2018-10-17 kreta promo programm - rv-touristik.de · entwickelt und bietet sich per-fekt für eine...
Post on 25-Aug-2019
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PromotionTour KRETA GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN
VOM 17. BIS 21. OKTOBER 2018
WIR GEHEN WIEDER AUF REISEN
Wir laden Sie wieder ein, für Ihre Mit-glieder und Kunden auf Entdeckungsreise zu gehen! Auf dieser PromotionTour lernen Sie das
Baltikum, ein spannendes Reiseziel für
eine Ihrer nächsten Bankreisen, kennen.
Dabei erfahren und erleben Sie nicht nur
authentisch die Destination, sondern
haben auch die Möglichkeit zum vielge-
schätzten Erfahrungsaustausch mit Kolle-
gen.
Lassen Sie uns gemeinsam die Welt ent-decken und Ihre Kunden begeistern!
UNSER REISEPROGRAMM
1. Tag: Flug nach Kreta (A) Anreise nach Heraklion. Nach
Ankunft Begrüßung durch eine
örtliche Assistenz und Transfer
zu unserem ersten Hotel. Das
Astir Beach Hotel liegt an der
Nordküste, nur 18 Km von Her-
aklion entfernt, an einem Strand
in der Gegend von Gouves.
Gemeinsames Abendessen im
Hotel. (2 ÜN)
2. Tag: Knossos – Archanes (F, A) Wir starten mit einem der Höhe-
punkte Kretas in die Reise! Heute
lernen wir das legendäre Laby-rinth von König Minos kennen,
die 4000 Jahre alte Palastanlage von Knossos. Wenn die Insel
Kreta gemeinhin als die Wiege
der europäischen Kultur be-
zeichnet wird, haben wir hier die
Begründung für diese Aussage.
Die erstaunlichen Fähigkeiten
der Minoer in Architektur,
Handwerk und Kunst sind an-
hand der Funde auf Kreta belegt.
Wir erleben die erste europäi-
sche Hochkultur „zum Anfassen”
hautnah in den Ausgrabungen
von Knossos und beim Besuch des umfangreichen Archäologi-schen Museums in Heraklion.
Unsere Reiseleitung vermittelt
uns ein eindrucksvolles Bild der
Lebensweise der Minoer. Im
Anschluss fahren in das liebliche
Weinanbaugebiet von Archanes und Peza, wo die ländliche Be-
völkerung noch ihrer ursprüngli-
chen Lebensweise scheinbar
unberührt und entspannt nach-
geht. Die hier produzierten
Weine sind weltbekannt. Wir
können bei einer Weinprobe
köstliche Tropfen probieren.
Gemeinsames Abendessen im
Hotel.
3. Tag: Kloster Arkadi –
Rethymnon – Chania (F, A)
Auf der Panoramaküstenstraße
geht es heute in den wilden,
faszinierenden Westen Kretas.
Unsere erste Station ist das
Kloster Arkadi, das auf einem
Ausläufer des Ida-Gebirges liegt.
Der kurvenreiche Weg dorthin ist
gesäumt von den ältesten Oli-
venbäumen der Insel. Arkadi, in
dem sich vor ca. 120 Jahren
erbitterte Kämpfe der Griechen
gegen die damals auf Kreta
herrschenden Osmanen abspiel-
ten, ist heute das Nationalheilig-
tum der Kreter und Symbol ihres
unbeugsamen Freiheitswillens.
Nach einem Rundgang können
wir eine Pause in der maleri-
schen Altstadt von Rethymnon
einlegen. Minarette und Mo-
scheen, türkische Villen und eine
riesige venezianische Festung am
Meer prägen das Stadtbild. Für
viele von uns wird sicherlich der
Besuch von Chania der Höhe-
punkt sein, da diese Stadt nicht
zu Unrecht als Kretas schönste
Stadt beschrieben wird. Hier, in
der alten Hauptstadt Kretas,
haben wir etwas Freizeit für
einen Bummel in den engen
Gassen oder am entzückenden
venezianischen Hafen oder für
den Besuch der großen Markt-
halle mit vielen Köstlichkeiten.
