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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum
➢ Das Web-Seminar beginnt um 11.00 Uhr.
➢ Wir werden heute die Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer PowerPoint-Präsentation erläutern.
➢ Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen.
➢ Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten.
24. November 2020 1
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Web-Seminar
24. November 2020
Förderbekanntmachungen – Innovationsausschuss beim G-BA
Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB V:
• Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung
• Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer
Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Der Innovationsfonds
24. November 2020
2020 bis 2024: 200 Mio. € p. a.
*Zzgl. ggf. Zusatzmittel aus nichtabgerufenen oder nicht verausgabten Mitteln
VSF* Leitlinien mind. 5.000.000 €
40 Mio. € (20%)Themenspezifisch (80%) ca. 28.000.000 €
Themenoffen (20%) ca. 7.000.000 €
NVF* Themenspezifisch (80%) 128.000.000 € 160 Mio. €
(80%)
Themenoffen (20%) 32.000.000 €
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Förderbekanntmachungen vom 12. Oktober 2020
Innovationsfonds
Neue Versorgungsformen
Themenspezifische FörderungNeue Versorgungsformen
Versorgungsforschung
Themenspezifische FörderungForschungsprojekte
Link zu den Förderbekanntmachungen:https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/
Themenoffene FörderungNeue Versorgungsformen
Themenoffene FörderungForschungsprojekte
Entwicklung oder Weiterentwicklungausgewählter medizinischer Leitlinien
24. November 2020 4
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Förderbekanntmachungen
Versorgungsforschung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Was sind die Ziele der Förderung?
• Die Projekte sollen durch ihren Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der
bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
• Die Projekte sollen ein hohes Verwertungspotenzial für die Versorgungspraxis
aufweisen.
• Die Erkenntnisse der Forschungsprojekte sollten geeignet sein, um
– in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgung
übernommen werden zu können oder
– dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens zu
dienen.
24. November 2020 6
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Welche Projekte können gefördert werden?
24. November 2020
Gefördert werden Forschungsprojekte, die
• Einen Erkenntnisgewinn für die Verbesserung der bestehenden Versorgung
erkennen lassen,
• ein hohes Verwertungspotenzial aufweisen oder
• zur Weiterentwicklung der klinischen Praxis und/oder zur strukturellen und
organisatorischen Verbesserung der Versorgung genutzt werden können.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Gegenstand der Förderung I:
Im Rahmen der aktuellen Förderbekanntmachung werden Forschungsprojekte gefördert, die die
nachfolgenden acht Themenfelder adressieren:
1. Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien
• Forschung zur Identifizierung oder (Weiter-) Entwicklung von Strategien für den Umgang mit
Ausnahmesituationen, die zu einer dauerhaften Verbesserung und Sicherstellung der Versorgung
(auch in Krisenzeiten) beitragen
• Untersuchung von Kommunikations- und Informationsprozessen
• Untersuchung von Effekten aufgrund versorgungsrelevanter Veränderungen in der
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen
• Analyse eines vermehrten Einsatzes von digitalen Anwendungen
• Entwicklung von Konzepten zur zukünftigen Vorbereitung auf Pandemiesituationen (z.B.
situationsbezogenes Monitoring von Versorgungskapazitäten)
Themenspezifische Förderbekanntmachung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Gegenstand der Förderung II:
2. Patient Journey in der Versorgung
• Analyse von längerfristigen sektorübergreifenden Versorgungswegen und -erfahrungen bei
chronisch Erkrankten (denkbar sind qualitative und quantitative Ansätze)
• Wie können Versorgungswege durch die Verwendung digitaler Leitlinienempfehlungen als
Entscheidungshilfe sowie die Messung von Outcomes und Leitlinien-Abweichungen unterstützt
werden?
3. Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs
• Forschung zu innovativen Formen des Einbezugs von systematisch erhobenen
patientenberichteten Ergebnis- und Erfahrungsparametern (PROMs/ PREMs)
Themenspezifische Förderbekanntmachung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Gegenstand der Förderung III:
4. Altersmedizin
• Herausforderungen der medizinischen Versorgung älterer Menschen
• Hemmende und fördernde Faktoren für eine altersangemessene und leitliniengerechte
Versorgung
• Wie gestaltet sich eine an den demographischen Wandel angepasste Versorgung der Zukunft?
5. Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung
6. Prävention stärken
7. Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung
• Qualitätsaspekte von Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung
• Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
• hygienezentrierte Qualitätsmanagement-Maßnahmen
Themenspezifische Förderbekanntmachung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Gegenstand der Förderung IV:
8. Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen in der Versorgung
• Ethische, rechtliche und soziale Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung künstlicher
Intelligenz (KI) und Entscheidungsunterstützungssystemen mit Blick auf die Verbesserung der
Patientenversorgung
• Vertrauenswürdigkeit der KI-Anwendungen im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Reproduzierbarkeit,
Robustheit, Transparenz, Erklärbarkeit und Qualität
• unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen bezgl. Datenschutz und etablierter Konzepte
der IT-Sicherheit
Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:
https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-
themenspezifischen-bereich.31
Themenspezifische Förderbekanntmachung
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Gegenstand der Förderung V:
• keine Themensetzung vorgegeben
Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, insbesondere Projekte zu fördern, die eine hohe Bedeutung in der
Versorgung haben, sich aber nicht in den bisherigen Förderschwerpunkten sowie den aktuellen Themensetzungen
einordnen ließen.
• begründete Relevanz des beantragten Themas
• keine Doppeleinreichung möglich
Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:
https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-
themenoffenen-bereich.30
Themenoffene Förderbekanntmachung
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Gegenstand der Förderung VI:
• Die beantragten Themen müssen relevant sein für die Versorgung im Rahmen der GKV.
• Dabei ist zu beachten, dass übergreifend und für alle Themenfelder besondere
Projektstrukturen und -elemente vorgesehen werden können. Hierzu zählen u. a.
Elemente der
• Digitalisierung oder
• Patient-Empowerment-Strukturen.
• Es wird eine angemessene Berücksichtigung von geschlechts- und
altersgruppenspezifischen Aspekten ebenso erwartet wie die angemessene Einbindung
von Fragestellungen zur Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie
sozial benachteiligter Gruppen.
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Gegenstand der Förderung VII:
Häufige Frage: „Neue Versorgungsform“ oder „Versorgungsforschung“?
Neue Versorgungsform Versorgungsforschung
„Für die Erprobung einer neuenVersorgungsform in der Versorgungsrealitätsollten bereits erste Erkenntnisse zurWirksamkeit der zu Grunde liegendenIntervention/Methode vorliegen und imRahmen des Antrags ausgeführt werden. Inder Regel ist für die Durchführung eineKrankenkasse zu beteiligen. Eineunabhängige Evaluation ist außerdemsicherzustellen.“
„Die Gewinnung von Erkenntnissen zurVersorgungsforschung ist auch ohneBeteiligung einer Krankenkassebeispielsweise im universitären oderklinischen Umfeld möglich. DieForschungsvorhaben müssen sich auf einefür die Versorgung in der gesetzlichenKrankenversicherung relevante Fragebeziehen.“
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Welche Projekte werden nicht gefördert?
• Projekte, deren konzeptioneller Ansatz bereits Gegenstand eines durch den Innovationsausschuss
geförderten Projekts ist
➔ Übersicht über die geförderten Projekte:
https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/
Hinweis:Derzeit sind keine Ausschreibung für den Bereich Neue Versorgungsformen veröffentlicht.
Um umgehend bei Veröffentlichung neuer Förderbekanntmachungen informiert zu werden, können
Sie sich über den G-BA-Infodienst für einen E-Mail Newsletter anmelden:
https://www.g-ba.de/service/infodienst/
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Welche Projekte werden nicht gefördert?
• Projekte, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares
wirtschaftliches Interesse haben
• klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis und Nutzennachweis von Arzneimitteln,
Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren
• Studien im Kontext eines Konformitätsbewertungsverfahrens für Medizinprodukte bzw. einer
Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro-Diagnostika
• Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
(AMNOG)
• Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V
• Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen
• reine Evaluationen bereits implementierter Selektivverträge
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Welche Projekte werden nicht gefördert?
