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04.12.2006 C.Pielenz - FB 12 1
BR-Konferenz zurÄnderung der
Ladenöffnungszeiten
Berlin, 04.Dezember 2006
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I. Rechtliche Grundlagen
II. Strategisches Vorgehen
III. Inhalt der Betriebsvereinbarung
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I. Rechtliche Grundlagen
§§
§§
§
§
§
§
§
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BetrVG § 87 Abs. 1
Der BR hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ... mitzubestimmen: ...
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; ...
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Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
BetrVG § 87 Abs. 2
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BetrVG § 87 Abs. 1z.B.: Arbeitszeit
Einigung
Ja Nein
EinigungsstelleBetrVG § 87 Abs.2
BetriebsvereinbarungBetrVG § 77 Abs.2
ArbG BR
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Einigungsstelle
BetrVG § 76
Regularien
BetrVG § 76a
Kosten
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• Im Einzelhandel besteht bei der Änderung der Ladenöffnungszeiten ein MBR.
• Dabei kann eine Regelung getroffen werden, die die Ausschöpfung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unmöglich machen.
• BAG, DB 83, 453• BVerfG v. 18.12.85, AP Nr. 15 zu §87 BetrVG
1972 Arbeitszeit
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II. Strategisches Vorgehen
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Aufgaben der
Betriebsräte
Standhaftigkeit Zusammenhalt
Gute Vorbereitung
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Standhaftigkeit
Die Verhandlungsposition der Betriebsräte ist stark !Es gelten die abgeschlossenen Betriebsver-einbarungen.Sie wirken bis zum Neuabschluss nach.
Also: Nichts übers Knie brechen !
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Zusammenhalt
Wichtig ist, das alle Betriebsräte, von verdi begleitet sich zusammensetzen und ein gemeinsames Vorgehen beraten.
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Gute Vorbereitung
• Unterlagen im Rahmen der Personalplanung anfordern (gem.§ 92 BetrVG)
• Untersuchung der Arbeitsplätze und Erstellen einer Gefährdungsanalyse (gem. § 5 ArbSchG)
• Informationen darüber fordern, wie das Gebot der Vermeidung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Vermeidung von Mehrarbeit (MTV § 7 Ziff. 2) umgesetzt werden soll
• Informationen über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme anfordern
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III. Inhalt einer Betriebsver-einbarung zur täglichen
Arbeitszeit
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Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung
• Zuschlagsregelungen beachten• Die besondere Lebenssituation von
Beschäftigten-Gruppen bei der Personaleinsatzplanung berück-sichtigen
• Eckpunkte für die Personaleinsatzplanung fest-legen
• Arbeitszeiten müssen für die Beschäftigten plan- und vorhersehbar sein
• Der Weg zur und von der Arbeit (Erreichbarkeit, Sicherheit) muss geregelt werden
• Die Beschäftigten müssen vor Überfälle/Über-griffen geschützt werden (Mindestbesetzungs-regelungen)
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Es darf keine Regelungen geben,
die schlechter als der Manteltarifvertrag sind !
Sonst würde unsere Position bei den Tarifverhandlungen sehr geschwächt und der Druck auf die Betriebsräte und die Belegschaften erhöht.
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BV
5.Personalein-satzplan undMitbestimmg.
des BR
4.Zeit-
erfassung
6.Zulässige
Arbeitszeit-modelle
7.Teilzeit-
beschäftigte
8.Allg.Grundsätze
für alleBeschäftigte
9.Schlussbe-stimmungen
3. Definitionen
2. Grundlagen
der BV
1. Geltungs-bereich
Präambel
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Präambel
• Gemeinsame Erklärung bezüglich des Sinn und Zweck der Vereinbarung
• Der Einsatz der Beschäftigten soll das Interesse an Planbarkeit von Freizeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen
• Ebenso der Vermeidung von Überstunden (Mehrarbeit), Nacht-, Sonn- und Feier-tagsarbeit
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1. Geltungsbereich
• Gilt für alle Beschäftigten, keine Ausnahme von Teilzeit-Arbeit-nehmern, Aushilfen und geringfügig Beschäftigten
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2. Grundlagen
BV regelt Verfahren bei der Anordnung von:•Beginn und Ende der Arbeitszeit•Beginn und Ende der Pausen•Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
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3. Definitionen
(1) Regelarbeitszeit – „Minusstunden“ sind unzulässig
(2) Pausen – keine geteilten Arbeitszeiten durch Verlängerung der Pausen
(3) Beginn und Ende der täglichen Ar-beitszeit
(4) Abteilungen des Betriebes(5) Arbeitszeitkonto(6) Mehrarbeit/Überstunden
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4. Zeiterfassung
• Hier ist die Form der Zeiterfassung genau festzulegen
• Erfolgt eine elektronische Zeiter-fassung muss diese in einer eigenständigen BV geregelt werden
• In diesem Abschnitt wird nur der Umgang mit den Zeitguthaben geregelt
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5. Personaleinsatzplanverfahrenund Ausübung der Mitbestimmung
des Betriebsrates(1) Vorlage des Personaleinsatzplanes –
Wirksamkeitsvoraussetzung ist die vorherige Zustimmung des BR
(2) Beteiligung des BR – Äußerungsfrist des BR(3) Bekanntgabe des Personaleinsatzplans
gegenüber den Beschäftigten – Ort und Termin der Bekanntgabe
(4) Mindestangaben im Personaleinsatzplan – u.a. Stand des aktuellen Arbeitszeitkonto am Ende der Woche, Summe der Mehrarbeits-, Spät-arbeits- und Nachtzuschläge
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(5) Nachträgliche Änderung des Personal-einsatzplans – nur mit vorheriger Zu-stimmung des Beschäftigten
(6) Ausfüllen des Personaleinsatzplans – nur mit Kugelschreiber
(7) Aufbewahrungsfrist der Arbeitszeit-nachweise – analog Verjährungsfrist BGB 3 Jahre
5. Personaleinsatzplanverfahrenund Ausübung der Mitbestimmung
des Betriebsrates
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6. Die zulässigen Arbeitszeit-modelle für die einzelnen
Abteilungen
Festlegung welche konkreten Arbeitszeit-modelle in den einzelnen Abteilungen zum Einsatz kommen.
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7. Teilzeitbeschäftigte
• Unzulässigkeit der Arbeit auf Abruf• Mindestschichtlänge am Tag
beträgt 4 Stunden • Einsatz im Rahmen von festen
Tagen oder Schichtplänen• Anspruch auf höhere vertraglich
ver-einbarte Arbeitszeit
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8. Allgemeine Grundsätze für alle Beschäftigten
(1) Tausch(2) Freizeittag(3) Arbeitszeitberechnung bei Arbeits-
unfähigkeit(4) Sondertage (5) Verlängerte Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen(6) Beschäftigung Werktags nach 20.00 Uhr(7) Schutzregelungen für besondere Be-
schäftigtengruppen
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9. Schlussbestimmungen und Meinungsverschiedenheiten
(1)Meinungsverschiedenheiten – Einsatz einer Einigungsstelle
(2)Schlussbestimmungen – Inkraft-treten, Kündigungsmöglichkeit und Nachwirkung
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