„alle unter einem dach?“ - kiel...welche wesentlichen fragen für die operative arbeit am kunden...
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Fachtag in Kiel am
3.9.2018:
„Alle unter einem Dach?“
– Organisationsstruktur
und Institutionalisierung
JBA
Carsten Möller, BASFI
Hamburg
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Ziel
der JBA gemäß Regierungsprogramm des Hamburger Senats (2011): „Jedem
eine Chance auf Ausbildung oder Studium!“
„Keiner darf verloren gehen!“ / „Jede und Jeder wird gebraucht!“
Fünf Partner:
Agentur für Arbeit, Jobcenter, BSB/HIBB, BASFI, Bezirksämter
Kooperationsstruktur:
Alle Partner handeln weiterhin rechtlich selbständig, in den Gremien gilt das
Konsensprinzip. Die Kundinnen und Kunden sollen hiervon allerdings nichts
mitbekommen (gemeinsames Auftreten nach außen).
Jugendberufsagentur Hamburg (1)
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Rechtliche Grundlagen der Kooperation
Vertrag zur Gründung der Jugendberufsagentur vom 21.8.2012
Ziele, Partner mit jeweiligen Aufgaben, gemeinschaftliche Aufgaben, grundlegende organisatorische Fragen, Gremien
Daneben: Vereinbarungen zur Gründung der jeweiligen Standorte (Finanzierung von Mieten und Arbeitsplätzen, Administration der Liegenschaft)
Daneben: Vereinbarungen zu speziellen Themen/Aktivitäten (z. B. Finanzierung einer Netzwerkstelle oder zusätzlichem Personal für Berufsberatung)
Daneben: Einzelfallentscheidungen in Gremien (Konsensprinzip)
Jugendberufsagentur in Hamburg (2)
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Jugendberufsagentur in Hamburg (3, Gremienstruktur)
Koordination
und Vernetzung
Koordinierungsausschuss
Vorsitz: (jährlich wechselnd)
BASFI, AA, BSB / HIBB, JC,
Vertreter der Bezirke
Operative Steuerungsgruppe
Vorsitz: Koordinator(in) JBA
AA, BASFI, BSB / HIBB, JC,
Vertreter der Bezirke
Bezirkliche Ebene der Jugendberufsagentur
7 regionale JBA-Standorte
Beratung, Vermittlung, Fallmanagement
(AA, JC, HIBB, Bezirke)
Schulische Ebene der Jugendberufsagentur
Teammitgliedschaft in BOSO-Teams (STS; AA; HIBB)
Systematisches Übergangsmanagement mit:
Allgemeinbildenden Schulen (STS, ReBBZ) und
Berufsschulen (AvDual, AvM-Dual)
Planungsteam
Vorsitz: Koordinator(in) JBA
AA, BASFI, BSB / HIBB, JC,
Vertreter der Bezirke
Netzwerkstelle
Beirat JBA
Wirtschafts- und Sozialpartner
Vorsitz: Staatsrat BASFI (Stv. BSB)
Staatsräte- bzw. Geschäftsführungsebene
Koordinator(in)
JBA
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Personal
Gegenwärtig zwei Personen (auch VZÄ) für Koordinierung eingesetzt
angebunden an die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)
Fachaufsicht über jeweiligen Vorsitz des Koordinierungsausschusses
Vertretung der Jugendberufsagentur nach innen und außen unabhängig von einem bestimmten Partner
Zum Personal insgesamt regelmäßige Bestandsaufnahmen und Erörterung von Bedarfen
Gemeinsame Fortbildungen: Führungskräfteklausur, Schulungen für neue Beschäftigte, themenspezifische Veranstaltungen
Jugendberufsagentur in Hamburg (4)
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Jugendberufsagentur in Hamburg (5, Struktur der 7 regionalen
Standorte)
EINGANGSBEREICH FALLBEARBEITUNG Steuerungsrunde
Empfang
Klärung des Anliegens
Allgemeine Auskünfte zu
Fragen SGB II und III
Weiterleitung an zuständige
MA in der Eingangszone
Jobcenter Arbeitsvermittlung
Fallmanagement
Agentur für Arbeit Berufsberatung
Ausbildungsstellenvermittlung
Arbeitsvermittlung
Schulbehörde (BSB) Schullaufbahnberatung
Ausbildungsberatung
Aufsuchende Beratung
Bezirksverwaltung Beratung und Hilfe bei
schwierigen Lebenslagen
FALL-
BESPRECHUNG
KUNDE KUNDE
Eingangszone
Datenerfassung
Antragsausfüllung
Terminvergabe
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Erfolgsfaktoren
„JBA-Spirit“ überwindet rechtliche Grenzen zwischen Partnern
Die Koordinierung personifiziert die gemeinsame Arbeit
Bündelung des Personals an gemeinsamen Standorten wirkt nach außen und innen (Marke, kurzer Dienstweg, usw.)
Jugendberufsagentur in Hamburg (6)
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Welche Modelle der Institutionalisierung gibt es?
Leitfragen (1)
Verselbständigung Kooperationsmodell Virtuelle Einheit
Bereiche: - Normativ (gemeinsame Regeln) - Räumlich (Standort) - Personell - Finanziell
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Was können die Partner der Jugendberufsagentur im Rahmen des
geltenden Rechts unternehmen?
An welchen Stellen ließe sich durch gesetzgeberisches Handeln der
Spielraum verbessern?
Leitfragen (2)
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Wer sollte Partner der Jugendberufsagentur sein?
Schulen (Schulgesetz)
Agentur für Arbeit (SGB III)
Jobcenter (SGB II)
Kommune (SGB VIII)
Leitfragen (3)
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Wie können die Partner praktikable Regelungen zu Infrastruktur und
Finanzierung treffen?
Festlegung von Budgets und anteilige Finanzierung,
Aufteilung von Standortkosten nach Köpfen/Beschäftigten oder m²
Fläche, Festlegung eines verantwortlichen Partners für
Bewirtschaftung der Immobilie,
Einzelfallentscheidungen und gleicher Finanzierungsanteil für alle
Partner
…
Leitfrage (4)
12 18-08.2018 Präsentation Entwurf Abschlussbericht
Evaluation JBA für Beirat
Was braucht eine Jugendberufsagentur für ihre interne
Koordinierung?
Entscheidungsbefugte Vertretungen in mindestens einem zentralen
Gremium,
Mindestens eine Person, die unabhängig von einzelnen Partnern
handelt und dazu legitimiert ist.
Leitfragen (5)
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Welche wesentlichen Fragen für die operative Arbeit am Kunden
sind zu regeln?
Schaffung einer Eingangszone für die erste Klärung von Anliegen und
Steuerung von Kunden zu den zuständigen Partnern,
Ausgestaltung von rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit:
„warme Übergabe von Kunden“, Fallbesprechungen, Fallkonferenzen,
usw.
Leitfragen (6)
VIELEN DANK
FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Jugendberufsagentur Hamburg