aktuelles steuerrecht 2012 (stand februar 2012). agenda 1.Überblick gesetzgebung und termine...
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„Aktuelles Steuerrecht 2012“
(Stand Februar 2012)
Agenda
1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen
nahen Angehörigen6. Sonstiges
Gesetzgebung und Termine H
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Steuervereinfachungsgesetz 2011
06.01.2012 Seite 3 von 8
Gesetz Stand Inhalte bzw. betroffene Vorschriften Inkrafttreten
Entwurf eines Gesetzes 07.12.2011 Im System des progressiv ausgestalteten 2013/2014
zum Abbau der kalten Progression
Kabinettsbeschluss Einkommensteuertarifs profitiert der Staat von Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen.
Diesen nicht gewollten Steuerbelastungen sollen durch eine Korrektur des Est-Tarifs entgegengewirkt weden.
Gesetz zur Förderung der
04.02.2011 Förderung der außergerichtlichen Konflikt- am Tag nach
Mediation und anderer Regierungsentwurf beilegung und insb. der Mediation zur Ver- der Ver-
Verfahren der außer-
besserung der Streitkultur: kündung
gerichtlichen Konfliktbei- legung
08.03.2011 Legaldefinition der außergerichtlichen, gerichtsnahen, gerichtsinternen
Ausschüsse Mediation Verhaltenspflichten und Aufgaben der
18.03.2011 Mediatoren
1. Beratung BR Verschwiegenheitspflicht und Zeugnis- verweigerungsrecht
01.04.2011 Keine Reglementierung der Quali-
Gesetzentwurf fikation
13.04.2011
Gegenäußerung
BReg
14.04.2011
1. Lesung BT
01.12.2011
Beschlussempfehlung und Bericht
15.12.2011
2./3. Lesung BT
06.01.2012 Seite 3 von 8
Gesetz zur steuerlichen 06.06.2011 Steuerliche Anreize für energetische geplant war
Förderung von energetischen
Regierungsentwurf Wohngebäudesanierung:
§ 7e EStG: Erhöhte Absetzungen für
01.01.2012
Sanierungsmaßnahmen 09.06.2011 energetische Gebäudesanierungsmaß-
an Wohngebäuden 1. Lesung BT nahmen
§ 10k EStG: Steuerbegünstigung für
29.06.2011 energetische Gebäudesanierungsmaß-
Beschluss- empfehlung und
nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Bericht
30.06.2011
2. Lesung BT
08.07.2011
BR Versagung der
Zustimmung
26.10.2011
Anrufung VermA durch BRg
08./22.11.2011
Sitzung VermA
(ohne Einigungs-vorschlag)
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter- nehmen
04.03.2011 Regierungsentwurf
05.04.2011 BR-Empfehlung der Ausschüsse
Reform des Insolvenzrechts zur Erleichterung der Fortführung sanierungs- fähiger Unternehmen:
geplant war 01.01.2012
15.04.2011
1. Beratung BR
04.05.2011
Gesetzentwurf Stärkung des Gläubigereinflusses Ausbau des Insolvenzplanverfahrens Stärkung der Eigenverwaltung
30.06.2011
1.Lesung BT
26.10.2011
Beschlussempfehlung
27.10.2011
2./3. Lesung BT
04.11.2011
Unterrichtung BR/ Empfehlung der
Ausschüsse zur
Anrufung des
Vermittlungsausschusses
25.11.2011
1.Beratung BR (keine Anrufung)
13.12.2011
Verkündung
21.12.2011
Berichtigung
06.01.2012 Seite 7 von 8
Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung
10.03.2011 Referentenentwurf
Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU sowie Änderungen folgender steuerrechtlicher Regelungen:
2011/2012 und 2013
steuerlicher Vorschriften
04.05.2011 - Änderung und Neufassung der
Kabinettsbeschluss Regelungen des LSt-
Abzugsverfahrens - Einführung einer Steuerfreiheit für
03.06.2011 Sozialversicherungsrenten an
BR-Empfehlung der Empfänger, die als Verfolgte nach § 1
Ausschüsse BEG anerkannt sind
- Einführung eines Mindestbeitrags von
17.06.2011 60 Euro p.a. für die i. R. d. steuerlich
1. Beratung BR geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen
22.06.2011 - Erweiterung des Katalogs der Frei-
Gesetzentwurf willigendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst
30.06.2011 - engere Bindung der Gewährung von
1. Lesung BT Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuer-
26.10.2011 pflichtige Einkünfte aus nichtselb-
Beschluss- ständiger Arbeit
empfehlung und - Einführung eines automatisierten Ver-
Bericht fahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen
26.10.2011 - Aufhebung des § 8c Abs.1a KStG
2./3. Lesung BT - Überarbeitung des II. Teils der Anlage
24 des Bewertungsgesetzes zur Ge-
25.11.2011 währleistung der Ermittlung des ge-
Zustimmung BR meinen Werts im Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG
13.12.2011 - Einführung eines Antragsrechts eines
Verkündung beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter
Steuerpflicht
- Änderung § 370 Abs.6 AO
- Änderung §§ 2 und 17 des 5. VermBG
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Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatz- steuergesetzes
14.09.2011 Kabinettsbeschluss
20.09.2011 Koalitionsbeschluss
21.09.2011 1. Lesung BT
19.10.2011 Beschluss- empfehlung und Bericht
20.10.2011 2./3. Lesung BT
25.11.2011 Zustimmung BR
13.12.2011 Verkündung
Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten so mehr Planungssicherheit.
