allgemeine geschäftsbedingungen für flexcom und den...

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Seite 1 von 12 FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland E-Mail: zentrale@flexcom.com • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55 CEO: Dr. Judith Behr UID: CHE-402.452.875 • Kanton Thurgau MWST: CHE-402.452.875 MWST Allgemeine Geschäftsbedingungen für FlexCom und den Vertriebspartner § 1 Allgemeines 1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von der FlexCom International AG, Burgstrasse 8, CH-8280 Kreuzlingen (nachfolgend „FlexCom“) sind Bestandteil von jedem Rechtsgeschäft der FlexCom mit dem FlexCom-Vertriebspartner (nachfolgend „Vertriebspartner“). Diese bilden gemeinsam mit der/dem Bestellung/Kauf auf der Homepage, den weiteren anwendbaren Bestimmungen, Bedingungen, Einschränkungen und dem vertrieblichen Backoffice von FlexCom sowie der Anlage 1Vergütungsplan und Anlage 2 Datenschutz den „Vertrag“. 2. Bevor der Vertriebspartner einen Vertrag mit FlexCom eingehen kann, muss er diesen Bedingungen durch Klicken auf „Gelesen und Akzeptiert“ zustimmen. Dadurch erkennt er die AGB als für ihn verbindlich an. 3. FlexCom bietet seine Leistungen insbesondere in elektronischer Form an. Die Kommunikation zwischen FlexCom und den Vertriebspartnern erfolgt auf beiden Seiten entweder über E-Mail oder durch Veröffentlichung von Hinweisen im vertrieblichen Backoffice von FlexCom. Durch Akzeptieren der AGB stimmt der Vertriebspartner ausdrücklich zu, elektronische Kommunikation von FlexCom zu erhalten. Darüber hinaus erstreckt sich die Akzeptanz elektronischer Kommunikation auf sämtliche Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation zwischen FlexCom und dem Vertriebspartner, insofern gesetzliche Vorschriften keine andere Form der Kommunikation verbindlich vorschreiben. § 2 Vertragsschluss 1. Durch Absenden des Registrierungsformulars und Freischaltung des Kontos, ist die Registrierung vollendet und die Parteien gehen einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. 2. Ein Vertragsabschluss ist nur mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (Konsumenten) ist nicht möglich. Pro natürlicher Person oder Personengesellschaft (z.B. Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GbR, OHG, KG) und pro juristischer Person (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Vertriebspartnerantrag unter Benennung nur jeweils eines vermittelnden Vertriebspartners akzeptiert. 3. Der Vertriebspartner hat seine Registrierung selbständig, vollständig und ordnungsgemäß mit seiner gültigen Wohnadresse oder dem Unternehmenssitz vorzunehmen. FlexCom behält sich vor, Kopien evtl. erforderlicher Unterlagen, wie

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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

CEO: Dr. Judith Behr • UID: CHE-402.452.875 • Kanton Thurgau ⦁ MWST: CHE-402.452.875 MWST

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FlexCom und den Vertriebspartner

§ 1 Allgemeines 1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von der FlexCom International AG, Burgstrasse 8, CH-8280 Kreuzlingen (nachfolgend „FlexCom“) sind Bestandteil von jedem Rechtsgeschäft der FlexCom mit dem FlexCom-Vertriebspartner (nachfolgend „Vertriebspartner“). Diese bilden gemeinsam mit der/dem Bestellung/Kauf auf der Homepage, den weiteren anwendbaren Bestimmungen, Bedingungen, Einschränkungen und dem vertrieblichen Backoffice von FlexCom sowie der Anlage 1– Vergütungsplan – und Anlage 2 – Datenschutz – den „Vertrag“. 2. Bevor der Vertriebspartner einen Vertrag mit FlexCom eingehen kann, muss er diesen Bedingungen durch Klicken auf „Gelesen und Akzeptiert“ zustimmen. Dadurch erkennt er die AGB als für ihn verbindlich an. 3. FlexCom bietet seine Leistungen insbesondere in elektronischer Form an. Die Kommunikation zwischen FlexCom und den Vertriebspartnern erfolgt auf beiden Seiten entweder über E-Mail oder durch Veröffentlichung von Hinweisen im vertrieblichen Backoffice von FlexCom. Durch Akzeptieren der AGB stimmt der Vertriebspartner ausdrücklich zu, elektronische Kommunikation von FlexCom zu erhalten. Darüber hinaus erstreckt sich die Akzeptanz elektronischer Kommunikation auf sämtliche Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation zwischen FlexCom und dem Vertriebspartner, insofern gesetzliche Vorschriften keine andere Form der Kommunikation verbindlich vorschreiben. § 2 Vertragsschluss 1. Durch Absenden des Registrierungsformulars und Freischaltung des Kontos, ist die Registrierung vollendet und die Parteien gehen einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. 2. Ein Vertragsabschluss ist nur mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (Konsumenten) ist nicht möglich. Pro natürlicher Person oder Personengesellschaft (z.B. Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GbR, OHG, KG) und pro juristischer Person (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Vertriebspartnerantrag unter Benennung nur jeweils eines vermittelnden Vertriebspartners akzeptiert.

3. Der Vertriebspartner hat seine Registrierung selbständig, vollständig und ordnungsgemäß mit seiner gültigen Wohnadresse oder dem Unternehmenssitz vorzunehmen. FlexCom behält sich vor, Kopien evtl. erforderlicher Unterlagen, wie

Gerlach
Schreibmaschinentext
-Beilage 3-
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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

CEO: Dr. Judith Behr • UID: CHE-402.452.875 • Kanton Thurgau ⦁ MWST: CHE-402.452.875 MWST

z.B. Handelsregisterauszüge oder Gesellschaftssatzungen und weitere Informationen einzufordern. Wenn vorhanden, muss der Vertriebspartner die Umsatzsteuernummer angeben. 4. Änderungen der personen- oder unternehmensbezogenen Daten, sind im Backoffice umgehend zu berichtigen. FlexCom ist berechtigt, Namen und Adressen eines Vertriebspartners aus ihrem System zu löschen, wenn dessen ID unrichtig ist, Anschreiben mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ oder ähnlich retourniert werden und dieser Vertriebspartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 30 Tagen nach Aufforderung, die fehlerhaften Daten berichtigt. 5. Entstehen FlexCom durch falsch angegebene Daten Kosten, trägt der Vertriebspartner diese Kosten selbst bzw. werden sie ihm automatisch mit seinen Provisionsforderungen verrechnet. § 3 Rechtliche Stellung des Vertriebspartners 1. Der Vertriebspartner erwirbt von FlexCom ein Paket mit Soft- oder mit Soft- und Hardwareprodukten inkl. E-BIZ Kit. Ziel des Vertriebes ist es, die Dienstleistung und die Produkte der weeCONOMY AG zu verbreiten, welche ein Rabatt- und Kundenbindungs- und Kundengewinnungsmodell darstellt. Er wird nur in solchen Ländern tätig, die offiziell von FlexCom für den Vertriebsaufbau oder die Vermittlungstätigkeit freigegeben wurden. 2. Der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Vertriebspartner unterliegt, mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten, die erforderlich sind, um einen angemessenen Rahmen für die Produkte von FlexCom und die Umsetzung der Firmenidee zu liefern, keinen Weisungen von FlexCom. Er trägt das vollständige unternehmerische Risiko im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns. 3. Der Vertriebspartner ist nicht bevollmächtigt, im Namen von FlexCom oder weeCONOMY Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen oder Aussagen im Namen von FlexCom oder weeCONOMY zu tätigen. 4. Der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich steuer- und sozialrechtlicher Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung für sich und seine Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung), wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich, eigenverantwortlich zuständig. FlexCom unterstützt ihn hier durch die Zurverfügungstellung der Broschüre: “Rechtliches Kompaktwissen für FlexCom-Vertriebspartner“ im Backoffice. Darüber

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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

