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Auftraggeber Bundeswehr
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnikund Nutzung der Bundeswehr
Auftraggeber Bundeswehr
Auftraggeber Bundeswehr
Die Bundeswehr hat einen von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zur Landesverteidigung. Um diesen Auftrag und die daraus abgeleiteten Aufgaben erfüllen zu können, müssen den Streit-kräften u. a. durch Bereitstellung der erforderlichen Ausstattung die notwendigen Fähigkeiten verfüg-bar gemacht werden.Die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte, also des Bedarfs an Material und Dienstleistungen, ist der Bundeswehrverwaltung übertragen. Die für die Ausstat-tung der Streitkräfte erforderlichen Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe werden daher von den dafür vorgesehenen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften
sowie der einschlägigen Verwal-tungsrichtlinien vergeben.Die vorliegende Informations-schrift „Auftraggeber Bundeswehr“ soll den Bürger und vor allem die an Bundeswehraufträgen interes-sierten Firmen über die Organisa-tion, Auftragsvergabe und Ver-tragsgestaltung der Bundeswehr informieren und ihnen Hinweise für den Einstieg ins Geschäft mit der Bundeswehr geben.Da Bauvorhaben der Bundeswehr durch die Finanzbauverwaltungen der Länder betreut werden, sind Bauvergaben von dieser Broschü-re nicht umfasst.
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VorwortHarald SteinPräsident des Bundesamtes fürAusrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Quelle: BAAINBw / Anneken
Inhalt
Inhalt
ABSCHNITT I – DIE BESCHAFFUNGSORGANISATION 71. Die Bundeswehrverwaltung 81.1 Beschaffung Ausrüstung 101.2 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 142. Die Beschaffungsorganisation 182.1 Die zentrale Beschaffung 212.2 Die dezentrale Beschaffung 28
ABSCHNITT II – DIE BESCHAFFUNGSVERFAHREN 33 1. Das Vergaberecht 342. Die Schwellenwerte 363. Die Bekanntmachungen 384. Besonderheiten 404.1 Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe 415. Die Vergabeverfahrensarten 425.1 Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches 435.2 Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches 476. e-Vergabe - Elektronische Vergabe in der Bundeswehr 537. EDA-Beschaffungsverfahren 55
ABSCHNITT III – DIE AUFTRÄGE 561. Vertragsgestaltung 571.1 Allgemeine Vertragsbedingungen 581.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen 591.3 Rahmenvereinbarungen 602. Qualitätssicherung 613. Förderungen 623.1 Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen 633.2 Förderung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten 64
ABSCHNITT IV – ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK 651. Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind? 662. Wie komme ich an einen Auftrag? 673. Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen / 68 mit ihm in Kontakt treten?
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ABSCHNITT I:Die Beschaffungsorganisation
Der verfassungsrechtliche Auftrag zur unmittelbaren Deckung des Sach-bedarfs der Streitkräfte obliegt der Bundeswehrverwaltung. Die Wehrverwaltung entlastet die Truppe durch die Wahrnehmung vieler Aufgaben zu denen unter anderem der Betrieb von Kasernen, die Beschaffung von Material oder die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gehören. Gegliedert ist die Verwaltung in die Organisationsbereiche „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“, „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“ und „Personal“. Zusätzlich erfüllen zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Aufgaben in der Rechtspflege der Bundeswehr und in der Militärseelsorge.
7Die Beschaffungsorganisation
Im Bundesministerium der Verteidi-gung (BMVg) gibt es zwei Bereiche, die für Beschaffungen der Bundes-wehr zuständig sind: Zuständig für die Beschaffungen von Rüstungsgütern ist die Abteilung Aus-rüstung (A), die als Teil der Bundes-wehrverwaltung die Streitkräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Wehrmaterial bedarfs-gerecht und wirtschaftlich ausrüstet. Zuständig für alle sonstigen Beschaf-fungen der Deckung des Bedarfes der Streitkräfte ist die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streit-kräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Infrastruktur- und Dienstleistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet.
1. Die Bundeswehrverwaltung
8 Die Bundeswehrverwaltung
9Die Bundeswehrverwaltung
1.1 Beschaffung Ausrüstung
10 Beschaffung Ausrüstung
1.1.1 Die Abteilung Ausrüstung (A) des BMVg
Die Abteilung Ausrüstung nimmt die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die Gesamtverant-wortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess in der Bundeswehr.Dies umfasst auch die Materialver-antwortung für die Einsatzreife des gesamten Wehrmaterials, die bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Abteilung Ausrüstung liegt.
Die Leiterin bzw. der Leiter der Abteilung Ausrüstung ist gleichzei-tig die/der Nationale Ausrüstungs-/Rüstungsdirektorin/-direktor (National Armament Director – NAD) und damit für die konkretisierende Ausgestal-tung der Rüstungspolitik im Rahmen der strategischen Leitlinien (Abteilung Politik) verantwortlich. Sie/er nimmt zudem die nationalen und rüstungs-wirtschaftlichen Interessen in interna-tionalen Gremien wahr.
11A
Das BAAINBw ist eine der größten technischen Behörden in Deutsch-land. Seine Aufgabe ist die bedarfs-gerechte Ausstattung der Bundes-wehr mit moderner Technik und modernem Gerät zu wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist zentral zuständig für das Management aller Rüstungs-vorhaben, einschließlich des Berei-ches der Informationstechnik.Die für die Beschaffung inhaltlich zu-ständigen Abteilungen des BAAINBw
sind folgende: Die vier Abteilungen Kampf, Land-Unterstützung, Luft und See sind zuständig für - das Management komplexer Vorha- ben, - Systemtechnik und Integration, - Forschung und Technologie, - technisch/wirtschaftliche Aspekte des Nutzungsmanagements, - Beschaffung der für sie jeweils not- wendigen Ausrüstungsgegenstände.
1.1.2 Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
12 BAAINBw
Quelle: BAAINBw / Anneken
Die IT-bezogenen Aufgabenberei-che werden nun in den Abteilungen Informationstechnik (Abteilung I), IT-Unterstützung (Abteilung G) sowie der Sonderorganisation HERKULES betreut.
