anliegerversammlung 19.08...2020/08/19 · • 17.11.2011 beschluss zum straßenbauprogramm 2020...
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Anl iegerversammlung 19.08.2020
Historie:
• 2001 Kategorisierung des Straßennetzes, Definition von Dringlichkeiten, Empfehlungen zum Ausbau von Anliegerstraßen
• bis 2009 Provisorischer Straßenbau zur Vervollständigung eines Grundnetzes an befestigten Straßen innerhalb der Siedlungsgebiete, im Anschluss sind noch 37 km unbefestigt
• 17.11.2011 Beschluss zum Straßenbauprogramm 2020 (Realisierungszeitraum 2013 bis 2020), Inhalt 87 Straßen mit ca. 31 km Länge
• 18.09.2014 Beschluss zur 1. Fortschreibung SBP 2020/22 – Streckung des Umsetzungszeitraumes um 2 Jahre
• 22.03.2018 Beschluss zur 2. Fortschreibung SBP 2020/24 – Streichung von 14 Straßen aus dem Programm und Streckung des Umsetzungszeitraumes um weitere 2 Jahre. Gründe für Streichung: Lage an Schutzgebieten oder am Wald, nur einseitige Erschließung, Beitragsrechtliche Gründe, Berücksichtigung Ergebnis: Bürgerbeteiligung bei Sackgassen oder nur geringer Erschließungsfunktion
Allgemeine Zielstellungen
• Schaffung eines zeitgemäßen Standards• deutlich steigende Einwohnerzahl• Anpassung der Verhältnisse an eine zunehmende Verdichtung der
Siedlungsgebiete, die mit einer höheren Belastung der Straße einhergeht (u. a. mehr Zufahrten, dadurch weniger Versickerungsfläche)
• Verbesserungen der Bedingungen für den nichtmotorisierten Verkehr, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit
• Verbesserung der Entwässerungsbedingungen
Rahmenbedingungen:
• Sommer: zunehmende Trockenheit der unbefestigten Straßen - Erhöhung der Immission durch permanente Staubentwicklung
• Herbst/Winter: Schlamm auf unbefestigten, aufgeweichten Fahrbahnen
• keine nachhaltige Verbesserung der unbefestigten Straßen durch lfd. Unterhaltungsmaßnahmen möglich
• Unmut der Bürger über unbefriedigenden Zustand der unbefestigten Straße nimmt zu
Ausgangslage 2019
• geringe Akzeptanz für den Straßenbau bei den Bürgern aufgrund von Baupreisentwicklungen und Irritationen wegen KAG-Änderung
• Vorbildwirkung von Bürgerprotesten und deren Ergebnisse
• neue Ansätze hinsichtlich der Bewertung von Versiegelung und der Verschiebung von Prioritäten zugunsten des Baus von Geh- und Radwegen
• beschränkte personelle und finanzielle Ressourcen
Ergebnis Beratungen im Fachausschuss
Die Gemeindevertretung hat am 19. Dezember 2019 einen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur 3. Fortschreibung des Straßenbauprogramms gefasst
Folgende Schwerpunkte wurden gesetzt:
1. Straßenbeleuchtung energieeffizient erneuern
2. die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr verbessern
3. Straßen befestigen, die aufgrund ihrer Erschließungsfunktion und ihrer Lage für die Gemeinde von Bedeutung sind
Straßenbeleuchtung
• Hohe Verbrauchskosten der Natriumdampflampen
• Hohe Unterhaltungskosten durch Anfälligkeit der Freileitungen
• Hohes Sicherheitsbedürfnis der Bürger
• DIN-gerechte gleichmäßige Beleuchtung bei Erneuerung
• Reduzierung Stromverbrauch, Unterhaltungskosten und CO²-Ausstoß durch LED-Leuchten
Straßenbeleuchtung
• Entwurf 3. Fortschreibung berücksichtigt alle 69 Straßen, deren Beleuchtung noch nicht erneuert ist