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hinaus informiert sich der Vertriebspartner selbständig über die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen in seinem Land. 5. Um einen aktiven Status als Vertriebspartner zu erreichen, wird für den Vertriebspartner, unmittelbar nach seiner vollständig durchgeführten Registrierung (einschließlich deren Bezahlung), ein vollwertiger personifizierter Zugang für ein persönlich nutzbares Backoffice, zu seiner ausschließlichen vertrieblichen und verwaltungstechnischen Verwendung, eingerichtet. Dieses Leistungspaket wird unter dem Namen E-BIZ Kit dauerhaft für ihn betrieben. Die Einrichtungs- und Nutzungsgebühr für das E-BIZ Kit wird im ersten Jahr mit dem Paketpreis bezahlt. Dieser Betrag in Höhe von 199,- EUR ist auch bei einem durchgeführten Widerruf im Zusammenhang mit einer Kündigung des Accounts nicht rückerstattbar, vgl. auch § 4 Abs. 1. In den Folgejahren ist für die weitere Nutzung eine laufende jährliche Pauschale in Höhe von aktuell 29,00 Euro zu entrichten. 6. FlexCom stellt dem Vertriebspartner regelmäßig einmal im Monat eine Self-billing Invoice in das Backoffice. Der Vertriebspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er diese abruft. Diese Abrechnung sieht er ausdrücklich als verbindlich an, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt widerspricht. 7. Dem Vertriebspartner steht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebietsschutz zu, außer dem Vertriebspartner wurde ein solcher Gebietsschutz ausdrücklich schriftlich bestätigt. § 4 Rechte des Vertriebspartners

1. FlexCom gewährt dem Vertriebspartner beim Kauf eines Produktpakets eine 14 tägige Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt der Freischaltung der Lizenz (Rechnungsdatum) bzw. dem Zeitpunkt der Zustellung der physischen Ware. Der Widerruf ist FlexCom ohne eine Angabe von Gründen innerhalb der Frist, per Mail unter [email protected] mitzuteilen. Versandkosten, Überweisungsgebühren und Vertriebs- und Servicesteuern sind vorbehaltlich zwingender anderslautender gesetzlicher Regelungen nicht erstattungsfähig. 2. Der Vertriebspartner kann die in den MTM Paketen enthaltenen Gutscheine für ccc-Karten innerhalb von 12 Monaten ab Abschluss des Kaufvertrages einlösen. Nach Ablauf dieser Frist besteht gegenüber FlexCom kein Anspruch mehr auf Personalisierung und Übereignung der ccc-Karten. 3. Der Auszahlungsanspruch der Vertriebspartner gegenüber der FlexCom entsteht, für das jeweils abgelaufene Quartal, zum 30.03, 30.06, 30.09 und 30.12 zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Der Vertriebspartner kann die Auszahlung auch vor Fälligkeit des Auszahlungsanspruches gemäß der durch die FlexCom erfolgten Abrechnung

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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

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anfordern. Soweit Auszahlungsforderungen vor Fälligkeit erhoben werden, kann die FlexCom die Auszahlung nach Überprüfung des Anspruches vornehmen. § 5 Pflichten des Vertriebspartners 1. Der Vertriebspartner hat eine jährliche Gebühr in Höhe von aktuell 29,00 Euro für die Nutzung des E-BIZ Kits zu zahlen. Kommt er dieser Zahlung auch nach einer Aufforderung nicht nach, so behält sich FlexCom vor, seinen Account zu deaktivieren und angeforderte Provisionen nicht auszubezahlen, bis die Zahlung erfolgt ist. Nach vorheriger Absprache behält sich FlexCom vor, die fällige Gebühr mit dem Provisionskonto aufzurechnen. 2. Hat der Vertriebspartner einen Einzelhändler (weePartner) in das System eingebunden, ist er zu dessen Weiterbetreuung verpflichtet. Unterlässt er diese Betreuung auch nach Aufforderung, so behält sich FlexCom das Recht vor, den weePartner einem anderen Vertriebspartner unter Übernahme aller Rechte und Pflichten für die Zukunft zuzuordnen, der die Betreuung wahrnimmt. 3. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen zu befolgen und interne, sensible Informationen Dritten unzugänglich aufzubewahren um Datenmissbrauch zu vermeiden. 4. Der Vertriebspartner verpflichtet sich zur Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften: a.) Dem Vertriebspartner ist es untersagt, zusätzliche Wettbewerbsprodukte / Wettbewerbsdienstleistungen zu bewerben und/oder zu vertreiben. Dies betrifft generell solche Produkte und Dienstleistungen, die mit denen von FlexCom identisch oder gleichartig sind z.B. alle anderen Cashback- oder Rabattsysteme etc. Als Wettbewerbsprodukte gelten insbesondere sämtliche identische oder gleichartige Produkte von Unternehmen der Networking-Branche. b.) Ist der Vertriebspartner im Haupt- oder Nebenberuf für andere Unternehmen tätig, die nicht Wettbewerber sind, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Außerdem ist es dem Vertriebspartner untersagt, nicht von ihm selbst geworbene FlexCom Vertriebspartner (sogenannte Nicht-Frontline-Partner) für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben. Dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnervertrages oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, gegen den vorliegenden Vertrag zu verstoßen.

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5. FlexCom ist bei Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Regelungen, insbesondere bei einer dadurch bedingten Schadenersatzforderung eines Dritten vom Vertriebspartner schadlos zu halten. Der Vertriebspartner haftet für die Nichteinhaltung vorgenannter Regelungen. § 6 Werbeprodukte 1. FlexCom bietet dem Vertriebspartner zum Bewerben der zu vermittelnden Dienstleistungen und Produkte speziell dafür entwickelten Materialien und Werbeprodukte an. Diese sind mit Templates und Textvorlagen im Back Office veröffentlicht. Die vorgegebenen Bilder und Texte müssen vom Vertriebspartner im Original verwendet werden und dürfen in keiner Weise verändert werden. Rückfragen zu den vorgegebenen Unterlagen sind unter [email protected] möglich. Im Übrigen gelten die Marketingrichtlinien. FlexCom behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Werbematerialien jederzeit zu ändern. Es sind jeweils die aktuellsten Materialien und Werbeprodukte zu verwenden. 2. Die Verwendung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren, eigener Medienunterlagen, eigener FlexCom Websites und sonstiger Werbemittel ist nicht erlaubt. 3. Die Bewerbung von FlexCom Produkten über das Internet ist ebenso ausschließlich unter Verwendung der hinterlegten Werbemittel und Werbeaussagen erlaubt. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, für seine FlexCom- Visitenkarten bzw. seine FlexCom-E-Mail Signatur, nur die im Backoffice hinterlegten Vorlagen zu verwenden (einheitlicher Firmenauftritt). 4. Sollte der Vertriebspartner trotz dieses Verbots eigenverantwortlich gestaltete Werbematerialien/Verkaufsunterlagen/Produktbroschüren etc unautorisiert verwenden und damit den Inhalt dieses Vertrags missachten, so hat er, unabhängig vom Eintritt eines tatsächlichen Schadens und ohne eine vorherige Abmahnung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro an die FlexCom zu zahlen. 5. Entstehen der FlexCom durch die unautorisierte Verwendung eigenverantwortlich gestalteter Werbematerialen nachweisbare Schäden, wird FlexCom diese neben der Vertragsstrafe geltend machen. 6. Führt der Vertriebspartner ein Seminar durch ist der Vertriebspartner in jedem Fall für seine Aussagen verantwortlich. Er klärt seine Seminarbesucher darüber auf und weist durch optische Hilfsmittel darauf hin, dass es sich nicht um eine offizielle FlexCom Veranstaltung handelt, sondern er als selbständiger Vertriebspartner das Seminar veranstaltet.