Abends beziehen wir unsere
zweite Unterkunft, das Hotel
Hersonissos Maris, ca. 25 km
westlich von Heraklion gelegen.
4. Tag: An die Südküste (F, A)
Nach dem Frühstück unterneh-
men wir einen Ausflug an die
Südküste Kretas. Wir sehen die
wundervolle kretische Land-
schaft und lernen weitere wich-
tige kulturelle Stätten kennen.
An der Flanke des mächtigen Ida
– Massivs fahren wir durch das
Weinanbaugebiet südlich von
Heraklion über einen Gebirgs-
ausläufer in die weite, fruchtbare
Messara – Tiefebene. Hier besu-
chen wir gut erhaltene Bauwerke
des antiken Gortys, das zur
Römerzeit Hauptstadt von Kreta
und Kyrenaika war. Weiter geht
es zur Ausgrabungsstätte
Phaistos, die auf einem Hügel
liegt und einen einzigartigen
Blick auf die Gebirge ringsum
bietet. Phaistos war der Palast
des Minos-Bruders Rhada-
manthys, zwar etwas kleiner als
Knossos, an politischer Bedeu-
tung aber so gut wie ebenbürtig.
Das Fischerdorf Matala hat sich
in den letzten Jahren zu einem
beliebten kleinen Ferienort
KRETA WILLKOMMEN AUF DER SONNEN-INSEL
Die größte und südlichste Insel Griechenlands lockt mit angenehmen Klima, unzähligen Buchten, landschaftlich imposanten Bergen, wildro-
mantischen Schluchten, weiten Hochebenen und fruchtbaren Tälern mit Wein-, Oliven- und Orangenbäumen. Während der Reise können wir
„Sonne und Meer“ ausgiebig am Strand oder Hotelpool genießen. Berühmt ist die kretische Küche neben den typischen Gemüse- und Fleisch-
gerichten natürlich aufgrund der Insellage für seine frischen und vorzüglichen Fischgerichte. Stoßen wir mit einem Glas kretischen Wein auf
einen erholsamen wie abwechslungsreichen Urlaub auf der Sonneninsel an.
entwickelt und bietet sich per-
fekt für eine ausgedehnte Mit-
tagspause an. Nach dem griechi-
schen Mythos soll dort Zeus in
Stiergestalt mit der von ihm
entführten phönizischen Prinzes-
sin Europa an Land gegangen
sein. Mit vielen neuen Eindrü-
cken kehren wir zurück ins Hotel.
5. Tag: Rückflug nach Deutsch-
land (F)
Transfer zum Flughafen und
Rückflug nach Deutschland.
(F= Frühstück, A= Abendessen)
Programmänderungen, insbesondere
in der Reihenfolge des Ablaufes,
vorbehalten.
An- und Abreisetag dienen aus-
schließlich zur Erbringung der Beför-
derungsleistung.
IHRE LEISTUNGEN:
� Flug mit Condor oder Partner
Airline von Frankfurt/ Mün-
chen/ Düsseldorf/ Hannover –
Heraklion und zurück
� Aktuelle Flughafensteuern
und –gebühren inkl. aktuel-
lem Kerosinzuschlag (Stand
April 2018)
� 4 Übernachtungen in Hotels
der guten Mittelklasse
� Unterbringung in Doppel-
zimmern mit Bad oder Du-
sche/WC
� Halbpension im Hotel
� Ausflüge und Transfers lt.
Programm
� Eintrittsgelder lt. Programm
(Kloster Arkadi, Gortys, Knossos,
Phaistos)
� RV-Storno- & Reiseschutz – OHNE Selbstbehalt & zum
Vorzugspreis *) Reiserücktrittskostenversiche-rung, Reisabbruchversicherung,
Reise-Unfallversicherung, Reise-krankenversicherung, Notfall-
Versicherung, Reisegepäck-Versicherung - alle Versicherun-gen ohne Selbstbehalt
oder nur RV-Reiserücktritt mit 20% Selbstbehalt*) Reiserücktrittskostenversiche-rung mit 20 % Selbstbehalt
� Örtliche, deutschsprechende
Reiseleitung
� Reiseliteratur
� Reisebegleitung durch die RV
Touristik GmbH
Die Kundengelder sind bei der R+V
Versicherung abgesichert.
