109. bibliothekartag...sponsoring agb bibliothekartag 2018 veranstaltungs- informationen...
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www.bibliothekartag2020.de
Sponsoren– und Ausstellerhandbuch
109. BibliothekartagVorwärts nach weit26.-29.05.2020 | Hannover
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Bibliothekartag 2020
3-4
Programm (vorläufig)
10
Sponsoring
15-20
Teilnahme, ESOS® und AGB
21-27
Veranstaltungs- informationen
5-9
11-14
Ausstellung und Plan
Inhalt
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Grußwort
Konstanze Söllner Vorsitzende des VDB
Ute EngelkenmeierVorsitzende des BIB
Grußwort der Veranstalter
Der 109. Deutsche Bibliothekartag findet im Jahr 2020 in Hannover statt.
Wir freuen uns auf das große Treffen der bibliothekarischen Community in Niedersach-sen und bedanken uns schon jetzt bei den Hannoverschen Bibliotheken für ihre Gast-freundschaft.Der Bibliothekartag lebt von den großartigen Einreichungen unserer Kolleginnen und Kollegen, wie auch spannenden Vorträgen weiterer externer Expertinnen und Experten, einer umfangreichen Firmenausstellung und vielen Begegnungen. Hochwertiger fachli-cher Input und persönliche Vernetzung bilden auch 2020 wieder eine Einheit.
Dazu laden wir Sie im Namen von BIB und VDB sehr herzlich ein und freuen uns auf das Treffen in Hannover – revonnaH!
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ENSchwerpunktthemen • alternative Raumkonzepte
• Bestandsmanagement
• Bibliotheksmanagement
• Bibliothekspädagogik
• Blended Library-Konzepte
• Community Building
• digitale Editionen
• Digitalisierung der Lehre
• Discovery und eBooks
• Electronic Resource Management
• Flächenplanung für kollaborative und räumlich verteilte Szenarien
• Forschungsdatenmanagement
• Forschungssoftware
• Hochschulverlage
• Langzeitverfügbarkeit
• Lösungen für Cloud-Umgebungen
• Medienpraxis
• Open Access
• Open Science
• Semantic Web
• Wissenschaftliches Publizieren
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Fakten und Kontaktdaten
KontaktdatenVeranstalterBerufsverband Information Bibliothek e. V. (BIB)GeschäftsstelleGartenstraße 1872764 Reutlingenwww.bib-info.de
Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare e.V. (VDB)GeschäftsstelleUniversitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg91054 Erlangenwww.vdb-online.org
TagungssekretariatK.I.T. Group GmbHAssociation & Conference ManagementKurfürstendamm 7110709 BerlinTel.: +49 30 24603-260Fax: +49 30 24603-200bibliothekartag2020@kit-group.orgwww.bibliothekartag2020.dewww.kit-group.org
TeilnehmerregistrierungK.I.T. Group GmbH Tel.: +49 30 24603-260Fax: +49 30 24603-200 registrierung@bibliothekartag2020.de
HotelbuchungInformationen zur Hotelbuchung finden Sie auf der Tagungswebseite:www.bibliothekartag2020.de/tagungsort/hotels/
Datum26. – 29. Mai 2020
VeranstaltungsortHannover Congress Centrum (HCC)
Erwartete Teilnehmerzahl4.000 Teilnehmer
Tagungsinformationen
Firmenausstellung und SponsoringK.I.T. Group GmbH Alexandra KrohnTel.: +49 30 24603-314Fax: +49 30 24603-200ausstellung@bibliothekartag2020.de
K.I.T. Group GmbH Wioletta SyplieTel.: +49 30 24603-437Fax: +49 30 24603-200ausstellung@bibliothekartag2020.de
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Tagungsstatistiken Rückblick
Teilnehmerstruktur 107. Deutscher Bibliothekartag 2018 in Berlin
▶ 4.247 Teilnehmende
88 %aus Deutschland
12 %aus 34 Ländern
127 Ständeauf 2.291 m² netto
284 Sitzungen 20 Firmenvorträge7 Hot Topic Sessions
157 Ausstelleraus 11 Ländern
Daten und Fakten zur Ausstellung
Top 5 Teilnehmerländer
1 Deutschland
2 Schweiz
3 Österreich
4 Vereinigtes Königreich
5 Niederlande
Beginn der Abstracteinreichung 01. September 2019
Beginn Online Buchung via ESOS® 30. September 2019
Prioritäten Anmeldefrist Goldsponsor07. Oktober 2019
Prioritäten Anmeldefrist Silbersponsor 21. Oktober 2019
Beginn der Teilnehmerregistrierung 01. November 2019
Katalog der Ausstellungsobjekte online ab 29. November 2019
Veröffentlichung des technischen Handbuchs für Sponsoren und Aussteller 29. November 2019
Ende der Abstracteinreichung 02. Dezember 2019
Ende des Frühbucherpreises Ausstellungsfläche 06. Dezember 2019
Aufbau der Ausstellung 25. – 26. Mai 2020 (bis 12.00 Uhr)
Tagungszeitraum 26. – 29. Mai 2020
Abbau der Ausstellung 29. Mai 2020 (ab 12.30 Uhr)
Wichtige Termine
Zweitgrößte nationale Bibliothekskonferenz
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Tagungsstatistiken Rückblick
Teilnehmer nach Bundesland 2017 und 2018
BundeslandTeilnehmer
2017Frankfurt/M
2018Berlin
1 Baden-Württemberg 495 380
2 Bayern 400 363
3 Berlin 400 996
4 Brandenburg 38 165
5 Bremen 42 41
6 Hamburg 134 166
7 Hessen 645 269
8 Meckl.-Vorpommern 21 38
9 Niedersachsen 214 272
10 Nordrhein-Westfalen 498 498
11 Rheinland-Pfalz 154 95
12 Saarland 24 16
13 Sachsen 123 210
14 Sachsen-Anhalt 23 37
15 Schleswig-Holstein 68 83
16 Thüringen 67 57
Teilnehmende aus dem Ausland 2017 – 2018
Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein
Berlin
Sachsen
ThüringenHessen
Bayern
Baden-Württemberg
Saarland
Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen
Brandenburg
Schwerin
Berlin
PotsdamMagdeburg
Dresden
München
Stuttgart
Mainz
Saar-brücken
Wiesbaden
Düsseldorf
Hannover
Bremen
Hamburg
Kiel
Erfurt
Bremen
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Gesamtsumme: 435 100%
1 Schweiz: 151 34,7%
2 Österreich: 102 23,4%
3 Vereinigtes Königreich: 59 13,6%
4 Niederlande: 36 8,3%
5 Italien: 18 4,1%
▶ 2017 (Frankfurt/Main)
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Gesamtsumme: 558 100%
1 Schweiz: 185 33%
2 Österreich: 133 24%
3 Vereinigtes Königreich: 69 12%
4 Niederlande: 40 7%
5 Vereinigte Staaten: 32 6%
▶ 2018 (Berlin)
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Tagungsort
Willkommen in Hannover
Der 109. Deutsche Bibliothekartag findet im multifunkti-onalen, historischen Kongress- und Veranstaltungszent-rum Hannover Congress Centrum (HCC) statt.
Das Hannover Congress Centrum ist mit einer Veranstal-tungs- und Foyerfläche von 23.000 m², aufgeteilt auf 4 multifunktionale Veranstaltungshallen, 7 historische Säle und 28 Konferenz- und Tagungsräume, eines der größten messeunabhängigen Kongress- und Veranstal-tungszentren Deutschlands. Mit seiner inzwischen 100-jährigen Geschichte seit der Eröffnung im Jahr 1914 ist das HCC ein anerkannter und seit vielen Jahrzehnten bekannter Treff- und Mittelpunkt für das gesellschaftli-che und kulturelle Leben in der Landeshauptstadt Han-nover.
Weithin sichtbar und mit hohem Wiedererkennungs-wert ist der Kuppelsaal, der Mittelpunkt des Gebäude- und Raumensembles. 1914 in der Dimension des Pan-theons in Rom erbaut, lädt er weithin sichtbar zu Veranstaltungen ein.
Mit der historischen Stadthalle wurde im Jahr 1914 auch der rund 60.000 m² große Stadtpark angelegt. Dort fin-den regelmäßig große Empfänge, Sommerfeste, Food-Truck-Festivals und andere Außenveranstaltungen statt. Mit dem Rosencafé im Stadtpark bietet das HCC zusätz-lich einen zweiten Tagesbetrieb im Biergarten-Format, direkt neben dem klassischen Parkrestaurant im HCC. Das im historischen Gebäudeteil liegende Parkrestau-rant lädt als zertifiziertes Bio-Restaurant mit 120 Plätzen zum Verweilen ein und steht als öffentliches Restaurant allen Veranstaltungsbesuchern und Gästen zur Verfü-gung.
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Nützliche Informationen
Hannover – Anreise
Mit dem Flugzeug
vom Flughafen Hannover (HAJ)
• Vom Flughafen Hannover kommen Sie mit der S-Bahnlinie 5 zum Hannover Hauptbahn-
hof. Sie verkehrt alle 30 Minuten (zwischen 03:35 und 01:05 Uhr). Die Fahrt dauert 18
Minuten. Die S-Bahn-Station befindet sich direkt unterhalb von Terminal C.
• Wenn Sie direkt vom Flughafen Hannover zum Hannover Congress Centrum fahren
möchten, dann steigen Sie am Hauptbahnhof um in den Bus 128 oder 134 Richtung Pei-
ner Straße direkt bis zum Hannover Congress Centrum. Die Fahrt dauert 10 Minuten.
• Die allgemeine Informationsseite vom Flughafen Hannover finden Sie hier.(https://
www.hannover-airport.de/informationen-fuer-fluggaeste-und-besucher/)
Mit der Deutschen Bahn
• Vom Hannover Hauptbahnhof gelangen Sie mit dem Bus 128 oder 134 Richtung Peiner
Straße innerhalb von 10 Minuten direkt bis zum Hannover Congress Centrum. Die Halte-
stelle befindet sich am Ernst-August-Platz, schräg links vom Bahnhofsausgang an der
Straße.
• Die allgemeine Informationsseite der Deutschen Bahn finden Sie hier.(https://www.
bahn.de/p/view/index.shtml)
Öffentliche Verkehrsmittel
Zum Hannover Congress Centrum gelangen Sie ab Hauptbahnhof mit der Buslinie 128 oder
134 Richtung Peiner Straße, Fahrzeit: ca. 10 Minuten.
Ab Kröpcke können Sie mit der Stadtbahn Linie 11 (Zoo) bis Hannover Congress Centrum
fahren. Fahrzeit: ca. 10 Minuten.