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7. Presseanfragen bezgl. FlexCom und der Unternehmensgruppe sind unverzüglich an die Marketingabteilung weiterzuleiten ([email protected]). § 7 Pflichten von FlexCom 1. FlexCom hat einem aktiven Vertriebspartner, der einen anderen Vertriebspartner vermittelt hat, diesen vermittelten Vertriebspartner in seine Organisation zuzuweisen (Vertriebspartnerschutz). 2. Die Einhaltung der Organisationslinien ist ein Grundsatz des Vertriebssystems von FlexCom und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Vertriebspartner. Daher ist ein Wechsel eines Vertriebspartners in eine andere Organisation grundsätzlich nicht möglich. FlexCom verpflichtet sich zur strikten Überwachung und Einhaltung dieser Organisationslinien. 3. Der sich registrierende Vertriebspartner ist verpflichtet, die Identifikationsnummer (ID) des vermittelnden Vertriebspartners ordnungsgemäß und vollständig zu übermitteln. FlexCom ist berechtigt, Namen und Adressen eines Vertriebspartners aus ihrem System zu löschen, wenn dessen ID unrichtig ist, Anschreiben mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ oder ähnlich retourniert werden und dieser Vertriebspartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 30 Tagen die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern FlexCom durch die nicht zustellbaren Sendungen Kosten entstehen ist FlexCom berechtigt, die Kosten vom Vertriebspartner zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten. § 8 Provisionsanspruch 1. Provisionen des Vertriebspartners werden auf ein durch den Vertriebspartner im Backoffice zu benennendes Bankkonto oder entsprechend der sonst im Backoffice benannten Zahlungsmöglichkeiten überwiesen/gezahlt. 2. Sämtliche Provisionszahlungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan (Anlage 1). 3. FlexCom ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist FlexCom zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen bzw. die Angaben falsch gemacht wurden. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens FlexCom, gilt als

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vereinbart, dass dem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht. 4. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen aus dem Vertriebspartnervertrag sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet. 5. Fehlerhafte Provisionen, Bonifikation oder sonstige Zahlungen sind FlexCom binnen 60 Tagen ab der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen, ansonsten gelten sie von Seiten des Vertriebspartners als akzeptiert. 6. Der Vertriebspartner stimmt ausdrücklich zu, dass FlexCom für Überweisungen erforderliche Daten an die jeweilige Bank weiterleitet. § 9 Wegfall des Provisionsanspruchs 1. FlexCom ist berechtigt, Forderungen, die FlexCom gegen den Vertriebspartner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Sofern ein bereits abgerechnetes Rechtsgeschäft eines Vertriebspartners mit FlexCom rückabgewickelt wird, so ist der bereits an den Vertriebspartner ausgezahlte Provisionsanteil an FlexCom zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel in dem Monat der Rückabwicklung des Kaufs mit dem Kunden, gegebenenfalls durch Verrechnung mit bestehenden Provisionsansprüchen und unter Abzug der erlangten Qualifikationsmengen. Es ist möglich, dass das Abrechnungskonto zeitweise im Minus geführt wird. 2. Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf Provision, wenn feststeht, dass die vermittelte Partei keine Zahlung leistet oder die Zahlung zurückzieht. Bereits gezahlte Provision ist in diesem Fall zurückzuzahlen. Provisionszahlungen aus Handelsumsätzen bei den am Geschäftsmodel teilnehmenden Akzeptanzstellen werden erst dann vorgenommen, wenn die Akzeptanzstelle (weePartner) ihr Serviceentgelt gegenüber der weeCONOMY AG bezahlt hat. Die Provisionszahlung wird nicht schon mit dem vom Kunden (weeMember) vorgenommenen Rechtsgeschäft fällig. 3. FlexCom behält sich vor, die Auszahlung der Provision für den Fall, dass der Vertriebspartner der FlexCom vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zufügt z.B. durch die Abwerbung von Einzelhändlern (weePartnern) und Kunden, sofort einzustellen. § 10 Urheberrechte Sämtliche von FlexCom im Backoffice bereit gestellten Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) sind urheber-

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rechtlich geschützt. Darüber hinaus besteht auch ein weitreichender Markenrechts- schutz. Aufgrund des Urheber- und Markenrechtsschutzes dürfen Materialien sowie verschiedene Verwendungen des Namens FlexCom (wie Internetdomains, E-Mail- Adressen etc.) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von FlexCom ganz oder in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. § 11 Vertraulichkeitsvereinbarung Der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von FlexCom und über die Struktur von FlexCom zu wahren. Zu den Geschäfts-geheimnissen gehören insbesondere auch Informationen zu den Downline Aktivitäten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrages fort. Interne Unterlagen, die dem Vertriebspartner anvertraut oder übergeben wurden, sind von diesem nach Beendigung des Vertrags herauszugeben. § 12 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung 1. Grundsätzlich sind Verstöße gegen diese AGB, soweit zumutbar, zunächst abzumahnen. 2. Kommt es erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe in das Ermessen von FlexCom gestellt wird und die im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist. Davon ausgenommen ist die in § 6 Abs. 4 festgelegte Vertragsstrafe. 3. Der Vertriebspartner haftet ungeachtet der gezahlten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die FlexCom durch eine Verletzung dieses Vertriebspartnervertrages oder der sonstigen Rechte von FlexCom entstehen, außer der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 4. Der Vertriebspartner stellt FlexCom, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Vertriebspartners gegen geltendes Recht, auf erste Anforderung der FlexCom von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Vertriebspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die FlexCom in diesem Zusammenhang entstehen. § 13 Dauer und Kündigung des Vertrags 1. Der Vertrag wird von beiden Seiten auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet, für den Fall eines Eintrages, mit der Löschung der Firma des Vertriebspartners im

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Handelsregister. Der Vertriebspartnervertrag kann vererbt werden, ansonsten endet er mit dem Tod. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ein neuer Vertriebspartnervertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Eine beglaubigte Kopie des Testaments ist anzufügen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf FlexCom über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs- Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist. 2. Wird dem Vertriebspartner die Fortsetzung seiner Tätigkeit, z.B. aufgrund seines Alters oder wegen dauerhafter Krankheit unzumutbar, verpflichtet sich FlexCom, das Vertragsverhältnis mit einer vom Vertriebspartner benannten Person fortzusetzen. 3. Der Vertriebspartner hat das Recht, diesen Vertriebspartnervertrag gem. Art. 404 Obligationenrecht ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat auf dem Postwege oder digital an [email protected] zu erfolgen. FlexCom verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht unter der Voraussetzung, dass der Partner sein Paket bezahlt hat, über ein aktives E-BIZ Kit verfügt und monatlich einen Shoppingumsatz tätigt („Aktivstatus“). 4. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit außerordentlich, aus wichtigem Grund, zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch FlexCom liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor: a. Der Vertriebspartner verstößt vorsätzlich gegen das Wettbewerbsverbot gem. § 5 Abs. 4 oder verletzt die Vertraulichkeitsvereinbarung gem. § 11. b. Der Vertriebspartner verwendet entgegen § 6 Abs. 2 eigenes Verkaufsmaterial und verstößt somit vorsätzlich gegen die Marketingrichtlinien; c. Der Vertriebspartner macht fehlerhafte Abgaben zu seinen personen- oder unternehmensbezogenen Daten; d. Der Vertriebspartner verstößt bei der Ausübung seiner Tätigkeit schwerwiegend gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten; e. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Vertriebspartner. 5. Nach der Beendigung eines Vertrages ist ein erneuter Vertragsschluss erst nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich, wobei sich FlexCom das Recht vorbehält, einen solchen Antrag abzulehnen. § 14 Auswirkungen der Kündigung

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1. Nach einer ordentlichen Kündigung werden die noch offenen Provisionen verrechnet, das Backoffice Konto und die E-Mailadresse geschlossen, die ID geht an FlexCom zurück. 2. Bei einer außerordentlichen Kündigung, die auf einem schuldhaften, massiven Vertrauensbruch beruht, der eine Fortzahlung für FlexCom unzumutbar macht, behält sich FlexCom vor, die Provisionszahlungen im Einzelfall sofort einzustellen. § 15 Haftungsausschluss 1. FlexCom haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch FlexCom, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 2. Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FlexCom, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnitts- schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. 3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet FlexCom nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von FlexCom, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. § 16 Datenschutz Die Vereinbarungen zum Datenschutz werden in Anlage 2 dieses Vertrages separat geregelt und bilden einen Bestandteil des Vertrages. § 17 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material Der Vertriebspartner gewährt FlexCom unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, seinen Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Vertriebspartner zu erfassen bzw. zu erstellen. Insoweit willigt der Vertriebspartner durch die Versendung des Vertriebspartnerantrages und der Übergabe dieser Allgemeinen Vertriebspartner- bedingungen ausdrücklich in eine insgesamte oder gekürzte Veröffentlichung,

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E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

CEO: Dr. Judith Behr • UID: CHE-402.452.875 • Kanton Thurgau ⦁ MWST: CHE-402.452.875 MWST

