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Samtgemeinde Isenbüttel Bauleitplanung Wasbüttel, LK Gifhorn Am Heidkamp - Beurteilung der Waldränder am Baugebiet - aktualisiert Juli 2019 Braunschweig, im November 2018 Bearbeiter: Dipl.-Biol. Mathias Fischer Dipl.-Biol. Tobias Münchenberg Bio-AdL Dirk Poethke Spinnerstraße 33 b 38114 Braunschweig Tel.: 05 31 / 7 36 57 Fax: 05 31 / 7 99 89 01 [email protected] www.biodata-bs.de Biodata GbR Biologische Gutachten Landschaftsplanung • Eingriffsregelung • Naturschutzplanung

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Samtgemeinde Isenbüttel

Bauleitplanung Wasbüttel, LK Gifhorn

Am Heidkamp

- Beurteilung der Waldränder am Baugebiet -

aktualisiert Juli 2019

Braunschweig, im November 2018

Bearbeiter: Dipl.-Biol. Mathias Fischer

Dipl.-Biol. Tobias Münchenberg

Bio-AdL Dirk Poethke

Spinnerstraße 33 b 38114 Braunschweig Tel.: 05 31 / 7 36 57

Fax: 05 31 / 7 99 89 01 [email protected]

www.biodata-bs.de

B i o d a t a G b R Biologische Gutachten

Landschaftsplanung • Eingriffsregelung • Naturschutzplanung

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Braunschweig - I -

I N H AL T S V E R Z E I C H N I S

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG .................................................................. 3

2 BIOTOPAUSSTATTUNG UND VEGETATION ........................................................ 4

2.1 Methodik ............................................................................................................ 4

2.2 Bestandssituation............................................................................................. 4

2.3 Bewertung ......................................................................................................... 5

2.4 Artenschutzrelevante Farn- und Blütenpflanzenarten .................................. 7

2.4.1 Methodik................................................................................................................... 7

2.4.2 Ergebnisse ............................................................................................................... 7

2.5 Literatur und Quellen ....................................................................................... 7

3 FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN ................................................................... 9

3.1 Brutvögel ........................................................................................................... 9

3.1.1 Erfassungsmethodik ............................................................................................... 9

3.1.2 Ergebnisse ............................................................................................................... 9

3.1.3 Bewertung .............................................................................................................. 10

3.2 Fledermäuse ................................................................................................... 10

3.2.1 Erfassungsmethodik ............................................................................................. 10

3.2.2 Ergebnisse ............................................................................................................. 11

3.2.3 Bewertung .............................................................................................................. 11

3.3 Insekten ........................................................................................................... 11

3.3.1 Heuschrecken ........................................................................................................ 11

3.3.2 Tagfalter ................................................................................................................. 13

3.3.3 Zufallsfunde weiterer Wirbelloser Tiere ............................................................... 15

3.3.4 Potenzialabschätzung zu weiteren Vorkommen ................................................. 16

4 Zusammenfassung ............................................................................................... 17

5 Beurteilung Planstand vom 27.3.2019 ................................................................. 18

6 Literatur und Quellen ........................................................................................... 19

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Braunschweig - II -

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1-1: Lage des geplanten Baugebietes am nördlichen Rand von Wasbüttel. ....................... 3

Abb. 3-1: Lage der gesetzlich geschützten Fortpflanzungsstätten der Roten Waldameise im Baugebiet Heidkamp, Wasbüttel. .................................................................................. 15

Abb. 4-1: Gestufter Waldrand mit vorgelagertem Saum; Foto vom 26.6.2018. ......................... 17

Abb. 5-1: Aktualisierter B-Plan des geplanten Baugebietes „Heidkamp“ in Wasbüttel. ............. 18

Tabellenverzeichnis

Tab. 3-1: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Heuschreckenarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet. ................................................................................................. 12

Tab. 3-2: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Tagfalterarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet. ....................................................................................................... 13

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 3

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

Am nördlichen Rand der Ortschaft Wasbüttel soll zwischen dem Eichenkamp und dem Heid-

kamp ein Wohngebiet in Einzelhausbebauung entstehen. Im Vorfeld hierzu wurden 2016 im

Planungsraum (siehe Abb. 1-1) faunistische Kartierungen zu Brutvögeln und Fledermäusen

durchgeführt (Biodata 2016).

Nach juristischem Vorgehen von Anwohnern ruht derzeit die bereits begonnene Erschließung

aufgrund des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 8. Mai 2018. Hauptgrund dieses Beschlus-

ses ist v. a. der von den Richtern bemängelte zu geringe Abstand zu den Waldflächen, welcher

die „ökologische Funktion des Waldes“ bzw. des Waldrandes nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit Datum vom 2.8.18 beauftragte die Samtgemeinde Isenbüttel die Biodata GbR den Wald-

rand naturschutzfachlich zu beurteilen.

Die vorliegende aktualisierte Version des Berichtes berücksichtigt den aktuellen Planstand

vom 27.3.2019 in einem gesonderten Kapitel 5.

Das Vorhabensgebiet (s. Abb. 1-1) ist im Westen und Süden von bestehender Wohnhausbe-

bauung begrenzt. Im Norden schließt sich ein Laubmischwald von ca. 20 ha Größe an, wäh-

rend sich im Osten ein Getreideacker befindet. Im Planungsraum selbst (ca. 5,3 ha) befinden

sich eine Ackerbrache und zwei kleine Waldflächen (ca. 1,2 ha).

Hervorzuheben für dieses Gebiet ist die Länge an Grenzlinien (Waldränder), insbesondere die

südexponierten Waldränder.

