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Abweichungen und Kompensations- möglichkeiten im Sonderbau Prof. Dr. Michael Rost
Lehrstuhl Baulicher Brandschutz
Hochschule Magdeburg-Stendal
FB Wasser-Umwelt-Bau-Sicherheit
Sachverständiger Brandschutz und Gesellschafter, Ingenieurbüro Brandschutz FIROSEC GmbH, Barleben
Prüfingenieur Brandschutz,
BSPRost GmbH Biederitz
Inhalt
1. Abweichungen, zusätzliche Anforderungen, Erleichterungen…
2. Geregelte und ungeregelte Sonderbauten
3. Sonderbauregelungen (-richtlinien und –verordnungen)
4. Kompensationen
5. Beispiele
6. Ausblick
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Abweichungen, Erleichterungen
Ist eine Abweichung oder eine Erleichterung wirklich so etwas problematisches??
Wenn man die Diskussionen in manchen unteren Bauaufsichtsbehörden hört, kann man das Gefühl bekommen!
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Kompensationen
Begründung für eine Abweichung
Muss das konkrete Schutzziel nachweisen
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiele für Kompensationen
Überschreitung Rettungsweglänge
Holztreppen in TR der GK4 od. 5
Überschreitung der BA-Größe
Verzicht auf notwendige Flure
Überschreitung Stichflurlänge (SB)
Atrien (Verzicht auf Geschossdecken)
Zu geringer Feuerwiderstand
Zu geringer Feuerwiderstand
Keine unabhängigen vertikalen RW
Zeitweilige Überschreitung angen. Personenzahlen
Automatische Brandmeldeanlage
Feuerhemmende Wohnungstüren
BMA od. FLA
BMA
Luftspülanlage im Flur
RWA , zusätzl. Abtrennungen…
FLA od. BMA
Brandlastreduzierung (betr. BS)
Luftspülanlage im Treppenraum
Brandwache etc.
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Kompensation
Keine Kompensation
Argumentative oder ingenieurmäßige Begründung
(z.B. Simulation der Rauchableitung, Rettungswege,
Naturbrandmodelle…)
Kompensation
Anlagentechnischer Brandschutz, abwehrender Brandschutz
Betrieblicher Brandschutz
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Was sind Sonderbauten?
§65 der M-Bauordnung:
„Bauwerke besonderer Art und Nutzung“, für die zusätzliche Anforderungen oder Erleichterungen gegenüber den Anforderungen der BauO möglich sind“
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Sonderbauten - Merkmale
Große Personenzahlen
Personen ohne/mit Ortskenntnis
Personen auf fremde Hilfe angewiesen
Beherbergungen oder nur Tagesnutzung
Abweichungen in der Brandlast nach oben und unten
Erfordernis großflächiger Nutzungen (große Nutzungseinheiten, große Brandabschnitte)
Besondere Gebäudehöhe
FÜR WEITERE INFOS...
Bauwerke besonderer Art und Nutzung- Kriterien (Sonderbauten)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Kriterien für Sonderbauten (Teil 2)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Geregelte Sonderbauten
Hochhäuser
Beherbergungsstätten
Wohngruppen
Schulen
Versammlungsstätten
Großflächige Verkaufsstätten
Industriebauten
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Ungeregelte Sonderbauten (keine
einschlägigen Rechtsvorschriften)
Große Büro- und Verwaltungsbauten
Verkehrsbauten
Wohnheime
Pflegeheime
Museen
Kindergärten
Archive
Gefängnisse
Großflächige Landwirtschaftliche Bauten
Mischnutzungen
Krankenhäuser
Usw.
Ungeregelte Sonderbauten- Beispiel
Keine Bemessung nach Bauordnung (!), da die Paragraphen der Bauordnung nicht das „Soll“ darstellen, sondern das „SOLL“ sich aus zusätzlichen Anforderungen oder Erleichterungen ergibt.