• Dies gilt auch für Straßen, deren Anwohner sich gegen einen Bau entscheiden sowie für Straßen, die bisher noch nicht im Straßenbauprogramm enthalten waren
• Zeitraum der Umsetzung: bis 2028
• Durch Änderung KAG entstehen keine Kosten für die Anwohner
• Verzicht auf gesonderte Anliegerversammlungen, aber Beteiligungsmöglichkeit über Internetseite
Herangehensweise Straßenbau
Im Rahmen der Überarbeitung sollen Straßen identifiziert werden, die
1. zum Bau vorgesehen werden sollen (Kategorie A)
2. die abhängig von einem Votum der Anlieger gebaut werden können (Kategorie B) oder
3. deren Befestigung nicht mehr vorgesehen werden soll (Kategorie C)
Prüfschema für Straßenbau
Die noch verbliebenen Straßen wurden anhand folgender Kriterien bewertet:
• Verkehrsbedeutung / Verbindungsfunktion
• Lage im Siedlungsgebiet / Naturräumliche Situation
• Verdichtungspotenzial im Quartier
• Art der Befestigung der Straßen im Umfeld
• Zustand der Straße, Unterhaltungsaufwand
Prüfschema für Straßenbau
Stand 2. Fortschreibung 2018
Entwurf 3. Fortschreibung – Bau von unbefestigten Anliegerstraßen2021Wiesenstraße (M 54) A Petershagen von der Bahn bis Beethovenstraße 200 170.000 €Mozartstraße (M 106) A Petershagen 379 270.000 €Friedrichstraße (M 109) B Eggersdorf 182 140.000 €Johannesstraße (M 110) B Eggersdorf 151 120.000 €
Summe 2021 912 700.000 €2022Stiller Grund (M 80) A Eggersdorf in Abhängigkeit v. Bau der L 33 780 470.000 €
Summe 2022 780 470.000 € 2023Jahnstraße (M 115) B Petershagen 283 215.000 €Waldfriedenstraße (M 117) A Petershagen 390 290.000 €Hardenbergstraße (M 118) A Petershagen 216 160.000 €Oderstraße (M 78) A Petershagen 300 180.000 €
Summe 2023 1.189 845.000 €2024Gutenbergstraße (M 108) A Petershagen 428 320.000 €Charlottenstr.-West (M 68) A Petershagen Hermann-Woyack- bis Mittelstraße 230 170.000 €
Summe 2024 658 490.000 €2025Schillerstraße (M 57) B Eggersdorf 434 300.000 €Wielandstraße (M 96) B Petershagen 468 400.000 €
Summe 2025 902 700.000 €2026Margaretenstr.-SÜD (M 99) B Petershagen 232 170.000 €Luisenstraße (M 92) A Petershagen zwischen Annen- und Ilsenstraße 185 155.000 €
Summe 2026 417 325.000 €2027Karlstraße (M 49) Petershagen 635 470.000 €
Summe 2027 635 470.000 €2028Weserstr. SÜD (M 71) Petershagen 260 210.000 €
Summe 2028 260 210.000 €
im SB
P ges
trich
en
Badstraße (M 114) C P 196 m 155.000 €
im SB
P ges
trich
en
Herderstraße (M 116) C P 202 m 140.000 €
Stienitzallee (M 101) C P 427m 310.000 €
Lessingstraße (M 119) C E 285 m 215.000 €
Mittelweg (M 120) C E Wagner- bis Goethestraße 350 m 260.000 €
Ulmenallee (M 81) C E 361 m 250.000 €
Georgstraße (M 44) C E Ludwigstraße bis Ende Sackgasse 550 m 110.000 €
1.440.000 €
Entwurf 3. Fortschreibung – gestrichene Anliegerstraßen
Straße Ortsteil Lage Länge Gesamtkosten
Bisherige Bürgerbeteiligung
• Beteiligung der Anwohner des Straßenbaus für 2021: 3 von 4 Straßen sollen gebaut werden (Beschlüsse für September geplant), davon zwei A- und eine B-Straße
• Schriftliche Befragung der Anwohner der übrigen 4 Straßen der Kategorie B sowie der 2 Straßen ohne Votum
• Ergebnis: in 5 Straßen wird ein Straßenbau überwiegend abgelehnt, in einer Straße eher befürwortet
Weitere vorliegende Stellungnahmendafür dagegen keine genaue
Meinung