01.01.2012
Zweite Verordnung zur 10.08.2011 Einführung von normativen Vorgaben für 07.12.2011/
Änderung steuerlicher BMF veröffentlicht die Ausgestaltung der von den Landes- 01.01.2012
Verordnungen Referentenentwurf finanzbehörden bei der Verwaltung der
02.09.2011 Gemeinschaftssteuern eingesetzten automationsgestützten
Abgabefrist der Ver- bandsstellungnahmen
Risikomanagementsysteme in der Verordnung über Art und Umfang der steuerlichen Ermittlungen der Landesfinanzbehörden bei Einsatz automations-
25.11.2011 gestützter Risikomanagementsysteme
Zustimmung BR (Steuer-Ermittlungs-Verordnung - StErmV).
Darüber hinaus sind insbesondere
06.12.2011 Regelungsbereiche der Umsatzsteuer-
Verkündung Durchführungsverordnung (UStDV) in
Bezug auf Ausfuhrlieferungen und inner-
gemeinschaftliche Lieferungen betroffen.
06.01.2012 Seite 7 von 8
Gesetz über den Rechts- schutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Er- mittlungsverfahren
03.09.2010 Regierungsentwurf
05.10.2010 BR-Empfehlung der Ausschüsse
15.10.2010 1. Beratung BR
17.11.2010 Gesetzentwurf
20.01.2011 1. Lesung BT
28.09.2011 Beschluss- empfehlung und Bericht
29.09.2011 2./3. Lesung BT
14.10.2011 Zustimmung BR
02.12.2011 Verkündung
Einführung eines Entschädigungsanspruchs für überlange Gerichtsverfahren: Ersatz materieller Nachteile Ersatz immaterieller Nachteile, soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wiedergutmachung auf andere Weise (z.B. in Form der gerichtliche Fest-stellung der überlangen Verfahrensdauer) ausreichend ist Besondere Wiedergutmachungsmöglichkeiten im Strafverfahren
03.12.2011
Steuervereinfachungsgesetz 2011
20.12.2010 Referentenentwurf
02.02.2011 Kabinettsbeschluss
18.03.2011 1. Beratung BR
21.03.2011
Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro
Wegfall der Einkünfte- und Bezüge- grenze für volljährige Kinder beim
Familienleistungsausgleich, Vereinfachung bei der Berechnung der
Entfernungspauschale Reduzierung der Veranlagungsarten für
Eheleute Erfassung von Erstattungsüberhängen
2011/2012 und 2013
06.01.2012 Seite 8 von 8
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Gesetzentwurf
23.03.2011 Gegenäußerung
von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses Wegfall der Einbeziehung der ab- geltend besteuerten Kapitaleinkünfte in
BRg die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
25.03.2011
1. Lesung BT Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche
08./09.06.2011 Auskunft
Beschlussempfehlung und
Erleichterung für die elektronische Rechnungsstellung
Bericht
09.06.2011
2./3. Lesung BT
08.07.2011
BR Versagung der
Zustimmung
31.08.2011
Anrufung VermA durch BRg
21.09.2011
Vermittlungsvor- schlag
23.09.2011
Zustimmung/ Annahme Vermittlungsvorschlag BR/BT
04.11.2011
Verkündung
Agenda
1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen
nahen Angehörigen6. Sonstiges
• Ausbildungskosten bleiben Sonderausgaben (Rechtsprechungsänderung durch BFH -> Gesetzesänderung durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz). Ab 2012 wurden der SA-Höchstbetrag hierfür von 4000 auf 6000 € angehoben. (Frage: Ist das verfassungswidrig?)
