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Leitfaden Wohnen für Migrantinnen und Migranten und ausländische Studierende in Aachen s Sparkasse Aachen Von Ausbauen über Energiesparen bis hin zu Wohn-Riester: Egal, was Sie beschäftigt – zusammen mit unserem Partner LBS stehen wir Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und sorgen für genügend Spielraum bei der Erfüllung Ihrer Wohnwünsche. Mehr Infos in Ihrer Geschäftsstelle oder im Internet. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. Mehr Spielraum mit der Sparkassen-Baufinanzierung. Bauen. Modernisieren. Renovieren. www.sparkasse-aachen.de Riester-Förderung für Wohneigentum nutzen! Aachen unser Zuhause

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Leitfaden Wohnenfür Migrantinnen und Migranten und ausländischeStudierende in Aachen

s SparkasseAachen

Von Ausbauen über Energiesparen bis hin zu Wohn-Riester:Egal, was Sie beschäftigt – zusammen mit unserem Partner LBSstehen wir Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und sorgenfür genügend Spielraum bei der Erfüllung Ihrer Wohnwünsche.Mehr Infos in Ihrer Geschäftsstelle oder im Internet. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.

Mehr Spielraum mit derSparkassen-Baufinanzierung.Bauen. Modernisieren. Renovieren.

www.sparkasse-aachen.de

Riester-Förderung

für Wohneigentum nutzen!

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Dieser Leitfaden enthält aktuelle Informationen zum Wohnen in der Stadt Aachen. Er gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Ansprechpartner und Zuständigkeiten.Der Leitfaden ist als unverbindliche Information zu ver-stehen und kann eine kompetente Beratung nicht ersetzen.

Im Sinne der besseren Lesbarkeit des Leitfadens wurde die grammatikalisch männliche Sprachform gewählt. Wennim folgenden Text die männliche Sprachform genannt ist, ist damit sowohl die männliche als auch die weiblicheSprachform gemeint.

Inhalt

■ Wohnungssuche■ Sozialwohnungen■ Wohnberechtigungsschein■ Hausordnung/Nachbarschaft■ Mietrecht■ Wohngeld■ Eigentumsförderung■ Wohnungstipps für Studenten■ Wohnungstipps für Senioren■ Ansprechpartner

Der Leitfaden liegt für Sie bei der Stabsstelle Integration und dem Fachbereich Wohnen der Stadt Aachen aus. Ebenso erhältlich ist er bei der Caritas (Fachdienst Inte-gration und Migration), der gewoge AG, bei der Mieter-SelbstHilfe Aachen e.V. und dem Mieterschutzverein Aachenund Umgegend e.V. Anschriften finden Sie auf den Seiten 19-20.

Unter www.integration-aachen.de steht der Leitfaden auch als pdf-Datei zur Verfügung.

Wohnungssuche

In den Tageszeitungen werden ständig Wohnungen angeboten. Die meisten Angebote stehen in denWochenendausgaben (Samstags-Ausgabe). Diese Angebotefinden sich bei den so genannten „Kleinanzeigen“ oder im „Immobilienteil“. Hier gibt es die „Wohnangebote“ oder„Vermietungen“. Bei den Angeboten ist entweder eineTelefonnummer angegeben, bei der man sich melden kannoder ein anonymes „Kennwort“, eine so genannte „Chiffre“. In diesem Fall muss eine schriftliche Bewerbungfür die Wohnung an die Tageszeitung geschickt werden. Die Tageszeitung vermittelt die Briefe dann weiter.

In den Zeitungen finden Sie viele Abkürzungen, die Details über die Wohnung angeben:

AB: Anrufbeantworter2 ZKDB: 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad2. OG: 2. ObergeschossBj.: BaujahrDG: DachgeschossEG: ErdgeschossG-WC: Gäste-WCHK: HeizkostenHV: HausverwaltungKM: KaltmieteMM: MonatsmieteNK: Nebenkostenqm: beschreibt die Größe der Wohnung in Quadratmeterren.: renoviertsan.: saniertWhg.: WohnungWM: Warmmiete

(Kaltmiete inklusive Neben- und Heizkosten)zzgl.: zuzüglich

AC-Südviertel, 2 ZKDB, G-WC, 65qm,300,- e KM + NK, 2 MM Kaution,frei ab 01.09., HV Mustermann,Tel. 012345, Mo-Fr 9-12 Uhr, sonst AB

Beispiel:

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Will man in der Tageszeitung mit einer Kleinanzeige eineWohnung suchen, ruft man am besten die Geschäftsstelle der Tageszeitung an und lässt sich beraten. Kleinanzeigensind oft mit Kosten verbunden.

