1 gemeindeseminar leck 21. märz 2013 herzlich willkommen

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Gemeindeseminar Leck21. März 2013

Herzlich Willkommen

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Seminarablauf

Begrüßung

Vorstellungsrunde /Seminarerwartungen

Einführender Vortrag

Vorstellung Best-Practise-Modell Amt Hürup

- Kaffeepause –

Diskussion

„Seniorenbedarfsplanung“

Selbstbestimmung und soziale Teilhabe vor Ort sichern!

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Der demografische Wandel findet in den Kommunenstatt. Um den Anforderungen gerecht werden zu

können, müssen Kommunen die Perspektive auf dasAlter(n) wechseln und die Potenziale und

Partizipationswünscheihrer älteren Bürger/innen nutzen. Dabei

spielen sozialräumliche, quartiersbezogene undzielgruppenspezifische Strategien eine bedeutende

Rolle.

( aus dem Vorwort zum „Handbuch innovative Kommunalpolitik für ältere Menschen“ Herausgegeben von Christine Bischof und Barbara Weigl)

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Wo wohnen ältere Menschen?Wohnen im Alter (> 65 Jahre) (Quelle BFW-Research)

0%0%

Traditionelle Altenwohnung 1%

Gemeinschaftliches Wohnen

<1%Pflegewohngruppen

<1%

Alten- und Pflegeheim4%

Betreutes Wohnen 2%

Normale Wohnung93%

Wohnorte der Pflegebedürftigen (> 65 Jahre) 2005 (Quelle: Pflegestatistik)

im Heim; 35,60%

zu Hause; 64,10%

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Wo wohnen ältere Menschen?

2/3 der von Älteren genutzten WE befinden sich in ungünstigen Wohnlagen

Lage der von Älteren genutzten Wohnungen (n=2100)

Zentrumsnähe31%

Randlage36%

Ortskern7%

Einzel-/ Streubebauung

außerhalb6%

Geschlossene Siedlung außerhalb

20%

Quelle: Alters-Survey 2002, eigene Berechnung KDA 2009

7 7

• 3/4 aller Seniorenhaushalte haben Stufen

und Schwellen beim Zugang

• 2/3 aller Seniorenhaushalte hat keinen schwellenfreien Zugang zur Terrasse

• 20 – 30% stufen Bewegungsflächen in Bad oder die Türbreite zu eng ein

• Nur 15 % aller Seniorenhaushalte haben bodengleiche Duschen

Wie wohnen ältere Menschen?

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Was erwarten ältere Menschen von ihrer Wohnumgebung:

(Auszug aus dem Fragenkatalog einer Umfrage der Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2007/2008, welche Angebote betreute Wohnformen vorhalten)

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• 10a. Welche Leistungen bieten Sie in welchen Service-Arten an? Zutreffendes bitte nach Serviceart ankreuzen.

•  ServiceartLeistungenGrund-serviceWahlservice (zusätzliches Angebot)Wahlservice (externe Vermittlung)

• Tag und Nacht besetzte Notrufanlage• hausinterne Rufanlage• pflegerische Erst- und Notfallversorgung• Beratungs-/Betreuungsangebot• Unterstützung /Betreuung bei Behördenangelegenheiten• Besorgung von kleinen Einkäufen • Besorgung von Medikamentenbestellungen• Fahrdienste• technisch-handwerkliche Dienstleistungen• Reinigung der Wohnung• Übernahme der Wäschepflege• FrühstückMittagessenAbendessen• vorübergehende Hilfe- oder Pflegeleistungen• kulturelle und gesellige Veranstaltungen

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• 10b. Sind die Leistungen für den Grundservice in einem Dienstleistungsvertrag (Betreuungsvertrag) differenziert aufgeführt?

• 10c. Gibt es für die Dienstleistungen, die über den Grundservice hinausgehen (Wahlleistungen), einen Leistungskatalog?

• 10d. Besteht für die Mieter eine Verpflichtung, neben dem Mietvertrag einen Vertrag über Grundleistungen abzuschließen (Koppelung)?

• 11. Der Einzug in die Wohnanlage ist auch möglich bei gegebener Einstufung in die Pflegeversicherung

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• 13. Wohnraumangebot• Größe der Wohnungen• ...für eine Person? von

qm bis qm• ...für zwei Personen? von

qm bis qm• Wie viele Wohnungen sind barrierefrei• nach DIN 18025 Teil 1(Wohnungen für

Rollstuhlbenutzer)?• Wie viele Wohnungen entsprechen den Anforderungen• der DIN 18025 Teil 1 teilweise?• Wie viele Wohnungen sind barrierefrei• nach DIN 18035 Teil 2 (barrierefreie Wohnungen)?

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• Was wird für alle Wohnungen zentral vorgehalten?

• Speisesaal

• Mehrzweck- bzw. Veranstaltungssaal

• Garten Terrasse

• Waschraum Trockenraum

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• 14. Sind Haustiere erlaubt (Vögel, Katzen, Hunde)?

• 15a. Ist die Wohnanlage an den öffentlichen

Personennahverkehr angeschlossen?

• 15b. Ist ein Supermarkt fußläufig für die Bewohner zu erreichen?