Abb. 1-1: Lage des geplanten Baugebietes am nördlichen Rand von Wasbüttel.

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 4

2 BIOTOPAUSSTATTUNG UND VEGETATION

2.1 Methodik

Im Juli 2018 ist das Areal auf die vorhandene Biotopausstattung, -struktur und die kennzeich-

nenden Pflanzenarten untersucht worden. Dabei diente ein Auszug aus dem ALK-Datensatz

bzw. ein Echtfarben-Luftbild der LGLN als Kartiergrundlage. Basierend auf dem Kartierschlüs-

sel für Biotoptypen in Niedersachsen (v. DRACHENFELS 2016) sind alle Biotoptypen bis zur

Ebene der Untereinheit erfasst worden. Die entsprechende Codierung mit drei Buchstaben ist

in der folgenden Bestandsbeschreibung in eckigen Klammern mit aufgeführt.

2.2 Bestandssituation

Nördlich direkt anschließend an die bestehende Wohnbebauung (Locker bebautes Einzel-

hausgebiet [OEL]) im Nordosten von Wasbüttel ist mit der Erschließung eines Baugebietes für

Einfamilienhausbebauung begonnen worden. Nach Einstellung der Bauarbeiten ist verbreitet

eine Spontanvegetation aufgekommen, die Arten des Wirtschaftsgrünlandes, der

Ackerbegleitflora und der Ruderalvegetation i. w. S. umfasst. In Abhängigkeit von Bodenver-

dichtungen, Abstellen bzw. Befahren mit Baufahrzeugen und -geräten, Zwischenlagerung von

Baustoffen, Abgrabung von Oberboden etc. ist der Bewuchs unterschiedlich dichtwüchsig aus-

gebildet; tendenziell zeigt sich eine Abnahme des Deckungsgrads von den Rändern zur Mitte

des Bereichs.

Aufgrund der unterschiedlichen Ausprägung der Pflanzengemeinschaft mit kleinräumig stark

wechselnder Artenzusammensetzung ist eine eindeutige Zuordnung zu einem Biotoptyp nach

dem nds. Kartierschlüssel (V. DRACHENFELS 2016) nicht möglich. Am ehesten entspricht der

Bestand einer Halbruderalen Gras- und Staudenflur trockener Standorte [UHT], wobei stellen-

weise Übergänge zum Typus „– mittlerer Standorte“ [UHM] bzw. zu einer Ruderalflur trockener

Standorte [URT] erkennbar sind.

Vom bestehenden Wohnquartier in das Neubaugebiet hinein ragt ein kleineres Restwaldstück

mit älterem Baumbestand, der in der ersten Baumschicht fast ausschließlich aus Stiel-Eiche

(Quercus robur) im mittleren bis (eben) starken Baumholzstadium besteht. Nach der Baumar-

tenzusammensetzung handelt es sich im Sinne des Kartierschlüssels um einen Eichenmisch-

wald. Die Krautschicht zeigt jedoch verbreitet erhebliche anthropogene Störungen, so dass die

Zuordnung zum Biotoptyp Eichenmischwald armer, trockener Sandböden [WQT] nach boden-

kundlichen Merkmalen1 erfolgt. Ein typischer Waldmantel fehlt vollständig; der Waldrand stößt

ohne Übergang an die ehem. offene Feldflur, jetzt das Baugebiet.

1 nach NIBIS®-Datenserver; Abfragedatum 02.08.2018

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 5

An seiner Nordseite grenzt das Neubaugebiet an ein größeres Waldstück, das gleichfalls zum

vorgenannten Eichenmischwaldtyp gestellt werden kann. Erkennbar sind Wölbackerstruktu-

ren, so dass von einem Sekundärwald auszugehen ist. Die erklärt zugleich, weshalb eine

Krautschicht aus charakteristischen Waldarten weitestgehend fehlt. Untypisch für den Stand-

ort ist das Vorkommen der Hainbuche (Carpinus betulus), die entlang des am Rand des Walds

verlaufenden Wirtschaftsweges oft mehrstämmig ausgebildet sind, was auf eine frühere

Schneitelnutzung hindeutet. Ein Teilstück des Waldes reicht über den Wirtschaftsweg hin und

ist in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Bei diesem Teil des

Waldes sind Aushagerungstendenzen aufgrund eines fehlenden Waldmantels augenfällig.

Dem Weg nach Süden hin vorgelagert ist ein Streifen mit einem heterogenen Gehölzbestand.

Dieser setzt sich zusammen aus schmalen, unterbrochenen heckenartigen Gebüschstreifen

mit der Schlehe (Prunus spinosa) als dominierender Art sowie mäßig alten Bäumen (Übergang

vom Stangenholz- zum schwachen Baumholz-Stadium), zumeist Stiel-Eichen (Quercus robur).

Nachgepflanzte Bäume sind z. T. vertrocknet. Stellenweise breiten sich Rubus- / Lianenge-

strüppe aus Echter Brombeere (Rubus fruticosus) aus. Zwischen den einzelnen Gehölzbe-

ständen und an deren Außenrand wächst eine Pflanzengemeinschaft, die als Halbruderale

Gras- und Staudenflur trockener Standorte [UHT] anzusprechen ist. Mit Einschränkungen auf-

grund struktureller Defizite kann der Gesamtbestand aus Gehölzen und Gras- und Staudenflur

auch zum Biotoptyp »Waldrand magerer, basenarmer Standorte« [WRA] gestellt werden.