Die meisten Zeitungen haben auch eine Internetseite. Dortkann unabhängig von speziellen Ausgaben nach Wohnungengesucht oder eine Wohnungsanzeige aufgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, sich über das Internet ein Bilddes Wohnungsmarktes der jeweiligen Stadt zu machen undAngebote einzusehen.

Die Wohnungsgesellschaften (z.B. gewoge Aachen) undWohnungsunternehmen verfügen ebenfalls über aktuelleWohnungsangebote, die man dort erfragen kann. DieAdressen finden Sie in den „Gelben Seiten“, im örtlichenTelefonbuch oder im Internet.

Sozialwohnungen

In der Stadt Aachen gibt es ein Angebot an kostengünstigenWohnungen (Sozialwohnungen), die vom Staat mit Geldgefördert worden sind. Diese können Sie anmieten, wenn Sieeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzen.

Den Wohnberechtigungsschein können Sie beim FachbereichWohnen der Stadt Aachen beantragen.

Sollten Sie bei der Wohnungssuche Hilfe benötigen, könnenSie sich ebenfalls an den Fachbereich Wohnen wenden.

Fachbereich Wohnen (Wohnungsamt)

Den Fachbereich Wohnen finden Sie im Verwaltungsgebäude am Bahnhofplatz (Hochhaus).

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gewoge Aachen,Kleinmarschierstraße 54-56, 52062 Aachen

Stadt Aachen, Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz

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Allgemeine Hinweise

Bei der Wohnungssuche werden Sie oft gebeten, einenFragebogen auszufüllen, in dem man persönliche Angabenmachen muss.Es ist zu beachten, dass gegenüber dem Vermieter eineschriftliche Selbstauskunft abzugeben ist. Ohne diese ist es schwierig, eine Wohnung zu finden.

Die Vermieter/Verwalter möchten in der Regel folgendeAngaben von Ihnen haben:

■ bei welchem Arbeitgeber Sie beschäftig sind■ welchen Beruf Sie ausüben■ voraussichtliche Mietdauer■ die Höhe und die Art Ihres Einkommens■ Schufa*- Auskunft■ Ihre Gründe für die Wohnungssuche ■ Nationalität■ Aufenthaltsgenehmigung■ Familienstand

*) steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Achten Sie bei Ihrem Termin mit dem Vermieter oderdem Makler auf Ihr äußeres Erscheinungsbild.Oft entscheidet der erste Eindruck darüber, ob Sie eine Wohnung erhalten oder nicht.

Wohnberechtigungsschein

Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie einen Wohnberechti-gungsschein bekommen. Über Ihren Antrag entscheidet der FachbereichWohnen. Der Wohnberechtigungsschein ist 1 Jahr gültig.

Zuständige Stelle fürWohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung ist derFachbereich Wohnen. Ihre Vorsprache erfolgt über eineAufrufanlage.

Den Antrag für einen Wohnberechtigungs-schein können Sie auch in den Bezirksämternund im Bürgerservice stellen.

Nähere Informationen finden Sie imInternet auf der Seite www.aachen.deunter dem Stichwort„Wohnberechtigungsschein“

Aufrufanlage

Knopf drückenMarke entnehmen

Aufruf abwarten

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Hausordnung/Nachbarschaft

Das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft erfordertgegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, sindneben den Rechten des Mieters auch zwingend Pflichten erforderlich. Dazu dient die vom Vermieter aufgestellte Hausordnung.

