposten aus den Versorgungsverpflichtungen keine:Berücksich­

tigung.

Ertragslage

Die Ertragslage ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Gesamtübersicht entspre-

. ~hend dem Betriebsabrechnungsbogen. Im Jahresergebnis ergibt sich im Saldo ein Übers~huss von

12,552 Mio. €. Der Haushaltsansatz für das Kirchensteueraufkommen war für 2018 mit 715 Mio. €

angesetzt, das tatsächliche Aufkommen lag bei 7 41 •. 42 Mio. €. Durch das h'öher liegemde Kirchen­

steueraufkommen sind so Mehreinnahmen in ·Höhe von 2,626 Mio. ertielt worden. Der ROckfluss aus

dem Medienverband brachte 2, 7 Mio. nicht geplante Einnahmen. Ebenso hat die systematische

Schließung der Deckungslücke bei der Versorgungskasse und die Auflösung der Versorgungsrück-·

stellung i.H.v. 5,078 Mio. € ergebniswirksame Effekte gezeigt. Diese Posten machen einen erhebli­

chen Teil des Jahresergebnisses aus.·

Außerordentliche Erträge ergeben sich aus der. Auflösung von Rückstellungen und dem praktizierten

Abrechnungsverfahren der SonderhatJshalte gemäß FAG.

Risikostruktur /

Unter den Risiken nimmt .die ..Rückstellung für Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen eine heraus-

. ragende Stellung ein; mit 1,541 Mrd. € ist die noch bestehende Lücke nach wie vor signifikant. Ange­

strebt wird eine dauerhafte 70%ige Kapitaldeckung pei der Versofgungsrückstellurig, was bedeutet,

dass auch langfristig von einem IV)ischsystem aus Kapitaldeckung und Beitragsfinanzierung bei der

Deckung der Versorgungslasten ausgegangen wird. Die Ansprüche der landeskirchlichen Ebene an

die anderen Gliederungen sind im korrespondierenden Aktivposten (derzeit bei 1,313 Mrd. €) darge­

stellt. Das Ziel einer 70%igen Kapitaldeckung wurde früher als erwartet erreicht. Inwieweit die Auf-

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

neues kirchliches flnanzwesen -.1:'

LKA · Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

wendungen fOr die Beihilfe ebenfalls durch eine Sicherung einer Kapitaldecke begegnet werden muss, ist Thema einer neu eingesetzten Arbeitsgruppe. Die Kosten der Beihilfe steigen durch die deutliche Verschiebung des Verhaltnisses zwischen aktiv tatigen und im Ruhestand befindlichen Pfarrpersonen in Richtung Ruhestandler. ln Kombination mit den ~hnehin höheren Beihilfekosten im Ruhestand (die­se sind etwa doppelt so hoch wie die Beihilfekosten wahrend der aktiven Dienstzeit) ergibt sich ein immer größer werdender Anteil an Beihilfeaufwendungen, die zur Zeit aus dem laufenden Haushalt zu

· decken sind. Das ist der zukünftigen Generation nicht zuzumuten, weshalb jetzt darOber nachgedacht wird, auch diese zukünftigen Aufwendungen durch.eine ausreichende Kapitaldeckung abzusichern.

Mit Erreichen der Kapitaldeckung von 70% fOr die Versorgung ist daher abzuwagen, wieweit die Not­wendigkeit .ein.er Kapitalsicherungsstrategie für die Beihilfe einer unmittelbaren Senkung der Versor­gungssicherungsbeitrage entgegensteht. Da der Kapitaldeckungsgrad·sowohl von der Entwicklung der korrespondierenden ROckstellung als auch von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhangig ist, wird der Erhalt des erreichten Deckungsgrades von 70% auf absehbare Zeit eine Zuführung erfordern, der Aufbau einer Kapitaldecke fOr die Beihilfe macht dazu flankierende Maßnahmen im Sinne einer Beihil­fesicherungsumlage erforderlich.