2.3 Bewertung

Der gesamte betrachtete Landschaftsausschnitt zeigt deutliche anthropogene Überformun-

gen, die teils Jahrhunderte zurückliegen wie die vormalige Ackernutzung des später wieder

bewaldeten Areals nördlich des Baugebietes, teils aus späteren Nutzungen bis hin zur aktuel-

len Umwandlung in ein Wohnbaugebiet resultieren. Sämtliche Biotope weisen Störungen in der

Struktur wie auch im Artenbestand auf; in allen Beständen ist eine Artenverarmung sichtbar,

vielfach zeigen sich Störzeiger bis hin zu nicht heimischen Zierarten, die sich nach Ablagerung

von Grünabfällen aus benachbarten Gärten in Teilbereichen etabliert haben.

Bei der Bewertung der Biotope auf Basis der Angaben nach V. DRACHENFELS (2012) wird daher

die niedrigste mögliche Wertstufe angegeben, sofern die Datenquelle mehrere Möglichkeiten

(Wertstufenspanne) zulässt.

Demzufolge erreichen die beiden Halbruderalen Gras- und Staudenfluren wie auch die Ru-

deralflur die Wertstufe II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, der Eichenmischwald wie

auch der Waldrand die Wertstufe IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung.

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 6

Der Eichenmischwald armer, trockener Sandböden wird landesweit2 als stark gefährdeter Bi-

otoptyp eingestuft (Rote Liste-Kategorie 2), der Waldrand magerer, basenarmer Standorte, die

Ruderalflur trockener Standorte und die Halbruderalen Gras- und Staudenflur trockener Stand-

orte als gefährdet (Rote Liste-Kategorie 3), wobei letztgenannter Biotoptyp als gefährdetes

Degenerationsstadium angesehen wird. Die Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer

Standorte gilt als ungefährdetes Degenerationsstadium.

Von den vorgefundenen Biotoptypen unterliegt keiner dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz

nach § 30 BNatSchG bzw. § 22 oder § 24 NAGBNatSchG.

Der Eichenmischwald armer, trockener Sandböden korreliert prinzipiell mit dem Lebensraum-

typ »Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur« (9190) nach Anhang

I der EU FFH-Richtlinie, wobei der Waldrand einbezogen ist. Da die Bestände deutliche Mängel

in der Ausprägung zeigen, insbesondere kennzeichnende Pflanzensippen der Krautschicht

fehlen, ist die Zuordnung fragwürdig.

Nach vorsichtiger Rekonstruktion der Situation vor Beginn der Erschließungsarbeiten für das

Baugebiet anhand von Teilflächen, die davon wenig bis gar nicht beeinflusst worden sind, lässt

sich ableiten, dass der betrachtete Bereich schon vorher als »anthropogen merklich beein-

trächtigt« einzustufen gewesen sein muss. Eine beträchtliche Verschlechterung infolge der

Erschließungsarbeiten wird in den Wäldern einschließlich ihrer Ränder nicht erkennbar.

Dem bis in das bestehende Wohngebiet hineinreichende Waldstück fehlt ein aus Sträuchern

und Staudensäumen aufgebauter Waldmantel gänzlich, bei der Waldfläche nördlich des Neu-

baugebietes ist dieser nur unvollständig ausgebildet und weist bei der krautigen Flora einen

erheblichen Anteil an „Störzeigern“ (v. a. typische Nährstoffzeiger) auf, was den naturschutz-

fachlichen Wert herabmindert.

Als schutzwürdig und -bedürftig sind strukturreichere Waldrandausbildungen jedoch in jedem

Fall einzustufen, da sie – insbesondere in der östlichen Tieflandregion Niedersachsens – zu

den bereits seltenen Biotopausprägungen zählen. Die Einhaltung eines ausreichenden Ab-

standes zwischen den Baugrundstücken und den Waldrändern ist daher sehr zu empfehlen.

Gestörte Bereiche sollten – z. B. im Zuge von Kompensationsmaßnahmen – aufgebessert

werden.

2 Die analoge Rote Liste für Deutschland (RIECKEN et al. 2006) bleibt unberücksichtigt, da deren Bio-

toptypen-Systematik nicht in jedem Fall kompatibel ist mit der des niedersächsischen Kartierschlüs-

sels.

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 7

2.4 Artenschutzrelevante Farn- und Blütenpflanzenarten

2.4.1 Methodik

Die Begehung zur Erfassung möglicher Wuchsstellen von Farn- und Blütenpflanzen, welche

dem gesetzlichen Artenschutz unterliegen resp. landesweit als im Bestand gefährdet gelten

(Arten der Roten Liste für Niedersachsen und Bremen – GARVE 2004), erfolgten im Gebiet im

Juni 2018.

2.4.2 Ergebnisse

Weder auf den Flächen des in Erschließung befindlichen Baugebietes noch in den umgeben-

den Bereichen – insbesondere den Wäldern unter besonderer Berücksichtigung der Außen-

ränder – sind Farn- oder Blütenpflanzenarten festgestellt worden, die dem gesetzlichen Arten-

schutz unterliegen oder landesweit3 als im Bestand bedroht gelten.

Bei den nachgewiesenen Pflanzensippen handelt es sich mehrheitlich um solche, die in Nie-

dersachsen noch häufig sind und weit verbreitet vorkommen (z. B. GARVE 2007).

Bezüglich des Pflanzenartenschutzes kommt dem Gebiet insgesamt somit eine untergeord-

nete Bedeutung zu.

2.5 Literatur und Quellen

BIERHALS, E., O. v. DRACHENFELS, M. RASPER (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit

der Biotoptypen in Niedersachsen. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27(4): 231–240

BIODATA (2016): Baulelitplanung Weyhausen, Clanze-Ost, LK Gifhorn – Faunistischer Fach-

beitrag; unveröffentl. Gutachten, 39 S.

