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Bayerischer Landtag Stenographischer Bericht
48. Sitzung Dienstag, den 6. November 1951
Geschäftliche Mitteilungen 567, 568, 599
Nachruf auf das frühere Mitglied des Landtags, MdB Wilhelm Fischer
Präsident Dr. Hundhammer 567
Die Abg. Josef Frank (BP) und Georg Bauer (BP) treten in den Landtag ein . 567
Mündliche Anfragen gemäß § 44 Absatz 2 der Geschäftsordnung
1. Schaffung eines Erbbaurechts für Industrie-Unternehmungen in den neu entstandenen Gemeinden Waldkraiburg, Geretsried, Bobingen usf.
Frenzel (SPD) 568 Zietsch, Staatsminister . 569
2. Vorschußleistungen aus Bundesmitteln gemäß Artikel 131 GG
Rabenstein (FDP) 569 Zietsch, Staatsminister 569
3. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen
Donsberger {CSU) 570 Zietsch, Staatsminister 570
4. Vollsalz-Prophylaxe gegen endemischen Kropf in kropfgefährdeten Gebieten
Dr. Soenning (FDP) . 570 Dr. Hoegner, Staatsminister 570
5. Konkurs der Erwin-Schnittert-Werke in Kulmbach und deren Zweigfirmen; Schicksal der dieser Firma gewährten staatsverbürgten Kredite
Roßmann (BP) 570 Zietsch, Staatsminister 571
Stenogr. Be·r. d. Bayer. Landtags 1951/52 48. Sitz. (Sig.)
6. Maßnahmen gegen das Dirnenunwesen in München
Zehner (CSU) Dr. Müller, Staatsminister
7. Schwierigkeiten und Härten bei der Umsiedlung von Hohenfels nach Riedhausen, Landkreis Günzburg
571 572
Baur Anton (SPD) . 573 Dr. Schlögl, Staatsminister . 57 4
8. Überbrückungsbeihilfe für die durch die Umsiedlung in Hohenfels• betroffenen Personen
Ortloph (CSU) 574 Zietsch, Staatsminister 574
9. 14tägige Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung im Arbeitsamtsbezirk Regensburg
Hofmann Leopold (SPD) Dr. Oechsle, Staatsminister
10. Gewährung von Weihnachtsbeihilfen an Fürsorgeempfänger; rechtzeitige Verständigung der Bezirksfürsorgeverbände
Högn {SPD) . Dr. Hoegner, Staatsminister
11. Berücksichtigung der Stadt Würzburg bei der Durchführung von Entwicklungsbauten aus ECA-Mitteln
Dr. von Prittwitz und Gaffron (CSU) . Dr. Hoegner, Staatsminister
12. Politischer Mißbrauch des Bayerischen Rundfunks durch den Kommentator Dr. Walter Maria Guggenheimer
Michel (CSU) . Dr. Ehard, Ministerpräsident
13. Maßnahmen zur Beseitigung der menschenunwürdigen Zustände im Flüchtlingslager Allach II
Bauer Georg (BHE) Dr. Oberlän"der, Staatssekretär
14. Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im nördlichen Unterfranken; Mangel an Impfstoff
Saukel (BP) . Dr. Hoegner, Staatsminister
15. Schulferien in der Zeit vom 1. bis 3. November auch in überwiegend evangelischen Landesteilen
574 574
575 575
575 575
576 576
576 576
577 577
Behringer (FDP) 577 Dr. Schwalber, Staatsminister 577 Dr. Brenner, Staatssekretär 577
16. Gewährung des Grenzlandansatzes an die Landkreise Bogen, Viechtach und Deggendorf bei der Berechnung der Sehlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich
Puls (BHEf 577 Zietsch, Staatsminister · 577
566 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
17. Maßnahmen zur Verhütung der Abwanderung ostbayerischer Betriebe; Propaganda badischer Regierungsstellen
Freund! {CSU) Dr. Seidel, Staatsminister
18. Unterbringung verdrängter Beamten, Angestellten und Arbeiter auf Grund des Gesetzes zu Artikel 131 GG; bisherige Leistungen an Versorgungs-. und Übergangsgehaltsempfänger
Mittich (BHE) Zietsch, Staatsminister
.19. Bezug von W~sser aus dem Walchen UI).d cj.er pü:i;rach zur Erhöhung des Isarwasser-Volumens; Vereinbarung mit der österreichischen Regierung; Einfluß auf das Rißbach-Projekt·
Piechl (CSU) Dr. Hoegner, Staatsminister
20. Zulassung des durchgehenden Schulunterrichts nach englischem Muster in Ausnahmefällen; Beseitigung der Schulnot in Bernreuth
Dr. Schier (EHE) Dr. Schwalber, Staatsminister Zietsch, Staatsminister
21. Verzicht der Bayerischen Landessiedlung auf Bundesmittel zur Ansiedlung heimatvertriebener Bauern auf auslaufenden Höfen
Köhler (BHE) Dr. Schlögl, Staatsminister .
22. Vorzensur von Plakaten, Flugblättern und Flugschriften auf Grund der „oberpolizeilic;hen" Vorschrifte;n vom 8. 5. 1929
Dr. Kolarczyk (BHE) Dr. Hoegner, Staatsminister
23. Ursachen des Rückgangs des Kartoffelpreises
Kiene {SPD) Dr. Schlögl, Staatsminister
24. Neuregelung der Ortsklasseneinteilung auf der Grundlage der Einwohnerziffern
Hauffe (SPD) Zietsch, Staatsminister
25. Einleitung eines Strafverfahrens gegen den tschechischen Aussiedlungsverbrecher Frantisek Kroupa
Dr. Wüllner (DG) Dr. Müller, Staatsminister Dr. Oberländer, Staatssekretär
26. Katastrophaler neurologischen Würzburg
Pösl (CSU)
Bettenmangel an der Universitätsklinik in
Dr. Schwalber, Staatsminister
27. Einsetzung der Entgeltprüfer gemäß § 23; Erfüllung der Vorschriften der
578 578
578 578
579 579
579 580 581
581 581
582 583
583 583
583 583
584 584 585
585 585
§§ 6, 8 und 9 des Heimarbeitergesetzes vom 13. 3. 1951
Greib (CSU) . 585 Dr. Oechsle, Staatsminister 585
28. Plötzliche Einstellung des Holzeinschlags und -verkaufs durch staatliche Forstämter; Verknappung der Bauholzbestände, Entlassung von Forstarbeitern
Dr. Fischer (CSU) 586 Dr. Schlögl, Staatsminister . 586
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 für den in Gang befindlichen Neubau der Oberrealschule an der Frühlingstraße in München (Beilage 1203)
Bericht des Ausschusses für den Staats-haushalt (Beilage 1598) · ·
Riediger (BHE), Berichterstatter 586 Dr. Haas (FDP) 588
Beschluß 589
Antrag der Staatsregierung auf Genehmigung eines Vorgriffs auf den Haushalt des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1951 zur Beschaffung und Ergänzung von Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln, Fernsprechanlagen usw.· für ländliche Hauswirtschaftsschulen (Beilage 1651)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt
Baumeister {CSU), Berichterstatter 589
Beschluß 589
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Weiterführung des Wiederaufbaues des Regierungsgebäudes in München (Beilage 1700)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1710)
von Feury (CSU), Berichterstatter . 589
Beschluß 590
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Weiterführung des Wiederaufbaues de.r Bakteriologischen Untersuchungsanstalt in München (Beilage 1700)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1710)
Schuster (CSU), Berichterstatter 590
Beschluß 591
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 567
Weiterführung des Wiederaufbaues des „Roten Baues" in Würzburg (Beilage 1700)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1710)
Kraus (CSU), Berichterstatter 591
Beschluß 591
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Vollendung des Dienst- und Wohngebäudes der Landesgrenzpolizei in Waldsassen (Beilage 1700)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1710)
Göttler (CSU), Berichterstatter 591 Dr. Haas (FDP) ., 592 Dr. Lippert (BP) . 593 Dr. Wüllner {DG) 594 Dr. Hoegner, Staatsminister 595
Beschluß 596
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur · Weiterführung der Umbauarbeiten am Landratsamtsgebäude Waldmünchen (Beilage 1700)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1710)
Hofmann Leop. (SPD), Berichterstatter 596 Dr.·Brücher (FDP) 596
Beschluß 597
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung der im außerordent-
. liehen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Mittel für den Ausbau des Anwesens des Max-Planck-Instituts für Silikatforschung in Würzburg (Beilage 1654)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1711)
Dr. Eckhardt (EHE), Berichterstatter 597
Beschluß 598
Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise • Genehmigung von Mitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 für den Umbau bzw. die Wiederinstandsetzung des Gebäudes der Lehrerbildungsanstalt Amberg (Beilage 1652)
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt (Beilage 1713)
Riediger (EHE), Berichterstatter 598
Beschluß 599
Persönliche Erklärung Freundl (CSU) 599
Nächste Sitzung 600
Präsident Dr. Hundhammer eröffnet die Sitzung um 15 Uhr 1 Minute.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Sitzung ist eröffnet.
Nach Artikel 5 Absatz 2 des Aufwandsentschädigungsgesetzes sind entschuldigt oder beurlaubt die Abgeordneten Baur Leonhard, Dr. Bungartz, Drechsel, Hagen Lorenz, Hofer, Dr. Jüngling, Junker, Knott, Kramer, Op den Orth, Schmid, Dr. Schön-: ecker, Sittig und Thioeme.
Der Abgeordnete Julius Hofer bittet zur Wiederherstellung seiner Gesundheit um V:erlängerung seines Krankenurlaubs für den Monat November 1951. Der Abgeordnete Leonhard Baur bittet wegen Krankheit um einen Urlaub von drei Wochen. Ich schlage dem Hause vor, in beiden Fällen den Urlaub bis einschließlich 30. November 1951 zu bewilligen. - Ich stelle fest, daß das Hohe Haus damit einverstanden ist.
Meine Damen und Herren! Seit unserer letzten Vollsitzung ist das frühere Mitglied des Bayerischen Landtags, der Bundestagsabgeordnete Wilhelm Fischer, im 47. Lebensjahr einem schweren Leiden erlegen.
(Die Abgeordneten erheben sich)
Herr Fischer hat dem bayerischen Vorparlament, der Verfassunggebenden Landesversammlung, und dem Landtag von 1946 bis 1949 angehört. Mit Nachdruck und Sachkenntnis beteiligte sich der Kollege Wilhelm Fischer an den Verhandlungen des Hohen Hauses. Alle, die diesen arbeitsfreudigen Kollegen kannten, werden ihm ·ein ehrendes Gedenken bewahren.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich zum Zeichen der Teilnahme von den Plätzen erhoben . Ich danke Ihnen.
Neu in den Bayerischen Landtag eingetreten sind die Abgeordneten Josef Frank und Georg Bauer. Wir haben nunmehr zwei Kollegen des Namens Bauer Georg im Hause. Es wird daher zweckmäßig sein, wenn die beiden jeweils bei allen Schriftstükken und bei Namensmeldungen ihre Fraktionsbezeichnung beifügen. Ich heiße die neu in das Haus eingetretenen Kollegen willkommen.
Die S t a a t s r e g i e r u n g hat dem Hohen Haus folgende Vorlagen zugeleitet:
1. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen an die Beamten und Versorgungsempfänger des bayerischen Staat·es (Beilage 1701).
Der Entwurf hat den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Rechts- und Verfassungsfragen bereits beschäftigt und steht auf der Tagesordnung der gegenwärtigen Vollsitzungen.
2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 üiber Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der bayerischen Staatsregierung (Beilage 1702).
Der Haushaltsausschuß wird sich demnächst mit dem Gesetzentwurf befassen.
568 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Präsident Dr. Hundhammer)
3. Entwurf eines Gesefaes über die Regelung der Dienstbezüge der noch in Kriegsgefangenenschaft befindlichen Beamt~n, Angestellten und Arbeiter des bayerischen Staates.
Die Vorlage befindet sich zur Zeit im Druck und wird in den nächsten Tagen- an die Mitglieder des Hohen Hauses verteilt. Für die Vorberatung ist ebenfalls der Haushaltsausschuß zuständig.
4. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung der Gemeinde Opferibaum, Landkreis Karlstadt, in den Landkreis Würzburg.
Zur Vorberatung zuständig ist der Verfassungsausschuß. ·
Aus ·der Mitte des Hohen Hauses wurden folgende I n i t i a t i v g e s e t z e n t w ü r f e eingereicht:
1. Antrag Ortloph und Genossen, Beier und Genossen, Dr. Weiß und Genossen, Bezold und Dr. Eckhardt betreffend Gesetz zur Änderung des Gesetzes über öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige (Beilage 1641).
2. Antrag Dr. Lippert und Fraktion betreffend Ges_~tz zur Abänderung des Gesetzes Nr.102 über die Wahlen der Kreistage und :i-,,andräte (Landkreiswahlgesetz) (Beilage 1644).
Für die Vorberatung beider Initiativgesetze ist der Rechts- und Verfassungsausschuß zuständig.
3. Antrag von Knoeringen, Dr. Seitz und Fraktion betreffend Gesetz üb~r die Schaffung eines Landesgesundheitsrates.
Ich schlage dem Hause vor, da:s Gesetz zunächst dem sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen: In dem Gesetzentwurf ist aber auch noch die Kostenfrage zu regeln. Es wird deshalb notwendig sein, daß sich im Anschluß an die Verhandlungen des sozialpolitischen Ausschusses auch der Haushaltsausschuß damit befaßt. - Das Haus ist damit einverstanden.
4. Antrag von Knoeringen, Weishäupl und Fraktion betreffend ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde.
Zu dieser Materie ist vom· Haushaltsausschuß in letzter Zeit ein Antrag Weishäupl behandelt und abgelehnt worden. Der jetzt von dem Herrn Abgeordneten Weishäupl mitunterzeichnete Gesetzentwurf geht hinsichtlich des Betrags wie hinsichtlich des Tages des Inkrafttretens 'nicht so weit wie sein früherer Antrag. Ich darf wohl annehmen, daß der erste Antrag Weishäupl durch die jetzige Vorlage überholt ist und deshalb zurückgezogen wird.
Ich schlage dem Hohen Hause vor, den neuen Antrag und den im Ausschuß angenommenen Antrag Eberhard, letzteren zur neuerlichen Beratung, an den Haushaltsausschuß zu verweisen. - Es wird so verfahren.
Vom Präsidenten des Bayerischen Senats liegt die Mitteilung vor, daß der S e n a t gegen das Gesetz über die vorläufige Ermächtigung der Staatsregie-
rung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von außerordentlichen Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1951 (vorläufiges Kreditermächtigungsgesetz) keine Einwendungen erhoben werden
Gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung hat der Senat dagegen eine Reihe v_on Einwendungen erhoben, die auf der Senatsanlage 490 im einzelnen aufgeführt sind. Ich habe diese Einwendungen zunächst dem Haushaltsausschuß zur Beratung überwiesen. - Das Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Die Fraktionen des BHE und der Bayernpartei haben einen D r in -g 1 i .c h k e i t s a n t r a g vorgelegt, der die Staatsregierung ersucht; beim Bund dahin zu wirken, daß die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes schnellstens erlassen werden.
Ferner liegt vor ein D r i n g 1 i c h k e i t s an -t r a g Elsen und Meixner betreffend die vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Durchführung der Aufbauarbeiten des Gebäudes der tierärztlichen Fakultät der Universität München und ein D ring 1 i c h k e i t s a n t r a g von Knoeringen und Weishäupl und Fraktion betreffend Weihnachtszuwendungen an Empfänger von Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges vom 20. Dezember 1950. Ich schlage vor, diese Anträge den hierfür zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung zu überweisen. -Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle das fest.
Die Fraktion der B a y er n p a r t e i teilt mit, daß an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Meitinger der Abgeordnete Dr. Schweiger in den Ausschuß für Wirtschaft und Verkehr und in den Ausschuß nach Artikel 160 der bayerischen Verfassung abgeordnet wird. Außerdem schlägt die Fraktion der Bayernpartei vor, in den Grenzlandausschuß den neu eingetretenen Abgeordneten Frank zu wählen. - Das Haus ist damit einverstanden.
Wir treten in die Tagesordnung der heutigen Sitzung ein. Ich rufe auf Ziffer 1:
Mündliche Anfragen gemäß § 44 Absatz 2 der Geschäftsordnung.
Als erster ist gemeldet der Abgeordnete Frenzel. Ich erteile ihm das Wort. '
Frenzel (SPD): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister der Finanzen.
Auf Montangelände, im Gebiet ehemaliger Wehrmachtanlagen, sind nach 1945 durch heimatvertriebene und einheimische Industrieunternehmungen neue Gemeinden entstanden, so in Waldkraiburg, Geretsried, · Bobingen und anderen Orten mehr. Hunderttausende von D-Mark wurden für Wohnungs- und Industriebauten investiert, ohne daß die Grundfrage geklärt ist. Hunderte von vorbereiteten Verträgen, durch das bayerische Staatsministerium der Finanzen ausgearbei-
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 569
(Frenzel [SPD])
tet, wurden mit der Gründung der neuen MOntan-AG hinfällig.
Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um diese unhaltbaren Verhältnisse zu ändern? Wann können die Antragsteller, die bereits große Geldsummen investiert haben, mit dem Abschluß eines Erbbaurechtsvertrags rechnen?
Präsident Dr. Hundhammer: Das Wort hat zur Beantwortung der Herr Staatsminister der Finanzen.
Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Zu der Anfrage des Herrn Abgeordneten Frenzel möchte ich folgendes ausführen:
Die Gemeinden Geretsried und Waldkraiburg sind nicht auf ehemaligen Wehrmachtgelände, sondern auf Gelände der Montan-IndustriewerkeGmbH errichtet. Die in Bayern belegenen 16 Montanwerke waren zusammen mit den übrigen in Bayern belegenen mittelbaren und unmittelbaren Vermögenswerten des deutschen Reichs gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 19 mit Wirkung vom 20. April 1949 in das Eigentum des Freistaates Bayern übergegangen und wurden im Rahmen des staatlichen Sondervermögens vom bayerischen Landesamt für Vermögensverw_altung und Wiedergutmachung unter der Aufsicht des Staatsministeriums der Finanzen verwaltet: Die Anlagen der Montanwerke konnten wegen ihrer großen Ausdehnung und wegen ihrer über eine normaie Friedenserzeugung hinausgehenden Kapazität, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht ·mehr als wirtschaftliche Einheit weitergeführt werden. Man hat deshalb von vornherein davon abgesehen, diese Anlagen durch Überlassung an Betriebe aller Industriezweige der allgemeinen Wirtschaft zugänglich zu machen. In den 16 Montanwerken wurden 784 Betriebe, davon 85 Prozent Flüchtlingsbetriebe, mit Arbeitsplätzen für etwa 15 500 Menschen eingewiesen. Um ·die Seßhaftmachung der Betriebe zu peschleunigen, insbesondere um die Aufnahme dinglich gesicherter Kredite zu ermöglichen, ist geplant worden, den Betrieben die erforderlichen Grundstücke zu Eigentum oder im Erbbaurecht zu tragbaren Bedingungen zu überlassen. In einigen Fällen war allerdings vorher die Klarstellung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden erforderlich. Bis zum 1. August 1951 wurden über Montangrundstücke 63 Kaufverträge und 10 Erbbaurechtsverträge, über sonstiges Reichsvermögen wurden 256 Kaufverträge und 89 Erbbaurechtsverträge abgeschlossen.
Durch das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Re'ichsvermögens und der -preußischen Beteiligungen vom 21. Juli 1951 wurde bestimmt, daß der Eigentumsübergang an den mittelbaren und unmittelbaren Vermögenswerten des Reichs auf die Länder als nicht erfolgt gilt. Infolgedessen hat die Montan-Industrie-GmbH, eine ehemalige Beteiligung ·des früheren Reichs, die der Bund cverwaltet, am
1. August 1951 die Verwaltung ihres Vermögens wieder selbst übernommen. Bei den Übergabeverhandlungen ist sie gebeten worden, über die durch die . bayerischen Staatsbehörden vorbereiteten Kauf.:.. und Erbbaurechtsverträge weiter zu verhandeln. Das geschieht auch. Interessenten, die jetzt in den in Bayern gelegenen Montanwerken Grund und Boden käuflich oder im Wege des Erbbaurechts erwerben wollen, müssen sich nunmehr an die Montan-Industriewerke-GmbH, München, Nußbaumstraße 12, wenden.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller ist gemeldet der Abgeordnete Rabenstein. Ich erteile ihm das Wort.
Rabenstein (FDP): Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister der Finanzen.
Ist es richtig, daß vom Bundesfinanzministerium Geldbeträge zu Vorschußleistungen an die nach Artikel 131 des Grundgesetzes zu berücksichtigenden Personen an das Land Bayern überwiesen wurden? Warum sind solche Vorschußzahlungen, vor allem von der Zweigstelle Landshut der Oberfinanzdirektion München, nur in ganz vereinzelten Fällen geleistet worden?
Präsid~nt Dr. Hundhammer: Die Beantwortung erfolgt ebenfalls durch den Herrn Staatsminister der Finanzen. Ich erteile ihm das Wort.
Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Den Ländern stehen zur Gewährung von Versorgungsbezügen an die unter Kapitel 1 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen Bundesmittel zur Verfügung, die unausgeschieden für die Gewährung der endgültigen, nach dem Gesetz zu Artikel 13i des Grundgesetzes zustehenden Versorgungsbezüge wie für Abschlagszahlungen auf diese Bezüge verwendet werden können. Abschlagszahlungen sollen nach den von den Bundesministerien des Innern und der Finanzen ergangenen Anordnungen in den Fällen gewährt werden, in denen die nach dem Gesetz sich ergebenden endgültigen Bezüge nicht ohne große Verzögerung festgestellt werden können, vor allem dann, wenn bestimmte Rechtsfragen wegen des Fehlens der Ausführungsbestimmungen noch nicht geklärt werden können oder eine abschließende Klärung d,es Sachverhalts nur durch umfangreiche neue Ermittlungen möglicb, wäre, der Vers0rgungsanspruch aber dem Grunde nach bereits feststeht. Aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln, die nach Bedarf abgerufen werden können, werden zugleich in den noch nicht auf die neuen Versorgungsbezüge umgestellten Fällen Leistungen nach den bisherigen Verdrängten-Regelungen, also Zuwendungen, W ehrmachtunterhaltsbezüge, Überbrückunghilfen und ähnliches, übergangsweise weiter gewährt. Die Umstellung der bisherigen Bezüge auf die neuen Bezüge ist auch bei der Zweigstelle Landshut .der Oberfinanzdirektion München im Gange und in gutem Fortschreiten. Daß bei ihr die Zahl der Fälle verhältnismäßig gering ist, in denen Abschlagszahlungen gewährt werden - auf eine Ab-
570. Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Zietsch, Staatsminister)
schlagszahlung fallen zehn endgültige Versorgungsbezüge -, ist darauf zurückzuführen, daß die Zweigstelle im Interesse der Versorgungsberechtigten bemüht war, soweit angängig, alsbald die endgültigen Bezüge anzuweisen. Nach den vorliegenden Geschäftsübersichten haben bei ihr besonders im letzten Monat die Fälle der endgültigen Bezüge besonders gute Fortschritte gemacht, da sie sich gegenüber dem Ergebnis der gesamten
. vergangenen Zeit fast verdoppelt haben.
Präsident Dr. Hundhammer: Es folgt der Herr Abgeordnete Donsberger. Ich erteile ihm das Wort.
Donsberger (CSU): Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Finanzminister.
Im Bundesgesetzblatt vorn 11. Mai .1951 ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverh,ältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen abgedruckt. Nach § 63 dieses Gesetzes müssen die Länder Durchführungsvorschriften erlassen.
Der Referentenentwurf eines solchen Durchführungsgesetzes ist vorn bayerischen Staatsministerium der Finanzen im Juli dieses Jahres an die übrigen Ministerien zur ·Stellungnahme gegeben worden. Es war zu erwarten, daß der Herr Ministerpräsident spätestens im Septernbei; den Entwurf dieses Durchführungsgesetzes dem Bayerischen Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorlegen wird. Soweit mir bekannt ist, ist der Ent- · wurf dem Herrn Ministerpräsidenten noch nicht in Vorlage gebracht worden, obwohl er seit 14 Tagen i:in Ministerium fertiggestellt ist.
Ich richte deshalb an den Herrn Finanzminister . die Frage, wann er diesen Gesetzentwurf dem Herrn Ministerpräsidenten vorlegt.
Präsident Dr. Hundhammer: Auch diese Frage beantwortet der Herr Staatsminister der Finanzen.
Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Zunächst eine Richtigstellung: Die Länder rn ü s s e n nicht ergänzende Bestimmungen erlassen, sondern es heißt in § 63 Absatz 3:
Durch Landesgesetz k ö n n e n ergänzende ' Vorschriften erlassen werden.
Im übrigen habe ich zu der Anfrage zu sagen, daß der Entwurf eines Gesetzes mit ergänzenden Vorschriften zu § 63 des Bundesgesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes im Finanzministerium unter Verwertung der von den übrigen Staatsministerien eingegangenen Äußerungen überarbeitet und abgeschlossen worden ist. Das Hohe Haus wird sich vielleicht erinnern, daß ich im August dieses Jahres erklärte, der Entwurf sei Anfang Juli den übrigen Staatsministerien zugegangen. Inzwischen sind die Antworten eingetroffen. Die Materie ist nicht einfach zu regeln. Deswegen ist soviel Zeit inzwischen verstrichen. Aber der Entwurf wird nunmehr in -diesen Tagen dem Ministerrat zur Beschlußfassung zugehen.