Beispiel1: 3-geschossige Verkaufsstätte, je Geschoss 25m*25 m (gesamt: kleiner 2000 qm Verkaufsfläche)
Bauteilanforderungen nach BauO wäre R30. Brandlast ist jedoch ca. 1,5…2-fach der Wohnungsbrandlast. Berechnet man die äquivalente Branddauer, käme man auf erforderliche Feuerwiderstände zwischen 90 und 120 Minuten. Folglich kann die M-Bauordnung keine Grundlage sein.
Zusätzliche Anforderungen!
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Ungeregelte Sonderbauten Beispiel 2
Kindertagesstätten Zunehmend kommt von Bauordnungsbehörden die Anforderung, notwendige Flure auszubilden.
Notwendige Flure sind jedoch bei NE >200 qm, bei Büros >400 qm und bei Pflegegruppen z.T. >500 qm anzuordnen.
Aus Nutzung ist die Anordnung von notwendigen (brandlastarmen) Fluren unsinnig.
Konsequenz: Erleichterungen und zusätzliche Anforderungen
• 2 bauliche Rettungswege
• Bei NE größer 200qm zwei bauliche Rettungswege in unterschiedlichen Fluchtrichtungen
• Ggf. automatische BMA mit Hausalarm
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Nachweismethoden für nichtgeregelte Sonderbauten
Ingenieurmethoden (Simulation etc.) Ges. ca. 5%
Analogieschlussverfahren (z.B. Berechnungsmethode nach DIN 18230)
Anwendung der Bauordnung (und
Einzelbegründungen)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 3 Kompensationsmaßnahmen
4 geschossiges Bürogebäude mit Atrien und übergroßem Anteil an energieeffizienter Bauweise.
Unklar, ob Sonderbau
Keine BMA oder FLA aus dem Baurecht gefordert
Trotzdem u.U. sinnvoll mit Kompensationsmaßnahmen
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 3:Erdgeschoss
(2 Besprechungsräume, Archive, Atrien
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im
Sonderbau
Beispiel 3: 1.-3. Obergeschoss mit Atrium
(Büros, Archiv, Teeküche etc., Außenwand Photovoltaik-
normal entflammbar)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 3
Grundsätzliche Einordnung/Besonderheiten
Ca. 38 m*25 m /ca. 850 qm/Geschoss
Ca. 130 Personen/
Normalarbeitszeit
Einzelne Vernisagen, Steh-Meetings im Foyer EG, ca. 180 Personen
2 Besprechungsräume EG je ca. 80 Personen
2 Archive im EG
KG mit umfangreicher Haustechnik
2 durchgehende Atrien
Gebäudeklasse 5
Ges. Haus=Photovoltaik
Null-Energie-Haus
Umfangreiche Haustechnik (Lüftung)
Alle Rafinessen der Energiespartechnik und Wärmedämmung kommen zum Einsatz
Offene Teeküchen in jedem Geschoss
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 3 Abweichungen und Kompensationen
Abweichungen
- Atrien, Deckenöffnungen
- Außenwandverkl. B2
- Photovoltaik (B2 u.Ä.)
- Brandlasten in notwendigen Fluren
- Treppenausgang über versch. Atrien
- Türen nur rd statt EI30
- Flurwände nicht EI30
- Haustechnik nicht feuerbeständig
Kompensationen
automatische FLA (LH-Risiko in Büros, OH in Archiven und Technik im KG)
2 Rauchabschnitte
Rauchableitungen in Atrien
2 Treppenräume
Teilschutz BMA, Hausalarm in Fluren etc.
Keine notwendigen Flure
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 3: Überlegungen zur Einordnung
Bei Einstufung in GK5:
Insgesamt ca. 20 Abweichungen, die möglich wurden durch den Einsatz von FLA und BMA
Ganzheitlichkeit von baulichem, abwehrendem und anlagentechn., betr. Brandschutz muss erstritten werden.
