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Aktualisierte Fassung der „Checkliste für Lizenzverträge“ der GeSIG
ASpB-Tagung 200507.September 2005
Aktualisierte Fassung der „Checkliste für Lizenzverträge“ der GeSIG
Richtigstellung: ich stelle keine aktualisierte Modelllizenz vor sondern die aktualisierte Fassung der Checkliste für Lizenzverträge
Was ist GeSIG
Synonym für: Forum Zeitschriften / GeSIG e.V. (German speaking Serials Interest Group)
1999 als gemeinnütziger Verein gegründet
Aufgaben sind die Vertretung der Interessen von Bibliotheken bezüglicher aller Fragen zu Zeitschriften
URL. http://www.gesig.org/
AG - Lizenzen gegründet 2001 mit dem Ziel Informationen
und Hilfestellungen im Bereich Lizenzen für elektronische Zeitschriften zu geben
Teilnehmer:
Christine Hasemann, Technische Informationsbibliothek Hannover und Universitätsbibliothek (als Patin der AG)
Bernd Heß, Thieme Verlag KG Stuttgart Gabor Kuhles, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena Wolfgang Ludwig, Merck KGaA Darmstadt Dr. Hildegard Schäffler, Bayerische Staatsbibliothek München Reinhard Schülke, Blackwell Publishing Berlin Sabine Teichert, EBSCO Information Services Berlin
Checkliste für Lizenzverträge
2002 erschien die erste Fassung der „Checkliste für Lizenzverträge“
2004 wurde beschlossen eine überarbeitete Fassung mit demselben Team zu erstellen
Gründe: neue Literatur zum Thema, neu Begriffe u. Hinzunahme von e-books u. Datenbanken in die Checkliste
Checkliste für Lizenzverträge
die Checkliste ist alphabetisch geordnet
kein Anspruch auf Vollständigkeit und auf verbindlichen Rechtsauskunft
kann Punkte enthalten, die in einem Vertrag nicht vorkommen, u.U. können auch Punkte fehlen
Checkliste für Lizenzverträge
Checkliste für Lizenzverträge
Langzeitverfügbarkeit Der Zugang zu den lizenzierten Materialien nach
Ende der Vertragsdauer ist vertraglich zu regeln.
Zu beachten ist, dass Archivierungsrechte bzw. Langzeitverfügbarkeit nicht notwendigerweisefür das gesamte lizenzierte Material gelten.
Dauerhafte Zugriffsrechte sollen sich nicht nur auf den Server des Lizenzgebers, sondern auch auf einen Server einer archivierenden Institution, falls diese über die entsprechenden Rechte verfügt, erstrecken können.2
Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit muss eindeutig angegeben sein
(befristet oder unbegrenzt).4
Lizenzgeber und -nehmer können bei nachgewiesenen Verstößen des Partners gegen einzelne Bestimmungen des Vertrags kündigen. Eine Frist zur Wiedergut-machung muss eingeräumt werden.5
Bei Mehrjahresverträgen sind die Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag und Abbestell- bzw. Umbestell-möglichkeiten zu regeln.6
Was ist neu an der neuen Checkliste für Lizenzverträge ?
Neue Stichworte
pay per view cross access walk in user counter compliance ........
Was ist neu an der neuen Checkliste für Lizenzverträge ?
einige Beispiele
die Checkliste soll gleichermaßen e-journals, e-books und Datenbanken abdecken
Langzeitverfügbarkeit wurde neu aufgenommen, da die Archivierungszusage alleine nicht ausreicht, der Zugriff muss gewährleistet sein.
der Punkt Gewährte Rechte wurden in Nutzungsrechte übernommen
....
Checkliste für Lizenzverträge
auch die neue Fassung ist kein statisches Produkt u. wird bei Bedarf überarbeitet werden
dazu ist Ihr Feedback nötig
die Checkliste finden Sie unter: http://www.gesig.org
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zu AG-Lizenzen
Checkliste für Lizenzverträge
Bereits im Printbereich gab Kaufverträge mit Verlagen mit bestimmten Nutzungs-beschränkungen. Die Checkliste soll ermutigen, Lizenzverträge als eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Zugriffs einerseits und der adäquaten Nutzung andererseits zu betrachten. Sie wendet sich daher besonders an OPLs um Mut zu machen Verträge zu lesen und zu verstehen
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