abmahnrisiken im internet

Post on 11-Jun-2015

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Law

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Immer mehr Webseiten-Betreiber und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, XING & Co. sind aufgrund von Abmahnungen verunsichtert, wie sie sich überhaupt noch rechtssicher bewegen können. Sebastian Dramburg, Fachanwalt für IT, Medien- und Urheberrecht, von medienrechtberlin hat in der medien-sprechstunde am 20.5.2014 im betahaus Berlin zu Mindestanforderungen in Sachen Datenschutz, Urheberrecht und Impressumspflicht informiert.

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Abmahnrisiken im InternetReferent: Sebastian Dramburg, medienrechtberlin.de

20. Mai 2014, 18-20 Uhr

Übersicht1. Haftungsansprüche und deren Durchsetzung

2. Haftung auf der Webseite

3. Haftung bei der Social Media Nutzung

4. Bildernutzung

5. Wettbewerbsrecht

6. Schutz eigener Rechte

Haftungsansprüche und deren Durchsetzung

Haftungsansprüche- Beseitigung der Rechtsverletzung

- z.B. Löschung, etc.

- Schadensersatz: Beseitigung der finanziellen Folgen- Kosten der Rechtsverfolgung

- Lizenzschaden

- Schmerzensgeld

- Unterlassung zukünftiger Rechtsverstöße - Unterlassungserklärung mit Zahlungsversprechen

Abmahnung

Abmahnung

Abmahnung – wie reagieren? Den angegriffenen Rechtsverstoß offline nehmen Innerhalb der Frist (oft sehr kurz!) einen Rechtsanwalt

kontaktieren/Rat einholen Unterlassungserklärung nicht selbst modifizieren Löschung und das Versprechen es nicht wieder zu tun

reicht nicht aus, um Sache zu beenden Der Abgemahnte kann sich nicht darauf berufen, die

Abmahnung nicht erhalten zu haben Bei unberechtigten Abmahnungen kann man in

manchen Fällen Schadensersatz verlangen.

Haftung auf der Webseite

Haftung auf der Webseite - Impressum

Wann brauche ich ein Impressum? geschäftliches oder redaktionelles Angebot im Zweifel Impressum setzen (Professionalität) Ausnahme: ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecken

Was gehört in ein Impressum? „Leitfaden zur Impressumspflicht“ des Bundesministeriums der

Justiz: http://goo.gl/SLcVg1

http://anbieterkennung.de mit Mustern und Verweisen

Haftung auf der Webseite - Impressum

Wie muss ein Impressum aussehen? leicht erkennbar („Impressum“, „Kontakt“, „Anbieterdaten“,

„Information“) unmittelbar erreichbar: von jeder Seite des Angebotes mit 2

Klicks erreichbar (2-Klick-Regel)

Folgen eines fehlenden Impressums Abmahnung Bußgeld

Haftung auf der Webseite- Haftung für eigene Inhalte

- Content-Provider gelten als „Täter“

- Haftung auch für Mitarbeiter, beauftragte Dritte

- Haftung für fremde Inhalte- Grundregel:

Haftung für Inhalte Dritter erst ab Kenntnis oder beim „Zu-eigen- Machen“

Haftung auf der Webseite - Fallgruppen

erhöhte Prüfungspflichten bei besonderen Themen kerngleiche Verstöße Linkhaftung: nur bei Solidarisierung mit dem Inhalt (RSS-)Feeds Embedding Framing Wikis: keine Haftung des Betreibers der Enzyklopädie Blogs: gleiche Grundsätze wie bei offline Periodika Suchmaschinen: [Früher] keine Haftung als Täter bei

öffentlich zugänglichen Inhalten

Haftung auf der Webseite - Disclaimer

pauschale Disclaimer im Impressum meist wenig hilfreich

Hinweis auf fremde Inhalte sinnvoll Distanzierung kann auch hilfreich sein; auch zur

Beeinflussung einer Debatte Formulierungsvorschlag:

„Wir stellen hier Beiträge Dritter zusammen. Soweit einzelne Inhalte die Rechte Dritter verletzen oder aus anderen Gründen rechtswidrige Inhalte enthalten, ist für den Rechtsverstoß der jeweils genannte Verfasser verantwortlich. Eine inhaltliche Verantwortung, gleich welcher Art, übernehmen wir daher nicht.“

Haftung auf der WebseiteDatennutzung und entsprechende Belehrung-Social Plugins

-Besucherstatistiken

-Nutzer-/Kundenprofile

-OLG Hamburg (3 U 26/12) – fehlender Datenschutzhinweis ist abmahnbar

Haftung bei der Social Media Nutzung

Haftung bei der Social Media Nutzung

das Zu-eigen-Machen Liken Teilen Empfehlen

Folge: Nach Kenntnis oder dem „Zu-eigen-Machen“ sind Inhalte Dritter nicht mehr „fremd“.

Haftung bei der Social Media Nutzung

Impressumspflicht beachten Verweis auf das komplette Impressum auf der Homepage

ausreichend, da einfacher aktuell zu halten „zwei-Klick-Regel“

Regeln für Mitarbeiter festlegen (Guidelines)

Account-Namen prüfen

Haftung bei der Social Media Nutzung

Das Verlinken von Inhalten

Recht am Bild?

Recht am Bild? Recht am Text?Recht am Text?

Bildernutzung

Foto: CC by-sa von fakelvis

Bildernutzung

Foto: CC by-sa von fakelvis

Bildernutzung

Bildernutzung Frage 1: Recht am Bild?

Habe ich das Recht, das Bild für den geplanten Zweck zu nutzen?

Frage 2: Recht am Motiv?Habe ich das Recht, das Motiv für den geplanten Zweck zu nutzen?

Abbildung urheberrechtlich geschützter Werke Abbildung von Personen Abbildung fremden Eigentums Abbildung fremder Marken und Markenprodukten

Schutz eigener Rechte

Schutz eigener Rechte Abmahnung aussprechen?

Einzelfallabwägung „Shitstorm“-Potential? Medienkompetenz ist gefragt Unterscheiden: Verletzung durch Unternehmen/Privatperson

Sonstige Mechanismen Kreative Leistung wird vom Gesetz geschützt 100 %ige Schutzmaßnahmen vor copy/paste gibt es nicht Wasserzeichen/Copyright-Vermerk anbringen und Originale

aufbewahren, um die eigene Urheberschaft nachweisen zu können.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht Preisangaben

Werbeaussagen/Claims

versteckte Werbung/Schleichwerbung

AGB-Klauseln/Vertragsbedingungen (Achtung, Verbraucherrechtsreform ab 13.06.)

Spam

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Vielen Dank

für

Ihre Aufmerksamkeit ...

Kontakt:

Referent: Sebastian Dramburg www.medienrechtberlin.dePR: Nadja Bungard www.mondpropaganda.deDesign: Andrea Rochlitz www.yand.de www.medien-sprechstunde.deinfo@medien-sprechstunde.deT: 030-91 68 29 95

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