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Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung zum Vorhaben
„B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach“
Bearbeiter: N. Sigmund, Dipl.-Ing., Garten- und Landschaftsarchitekt, Dr. R. Spangenberg, Dipl.-Biol., E. Höritzsch, Dipl.-Ing. (FH) Ökologie & Umweltschutz Datum: 17.12.2018
Auftraggeber:
Stadtverwaltung Thum
z.Hd. Herrn Carsten Schubert
Rathausplatz 4
09419 Thum
Tel.: 037297 39718
bauverwaltung@stadt-thum.de
Auftragnehmer:
Hohensteiner Straße 45 09117 Chemnitz Tel.: 0371 28 38 000
Fax: 0371-91 85 57 11
mail: info@igc-chemnitz.de
Ingenieurgruppe Chemnitz GbR
Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs
Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung – B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 2
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Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung .........................................................................................3
2. Gebiet .............................................................................................................................4
3. Arten/Artenpotential ........................................................................................................6
3.1 Vögel ..............................................................................................................................6
3.2 Fledermäuse...................................................................................................................8 3.3 Amphibien und Reptilien ................................................................................................9 4. Risikoabschätzung........................................................................................................ 10 4.1 Vögel ............................................................................................................................ 10 4.2 Fledermäuse................................................................................................................. 11 4.3 Amphibien .................................................................................................................... 12 5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung .................................................................... 13 6. Fotodokumentation ....................................................................................................... 14
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1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Thum beabsichtigt im OT Jahnsbach ein bestehendes Wohngebiet um ein etwa
28.800 m² großes Areal zu erweitern. Die Plangebietsfläche bietet in Abhängigkeit der
Auslegung der inneren Erschließung sowie der Parzellengrößen ein Potenzial von ca. 20
Bauplätzen für den individuellen Siedlungswohnungsbau (siehe Stadtbote Thum 20(10),
01.10.2018). Im Rahmen der Baufeldfreimachung sind die Beseitigung von Gehölzen (mit
daran befestigen Vogel-Nistkästen) sowie die Überbauung einer binsenreichen Nasswiese
nicht auszuschließen. Bauwerke befinden sich keine auf der Vorhabensfläche. Zum
vorliegenden Stand wird mit Beginn der Maßnahme in ca. einem Jahr gerechnet, zur einer
Vorzugsvariante aus vier vorliegenden Strukturskizzen wurde im technischen Ausschuss
bzw. im Stadtrat noch keine Stellung bezogen (Telef. Hr. Luth Bothe, Büro für Städtebau,
17.12.2018). Zum Vorhaben liegen Skizzenvarianten zur Erschließungs- und
Bebauungsstruktur sowie ein erstes Plankonzept zum „Bebauungsplan Wohngebiet
Oberwiesen II OT Jahnsbach“ (Stand: Vorentwurf 01/2019, Planverfasser: Büro für
Städtebau GmbH Chemnitz) vor
Inhalt des vorliegenden Dokuments ist eine einmalige Begutachtung der Vorhabensfläche
sowie eine artenschutzfachliche Risikoeinschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben.
Eine weiterführende Abfrage von Beobachtungsdaten aus dem Datenbestand des
Sachgebiets Naturschutz des Landratsamts Erzgebirgskreis, MultibaseCS und ornitho.de
fand im Rahmen der vorliegenden Unterlage nicht statt.
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2. Gebiet
Das ca. 28.800 m² große Untersuchungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsausgang von
Jahnsbach, zwischen der Straße der Freundschaft, Am Schrebergarten und Zum Sportplatz.
Im Süden und Südwesten schließen sich Wohngrundstücke mit Einfamilienhäusern an, im
Nordwesten eine verkehrsarme Zufahrtsstraße und im Norden bzw. Nordosten Grünflächen,
welche wie die Vorhabensfläche selbst, anscheinend als Weideflächen genutzt werden. An
der nordöstlichen Grenze des Untersuchungsgebietes (UG) befindet sich zudem ein kleines
Gartengrundstück mit relativ dichtem Baumbestand aus Kiefer, Gemeine Fichte, Blaufichte,
Lärche, Eiche, Kirsche und Birke. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist das B-Plangebiet
derzeit Außenbereich, wenngleich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt. Das unmittelbare Plangebiet ist durch eine Wiesenfläche
gekennzeichnet. Der Zeitpunkt der Begehung liegt mit Anfang Dezember außerhalb der
Vegetationsperiode, sodass die Grünland-Vegetation nur noch grob bestimmbar war
(beachte auch den vorhergehenden sehr trockenen Sommer 2018). Festgestellt werden
konnten Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sect.
