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„Herzlich Willkommen!“
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INFOTALK Herbst 2004
11. November 2004 Schloss Wilhelminenberg
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Themenübersicht :
Steuer-TIPPS zum Jahreswechsel
Steuerrecht: Aktuelles
Steuerreformen 2004 und 2005
Rechtsformwahl und Bilanzpolitik
Gastvortrag Hr. Zak: „Risk – Management“
Gastvortrag Hr. Waska: „Internet – Gefahren“
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Steuer - TIPPS
zum Jahreswechsel
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Investitionen:
Halbjahresabschreibungen: Inbetriebnahme noch vor dem
31.12.2004
Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Bezahlen bzw. Kassieren von
Rechnungen je nach Bedarf vor oder nach dem Jahres-
wechsel
Investitionszuwachsprämie Kauf von ungebrauchtem,
körperlichem, abnutzbarem Anlagevermögen (AfA) noch vor
dem 31.12.2004, wenn die Investitionen 2004 höher sind als
im Schnitt der letzten 3 Jahre (optimal: Neugründer)
Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
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Spenden…
…aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen
( Liste des BMF) sind steuerlich absetzbar (bis max. 10%
des Gewinns im Jahr 2003)
Lehrlingsprämie:
Wer heuer noch Lehrlinge einstellt Anspruch auf
steuerfreie EUR 1.000 Lehrlingsausbildungsprämie vom
Finanzamt
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Topf-Sonderausgaben:
insb. Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie
Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung können
bis zu einem Betrag von EUR 2.920 geltend gemacht werden
(Alleinerzieher bzw. –verdiener: EUR 5.840, ab 3 Kindern:
weitere Erhöhung um EUR 1.460)
davon mindert ¼ die Einkommensteuer
Ab einem Jahreseinkommen von EUR 36.400 vermindert sich
dieser absetzbare Betrag – ab EUR 50.900 stehen überhaupt
keine Topf-Sonderausgaben mehr zu
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Sonstige Sonderausgaben:
Kosten für einen Internetzugang mittels Breitband (ADSL)
können noch bis 31.12.2004 geltend gemacht werden
(Anschlussgebühr: bis EUR 50, laufende Grundentgelte: bis
EUR 40)
Kirchenbeiträge: bis EUR 75 (ab 2005: bis EUR 100)
Unbeschränkt absetzbar: Nachkäufe von Pensions-
versicherungszeiten, freiwillige Weiterversicherung
bestimmte Kaufpreisrenten und Steuerberatungskosten
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Spar-Prämien:
Aktiv Erwerbstätige, die 2004 mindestens EUR 1.901 in die
staatlich geförderte Zukunftsvorsorge einzahlen, erhalten
die 9%ige Prämie (höchstens EUR 171)
Bausparen: für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag
im Jahr 2004 von EUR 1.000 gibt es die staatliche Prämie
von EUR 35
Aufbewahrungspflicht…
…endet für Bücher und Aufzeichnungen für 1997
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Mitarbeiter-Motivation: Personalkosten sind für Unternehmer
Betriebsausgaben - Durch eine optimale Gestaltung hat der
Arbeitgeber zwar keine höheren Betriebsausgaben, beim
Dienstnehmer kann aber eine günstigere Besteuerung erreicht
werden:
Ausnutzung des Jahressechstels mit 6% Lohnsteuer
(Überstundenvergütungen, Zulagen, Diensterfindungen..)
Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung, die
ein Arbeitgeber für alle Dienstnehmer(gruppen) leistet, sind
bis EUR 300 pro Jahr und Arbeitnehmer lohnsteuerfrei
Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
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Weihnachtsgeschenke: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
sind bis jährlich EUR 186 lohnsteuer- und sozialversiche-
rungsfrei (Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig)
Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gibt es pro
Arbeitnehmer pro Jahr einen Steuerfreibetrag von EUR 365
(Weihnachtsfeiern etc..)
Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
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TIPPS für Arbeitnehmer:
Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage im
Jahr 2001: Rückerstattung von Kranken- (4%) und
Pensionsversicherungsbeiträgen (11,4%) bis 31.12.2004
Auch die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 1999 endet
mit 31.12.2004
Werbungskosten: müssen noch heuer gezahlt werden, wenn
sie 2004 genützt werden sollen: z.B. Fortbildungskosten
(Seminare), Telefonspesen, Fachliteratur in Form von
Vorauszahlungen besteht ein Gestaltungspotenzial!
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TIPPS für Arbeitnehmer:
ab 2004 sind auch Studienbeiträge für ein ordentliches
Universitätsstudium als Werbungskosten absetzbar
(bisher nur FH-Studium)!
TIPP: Interessant für „Sprösslinge“ von Familien-
unternehmen..
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Steuerrecht:
Aktuelles
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„Luxustangente“ für PKW:
Für PKW hat die Finanzverwaltung „Luxusgrenzen“ fest-
gelegt: 1991 bis 2001: ATS 467.000, ab 2002: EUR 34.000
Der UFS Salzburg hat kürzlich entschieden, dass diese
Grenzen gem. dem Verbraucherpreisindex anzupassen sind:
2000: EUR 38.300, 2001: EUR 39.000, 2002: EUR 39.700,
2003: 40.300
Das Finanzministerium hat bereits angekündigt, die
valorisierten Werte nicht anzuerkennen ein VwGH-
Urteil ist zu erwarten..
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„Essensbons“ für Mitarbeiter:
Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber zur
Verköstigung seiner Dienstnehmer gewährt, sind von der
Lohnsteuer befreit. Da eine Werkskantine oft nicht möglich
ist Möglichkeit Essensgutscheine auszugeben:
Beliebige Essensbons (Supermärkte, Fast-Food): bis tägl.
