ackerstraße 24
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Wohn- und GeschäftshausAckerstraße 24 | 40233 Düsseldorf | Stadtmitte
Gesamtnutzfläche ca. 918 m²
JNKM Ist | Soll ca. € 38.045,– | ca. € 58.245,–
Kaufpreis € 716.000,–
ID-Nr. G-005DRQ
Wohn- und GeschäftshausAckerstraße 24 | 40233 Düsseldorf | Stadtmitte ID-Nr. G-005DRQ
Engel & Völkers Rheinland GmbHLizenzpartner der Engel & Völkers Commercial GmbHWerdener Straße 6 | 40227 Düsseldorf | Telefon +49 - (0)211 - 86 32 04 - 0
Objektdaten:
Baujahr 1954 Jahresnettokaltmiete (Soll) ca. € 58.245,–
Grundstücksfläche ca. 547 m² Jahresnettokaltmiete (Ist) ca. € 38.045,–
Nutzflächen Faktor (Soll) 12,29
9 Wohneinheiten ges. ca. 554 m² Faktor (Ist) 18,82
5 Gewerbeeinheiten ges. ca. 234 m² Rendite in % (Soll) 8,14
2 Lagerflächen ges. ca. 130 m² Rendite in % (Ist) 5,31
1 Garage Kaufpreis pro m² € 780,–
Gesamtnutzfläche ca. 918 m² Kaufpreis € 716.000,–
Lage:
Im nördlichen Bereich des Stadtteils befindet sich die
Schadowstraße mit diversen Einkaufsmöglichkeiten
über den täglichen Bedarf hinaus. Im südlichen Teil
grenzt die Graf-Adolf-Straße, die die Königsallee mit
dem Hauptbahnhof verbindet, an das Gebiet Friedrich-
stadt. Aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof ist die
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
sehr gut. Die Ackerstraße Nr. 24 liegt in der Nähe des
Worringer Platzes.
Objektbeschreibung:
Das sanierungsbedürftige Wohn- und Geschäftshaus
verfügt über 9 Wohneinheiten, 5 Gewerbeeinheiten und
2 Lagerflächen. Es besteht die Möglichkeit, die
Wohneinheiten zusammenzulegen.
Ausstattung:
Gaszentralheizung von 1996
teilweise Balkone
großer Hinterhof
Hinweis: Courtage:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von
unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die
Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Auf Wunsch
stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer gerne zur Ver-
fügung. Die Besichtigung kann jederzeit nach Vereinbarung mit einem unserer Mitarbeiter/
Beauftragten erfolgen.
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die
Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner
Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen
Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inklusive
19 % gesetzliche MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss fällig und zu diesem Zeitpunkt vom
Käufer an die Engel & Völkers Rheinland GmbH zu zahlen. An dieser Stelle weisen wir noch ein-
mal ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
Wohn- und GeschäftshausAckerstraße 24 | 40233 Düsseldorf | Stadtmitte ID-Nr. G-005DRQ
Engel & Völkers Rheinland GmbHLizenzpartner der Engel & Völkers Commercial GmbHWerdener Straße 6 | 40227 Düsseldorf | Telefon +49 - (0)211 - 86 32 04 - 0
Lageplan
Katasterplan
Wohn- und GeschäftshausAckerstraße 24 I 40233 Düsseldorf I Stadtmitte
. ID-Nr. G-005DRQ26.06.2009 I Seite 1 von 1
Mietaufstellung
EG Lager 112,39 0,00 210,00 1,87 0,00 0,00 0,00 Leerstand
EG Lager 18,05 0,00 50,00 2,77 0,00 0,00 0,00 Leerstand
EG Ladenfläche 88,86 927,46 927,46 9,90 168,73 51,13 k. A. 01.01.2006 k. A.
EG Wohnung 1 37,50 110,00 110,00 2,93 0,00 0,00 0,00 01.03.2003 k. A.
EG Hof Büro 2 31,35 0,00 145,72 4,65 0,00 0,00 0,00 Leerstand
1. OG Büro 56,93 0,00 204,51 3,59 0,00 0,00 0,00 Leerstand
1. OG Büro 1 34,81 51,13 51,13 1,47 0,00 0,00 0,00 01.09.1988 k. A.
1. OG Büro 1 22,01 0,00 110,00 4,77 0,00 0,00 0,00 Leerstand
1. OG links Wohnung 2 41,09 241,60 241,60 5,88 58,46 30,68 0,00 01.10.1988 k. A.
1. OG rechts Wohnung 3 98,44 545,00 545,00 5,50 118,00 78,00 0,00 01.12.2008 k. A.
2. OG links Wohnung 1 44,36 244,00 244,00 5,50 67,00 35,00 0,00 16.01.2009 k. A.
2. OG rechts Wohnung 3 100,00 580,00 580,00 4,35 120,00 100,00 0,00 01.10.2008 k. A.
3. OG links Wohnung 2 60,81 0,00 380,00 5,10 0,00 0,00 0,00 Leerstand
3. OG rechts Wohnung 3 80,14 471,21 471,21 5,88 81,81 30,68 0,00 01.05.1989 k. A.
DG links Wohnung 1 17,36 0,00 82,00 4,72 25,00 14,00 0,00 Leerstand
DG rechts Wohnung 3 74,35 0,00 450,00 6,05 90,00 60,00 0,00 Leerstand
Sonstiges Garage 0,00 51,13 0,00 Leerstand
Gesamt 918,45 3.170,40 4.853,76 729,00 399,49 0,00
38.044,80 58.245,12 8.748,00 4.793,88 0,00
Besonderheiten: k. A. = derzeit keine Angaben vom Eigentümer, werden zeitnah nachgereicht
Jahresgesamt
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin,
dass sich im Zeitraum bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages für das vorgenannte Objekt einzelne oder mehrere der oben genannten Mietverhältnisse ändern können, z.B. durch
Kündigung des Mietverhältnisses, durch Minderung der Nettomiete bzw. durch Veränderung der Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen.
Nettokalt-
miete (Soll)
pro m² in €
BK-VZ
in €
HK-VZ
in €
Status/
Mietbeginn
Laufzeit/
OptionLage Typ
Anzahl
Zimmer
Fläche ca.
in m²
Nettokalt-
miete (Ist)
in €
Nettokalt-
miete (Soll)
in €
MwSt.
19 %
Engel Völkers Rheinland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Commercial GmbH
Werdener Straße 6 I 40227 Düsseldorf I Telefon +49 - (0)211 - 86 32 04 - 0
Allgemeine GeschäftsbedingungenStand 30.11.2007
Engel & Völkers Rheinland GmbHLizenzpartner der Engel & Völkers Commercial GmbHWerdener Straße 6 | 40227 Düsseldorf | Telefon +49-(0)211-86 32 04-0
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oderanderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit undVollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietungbleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftlicheVereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und aufder Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von unserteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressiertenEmpfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsereZustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung derortsüblichen oder vereinbarten Courtage verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit unseinen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprücheunsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil courtagepflichtig tätig zu werden, soweitkeine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigtenGeschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern derwirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Courtage ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintrittseventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss einesgleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleistetenMaklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unseremVertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sindausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftigfestgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlichunverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseresNachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege desSchadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dassder Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässigist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so solldie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksameBestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die denwirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen dervertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
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