Jahnstraße Petershagen B 2023 23 17 2 12 3Waldfriedenstraße Petershagen A 2023 0 0 0 0Hardenbergstraße Petershagen A 2023 0 0 0 0Oderstraße Petershagen A 2023 0 0 0 0Gutenbergstraße Petershagen A 2024 3 0 3 0Charlottenstraße WEST Petershagen A 2024 0 0 0 0Schillerstraße Eggersdorf B 2025 28 21 1 17 3Wielandstraße Petershagen B 2025 41 35 8 25 2Margaretenstraße Petershagen B 2026 17 13 4 3 6Luisenstraße Petershagen A 2026 0 0 0 0Karlstraße Petershagen ohne 2027 48 46 2 42 2
Weserstraße SÜD Petershagen ohne 2028 20 19 1 17 1
Antrag auf Wiederaufnahme SBP
Herderstraße Petershagen C gestrichenStienitzallee Petershagen C gestrichenBrunnerstraßeunbefestigter TeilViktoriastraße Eggersdorf ohne gestrichen
Fließstraße Eggersdorf ohne gestrichen
Bemerkung
Margaretenstraße reichte noch eine Unterschriftenliste ein, mit der Bitte um Verschiebung von 2026 auf 2021
gestrichenohnePetershagenAuguststr. bis Sackgasse bereits 2017 gestrichen
2
1
1
in 3. Fortschreibung gestrichenin 3. Fortschreibung gestrichen
nur im ursprünglichen SBP enthalten, keine Berücksichtigung bei den Fortschreibungenbereits 2017 gestrichen
eingegangene Stellungnahmen (schriftl.)
1
1
Straße OT Kategorie geplanter Bau
KategorieOTStraße Stellungnahmen Beitrags-pflichtige Anlieger
eingegangene Stellungnahmen
(schriftl.)
geplanter Bau
Stand 19.08.2020
Abrechnung Straßenbau - ErschließungsbeiträgeRechtsgrundlagen:
• §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) – Bundesweites Gesetz
• Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (ErschBS)
§ 127 BauGB – Erhebung des Erschließungsbeitrages
(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
Gemäß § 5 ErschBS trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
Abrechnung Straßenbau - ErschließungsbeiträgeWie errechnet sich der Erschließungsbeitrag?
Alle anliegenden beitragsfähigen Grundstücke an der auszubauenden Straße werden bei der Ver-teilung des umlagefähigen Erschließungsaufwand herangezogen. Der Erschließungsaufwand wirdnach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstückenach Art und Maß gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in derGemeinde Petershagen/Eggersdorf (ErschBS) berücksichtigt.
Berechnung des Beitrages:
Maßgebliche Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor= Nutzwert des Grundstücks
↓Nutzwert x Beitragssatz (€/m²) = Erschließungsbeitrag
Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche vervielfacht mit 1,0 für dieBebaubarkeit mit einem Vollgeschoss, für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,3.Maßgeblich ist die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse – nicht die tatsächliche!
Abrechnung Straßenbau - ErschließungsbeiträgeWarum muss ich bei einer Straße, die bereits seit Jahren unbefestigt aber befahrbar ist, Beiträge zahlen?
• Als bereits hergestellt gelten Erschließungsanlagen oder ihre Teile, wenn sie nach einem gültigen technischen Ausbauprogramm oder entsprechend den seinerzeitigen örtlichen Ausbaugepflogenheiten auf ganzer Länge gebaut worden sind.
• Erforderlich ist ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung• Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn, • Form der Straßenentwässerung• eigenen Straßenbeleuchtung
• Die Erschließungsanlage muss durch künstliche Veränderung der Erdoberfläche planvoll straßenbautechnisch bearbeitet worden sein, das bloße Ausnutzen und grobe Herrichten natürlicher Geländegegebenheiten ist nicht ausreichend.