EUR 1,10 (=EUR 24,20 im Monat)
Wenn Gutscheine nur in einem Gasthaus unmittelbar in der
Nähe eingelöst werden können bis tägl. EUR 4,49
(=EUR 96,80 im Monat)
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Bewirtung von Geschäftsfreunden:
Weist ein Unternehmer nach, dass die Bewirtung eines
Geschäftsfreundes einen eindeutigen Werbezweck erfüllt
(„Produkt- oder Leistungsinformation“) und beruflich
veranlasst ist:
Vorsteuer zur Gänze abziehbar
Nettobeträge können zu 50% als Betriebsausgabe
geltend gemacht werden
ACHTUNG: Dokumentation ist entscheidend (siehe Anlage)
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Umsatzsteuerpflicht für Werbegeschenke:
Entnimmt ein Unternehmer Gegenstände, die er mit Vor-
steuerabzug erworben hat, aus seinem Unternehmen, um
sie einem Dritten unentgeltlich zukommen zu lassen
(Werbe-geschenke, Verkaufsförderungen, Imagepflege,
Preisaus-schreiben):
umsatzsteuerpflichtiger Tatbestand
Ausnahme: Geschenke von geringem Wert (bis ca. netto
EUR 40 pro Jahr), Warenmuster des Unternehmens bzw.
wenn ein Zusammenhang mit der Leistung besteht
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Umsatzsteuer und die neuen EU-Mitgliedstaaten:
Die Regelungen über Lieferungen und sonstige Leistungen
innerhalb des Binnenmarkts sind auf die mit 1. Mai 2004 der
EU beigetretenen Staaten auszudehnen:
Warenlieferungen in die neuen Mitgliedstaaten können als
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt
werden, wenn auf der Rechnung des liefernden Unter-
nehmers die UID-Nummer des Kunden angeführt ist:
UID-Nummern können im Internet überprüft werden – eine
erste Prüfung kann anhand folgender Tabelle erfolgen:
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Steuerrecht: Aktuelles
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Steuerrecht: Aktuelles
“GmbH light“ auch bald in Österreich?
Die Niederlassungsfreiheit in der EU führt zunehmend dazu,
dass sich (EU)ausländische Kapitalgesellschaften in Öster-
reich ansiedeln, die in ihrer Heimat kein verpflichtendes
Mindest-Kapital aufweisen müssen
Es gibt Tendenzen in anderen Staaten (Frankreich, Spanien,
Niederlande), Kapitalgesellschaften praktisch ohne Kapital-
erfordernissen zuzulassen Problem: Gläubigerschutz!
Die Entwicklung in Österreich bleibt abzuwarten..
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Steuerreformen
2004 und 2005
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Elektronische Steuererklärungen:
Verpflichtende elektronische Einreichung: Umsatz in 2003
über EUR 100.000 + Internetanschluss bzw. bei Vertretung
durch Steuerberater
ACHTUNG - inhaltliche Neuerungen:
Kennzahlen aus dem Rechnungswesen eines
Unternehmers sind mit den Abgabenerklärungen
mitzuschicken! Veranlagung 2004: keine Ausnahmen mehr!
Steuerreformen 2004 und 2005:
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Steuerreformen 2004 und 2005:
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne:
Anwendungsbereich: gewerbetreibende Bilanzierer (auch
OHG, KG)
nicht anwendbar: Kapitalgesellschaften (GmbH), Freiberuf-
ler (Ärzte, Rechtsanwälte, Zivilingenieure), Einnahmen-
Ausgaben-Rechner
nicht entnommener Gewinn (Anstieg des Eigenkapitals)
wird bis zu einer Höhe von EUR 100.000 nur mit dem
halben Durchschnittssteuersatz besteuert!
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Einkommensteuer ab 2005 (Tarifvergleich):
Steuerreformen 2004 und 2005:
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Körperschaftsteuer ab 2005: Senkung von 34% auf 25% !
Steuerreformen 2004 und 2005:
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Rechtsformwahl und
Bilanzpolitik
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Körperschaftsteuer ab 2005:
Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34%
auf 25% sollten bestehende GmbHs im Rahmen ihrer
Bilanzpolitik Gewinne ins Jahr 2005 zu verlagern
9% Steuerersparnis: Vorziehen von Investitionen
(Investitionszuwachsprämie!), Rückstellungen
TIPP: Gewinnträchtige Einzelunternehmen und Personen-
gesellschaften sollten bei konstanten zukünftigen Gewinnen
eine Umgründung in eine Kapitalgesellschaft erwägen
Rechtsform wird immer entscheidender!
Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:
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Körperschaftsteuer ab 2005:
Geschäftsführerbezüge / Gewinnausschüttungen:
Durch die Senkung der Steuerbelastung bei der GmbH sind
letztlich auch Gewinnausschüttungen geringer belastet
Geschäftsführergehalt sollte in der Regel EUR 51.000
im Jahr nicht überschreiten
Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:
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Einkommensteuer ab 2005:
„Splitting“ bei Familieneinkommen:
2004: Steuerpflicht für Selbständige beginnt ab ca.
EUR 8.900; ab 2005: Steuerpflicht beginnt ab EUR 10.000
Berücksichtigen bei Gesellschaftsverträgen (Voraus-
gewinne)
Berücksichtigen: Leistungsbeziehungen im
Familienverband
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Danke, dass Sie da sind!
Danke für Ihre Beiträge!
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GmbH): „Beitrag zur Unternehmensfitneß“
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und die Gefahren für Ihr Unternehmen“
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