arbeitssicherheit absturzsicherung im metallbau
Post on 16-Jul-2015
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Feierabendseminare 2011 Schweizerische Metall-Union
sicher Arbeiten
Bernhard von Mühlenen Didier Girardin
Suva, Bereich Bau Suva, Secteur génie civil & bâtiment
vbh@suva.ch gdi@suva.ch
Arbeitssicherheit auf Baustellen Wie erkennen wir die Gefahren?
Wie vermeiden wir unnötiges Risiko?
Suva - mehr als eine Versicherung
Prävention • Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben
• Kontrolle von neu in Verkehr gebrachten Maschinen, Aufzügen, Persönlichen
Schutzausrüstungen und Gasgeräten
• Motivieren der Versicherten zu sicherheitsbewusstem Verhalten in der Freizeit
Versicherung • Versichern von Berufstätigen und Arbeitslosen gegen die Folgen von Unfällen
und Berufskrankheiten
• Führen der Militärversicherung
Rehabilitation • Behandlung von körperlichen und psychischen Folgen eines Unfalls unter
Berücksichtigung der sozialen und beruflichen Aspekte der Rehabilitation
Suva - mehr als eine Versicherung
Die vier Marken der Suva:
Arbeitssicherheit Prämien und
Versicherungen
Schadenmanagement
und Rehabilitation
Freizeitsicherheit
Suva-Plattform
Hauptseiten
• www.suva.ch
• www.sapros.ch (Sicherheitsprodukte)
• Häufig gebrauchte Links
• www.suva.ch/waswo (Informationsmittel)
• www.absturzrisiko.ch
• www.suva.ch/asa (Sicherheitskonzept)
• www.suva.ch/stapler
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Arbeitssicherheit auf Baustellen:
Ein par Zahlen aus der Schweiz
• Jede Woche 2 Tote infolge Asbest (verseucht vor ca. 30J.)
• Jede zweite Woche ein Absturztoter (25 Absturztote pro J.)
• Jeden Tag ein Invalider nach einem Absturzunfall
Wenn wir nichts dagegen unternehmen,
bleibt das so!
• Ein durchschnittlicher Absturzunfall kostet
Ihre Unternehmung im Schnitt Fr. 26‘000.- !!
• Ihre Firma muss zur Kostendeckung einen Auftrag von ca.
400‘000.- „gratis“ ausführen!
• Kosten entstehen beispielsweise:
– Direkt: Bergung, Heilung, Taggeld, Sachschaden
– Indirekt: Bürokram, Ersatzperson, Verzögerungen
Was kostet ein Unfall?
Zahlenbeispiel: 2 Stahl- & Metallbaufirmen mit je 50 Mann
• Firma A verursacht wenig Unfälle & Unfallkosten
BU-Prämiensatz A = 1.9% der Lohnsumme
• Firma B hat ein hohes Unfallgeschehen
BU-Prämiensatz B = 5.8% der Lohnsumme
• Beide Firmen haben eine Lohnsumme von 3.25 Mio
• Firma A entrichtet Fr. 61'750.- Berufsunfallprämie (BU)
Firma B entrichtet Fr. 188'500.- Berufsunfallprämie (BU)
Differenz: Fr. 126'750.- pro Jahr!!!
Einsparpotenzial bei der Suva Prämie
= Marktvorteil
• Sensibilisierung Projektleiter, Montageleiter & Monteure:
– Gefahren als solche erkennen
– Gefahren beurteilen - banale Situationen sind kritisch!
– Massnahmen planen und ergreifen (bereits in der Planungsphase!!)
– Die richtige Ausrüstung zum rechten Zeitpunkt bereithalten
– Rettung eines Verunfallten im Voraus sicherstellen
Informationsziele
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von
Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zutreffen, die nach
der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den
gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
UVG
Art. 82.1
„Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko möglichst klein ist
und die notwendigen Sicherheits-massnahmen eingehalten werden
können.“
BauAV
Art. 3.1
Subunternehmer:
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Vorschriften mitverantwortlich
BauAV
Art. 3.4
Die Rettung von Verunfallten muss gewährleistet sein:
Es ist eine Organisation einzurichten, welche die Rettung
jederzeit gewährleistet.
BauAV
Art. 7.1
& 26.2 / 4
Gesetzliche Grundlagen UVG & BauAV
= Prävention
Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung
StGB & UVG
Grundsatz Artikel
Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der
Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis
UVG
112 / 113
.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes
oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht
lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen
gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.
.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig
ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.
StGB
229
richtet sich
gegen Jurist.
oder Privat-
person
1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt.
2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen
Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die
leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber
dem verursachenden Betrieb geltend machen.
