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Integriertes Ziele-, Organisations-, sowie Steuerungs- und Überwachungs-Management
Dokument: Integriertes Ziele-, Organisations-, sowie Steuerungs- und Überwachungs-Management
Dokument freigegeben von: Prof. Dr. jur. Josef Scherer Stand: 27.02.2017 / Revision: 5
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„Leseprobe“
aus
Scherer / Fruth (Hrsg.),
Integriertes Ziele-, Organisations-, sowie Steuerungs-
und Überwachungs-Managementsystem
„Business Case 4.0“,
2017
Herausgeber:
Prof. Dr. jur. Josef Scherer Richter am Landgericht a.D. Rechtsanwalt Professor für Unternehmensrecht (Compliance), Risiko- und Krisenmanagement, Sanierungs- und Insolvenzrecht Leiter des Internationalen Instituts für Governance, Management, Risk & Compliance der Technischen Hochschule Deggendorf Mitglied des DIN-Normenausschusses Dienstleistungen (NADL) NA 159/ Arbeitsausschuss Personal-Management (NA 159-01-19AA) zur Erarbeitung von ISO/DIN-Standards im Personalmanagement
Klaus Fruth Richter am Amtsgericht Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Deggendorf
Integriertes Ziele-, Organisations-, sowie Steuerungs- und Überwachungs-Management
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Inhaltsverzeichnis
E.1 Veränderte Umfeldbedingungen und Verunsicherung bei Management und Mitarbeitern 4
E.2 Haftungsverschärfung 12
E.3 Marktzugangshürden und Berufsausübungshemmnisse 13
E.4 „Compliance beherrscht BWL“ 13
E.13 Input / „line of action“ / output : Das gleiche Schema in jedem Prozessthemenbereich
(z.B. QM/ Risk/ Einkauf/ etc.) 14
2 Die Ziele des unternehmerischen Handelns 22
2.1 Primärziel: Existenzsicherung 22
2.2 Weitere Ziele 25
2.3 Ort des „unternehmerischen Handelns“ 25
3 Ziele von Managern und Unternehmen 26
3.1 Die Plan/Do/Check/Act-Methode: Planung und Ziele, Steuerung und Überwachung 26
3.2 Die „Maslow-Pyramide“ mit Zielen für Manager und Unternehmen 28
3.3 Unternehmensziele: Zwingende und fakultative Ziele 30
3.4 Zwingende Vorgaben („Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung“) 33
3.4.1 Dezidierte Vorgaben 33
3.4.2 Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. Organisationspflicht) 33
3.4.3 Gewissenhafte Unternehmensführung 34
3.4.4 Unterfall der gewissenhaften Geschäftsleitung: Handeln nach „Anerkanntem Stand von
Wissenschaft und Praxis“ 35
3.5 Um welche Themengebiete hat sich der Manager (Vorstand/ Geschäftsführer/
Aufsichtsrat etc.) zu kümmern? 36
4 Die wichtige Funktion des (Compliance-) Risikomanagements bei Planung
und Zielsetzung sowie Steuerung und Überwachung 38
5 Unternehmensvision, Mission, Leitbild, Ziele, Strategie, Planung 39
5.1 Analysen (Unternehmen, Umfeld, interested parties) und Bewertung 39
5.1.1 Unternehmensanalyse (organizations internal context) 42
5.1.2 Umfeldanalyse (organizations external context) 43
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5.1.3 Darstellung und Bewertung der Anforderungen der „interessierten Gruppen“ (Organe und
„sonstige Stakeholder“) 44
5.1.4 Bewertung (z. B. durch SWOT-Analyse) 46
5.2 Unternehmensrahmen mit Zielen und Strategie 47
5.3 Prozessziele 48
5.4 Zielvereinbarungen 50
6 Organisation (6 ORGA) 51
6.1 Implementierung (DO 1) – Prozessorientierte Organisation 51
6.1.1 Output der Prozesse: Prozessziele 51
6.1.2 Gesamtüberblick: Dynamische, prozessorientierte Organisation 52
6.1.3 Beispiel: Optimierung des Vertriebsprozesses – Schaffung von (finanziellen)
Wertbeiträgen und Rechtssicherheit 54
6.1.4 Beispiel: Prozessbeschreibungen/ Prozess-Sheets 56
6.1.5 Prozessanreicherung und -anpassung bei sich ändernden Rahmenbedingungen und
Anforderungen 59
6.2 Herbeiführung der Wirksamkeit/ Umsetzung („Do (2)“) 67
6.3 Steuerung und Überwachung („3.Check“) 67
6.3.1 Das „Das Lines of defense“-Modell 72
6.3.2 Was wollen alle „four lines“ respektive alle Überwacher wissen? 74
6.3.3 Die vielen „Welten der Überwacher“ 76
6.3.4 Alle „Überwacher“ orientieren sich an sehr ähnlichen Referenz- oder Sollgrößen 78
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E.1 Veränderte Umfeldbedingungen und Verunsicherung bei Management und Mitarbeitern
„Tempora mutantur, nos et mutare debemur (!) in illis“ (abgewandeltes Sprichwort):
Die Zeiten ändern sich und wir müssen uns mit ihnen ändern!
Was ist neu an Governance, Compliance, Risiko-, Qualitäts-, Ziele- sowie Steuerungs- und
Überwachungsmanagement?
(Corporate) Governance heißt Grundsätze ordnungsgemäßer (pflichtgemäße) Unternehmensführung
(GoU) und
-überwachung (GoÜ).
Compliance bedeutet pflichtgemäßes Verhalten in Hinblick auf allgemein verbindliche Regeln (Gesetze,
Rechtsprechung), aber auch in Hinblick auf für verbindlich erklärte (interne) Vorgaben [z.B. Regelungen aus
dem „Code of Conduct“ (unternehmensspezifische Verhaltensregelungen) oder Anstellungsvertrag].