• Mindestbeitrag bei der Riester-Rente 60 € pro Jahr für mittelbar zulageberechtigte Personen
• Kein Wahlrecht mehr bezüglich Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte durch Kreditinstitute (automatisierter Datenabruf vom BZSt – Sperrung durch Anleger möglich) – gilt erst für Kapitalerträge die 2014 zufließen (Banken und GmbH)
• Ab 2013 wird die getrennte Veranlagung von Ehegatten durch die Einzelveranlagung von Ehegatten abgelöst – damit werden Sonderausgaben demjenigen zugerechnet, der sie getragen hat
• Erneute Verschiebung der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte: ELStAM-Datenbank sollte ab 01.01.2012 an den Start gehen: aufgrund technischer Probleme verschoben. Neuer Beginn 1.November 2012 mit Wirkung zum 01.01.2013
• Umsatzsteuer: dauerhafte Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze auf 500.000 € (bundeseinheitliche Regelung) ab 2012
• Umsatzsteuernachschau: zukünftig können auf Verlangen des Amtsträgers auch elektronisch aufgezeichnete Daten eingesehen werden. Blick in den Computer ist erlaubt.
• Rechtsprechung: Partyservice erbringt in der Regel Dienstleistungen, also müssen die Umsätze mit 19% Umsatzsteuer belastet werden
– Schenkungssteuer bei Einlagen und vGA: disquotale Einlage bei einer Kapitalgesellschaft führt zur Schenkung an den Gesellschafter, der keine Einlagen gemacht hat.
– Zinslauf bei Aufgabe der Investitionsabsicht: rückwirkende Änderung des Investitionsabzugsbetrages und damit Erhöhung der Steuer im Jahr der Bildung der Rücklage der Zinslauf beginnt lt. Rechtsprechung erst mit dem Ereignis (=Aufgabe der Investitionsabsicht) -> ist nicht endgültig entschieden
– Empfehlung: wenn ein PKW ohne Vorsteuerabzug (also von Privat)
erworben und betrieblich genutzt wurde, dann muss dieser vor dem Verkauf / Inzahlunggabe dem Unternehmensvermögen entnommen werden, um kein Umsatzsteuer auszulösen. Diese Entnahme ist sicherheitshalber vor dem Verkauf schriftlich dem Finanzamt mitzuteilen.
– Änderungen bei der Belegnachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Durch die Änderung der UStDV wurde als Nachweis eine „Gelangensbestätigung“ eingeführt (Musterformular BMF-siehe Anlage): wegen großer Probleme bei der Umsetzung und unnötige Verkomplizierung der Rechtslage Übergangsregelung zunächst bis 31.03.2012 jetzt sogar bis 30.06.2012 alles wie bisher, Problem: Lösung danach bisher unbekannt.
– Änderungen bei der Ausfuhrlieferung jedoch nur mit Übergangsfrist bis zum 31.03.2012 wie bisher (Pflicht zum elektronischen Ausfuhrverfahren)
– Anrechnung und Erstattung der USt-Sondervorauszahlung: Bisher
wurde immer mit der Dezembervoranmeldung verrechnet und Überschüsse erstattet -> diese Erstattung soll zukünftig nicht mehr erfolgen, sondern eine Verrechnung mit der Jahressteuer. Das es technische Probleme gibt, wurde dies noch nicht umgesetzt.
– Rechtsprechungsänderung: Bei einer klassischen Betriebsaufspaltung mit Besitzpersonengesellschaft kann nicht mehr von einer umsatzsteuerlichen Organschaft ausgegangen werden.
– Rechtsprechung: keine Ansparabschreibung für Software. Auch Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut
– Mitwirkungspflicht bei Fragebögen im Rahmen einer Betriebsprüfung (keine gesonderten Aufstellungen/Kalkulationen für das Finanzamt erstellen, insbesondere keine Schätzungen!) Nur was schon vorhanden ist, kann auch vorgezeigt werden.
Investitionszulagengesetz
Überblick Minderung der Fördersätze
Beginn der Investition KMU
andere Unternehmen
vor dem 01.01.2011 20% 10%
vor dem 01.01.2012 15% 7,50%
vor dem 01.01.2013 10% 5%
vor dem 01.01.2014 5% 2,50%
Neue
Grunderwerbsteuersätze
– von 1983 bis 1997 betrug die GrEStG bundesweit 2 %, von 1998 bis 31. August 2006 bundesweit 3,5 % der Bemessungsgrundlage.
– Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.
• (Tabelle siehe Anlage!)