Präsident Dr. Hundhammer: Es folgt der Herr Abgeordnete Dr. Soenning. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Soenning (FDP): Herr Präsident, Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an das bayerische Innenministerium.
Am 3. März 1949 und am 2. September 1949 wandten sich die Ärzte der kropfgefährdeten Gebiete Süddeutschlands mit einer einstimmig gefaßten Entschließung an die Gesundheitsabteilung des bayerischen Innenministeriums mit der Bitte, in den kropfgefährdeten Gegenden die VollsalzProphylaxe gegen die Zunahme der Erkrankung an endemischem Kropf einzuführen.
Ich frage die Staatsregierung, warum in dieser Hinsicht nichts unternommen worden ist, obwohl die Schweiz laut einwandfreien wissenschaftlichen Gutachten rnH einer Vollsalz-Prophylaxe ausge:.. zeichnete Erfolge erzielt hat.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Anfrage beantwortet der Herr Staatsminister des Innern; ich erteile ihm das Wort.
Dr. Hoegner, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Vorbereitung der Durchführung einer Vollsalz-Prophylaxe werd~n zur Zeit unter Leitung des Medizinalreferenten de:: Regierung von Schwaben Erhebungen über die Verbreitung des Kropfes durchgeführt. Außerdem werden von seiten der Regierung auch durch Vorträge und ähnliche Maßnahmen bei· den interessierten Kreisen, insbesondere den praktischen Ärzten, Vorbereitungen getroffen für eine Einführung einer Vollsalz-Prophylaxe, die in Aussicht genommen ist, sobald die Ergebnisse der Erhebu:qgen, die insbesondere auch die Schulen betreffen, vorliegen.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller ist der Herr Abgeordnete Roßrnann gemeldet; ich erteile ihm das Wort.
Roßmann (BP): Herr Präsident, Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Finanzminister.
Die gesamte nordibayerisch·e Presse that ausführlich über den Pleitefall der Erwin-Sclmittert-Werke in Kulmbach sowie deren Zweigfirmen Lotte-Klin.,der-Werke KG und Netz- und Baumwollzwirnerei Klinder KG bericht~t und daibei mitgeteilt, daß bei diesem Konkurs eine sehr hohe Summe staatsverbürgter Kredite verloren sein soll.
Ich bitte um Auskunft:
a) Hat die Firma tatsächlich staatsverbürgte Kredite vom bayerischen Staat erhalten?
b) Wenn ja, in welcher Höhe?
c) Unter welchen Voraussetzungen wurden die Kredite gewährt?
d) Wird vorn Staat das bisherige Geschäftsgebaren, das ja letzten Endes zum Konkurs und zum Verlust geführt hat, geprüft?
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 571
(Roßmann [BP])
Weiterhin bitte ich um Auskunft, ob es, wie die Presse mitteilt, richtig ist, d,aß an dieses Unternehmen nochmals 600 000 DM Kredite zur Stützung des Betriebs gegeben worden sind oder gegeben werden sollen.
Ich verweise außerdem auf die Protestresolution des Vereins der Korbwaren-, Kor1bmöbel- und Kinderwagenindustrie e. V. Coburg.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Beantwortung erfolgt durch den Herrn Staatsminister der Finanzen. Ich nehme an, daß ihm die· Fragen angesichts der langen Serie und der einzelnen Details, die gewünscht werden, vorgelegt worden sind.
Zietsch, Staatsminister: - So ist es, Herr Präsident! Ich darf das Hohe Haus bitten, auch hier etwas weiter ausholen zu dürfen, da die Fragen sehr umfangreich sind.
Zu der Frage des Herrn Abgeordneten Roßma;nn habe ich folgendes zu sagen:
Es handelt sich bei den genannten Firmen um folgende Betriebe:
1. Die Erwin-Schnittert-Werke KG, Kinderwagenfabrik, mit einem Gesellschaftsvermögen von 400 000 DM, deren Fertigungszweige Kinderwagen, Sportwagen und Puppenwagen sind.
2. Die Lotte Klinder-Werke KG, Gardinenfabrik, mit einem Gesellschaftsvermögen von 200 000 DM. Diese Fabrik umfaßt folgende Fabrikationszweige: Herstellung von Gardinen, Schutzbekleidung, insbesondere Gummimäntel, eine chemische Abteilung, die vorwiegend das Super-Peddig herstellt, eirien Ersatz für das natürliche Peddigrohr, das zur Kinderwagenfabrikation gebraucht wird.
3. Die mechanische Netzfabrik und Baumwollspinnerei Klinder KG, mit einer Einlage von 400 000 DM. Diese Fabrik stellt Fischernetze her.
4. Die Phönix K(}, Schnittert & Klinder in NeuIseniburg, mit einer Einlage von 10 000 DM. Sie ist eine reine Vertriebsgesellschaft für Schnittert-Kinderwagen. ·
Gesellschafter sind bei allen Gesellschaften im wesentlichen Erwin Schnittert, seine Ehefrau Lotte Schnittert und der·en Sohn aus erster Ehe, Peter Klinder.
Die Firmen haben zusammen im Herbst 1950 über 700 Arbeiter, Angestellte und Heimarbeiter qeschäftigt. Der Jahresumsatz im Jahre 1950 war bei der Kinderwagenfabrik DM 3 833 000,-, bei der Gardinenfabrik DM 1486 000,- und bei d,er Netzfabrik DM 427 000,-.
Auf Ersuchen Schnitterts wurde am 24. April 1951 mit den Gläubigern ein Zahlungsmoratorium vereinbart; die Gesamtproduktion wurde unter Treuhänderschaft weitergeführt. Gleichzeitig wurde von den Kunden der Kinderwagenfabrik eine. VertriebsgeseHschaft gegründet, die die aus der Fabrikation kommenden Kinderwagen abnehmen und weitervertreiben sollte.
Mitte August wurde die Kinderwagenfabrik gezwungen, vorsorglich Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens zu stellen. Mitte September wurde das Anschlußkonkursverfahren eröffnet. Am 22. Oktober war vor dem Amtsgericht Kulmbach Termin für die Wahl des Konkursverwalters und die Bestellung eines Gläubigerausschusses.
Sämtliche Firmen sind gegeneinander in hohem Maße vers<;hu1det, so daß der Konkurs der Kinderwagenfabrik auch für die anderen genannten Firmen ernste Folgen haben dürfte.
Auf die Anfragen des Herrn Abgeordneten gebe ich nun im einzelnen noch folgende Auskünfte.
Für Bankkredite an die drei Firmen wurden insgesamt Staatsbürgschaften über 560 000 DM übernommen. Keiner der staatsverbürgten Kredite ist refinanziert. Die staatsverbürgten Kr-edite dürften durch Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Warenbeständen und Abtretung von Außenständen nach banküblichen Maßstäiben ausreichend abgesichert sein.
Mit Entschließung vom 10. Juli 1951 hat das bayerische Staatsministerium der Finanzen die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung gebetep., eine genaue Überprüfung der Firmen durchzuführen. Daraufhin hat die Landesanstalt sofort von der Firma Unterlagen·-zur Prüfung eingefordert. Nach deren Vorliegen wurde eine Treuhandgesellschaft beauftragt, umgehend eine Überprüfung der Firmen vorzunehmen. Der sehr umfangreiche Prüfungsbericht ist der Landesanstalt vor kurzem zugegangen. Zur Zeit werden die Verhältnisse der Firmen von der Anstalt mit aller Beschleunigung geprüft.
Davon, daß an das Unternehmen Schnittert nochmals 600 000 DM Kredite zur Stützung gegeben worden seien oder gegeben werden sollen, ist mir nichts bekannt. ·
Im übrigen ist die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung weiter mit dem Fall. Schnittert beschäftigt.
'Präsident Dr. Hundhammer: Das Wort zu einer Anfrage hat die Frau Abgeordnete Zehner.
Zehner (CSU): Meine Anfrage richtet sich an das Justizministerium.
Dem Ausschuß für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags lagen Eingaben vor, in denen schwere Angriffe gegen das Dirnenunwesen in München erhoben wurden. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, diese Eingaben der Staatsregierung zur · Berücksichtigung hinüberzugeben. Herr Justizminister Dr. Müller erklärte uns
1. daß der § 361, Ziffer 6a und 6b besser ausge-wertet wer·den soll,
2. daß der § 180 straffer durchgeführt werden soll,
3. daß. ein Arbeitshaus geschaffen werden soll,
4. daß die Dirnen in bestimmte unauffällige Straßen zu verweisen sind,
572 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Zehner [CSU])
5. daß durch das Innenministerium überprüft werden soll, wie es möglich war, daß in so kurzer Zeit bei der großen Wohnungsnot so viele Dir-' nen in München unterkamen.
Der Ausschuß für Eingaben und Beschwerden und die gesamte Öffentlichkeit haben ein Interesse daran, zu erfahren, wie weit diese Maßnahmen durchgeführt wurden. Ich bitte daher den Herrn Justizminister, uns hierüber Auskunft zu geben.·
Präsident Dr. Hundhammer: Ich erteile dem Herrn Justizminister - die Anfrage lag schriftlich vor - das Wort zur Beantwortung.
Dr. Müller, Sta•atsminister: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Anfrage beantworte ich wie folgt.
1. An Mitteln des Gesetzgebers zur Be• kämpfung des Dirnenunwesens kommt auf dem Justizsektor nur die Wiedereinführung des Arbeitshauses ·als Maßnahme der Sicherung und Besserung in Frage.
Das Arbeitshaus ist in der amerikanischen Besatzungszone durch das Gesetz Nr. 14 der Amerikanischen Militärregierung mit Wirkung vom 1. ·April 1949 abgeschafft worden. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Gericht bei Verurteilungen von Prostituierten an den § 361 Ziffer 6 bis 6 c des Strafgesetzbuchs gehalten, ihre Unterbringung in einem Arbeitshaus anzuordnen, wenn dies erforderlich war, um die Verurteilte zur Arbeit anzuhalten und sie an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen. Zur Zeit fehlt mithin in der amerikanischen Zone die gesetzliche' Möglichkeit, Dirnen in ein Arbeitshaus einzuweisen; in der britischen und französischen Besatzungszone ist diese Möglichkeit nach wie vor gegeben.
Da:s Gesetz Nr. 14 hat die zuständigen deutschen Stellen allerdings ermächtigt, gewisse Ersatzbestimmungen zu schaffen. Bayern hat seinerzeit im Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiets auch versucht, ein Gesetz über die Wiedereinführung des Arbeitshauses durchzusetzen. Die Absicht Bayerns scheiterte jedoch am WMerspruch Hessens. Nunmehr ist der Bund für die gesetzliche Regelung zuständig, da das Aribeitshaus im Reichsstrafgesetzbuch geregelt ist. Ich darf insoweit auf die Bestimmungen der Artikel 74 Ziffer 1 und 125 des Grundgesetzes sowie des § 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch verweisen. Das bayerische Staatsministerium der Justiz hat wiederholt, so am 10. Mai 1950, am 18. April 1951 und am 26. Juli 1951, das Bundesjustizministerium unter Übersen'dung umfangreichen Materials auf die Notwendigkeit einer beschleunigten Wiedereinführung des Arbeitshauses hingewiesen. Pas BundesjustizministeriUm ist mit den Vorarbeiten hierfür seit längerer Zeit beschäftigt; es hat am 10. September 1951 mitgeteilt, daß die Frage im sogenannten Zweiten Strafrechtsänderungsgesetz geregelt wird. Der Entwurf des Gesetzes wird den Gesetzgebungsorganen des Bundes in nächster Zeit zugehen. -
Eine Erweiterung und Verschärfung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Prostitution (§ 361 Ziffer 6 Ziffer 6a bis c) durch Landesrecht ist nicht möglich. Diese Materie ist im Strafgesetzbuch erschöpfend geregelt; zusätzliche landesrechtliche Bestimmungen sind damit ausgeschlossen (§ 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch).
2. Es ist daher notwendig, die gegebenen Möglichkeiten des Strafgesetzbuchs auszuschöpfen. Die Staatsanwaltschaften wurden bereits mit Justizministerialentschließung vom 27. Juli 1949 zu einer energischen Bekämpfung des Dirnenunwesens angewiesen. Die Anweisung wurde inzwischen wiederholt. Gleichzeitig wurde den Staatsranwaltschaften die Prüfung der Frage zur Pflicht gemacht, ob sich die Vermieter bei Vermietung von Zimmern an Dirnen unter dem Gesichtspunkt der Kuppelei oder der Verletzung von Bestimmungen über die Wohnraumbewirtschaftung strafbar machen. Bei der Beurteilung dieser Fragen darf nicht übersehen werden, daß die bloße Gewährung von Wohnung 1an Dirnen über 18 Jahren. nicht strafbar ist. Der Vermieter macht sich nur stra:Dbar, wenn er nicht eine Wohnung, sondern nur ein Absteigequartier vermietet oder wenn er die Dirne ausbeutet oder zur Unzucht anhält.
Meine Anweisung an die Herren GeneralStaatsanwälte hat folgenden Wortlaut:
Im Bayerischen Landtag und in der Öffentlichkeit ist wiederholt Klage darüber geführt worden, daß das Dirnenunwesen in Stadt und Land teilweise unerträgliche Ausmaße angenommen habe.
Die Prostitution ist eine ernste Gefahr für die Sittlichkeit und Gesundheit unseres Volkes, insbesondere unserer Jugend, und führt häufig zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ordnung.
Ich ersuche daher, die Staatsanwaltschaften nochmals zu einer beschleunigten und energischen Strafverfolgung anzuweisen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist d~e Aburteilung im beschleunigten Verfahren (§§ 212 ff StPO) geboten.
Die Staatsanwälte werden darüber hinaus bei gegebenem Anlaß zu prüfen haben, ob sich die Personen, die Zimmer an Dirnen vermieten, strafbar machen. Nach § 180 Absatz III StGB ist die bloße Gewährung von Wohnung an Personen über 18 Jahren straflos, nicht dagegen das Vermieten von Absteigequartieren. Der Vermieter macht sich auch strafbar, wenn er die Dirnen ausbeutet oder zur Unzucht anhält. Gegebenenfalls sind Ermittlungen veranlaßt, ob der Vermieter durch unberechtigte Vermietung eines bewirtschafteten Raumes gegen die Bestimmungen über Wohnraumbewirtschaftung verstößt.
Ich ersuche, bis 1. Februar 1952 über veranlaßte Maßnahmen und besondere Erfahrungen zu berichten.
Die Wiedereinführung des Arbeitshauses ist im zweiten Strafrechtsänderungsgesetz vor-
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 573
(Dr. Müller, Staatsminister)
gesehen, dessen Entwurf den Gesetzgebungs- · organen des Bundes in nächster Zeit zugehen wird.
3. Die Verweisung von Dirnen auf bestimmte unauffällige Straßen, wie sie in der Diskussion im Eingaben- und Beschwerdeausschuß angeregt worden. ist, ist eine polizeiliche Maßnahme, die nicht in meine Zuständigkeit fällt. Die Frage, ob eine solche Kasernierung angesichts des § 17 des noch in Geltung befindlichen Reichsgesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 zulässig ist, wird das bayerische Staatsministerium des Innern zu prüfen haben, dem die seinerzeit im Beschwerdeausschuß behandelte Eingabe am 22. Oktober 1951 zugeleitet worden ist.
Auch die Frage, aus welchen Gründen zahlreiche Dirnen trotz der großen Wohnungsnot in München Unterkunft finden konnten, fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ministeriums.
Präsident Dr. Hundhammer: Als Fragesteller folgt der Herr Abgeordnete Anton Baur; ich erteile ihm das Wort.
Baur Anton (SPD): Hohes Haus, meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Wer trägt die Verantwortung dafür, daß die Umsiedlung von Hohenfels nach Riedhausen im Landkreis Günzburg ohne Vorbereitung und ohne Benachrichtigung des Bürgermeisters von Riedhausen bei.Nacht und Nebel durchgeführt wurde, so daß sich große Schwierigkeiten und Härten für alle Beteiligten ergaben?
Präsident Dr. Hundhammer: Ich erteile · dem Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort zur Beantwortung der Frage.
Dr. Schlögl, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Zuge der Umsiedlung von Hohenfels wurden sechs Familien auf das Gut des Grafen in Riedhausen eingewiesen. Dieser hat ein Landabgabesoll von zirka 500 Hektar, wovon rund 300 Hektar auf den Besitz von Riedhausen treffen. Den Umsiedlern werden auf dem Siedlungsland neue Siedlerstellen errichtet. Die Vorbereitungen hierzu sind in vollem Gange; mit den Baumaßnahmen soll noch im Laufe dieses Winters begonnen werden.
Die betreffenden Familien mußten vorläufig in Baracken untergebracht werden. Die erste Baracke war in Riedhausen bereits am 15. Oktober 1951 aufgestellt. Da weitere Baracken an Ort und Stelle. nicht zu beschaffen waren, wurden vier auf dem Truppenübungsplatz Hohen~els von den Siedlern bis jetzt benützte B_aracken abgebrochen und nach Riedhausen gebracht.
Der Unternehmer hat den Transport nicht ordnungsgemäß durchgeführt .. Beim Transport gingen
nicht nur Barackenteile verloren, sondern es wurden auch welche beim Abladen demoliert, so daß neues Material beschafft werden mußte. Dadurch verzögerte sich die Aufstellung der Baracken, die am 3. beziehungsweise 5. dieses Monats beendet wurde. Die Siedler sind also nach d~m Stand von heute in ihren Baracken restlos untergebracht.
Für die Durchführung der Umsiedlungsmaßnahme ist die Bayerische Landessiedlung verantwortlich. Infolge der kurzen Termine, die für die Aktion Hohenfels gestellt sind, ist es möglich, daß die Landessiedlung die örtlichen Dienststellen nicht rechtzeitig - wie sonst üblich - von der Ankunft der Siedler verständigt hat. Eine Verständigung erfolgt auch dann, wenn die Landessiedlung die Siedler auf eigenem Grund und Boden oder in eigenen Gebäuden oder Baracken unterbringt. Trotzdem wäre das Mißgeschick mit Riedhausen nicht passiert, wenn der Transportunternehmer ordnungsgemäß gearbeitet oder die Landessiedlung rechtzeitig von dem Verlust von Barackenteilen verständigt hätte.
Es muß aber festgestellt werden, daß der Beauftragte der Landessiedlung München und die Inspektion Augsburg in den ersten Oktobertagen und außerdem am 13. Oktober die örtlichen Verhältnisse . überprüft und die erforderlichen Maßnahmen mit der Gutsverwaltung Riedhausen bEsprochen hatten. Dabei war festgestellt worden, daß eine Familie in einem Wirtschaftsgebäude und zwei weitere Familien in neu aufzustellenden Baracken Unterkunft finden und für die restlichen Familien weitere Baracken aufgestellt werden sollen. Die Gutsverwaltung, die die Umsiedlung vorbildlich unterstützte, hatte sich bereit erklärt, für die Unterbringung von Vieh, . Vorräten und Geräten in den vorhanden.en Scheunen Platz zu .schaffen. Infolge der raschen Durchführung der Umsiedlung waren auch diese Vorarbeiten noch nicht restlos beendet, so daß vorübergehend Vieh in einer Feldscheune untergebracht werden mußte.
Die Umsiedler müssen diesen Winter unter den gleichen Bedingungen wie in Hohenfels, also noch in Baracken verbringen. Im kommenden Jahr werden sie - normale Verhältnisse vorausgesetzt -neu erbaute, freundliche Siedlungen und damit eine dauernde, gesicherte Existenz erhalten.
Präsident Dr. Hundhammer: Ich glaube, die Antwort, die hier gegeben worden ist, ist am Kern der Anfrage, wer die Schuld an der unvermittelten Ankunft der Siedler trägt, vorbeigegangen.
(Sehr richtig! - Abg. Baur Anton: Warum hat der Bürgermeister keine Nachricht be
kommen?)
- Das ist die wesentliche Frage!
Dr. Schlögl, Staatsminister: Ich darf diese Frage vielleicht noch einmal beantworten. Ich habe ausgeführt: „Für die Durchfühning der Umsiedlungsmaßnahme ist die Bayerische Landessiedlung verantwortlich. Infolge der kurzen Termine, die für die Aktion Hohenfels gestellt sind, ist es möglich„ daß die Landessiedlung die örtlichen Dienststellen.
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(Dr. Schlögl, Staatsminister)
nicht rechtzeitig - wie sonst üblich - von der Ankunft der Siedler verständigt hat." - Die Schuldfrage ist also eindeutig beantwortet: Die Schuld trägt die Bayerische Landessiedlung.
zweitens: Dieser ganze Transport wurde sehr schnell zusammengestellt, und da ist es möglich - ich konnte weitere Nachforschungen nicht mehr anstellen -, daß die Landessiedlung, die einen Sitz in Parsberg hat, den Bürgermeister von Riedhausen nicht verständigt hat.
Damit glaube ich, die Frage richtig beantwortet zu haben. Im übrigen habe ich die Unterbringung der betreffenden Familien sehr genau geschildert. Ich glaube, ich bin doch etwas mißverstanden worden, wie es beim bayerischen Landwirtschaftsminister öfters passieren soll.
(Heiterkeit und vereinzelter Beifall)
Präsident Dr. Hundhammer: Es folgt der Herr Abgeordnete Ortloph; ich erteile ihm das Wort.
Ortloph (CSU): Herr Präsident, Mitglieder des Bayerischen Landtags! Die von Hohenfels umzusiedelnden Personen benötigen außerordentlich dringend eine Überbrückungsbeihilfe, bis sie sich wieder eine neue Existenz geschaffen haben. Bun• desfinanzminister Schäffer hat sich von der Notwendigkeit einer solchen Überbrückungsbeihilfe überzeugt und sich bereit erklärt, eine Überbrückungsbeihilfe zu gewähren.
Da die Sache sehr eilt, frage ich die Staatsregierung: Welche Maßnahmen sind getroffen worden, damit die Personenkreise, die so dringend eine Überbrückungsbeihilfe benötigen, sofort in ihren Besitz gelangen?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Anfrage beantwortet der Herr Staatsminister der Finanzen. Ich erteile ihm das Wort.
Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Die Umsiedlung· der von der Räumung des Truppenübungsplatzes Hohenfels betroffenen Personen sowie der landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe ist so weit fortgeschritten, daß die nur wohnungsmäßig umzusiedelnden Personen bereits in Ersatzwohnungen untergebracht sind. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben auf Grund der gewährten Vorschüsse und Darlehen zum großen Teil bereits Ersatzhöfe erworben, so daß eine Unterbringung in Zwischenunfärkünften nur mehr. in wenigen Fällen notwendig sein wird. Auch ein Teil der gewerblichen Betriebe konnte sich inzwischen mit Hilfe von Bundesdarlehen neue Betriebsstätten beschaffen. Die Notwendigkeit einer Überbrückungsbeihilfe wird sich daher auf eine verihältnismäßig geringe Zahl von Fällen beschränken. Es sind bereits Feststellungen veranlaßt, für welche Personen eine solche Überbrückungsbeihilfe notwendig ist. Dabei wird es sich wohl in erster Linie um Personen handeln, die bisher ein Gewerbe ausübten, aber einen entsprechenden Ersatzbetrieb noch nicht besitzen, so daß sie noch kein Einkorn-
men haben. Für landwirtschaftliche Umsiedler, die in Zwischenunterkünften untergebracht werden mußten, wird zur Zeit ebenfalls geprüft, welche Härten in finanzieller Hinsicht, zum Beispiel durch Produktionsausfall usw., entstanden sind. Bei den umzusiedelnden landwirtschaftlichen Betrieben, die bereits einen Ersatzhof haben, dürfte eine Überbrückungshilfe nicht erforderlich sein.
Die beteiligten Ressorts haben bereits durch ihre Vertreter im Interministeriellen Landesausschuß vereinbart, nach Abschluß der laufenden Feststellungen beim Bundesministerium der Finanzen die sofortige Bereitstellung von Mitteln für die in der Anfrage des Herrn Abgeordneten Ortloph angeführten Zwecke zu beantragen. Es wird also darauf ankommen, Herr Abgeordneter, daß die in Frage kommenden Kreise sich unverzüglich mit den notwendigen Unterlagen melden, um die Angelegenheit weiter bearbeiten zu können.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller erhält das Wort der Herr Abgeordnete Hofmann Leopold.
Hofmann Leopold (SPD): Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an .den Herrn Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge.
Im Arbeitsamtsbezirk Regensburg mit Kelheim und Regenstauf soll die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung auf 14tägige Zahlung umgestellt werden. Dadurch würden bei drei Zahltagen jeweils nur 10 Tage anstatt 12 Tage zur Auszahlung kommen, um die vorausbezahlte Woche wieder hereinzubringen. Das Arbeitsamt begründet diese Maßnahme damit, daß die Errechnung der Teuerungszulagen eine starke zusätzliche Arbeitsbelastung für das Amt gebracht hat und die Zahlbogen innerhalb einer Woche nicht mehr bearbeitet werden können, weil nicht genügend Personal zur Bearbeitung zur Verfügung steht.