Die allgemeine Informationsseite mit Fahrtauskunft finden Sie hier (https://www.gvh.de/
home/#/)
In der Registrierungsgebühr ist das Kombiticket für den Innenstadtbereich Hannover
enthalten. Dieses gilt im Innenstadtbereich vom 26. bis 29. Mai (Ausnahme Tageskarten,
diese gelten nur am entsprechenden Tag). Vom/zum Flughafen Langenhagen kaufen Sie
bitte noch ein Anschlussticket dazu.
Mit dem Auto
Wer mit dem Auto zum Hannover Congress Centrum anreist, gibt bitte in das Navigationsgerät
„Schillstraße“ Hannover ein, da einige Navigationsgeräte den TheodorHeuss-Platz nicht kennen.
Aus Richtung Süden auf der BAB A7 bis Autobahndreieck Hannover-Süd über die A37/ Messe-
schnellweg bis zur Ausfahrt H.-Kleefeld. Links abbiegen, an der 1. Ampel wieder rechts in die
Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Aus Richtung Norden auf der BAB A7 bis Autobahnkreuz Hannover-Kirchhorst, weiter über die
A37/ Messeschnellweg. An der Ausfahrt H.-Kleefeld rechts, 1. Ampel wieder rechts in die
Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Aus Richtung Osten auf der BAB A2 über Autobahnkreuz Hannover-Ost bis Autobahnkreuz
HannoverBuchholz. Weiter über die A37/ Messeschnellweg. An der Ausfahrt H.-Kleefeld rechts,
1. Ampel wieder rechts in die Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Aus Richtung Westen auf der BAB A2 bis Autobahnkreuz Hannover-Buchholz rechts Richtung
Hannover über die A37/ Messeschnellweg. An der Ausfahrt H.-Kleefeld rechts, 1. Ampel wieder
rechts in die Clausewitzstraße. Parkplatz: Schackstraße oder Parkhaus am HCC.
Das Parkhaus am HCC ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für Sie geöffnet.
Hannover – UnterkunftFür den Bibliothekartag 2020 in Hannover, haben wir Ihnen neben einem Abrufkontingent in vielen Hotels der Stadt einrichten lassen. Unter dem Begriff „Bibliothekartag 2020“ können Sie die Zimmer in den Hotels direkt buchen. Eine Auswahl an Hotels, finden Sie ab September 2019 auf unserer Kongresswebseite. Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://bibliothekartag2020.de/tagungsort/uebernachtung/
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Ausstellerübersicht 2018
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AAccucoms International BVACS PublicationsAffluencesAIP PublishingAlexander Street, a ProQuest Companyallegronet.deAmalivre|a|S|tec| angewandte Systemtechnik GmbHavacom (Deutschland) GmbH | Dialoc IDAxiell Deutschland/BiBer
BBauer + Kirch GmbHBerliner Wissenschafts-VerlagBernhard Pleuser GmbHBerufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB)BiblioMondo GmbHbibliotheca Germany GmbHBibliothek & Information Deutschland (BID) – Bundes-vereinigung deutscher Bibliotheksverbände e.V.Bibliothekseinrichtung Lenk GmbHBibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ)Bibliotheksverbund Bayern (BVB)BrillBROCKHAUS | NE GmbHBurgundy Information Services Ltd
CCambridge University PressCarl Hanser Verlag GmbH & Co. KGCasalini libriCCS Content Conversion Specialists GmbHciando GmbHCitavi by Swiss Academic Software GmbHClarivate Analytics,CSG Systems GmbH
DDABIS GmbH – Gesellschaft für Datenbank-Informati-onsSystemeDATEV eGdatronic IT-SystemeDe GruyterDeutsche Digitale BibliothekDeutsche Gesellschaft für Information und Wissen e.V. (DGI)Deutsche Nationalbibliothek (DNB)Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)Dietmar Dreier, Wissenschaftliche Versandbuchhand-lung GmbHDigitales Archiv Nordrhein-Westfalendivibib GmbHDuncker & Humblot GmbH
E
East View Information Services EasyCheck GmbH & Co. KGEBSCO Information Serviceseffective WEBWORK GmbHEichmüller Organisation GmbHekz.bibliotheksservice GmbHElsevier B.V.Emerald PublishingErasmus Boekhandel BVERICH SCHMIDT VERLAG GmbH & Co. KGEUREFILM ADHESIFSEx Libris
FFahrzeugbau- und Entwicklungswerk Paul Deckwerth GmbH & Co. KGFilmolux Deutschland GmbHfilmwerte GmbHFIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfra-struktur GmbHFleischmann Software Vertriebs GmbHFrankfurter Allgemeine Zeitung GmbHFranz Steiner Verlag GmbH
GGale, a Cengage companyGANTNER Electronic GmbHGBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbHGilgen Logistics AGGLOMAS Deutschland GmbH
HH+H Software GmbHOTTO HARRASSOWITZ GmbH & Co. KGHeBIS-VerbundzentraleHESS Cash Systems GmbH & Co. KGHirzel VerlagHochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz)Hochschule der Medien StuttgartHogrefe eLibrary – Neuer Webauftritt mit intuitiver TechnologieHorst Kainz Mikrografiehotsplots GmbHHugendubel Fachinformationen GmbH
IIberoamericana VervuertIEEE Xplore® Digital LibraryImage Access GmbHInstitution of Engineering and Technology
intranda GmbHIOP Publishing
JJoVE
KKooperativer Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV)
LLehmanns Media GmbHLexisNexis®LIB-IT GmbHLibrary Ideas, LLC/Freegal MusicLibreria gia Nardecchia srlLMSCloud GmbHLyngsoe Systems
MMarketLineMassmann Internationale BuchhandlungMICROBOX GmbH – book2netMissing Link Versandbuchhandlung eGmk Solutions GmbHMohr SiebeckMunzinger Archiv GmbH
NNomos Verlagsgesellschaft
OOCLC GmbHOECDonilo.de (StoryDOCKS GmbH)Österreichischer Bibliothekenverbund (OBV)OverDriveOxford University Press
P
PAL PRESERVATION ACADEMY GmbH Leipzig Perfect Money by DCSI AGPeter Lang AGPhase One A/S picibird GmbHProgrammfabrik GmbH | easydbProQuest
RReich und Wamser GbRRowman & Littlefield InternationalRoyal Society of Chemistry
SSAGE PublishingSchomäcker GmbHSchreiner Group GmbH & Co. KGSchulte-Schlagbaum AGSCHULZ SPEYER Bibliothekstechnik AGSchweitzer Fachinformationen oHGsemantics Kommunikationsmanagement GmbHserafini projects GmbH & Co. KGSMA Electronic Document GmbHsonic chairSpringer NatureStand der VerbändeStarkmann LimitedStatista GmbHStatistisches Bundesamtsubito. Dokumente aus Bibliotheken e.V.Swiss Academic Software GmbH
TTaylor & Francis GroupThieme Verlag KGThird IronTIB – Technische InformationsbibliothekTracs Systems
UUKW InnenarchitektenUNIVEND Schreibwarenautomatenutb GmbH
VVerbund der Öffentlichen Bibliotheken BerlinsVerbundzentrale des GBV (VZG)Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VDB)Verlag ÖsterreichVitra GmbHvub GmbH|Wissen mit System seit 1845
WWalter Nagel GmbH&Co.KGWiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaAWissensträger BibliothekstaschenWolters Kluwer Deutschland GmbH
ZZambelli Metalltechnik GmbH & Co. KGZB MED – Informationszentrum LebenswissenschaftenZeitschriftendatenbank (ZDB)Zeutschel GmbH
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Vorläufige Tagungsstruktur
Änderungen vorbehalten. Eine aktuelle Programmübersicht finden Sie auf der Kongresswebseite: www.bibliothekartag2020.de
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Montag, 25.05.2020 Dienstag, 26.05.2020 Mittwoch, 27.05.2020 Donnerstag, 28.05.2020 Freitag, 29.05.2020
08.00
Aufbau Ausstellung
Aufbau Ausstellung
08.30
09.00
Ausstellung
Vorträge
Ausstellung
Vorträge
AusstellungVorträge
09.30
10.00
10.30Pause Pause
11.00
Vorträge Vorträge11.30
12.00Ausstellungs-
eröffnung12.30
Firmenvorträge, Posterpräsen-
tationenPause
Firmenvorträge, Posterpräsen-
tationenPause
Abbau Ausstellung
Abschluss- veranstaltung
Ausstellung
13.00
Vorträge
13.30
14.00
Pause Pause
14.30
15.00
15.30Pause
16.00
Vorträge
Pause Pause
16.30
17.00
17.30
18.00
18.30
Eröffnung des Kongresses im Hannover Congress Centrum
(HCC), anschließend Get Together
19.00
19.30ab 19.00 Uhr Kongressparty
20.00
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Auf einen Blick
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Beschreibungen zur Industrieausstellung, Vorträgen und zu unterschiedlichen Sponsoringelemente, die Sie über unser Onlinebuchungspro-gramm ESOS® buchen können. ESOS® steht Ihnen ab 30. Sep-tember 2019 zur Verfügung. Klicken Sie auf eine Sponsoring-leistung und gelangen Sie sofort zur gewünschten Seite.