ln der Vermögensverwaltung verfolgt die Landeskirche mit den Anlagerichtlinien eine ausgewogene Strategie, die mit einer ausreichenden Diversifizierung vor kurzfristigen Werteinbrüchen wertgesichert ist. Bei der Anlage in Vermögenswerte werden ethische Kriterien zugrunde gelegt und durch die Ver­mögensverwaltung auch einem fortlaufenden Monitaring unterzoge~ . Der nach wie vor niedrige Leit­zins der EZB stellt für den Kapitalerhalt ein·e Herausforderung dar, für die auf absehbare Zeit keine Änderung zu erwarten ist.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat in der Vermögensanlage auf diese Rahmenbedingungen reagiert und verhalt sich -wie andere Anleger auch.- so, dass auch Anlagen, die mit Ausfallrisiken verbunden sind, im Portfolio mit begrenztem Anteil enthalten sind. Gleichzeitig werden traditionell als risikoarm oder .mündelsicher" eingestufte Anlagen einer kritischen Prüfung unterzogen -zu nennen sind in diesem Zusammenhang Staatsanlei~en. 'Anleihen ohne Ausfallrisiko werden im derzeitigen Zinsumfeld mit einer Aufbewahrungsgebühr (also einem Negativzi~s) belegt und machen die Anlage­entscheidung unattraktiv im Sinne eines Beitrags zur positiven Vermögensentwicklung mit Inflations­ausgleich.

Die Kapitaldiversifizierung umfasst auch, dass ein Teil des Reinvermögens als Immobilienvermögen investiert ist Die im unmittelbaren Eigentum der Landeskirche befindlichen Wohnimmobilien werden von der Wohnungsverwaltung der VKPB im Auftrag verwaltet.

ln regelmäßigen Terminen wird festgelegt, wie mit den Bestanden umgegangen werden soll. Langfris­tiges Ziel ist der Ersatz von Efnzelliegenschaften durch Neubauten mit mehreren Wohneinheiten. Dadurch soll der Werterhalt gesichert werden. Bei der Errichtung von Neubauwohnungen soll sicher- · gestellt werden, dass der Mix aus höherwertigen Wohnungen und preisgedampftem Wohnungsbau so gestaltet ist, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertrag einerseits und Beitrag zur Vergröße­rung des Angebots an erschwinglichem Wohnraum andererseits sichergestellt ist.

Beteiligungen der Evangelischen Kirche in Rheinland

Allgemeine Information '

Der vorliegende Bericht soll einen Überblick über die bestehenden Beteiligungen der Landeskirche und deren Entwicklung geben. Grundlage sind hierbei die geprüften Jahresabschlüsse der Beteiligun­gen, die im Laufe des Jahres 2019 für das Gescha~sjahr 2018 festgestellt wurden. ln den Anlagen werden Angaben zur wirtschaftlichen Lage gemacht sowie die wichtigsten Kennzahlen der Bilanz und

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahr~sabs.chluss 31.12.2018

neues kirdiUches flnanzwesen.,~;'/-

der Gewinn- und. Verlustrechnung in der Zeitreihe dargestellt, somit kann ein Eindruck Ober die Tätig­

keiten· der Beteiligungen gewonnen werden. Dieser Beteiligungsbericht knüpft an denjenigen des ver­

gangenen Jahres an und stellt damit die Entwicklung des Beteiligungsbesitzes und die Beteiligungs­

politik des Landeskirchena_mtes dar. So kann ein umfassender Blick auf die Risiken aus Beteili.gungen

der EKiR vermittelt werden.

Im BeteiliQungsportfolio der Evangelischen Kirche im Rheinland werden zwei Kategorien von Gesell­

schaften unterschieden

• verbundene Unternehmenrrochtergesellschaften und wesentliche Beteiligungen, d. h. Gesell­schaften, bei. denen die Evangelische Kirche im Rheinland Mehrheitsgesellschafterin ist und

deren ggf. vorhandenes Risikopotenzial als wesentlich einzustufen ist.

• nicht wesentliche Beteiligungen, d. h. Gesellschaften, bei denen die Evangelische Kirche im

-Rheinland die Minderheitsgesellschafterin ist und keine so unmittelbaren Eingr_iffsmöglichkei­

ten hat wie bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung.