Die zentrale Funktion bei der Be-schaffung von handelsüblichen und bundeswehrspezifi schen Verbrauchs- und Nichtverbrauchsgütern nimmt die Abteilung E ein, die auch für die Beschaffung komplexer Dienstleistun-gen zuständig ist.Zum nachgeordneten Geschäftsbe-reich des BAAINBw gehören ferner sechs fachlich orientierte Wehrtech-nische Dienststellen (WTD) und zwei Wehrwissenschaftliche Dienststellen (WIS und WIWeB). Diese sind im Wesentlichen zuständig für- fachtechnische Beratung und Unter- stützung des Projektmanagements im Komponenten- und Gerätebe- reich,
- die Durchführung von Studien und Forschungs- sowie Technologieauf- gaben, und- die Durchführung von experimen- tellen und analytischen Untersu- chungen.Das Marinearsenal (MArs) vergibt vor allem Instandsetzungen für die Marine. In der Nähe von Washington nimmt die Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereiches USA/Kanada (DtVStRü USA/Ka) für Wehrmaterial die Kontakte zu den transatlantischen Partnern wahr.
13BAAINBw
WTD 91
WTD 52
WIWeB
WIS
WTD 41 WTD 61 WTD 71
MArs
WTD 81 DtVStRü USA/Ka
Abteilung Projekt-
management- organisation
(PMO)
Abteilung Kampf
(K)
Abteilung Luft (L)
Abteilung See (S)
Abteilung Informations-
technik (I)
Abteilung IT Unter- stützung
(G)
Abteilung Technische,
logistische u. wirtschaftliche Querschnitts-
aufgaben (T)
Zentrum für technisches
Qualitäts-management
(ZtQ)
Abteilung Zentrale
Angelegen- heiten (ZA)
Stab Operative Steuerung, Geschäftsführender Beamter/ Geschäftsführende Beamtin
BAAINBw Stab OS, GB
Abteilung Einkauf
(E)
Abteilung Land Unter-
Stützung (U)
Präsident
VPräs ziv VPräs mil
Fachkraft für Arbeitssicherheit
FAS
Ansprechperson für Korruptionsprävention
APK
Gleichstellungs- beauftragte zivil
GleiB ziv
Gleichstellungs- beauftragte militärisch
GleiB mil
Organigramm des BAAINBw
Sonder- organisation
Herkules (H)
Stab Justitiariat
1.2 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
14 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
1.2.1 Die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- gen (IUD) des BMVg
In der Abteilung Infrastruktur, Umwelt-schutz und Dienstleistungen (IUD) werden neben den infrastrukturellen Aufgaben, insbesondere des Bauens und des Betriebs von Liegenschaften, alle Serviceleistungen mit Liegen-schaftsbezug sowie die Verpfle-gungsprozesse, die bewirtschaftete Betreuung und die Gesetzlichen Schutzaufgaben, wie z. B. der Ar-beits-, Umwelt- und Brandschutz, für die Streitkräfte und die Bundeswehr-verwaltung im Inland, im Ausland und in den Einsatzgebieten konzeptionell verantwortet, ministeriell gesteuert und überwacht.
15IUD
1.2.2 Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Das BAIUDBw gliedert sich in fünf Abteilungen und zwei Stabselemente und hat die Verantwortung für alle nichtministeriellen zentralen Aufga-ben der Bereiche Finanzen, Control-ling, Infrastruktur, Dienstleistungen und gesetzliche Schutzaufgaben (Umweltschutz, Brandschutz, Arbeits-schutz und Gefahrgutwesen). Dem BAIUDBw unterstellt sind das Ver-pflegungsamt in Oldenburg und das Zentrum Brandschutz in Sonthofen sowie – nach Umsetzung der aktu-ellen Zielstruktur – 41 Bundeswehr-
Dienstleistungszentren im gesam-ten Bundesgebiet.Hinzu kommen die Bundeswehr-verwaltungsstellen in USA/Kanada, Italien, Niederlande, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Polen einschließlich ihrer Außenstellen. Ebenfalls im Ausland befinden sich die Einsatzwehrverwaltungsstellen, die die Bedarfsdeckung, Beratung und Unterstützung für die Truppe in allen Haushalts- und Verwaltungsan-gelegenheiten in den Einsatzkontin-genten sicherstellen.
16 BAIUDBw
Quelle: Bundeswehr / Jenny Bartsch
17BAIUDBw
2. Die Beschaffungsorganisation
Die Bedarfsdeckung der Streitkräfte und der zivilen Verwaltung der Bun-deswehr an Gütern und Dienstleis-tungen erfolgt in Arbeitsteilung durch verschiedene Beschaffungsstellen.Je nach Art der benötigten Leistung wird der Bedarf entweder zentral oder dezentral gedeckt.
18 Die Beschaffungsorganisation
Der Ausrüstungs- und Nutzungs-prozess gliedert sich in drei Säulen.Die 1. Säule des Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses ist der Be-schaffungsprozess des „Customer Product Management (CPM)“ zur Beschaffung von Rüstungsgütern.Beim „CPM“ handelt es sich um eine
Verfahrensvorschrift zur Bedarfser-mittlung und Bedarfsdeckung in der Bundeswehr. Durch die Straffung der Verfahrensabläufe soll erreicht werden, dass der Bedarf der Bundes-wehr an Rüstungsgütern in kürzerer Zeit wirtschaftlicher gedeckt wird.
19Die Beschaffungsorganisation
Mit einem Flyer informiert die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des BMVg über die Novellierung des Customer ProductManagement.(www.baainbw.de Projekte CPM Novellierung des CPM)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnikund Nutzung der Bundeswehr
Stand: 12/2014Folie 1
Einkauf Bw im Ausrüstungs- und Nutzungsprozess
Ausrüstungs- und Nutzungsprozess
CPM nov.Komplexe
Dienst-leistungen
Einkauf Bundeswehr
Die 2. Säule des Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses bildet die Be-schaffung betriebsbedingter Bedarfe (Einkauf Bw). Dort wird die Be-schaffung von handelsüblichen und bundeswehrspezifischen Verbrauchs- und Nichtverbrauchsgütern sowie von Dienstleistungen durchgeführt.
Dies schließt Ersatzteilfolgebeschaf-fungen für Waffensysteme bzw. Geräte in der Nutzungsphase ebenso ein wie Bedarfe, die über internatio-nale Beschaffungswege sowie über die ressortübergreifende Beschaffung gedeckt werden.
Die 3. Säule des Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses sind die kom-plexen Dienstleistungen, das heißt Leistungen, die nicht vollumfänglich von der Bundeswehr selbst erbracht werden können oder sollen, wie sie bspw. derzeit durch die Heeresin-
standsetzungslogistik (HIL GmbH), die LH Bekleidungsgesellschaft mbH (LHBw GmbH), BwFuhrparkService GmbH oder BWI Informationstech-nik GmbH (BWI IT GmbH) erbracht werden.