• separate Metaanalysen und Reviews, die nicht Teil eines darauf aufbauenden Forschungsprojekts
sind
• Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden
• Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte bei digitalen Gesundheitsanwendungen
i. S. v. § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V
• Projekte zu Fragestellungen für die bereits Evaluationen durch Gesetz oder durch Richtlinien des
G-BA geplant oder verankert sind.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Antragsteller/Förderempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Einzelprojekt Konsortialprojekt
Ggf.
Kooperationspartner
ohne Förderung
Ggf.
Kooperationspartner
ohne Förderung
Beispiel:
KonsortialpartnerKonsortialführungKonsortialführung
Konsortialpartner
Ggf. Unterauftrag Ggf. Unterauftrag
Antragsteller/Förderempfänger
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Förderkriterien
• Relevanz
• Verbesserung der Versorgung
• konkrete Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Versorgungseffizienz,
• Behebung von Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung,
• besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung.
• Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller
• methodische und wissenschaftliche Qualität
• Verwertungspotenzial
• Machbarkeit des Projekts in der Laufzeit
• Angemessenheit der Ressourcen- und Finanzplanung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Fördervoraussetzungen
• Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen
• Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards
• umfassende Transparenz in der Berichterstattung, insbesondere ergebnisunabhängige
Publikation der Forschungsergebnisse (Bereitstellung möglichst langfristig und als Open-
Access-Veröffentlichung bzw. Publikation im AWMF-Register bei den Medizin. Leitlinien)
• Beteiligung an übergreifenden evaluierenden Maßnahmen gemäß § 92a Abs. 5 SGB V für
die Bewertung des Erfolgs der Förderung im Rahmen des Innovationsfonds
• Gewährleistung von Interoperabilität und offenen Schnittstellen, insb.:
• Berücksichtigung der Regelungen zur Interoperabilität (§§ 386 ff. SBG V) sowie relevante
Regelungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische
Systeme nach §§ 371 ff SGB V.
• Kompatibilität mit der Telematikinfrastruktur
• Einsatz anwendungsbezogener offener Schnittstellen
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Was ist förderfähig?
Förderfähig ist der projektbedingte Mehraufwand. Dies sind insbesondere:
• Aufwendungen für:
• projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel
• projektbezogene Investitionen
• patientenbezogene Fallpauschalen
• Ausgaben für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechts
• Infrastrukturpauschale: bis zu 25 % der beantragten Personalausgaben
Projekte sollen einen Förderzeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.
Es muss sich um projektbezogene Ausgaben handeln, die innerhalb des vorgesehenen
Förderzeitraums und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Was ist nicht förderfähig?
• Ausgaben für Leistungen, die außerhalb des Förderzeitraumes entstanden sind
• Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht
projektbezogen eingesetzt werdenGrundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen
regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.
• Abschreibungen für Gegenstände
• Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den
Fördermitteln beschafft wurden
• Ausgaben, die bereits durch die Infrastrukturpauschale abgedeckt sind
• erstattungsfähige Umsatzsteuer
• nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte
• Ethikvoten der eigenen Universität
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Link zur VerfO IA: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/196/Verfahrensordnung_Innovationsausschuss_2020-04-08.pdf
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Auswahlprozess
Verfahren:
• Die Förderanträge müssen die formalen Anforderungen und den Gegenstand der
Förderung erfüllen.
• Die Förderanträge müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen.
• Die Bewertung erfolgt entsprechend der o. g. Förderkriterien.
Entscheidung:
• Die Mitglieder des Expertenpools bewerten die Anträge und geben eine Empfehlung zur
Förderentscheidung ab.
• Der Innovationsausschuss entscheidet über die Förderung.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Wo finde ich alle wichtigen Informationen?
• Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente:themenspezifisch: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-
versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.31
themenoffen: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-
versorgungsforschung-zum-themenoffenen-bereich.30
• Begleitdokumente: insbesondere
• verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen
• Word-Vorlage zur Erstellung von Anträgen
• Formblätter
• Personalmittelsätze
• Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-IF)
• FAQ-Liste zur Antragstellung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Wo finde ich alle wichtigen Informationen?
Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente:
medizinische Leitlinien: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-medizinische-
leitlinien-medll.32
Begleitdokumente: insbesondere
• verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen
• Word-Vorlage zur Erstellung von Anträgen
• Formblätter
• Personalmittelsätze
• Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-IF)
• FAQ-Liste zur Antragstellung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Förderbekanntmachungen
Medizinische Leitlinien
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Was sind die Ziele der Förderung?
• Die Projekte sollen durch ihren Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung ausgewählter
medizinischer Leitlinien führen, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht.
• Durch die entwickelten Leitlinien sollen vor allem Bereiche unterstützt werden, in denen
aufgrund der Besonderheiten der Versorgung, der Dynamik der medizinischen
Entwicklung oder der Komplexität der Anforderungen bislang keine hochwertigen
Leitlinien erarbeitet oder überarbeitet werden konnten.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Projekte, die eine
• neu zu entwickelnde Leitlinie oder eine Weiterentwicklung zu einer Leitlinie der
Stufenklassifikation S3 zum Ziel haben.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 30 Monate.
• partielle oder komplette Aktualisierung einer bereits bestehenden Leitlinie der
Stufenklassifikation 3 („Living-Guideline“) zum Ziel haben.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.
• Aktualisierung einer Leitlinie der Stufenklassifikation S3 vorsehen.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate.
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Gegenstand der Förderung I:
Im Rahmen der aktuellen Förderbekanntmachung werden Forschungsprojekte gefördert, die die
nachfolgenden drei Themenfelder adressieren:
1. Versorgung bei seltenen Krankheiten
2. Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf
3. Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten
Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen
Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:
https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-medizinische-
leitlinien-medll.32
Themenspezifische Förderbekanntmachung:
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Welche Projekte werden nicht gefördert?
• Projekte, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares
wirtschaftliches Interesse haben
• Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen
• Projekte, die bereits im Rahmen eines der bereits etablierten Leitlinienprogramme gefördert werden
(Programm für nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und der AWMF; Leitlinienprogramm Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft,
der Deutschen Krebshilfe und der AWMF)
• Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden
• Projekte, deren Inhalte sich mit einer Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen zur Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten
Krankheiten (§ 139a Absatz 3 Nr. 3 SGB V i. V. m. § 139b Absatz 6 SGB V) überschneiden
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Antragsteller/Förderempfänger
Antragsberechtigt sind in der Regel wissenschaftliche Fachgesellschaften und Kooperationen von
wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften untereinander oder mit universitären und
öffentlichen nichtuniversitären Forschungseinrichtungen.
Hinweis:
• Das AWMF-Regelwerk sieht zur Aufnahme in das AWMF-Register eine nicht unwesentliche
Beteiligung einer AWMF-Mitgliedsgesellschaft vor. Bei der Antragstellung ist mindestens eine
Mitgliedsgesellschaft der AWMF zu beteiligen.
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Förderkriterien u. -voraussetzungen, Förderfähigkeit
und weitere Informationen zum Förderverfahren
Zu den Details der folgenden Punkte verweisen wir auf Folien innerhalb dieser Präsentation:
• Förderkriterien: Folie 20
• Fördervoraussetzungen: Folie 21
• Was ist förderfähig?: Folie 22
• Was ist nicht förderfähig: Folie 23
• Auswahlprozess: Folie 24
• Wo finde ich alle wichtigen Informationen?: Folie 26
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Anträge
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Anträge I: Formale Anforderungen
• Bei Einzelprojekten ist die verantwortliche Person für die Projektleitung, bei Konsortialprojekten
die verantwortliche Person für die Gesamtprojektleitung für die Einreichung und Richtigkeit
zuständig.
• Förderbekanntmachung und Leitfaden sind zu beachten, Vorlagen sind zu verwenden!
• Die Formatvorgaben sind: Schriftart Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig.
• Der Umfang beträgt max. 20 Seiten DIN A4-Format, zzgl. Anlagen und Referenzen.
• Der Antrag ist in deutscher Sprache einzureichen.
• Die Projektbeschreibung ist von der verantwortlichen Person für die
(Gesamt)Projektleitung/Konsortialführung sowie der verantwortlichen Person für die Methodik
zu unterschreiben.
• Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere
Informationen/Recherche zulassen.
• Bitte nutzen Sie die Umwandlung von Word in PDF (keine Scans).