Index Seite
Vorläufiger Ausstellungsplan 13
Standbuchungsdetails 14
Teilnahme am Bibliothekartag 2020 15
Vorteile sichern als Sponsor DBT 2020 15
Vorträge 16
TAGUNGSMATERIALIEN
Tagungstaschen 17
Schreibblöcke und Stifte 17
Lanyards (Schlüsselbänder) 17
Namensschilder 17
TEILNEHMERSERVICE
"Plug & Work“ Bereich in der Ausstellung 18
Medienannahme 18
Tagungs-App 18
Twitterwall 18
TEILNEHMERKOMMUNIKATION UND WERBUNG
Virtuelle Taschenbeilage 19
Prospektauslage 19
E-Mail-Versand 19
Kongresswebseite 19
Banner in der Eingangshalle 19
Bodenaufkleber 20
Werbeschalen an der Registrierung 20
Pins an den Taschenriemen 20
Beschilderung vor Ort 20
DRUCKUNTERLAGEN UND ANZEIGEN
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Tor zurAnlieferungBreite: 3,40 mHöhe 4,40 m
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Niedersachsenhalle
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Catering
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Registrierung
Vortragsraum
0 50 m10 20 30 40 eMail: info@t-e-m.de
Tel.: +49 30 5770212-0Fax: +49 30 5770212-99
Period of time Location Sheet
Scalewww.T-E-M.de
Draft: mathieuDrawing: DBT2020_exhibition_v09.dwg
Date: 14.08.2019 11:13:18
OverviewExhibition
Hannover Congress Centrum
DBT 2020
1/1
1:500
Session / Meeting Rooms Catering / Lounge Area
Exhibition space free Special Areas
Exhibition space booked
Total Net Space: 2888,0 m²
Exhibition Surface
Net Exhibition Space 2555,0 m²
Booked Exhibition Space 0,0 m²
Free Exhibition Space 2555,0 m²
Other Areas Surface
Catering Areas 0,0 m²
Special Areas 333,0 m²
DBT 2018
Total Net Space = 3156,9 m²Net Exhibition Space = 2604,0 m²Catering = 208,3 m²Special = 344,6 m²
Ausstellungsfläche verfügbar
Vortrags- / Besprechungsraum
Sonderbereich
Catering / Lounge
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Ausstellung und Plan
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
StandbuchungsdetailsAuf jeder Tagung ist der Ausstellungsstand das Aushängeschild der Firma und sollte daher eine repräsentative Größe sowie einen informierenden Charakter haben. Nutzen Sie die große Standfläche und präsentieren Sie hier Ihre neuesten Produkte und Innova-tionen oder auch Forschungen und gehen Sie mit den Besuchern in direkte 1:1 Gesprä-che bei einer Tasse Kaffee oder einem kleinen Snack.
Buchungsfristen Grundpreis/m²
Buchung bis 06. Dezember 2019 210,00 €/m²*
Buchung ab 07. Dezember 2019 235,00 €/m²*
* Die Mindestgröße für Standflächen beträgt 6 m²
Medienpaket Pauschal 90,00 €, verpflichtend Das Medienpaket ist für alle Aussteller verpflichtend. Es umfasst den Eintrag der Unternehmensdaten (Adresse, Kontaktdaten, Standnummer, Kurzportrait, Firmenlo-go) im Ausstellerverzeichnis als Druckunterlage sowie im Ausstellerverzeichnis in der App des Kongresses. Zudem umfasst das Marketingpaket den Eintrag mit Firmenna-me und Standnummer auf der Kongresswebseite.
Abfallentsorgungspauschale3,00 €/m², verpflichtendDie Berechnung der Abfallentsorgungspauschale richtet sich nach der Größe der Standfläche und beinhaltet die Entsorgung von Abfällen während Auf- und Abbau, Reinigung der Gangflächen während des Kongresses sowie die Entsorgung des anfallenden Müllaufkommens während der Ausstellungszeiten. Eine Standflächenrei-nigung ist nicht inkludiert und muss zusätzlich gebucht werden. Weitere Informatio-nen entnehmen Sie bitte dem Servicehandbuch.
MitausstellerFirmen, die zusätzlich auf Ihrem Stand ausstellen, werden "Mitaussteller" und erwerben automatisch das Medienpaket für 200 €. Der Mitaussteller hat keinen Anspruch auf weitere separate und kostenfreie Registrierungen.
FlächenvergabeDie Flächenvergabe beginnt nach Ablauf der Anmeldefristen für Sponsoren. Diese genießen eine bevorzugte Standortwahl für ihren Ausstellungsstand. Die Vergabe an Aussteller erfolgt nach dem „first come-first served“ Prinzip, wobei Sponsoren grundsätzlich Vorrang haben.
Kostenfreie AusstellerausweiseJedem Aussteller stehen nach erfolgreicher Standanmeldung zum Kongress eine be-stimmte Anzahl an kostenfreien Ausstellerausweisen zur Verfügung. Diese sind abhängig von der gebuchten Standfläche.
Die Ausstellerausweise beinhalten:• Zugang zu den Vortragsräumen• Zugang zum Ausstellungsbereich• Zugang zur Eröffnungsveranstaltung und anschließendem Get Together• 1 Tagungstasche pro Ausstellungsstand• 1 Hauptprogramm pro Person
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Sponsoring
109. Deutscher Bibliothekartag 2020Die nachfolgenden Leistungen gelten für den Bibliothekartag 2020
Leistung Gold-Sponsor Silber-Sponsor
Priorität bei der Wahl des Firmenvortrags (Zeit und Raum) 1. Wahl 2. Wahl nach: Gold-Sponsor
Priorität bei der Wahl der Sponsoringelemente
1. Wahl 2. Wahl nach: Gold-Sponsor
Priorität bei der Wahl der Ausstellungsfläche
1. Wahl 2. Wahl nach: Gold-Sponsor
Sponsorenlogo im Hauptprogramm
Sponsorenlogo mit Verlinkung zur Homepage im Bereich "Sponsoring" der Kongresswebseite
Logoprojektion des Sponsorenlogos während der Eröffnungsveranstaltung
Permanente Einblendung des Sponsorenlogos in der Menüleiste der Tagungswebseite
Auslage von Prospektmaterial
Logo auf Pausenfolie im Tagungsraum
Kostenfreie Einladung zur Kongressparty 2 1
Kostenfreie Teilnehmerregistrierung 2 1
Buchungen über ESOSAlle Buchungen von Ausstellungsflächen und Sponsoringoptionen können ausschließ-lich über das Online Bestellungssystem ESOS® (Exhibition and Sponsorship Ordering System) Nähere Informationen zum Bestellvorgang finden Sie unter "Buchung mit ESOS".
SponsoringkategorienDie Sponsoringkategorien basieren auf dem Gesamtbetrag Ihrer Unterstützung. Hierzu zählt die Ausstellungsfläche und alle in diesem Prospekt aufgeführten Produkte!
Teilnahme am Bibliothekartag 2020Kategorie Mindestbetrag (netto) Anmeldeschluss*
Gold-Sponsor 18.000 € 07. Oktober 2019
Silber-Sponsor 9.500 € 14. Oktober 2019
* • Bei mehreren Anfragen innerhalb einer Kategorie bis zur Deadline erfolgt die Priorisierung nach Anmeldedatum • Nach Ablauf der Fristen findet das „First-come, first-served“ Prinzip Anwendung,
wobei Sponsoren je nach Verfügbarkeit, bei der Wahl der Ausstellungsfläche bevorzugt behandelt werdenBitte beachten Sie:• Bei einer Anmeldung innerhalb der gesetzten Fristen genießen Sponsoren der
jeweils höheren Kategorie ein Vorzugsrecht bei der Vergabe von Sponsoringoptionen • Bei Partnern gleicher Kategorie, welche sich innerhalb der Anmeldefrist
angemeldet haben, ist das Buchungsdatum entscheidend• Dennoch ist es auch nach dem Anmeldeschluss jederzeit möglich, Gold-
oder Silber-Sponsor zu werden!
Vorteile sichern als Sponsor des DBT 2020Gold- und Silber-Sponsoren genießen besondere Marketingvorteile und Leistungen, die im Folgenden aufgelistet sind.
Sponsoringvorteile
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Sponsoring
Hot Topic Session (Produktpräsentationen) Nutzen Sie den Hot Topic Session Bereich in der Ausstellung für eine kurze Firmen- oder Produktpräsentation. Hierfür stehen während der Pausenzeiten verschiedene Zeitfens-ter zur Verfügung. Diese werden im Hauptprogramm, auf der Tagungswebseite und in der Kongress-App angekündigt.
Preis je Präsentation á 15 Minuten: ................................................................................................. 600 €
Empfehlenswerte Marketingmaßnahmen:• Anzeige im Hauptprogramm • E-Mailing an alle registrierten Teilnehmer• Hinweise in der Kongress-App• Gangteppich vor Ihrem Stand• Banner oder Laufwegsbeschilderung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vorträge
FirmenvorträgeEin Firmenvortrag ist eine effektive und zielgerichtete Kommunikationsart um Ihre Ziel-gruppe über Neuigkeiten aus den Bereichen Produkte, Entwicklung, Service oder Zu-kunfts-Trends zu informieren. Firmenvorträge werden durch den Sponsor organisiert und sind frei in der Wahl eines tagungsrelevanten Programms.
Zu folgenden Terminen finden die Firmenvorträge statt:
Datum Zeitraum
27. Mai 2020 zur Mittagszeit
28. Mai 2020 zur Mittagszeit
DIE GEBÜHR FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINES FIRMENVORTRAGS BEINHALTET:• Bereitstellung der Räumlichkeit für 60 Minuten inklusive Auf- und Abbau• Bereitstellung von Standard Tagungstechnik (Projektor, Leinwand, Vortragsrechner
mit geeigneter Multimedia Software am Rednerpult) • Bereitstellung einer Standard Konferenzbeschallung• Präsidium für zwei Personen inklusive Tischmikrofon• Ankündigung des Firmensymposiums im Hauptprogramm, auf der Tagungswebsei-
te und in der Kongress-App
Preis je Firmenvortrag: ........................................................................................................................1.800 €
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Sponsoring
Schreibblöcke und Stifte Schreibblöcke und Stifte werden in jede Tagungstasche eingelegt und von den Teilnehmenden während der Ta-gung dauerhaft genutzt. Das Layout erfolgt in Abstim-mung mit dem Veranstalter und bedarf der Freigabe durch das Tagungssekretari-at. Produktion und Lieferung erfolgen durch den Sponsor.
• Sponsorenlogo auf den Schreibblöcken und Stiften
• Anzahl: 4.000 Stück
Preis zzgl. Produktionskosten: .....................1.500 €
Einzelpreis je Artikel: .............................................................850 €
Lanyards (Schlüsselbänder)Die Schlüsselbänder wer-den jedem Tagungsteilneh-menden gemeinsam mit dem Namensschild bei der Registrierung ausgehändigt.Das Layout der Bänder erfolgt in Abstimmung mit dem Veranstalter und bedarf der Freigabe durch das Tagungs-sekretariat. Produktion und Lieferung erfolgt durch den Sponsor. Gern unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage dazu ein Angebot. Die Namensschilder und Hüllen werden vom Veranstalter gestellt.
• Sponsorenlogo auf Schlüsselbänder• Anzahl: 4.000 Stück
Preis: ........................................................................................... 4500 €
NamensschilderJeder Teilnehmende erhält, mit Aus-händigung seiner Kongressunterla-gen, ein Namensschild, welches er zu jeder Zeit sichtbar tragen muss. Der Sponsor der Lanyards hat die ers-te Priorität der Wahl.