20 Die Beschaffungsorganisation
2.1 Die zentrale Beschaffung
Zentrale Beschaffung bedeutet, dass der Bedarf an Leistungen bundes-wehrquerschnittlich zusammenge-fasst ermittelt und sodann beschafft wird.Dabei ermöglichen die so zustande kommenden höheren Stückzahlen des zusammengefassten Bedarfs einen breiten Wettbewerb und eine wirtschaftlichere Beschaffung.Zentral werden bspw. der Erst- und Folgebedarf an Verteidigungs- und Versorgungsgütern einschließlich Instandsetzungsleistungen für die Teilstreitkräfte sowie Studien-, For-schungs- und Entwicklungsaufträge vergeben.
21Die zentrale Beschaffung
2.1.1 Bespielhafte Inhalte der zentralen Beschaffung
Zentral werden bspw. der Erst- und Folgebedarf an Verteidigungs- und Versorgungsgütern (Kraftfahrzeuge, Luftwaffen- und Marineausrüstung, Fernmeldegerät, Informationstech-nik, Waffen, Munition, Flugkörper, Betriebsstoffe, haltbare Verpflegung etc.) einschließlich Instandsetzungs-leistungen für die Teilstreitkräfte sowie Studien-, Forschungs- und Entwicklungsaufträge vergeben.
22 Die zentrale Beschaffung
2.1.2 Zuständigkeiten
Die Aufträge der zentralen Beschaf-fung werden insbesondere durch die folgenden Behörden vergeben:
Das
Bundesamt für Ausrüstung,Informationstechnik und Nutzungder Bundeswehr (BAAINBw)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 156073 Koblenz Internet: www.baainbw.de
und das
Bundesamt für Infrastruktur,Umweltschutz und Dienstleistungender Bundeswehr (BAIUDBw)
Fontainengraben 200 53123 Bonn
Internet: www.iud.bundeswehr.de
Zusätzlich vergeben nachgeordnete Dienststellen der beiden Behörden auch Aufträge der zentralen Beschaf-fung.So ist das dem BAIUDBw unterstellte Verpflegungsamt in Oldenburg zu-
ständig für die zentrale Beschaffung, Lagerung und Zuführung von lagerfä-higen Lebensmitteln und die Versor-gung von im Ausland eingesetzten deutschen Truppenteilen mit frischen und haltbaren Lebensmitteln.
23Die zentrale Beschaffung
Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 15053123 Bonn
Internet: www.bmvg.de
Stauffenbergstraße 1810785 Berlin
In Einzelfällen vergibt Aufträge der zentralen Beschaffung auch das
Zudem wird nicht mehr jede Be-schaffung der Bundeswehr durch die Bundeswehr selbst als Vergabestel-le durchgeführt. Zur Erhöhung der Effizienz und der Einsatzfähigkeit soll die Bundeswehr nur noch die Leis-tungen selbst erbringen, die zu ihren Kernaufgaben gehören oder die sie wirtschaftlicher erbringen kann als zivile Anbieter.
Deswegen ist die Bundeswehr Partner Öffentlich-Privater-Partner-schaften und hat Teile ihrer Aufgaben in eigenständige Gesellschaften mit Bundesbeteiligung ausgegliedert.So werden Beschaffungen bestimm-ter Ausrüstungsgegenstände durch eigenständige von der Bundeswehr verschiedene Vergabestellen durch-geführt:
24 Die zentrale Beschaffung
Quelle: Bundeswehr
Für die Beschaffung, Distribution, Wäscherei und Instandhaltung der Bekleidung der Bundeswehr zustän-dig ist die Bw Bekleidungsmanage-ment GmbH (BWBM GmbH).
Die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL GmbH) führt Beschaf-fungen durch, die zur Erhaltung der Verfügbarkeit der von ihr betreuten landbasierten Waffensysteme der Bundeswehr erforderlich sind und vergibt dazu Aufträge bspw. über die notwendigen Reparatur- und Instand-setzungsleistungen. Die Gesellschaftsanteile der HIL GmbH werden zu 100 % von der Bundesrepublik Deutschland gehal-ten. Die HIL GmbH ist eine eigenstän-dige Vergabestelle, die der Fachauf-sicht des BMVg unterliegt. Internet: www.hilgmbh.de
Die BWI Informationstechnik GmbH (BWI IT GmbH) ist für sämtliche Beschaffungen zuständig, die im Rahmen der Modernisierung und des Betriebs der gesamten nichtmilitäri-schen Informations- und Kommunika-tionstechnik der Bundeswehr in allen rund 1.200 Bundeswehr-Liegenschaf-ten im Inland anfällt. Die Gesellschaftsanteile an der BWI IT GmbH gehören zu 49,9 % der Bundesrepublik Deutschland. Die BWI IT GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt.Internet: www.bwi-it.de
25Die zentrale Beschaffung
Internet: www.bwbm.de
Die BwFuhrparkService GmbH ist für sämtliche Beschaffungen zuständig, die im Bereich des Fuhrparkmanage-ments der von ihr betreuten handels-üblichen Fahrzeuge mit und ohne militärische Ausstattung sowie der Sonderfahrzeuge entsteht.Die Gesellschaftsanteile werden zu 100 % von der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Die Bw-FuhrparkService GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt.
Internet: www.bwfuhrpark.de
Die zentrale Beschaffung26
Die bwconsulting ist ein Unternehmen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Wir beraten Ministerium, Streitkräfte und Verwaltung in wirtschaftlichen sowie methodischen Fragen, unterstützen neutral übergreifende Analysen und bringen Projektmanagement-Expertise ein. Die bwconsulting ist ausschließlich den Zielen der Ministeriumsleitung verpfl ichtet (keine Eigeninteressen) und wird aus dem Verteidigungshaushalt fi nanziert.Internet: www.bwconsulting.de
Die Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüs-tungsaltlasten mbH (GEKA) arbeitet im Auftrag des Bundes. Alleiniger Gesellschafter ist das BMVg. Primäre Aufgabe der GEKA ist die sichere und nachhaltige Entsorgung chemischer Kampfstoffe sowie der durch Rüs-tungsaltlasten kontaminierten Böden.
Internet: www.geka-munster.de
Diese Vergabestellen veröffentlichen ihre Ausschreibungen, zusätzlich zu den unter Abschnitt II, Ziffer 3 be-schriebenen Medien, auch auf ihren Internetseiten.