Nutzung, Vervielfältigung und Übersetzung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. § 18 Schlussbestimmungen 1. Es gelten die jeweils aktuellen AGB. FlexCom hat das Recht, diese jederzeit zu ändern. Anlage 1 („Vergütungsplan“) darf bezüglich der Bestandsprovisionen nur zugunsten des Vertriebspartners geändert werden. Änderungen werden den Vertriebspartnern vorab per E-Mail Newsletter mitgeteilt. Belasten den Vertriebspartner die Änderungen in seinen Rechten, kann er den Änderungen widersprechen und das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen. Die Änderungen gelten spätestens als angenommen, wenn der Vertriebspartner ihnen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht. Die Adresse für den Widerspruch lautet FlexCom International AG, Burgstrasse 8, CH 8280 Kreuzlingen oder digital: [email protected]. Die noch offenen Provisionen werden verrechnet, das Backoffice Konto und die E-Mailadresse geschlossen, die ID geht an FlexCom zurück. 2. FlexCom behält sich vor, den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Vertriebspartner ist zur Übertragung seiner Vertriebsorganisation nicht berechtigt. 3. Ein etwaiger Verkauf der FlexCom berührt die bestehenden Vertriebspartner Verträge nicht. Die Erfüllung der Vertragspflichten bleibt weiterhin gewährleistet. 4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 6. Soweit gesetzlich zulässig, gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von FlexCom. 7. Diese AGB und Nutzungsbedingungen sowie die Leistungen und Leistungsbeschreibungen im vertrieblichen Backoffice wurden in deutscher Sprache erstellt. Für eventuell erforderliche Auslegungen ist die deutsche Sprache maßgeblich. Übersetzungen – mit Ausnahme der englischen – dienen lediglich der Erläuterung und sind ohne Rechtsverbindlichkeit.

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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

CEO: Dr. Judith Behr • UID: CHE-402.452.875 • Kanton Thurgau ⦁ MWST: CHE-402.452.875 MWST

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FLEXCOM VERGÜTUNGSPLAN

WERDEN SIE TEIL DIESER MISSION UND REALISIEREN SIE DABEI IHRE ZIELE UND TRÄUME

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Ich begrüße Sie bei der international agierenden FlexCom-Vertriebsfamilie. Wir freuen uns mit Ihnen unsere große Vision umzusetzen.

Der Vergütungsplan ist für Sie so konzipiert, dass Sie ein lukratives Nebeneinkommen erzielen können, um sich damit Ihre finanzielle Freiheit zu sichern! Der innovative und flexible Vergütungsplan bietet mehrere aktive Einkommensmöglichkeiten zeitgleich.

Er beinhaltet auch ein erstrebenswertes, passives Einkommen. Sie verdienen dauerhaft sowohl an den „Muss“ Einkäufen Ihrer persönlichen Kunden, als auch an den Kunden Ihres weltweiten Teams!

In diesem Vergütungsplan stecken 24 Jahre Vertriebserfahrung. Mit dem Hybrid - Break - Away - Vergütungsplan haben wir es geschafft, das B2C und B2B mit Network Marketing zu vereinen.

Ich wünsche Ihnen maximalen Erfolg, denn Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg!

Ihr President und Founder

Cengiz Ehliz

Grusswort

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Ein Unternehmen, das Geschichte schreibt 04

Was Sie bei FlexCom verdienen 05

FlexCom Vergütungsplan 06

FlexCom Provisionen für den Team-, Händler und Kundenaufbau 08

Differenzprovision 09

Transaktionsvergütung 10

Dauerhafte Umsatzbeteiligung am Offline- & Online-Shopping-Markt 11

INHALT

Generationenbonus 12

Landesbonus 14

FlexCarBonus 15

Transaktionsbonus 16

Aktivstatus 17

Geschäftsethik 18

FlexCom Terminologie 19

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Hinter FlexCom stehen international erfahrene Unternehmer, die seit dem Jahr 2010 tausende von Distributoren und mehrere Millionen registrierte Kunden aufgebaut haben. FlexCom ist das exklusive Vertriebsunternehmen für alle Angebote der weeCONOMY AG. Diese verbindet die Onlinewelt mit der stationären Handelswelt, damit alle Kunden die Vorteile beider Einkaufswelten nutzen können. Durch ein einzigartiges Vermarktungssystem werden dabei die Kunden des Onlinehandels und der stationären Handelswelt zu einer großen Shopping-Community verbunden.

Das Unternehmen FlexCom bietet seinen Vertriebspartnern hierzu die bestmögliche Serviceleistung in allen Bereichen. Gemeinsames Ziel ist es, dieses bereits in 24 Ländern aktiv angebotene Konzept in die ganze Welt zu tragen.

FlexCom bietet Ihnen einen sehr effektiven Weg, sich einen nachhaltigen Kundenstamm aufzubauen. Dadurch kommen Sie in den Genuss eines echten passiven Einkommens.

Ein Unternehmen, das Geschichte schreibt!

WER IST FLEXCOM?

FlexCom International AGKreuzlingen / Schweiz

FlexCom Europe GmbHMünchen

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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FlexCom bietet Ihnen, wie kaum ein anderes Unternehmen, ein ganz besonderes

Geschaftsmodell an. Dadurch können Sie als FlexCom Partner parallel von mehreren

Einkommensquellen profitieren. Ziel jedes FlexCom Partners sollte es sein, aktiv und mit

Engagement vielen Menschen, egal ob potentiellen Kunden, Handlern oder Team Partnern, das

weeShopping-Erlebnis vorzustellen und fur dieses zu begeistern. Als FlexCom-Partner können

Sie sich ein sofortiges und langfristig passives Einkommen aufbauen, indem Sie in folgenden

Bereichen tatig werden:

1. Weltweite Empfehlung des Konzeptes an potenzielle Kunden.

2. Einbinden stationarer Handler.

3. Aufbau eines eigenen Teams sowohl national als auch international.

Sie konnen dieses Business haupt-oder nebenberuflich starten und sich bei freier Zeiteinteilung

ein entsprechendes passives Zusatzeinkommen aufbauen. Weil das weeShopping weltweit 24

Stunden taglich genutzt werden kann, stehen diesem Geschaft weder Landesgrenzen noch

Zeitzonen im Weg.

FLEXCOM-GESCHÄFTSMODELLBeim FlexCom-Geschaftsmodell geht es nicht um den Vertrieb eines einzelnen Produktes,

sondern um die weltweite Umsetzung des Konzeptes bzw. einer Idee, deren Zeit gekommen ist.

Als FlexCom Partner starten Sie mit dem Erwerb eines Produktpaketes.

Dieses Produktpaket beinhaltet ein E-Biz-Kit im Wert von 199,00 €, mit dem Sie Ihren eigenen

Zugang zum FlexCom Backoffice erhalten.

Ihr personliches Backoffice muss nach Ablauf eines Jahres ab dem Registrierungsdatum fur

99,00 € pro Jahr verlängert werden. (Näheres erläutern die AGB fur Vertriebspartner).

Was Sie bei FlexCom verdienen

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Der FlexCom Vergutungsplan besteht aus sieben Karrierestufen und definiert die Hohe Ihrer

Beteiligung am Vertriebsumsatz nach einem genau festgelegten Verteilungsschlussel.

Ihre Beteiligung ist abhangig von Ihrer Position im Karriereplan oder Ihrem Anteil am

CV-Wert (Commission Value, s. Seite 19) sowie der sich daraus ergebenden Differenzprovision

zu einer anderen Position im Vergutungsplan. Der CV-Wert ist die provisionsrelevante

Bewertungsgröße eines Produktes.

Diese Umsatzbeteiligung gilt fur Ihre eigenen Umsatze, fur Umsatze Ihres Teams sowie die

Shopping-Transaktionen Ihrer eigenen Kunden bzw. der Kunden Ihres Teams.

Zu Ihren Kunden zählen auch alle Kunden Ihrer direkten Händler sowie der Händler Ihres Teams.

FLEXCOM-VERGÜTUNGSPLANDie verschiedenen Karrierestufen können Sie sowohl durch den Aufbau von Team Membern-

als auch von Kunden erreichen. Haben Sie eine Karrierestufe einmal erreicht, können

Sie nicht mehr auf eine niedrigere Karrierestufe zuruckfallen. Die daraus resultierenden

Provisionsanspruche sind an den Aktivstatus (s. Seite 17) gebunden.

Jeder FlexCom-Partner startet mit der Position 1 – TM (Team Member).