ruderalia), Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), Hahnenfuß (Ranunculus
spec.), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo),
Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea millefolium), Klee-Arten (Trifolium spec.), Lieschgras
(Phleum spec.) und Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) sowie Brombeere (Rubus sectio
Rubus) im westlichen Randbereich. Im Süden des UG befindet sich außerdem eine
Feuchtwiese mit Binsen (Juncus spec.) und Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria) im
Randbereich, bei welcher zum vorliegenden Stand nicht auszuschließen ist, dass es sich
nach § 30 BNatSchG um ein gesetzlich geschütztes Biotop (seggen- und binsenreiche
Nasswiese) handelt. Aufgrund der einmaligen Begehung außerhalb der Vegetationsperiode
und ggf. der vorangegangenen Trockenheit war dies nicht eindeutig feststellbar. Anzumerken
ist hierbei, dass diese Fläche nicht am tiefsten Punkt des Untersuchungsgebietes liegt und
mutmaßlich anthropogenen Ursprungs aus verstopften Drainagen und/oder Hangwasser
resultiert. Im westlichen Randbereich des UG, angrenzend an Wohngärten, bilden Buche,
Berg- und Spitzahorn, Eibe, Fichte, Linde, Pappel, Esche, Erle und Eiche ein kleinflächiges,
aber relativ artenreiches Gehölz. Baumhöhlen oder -spalten wurden im Rahmen der
Begehung keine festgestellt, jedoch sind in einem Teilbereich 4 Staren- und 2 Meisen-
Nistkästen angebracht. Entlang der südwestlichen Grenze des UG verläuft ein
abschnittsweise verrohrter wasserführender Graben mit z.T. verbauten und dadurch
fließberuhigten Abschnitten. Bei diesem Wassergraben handelt es sich nicht um ein
Gewässer im Sinne des SächsWG.
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Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (rot) in der Ortschaft Jahnsbach mit bemerkenswerten Land-schaftselementen: grün schraffierte Fläche – erhaltenswerter Gehölzbestand, gelb schraffierte Fläche - binsenreiche Feuchtwiese, dunkelblau – wasserführender Graben, lila – Gehölzbereich mit 6 Nistkästen. Kartengrundlage: Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright © 2018 World Imagery: "http://services.arcgisonline.com/ ArcGIS/rest/ services/ World_Imagery/MapServer" Esri und dessen Lizenzgeber.
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3. Arten/Artenpotential
3.1 Vögel
Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurde am 03.12.2018 (10°C,
stark bewölkt mit Schauern) und damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln (sowie außerhalb
saisonaler Hauptaktivitätszeit von Amphibien, Reptilien und Fledermäusen) eine
Vorortbegehung durchgeführt. Dabei wurden im UG folgende Arten nachgewiesen:
Art mit Anzahl und Verhalten Artenschutz
Status Vögel
Schutz BNatSchG
RLS (Vögel =2015)
RLD (Vögel =2015)
VS-RL Vorhabensfl. angrenz.
Siedlungs-gebiet
Amsel (Turdus merula) 1 Ind. Nahrungssuche
--- b.g. --- --- --- BV BV
Birkenzeisig (Carduelis flammea) 1 Ind. überfliegend West
--- b.g. --- --- --- NG/Z BV
Eichelhäher (Garrulus glandarius) 4 Ind. Nahrungssuche
--- b.g. --- --- --- BV BV
Erlenzeisig (Carduelis spinus) 25 Ind. rastend Gehölz
--- b.g. --- --- --- NG BV
Grünfink (Carduelis chloris) 4 Ind. rastend Gehölz
--- b.g. --- --- --- NG BV
Kornweihe (Circus cyaneus) 1,0 ziehend Südwest
h.a.B s.g. 1 1 I Z ---
Wacholderdrossel (Turdus pilaris) 2 Ind. überfliegend Ost
--- b.g. --- --- --- Z BV
Zeichenerklärung: Artenschutz
B = Brutvogel h.a.B. = Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung
BV = Brutverdacht (gemäß Tabelle "Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten", Blischke LfULG 2016)
NG = Nahrungsgast Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung sind fett hervorgehoben.