Risikomanagement bedeutet die Bewertung und die Steuerung von Unsicherheiten, die die Zielsetzung und
Zielerreichung betreffen.
Qualitätsmanagement bedeutet die Ausrichtung von Produkten und Leistungen auf Kundenanforderungen
sowie rechtliche und sonstige Anforderungen, um Kundenzufriedenheit zu erzielen.
Zu Ziele-Management sowie Steuerungs- und Überwachungsmanagement siehe unten.
These:
Das Umfeld und die Anforderungen an unternehmerische Betätigung haben sich in den letzten Jahren
grundlegend verändert.1 Dies erfordert eine grundlegende Anpassung von Strukturen im Bereich der
Unternehmensführung und –überwachung sowie bei den Kompetenzen und Entscheidungen (Business
Judgement Rule!) von Management und Mitarbeitern.
All das birgt auch Chancen in Bezug auf Wertbeiträge und Wettbewerbsvorteile.
An den Beispielen
der neuen ISO 9001:2015 (Qualitäts-Managementsystem)2,
der COSO II:2017 (?) (Aligning Risk with Strategy and Performance/ Risikomanagementsystem),
1 Vgl. die aktuellen „Megatrends“, die regelmäßig von „Zukunftsforschern“ bewertet werden; vgl. auch Bayern LB Research, o.V., „Megatrends“, 4/2016, S.14: Politische Rahmenbedingungen und Regulatorik seien kein neuer Trend, da sie seit Beginn der Zivilisation an gebraucht wurden, um das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Dennoch wurden diese Themen als relevanter Megatrend bewertet, da sie „in einer zunehmend globalisierten und komplexen Wirtschaftswelt stark an Bedeutung gewonnen, auch weil sich das Tempo ihrer Veränderung stetig erhöht“ haben. Zu diesen Themen zählen internationale Handelsabkommen, Geld- und fiskalpolitische Weichenstellungen, politischer Zusammenhalt von supranationalen Organisationen (EU, NATO, etc.), Regulierung. Bzgl. politischer Rahmenbedingungen geht es um Systeme (Markt- oder Planwirtschaft, Demokratien oder autoritäre Staatsformen), Rechtsordnungen u.v.m. Dies alles hat wieder Einfluss auf Themen wie Korruption und (Wirtschafts-)Kriminalität, die wiederum unternehmerische Aktivitäten erheblich beeinflussen. Erheblich sei auch die Planungssicherheit bzgl. der Einhaltung von Verträgen und Absprachen und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. Als Beispiel für den Trend „Industrie 4.0“ und Digitalisierung vgl. das am 13.07.2016 vom Bundeskabinett beschlossene „E-Rechnungs-Gesetz“ als Teil der E-Government-Strategie der Bundesregierung: Die 2018/ 2019 in Kraft tretenden Regelungen ermöglichen die elektronische Rechnungsstellung durch Unternehmen an staatliche Behörden (beck-aktuell vom 14.07.2016). 2 Vgl. die Ausstrahlung auf die jeweiligen Branchen (Gesundheitswesen, Lebensmittel, Luftfahrt, Automotive, z.B. IATF (ISO TS) 16949:2016 (QM im Automotive-Bereich)).
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der G20/OECD Principles of Corporate Governance (11/2015) und
des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das zum 01.01.2016 in Kraft trat3,
sowie der Prüfungsstandards für
Risikomanagement (IDW PS 981),
Internes Kontrollsystem (IDW PS 982) und
Revision (IDW PS 983),
werden die aktuellen Anforderungen an einen integrierten GRC-Ansatz und praxisorientierte
Lösungen für eine moderne, prozessorientierte Unternehmensorganisation und ein
Integriertes „Kombi-Managementsystem on demand“ vorgestellt.
These:
In den letzten Jahren stieg auch der häufig noch zu wenig beachtete Einfluss der sogenannten
„interested parties“ (Organe und sonstige Stakeholder) auf Reputation und Existenz von Unternehmen
und Entscheider enorm.
These:
Es zeigt sich, dass das (globale) Wirtschaftsleben in weiten Teilen von Legislative und Judikative
infiltriert ist. Dieser (globale) rechtliche Rahmen („global Compliance“) stellt die Grenzen bzw.
Leitplanken für Digitalisierung, Industrie 4.0, vernetzte und integrierte Management- und IT-Systeme
sowie „Technik-Governance“ und „Telematik“ (Verflechtung von Informations- und
Telekommunikationsmanagement) dar.
3 Das neue VAG führte zum Entfallen der MaRisk VA, dafür aber zur geplanten Einführung der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGO)
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Nicht der Wind bestimmt den Kurs, sondern das Segel! (chinesisches Sprichwort-nach Seneca?)
Abbildung 1: Das Unternehmensschiff.
1. Analyse:- Unternehmen- Umfeld- Anforderungen der "interested parties"
Chancen
Gefahren
Aufsichtsorgan
(Aufsichtsrat/ Beirat)
Gesellschafter
„interested parties”
3 Governance IZusammenspiel der Organe
Governance IIUnternehmensführung
Governance IIIUnternehmensüberwachung
2 Das Management
4 Integriertes Managementsystem
RISK
5
Vision/ Ziele/ STrategie
6
Organisation
7
Finanzen/ SteuernVersicherungen
8Personal
9Risikomanagement
10
Compliance & LegalExterne Rechtsabteilung
15
IT-Management
16
Information/ KommunikationBerichtswesen
17
Wissens-/ Dokumentations-management
11
Forschung und EntwicklungInnovationsmanagement
12
Beschaffung/ Einkauf 13
Leistungserbringung14
Marketing/ Vertrieb
18
Rechnungswesen/ Controlling
19
Qualitätsmanagement
21
Business Continuity/ Restrukturierung
Sanierung
22
Sonstige(Logistik/ Projekt-
management/ etc.)