Zu den Aufgaben der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) gehören die Durchführung des Be-triebs der NATO-Pipeline-Systeme in Deutschland
• CEPS (Central Europe Pipeline System, erstreckt sich über Deutsch-land, Frankreich und die Benelux-Staaten)• NEPS (North European Pipeline System, erstreckt sich über Deutsch-land und Dänemark)
sowie der Transport und die Lage-rung von Flug- und Bodenkraftstoffen für die NATO-Streitkräfte sowie für zivile Kunden (Mineralölhersteller und -händler) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten nach Abdeckung des militärischen Bedarfs. Damit leistet die FBG einen Beitrag zur Versorgungs-sicherheit der NATO-Streitkräfte mit Flug- und Bodenkraftstoffen in Frieden, Krise und Krieg.
Internet: www.fbg.de
Die zentrale Beschaffung 27
2.2 Die dezentrale Beschaffung
Dezentrale Beschaffung bedeutet, dass mehrere Stellen den Bedarf an Material oder sonstigen Leistungen jeweils eines regionalen Teilbereichs der Bundeswehr decken.Dezentral beschafft werden Produkte und Leistungen, für die eine zent-rale Beschaffung von der Natur der Sache her nicht zweckmäßig ist oder die sich aus wirtschaftlichen Grün-den nicht dafür eignen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Beschaffung handelsüblicher Versor-gungsgüter des täglichen Bedarfs für die Truppe oder standortbedingt für die Bundeswehrverwaltung.
28 Die dezentrale Beschaffung
Quelle: Bundeswehr / Holzbrecher
2.2.1 Beispielhafte Inhalte der dezentrale Beschaffung
Es handelt sich dabei im Wesentli-chen um die Beschaffung handelsüb-licher Versorgungsgüter des täglichen Bedarfs für die Truppe oder standort-bedingt für die Bundeswehrverwal-tung.
Hierunter fallen zum Beispiel:
• Beschaffung von Verbrauchs-material für die Unterhaltung von Unterkünften und Liegenschaften (wie Kleineisenwaren, Spezialöle, Düngemittel);
• Beschaffung von Geländebetreu-ungsgerät, Liegenschaftsbetriebs- und Küchengerät (wie landwirtschaft-liches Gerät, Möbel, Matratzen, Bettzeug, Flaggen, Kaffeemaschinen, Multischneider);
• Beschaffung von Ersatzteilen für handelsübliches Gerät;
• Beschaffung von Bewachungs- und Reinigungsleistungen.
29Die dezentrale Beschaffung
2.2.2 Zuständigkeiten für die dezentrale Beschaffung
Beschaffungen im dezentralen Bereich werden überwiegend durch die dem BAIUDBw nachgeordneten Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) als Ortsbehörden der Bun-deswehrverwaltung durchgführt.
Diese sind für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und der Dienststellen der Wehrverwaltung in personeller und materieller Hinsicht zuständig.
Eine Übersicht der Bundeswehr-Dienstleistungszentren ist unter
http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > Bw-Dienstleistungszentren
einzusehen.
Zusätzlich beschaffen die Einsatz-wehrverwaltungsstellen und die Bundeswehrverwaltungsstellen im
Ausland zur Deckung ihres Bedarfes zum Teil selbst.
Eine Übersicht der Bundeswehr- und Einsatzwehrverwaltungsstellen ist unter http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > BwVSt oder Einsatzwehrverwaltungsstellen
einzusehen.
Die dem BAAINBw nachgeordne-ten Dienststellen und Institute be-auftragen bspw. Forschungs- und Studienaufträge im Rahmen ihrer technischen Zuständigkeit sowie Be-schaffungs- und Instandsetzungsauf-
träge zur Deckung des Eigenbedarfs an Grundausstattung, Verbrauchsgü-tern und Erprobungsträgern/-hilfsmit-teln.
30 Die dezentrale Beschaffung
Wehrtechnische Dienst-stelle für landgebunde-ne Fahrzeugsysteme, Pionier- und Truppen-technik(WTD 41)
Trier
Wehrtechnische Dienst-stelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr(WTD 61)Manching
Wehrtechnische Dienst-stelle für Informations-technologie und Elek-tronik(WTD 81)Greding
Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztech-nologien - ABC-Schutz (WIS)Munster
Marinearsenal(MArs)Wilhelmshavenund Kiel
Wehrtechnische Dienst-stelle für Schutz- und Sondertechnik (WTD 52)Oberjettenberg
Wehrtechnische Dienst-stelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und For-schung(WTD 71)
Eckernförde
Wehrtechnische Dienst-stelle für Waffen und Munition(WTD 91)Meppen
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe(WIWEB)Erding
Deutsche Verbindungs-stelle des Rüstungsbe-reiches USA/Kanada(DtVStRü USA/Ka) Reston VA USA
31Die dezentrale Beschaffung
Die jeweilige Homepage sowie die Organigramme der Dienststellen sind unter http://www.baainbw.de/ > Über uns > Der Geschäftsbereich
einzusehen.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Einsatzbereitschaft und der Wirt-schaftlichkeit gibt es auch Fallkonstel-lationen, in denen die Streitkräfte bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzun-gen in der Lage und ermächtigt sind, Beschaffungen selbst durchzuführen.
32 Die dezentrale Beschaffung
ABSCHNITT II:Die Beschaffungsverfahren
Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Bundeswehr als öffentlicher Auftrag-geber unter anderem an die Regeln des Haushalts- und Vergaberechts gebunden. Mit anderen Worten, sie darf Aufträge nur in seltenen Aus-nahmefällen direkt an Unternehmen vergeben und muss Beschaffungen grundsätzlich im Wettbewerb vorneh-men. Das heißt, einen Auftrag erhalten Un-ternehmen nur dann, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligen. Wie solche Ausschreibungen funktionie-ren, ist in diesem Abschnitt erläutert. Wo die jeweiligen aktuellen Aus-schreibungen aufgefunden werden können, wird unter Nr. 3 beschrieben.
33Die Beschaffungsverfahren
1. Das Vergaberecht
Das Vergaberecht ist das Recht, das ein öffentlicher Auftraggeber, wie die Bundeswehr, bei der Vergabe von Aufträgen immer beachten muss. Das deutsche Vergaberecht setzt sich vornehmlich aus Elementen des Haushaltsrechts und europäischer Richtlinien zusammen, die in ver-schiedene deutsche Gesetze sowie Verordnungen umgesetzt wurden.
34 Die Beschaffungsverfahren
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Broschüre besteht das deut-sche Vergaberecht für den Bereich Lieferungen und Dienstleistungen,
das für die Bundeswehr als Auftrag-geber maßgeblich ist, aus folgenden Komponenten:
Das Vergaberecht gibt dem Auftrag-geber Bundeswehr zwei Ziele vor: Die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit si-cherzustellen und das Wettbewerbs-gebot umzusetzen.