DRACHENFELS, O. v. (Bearb.) (2016): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter

besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraum-

typen von Anhang I der FFH-Richtlinie; Stand Juli 2016. Naturschutz Landschaftspfl. Nie-

dersachsen H. A/4 1–326

DRACHENFELS, O. v. (2012): Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen. Inform.d. Natur-

schutz Niedersachs. 32(1): 1–60 – korrigierte Fassung v. 21. November 2017 (in web)

DRACHENFELS, O. v. (2010): Klassifikation und Typisierung von Biotopen für Naturschutz und

Landschaftsplanung Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. H. 47 1–322 + 1 CD

3 Auf die Verwendung der Roten Liste für Deutschland (KORNECK et al. 1996) wird verzichtet, da diese

als nicht mehr aktuell anzusehen ist.

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 8

GARVE, E. (2007): Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bre-

men. Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. H. 43 1–507

GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen

und Bremen. 5. Fassung, Stand 1.3.2004 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 24(1) 1–76

KORNECK, D., M. SCHNITTLER, I, VOLLMER (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen

(Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. Schr.-R. f. Vegetationskde. H. 25 21–187

PREISING, E., H.-C. VAHLE, D. BRANDES, H. HOFMEISTER, J. TÜXEN, H.-E. WEBER (1993): Die

Pflanzengesellschaften Niedersachsens. Ruderale Staudenfluren und Saumgesellschaf-

ten. Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachsen H. 20/4 1 – 86

RIECKEN, U., P. FINCK, U. RATHS, E. SCHRÖDER, A. SSYMANK (2006): Rote Liste der gefährde-

ten Biotoptypen in Deutschland. 2. fortgeschriebene Fassung. NatSch Biol Vielfalt H. 34 1–

318

Gesetzliche Bestimmungen

BARTSCHV – Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die

durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.

BGBl. I S. 95.

BNATSCHG – Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.9.2017 (BGBl.

I S. 3434) m.W.v. vom 29.9.2017 bzw. 1.4.2018.

NAGBNatSchG – Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom

19. Februar 2010; Nds. GVBl. 2010, 104. Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuord-

nung des Naturschutzrechts vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104)

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 9

3 FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN

Für die naturschutzfachliche Beurteilung der am Baugebiet angrenzenden Waldränder wurden

insgesamt 3 Begehungen (26.6., 14.8., 6.9.) unternommen. Der Sommer 2018 war gekenn-

zeichnet von lang anhaltenden Trockenheit- und Hitzeperioden. Diese Witterung hatte zur

Folge, dass einige Tiergruppen (z. B. Reptilien) nur eingeschränkt nachweisbar sind.

3.1 Brutvögel

3.1.1 Erfassungsmethodik

Bei den Brutvögeln wird auf die Untersuchungen aus 2016 Bezug genommen, da zum Zeit-

punkt der Beauftragung im August 2018 der Kartierzeitraum für Brutvögel bereits weitgehend

beendet war. Bei den Begehungen in 2018, die bereits im Juni begonnen worden sind, wurden

Zufallsfunde jedoch registriert.

Schwerpunkt der Untersuchungen in 2016 war das Eingriffsgebiet; insbesondere der nördlich

an das Baugebiet angrenzende Wald wurde nicht vollflächig untersucht.

3.1.2 Ergebnisse

Bei den Untersuchungen 2016 wurden eine Reihe von Arten der Wälder und Gehölze festge-

stellt (BZF = Brutzeitfeststellung, kein festes Brutrevier):

• Arten der Gehölze:

Waldohreule, Pirol (BZF), Trauerschnäpper (BZF), Grauschnäpper (BZF), Grünspecht

(BZF), Star (BZF), Buntspecht, Kolkrabe (BZF), Kernbeißer, Gartenbaumläufer, Kleiber

u.a..

Für die Waldohreule gelang ein Brutnachweis mit zwei Jungvögeln, welche am 30.6.18 im

östlich an das Plangebiet angrenzenden Wald gesichtet wurden. Im September wurde eine

Waldohreule auch im nördlichen Plangebiet beobachtet. Pirol und Grauschnäpper waren im

Wald des südlichen Plangebietes und der Grünspecht im östlichen Wald des Plangebietes

vorhanden. Auch 2018 wurde der Grauschnäpper am nordwestlichen Rand des Gebietes re-

gistriert und der Grünspecht östlich knapp außerhalb des Vorhabensbereiches.

Zudem wurde im nördlichen Wald 2016 ein nicht besetzter Horst (vermutlich Mäusebussard)

nachgewiesen und 2018 aus diesem Bereich ein juveniler Mäusebussard rufend festgestellt,

so dass ggf. 2018 eine Brut erfolgt ist.

• Arten der Waldränder:

Baumpieper

Der Baumpieper kam 2016 mit einem Revier am Waldbestand im Nordosten des Plangebie-

tes vor; auch 2018 wurde der Baumpieper in diesem Bereich nachgewiesen.

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 10

3.1.3 Bewertung

Mit dem Baumpieper wurde eine landesweit auf der Vorwarnliste geführte charakteristische

Art der Ökotone, Randstrukturen und lichter Wälder nachgewiesen. Andere Arten, wie z. B.

Goldammer, Heidelerche etc. fehlen hingegen, so dass die Zönose defizitär ausgeprägt ist,

was v. a. auf die fehlende Großflächigkeit der angrenzenden offenen Fläche zurückzuführen

ist. Trotzdem weist das Gebiet mit seinen langen und v. a. südexponierten Grenzlinien mit dem

Baumpieper eine typische Art auf, die mit dem Nachweis aus 2018 das Gebiet wohl stetig

besiedelt.