Compliance-Fahne
Rechtlicher Rahmen für die Betätigung
des Unternehmens / der Organisation
20
Security/ Safety
§§
Risk Radar
Erkennung von Gefahren und Chancen, die zur Kursabweichung
führen können und Reaktionsmaßnahmen
RISK
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Hinweis:
Die unterlegten Felder werden in diesem Band besonders beleuchtet.
Idealerweise deckt sich pflichtgemäßes Verhalten mit „vernünftigem Verhalten“,
so, wie ein Bauarbeiter heutzutage von selbst und freiwillig Schutzkleidung (Helm / Sicherheitsschuhe /
etc.) trägt und auf Alkohol auf der Baustelle verzichtet.
Oder ein Autofahrer sich angurtet.
Oder ein Vereinsvorstand den ehrenamtlichen Mitgliedern nicht unberechtigte Spendenquittungen
ausstellt.
Oder vor der Vergabe von Aufträgen die Vertragspartner (Lieferanten) „gecheckt“ werden in Hinblick auf
Compliance, Qualität, Risiko, Nachhaltigkeit, Scheinselbständigkeit, etc. ….
Das war – zum Teil – früher anders!
Die letzten Jahre hat sich da viel verändert! Fallen Ihnen weitere (positive?) Beispiele ein?
Das „Neue“ an Governance, Risiko- und Compliancemanagement (GRC) ist, dass nicht – wie früher
üblich – nur gelöscht wird, wenn es brennt und dann (reaktiv!) gewartet wird, bis es wieder brennt (-so
werden bis heute noch Juristen ausgebildet).
GRC kümmert sich gleich nach dem Brand um Brandschutz, damit es nicht nochmal brennt. Oder noch viel
besser: Gleich, bevor es überhaupt brennt, sorgt es proaktiv für Brandschutz. Und:
Ein funktionierendes „Brandschutzsystem“ (der Nachweis, dass gesetzliche, behördliche und
interested-parties (z. B. Kunden, Aufsichtsfunktionen, etc.) -Anforderungen erfüllt werden) ist schließlich
Voraussetzung für die Erlaubnis, das Unternehmen zu betreiben!
These:
Governance, Risk und Compliance heißt, nicht nur zu reagieren, sondern auch, durch Prophylaxe den
Eintritt von Pflichtverletzungen, Schadens- und Haftungsfällen zu vermeiden und den Zugang zu
Markt und Kunden und die unternehmerische Tätigkeit an sich zu ermöglichen.
In vielen Unternehmen werden viele Ressourcen (Zeit / Geld / Nerven) verschwendet, um Symptome
(Problemfälle) zu kurieren. Dabei ist es primär wichtig, die Ursachen für Probleme zu kennen und diese zu
beheben, damit es gar nicht erst zum Problemfall kommt.
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Abbildung 2: Ursachen und Symptome.
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Probleme bei den Basics:
Falls nachfolgende Themen den Unternehmensalltag erheblich beeinflussen, liegt ein
„systemisches“ Problem vor:
Was in der Praxis alles nicht klappt: Bitte ankreuzen, falls eine Aussage auch auf Ihr
Unternehmen, Ihre Abteilung zutrifft.
1Nicht passende Tools / Methoden: Tool / Methode passt nicht zum
Problem oder ist generell untauglich
2Fehlendes Generalgrundwissen mit einschlägigen Spezialwissen und
mehrdimensionales Denken in diversen Fachdisziplinen (Recht /
Technik / BWL / Psychologie / etc.)
3Zu wenig Blick in die Zukunft und über Tellerand / Planung (Business
Plan / fehlende oder unzureichende Planungen in den relevanten
Bereichen / etc.)
4 Fehlende Softskil ls
5Zu wenig „Unternehmer im Unternehmen“ (Risiko- und
chancenorientiertes unternehmerisches Denken / Entscheiden /
Handeln)
6Fehlende Vorbildfunktion oder Fähigkeiten beim Management: "Der
Fisch riecht vom Kopf weg" ("Tone from the Top")
10Falsche Leute auf falschen Posten (die Organisation richtet sich nach
vorhandenen Personen, statt primär Schaffung optimaler Strukturen
und danach Besetzung der Stellen mit den passenden Leuten)
7 Inkonsequentes Führungsverhalten
8 Bauchentscheidung statt schnelles und langsames Denken
9 Abteilungsegoismus statt funktionierende Schnittstellen
Abbildung 3: „Was in der Praxis alles nicht klappt!" (Pkt. 1 - 10).
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18Überwiegendes Lösen unnötiger Probleme (80%) statt Entwicklung von
Innovationen, kreativen Strategien (20%) ("Pareto verkehrt")
19"Versumpfen" in Besprechungen / Erstellung von Konzepten und Fehlen
einer stringenten Umsetzung (Steuerung): "Man müsste mal…"
20 Etc.
15Unzureichende Kontrollmaßnahmen (If you can't measure it, you can't
manage it)
16 Mangelhafte Transparenz
17 Unklare Zuständigkeiten
14Eigenmächtige Abweichung von vorgegebenen optimierten Prozessen
aus unterschiedlichen Gründen (z.B. fehlendes Wissen, fehlende
Akzeptanz) oder gar einfach fehlende oder schlechte Prozesse
11 Schlechtes Zeitmanagement (Priorisierung der weniger wichtigen Dinge)
12Mangelhafte Kommunikation und fehlendes Verständnis für
Begriffl ichkeiten / Methoden / etc.
13Fehlendes Anreiz- und Sanktionssystem und geringe Motivation bzw.
Loyalität
Abbildung 4: „Was in der Praxis alles nicht klappt!" (Pkt.11- 20).
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Sollten Sie mehr als 5 Kreuze gesetzt haben, besteht Bedarf für ein gelebtes, integriertes
Managementsystem!
Haftungsverschärfung und Verunsicherung beim Management durch wachsende Komplexität der
rechtlichen Anforderungen an Unternehmen und Unternehmer
Fragen und Unsicherheit bzgl. rechtssicherer, effektiver und effizienter Organisation:
Was ist „gute Unternehmensführung“ nach anerkanntem Stand von Wissenschaft und Praxis?