Grundsätzlich findet dabei für die Vergabe von Dienstleistungen und Lieferungen die VgV bzw. im Unter-schwellenbereich (siehe unten Nr. 2) die VOL/A Anwendung. In Ausnah-mefällen sind derartige Leistungen aber unter An-wendung der VSVgV zu beschaffen.
Die VSVgV findet Anwendung, wenn Dienstleistungen oder Lieferungen
oberhalb eines bestimmten Auftrags-wertes (siehe unten Nr. 2) beschafft werden sollen, die die Lieferung von Militärausrüstung oder Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssa-chenauftrags oder die für spezielle militärische Zwecke benötigt werden betreffen.
35Die Beschaffungsverfahren
2. Die Schwellenwerte
Nach welchen Regelungen ein Verga-beverfahren durchgeführt wird, richtet sich nach den so genannten Schwel-lenwerten.Schwellenwerte sind die Grenzen, die zwischen der Anwendung des nationalen (Unterschwellenbereich) und des europäischen (Oberschwel-lenbereich) Vergaberechtsregimes liegen. Maßgebliche Bezugsgröße ist der geschätzte Auftragswert einer Beschaffung ohne Umsatzsteuer einschließlich aller Optionen.
36 Die Beschaffungsverfahren
Die Schwellenwerte werden alle 2 Jahre durch eine Verordnung der EU Kommission festgelegt. Die derzeit
und noch bis zum 31.12.2017 gelten-den Schwellenwerte sind folgende:
Anwendungsbereich der VSVgV 418.000 EUR
Anwendungsbereich der VgV 209.000 EUR
Für obere und oberste Bundesbehörden mit 135.000 EUR Ausnahmen
Im Verteidigungsbereich soweit es Lieferungen betrifft, nur solche, die in Anhang III der Richtlinie 2014/24/EU gelistet sind
Nur für die Vergabe von Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert diese Schwellenwerte erreicht oder über-schreitet, muss eine europaweite Be-kanntmachung erfolgen und es findet das so genannte Kartellvergaberecht europäischen Ursprungs Anwendung.Das heißt aber nicht, dass in nati-onalen Ausschreibungen auch nur
deutsche bzw. in Deutschland ansäs-sige Unternehmen Angebote abge-ben können. Der Terminus „national“ bezieht sich nur auf die Art und Weise der Veröffentlichung der Bekanntma-chung und die Anwendung des im Haushaltsrecht begründeten Verga-berechtsregimes.
37Die Beschaffungsverfahren
3. Die Bekanntmachungen
Grundsätzlich veröffentlicht die Bundeswehr ihren aktuellen Bedarf an Produkten und Dienstleistun-gen, deren Auftragswert den jeweils anwendbaren Schwellenwert erreicht oder überschreitet, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter:
Regelmäßig werden diese Aufträge, sowie Aufträge, die den jeweils an-wendbaren Schwellenwert unter-schreiten, auch auf dem zentralen Internetportal der Bundesverwaltung unter
veröffentlicht.
http://ted.europa.eu
38 Die Beschaffungsverfahren
http://www.bund.de
39Die Beschaffungsverfahren
Dort erfahren Unternehmen, die an einer Beauftragung durch die Bun-deswehr interessiert sind, ob es ak-tuell eine Ausschreibung gibt, auf die sie ein Angebot abgeben können.„Bieterlisten“ mit dem Ziel einer au-tomatischen Benachrichtigung über Veröffentlichungen auf den Internet-portalen, werden bei der Bundeswehr
nicht geführt. Unternehmen können auf den genannten Internetportalen automatisch Benachrichtigungen einrichten. „Initiativangebote“ von Unternehmen, die außerhalb der veröffentlichten Ausschreibungen an die Bundeswehr gerichtet werden, können nicht bezuschlagt werden.
4. Besonderheiten
40 Die Beschaffungsverfahren
Die Wertgrenze für Beschaffungen, welche ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens getä-tigt werden dürfen, beträgt 500 EUR ohne Umsatzsteuer.Auch ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens sind die Vergabestellen verpflichtet, die Aufträge unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – das heißt im Wettbe-werb – zu vergeben und Verträge auf Grundlage der eigenen allgemeinen Vertragsbedingungen (siehe Ab-schnitt III, Nr. 1) zu schließen.
4.1 Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe
41Die Beschaffungsverfahren
5. Die Vergabeverfahrensarten
Der Auftraggeber hat keine freie Wahl bei der Auswahl der Vergabeverfah-rensart, mit der er seine Beschaffung durchführt. Welche Vergabeverfah-rensart anwendbar ist, entscheidet sich zunächst danach, ob der ge-schätzte Auftragswert oberhalb oder unterhalb des anwendbaren Schwel-lenwertes liegt und ob der Anwen-dungsbereich der VOL/A, der VgV oder der VSVgV eröffnet ist. Liegt der geschätzte Auftragswert zudem unterhalb bestimmter Wert-grenzen, kann die Beschaffung auch ohne die Einhaltung eines form-strengen Vergabeverfahrens – aber unter Berücksichtigung der sonstigen vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben – erfolgen.
42 Die Beschaffungsverfahren
Im Unterschwellenbereich gelten die Vorschriften der VOL/A *). Nach diesem ist die grundsätzlich durch-zuführende Verfahrensart die Öf-fentliche Ausschreibung. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen – die Vergabeverfahrensarten der Be-schränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe zur Verfügung.
*) künftig: UVgO – Unterschwellen- vergabeordnung
5.1 Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches
43Die Beschaffungsverfahren
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung veröffentlicht der Auftraggeber eine Bekanntmachung über die Ausschrei-bung, an der sich eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen beteiligen kann.Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen müssen in der in der Bekanntmachung gesetzten Frist ein
Angebot abgeben, das dann anhand der vorab bekannt gegebenen Eig-nungs- und Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber ausgewertet wird. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen ent-sprechen, wird dann das wirtschaft-lichste Angebot ermittelt.
5.1.1 Öffentliche Ausschreibung
streng formale Verfahrensführung
Bekanntmachung
UnbeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungsspielräume
44 Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann eine Beschränkte Ausschreibung durchführen, wenn bspw. zur Ausfüh-rung der Leistung eine außergewöhn-liche Eignung erforderlich ist.Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung und Durchführung
eines Teilnahmewettbewerbs nur eine beschränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten auf-gefordert. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen ent-sprechen, wird dann das wirtschaft-lichste Angebot ermittelt.