Eine Beschränkung auf ein bestimmtes Marktsegment ist im Beteiligungsportfolio der Evangelischen

Kirche im Rheinland nicht gegeben. Im Beteiligungsportfolio ist eine (Risiko)Streuung vorhanden, so

dass es im Fall einer Störung in einem bestimmten Marktsegment zu keinen erheblichen Verlusten

aus Beteiligungen insgesamt führen kann. Die verbundenen Un~ernehmen und die wesentlichen Be­

teiligungen,betreiben im Rahmen der bestehenden Einflussmöglichkeiten eine konservative Risikopoli­

tik.

Beteiligungsführung des Landeskirchenamtes

Die Beteiligungsführung des Landeskirchenamtes ist dezentral organisiert und wir.d aufgabenbezogen

von den Fachabteilungen· wahrgenommen. Die Fachabteilungen sind für die Vollständigkeit und Rich­

tigk~it der für diesen Bericht Oberlieferten Daten .ihrer Beteiligungen verantwortlich. Die Überprüfung

und Pflege des Beteiligungsportfolios stellt eine Daueraufgabe dar . . Die Beteiligungsverwaltung und

das Beteiligungscontrolling werden gern. § 34 WiVo Abs. (5) durch ein eingerichtetes Beteiligungscon­

trolling wahrgenommen. Gern. § 109 WiVo hat die kirchliche Körperschaft jährlich einen Beteiligungs­

bericht zu erstellen, in dem ihre Betätigung in rechtlich oder bila_nziell verselbstständigten Aufgabenbe- ·

reichen zu erläutern ist.

Die kirchliche Körperschaft darf Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Recht~ nur gründen

oder sich daran beteiligen, wel)n

1. für die Beteiligung ein berechtigtes kirchliches Interesse besteht, '

2. die wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens gesichert sin·d

3. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit

der kirchlichen Körperschaft steht,

4. eine Rechtsform gewählt wird, welche die Haftung der kirchlichen Körperse:haft auf einen bestimm-~~~~re~ . . .

5. die Einzahlungsverpflichtung der kirchlichen Körperschaft in einem angemessenen Verhältnis.zu

ihrer Leistungsfähigkeit steht, ·

6. die kirchliche Körperschaft sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unange­

messener Höhe verpflichtet,.

7. der kirchliche Zweck nicht ebenso gut durch Rechtsformen der verfassten Kirche erfüllt werden

kann,

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirchUches. . flnanzwese~:·

8. die kirchliche Körperschaft einen angemes.senen Einfluss, insbesondere in einem Aufsichtsorgan erhält und dieser durch .GeS!ellschafts\lertrag, Satzung. oder in anderer Weise gesichert wird,

9. das Unternehmen durch Gesellschaftsvertrag. Satzung oder sonstiges Organisationsstatut auf den kirchlichen Zweck ausgerichtet wird,

10. gewahrleistet ist, dass deren Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgege_nstehen, aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft wer­den.

Übersicht über di.e Beteiligungen sowie Informationen und Kennzahlen der wesentlichen Betei­ligungen

Das Land~skirohenamt war 2018 an 9 Unternehmen unmittelbar beteiligt.

Im Zeitraum von 2013 bis Mitte 2015 wurden folgende Gesellschaften aus dem Beteiligungsportfolio abgestoßen: Beratungsgesellschaft für Kirche und Diakonie, Prüfungsgesellschaft für Kirche und Dia­konie, BKD Immobilien-Anlagegesellschaft Augustinum-Wohnstift München-Nord GbR und Mathias

· Film gGmbH. Im Jahr 2017 wurde die Fusion der EIKON West gGmbH auf EIKON Berlin gGmbH voll­zogen. Im Jahr 2018 wurde der Medienverband aufgelöst. Die Genossenschaftsanteile an der KD­Bank sind bi.s auf den Höchstbetrag aufgestockt worden.

fo::"l\ r : ~~m,.fi ,_ . , ';,~; , :7 -~.. r-: ~ !!·::·:.~':!>; ·:-r.~:".:: h~~- :~m R~~ li: m IJ~a.K}5~ ~~-~~- ~.~ ;;.~ ···'111 ~;~:., .