Bei Einstufung als „ungeregelter Sonderbau“ (GK5):
5 zusätzliche Anforderungen (BMA, FLA, RA…)
Ca. 20 Erleichterungen
Grundsätzliche Verfahrensweise analog VerkStättVO möglich
(geringere Brandlast, Ortskundigkeit d. Personen) Ganzheitlichkeit von baulichem, abwehrendem und anlagentechn., betr. Brandschutz ist Planungsbestandteil
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Checklisten für Brandschutznachweise ?!?
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Checklisten für
Brandschutznachweise ?!?
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Checklisten?
Die Benutzung von Checklisten zeigt auch ein psychologisches Problem:
Unterschätzung der Brandschutzthematik (ich möchte mich nicht mit dem Brandschutz beschäftigen- „lästiges Übel“= andere Form der Unterschätzung des Brandschutzes;
Unverständnis der Brandschutzbesonderheiten, deshalb „formales sicheres Ufer“ = Einhaltung der Rechtsvorschriften
Die meisten nicht genehmigungsfähigen Brandschutznachweise sind solche auf der Basis von Checklisten!
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Aufbau von Brandschutznachweisen (Vorschlag) keine Pargraphen-sondern Brandschutzproblemfelder
0. Grundlagen Gefährdungsbewertung, dimensionierungsbest. Brandszenarien, Schutzzielkonkretisierung
Baurechtliche Einordnung (Gebäudeklasse, Sonderbau- zusätzl. Anf./Erleichterungen- Ingenieur-Nachweismethode)
1. Brandschutztrennung (Schutzziel 2) 1. Abstandsflächen
2. Brandabschnitte
2. Bauteil-/Baustoffanforderungen (v.a. Schutzziel 2) 1. Tragende und aussteifende Bauteile
2. Geschossdecken
3. Trennwände
4. Außenwände
5. Bedachung/Dachtragwerk
6. Haustechnik und sonstige Bauteile, Türen etc.
3. Rettungswege (Schutzziel 3 und 4) 1. Erste und zweite Rettungswege, Rettungswegbreite und –länge
2. Weg aus dem Aufenthaltsraum
3. Notwendige Flure/Hauptgänge etc.
4. Treppen und Treppenräume
5. Ausgänge
6. Weg auf dem Grundstück
7. Rettungswegkennzeichnung
4. Rauchableitung (Schutzziel 2-b und 4)
5. Brandmeldung/-alarmierung (Schutzziel 3 und 4)
6. Feuerlöschanlagen (Schutzziel 2 und 4, indirekt 3)
7. Löschwasserversorgung, äuß./inn.; Löschwasserrückhaltung (Schutzziel 4)
8. Flächen der Feuerwehr/Außenplanung -Zugänge und Zufahrten (Schutzziel 4)
9. Sonstige Schutzmaßnahmen (wie Notstromversorgung, Blitzschutz (Schutzziel 1-4)
10. Organisatorischer Brandschutz (Schutzziel 1-4) M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Notwendige Interaction im Brandschutz
(ganzheitliche Brandschutzlösungen)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Abwehrender Brandschutz Rettungswege als Angriffswege Löschwasserversorgung Zugänglichkeit zum Bauwerk Leistungsfähigkeit des abwehrenden BS
Baulicher Brandschutz Abstandsflächen, Brandabschnitte Brandverhalten der Baustoffe Feuerwiderstände der tragenden Bauteile Feuerwiderstände der raumabschl. Bauteile Zuverlässigkeit der Rettungswege (Redundanz) Leistungsfähigkeit der Rettungswege (Bestandteile, Länge, Breite)
Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer Brandschutzordnung (z.B.Verantwortungsabgrenzung) Vermeidung/Begrenzung von Brandlasten und Zündquellen
Anlagentechnischer Brandschutz Rauch- und Wärmeableitung Brandfrüherkennung und Alarmierung Feuerlöschanlagen
Im Brandschutznachweis nachzuweisen. Im Rahmen der Stellungnahme Brandschutzdienststelle nachzuweisen. Im Genehmigungsverfahren nicht nachweisbar