5.1.2 Beschränkte Ausschreibung
streng formale VerfahrensführungSpielräume
Bekanntmachung BeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungs-spielräume
Teilnahmewettbewerb
45Die Beschaffungsverfahren
Eine Freihändige Vergabe kann bspw. dann zulässig durchgeführt werden, wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis hatte oder im Rahmen einer geringfügigen Nachbestellung. Dabei wendet sich der Auftraggeber
nach Möglichkeit an mehrere Unter-nehmen und fordert diese – ggf. nach Durchführung eines Teilnahmewett-bewerbs – zur Abgabe eines Angebo-tes auf, über dessen Inhalt Verhand-lungen geführt werden können.
5.1.3 Freihändige Vergabe
weitgehend „formfreies“ Verfahren
BeschränkterBieterkreis
VerhandlungsspielräumeKeine Bekanntmachung
46 Die Beschaffungsverfahren
Im Oberschwellenbereich gelten die Vorschriften der VgV bzw. derVSVGV.Im Anwendungsbereich der VgV kann der öffentliche Auftraggeber zwischen dem Offenen Verfahren und dem Nicht-offenen Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb umfasst, frei wählen.Zusätzlich stehen dem Auftrag-geber – soweit die jeweiligen Vo-raussetzungen vorliegen – die Vergabeverfahrensarten des Ver-handlungsverfahrens mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, des Wettbe-werblichen Dialogs und der Innovati-onspartnerschaft zur Verfügung.
Im Anwendungsbereich der VSVgV sind die grundsätzlich zulässigen Vergabeverfahrensarten das Ver-handlungsverfahren mit Teilnahme-wettbewerb und das Nicht-offene Ver-fahren. Ferner kann der Auftraggeber – soweit die jeweiligen Voraussetzun-gen vorliegen – ein Verhandlungsver-fahren ohne Teilnahmewettbewerb oder einen Wettbewerblichen Dialog durchführen.
5.2 Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches
47Die Beschaffungsverfahren
Bei einem Offenen Verfahren ver-öffentlicht der Auftraggeber eine Bekanntmachung über die Ausschrei-bung, an der sich eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen beteiligen kann. (§15 VgV; §119 GWB)Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen müssen innerhalb der in der Bekanntmachung gesetzten Frist ein Angebot abgeben, das dann anhand der vorab bekannt gegebe-nen Eignungs- und Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber ausgewertet
wird. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforde-rungen entsprechen, wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Dabei werden nur Angebote berück-sichtigt, bei denen keine Änderungen an den Vergabeunterlagen – insbe-sondere den Anforderungen an die Leistung in Leistungsbeschreibung und/oder Vertrag – vorgenommen wurden.
5.2.1 Das Offene Verfahren
streng formale Verfahrensführung
Bekanntmachung
UnbeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungsspielräume
48 Die Beschaffungsverfahren
Im Nichtoffenen Verfahren wird nach der Veröffentlichung einer Bekannt-machung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs nur eine be-schränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten aufge-fordert. (§ 16 VgV bzw. § 11 VSVgV; §119 GWB)Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen ent-
sprechen, wird dann das wirtschaft-lichste Angebot ermittelt.Dabei werden nur Angebote berück-sichtigt, bei denen keine Änderungen an den Vergabeunterlagen – insbe-sondere den Anforderungen an die Leistung in Leistungsbeschreibung und/oder Vertrag – vorgenommen wurden.
5.2.2 Das Nichtoffene Verfahren
streng formale VerfahrensführungSpielräume
Bekanntmachung BeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungs-spielräume
Teilnahmewettbewerb
49Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann im Anwendungsbereich der VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teil-nahmewettbewerb durchführen, wenn bspw. in einem (Nicht-)Offenen Verfahren oder einem Wettbewerbli-chen Dialog nur Angebote abgegeben wurden, die auszuschließen waren, soweit sich die ursprünglichen Auf-tragsbedingungen nicht grundlegend ändern. Im Anwendungsbereich der VSVgV ist dies hingegen ein vorge-sehenes Standardverfahren. Sowohl im Anwendungsbereich der VgV als auch im Andwendungsbe-reich der VSVgV ist ein Verhand-lungsverfahren ohne Teilnahme-wettbewerb nur nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, bspw. wenn in einem (Nicht-)Offenen Verfahren keine oder keine wirtschaftlichen
Angebote eingereicht wurden oder bei zusätzlichen Lieferungen, wenn ein Wechsel des Anbieters dazu führt, dass technische Unvereinbarkeiten im System auftreten. Im Verhandlungsverfahren wird – ggf. nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs – nur eine beschränkte Zahl von Unterneh-men zur Einreichung von Angeboten aufgefordert.Über die eingereichten Angebote wird dann verhandelt. Dabei kann sowohl über den Auftragsgegenstand als auch den Preis und die sonstigen Vertragsbedingungen verhandelt wer-den, soweit dies nicht vom Auftragge-ber ausgeschlossen wird. Nach Abga-be des finalen Angebotes (best and final offer) wird aus diesen Angeboten
5.2.3 Das Verhandlungsverfahren
Spielräume
Bekanntmachung BeschränkterBieterkreis
Verhandlungenggf. Teilnahmewettbewerb
50 Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber darf die Vergabeverfahrensart des Wettbe-werblichen Dialogs nur in seltenen Ausnahmefällen anwenden, da die Voraussetzungen hierfür sehr hoch sind. (§§ 14 und 17 VgV bzw. § 13 VSVgV; § 119 GWB)Der Wettbewerbliche Dialog ist bei der Vergabe besonders komplexer Aufträge nur unter der Voraussetzung
anzuwenden, dass der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist entweder • die technischen Mittel, mit denen die Bedürfnisse und Ziele des Auftraggebers erfüllt werden kön- nen, oder • die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzu- geben.