Allslagerung Verbundenes

1 BBZ GmbH, Bad Düt'kheim 500.000,00 100,00% GmbH Geselschafler Unternehmen/ (Outsourcing) Mehrheitsbeteiigung

2 Internationales Ev. Tagungszentrum WuppertaJ Sytlergieeffekte

( 25.000,00 100,00% GmbH GeseRschafter in der Beteiligung . GmbH

Vermarktu_r:19_

3 EIKON Be~in gGmbH 384.425,00 28,90% GmbH Gesenschalter kirchliche

Beteiligung Medienarne~

START Zeitarbeit GmbH 4.980,00 7,00% GmbH Gesellschafter kirchliche

BeteUigung Sozialarbeit Klrchliches

5 Hainstein GmbH, Eisenach 6.000,00 5.00% GmbH Gesellschafter Engagement in Beteiligung Eisenach Bereitstelung I/On

6 Klrchenbuchportal GmbH, Stuttgart 5.000,00 3,00% GmbH Geselschafter difitalisierten Beteiigung kirchlichen Büchem

Genosse Steigerung der

7 WiBu-Wirtschaftsbund Allrensburg · 1.535,00 <0,1% n-schaft

Genosse Beschaffungs- Allsleihe eff-.zienz KapMianlage

8 Bank für Klrche und Diakonie eG Dortmund 260.000,00 <0,1% Genosse

Genosse und Geschäfts-

Allsleihe n- schaft beziehung zu

Bank

. Genosse kirchlicher

9 Oikocreda Ök~menische Entwicldungsgesellschaft 250.000,00 0,10% Genosse Entwicklungs- Allsleihe n- SChaft

dienst

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

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1 B8Z GmbH, Badllu~im 500.000.00 100,00'11. 119,31 ~96 271,96 167,09'll 191,13% 179,1~

2 l1lemalonales Ev, Tagt~~gS!eoiNn Wu~ Gmltf 25.000,00 100.00% -590,88 -1101,18 -666,37 67,84~ 65,82% 43,m

3 EIKONBerfirigGmbH 384.425,00 28,90'4 ~06 168,~ 149,59 60,24~ 69,37% 161 ,1~

• STARTZeilatbeitGmbH 4.911!,00 7,00'11 182,67 813,40 210,32 575,24'11 544.07% 795,64%