Z = Durchzug
Schutz BNatSchG
s.g. = streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG.
b.g. = besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG.
RLS RLD
= Rote Liste Sachsen = Rote Liste Deutschland
Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet
V = Vorwarnliste (zurückgehende Art lt. Vorwarnliste, keine Gefährdungskategorie)
VS-RL = I = Art nach Anhang 1 EU-Vogelschutzrichtlinie
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Im Zuge der einmaligen Begehung wurde die Brutzeit 2018 nicht abgedeckt, sodass die
Erfassung keiner vollständigen Revierkartierung gleichgestellt werden kann (z.B. aufgrund
saisonaler bzw. tageszeitlicher Abwesenheiten). Kleinvogelnester sowie Nester von
Greifvögeln und Krähen aus vorangegangen Brutsaisons wurden nicht festgestellt. Die
Aufnahme lässt aber Rückschlüsse auf das mögliche Arteninventar zu. Aufgrund o.g.
Nachweise von stichprobenartigem Charakter und der Ausstattung des Unter-
suchungsgebiets (strukturierter Gehölzbestand, kleiner Bachlauf; Umfeld: Siedlungsgebiet
mit Wohnbebauung und Wohngärten sowie Gewerbenutzung) sind jedoch folgende (weitere)
Arten als Brutvögel/ folgende Habitatfunktionen zu prognostizieren:
Bewohner von Gebäudequartieren bzw. von künstlichen Niststätten und -höhlen:
Im Plangebiet sind in Summe mindesten 6 Nistkästen für Vögel an Bäumen des südlichen
Gehölzbestandes montiert. Es handelt sich dabei um 2 Meisen-Nistkästen und 4 Staren-
Nistkästen.
Bewohner von Gehölzbeständen (Bäume, Hecken, Gebüsche, Grünflächen)
Als potentielle Brutvögel in den Gehölzbereichen bzw. an strukturierten Grünflächen sind
ergänzend u.a. anzunehmen: Singdrossel, Heckenbraunelle, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke,
Ringeltaube, Buchfink, Zaunkönig, Meisenarten und Star. Wertvolle Gehölzbestände im
Plangebiet umfassen das Feldgehölz an der SW-Grenze des Geltungsbereiches. Zum
Zeitpunkt der Begehung wurden darin keine geschützten Biotope im Sinne von § 21
SächsNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG festgestellt. Aufgrund des geplanten Beginns der
Baufeldfreimachung binnen Jahresfrist ist das natürliche Potenzial zur Entwicklung derartiger
Biotope bis dahin als sehr gering einzustufen.
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3.2 Fledermäuse
Potentielle Sommer-/Zwischen- und ggf. Überwinterungsquartiere von baumhöhlenbewoh-
nenden Fledermausarten (z.B. Großer Abendsegler, Wasserfledermaus) sind im Untersu-
chungsgebiet (bis auf die Vogelnistkästen) nicht vorhanden. Der vielfältig strukturierte
Unterwuchs des Feldgehölzes sowie die unmittelbar angrenzenden Gärten der Wohngebiete
mit Insekten anlockenden Blumenbeeten, -rabatten etc. sind als geeignetes Nahrungs-
/Jagdhabitat für verschiedene Fledermausarten einzustufen. Direkte Hinweise (Sicht) sowie
indirekte Hinweise (Fraß- und Kotspuren) auf Fledermäuse liegen aus dem Plangebiet durch
die eigene Begehung nicht vor.
Das Vorhabensgebiet wurde außerdem bezüglich der „relevanten Multifunktionsräume für
Fledermäuse“ im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz (Planungsverband Region
Chemnitz, 2015) geprüft. Die Recherche ergab, dass für das Untersuchungsgebiet keine
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Karte 13, Entwurf des Regionalplans
Region Chemnitz) vorliegen (siehe Abb. 2).