5.2.4 Der Wettbewerbliche Dialog
Gestaltungsspielräume Streng formale Verfahrensführung
Teilnahmewettbewerb
Bekanntmachung Dialogphase
Keine Verhandlungsspielräume
51Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann im Anwendungsbereich der VgV (nicht der VSVgV) das Verfahren der Innovationspartnerschaft in Anspruch nehmen, wenn deren Voraussetzun-gen vorliegen (vgl. § 19 VgV; § 119 GWB). Die Innovationspartnerschaft ist ein Verfahren zur Entwicklung inno-vativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Leistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Produkte. Der öffent-liche Auftraggeber fordert im Rahmen einer Bekanntmachung öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Der öAG fordert hiernach die geeig-neten Bewerber zur Angebotsabgabe auf und verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Forschungs- und Innovationsprojekte in mehreren Phasen mit dem Ziel, die
Angebote inhaltlich zu verbessern. Die Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien sind nicht Ge-genstand von Verhandlungen. Die Innovationspartnerschaft wird durch Zuschlag auf Angebote eines oder mehrerer Bieter, die getrennte F&T-Tätigkeiten durchführen, und ist dann in zwei aufeinander folgende Phasen strukturiert:1. Forschungs- und Entwicklungspha- se (z. B. Herstellung von Prototy- pen) und2. Leistungsphase (Lieferung des in der Partnerschaft (neu) entwickel- ten Produkts).Die Phasen sind durch Zwischenziele zu untergliedern, von deren Erreichen der weitere Ablauf der Innovations-partnerschaft und die Zahlung der Vergütung abhängt.
5.2.5 Die Innovationspartnerschaft
52 Die Beschaffungsverfahren
6. Elektronische Vergabe in der Bundeswehr
Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein um-fassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt, dass sich im Zuge der fristgerechten Umsetzung in das deutsche Vergaberecht ab dem 18. April 2016 auch auf die Verga-ben des öffentlichen Auftraggebers Bundeswehr auswirkt. Unmittelbar betroffen sind hiervon Vergaben ober-halb der EU-Schwellenwerte. Neben strukturellen Änderungen ist nunmehr die elektronische Vergabe für Verga-ben nach den Vorschriften des GWB bzw. der VgV und VSVgV grundsätz-lich vorgeschrieben.
53Die Beschaffungsverfahren
In § 97 Abs. (5) GWB ist bestimmt, dass Auftraggeber und Unternehmen für das Senden, Empfangen, Weiter-leiten und Speichern von Daten in ei-nem Vergabeverfahren grundsätzlich elektronische Mittel nach Maßgabe der erlassenen Vergabeverordnun-gen verwenden. Gemäß den §§ 9 bis 11 VgV müssen die elektroni-schen Mittel und deren technische Merkmale allgemein verfügbar, nicht diskriminierend und mit allgemein verbreiteten Geräten und Program-men der Informations- und Kommuni-kationstechnologie kompatibel sein. Sie müssen über eine einheitliche Datenaustauschschnittstelle verfügen und dürfen den Zugang von Unter-nehmen zum Vergabeverfahren nicht einschränken. Die elektronischen Mittel müssen die Unversehrt-heit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten gewährleisten.
Die Nutzung elektronischer Mittel betrifft neben der elektronischen Auftragsbekanntmachung auch die unmittelbare Bereitstellung der Verga-beunterlagen, Bieterfragen und deren Beantwortung sowie die Abgabe von elektronischen Angeboten. Diese Vor-gaben sollen stufenweise umgesetzt werden. • ab 18.04.2016 müssen alle Auf-tragsbekanntmachungen für Ver-gaben nach der VgV und VSVgV elektronisch erfolgen. Die Vergabe-unterlagen sind für die Bieter unent-geltlich, uneingeschränkt, vollstän-dig und direkt bereitzustellen; eine zusätzliche Registrierung von Unter-nehmen darf nicht verlangt werden.• ab dem 18.04.2017 (BAAINBw) bzw. ab dem 18.10.2018 (Geschäfts-bereich) müssen elektronische Ange-bote entgegengenommen werden.§ 11 Abs. (3) VgV verpflichtet den
öffentlichen Auftraggeber, den Unter-nehmen alle notwendigen Informatio-nen zur Verfügung stellen über1. die in einem Vergabeverfahren verwen-deten elektronischen Mittel,2. die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestäti-gungen mit Hilfe elektronischer Mittel und3. verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren.
In der Bundeswehr wird der AI-Vergabemanager in Verbindung mit der e-Vergabe-Plattform des Bundes genutzt. So wird sichergestellt, dass die neuen vergaberechtlichen Anfor-derungen einge-halten werden. Ein direkter Zugang zur e-Vergabe-Platt-form des Bundes wird nicht benötigt. Der AI-Vergabemanager dient als Bindeglied zur e-Vergabe-Plattform des Bundes und zur Unterstützung einer vergaberechtskonformen Kommunikation mit Unternehmen. Insofern kann die Vergabe medien-bruchfrei voll elektronisch durchge-führt werden.
54 Die Beschaffungsverfahren
7. EDA-Beschaffungsverfahren
Die European Defence Agency (EDA), der derzeit 27 von 28 EU Mitgliedstaaten angehören, wurde im Juli 2004 gegründet. Ziel der EDA ist die Schaffung eines gemeinsamen wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsmarktes. Dafür führt sie kooperative europäische Verteidi-gungsprojekte durch oder unterstützt solche, sie unterstützt Forschungen und technische Entwicklungen sowie die europäische rüstungstechnolo-gische Basis. Die Agentur schreibt auch selbst Aufträge aus.Die Veröffentlichungen und weitere Informationen über die EDA sowie deren Ausschreibungsverfahren sind unter
einsehbar.
http://www.eda.europa.eu/procure-ment-gateway
55Die Beschaffungsverfahren
ABSCHNITT III DIE AUFTRÄGE
Die Gestaltung der Vertragstexte un-terliegt nicht dem Vergaberecht, son-dern dem so genannten „Privatrecht“ des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Vergaberecht hat auf die Vertragsge-staltung und die Vertragsdurchfüh-rung nur in seltenen Ausnahmefällen Einfluss.Die Vertragsgestaltung unterliegt für den Auftraggeber Bundeswehr be-stimmten Vorgaben und Regelungen, die bspw. für IT Beschaffungen und den Abschluss von Rahmenverträgen nochmals Besonderheiten unterlie-gen. Zudem nutzt der Auftraggeber Bun-deswehr verschiedene Möglichkeiten der Förderung bestimmter Marktteil-nehmer.
56 Aufträge
1. Vertragsgestaltung
Die Gestaltung der Verträge folgt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt, zum Inhalt von Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern gibt es keine gesetzlichen Sonderregelungen des Privatrechts, die die Bundeswehr beachten müsste.
57Aufträge
Die Beschaffungsbehörden sind allerdings gehalten, beim Vertrags-abschluss den Grundsatz der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit der Bundeshaushaltsordnung zu beach-ten und entsprechend dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Angebote und vermeidet willkürliche Ungleichbe-handlungen bei der Vertragsgestal-tung.Folglich gibt es in der Regel eine Reihe von vorformulierten, standar-disierten Vertragsbedingungen, die fallbezogen in die Verträge aufge-nommen werden und die regelmäßig bereits Bestandteil der Vergabeunter-lagen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bietern/Auftragnehmern werden nicht akzeptiert.