Von den Waldarten ist sicherlich der Brutnachweis der streng geschützten Waldohreule her-

vorzuheben, die ebenfalls typisch ist für lichte Wälder und Siedlungsränder. Eine Reihe von

Arten mit höheren ökologischen Ansprüchen (Pirol, Trauerschnäpper, Star) wurden 2016 je-

doch nur einmalig registriert, die somit keine festen Reviere (Brutzeitfeststellung) ausgebildet

haben. Trotzdem deuten diese Arten das Potenzial dieses Gebietes an.

Der Grauschnäpper als in Niedersachsen gefährdete Art wurde auch in 2018 nachgewiesen,

so dass bei dieser für lichte Wälder / Waldränder mit gut ausgebildeten Kronen charakteristi-

schen Art von einem Brutvorkommen auszugehen ist.

Das gilt auch für den Mäusebussard, von dem ein Jungvogel aus dem nördlich angrenzenden

Wald registriert worden ist. In der Annahme einer Brut in diesem Bereich spricht dies auch für

eine gewisse Störungsarmut der inneren Waldbereiche. Als weitere Art mit größeren Raum-

ansprüchen wurde 2018 auch der streng geschützte Grünspecht östlich außerhalb des Vorha-

bensbereiches nachgewiesen, so dass auch hier von einem steten Vorkommen auszugehen

ist.

Aufgrund der Befunde aus beiden Untersuchungsjahren weist das untersuchte Gebiet daher

angesichts der geringen Größe eine recht hohe Anzahl an typischen Waldarten auf und ist

daher als Lebensraum für Brutvögel von mittlerer bis hoher Bedeutung.

Bei Realisierung des Baugebietes ist vom Wegfall des Reviers des Baumpiepers auszugehen,

das zu kompensieren ist (vgl. Biodata 2016). Grauschnäpper, Waldohreule und Grünspecht

sind weniger störanfällig und können auch Gartenbereiche als Nahrungshabitat annehmen, so

dass diese Reviere ggf. weiterhin Bestand haben.

Beim Mäusebussard kann es zu einer Aufgabe des Reviers / Wechsel des Horstes kommen,

da davon auszugehen ist, dass infolge der neuen Siedlung auch die Störung im Wald zuneh-

men wird.

3.2 Fledermäuse

3.2.1 Erfassungsmethodik

2018 fanden keine ergänzenden Untersuchungen zu Fledermäusen statt, so dass sich nach-

folgend nur auf die Untersuchungen aus 2016 bezogen wird.

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Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp

Beurteilung der Waldränder

Biodata GbR, Braunschweig 11

3.2.2 Ergebnisse

Bei den Fledermäusen wurden 2016 drei Arten nachgewiesen: Großer Abendsegler, Breitflü-

gelfledermaus und Zwergfledermaus.

Der Große Abendsegler bewohnt bevorzugt Baumhöhlen und jagt im freien Luftraum; aufgrund

des frühen Auftretens wurde 2016 von einem nahen Quartier ausgegangen, so dass dem Wald

für diese Art eine Quartierfunktion zukommt.

Die beiden anderen Arten beziehen Quartiere in Siedlungsbereichen, so dass anzunehmen

ist, dass in Wasbüttel Quartiere für diese Arten bestehen und das untersuchte Gebiet v. a. eine

Funktion als quartiernahes Jagdhabitat hat.

Dabei wurde insbesondere die Zwergfledermaus stetig und häufig im Gebiet jagend entlang

der Waldränder festgestellt. Diese Art jagt strukturgebunden und so stellt ein südexponierter

Waldrand ein ideales Jagdhabitat für diese Art dar, da sich hier abends die Wärme länger hält

und südexponierte Waldränder generell ein höheres Aufkommen an Insekten aufweisen. Da-

her wurden von dieser Art auch fast alle Waldränder im Gebiet als Jagdhabitat angenommen.

Die Breiflügelfledermaus wurde v. a. am östlichen Rand des Gebietes nachgewiesen; auch für

diese Art sind Waldränder von Bedeutung, da sie diese zur Orientierung und als Jagdhabitat

nutzt.

3.2.3 Bewertung

Insgesamt wurde 2016 das Gebiet als Jagdhabitat für Fledermäuse als von mittlerer Bedeu-

tung bewertet. Bei einer Betrachtung der einzelnen Arten würde das Gebiet für die Zwergfle-

dermaus eine höhere Bedeutung als Jagdhabitat haben als für die beiden anderen Arten auf-

grund des hochsteten Auftretens mehrerer Individuen.

Durch das Baugebiet würde die Funktion des Waldrandes als Jagdhabitat nicht völlig entwertet

werden, da auch naturnah gestaltete Hausgärten als Jagdhabitat genutzt werden können, al-

lerdings sollte ein ausreichender Abstand zum Wald gewahrt werden, damit das besondere

Kleinklima durch die südliche Exposition erhalten bleibt.

3.3 Insekten

Aufgrund des Beginns der Untersuchungen im Juni wurde bei den Begehungen 2018 insbe-

sondere auf Insekten geachtet, die bei den Untersuchungen 2016 nicht Gegenstand der Be-

auftragung waren.

3.3.1 Heuschrecken

Bei den Begehungen wurden insgesamt 9 Arten nachgewiesen (vgl. Tab. 3-1); die meisten

Arten sind weit verbreitet und häufig. Hervorzuheben sind jedoch die Nachweise des gefähr-

deten Wiesen-Grashüpfers mit wenigen Exemplaren, der bevorzugt höherwüchsige mesophile

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Strukturen besiedelt. Diese Art trat zusammen mit der Langflügeligen Schwertschrecke in den

vorgelagerten ruderalen Säumen auf.