Neben der positionsabhängigen Vergutung erhalten Sie als Team Member abhängig vom

Umfang des von Ihnen erworbenen Einstiegspakets zusätzlich 10% oder 20% aus dem

Vertriebsanteil des Verteilungsschlussels fur die Shopping-Transaktionen Ihrer direkten Kunden

und deren empfohlenen Kunden sowie der Kunden Ihrer direkten Handler.

Dauerhafte Umsatzbeteiligung an den Aktivitäten Ihres Teams

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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7

Die Position 1 – TM (Team Member).

Die Position 2 – MM (Marketing Manager)

Wird automatisch erreicht, wenn drei direkte (bezahlte¹) Team Member oder 10.000 Kunden²

registriert wurden.

Die Position 3 – SM (Sales Manager)

Wird automatisch erreicht, wenn drei MM aus drei verschiedenen Linien (direkt oder aus der

Tiefe) im Team aufgebaut wurden bzw. wenn zehn direkte (bezahlte¹) TM oder 50.000 Kunden²

registriert wurden.

Die Position 4 – SD (Sales Director)

Wird automatisch erreicht, wenn drei SM aus drei verschiedenen Linien (direkt oder aus der

Tiefe) im Team aufgebaut wurden bzw. wenn dreißig direkte (bezahlte¹) TM oder 100.000 Kunden²

registriert wurden.

Die Position 5 – ND (National Director)

Wird automatisch erreicht, wenn funf SD aus funf verschiedenen Linien (direkt oder aus der

Tiefe) im Team aufgebaut wurden bzw. wenn hundert direkte (bezahlte¹) TM oder 500.000 Kunden²

registriert wurden.

Die Position 6 – PT (Presidents Team)

Wird automatisch erreicht, wenn funf ND aus funf verschiedenen Linien (direkt oder aus der

Tiefe) im Team aufgebaut wurden bzw. wenn funfhundert direkte (bezahlte¹) TM oder 1.000.000

Kunden² registriert wurden.

Die Position 7 – SVP (Senior Vice President)

Wird automatisch erreicht, wenn funf PT aus funf verschiedenen Linien (direkt oder aus der

Tiefe) im Team aufgebaut wurden bzw. wenn tausend direkte (bezahlte¹) TM oder 10.000.000

Kunden² registriert wurden.

Ab der Position SM gibt es einen Generationenbonus. Ab dieser Position kann sich jeder

Vertriebsparner auch fur den Car-Bonus qualifizieren. Des Weiteren kann er sich ab der Position

SD bis PT zusätzlich fur den Landes-Bonus (LB) und den Transaktions-Bonus (TAB) qualifizie-

ren. Alle SVPs erhalten zusatzliche Aktien-Shares* und eine weltweite Umsatzbeteiligung***.

Vergütungsplan

FLEXCOM-KARRIERESTUFEN

1) Die Starterpakete mussen vollständig bezahlt worden sein.

2) Zu den „Kunden“ zählen ebenso die direkten weeCARDs-Kartenverkäufe sowie die Kunden Ihrer direkt

angebundenen Handler.

* Diese Aktien-Shares werden unter allen SVPs, welche diese Position bis zum 31.12.2016 erreichen, aufgeteilt.

** Die Übergabe der wee-Uhr ist von einem Incentive abhangig.

*** Die weltweite Umsatzbeteiligung wird fur alle SVPs separat geregelt.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Registrieren Sie als Team Member einen neuen direkten Vertriebspartner, so erhalten Sie eine von dessen

erworbenem Paket abhängige Direktprovision und einen prozentualen Anteil am CV-Wert des vom

Vertriebspartner erworbenen Paketes.

Dieser prozentuale Anteil entspricht Ihrer jeweiligen Karrierestufe.

FLEXCOM-PROVISIONEN FÜR DEN TEAMAUFBAUDIREKTPROVISION

FlexCom Provisionen für den Team-, Händler und Kundenaufbau

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Die Differenzprovision wird nach Ihrer aktuellen Position im Karrieresystem und der Position Ihrer direkten Team Member berechnet.

Diese Berechnungsgrundlage gilt auch fur die Teamumsatze Ihrer direkten Frontline-Partner, es sei denn, ein Team Member in

Ihrer Downline hat die gleiche oder eine höhere Position im Karriereplan erreicht wie Sie.

Die Differenzprovision wird auf alle Produkte mit einem CV-Wert sowie auf den Vertriebsanteil des Verteilungsschlussels fur alle

Shopping-Transaktionen Ihrer eigenen Kunden bzw. der Kunden Ihres Teams bezahlt.

Zu Ihren Kunden zählen auch alle Kunden Ihrer direkten Händler sowie der Händler Ihres Teams.

Beispiele

Sie sind in der Position 5 – National Director (ND) mit einem Provisionssatz von 25% und Ihr Team Member:

A ist in der Position 1 – TM und hat einen Provisionsanspruch von 5% vom CV, ergibt fur Sie eine Differenzprovision von 20%.

B ist in der Position 2 – MM und hat einen Provisionsanspruch von 10% vom CV, ergibt fur Sie eine Differenzprovision von 15%.

C ist in der Position 3 – SM und hat einen Provisionsanspruch von 15% vom CV, ergibt fur Sie eine Differenzprovision von 10%.

D ist in der Position 4 – SD und hat einen Provisionsanspruch von 20% vom CV, ergibt fur Sie eine Differenzprovision von 5%.

E ist in der Position 5 – ND und hat einen Provisionsanspruch von 25% vom CV, ergibt fur Sie eine Differenzprovision von 0%.

Eine Differenzprovision von 0%, wie im letzten Beispiel, tritt immer dann ein, wenn ein Team Member in Ihrer Downline,

egal ob direkt oder tiefer, die gleiche oder eine höhere Position wie Sie im Karrieresystem innehat.

Ab der Position 3 – SM kommt der Generationenbonus mit 1% bis 5% zum Tragen (s. Seite 12).

Differenzprovision

FLEXCOM-DIFFERENZPROVISION FÜR TEAM-, HÄNDLER- UND KUNDENAUFBAU

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Transaktionsvergütung

Jeder Händler, der die Vorteile der weeCONOMY nutzen mochte, wird mittels einer

weePOS-App oder eines weePOS-Terminals in das System eingebunden.

Fur alle Umsätze, die uber eine weePOS-App oder ein weePOS-Terminal generiert werden,

gibt es eine Transaktionsprovision. Hierfur wird keine Differenzprovision vergutet.

Transaktionsprovision für von Ihnen angebundene Handler:

1. Einbindung des Handlers mit der weePOS-App

Sie erhalten fur jeden Händler, den Sie mit einer weePOS-App in das weeCONOMY-System

einbinden, eine Transaktions-Provision in Hohe von 10%* des Firmenanteils aus dem

Dienstleistungsentgelt.

2. Einbindung des Handlers mit einem weePOS-Terminal

Sie erhalten fur jeden Händler, den Sie mit ihrem eigenen weePOS-Terminal in das

weeCONOMY-System einbinden, eine Transaktions-Provision in Hohe von maximal 20%*

des Firmenanteils aus dem Dienstleistungsentgelt.

*Abhangig vom Produktpaket

FLEXCOM - PROVISION FÜR HÄNDLER-TRANSAKTIONENBinden Sie einen Händler mit einem weePOS-Terminal eines Investors in das

weeCONOMY-System ein, so bekommt der Investor diese Transaktionsprovision.

Bei Investoren und alteren Produktpaketen gibt es weiterhin eine Transaktions-Provision

in Hohe von 20% aus dem Dienstleistungsentgelt.

Beispiel:

Händler bezahlt: € 10,00

Dienstleistungsentgelt: € 5,00

Firmenanteil hieraus: € 2,00

Ihr Anteil 10% bzw. 20% € 0,20 bzw. 0,40

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Unverbindliches Beispiel:

Bei einem Einkauf von 100,00 € gibt der Händler dem Kunden 5% (5,00 €) und bezahlt 5% (5,00 €)

Dienstleistungsentgelt. Das Dienstleistungsentgelt teilt sich in den „Firmenanteil“

(40% = 2,00 € von den 5,00 €) und in den „Vertriebsanteil“ (60% = 3,00 € von den 5,00 €) auf.