• Die Namensschilder werden vom Veranstalter gestellt und werden mit dem Logo des Sponsors versehen
• Anzahl: 4.000 Stück • Preis beinhaltet Produktion und Logo des Sponsors
Preis: ........................................................................................... 3.300 €
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IHR LOGO
Max MustermannBremen, Deutschland
IHRLOGO
107. Bibliothekartag12. ‒ 15.06.2018 | Berlin
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TagungsmaterialienDie Preise und Stückzahlen basieren auf 4.000 erwarte-ten Teilnehmenden. Sollte sich diese Zahl erhöhen, kön-nen für den Sponsor entsprechend höhere Kosten oder eine höhere Stückzahl anfallen. Lieferdaten für Produkte, die durch den Sponsor bereit zu stellen sind, werden durch das Tagungssekretariat rechtzeitig mitgeteilt.
TagungstaschenJeder Teilnehmende erhält mit seiner Anmeldung zum Kongress eine Tagungstasche an der Registrierung. Das Layout erfolgt in Abstimmung mit dem Veranstalter und bedarf der Freigabe durch das Tagungssekretariat. Pro-duktion und Lieferung erfolgt durch den Sponsor. Gern unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage hierzu ein Angebot.
• Sponsorenlogo auf den Tagungstaschen
• 1 x kostenfreie Tascheneinlage (max. 50g)
• Anzahl: 4.000 Stück
Preis: ........................................................................................... 2.500 €
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Sponsoring
• Sponsorenlogo auf der Ausschilderung der Medienannahme im Tagungsgebäude
• Nennung des Sponsors im Allgemeinen Teil des Hauptprogramms: „Medienannahme mit freundli-cher Unterstützung durch den Sponsor…“
• Produktion und Lieferung der Mousepads erfolgen durch den Sponsor
Preis: .......................................................................................... 2.500 €
Tagungs-App Die Tagungs-App steht im Apple Store und im Google Play Store zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Alle Teilnehmer finden hier: • Programm aller Kongresstage• ihren persönlichen Kongresskalender• das Verzeichnis aller Aussteller mit Verlinkung auf
den Ausstellungsplan• Karten und Lagepläne• Informationen rund um den Kongress
Sponsorenleistung • Logoeinbindung auf dem Splash Screen (Vollbild-
werbefläche, die nach dem Startbildschirm ange-zeigt wird)
• Platzierung eines Werbebanners• Platzierung eines Headers mit Verweis zum Stand• Platzierung des Sponsorlogos auf der App Info Seite
im Hauptprogram • Erstellung eines App-Flyers in Abstimmung mit
Sponsor sowie Verteilung des Flyers auf Kongress
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preis für exklusives Sponsoring: .................................. 8.200 €
App-Bausteinangebote• Logoeinbindung auf dem Splash Screen • Positionierung innerhalb der App
Preis: .......................................................................................... 1.500 €
• Platzierung eines Werbebanners in der AppPreis: ..............................................................................................800 €
• Platzierung des Sponsorlogos auf der App Info Seite im HauptprogramPreis.................................................................................................800 €
Wir bieten Ihnen auch individuelle Sponsoringfläche in der App an. Bitte sprechen Sie uns an!
Preis je Partner: .......................................................... auf Anfrage
„Twitterwall“ Social Media ist mittlerweile auch von Kongressen nicht mehr wegzudenken.Die Twitterwall ist ein Monitor, auf dem die Tweets vom Bibliothekartags-Account angezeigt werden. Die beiden Twitterwall-Monitore werden an prominen-ten Positionen platziert. Die Twitterwalls sind somit auch ein Kontaktplatz und ziehen Besucher an zum Mit-lesen und diskutieren.Gestalten Sie den Hintergrund der Twitterwall mit Ih-rem Firmenlogo und Corporate Design.Preis: ............................................................................................ 1,500 €
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Teilnehmerservices „Plug & Work“ Bereich in der Ausstellung• Sitzbereich in der Ausstellung mit Tischen und
Stromsteckern, damit Teilnehmende• bequem ihre mobilen Geräte aufladen und gleich-
zeitig arbeiten können• Sponsorenlogo auf Aufstellern im "Plug & Work"
Bereich• Sponsorenlogo auf der Ausschilderung des "Plug &
Work" Bereiches im Tagungsgebäude• Nennung des Sponsors im Allgemeinen Teil des
Hauptprogramms: "Plug & Work" Bereich mit freundlicher Unterstützung durch den Sponsor..."
Preis: .......................................................................................... 3.300 €
Medienannahme In der Medienannahme spie-len alle Vortragenden ihre Präsentationen in das Netz-werk ein, dass in den jeweili-gen Vortragsräumen zur Ver-fügung steht. Zusätzlich stehen den Vortragenden Computerplätze zum Überprüfen und bearbeiten ihrer Vorträge zur Verfügung.
Produktion und Lieferung der Mousepads erfolgen durch den Sponsor.
• Sponsorenlogo auf Aufstellern in der Medienannahme• Sponsorenlogo als Bildschirmschoner auf den
Monitoren• Auslage von Mousepads durch den Sponsor
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Sponsoring
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Teilnehmerkommunikation und Werbung
Virtuelle Taschenbeilage:Wir wollen beim Deutschen Bibliothekartag 2020 ein starkes Zeichen für den Umweltschutz zu setzen, daher verzichten wir auf Papiertaschenbeilagen. Wir bieten als Alternative eine weitere Innovation im Jahr 2020: die virtuelle Taschenbeilage. Virtuelle Taschenbeilagen müssen nicht gedruckt oder mitgeführt werden. Ermöglichen Sie den Teilnehmenden den Zugriff auf Inhalte vor, während und nach dem Kongress. Die virtuelle Taschenbeilage wird auf der Kongress-Websei-te publiziert sowie auch in die Kongress-App verlinkt, was Ausstellern und Sponsoren ermöglicht, ihre Reichweite und ihr Engagement zu erweitern. Außer-dem wird es einen Ausdruck vor Ort an einer Informati-onswand bei der Taschenausgabe geben.
Preis: .......................................................................................... 1.300 €Standardplatzierungen (zufällige Platzierung virtuellen Beilagen)Preis: .......................................................................................... 1.100 €
Bitte beachten Sie, dass jede gebuchte Einlage zur Prüfung und Genehmigung an K.I.T. Group gesendet werden muss, bevor die Zustimmung zur Buchung erteilt wird.
Prospektauslage Legen Sie Ihren Prospekt in dem dafür vorgesehenen Bereich aus und machen Sie auch hier auf sich aufmerk-sam. • Anzahl: 500 Stück (max. DIN A4)
Preis: ..............................................................................................500 €
Alle ausgelegten Prospekte im Kongresszentrum die nicht vorher über das Tagungssekretariat gebucht wurden, werden kostenpflichtig entsorgt.
E-Mail Versand Mit einem gezielten E-Mailing, weisen Sie die angemel-deten Kongressteilnehmer*innen auf Ihre Firma hin oder laden diese zu Ihrem Firmenvortrag ein.
• Sponsor liefert fertige HTML-Datei an K.I.T. Group• Sponsorenlogo wird in E-Mail platziert• individuelle Textbausteine des Sponsors• Versendung durch K.I.T. Group an alle registrierten
Tagungsteilnehmer*innen
Preis: .......................................................................................... 1.300 €
Sie wollen mehr? Dann fragen Sie nach einer individuel-len landing-page, company-branded mit gezielten Mar-ketinginhalten oder W-Lan-landing-page.
KongresswebseiteDie Kongresswebseite ist die erste Anlaufstelle für Interessierte und Teilnehmende des Kongresses um diese mit allen Hintergrundinformationen zu versor-gen. Ihr Logo mit Verlinkung wird auf der 1. Seite platziert und ein Text weist daraufhin, dass die Kon-gresswebseite vom Sponsor unterstützt wird.
Preis: .......................................................................................... 3.500 €
Banner in der EingangshalleIn der Eingangshalle des Congress Centers hängt Ihr Ban-ner für einen Kongresstag oder den gesamten Zeitraum des Kongresses. Die Maße sind je nach Foyer verschieden. Die Banner sind nur begrenzt verfügbar. • Sponsor liefert die vollendete Grafik• kostenpflichtige grafische Aufarbeitung durch Ver-
anstalter falls notwendig• Produktion, Montage und Demontage erfolgt durch
den Veranstalter• Banner nach Verfügbarkeit und auf Anfrage
Preis pro Tag und Stück: ........................................ auf Anfrage
Preis für Kongresszeitraum und Stück: .......... auf Anfrage
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Sponsoring
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
BodenaufkleberHinterlassen Sie Ihren Fußabdruck und leiten Sie die Teil-nehmenden gezielt zu Ihrer Vorträgen und oder Ihrem Standplatz. Maximal 2 Sponsoren werden pro Tag zuge-lassen. Bei einer Buchung über den gesamten Zeitraum des Kongresses, ist die Anzahl der Sponsoren auf 3 be-grenzt, welche jedoch nicht in Konkurrenz stehen dürfen.
Preis pro Tag und Stück: ........................................ auf Anfrage
Preis für Kongresszeitraum und Stück: .......... auf Anfrage
Werbeschalen an der RegistrierungDer Registrierungsschalter ist die erste Anlaufstelle für alle Teilnehmenden. Platzieren sie hier ein kleines Give-Away, ein Stück Obst mit Ihrem Firmennamen oder eine andere Aufmerksamkeit, die die Teilnehmenden an Ih-ren Stand zieht.Bitte sprechen Sie uns zur Ideenfindung an. Maximal 3 Schalen sind zulässig.
Preis pro Tag: .............................................................................950 €
Preis für Kongresszeitraum: .......................................... 2.400 €
Pins an TaschenriemenBefestigen Sie am Riemen der Kongresstaschen ein klei-nes Geschenk für die Teilnehmenden und sichern Sie sich so die volle Aufmerksamkeit. Ob mit Pin befestigte Visitenkarten, Magneten oder kleine Anhänger – fragen Sie uns und wir beraten Sie gerne. Angebot nach Verfüg-barkeit.
Preis je Pin ab: ...........................................................................1.50 €
Beschilderung vor Ort (Wegweiser) Ob Tagungsraum, Catering oder Ausstellung – vor Ort wird es eine Reihe von Wegweisern und Schildern geben, damit die Teilnehmenden sich schnell und einfach zu Recht findet. Platzieren Sie Ihr Firmenlogo auf diversen Wegweisern und sorgen Sie für Logopräsenz in allen Be-reichen!