Kompensationen
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Abwehrender Brandschutz Rettungswege als Angriffswege Löschwasserversorgung Zugänglichkeit zum Bauwerk Leistungsfähigkeit des abwehrenden BS
Baulicher Brandschutz Abstandsflächen, Brandabschnitte Brandverhalten der Baustoffe Feuerwiderstände der tragenden Bauteile Feuerwiderstände der raumabschl. Bauteile Zuverlässigkeit der Rettungswege (Redundanz) Leistungsfähigkeit der Rettungswege (Bestandteile, Länge, Breite)
Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer Brandschutzordnung (z.B.Verantwortungsabgrenzung) Vermeidung/Begrenzung von Brandlasten und Zündquellen
Anlagentechnischer Brandschutz Rauch- und Wärmeableitung Brandfrüherkennung und Alarmierung Feuerlöschanlagen
Im Brandschutznachweis nachzuweisen. Im Rahmen der Stellungnahme Brandschutzdienststelle nachzuweisen. Im Genehmigungsverfahren nicht nachweisbar
Kompensation
Beispiel 4 :
Zunehmend Probleme mit dem 2. Rettungsweg in
Großstädten (in den letzten Jahren intensive Diskussion
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 4: Ganzheitliche Betrachtungsweise
des „Sicherheitstreppenraumes light“
Ausgangspunkt: zwei bauliche Rettungswege sind die Regel, können aber nicht eingehalten werden, deswegen Kompensation durch Rettungsgerät der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug), ist ins Baurecht übergegangen
Ursprungslösung ist durch veränderte Mobilität/Stadtgestaltung/demograf. Wandel
nicht mehr gewährleistet.
Notwendige alternative Schutzzielnachweisführung (Einhaltung der max. 10 Brandtoten/(1 Mill. Einw.*Jahr):
- baulich (ausreichend): Außentreppe
- baulich (nicht ausreichend): Flur vor Treppenraum (Berliner Lösung)
- abwehrend: Parkverbote, regelmäß. Baumbeschnitt, einsatzbereite FW
- anlagentechn. ausreichend: SÜLA (Hamburger Lösung)
- anlagentechn. nicht ausreichend: Wassernebel im TR (Hamb. Ersatzvar.)
- anlagentechn. ausreichend: Luftspülanlage im TR (ggf. in Komb. Mit abw. BS)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 4: Sicherheitstreppenraum „light“
Alternativer Vorschlag (der zu keiner Absenkung des Sicherheitsniveaus führt):
Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen Sicherheitstreppenraum möglich ist, der im Brandfall zur Personenrettung und Brandbekämpfung immer benutzbar ist.
Bauplanungsdienst Hamburg BPD 4/16
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Brandschutzniveau – Veränderungen der
Gegenwart
Verhinderung der Brandentstehung
Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
Rettung von Menschen und Tieren
Gewährleistung der Brandbekämpfung
Schutzzielniveau
Gesetzliche Anforderungen-alt Bauordnungsrecht etc.
Einzelanforderungen, bezogen auf die Schutzziele
Diff.=Sicherheitsreserve, (Abweichungen etc.) Wird geringer!
Gesetzl. Anford.- neu Bauordn.recht
Schutzzielniveau neu (Demograf. Wandel, Verdichtung, Energieeff., Kunststoffanteil…)
Wohnformenrichtlinie Wohnungs-Rauchmelder
Selbstschließer in Treppenraumtüren
Erreichungsgrade im ländl. Bereich
GK4, HolzbauR 400qm-NE
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Brandschutzniveau – zukünftige
Entwicklungen, Optimierungen des
Brandschutzes
Verhinderung der Brandentstehung
Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
Rettung von Menschen und Tieren
Gewährleistung der Brandbekämpfung
Schutzzielniveau
Gesetzliche Anforderungen-alt Bauordnungsrecht etc.