WELTWEIT – 24 STUNDEN – 7 TAGE DIE WOCHE

SIE - SM

1.000 / 10.000 / 100.000 Kunden

Ø 1,05 € pro direktem Kunden

Berechnungsschema:

15% aus Ihrer Karriereposition SM

+ 20% aus Ihrem Produktpaket

Endkunde

Bei diesem Einkauf wurden Sie als Team Member abhangig von Ihrem Produktpaket

(10% bzw. 20%) an Ihren direkten Kunden oder an den Kunden Ihrer direkten Händler

wie folgt verdienen, egal ob Offline-oder Onlineumsatz vorliegt:

Dauerhafte Umsatzbeteiligung am Offline- & Online-Shopping-Markt

Produktpaket: 10% 20%

Team Member 0,45 € 0,75 €

Marketing Manager 0,60 € 0,90 €

Sales Manager 0,75 € 1,05 €

Sales Director 0,90 € 1,20 €

National Director 1,05 € 1,35 €

Presidents Team 1,20 € 1,50 €

Senior Vice President 1,35 € 1,65 €

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Ab der Position drei im Karriereplan (SM), erhalten Sie abhängig von Ihrer Karrierepostion einen

Generationenbonus von 1% bis maximal 5%. Dieser sichert Sie ab, falls ein Vertriebspartner

aus Ihrem Team, egal ob direkt oder tiefer, die gleiche oder eine höhere Position im Karriereplan

erreicht wie Sie.

Je nach Position im Karrieresystem, sind Sie in den entsprechenden Ebenen an allen

Team-Member-Umsätzen sowie an allen Händler-und Kundenumsätzen (entsprechend des

Verteilungsschlussels) aus Ihrem Team beteiligt.

Position 3 – SM bis zu max. 2%

Position 4 – SD bis zu max. 3%

Position 5 – ND bis zu max. 4%

Position 6 – PT bis zu max. 5%

Position 7 – SVP bis zu max. 5%

FLEXCOM-GENERATIONENBONUS

Generationenbonus

Der Generationenbonus wird fur jeden entstandenen Umsatz individuell berechnet.

Die jeweilige Hohe ist abhängig von der Ebene, auf der der Umsatz entsteht, sowie Ihrer eigenen

Karriereposition und den Karrierepositionen, die zwischen der Ebene, auf der der Umsatz

entsteht und Ihrer Karriereposition liegen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Ausschlaggebend für jede individuelle Berechnung sind:

1. Die Ebene, auf der der Umsatz entsteht;

2. Ihre eigene Karriereposition;

3. Alle Karrierepositionen, die zwischen Ihnen und dem Umsatz stehen.

Beispiel:

Ein Vertriebspartner registriert sich in Ihrer indirekten Linie.

Sie haben die Position 4 (SD).

Das Beispiel zeigt den Berechnungsverlauf von unten nach oben.

Generationenbonus

BEISPIEL FÜR DIE POSITION SD:

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

0% Generationenbonus(da für diesen Umsatz bereits

Differenzprovision ausgeschüttet wurde)10% Differenzprovision

Umsatz X

10% Differenzprovision

0% Differenzprovision(da für diesen Umsatz bereits Differenzprovision an

einem SM oder höher ausgeschüttet wurden)

0% Differenzprovision(da für diesen Umsatz bereits Differenzprovision an

einem MM oder höher ausgeschüttet wurden)

0% Differenzprovision(da für diesen Umsatz bereits Differenzprovision an

einem SM oder höher ausgeschüttet wurden)

0% Differenzprovision(da für diesen Umsatz bereits Differenzprovision an

einem SM oder höher ausgeschüttet wurden)

0% Differenzprovision(da für diesen Umsatz bereits Differenzprovision an

einem SD oder höher ausgeschüttet wurden)

Alle weiteren SDs in der Upline erhalten wederDifferenzprovision noch Generationenbonus, da dieser

mit max. 3% für SDs bereits voll ausgeschöpft ist

0% Generationenbonus(da für diesen Umsatz bereits

Differenzprovision ausgeschüttet wurde)

0% Generationenbonus(erhält keinen Generationenbonus, da dieser erst ab

der Karriereposition 3-SM ausgeschüttet wird)

2% Generationenbonus(erhält 2% Generationenbonus, da Stufe 1

bereits in der Downline ausgeschüttet wurde)

0% Generationenbonus(erhält keinen Generationenbonus, da ein SM

einen Anspruch auf max. 2% Bonus hat)

3% Generationenbonus(erhält 3% Generationenbonus, da Stufe 1 & 2bereits in der Downline ausgeschüttet wurden)

1% Generationenbonus(hier greift das erste mal der Generationenbonus,

da Differenzprovisionen schon voll ausgeschöpft sind)

MM

SD

SM

MM

SM

SM

SD

...

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Der Landesbonus (LB) wurde in den FlexCom Vergutungsplan integriert, um Partner, die den

aktiven Geschaftsaufbau eines Landes forcieren, noch mehr zu motivieren.

FlexCom bietet Ihnen als aktivem Partner schon ab der Karrierestufe vier (SD) eine

Landesbeteiligung an. Ab dieser Position sind Sie in dem Land, in dem sie registriert wurden,

am gesamten Landesumsatz beteiligt, sofern Sie bestimmte Kriterien erfullen und sich fur den

jeweiligen Abrechnungszeitraum qualifizieren. Fur SDs beträgt der LB 3%, fur NDs 2% und fur

PTs 1% (s. Seite 7).

Qualifikation pro Kalendermonat:

Als SD: aus 3 Linien jeweils mind. 1.000 € Commission Value (CV) oder aus 3 Linien jeweils

mind. 10.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

Als ND: aus 5 Linien jeweils mind. 1.500 € Commission Value (CV) oder aus 5 Linien jeweils

mind. 15.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

FLEXCOM-LANDESBONUS Als PT: aus 5 Linien jeweils mind. 2.000 € Commission Value (CV) oder aus 5 Linien jeweils

mind. 20.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

Nach Ablauf eines Kalenderjahres werden die qualifizierten Partner fur die jeweiligen Monate

ermittelt und entsprechend ihrer Position (SD, ND, PT) dem jeweiligen Landesbonus (3%,

2%, 1%) zugeordnet. Anschließend wird der jeweilige Landesbonus durch die Anzahl

der qualifizierten Partner entsprechend ihrer jeweiligen Karrierestufe geteilt und bei den

bonusberechtigten Partnern im Backoffice hochgeladen. Diese Auswertung erfolgt in der Regel

immer im I. Quartal des Folgejahres.

Landesbonus

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Der FlexCar-Bonus ist in den FlexCom-Vergutungsplan integriert worden, um die Leistung

besonders aktiver Partner anzuerkennen. Bereits ab der Position SM können Sie sich dafur

monatlich qualifizieren. Nach Ablauf eines Kalendermonats werden die qualifizierten Partner

ermittelt und gemäß ihrer Position (SM, SD, ND, PT, SVP) der entsprechende FlexCar-Bonus

hochgeladen.

Als SM beträgt der FlexCar-Bonus monatlich 600,00 €, als SD 800,00 €, als ND 1.200 €, als PT

1.800 €, als SVP sogar 2.600 €. Falls Sie die FlexCar-Bonus-Qualifikation Ihrer Karrierestufe

nicht erreichen, jedoch eine niedrigere Qualifikation geschafft haben, werden Sie auf der

niedrigeren Stufe vergutet. Somit haben Sie z.B. als ND noch immer die Moglichkeit den

FlexCar-Bonus auf der SM-oder SD-Stufe zu erhalten.

FLEXCAR-BONUSQualifikation pro Kalendermonat:

Als SM: aus 3 Linien jeweils mind. 5.000 € Commission Value (CV) oder aus 3 Linien jeweils

mind. 25.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

Als SD: aus 3 Linien jeweils mind. 7.000 € Commission Value (CV) oder aus 3 Linien jeweils

mind. 35.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

Als ND: aus 5 Linien jeweils mind. 10.000 € Commission Value (CV) oder aus 5 Linien jeweils

mind. 50.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

Als PT: aus 5 Linien jeweils mind. 20.000 € Commission Value (CV) oder aus 5 Linien jeweils

mind. 100.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

Als SVP: aus 5 Linien jeweils mind. 40.000 € Commission Value (CV) oder aus 5 Linien jeweils

mind. 200.000 € Kundencashback aus Transaktionsumsatzen

FlexCar-Bonus

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Der Transaktionsbonus (TAB) beteiligt Sie als aktiven Partner ab der Position SD an den

POS-Umsätzen (Point of Sale Transaktionen) aller aktiven Händler in Ihren Downlines.

