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TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20071
Der „New Approach“ zur Bewältigung von Komplexität und Dynamik der Technologie
DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20072
Inhalt
Technologie und Recht – ein Spannungsfeld Der europäische „New Approach“ als ein
bewährtes Instrument der Co-Regulierung Globalisierung von Technologierecht: das
WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
Legitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20073
Inhalt
Technologie und Recht – ein Spannungsfeld Der europäische „New Approach“ als ein
bewährtes Instrument der Co-Regulierung Globalisierung von Technologierecht: das WTO-
Abkommen über technische Handelshemmnisse Legitimität und Bedeutung von „Standards“ als
„soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20074
Technologie - Komplexität
Impact assessment Interdisziplinarität Alternativ-Technologien Globalisierung der Technologien Maximale Sicherheit versus wirtschaftliche
Machbarkeit Sicher versus „innovation-receptive“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20075
Technologie - Dynamik
Immer kürzere Produktlebenszyklen Innovationen und „time-to-market“ Technische und wirtschaftliche Dynamik Technologie-Recht als Wirtschaftsrecht
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20076
Entzieht sich die Technologie der Regelung durch Gesetze?
„Wenn der Staat es nicht regeln kann, dann soll er es lassen“….?
Legitimität und Kompetenz
Globalisierung des Technologie-Rechts?
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20077
Alternativen zu gesetzlicher Regelung
Offenheit des Verfahrens
Status des Dokuments
Obergrenze Kosten/Zeit
Vorschriften(Gesetze.....)
Nic
ht
öff
en
tlic
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bar
NormenStandards
Öffentlich verfügbare
Spezifikationen
Informativ Empfehlung qualifizierte
Empfehlung
Verweis auf Normen
verbindlich
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20078
Charakteristika von „Normen/Standards“
(Technische) Spezifikation für jedermann zugänglich unter Mitarbeit und im Konsens aller
interessierten Kreise erstellt beruht auf abgestimmten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik
und Praxis erstrebt größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist von anerkannter Normungsorganisation zur allgemeinen und
wiederkehrenden Anwendung angenommen Einhaltung nicht zwingend vorgeschrieben
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20079
Abfallwirtschaft | Akustik | Arbeitssicherheit | Baukonstruktion | Bauplanung | Bauprodukte | Bauprojektmanagement |
Baustoffe | Bautechnik und Bauleistungen | Bauvertragswesen | Bauwirtschaftswesen | Behindertenhilfen | Bergbau |
Biotechnologie | Bodenschutz | Brandschutzwesen | Bürotechnik | Chemie | Dienstleistungen | Druckgeräte | Energiewirtschaft | Erdöl |
Fahrzeugbau | Freizeiteinrichtungen | Gesundheitswesen | Gummi | Handwerkerarbeiten | Haustechnik | Hebezeuge | Heizung |
Hoch- und Tiefbau | Holz | Informationsverarbeitung | Kunststoffe | Land- und Forstwirtschaft | Lebensmitteluntersuchung |
Luft- und Raumfahrt | Luftreinhaltung | Lüftung | Maschinenbau & Anlagenbau | Medizintechnik | Metalle | Möbel | Physik | Postwesen |
Prüfwesen | Qualitätsmanagement | Risikomanagement | Schweißtechnik | Spielzeug | Stahl | Strahlenschutz | Textilwesen |
Transportwesen | Umweltmanagement | Umweltschutz | Verdingungswesen | Vergabewesen | Verkehrsbauwerke |
Vermessungswesen | Wasser- und Abwasserbau | Wasserschutz | Werkstoffprüfung | Wertanalyse | Zertifizierungswesen
Normen von A bis Z
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200710
Normen/Standards als Ergänzung des Rechts
Privatrecht
Parteienvereinbarung(zB technische Spezifikation von Leistungen)
Vertragsauslegung(Verkehrssitte, Handelsbrauch)
Sorgfaltsanforderungen (Verschulden), relevant insbesondere in Schadenersatzprozessen
Öffentliches Recht
Verbindlicherklärung von Normen in Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden
Exklusiver/indikativer Verweis Starrer/gleitender Verweis
Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe zB „Stand der Technik“, „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, „anerkannter Stand der Technik“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200711
Inhalt
Technologie und Recht – ein Spannungsfeld Der europäische „New Approach“ als ein
bewährtes Instrument der Co-Regulierung Globalisierung von Technologierecht: das
WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
Legitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200712
„Co-Regulierung“ und „New Approach“
Gesetzgeber setzt (nur) einen Rahmen
New Approach (und Global Approach)
1. Council Resolution of 07.05.1985, 'New Approach to technical harmonization and standards'
2. Council Resolution of 21.12.1989 Global Approach to certification and testing
3. Council Decision 93/465/EEC general guidelines and detailed procedures for conformity assessment that are to be used in New Approach directives
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200713
Richtlinien beschränken sich auf die Harmonisierung der
grundlegenden Anforderungen
Verweis auf Normen (bleiben freiwillig!)(harmonisierte Normen = technische Spezifikationen, welche die grundlegenden Anforderungen näher ausführen)
Konformitätspolitik: Konformitätsvermutung bei normkonformen Produkten
„New Approach“ („Neue Konzeption“)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200714
Mehr als 20 Richtlinien nach „New Approach“, zB
Aufzüge Bauprodukte Druckgeräte Gasgeräte Maschinensicherheit Medizinische Geräte Persönliche
Schutzausrüstungen Seilbahnen Spielzeug Sportboote
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200715
„wesentliche Anforderungen“
legen die notwendigen Elemente für den Schutz des öffentlichen Interesses fest
Einhaltung der wesentlichen Anforderungen ist obligatorisch (nur Produkte, die diese erfüllen, dürfen in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden)
Anwendung der wesentlichen Anforderungen abhängig von den vom jeweiligen Produkt ausgehenden Gefahren
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200716
Das Beispiel „Seilbahnrichtlinie“
KAPITEL IISICHERHEITSBAUTEILE
Artikel 5(1) Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit
Sicherheitsbauteile- nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie dazu beitragen, dass Anlagen, in die sie eingebaut werden, die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 erfüllen; - nur in Betrieb genommen werden, wenn sie dazu beitragen, dass Anlagen, in die sie eingebaut werden, die Sicherheit und Gesundheit von Personen und gegebenenfalls die Sicherheit von Gütern bei sachgemäßem Einbau und sachgemäßer Wartung sowie bestimmungsgemäßem Betrieb nicht gefährden können.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200717
Die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1
Artikel 3(1) Anlagen und ihre Infrastruktur, Teilsysteme sowie Sicherheitsbauteile einer Anlage müssen die auf sie anwendbaren, in Anhang II genannten grundlegenden Anforderungen erfüllen.(2) Entspricht eine nationale Norm, die zur Umsetzung einer harmonisierten europäischen Norm dient, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden ist, den grundlegenden Anforderungen nach Anhang II, so wird bei entsprechend dieser Norm hergestellten Anlagen und ihrer Infrastruktur, Teilsystemen sowie Sicherheitsbauteilen einer Anlage davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügen.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200718
ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
…2.4. BemessungDie Anlage, die Teilsysteme sowie alle Sicherheitsbauteile müssen so bemessen, geplant und ausgeführt werden, dass sie allen vorhersehbaren Belastungen - auch außer Betrieb - mit ausreichender Sicherheit standhalten, wobei insbesondere äußere Einflüsse, dynamische Lasten und Ermüdungserscheinungen zu berücksichtigen sind und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen ist. Dies gilt auch für die Wahl der Werkstoffe.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200719
ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
…2.5. Montage2.5.1. Die Anlage, die Teilsysteme sowie alle Sicherheitsbauteile müssen so geplant und ausgeführt werden, daß Montage und Einbau sicher durchgeführt werden können.2.5.2. Die Sicherheitsbauteile sind so zu planen, dass Montagefehler entweder konstruktiv oder durch geeignete Kennzeichnung der Sicherheitsbauteile verhindert werden.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200720
ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
….2.6. Ausfallsicherheit der Anlage
2.6.1. Die Sicherheitsbauteile müssen so geplant und ausgeführt werden und verwendet werden können, dass ihre eigene Funktionssicherheit und/oder die Sicherheit der Anlage entsprechend der in Anhang III genannten Sicherheitsanalyse in jedem Fall mit einem angemessenen Sicherheitsfaktor nachgewiesen und ihr Ausfall dadurch höchst unwahrscheinlich ist.