Schutz vor LärmZu einem harmonischen Zusammenleben mit Ihren Nachbarn können Sie selber beitragen, wennSie folgendes beachten:

Ruhezeiten13.00 - 15.00 Uhr + 22.00 - 07.00 Uhr

Handwerkliche Arbeiten08.00 - 12.00 Uhr +15.00 - 18.00 Uhr

Baden und Duschennormalerweise von 07.00 - 22.00 Uhr

SicherheitHaustür

geschlossen zwischen 22.00 - 06.00 Uhr

TreppenhausAblage von Gegenständen nicht gestattet

Lagerräume, Kellerkeine Ablage von leicht entzündlichen Stoffen(wie zum Beispiel Gas, Öl)

Wasser- und GasleitungenMängel und Undichtigkeiten sofort anzeigen

Flur- und TreppenbeleuchtungAusfall sofort melden

ReinigungHaus und Grundstück sind sauber zu halten.Verunreinigungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Im Einzelfall ist die Hausreinigung über die Hausordnung geregelt.

Unter anderem

■ wöchentlicher Wechsel der Treppenhausreinigung

■ monatliche, wechselnde Reinigung der Keller und Versorgungsräume

■ Lagerung von Abfall nur in den dafür vorgesehen Mülltonnen

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GemeinschaftseinrichtungenFür die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen gelten die einzelnen Benutzungsordnungen sowieBedienungsanweisungen.

Beispiel Aufzug■ Benutzung durch kleine Kinder nur in

Begleitung Erwachsener gestattet

■ In Personenaufzügen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Eigentümer keine Möbelstücke oder sonstige Lasten transportiert werden

Beispiel Gemeinschaftsantenne■ Verbindung nur mit geeigneten Kabeln und

zugelassenen Receivern

■ bei Störung den Vermieter/Verwalter informieren,Eigenreparaturen nicht gestattet

Beispiel Gemeinschaftswaschanlage■ Pflegliche Benutzung auf eigene Gefahr

■ im Schadensfall ist sofort der Vermieterzu informieren

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Hinweise zum Mietrecht

ImmobilienmaklerImmobilienmakler betreiben private Firmen, die Wohnungen vermitteln. Die Adressen finden Sie imTelefonbuch „Gelbe Seiten“ (Stichwort Makler oderImmobilienmakler). Meist verlangen diese Firmen für ihre Arbeit eine Provision, die so genannte Courtage.

MietvertragMietet man eine neue Wohnung, bekommt man einenMietvertrag. Der Mietvertrag beinhaltet die meistenAngaben zur Wohnung (zum Beispiel Höhe der Miete,Größe der Wohnung, Zahl der Zimmer). Zudem legt derMietvertrag die Pflichten und Rechte der Mieter undVermieter fest (Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen,Haustiere etc.). Mit der Unterschrift wird der Vertrag gül-tig. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Regelungen,welche die Klauseln von Mietverträgen in ihrer Gültigkeiteinschränken. Die meisten Vermieter bestehen darauf,dass die Mietzahlungen auf ihr Konto überwiesen werden.

Sollten Sie Empfänger von Sozialleistungen (Sozialamt),SGB II (AR.GE) oder sonstiger Leistungen sein, müssenSie vor Abschluss des Mietvertrages Rücksprache mitdem zuständigen Sachbearbeiter der bewilligenden Be-hörde halten. Zu beachten: Die Miete darf eine bestimmteHöhe nicht überschreiten.

AblösevereinbarungDas ist ein Vertrag, durch den sich der Nachmieter ver-pflichtet, Möbel oder andere Gegenstände des Vormieterszu erwerben und ihm dafür einen ausgehandelten Preiszu zahlen.

KautionFür eine Wohnung muss dem Vermieter als Sicherheitmeistens eine Kaution bezahlt werden. Die Höhe derKaution darf maximal das Dreifache einer Kaltmiete be-tragen. Die Kaution muss verzinst werden und wirddeshalb meist auf einem Kautionskonto bei einer Bankangelegt.

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Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution samt Zinsen spätestens 6 Monate nach Beendigung desMietverhältnisses an den Mieter auszuzahlen, falls die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird.