Was ist dabei konkret wie zu erfüllen („das Richtige richtig tun“)?
Wie kann das – mit überschaubarem Aufwand – umgesetzt werden?
Welche integrierten (IT)-Lösungen sind zu entwickeln, um den neuen und künftigen Anforderungen
gerecht zu werden und um Management und Mitarbeiter zu unterstützen, pflichtgemäß, nachhaltig und
erfolgreich zu agieren?
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E.2 Haftungsverschärfung
These:
Die „gefühlte“ Verschärfung von Haftungs- und Sanktionsgefahren für Vorstände, Geschäftsführer,
Aufsichtsräte und sogar Gesellschafter mit dem Vorwurf, pflichtwidrig gehandelt zu haben, ist objektiv
messbar:
Im 10-Jahreszeitraum 1986-1995 gab es genauso viele Urteile zur Managerhaftung wie in den
letzten 100 Jahren zuvor. Für die nachfolgenden 10-Jahreszeiträume 1996-2005 und 2006-2015 wurde
eine nochmalige Verdoppelung gemessen bzw. geschätzt (2006 - 2015)!4 Da sich der „Wind gedreht“ hat
und „Compliance-Verstöße unter Einbeziehung des D&O-Versicherers heute verstärkt geahndet werden“5,
war die Organhaftung Thema der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 70. Deutschen Juristentages 2014.
Bayer6 statuiert, der GmbH-Geschäftsführer sehe sich tatsächlich immens existenzbedrohender
persönlicher Risiken ausgesetzt und hafte – faktisch – sogar viel schärfer als ein Vorstand, weil
Geschäftsführer in Mittelstandsunternehmen nicht über „vergleichbare Qualität an sachverständiger
Beratung und Hilfestellung verfügen, die heute zur Abwehr rechtlich relevanter Sorgfaltsverstöße nach
Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung notwendig ist. Den Anforderungen, die heute an einen
Geschäftsführer gestellt werden, lässt sich in der Praxis kaum gerecht werden“. Sogar der im Großen und
Ganzen pflichtbewusst Agierende sehe sich nicht nur mit zivilrechtlichen Risiken, sondern auch der
Gefahr der Strafbarkeit immer häufiger bedroht.7
These:
Dabei hat sich der Entscheider nicht einmal zwingend auf dem „neuesten Stand der Wissenschaft“, sondern
lediglich auf dem „anerkannten Stand“ als Mindestniveau zu bewegen. Diese Aussage bezieht sich aber
nicht nur auf technisch physikalische Themen, sondern ebenso u.a. auf rechtliche und
betriebswirtschaftliche Methoden und Werkzeuge. Das heißt, dass anerkannte und praktizierte
Management-Methoden die Messlatte für pflichtgemäßes Verhalten oder Pflichtverletzung darstellen.
Die Rechtsprechung sanktioniert z. B. die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a
StGB) sehr stark: Dabei geht es häufig nicht um bewusst kriminell begangene Taten, sondern um fehlende
Sensibilität und Qualität der Organisation bei den Verantwortlichen: So gibt es Grenzbereiche bzw.
Unsicherheiten in der Praxis bei Scheinselbstständigkeit und Flexibilität bei „Gering-Verdiener-Jobs“, die
zur Haftungsfalle für Manager werden:
Beispiel: „Scheinselbstständigkeits-Fall“:
Verurteilung eines 79-jährigen Senior-Chefs und Firmengründers wegen Beschäftigung von
Scheinselbstständigen zu Freiheitsstrafe („auf Bewährung“) durch Landgericht Augsburg am 14.10.2015
als trauriger Abschluss eines arbeits- und erfolgreichen Berufslebens?8
4 Vgl. Bachmann, Gutachten E zum 70. Deutschen Juristentag 2014, S. 13 unter Verweis auf Ihlas, D&O 2009, S.120. 5 Vgl. Bayer, Vorstandshaftung in der AG de lege lata und de lege ferenda, NJW 2014, S. 2546. 6 Vgl. Bayer, Die Innenhaftung des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 2014, S. 897 ff. 7 Vgl. auch Scherer/Fruth (Hrsg.), Governance-Management, Band 1, 2014, Kap. 1.3. 8 Vgl. SWP – Südwest Presse, Pressemitteilung vom 14.10.2015, http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/Inhofer-Chefs-verurteilt-Gericht-sieht-kein-System-hinter-Sozialbetrug;art1158552,3480598 [Abfrage am 10.06.2016].
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E.3 Marktzugangshürden und Berufsausübungshemmnisse
These:
Neu ist auch die Erkenntnis, dass die Erfüllung rechtlicher Anforderungen (Compliance) nicht nur
hilft, (persönliche) Haftungsgefahren zu vermeiden.
Vielmehr sorgt (global) Compliance für die Beachtung der Anforderungen
von Kunden
(Beispiel: Teilnahmeberechtigung bei Ausschreibungen oder die Anforderung eines „Certificate of
Compliance“, das die gesamte Lieferkette umfasst, durch den Kunden.)
oder Behörden
(Beispiel: Produktionsuntersagung, z.B. „Müller-Brot“9, „Bayern-Ei-Affäre“10 oder „Listerien-Fleisch“11)
und damit für die Grundvoraussetzungen zur Ermöglichung der Teilnahme am Markt und
wirtschaftlichen Betätigung.
E.4 „Compliance beherrscht BWL“
Nach Zöllner/ Noack werden in den letzten Jahren sogar von Juristen der Trend, das pflichtgemäße
Verhalten eines Geschäftsleiters in Standards, wie die Grundsätze der Corporate Governance,
standardisierte Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Compliance-Organisation (vgl.
