27. januar 2010werner waterkamp / werner koop rd rheine/rd bocholtfolie 1/x herzlich willkommen!
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27. Januar 2010Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt Folie 1/x
Herzlich willkommen!
Selbsthilfeförderung und die Neuregelungen ab 01.01.2010
27. Januar 2010Werner WaterkampWerner Koop
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Selbsthilfegruppen
Definition
Selbsthilfegruppen sind:
freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene
deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten,
von denen sie selbst oder Angehörige betroffen sind.
• gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch• Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet• SHG werden nicht von professionellen Helfern (z.B. Ärzten,
Therapeuten) geleitet
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Selbsthilfegruppen
Ziele:
persönliche Lebensqualität verbessern
die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung
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Formen der Förderung
finanzielle Förderung Pauschalförderung Projektförderung
Sachmittelförderung personelle Unterstützung ideelle Förderung
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Pauschalförderung
Pauschale Förderung (Gemeinschaftsförderung)
finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (Zuschüsse zu den „laufenden Kosten“)
regelmäßige Gruppentreffen (Raumkosten und Raummiete) Büroausstattung und Sachkosten
(PC, Drucker, Büromöbel, Porto und Telefon) Pflege des Internetauftritts / Homepage Kosten der Verbandsmedien / Flyer Schulungen und Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und
Verbandsarbeit abzielen (z. B. Rhetorik, PC-Schulungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, kaufmännische Weiterbildungen)
Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) und regionalen Arbeitsgruppen
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Projektförderung
Projektbezogene Förderung (kassenindividuelle Förderung)
finanzielle Unterstützung von gezielten, zeitlich begrenzten
Vorhaben und Aktionen (z. B. Veranstaltungen, Aktionen, Tag der
offenen Tür) Faltblätter (anlassbezogen zum Projekt) Informationsmedien (anlassbezogen zum Projekt) Druckkosten (anlassbezogen zum Projekt)
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Umfang der Förderung
bedarfsbezogen und angemessen – Wirtschaftlichkeitsgebot
gesetzlich vorgegebener Finanzrahmen Gesamtvolumen: 0,57 Cent je Versicherten pro Jahr jährliche Anpassung entsprechend den Veränderungen der
Bezugsgröße nach § 18 SGB V
Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der
insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der
eingegangenen Anträge und des nachvollziehbaren Förderbedarfs.
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Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010Förderstränge und Förderumfang
Pauschalförderung kassenartenindividuelle Projektförderung
Bundesebene / SHO Bund
Landesebene / SHO Land
örtliche Ebene/Selbsthilfegruppen
Selbsthilfekontaktstellen
Spitzenverbände der KK
Landesverbände der KK
Krankenkassen
Landesverbände der KK
nicht ausgegebene Mittel fließen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung
(„Überlauftopf“)
Entscheidung jeder einzelnen Krankenkasse5,7
Cent
5,5Cent
7,4Cent
9,9Cent
je 28,5 Cent
57 Cent
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Fördermöglichkeiten vor Ort
Gemeinschaftsmittel
Ausschließlich pauschale Förderung
Kassenindividuelle Mittel für die Projektförderung
Zeitlich begrenzte Vorhaben (Veranstaltungen)
Kassenindividuelle Mittel für die gemeinsame Projektförderung
Die örtlichen Krankenkassen können gemeinsame Projekte fördern (z.B.
Selbsthilfetage)
Kassenindividuelle Mittel
Der Gemeinschaftstopf kann durch kassenindividuelle Mittel
aufgestockt werden. Freiwillige Entscheidung der Krankenkasse.
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Voraussetzungen für eine Förderung
Zielsetzung: Prävention oder Rehabilitation der Versicherten Interessenwahrnehmung durch Betroffene Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der
Aktivitäten Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des Selbsthilfe
Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von
wirtschaftlichen Interessen Herstellung von Transparenz über die Finanzsituation (auch
Einnahmequellen) und Mittelverwendung z. B. öffentliche Zuwendungen,
Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder
Faltblättern
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Ergänzende Fördervoraussetzungen
• Verlässliche / kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit
• Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern
• Gründungstreffen und öffentliche Bekanntmachung
• Benennung eines nur für die Zwecke der SHG gesonderten Kontos
• Sicherstellung des Verfügungsberechtigten, dass die Fördermittel
nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden
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Ausschluss der Förderung
• Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände etc.
• Freizeitaktivitäten (Ausflüge, Kino, Konzert- oder Theaterbesuche)
• Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining, Reha-Sport
• Soziotherapie
• Therapiegruppen (Psychotherapie, Ergotherapie etc.)
• Primärpräventive Maßnahmen (Präventionskurse)
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Änderungen ab 01.01.2010
Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung
Krankenkassen verständigen sich auf gemeinsame und einheitliche Förderhöhen benennen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel veröffentlichen die an die SHG ausgeschütteten Mittel aus der
Pauschalförderung (summarisch mit Anzahl der geförderten Gruppen) machen außerdem die zusätzlichen Mittel aus der kassenindividuellen
Förderung bekannt und begründen die Ablehnung eines Förderantrages
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Änderungen ab 01.01.2010
Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung
Selbsthilfegruppen machen ihre Einnahmequellen transparent (z. B. Öffentliche
Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung
von Räumen oder Faltblättern)
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Regionalbudgets Regierungsbezirk Münster
Einwohner NRW: 17.896.763
Versichete GKV nach KM 6: 15.348.520
Budget NRW: 1.135.790,48 €
GKV-Faktor: 0,06346346
Förderbetrag je Vers.
0,074 €
Stand Mai 2009
Einwohner Budget Region / bereinigt
Bottrop 117.418 8.130,95 €
Gelsenkirchen 261.020 17.943,33 €
Münster 273.947 20.037,97 €
Borken 370.016 25.845,40 €
Coesfeld 220.401 15.868,31 €
Recklinghausen 634.672 44.229,18 €
Steinfurt 443.933 31.347,22 €
Warendorf 279.536 19.630,82 €
27. Januar 2010Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt Folie 17/x
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
27. Januar 2010Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt Folie 18/x
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