Einzelanforderungen, bezogen auf die Schutzziele
Diff.=Sicherheitsreserve, (Abweichungen mit Ingenieurmethoden)
Gesetzl. Anford.- neu Bauordn.recht
Schutzzielniveau neu (Demograf. Wandel, Verdichtung, Energieeff., Kunststoffanteil…)
Quantitative Methoden ( Personenstromanalysen, ASET/RSET…)
Semi-quantitative Bemessungsmethoden, Index-Modelle (Gretener-SIA-Modelle, Bayes‘sche Netze, Risikobewertungen nach F-N-Modellen, TRVB 100 …)
Rauchausbreitungsmodelle, Naturbrandmodelle etc.
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Abweichungen und Erleichterungen
Häufig bei Bestandsbauten, Umnutzungen.
In der Regel Anlagentechnik für Bauliche Anforderungen
In der Regel Reduzierungen der Anforderungen des baulichen Brandschutzes und Kompensation mit anlagentechn, abwehr. od. betr. Brandschutz
Keine Reduzierung des abwehrenden Brandschutzes
(wäre dies möglich?)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Erleichterungen werden oft ohne ausreichende Begründung oder Kompensation angewendet.
Zusätzliche Anforderungen werden oft nicht in Erwägung gezogen
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren ist eine Gesetzesaufgabe, die nicht in Frage gestellt wird (auch wenn die Praxis manchmal eine andere ist).
Kann man oder muss man bei nicht ausreichender Leistungsfähigkeit der Feuerwehren dies mit anderen Maßnahmen kompensieren?
-höherer Feuerwiderstand (R60) beim Tragwerk der GK3 wie Österreich
-Kleinere Nutzungseinheiten
-Automatische Brandschutzanlagen, z.B.: VdS 2896 (Wohnungssprinkler)
….
Ziel: Druck auf Kommunen für Professionalisierung ausüben, die keine ausreichend leistungsfähige Feuerwehr haben
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Blick in die (Brandschutz-)Zukunft
Entwicklungen der kommenden Jahrzehnte:
Größerer Kunststoffanteil
Immer bessere Gebäudeisolation
Veränderte Brandbedingungen/-abläufe (schnellerer Eintritt des Flash-overs)
Veränderte Wohnformen
Demografischer Wandel
Verändertes Sicherheitsempfinden
Unser Brandschutzrecht ist antiquiert (nicht unser Engagement, FFW etc.)!
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Achtung: Gefahr der Reduzierung der Brandschutzanforderungen aus Kostendruck- nicht aus sachlichen Gründen
Ansätze zur Überwindung des
bauordnungsbasierten Brandschutzes
auch DIN 18009 (Ingenieurmethoden Brandschutz)
Quantitative Nachweisverfahren als Nachweis von Einzelanforderungen als Abweichung bestimmter baurechtlicher Anforderungen
Z.B. NZL max 1,2….4,5 kW/m2 Wärmestrahlung, Max. Oberflächentemperaturen brennbarer Materialien 90 grd C, Gebäudeabstände bei 30 kW/m2 Strahlungswärme, Einhaltung CO-Dosiswerte für Rettungswege
Entrauchungssimulationen
Naturbrandmodelle
Personenrettungssimulation
Argumentative Nachweisführung FSE
Ausweitung von semi-quantitativen Berechnungsmethoden, Index-Modellen und quantitativen Risikomodellen
Modelle analog der deutschen Industriebau-Richtlinie/DIN 18230
Modell analog der SIA 81 (Schweiz, zurückgezogen)
TRVB100 (Austria)
Bayes’sche Netz-Modelle
Risikobewertungen nach PML-Diagrammen und -Berechnungen
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Ermöglichung paralleler Nachweismethoden ab GK3, nur schutzzielbezogen, statt Abweichungen, Erleichterungen …
Sind die Brandschutzanforderungen seit
1996 höher oder geringer geworden?