Die Allgemeinen Vertragsbedingun-gen der Bundeswehr gliedern sich wie folgt: • Allgemeine Vertragsbedingungen: -VOL/B „Allgemeine Vertragsbedin- gungen für die Ausführung von Leistungen“• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Verteidigungsbereichs: - ZVB/BMVg „Zusätzliche Vertrags- bedingungen des Bundesministe- riums der Verteidigung“ zur VOL/B• Ergänzende Vertragsbedingungen für Nicht-IT-Leistungen: - ABBV „Allgemeine Bedingun- gen für Beschaffungsverträge des Bundesministeriums der Ver- teidigung“ - ABEI „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen“ - ABFI „Allgemeine Bedingungen für Forschungsverträge mit Indus- triefirmen“
1.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Vertragsbedingungen des BAAINBw sind unter
http://www.baainbw.de/ > Vergabe > Formulare > Vertragsbedingungen
einzusehen.
58 Aufträge
Seit 1972 wurden die verschiedenen Typen von „Besonderen Vertragsbe-dingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufs-bedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenver-arbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Von diesen werden heute noch folgende verwandt: - BVB - Miete - BVB - PlanungSpäter wurden neue, die BVB ablö-sende Typen von Vertragsbedingun-
gen, die „Ergänzenden Vertragsbe-dingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT“, entwickelt: - EVB-IT Systemlieferung - EVB-IT System - EVB-IT Erstellung - EVB-IT Kauf - EVB-IT Dienstleistung - EVB-IT Überlassung Typ A - EVB-IT Überlassung Typ B - EVB-IT Instandhaltung - EVB-IT Service - EVB-IT Pflege S
1.2 Allgemeine Vertragsbedingungen für IT-Leistungen
Die Vertragsbedingungen sind unter
http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > EVB-IT und BVB
einzusehen.
59Aufträge
Rahmenvereinbarungen bzw. -ver-träge sind Verträge zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und ei-nem oder mehreren Auftragnehmern, welche die Bedingungen – bspw. Preise oder Lieferfristen – für Einzel-verträge festlegen, die im Laufe eines vorbestimmten Zeitraums beauftragt werden sollen.Es gibt kein gesondertes Vergabe-verfahren hierfür, sondern alle oben genannten Vergabeverfahrensarten
können auch zum Abschluss eines Rahmenvertrages genutzt werden.Die Beschaffung von Gütern durch Rahmenverträge dient der Verwal-tungsvereinfachung. Rahmenverträge werden regelmäßig für wiederkehren-de Beschaffungen, bspw. die Beliefe-rung mit Verbrauchsmaterialien oder Versorgungsgütern wie Betriebsstof-fe, Medikamente, oder Dienstleistun-gen wie Wartungen oder Instandset-zungen abgeschlossen.
1.3 Rahmenvereinbarungen
60 Aufträge
2. Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung (QS) von Wehrmaterial umfasst im Geschäfts-verkehr mit gewerblichen Auftragneh-mern die nachstehenden wesentli-chen Prozesse:- die Beurteilung der Qualitätsfähig- keit von Auftragnehmern,- die vertragliche Vereinbarung von Qualitätssicherungsanforderungen,- auf Grundlage der NATO-QS- Standards “Allied Quality Assurance Publications“ (AQAP),- ggf. ergänzt durch QS-Anforderun- gen auf gesetzlicher Grundlage,
- die vertragliche Vereinbarung des Rechts auf Güteprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber, wobei Güteprüfung gem. § 12 VOL/B die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten techni- schen und damit verbundenen orga- nisatorischen Anforderungen bedeu- tet,- die Durchführung der Güteprüfung sowie- Qualitätsprüfungen auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben.
61Aufträge
3. Förderungen
62 Aufträge
Die Beteiligung von kleinen und mit-telständischen Unternehmen (KMU) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist stets ein besonderes Anliegen der Bundeswehr gewesen. Eine breite Mittelstandsbeteiligung fördert den Wettbewerb und bringt verstärkt inno-vative Produkte zur Geltung. Die Bundeswehr vergibt die Mehrzahl ihrer Aufträge an KMU. Bei Lieferun-gen von Verbrauchsgütern, Instand-setzungen und sonstigen Dienstleis-tungen sind in hohem Umfang KMU direkt beteiligt. Im Rahmen der Mittelstandsförderung werden bei der Vergabe von Aufträ-gen mögliche Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber großen Unternehmen bspw. durch die Aufteilung der Leis-tungen in Lose oder bei komplexen Großaufträgen durch das Anhalten zur Vergabe von Unteraufträgen ausgeglichen.
3.1 Förderung von kleinen und mittel- ständischen Unternehmen
63Aufträge
Auf Grund der §§ 141 und 143 Sozi-algesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10.05.2001 (BMWi I B 3 -26 23 55 vom 10. Mai 2001, BAnz Nr. 109 vom 16.06.2001 Seite 11 773) erlassen. Danach ist bei nationalen Vergabeverfahren nach der VOL/A Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten immer dann der Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis den des wirt-schaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 von Hundert übersteigt.
3.2 Förderung von Werkstätten für Be- hinderte und Blindenwerkstätten
64 Aufträge
ABSCHNITT IVZusammenfassender Überblick
65Zusammenfassender Überblick
1. Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind?
Durch Lesen der einschlägigenVeröffentlichungsplattformen, wie
http://ted.europa.eu
und
http://www.bund.de
- siehe Seite 38 / 39 -
66 Zusammenfassender Überblick
2. Wie komme ich an einen Auftrag?
• Wenn der Auftrag ausgeschrieben ist:
Durch Teilnahme an dem jeweiligen Vergabeverfahren.
- siehe Seiten 42 bis 55 -
• Wenn der Auftrag direkt vergeben werden kann:
Durch Information der jeweiligen Vergabestelle.
- siehe Seiten 10 bis 32 -
67Zusammenfassender Überblick
3. Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen / mit ihm in Kontakt treten?
Per E-Mail an:
BAAINBwJ1@bundeswehr.org
68 Zusammenfassender Überblick
Herausgeber:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrReferat J1 Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz
E-Mail: BAAINBwJ1@bundeswehr.orgLayout: Daniela AnnekenInternet: http://www.baainbw.de/Druck: BAAINBw - ZA4.4
Stand: September 2017
69Impressum
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