Steuervereinfachungsgesetz 2011Verkündung am 4.11.2011Nachfolgend einige ausgewählte Punkte:
Arbeitnehmer-Pauschbetrag Anhebung von 920 € auf 1000 € ab VZ 2011
Es entfällt künftig die Möglichkeit auf die Authentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zu verzichten
Grunderwerbsteuer: Veräußerungsanzeigen werden durch die Notare und Gerichte ab 05.11.2011 elektronisch übermittelt.
Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige gilt ab 2012Entspricht die vereinbarte Miete mehr als 2/3 (66%) der ortsüblichen Miete, können
100% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Entfall der 56% - Grenze und der Totalüberschussprognose. Liegt die Miete unter 66%, dann teilentgeltlich/ Kosten nur anteilig.
Entfernungspauschale: Vereinfachung der Berechnung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab 2012
Steuervereinfachungsgesetz
Kinderfreibeträge: Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern ab 2012, damit verzichtet die Familienkasse und das Finanzamt ab 2012 auf die Einkommensprüfung volljähriger Kinder, die in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Eine nebenbei ausgeübte Erwerbstätigkeit bleibt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums außer Betracht. Danach (bei anschließender Zweitausbildung) sind Nachweise erforderlich – erwerbslos oder unter 20h/Woche oder geringfügige Beschäftigung
Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr: Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit) der Eltern ab 2012 außerdem werden die Kinderbereuungskosten einheitlich als Sonderausgaben abgezogen (nicht mehr wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben) Abzugsfähig: 2/3 der Aufwendungen, max. 4000 €/Kind
Steuervereinfachungsgesetz
- Verbindliche Auskunft: Bagatellgrenze von 10.000 € Gegenstandswert für Gebührenpflicht. Ist der Gegenstandswert unter 10.000 €, fallen keine gebühren für die Bearbeitung des Auskunftsantrags an, bei einer Gebühr nach Zeitwert (wenn kein Gegenstandswert feststellbar) fallen bis zu 2h keine Gebühren an (bisher 200€!). Dies gilt für Anträge ab dem 06.11.2011.
- Betriebsaufgabe, -verpachtung, -unterbrechung: In Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt der Betrieb zukünftig als grundsätzlich fortgeführt, eine ausdrückliche Aufgabeerklärung wird erforderlich. Die Aufgabe kann bis zu 3 Monate rückwirkend erklärt werden. Gilt ab dem 5.11.2011
Agenda
1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen
nahen Angehörigen6. Sonstiges
Elektronische Übermittlung von Bilanzen
– BMF gibt Form und Inhalt vor (Taxonomie, XBRL-Format)– geht weit über die Gliederung im HGB hinaus, da um
steuerliche Angaben erweitert– E-Bilanz zweimal verschoben: erstmalig sollen Bilanzen,
deren Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2012 beginnen Grundsatz) elektronisch übermittelt werden (also Bilanz für 2013)
– Diverse Ausnahmen (Sonderbilanzen, Vereinsbilanzen, Kapitalkontenentwicklung Personengesellschaften)
– Freiwillig ab Bilanz für 2012 (wegen Nichtbeanstandungsregel keine Pflicht)
– Härtefallregelung möglich
Elektronische Übermittlung von Bilanzen
– Maßnahmen:– Kontenpläne an Taxonomie anpassen also zusätzliche
Konten einrichten – ideal schon im VZ 2012 (ca. 140 neue Buchhaltungskonten, Beispiele: Umsatzsteuerkonten, Vorsteuerkonten, Beteiligungen, steuerfreie Rücklagen)
– Differenziertes Buchen, Überarbeiten Buchungsanweisungen, evtl. Schulung der Mitarbeiter
– Steuerbilanz wird übertragen (Sammelkonten vermeiden)– Alternativ: Überleitungsrechnung– Auswertungen der Finanzverwaltung – vorab prüfen – Vorauswahl für Betriebsprüfungen/Rückfragen vermeiden
(betroffen: Mittel- und Kleinbetriebe)
Elektronische Übermittlung von Bilanzen
– Nicht nur laufende Gewinnermittlung, auch alle anderen Bilanzen (z. B. Betriebsaufgabe, Veräußerung, Liquidation)
– Taxonomie unter www.esteuer.de abrufbar
– Kerntaxonomie, Branchentaxonomie (Beispiel: Bilanz einer kleinen KapGes. nach HGB hat 62 Gesamtfelder davon 23 Pflichtfelder – nach der Steuer-Taxonomie ergeben sich 465 Gesamtfelder mit 178 Pflichtfeldern)
– Mussfelder (teilweise Kontennachweise erwünscht), Auffangpositionen
– Ziele Finanzverwaltung: • Bürokratieabbau bei der Finanzverwaltung• Risikomanagement• Verprobungen, Mehrjahresvergleiche• Automatische Auswahl prüfungsrelevanter Fälle
Agenda
1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen
nahen Angehörigen6. Sonstiges
Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Neue Erbschaftsteuerrichtlinen 2011, ab 02.11.2011
Poolvereinbarung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind nur bei einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 25% begünstigt. (Änderung: nur mit Stimmrecht kann Poolvereinbarung getroffen werden, Bündelung der Anteile in einer GbR ist nicht begünstigt)
Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Vergangenheitsbezogen) kein Muss – andere Verfahren sind zulässig und in vielen Fällen sinnvoll
Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Weitere mögliche Probleme
Wahl des Zuwendungszeitpunktes: Bewertungsstichtag, Steuerprogression
Verwaltungsvermögen zu hoch Verwaltungsvermögen zu niedrig (die Grenzen können ausgeschöpft
werden, 50% bei Regelverschonung)
Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Änderungen des Versorgungsvertrages sind schriftlich zu belegen. Andernfalls können derartige mündliche oder konkludente Vereinbarungen steuerlich nicht mehr berücksichtigt werdenOFD Frankfurt/M. v. 19.8.2011 - S 2221 A - 82 - St 218)
Hintergrund:Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden. Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach § 22 Nr. 1b EStG steuerpflichtig.