Preis: .......................................................................................... 2.500 €
Druckunterlagen undAnzeigenAnzeigen im HauptprogrammDas Hauptprogramm ist das zentrale Nachschlagewerk der Tagung und bietet einen vollständigen Überblick über das Tagungsprogramm, Ausstellungs- und Gebäud-epläne sowie generelle Informationen zur Veranstaltung. Das Hauptprogramm erhalten alle Teilnehmenden mit ihrer Tagungstasche. Darüber hinaus steht es online auf der Tagungswebseite zum Download zur Verfügung.
Art der Anzeige Details Kosten, netto1/1 Seite Innenteil 4-farbig 1.500,00 €
Umschlagseite 2 4-farbig 1.900,00 €
Umschlagseite 3 4-farbig 1.900,00 €
Umschlagseite 4 4-farbig 2.300,00 €1. Lesezeichen 4-farbig,
Kartonage, 2-Seitig2.150,00 €
Weitere Werbemöglichkeiten Es gibt eine Reihe von individuellen Werbemöglickeiten, die sich zielgerichtet auf Ihre Unternehmenskommuni-kation anpassen lassen. Sprechen Sie uns einfach an.Kontakt:
K.I.T. Group GmbHAlexandra KrohnTel.: +49 30 24603-314
Johannes Müller-DiesingTel.: +49 30 24603-271
ausstellung@bibliothekartag2020.de
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Buchung mit ESOS®
ESOS® steht Ihnen ab 30. September 2019 um 10.00 Uhr zur Buchung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Buchungseingänge zählt. Das Sponso-renhandbuch steht Ihnen in Ihrem Kundenkonto unter „Downloads” zur Verfügung.
ESOS® SupportWenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an:Tel.: +49 30 24603–314Fax: +49 30 24603–200E-Mail: ausstellung@bibliothekartag2020.de
NutzungshinweiseIm Folgenden finden Sie Informationen zur Nutzung von ESOS®:
A) ZugangSie gelangen über folgenden Link https://esos.kitsecure.org/app85.cshtml?AppCode=ESC&EvtID=5047&OrgCode=10 zum Bestellsystem ESOS®.
• Bitte registrieren Sie sich zunächst in ESOS®.• Tragen Sie bitte Ihre Firmendaten und Ihre Nutzer-
daten ein und vergeben Sie sich ein Passwort.
B) BuchungenLoggen Sie sich in Ihr ESOS ein.• Wählen Sie „Ausstellungsfläche buchen“ oder
„Sponsoringmöglichkeiten“ aus.• Prüfen Sie Ihre Bestellung und klicken auf „Fortset-
zen“
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• Auf der nächsten Seite finden Sie Ihre Bestellüber-sicht. Überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingaben bevor Sie auf „Fortsetzen" klicken. Bitte versichern Sie sich, dass Ihre Rechnungsadresse korrekt ist.
• Um Ihre Rechnungsadresse zu ändern, klicken Sie auf „Rechnungsempfänger ändern“. Wählen Sie „Zahlungsoptionen“ aus
• Stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen zu bevor Sie die Buchung abschließen. Bestäti-gen Sie diese mit Ihren Initialen und Ihrem Namen.
C) Bestätigung und Rechnungsstellung• Nachdem Ihre Bestellung aufgegeben wurde, wird
die Buchung bestätigt und Sie werden per E-Mail über die Rechnungsstellung informiert.
• Die Rechnung kann als PDF in ESOS heruntergeladen werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Erbringung der vom Veranstalter angebotenen
Leistungen unterliegt ausschließlich diesen allge-
meinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen gelten daher auch für künftige
Buchungen zu dieser Tagung, selbst wenn dies nicht
noch einmal ausdrücklich erwähnt wird. Diese allge-
meinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit
Leistungserbringung durch den Veranstalter als vom
Auftraggeber bestätigt und anerkannt. Bestätigungen
des Auftraggebers unter Bezugnahme auf dessen eige-
ne allgemeine Geschäftsbedingungen werden hier mit
zurückgewiesen und nicht anerkannt.
Definitionen a. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedeutet „Auftraggeber“ die Kapitalgesellschaft,
Personengesellschaft, das Unternehmen, die Orga-
nisation oder Einzelperson, der bzw. dem die Spon-
soringoptionen zu Ausstellungs-, Werbungs- und/
oder Sponsoringzwecken zuerkannt wurden, und
schließt deren Angestellte, Zulieferer und Hand-
lungsbevollmächtigte ein.
b. Ein „Aussteller“ ist ein Auftraggeber, der lediglich
für den Erwerb von Ausstellungsflächen optiert.
c. Als „Sponsor“ wird ein Auftraggeber bezeichnet,
der neben dem Kauf von Ausstellungsfläche für
wenigstens eine zusätzliche Sponsoringoption op-
tiert, wobei der Kauf von Ausstellungsfläche keine
Bedingung ist, um Sponsor zu werden.
d. Mit dem Begriff „Tagung“ wird jede von der K.I.T.
Group GmbH, nachfolgend „K.I.T. Group“, orga-
nisierte Tagung, Ausstellung oder Veranstaltung
bezeichnet, insbesondere die in dem Sponsoren-
handbuch oder dem Ausstellungs- und Sponso-
ren-Bestellsystem (Exhibition and Sponsorship
Ordering System) (ESOS®), nachfolgend „ESOS®,
detailliert beschriebene Veranstaltung.
e. Der Begriff „Veranstalter“ bezeichnet die K.I.T.-Un-
ternehmensgruppe und deren Angestellte.
f. Der Begriff „Tagungsort“ bezeichnet die Ausstel-
lungshalle, die Tagungsanlage, das Hotel und an-
dere derartige Gebäude und insbesondere den im
Sponsorenhandbuch aufgeführten Tagungsort
sowie jeden Platz auf dem Gelände dieses Ortes
innerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters
zum Zwecke und für die Dauer der Tagung.
g. Das Ausstellungs- und Sponsoren-Bestellsystem
(Exhibition and Sponsorship Ordering System)
(ESOS®) ist ein Online-Bestellsystem, das Ausstel-
ler, Sponsoren, Verkäufer und Tagungsveranstalter
auf eine Plattform zusammenführt.
h. Das „Sponsorenhandbuch“ ist das Dokument, in dem
alle im Rahmen einer Tagung angebotenen Sponso-
ring- und Ausstellungsmöglichkeiten aufgeführt sind.
i. Das „Ausstellerhandbuch“ ist das Dokument, das
alle auf die Durchführung der Ausstellung bezoge-
nen Detailinformationen (z.B. Daten, Vor-Ort-Rege-
lungen, Materialbestellformulare etc.) enthält.
§ 2Buchungsantrag
1. AntragsverfahrenAnträge für Ausstellungsfläche und/oder Sponsoring-
elemente werden über ESOS® gestellt. Die Anmeldung
ist mit der Bestätigung über ESOS® verbindlich.
2. Buchungsbestätigunga. Der Veranstalter wird die Buchung innerhalb von
sechs (6) Wochen nach Erhalt der Anmeldung bestä-
tigen und eine Rechnung/Bestätigung ausstellen.
Der Veranstalter wird versuchen, dem Antrag des
Auftraggebers zu entsprechen, wenn immer dies
möglich ist, allerdings kann er nicht garantieren,
dass den vom Auftraggeber ausgewählten Wün-
schen entsprochen werden kann.
b. Weicht die Bestätigung vom Antrag des Auftrag-
gebers ab, wird der Auftraggeber vom Veranstalter
über die erforderlichen Änderungen informiert. Der
Auftraggeber kann sodann inner halb von zehn (10)
Arbeitstagen Widerspruch einlegen, ausgenom-
men hiervon ist die Lage der Ausstellungsfläche
(vgl. Ziff. 4.4). Geht innerhalb der genannten Frist
ein Widerspruch nicht ein, gilt die Buchung als mit
den Änderungen bestätigt.
c. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen an-
zunehmen oder abzulehnen.
§ 3Allgemeine Prinzipien
a. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgenannten
Regelungen und Bestimmungen von Zeit zu Zeit zu
ergänzen, zu ändern oder das nach seinem Ermessen
für die ordnungsgemäße Durchführung der Tagung
Erforderliche zu tun, soweit solche Änderungen bzw.
Ergänzungen nicht die Rechte des Auftraggebers ge-
mäß dieser Buchung beeinträchtigen oder zu einer
erhöhten Haftung des Veranstalters führen.
b. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bezüglich
des Verhaltens, des Aufbaus, der Vorgehensweise,
von Inhalten etc. ist der Veranstalter allein berech-
tigt zu entscheiden, wie in der Angelegenheit zu
verfahren ist.
c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den
Tagungsort ohne vorherige Mitteilung zu ändern,
auch dann, wenn er dies für das Interesse der Ta-
gung dienlich hält, sowie aus Gründen, die außer-
halb seiner Einflusssphäre liegen.
d. Dem Auftraggeber wird empfohlen, sich an den
Veranstalter zu wenden, um sicherzustellen, dass er
alle örtlichen Gesetze und Vorschriften der Stadt, in
der die Veranstaltung stattfinden soll, des Tagungs-
ortes und der Zulieferer einhält.
e. Auftraggeber, die pharmazeutische (oder Pharma-)
Produkte präsentieren, werden gebeten, den Ver-
haltenskodex über die Promotion von Arzneimit-
teln zu Rate ziehen, der vom Europäischen Verband
der Pharmazeutischen Industrie bzw. der Interna-
tionalen Förderation Pharmazeutischer Hersteller
herausgegeben wurde.