*) Mit Buchung der Reise treten Sie
in einen Gruppenversicherungsver-trag zwischen RV Touristik und der Hanse Merkur Reiseversicherung AG
ein, da Ihre Reise eine obligatorische Versicherung (Storno- & Reiseschutz oder nur Reiserücktritt) enthält. Die
Versicherung ist ein fester Bestand-teil der Buchung, kann aber auf
ausdrücklichen Wunsch abgewählt werden. Wir empfehlen den RV-Storno- & Reiseschutz.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Griechen-
land einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, der auf Wunsch
den Einreisebehörden vorzulegen ist. Jeder Reiseteilnehmer ist für
die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen
selbst verantwortlich.
Klima und Kleidung:
Kreta hat mediterranes Klima, d.h. heiße Sommer und milde Winter.
Die Nächte können jedoch vor allem im Frühjahr und Herbst recht
kühl sein. Auch kurze Regenschauer können im Herbst nicht ausge-
schlossen werden. Die Tagestemperaturen liegen im April/Mai und
September durchschnittlich zwischen 21 – 24 Grad. Die Mitnahme
von Übergangskleidung sowie eine Jacke für den Abend, evtl. Regen-
schutz sowie Badesachen werden empfohlen.
Gesundheit und Impfungen:
Grundsätzlich sollten die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impf-
kalender des Robert-Koch-Institutes überprüft und ggf. aufgefrischt
werden. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Hausarzt.
Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.fit-for-travel.de.
Reisebedingungen:
Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Weitere Hinweise
erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land,
um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen – genießen Sie es
und vergleichen Sie bitte nicht alles mit den Verhältnissen in Deutsch-
land.
Zahlung des Reisepreises:
Der Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Eine Kreditkarten-
zahlung ist nicht möglich.
Reiserücktritt:
Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zu-
rücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Per-
son vom Gesamtpreis fällig:
bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250 EUR
ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises; ab 14. bis
einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises; ab 7. bis ein-
schließlich 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises; am Abreise-
tag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises.
Bitte beachten Sie: Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen
dem Zeitpunkt der Drucklegung (April 2018). Eine Nachbelastung
eventueller Erhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien
müssen wir uns vorbehalten.
Die Angaben im Leistungsteil geben den Versicherungsschutz nur
zum Teil wieder. Die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und
Tarifbeschreibungen finden Sie unter
www.rv-touristik.de/versicherung/bedingungen.
Ombudsmann: Sollten Sie mit einer Versicherungsleistung nicht zufrieden sein,
wenden Sie sich bitte direkt an die HanseMerkur. Weitere Schlich-
tungsversuche können im Anschluss an folgende Schlichtungs- und
Beschwerdestellen gerichtet werden: Versicherungsombudsmann
e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000, E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
WICHTIGE HINWEISE:
AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: REISEVERANSTALTER:
Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH
Amalienstraße 9b-11
80333 München
Andrea Oppenheimer
Telefon: 089 / 2868 4818
E-Mail: a.oppenheimer@rv-touristik.de
sowie unserer Niederlassung in Leipzig unter 0341 / 96 2791 10.
RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN
TOURISTIK GmbH
Amalienstraße 9b-11
D-80333 München
www.rv-touristik.de
REISEPREIS PRO BANKMITARBEITER im Doppelzimmer:
mit RV-Storno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt 534 EUR
mit nur RV-Reiserücktritt mit 20% Selbstbehalt 498 EUR
REISEPREIS PRO BANKMITARBEITER im Einzelzimmer:
mit RV-Storno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt 623 EUR
mit nur RV-Reiserücktritt mit 20% Selbstbehalt 587 EUR
REISEPREIS PRO BEGLEITPERSON im Doppelzimmer:
mit RV-Storno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt 685 EUR
mit nur RV-Reiserücktritt mit 20% Selbstbehalt 649 EUR
Mindestteilnehmerzahl 21 Personen*
*) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das
Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN
TOURISTIK GmbH
Amalienstraße 9b-11
D-80333 München
www.rv-touristik.de
GEPLANTE FLUGZEITEN: (VORBEHALTLICH FLUGZEITENÄNDERUNG)
MIT CONDOR (DE) ODER PARTNERAIRLINE
AB/BIS MÜNCHEN
17.10.2019 ab München 16:10 Uhr an Heraklion 20:00 Uhr DE 1600
21.10.2019 ab Heraklion 21:20 Uhr an München 23:10 Uhr DE 1601
AB/BIS FRANKFURT
17.10.2019 ab Frankfurt 13:35 Uhr an Heraklion 17:35 Uhr DE 1662
21.10.2019 ab Heraklion 20:15 Uhr an Frankfurt 22:35 Uhr DE 1663
AB/BIS DÜSSELDORF – FLUG DURCHGEFÜHRT VON THOMAS COOK AVIATION
17.10.2019 Ab Düsseldorf 06:05 Uhr an Heraklion 10:20 Uhr DE 1616
21.10.2019 ab Heraklion 11:45 Uhr an Düsseldorf 14:20 Uhr DE 1617
AB/BIS HANNOVER – FLUG DURCHGEFÜHRT VON THOMAS COOK AIRLINES
17.10.2019 Ab Hannover 15:15 Uhr an Heraklion 19:30 Uhr DE 1692
21.10.2019 ab Heraklion 12:20 Uhr an Hannover 14:45 Uhr DE 1693
Alle Uhrzeiten sind Ortszeiten. Die Transfers vom Flughafen zum Hotel und zurück werden gebündelt, d.h. es entstehen ggf. Wartezeiten am
Flughafen.
GEPLANTE HOTELS: (ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN)
vom 17. bis 19.10.2018
Astir Beach Hotel ****, Gouves, Kreta
http://www.astirbeach.gr/de/index.html
vom 19. bis 21.10.2018
Hersonissos Maris ****, Chersonissos, Kreta
https://www.hersotels.gr/hotels/hersonissos-maris
STAND: 30.04.2018 AO
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN:
AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
RV TOURISTIK GMBH
III. ZAHLUNG DES REISEPREISES 1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Siche-
rungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der Rest-betrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig.
Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe ge-meinsam mit der Anzahlung fällig.
2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so
haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.
3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN 1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind die Reisenden berech-
tigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdes-sen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlan-gen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermitt-
ler gegenüber erklärt werden.
2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir
können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:
a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, maximal € 250,00, ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reise-preises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises, ab 7.
Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises , am Abrei-setag bzw. bei no show: 80% des Reisepreises
b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reise-
preises, ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises, ab 6. Tag vor
Reisebeginn: 60% des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80% des Reisepreises
c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jeweiligen
Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden können.
Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten
Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung (Öffnungszeit zwischen 08:30 Uhr und 17 Uhr); an Wo-chenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringe-
ren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.
VII. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise 1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhältnismäßigem
Aufwand verweigern.
2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemesse-
nen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse
geboten ist.
3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Man-
gel anzuzeigen.
4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung,
deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen angegeben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.
VIII. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28
Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten, falls diese nicht er-reicht wird.
X. UNSERE HAFTUNG 1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt,
soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leis-
tungsträgers verantwortlich sind.
2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haften wir jedoch unbeschränkt.
XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG 1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung
oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende inner-halb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Gel-tendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjäh-rung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Ausgenommen hiervon sind nach § 309 NR. 7 BGB Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Ver-schuldens durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staats-bürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit bei der Bu-
chung keine besonderen Angaben gemacht wurden.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit
einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisende auch selbst die Nach-
richtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können.
3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophy-
laxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Throm-bose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informa-
tionen erhält man insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bun-deszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die RV Touris-tik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
schlichtungsstelle teil.
Die vollständigen AGBs können Sie unter www.rv-touristik.de
einsehen.
Stand: Januar 2017
Reiseveranstalter:
RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN
TOURISTIK GmbH
Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer
Sitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr.
65309
Amalienstraße 9b-11, 80333 München
Tel.: 089/2868 - 4800, Fax: -4820, E-Mail: muenchen@rv-touristik.de
Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, 04109 Leipzig
Tel.: 0341/96 16 - 799, Fax: - 787, E-Mail: leipzig@rv-touristik.de
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