Was gedenkt der Herr Arbeitsminister zu tun, um eine solche Benachteiligung und Einbuße der Arbeitslosen gerade in der Jetztzeit zu vermeiden?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der Herr Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Oechsle, Staatsminister: Herr Präsident, Hohes Haus! Die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung wird in außerbayerischen Arbeitsämtern seit langem zweiwöchig vorgenommen. Seit einigen Monaten·sind auch einige Ämter in Bayern dazu übergegangen, die Auszahlungen von der Wochenzahlung auf die 14tägige Zahlung umzustellen. Vor allem wurde dadurch erreicht, daß die unterstützten Arbeitslosen nur einmal in zwei Wochen zur Zahlstelle kommen müssen, und außerdem wurde eine erhebliche Einsparung an Verwaltungsaufwand herbeigeführt und damit eine raschere Sachbearbeitung ermöglicht. Der Übergang von der Wochenzahlung zur zweiwöchigen Unterstützungsauszahlung wurde in der Regeil dadurch erleichtert, daß bei der letzten einwöchigen Zahlung die Unterstützung statt für 6 für 10 Tage, also
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 575
(Dr. Oechsle, Staatsminister)
für 4 Tage im voraus, an den folgenden zwei 14tägigen Zahltagen jeweils ebenfalls für 10 Tage und vom dritten 14tägigen Zahltag ab regelmäßig für jeweils 12 Tage bezahlt wurde. Es ist also Vorsorge getroffen, daß die Arbeitslosen nicht geschädigt sind. Wenn in Regensburg so verfahren wurde, ist dagegen nichts einzuwenden. Ich muß zunächst einen Bericht von Regensburg anfordern, um festzustellen, ob dort Maßnahmen durchgeführt wurden, die den Interessen der Arbeitslosen entgegenstanden.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller folgt der Herr Abgeordnete Högn.
Högn (SPD): Herr Präsident, Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister des Innern.
Im Jahre 1950 wurde erstmals die Verrechnung von Weihnachtsbeihilfen für Empfänger öffentlicher Fürsorge auf Kriegsfolgehilfe zugelassen. Auch die Empfänger von Arbeitslosenfürsorge und die Lagerinsassen waren eingeschlossen. Die maßgebende Entschließung, die auch die Höhe der Wefrmachtsbeihilfe bestimmte, kam aber so spät heraus, daß es große Schwierigkeiten im Vollzug gab.
Ist dem bayerischen Staatsministerium des Innern bekannt, ob auch in diesem Jahre Weihnachtsbeihilfen gegeben werden, und ist Vorsorge getroffen, daß die Bezirksfürsorgeverbände rechtzeitig verständigt werden?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der Herr Staatsminister des Innern.
Dr. Hoegner, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Entschließung über die Gewährung von Weihnachtsbeihilfen an Hilfsbedürftige und an ihnen gleichstehende Personen wird im nächsten Ministerialamtsblatt bekanntgegeben, das Ende dieser Woche erscheint. Es ist im Benehmen mit den zuständigen Bundesministerien vorgesehen, daß die Bezirksfürsorgeverbände für diesen Personenkreis eine Weihnachtsbeihilfe bis zu 20 DM für Alleinstehende und Haushaltsvorstände und bis zu 5 DM für jeden hilfsbedürftigen Angehörigen gewähren und bei Kriegsfolgehilfeempfängern auf Bund und Staat anteilig verrechnen dürfen. Voraussetzung ist, daß die Fürsorgeverbände die Weihnachtsbeihilfen auch anderen Hilfsbedürftigen, die nicht zum Personenkreis der Kriegsfolgehilfe gehören, nach gleichen Grundsätzen gewähren. Die Verkündung' der Entschließung erfolgt heuer so frühzeitig, damit diec Stadt-
. und Landkreise als Selbstverwaltungsorgane ihre Beschlüsse über die Höhe der Weihnachtsbeihilfe rechtzeitig fassen können .. Für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung liegt die endgültige Entscheidung der Bundesregierung noch nicht vor. Für sie mußte also die Regelung noch vorbehalten bleiben. Sie wird ebenfalls so schnell wie möglich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge getroffen werden.
Präsident Dr. Hundhammer: Als Fragesteller folgt der Herr Abgeordnete von Prittwitz und Gaffron. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. von Prittwitz und Gaffron (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister des Innern.
· Laut Pressenachrichten wurden von der ECA- . Sonder-Mission Vorschläge für die Durchführung von Entwicklungsbauten in 15 deutschen Städten aufgestellt und die erforderlichen Mittel in Höhe von 37,5 Millionen D-Mark angewiesen: Warum befindet sich die am meisten zerstörte Stadt Bayerns Würzburg nicht unter den Städten, die als Standorte für diese Entwicklungsbauten bestimmt wurden?
Präsident Dr. Hundhammer: Der Herr Staatsminister des Innern hat das Wort zur Beantwortung der Anfrage.
Dr. Hoegner, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die ECA-Mission hat im Frühjahr dieses Jahres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wohnungsbau einen Wettbewerb für 15 Bauvorhaben ausgeschrieben, die nach besonderen Gesichtspunkten geplant, finanziert und gebaut werden sollen. Als Standorte für diese 15. Bauvorhaben, von denen zunächst zwei 'im Lande Bayern . vorgesehen waren, hatten die Länder des Bundes größere Industriestädte vorzuschlagen, die in der Wirtschaft, und hier insbesondere im Export eine ausschlaggebende Rolle spielen. Als künftige Bewohner· waren ausschließlich Vertriebene, Ausgebombte und DPs vorzusehen. Der Anteil der Vertriebenen sollte mindestens 65 Prozent betragen. Unter diesen Gesichtspunkten hat das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, und zwar die Landesplanungsstelle unter Beigabe einer eingehenden Würdigung vom Standpunkt der Exportförderung 5 bayerische Industriestandorte vorgeschlagen, die über 50 Prozent des gesamten bayerischen Exports auf sich vereinigen, und zwar die Städte München, Nürnberg, Augsburg, Kaufbeuren und Selb. Diese Städte, die die erforderlichen Grundstücke bereitzustellen, zu erschließen und außerdem noch weitergehende Sonderbedingungen vorbehaltlos anzuerkennen hatten, wurden darau:ßhin vom 1bayerischen Staatsministerium des Innern der ECA-Mission beziehungswei.se dem Bundeswohnungsbauministerium gemeldet. Eine Einflußnahme auf die Auswahl der Standorte ist den Ländern nicht eingeräumt worden. Sie hatte sich die ECA-Mission ausdrücklich und ausschließlich vorbehalten. Zunächst wurden nur die Standorte München und Nürnberg mit je 300 Wohnungseinheiten ausgewählt. Nach längeren Bemühungen,
·insbesondere auch seitens des Bundesministeriums für Vertriebene und meines Ministeriums gelang es dann, auch noch den Standort Kaufbeuren mit 200 Wohnungseinheiten durchzusetzen und damit den Anteil Bayerns an den 15 Bauvorhaben wesentlich zu verbessern. Wenn Würzburg als prozentual meistzerstörte Stadt Bayerns .,--- tatsächlich sind in München und Nürnberg jeweils mehr Woh-
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(Dr. Hoegner, Staatsminister)
nungen .zerstört worden - nicht in den Kreis der in Frage kommenden Städte einbezogen wurde, so nur deshalb, weil Würzburg keine ausgesprochene Industriestadt ist, auch keine größere Exportindustrie hat, und dann auch, weil Würzburg aus naheliegenden Gründen zwar eine große An-.
· zahl Ausgebombter, aber nur einen verhältnismäßig bescheidenen Prozentsatz Heimatvertriebener nachweisen kann. Sollte tatsächlich ein neues ähnliches Programm aus ECA-Mitteln beabsichtigt werden - die uns bisher erteilten Auskünfte lassen es sehr unwahrscheinlich erscheinen -, wird die Staatsregierung mit allem Ernst prüfen, ob Würzburg vorgeschlagen werden kann. Im vorllegenden Fall war es auf Grund der bindenden Richtlinien nicht möglich gewesen.
Präsident Dr. Hundhammer: Es folgt der Herr Abgeordnete Michel. Ich erteile ihm das Wort.
M~chel (CSU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was gedenkt die Staatsregierung gegen den politischen Mißbrauch des bayerischen Rundfunks zu tun, wie er am letzten Samstag im Kommentar des Herrn Dr. W. M. Guggenheimer zum Ausdruck gekommen ist?
Präsident Dr. Hundhammer: Die' Antwort erfolgt durch den Herrn Ministerpräsidenten. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Ehard, Ministerpräsident: Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich mache darauf aufmerksam, daß der bayerische Rundfunk eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, die die Selbst-
. verwaltung besitzt und nur durch die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes eingeschränkt ist. Das Rundfunkgesetz gibt der Staatsregierung keine l\föglichkeit, einen wesentlichen Einfluß auf die Sendungen des Rundfunks zu nehmen. Im Rundfunkrat ist nur ein Vertreter der bayerischen Staatsregierung als Mitglied vorgesehen. Die bayerische Staatsregierung wird daher diese Anfrage des Herrn Abgeordneten Michel unter Hinweis auf ihren Inhalt dem Herrn Vorsitzenden des Rundfunkrats zur weiteren Verfügung übermitteln.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller folgt der Herr Abgeordnete Bauer Georg; ich erteile ihm das Wort.
Bauer Georg (EHE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Anfrage lautet:
Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um die menschenunwürdigen Zustände im Flüchtlingslager Allach II, das von der Presse als Lager „Schandfleck" bezeichnet wird, zu beseitigen?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der Herr Staatssekretär für die Angelegenheiten der Heimatvertriebenen. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Oberländer, Staatssekretär: Hohes Haus, meine Damen und Herren! Die Vertriebenenverwaltung betreibt die Auflösung von Vertriebenenlagern mit großer Energie und hat auch unter Ausnützung aller Möglichkeiten vom 1. Juni 1950 bis 1. Oktober 1951 die Zahl der Regierungslager für deutsche Heimatvertriebene von 407 auf 280 herabdrücken, also 127 Lager auflösen können. Daß heute noch größere Lager und auch Massenlager unt·erhalten werden müssen, ist dm wesentlichen auf das völlige Scheitern des Flüchtlingsausgleichs der innerdeutschen Vertriebenenumsiedlung zurückzuführen. Die Erwartungen, die man diesbezüglich im Jahre 1951 hegte, wurden fast völlig zunichte. Die Dispositionen des Staatssekretarfats für die Angelegenheiten der Heimatvertriebenen hinsichtlich der Lagerauflösung, die auf dem innerdeutschen Flüchtlingsausgleich basierten, ließen sich nicht verwirklichen. Die Schwierigkeiten wurden erhöht, da laufend Flüchtlinge aus der Sowjetzone und aus dein Südosten 1aufgenorrimen werden mußten. Es handelt sich um 200 000 bis · 300 000 Sowjetzonen-Flüchtlinge, die jäihrlich neu aufgenommen werden. Statistisch läßt sdch nicht einwandfrei feststellen, wieviele davon auf Bayern ent:Dalleri. Dazu kommt, daß erhebliche Kapazitäten verlorengingen, da die meisten !in ehemaligen ~asernen untergebrachten Vertriebenenlager geräumt werden müssen und da der Ersatzwohnungsbau trotz iallem energischem Betreiben durch die Oberste Baubehörde nicht weit genug fortgeschritten ist. Infolge der bevorstehenden Auflösung der IRO und der Beendigung ihrer Tätigkeit am 31. Dezember 1951 müssen weitere Lager md.t größeren Belegschaftszahlen übernom-' men werden. im laufenden Haushaltsjahr sind etwa 150 Wohnungseinheiten aus dem Sonderprogramm Wohnungsbau zur Lagerauflösung für Münchener Lager vorgesehen. Durch die bekannten Schwierigkeiten bei der Sicherung der erststelligen Finanzierung hat sich das Gesamtprogramm und damit auch der Wohnungsbau für die Münchener Lager verzögert. Innerhalb dieses Programms werden etwa 20 Wohnungen für Allach II zur Verfügung stehen. Die Fertigstellung der Wohnungen, die bei Aufstellung des Programms für Spätherbst 1951 erhofft wurde, verzögert sich bis E'rühjahr 1952. Es ist sehr bedauerlich, daß in den Wintermonaten eine Auflockerung von Allach II nicht möglich ist; doch kann bei der Verzögerung im Wohnungsbau nicht von einer Schuld gesprochen werden. Nach Belegung der Wohnungen wird ein Teil der Restii.nsassen familienmäßig untergebracht werden können. Die völlige Auflösung des Lagers Allach II wird, wenn die nötigen Mittel zur Verfügung stehen - und das ist zu erwarten -, mit dem Programm des Hausha}tsjahrs 1952/53 zu bewer·ks_telligen sein.
Das Staatssekretariat für die Angelegenheiten der Vertriebenen hat die Bundesministerien dahin informd.ert, es könne mit absoluter Sicherheit damit gerechnet werden, daß die jetzt als Vertriebenenlager verwandten Baracken, die zu Anfang des Krieges errichtet wurden, in den nächsten drei. Jahren zusammenfallen. Das Sta-atssekretari:at hat sich für ein Sonderbauprogramm eing·esetzt und nachgewiesen, daß zur Bese:itigung sämtlicher Ver-
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(Dr. Oberländer, Staatssekretär)
triebenenlager und Notunterkünfte etwa 39 000 Wohnungen mit einem Aufwand an r·einen Baukost"en von 280 Millionen D-Mark unbedingt nötig wären. Der Wi!derstand det sogenannten Aufnahmeländer hat verhindert, daß zur Durchführung auch nur eines Teilabschrnittes besondere Mittel bereitgestellt wurden. Im laufenden Haushaltsjahr wurden für die Instandsetzung des Lagers Allach II 10 500 DM bereitgestellt; 1950 wurden 17 000 DM aufgewendet. Es muß in aHer Offenheit gesagt werden, daß hier wie in den meisten anderen Ländern der Einsatz weiterer Mittel absolut unwirtschaftlich wäre und daß die Beträge letzten Endes zwecklos aufgewendet würden,. da die Baracken das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haiben. Die aufgewendete Instandsetzung dürfte· allerdings ermöglichen, zur Not die Frist bis zur Fertigstellung der Woh-nungen im Frühjahr 1952 zu überbrücken.
Präsident Dr. Hl.lndhammer: Es folgt Herr Abgeordneter Saukel. Ich erteile ihm das Wort.
Saukel (BP): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im nördlichen Unterfranken breitet sich zur Zeit die Maul- und Klauenseuche in erschreckendem Umfang aus. Nach Angabe der Amtstierärzte ist nicht genügend Impfstoff vorhanden, um die notwendigen Schutzimpfungen durchzuführen.
Meine Anfrage lautet daher: Bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt werden kann?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der für das Seuchenwesen zuständtge Herr Staatsminister des Innern.
Dr. Hoegner, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Mangel an Impfstoff gegen die Maul- und Klauenseuche besteht nicht nur in Bayern, sondern d.m ganzen Bundesgebiet, und zwar infolge der massenhaften Ausbreitung dieser Seuche. Von Bayern aus wird täglich an die zuständigen Werke um Impfstoff telefoniert; die Werke sind aber auf einen solchen Massenandrang nicht eingerichtet gewesen, so daß in allernächster Zeit noch nicht mit der Behebung dieses Mangels gerechnet werden kann. -
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller folgt Herr Abgeordneter Behringer. Ich erteile ihm das Wort.
Behringer (FDP): Herr Präsident, Hohes Haus! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Kultusminister. Sie lautet: Ist es richtig, daß in ganz Bayern, also auch in überwiegend evangelischen Landesteilen, in der Ze!it von Donnerstag, den 1. November bis einschließlich Samstag, den 3. November die \Schulen, auch die Berufs- und Fortbildungsschulen, keinen Unterricht abhielten? Welche::; sind dde Gründe für diese Maßnahme?
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung erteile ich das Wort dem Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus.
. Dr. Schwalber, Staatsminister: Hohes Haus! Nachdem die Frage an mich gerichtet wurde, muß ich auch ganz kurz dazu Stellung nehmen, obwohl ich glaube, daß in diesem Fall der Kultusminister selbst dem Landtag gegenüber nicht zur Auskunft herangezogen werden kann. Die betreffende Ministerialentschließung ist unterzeichnet vom Herrn Staatssekretär, der mich während meiner Abwesenheit in England vertreten hat. Der Herr Staatssekretär wird daher zu dieser Frage sprechen.
Präsident Dr. Hundhammer: Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Brenner.
Dr. Brenner, Staatssekretär: Herr Präsident, Hohes Haus! Nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 19. Oktober 1950 über die Auswirkung des Gesetzes über den Schutz der Sonnund Feiertage auf den SchU.lunterricht war am l. November, an Allerheiligen, an den meisten bayerischen Schulen unterrichtsfrei; in den katholischen Gegenden überhaupt und sonst überall dort, wo ein Drittel katholischer Schüler in den Schulen war. Auch ·am Freitag, den 2. November, an Allerseelen, hätte an diesen Schulen der Vnterricht erst nach Schluß des ortsüblichen Allerseelengottesdienstes beginnen dürfen, also fast immer nur am Nachmittag. Mit RücksiCht auf die bek-annte Kohlenknappheit in Bayern wurde deshalb der Freitag, 2. November nachmittag und der Samstag, 3. November, vormittag an allen bayerischen Schulen unteri:'ichtsfrei gegeben. Dazu ist zu bemerken, daß die bayerischen Schulen nur bis zu 50 Prozent ihres Solls bisher mit Kohlen beliefert wurden. Im übrigen ist das laufende Schuljahrdrittel so lange - vier Monate-, daß eine kurze, auf nur einen Tag beschränkte Unterbrechung des Unterrichts den Schülern und Schülerinnen wohl zu gönnen war und deni Unterricht keine Einbuße geschah ..
Präsident Dr. Hundhammer: Es folgt Herr Abgeordneter Puls. Ich erteile ihm das Wort.
Puls (BHE): Hohes Haus, meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an ·den Herrn Staatsminister der Finanzen.
Wird den Landkreisen Bogen, Viechtach und Deggendorf der Grenzlandansatz bei Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem durch das Dritte Änderungsgesetz zum Finanzausgleichsgesetz geschaffenen Rechtstand praktisch zugebilligt oder nicht?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der Herr Staatsminister der Finanzen.
Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Nach Artikel 1 Buchstabe d unseres Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 16. Oktober 1951 erhalten den Grenz-
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(Zietsch, Staatsminister)
landansatz die in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Unterfranken sowie in Niederbayern nördlieh der Donau liegenden Landkreise, die an der, Grenze der Bundesrepublik gelegen sind. Im Hinblick auf die Knappheit der zu verteilenden Mittel und um eine Zersplitterung dies.er Mittel zu vermeiden, war bei der Abfassung des Gesetzentwurfs davon abgesehen worden, andere als die oben erwähnten Landkreise, insbesondere solche, die nicht unmittelbar an der Grenze liegen, in den Grenzlandansatz mit einzubeziehen. Die Landkreise Bogen, Viechtach und Deggendorf liegen nicht an der Grenze der Bundesrepublik; sie erhalten daher >keinen Grenzlandansatz. Trot:zldem aiber bekommen diese drei Landkreise auf Grund der Neuregelung der Verteilung der Schlüsselzuweisungen höhere Schlüsselzuweisungen als früher. Die Erhöhung beträgt beim Landkreis Bogen 32 000, beim Landkreis Viechtach 8000 und beim Landkreis Deggendorf 23 000 DM.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächsten Fragesteller erteile ich das Wort dem Abgeordneten Freundl.
Freundl (CSU): Meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister für Wirtschaft.
Welche Maßnahmen gedenkt die bayerische Staatsregierung beziehungsweise das Wirtschaftsministerium zu ergreifen, um den umfangreichen Anwerbungsversuchen badischer Regierungsstellen, die vor allem in den Qstgebieten Bayerns die Abwanderung zahlreicher wertvoller Betriebe zur Folge haben werden, entsprechend entgegenzuwirken? In diesem Zusammenhang interessiert vor allem auch die Frage, aus welchen Quellen die von Baden angebotenen Kredite fließen und ob es nicht auch dem Lande Bayern möglich ist, diese Mittel in Anspruch zu nehmen, um die gefährdeten Betriebe in Bayern endgültig zu verankern.
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung erteile ich das Wort dem Herrn Staatsminister für Wirtschaft.
Dr. Seidel, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur erschöpfenden Beantwortung dieser Anfrage sind eine Reihe von Erhebungen notwendig, die ich in der kurzen zur Verfügung stehenden Frist nicht anstellen konnte. Ich werde die Anfrage deshalb in der nächsten Sitzung beantworten. Ich hoffe, daß der Herr Abgeordnete damit einverstanden ist.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächstem Fragesteller erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Fischer. - Er ist nicht im Saal. An seiner Stelle folgt der Herr Abgeordnete Mittich.
Mittich (BHE): Hohes Haus! Meine Anfrage an die Staatsregierung lautet:
1. Wieviele in Bayern wohnhafte vertriebene oder verdrängte Beamte, Angestellte und Arbeiter sind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf Grund dieses Gesetzes in Gebiete des Landes Bayern bisher untergebr'acht worden?
2. Wieviele in Bayern wohnhafte vertriebene oder verdrängte Behördenbedienstete haben nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG Anspruch auf Versorgungsbezüge? Wieviele dieser Beamten, Angestellten und Arbeiter sind bereits in den Genuß der ihnen zustehenden Versorgungsbezüge gelangt?
3. Wieviele in Bayern wohnhafte vertriebene oder verdrängte Beamte haben Anspruch auf Übergangsgehalt? Wieviele dieser Personen sind bereits bis zum 5. Oktober 1951 in den Genuß des ihnen zustehenden Übergangsgehalts gelangt?
(Abg. Kiene: Ket1Jenfragerei!)
4. Welche Beträge wurden für die oben genannten Leistungen bisher a) für Versorgungsempfänger, b) für Übergangsgehaltsempfänger ausgezahlt?
Präsident Dr. Hundhammer: Ich möchte doch bitten, Fragen an die Mitglieder der Staatsregierung wesentlich knapper zu fassen und nicht ganze Kataloge von Fragen zusammenzustellen. Ich glaube, das ist nicht der Sinn der Fragestunde.
(Abg. Dr. Keller: Das war ein nicht unwichtiger Katalog!)
Solche Anfragen wären s c h r i f t 1 i c h einzureichen.
Ich erteile das Wort dem Herrn Staatsminister der Finanzen.
Zietsch, Staatsminister: Es ist sehr schwer, im Rahmen der Fragestunde eine solche Anfrage ausführlich zu beantworten. Aber ich will dem Hohen Hause als Antwort wenigstens so viel mitteilen, als in der Kürze der Zeit gesagt werden kann.
Nach dem Stand der Erhebungen vom 1. Juli 1951 sind in der bayerischen Staatsverwaltung von den unter das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Beamten, Angestellten und Arbeitern untergebracht worden: als Beamte rund 10 800; als Angestellte und Arbeiter rund 6000. Die nach dem 1. April 1951 eingestellten Personen sind in diesen Zahlen enthalten. Eine Unterscheidung vor und nach diesem Termin ist nicht möglich. Erhebungen über den Stand der Unterbringung bei den Gebiets- und Nichtgebietskörperschaften des Landes Bayern sind im Gange; das Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor.
Wieviele in Bayern wohnhafte vertriebene oder verdrängte Beamte, Angestellte und Arbeiter nach dein Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes Anspruch auf Versorgungsbezüge oder Übergangsgehalt haben, läßt sich erst sagen, wenn die sämtlichen anhängigen Versorgungsfälle abschließend behandelt sind. Dies war aber bisher nicht möglich, weil noch nicht alle bisher angefallenen Sachen auf
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(Zietsch, Staatsminister)
Grund des neuen Gesetzes überprüft werden konnten und weil auch die Ausführungsbestimmungen des Bundes noch nicht vorliegen. Nach dem Stand von Ende September 1951 erhielten rund 15 000 Personen, eingerechnet die Übergangsgehaltsempfänger, Versorgungsbezüge nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes, davon etwa 3/ 5 in Form von endgültigen Bezügen und 2/ 5 in Form von Abschlagszahlungen. Außerdem wurden über 32 000 weitere Personen, deren Bezüge noch nicht umgestellt werden konnten, die Bezüge auf Grund der früheren Verdrängtenregelung weiter gewährt. Bei etwa 15 000 dieser 32 000 Fälle handelt es sich um Pers9nen, bei denen die Umstellung auf die neuen Bezüge weisungsgemäß zurückgestellt wird, weil sie schon nach den bisherigen Vorschriften ihren vollen Versorgungsbezug erhalten. Eine Ausscheidung der Empfänger von Übergangsgehältern ist bisher nicht erfolgt. Ferner waren Ende September 1951 noch weitere Anträge bearbeitet, aber als unbegründet abgelehnt worden.
Es ist mir unmöglich, eine weitergehende Beantwortung vorzunehmen, weil es dazu umfangreicher neuer Ermittlungen bedürfte. Sie sehen bereits an den von mir genannten Zahlen, welch ungeheure A1·b~itsbelastung hier ohne jede Stellenmehrung von den bisher für andere Arbeiten zuständigen Stellen geleistet werden muß. Ich darf dem Hohen Haus versichern, daß mit aller Kraft versucht wird, die Verhältnisse so rasch als möglich zu regeln. Es ist aber völlig ausgeschlossen, daß wir, um ein halbes Jahr früher mit dieser Riesenarbeit fertig zu werden, einen neuen Apparat mit Hunderten von Mitarbeitern einrichten können, die nur wieder mehr Geld kosten. Wir wollen unsere ganze Arbeitskraft lieber produktiv für die Erledigung der Anträge einsetzen als für die Erstellung umfangreicher Statistiken.