Eine gezielte Erfassung von Fledermäusen (z.B. Transekt-Begehung, akustische
Dokumentation, Einsatz eines Video-Endoskops zum Ausleuchten geeigneter Strukturen,
Einsatz von Mulmgreifer in Baumhöhlen) fand im Rahmen der Begehung nicht statt.
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Abb. 2: Lage des Untersuchungsgebiets (rot) in der Ortschaft Jahnsbach im Vergleich zur Lage von relevanten Multifunktionsräumen für Fledermäuse (orange). Quelle: Planungsverband Region Chemnitz (2015): Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Karte 12, Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz) und Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright © 2018 World Imagery: "http://services.arcgisonline.com/ArcGIS/ rest/services/World_Imagery/MapServer" Esri und dessen Lizenzgeber.
3.3 Amphibien und Reptilien
Nachweise von Amphibien und Reptilien konnten zum Zeitpunkt der einmaligen Begehung
nicht erbracht werden (beachte ggf. saisonale Abwesenheiten). Geeignete
Lebensraumstrukturen insbesondere für Amphibien sind im Untersuchungsgebiet nur in
pessimaler Ausbildung vorhanden. Die beruhigten Bereiche des kleinen Baches sind als
potentielles Laichgewässer, z.B. für vereinzelte Grasfrösche, nicht auszuschließen. Die
beiden Gehölzgruppen bieten für Amphibien potentielle Tagesverstecke sowie
Winterquartiere. Im Umfeld befand sich nur ein einzelner ausgetrockneter Gartenteich.
Planungsrelevante Wanderkorridore von Amphibien können zum vorliegenden Stand
ausgeschlossen werden.
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4. Risikoabschätzung
4.1 Vögel Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden:
• Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten) z.B. durch:
o Beseitigung der mindestens 6 Vogel-Nistkästen
• Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1–2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild
lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der
streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.B.
durch:
o Beseitigung der o.g. Nistkästen während der Brut- und Fortpflanzungszeit
o Entzug essentieller Nahrungshabitate durch großflächige Vegetations-
beseitigung (z.B. durch Umwandlung in reine Rasenflächen), welches zu
Brutaufgabe führen kann
Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte
vermieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet:
• Beseitigung von Gehölzen/Nistkästen (soweit unvermeidbar) von Oktober bis
Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln
• Erhaltung bzw. Ersatz der vorhandenen Quartiermöglichkeiten:
o Bei Beseitigung von Nistkästen und quartierträchtigen Gehölzstrukturen sind
in Abstimmung mit der UNB in Anzahl (Quantität) und Anbringungsorte
(Qualität) entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, z.B.
Anbringung/Umhängen von 6 gleichartigen Nistkästen für Star und
Meisenarten (s.o.) sowie ggf. zusätzlicher Staren-Nistkästen am zu erhalten
Gehölzbestand oder Gehölzbestand der unmittelbaren Umgebung;
• Erhaltung bzw. Ersatz ausreichender Vegetationsflächen mit Strauch- bzw.
Gehölzbestand (z.B. durch Festlegung einer Mindestzahl zu erhaltender/pflanzender
Bäume/Sträucher je m² überbauter Grundstücksfläche)
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4.2 Fledermäuse Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden:
• Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten) z.B. durch:
o Beseitigung der mindestens 6 Vogel-Nistkästen
• Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1–2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild
lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der
streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.B.
durch:
o Beseitigung der o.g. Nistkästen zwischen April und September (Nutzung als
Sommer-/Zwischenquartier möglich)
o Entzug essentieller Nahrungshabitate durch großflächige Vegetations-
beseitigung (z.B. durch Umwandlung in reine Rasenflächen), welches zu
Brutaufgabe führen kann
Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte
vermieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet:
• Beseitigung von Gehölzen/Nistkästen (soweit unvermeidbar) von Oktober bis
Februar außerhalb der Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen
• Erhaltung bzw. Ersatz der vorhandenen Quartiermöglichkeiten:
o Bei Beseitigung von Nistkästen und quartierträchtigen Gehölzstrukturen sind
in Abstimmung mit der UNB in Anzahl (Quantität) und Anbringungsorte
(Qualität) entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, z.B.
Anbringung von 6 Quartierkästen für baumbewohnende Fledermausarten am
zu erhalten Gehölzbestand oder Gehölzbestand der unmittelbaren
Umgebung;
• Erhaltung bzw. Ersatz ausreichender Vegetationsflächen mit Strauch bzw.