Hier wurden auch weitere, eher trockene Standorte bevorzugende Arten nachgewiesen, die

im Bestand jedoch nicht gefährdet sind: Nachtigall-Grashüpfer, Brauner Grashüpfer und Feld-

Grashüpfer.

Charakteristisch für Waldränder und höherwüchsige Säume sind Grünes Heupferd und Ge-

wöhnliche Strauchschrecke.

Tab. 3-1: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Heuschreckenarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet.

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (MAAS et al. 2011); RL Nds = Rote Liste Niedersachsen mit Bremen (GREIN 2005); RL öT = Rote Liste der Region des östlichen Tieflandes.

Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben oder verschollen), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, Z = zweifelhafte Art, I = Invasionsgast, S = synanthrope Art, n.b. = nicht bewertet, n.g. = nicht geführt, - = Vorkommen nicht dokumentiert. Arten der Roten Listen sind grau, biotopspezifische Arten hellgrau unterlegt.

Schutzstatus: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen be-sonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte Arten (#).

Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN 2011).

Häufigkeitsklassen der Insekten: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Ind., 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind.

Art

Gefährdung Schutz

BNatSchG Priorität

Untersuchungs-gebiet

RL öT RL Nds RL D

Langflüglige Schwertschrecke

Conocephalus fuscus 2

Grünes Heupferd

Tettigonia viridissima 3

Gewöhnl. Strauchschrecke

Pholidoptera griseoaptera 3

Roesels Beißschrecke

Metrioptera roeselii 4

Feld-Grashüpfer

Chorthippus apricarius 2

Nachtigall-Grashüpfer

Chorthippus biguttulus 5

Brauner Grashüpfer

Chorthippus brunneus 3

Wiesen-Grashüpfer

Chorthippus dorsatus 3 3 2

Gemeiner Grashüpfer

Chorthippus parallelus 6

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Das Gebiet wird geprägt von Arten eher trockenwarmer Lebensräume sowie von Arten der

Säume und Waldränder; das Vorkommen dieser Arten wird durch die Exposition nach Süden

und des vorhandenen „Windschutzes“ durch Gehölze und Siedlung begünstigt. Ausgespro-

chene Spezialisten fehlen ebenso wie eine höhere Anzahl an Rote Liste Arten. Allerdings ist

davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Arten erst nach Aufgabe der Ackernutzung in das

Gebiet eingewandert ist und die Gemeinschaft der Heuschrecken daher noch im Wandel ist.

Insgesamt weist das Gebiet für Heuschrecken eine mittlere Bedeutung als Lebensraum auf.

3.3.2 Tagfalter

Bei den Begehungen wurden insgesamt 16 Tagfalterarten nachgewiesen; dabei ist zu beach-

ten, dass der Frühjahrsaspekt fehlt, so dass von einem Vorkommen weiterer Arten auszuge-

hen ist.

Die Mehrzahl der Arten mit höheren ökologischen Ansprüchen ist zu den mesophilen Arten

des Offenlandes (Kleiner Heufalter, Schachbrettfalter, Schornsteinfeger, Kleiner Feuerfalter,

Goldene Acht) bzw. zu den mesophilen Arten der Säume und gehölzreicher Übergangsstruk-

turen (Blauer Eichen-Zipfelfalter, C-Falter, Kleiner Perlmutterfalter, Zitronenfalter) zu zählen.

Daneben kommen noch eine ganze Reihe von Ubiquisten (Großes Ochsenauge, Hauhechel-

Bläuling, Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter, Tagpfauenauge, Großer Kohlweißling, Grün-

ader-Weißling, Kleiner Kohlweißling) vor (vgl. Tab. 3-2).

Zudem wurden Raupen des Jakobskrautbären - eines tagaktiven Nachtfalters - gefunden;

diese Art bevorzugt wärmebegünstigte, nicht zu trockene Habitate. Der Jakobskrautbär gilt in

Niedersachsen als stark gefährdet, ist aber aktuell in Ausbreitung begriffen, so dass diese

Einstufung nicht mehr dem derzeitigen Gefährdungsgrad entspricht.

Tab. 3-2: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Tagfalterarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet.

Rote Listen Deutschlands: RL D = Rote Liste Deutschland (REINHARDT und BOLZ 2011); RL Nds. = Rote Liste Niedersachsen (LOBENSTEIN 2004);

Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär, M = nicht bodenständiger gebietsfremder Wanderfalter. Arten der Roten Listen sind grau unterlegt.

Europäische Rote Liste: RL EU27(VAN SWAAY et al. 2010): Rote Liste für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union; Kategorien: RE = Regionally Extinct, CR = Critically Endangered, EN = Endangered, VU = Vulnerable, NT = Near Threatened, LC = Least Concern, DD = Data Defi-cient.

Schutzstatus: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen be-sonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte Arten (#).

Häufigkeitsklassen der Insekten: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Ind., 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind.