MaComp oder das „Neubürger“-Urteil des LG München mit der Feststellung einer Pflicht zur Einrichtung
eines angemessenen Compliance-Managementsystems), etc., zu fassen, bei der Bewertung „pflichtgemäßen
Verhaltens“ eines „gewissenhaften Unternehmers“ verstärkt berücksichtigt (§§).12
Die Managerhaftung stelle dabei „ein wichtiges Steuerungselement guter Corporate Governance mit dem
Ziel, eine sorgfältige, getreue und wertorientierte Unternehmensführung zu erreichen“, dar.
These:
Es gibt nahe zu keinen Bereich unternehmerischer Betätigung mehr, der nicht bereits „juristisch
infiltriert“ ist. 13
These:
Sofern und soweit „betriebswirtschaftliche Sollenssätze“ (z.B. Verhaltensregeln / Methoden /
Verfahrensanweisungen / Instrumente) bereits durch rechtliche Vorgaben von Gesetzgebung oder
9 Vgl. BR, „Müller-Brot-Skandal - Der Niedergang einer Großbäckerei“, Pressemitteilung vom 02.11.2015, http://www.br.de/nachrichten/muellerbrot-skandal-chronologie-100.html [Abfrage am 10.06.2016]. 10 Vgl. BR, „Behörden greifen durch – Verkaufsverbot für Bayern-Ei“, Pressemitteilung vom 08.08.2015, http://www.br.de/nachrichten/bayern-ei-salmonellen-112.html [Abfrage am 10.06.2016]. 11 Vgl. Focus online, Pressemitteilung vom 30.05.2016, http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/gefaehrliche-bakterien-entdeckt-verkaufsverbot-bayerische-grossmetzgerei-muss-ausgeliefertes-fleisch-zurueckrufen_id_5577349.html [Abfrage am 10.06.2016]. Vgl. jüngst auch den Rückruf wegen Listerien bei einer Metzgerei in einem großen Supermarkt in Plattling/Niederbayern. 12 Vgl. Zöllner/Noack in: Baumbach/Hueck: GmbHG-Kommentar, 19. Aufl. 2010, § 43 GmbHG, Rn. 17, 22, 22b und 23. 13 Vgl. Bayer, a.a.O., S. 2547 unter Verweis auf Lutter in: Handbuch Managerhaftung von Krieger / Schneider, 2. Auflage, 2010, § 1 Rn. 1.
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Rechtsprechung geregelt werden (vgl. dazu unten), sind diese zwingend unmodifiziert zu berücksichtigen
(§§: „Compliance beherrscht BWL“).
These:
Leider sind in der betriebswirtschaftlichen Literatur zu zahlreichen unternehmensrelevanten Themen die
längst existierenden rechtlichen Vorgaben meist kaum berücksichtigt (§§).
E.13 Input / „line of action“ / output : Das gleiche Schema in jedem Prozessthemenbereich (z.B.
QM/ Risk/ Einkauf/ etc.)
Abbildung 5: Input/ „Line of action“/ Output
Analysen
Management/ Unternehmensleitung
Unternehmensanalyse
Umfeldanalyse
Interested parties - Analyse
Bewertung und Ableitung von
Maßnahmen
Unternehmens-
Vision/ Mission/ Leitbild/ Politik
Prozesse
Input und Output
(Anforderungen/ Ziele)festlegen
Input
(Ressourcen: IT, Mensch, Material, Pläne, Leistungsbeschreibung, ...)
Action
Output
Zielerreichung
Unternehmens-Ziele/ Strategie/ Planung
Tools
- Visualisierung/ Sheets
- Lenkung durch virtuelle Prozessvorgaben
- Managementsysteme- etc.
Ableitung der Unternehmensziele in
Bereichsziele
Prozessziele
Mitarbeiterziele
Zielvereinbarungen
Prozess-Output-Beschreibungen
Tools/ Methoden
Muster
Tools/ Methoden
Tools/ Methoden
Tools/ Methoden
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Egal, in welchem (Prozess-)Themenbereich (Finanzen, Einkauf, Personal, Vertrieb, Leistungserstellung, IT,
QM, etc.) versucht wird, Ziele zu erreichen:
Das Schema (der Ablauf) sollte stets gleich sein:
Ziele und deren Anforderungen bestimmen (Ziele- und Planungsmanagement) und die erforderlichen
Ressourcen (Input) bereitstellen:
Dann können Mitarbeiter, Roboter und IT im Rahmen der von den Prozessabläufen vorgegebenen
Leitplanken agieren („line of action“) und mithilfe interner („ISÜS“: Internes Steuerungs- und
Überwachungsmanagement) und externer („ESÜS“: Externes Steuerungs- und
Überwachungsmanagement – fourth line of defense: interested parties) Steuerung und
Überwachung die Ziele (Output) erreichen:
Das „Unternehmensschiff“ fährt mithilfe von Governance (Ziele setzen, planen, steuern, überwachen) durch die raue See des Wirtschaftslebens. Der „Compliancerahmen“ zeigt Kapitän und Mannschaft die rechtlichen Grenzen /
Rahmenbedingungen auf: In bestimmten Fahrwassern darf das Schiff sich nicht bewegen!
Der „Risikomanagement-Radar“ zeigt Chancen (günstige Strömungen und Winde [Trends]) und
Gefahren (Eisberge und nahende Stürme oder Flaute) auf und hilft, entsprechend zu steuern.
Abbildung 6: Prozessmanagement-Grafik entnommen aus ISO 9001:2015, S. 12.
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Die „22 Themenfelder“ eines Unternehmens(„-schiffes“): Übersicht und Schnittstellen
Abbildung 7: Die „22 Themenfelder". Hier 1-3.
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Abbildung 8: Die „22 Themenfelder". Hier 4 - 9.
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Abbildung 9: Die „22 Themenfelder". Hier 10-15.