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Begutachtungsrelevante Anlagen :
Unterschrift
Unterschrift
s. Vorlage Leitfaden
s. Vorlage Leitfaden
s. Vorlage Leitfaden
Anträge II: Formale Anforderungen
Bsp. Forschungsprojekte
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Anträge III: Formale Anforderungen
• Die Formblätter sind Teil des Antrags (beizufügende Anlagen).
• Es gibt Vorlagen für folgende Formblätter:
Einzelprojekte, Konsortialführung, Konsortialpartner.
• Es sind die beantragten Ausgaben für das Projekt aufzuführen und nachvollziehbar zu
erläutern.
• Zudem sind Eigenerklärungen und erforderliche Daten zur Projektabwicklung abzugeben.
• Benötigt werden die Unterschriften der bevollmächtigten Person sowie der Projektleitung.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Anträge IV: Formale Anforderungen
Positionen:
• Personalausgaben
• Sachausgaben:
• Aufträge an Dritte
• Reisen
• sonstige Sachausgaben
• Infrastrukturpauschale (25 % der beantragten Personalausgaben)
• Investitionen
• nur Konsortialführung: Summe Weiterleitung an den/die Konsortialpartner
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Anträge V: Formblätter – Bsp. Personal
24. November 2020
Ad 1: Projektleitung: Planung und Koordinierung des Gesamtprojekts inkl. Meilensteinplanung,
Entwicklung von Fragebögen, Durchführung der Fragebogenerhebungen, Durchführung von
Beratungsgesprächen, Datenauswertungen [….]. Arbeitspakete 1-10. Für die Berechnung wurden die
pauschalierten Sätze des Innovationsfonds herangezogen.
Ad 2: Biometriker: Planung und Durchführung der Studie, Randomisierung, Datenkontrolle,
Datenauswertungen [….]. Arbeitspakete 1-2 und 4-7. Für die Berechnung wurden die pauschalierten
Sätze des Innovationsfonds herangezogen.
Ad 3: ….
207.600,00
51.900,00
259.500,00
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Anträge VI: Formblätter – Bsp. Sachausgaben I
24. November 2020
Ad 2.2.2: Für die Entwicklung und Betreuung des in Arbeitspaket 4 - 6 erforderlichen Beratungsinstruments
wird ein externer Dienstleister nach den geltenden Vergabevorschriften beauftragt. Die
Leistungsbeschreibung und eine Kalkulationsgrundlage sind dem Formblatt im Anhang beigefügt.
….
Ad 2.2.3: Die Fahrten zu den Studienzentren sind für deren Initiierung und Implementierung erforderlich. Es
sind für die 15 Studienzentren jeweils 2 Besuche der Study Nurse geplant (insg. 30 Fahrten). Es wird von
einer durchschnittlichen einfachen Entfernung von 50 km und einer km-Pauschale von 20 ct/km
ausgegangen.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
Anträge VII: Formblätter – Bsp. Sachausgaben II
24. November 2020
Ad 2.2.4: Zur Information der Patienten werden Flyer (1.000 Stück) und weitere
Informationsmaterialien benötigt. Des Weiteren ist der Druck von 500 Fragebögen zur Datenerhebung
erforderlich.
….
Ad 2.2.5: Die Infrastrukturpauschale wird mit 25 % der Personalausgaben (siehe 2.1) beantragt.
….
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Anträge VIII: Formale Anforderungen
• Die für die Projektdurchführung erforderlichen Partner sollten möglichst bereits bei der
Antragstellung bekannt und eingebunden sein.
• Der Zeitraum für die einzelnen Arbeitspakete ist realistisch zu planen. Hierbei sind
insbesondere zu berücksichtigen:
• Erfüllung der datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen;
• Rekrutierungszeitraum zur Erreichung der geplanten Fallzahl;
• Datenbereitstellung (insbesondere bei Routinedaten) und Datenauswertung.
• Die gesetzlich maximal mögliche Projektlaufzeit beträgt 48 Monate. Eine Laufzeitverlängerung
über 48 Monate ist daher ausgeschlossen.
• Das Studiendesign muss die geplante Intervention ermöglichen. Mögliche systematische
Fehler („bias“) sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Fallzahlerreichung sind zu
berücksichtigen.
