bdsg : alterian kleiner commundia 091119
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Das neue BDSG und seine Folgen
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So erhalten Sie erfolgreich Ihre
Opt-ins - auch nach der BDSG-Novelle
Ihre Referenten:
Dr. Markus Klinger – Kleiner Rechtsanwälte und
Georg Blum - CommunDia
Willkommen beim Vortrag:
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War das wirklich so schlimm?
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War das wirklich so schlimm?
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War das wirklich so schlimm?
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Rechtsgrundlagen des Direktmarketing
Rechtsgrundlagen
Adress- undKundendaten
Kanal(Post, Telefon,
Telefax etc.)Botschaft
datenschutzrechtlicheAnforderungen
wettbewerbsrechtlicheAnforderungen
inhaltlicheAnforderungen
§ 7 UWG, TKG etc.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) etc.
BGB, TMG, UWG, UrhG
etc.
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Überblick BDSG-Novellen
BDSG-Novelle I – Auskunfteien und Scoring
tritt am 01.04.2010 in Kraft
Inhalt: Tätigkeit von Auskunfteien, z. B. Schufa, und Sco-ring-Verfahren, insbesondere Kredit-Scoring-Verfahren; sog. Werbescoring wohl nicht erfasst
BDSG-Novelle III – Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie
tritt am 11.06.2010 in Kraft; Inhalt: Prüfung Kreditwürdig-keit bei Verbraucherdarlehen
BDSG-Novelle II – Datenhandel
ist im Wesentlichen am 01.09.2009 in Kraft getreten
Inhalt: u.a. Datenverwendung für Adresshandel / Werbung
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Paradigmenwechsel: Vom Opt-out zum Opt-inGrundsystematik altes BDSG:
Grundsystematik neues BDSG:Datenverarbeitungen und -nutzungen zu
Werbezwecken nur noch zulässig, wenn(§ 28 Abs. 3 BDSG n.F.)
Grundsatz:Einwilligung (Opt-in-Prinzip)
Ausnahme:„Listendatenprivileg“ in fünf Fällen
Datenverarbeitungen und -nutzungen zu Werbezwecken zulässig, wenn alternativ
(§§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 4 BDSG)
gesetzlicher Erlaubnistatbestand, solange kein Widerspruch (Opt-out-Prinzip)
Einwilligung (Opt-in)
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Vom Opt-out zum Opt-in
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Ausnahmen vom Opt-in-Prinzip
Bewerbung eigener Angebote:
gegenüber Bestandskunden / Interessenten:
• mit Listendaten: Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäfts-bezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad, An-schrift und Geburtsjahr
• Listendaten zuvor mit Hinweis auf Werbewiderspruchs-recht im Rahmen eines Vertrags oder vertragsähnli-chen Verhältnisses, z. B. Gewinnspiel, erhoben
Bestandskunden- / Interessentendaten• Hinzuspeicherung weiterer rechtmäßig erhobener
Daten, z. B. zu Selektionszwecken, möglich
• keine entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen
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Ausnahmen vom Opt-in-Prinzip
mit Listendaten aus allgemein zugänglichen Verzeich-nissen:
• allgemein zugängliche Verzeichnisse:– öffentliche Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder ver-
gleichbare Verzeichnisse– können entgeltlich sein– wird zur Entstehung neuer Adressverzeichnisse führen
• Hinzuspeicherung weiterer rechtmäßig erhobener Daten möglich
• keine entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen
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Ausnahmen vom Opt-in-Prinzip
B2B-Werbung:
mit Listendaten, auch von Ansprechpartnern in Unterneh-men, z. B. Leiter Einkauf, gegenüber „beruflich Tätigen“unter deren GeschäftsadresseHinzuspeicherung weiterer Daten nicht vorgesehen
keine entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen
Spendenwerbung:
steuerbegünstigte Organisationen, z. B. gemeinnützige Organisationen oder Parteien, mit Listendaten zuZwecken der SpendenwerbungHinzuspeicherung weiterer Daten nicht vorgesehen
keine entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen
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Ausnahmen vom Opt-in-Prinzip
Übermittlung von Listendaten an Dritte für Werbezwecke:
Transparenz von Datenquelle und -übermittlungsweg:
• in jeder Werbeaussendung des Dritten muss Her-kunft der Daten, d. h. das erstmals erhebende Unter-nehmen, eindeutig (im Klartext) ausgewiesen sein
• ab 01.04.2010 ist jede Datenübermittlung mit Her-kunft der Daten und Empfänger für zwei Jahre zu speichern
keine entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen
postalische Neukundengewinnung mit gekauften Adress-listen und Datenübermittlung in Konzernen bleibt möglich
Anwendbarkeit auf Listbroking / Lettershop-Verfahren?