Mit Erreichen der jeweiligen Qualifikation (s. Seite 14) werden Sie bonusberechtigt und fur den

jeweiligen Folgemonat freigeschaltet. Als SD beträgt der TAB 3%, als ND 2% und als PT 1%

(s. Seite 7).

Transaktionsbonus

FLEXCOM-TRANSAKTIONSBONUS

Beispiel für die Berechnung des TAB:

Bei einem Händler (H-1) in der Downline der SDs, NDs und des PTs erfolgt eine Transaktion. An dieser Transaktion werden alle bonusberechtigten Partner in der Up-Line des Händlers (H-1) beteiligt.

In diesem Beispiel (s. unten) sind also alle Partner, außer der MM und SD-2, bonusberechtigt. Dies wurde zu folgender Verteilung fuhren:

Der TAB von 3% fur alle SDs wird unter den Partnern SD-1, SD-3 und SD-4 aufgeteilt. Somit bekommt jeder 1%.

Der TAB von 2% fur alle NDs wird unter den Partnern ND-1 und ND-2 aufgeteilt. Somit bekommt jeder 1%.

Der TAB von 1% fur alle PTs muss in diesem Beispiel nicht aufgeteilt werden, da es nur einen PT gibt. Somit bekommt er allein 1%.

Zum Ablauf eines Kalendermonats werden die qualifizierten Partner ermittelt und entsprechend

ihrer Position (SD, ND, PT) dem jeweiligen Transaktionsbonus (3%, 2%, 1%) zugeordnet.

Alle Transaktionen, die im Folgemonat stattfinden, werden automatisch durch die Anzahl der

qualifizierten Partner je Position geteilt und bei den bonusberechtigten Partnern im Backoffice

gutgeschrieben.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Um die Vorteile des gesamten Vergutungsplans inklusive aller Boni genießen zu können, muss der

Aktivstatus erreicht werden, und zwar immer im laufenden Monat fur den gesamten nachsten Monat.

Den Aktivstatus können Sie erlangen, indem Sie persönlich mindestens einmal im

Kalendermonat bei der weeCONOMY einkaufen, egal ob online uber YubyYu oder offline bei

den weePARTNERN.

Mit Erreichung des Aktivstatus sind Sie im darauffolgenden Kalendermonat automatisch fur alle

Differenzprovisionen oder Boni, wie etwa Generationen-, Landes,- Transaktions- oder Car-Bonus

freigeschaltet sowie an den Shoppingumsätze der Kunden aus Ihrem Team (s. Seite 8) beteiligt.

FLEXCOM-AKTIVSTATUS FÜR TEAM MEMBER-AUFBAU UND SHOPPINGUMSÄTZE

Aktivstatus

Für den Fall, dass ein Partner in einem Monat seinen Aktivstatus nicht erreicht, erfolgt eine

sogenannte dynamische Kompression. Die dynamische Kompression bedeutet, dass im

Folgemonat des Monats, in dem der Aktivstatus nicht erreicht wurde, die anfallenden

Provisionen dem nachsthoher qualifizierten Team Partner im Backoffice gutgeschrieben werden.

Ab der Position PT entfallt die Bedingung des Aktivstatus.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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FlexCom legt großen Wert auf ethisches Verhalten und fairen Umgang miteinander.

Deshalb können Sie im FlexCom-Karriereplan eine einmal erreichte Position nicht mehr

verlieren. Zudem verzichtet FlexCom bei Vertragstreue auf das ordentliche Kundigungsrecht

und erlaubt Ihnen Anspruche aus Ihrem Vertrag zu vererben oder diese nach Prufung des

Einzelfalles ggfs. auch auf andere Personen oder Firmen zu ubertragen.

Im Gegenzug erwartet FlexCom von Ihnen, dass Sie sich loyal zum Unternehmen verhalten und

keine FlexCom Partner fur andere Unternehmen abwerben bzw. keine Versuche unternehmen

dies zu tun.

Solche Verhaltensweisen fuhren deshalb zur außerordentlichen Kundigung Ihres

Partnervertrages. Näheres hierzu ist in den AGBs fur Vertriebspartner geregelt.

FLEXCOM GESCHÄFTSETHIK UND GEGENSEITIGE FAIRNESS

Geschäftsethik

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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FlexCom Terminologie

BACKOFFICE = Ihr virtuelles Buro

weeCARDs/CCC-Karten = Cashback-Karten der weeCONOMY weePOS-App = App fur Händler zur Rabattgewährung

CV-Wert = COMMISSION VALUE = Berechnungsbasis fur Provisionsanteil

CROSSLINE = Vertriebspartner außerhalb Ihres Teams

DIREKTPROVISION = direkt an Vertriebspartner ausbezahlte Provision

DOWNLINE = alle Vertriebspartner Ihres Teams

FLEXCARBONUS = Auto Bonus

TRANSAKTIONSPROVISION = Provision fur Installation von weePOS-App oder weePOS-Gerät beim Händler

FRONTLINE = Ihre direkten Vertriebspartner

GENERATIONENBONUS = Provision bei Stufengleichheit

LANDESBONUS = Landesumsatzbeteiligung

DIFFERENZPROVISION = Provision zwischen Ihnen und Ihrer Frontline

POS = Point of Sale Gerät

TEAM MEMBER = FlexCom-Partner

TRANSAKTIONSBONUS = Transaktionsumsatzbeteiligung

UPLINE = Betreuer Ihres Teams

VICE PRESIDENT OF SALES = Verantwortlich fur mehrere Länder

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Unabhangiger FlexCom-Partner

FlexCom International AG

Burgstrasse 8, 8280 Kreuzlingen/Schweiz

[email protected], www.flexcom.com

Dieser Vergutungsplan tritt am 01.05.2016 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt werden alle bereits veröffentlichten Vergutungsplane

alteren Datums ungultig. Folglich können daraus keine Anspruche mehr

geltend gemacht werden. Es gilt die aktuellste Version.

FLEXCOM VERGÜTUNGSPLAN

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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

CEO: Dr. Judith Behr • UID: CHE-402.452.875 • Kanton Thurgau ⦁ MWST: CHE-402.452.875 MWST

ANLAGE 2 ZUM VERTRIEBSPARTNERVERTRAG

Datenschutzbestimmungen

I. Sammlung und Verwendung von Informationen 1. Mit Zustimmung zu den AGB stimmt der Vertriebspartner auch den zum Datenschutz enthaltenen Passagen des Vertriebsvertrages zu. Diese Zustimmung wird von FlexCom protokolliert. Das Einverständnis kann der Vertriebspartner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 2. Durch das Ausfüllen und Übermitteln eines Formulars zu Bestellzwecken oder zu Zwecken der Erlangung der Vertriebspartnerschaft übermittelt der Vertriebspartner Personendaten an FlexCom. Diese Daten werden von FlexCom weder verkauft, getauscht oder sonst unautorisiert gebraucht oder weitergegeben. Allerdings willigt der Vertriebspartner ausdrücklich darin ein, dass seine Daten an Banken, Zahlungsdienstleister sowie an Personen aus der Unternehmensstruktur weitergegeben werden dürfen, insofern diese Weitergabe erforderlich ist. II. Personendaten 1. FlexCom verwendet Personendaten. Personendaten sind alle Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Darunter fallen Informationen und Angaben wie etwa Name, Adresse oder sonstige, Postanschrift, Telefonnummer, Ausweisdaten oder die E-Mail- Adresse. Nicht eingeschlossen sind dabei Informationen, welche die Identität nicht Preis geben. Personendaten sichert FlexCom durch technische und organisatorische Maßnahmen besonders. 2. FlexCom verwendet vom Vertriebspartner übermittelte Personendaten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) zum Zwecke der Abrechnung und Erfüllung des Vertrages. Insoweit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt FlexCom ausschließlich durch den Vertriebspartner im Rahmen seiner Angaben zur Verfügung gestellte Daten. Dieser Verwendung stimmt der Vertriebspartner ausdrücklich zu. Er erklärt sich damit einverstanden, dass FlexCom seine Personendaten zu den in diesen Datenschutzbestimmungen erwähnten Zwecken auch außerhalb der Schweiz in andere Länder mit einer Gesetzgebung, die für die entsprechenden Personendaten einen angemessenen Schutz gewährleistet, bekannt geben kann. Fehlt eine Gesetzgebung, die einen angemessenen Schutz gewährleistet,