Buchung von Objekten und Leistungen für den Ausstellungstand(Exhibition and Sponsoring Ordering System – ESOS)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
f. In jedem Fall haben die Auftraggeber dafür Sorge
zu tragen, dass ihre Werbung während der Tagung
in dem Land des Erfüllungsorts in rechtlicher und
ethischer Hinsicht zulässig ist.
g. Der Veranstalter behält sich die Alleinberechti-
gung vor zu entscheiden, wem Zutritt zu welchen
Flächen und zu welchen Zeiten gewährt wird. Der
Veranstalter hat die uneingeschränkte Vollmacht,
den Zutritt zu verweigern bzw. Personen vom Ta-
gungsort zu verweisen.
h. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den zu-
gewiesenen Raum bzw. die zugewiesenen Räume,
Flächen und Zeiten zu ändern.
i. Soweit wissenschaftliche Themen und Inhalte be-
troffen sind, ist der Auftraggeber an die Entschei-
dungen des Veranstalters gebunden, sofern Ände-
rungen, Wegfall oder Streichungen von Vorträgen,
Präsentationen etc. erforderlich sein sollten.
j. Sponsoren, die sich zur Übernahme der Fahrt-/
Übernachtungskosten eines Referenten oder der
Kosten einer offiziellen Tagungssitzung entschie-
den haben, haben auf die Organisation und/oder
den Inhalt der Sitzung oder Präsentation keinen
Einfluss.
k. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Veranstalter
unwiderruflich berechtigt ist, jedwede Aufnahmen,
die im Zusammenhang mit der Tagung gefertigt
wurden, für eigene Werbezwecke zu nutzen.
l. Der Auftraggeber ist darüber informiert und er-
kennt an, dass er für alle seine im Zusammenhang
mit der Tagung entstehenden Auslagen ausschließ-
lich selbst haftet, einschließlich im Falle der Kündi-
gung durch eine der Parteien.
m. Handelt der Auftraggeber in einem wesentlichen
Aspekt nicht in Übereinstimmung mit diesen allge-
meinen Geschäftsbedingungen, ist der Veranstalter
berechtigt, den Auftraggeber auszuschließen und
dessen gesamte Ausstellungsfläche / alle dessen
Sponsoringoptionen zu veräußern. Der Auftragge-
ber haftet jedoch weiterhin für die dem Veranstal-
ter hierdurch entstehenden Verluste, alle vom Auf-
traggeber gezahlten Beträge sind gegenüber dem
Veranstalter unwiederbringlich verwirkt.
n. Die Verwendung des Namens des Veranstalters
(Vollversion wie Abkürzung) sowie dessen Logos
in Publikationen, Werbung, Zeichen, Produkten,
Druckwerken, Filmen, Videos, anderen Medien etc.
ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung
des Veranstalters ist streng verboten. Als einzige
Ausnahme dürfen Auftraggeber sich mit ihrem of-
fiziellen, vollständigen Namen, wie in den offiziel-
len Tagungspublikationen aufgeführt, auf die
Zusam menkunft beziehen. Der Auftraggeber kann
einen Textlink von der Webseite seines Unterneh-
mens zu der Tagungswebseite einrichten oder bei
der K.I.T.-Unternehmensgruppe eine Erlaubnis für
die Nutzung des Tagungslogos beantragen.
o. Die Verwendung des offiziellen Tagungslogos für
Unterschriften / Publikationen / Webseiten, deren
Layout ähnlich dem der offiziellen Publikationen
der Tagung ist, ist untersagt. Für alle anderen Publi-
kationen des Auftraggebers unter Verwendung des
offiziellen Tagungslogos sowie in Zweifelsfällen ist
die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.
p. Außerdem ist der Veranstalter als der offizielle Ver-
anstalter der Tagung namentlich zu nennen; der
Auftraggeber gilt jedoch als der Veranstalter seines
eigenen Industriesymposiums.
q. Am Tagungsort und in allen anderen Bereichen im
Einflussbereich des Veranstalters ist das Rauchen
nicht gestattet.
r. Ohne diesbezüglich schriftliche Genehmigung des
Veranstalters ist Kindern und Tieren der Zutritt zur
Tagung nicht gestattet.
s. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauli-
che Infor mation über den Geschäftsbetrieb oder
Angele genheiten des Veranstalters gegenüber Drit-
ten, die nicht seine beruflichen oder gesetzlich vor-
geschriebenen oder vom Veranstalter genehmigten
Berater sind, nicht offen zu legen.
t. Sowohl der Auftraggeber als auch der Veranstalter
stellen den allgemeinen Schutz der Personendaten
sicher, wie in den Datenschutzvorschriften und
-bestimmungen des Landes, in dem der Tagungsort
gelegen ist, definiert. Der Auftraggeber verpflichtet
sich insbesondere, dass alle vom Veranstalter zur
Verfügung gestellten oder im Zusammenhang mit
der Tagung generierten Daten nur zu den festge-
legten speziellen Zwecken genutzt werden und er
seinen Subunternehmern eine gleich lautende Ver-
pflichtung für die an diese weitergegebenen Daten
auferlegen wird.
u. Das Fotografieren durch andere Personen als den
offiziellen Fotografen des Veranstalters während
des Aufbaus, Abbaus und der Schließzeiten der
Ausstellung ist ausdrücklich untersagt; während
dieser Zeiten sind Fotoapparate und Kameras auf
den Ausstellungsfluren nicht zugelassen. Lediglich
der Veranstalter kann die Erlaubnis erteilen, einen
Stand fotografieren zu lassen oder eine akustische
Präsentation zu filmen, und dies darf nur während
der Öffnungszeiten der Ausstellung durchgeführt
werden. Jeder Auftraggeber ist berechtigt, ver-
meintliche Wettbewerber von dem Zutritt zu sei-
nem Stand bzw. dem Fotografieren seines Stands
abzuhalten. Gerechtfertigte Bitten um die Erlaub-
nis, seinen Stand von außerhalb der Grenzen dieses
Standes zu fotografieren, dürfen von keinem Auf-
traggeber abgelehnt werden.
§ 4Leistungen
1. Sponsoringa. Die Sponsoren werden Gruppen gemäß folgen-
der Reihenfolge zugeordnet: Gold-Sponsoren und
Silber-Sponsoren. Der Vorrang zwischen den Spon-
soren einer Gruppe bestimmt sich nach Antrags-
eingang und ordnungsgemäßem Zahlungseingang.
Der Vorrang der Sponsorengruppe hat Einfluss auf:
Plätze für Industriesymposien, Zuweisung des Aus-
stellungsstandes, Werbung sowie exklusive Spon-
soringoptionen.
b. Mit seiner Teilnahme am Sponsoring unterstützt
der Auftraggeber die Finanzierung der Tagung. Im
Gegenzug erhält der Auftraggeber die Gelegenheit,
seine Bemühungen, Produkte und Erkenntnisse im
Rahmen der Tagung zu präsentieren.
c. Den Sponsoren einer Gruppe werden zusätzliche
Leistungen, wie im Sponsorenhandbuch bzw. im
ESOS® aufgeführt, gewährt.
2. Industriesymposien o. ähnlicha. Plätze für Industriesymposien oder ähnliche Vorträ-
ge werden in Abhängigkeit der Sponsorinkategorie,
wie oben ausgeführt, vergeben. Industriesympo-
sien werden vom Auftraggeber in Absprache mit
dem Veranstalter organisiert. Alle Industriesympo-
sien sind, sofern im Sponsorenhandbuch nicht als
anders ausgewiesen, prinzipiell gleichrangig.
b. Der Auftraggeber ist für die Einladung und Reisear-
rangements für eingeladene Referenten, die eigens
eingeladen wurden, um an einem Industriesympo-
sium des Auftraggebers teilzunehmen, finanziell
verantwortlich.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
c. Die technische Ausstattung, wie im Sponsoren-
Handbuch oder ESOS® ausgewiesen, wird vom Ver-
anstalter für die Industriesymposien zur Verfügung
gestellt.
d. Der Auftraggeber kann für das Industriesymposi-
um sein eigenes Programm, Kurzdarstellungen und
Verfahren veröffentlichen.
e. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dem
Veranstalter einen Programmvorschlag für das In-
dustriesymposium einschließlich des geplanten
Sprechers und der geplanten Themen und Titel nicht
später als im Sponsorenhandbuch oder ESOS® ange-
geben, zur Verfügung zu stellen. Das Ziel ist sicher-
zustellen, dass das Programm auf korrekten wissen-
schaftlichen Grundlagen basiert und ein Überlappen
von Themen zwischen den Industriesymposien ver-
mieden wird. Sobald das Programm für das Indust-
riesymposium genehmigt ist, kann es nur aufgrund
schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftragge-
ber und dem Veranstalter geändert werden.
f. Der Veranstalter wird das Programm für das Indus-
triesymposium im endgültigen Tagungsprogramm
und auf der Tagungswebseite veröffentlichen.
g. Die Zutrittszeiten für die Einrichtung bzw. Beräu-
mung von Industriesymposien werden im Sponso-
renhandbuch festgelegt. Dekorationen und andere
Werbeutensilien, die der Auftraggeber oder seine
Handlungsbevollmächtigten eingebracht haben,
sind bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls zu entfer-
nen. Räumt der Auftraggeber den Raum nicht in-
nerhalb angemessener Zeit nach der Beendigung
des Symposiums frei, ist der Veranstalter berechtigt,
die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zu
entfernen und aufzubewahren oder zu entsorgen.
h. Der Auftraggeber kann lediglich am Tagungs-
ort eine bestimmte Anzahl Poster in der Grö-
ße maximal A1 (vgl. Übersicht Sponsoren-
handbuch) präsentieren. Ausnahmen werden
im Sponsorenhandbuch aufgeführt. Das /
die Poster dürfen nicht an Wänden, Türen o. ä. am
Tagungsort angebracht werden. Es liegt beim Auf-
traggeber Aufsteller oder dergleichen zum Aufstel-
len seiner Poster zu bestellen.
i. Flyer sowie Einladungen zu Industriesymposien
können nur am Ausstellungsstand sowie kurz vor
Beginn des Industriesymposiums des Auftragge-
bers vor dem Raum für das Industriesymposium
verteilt werden.
3. Werbung in offiziellen Tagungs-publikationen
Für Werbung in Ankündigungen und dem endgülti-
gen Programm ist dem Veranstalter nicht später, als
im Sponsoren-Handbuch oder ESOS® aufgeführt, eine
Datei mit hoher Auflösung (mindestens 300 dpi, eps-
Format), die die Werbung zum Druck in der jeweiligen
Publikation enthält, zur Verfügung zu stellen. Die Wer-
bung ist vom Veranstalter vor dem Druck zu genehmi-
gen. Für das Genehmigungsverfahren sind mindes-
tens zwei Wochen einzurechnen.
4. Ausstellungsflächea. Die Ausstellungsfläche gilt nach Bestätigung des Ver-
anstalters und nach Erhalt der Zahlung als bestätigt.
b. Innerhalb der jeweiligen Sponsorenkategorie wer-
den die Ausstellungsflächen in der Reihenfolge des
zeitlichen Eingangs, d. h. des Datum der Bu chung
für die Ausstellungsfläche und des Da tum des
Zahlungseingangs, vom Veranstalter zugewiesen.