Wohnungsmiete (auch Monatsmiete genannt)„Die Miete“ ist der Betrag, den der Mieter jeden Monatbis zum 3. Werktag an den Vermieter bezahlen muss. ZurKaltmiete kommen die im Mietvertrag aufgeführten Neben-kosten hinzu, zum Beispiel die Gebühren für Müllabfuhr,Straßenreinigung, Grundsteuer, Hausversicherung, Hei-zung und die Wasserversorgung. Alle zusammen ergebendie so genannte „Warmmiete“. Einige Nebenkosten, wiedie Heizkosten, sind vom persönlichen Verbrauch abhän-gig. Andere Kosten werden je nach Wohnungsgröße oderAnzahl der in der Wohnung lebenden Personen auf denMieter umgerechnet.

Im Mietvertrag kann geregelt werden, ob die Nebenkostenals Pauschalzahlung oder als Vorauszahlung gezahlt wer-den. Wird eine monatliche Vorauszahlung vereinbart,erhält der Mieter eine genaue Jahresabrechnung. Hier werden die tatsächlichen Kosten den Vorauszahlungengegenübergestellt. Es kann sich eine Nachzahlung oderbei sparsamen Verbrauch ein Guthaben ergeben.Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung können keineKosten für Reparaturen, Bankgebühren, Verwaltungs-kosten vom Mieter gefordert werden.

Strom, Telefon und in der Regel auch Gas werden direktvon den meist regionalen Anbietern bezogen und an diesen bezahlt. Dafür schließt man Verträge mit den ent-sprechenden Anbietern ab.

MietspiegelDer Mietspiegel informiert über die Höhe der Mietkostenfür die Wohnung in einer Stadt. Hier kann kontrolliertwerden, ob die Höhe der Miete angemessen und zulässigist. Der Mietspiegel ist Grundlage möglicher Mieterhö-hungen im privaten Wohnungsmarkt. Den Mietspiegelbekommt man beim Fachbereich Wohnen der StadtAachen, aber auch bei den Mietervereinen. Sollte eineMiete unzulässig sein, kann man sich rechtlich beratenlassen.

Kündigung und KündigungsschutzFür den Mieter gelten bei der Wohnungskündigung be-stimmte Kündigungsfristen. Sie sind im Mietvertrag oderMietrecht geregelt. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungszeit in der Regel 3 Monate. DieKündigung muss schriftlich erfolgen. Hierbei ist zu be-achten, dass die Kündigung innerhalb der ersten 3 Tageder Kündigungsfrist dem Vermieter zugehen muss.

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht grundloskündigen. Falls er einen berechtigten Grund hat, richtensich seine Kündigungsfristen nach der Dauer des Miet-verhältnisses. Das heißt, je länger ein Mieter in einerWohnung wohnt, desto länger sind die Kündigungsfristenfür den Vermieter.

Wichtig: Dies gilt nicht bei berechtigten fristlosenKündigungen durch den Vermieter (zum Beispiel beihohen Mietrückständen).

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Mängel in der WohnungEntdeckt der Mieter einen Mangel, muss er das demVermieter sofort mitteilen. Dies sollte am besten schrift-lich erfolgen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, dieWohnung umgehend in Ordnung zu bringen.Unternimmt der Vermieter nichts, um den Mangel zubeseitigen, kann der Mieter die Reparatur gegebenen-falls einklagen. Bei Wohnungsmängeln, die im Laufe des Mietverhält-nisses auftreten, hat der Mieter verschiedene Rechte.Neben dem Reparaturanspruch gibt es das Mietminde-rungs- und Mietzurückbehaltungsrecht, Schadensersatz-anspruch und gegebenenfalls auch Kündigungsrechte. Es ist sinnvoll, in solchen Fällen direkt rechtliche Bera-tung in Anspruch zu nehmen.

WohnungsübergabeBei Beendigung des Mietverhältnisses sollte sich derMieter vom Vermieter die ordnungsgemäße Rückgabeder Wohnung in einem Übergabeprotokoll bestätigenlassen. Sinn und Zweck der Übergabe und der Auf-nahme eines schriftlichen Protokolls ist es, späterenStreit über vorhandene Schäden zu vermeiden. Der Mieter kann in der Regel im Nachhinein nicht fürSchäden verantwortlich gemacht werden, die im Woh-nungsprotokoll nicht erwähnt sind.