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FlexCom International AG • Burgstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen • CH-Switzerland

E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

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schließt FlexCom Vereinbarungen, mit denen sichergestellt wird, dass die Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau aufrechterhalten. 3. Bei Bestellungen von physischen Produkten über das Internet und bei Bestellungen innerhalb eines angeschlossenen Online-Shops werden nur die zum Versand und zur Bestellabwicklung erforderlichen Daten erfasst und - soweit erforderlich - gespeichert. Übermittelte Bankdaten werden im Rahmen der Bestellung nicht auf dem Internetserver gespeichert. Die Daten können auch für Newsletter, weitere empfehlende Seiten und vergleichbare Angebote verwendet werden. 4. Der Vertriebspartner ist unter der E-Mail Adresse [email protected] jederzeit berechtigt, die Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen, soweit dies nicht die Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gefährdet. Im Falle des Widerrufs der Speicherung und Verarbeitung von Personendaten stellt FlexCom seine Dienste ein bzw. muss gegebenenfalls den Backoffice-Account schließen. 5. Über die vorgenannte Datenschutzerklärung hinaus und die in diesen AGB genannten Fälle werden sämtliche der FlexCom übermittelten Personendaten des Vertriebspartners ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. 6. Vertriebspartner sind unter der E-Mailadresse [email protected] jederzeit berechtigt, die Änderung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen, soweit dies nicht die Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gefährdet. Des Weiteren sind sie dazu berechtigt, Auskunft über die zu ihrer Person bearbeiteten Daten zu beantragen. Bei sonstigen Fragen zur Bearbeitung seiner Daten, steht dem Vertriebspartner der Datenschutzverantwortliche der Unternehmensgruppe zur Verfügung: Dipl.-Inform. Udo Wenzel Mail: [email protected] 7. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Vertriebspartners, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, mit Ausnahme der Daten, für die eine Einwilligung in eine weitere Verwendung erteilt wurde, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung.

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8. Für einen Teil der Dienstleistungen ist es erforderlich, sogenannte „Cookies“ einzusetzen, dadurch werden Vorgänge individualisiert und optimiert. Ein Cookie ist eine Textdatei, die entweder temporär ("Sitzungscookie") oder dauerhaft ("permanenter" Cookie) auf der Festplatte gespeichert wird. Cookies werden nicht dazu eingesetzt Programme auszuführen oder Viren zu laden. Der Hauptzweck der Cookies ist die Bereitstellung eines speziell auf den Vertriebspartner zugeschnittenen Angebots und die Nutzung des Services so zeitsparend wie möglich zu gestalten. Die meisten Browser sind dabei standardmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren. Durch eine Veränderung in der Einstellung des Browser kann dieser ein Cookie entweder ablehnen oder aber es wird eine vorherige Einwilligung des Vertriebspartners verlangt. Das Ablehnen von Cookies kann zu einer Störung der Dienste von FlexCom führen. FlexCom setzt Cookies ein, um Nutzungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen zu können. Dadurch wird FlexCom zum einen nutzerfreundlicher und nutzerbezogen zum anderen effektiver und sicherer. Durch den Einsatz von Cookies ist etwa nicht für jeden Login eine erneute Eingabe der Daten erforderlich, sondern der Vertriebspartner bleibt für eine gewisse Zeit eingeloggt. Zur Identifikation eines eingeloggten Vertriebspartners werden einige Personendaten im Cookie gespeichert. III. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter in das Online-Angebot von FlexCom Es kann vorkommen, dass innerhalb des Onlineangebotes Inhalte Dritter, wie zum Beispiel Videos von YouTube, Kartenmaterial von Google-Maps, RSS-Feeds oder Grafiken von anderen Webseiten eingebunden werden. Dies setzt immer voraus, dass die Anbieter dieser Inhalte (nachfolgend bezeichnet als "Dritt-Anbieter") die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen. Denn ohne die IP-Adresse, könnten sie die Inhalte nicht an den Browser des jeweiligen Nutzers senden. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Jedoch haben wir keinen Einfluss darauf, falls die Dritt-Anbieter die IP-Adresse z.B. für statistische Zwecke speichern. Soweit dies uns bekannt ist, klären wir die Nutzer darüber auf. 1. Getty Images Innerhalb dieses Angebotes können die Bilder des Stockbildanbieters Getty Images eingebunden werden. Die Bilder sind an einem Rahmen mit dem Hinweis "Getty Images" erkennbar. Die Darstellung dieser Bilder setzt voraus, dass Getty Images die IP-Adresse der Nutzer wahrnimmt, damit die Bilder an den Browser der Nutzer ausgeliefert werden können. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte

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E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

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erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Getty Images: http://www.gettyimages.de/Corporate/PrivacyPolicy.aspx 2. Google Analytics FlexCom benutzt den Dienst „Google Analytics“, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet ebenfalls Cookies. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung der Website www.wee.com werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Durch die Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag von FlexCom wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, Reports über Websiteaktivitäten zusammenzustellen und weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber FlexCom zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics dem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Auch hier gilt: Durch entsprechende Änderung im Browser kann die Speicherung der Cookies verhindert werden.

Die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf die Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. der IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google kann durch Herunterladen und Installieren folgendes Plugins verhindert werden: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

3. Verwendung von Facebook Social Plugins Wir verwenden Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen "Like", "Gefällt mir" oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Angebots aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend seinem Kenntnisstand: Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Angebots aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die

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E-Mail: [email protected] • Internet: www.flexcom.com • Telephone: +41 (0) 71/ 5 88 03 55

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entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer , können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/. Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Angebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor dem Besuch des Internetauftritts bei Facebook ausloggen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads. 4. +1 Schaltfläche von Google+ Wir verwenden die “+1″-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird (“Google”). Der Button ist an dem Zeichen “+1″ auf weißem oder farbigen Hintergrund erkennbar. Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Angebotes aufruft, die eine solche Schaltfläche enthält, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Inhalt der “+1″-Schaltfläche wird von Google direkt an seinen Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google mit der Schaltfläche erhebt. Laut Google werden ohne einen Klick auf die Schaltfläche keine Personendaten erhoben. Nur bei eingeloggten Mitgliedern, werden solche Daten, unter anderem die IP-Adresse, erhoben und verarbeitet. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre können die Nutzer Googles Datenschutzhinweisen zu der “+1″-Schaltfläche entnehmen: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html und der FAQ: http://www.google.com/intl/de/+1/button/. 5. Twitter Wir nutzen die Schaltflächen des Dienstes Twitter. Diese Schaltflächen werden angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Sie sind an Begriffen wie "Twitter" oder "Folge", verbunden mit einem stilisierten blauen Vogel erkennbar. Mit Hilfe der Schaltflächen ist es möglich, einen Beitrag oder eine Seite dieses Angebotes bei Twitter zu teilen oder FlexCom bei Twitter zu folgen. Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Internetauftritts aufruft, die einen solchen Button enthält, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Twitter auf. Der Inhalt des Twitter-Schaltflächen wird von Twitter direkt an den Browser des Nutzers übermittelt. FlexCom hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Twitter mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer

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entsprechend seinem Kenntnisstand. Nach diesem wird lediglich die IP-Adresse des Nutzers die URL der jeweiligen Webseite beim Bezug des Buttons mit übermittelt, aber nicht für andere Zwecke, als die Darstellung des Buttons, genutzt. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy. IV. Newsletter Zum Erhalt unseres Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail Adresse erforderlich. Vor dem Versand des Newsletters müssen Sie uns im Rahmen des sogenannten Double Opt-In-Verfahrens ausdrücklich bestätigen, dass wir für Sie den Newsletter Dienst aktivieren sollen. Anschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigungs- und Autorisierungs- E-Mail, in welcher wir Sie bitten, den in dieser E-Mail enthaltenen Link anzuklicken und uns damit zu bestätigen, dass Sie den Newsletter erhalten möchten. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit beenden, indem Sie den dafür vorgesehenen Link am Ende eines jeden Newsletters anklicken. Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich von uns genutzt und wird nicht an Dritte weitergegeben. Im Falle einer Abmeldung wir Ihre E-Mail Adresse von uns umgehend gelöscht.

Stand: 07.09.2016