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Ausnahmen vom Opt-in-Prinzip
Werbung für fremde Angebote:
Datennutzung zur Bewerbung fremder Angebote, insbesondere für Beipack- und Empfehlungswerbung
Transparenz der Datenquelle: in jeder Werbeaussen-dung muss die für die Datennutzung verantwortliche Stelle eindeutig (im Klartext) erkennbar sein
Anwendbarkeit auf Listbroking / Lettershop-Verfahren?
keine Beschränkung auf Listendaten?
entgegenstehende schutzwürdige Interessen unerheblich?
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Anforderungen an Opt-ins
spezifische neue Anforderungen an vorherige Einwilligun-gen (Opt-ins) für Werbezwecke (§ 28 Abs. 3a/b BDSG n.F.):
schriftlich (eigenhändige Unterschrift) oder elektronisch (wenn protokolliert sowie jederzeit abruf- und widerrufbar)
ansonsten (z. B. bei mündlicher Einwilligung): schriftli-che Bestätigung erforderlich
im Rahmen von AGB oder zusammen mit anderen Erklä-rungen schriftlich erteilte Opt-ins:
• postalische Werbung: deutliche drucktechnische Her-vorhebung
• elektronische Werbung (E-Mail, Telefon etc.): geson-derte Unterschrift / Ankreuzkästchen (Payback-Urteil)
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Anforderungen an Opt-ins
Koppelungsverbot: marktbeherrschende Unternehmen dürfen Vertragsabschluss nicht von Einwilligung abhängig machen
bereits geltende strenge Anforderungen an Opt-ins:
informierte Einwilligung: vorherige Aufklärung:wer verarbeitet wie welche Daten für welche Zwecke?
bewusste, eindeutige und freiwillige Erteilunghinreichende Verständlichkeit der Einwilligung
hinreichende Bestimmtheit der Einwilligung: (möglichst)konkrete sachliche und persönliche Reichweitekeine Generaleinwilligung, z. B. „Ich bin einverstanden, dass ich über interessante Angebote - auch durch Dritte und Partnerunternehmen - informiert werde.“
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Ist das die Zukunft des Dialogmarketings?
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BtB-Beispiele
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Messe-Eintrittskarte
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Wert-Schecks für Responseanreiz/Kundenbindung
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Druck-Dienstleister (1)
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Microsoft-Partner auf der CRm-expo
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BtC-Beispiele
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EVF- Gewinnspiel
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DAB-Bank Kundengewinnung
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Neckermann – Coupon-Katalog
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Abo-Gewinnung
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Dialog-Kampagne: Initial-Mailing
Unter
www.Ihre-Firma.de/ MaxMustermannfinden Sie ein
spannendes Angebot
http://www.Ihre-Firma.de/MaxMustermann
http://www.Ihre-Firma.de/MaxMustermann
Mailingbeispiel
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Beispiel-Kampagnen
Stapeles/3 M-Produktenführung:www.buerotipps.org/sina_meschbach
Cicero Abo-Gewinnungwww.wahlen09.info/georg-blum
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Neukunden-Telefonat
Sie erhalten einen Anruf eines Bestellers, der bisher nicht in der Datenbank registriert war.
Sie nehmen die Bestellung auf. Er wird somit zum Neukunden.
Sie möchten ihn zukünftig kontaktieren.
Was ist zu tun?
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Stamm-Kunde
Sie haben von einem Stammkunde die postalische (ohne Opt-in) und E-Mail-Adresse (inkl. Opt-In)
Sie möchten ihn auch in Zukunft immer wieder schriftlich kontaktieren.
Was ist zu tun? Bis wann?
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Ehemaliger Kunde
Sie haben von einem ehemaligen Kunden (Abo storniert oder schon länger als 12 Monate nicht bestellt) die postalische (ohne Opt-in) und E-Mail-Adresse (inkl. Opt-In) und die Telefonnummer (ohne Opt-in)
Sie möchten ihn telefonisch kontaktieren.
Was ist zu tun? Bis wann?
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Abschlussvideo
Loriot – Schmidt
http://www.youtube.com/watch?v=5lX3150SuZ4
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Markus Klinger Georg BlumRechtsanwalt und GeschäftsführerFachanwalt für IT-RechtAlexanderstraße 3 Martinstr. 5270184 Stuttgart 73061 Ebersbach
Telefon: (07 11) 601 708-14 07163/5363-10
E-Mail: mklinger@kleiner-law.com Blum@CommunDia.dewww.kleiner-law.com/do-marketing www.CommunDia.de
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