Sonderwünsche bezüglich der Lage der Ausstel-
lungsfläche werden bestmöglich berücksichtigt,
allerdings können Lagewünsche nicht als Teilnah-
mebedingung des Ausstellers anerkannt werden.
c. Änderungen der Dauer und/oder Lage der Ausstel-
lung berechtigen den Aussteller nicht zur Kündi-
gung des Vertrages oder Erstattung von Zah lungen
oder Forderungen auf Ersatz eines dadurch entstan-
denen Schadens.
d. Die Aussteller werden von der Lage ihrer Ausstel-
lungsfläche informiert, sobald der Ausstellungs-
plan, wie im Sponsorenhandbuch oder ESOS®
niedergelegt, versandt wird. Der Ausstellungsplan
enthält auch ausführlichste Informationen über die
Ausstellungsfläche des Ausstellers. Es ist Sache des
Ausstellers, diese Informationen vor dem Aufbau
zu prüfen.
e. Obwohl alle Anstrengungen unternommen wer-
den, den veröffentlichten Ausstellungplan beizu-
behalten, ist der Veranstalter berechtigt, das all-
gemeine Layout jederzeit zu verändern, um einen
harmonischen Aufbau der Ausstellung zu gewähr-
leisten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Aus-
steller vor der Umsetzung einer Änderung zu kon-
sultieren und alle Anstrengungen zu unternehmen,
um eine für beide Parteien befriedigende Lösung zu
finden, ohne dass der Aussteller wegen Änderung
des allgemeinen Layouts zu Erstattungen oder
Ansprüchen gegen den Veranstalter berechtigt ist.
Der Veranstalter bestimmt das äußere Design der
Ausstellung sowie der Ausstellungsfläche. Anträge
können daher, wenn das Layout des Standes zur
Ausstellung insgesamt nicht passt, zurückgewie-
sen werden.
f. Erweist sich aufgrund unvorhergesehener Um-
stände die Schließung der Ausstellung oder der
gesamten Veranstaltung an einem/mehreren be-
stimmten Tag/Tagen oder die Änderung der Öff-
nungszeiten der Ausstellung als erforderlich, behält
sich der Veranstalter das Recht vor, dies nach eige-
nem Ermessen und ohne Haftung gegenüber den
Auftraggebern zu tun.
g. Die Namen der Aussteller werden in allen Tagungs-
publikationen sowie auf der offiziellen Tagungs-
webseite aufgelistet.
h. Flyer dürfen nur am Ausstellungsstand verteilt
werden.
5. Aufbau des Ausstellungsstandes a. Nach Verfügbarkeit stehen Ihnen 4 verschiedene
Standtypen in Reihen-, Eck-, Kopf- und Inselstand
zur Verfügung.
b. Aufbau und Ausstattung der Ausstellungsstände:
Beim Aufbau und der Ausstattung der Ausstel-
lungsstände hat der Sponsor die technischen
Richtlinien des jeweiligen Veranstaltungsortes ein-
zuhalten. Diese sind Vertragsbestandteil und im
Ausstellerhandbuch der Tagung enthalten bzw. auf
Nachfragen bei der TEM Festival GmbH zu erhalten.
Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes und
sogar die Durchführung der Veranstaltung selbst
kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer
untersagt werden, wenn diese technischen Richtli-
nien nicht eingehalten werden und vorgefundene
und schriftlich angezeigte Mängel bis zum Beginn
der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind.
c. Auszug aus den technischen Richtlinien für den
Standbau:
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars für
die Industrieausstellung akzeptiert der Sponsor
die Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters,
der TEM Festival GmbH und der Messe Nürnberg,
welche zu einem späteren Zeitpunkt im Aussteller-
handbuch aufgeführt werden.
Alle Extras müssen vom Veranstalter genehmigt
werden. Der Veranstalter muss über zusätzliche An-
forderungen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
Vor dem Aufstellen von eigenen Standbausystemen
hat der Sponsor bzw. dessen beauftragter Stand-
bauer der TEM Festival GmbH die entsprechenden
Standbauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten,
Schnitte im Maßstab mind. 1:50), Materialbestel-
lungen sowie eine detaillierte Standbeschreibung
zur Genehmigung vorzulegen. Diese behält sich
das Recht vor, auf Grund der Sicherheitsvorschrif-
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ten und der technischen Notwendigkeiten, Ände-
rungen zu verlangen. Ein Standbauzertifikat sowie
Zertifikate aller relevanten verbauten Materialien
müssen auf Verlangen vorzeigbar sein.
An Standgrenzen zu unmittelbaren Standnachbarn
ist die Bauhöhe auf 3,0 m zu begrenzen.
Bei Überschreitung der Bauhöhe von 3,0 m ist
entweder eine Nachbarschaftszone von 1,0 m ein-
zuhalten oder das schriftliche Einverständnis der
direkten Standnachbarn einzuholen und beim Ver-
anstalter oder der TEM Festival GmbH schriftlich
einzureichen.
Die auf der Standgrenze und in der Nachbarschafts-
zone befindlichen Elemente, welche einem unmit-
telbar benachbarten Stand zugewandt sind, müs-
sen sauber und neutral ohne werbliche Aussagen
oder Logos gestaltet werden.
Die Standseiten zu den Besuchergängen müssen
transparent und offen gestaltet werden. Je Stand-
seite zu den Besuchergängen dürfen 30% der Stand-
länge mit geschlossenen Bauelementen bebaut
werden. Die endgültige Entscheidung darüber, ob
die geschlossenen Bauelemente dem gewünschten
offenen Standbaukonzept der Veranstaltung ent-
sprechen, trifft die TEM Festival GmbH nach Erhalt
der Standbauunterlagen.
Vor Errichtung des Standes hat sich der Sponsor im Vor-
feld über den Standort und besondere Einrichtungs-
anordnungen eigenständig bei dem Veranstalter /
der TEM Festival GmbH zu erkundigen. Der Aufbau
der Stände ist innerhalb der bekannt gegebenen
Zeiten abzuschließen. Im Falle einer Nichteinhal-
tung der Zeiten behält sich der Veranstalter vor, die
Flächen anderweitig zu vergeben, wobei der Spon-
sor kein Recht auf eine Kostenrückerstattung hat.
Gänge, Fluchtwege, Notbeleuchtung, Feuerlösch-
anlagen und Feueralarme dürfen nicht verdeckt
oder abgehängt werden.
Fußböden und Wände der Räumlichkeiten, die ge-
mieteten Stände und Ausstellungseinrichtungen
sind sorgsam zu behandeln und in ordnungsgemä-
ßem Zustand zurück zu lassen.
Der Sponsor haftet für die durch ihn entstandenen
Schäden. Das Einschlagen von Nägeln oder Haken
in die Wände, das Verlegen von eigenen Leitungen
in der Messehalle sowie das Anbohren oder Ein-
schneiden gemieteter Standwände ist nicht gestat-
tet. Für die Reinigung der Stände hat der Sponsor zu
sorgen.
Es ist gestattet, von den Decken der Ausstellungs-
räumlichkeiten Standkonstruktionen durch die
Vertragspartner des Veranstalters abhängen zu las-
sen. Der Sponsor oder seine ausführenden Vertrags-
partner haben sich dazu rechtzeitig (vor Ablauf der
Fristen) über die technischen Gegebenheiten des
Veranstaltungsortes zu informieren. Vorbauten
oder Überbauten über die zugewiesene Ausstel-
lungsfläche hinaus sind untersagt. Firmenschilder
dürfen nicht über die Standgrenze hinausragen.
Jederzeit, auch während des Auf- und Abbaues, ist
auf strengste Einhaltung aller polizeilichen oder
sonstigen behördlichen Vorschriften zu achten.
Benötigte Stromanschlüsse für den Stand werden
durch den Sponsor eigenverantwortlich bei der
TEM Festival GmbH bestellt. Zusatzanschlüsse kön-
nen nur direkt beim Veranstalter bestellt und durch
das von ihm beauftragte Personal eingerichtet wer-
den. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die
durch Störungen der unberechtigten Zuführung
von Elektrizität und dergleichen entstehen.
Die Versorgung der Ausstellungsstände erfolgt in
der Regel über Bodenkanäle und über Flur. In den
Räumlichkeiten der Veranstaltung existiert kein ge-
ständerter doppelter Boden, diese Gegebenheiten
sind bei der Planung der Ausstellungsstände drin-
gend zu beachten.
Die Versorgungseinrichtungen wie Bodentanks
oder Schaltschränke sind jeder Zeit für den Zugriff
zugänglich zu halten.
Der Sponsor akzeptiert die Sicherheitsbestimmungen
des TÜV und ähnlicher Institutionen. Die Benutzung
der Ausstellungsräume ist nur während der angege-
benen Öffnungszeiten der Ausstellung gestattet.
Während der Pausen ist es den Ausstellern un-
tersagt, lautstarke Darbietungen und musikali-
sche Aktionen durchzuführen. Die Lautstärke darf
grundsätzlich 75bd(A) an der Standgrenze nicht
überschreiten, Sondergenehmigungen werden
nicht erteilt. Sollte die Lautstärke nachweislich
überschritten werden, so behält sich der Veran-
stalter entsprechende Schritte (z.B. Unterbrechung
der Stromzufuhr des jeweiligen Standes) gegen das
jeweilige Unternehmen vor. Es handelt sich hierbei
um eine wissenschaftliche Veranstaltung, die den
Besuchern der Ausstellung die Möglichkeit geben
soll, sich sachlich zu informieren.
Alle ausstellenden Firmen, welche ein Unterhal-
tungsprogramm an ihrem Stand planen sind ange-
halten, eine kurze inhaltliche Beschreibung der ge-
planten Aktivitäten am Stand während der Tagung
bei K.I.T. Group GmbH einzureichen.
d. Verstoß gegen die Allgemeinen Ausstellungsbedin-
gungen:
Verstößt der Sponsor schuldhaft gegen die genann-
ten Vorschriften (§3, Ziffer 1-3), kann der Veranstal-
ter nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstra-
fe in Höhe von 500,00 Euro/ 1.000,00 Euro je Tag
und Verstoß geltend machen. Sofern der Sponsor
nach erfolgter Abmahnung und Verhängung ei-
ner Vertragsstrafe weiterhin gegen die Vorschrif-
ten der Ziffern 1-3 verstößt, kann der Veranstalter
den Sponsor von der weiteren Teilnahme an der
Ausstellung ausschließen bzw. weitere geeignete
Maßnahmen ergreifen, die zur Einhaltung der all-
gemeinen Ausstellungsbedingungen notwendig
sind, ohne dass der Sponsor gegen den Veranstalter
Ansprüche geltend machen kann. Den Weisungen
des Veranstalters, seiner Beauftragten und Vertre-
tern ist Folge zu leisten.