Präsident Dr. Hundhammer: Es folgt der Herr Abgeordnete Piechl; ich erteile ihm das Wort.
Piechl (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Meine . Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister des Innern.
Durch die Presse ging eine Notiz, daß die baye:rische Staatsregierung mit der österreichischen Staatsregierung wegen der Abtretung von Wasser aus dem Walchen und der Dürrach, zwei Flüssen an der bayerisch-tirolischen Grenze, zur Verstärkung des Isarwasservolumens · verhandelt haben. Wie ist diese Tatsache im Zusammenhang mit den Zusicherungen zu verstehen, die seinerzeit bei den Beratungen über das Rißbachprojekt gegeben wurden?
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung erteile ich das Wort dem Herrn Staatsminister des Innern.
Dr. Hoegner, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Überleitung des Rißbachs zum Walchensee ist
im Jahre 1948 zw~schen der bayerischen und der österreichischen Staatsregierung - die erstere war damals noch durch die Militärregierung vertreten - ein Abkommen getroffen worden, daß Österreich zugunsten Bayerns 'auf die Ableitung des auf österreichischem Boden liegenden Teils des Rißbachs verzichtet, während dafür Bayern der Ableitung der Dürrach in Österreich sowie dreier klednerer Bäche im Walchengebiet zustimmte. Hierbei wurde von ·Bayern der Vorbehalt gemacht, daß Österreich in den Monaten Oktober bis einschließlich März an höchstens 50 und in den Monaten August und September an höchstens 25 Tagen die Gesamtwassermenge der Dürrach und der drei erwähnten Bäche in die Isar abfließen läßt, wenn und soweit Bayern die Sicherung einer ausreichenden Wasserführung im Isarbett verlangt.
Da infolge Rückgangs der Wasserführung der Isar heuer zum erstenmal der Zeitpunkt gekommen war, wo Bayern zur Sicherung ausreichender Wasserführung im Isa:r:bett auf die Dürrach gemäß dem obenerwähnten Vorbehalt zurückgreifen mußte, wurde über die praktische Handhabung des Abkommens von 1948 zwischen den einschlägigen bayerischen und österreichischen Dienststellen unter Zuziehung der beiderseitig beteiligten Wasserkraftunternehmen das Verfahren über die Wasserabgabe aus der Dürrach festgelegt. Danach obliegt der Vollzug auf bayerischer Seite dem bayerischen Straßenund Flußbauamt München im Benehmen mit dem Landratsamt Bad Tölz. Die Wasserabgabe aus der Dürrach wird jeweils rechtzeitig vom Straßen- und Flußbauamt München über das Hochfrequenztelefon der Bayernwerke AG bei der Tiroler Wasserkraftwerke AG als dem Unternehmer der Dürrachüberleitung angefordert.
Diese Vereinbarung steht im Einklang mit dem übereinkommen von 1948.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächstem Fragesteller erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Schier.
Dr. Schier (BHE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der unmöglichen Schulverhältnisse in Bernreuth, Kreis Eschenbach/Oberpfalz, frage ich
1. den Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus, ob er bereit ist,
a) überhaupt in Ausnahmefällen den durchgehenden Schulunterricht nach englischem Muster, also unter Weglassen der Mittagspause, grundsätzlich zuzulassen,
b) im speziellen Fall Bernreuth diesen durchgehenden Schulunternicht zum Zwecke der Herbeiführung einer fühlbaren Erleichterung anzuordnen, und
2. den Herrn Staatsminister der Finanzen, ob er zur endgültigen Beseitigung der Schulnot in Bernreuth bereit ist, den seit zweli Jahren im Rohbau mit Dach und Zentralheizung, aber ohne Fenster und Türen fertigen Schulbau durch Zurverfügungstellung entsprechender Restmittel vollenden zu lassen.
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Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus; ich erteile ihm das Wort.
Dr. Schwalber, Staatsminister: Hohes Haus! Obwohl die Anfrage sehr kurz gefaßt ist, könnte sie doch zu weit ·ausholenden Erörterungen über die Frage der Unternichtsgestaltung Anlaß geben. Die Frage, ob grundsätzlich an der geteilten Schulzeit festzuhalten ist oder nicht, ist schon wiederholt des langen und breiten erörtert worden. Im vorliegenden Fall müßte überdies noch präzisiert werden, was man denn unter dem englischen Muster versteht.
Ich hatte zufällig in der vorigen Woche Gelegenheit, in dieser Richtung einen uhmittelbaren Anschauungsunterricht zu genießen, und ich darf bei dieser Gelegenheit dem Hohen Hause mitteilen, daß uns von maßgeblichen englischen Stellen immer wieder gesagt wurde, ·es hätte keinen Sinn, einfach schlechtweg die englischen Verhältnisse auf deutsche Verhältnisse übertragen zu wollen. Deswegen wird in England auch versucht, lediglich einen Anschauungsunterricht zu geben.
Zu dem vorliegenden Fall möchte ich erklären, daß die englischen Verhältnisse auf die deutschen nicht angewendet werden können. In England kennt man nicht die Schulraumnot, die wir haben. Um nur ein Beispiel anzuführen: In England fängt man mit der Schule später an, zu einer späteren Tageszeit als in Deutschland. In England hat man nicht die ungeteilte Schulzeit, sondern man hat eine entsprechende Mittagspause eingelegt, in der die. Schulspeisung der Kinder durchgeführt wird. Am Nachmittag setzt sich entsprechend den englischen Arbecitsverhältnissen die Schule fort. Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir jetzt ohne weiteres diese Verhältnisse auf eine ländliche Schule bei uns übertragen könnten.
Was nunim übrigen die gestellte Frage anlangt, so wäre auch wieder Anlaß gegeben, einmal die Frage aufzurollen, warum immer über den „Wasserkopf" in München geschimpft wird. Die Ministerien betreiben nicht eine Kompetenzhamsterei, aber man tritt immer wieder an die Ministerien herari und versucht, von ihnen alles das zu erreichen, was man vielleicht auf einfachste Weise über ein Ministerium erledigen ·könnte.
Wir haben in der Unterrichtsverwaltung eine ausgesprochene Dezentralisation, also auf diesem Gebiete ist der Grundsatz des Fö~eralismus auch in Bayern durchgeführt worden, wie ich einmal bemerken darf.
(Hört, hört!)
Anstellungsbehörde in Schulangelegenheiten ist zum Beispiel nicht das Ministerium, sondern die zuständige Kreisregierung. Deshalb bitte ich die Herren Abgeordneten, sich in Zukunft in derartigen Fällen in erster Linie nicht wieder an das bayerische Kultusministerium zu wenden, sondern an die zuständige K1·eis1·egierung.
Ebenso ist das Kultusministeriu:m nicht zuständig für den Bau der Schulhäuser. Bekanntlich muß der sächliche Schulbedarf von den Gemeinden auf-
gebracht werden. Im vorliegenden Falle wäre also die Schulhausfrage in erster Linie eine Angelegenheit der Finanzierung durch die zuständige Gemeinde, die sich dann ihrerseits vielleicht im Wege des Finanzausgleichs mit dem Finanzministerum beziehungsweise mit der zuständigen Kreisregierung auseinanderzusetzen hätte.
Die Frage der Unterrichtszeit ·allgemein zu regeln, ist in Bayern deswegen sehr schwierig, weil vori insgesamt 6800 bayerischen Schulen etwa 6000 Landschulen sind; sie werden von etwa einer Mil;.. lion Schulkindern besucht. Bei der in Bayern vielfach gegebenen Streusiedlung hat ein erheblicher Teil der Volksschüler weite Schulwege; in vielen Schulen wohnen 60 bis 70 Prozent der Schüler nicht am Schulort. In den vergangenen Jahren ist die Frage der ungeteilten Unterrichtszeit immer wieder an das Ministerium herangetragen und in Konferenzen der Regierungsschulräte~ und Schulräte erörtert worden. Es war die einhellige Auffassung, daß die ungeteilte Unterrichtszeit für die volksschulpfiichtige Jugend aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht vertreten werden kann. Der ununterbrochene fünf- bis sechsstündige Aufenthalt in einem Unterrichtsraum ohne größere Mittagspause schadet nach dieser Auffassung dem Gesundheitszustand und verringert auch die Konzentrationsfähigkeit der Kinder, ebenso aber auch die der Lehrkräfte. Diese Gesichtspunkte für die Beurteilung der Frage der ungeteilten Unterrichtszeit sind so bedeutsam, daß es nicht möglich ist, die Verantwortung für die grundsätzliche Einführung der ungeteilten Unterrichtszeit zu übernehmen. Danach soll die geteilte Unterrichtszeit die Regel sein für normale Schulen, in denen normale Schulraumverhältnisse herrschen. Sind diese im Einzelfall nicht gegeben, dann wäre durch die örtlich zuständige Stelle, durch das Schulamt _beziehungsweise durch das Regierungsschulamt zu prüfen, ob eine Ausnahme Platz greifen kann: Das ist heute bei uns seit Jahr und Tag rechtens. Die Entscheidung liegt im Hinblick ·auf die in Bayern bestehende dezentralisierte Schulverwaltung bei der örtlich zuständigen Regierung.
. Zu dem Fall Bernreuth möchte ich hiernach erst Stellung nehmen, wenn ein Bericht der Regierung der Oberpfalz über die dortigen Schulverhältnisse eingefordert worden ist. Die Anfrage kann in der kurzen Zeit hier vom Podium des Landtags aus nicht ibeantwortet werden, weil wir erst an Ort und Stelle Rückfrage halten müssen.
Ich glaube aber, den Herren Abgeordneten vielleicht zur Abkürzung des Verfahrens empfehlen zu dürfen, selbst bei der Regierung in Regensburg anzufragen und sich um eine Regelung zu bemühen. Bei der dezentralisierten Organisation unserer Unterrichtsverwaltung ist, wie gesagt, in erster Linie die Kreisregierung zuständig. Ich würde Sie darum bitten, dort die entsprechenden Schritte zu unternehmen.
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung des Teils der Frage, der sein Ressort betrifft, erteile ich das Wort dem Herrn Staatsminister der Finanzen.
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Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Es handelt sich bei dem Schulhausbau in Bernreuth weder um einen staatlichen Hochbau noch um eine sonstige Baumaßnahme, die auf den ordentlichen Haushalt für Neu- und Erweiterungsbauten auf staatlichen Liegenschaften zur Gewinnung von Unterkünften -qnd gewerblichen Räumen für Flüchtlinge gerechnet werden könnte. Es wurden aus diesen Mitteln lediglich 25 000 DM zur Errichtung von Sammelstellen im Flüchtlingslager in Bernreuth zur Verfügung gestellt. Der Herr Kultusminister hat bereits darauf hingewiesen, daß der Bau einer Volksschule nicht Angelegenheit des. Staates, sondern Angelegenheit der zuständigen Gemeinde ist. Eine Übernahme der erforderlichen Mittel auf den Bundeshaushalt wurde vom Bundesministerium des Innern durch Entscheidung vom 1. April 1951 abgelehnt. Das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet wurde, ist ehemaliges Wehrmachtgelände. Im Herbst 1950 wurden mit dem Landrat und Vertretern der Gemeinde Verhandlungen über den Erwerb des Gebäudes samt Grund und Boden durch die Gemeinde Lützelbuch geführt, zu der die Ortschaft Bernreuth gehört. Das Staatsministerium der Finanzen hat sich dann zum Verkauf bereit erklärt und die Gemeinde darauf hingewiesen, daß ihr Bauvorhaben bei der. nächsten Verteilung von Zuschüssen und Darlehensmitteln für Schulhausbauten gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes berücksichtigt werden könnte. Ein Zuschußantrag der Gemeinde wurde seitdem nicht gestellt. Der Landrat von Eschenbach hat aber im März 1951 mitgeteilt, daß-eine Weiterführung des Schulhausbaues nicht in Frage komme, da die Ortschaft Bernreuth neuerdings von der Räumung bedroht sei. Es liegt also an der Gemeinde, Herr A•bgeordneter Dr. Schier!
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächstem Fragesteller erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Köhler.
Köhler (EHE): Hohes Haus, meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an das Staatsministerium ·für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Dem Land Bayern sind vom· Bund Mittel für die Durchführung der Landessiedlung zur Verfügung gestellt worden, insbesondere zu Zwecken der Ansiedlung heimatvertriebener Bauern auf auslaufenden Höfen. Unter den heimatvertriebenen Bauern in Bayern herrscht größte Empörung, weil die Bayerische Landessiedlung GmbH diese Mittel dem Vernehmen nach nicht ausgenützt hat. Erhebliche Beträge sollen an den Bund zurückgezahlt worden sein. Es wird von Beträgen in Höhe von 300 000 DM und 500 000 DM, zusammen also 800 000 DM, gesprochen. Ist das Staatsministerium für Ernäl)rung, Landwirtschaft und Forsten bereit, Auskunft zu geben,
1. ob es richtig ist, daß solche Rückzahlungen erfolgt sind,
2. welche Maßnahmen getroffen wurden, um die Ausnutzung der auslaufenden Höfe und aller sonstigen Siedlungsmöglichkeiten zu gewährleisten?
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung dieser Frage erteile ich das Wort dem Herrn Staatsminister für Landwirtschaft.
Dr. Schlögl, Staatsminister; Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen upd Herren! Die für das Land Bayern über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt vom Bund bereitgestellten mittelfristigen FlüChtlingssiedlungskredite in Höhe von 1 500 000 DM können leider nur zu Bedingungen angenommen werden, die wegen des Zinssatzes von 2112 Prozent, der Tilgung von 5 Prozent und der Betreuungsgebühr von 1 Prozent, insgesamt also 81
/2 Prozent, für die Landwirtschaft nicht günstig sind. Dazu kommt, claß diese Darlehen bei Pachtbetrieben ausnahmslos mit Ende der zwölfjährigen Pachtzeit zum vollen Restbetrag fällig werden. Diese Kreditbedingungen gestatten den Einsatz der Mittel nur bei einem Teil der zur Behandlung anstehenden Fälle. Wie ich den Akten entnehme, hat Ende April 1951 eine Unterredung zwischen Vertretern des Bundesernährungsministeriums und der bayerischen Landessiedlung stattgefunden, bei der ein Teilbetrag von 500 000 DM zugunsten eines anderen Landes umdisponiert worden sein soll. Bis zum heutigen Tage hat mein Ministerium noch keine ausreichende Unterlage erhalten. Ich kann diesen Teil der Anfrage erst beantworten, wenn ich die Mitteilungen des Bundesernährungsministerium habe.
(Abg. Dr. Keller: Hoffentlich kommen sie ba-ld!)
- Ja, sie kommen bald. Ich habe dafür gesorgt.
(Abg. Dr. Baumgartner: Herr Minister, Ihr . Ministerium muß wissen, ob Geld zurück-
gezahlt worden ist oder nicht!)
- Nein, Geld konnte nicht zurückgezahlt worden sein, da über dieses Geld offenbar noch gar nicht disponiert ist.
(Abg. Dr. Keller: Obwohl es zur Verfügung stand!)
- Gestatten Sie, daß ich weiterfahre. Dann wird man die Geheimnisse von Bonn kennenlernen.
Präsident Dr. Hundhainmer: Der Herr Abgeordnete interessiert sich mehr für die Geheimnisse in München.
(Heiterkeit)
Dr. Schlögl, Staatsminister: Herr Präsident, die Geheimnisse von München und Bonn laufen manchmal ineinander, besonders wenn man es mit einer Dienststelle zu tun hat, die eine GmbH ist.
(Abg. Dr. Keller: Untersteht die nicht der Aufsicht des Ministeriums?)
- Doch!
(Abg. Dr. Keller: Gott sei Dank!)
Ohne weiteres. Aber, Herr Kollege, Sie müssen daran denken: Ich habe bekanntlich einen schwer-
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(Dr. Schlögl, Staatsminister)
kranken Leiter der Obersten Siedlungsbehörde gehabt. Er ist ill' den letzten Monaten seiner Aufgabe nicht mehr gewachsen gewesen. Ich wollte ihn aber aus menschlichen Gründen nicht .entfernen. Daher sind die Akten zum Teil nicht so behandelt worden, wie ich es gewünscht hätte.
(Abg. Dr. Kelle,r: Die menschlichen Gründe der Bauern hätten auch _schwer gewogen!)
- Herr Kollege, ich sage Ihnen: Die Bauern reißen sich nicht um dieses Geld zu 81/2 Prozent, mit diesen schweren Bedingungen.
Der Herr Bundesminister hat nunmehr im Oktober von sich aus einseiÜg eine Neuverteilung der Länderkontingente auf der Grundlage des nachgewiesenen Bedarfs vorgenommen und dabei das bayerische Kontingent wiederum - und zwar auf 700 000 DM - herabgesetzt. Begründet wurde diese Herabsetzung damit, daß nach dem Stand vom 15. September 1951 von Bayern lediglich 100 000 DM ,abgerufen waren. Demgegenüber ergibt sich nach den Unterlagen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und der Bayerischen Landwirtschaftsbank zum 1. Oktober 1951 folgender Stand:
1. Durch die Banken bereits ausbezahlt 309 700 DM, 2. bewilligt und zur Ausz~hlung reif 333 800 DM, 3. bewilligt und in Bearbeitung bei
den Banken 205180 DM,
insgesamt 848680 DM.
Diese Summe erhöht sich nach Bericht der Bayeri-. sehen Landessiedlung vom 10. Oktober 1951 auf
den Gesamtbetrag von 960 500 DM. Diese Endzahl steht mit der vom Bundesministerium getroffenen Feststellung, daß seinerzeit erst 100 000 DM abgerufen waren, nicht im Widerspruch. Nach den Kreditbestimmungen . der Landwirtschaftlichen Rentenbank sollen die Regionalbanken die ihnen zugeteilten Kreditkontingente nur n.ach Maßgabe ihrer eigenen Auszahlung, also nicht vorzeitig, abrufen. Innerhalb der gesetzten Abruffrist - das ist im vorliegenden Falle der 31. Dezember 1951 -muß es aber den Banken überlassen bleiben, wann sie diese Kreditbeträge abrufen. Es handelt sich dabei um eine Frage ihrer eigenen Gelddispositionen. Aus der Höhe der abgerufenen Beträge können daher keine zutreffenden Rückschlüsse auf den jeweiligen Stand des Bewilligungsverfahrens gezogen werden.
Das Vorgehen des Bundesministeriums ist also nicht gerecht:ßertigt. Es würden sich eI'lhebliche Schwierigkeiten ergeben, wenn die benötigten Mittel in Höhe von 1000000 DM nicht mehr zur Verfügung stünden. Ich hoffe jedoch, daß sich das Bundesministerium meinen begründeten Vorstellungen nicht verschließen wird.
Ich darif noch kurz darauf hinwefs.en, daß auf dem Gebiete der ländlichen Siedlung, und hier insbesondere im Vollzug des Flüchtlingssiedlungsgesetzes in Bayern, bisher recht beachtliche Erg·ebnisse erzielt wurden. In einer Zeitspanne von
etwas mehr als eineinhalb Jahren wurden bis zum 10, Oktober bei 3571 bearbeiteten Kreditanträgen 2352 heimatvertriebenen Familien auf einer Gesamtfläche von über 25 000 Hektar mit einem Aufwand von Bundes-, Landes- und ERP-Mitteln in Höhe von fast 22 Millionen D-Mark untergebracht. Die Beihilfen nach § 3 des Flüchtlingssiedlungsgesetzes sind dabei nicht inbegriffen.
Meine Damen und Herren! Zum Schlusse möchte ich !ihnen noch eines sagen: Die Durchführung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes ist in .erster Linie eine Angelegenheit der finanziellen Beihilfen. Wenn ich heute Flüchtlingsbauern ansiedle, die mit 81/2 Prozent bei ihren Krediten vorbelastet sind, so werde ich sie in ganz kurzer Zeit nicht mehr auf dem Boden haben. Eine Angelegenheit, die wirklich einer genauesten .Untersuchung wert ist, wäre die Frage, in welcher Art und Weise man die zur Verfügung gestellten Gelder verbilligen kann. Ich glaube, hier fällt dem bayerischen Finanzminister noch eine große Aufgabe zu. Ich lehne es nämlich von vornherein ab, Bauern anzusiedeln, die die Zinsen nicht mehr tragen können. Wenn es schon einem einheimischen Bauern schwerfällt, eine Zinsverpflichtung von 6 Prozent zu tragen, dann fällt einem heimatvertriebenen Bauern ein Zinsfuß von 81/2 Prozent noch viel schwerer.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Kolarczyk das Wort.
Dr. Kolarczyk (BHE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn 1Staatsminister des Innern. Sie hat folgenden Wortlaut.
Im Ministerialamtsblatt vom 19. September 1951 bekennt sich das Staatsministerium des Innern zur weiteren Anwendbarkeit der „Oberpolizeilichen" Vorschriften über die öffentliche Verbreitung von Plakaten, Flugblättern und Flugschriften in der Neufassung vom 8. Mai 1929. Nach dieser Vorschrift sind die erwähnten Druckerzeugnisse 24 Stunden vor Anschlag oder Verbreitung der Polizeibehörde zur Kenntnisnahme - will sagen: zur Prüfung, ob sie gegen strafgesetzliche Bestimmungen verstoßen - vorzulegen.
Es liegt auf der· Hand, daß die Anwendung eines solchen Vorprüfungsverfahrens in dem einen oder anderen Fall zur Einschränkung der im Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung ausdrücklich garantierten Meinungsfreiheit führen kann. Angesichts des unbestreitbaren Vorhandenseins dieser Gefahr erhebt sich die Frage: Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um die Anwendung der zitierten „Oberpolizeilichen" Vorschriften im Sinne einer verfassungswidrigen Vorzensur in jedem ·F:alle zu verhüten?
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung der Anfrage erteile ich dem Herrn Staatsminister. des Innern das Wort.
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Dr. Hoegner, Staatsminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hat am 30. Oktober dieses Jahres eine Verordnung beschlossen, die an die Stelle der zum Teil veralteten „Oberpolizeilichen'.' Vorschriften über die öffentliche Verbreitung von Plakaten, Flugblättern und Flugschriften in der Neufassung vom 8. Mai 1929 treten soll. Auch in dieser Verordnung ist die VorJage von Plakaten, Flugiblättern und Flugschriften .an die Kreisverwaltungsbehörden zur Kenntnisnahme 24 Stunden vor der öffentlichen Verbreitung vorgesehen. Eine Genehmigung der Plakate, ·Flugblätter und Flugschriften ist dagegen nicht erforderlich und wird auch nicht erteilt. Selbstver;ständlich wird die Kreisverwaltungsbehörde aber .sofort prüfen, ob die vorgelegten Plakate usw. etwa gegen die Strafgesetze oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen und demgemäß auf Grund der dann anzulegenden gesetzlichen Vorschrifte_n gegen die Plakatanschläge vorgehen.
(Sehr richtig!)
Ri:erzu ist sie verpflichtet, gleichgültig, auf welchem Wege sie von den betreffenden Plakaten Kenntnis erhält. Die angeordnete Vorlage der Plakate bei den Kreisverwaltungsbehörden erleichtert also lediglich den Vollzug der anderweitiig geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Frage:steller folgt der Herr Abgeordnete Kiene; ich er-teile ihm das Wort. ·
Kiene· (SPD): Meine Frage ist an den Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gerichtet.
Seit der großen Preisdebatte im Bayerischen Landtag ist der Kartoffelpreis erheblich zurückgegangen. Ist nun dieser Rückgang des Kartoffelpreises auf die gesunkenen Herstellungs- oder Sachkosten zurückzuführen
(Heiterkeit)
-oder auf behördliche Maßnahmen?
(Erneute Heiterkeit)
Präsident Dr. Hundhammer: Die Anfrage beantwortet der Herr Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; ich erteile ihm das Wort.
Dr. Schlögl, Staatsminister: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus! Leider war ich krankheitshalber verhindert, an der großen Preisdebatte im Bayerischen Landtag teilzunehmen. Ich kann infolgedessen auch nicht beurteilen, ob diese Preisdebatte mit den jetzt zurückgehenden Kartoffelpreisen im Zusammenhang steht. Aber eines darf ich feststellen: Damals haben wirklich zum Teil Angsteinkäufe stattgefunden, und zwar dadurch, daß in der Öffentlichkeit außerordentlich viel über die neuen Kartoffelpreise geschrieben worden ist. Hätte man die Entwicklung ablaufen lassen, dann wäre es zu den überspitzten Preisen gar nicht gekom-men.
(Abg. Kiene: Hahaha!)
- Nun, Herr Kolleige, wir könnten ja miteinander ein volkswirtsclw.ftliches Kollegium halten,' aber ich darf das ja nicht tun. Wenn man aber in der Öffentlichkeit über eine Ware zu viel spricht und Preise nennt, die volkswirtschaftlich gar nicht in Ordnung sind, dann, meine Damen und Herren, erreicht man gerade das, was man nicht erreichen will: die Preise entwickeln sich dann ganz anormal. Seit man in der Öffentlichkeit nicht mehr davon spricht und seit die Schweinepreise sehr stark gesunken sind,
(Aha!)
war es ganz klar, daß die Kartoffelpreise zurückgehen. Das ist der innere Zusammenhang. Ich glaube also, daß dieser Rückgang der Preise auf sehr natürliche Weise vor sich gegangen ist, zumal ja auch feststeht, daß man von seiten der Bundesregierung die Zölle für Schweine zu einem großen Teil aufheben und Kartoffeln einführen will. All das hat zusammengewirkt. Ich glaube aber nicht, daß die Landtagsdebatte irgend eine Schuld hat.