Hierzu die OFD:Werden die auf der Grundlage eines Übertragungsvertrags geschuldeten Versorgungsleistungen ohne Änderung der Verhältnisse, also willkürlich nicht mehr erbracht, sind sie steuerrechtlich nicht anzuerkennen, auch wenn die vereinbarten Zahlungen später wieder aufgenommen werden.
Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge
Im September 2013 finden die Bundestagswahlen statt. Je nach Ausgang, haben die Parteien bereits angekündigt, dass die Erbschaftsteuer geändert werden soll. Es könnte sein, dass die Begünstigungen von Betriebsvermögen wegfallen. Geplante Übertragungen sollten eventuell bis dahin vollzogen werden, da später keine Planungssicherheit mehr besteht.
Weiterhin: Vorlageverfahren des BFH hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des ErbStG
Agenda
1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen
nahen Angehörigen6. Sonstiges
Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen
(Hinweis: BMF hat Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen überarbeitet)
Grundvoraussetzungen: Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit Tatsächliche Durchführung Fremdvergleich
Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Fremdvergleich: Vergleichsmaßstab zu Kreditinstituten (Laufzeit, Tilgung, Zinsen, Besicherung)
Problem: Besicherung – bankübliche Sicherheiten
Ausnahme: Bei volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen kann auf Modalitäten zur Tilgung und Besicherung verzichtet werden, wenn Darlehen zur Herstellung/Anschaffung ansonsten bei fremden Dritten und Vereinbarungen tatsächlich vollzogen werden. (Ehegatte/Kind ohne eigenes Einkommen ist nicht unabhängig!)
Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Schenkung unter Auflage ein Darlehen zu gewähren wird nicht anerkannt!
Unter Umständen auch wenn zeitnah in getrennten Verträgen – keine Anerkennung
Vorschlag für den Inhalt eines Darlehensvertrages: Höhe des Darlehens Verzinsung Rückzahlung Sicherheiten Kündigung Salvatorische Klausel
Agenda
1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen
nahen Angehörigen6. Sonstiges
6. Sonstiges
Ausblick:
• Geplante Reform des Reisekostenrechts (ReiKoRef): 5 verschiedene Modelle vorgeschlagen
• Gesetz zum Abbau der kalten Progression: ab VZ 2013 Abmilderung durch eine Erhöhung der Grundfreibeträge und Verschiebung der Progressionskurve nach rechts
– Grundfreibetrag 2012: 8004 €, 2013: 8130 €, 2014: 8.354 €– Steuersatz 14% ab Grundfreibetrag+1€– Steuersatz 42% ab 2012: 52.822 €, 2013: 53.728 €, 2014: 55.209 €
6. Sonstiges
Ausblick:
• Geplante Neuregelung der Grundsteuer spätestens 2013 Reformmodelle werden momentan verprobt (Einheitswertverfahren wurden als Verfassungswidrig eingestuft, ein aktuelles Verfahren ist jedoch nicht anhängig)
• Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist in der Planung. Empfehlung: Vor dem Beginn einer solchen Maßnahme, wenn möglich Gesetzgebungsverfahren abwarten
• nützliche / zusammenfassende Hinweise der OFD Koblenz - siehe Anlage
FreizeichnungDer Vortragsinhalt und das Script sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann vom Verfasser und Referenten keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen werden. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung
Simone Rappe
Steuerberater
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