Höher (Auswahl):
Selbstschließer in Wohnungstüren von Treppenräumen
Rauchmelder in Wohnungen
Sprinkleranlagen in Hochhäusern
Geringer (Auswahl):
Gebäudeklasse 4 (hochfeuerhemmend)
Gebäudeklasse 1 – ohne Anforderungen
Verzicht auf notwendige Flure bei Nutzungseinheiten bis 400 qm
Keine Vorräume bei innenliegenden Treppenräumen
Wohngruppenlösung bei Heimen der 4. Generation (Wohnformen-Richtlinie)
Geringerer Rauchabzug bei Industriebauten
Ladenstraßen als Brandschutztrennungen in Verkaufsstätten
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Wieviel Brandschutz brauchen wir?
Das Brandschutzniveau ist in den letzten 20 Jahren erheblich gestiegen, weil seit dem Flughafenbrand Düsseldorf 1996 die Brandschutzprobleme ernster genommen wurden, (im
Gegensatz zur Zeit bis 1996: „Brandschutz macht der Architekt nebenbei- bei Problemen fragen wir die Feuerwehr“)
Bauingenieur- und Architektenstudium meist ohne Brandschutzausbildung
Neue Herausforderungen seit ca. 15 Jahren:
Einsatzstärken, Einsatzfristen und Erreichungsgrade der freiwilligen Feuerwehren gehen infolge Mitglieder- schwundes zurück, insbes. Tageseinsatzbereitschaft
Größere Wertkonzentrationen, mehr Kunststoffe, auch WDVS
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 5: Wohnformen-Richtlinie
Statistische Auswertung des Brandgeschehens in Seniorenunterkünften. Nach denen ist das Risiko in einer deutschen Senioreneinrichtung
zu Tode zu kommen 5…6 Mal höher ist als in normalen Wohnhäusern. Das Risiko liegt damit höher als in normalen Wohngebäuden also ca. 28 Brandtote/(1 Mio P*a) bereits bei analogen Heimen, die im wesentlichen analog der Krankenhausbau VO gebaut wurden
Mit der Wohngruppenrichtlinie wird dieses Risiko weiter erhöht, infolge der Größe der Wohngruppen mit dem Verzicht auf die Flure. Es ist anzunehmen, dass dies in den kommenden Jahren statistisch nachgewiesen wird.
Durch den demografischen Wandel ist in den kommenden Jahren mit geringeren Erreichungsgraden der FFW perspektivisch zu rechnen, sodass die Probleme indirekt noch verschärft werden.
Rost, M.: „Veränderungen des Brandsicherheitsniveaus unter dem Einfluss veränderter Prioritätensetzungen“
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Beispiel 5:
Pflegeeinrichtungen
• Zunehmend Wohngebäude statt Alten- und Pflegeheime
• Wenn Wohnungscharakter nachgewiesen wird, entstehen Altenwohnungen mit angeschlossener Tagespflege im EG, die faktisch die gleichen Abläufe hat, wie ein Pflegeheim (u.U. einschl. Nachtversorgung)
• So werden aus Sonderbauten mit sehr hohem Risiko Wohnungen, wo der 2. Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr führt.
Das zeigt:
• Unser Brandschutz- und Baurecht mit Gebäudeklassen und Sonderbauregelungen gerät an seine Grenzen
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
Zusammenfassung
Abweichungen, Erleichterungen und zusätzliche Anforderungen sollten als „normal“ betrachtet werden
Eine schutzzielbezogene Brandschutznachweiserstellung beinhaltet immer die „ganzheitliche Planung“ des Brandschutzes
Baurechtsartige , paragraphenorientierte Nachweismethoden (insbesondere Checklisten) sind nicht hilfreich und führen häufig zu Fehlern oder auch zu unökonomischen Lösungen
Ingenieurmäßige Nachweismethoden sollten insbesondere bei Sonderbauten zukünftig stärker angewendet werden und auch von Prüfenden eher akzeptiert werden (insbes. Sog. Index-methoden)
M. Rost: Abweichungen und Kompensationsmöglichkeiten im Sonderbau
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