(Zurufe)
Präsident D1·. Hundhammer: Als nächster Fragesteller foligt der Herr Abgeordnete Hauffe; ich erteile ihm das Wort.
Hauffe (SPD): Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister für Arbeit und soziale Fürsorge oder an den Herrn Staatsminister der Finanzen.
Ist die Staatsregierung in der Lage, darüber Auskunft zu geben, wie weit die Bemühungen um die Neuregelung der Ortsklassenverhältnisse auf Grund des Anwachsens der Bevölkerungsziffern nach dem Krieg gediehen sind?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage wird vom Herrn Staatsminister der Finanzen beantwortet.
Zietsch, Staatsminister: Hohes Haus! Die Bemühungen um die Neuregelung des Ortsklassenverzeichnisses h!aben bisher noch zu keinem Erfolg geführt.
Im Zuge der allgemeinen Besoldungsreform durch den Bund, zu der die Vorarbeiten bereits im Gange sind, ist auch eine Neuaufstellung des Ortsklassenverzeichnisses unvermeidlich und auch vorgesehen. Sie wissen, daß Überlegungen angestellt werden über den Wegfall der Ortsklasse D und daß die Bestrebungen, die Neuordnung möglicherweise noch weiter zu führen, auf einen Wegfall aucp der Ortsklasse C abzielen, um künftig nur noch drei Ortsklassen zu haben. Da aber die Besoldungsreform keinesfalls in nächster Zeit zu erwarten ist, liat das am 16. Oktober 1951 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts in seinem § 8 für die Übergangszeit folgende Bestimmung vorgesehen:
Bis zur Neuaufstellung des Ortsklassenverzeichnisses kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats in besonders begrün
. deten Ausnahmefällen einzelne Orte oder Ortsteile in eine andere Ortsklasse einreihen.
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(Zietsch, Staatsminister)
Gegen dieses Gesetz hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen, der am Freitag dieser Woche, am 9. November, zusammentreten wird. Dabei hat der Bundesrat unter anderem beantragt, den von mir eben vorgetragenen § 8 zu streichen. Der Bundesrat hat dies damit begründet, daß eine Neueinreihung von Orten vor der Neuaufstellung
·des Ortsverzeichnisses undurchführbar sei, weil es nicht bei begründeten Ausnahmefällen verbleiben wird.
(Sehr richtig!)
Ich dad hier mitteilen, daß auch ich mich im Bundesrats-Fin·anzausschuß zu dieser Auffassung bekannt habe.
Zunächst muß also abgewartet werden, ob die Übergangsbestimmung überhaupt Gesetzeskraft erlangt. Das wird durch den Vermittlungsausschuß a.m Freitag dieser Woche entschieden. Im gegebenen Fall wird die Staatsregierung bemüht sein, in wirklich begründeten Ausnahmefällen schon vor der allgemeinen Neuregelung des Ortsklassenverzeichnisses bei der Bundesregierung die Höherstufung einzelner bayerischer Orte zu erreichen. Ich möchte aber betonen, daß wir bereits von mehr als tausend Anträgen auf Änderung wissen, also auf Umstellung aus der Ortsklasse D in C und von Ortsklasse C auf B. Das wäre eine furchtbare Arbeit, und wir wissen wahrscheinlich nicht, wie wir das noch als Ausnahmeregelung betrachten sollen. - Daneben wird die Staatsregierung stets die Notwendigkeit einer baldigen allgemeinen Neuregelung betonen und im Auge behalten.
Präsident Dr. Rundhammer: Als nächster Fragesteller folgt der Herr Abgeordnete Dr. Wüllner; ich erteile ihm das Wort.
Dr. Wüllner (DG): Hohes Haus! Meine Anfrnge richtet sich an den Herrn Staatsminister der Justiz.
Der Landtag hat im Juni dieses Jahres einstimmli.g die Regierung gebeten, bei der Besatzungs• macht dahin vorstellig zu werden, daß gegen den tschechischen Aussiedlungsverbrecher Frantisek Kroupa ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Ich frage den Herrn Justizminister, ob d!ie Regierung in dieser Angelegenheit an die Besatzungsmacht herangetreten ist und welche Antwort sie erhielt.
Präsident Dr. Rundhammer: Die Frage beantwortet der Staatsmindster der Justiz; ich erteile ihm das Wort.
Dr. Müller, Staatsminister: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe den Beschluß des Landtags vom 21. Juni 1951 im Wortlaut - den ich hier nicht zu verlesen brauche - mit einem Schreiben vom 11. Juli 1951 an das Amt des Landeskommissars für Bayern übermittelt. Darin habe ich den Standpunkt der bayerischen Staatsregierung begründet. Es würde zu weit führen, bei der Beantwortung einer kurzen Anfrage die ganze Antwort wiederzugeben.
Fest steht, daß Kroupa .nach dem Gesetz Nr. 2: der Militärregierung als Angehöriger einer der· Vereinten Nationen nicht unter die deutsche Ge-· •richtsbarkeit gefallen ist. Ebenso ist er nach dem. Gesetz Nr. 13 als DP nicht unter unserer Zuständigkeit gestanden. Wir vertreten folgende Auffassung:. Da durch das HICOG~Gesetz Nr.17 die Beschrän-· kungen der deutschen Gerichtsbarkeit gegenüber· denDPs aufgehoben worden sind, untersteht Kroupa nunmehr grundsätzliich der deutschen Gerichtsbarkeit. Das Ermittlungsverfahren ge•gen Kroupa wurde jedoch zunächst nicht wieder aufgenommen, weil das Amt des Landeskommissars für Bayern in dem ähnlich gel!igerten Verfahren gegen Wenzl Steckl Artikel 14 Ziffer 3 des Gesetzes Nr. 13 derAlliierten Hohen Kommission dahin ausgelegt hat, daß die deutschen Gerichte eine ausdrückliche Son-· derermächtigung ZJur Strafverfolgung auch nach. dem Wegfall früherer Beschränkungen der Gerichtsbarkeit noch benötigen, wenn die Besatzungsbehörden ein unter dem früheren Rechtszustand gestelltes Ermächtii.gungsgesuch abgelehnt haben.
Wir haben gegen diese Auslegung mit Schreiben vom 6. April 1951 Gegenvorstellungen erhoben und im Rahmen des oben .zitierten Schreibens an den Landeskommissar ·ausgeführt:
Artikel 14 Ziffer 3 des Gesetzes Nr. 13 der Alltierten Hohen Kommission ist nach seinem Wortlaut und seiner redaktionellen Stellung innerhalb des Gesetzes eine Übergangsbestimmung für die Behandlung anhängiger Verfahren, in denen die Besatzungsbehörden vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 13 auf Grund der in Artikel 14 Ziffer 2 aufgehobenen RechtsvorschI'liften tätig geworden waren.
Der Gesetzgeber wollte durch diese Übergangsbestimmung offenbar sicherstellen, daß die Besatzungsbehörden die bei ihnen anhängigen Verfahren ·zu Ende führen· können, obwohl nunmehr an sich die deutschen Behörden zur Weiterführung des Verfahrens zuständig wären. Dabei wird als Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Übergangsbestimmung unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung zu fordern sein, daß die Besatzungsbehörden zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 13 positiv mit der Bearbeitung der Sache befaßt waren. In einer rein negativen Entscheidung, wie sie die Ablehnung der erbetenen Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß Gesetz Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung darstellt, kann ein Tätigwerden im Sinne des Artikels 14 Ziffer 3 des Gesetzes Nr. 13 nicht gesehen werden.
Bei dieser Rechtslage sind wir, wie bereits bemerkt wurde, der Auffassung, daß kein Raum mehr für die Behinderung der deutschen Gerichtsbarkeit gegeben ist. Im übrigen ist nach unserer Auffassung Artikel 14 Ziffer 3 des Gesetzes Nr.13 nur eine Kannvorschrift. Die Besatzungsbehörden sind daher nicht verpflichtet, selbst wenn sie an ihrer Rechtsauffassung festhalten, der Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit auch weiterhin zu widersprechen.
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 585
1(Dr. Müller, Staatsminister)
Die deutsche Gerichtsbarkeit im Verfahren gegen Xroupa ist gegeben, auch wenn die Taten in der Tschechoslowakei begangen wurden. Ich darf inso-:weit auf § 4 Ziffern 2 und 3 des Strafgesetzbuchs verweisen. Ich glaube auch rni.cht, daß eine in der tschechoslowakischen Republik dem Vernehmen :nach ergangene Amnestie der Strafverfolgung entgegensteht.
Auch diese Auffassung habe ich in dem Schreiben .an den Herrn Landeskommissar niedergelegt und sie weiter dadurch gestützt, daß ich auf den F~ll -des tschechoslowakiischen Staatsangehörigen Johann Kouril hinwies, der am 30. Mai 1951 wegen Straftaten, wie sich auch Kroupa zur Last liegen, durch das Schwurgericht Karlsruhe zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde.
Abschließend teile ich mit: Gegenwärtig werden Verhandlungen zwischen dem Bundesjustizministerium und der Alliierten Hohen Kommission über die endgültige Entscheidung im Fall Kroupa geführt. Wir rechnen damit, daß sie in relativ kurzer Zeit getroffen wird.
Präsident Dr. Hundhammer: Zu ergänzenden Mitteilungen nimmt das Wort der Herr Staatssekretär für die Angelegenheiten der Heimatvertriebenen.
Dr. Oberländer, Staatssekretär: Ich darf dazu nur kurz feststellen, daß sich Kroupa zur Zeit ·in Schleißheim befindet. Ich habe am Mittwoch vergangener Woche dem Herrri Landeskommissar davon Kenntnis gegeben und um Nachricht gebeten, wie sich die amerikanische Regierung verhält. Die EntscheMung, ob Kroupa uns unterstellt wird oder nicht, ist in Frankfurt noch nicht gefällt worden. Ich habe in dem Brief darum gebeten, daß auch in .diesem Falle nach dem Grundsatz „Gleiches Recht für alle" verfahren wird. Ferner habe ich gestern dem Herrn Landeskommissar 1Shuster das Weißbuch über die Vertreibung der Sudetendeutschen mit entsprechenden Stellen über Kroupa übersandt.
Das Lager Schleißheim wird morgen dem Staatssekretariat übergeben, und wir werden morgen sehen, wie es sich ·mit der Frage verhält. Eines ist sicher, nämlich daß der Herr Landeskommissar versichert hat, eine Auswanderung Kroupas aus Deutschland komme nicht in Frage.
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Fragesteller ist gemeldet der Herr Abgeordnete Pösl; ich erteile ihm das Wort.
Pösl (CSU): Hohes Haus! Ich habe eine Anfrage an den Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus.
Was gedenkt das bayerische Staatsministerium für Unternicht und Kultus zu unternehmen, um den katastrophalen Bettenmangel an der neurologischen Universitätsklinik in "Würzburg zu beheben, durch den weite Kreise der Bevölkerung beunruhigt werden? Warum ist es nicht möglich gewesen, diese einzige neurologische Klinik in Bayern wenigstens auf den Bettenstand zu bringen, den die frühere neurologische Abteilung hatte?
Präsident Dr. Hundhammer: Zur Beantwortung nimmt das Wort der Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus.
Dr. Schwalber, Staatsminister: Hohes Haus! Drese Frage ist mir nieht mitgeteilt worden; infolgedessen kann ich zu ihr aus dem Handgelenk heraus nicht Stellung nehmen. Ich bit~e ·c:J.en Herrn Abgeordneten, mir zu gestatten, daß ich entweder in der nächsten Fragestunde dazu Stellung nehme oder ihm die Beantwortung schriftlich gebe.
Soweit ich die Frage 1auf Anhieb beurteilen kann, !ist wohl in erster Linie eine Auseinandersetzung mit der Bauverwaltung der Universität Würzburg herbeizuführen. Bekanntlich bekommen die Universitäten ihre Haushaltsmittel global zugewiesen.· Es liegt dann bei der betreffenden Un!iversität, welche Bauvorhaben sie in die erste Bedürfnis-
. klasse einreiht. Einen' endgültigen Bescheid hierzu kann ich nicht geben; •aber es scheint mir in erster Linie die Frage der Verteilung durch die Universität zu sein. ·
Präsident Dr. Hundhammer: Als Fragesteller folgt der Herr Abgeordnete Greib; ich erteile ihm das Wort. ·
Greib (CSU): Hohes Haus, meine Damen und Herren! Meine Anfrage rtchtet sich an den bayerischen Arbeitsminister.
Das Heimarbeitergesetz vom 14. März 1951, verkündet im Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 21. März 1951, ist gemäß § 34 des Heimarbeitergesetzes einen Monat danach in Kraft getreten. Die erste Rechtsverordnung ·zur Durchführung des Heimarbeitergesetzes wurde am 9. August 1951 im Bundesgesetzblatt Nr. 40 vom 13. August 1951 erlassen.
Ich frage die Staatsreigierung:
1. Wurden die im § 23 des Heimarbeitergesetzes vorgesehenen Entgeltprüfer eingesetzt?
2. Wurden Maßnahmen getroffen, um die Erfüllung der Vorschriften über Listenführung gemäß § 6 des Heimarbeitergesetzes, Aushang der Entgeltverzeichnisse gemäß § 8 des Heimarbeitergesetzes und Ausstellung der Entgeltbelege gemäß § 9 des Heimarbeitergesetzes sicherzustellen?
Präsident Dr. Hundhammer: Die Frage beantwortet der Herr Staatsminister für Arbeit und soziale· Fürsorge.
Dr. Oechsle, Staatsminister: Herr Präsident, Hohes Haus! Für die Durchführung des Heimarbeitergesetzes war zunächst eine Erhe]:mng über die Zahl der in Heimarbeit Beschäftigten und die Schwerpunkte der einzelnen Gewerbezweige erforderlich. Die mit Bekanntmachung des Ministeriums vom 10. Mai 1951 eingeleitete Zählung konnte zum 1. Oktober 1951 abgeschlossen werden. Auf Grund dieses Ergebnisses ist vorgesehen, zunächst 8 Entgeltprüfer mit fachlichen Erfahrungen in den wichtigsten Heimarbeitergewerben einzustellen. Sie sollen ihre Tätigkeit am 1. Januar 1952 aufnehmen, vorausgesetzt, daß das Hohe Haus den
586 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Dr. Oechsle, Staatsminister)
Nachtragshaushalt genehmigt. Ein Entgeltprüfer hat seine Tätigkeit bereits Anfang Oktober aufgenommen. Ich habe ihn auf eine Planstelle der -Gewerbeaufsicht übernommen. Was die Listenführung anlangt, so sind einheitliche Listen zu schaffen. Diese sind von den Meldepflichtigen erstmals zum 31. Januar 1952 an die Gewerbeaufsichtsämter einzureichen. Entgeltbücher werden im allgemeinen bereits geführt. Zur Vereinfachung der Entgeltprüfung wird ebenfalls ein einheitliches Muster auf Bundesebene ausgearbeitet. Voraussetzung eines wirksamen Entgeltschutzes und der Bekämpfung unlauterer Konkurrenz sind allgemeinverbindliche und verbindliche Entgelte. Diese werden entweder durch die Sozialpartner zu vereinbaren sein oder aber durch Heimarbeiterausschüsse festgesetzt werden müssen.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Liste der Fragesteller beschließt der Herr Abgeordnete Dr. Fischer. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Fischer (CSU): Meine Damen und Herren! Meine Anfrage richtet sich an den Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und For-sten. ·
Wie aus verschiedenen Landkreisen der Oberpfalz berichtet wird, wurde der Holzeinschlag und der Verkauf von bereits geschlagenem Holz durch die staatlichen Forstämter schlagartig eingestellt. Durch diese Maßnahme wird vor allem das Bauholz außerordentlich knapp und so besonders der Wohnungsbau, der heuer erst sehr spät anlie:f, gefährdet. Weiter kam es zu Entlassungen von Forstarbeitern, die zum Teil schon seit Jahren im Bereich der staatlichen Forstverwaltung beschäftigt waren.
Ich frage den Herrn Landwirtschaftsminister, ob diese Meldungen den Tatsachen entsprechen und ob er gegebenenfalls bereit ist, Abhilfe zu schaffen.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Anfrage. beantwortet der Herr Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Schlögl, Staatsminister: Meine Damen und Herren! Von der Ministerialforstabteilung wurde keinerlei Anweisung gegeben, den Holzeinschlag und den Verkauf des geschlagenen Holzes durch die Forstämter einzustellen. Zur Prüfung des Sachverhalts wären genaue Angaben über die in Frage stehenden Forstämter usw. erforderlich.
Der Antrag der Ministerialforstabteilung auf Zuweisung von Betriebsmitteln für Forstbetriebsausgaben beim bayerischen Staatsministerium der Finanzen lautete auf 22 Millionen D-Mark für die Zeit vom 1. Oktober mit 31. Dezember 1951. Zugewiesen wurden zunächst 13,5MillionenD-Mark, auf nachträgliche Vorstellung weitere 3,5 Millionen D-Mark, so daß an Stelle der beantragten 22 Millionen D-Mark nur 18' Millionen D-Mark verausgabt werden können. Der Arbeitseinsatz mußte dem
Fehlbetrag von 4 Millionen D-Mark entsprechend. eingeschränkt werden. In einzelnen Fällen war es; erforderlich, die Ausstellungen ziemlich unvermittelt durchzuführen, da die Arbeiten für_Kul-· turen und Wegebau infolge der oben erwähnten
· Kürzung sofort eingestellt werden mußte. In derZwischenzeit wurden auf Grund der neuen Tarifrichtlinien die Vorarbeit für die Winterfällungen. 1951/52 in Angriff genommen. Die Fällungsarbeiten werden in allernächster Zeit in großem Umfang: beginnen.
Präsident Dr. Hundhammer: Damit ist die Fragestunde für heute abgeschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 2 unserer Tagesordnung; Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des; außerordentlichen Haushalts 1951 für den im Gang· befindlichen Neubau des Schulgebäudes. der „Oberrealschule an der Frühlingstraße" in München (Beilage 1598).
Bericl:).terstatter ist der Herr Abgeordnete Riediger. Ich erteile ihm das Wort.
Riediger (BHE), Berichterstatter: Herr Präsident, Hohes Haus! Mit dem Antrag der Staatsregierung auf Beilage 1203 hat sich der Haushaltsausschuß in zwei Sitzungen, und zwar am 31. August und am 9. Oktober sehr ausführlich beschäftigt, zwischendurch auch der kulturpolitische Ausschuß in seiner Sitzung vom 2. Oktober. Ich will mich bemühen, in möglichst gedrängter Form zu berichten. Der Antrag auf Beilage 1203 lautet:
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ermächtigt, über die im Entwurf zum außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 800 000 DM für den 1. Bauabschnitt des Neubaues des kriegszerstörten Schulgebäudes an der Frühlingsstraße in München vorgriffsweise zu verfügen.
Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Riediger, Mitberichterstatter der Abge"." ordnete Gabert.
Zu Beginn der 1. Sitzung verlas der Vor -sitzende des Ausschusses, Herr Kollege Dr. Lacherbauer, ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Frauen in der CSU, das in Erinnerung bringt, daß das Gebäude an der Frühlingsstraße früher einem anderen Zweck, nämlich der Lehrerinnenbildung gedient hat, und darum bittet, dem Nachfolgeinstitut in München-Pasing das Gebäude wieder zu überlassen.
Der B e r i c h t e r s t a t t e r verwies auf ein Schreiben der A11beitsgemeinschaft der Wählerinnen, die ebenfalls darum ersuchen, das während der nationalsozialistischen Zeit zweckentfremdet in eine Knabenschule umgewandelte Gebäude im Zuge einer gewissen Wiedergutmachung wieder seinem ursprünglichen Zweck zuzuführen und der Nachfolgerin, der Lehrerinnenbildungsanstalt ---'-- Mädchenoberschule in Kurzform München-Pasing -, die derzeit räumlich sehr mangelhaft untergebracht ist, zu überlassen.
Bayerischer L_andtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 587
{Riediger [BHE])
Der M i t b e r i c h t e r s t a t t e r nahm an, daß die in der Begründung zum Antrag enthaltene Be.zeichnung, wonach es sich im vorliegenden Fall um den „vordringlichsten Baufall im Bereich des höheren Schulwesens" handle, sich nicht nur auf Mün•chen, sondern auf ganz Bayern beziehe. Er wünschte Auskunft darüber, welche Mittel für Schulbauten überhaupt :im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen :sind, welche anderen vordringlichen Fälle noch an.stehen und ob im vorliegenden Fall ein genauer Kostenvoranschlag gemäß § 14 der Reichshaushaltsordnung vorliege, ferner wie hoch c:lie Gesamtbausumme sei und welcher Nutzeffekt mit den beantragten 800 000 DM erreicht werde.
Der Vertreter der Staatsregierung, Regierungsdirektor Dr. Keß 1 er, führte aus: Als Gesamtsumme für Schulbauten im Bereich des höheren Schulwesens sind im laufenden Haushaltsjahr insgesamt 1,5 Millionen D-Mark im außerordentlichen Haushaltsplan vorgesehen, darunter für das Realgymnasium am Aegidienplatz in Nürnberg 150 000 DM. Nachdem sich auf Grund des Kostenvoranschlags aus dem Jahre 1950 die Gesamtbaukosten für. den Schulhausbau an der Frühlingstraße in München auf 2,1 Millionen D-Mark bezifferten, wurde für den ersten Bauabschnitt im Rechnungsjahr 1950/51 ein Betrag von, 150 000 DM bewilligt, der auch restlos verbaut wurde. Im Rechnungsjahr 1951 wurden für das erste Vierteljahr, um weiterbauen zu können, 200 000 DM Betriebsmittel für diesen Bau zugewiesen. Da aber hierfür keine vorgriffsweise Genehmigung vorlag, wurden davon nur 170 OOÖ DM \Terbaut und die restlichen 30 000 DM zurückgegeben. Der Bau wurde im .Juli dieses Jahres eingestellt. Nachdem der endgültige Kostenvoranschlag von der Obersten Baubehörde im August dieses Jahres überprüft worden war, wurde festgestellt, daß sich infolge der Baukostenerhöhung die Endsumme von 2,1 Millionen D-Mark auf 2,3 Millionen D-Mark erhöhen wird. Hierauf wurde die Frage der Verwendung des Baus angeschnitten und lebhaft diskutiert. Der Regierungsvertreter erklärte, der Minister habe darüber noch nicht endgültig entschieden. Der jetzige Bauabschnitt enthalte 12 Schulsäle nebst Sondereinrichtungen für Chemie und Physik, Musik und Zeichnen.·
Der M i t b e r i c h t e r s t a t t e r stellte fest, daß angesichts der außerordentlich·en Dringlichkeit das Bauvorhaben möglichst rasch vorangetrieben werden müßte. Nach seiner Meinung habe über die Verwendung nicht der Haushaltsausschuß, sondern der Bauherr, somit die Exekutive, zu entscheiden. Er beantragte Zustimmung zum vorliegenden Antrag.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich vor allem diehbgeordneten Strobl, Ortloprh, Dr.Schubert und Wimmer. Kollege Strobl führte unter anderem aus, derAusschuß müsse vor Genehmigung desVorgriffs grundsätzlich Klarheit schaffen über die Pläne, die Kostenberechnungen und die Art und Weise der Bauausführung. Verantwortlich sei letztlich der
Minister selbst, und der Ausschuß habe ihJil zu bedeuten, daß er sich an die Bestimmungen zu halten habe. Der Redner kritisierte, daß bisher 200 000 DM Betriebsmittel hinausgegeben wurden, und bezeichnete den Beamten, der die restlichen 30 000 DM zurückgegeben habe, als sehr vorsichtig. Die Bestimmung, daß Betriebsmittel in Höhe von 80 Prozent des Vorjahres zugewiesen werden sollen, sei beim ordentlichen Haushalt, bei den Besoldungen und den sächlichen Ausgaben durchaus möglich, nicht aber im vorliegenden Fall, wo es sich um ein Bauvorhaben, also um eine einmalige Ausgabe handle. Nach den Bestimmungen wären nur 80 Prozent der vorjährigen Bewilligung von 150 000 DM, das sind 120 000 DM, auszureichen gewesen. Anderseits aber könne die günstige Bauzeit während des Sommers nicht ausgenützt werden, wenn immer nur 80 Prozent des Ansatzes aus dem Vorjahr gegeben werden.
Der ·Vorsitzende Dr. Lacherbauer betonte, daß allen Ministerien gesagt werden müsse, der Ausschuß könne sich in Zukunft nur noch mit solchen Anträgen beschäftigen, bei denen gründliche und vollständige Unterlagen vorhanden seien.
Der R e g i er u n g s v e r t r e t e r erklärte, nach , seinem Gefühl seien hier, ähnlich wie beim Residenztheater, Kurzschlüsse vorgekommen. Der Bauherr könne aber allerdings auch in Gewissenskonflikte geraten, da die Haushaltspläne ja voraussichtlich erst im Dezember zu Ende beraten sein werden.