10.1 Compliancemanagement- Compliancerisiken eruieren- Compliancerisiken bewerten- Compliancerisiken steuern- Notfallmanagement- Reaktions- und Sanktionssystem- Ombudsmannsystem
10.2 Externer Compliance-Beauftragter
10.3 Externe Rechtsabteilung
Compliance & Legal / Externe Rechtsabteilung
11.1 Innovationsmanagement
11.2 Engineering
11.3 Gewerblicher Rechtsschutz(Intelectual Property (IP))
1110Forschung & Entwicklung/ InnovationsmanagementCOMP F&E
1312
1514
14.1 „Pre-Sales“- Marketingmanagement (Produkt / Preis / Kunden /
Kommunikation)- Zielgruppendefinition- Akquisemanagement- Anfragemanagement- Angebotsmanagement (mit technischer und kaufmännischer
Prüfung)- Auftragsmanagement
14.2 „Sales“- Leistungserbringungsmanagement
14.3 „After sales“- Logistik- Abnahme - Reklamationsmanagement- After sales
Marketing / Vertrieb IT-Management
- IT-Bedarfsanalyse mit Leistungsbeschreibung- IT-Planung mit technischer und kaufmännischer
Prüfung - IT-Implementierung- IT-Services und IT-Wartung- IT-Security - Datenbanken- Datenschutz- IT-Business Continuity- etc.
Beschaffung / Einkauf
- Bedarfsmanagement- Lieferantenmanagement- Anfragemanagement- Vergabe mit Vertragsmanagement- Liefer- und Versorgungsmanagement/
Beschaffungslogistik- Abrechnungsmanagement
Leistungserbringung
13.1 „Pre-Sales“- Anfragemanagement- Leistungsbeschreibung- Techn. und kfm. Prüfung- Angebotsmanagement- Auftragsmanagement- Auftragsvorbereitung
13.2 Auftragserfüllung / Leistungserbringung(Produktion / Dienst- / Werkleistung / Engineering / Handel /…)und Logistik
13.3 „After-sales“- Abnahme- Reklamationsmanagement / Leistungsstörungen (Verzug / Nicht-,
Schlechtleistungen, Nebenpflichtverletzung) - After sales / Servicebereich
14
1414
13
13
21
20
20
EKAUF LEISTE
MAVE IT
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17.1 Wissensschaffung- Wissensbedarfsanalyse- Wissensidentifikation- Wissensbewertung- Wissensbeschaffung- Wissensaufbereitung- Wissensverteilung
17.2 Dokumentation (Wissensbewahrung)- Identifikation, - Verfügbarkeit, Integrität, - Archivierung- Aufbewahrungsfristen
Information, Kommunikation, Berichtswesen(Informationsmanagement I)
1716Wissens- und Dokumentationsmanagement (Informationsmanagement II)
16.1 KommunikationskonzeptInfo-BedarfsanalyseInfo-BeschaffungInfo-AufbereitungInfo-PräsentationInfo-Dokumentation
16.2 Reputationsmanagement
16.3 Krisenkommunikation
16.4 Public Relations
16.5 Eventmanagement
etc.
14
21
14
14
16
INFO KOMM
INFOWISS
19
18.1 Externes RechnungswesenBuchhaltung / Bilanz / GuV /
18.2 Internes RechnungswesenControllingKosten- und LeistungsrechnungKennzahlen (wertorientiert)PlanungSteuerungReporting
18
20
- Kunden- (auch sonstig/-e: Stakeholder-/Shareholder-/ Aufsichtsorgan-) Anforderungen eruieren (Input)
- Aufbau- und Ablauforganisation danach ausrichten
- Anforderungen erfüllen (Output)- Kontrolle- Verbesserungsmaßnahmen
Qualitätsmanagement
Security / Safety
- Konzeptionierung / Planung / Überwachungund Steuerung des Schutzes und derSicherheit vor äußeren und innerenEinwirkungen, u. a.:
- Personenschutz- Gebäude- und Anlagenschutz- Schutz sonstiger Vermögenswerte- IT-Security- Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit- Verkehrssicherungspflicht- Datenschutz- Umweltschutz- etc.
Business Continuity/ Restrukturierung/ Sanierung(ohne und mit Insolvenz)
- Vorsorgeplanung / Business Impact Analyse- Risiko-, Notfall-, Krisen- und
Kontinuitätsunterbrechungsprophylaxe- Risiko- und Krisenfrüherkennung / Monitoring- Eskalations- und Informationsprozess- Notfallmanagement- Kontinuitätsmanagement (Sicherstellung der
Betriebsabläufe)- Krisenmanagement- Business Continuity und Restrukturierung in den
diversen Unternehmensbereichen- Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens- Sanierung mit Insolvenzverfahren- Business Continuity-Krisen-Kommunikation und –
Reporting
21
Rechnungswesen, Controlling
3.3
16
53
15
15
6
9
9
16
RECO QM
SECSAFBCM
Abbildung 10: Die „22 Themenfelder". Hier 16 - 21.
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Jedes dieser Themenfelder lässt sich im Rahmen einer „prozessorientierten Organisation“ auch als
„Hauptprozessthemenfeld“, z. B. „Nr. 14: Marketing und Vertrieb“ mit Teil-/Unterprozessen darstellen, vgl.
unten 1.2.4.
Jedes der ca. 22 Themenfelder hat einen individuellen Kernbereich, der strategisch und operativ „betreut“
wird, sowie Schnittstellen zu (Überschneidungen mit) den übrigen Themenfeldern.
Vgl. hierzu unten Pkt. 2.2.3:
Exkurs: Die dynamische prozessorientierte Organisation
Je nach Unternehmen / Branche / Organisationsform etc. können auch andere Themenbereiche relevant/ wichtig sein!
Beispielsweise sollte „Projektmanagement“ als Methode in nahe zu allen Bereichen bekannt sein und bei Bedarf angewendet werden. Je nach Unternehmen kann dies aber einen eigenen Bereich darstellen.
