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06/2006 1

Neue   Aspekte der Zulassung von Japanern zum Studium in

Deutschland /assist

Miyuki Oyama

28. September 2006

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Neue   Aspekte der Zulassung von Japanern zum Studium in Deutschland und assist

- Voraussetzungen für Studium in Deutschland für Japaner

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in der Kultusministerkonferenz (KMK) http://www.kmk.org/zab/home.htm

anabin http://www.anabin.de/

- assist http://www.uni-assist.de

- Numerus clausus

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Voraussetzungen für Studium in Deutschland für Japaner

Bildungsnachweis Bewertungsvorschlag

Sekundarschulabschlussdurchgängige Belegung Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften in Klassen 10-12)undNachweis der Hochschulaufnahmeprüfung (University Entrance Examination Center Test) an einer anerkannten japanischen Universität (62% der Gesamtpunktzahl)

bzw.

Nachweis eines mind. 1-jährigen erfolgreichen „Undergraduate“-Studiums an einer Universität (mind. 35 credits/units pro Studienjahr

Direkter Hochschulzugang für Fächer gem. Center Test (>62%)

bzw.

für bisheriges Studienfach und benachbarte Studienfächer

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Voraussetzungen für Studium in Deutschland für Japaner(Fortsetzung)

Bildungsnachweis Bewertungsvorschlag

2-jähriges abgeschlossenes Kurzstudium* an einer anerkannten Hochschuleinrichtung ohne Universitätsrang* im Fachgebiet, das auch universitäres Studienfach ist

Direkter Hochschulzugang (nur) für das bisherige Studienfach bzw.

Hochschulzugang über Feststellungsprüfung für übrige Studienfächer

„Bachelor“-Grad (anerkannte Universität) Anrechnung von Studienleistungen aus dem fachbezogenen Teil des „Undergraduate“-Studiums

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WS 2005/0691 Mitgliedshochsch. 34.000 Bewerbungen 27.000 bezahlte Bewerbungen (80%)16.500 formal zulassungsfähig (60%)Kosten für die erste Bewerbung: 50 € (für EU-Bewerber 25 €, für Bewerber aus China über die APS 20 €)

Kosten für jede weitere Bewerbung: 15 €

uni-assist

Hochschule

Marketingfortbildung ASTYO 2006

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- Bessere Qualität der Bewerbungen

- Entlastung von Verwaltungsarbeit

- Statistische Auswertung des Bewerberverhaltens

- Kurze Bearbeitungszeit von maximal zwei Wochen

- Demnächst: Koordinierung bei Mehrfachzulassung/Nachrückverfahren

Vorteile für uni-assist Hochschulen

Marketingfortbildung ASTYO 2006

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Wann muss man sich über assist bewerben?

Wenn Sie

- einen ausländischen Schulabschluss haben wie High School Diploma, A-Levels, Baccalaureat, Gaokao oder ähnliches;

- Sie bisher nur im Ausland studiert haben und

- Ihre Wunschhochschule eine uni-assist-Hochschule ist.

Sie brauchen sich NICHT über assist zu bewerben, wenn Sie z.B.

Austauschstudent, DAAD-Stipendiat, NC-Studiengang-Bewerber, Bewerber für von der assist-Vorprüfung ausgeschlossene Promotions- oder Masterkurse sind.

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checklist

- Müssen Sie sich für Ihren konkreten Fall wirklich über assist bewerben?- Welche Dokumente und Bildungsnachweise verlangt Ihre Zielhochschule?- Welche Bewerbungsfristen gelten bei Ihrer Zielhochschule?- Brauchen Sie für Ihre Zielhochschule ein hochschuleigenes Antragsformular?- Es sollte nur Unterlagen beigefügt werden, die für die assist-Hochschule erforderlich

sind.- Beachten Sie die besonderen Anforderungen der Hochschulen (besonderes

Antragsformular, besondere Unterlagen usw.)

- Legen Sie auch eine Passkopie mit Ihrem Namen und Ihrem Foto und Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg bei.

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Numerus clausus

1. bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

2. lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge

3. nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge

Japanische Studienbewerber gelten als „nicht gleichgestellte Ausländer“

Bewerbung direkt an Wunschhochschule (wie immer)

Für 1 und 2 gibt es die Ausländerquote, Auswahl nach Grad der Qualifikation

Für 3

Ein Zulassungsanspruch aus dem Grundgesetz steht nicht gleichgestellten Ausländern, im Gegensatz zu Deutschen und diesen gleichgestellten Ausländern (aus EU oder EWR), nicht zu. (Ermessungsausübung)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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