• 15c. Ist eine Hausarztpraxis fußläufig für die Bewohner zu erreichen?

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Selbstbestimmung sichern:

• alltägliche medizinische und pflegerische Versorgung muss gesichert sein

• soziale Teilhabe muss möglich sein

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Familienfreundlichkeit / Wirtschaftlichkeit

Seniorengerecht = Familiengerecht = Wirtschaftlich

Eltern sind zufrieden = Familien sind entlastet = Kommune attraktiv für junge Arbeitskräfte = attraktiv für Investoren

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Kommunale Handlungsmöglichkeiten:

• Planen vorrangig durch Sozialplanung

• Entscheiden über die lokale Pflegeinfrastruktur

• Steuern durch die aktive Gestaltung einer sozialen Infrastruktur im Vorfeld von und bei Pflegebedürftigkeit

• Initiieren von passgenauen Angeboten und Kooperationen mit anderen Akteuren begleiten

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Kommunale Gestaltungsgrundsätze

• Sicherung der Selbstbestimmung

• Verbleib in eigener Häuslichkeit

• Sicherung sozialer Teilhabe

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• barrierefreie Wohnangebote und Angebote für technische Hilfen,

• verstärkte Unterstützung in Alltags-angelegenheiten (Wohnen, Haushalt, Ernährung, inner- und außerhäusliche Mobilität, physische und psychische Selbstsorge, soziale Teilhabe),

• eine wohnortnahe, qualitätsgesicherte haus- und fachärztliche, rehabilitative und pflegerische Versorgung,

Kommunale Gestaltungsgrundsätze

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• eine personenorientierte Koordination der Versorgungs-, Unterstützungs- und Teilhabeleistungen,

• eine hinreichende Information über Leistungsangebote (Angebots- und Leistungstransparenz),

Kommunale Gestaltungsgrundsätze

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Kommunale Gestaltungsgrundsätze

• qualitätsgesicherte Beratungsangebote zu allen Aspekten des selbstbestimmten Alterns einschließlich der verfügbaren Versorgungs- und Unterstützungs- angebote sowie

• Stärkung von Eigeninitiative und der Potenziale der Selbsthilfe für Pflegebedürftige.

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Kommunale Gestaltungsverantwortung

• Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe durch die Kommune

• Folgekosten für Sozialhilfeträger vermeiden !

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• Stationäre Pflegeheime im Kreis:

• 2009 68 Einrichtungen mit 3.030 Plätzen

• 2013 63 Einrichtungen mit 2877 Plätzen

• Auslastung im Durchschnitt 89 % (Stand Febr. 2013)

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Zielgruppe zukünftige Pflegebedürftige

• Eine neue Generation von Pflegebedürftigen „wächst heran“

• z.B. die sog. 68er - selbstbestimmt, selbständig, neue Ansprüche an das eigene Altwerden

• neues Phänomen „Landflucht der Alten“, wenn kein adäquates Angebot

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Aufgaben des Kreises

„Die Kreise und kreisfreien Städte stellen für ihr Gebiet Bedarfspläne auf und schreiben diese regelmäßig fort. ... Die Kreise haben die kreisangehörigen Gemeinden zu beteiligen.“ (§ 3 Abs. 1 Landespflegegesetz SH) aber: keine genaue Vorgabe über Häufigkeit und Inhalt der Fortschreibungen und es sind sehr unterschiedliche Strukturen des Kreises SL-FL vom dünnbesiedelten ländlichen Raum bis zum Stadtrand Flensburgs zu berücksichtigen

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Aufgaben des Kreises

• Beratung der Städte, Ämter und Gemeinden sowie Investoren bei geplanten Maßnahmen und Projekten durch Sozialhilfeträger, Heimaufsicht, FD Gesundheit

• Verhandlung der Leistungs- und Vergütungsver- einbarungen mit den Leistungsanbietern als örtlicher Träger der Sozialhilfe

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Weitere Ziele:

• Barrierefreie Kommune

• Demenzfreundliche Kommune

• Wohnortnahe Alltagsunterstützung

• Stärkung ambulanter Angebote

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Angesichts der demografischen Entwicklung sieht der Deutsche Verein es als Chance für die Kommunen,

die kooperative Gestaltung der lokalen Pflegeinfrastruktur stärker als bisher auch als

kommunale Verantwortung zu betrachten und aktiv

wahrzunehmen. Damit dies gelingt, müssen alle an der Pflegeinfrastruktur beteiligten Akteure in ihrem

jeweiligen Verantwortungsbereich tätig werden und intensiv zusammen arbeiten.

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Senioren sind aber nicht mit grundsätzlich zukünftig

pflegebedürftig gleichzusetzen !

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Bedarfsplanung für Senioren bedeutet auch, Angebote in der Gemeinde / Stadt

vorzuhalten wie z.B.:

Weiterbildung (VHS, Kulturring etc)

Sport / Gesundheit (Arzt, Sportverein, DRK)

Möglichkeiten zur Begegnung

ÖPNV

Einkaufsmöglichkeiten

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„Nahezu das gesamte Angebot der Gemeinde kann von der Anlage aus zu Fuß erreicht werden“

(Bürgermeister Hans Andresen, Großenwiehe, über das Leuchtturmprojekt Aktiv Senior)

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