22 Sonstige (Logistik/Projektmanagement/etc.)
ETC
Abbildung 11: Die „22 Themenfelder". Hier 22.
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Umrüstung der Organisation in ein integriertes GRC-System „on demand“ in Bausteinen / Modulen
1. Ausgangslage Analyse/ Bewertung: Was wird gewünscht, gebraucht? Anforderungen der benötigten/ gewünschten Kombi-Standards „on demand“ (z.B. Integriertes System mit QM mit Risk, Compliance, IKS und Nachhaltigkeit ...)
Ziel: Über einen (Risiko-) Workshop wird ermittelt, welches Kombi-Managementsystem konkret benötigt wird. Für eine Pilotphase kann auch ein spezielles Prozess-Themenfeld des Unternehmens ausgewählt werden.
2. Konzept mit Soll-Ist-Abgleich
Ziel: Die Konzeptionierung des integrierten Managementsystems stellt als Prüfgegenstand zum einen ein Basiselement in Hinblick auf eine mögliche Konzeptionierungs-und Implementierungsprüfung dar. Zum anderen dient die Konzeptionierung der Planung zukünftiger Implementierungstätigkeiten, indem ein Soll-Ist-Abgleich Lücken im
vorhandenen Managementsystem aufzeigt.
3. Implementierung
Ziel: Die im Soll-Ist-Abgleich ermittelten Komponenten werden in die Geschäftsprozesse basis-implementiert. Dies bedeutet, die Komponenten werden ggf. revisionssicher neu erstellt oder vorhandene Komponenten geprüft, danach vom Top-Management als verbindlich erklärt und an geeigneter Stelle in die Geschäftsprozesse eingebunden.
Die Leistung des Auftragnehmers kann sich hierbei sowohl auf die aktive Erstellung oder Prüfung von Dokumenten beziehen oder auf eine unterstützende, beratende Tätigkeit z.B. in Hinblick auf die passende Verortung der Komponenten in den Geschäftsprozessen beschränken.
4. Ready for (Konzeptionierungs- und Implementierungs)-Audit
Ziel: Durch ein internes Audit soll die Zertifizierungsreife für die Konzeptionierungs- und Implementierungsprüfung auf Basis des Universal-Standards festgestellt werden. Gleichzeitig wird der Auftraggeber bei der Zertifizierungsgesellschaft zur Zertifizierung angemeldet und Organisatorisches durch den Auftragnehmer übernommen.
5. Zertifizierung nur bzgl. (Konzeptionierung und Implementierung)
Ziel: Die Konzeptionierungs- und Implementierungs-Zertifizierung erfolgt über Kooperationspartner (z.B. für Compliance ComZert oder für QM TÜV/ Dekra/ etc.) oder das Internationale Institut für Governance, Management, Risk und Compliance (www.gomaricom.de)
Nach dem Audit erhält der Auftraggeber einen Auditbericht, der mögliche Nachbesserungen aufzeigen kann. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber, diese Nachbesserungen vorzunehmen. Etwaige Maßnahmen werden im Vorfeld gemeinsam mit dem Auftraggeber besprochen und projektiert.
6. Kommunikation an interested parties
Ziel: Die diversen "interested parties" werden klassisch oder über einen Datenraum mit speziellen Zugriffsberechtigungen über den "Erfolg" benachrichtigt.
7. Herbeiführung der Wirksamkeit in diversen Bereichen
Ziel: Das integrierte Managementsystem bzw. die in die Organisation basis-implementierten Komponenten müssen von den Mitarbeitern verstanden und in der Folge „gelebt-werden“. Das Trainingskonzept plant dabei die wesentlichen methodischen, didaktischen und inhaltlichen Komponenten und e rmöglicht dadurch die zielgerichtete
Durchführung von Schulungen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Schulungen der Führungskräfte und/oder Mitarbeiter auf Basis des abgestimmten Schulungskonzep tes.
Der Auftragnehmer unterstützt das Unternehmen bei der Herbeiführung der Wirksamkeit („Gelebt-werden“) des integrierten Managementsystems für ausgewählte Komponenten (z.B. Kernprozesse) beratend bzw. schulend.
8. Ready for (Wirksamkeits-) Audit
Ziel: Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitungen auf das Zertifizierungsaudit indem das Angebot beim Zertifizierer eingeholt und ggf. verhandelt wird sowie Themen im Zusammenhang mit dem sog. Auditmanagement (z.B. Termine, etc.) geregelt werden.
Durch ein internes Audit soll die Zertifizierungsreife für die Wirksamkeitsprüfung (bezogen auf bestimmte Komponenten) auf Basis des Universal -Standards festgestellt werden. Gleichzeitig wird der Auftraggeber bei der Zertifizierungsgesellschaft zur Zertifizierung angemeldet und Organisatorisches durch den Auftragnehmer
übernommen.
9. (Wirksamkeits-) Zertifizierung
Ziel: Die Wirksamkeits-Zertifizierung erfolgt über Kooperationspartner (z.B. für Compliance ComZert oder für QM: TÜV/ Dekra/ etc.) oder das Internationale Institut für Governance, Management, Risk und Compliance (www.gomaricom.de).
Nach dem Audit erhält der Auftraggeber einen Auditbericht, der mögliche Nachbesserungen aufzeigen kann. Der Auftragnehmer unterstüzt den Auftraggeber, diese Nachbesserungen vorzunehmen. Etwaige Maßnahmen werden im Vorfeld gemeinsam mit dem Auftraggeber besprochen und projektiert.
10. Kommunikation an interested parties
DIe diversen "interested parties" werden klassisch oder über einen Datenraum mit speziellen Zugriffsberechtigungen über den "Erfolg" benachrichtigt.
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Die Ziele des unternehmerischen Handelns
1.1 Primärziel: Existenzsicherung
Jedes Unternehmen, jede Institution, jede Körperschaft sollte dieses – ökonomische– Ziel ernstnehmen:
Die durchschnittliche Lebensdauer eines Unternehmens in Deutschland beträgt ca. 12 Jahre.