• Es sind ggf. erforderliche Korrekturmaßnahmen einzuplanen, um die Zielerreichung auch bei
Hindernissen bzw. Problemen sicherstellen zu können.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
• Einreichung ausschließlich online im elektronischen Antragssystem PT-Outline:
VSF_themenspezifisch: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/vsf1_2021
VSF_themenoffen: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/vsf2_2021
• Frist für die Antragseinreichung:
9. Februar 2021 (12.00 Uhr, MEZ)
• Projektbeschreibung/Antrag als PDF-Datei zzgl. der einzeln hochzuladenden Anlagen
• Wenn eine Anlage im Einzelfall nicht zutrifft, ist eine aussagekräftige Begründung in
dem Antragssystem zu hinterlegen.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
• Einreichung ausschließlich online im elektronischen Antragssystem PT-Outline:
medizinische Leitlinien: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/MedLL1_2021
• Frist für die Antragseinreichung:
12. Januar 2021 (12.00 Uhr, MEZ)
• Projektbeschreibung/Antrag als PDF-Datei zzgl. der einzeln hochzuladenden Anlagen
• Wenn eine Anlage im Einzelfall nicht zutrifft, ist eine aussagekräftige Begründung in
dem Antragssystem zu hinterlegen.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
PT-Outline
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline I: Registrierung und Anmeldung
24. November 2020
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die elektronische Übermittlung des
Antrags ein.
Check:
Richtiges Portal?
einmalig registrieren
Erhalt Passwort
Anmeldung
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline II: Registrierung und Anmeldung
24. November 2020
Ansprechpersonen,
Anweisungen,
Fristen…..
Antrag anlegen
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline III: projektbezogene Daten
24. November 2020
Bitte beachten Sie das Menü links oben.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline IV: projektbezogene Daten
24. November 2020
Die Felder orientieren sich
an den Angaben in der
Synopse bzw. den
Formblättern.
Bitte achten Sie darauf,
dass die Angaben in PT-
Outline nicht widersprüchlich
zu den Angaben in den
einzureichenden Dokumenten
sind.
Speichern
nicht vergessen!
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline V: projektbezogene Daten
24. November 2020
Diese Angaben müssen mit
den eingereichten Unterlagen
identisch sein.
Diese Angaben sind bei
erneuter Einreichung
erforderlich.
Für Veröffentlichung
vorgesehen.
50
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline V: projektbezogene Daten
24. November 2020
Projektbeschreibung ist als
ein Dokument und JEDE
Anlage als weiteres,
separates Dokument
hochzuladen.
Wenn eine Anlage nicht
zutrifft, ist ein Kommentar
erforderlich.
Bitte die maximale
Dateigröße (10 MB)
beachten.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation
PT-Outline VI: projektbezogene Daten
24. November 2020
Projektübersicht
Nach der verbindlichen Einreichung sind keine Änderungen mehr möglich.Der Antragsteller erhält eine Bestätigung per E-Mail über die Einreichung.
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Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation24. November 2020
Zu guter Letzt
• Die formalen Vorgaben sind einzuhalten (insbesondere auch bei den Anlagen).
• Alle für die Projektdurchführung erforderlichen Expertisen sind frühzeitig in die Antragserstellung
einzubinden.
• Der Antrag ist so konkret wie möglich zu formulieren.
• Es besteht die Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.
→ Formblatt: Nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen und Begründungen sind beizufügen.
• Eine konkrete und realistische Arbeits- und Zeitplanung ist erforderlich, insbesondere auch
hinsichtlich der erforderlichen Datenlieferungen.
• Rekrutierungsstrategien der Interventions- und Kontrollgruppe sind zu erläutern.
→ Arbeiten außerhalb des Förderzeitraumes sind nicht förderfähig!
• FAQ für geförderte Projekte:https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/102/2020-01-31_FAQ_gefoerderte-Projekte.pdf
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Beratung für Antragstellende
Kontaktdaten:
• Telefon: +49-228-3821-1020
• E-Mail: innovationsfonds-versorgungsforschung@dlr.de
FAQ für Antragstellung:
https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/226/2020-10-12_FAQ.pdf
Für Fragen bezüglich des AWMF-Regelwerks
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