…..daß bei ihrem Betrieb für jeden Ausfall eines Bauteils, durch den auch nur indirekt die Sicherheit beeinträchtigt wird, rechtzeitig eine geeignete entsprechende Maßnahme getroffen wird.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200721
„harmonisierte Normen“
„harmonisierte Normen“ = Europäische Normen, die von europäischen Normungsorganisationen aufgrund eines von der Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten erteilten Mandates in Ergänzung einer Richtlinie erarbeitet wurden
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200722
Einige Beispiele
ÖNORM EN 1709:2005 01 01 Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr - Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen
ÖNORM EN 1908:2005 01 01 Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr – Spanneinrichtungen
ÖNORM EN 1909:2005 07 01 Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen und Schleppaufzüge des Personenverkehrs - Räumung und Bergung
ÖNORM EN 12385-9:2003 04 01 Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 9: Verschlossene Tragseile für Seilbahnen zum Transport von Personen
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200723
Konformitätsvermutung
Veröffentlichung der Fundstellen (Nummer, Titel) harmonisierter Normen im EG-Amtsblatt
harmonisierte Norm - Vermutung der Konformität mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie
Norm bleibt weiterhin freiwillig keine systematische Prüfung des technischen Inhalts
der Norm durch Kommission oder Ständigen Ausschuss (aber: Anfechtung möglich)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200724
Die CE-Kennzeichnung
bedeutet Übereinstimmung eines Produkts mit den wesentlichen Anforderungen einer/mehrerer EU-Richtlinie(n)
wendet sich nur an die staatliche Marktaufsicht Zeichen der Erklärung des Herstellers/Importeurs,
dass er alle relevanten EU-Richtlinien einhält in Eigenverantwortung des Herstellers/Importeurs ist Voraussetzung für das In-Verkehr-Setzen eines
Produkts im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200725
Die CE-Kennzeichnung
ist kein Qualitätszeichen ist kein Normkonformitätszeichen ist kein Zertifizierungszeichen
(kann daher weder vergeben noch entzogen werden!) bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften steht für unterschiedliche Inhalte, je nach EU-Richtlinie
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200726
Inhalt
Technologie und Recht – ein Spannungsfeld Der europäische „New Approach“ als ein
bewährtes Instrument der Co-Regulierung Globalisierung von Technologierecht: das
WTO-Abkommen über Technische Handelshemmnisse
Legitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200727
WTO Abkommen über Technische Handelshemmnisse (Technichal Barriers to Trade)
(Annex: WTO Code
of Good Practice for
Standardization)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200728
WTO TBT: Standards als Vorgabe für den Gesetzgeber
2.4 Where technical regulations are required
and relevant international standards exist or their completion is imminent,
Members shall use them, or the relevant parts of them, as a basis for their technical regulations
except when such international standards or relevant parts would be an ineffective or inappropriate means for the fulfilment of the legitimate objectives pursued, for instance because of fundamental climatic or geographical factors or fundamental technological problems.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200729
Inhalt
Technologie und Recht – ein Spannungsfeld Der europäische „New Approach“ als ein
bewährtes Instrument der Co-Regulierung Globalisierung von Technologierecht: das
WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
Legitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200730
Grundprinzipien der Normung
Neutrale Gemeinschaftsarbeit Offenheit und Transparenz –
Einbindung aller betroffenen und interessierten Kreise
Konsens Überzeugen statt überstimmen – allgemeine Zustimmung,
keine Widersprüche gegen wesentliche Inhalte des Dokuments.Ö: Einstimmigkeit; Europa: qualifizierte Mehrheit
Kohärenz Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit des Normenwerks
auf nationaler und auf europäischer Ebene. Nationale Normen, die Europäischen Normen widersprechen, werden zurückgezogen.
Publizität Jeder Normenentwurf wird zur Stellungnahme durch die
Öffentlichkeit aufgelegt
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200731
Nationale Normen
Von allen „stakeholdern“ erarbeitet Öffentliches Stellungnahmeverfahren Einstimmige Annahme ÖNORM xxxx, DIN xxxx …
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200732
Europäische Normen – ENs
ident in allen EU- und EFTA-StaatenÖNORM EN xxxx, DIN EN xxxx …
erarbeitet in Technischen Komitees TCs desEuropäischen Komitees für Normung CEN
Mitwirkung von Delegierten aus den nationalen Fachgremien („Spiegelgremien“)
Übernahme verpflichtend -> widersprechende nationale Normen werden zurückgezogen
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200733
CEN MitgliederStimmgewichte
Deutschland 29Frankreich 29Italien 29UK 29
Spanien 27Polen 27
Rumänien 14Niederlande 13
Belgien 12Griechenland 12Portugal 12Tschech.Republik 12Ungarn 12
Luxemburg 4 Estland 4Lettland 4Slowenien 4Zypern 4
Island 3Malta 3
Bulgarien 10ÖSTERREICH 10Schweden 10Schweiz 10
Dänemark 7Finnland 7Irland 7Norwegen 7Litauen 7 Slowakei 7
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200734
Internationale Normen – ISO
erarbeitet in Technischen Komitees TCs der International Organization for Standardization ISO
Mitwirkung von Delegierten aus den nationalen Fachgremien aus aller Welt
Übernahme nicht verpflichtend Zahlreiche ISO-Normen sind zugleich ENs ->
zB ÖNORM EN ISO 9001
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200735
Bewältigung von Komplexität und Dynamik der Technologie durch „Co-Regulation“
„Standards“ als demokratisch legitimierte Regeln ergänzen den rechtlichen Rahmen
„Standards“ als nicht ausschließlicher Weg, den rechtlichen Rahmen zu erfüllen (Rechtssicherheit, aber keine Innovationshemmung)
„Standards“ leichter harmonisierbar als unterschiedliche nationale Gesetze
„Standards“ rascher anpassbar an „state of the art“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200736
Nützliche Links
Einstiegsinformation über www.help.gv.at
(„für UnternehmerInnen/für Bürgerinnen“ – „Normen“)
Österreichisches Normungsinstitut (ON) www.on-norm.at
Europäisches Komitee für Normung (CEN) www.cenorm.be
Internationale Organisation für Normung (ISO) www.iso.org
www.newapproach.org informiert über New Approach-Richtlinien, harmonisierte Normen, notifizierte Stellen
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