Im weiteren Verlauf der Debatte verlagerte sich deren Schwerpunkt auf den Verwendungszweck des Schulgebäudes, wozu besonders die Abgeordneten Frau Zehner, Dr. Raas, Dr .. Lippert, Dr. Eckhardt und Wimmer Ausführungen machten. . Es kam dabei zum Ausdruck, daß die ehemalige Lehrerinnenbildungsanstalt zweifellos ein historisches Anrecht auf das Gebäude habe. Für die im Jahre 1872 gegründete Lehrerinnenbildungsanstalt habe man im Jahre 1907 eigens dieses Gebäude an der Frühlingstraße errichtet, aus dem sie dann währen'd der Nazizeit verdrängt worden sei. Ihr Nachfolgeinstitut, die Mädchenoberschule in Kurzform in' Pasing, sei zweifellos mangelhaft untergebracht. Es wäre deshalb schon ein Akt der Wiedergutmachung, wenn sie wieder in die Frühlingstraße käme. Das Neue Realgymnasium besitze ein moralisches Anrecht, zumal seine Schüler heute noch an vier verschiedenen Stellen in der Stadt, die ziemlich weit auseinanderliegen, zum Teil auch noch in Gasthaussälen unterrichtet werden müßten.
Oberbaurat 0r1 am ü n d er vom Landbauamt, der die örtliche Bauleitung hat, wußte nur davon, daß das Neue Realgymnasium einmal in diesen Bau einziehen soll.
Regierungsdirektor Dr. Keß 1 er bestätigte, das Ministerium habe bis vor etwa 6 Wochen nichts :anderes erwogen, als eine Knabenschule einzuweisen. Neuerdings wolle aber der Herr Staatsminister auf Grund des entstandenen Wirbels selbst über den endgültigen Verwendungszweck entscheiden.
588 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Riediger [BHE])
Die Mehrheit des Ausschusses vertrat den Standpunkt, daß diese Frage unbedingt vor Genehmigung des Vorgriffs geklärt werden müßte. Ein Antrag Dr.Raas, Dr.Lippert auf Zurückstellung um 14 Tage mit der Bitte an das Ministerium, dem kulturpolitischen Ausschuß einen entsprechenden Vorschlag zu überreichen, damit dort eine klare Entscheidung gefällt werden könne, fand Zustimmung.
Der kulturpolitische Ausschuß hat sich daraufhin in seiner 9. Sitzung vom 2. Oktober mit einem Vorschlag der Staatsregierung beschäftigt und einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
Der kulturpolitische Ausschuß stimmt dem Vorschlag der Staatsr~gierung zu, den ersten Bauabschnitt der Schule „Oberrealschule an der Frühlingstraße" dem Neuen Realgymnasium zur Verfügung zu stellen unter der Vor•aussetzung, daß unmittelbar anschließend ein zweiter Bauabschnitt durchgeführt wird, welcher dann einer höheren Mädchenschule zur Verfügung gestellt werden soll, und daß der höheren Mä:dchenschule, wenn das neue Realgymnasium anderweitig befriedigend untergebracht ist, die Benützung des ganzen Gebäudes zusteht.
In der weiteren Beratung im Haushaltsausschuß am 9. Oktober 1951 gab der Berichterstatter zunächst einen Überblick über die bisherige Behandlung des Antrags, verwies auf den eben bekanntgegebenen Beschluß des kulturpolitischenAusschusses und beantragte, nachdem nun endlich nach einer bedauerlichen sechswöchigen Verzögerung - inzwischen sind aus den sechs Wochen allerdings zehn geworden - der Verwendungszweck feststehe, dem Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung der 800 000 DM für den ersten Bauabschnitt zuzustimmen.
Der R e g i e r u n g s v e r t r e t e r teilte noch mit, daß zur Klarstellung des Verwendungszwecks der Titel nunmehr lauten solle:
Wiedera:u:libau des Schulgebäudes 1an der Frühlingstraße 1 - jetzt Eduard-Schmid-Straße -für das Neue Realgymnasium München und die Lehrerinnenbi1dungsanstalt, Oberschule in Kurzform München-Pasing, erster Bauabschnitt Neues Rea1gymna:sium.
· Eine Anfrage des Abgeordneten Wimm e r , wie viele Firmen, die am Wiederaufbau beteiligt sind, noch nicht abgegoltene Forderungen haben, beantwortete Oberbaurat 0 r 1 am ü n de wie fo1gt: Über die 170 000 DM des ersten Quartals des laufenden Rechnungsj1ahres hinaus wurden noch Aufträge in Höhe von 170 000 DM vergeben. Hieraus sind 70 000 DM Zahlungsverpflichtungen entstanden, die noch nicht abgegolten sind, während Aufträge in Höhe von 100 000 DM nach der Nichtzuteilung der Mittel wieder zurückgezogen wurden.
(Hört, hört!)
Außerdem gab der Regierungsvertreter bekannt, daß günstigstenfalls die Arbeiten im Rahmen des
ersten Eauabschnitts, wenn möglichst bald wieder mit der Fortführung der Arbeiten begonnen werden lmnn, am Ende des Haushaltsjahres abgeschlos·sen sein werden, so daß der Schulbetrieb im April, spätestens aber im Mai aufgenommen werden kann.
Schließlich nahm der Ausschuß einen von seinem V o r s i t z end e n Dr. Lacheribauer formulierten Antrag einstimmig an, den Sie auf Beilage 1598. abgedruckt finden:
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ermächtigt, über. die im· Entwurf zum außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel betreffend Wiederaufbau des Schulgebäudes an der Frühlingstraße 1 - jetzt Eduard-SchmidStraße -, für das Neue Realgymnasi:um München und die Lehrerinnenbildungsanstalt, Oberschule in Kurzform München-Pasing, erster Bauabschnitt Neues Realgymnasium, in Höhe von 800 000 DM zu verfügen.
Ich darf Sie bitten, diesem einstimmig gefaßten Beschluß des Haushaltsausschusses beizutreten.
Präsident Dr.'Hundhammer: Zum Wort ist gemeldet Herr Abgeordneter Dr. Haas. Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Haas (FDP): Herr Präsident, meine Damen und He:r:ren!, Die Bauaufführung „Oberrealschule an der Frühlingstraße" ist nach unserer Meinung wiederum ein Musterbeispiel dafür, wie es nicht gemacht werden soll. Der Bau ist im Jahre 195(} begonnen worden, ohne daß ein endgültiger und genehmigter Kostenvoranschlag vorgelegen hätte. Selbst als man im Jahr·e 1951 den Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung weiterer Mittel stellte, hat man noch nicht einen endgültigen und genehmigten Kostenvoranschlag besessen. Als in diesem Augenblick das Kultusministerium den Vorigriff beantragt hatte und damit verpflichtet war, die besondere Dringlichkeit dieses Falles zu erweisen, da hat es noch nicht einmal sagen können, was eigentlich in diesen Bau, den es nun seit mehr als Jahresfrist schon aufgeführt hatte, eigentlich hineinkommen soll,
(Hört, hört!)
ob ein Real-Pennal oder die ursprüngl!ich in München in diesem Gebäude untergebrachte und dann nach Pasing ausgesiedelte Lehrerinnenbildungsanstalt. Wir sind der Meinung, daß das unzulässige Maßnahmen der beiden Min±sterien gewesen sind. Es mußte daher auch auf meinen seinerzeit gestellten Antrag eine nochmalige Beratung auch im kulturpolitischen Ausschuß Platz greifen. Wir sind jedenfalls der Auffassung, daß hier wieder in klarer Weise gegen die unabdingbare gesetzliche Vorschrift des § 14 der Reichshaushaltsordnung verstoßen wurde. Zum Protest gegen diesen wiederum in einem wichtigen Fall festgestellten Verstoß wird meine Fraktion g e g e n den Antrag des Staatshaushaltsausschusses stimmen.
Präsident Dr. Hundhammer: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung.
'" Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 589
{Präsident Dr. Hundhammer)
Der Haushaltsausschuß hat, wie der Herr Be.richterstatter angegeben hat, einstimmig beschlos. sen, dem Plenum des Landtags die Zustimmung zu dem AntMg, der Ihnen in Beilage 1598 vorliegt, vorzuschlagen.
Wer dem .Antrag des Ausschusses beitritt, wolle sich vom Platz eriheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen vier Stimmen ist so be::schlossen.
Ich rufe auf Ziffer 2 b der Tagesordnung:
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betreffend Genehmigung eines Vorgriffs auf den Haushalt des Staatsministeriums ·für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für das Rechnungsjahr 1951 zur Beschaffung und Ergänzung von Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln, Fernsprechanlagen usw. für ländliche Hauswirtschaftsschulen (Beilage 1708).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Baumeister. Ich erteile ihin das Wort.
Baumeister (CSU):, Berichterstatter: Herr Präsident, meineiDamen und\Herren! DerlStaatshaushaltsausschuß hat in seiner 49. Sitzung einen Antrag der Staatsregierung auf Genehmigung eines Vorgriffs . auf den Haushalt des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandelt, den Sie auf Beilage 1651 vorfinden und dessen Betreff Ihnen der Herr Präsident soeben verlesen hat. Bei diesem Antrag handelt es sich um ·die Beschaffung von Einrichtungsgegenständeii für 18 landwirtschaftliche Haushaltungsschulen, die noch zu Beginn des Monats November eröffnet werden sollten; deshalb die Dringlichkeit des An- · trags. Berichterstatter war meine Wenigkeit, Mitberichterstatter war der Kollege Beier.
Der B e.r ich t erstatte r billigte die dem Antrag beigegebene Begründung und wies nachdrücklich darauf hin, daß die Annahme des Antrags unbedingt notwencj.ig sei, wenn nicht der Unterrichtsbeginn um Monate verschoben werden solle.
Der Mitberichte r statte r erhob grundsätzlich keine Einwendungen gegen den Antrag, da die Schulen ausgestattet werden müßten. Nach seiner Berechnung betrage der Aufwand für jede Schule rund 21 000 DM; wie er vermute, würden Bänke und Tische vom Erbauer beschafft.
Staatsminister Dr.Sc h 1ög1 gab die vom Vorredner erbetene Aufklärung. Die Knabenabteilungen würden von den Landkreisen auf deren Kosten eingerichtet; das Inventar gehöre den Landkreisen. Die Mädchenabteilungen seien seit jeher vom Staat eingerichtet worden, dem auch das Inventar gehöre. Die Ausgabe von etwa 20 000 DM für jede Schule sei nicht hoch; bisher seien die Mädchenabteilungen viel besser ausgestattet worden als die Knabenabteilungen.
Die Regierungsvertreterin, Regierungsrätin D e p pi s c h versicherte, die Ausgabe von 20 000 DM je Schule sei scharf kalkuliert. Früher
sei, nicht übertrieben gerechnet, für jede Schule ein Betrag von 35 000 DM notwendig gewesen; heute würden sich die Kosten bei 30 Prozent Teuerungszusehlag normal auf 45 000 DM belaufen .
Der Abgeordnete v o n F e u r y betonte, es handle sich um eines der wichtigsten Mittel zur Förderung der Bäuerinnen und der Jungbäuerinnen. Er selbst kenne die Einrichtungsl}osten genau und könne nicht verstehen, daß die Referentin mit 500 000 DM auskommen wolle. Die Förderung dieser Schulen sei entscheidend für das ganze Volk. Er beantrage deshalb, nicht nur den Vorgriff von 500 000 DM zu genehmigen, sondern · ihn auf 800 000 DM zu erhöhen.
Auf Antrag der beiden Berichterstatter erging folgender Beschluß: Der Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung der in Beilage 1651 geforderten Mittel wird mit allen gegen 1 Stimme bei 4 Stimmenthaltungen angenommen. An die Stelle des Ortes Rosenheim iri Absatz 2 tritt der Ort Hammelburg. Der Antrag von Feury wurde bis zur Beratung des ordentlichen Haushalts zurückgestellt; sollte sich dann ergeben, daß Mittel übrig bleiben, soll der Betrag erhöht werden.
Ich bitte das ·Hohe Haus, dem Antrag des Haushaltsausschusses beizutreten.
Präsident Dr. Hundhammer: Zu Wort ist niemand gemeldet.
Wer dem Vorschlag des Ausschusses, den der Berichterstatter soeben bekanntgegeben hat, beitritt, wolle sich vom -Platz erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Vorschlag des Haushaltsausschusses angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 2 c der Tagesordnung:
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Weiterführung des Wiederaufbaues des Regierungsgebäudes ,in München, Maximilianstraße (Beilage 1710).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete von Feury; ich erteile ihm das Wort.
von Feury (CSU), Berichterstatter: Hohes Haus, meine Damen und Herren! Der Ausschuß für den Staatshaushalt beschäftigte sich in seiner 50. Sitzung am 26. Oktober 1951 mit dem Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung 'Von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zum Wiederaufbau des Regierungsgebäudes in München, Maximilianstraße. Berichterstatter war von Feury, Mitberichterstatter Dr. Weiß.
Der B e r i c h t e r s t a t t e r führte nach Bekanntgabe des Antrags· und der Begründung, die Ihnen auf Beilage 1700 vorliegen, aus, er habe bei einer Rücksprache mit dem Vizepräsidenten der Regierung von Oberbayern erfahren, daß es. unbedingt notwendig sei, die Bauten weiterzuführen
.. 590 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(von Feury [CSU]) Ich rufe auf:
und winterfest zu machen. Insbesondere müsse · der Teil, in dem das Regierungsforstamt untergebracht werden soll, unter Dach gebracht werden. Auch die Armaturen und der Bodenbelag müßte:n. fertiggestellt werden. Im Finanzministerium habe er erfahren, daß 80 Prozent des vorgesehenen Betrages von 1,5 Millionen D-Mark vom Finanzministerium deshalb genehmigt worden seien, weil schon im vorigen Haushalt der entsprechende Be'trag eingesetzt war. Von den angeforderten 1,1 Millionen würden zunächst ungefähr 475 000 DM benötigt.
Der M i t b e r i c h t e r s t a t t e r sprach sich im allgemeinen gegen Vorgriffe aus, stimmte aber dem Berichterstatter darin zu, daß das Gebäude fertiggestellt werden muß.
Auf Anfrage teilte Regierungsdirektor Haus -n e r mit, im ersten und zweiten Vierteljahr 1951 seien insgesamt 624 000 DM bereits verausgabt worden, und zwar nach Zuweisung. durch das Finanzministerium auf Grund der Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Haushaltsplans 1951. Für das laufende Vierteljahr seien 476 000 DM notwendig, so daß sich der Vorgriff insgesamt auf 1,1 Millionen DM erstrecke. Er hoffe, daß bis zum Jahresende auch der außerordentliche Haushalt vom Landtag. beschlossen sei, so daß dann über den Gesamtbetrag von 1,5 Millionen D-Mark verfügt werden könne. Der Regierungsvertreter bemerkte noch, daß der Bau sparsamst durchgeführt werde; insbesondere falle das frühere große Treppenhaus weg, wodurch weitere 28 Diensträume gewonnen werden könnten.
Der M i t b e r i c h t e r s t a t t e r sah durch diese Ausführungen seine Vermutung bestätigt, daß ein wesentlicher Teil, nämlich 624 000 DM, schon ver~ baut sei.
Der Abgeordnete Ha a s befürchtete, daß bis zur endgültigen Bewilligung der Mittel durch den Landtag noch zwei bis drei Wochen vergehen werden, so daß frühestens Mitte November mit dem Bauen begonnen werden könne. Zu diesem Zeitpunkt' sei aber schon mit einem Kälteeinbruch zu rechnen. Er bedaure deshalb, daß die Baubehörde den Antrag nicht bereits früher gesetellt habe. Regierungsdirektor H aus n e r erwi!derte, das Innenministerium habe damit gerechnet, daß die Haushaltsberatungen früher stattfinden würden.
Nach Abschluß der Debatte stellten Mitberichterstatter und Berichterstatter den Antrag, den erbetenen Vorgriff zu genehmigen. Der. Antrag wurde vom Ausschuß einstimmig angenommen. Ich bitte das Hohe Haus, das gleiche zu tun.
Präsident Dr. Hundhammer: Zum Wort ist niemand gemeldet.
Der Ausschuß hat beschlossen, dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrags zu empfehlen. Wer dem beitritt, wolle sich vom Platz erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erstere war die Mehrheit. Es ist entsprechend dem Ausschußvorschlag beschlossen.
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betref-· fend vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts. 1951 zur Weiterführung des Wiederaufbaues. der Bakteriologischen Untersuchungsanstalt München, Lazarettstraße 10 (Beilagen 1700~ 1710).
An Stelle des ·Herrn Abgeordneten von Haniel berichtet der Herr Abgeordnete Schuster; ich erteile ihm das Wort.
Schuster (CSU), Berichterstatter: Herr Präsident,. Hohes Haus! Auf Beilage 1700 beantragt die Staatsregierung unter Ziffer 2 die vorgriffsweise Genehmigurig von 148 000 DM zur Weiterführung des. Wiederaufbaues der Bakteriologischen Untersuchungsanstalt in München, Lazarettstraße 10.
In der Begründung des Antrags ist gesagt:
Im außerordentlichen Haushalt 1950 waren die Gesamtbaukosten zum Wiederaufbau der Anstalt mit 350 000 DM angegeben. Infolge Lohn- und Preiserhöhungen und besonderer, nicht vorhersehbarer Fundierungsarbeiten ergibt sich eine Steigerung der Gesamtbaukosten um 148 000 DM auf 498 000 DM.··
Der Haushaltsausschuß beschäftigte sich in seiner 50. Sitzung am 26. Oktober 1951 mit diesem Antrag. Berichterstatter war an Stelle des verhinderten Kollegen von Haniel meine Wenigkeit, Mitberichterstatter war Kollege Riediger.
Der B e r i c h t e r s t a t t e r teilte nach Bekanntgabe des Antrags mit, daß der Bau in der Lazarettstraße schon sehr weit vorgeschritten sei, und ersuchte um Aufschluß, inwieweit die beantragte Sumn;ie schon beansprucht wurde und zu welchem Prozentsatz die Überteuerung auf die Fundierungsarbeiten und die Teuerung zurückzuführen sei.
Der Mit b er i c h t e r s t a t t er führte aus, es handle sich bei dem Bau um die ehemalige Wehr• machtunters~chungsstelle, die weitgehend zerstört war. Der Bau sei schon vor drei Monaten im Rohbau fertig gewesen und es gehe nunmehr noch darum, einige Fußböden und die Einrichtung herzustellen. Nach dem gegenwärtigen Zustand des Gebäudes seien kaum noch 148 000 DM notwendig. Der Mitberichterstatter zog daraus den Schluß, daß der größte Teil der Mittel, die im Vorgriff genehmigt werden sollen, schon verbaut und verbraucht war oder daß diese Mittel praktisch gesehen bereits den Bauunternehmern geschuldet werden.
Regierungsdirektor H au s n er gab bekannt, daß bis zum 31. März 1951 bereits 350 000 DM verbaut wurden und daß im Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Ermächtigung durch das Finanzministerium weitere 20 000 DM gegeben wurden, während Zahlungsrückstände in Höhe von ungefähr 100 000 DM bestünden. 73 000 DM Mehrkosten seien durch die schwierige Fundierung und durch die Heizungsanlage entstanden. Die restlichen Mehrkosten entfielen auf normale Preissteigerungen.
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Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 591
(Schuster [CSU])
Der Vorsitzende erkannte an, daß die offenen Rechnungen bezahlt werden müßten. Man habe aber bei der Vorlage schamhaft verschwiegen, daß solche Rechnungen noch offenstehen. Gerade diese Vorgriffsanträge seien für ihn das Grausamste im Rahmen der ganzen Etatberatungen, weil sie dem widersprechen, was das Wesen eines Etats ausmacht. Durch eine solche Zerreißung bekomme man niemals ein ordentliches Bild.
Abgeordneter Ha a s erklärte, es handle sich hier um einen neuen Fall „Residenztheater". Hier seien weitere 120 000 DM verbaut worden, ohne daß eine Genehmigung vorlag.
Ministerialrat Dr. Man g betonte, auch für die Regierung sei es außerordentlich peinlich, daß solche Anträge gestellt werden müssen. Es habe sich gezeigt, daß die Durchführung staatlicher Baumaßnahmen mit allerhand Mängeln behaftet ist. Es sei unzmträglich, daß einzelne Behörden von sich aus an die Staatsbauverwaltung mit Projekten herangetreten sind, ohne daß eine endgültige Entscheidung der Zentralinstanzen vorlag. Im vorliegenden Fall könne von einem Verschulden ·kaum gesprochen werden; denn mit gewissen Überraschungen bei der Fundierung und mit Überteuerungen müsse immer gerechnet werden.
Der Vorsitzende stellte nach den Ausführungen des Ministerialrats Dr. Mang mit Befriedigung fest, durch die Teilung zwischen bauherrlichen Aufgaben und reinen Durchführungsarbeiten werde anscheinend nun die Ga:r:antie geschaffen, daß derartige Fälle nicht mehr vorkommen.
Abgeordneter K r aus betonte grundsätzlich, diese Dinge müßten einmal aufhören. Wenn kein Geld vorhanden sei, dürfe man eben nicht bauen. Er schlug vor, bei solchen Bauten auch die privaten Architekten mit einzuschalten.
Abgeordneter Dr.Lippe r t erklärte, daß jetzt anscheinend mit der alten Schlamperei Schluß gemacht werden solle.
Abgeordneter Wimme r bezeichnete es als unsittlich, die Bauausführenden monatelang auf ihr Geld warten zu lassen.
Ministerialrat Dr. M an g gab sodann eine Anweisung des Innenministeriums an die nachgeordneten Verwaltungs- und Baubehörden bekannt. Nach dieser Anweisung erfolgt die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Durchführung größerer Baumaßnahmen mit einem Gesamtkostenaufwand von mehr als 30 000 DM künftig im Rahmen der Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplans. Hierzu V'.'.ird angeordnet: Mit sofortiger Wirkung übernimmt das Staatsministerium des Innern für. sämtliche größere Baumaßnahmen (über 30 000 DM) der inneren Verwaltung die bauherrlichen Befugnisse selbst. Damit soll garantiert werden, daß in Zukunft Überschreitungen der genehmigten Haushaltsmittel hintang.ehalten werden.
Ministerialdirigent Dr.Böhm führte ergänzend aus, daß an die Behörden der inneren Verwaltung dieselben Anweisungen ergangen sind.
Nach Schluß der Debatte stellte der Mitberichterstatter Antrag auf Genehmtgung. Der Berichterstatter schloß sich an.
Ich bite das Hohe Haus, dem Ausschußbeschluß beizutreten.
Präsident Dr. Hundhammer: Wer diesem Vorschlag des Haushaltsausschusses beitritt, wolle sich vom Platz erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - .Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf·
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Weiterführung des Wiederaufbaues des „Roten Baues" in Würzburg (Beilagen 1700, 1710).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Kraus. Ich ,erteile ihm das Wort.
Kraus (CSU), Berichterstatter: Herr Präsident, Hohes Haus! Der Ausschuß für den bayerischen Staatshaushalt hat sich in seiner 50. Sitzung am 26. Oktober 1951 mit dem Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zum Wiederaufbau des „Roten Baues" in Würz.burg im Betrage von 270 000 DM befaßt. Mitberichterstatter war der Herr Kollege Gabert, Berichterstatter meine Wenigkeit.
Der B e r i c h t e r s t a t t e r stellte fest, es handle sich beim „Roten Bau" um das frühere Generalkommando, in dem das staatliche Gesundheitsamt untergebracht werden muß, das jetzt in einer fast .zerfallenen Holzbaracke in der früheren Regierung Unterkunft gefunden hat. Der Rohbau sei ziemlich fertig, so daß auch während der Kälte weitergearbeitet werden kann.
Der Berichterstatter bat um Genehmigung des Vorgriffs. Der Mitberichterstatter schloß sich diesem Antrag an. Der Ausschuß beschloß demgemäß. Ich bitte das Hohe Haus, dem Ausschußbeschluß 1beizutreten.
Präsident Dr. Hundhammer: Wer diesem Vorschlag beitritt, wolle sich vom Platz erheben. -Ich bitte um die Gegenproibe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Vollendung d,es Dienst- und Wohngebäudes der Landesgrenzpolizei in Waldsassen (Beilagen 1700, 1710).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Göttler. Ich erteile ihm das. Wort.
Göttler (CSU), Berichterstatter: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für den
592 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Göttler [CSU])
Staatshaushalt behandelte in seiner 50. Sitzung am 26. Oktober 1951 auch den Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Vollendung des Dienst- und Wohngebäudes für die Landesgrenzpolizei in Waldsassen. Berichterstatter war meine Wenigkeit, Mitberichterstatter der Abgeordnete Strobl.
Der B ·e r i c h t e r s t a t t e r vertrat die Auffassung, die Überschreitung von 190 000 DM sei sehr hoch, denn es handle sich hier nicht um den Wiederau:libau einer zerstörten Ruine, sondern um einen Neubau, bei dem keine derartigen Mehrkosten gegenüber dem Voranschlag entstehen dürften. Die Lohnerhö\l.rnngen könnten unmöglich so viel ausmachen, daß es zu einer Erhöhung um 150 000 DM komme.