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Art

Gefährdung Schutz Untersuchungs-

gebiet RL T

RL Nds

RL D RL

EU27 BNat SchG

Schwarzkolbiger Braundickkopffalter

Thymelicus lineola LC 3

Goldene Acht

Colias hyale V V LC + 1

Zitronenfalter

Gonepteryx rhamni LC 2

Großer Kohlweißling

Pieris brassicae LC 4

Kleiner Kohlweißling

Pieris rapae LC 4

Kleiner Kohlweißling

Pieris rapae LC 4

Kleiner Feuerfalter

Lycaena phlaeas LC + 3

Blauer Eichenzipfelfalter

Neozephyrus quercus V V LC 1

Gemeiner Bläuling

Polyommatus icarus LC + 2

Kleiner Perlmutterfalter

Issoria lathonia V V LC 1

Tagpfauenauge

Inachis io LC 4

C-Falter

Polygonia c-album V V LC 2

Kleines Wiesenvögelchen

Coenonympha pamphilus LC + 3

Schornsteinfeger

Aphantopus hyperantus LC 4

Großes Ochsenauge

Maniola jurtina LC 4

Schachbrettfalter

Melanargia galathea LC 3

Für das kleine Untersuchungsgebiet wurde damit eine bemerkenswerte Artenvielfalt festge-

stellt, die sicherlich mit den Arten des Frühjahrs noch etwas höher liegen wird; bei vielen Arten

ist zudem von einer Bodenständigkeit im Gebiet auszugehen.

Hervorzuheben sind 4 Arten, die landesweit auf der Vorwarnliste geführt werden: Goldene

Acht, Blauer Eichen-Zipfelfalter, Kleiner Perlmutterfalter und C-Falter, die drei letztgenannten

Arten wiederum sind zu den Arten der Säume und Waldränder zu zählen, was für die Qualität

des Waldrandes spricht. Bezüglich der vorhandenen Strukturen ist die enge Verzahnung zwi-

schen der vorgelagerten Ruderalflur, der als Waldsaum / Waldmantel fungierenden Hecke so-

wie dem angrenzenden Wald hervorzuheben; dieser gestufte Aufbau in Kombination mit der

thermisch günstigen Sonnenexposition nach Süden ist maßgeblich für die Arten- und

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Individuenvielfalt der Tagfalter. Zwar fehlen auch hier ausgeprägte Spezialisten bzw. hochgra-

dig gefährdete Arten, doch ist der Lebensraum mit der für dieses Gebiet recht artenreichen

Zönose als von mittlerer – hoher Bedeutung zu werten.

Bei Realisierung der Bebauung ist mit einem Verlust der Artenvielfalt und insbesondere mit

dem Verschwinden der Arten mit höheren ökologischen Ansprüchen zu rechnen, da ein Groß-

teil der Raupenfutterpflanzen verschwinden wird, was durch die Hausgärten schwerlich aufzu-

fangen sein wird.

3.3.3 Zufallsfunde weiterer Wirbelloser Tiere

Während der Begehungen im Gebiet wurden weitere besonders geschützte, im Bestand ge-

fährdete oder biotopspezifische Wirbellose festgestellt.

Entlang der südexponierten Waldränder des Waldes nördlich des Vorhabensgebietes sowie

des östlich im Baugebiet befindlichen Waldes wurden insgesamt ca. 6 Nester ("Ameisenhau-

fen") der besonders geschützten Roten Waldameise (Formica rufa) festgestellt; diese Nester

werden bevorzugt an gut besonnten Stellen entlang von Waldrändern angelegt und unterlie-

gen als Fortpflanzungsstätten dem gesetzlichen Schutz. Abb. 4-1 zeigt die Lage dieser Nester.

Abb. 3-1: Lage der gesetzlich geschützten Fortpflanzungsstätten der Roten Waldameise im Baugebiet

Heidkamp, Wasbüttel.

Bei Realisierung der derzeitigen Planung würden diese Nester wohl aufgrund Beschattung

nachhaltig gestört, so dass mit deren Aufgabe zu rechnen ist. Diese Nester müssten daher vor

einsetzender Bebauung umgesiedelt werden.

Bereich mit ca. 5 Nestern

Bereich mit einem Nest

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Der besonders geschützte Gemeine Rosenkäfer (Cetonia aurata) trat entlang des Waldsaums

am nördlichen Gebietsrand max. in drei Exemplaren auf. Die Art benötigt warme, besonnte

Waldränder an denen sich die Larven in morschem Holz (z.B. Baumstümpfe) oder Ameisen-

haufen entwickeln. Sie benötigt zudem genügend blühende Pflanzen zur Nahrungssuche.

Im Gebiet wurden mehrere Gehäuse der Weinbergschnecke (Helix pomatia) gefunden. Sie ist

eine besonders geschützte Landschnecke, die vor allem an warmen, gut besonnten Waldrän-

dern und Ruderalstreifen vorkommt.

Die Heide-Feldwespe (Polistes nimpha) ist charakteristisch für trocken-warme Habitate. Sie

baut ihr Nest niedrig an senkrecht stehende Pflanzenstängel meist in dichter, krautiger Vege-

tatio. Ein Nest wurde in dem Ruderalstreifen südlich der Schlehenhecke entlang der nördlichen

Gebietsgrenze festgestellt.

3.3.4 Potenzialabschätzung zu weiteren Vorkommen

Wärmebegünstigte Waldränder sind grundsätzlich auch bevorzugte Habitate von Reptilien;

entlang des südexponierten Waldränder sind höffige Habitate für Reptilen, wie z. B. die be-

sonders geschützten Arten Blindschleiche und Waldeidechse vorhanden, ein Nachweis gelang

trotz gezielter Suche indes nicht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass aufgrund der lang

anhaltenden trocken warmen bis heißen Witterung viele Reptilien Aktivitätspausen eingelegt

haben, so dass diese nicht nachweisbar waren.

Als Lebensraum für die genannten Arten sind die Waldränder jedoch grundsätzlich geeignet.

Auch bei diesen Arten ist bei Realisierung des Baugebietes mit einem Verschwinden zu rech-

nen aufgrund der Beschattung der Waldränder.