ReparaturDer Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen oderzu überlassen und diesen Zustand aufrecht zu erhalten.Er muss somit beim Auftreten von Schäden die not-wendigen Reparaturarbeiten in Auftrag geben und kanndiese Kosten nicht auf den Mieter umlegen.

Vorraussetzungen für Reparaturen sind, dass der Mieterfrühzeitig den Vermieter über die Notwendigkeit informiert und die Mängel nicht bereits bei Einzug vorhanden waren.

MieterschutzMieterschutz-Vereine vertreten die Interessen von Mietern. Viele Mietverhältnisse sind unproblematisch.Wenn es jedoch zu Konflikten mit dem Vermieter kommt, unterstützen Mietervereine ihre Mitglieder. Weiterführende Adressen finden Sie ab Seite 21 dieses Leitfadens.

Mieterschutz-verein Aachen undUmgegend e.V.Jakobstraße 6452064 Aachen

MieterSelbstHilfeAachen e.V.Viktoriastraße 3852066 Aachen

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Finanzielle Wohnhilfen

WohngeldHaushalte mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen (Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II)erhalten, haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kostenfür Ihre Wohnung.

Dabei wird unterschieden, ob Sie Mieter oder Eigen-tümer einer Wohnung sind.

■ Bewohnen Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete, erhalten Sie einen Mietzuschuss.

■ Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, erhalten Sie einenLastenzuschuss.

Zuständige Stellen für die Gewährung vonMietzuschuss sind derFachbereich Wohnen oder die Bezirksämter, wenn Sie in einem derAußenbezirke wohnen.

Für die Gewährung einesLastenzuschusses ist aus-schließlich der FachbereichWohnen zuständig.

Im Mietvertrag können Klauseln vereinbart werden, nach denen der Mieter kleinere Instandsetzungen oderBagatellreparaturen zahlen muss. Dies ist jedoch nur in engen Grenzen zulässig.

SchönheitsreparaturenWer die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, wird im Rahmen des Mietvertrages geregelt. Es ist zulässig, die Schönheitsreparaturen dem Mieter aufzuerlegen.

Unter Schönheitsreparaturen werden alle Anstreich-arbeiten verstanden, die erforderlich sind, um dieWohnung in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen. Dazu gehört alles, was sich beim nor-malen Wohnen abgenutzt hat und sich in der Regel „mit Farbe, Tapete und gegebenenfalls etwas Gips“erneuern lässt.

Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung desBundesgerichtshofs ist es bei Fragen hinsichtlich der Schönheitsreparaturen notwendig, fachliche Hilfedurch die Mietervereine in Anspruch zu nehmen.

Beratungsgespräch

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Wohnungstipps für Studenten

Der Studienbeginn, das Praktikum oder das Praxis-semester bedeuten oft, dass ein Umzug in eine andereStadt ansteht. Dabei ist eine Hilfe in der für Sie frem-den Umgebung sehr nützlich.

Mehr Informationen und Beratung zu den Angebotenund Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei einzelnenEinrichtungen der Hochschulen.

Hier erhalten Sie auch Informationen zum Wohnen ineinem Studentenwohnheim.

Studentenwerk Aachenwww.studentenwerk-aachen.de/wohnen

Der ASTA der RWTH bietet Ihnen zudem eine persön-liche Wohn- und Sozialberatung für alle Fragen zumWohn- und Mietrecht an. Sie können sich auch per Email beraten lassen ([email protected]).

Kirchliche Einrichtungen (Evangelische StudentInnen-gemeinde Aachen, www.esg.rwth-aachen.de; das Studierendenwerk der Katholischen Hochschulge-meinde Aachen www.stwkhg.de) sowie Vereine undHeime in studentischer Selbstverwaltung (hierzu findenSie nähere Auskunft beim Studentenwerk) ergänzendie Beratungseinrichtungen.