Regierungsdirektor H au s n e r führte aus, dieser Bau sei von einem Privatarchitekten d'Urchgeführt worden und es zeige sich, daß die Privatarchitekten auch nicht billiger bauen. Die Landesgrenzpolizeidirektion habe seinerzeit mit zwei Architekten einen Vertrag abgeschlossen, wonach sie diesen sämtliche Bauten der Landesgrenzpolizei übertrug. Hinterher habe sich herausgestellt, daß ein Dienstgebäude mit vier Wohnungen und sechs Diensträumen und ein Wohngebäude mit acht Wohnungen und Nebengebäuden erstellt wurden, die 450000 DM kosteten. Davon seien ibis jetzt 334 452,82 DM ausgegeben worden, der Rest von 115 000 DM stelle bis auf kleine Außenanlagen Zahlungsrückstände dar: Die Oberste Baubehörde treffe bei der ganzen Sache keine Schuld. Die Schwierigkeit sei darin gelegen, daß bis zum 1. Oktober 1950 die Baumittel für die Land- und Grenzpolizei nicht von der .Obersten Baubehörde bewirtschaftet wurden, sondern von diesen beiden Polizeistellen selbst. Zu diesem· Zeitpunkt sei das abgestellt worden.
Der Vorsitzende hielt es· angesichts der Ergebnisse der bisherigen Beratungen für angezeigt, diese Frage einmal vollständig aufzurollen.
Ministerialrat Dr. M an g berichtete, es seien hier mit einem Kostenaufwand von 450 000 DM zwölf Wohnungen und sechs Diensträume, also vielleicht 14 Wohnungen erstellt worden, so daß demnach eine Wo1hnung auf 32 000 DM zu stehen komme.
(Hört, hört!)
Auch ·er sei darüber sehr erschrocken. Seit er die bauherrliche Befugnis wahrzunehmen habe, würden keine Dienstwohnungen mehr genehmigt. Solange man nicht die notwendigen Diensträume habe, müsse der Bau von staatseigenen Wohnungen zurückgehen. Für die Beamten an der Grenze gehe man andere Wege. Diese müßten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus wie jeder andere Wohnungssuchende untergebracht werden.
Es wurde noch ziemlich scharf darüber debattiert, daß gerade die Wohnungen innerhalb eines Staatsbaus immer zu teuer kommen. Der Kollege Raas sowie der Kollege Dr. Li p p e r t und der V o r -s i t z e n d e sprachen sich in längeren Ausführungen
dahin aus, daß der Staat die Finger möglichst vom Wohnungsbau lassen und sich nur in der Weise bet:iligen solle, daß er mit einem Grundkapital in. eme Wohnungsibaugesellschaft eintritt, da diese die· Wohnungen durchschnittlich um die Hälfte billige1-und um vieles schneller erstellt.
Schließlich wurde aber, nachdem ja das Haus. schon steht und die Rechnungen bezahlt werden. müssen, der Antrag mit Mehrheit angenommen. Ich empfehle dem Hohen Haus, das gleiche zu tun.
Präsident Dr. Hunclhammer: Zum Wort ist gemeldet der Herr Abgeordnete Dr. Raas. Ich erteile· ihm das Wort.
Dr. Haas (FDP): Herr Präsident, meine Damen. und Herren! Der Vorfall Waldsassen veranlaßt. meine Fraktion, doch noch etwas grundsätzlichere Ausführungen zu machen. Nach unserer Meinung ist das Erschrecken verschiedener Herren der Ministerialbürokratie, das im Ausschuß seinen Ausdruck fand, ,doch entschieden zu nachträglich. Auch die Art und Weise, wie hier die Kompetenzen abgegrenzt werden, und die Versuche, die ·hier angestellt werden, um die Schuld abzuwälzen und zu verschieben, befriedigen uns keineswegs.
Wenn der Herr Regierungsvertreter, wie wörtlich im Protokoll der Ausschußsitzung zu lesen steht, zu seiner Entlastung ausgeführt hat: „Die Oberste Bau:behörde treffe bei der ganzen Sache keine Schuld. Sie habe den Kreisbaumeister beauftragt, die Oberaufsicht nach den Richtlinien der staatlichen Verwaltung zu führen und am Ersten jeden Monats bis zur Ferttgstellung jeweils an die Oberste Baubehfüde zu berichten. Ein Bericht des Kreisbaumeisters des Landratsamts Tirschenreuth sei aber nicht zu finden", dann ist das wohl nur ein sehr schwacher Versuch, das System der Dezentralisierung hervorzuziehen, das in der bayerischen inneren Verwaltung nach unserer Auffassung sehr viel mehr anzuwenden wäre. Aber man hat es leider am unrechten Platz gemacht. Wenn man schon die Verantwortung durch einen bloßen Erlaß auf einen vielleicht überlasteten Kreisbaumeister abwälzt und ihm aufgegeben hat, allmonatlich Bericht über den Fortgang des Baus in Waldsassen zu erstatten, dann müßte :tnan mindestens nach Ablauf einiger Monate festgestellt 'haben, daß diese Berichte niemals eingetroffen sind, und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die bekanntlich Wiedervorlagen vorsieht, einmal nach Waldsassen oder Tirschenreuth geschrieben haben: Lieber Kreisbaumeister, warum berichtet Ihr nichts? Das hätte man tun müssen, wenn man sich schon nicht s e l·b s t der Dinge anzunehmen hätte. Man h a t sich um die Dinge anzunehmen, und zwar kraft gesetzlicher Regelung. Es scheint mir richtig zu sein, darauf einmal hinzuweisen, weil die gesetzliche Regelung durch das bayerische Gesetz Nr. 122 vom 8. April 1948, im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht auf Seite 56 des Jahrgangs 1948, ohne weiteres gegeben ist und jederzeit auch nachgelesen werden kann. In § 3 dieses Gesetzes findet sich nämlich die Vor-
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 593
{Dr. Haas [FDP])
,schrift, daß sich die Staatministerien in allen Bau.angelegenheiten der Staatsbaubehörde (Oberste .Baubehörde) zu b~dienen haben. „Über die ihnen .zur Bestreitung ihres Bauaufwands zugewiesenen :I:laushaltsmittel verfügen sie"', also die Minis t er i e n , „selbständig". So steht es dort wörtlich zu lesen. Infolgedessen ist auch der weitere Ent.lastungsversuch des Herrn Regierungsvertreters unbehelflich, der dahin geht: „Die Schwierigkeit sei die, daß bis zum 1. Oktober 1950 die Baumittel für die Land- und Grenzpolizei nicht von der Obersten Bawbehörde bewirtschaftet wurden, sondern von den bei:den Pol:i:zeien selbst. Erst zu diesem Zeitpunkt sei dies abgeschafft worden." Wenn diese interne Regelung bestanden hat, so war sie nach dem Ihnen eben genannten bayerischen Gesetz Nr. 122 unzulässig und gesetzwidrig. Die Oberste Bauibehörde hätte selbst die Pflicht gehabt, sich um diese Dinge zu kümmern, und das zustä:n!dige Ministerium hat selbst die Mittel zu bewilligen gehabt, und zwar auf Grund vorher eingereichter, ordnungsgemäßer und endgültiger Kostenvoranschläge, wie das - ich wiederhole mich - in § 14 der Reichshaushaltsordnung vorgeschrieben ist. Und daß die Reichshaushaltsordnung geltendes Recht auch für uns ist, ist in diesem Hohen Hause wohl noch nie bestritten worden. Meine Damen und Herren, wenn wir .uns nicht endlich an diese gesetzlichen Vorschriften halten, wen!1- wir immer nur versuchen, die Kompetenzen und. die Schuldfrage zu verwässern und zu ver.schieben, werden wir niemals Ordnung in unsere staatliche Bautätigkeit hineinbringen. Ich muß schon sa:gen, daß mich solche Exkulpationsversuche sehr bedenklich stimmen. Ich erinnere mich auch mit einem gewissen Erschrecken an eine Sitzung des Ältestenrats, die vor etwa 6 Wochen stattgefunden hat und an der ich wie auch ein Vertreter der Hochbauverwaltung teilgenommen haben. Dieser Regierungsvertreter hat damals über Kosten, die ein anderes Objekt betroffen haben, Ausführungen gemacht, die man eigentlich nicht anhören konnte. Es war ein 'Stottern und Stammeln. Und wenn dieser Beamte schließlich und endlich vom Herrn Vorsitzenden selbst unterbrochen wurde, so ist das, glaube ich, mit Fug und Recht geschehen. Es ist nun sehr eigenartig, daß der Beamte der Obersten Baubehörde, den ich im Auge habe, die Altersgrenze bereits überschritten hat und der Herr Innenminister selbst vor Jahresfrist, als der Beamte die Altersgrenze erreichte, geglaubt hat, ihn nicht in P·ension gehen lassen zu können, weil er nicht ersetzbar sei. So wurde uns berichtet. Ich kann grundsätzlich nicht begreifen, warum man wichtige Staatsaufträge Personen gi:bt, die ungefähr die Pensionsgr·enze er-
, reicht haben.
(Sehr richtig! bei der BP)
Ich glaube, es muß doch wohl auch in personeller Beziehung ein grundsätzlicher Wandel geschaffen werden.
Wenn man immer nur sagt - im Falle Waldsassen hat es der Herr Regierungsvertreter auch wieder einmal getan -: Pater, peccavi, jawohl,
aber es wird nicht mehr vorkommen; wir haben jetzt bessere Kontrollen eingeführt, so sage ich: Das glaube ich nicht. Es ist furchtbar einfach, warum ich es nicht glauben kann: So lange der Rohstoff, mit dem Sie arbeiten, nämlich die Menschen, genau derselbe geblieben ist, kann ich nicht glauben, daß sich da von heute auf morgen etwas wandeln wird.
(Beifall bei der FDP)
Der Herr Ministerpräside!1-t selbst hat anläßlich der Aussprache, die durch unsere Interpellation in der Angelegenheit Residenztheater veranlaßt worden ist, Ausführungen gemacht, aus denen ich für meine Person wenigstens die Hoffnung geschöpft habe, daß erhebliche personelle Veränderungen iri der Hochbauver~altung der Obersten Baubehörde folgen würden.
(Abg. Dr. Korff: Wo sind sie?)
- Bis heute ist mir keine einzige personelle Ver-· änderung bekannt. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein offenes Wort sprechen! Ich bin der Meinung, daß wir so lange innerhalb der Hochbauabteilung unserer Obersten Baubehörde keine Ordnung bekommen, als nicht 50 Prozent der Beamten in die Wüste oder meinetwegen in Pension geschickt werden.
(Abg. Dr. Korff: Raus damit! - Beifall)
Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß ge:. rade der Fall Waldsassen diese Dinge · wieder schlaglichtartig erhellt. Meine Fraktion ist aus diesen Gründen nicht in der Lage, dem Antrag des Ausschusses für den Staatshaushalt zuzustimmen.
(Beifall bei der BP und FDP)
Präsident Dr. Hundhammer: Als nächster Redner hat' sich Herr Abgeordneter Dr. Lippert zum Wort gemeldet; ich erteile ihm gas Wort.
Dr. Lippe1·t (BP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die bisherigen Berichte haben den Eindruck entstehen lassen, als ob die Dinge im Haushaltsausschuß nicht gründlich genug untersucht worden wären. Dem ist aber nicht so. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen einen ganz kurzen Abriß über den Verlauf dieser Sitzungen zu geben. Es 'standen sechs Punkte auf der Tagesordnung. Gleich zu Beginn wurde festgestellt, daß diese Tagesordnung nicht befriedige, weil der Ausschuß nur dazu da sei, etwas zu bewilligen, was längst erledigt ist. Zum Nachtarocken brauche schließlich der Haushaltsausschuß nicht zusammenzukommen.
(Sehr richtig!)
Im Ausschuß bestand eine einmütige Auffassung; schließlich haben sich aber doch Mitglieder bestimmen lassen, diesen Anträgen ihre Zustimmung zu geben, da die Rechnungen bezahlt werden mußten. Nur die Arbeiter, Handwerker urid Gewerbetrei'benden wären getroffen gewesen, die ihre acht bis neun Monate alten Rechnungen in einem halben Jahr vielleicht noch nicht hätten beglichen bekommen. Darum hat es sich in erster Linie gehandelt.
Nachdem diese Dinge zunächst einmal beanstandet wurden, war im Ausschuß eine gewisse Resig-
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(Dr. Lippert [BP])
nation festzustellen. Auch bei diesem Fall Waldsassen. So traurig die ganze Sache auch ist, so freue ich mich doch, den Anstoß durch meine neugierige Frage gegeben zu haben, wieviel Wohnungen denn eigentlich dort gebaut wurden. Der Regierungvertreter mußte zugeben, daß es 12 Wohnungen sind und daß jede auf 32 000 DM komme. Daraufhin ist es so gekommen, wie ich es mir seit Monaten bei den Haushaltsberatungen im Ausschuß für den Staatshaushalt immer gewünscht habe: Es haben sich alle über die Parteien hinweg ·einmütig in der Verurteilung dieser Zustände zu~ammengefunden.
Punkt 6 der Tagesordnung betraf einen besonders krassen Fall, der aber das Plenum des Landtags heute nicht beschäftigt, weil der Ausschuß der Bewilligung der Mittel nicht zugestimmt hat. Es handelte sich um die Wohnung des Regierungspräsidenten in Augsburg, die 182 000 DM kostet,
(Hört, hört!)
so daß die Wohnungen in Waldsassen noch verhältnismäßig billig ausgefallen sind. Wesentlich dabei ist aber: Der Regierungsv·ertreter hatte tatsächlich die Stirne, bei der Nachforderung zu sagen, 4000 DM sind notwendig, um den Garten dieses Hauses herzurichten. Das hatte tatsächlich dem Faß den Boden ausgeschlagen, und der Ausschuß stimmte nicht mehr zu.
Um aber die Aussprache abzukürzen, darf ich Ihnen versichern, daß wir mit einer gewissen Beruhigung die Erklärung rdes Herrn Innenministers entgegengenommen haben, künftighin werde so etwas nicht mehr vorkommen.
(Zuruf von der FDP: Haben wir oft gehört!)
Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, diese Fälle noch weiter genau zu untersuchen. Es ist auch ein Beschluß gefaßt worden - das ist wesentlich, weil dies bis jetzt nicht zum Ausdruck gekommen ist -, daß der Ausschuß für den Staatshaushalt demnächst, sobald er etwas Luft hat, in einer, zwei .oder drei Sondersitzungen all diese Fälle genau durchprüfen wird. Ich hege die Zuversicht, daß dank der Energie des Vorsitzenden aus diesen Ausschußsitzungen wirklich etwas herauskommt. Jedenfalls findet der Vorsitzende dabei unsere Unterstützung. Dagegen können wir aus den bekannten Erwägungen heraus diesi=m Antrag unsere Zustimmung nicht geben.
(Beifall bei der BP und FDP)
Präsident Dr. Hundhammer: Herr A!bgeordneter Dr. Wüllner hat das Wort.
Dr. Wüllner (DG): Hohes Haus, meine Damen und Herren! In der gestrigen „Abendzeitung" hat sich unter dem Pseudonym Herr „Voluntas" mit dem Kapitel' befaßt, das heute eigentlich überwiegend zur Debatte steht. Es heißt: „Die Unverantwortlichen". In einer sehr geschickten Weise ist dort ausgeführt, daß wir in der iheutigen Zeit immer soviel von „Verantwortung" sprechen.
Erstaunlich sei es aber, daß in dem Augenblick, in dem wirklich ein Verantwortlicher gesucht und gefunden werden sollte, keiner da ist. Das haben wir in den letzten Tagen und Wochen, angefangen beim Residenztheater bis zu den Fällen, die von unseren Kollegen vorhin gestreift worden sind,. ganz deutlich gesehen. ·
Ich darf eins ehriich sagen: Mir ist heute ein kleiner Mann, der einmal in seinem Leben silberne Löffel stiehlt - um an ein Wort anzuknüpfen, das „Voluntas" spricht - lieber als einer, der in dieser stillen Form den Staat, das Volk und die Gesamtheit um Millionenbeträge bringt. Allerdings wird dieser kleine Mann gehängt werden. Er würde sich aber auch verantwortlich fühlen und verantwortlich erklären und er würde die ihm an sich durchaus gebührende Strafe bekommen.
Hier stehen wir vor der Tatsache, daß die breite Öffentlichkeit - ich ·meine in diesem Falle den bayerischen Staat - gar nicht in der Lage ist, gegen diejenigen, die sich in diesen Dingen entscheidend vergangen haben, so vorzugehen, wie es. geschehen sollte. Ob wir dafür oder dagegen sind, einzelne Ausgabenbeträge noch nachträglich zu bewilligen, ist vielleicht nicht entscheidend. Entscheidend wäre, daß wir die Schuldigen auch dann noch zur Verantwortung ziehen, wenn wir den kleinen Handwerkern und Fabrikanten die Beträge zur Verfügung gestellt haben, die sie für die Bauten ohnehin schon aufwandten. Hier dreht es sich also darum, daß man. sich an die Leute hält, die tat.;. sächlich schuldig sind.
Mein Kollege Dr.Becher hat gestern im Lager Allach in einer Versammlung gesprochen; da ist ihm, als auch diese Fälle gestreift wurden, entgegengehalten worden: Ja, wir möchten es doch einmal erleben, daß auch bei der Räumung von Lagern, der Beseitigung von Wohnraumschwierigkeiten und von Elendsvierteln einmal Haushaltsüberschreitungen vorkommen. In diesem Fall, glaube ich, hätten wir aile das Herz, solche Haushaltsüberschreitungen, wenn sie sich menschlich vertreten lassen, auch wirklich zu vertreten. Aber wir haben, leider, möchte ich beinahe sagen, von solchen Haushaltsüberschreitungen bisher nichts gehört. Es bleibt dabei, wir stehen vor der Tat-
. sache: Wir haben in Bayern so viele U n v e r a n t -w o r t 1 ich e , daß es allerhöchste Zeit wäre, hier einmal die wirklich V e r a n t w o r t 1 i c h e n festzustellen.
Ich darf ein weiteres Wort sagen. Bei jedem Krieg stellt man den Verlierer fest, allenfalls mit Mehrheit beim Friedensschluß. Hier steht fest:_ Der wirkliche Verlierer ist der Steuerzahler über alle Parteien und alle Schfchten hinweg, der einfache, anständige Mann, zum größten Teil der Angestellte, der kleine Arbeiter, der auf Grund des Steuerabzugs seine Lasten gegenüber dem Staat trägt und der auf die Gegenleistung die Anständigkeit in der Staatsverwaltung leider, wie wir diesmal wieder sehen, vergebens wartet. Da es der x-te Fall ist, um den es sich handelt, glaube ich, daß es allerhöchste Zeit wäre, darauf zu drängen, daß den Betreffenden einmal c1urch ein entsprechendes Diszi-
Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951 595
(Dr. Wüllner [DG])
plinarverfahren zum Bewußtsein gebracht wird, daß sie nicht bloß aus Eigenem bewilligen können, sondern wie jeder Staatsangehörige in der Demokratie auch ihrem höchsten Träger, dem Landtag, unterworfen sind.
(Vereinzelter Beifall und Bravo-Rufe in der Mitte)
Präsident Dr. Hundhammer: Das Wort hat der Herr Staatsminister des Innern.
Dr. Hoegner, Staatsminister: Meine Damen und ~Herren! Wie der Öffentlichkeit bekannt ist, handelt es sich ausschließlich um Fälle, die zum Teil Jahre, bis zum Jahr 1948, zurückliegen. Gegenüber den vielen Gerüchten, die in der Öffentlichkeit bestehen, muß betont werden, daß bis jetzt nicht ein einziger Fall einer strafbaren Handlung oder einer Korruption festgestellt wurde. Es handelt sich um nichts mehr und nichts weniger als um Haushaltsüberschreitungen, um Eigenmächtigkeiten bestimmter amtlicher Stellen, die von der Staatsregierung, vor allem vom Staatsminister des Innern, genau so verurteilt werden wie von diesem Hohen Haus.
(Sehr richtig!)
Ich möchte nicht allzu sehr auf Einzelheiten eingehen, aber wie war es· - um einen der letzten Fälle heranzuziehen - im Fall Waldsassen? Im }'all Waldsassen lag ein ursprünglicher Kostenvoranschlag aus dem Jahr 1948 in Höhe von 450 000 DM vor. Da tauchte plötzlich der Brief des Privatarchitekten, der die Bauten durchgeführt hat, auf, in dem nur von einem Gesamtbetrag von 300 000 DM die Rede war. Im Haushaltsjahr 1950 erschien dann ein Betrag von 300 000 DM. Dabei waren im Jahr 1948 und 1949 schon rund 75 000 DM ausgegeben worden, die im Haushaltsplan 1950 offenbar übersehen worden waren oder von denen man geglaubt hatte, daß sie schon im Vorjahr enthalten seien. Die Einzelheiten haben sich bis heute nicht feststellen lassen.
(Hört! Hört!)
Oder der Fall mit der Bakteriologischen Untersuchungsanstalt in München: Hier erklärt sich die Kostenüberschreitung zum Teil aus Maßnahmen, die erst im Laufe des Baues getroffen worden sind. Erstens einmal mußte die Heizungsanlage, wie sich erst beim Bauen herausstellte, vollständig erneuert werden. Zweitens muß;(;en, wie es bei einem bakteriologischen Institut notwendig ist, eine Reihe von Einrichtungen geschaffen werden wie Wasserzuleitungen und ähnliche Dinge, wie sie eben bei solChen Bauten vorkommen. Drittens stente sich bei der Erweiterung des Baues heraus, daß. die Fundamente, die aus den achtziger Jahren stammten, nicht mehr genügten, sondern vertieft werden mußten; Kostenpunkt 75 000 DM. Des weiteren kommt eine Streitfrage dazu, nämlich die Frage, ob es zu-:
· lässig ist, wenn im außerordentlichen Haushalt eines Vorjahrs ein bestimmter Betrag eingesetzt ist, im nächsten Haushaltsjahr, wenn der Haus-
haltsplan noch nicht verabschiedet ist, den gleichen Betrag wieder zu verbrauchen. Nach meiner Auffassung - da die betreffende Verfassungsbestim:mung keinen Unterschied zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt macht - ist es zulässig, im nächsten Haushaltsjahr 80 Prozent des gleichen Betrags zu verbrauchen wie im Vorjahr.
Nun haben die ersten Haushaltsüberschreitungen und die ersten, sagen wir einmal, verschwenderisch ausgestatteten Bauten,
(Abg. Dr. Keller: So ist es!) Feststellungen, wie sie bereits vom letzten Landtag im Laufe des Jahres 1950 gemacht wurden, mir nach Übernahme des Ministeriums Anlaß gegeben, sofort bestimmte Maßnahmen zu treffen. Die erste war, daß in die Oberste Baubehörde ein gewiegter Jurist abgestellt wurde, dessen Aufgabe es war, dort eine gewisse Überwachung einzuführen. Die zweite Maßnahme bestand darin, daß der Obersten Baubehörde das Verfügungsrecht. über alle Bauten genommen wurde, die einen Betrag von zunächst 100 000 DM überschri.tten. Hier wurde das Haushaltsreferat des Innenministeriums eingeschaltet. Eine dritte Maßnahme war dann, daß den Unterbehörden, den Landbauämtern, die bis dahin zum Teil selbständig Pläne durchgeführt hatten, dieses Recht genommen wurde, indem jetzt alle diese .Bauvorhaben dem Staatsministerium ·des Innern unterbreitet werden müssen. Schließlich wurden noch weitere Überwachungsmaßnahmen getroffen, die dem Hohen Haus im einzelnen bereits bekanntgegeben sind. Ich darf mich nur auf die scharfen Erlasse beziehen - ich habe schon bei früherer Gelegenheit darauf verwiesen -, die ich wegen der Verschwendung bei öffentlichen Bauten herausgegeben habe. In diesen Erlassen habe ich darauf hingewiesen, daß bei gewissen staatlichen Stellen noch eine gewisse Großmannssucht vorhanden ist, die offenbar aus der Zeit des dritten Reichs stammt'.
(Abg. Dr. Korff: Sehr richtig!)
Diese Großmannssucht habe ich auf das entschiedenste gegeißelt. Ich hatte leider Anlaß, auf bestimmte Vorkommnisse hinzuweisen, die dem Hohen Hause auch bekannt sind.
Ich darf feststellen: Es muß allen Behörden des Landes eingeprägt werden - das habe ich in zahlreichen Erlassen betont -, daß wir nicht mehr bauen können, wie man zur Zeit Ludwigs II. von Bayern gebaut hat. Das kann man sich angesichts der drängenden Not von Hunderttausenden von Menschen, die heute in Zuständen leben, die man - ich habe selbst das Lager Allach gesehen -nicht als menschenwürdig bezeichnen kann, nicht leisten. Es ist Pflicht der Behörden, öffentliche Bauten in denkbar einfacher Weise auszuführen und alles überflüssige Beiwerk zu vermeiden, das in die heutige Zeit nicht paßt.
Die Staatsregierung hat sich wiederholt auch mit diesen Zuständen befaßt. Erst heute hat der Ministerrat wieder in stundenlanger Beratung nach Mitteln und Wegen gesucht, um derartige Vorlfommnisse für die Zukunft ein für allemal unmöglich zu machen.
596 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Dr. Hoegner, Staatsminister)
Was nun die Beamten selbst anlangt, meine Damen und Herren, so werden Sie es mir nicht verübeln, .wenn ich mich als Jurist auf den Standpunkt stelle: Ich kann keinen Beamten maßregeln, bevor nicht seine Schuld einwandfrei festgestellt ist.