5 HailsleilGmbH, Eisenacll 6,000,00 5,00% -28,72 ·140,37 ·275,75 315,32'11 246,32'11 51 ,04~

6 IG'ch~GmbH.SIU!Vart 5.000,00 3,00% -59,09 9,75 ~.40 !13~59'11 7432,67% 1946,41~

1) BBZGmbH

.,... .

~~~~~ .. ~ -~~~ i»t\ 23,7311 26,71% 32,89%

66,~% 78,06% 80,50'1

64,42% 61,-43~ 64,67,

67,36!1 67,39~ 59.44~

neues kirchUches flnanzwesen ~·

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. "' . .,..,... "'' . stabile Entwicklu~

bilaruielle Überschuldu"' 100% Anteileab01.0l2019

bilanzielle Übersclllldur«

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Überschuss i.H.v. 271,96 T€ positiv ab (das Ergebnis de~ Vorjahres: 385,96 T€). Die Summe des Eigenkapitals beträgt zum 31 .12.2018: 1.597,67 T€ (Vorjahr:

939,92 T€). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit 313,62 T€ ebenfalls positiv. Das

Ja~r 2018 war geprägt durch Teilnahmen an der EU-Ausschreibung der Rundfunkanstalten und der

Durchführung des Digitalisierungsj:>rojektes E-BBZ. Für das Digitalisierungsprojekt ist f;:ine Lenkungs­

gruppe eingerichtet. Die Geschäftsberichte werden monatl i~h und aufschlussreich erstellt und aktuelle

Veränderungen zeitnah, zwischen Gesellschafterversammlungen und Geschäftsberichten, kommuni­

ziert. Es gibt kein über das gewöhnliche Niveau einer Unternehmerischen Tätigkeit hinausgehendes Risiko .. · '

For das Geschaftsjarr 2019 erwartet die Geschäftsführung ebenfalls ein planmäßig positives Ergebnis

und eine stabile Umsatzrendite.

2) Internationales Evangelisches Tagungszentrum Wuppertal GmbH

Qer Jahresabschluss 2018 schließt mit einem Defizit i.H.v 666,37 T€ (der Fehlbetrag des Vorjahres:

601 ,18 T€) ab. Das Eigenkapital wurde bereits in 2015 vollständig aufge_zehrt. Der nicht durch Eigen­

kapital gedec~ter Fehlbetrag beträgt zom 31 .12.2'018: 316,89 T€ (Vorjahr: 110,52 T€).

Die Gesellschaft ist weiterhin auf Zuschüsse der Gesellschafter angewiesen. Unter diesen Bedingun­

gen war dadurch die Gemeinnützigkeit der Gesellschafterin VEM gefährdet. Seit Ende 2016 wurden

' intensiv Lösungen/Szenarien zu Änderung der Gesellschaftsstruktur und weiteren Ausrichtung des

Unternehmens erarbeitet. Ein gemeinsamer Betrieb J.mter Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit der

VEM zeichnete sich bei keinem Lösungsansatz ab. Die Übernahme der Anteile von der Vereinten

Evangelischen Mission (VEM) mit dem Beteiligungswert von 60% ist in 2018 durchgeführt worden, so

dass das Landeskirchenamt zum 31 .12.2018 zu 100% an der Gesellschaft beteiligt ist.

3) EIKON GmbH

Seitdem Jahr 2016 sind umfangreiche Umstrukturierungen der EIKON Gruppe durchgeführt worden.

Die EIKON GmbH ist zu 100 % an EIKON Media GmbH beteiligt. So wurde zum 01 .01 .2017 EIKON

Südwest, EIKON West und EIKON Mitte auf EIKON Media GmbH verschmolzen. Zum 01 .01 .2018 ist

die Verschmelzung der EIKON Süd GmbH ebenfalls auf die EIK(?N GmbH durchgeführt worden.

Mit dem Verschmelzen der EIKON West GmbH auf die EIKON Media GmbH sind die Anteile der EKiR

an der EIKON West GmbH aufdie EIKON GmbH übertragen worden, so dass die Anteile der EKIR an

der EIKON GmbH entsprechend angepasst sind. . .

• Das Jahresergebnis der.EIKON GmbH ist mit 149,59 T€ positiv (Vorjahr: 168,34 T€). Die

Summe des Eigenkapitals beträgt zum 31 .12.2018: 1. 978, 15 T€ (Vorjahr: 1.828,57 T€). Ein

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

neues kirchliches flnanzwese~-:

Konzernabschluss wird ab 2018 nicht erstellt. Zwischen der EIKON GmbH als Zentralgesell­schaft und ihren Beteiligungsgesellschaften besteht eine Rahmenumlagevereinbarung für das Erbringen der Verwaltungsdienstleistungen. Des Weiteren erfolgt eine finanzielle Unterstüt­zung der Gesellschaft durch die EKD in Form von ZuschOssen.

Bei der EIKON GmbH besteht das wirtschaftliche Risiko Ober den Beteiligungsbuchwert hinaus, da gegenober der Gesellschaft eine Patronatserklärung in Höhe von 1,0 Mio. EUR abgegeben wurde.

Risiken aus laufenden Geschäftsvorfällen des Haushaltes 2019

• Planungsrisiken •:• Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des §2b UStG ist zurzeit noch nicht absehbar, in '