Auch Traditionsunternehmen sind vor den existenzbedrohenden Veränderungen in der eigenen
Organisation und im Umfeld nicht gefeit.14 Enorme Vorteile haben dagegen Unternehmen, die
Veränderungen frühzeitig erkennen und als Chancen nutzen.
Egal, ob Funktion, Abteilung, Körperschaft, Tochtergesellschaften des privaten Rechts oder der
öffentlichen Hand, etc.:
Selten findet man im Rahmen von Risiko‐Checks eine Organisations‐Struktur vor, die sich an den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung und ‐überwachung (GoU/GoÜ), sowie den
„Grundsätzen ordnungsgemäßer Interaktion (GoI)“ orientiert. Gerade in diesem Sektor herrscht
Optimierungsbedarf.
Der aufgrund der demographischen Entwicklung drohende Fachkräftemangel erfordert, dass in Zukunft
automatisierte Routineabläufe durch CPS (Cyber Physical Systems) unterstützend helfen, die
täglichen Zeitfresser aufgrund suboptimaler Abläufe oder Verhaltensweisen zu minimieren.
Den künftig raren Fachkräften bleibt dann die Zeit, sich bei – nicht durch Maschinen ersetzbaren –
Managementaufgaben dem Kernbereich ihrer Aufgabenstellung zu widmen.
14 Vgl. IDW S 11: 2015: Prüfungsstandard zur Feststellung/ Prüfung von Insolvenzgründen und Fortführungsprozessen.
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Abbildung 12: Primärziel unternehmerischen Handelns.
Sekundärziele: Ökonomisch: Kernleistung für (zahlenden) Kunden bei optimierter Kosten‐
Struktur
Das Primärziel oder Existenzsicherung setzt eine nachgefragte Kernleistung (Produkt / Dienstleistung),
die von zahlenden Kunden abgenommen wird und somit zu Umsatz/ Erlösen führt, voraus.
Abbildung 13:Sekundärziel 1 des unternehmerischen Handelns.
Primärziel
- eines Unternehmens- einer Institution- einer Körperschaft- etc.
ist in der Regel:
(langfristige) Existenzsicherung durch
Liquidität (Cashflow, etc.)
Ergebnis(Gewinn, Rendite,
Ertrag, etc.)
(drohende) Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
Insolvenzgründe
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Die Leistung muss einerseits erstellt/ erbracht und sollte andererseits optimal organisiert werden:
dies verursacht Kosten, die sich auf den Cashflow und den Gewinn auswirken.
Die Kosten15 sollten geringer sein, als der Erlös/ Umsatz!
Abbildung 14: Sekundärziel 2 des unternehmerischen Handelns.
Dass Erlöse/ Umsatz nicht mit Liquidität oder Ergebnis/ Ertrag/ Gewinn16 gleichzusetzen ist, stellt eine
„Binsenweisheit“ dar, wird aber dennoch in der Praxis (oft aus psychologischen Gründen) häufig nicht
genug beachtet.
Ebenso, dass eine optimierte Governance-Struktur inkl. Aufbau- und Ablauforganisation zu
enormen Einsparungen auf der Kostenseite führt und damit das Ergebnis (Ertrag/ Gewinn) positiv
beeinflusst.
Abbildung 15: Erlöse minus Kosten ergibt Ergebnis
15 Kosten, aufgrund von Aktivitäten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. 16 Die Internationalen Rechnungslegungsstandards IAS verwenden die Begriffe Erlös und Ergebnis.
Zahlender Kunde
Erlöse Kosten Ergebnis
Kosten für
Leistungserbringung
(Kernleistung)
Kernleistung
"Produktion"
"Dienstleistung"
"Handel"
"engineering"
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1.2 Weitere Ziele
a) Soziale Ziele
Beispiel: Gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter; soziales Engagement des Unternehmens; ….
b) Ökologische Ziele
Beispiel: Ressourcenschonung; Einsatz ökologischer Techniken;….
c) Sonstige Ziele:
Beispiel: Reputation, Nachhaltigkeit, Markenbildung
Vgl. hierzu auch das aufgrund der diesbezüglichen Lageberichtserstattungspflicht ab 2017 in der Bedeutung stark gestiegene Thema „Corporate Social Responsibility (CSR)“ und Nachhaltigkeits-Kodex.
1.3 Ort des „unternehmerischen Handelns“
Das unternehmerische Handeln wird hier assoziativ mit dem Bild eines „Unternehmensschiffes“ (vgl. oben) (Rechtsform: GmbH / AG / Konzern / OHG / KG / Einzelunternehmen), das sich auf seiner Handelsreise durch die raue See des Wirtschaftslebens bewegt, dargestellt.
Das „Management“ (Geschäftsleitung) setzt – im Rahmen der ordnungsgemäßen
Unternehmensführung und -überwachung - Ziele und plant, steuert und überwacht die zahlreichen
(hier ca. 22) Funktionen eines Unternehmens, wie die Kernleistung (Produktion / Handel / engineering /
Werkleistung / etc.), aber auch sonstige Themen wie Finanzen, IT, Personal, etc..
Dabei wird die Leitung von einem integrierten Managementsystem unterstützt: Ein einziges System
beinhaltet die zahlreichen Funktionen eines Unternehmens in seiner Aufbau- und
Ablauforganisation. Das ist möglich, weil jede einzelne Funktion („Managementsystem-Insel“) in weiten
Teilen ähnlich (hier in 4 Blöcken dargestellt, vgl.) aufgebaut ist. Lediglich der – überschaubare –
Kernbereich weist individuelle Komponenten auf.
Beim „Ziele setzen und planen“ sollten idealerweise auch – nicht zu viele! – passende Kennzahlen (KPI´s –
Key performance indicators) insgesamt und für jede Funktion festgelegt werden: Das hilft beim Planen,
Steuern und Überwachen.