Allgemeines
Kurz zusammengefasst
• Grundsätzlich mit Fassadengerüst ab 3.0m Höhe
• Grundsätzlich mit Auffangnetz ab 3.0m Höhe
• Oblichter sind als freie Absturzkanten zu betrachten
• Eternitplatten, Glas / Lichtplatten sind im Zweifelsfall als
nicht durchbruchsicher zu betrachten
nur gesichert arbeiten (es gibt einfache Möglichkeiten!)
• Ab 2.0m Absturzhöhe sichern! / ab 3.0m am Dachrand
• Auffanggurt: nur mit geeigneter Ausbildung!
www.absturzrisiko.ch
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Mit Kollektivschutz gegen Hochrisikoarbeitsplätze
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Was sind eigentlich Hochrisiko-
Arbeitsplätze mit Absturzgefahr?
1. Wo mangelhaft ausgebildetes Personal arbeitet
2. Wo mangelhaft ausgerüstetes Personal arbeitet
3. Wo 1. & 2. bei ungünstigen Witterungsverhältnissen
arbeiten (Eis, Schnee, Nässe, Hitze)
4. Wo 1. & 2. zusätzlich unter finanziellem und
terminlichem Druck arbeiten
5. Wo infolge mangelhafter Arbeitsvorbereitung
improvisiert / gebastelt werden muss
fehlende Kommunikation
und Fachkenntnisse
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Stahlbaumonteur
Stahlbaumonteur
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Dachdeckermeister
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?
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Metallbau-Montageleiter
oder ?
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oder ?
23
oder ?
Auch hier reagieren!
Es stellt sich nicht die Frage
ob etwas passieren kann!
Der Zufall bestimmt, wann es
passiert.
Angsthase ist,
wer nicht handelt!
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Keiner dachte vor seinem Absturzunfall, dass
es ihn erwischen würde!
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Mangelhafte AVOR des PL oder ML und
nicht nur Fehlverhalten des Monteurs
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Unfälle passieren nicht einfach!
Unfälle werden organisiert!
Unfälle werden provoziert!
Unfälle werden in Kauf genommen!
Unfallopfer kommen immer zu kurz!
Unfälle können vermieden werden!
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Wer das hier als Vorarbeiter, Chefmonteur oder
Vorgesetzter toleriert, macht sich strafbar!
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Da nützen selbst die besten Sensoren
nichts mehr
Selbst in der Ebene kein Kinderspiel
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Materialfehler gibt es praktisch nie!
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Mastkletterbühne: 20m ohne Verankerung
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Grobfahrlässig
Chef und Mitarbeiter
haftbar!
Es braucht keinen Unfall
Meldung reicht aus
(StGB 229 & 230)
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Wird das hier einmal toleriert,
kennen die Mitarbeiter Ihren Standard
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So werden Unfälle provoziert
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Rollgerüstunfall
www.suva.ch/rollgerueste
Ein weiterer Rollgerüstunfall
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Mangelhafte Gerüstbeläge
- wenn man es toleriert…. - Lehrling
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Zuviele Gerüst-Anker gelöst
Wo landet der?
Das hier ist lebensgefährlich!
Montage im Anseilschutz
(mit PSA gegen Absturz)
26.04.2010: Infoveranstaltung Oblichter / vbh@suva.ch
Nur wo Kollektiv-
schutz unmöglich
Nur durch ausgebildetes
Personal
Schulungsdauer 1 Tag
Zusammenfassung / Repetition
Arbeitssicherheit ist ein wesentlicher betriebswirtschaftlicher
Faktor (Prämien, Ausfallstunden)
Arbeitssicherheit muss geplant sein
effiziente Arbeitsplätze sind sichere Arbeitsplätze
Arbeitssicherheit ist Aufgabe der oberen Hierarchie-Ebenen -
warum sollte sich ein Monteur anstrengen, wenn die
Geschäftsleitung & das Kader es nicht tut?
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Unsere Botschaft an Devis - Verfasser
und Fachplaner:
Sicherheitsrelevante Werke präzisieren, quantifizieren und
separat ausschreiben
Der Satz: "Alle Arbeitssicherheitsvorschriften sind in die
Einheitspreise einzurechnen":
… verunmöglicht die Vergleichbarkeit der Angebote
… verlagert eine Teilverantwortung auf den Bauleiter
… führt allzu oft zu unnötigen Diskussionen
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Es ist nie zu spät zum Umdenken,
aber plötzlich zu spät zum Handeln!
Danke für Euer
Engagement
Vorher anrufen ist
besser als nachher:
Suva Pikettdiens Bau
Tel 041 419 50 49
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit
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