(Richtig!)
Zu dieser Feststellung ist nicht der Haushaltsausschuß des Landtags berufen, sondern der eingesetzte Untersuchungsausschuß hat bestimmte Feststellungen zu treffen, auf Grund deren dann vorgangen werden und gegen fehlbare Beamte ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden kann. Ich glaube, Sie werden es, wenn Sie sich nicht von augenblicklicher Leidenschaft hinreißen lassen, billigen, daß auf diesem rechtmäßigen Weg gegen fehlbare Beamte vorgegangen wird.
(Abg. Dr. Korff: Sie können aber auch einige ·zur Di:sposition stellen, Herr Minister!)
Präsident Dr. Hundhammer: Der Ausschuß hat dem Plenum in einem Mehrheitsbeschluß vorgeschlagen, die Genehmigung zur vorgriffsweisen Verfügung über einen Betrag von 166 000 DM für den Bau des Wohn- und Dienstgebäudes in Waldsassen zu erteilen.
Wer diesem Vorschlag beitritt, wolle sich vom Platz erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. -Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
(Beifall bei der BP und in der Mitte)
Als nächsten Punkt rufe ich auf:
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung betreffend vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des außerordentlichen Haushalts 1951 zur Weiterführung der Umbauarbeiten für das Landratsamtsgebäude Waldmünchen (Beilage 1710).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Hofmann Leopold; ich erteile ihm das Wort.
Hofmann Leopold (SPD), Berichterstatter: Hohes Haus, meine Damen und Herren! Dieser Antrag wurde in der gleichen 50. Sitzung des Ausschusses für den Staatshaushalt am 26. Oktober 1951 beha~delt. Berichterstatter war meine Person; Mitberichterstatter der Abgeordnete Dr. Lippert.
Die beiden Berichterstatter wünschten zunächst Aufschluß darüber, um wieviel Diensträume es sich handelt. Regierungsdirektor Haus n er teilte mit, das alte Landratsgebäu!de in Waldmünchen sei 1945 aus unvorstellbaren Gründen geräumt . und mit Flüchtlingen belegt worden, während das Landratsamt in ein Wirtshaus umgezogen sei. Nachdem die Flüchtlinge nunmehr Wohnungen beziehen konnten, sei es notwendig, das Gebäude wieder herzurichten. Dienstwohnungen seien außer für den Hausmeister nicht vorhanden.
Der Mit b e r ich t e r s t a t t e r bezweifelte, daß die Wiederherstellung tatsächlich 218 000 DM
kosten könne; denn das Gebäude sei doch wohl von den Flüchtlingen nicht niedergerissen worden. Wahrscheinlich erfolge vielmehr eine Moder-· nisierung. Oberbaurat Fis c her bestätigte dies: und teilte außerdem mit, eine Ecke sei zum Teil eingestürzt.
iDer Abgeordnete B au m e i s t er ·bedauerte, daß. für einen Landkreis mit 18 000 Einwohnern, auch wenn es sich um einen Grenzbezirk handelt, derartige Aufwendungen für die Instandsetzung des Landratsamtes gemacht werden. Er erinnerte daran, daß doch bezüglich der Landkreise eine grundsätzliche Änderung, eine Zusammenlegung kleinerer Landkreise, geplant sei.
Der V o r s i t z e n d e , Abgeordneter Dr. Lacherbauer, war der Auffassung, der Ausschuß: müßte eigentlich, da er die Verantwortung gegenüber dem Plenum zu tragen habe, jedes Bauvorhaben prüfen, was aber aus Zeitnot nicht möglich sei. Jedenfalls sei das aber bei extremen Fällen notwendig, wenn mp.n schon eine demokratische Vol:ksvertreimng se~n wolle. Unsinnig sei es, 218 000 DM in ein altes Schloß hineinzubauen; denn dafür hätte man ein neues Verwaltungsgebäude errichten können, das bei einer Verwaltungsvereinfachung anderweitig hätte verwendet werden können.
Der Abgeordnete J( raus berichtete, im Landkreis Würzburg sei für 273 000 DM ein neues Landratsamtsgebäude errichtet worden, in dem ciie Chefdienststelle der Landpolizei, das Flüchtlingsamt usw. untergebracht wurden.
Der Abgeordnete 0 r t 1 o p h erinnerte daran, daß sich schon der letzte Landtag mit dem Landratsamt in Waldmünchen befaßt habe, wobei darauf hingewiesen wurde, daß der dortigen Landbevölkerung wegen der klimatischen Verhältnisse nicht zugemutet werden könne, weite Wege zurückzulegen, zumal angesichts der schlechten Ver-kehrsverbindungen. -
Der Mitberichte r statte r wandte ein, es hB:ndle sich nicht etwa um das Landratsamt Waldmünchen, sondern um die aufwendige Bauweise. Es bleibe aber nichts anderes übrig, als die Mittel zu genehmigen. Auch der Berichterstatter beantragte Zustim111;ung.
Der Beschluß lautete auf Annahme des Antrags der Staatsregierung mit 11 gegen 9 Stimmen.
Präsident Dr. Hundhammer: Zuin Wort ist gemeldet die Abgeordnete Dr. Brücher; ich erteile ihr das Wort. -•
Dr. Brücher (FDP): Herr Präsident, meine Herren und Damen! Der Herr Innenminister hat soeben - meiner Ansicht nach mit sehr großem Recht - gesagt, daß es sehr schwierig sei, die für derartige Mittelüberschreitungen Verantwortlichen zu finden. Wer sich einmal mit dem Prozeß der Durchführung eines .StaatS'baues beschäftigt hat, kann das nur bestätigen.
Eine Interpellation der FDP sollte schon anscharulich machen, wie es zugeht, wenn ein Staats-
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'(Dr. Brücher [FDP])
'bau ausgeführt wird. Das System der Betriebsmittelzuweisungen, der Umstand, daß die Betriebsmittel, die für ein Vierteljahr vorgesehen sind, oft· •erst im zweiten Drittel des Vierteljahrs zur Verfügung gestellt werden, aber am 25. vor Ende des Vierteljahres bereits wieder verfallen, während .frühestens am 15. des nächsten Monats neue Mittel :zur Verfügung stehen, wenn· alles gut geht, erschwert das Ba:uen so, daß zwangsläufig Verteuerungen auftreten müssen. Sie wissen }a auch, daß unser Haushalt immer .zu spät verabschiedet wird. ·wenn dann im Winter die hohen Zuweisungen kommen, können die Mittel nur zu einem geringen 'Teil verbaut werden, sie werden unnütz verwendet oder verfallen.
Der Ruf nach dem' Schuldigen wird da nie Erfolg halben, wenn man nicht das Übel bei der Wurzel packt, wenn es nicht gelingt, dieses System zu l'eformieren. Es muß bei der Obersten .Ba:ubehörde eine Stelle geschaffen werden, die bei der Betriebsmittelvergebung ein Wort mitzusprechen hat. Es geht nicht an, daß dies·e Mittel vom Finanzministerium derart. willkürlich verteilt werden: Da ltilft alles nichts, und wenn wir noch so oft predigen. Der große Demokrat Friedrich Na um an n hat das Parlament ·einmal die „Halle der Wiederholungen" genannt. Es kommt mir auch so vor, als sei dieses Parlament stets und ständig eine Halle der Wiederholungen. Diese Dinge müssen einmal gebessert werden. Ich darf den Herrn Innenminister darauf aufmerksam machen, daß sein Staatssekretär bei der Beantwortung unserer Interpellation die Berechti!gung unserer Vorwürfe im wesentlichen zugegeben hat. Die Beamten, die verantwortlich sind, werden wir nie finden, und wenn wir J•ahrzehnte suchen. Wir müssen einmal von unten herauf das ganze System der Staatsbauten, der Planung, Durchführung und Finanzierung, revidieren, dann wird sehr schnell Wandel gescha1fen werden können.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Aussprache ist geschlossen. Der Ausschuß schlägt dem Plenum vor, dem Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln zur Weiterführung der Umbauarbeiten für das Landratsamtsgebäude Wa1dmünchen .die Zustimmung zu erteilen.
Wer dem Ausschußbeschluß zustimmen will, wolle sich vom Sitz erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das erstere war die Mehrheit. - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer 2 d der Tageso~dnung:
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt zum Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung der im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel für den Ausbau des Anwesens Nenner-Platz 2 in Würzburg für das Max-Planck-Institut für Silikatforschung (Beilage 1711).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Eckhardt; ich erteile ihm das Wort.
Dr. Eckhardt (BHE), Berichterstatter: Meine Damen und Herren, Hohes Haus! Der Ausschuß für den Staatshaushalt hat sich am 29. Oktober 1951 mit dem Antrag der Staatsregierung befaßt, das Staatsministerirum für Unterricht und Kultus zu ermächtigen, über den Gesamtbetrag von 280 000 DM der im Entwurf zum außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vODgesehenen Haushaltsmittel für den Ausbau des Anwesens NeunerPlatz 2 in Würzburg für das Max-Planck-Institut für Silikatforschung sowie für den Aufbau der Trafo-Station rund den Neubau von Garagen und eines Fahrradunterstellraums samt Hofgestaltung beim Institut für Silikatforschung vorgriffsweise zu verfügen. Berichterstatter war der Abgeordnete Dr. Eckhardt, Mitberichterstatter der Abgeordnete Eisenmann.
Heide B e r i c h t e r s t a t t e r waren: sich über die hohe Bedeutung des Max-Planck-Instituts für Silikatforschu111g in Würz:burg einig. Es wurde darauf hingewiesen, daß es dem bayerischen Staat gegen das Wiederstreben der anderen Länder ge~ lungen ist, die Verlegung des Instituts statt nach Aachen nach Würzburg :27U erreichen. Der Kostenvoranschlag für den Ausbau des wehrmachteigenen Anwesens am Neuner-Platz 2 in Wür:z;burg habe sich ursprünglich aruf 435 000 DM belaufen, wozu eine Nachforderung von insgesamt 131 000 DM tritt. Lediglich diese Nachforderung habe die Berichterstatter veranlaßt, verschiedene Anfragen an die Staatsregierung zu richten. Die Nachforderung sei begründet worden mit Mehrkosten infolge schwieriger Erdbewegungen im F·elsboden, Neubau einer isolierten Druckwanne im Heizraum wegen des hohen Grundwasserstandes und Erneuerung eine.r Treppe sowie mit den seit Juli 1950 eingetretenen Lohn- und Preissteigerungen und einem Teuerungszuschlag seit Februar 1951.
Die Erklärungen der Vertreter der Staatsr e g i e r u n g erschienen dem Ausschuß in seiner Gesamtheit unzureichend. Die Kollegen Dr. Weiß, Dr. Lippert, Dr. Raas, Haas, Beier, Strobl und Wimmer 'kritisierten im einzelnen die ÜbeJCschreitungen des Kostenvoranschlags um etwa 50 Pro1zent. Eine_ genügende Aufklärung konnte nicht gegeben werden, bis sich schließlich der zufällig anwesende Vorstand des Max-Planck-Instituts für Silikatforschung, Professor Dr.Die t z e 1, zu den einzelnen Frag·en äußerte und ausführte, daß man bei Beginn der Bauarbeiten zunächst damit gerechnet · habe, das Treppenhaus noch verwenden zu können, während sich bei den Bauarbeiten dann herausstellte, daß . es doch erneuert werden muß. Der Hof sei im Zuge der Bauarbeiten derart zugerichtet worden, daß man glauben kön·nte, ein schwerer Panzer habe dort seine Übungen abgehalten. Auf der Rückseite des Instituts müsse eine Laderampe eingebaut werden, damit auch schwere Lastkraftwagen dort vorfahren können. Beim Einbau der Heizungsanlage sei Wasser aufgetreten, das sich nicht als Grundwasser herausstellte, sondern vom Festungshügel in das Fundament des am Fuße des Marienbergs liegenden Gebäudes eindrang. Der Hauptteil der Mehrkosten - schätzungsweise
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(Dr. Eckhardt' [BHE])
90 000 DM; die Summe konnte nicht exakt angegeben werden - entfalle darauf. Beim Bau habe sich herausgestellt, daß das Gebäude unter einer Schicht von 30 bis 40 · Zentimeter voll!kommen auf Felsboden steht. Das habe man erst festgestellt, als die Entwässerungsanlage eingerichtet wurde. Hierbei· habe man wochenlang mit dem Preßlufthammer im Felsgestein avbeiten müssen, wodurch natürlich besondere Kosten anfielen.
Der Ausschuß erklärte sich mit diesen Ausführungen einverstanden und hielt die Begründung, die Herr Professor Dietzel gab, für befriedigend.
B e r i c h t e r s t a t t e r und M i t b e r i c h t e r -statte r beantragten im Hinblick auf die hohe Bedeutung des Instituts und die Tatsache, daß die Arbeiten •am Institut seit August ruhen, dem Antrag .der Staatsregierung stattzugeben. Dabei kam im Aussch1uß der Wunsch zum Ausdruck, das Institut, das so ihohe Bedeutung nicht nur für Bayern, sondern für die deutsche Wissenschaft und den Namen der deutschen Wissenschaft im Ausland habe, möge nicht nur baulich, sondern in jeder Hinsicht auf Fels gegründet sein. Der .A!usschuß hat dem Antrag der Staatsregierung stattgegeben. Ich bitte das Hohe Haus, dem Ausschußibeschluß beizutreten.
Präsident Dr. Hundhammer: Wer dem Ausschußantrag bei.tritt, der jlUf Zustimmung lautet, wolle sich vom Platz erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 2 e der TagesOrdnung:
Bericht des Ausschusses für den Staatshaushalt · zum Antrag der Staatsregierung betreffend
vorgriffsweise Genehmigung der im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmitt~l für den Umbau beziehungsweise die Wiederinstandsetzung des Gebäudes der Lehrerbildungsanstalt Amberg (Beilage 1713).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Riediger; ich erteile ihm das Wort.
Riediger (BHE), Berichtersta,tter: Herr Präsident, Hohes Haus! Der Ausschuß für den Staatshaushalt beschäftigte sich in seiner 52. Sitzung am 30. Oktober 1951 mit dem Antrag der Staatsregierung auf vorgriffsweise Genehmigung der im außerordentlichen Haushalt für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel für den Umbau beziehungsweise die Wiederinstandsetzung des Gebäudes der Lehrerbildungsanstalt Amberg auf Beilage 1652. Berichterstatter war Abgeordneter Rie<liger, Mitberichterstatter der Kollege Lanzinger..
Der Berichterstatter führte aus: Das im Jahre 1878 erbaute Gebäude sei von 1945 bis 1949 durch die IRO belegt gewesen und habe sich nach der Räumung in einem unvorstellbaren Zustand befunden. Der Ausschuß könne sich an Hand vor-
liegender Fotos davon überzeugen. Die Lehrerbildungsanstalt Amberg sei während dieser Zeit in der städtischen Luitpoldschule untergebracht gewesen und habe dem Volksschulunterricht zunächst 15, später 10 Räume weggenommen. Der Stadt Amberg fehlten noch immer 52 Schulräume. So sei es begreiflich, daß die Stadt Amberg seit Herbst 1949, seit der Räumung der Schule durch die IRO in steigendem Maße darauf dränge, daß die Lehrerbildungsanstalt instand gesetzt werde. Der Lehrerbildungsanstalt sei neuerdings zum 31. Dezember 1951 gekündigt, und schon deshalb sei es dringend erforderlich, das Gebäude möglichst schnell instand zu setzen. Der erste Kostenvoranschlag des. Landbauamts Amberg vom 15. November 1949 habe mit einer Bausumme von 496 000 DM abgeschlossen, der dann am 2. Dezember 1949 auf 488 000 DM herabgesetzt wurqe. Erst nach Beginn der Bauarbeiten habe man dann Schäden in erheblichem Umfang festgestellt, die eine Mehrung um 223 000 DM erforderlich machen. Die 371 000 DM, die angefordert sind, würden benötigt, um 16 Schulsäle mit den dazu gehörigen Nebenräumen fertig.:. zustellen. Aus Sicherheitsgründen habe die Bauleitung es nicht zugelassen, während der Bauzeit die bereits fertiggestellten Schulsäle zu benützen. Die Lehrerbildungsanstalt in Amberg stelle die einzige in der Oberpfalz dar, in der über 3000 Volksschullehrkräfte tätig sind. Der jährliche Bedarf an Lehrkräften betrage etwa 300 Lehrer. Die jetzige provisorische Anstalt könne der Schulverwaltung nur 60 Junglehrer zur Verfügung stellen. Schon daraus gehe hervor, wie notwendig die Wiedererrichtung der Lehrerbildungsanstalt sei.
Der M i t b e r i c h t e r s t a t t e r bezweifelte keineswegs die Notwendigkeit der Lehrerbildungsanstalt, zumal er aus persönlicher Erfahrung die SC.hulraumnot in Amberg kenne. Der Antrag enthalte aber doch, wie alle vorangehenden, eine Anzahl von Schönheitsfehlern. Er bedauere, daß dem Landtag erst jetzt ein solcher Antrag vorgelegt werde. Er befürchte, daß die Anstalt bis Ende Dezember nicht in Benutzung genommen werden könne und daß ein großer Teil der gewünschten Mittel bereits verbaut sei. Er verlange jedenfalls präzise Auskunft darüber, wie weit der Bau fortgeschritten sei, wieviel von den vorgriffsweise zu genehmigenden Mitteln bereits verbaut sind, ob die zu genehmigenden Mittel bis Weihnachten verbaut werden können, und wärum der Antrag erst jetzt gestellt werde.
Der Vertreter der Staatsregierung, Oberregie-. rungsrat S t e 1 z 1, gab dazu bekannt, der Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung der Mittel sei vom Kultusministerium bereits am 18. August 1951 gestellt und an das Finanzministerium weitergegeben worden. Von den angeforderten 371000 DM seien noch 171 000 DM zu verbauen.
Zu der Mehrung von 223 ÖOO DM nahm Regierungsdirektor S c h n e i d e r von der Obersten Baubehörde Stellung. Der Kostenanschlag des Jahres 1949 habe nichts von den schweren Schäden enthalten, und so habe der Obersten Baubehörde auch nichts davon bekannt sein können, da sie nicht
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r(Riediger [BHE])
jeden einzelnenBau in Augenschein nehmen könne. Erst im Laufe der Bauarbeiten habe sich heraus.gestellt, daß das Haus vom Schwamm angegriffen sei und daß die Decken- und Fußbödenbalken nicht mehr tragfähig sind. Man könne nicht von Anfang an sämtliche Decken und Böden aufreißen, um eventuelle Schäden festzustellen, denn man wolle doclJ. Kosten sparen. Der Regierungsvertreter gab 'Einzelheiten üiber di:e angefallenen Mehrbeträge bekannt.
Während Abgeordneter Kraus den Vertreter ·der Baubehörde bezüglich der Schadenfeststellung .in Schutz nahm, da bei kriegszerbombten Bauten und auch im vorliegenden Falle es tatsächlich schwer sei, die bestehenden Schäden sofort umfassend festzustellen - es müsse immer mit Überraschungen gerechnet werden -, nahmen die Kollegen Wimmer, Raas, Falk, Gabert und nicht zu.letzt der Vorsitzende Dr. Lacherbauer sehr kritisch Stellung.
Der M i t b e r i c h t e r s t a t t e r bezweifelte erneut die Fähigkeit der Fachleute. Das Vorhandensein von Schwamm hätte man schon längst feststellen müssen. Es bestehe kein Zweifel darüber, daß der Betrag zu genehmigen sei, aber die Tatsache, daß bereits 200 000 DM von den 371 000 DM verbaut wurden, sei doch recht betrüblich.
Kollege Gabe r t hielt es für notwendig, endlich einmal die Konsequenzen aus den Feststellungen des Haushaltsausschusses zu ziehen. Wenn nicht einmal ernsthaft durchgegriffen werde, seien die ganzen Sitzungen des Haushaltsausschusses sinnlos.
Der, Vorsitzende gab zu, daß das Bauen immer ein gewisses Risiko mit sich bringe; auf alle Fälle aber musse der Landtag rechtzeitig informiert werden. Er wies darauf hin, daß es sich bei di_esem wie bei den vorangegangenen Anträgen um Dinge handle, die langsam im Abklingen begriffen seien. Er machte darauf aufmerksam, daß der Bayerische Landtag überhaupt kein Mittel besitze, um gegen Beamte der Exekutive vorzugehen. Es bliebe nur eines übrig, nämlich gegebenenfalls die Spitze der Exekutive politisch in Anspruch zu nehmen. Er habe sich schon Gedanken darüber gemacht, ob nicht, ähnlich wie in anderen Verfassungen, eine entsprechende Vorschrift geschaffen werden könne.
M i t b e r i c h t e r s t a t t e r und B e r i c h t -er s t a t t er unterstrichen noch einmal die berechtigt geübte Kritik, wonach der Obersten Baubehörde der Vorwurf einer zweifellos leichtfertigen und oberflächlichen Untersuchung nicht erspart bleib~n könne.
Der Ausschuß kam dann mit allen gegen sechs Stimmen zur Annahme des Ihnen auf Beilage 1652 vorliegenden Antrags.
Präsident Dr. Hundhammer: Der Auschuß empfiehlt dem Hohen Hause, dem Antrag, wie er auf Beilage 1652 enthalten ist, zuzustimmen. Wer diesem Vorschlag beitritt, wolle sich vom Platz er-
geben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Antrag stattgegeben.
Bevor wir die Sitzung schließen, möchte ich noch eine Angelegenheit zur Entscheidung· bringen, die mir dringlich erscheint. Der Landtag hat in dem Verfahren betreffend Antrag des Kreisrats Steinke in Bad Wiessee auf Feststellung· der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Freimachung und Vergütung zweckentfremdeten Beherbergungsraumes beschlossen, den Abgeordneten Erich Simmel zum Vertreter des Landtags vor dem Verfassungsgerichtshof zu bestellen. Herr Kollege Simmel hat aus sachlichen Gründen ge.beten, ihn von dem Antrag zu entbinden. An seiner Stelle wird nun der Abgeordnete Dr. F i s c h e r für die Übernaihme der Vertre1nmg vorg·eschlagen. Ich frage das Hohe Haus, ob es mit diesem Vorschlag einverstanden ist. - Es erhebt sich kein Widerspruch; e& ist so beschlossen.
Der Herr Abgeordnete Freundl hat das Wort zur Abgabe einer Erklärung erbeten. Ich erteile ihm das Wort.
Freund! (CSU): Meine Damen und Herren! Es ist seitens der Koalitionsparteien beschlossen worden, zu den Vorgriffsmaßnahmen, die heute hier zur Debatte standen, nicht zu sprechen. Ich war daher auch nicht· in der Lage, zu dem Fall Waldsassen Stellung zu nehmen, der mich persönlich sehr interessiert hätte, weil ich selbst dort ansässig und auch Vertreter dieses Stimmkreises bin. Ich kann jetzt natürlich zur Sache nicht mehr Stellung nehmen; das ist klar. Aber nachdem hier der Kreisbaumeister erwähnt worden ist, fühle ich mich - ich selbst war dort bis 1948 Landrat und bin jetzt stellvertretender Landrat - doch verpflichtet, einige .Sätze zu sagen, um die .Ehre des Kreisbaumeisters zu retten.
Ich glauibe, man kann dem Kreisbaumeister keine Schuld zuschieben. Wenn etwas schief gegangen ist, so wäre es Angelegenheit des Auftraggebers oder der zuständigen staatlichen Behörde gewesen, diese Entwicklung zu vermeiden, aber nicht Angelegenheit des Kreisbaumeisters. Dieser war lediglich mit der örtlicb.en Bauaufsicht beauftragt. Aber auch darin war er sehr einge;.. schränkt, weil dafür von der Grenzpolizei ein Privatarchitekt· eingesetz war. Es waren also drei Stellen zuständig: Ein Privatarchitekt aus Neustadt an der Aisch, die Grenzpolizei in München in der Königinstraße und die Oberste Baubehörde in München, Friedrichstraße. Der Kreisbaumeister wurde hie und da von den Planungen in Kenntnis gesetzt. Man kann aber unmöglich einem örtlichen Beamten, den wir von der Kreisbauverwaltung abgestellt haben, um die Angelegenheit zu fördern, die Schuld zusc.11ieben. Es wäre notwendig gewesen, bei der Mittelbereitstellung anders zu verfahren; dann hätte sich auch der Kreisbaumeister entsprechend einschalten können. Wenn aber bei Baumaßnahmen, die sich über drei Jahre hinziehen, Baulücken von ungefähr einem Jahr entstehen, so hat ein örtlicher Kreisbaumeister nichts
600 Bayerischer Landtag - 48. Sitzung. Dienstag, den 6. November 1951
(Freundl [CSU])
mehr zu sagen; er muß das hinnehmen, was von oben kommt.
Ich werde mir vorbehalten, in dieser Angelegenheit dem Haushaltsausschuß zu berichten, wenn die Maßnahmen überprüft sind. Die Summen, die für die Wohnungseinheit genannt worden sind, stimmen nämlich nicht, weil die aufgeführten Ne-
bengebäude überhaupt nicht berücksicht worden sind.
Präsident Dr. Hundhammer: Die Beratungen sind für heute abgeschlossen. Sie werden morgen um 9 Uhr wieder aufgenommen.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung: 18 Uhr 35 Minuten)
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