welchem Umfang die Kirchenkreise und Kirchengemeinden Unterstatzung benötigen. Ggf. müssen die geplanten Maßnahmen ausgeweitet werden.

•:• Nach den schweren Unwettern im Bereich der Landeskirche (zuletzt Wuppertal), kam es zu mehreren Anfragen hinsichtlich einer Elementarschadensversicherung. Oie Schäden sind bis­her nicht Ober die bestehenden Verträge abgedeckt. Eine Elementarschadensversicherung würde die kirchlich verfassten Körperschaften absichern. Derzeit läuft eine Umfrage zur An­zahl der Schadensfälle und dabei entstandenen Kosten bei den Kirchenkreisen und Kirchen­gemeinden, um Angebote der Versicherungen zur Höhe der Prämie einholen zu können. Die Kosten für den Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung im Rahmen ei­nes Sammelvertrages könnten bei 1.900,00 T€, hier besteht ein Risiko für den HH der LKA in Höhe von 191 ,90 T€.

•:• Die Einführung eines Dokumentenmanagements wird als Studie in 2019 in Auftrag gegeben, die Einführung ist sehr wahrscheinlich. Oie Kosten sind etatisiert, darüber hinaus bestehtje­doch das Risiko, dass das Projekt mehr kosten wird.

•:• Bei einigen Projekten besteht starke Abhängig~eit von unterschiedlichen staat~ichen Förde­rungsprogrammen.

"' Haftungsrisiken

Aus bestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen ergeben sich Risiken in Höhe von ca. 0, 767 Mio. €. Das Risiko ist in gleicher Höhe als Rückstellung in der Bilanz ausreichend berücksichtigt.

Außerdem besteht ein Risiko in Beschäftigungsfällen, in denen auf absehbare Zeit keine Leistungen für die Evangelische Kirche im Rheinland erbracht werden, zugleich aber Anspruch auf Besoldung u_nd Beihilfen besteht. Auch diese Fälle sind als ROckstellung abgebildet. Die Lasten sind nur teilweise durch die Landeskirche zu tragen.

Refinanzierungsrisiken ·

Das Ausfallrisiko besteht im Bereich der Erträge aus staatlichen Refinanzierungen, Teilnehmerbeiträ­gen oder Spenden. Soweit die Erträge ausbleiben, können korrespondierende Aufwendungen über­wiegend nicht mehr verringert werden, so dass sich ein Defizit im Finanzierungsplan ergibt.

Auch die erwarteten Einnahmen aus Kollekten- und Spendenmittel stellen keine sichere Größe dar.

Das Ertragsrisiko durch Ausfall von Einzahlungen durch Kunden oder Mieter, mit denen Dauerschuld­verhältnisse bestehen, geht Ober das normale Forderungsausfallrisiko in Hohe von 3 % nicht hinaus.

Prozessrisiken

Aktuell nicht erkennbar.

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

neues klrchUches flnaruwesen

FOr die rOckwirkende Neufestsetzung der Mietwerte der Pfarrdienstwohnungen wurde auf Grund der vereinbarten Erfolgspramie i.H.v. 247,93 T€ eine ROckstellung in entsprec.hender Höhe berOcksichtigt.

Innere Darlehen bestanden nicht. .

DOsseldorf, den 10.10.2019

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Jahresabschluss zum 31.12.2018

Ev. Kirche im Rheinland Anlage 4 - Anhang 2018

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018

Vollständigkeitserklärung

gemaß § 128 Abs. 5 KF-VO

Düsseldorf den 10.10.201

(Stempel der kirchlichen Körperschaft bzw. Name und Adresse)

Jahresabschluss und Anhang zum 31 .12.2018

Der Jahresabschluss enthält gemäߧ 128 Absatz 5 KF-VO alle verfügbaren Informationen.

1. Buchführung und Buchführungsunterlagen

neues ki~hUches flnanzwesen~.,.._

a) E~ sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das oben genannte Haush~ltsjahr buchungs­pflichtig geworden sind.

2. Jahresabschluss und Anhang a) Der Jahresabschluss enthalt alle bilanzierungspflichtigen Vetmögensgegenstände, Verpflich­

tungen, Wagnisse und Abgrenzungen. Es sind sämtliche Aufwendungen und Ertrage enthal­ten. Die erforderlichen Angaben wurden vollständig gemacht.

b) Die Vorschriften der KF-VO zum Jahresabschluss wurden vollständig beachtet.

c) Im Anhang wurde auf alle wesentlichen Risiken für die zukünftige EntWicf51ung der kirchlichen Körperschaft eingegangen.

3. Bemerkungen und weitere Angaben·

(Unterschrift/an der kir n Körperschaft)

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