6. Technische Richtliniena. Mit Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen erkennt der Auftraggeber die allgemei-
nen Bedingungen und Regelungen des Veranstal-
ters, des Tagungsortes und der Zulieferer sowie die
technischen Richtlinien und örtlichen Sicherheits-
vorschriften an. Detaillierte technische Richtlinien
enthält das Ausstellerhandbuch. Dem Auftragge-
ber wird empfohlen, sich an den Veranstalter zu
wenden, um sicherzustellen, dass er alle Vorschrif-
ten des Tagungsortes und der Zulieferer einhält.
b. Der Auftraggeber hat alle Regelungen und Be-
dingungen bezüglich explosiver und schädlicher,
feuer- oder sonst gefährlicher Materialien der
örtlichen Behörden und anderer Körperschaften
öffentlichen Rechts einzuhalten. Materialien / Aus-
stellungsgegenstände, die von den Behörden oder
dem Veranstalter nicht genehmigt worden sind,
sind vom Tagungsort zu entfernen.
c. Alle entflammbaren Materialien müssen alle ge-
setzlichen und örtlichen Vorschriften sowie die
Anforderungen, denen die Ausstellung gegebenen-
falls unterliegt, wirksam erfüllen. Drapierungen
und Vorhänge müssen mindestens 150 mm über
dem Fußboden enden. Verpackungsmaterial oder
leere Kartons dürfen nicht am Stand gelagert wer-
den. Feuermeldestellen sind jederzeit beräumt zu
halten. Der Auftraggeber hat allen angemessenen
Anweisungen der örtlichen Behörden, des Brand-
meisters und/oder des Veranstalters zur Feuerver-
meidung Folge zu leisten.
d. Die Sicherheit liegt im ausschließlichen Verantwor-
tungsbereich des Veranstalters, allerdings kann er für
gegebenenfalls erlittene Verluste bzw. Schäden keine
Haftung übernehmen. Der Auftraggeber und seine
Angestellten haben jederzeit während der Tagung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
am Tagungsort und in allen anderen Bereichen, die
unter der alleinigen Aufsicht des Veranstalters lie-
gen, die Tagungs-Namensschilder zu tragen.
§ 5Zahlungsweise/Zahlungsmethoden
Alle im Sponsoren- und/oder Ausstellerhandbuch
bzw. ESOS® aufgeführten Beträge verstehen sich aus-
schließlich Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer
der Tagung.
a. Zahlungen sind innerhalb Fälligkeit zu 100% leis-
ten. Geht die Zahlung nicht innerhalb Fälligkeit ein,
wird die Teilnahme des Auftraggebers storniert. Es
liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers,
den Veranstalter über Probleme bei Bestellungen
zu informieren und die ausgestellte Rechnung vor
dem Ende der Tagung auf Richtigkeit zu prüfen.
b. Wird mehr Ausstellungsfläche und/oder werden
mehr Sponsoring-Positionen als ursprünglich be-
antragt benötigt und während der Veranstaltung
zur Verfügung gestellt, ist der zusätzlich fällige Be-
trag sofort zu zahlen.
c. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberwei-
sung und in EUR (€) zu leisten. Bankgebühren
sind vom Überweisenden im Voraus zu zahlen, die
Haftung liegt beim Zahlungsempfänger. Bitte ver-
wenden Sie die im Sponsoren- und/oder Ausstel-
lerhandbuch, ESOS® und/oder auf der Rechnung
ausgewiesene Bankverbindung.
d. Bitte geben Sie auf allen Überweisungen als Betreff
„2020“, Ihre Firma und die Rechnungsnummer an.
e. Für jede nach Ablauf der Zahlungsfrist versandte
Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 EUR
berechnet. Der Veranstalter behält sich jedoch die
Geltendmachung weiterer wegen Verzug entstan-
dener Schadensersatzansprüche vor. Der Auftrag-
geber hat das Recht nachzuweisen, dass durch den
Verzug ein geringerer finanzieller Schaden entstan-
den ist.
f. Ist der Auftraggeber mit Zahlungen im Verzug,
ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen zu
verlangen. Der Verzugszinssatz kann höher sein,
sofern der Veranstalter eine höhere Zinsbelastung
nachweisen kann.
§ 6Stornierung und Reduzierung von Buchungen
a. Stornierungen sind schriftlich an den Veranstalter
zu senden. Eine Kündigung der Buchung gilt als
ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie per Einschreiben
übersandt wird.
b. Kündigt der Auftraggeber aus anderen Gründen
als Säumnis, Verletzung der Sorgfalt oder Zuwi-
derhandlung, hat der Auftraggeber alle zahlbaren
Kosten für die Posten, die Bestandteil der Buchung
sind, zu tragen. Dem Veranstalter sind alle bis zum
Datum der Kündigung im Zusammenhang mit der
Planung der Tagung entstandenen Auslagen so-
wie alle vorhersehbaren unvermeidlichen Kosten,
die aus der Kündigung des Auftraggebers oder der
Sponsoring-Tätigkeit des Auftraggebers resultieren
könnten, zu erstatten.
c. Die Stornierungsgebühren berechnen sich wie folgt:
Stornierung bis 29. November 2019:
....................................................................50% der Gesamtsumme
Stornierung nach dem 30. November 2019:
.................................................................100% der Gesamtsumme
d. Erscheint der Auftraggeber ohne triftigen Grund
nicht zur Tagung und werden die angeforderten
Leistungen nicht benötigt, ist der Auftraggeber
dennoch verpflichtet, den Betrag gemäß der Stor-
nierungsbestimmungen zu bezahlen.
e. Wünschen Gold- oder Silber-Sponsoren die Stor-
nierung einzelner Posten ihrer Gesamtbestellung,
ist der Mindestzahlbetrag der jeweiligen Sponsoren-
Gruppe einzuhalten. Stornierungen innerhalb einer
bestimmten Sponsorengruppe unterliegen ebenfalls
den oben genannten Stornierungsbestimmungen.
f. Möchte der Auftraggeber seine Fläche und/oder
Sponsoring-Positionen an eine andere Organisation
veräußern, kann dies erst nach Billigung des neu-
en Auftraggebers durch den Veranstalter erfolgen.
Nach Billigung des neuen Auftraggebers ist vom
ursprünglichen Auftraggeber eine Verwaltungsge-
bühr in Höhe von 10 % zu entrichten.
§ 7Haftung/Schadensersatz
a. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
des Sponsors richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
vereinbart ist.
b. Ansprüche des Sponsors gegen den Veranstalter
auf Schadensersatz wegen vertraglicher und/oder
deliktischer Ansprüche sind ausgeschlossen soweit
gesetzlich zulässig. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonsti-
ge Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters
steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-
lungsgehilfen gleich.
c. Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht von
ihm zu vertretenden außerordentlichen Gründen
berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu
verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder
teilweise zu schließen oder abzusagen. Der Spon-
sor hat in solchen begründeten Ausnahmefällen,
insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Aufla-
gen oder gesetzlicher Verbote, weder Anspruch auf
Minderung des Vertragspreises, noch auf Schadens-
ersatz.
d. Für den Fall des Ausfalles der Veranstaltung aus
vorgenannten Gründen beschränkt sich die Rück-
erstattung des Vertragspreises auf das, was seitens
des Veranstalters noch nicht verbraucht ist bzw. auf
das, was der Veranstalter als Surrogat von Dritten
erhalten hat. Die insoweit noch verfügbaren Mittel
werden unter den Sponsoren anteilig aufgeteilt.
Gleiches gilt für den teilweisen Ausfall der Veran-
staltung.
e. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das
Recht vor, die Veranstaltung innerhalb eines Jahres
nach dem vertraglich festgelegten Veranstaltungs-
termin zu gleichen Konditionen nachzuholen. In die-
sem Fall besteht weder ein Anspruch des Sponsors
auf Rücktritt bzw. Kündigung des Vertrages, noch auf
Minderung bzw. Rückzahlung der Vergütung.
Ein Schadensersatzanspruch des Sponsors ist auch
in diesem Fall nur insoweit gegeben, als dem Ver-
anstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit am Ausfall der
Veranstaltung zu Last fällt.
g. Die Ansprüche des Sponsors aus dem Vertrag we-
gen Verletzung einer sich aus diesem ergebenen
Pflichten sowie Ansprüche auf Schadensersatz
verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist
beginnt spätestens mit dem ersten Tag des auf den
Schlusstag der jeweiligen Veranstaltung folgenden
Monats.
h. Der Sponsor haftet für sämtliche Schäden, die
durch ihn, seine Bediensteten, seine Beauftragten
oder seine Besucher verursacht werden. Es wird
dem Sponsor empfohlen, für die von ihm einge-
brachten Ausstellungsstücke bzw. im Rahmen der
Durchführung eines Firmensymposiums eine an-
gemessene Versicherung abzuschließen. Der Ver-
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Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen
mieter / Veranstalter übernimmt keine Haftung
für Schäden, die nicht aufgrund vorsätzlicher oder
grober Fahrlässigkeit durch ihn entstanden sind.
§ 8Geltendes Recht
Auf das zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter
bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich
Deutsches Recht Anwendung.
§ 9Schriftform / Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen wor-
den. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Ver-
trag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schrift-
lichen Bestätigung. Dies gilt auch für Vereinbarungen
über die Schriftform selbst. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam und/
oder, undurchführbar und/oder lückenhaft sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleich-
wohl wirksam. In einem solchen Fall werden die Ver-
tragspartner die unwirksame und/oder undurchführ-
bare Bestimmung durch eine Regelung ersetzen bzw.
ausfüllen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck ent-
spricht. Dieses gilt ebenso für etwaige Vertragslücken.
§ 10Gerichtsstand
Soweit es sich bei dem Sponsor um einen Kaufmann
handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Copyright ©
Der Inhalt dieses Konzeptes unterliegt dem Urheberrecht. Ohne vorherige Zu-stimmung des Autors ist die Kopie, teilweise Kopie, Veröffentlichung, Bearbei-tung, Übersetzung oder anderweitige Verwendung untersagt. Mit der Weiterga-be, Versendung und Weiterleitung dieses Konzeptes übergibt der Autor keine Urheberrechte an den oder die Empfänger.
K.I.T. Group GmbHAssociation & Conference ManagementKurfürstendamm 7110709 Berlin
Tel.: +49 30 24603-0Fax.: +49 30 24603-200www.kit-group.org
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Grußwort
Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitBis bald in Hannover!
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Hannover
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