• Zum ortsüblichen Ausbaustandart hat die Gemeinde für verschiedene Zeiträume umfangreiche Recherchen durchgeführt.
• Vor Baubeginn werden Baugrunduntersuchungen und Schürfungen zur Feststellung ggf. vorhandener Befestigungen im Untergrund vorgenommen.
Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr
• Inhaltliche Überprüfung des Geh- und Radwegplans aus dem SBP 2020
• Ergänzung um Geh- und Radwege mit überörtlicher Bedeutung
• Bewertung von Sanierungsbedarf an bereits bestehenden Gehwegen
• Priorisierung von Vorhaben und zeitliche und finanzielle Einordnung
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2020
Altlandsberger Chaussee – Geh-/Radwegim Bereich zwischen Bötzseestraße und der L 303
2020/2021
Altlandsberger Chaussee – Geh-/Radwegim Bereich zwischen Bötzseestraße und der L 303
2020/2021
Elbestraße – Sanierung Gehwegzwischen Eggersdorfer Straße bis BÜ, FAW-Schule
2020
Karl-Liebknecht-Straße OT Eggersdorf – Sanierung Gehwegvon Kindertagestätte bis Freiwillige Feuerwehr
2020
Netzestraße - Gehweg
2020
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2021
Uhlandstraße – Gehwegöstliche Seite
2021
Wilhelm-Pieck-Straße
Triftstraße – GehwegSüdlich der Wilhelm-Pieck-Straße
2021
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2022
Bahnhofstraße OT Petershagen – Gehweg
2022
Bruc
hmüh
ler St
raße
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2023
Landsberger Straße/Eggersdorfer ChausseeGeh-/Radweg-Verbindung Eggersdorf nach Bruchmühle
2023/2024
2023
Rückertstraße - GehwegsanierungBruchmühler Straße bis Lessingstraße
Bruc
hmüh
ler St
raße
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2024
2024
Eggersdorfer Weg – Geh-/RadwegAb Ortsausgang (Höhe Waldfriedhof) bis Knotenpunkt L33
2024
Bötzseestraße SÜD– Geh-/RadwegLandhausstraße bis Strausberger Straße
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2025
Petershagener Chaussee – Wilhelmstraße – Bahnhofstraße - Gehwegim Bereich zwischen Rehwinkel und Bahnhofstraße
2025
Karl-Liebknecht-Straße - Gehweg
2025
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2026
Elbestraße (Westseite) - GehwegEggersdorfer Straße bis Katholische Grundschule
2026
Karl-Liebknecht-Straße OT Eggersdorf - GehwegFFW bis Ortsausgang (Westseite)
2026
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2027
Lindenstraße – Geh-/RadwegBahnübergang bis Eggersdorfer Str. und weiterführend bis Fredersdorfer Str.
2027
Entwurf 3. Fortschreibung –Bau von Geh-/Radwegen
Ausbaujahr 2028
2028
Fließstraße - GehwegsanierungRotdornstraße bis Eschenallee
2028
Gehweg am SpielplatzDonaustraße bis Lucasstraße
2027
Elbestraße - GehwegLucasstraße bis Karl-Liebknecht-Straße
Lucasstraße – Geh-/RadwegLessingstraße bis Elbestraße
2028
Brunnerstraße Zwischen Johannesstraße und Albertstraße
2028
Clara-Zetkin-Straßeabschnittsweise
Die Unterlagen der 3. Fortschreibung des Straßenbauprogrammes liegen noch bis zum 28.08.2020 im Sachgebiet Tiefbau der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf öffentlich aus:
Stellungnahmen zur 3. Fortschreibung richten Sie bitte an:
Gemeinde Petershagen/EggersdorfSachgebiet Tiefbau
Am Markt 815345 Petershagen/Eggersdorf
Gemeinde Petershagen/EggersdorfSachgebiet TiefbauAm Markt – Haus 10
15345 Petershagen/Eggersdorf
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