Weitere Möglichkeiten bieten Ihnen die „SchwarzenBretter“ in der Mensa und den Instituten.

EigentumsförderungViele Menschen wünschen sich, im eigenen Haus oder in ihrer Eigentumswohnung zu leben. Mit zinsgünstigen Landesdarlehen kann die Finanzierung Ihres neuen Hauses oder der Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer Wohnung unterstützt werden.

Entsprechende Beratung erhalten Sie beim Fachbereich Wohnen.

Das eigene Haus

RWTH Aachen

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Ansprechpartner

Stadt Aachen Hackländerstraße 1 52064 AachenTel.: 0241/4 32-0www.aachen.de

■ Fachbereich Wohnen, ■ Fachbereich Soziales und

Ausländerwesen

Caritasverband für die RegionenAachen-Stadt und Aachen-Land e.V., Fachdienst für Integration und MigrationScheibenstraße 16 52070 AachenTel.: 0241/9 49 [email protected] www.caritas-aachen.de

gewoge AGKleinmarschierstraße 54-56 52062 AachenTel.: 0241/4 77 04 - [email protected]

Wohnungstipps für Senioren

Gerade im Alter kann ein Wohnungstauschnotwendig werden. Die Gründe sind viel-fältig: Oft liegt die Wohnung zu hoch und es gibt keinen Aufzug oder die nächste Bushaltestelle ist zu weit entfernt. Der für den Wohnungstausch zuständigeMitarbeiter der Leitstelle „Älter werden inAachen“ der Stadt Aachen (www.aelterwerden.aachen.de Telefon 0241/432-5676) ist bei folgendenAngelegenheiten behilflich:

■ Beratung zu den verschiedenen Wohnmöglichkeiten im Alter

■ Suche nach einer altengerechten Wohnung■ Unterstützung bei der Vorbereitung und

Planung des Umzugs■ Hilfestellung bei Behördenangelegen-

heiten (Ummeldung von Telefon, Einwohnermeldeamt usw.)

Das Angebot richtet sich sowohl an Mieterals auch an Wohnungs- und Hauseigen-tümer, die eine ihren Bedürfnissen entspre-chende andere Wohnung oder ein solchesHaus suchen.

Die Beratung umfasst auch Finanzierungs-möglichkeiten über die Pflegekassen, vorallem für Personen, die in eine Pflegestufeeingestuft sind.

Weitere Beratungen erhalten Sie, wenn IhreWohnung zu groß oder ungünstig gelegen istund Sie gute Tipps bei der Suche nach einerbedarfsgerechten Wohnung haben möchten.Die Mitarbeiter der Leitstelle als aufmerksa-me Zuhörer helfen Ihnen bei der Suche nacheiner Tauschwohnung und bei der Nachmie-tersuche. Sie stehen Ihnen auch bei derUmzugsplanung und bei allen erforderlichenDingen, die mit einem Umzug verbundensind, aufmerksam zur Seite.

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MieterSelbstHilfe Aachen e.V.Viktoriastraße 3852066 AachenTel.: 0241/5 04 [email protected]

Mieterschutzverein Aachen und Umgegend e.V.Jakobstraße 6452064 AachenTel.: 0241/9 49 79-0 Fax 0241/9 49 [email protected] Impressum

Herausgeber und Redaktion:Stadt Aachen, Der Oberbürgermeister■ Fachbereich Wohnen■ Fachbereich Soziales und Ausländerwesen

▲ Stabsstelle Integration▲ Wohnungsbörse der Übergangswohnheime

Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V., Fachdienst für Integration und Migration gewoge AG, AachenMieterSelbstHilfe Aachen e.V. Mieterschutzverein Aachen und Umgegend e.V.

Alle Angaben sind nach sorgfältigster Recherche gemacht. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden.

Fotos:gewoge AG; Andreas Herrmann; Jürgen Jansen; Mieterschutzverein Aachen; MieterSelbstHilfe Aachen e.V.; Stadt Aachen

Artwork:Jürgen Stehling

Copyright:2009 Stadt Aachen

Stand:Januar 2009

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