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4 Zusammenfassung

Im Jahr 2016 wurden im geplanten Baugebiet Heidkamp, Wasbüttel, Untersuchungen zu Brut-

vögeln und Fledermäusen durchgeführt, die 2018 durch eine Potenzialabschätzung zu cha-

rakteristischen Arten der Waldränder ergänzt worden ist. Beauftragt ist eine Beurteilung der

ökologischen Funktion des Waldes bzw. der Waldränder vor dem Hintergrund eines gerichtlich

erwirkten Baustopps.

Die Untersuchung der Biotoptypen sowie ausgesuchter Tiergruppen hat insgesamt eine be-

sondere Wertigkeit des Waldrandes nördlich des Baugebietes ergeben, die über einen "durch-

schnittlich" ausgeprägten Waldrand deutlich hinausgeht. Für alle untersuchten Gruppen ist von

besonderer Bedeutung, dass dieser südexponiert, durch vorhandene Bebauung bzw. Gehölze

windgeschützt ist und somit eine thermisch günstige Lage für Arten trockenwarmer Lebens-

räume aufweist. Mit einer Ruderalflur, einer dichten Hecke, die nicht durchgängig dem Wald

vorgelagert ist, sowie dem angrenzenden Laubmischwald ergibt sich ein gestufter Waldrand,

der entsprechend gut geeignete Habitate für Insekten; Brutvögel und Fledermäuse und Le-

bensraumpotenzial für andere Tiergruppen (z. B. Reptilien) aufweist.

Die Hecke stellt dabei den Waldmantel / Waldsaum dar und ist zusammen mit dem eigentli-

chen Waldrand als ökologische und schutzbedürftige funktionelle Einheit zu sehen - obwohl

diese beiden Strukturen durch den unbefestigten Weg "Heidkamp" getrennt sind (Abb. 4-1).

Zwar wurden keine hochgradig spezialisierten Arten, jedoch im Bestand gefährdete Arten

nachgewiesen, zudem weist jede der untersuchten Tiergruppen charakteristische Arten der

Waldränder auf, die von dem beschriebenen Aufbau in Kombination mit der thermisch begüns-

tigten Lage profitieren.

Insofern sollte durch einen entsprechenden Abstand gewährleistet werden, dass auch bei Re-

alisierung des Baugebietes der Waldrand – beginnend bei der vorgelagerten Hecke – nicht

durch Gebäude oder Grundstück begrenzende Gehölze beschattet wird, da dies zur erhebli-

chen Beeinträchtigung der Funktion dieses Waldrandes führen würde. Der „Zwischenraum“

zwischen Grundstücksgrenze und Hecke (Waldrand) sollte als blütenreiche Staudenflur tro-

ckenwarmer Standorte entwickelt werden.

Abb. 4-1: Gestufter Waldrand mit vorgelagertem Saum; Foto vom 26.6.2018.

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5 Beurteilung Planstand vom 27.3.2019

Die in Kap. 4 zusammengefassten Vorschläge zum Erhalt der ökologischen Funktion des süd-

exponierten Waldrandes sind in dem neuen Planstand vom 27.3.2019 (vgl. Abb. 5-1) im Ver-

gleich zum ursprünglichen Plan (Abb. 1-1) berücksichtigt worden.

Abb. 5-2: Aktualisierter B-Plan des geplanten Baugebietes „Heidkamp“ in Wasbüttel.

• Zum unbefestigten Weg „Heidkamp“ wird südlich eine Grünfläche von 10 m Breite (Nr.

3 in Abb. 5-1) festgesetzt, auf der eine blütenreiche Staudenflur trockenwarmer Stand-

orte nach textlicher Festsetzung des B-Plans zu entwickeln ist; zudem sind Nebenge-

bäude nördlich der Baugrenze bis zu einem Abstand von 25 m zum Waldrand hin aus-

geschlossen. Mit dieser Maßnahme bleiben die besonderen thermischen Bedingungen

entlang des Waldrandes gewahrt. Die vorhandene Hecke südlich des Weges Heid-

kamp ist dabei zu erhalten, da diese mit dem eigentlichen Waldrand als ökologische

und schutzbedürftige funktionelle Einheit zu sehen ist (s. o.).

• Durch Schaffung einer weiteren Grünfläche (Nr.1 in Abb. 5-1) im Nordosten des Bau-

gebietes und durch Verlagerung des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens

entsteht ein größerer zusammenhängender Grünkomplex, in dem nach textlicher Fest-

setzung ein gestufter Waldrand aus standortgerechten Gehölzen entwickelt werden

soll.

Es wird vorgeschlagen, auf den verbleibenden Flächen der privaten Grünfläche 1 eben-

falls eine blütenreiche Staudenflur trockenwarmer Standorte zu entwickeln.

Auch hier bleiben die thermischen Eigenschaften des Waldrandes durch die festge-

setzten Maßnahmen erhalten.

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• Das einzelne Ameisennest im südöstlichen Bereich des Baugebietes (vgl. Abb. 3-1) ist

während der Bauphase des Regenrückhaltebeckens durch geeignete Maßnahmen

(Maschendrahtzaun) zu schützen und nicht zu überplanen; eine Verschattung dieses

Nestes ist durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens nicht gegeben.

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Gesetze und Verordnungen

BARTSCHV – BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geän-dert worden ist. vom 21. Januar 2013 BGBl I S. 95.

BNATSCHG – BUNDESNATURSCHUTZGESETZ: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.9.2017 (BGBl. I S. 3434) m.W.v. vom 29.9.2017 bzw. 1.4.2018.

EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. (ABl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).

FFH-RICHTLINIE: Richtlinie 92/43/Ewg des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG 1992, L 206: 7-50) An-hänge II und IV.