Gehölzbestand (z.B. durch Festlegung einer Mindestzahl zu erhaltender/pflanzender
Bäume/Sträucher je m² überbauter Grundstücksfläche)
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4.3 Amphibien
Im Zusammenhang mit Amphibien sind zum vorliegenden Stand keine artenschutzrechtli-
chen Konflikte zu prognostizieren.
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5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Die Stadt Thum beabsichtigt im OT Jahnsbach ein bestehendes Wohngebiet um ein etwa
28.800 m² großes Areal zu erweitern. Die Plangebietsfläche bietet in Abhängigkeit der
Auslegung der inneren Erschließung sowie der Parzellengrößen ein Potenzial von ca. 20
Bauplätzen für eine individuelle Ein- und Zweifamilienhausbebauung. Im Rahmen der
Baufeldfreimachung sind die Beseitigung von Gehölzen (mit daran befestigen Vogel-
Nistkästen) sowie die Überbauung einer binsenreichen Nasswiese nicht auszuschließen.
Zum Vorhaben liegen Skizzenvarianten zur Erschließungs- und Bebauungsstruktur sowie ein
erstes Plankonzept zum „Bebauungsplan Wohngebiet Oberwiesen II OT Jahnsbach“ (Stand:
Vorentwurf 01/2019, Planverfasser: Büro für Städtebau GmbH Chemnitz) vor.
Inhalt des vorliegenden Dokuments ist eine einmalige Begutachtung der Vorhabensfläche
sowie eine artenschutzfachliche Risikoeinschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben.
Eine weiterführende Abfrage von Beobachtungsdaten aus dem Datenbestand des
Sachgebiets Naturschutz des Landratsamts Erzgebirgskreis, MultibaseCS und ornitho.de
fand im Rahmen der vorliegenden Unterlage nicht statt.
Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurde am 03.12.2018 und
damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln sowie außerhalb saisonaler Hauptaktivitätszeit von
Amphibien, Reptilien und Fledermäusen eine Vorortbegehung durchgeführt.
Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gegenüber den
Tiergruppen Brutvögel und Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden:
• Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder
Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten)
• Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1–2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild
lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der
streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)
Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte
vermieden werden.
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6. Fotodokumentation
Foto 1: Blick von Nord auf den südöstlichen Zufahrtsbereich zum Plangebiet, 03.12.2018.
Foto 2: Eines der zahlreichen vielfältig strukturierten Anrainergrundstücke (exemplarisch), 03.12.2018.
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Foto 3: Grünflächenstruktur an der Südwestgrenze des Plangebiets mit Blick nach Nord, 03.12.2018.
Foto 4: Blick von Süd nach Nord über das Grünland des Plangebiets, 03.12.2018.
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Foto 5: Blick von Südost auf die binsenreiche Nasswiese an der Südwestgrenze, 03.12.2018.
Foto 6: Die binsenreiche Nasswiese nach dem trockenen Jahr 2018 im Übergang zur Wohnbebauung, 03.12.2018.
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Foto 7: Blick von der Nordgrenze nach Südost über das Plangebiet, 03.12.2018.
Foto 8: Brombeergestrüpp als Vogelnährgehölze bzw. potentielles Jagdhabitat von Fledermäusen, 03.12.2018.
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Foto 9: Bachlauf an der Südwestgrenze des Plangebiets mit Stillwasserbereich als potentielles Habitat von Amphibien (Einzelindividuen), 03.12.2018.
Foto 10: Gehölzbestand im Nordwesten des Plangebiets, 03.12.2018.
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Foto 11: wertvolles Gehölz (vgl. Foto 10) mit strukturiertem Unterwuchs, 03.12.2018.
Foto 12: Bachlauf im Bereich des Gehölzes (vgl. Foto 10), 03.12.2018.
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Foto 13: Nördlicher Abschnitt des Gehölzes mit einem der 6 Vogelnistkästen, 03.12.2018.
Foto 14: Nördlicher Bereich des Plangebietes, 03.12.2018.
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Foto 15: Blick von Nord gen Süd über das Plangebiet, 03.12.2018.
Foto 16: Blick von Ost Richtung West über das Plangebiet, 03.12.2018.
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