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Überblick über die Rechte von Behinderten und Schwerbehinderten
Mathias Klose Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Sozialrecht www.ra-klose.com
Behinderung
Abweichung der körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten vom alterstypischen Regelzustand
länger als sechs Monate
Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Schwerbehinderung
Behinderung
Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50
Wohnsitz, Aufenthalt oder Beschäftigung in Deutschland
Gleichstellung
Antrag
Behinderung
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30
Arbeitsplatzgefährdung
Wohnsitz, Aufenthalt oder Beschäftigung in Deutschland
Feststellung einer Behinderung
Antrag
Versorgungsamt (ZBFS)
Amtsermittlungsgrundsatz
Mitwirkung des Antragstellers
Begutachtung (i.d.R. nach Aktenlage)
Behinderung, GdB und Merkzeichen, wenn GdB mindestens 20
Grad der Behinderung (GdB)
Der GdB ist das Maß für die Beeinträchtigung
der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Richtlinien und –werte für die Bewertung von
gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält
die Versorgungsmedizin-Verordnung
(VersMedV)
GdB-Beispiele
Echte Migräne (Häufigkeit und Dauer der Anfälle ): 0-60
Parkinson-Syndrom (Mobilitätsbeeinträchtigungen): 30-100
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (z.B. frühkindlicher Autismus, Asperger-Syndrom): 10-100
GdB-Beispiele
Schizophrener Residualzustand (z. B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche): 10-100
Psychovegetative oder psychische Störungen (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische oder phobische Störungen): 0-100
GdB-Beispiele
Multiple Sklerose (zerebrale und spinale Ausfallserscheinungen; Krankheitsaktivität): 0-100
Chronische Nebenhöhlenentzündung: 0-40
Einschränkung der Herzleistung: 0-100
Z.n. Herzinfarkt (verbleibende Beeinträchtigungen): 0-100
GdB-Beispiele
Diabetes mellitus: 0-50
(täglich mindestens vier Insulininjektionen in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung; erhebliche Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind)
GdB-Beispiele
Wirbelsäulenschäden (funktionelle Auswirkungen in den einzelnen Wirbelsäulenabschnitten): 0-100
Knie-Endoprothese einseitig (Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung, Nervenschädigung, Muskelminderung): mindestens 20
Konkreter GdB = konkrete Beeinträchtigung
Dokumentation durch
Atteste
Arztbriefe
Stellungnahmen
Reha-Berichte
Konkreter GdB = konkrete Beeinträchtigung
Gutachten
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Krankheitstagebücher
Zeugen
etc.
Konkreter GdB = konkrete Beeinträchtigung
Besonderheiten herausstellen, etwa
Schmerzen
psychische/seelische Begleiterscheinungen
Therapieresistenz
Wechselwirkungen
Behandlungsintensität
Rechte (Schwer-) Behinderter
Kein einheitliches „Behindertenrecht“,
sondern Verteilung auf viele Rechtsgebiete, v.a.
Sozialrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Steuerrecht
Sozialrecht
Im Sozialrecht existieren viele Ansprüche,
beispielsweise
Krankengeld
Sonderkündigungsschutz
Vorzeitige Rente
Merkzeichen zum Nachteilsausgleich
Parkerleichterungen
Sonderkündigungsschutz
Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts
Ermessensentscheidung unter besonderer Berücksichtigung der Behinderung
Häufige Fehlerquelle in der Praxis
Krankengeld
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder stationäre Behandlung
Höhe: 70 % des Arbeitsentgelts
Höchstdauer bei derselben Krankheit: 78 Wochen in drei Jahren
Anschließend: Rente, Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe
Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung
Rentenantrag
Mehr als sechsmonatige Minderung des Leistungsvermögens (v.a. nach Krankengeldbezug)
Auch bei Suchterkrankungen oder Wiedereingliederungen
Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderteneigenschaft
Vollendung des 65. Lebensjahrs
Wartezeit von 35 Jahren
Vorzeitige Inanspruchnahme ab Vollendung des 62. Lebensjahres
Altersrente für Schwerbehinderte
Vor dem 01.01.1964 geborene Personen:
Schwerbehinderteneigenschaft
Vollendung des 63. Lebensjahrs
Wartezeit von 35 Jahren
Vorzeitige Inanspruchnahme ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Merkzeichen
G: Beeinträchtigung der Wegefähigkeit ab GdB von 50
aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
H: Hilflosigkeit
Bl: Blindheit
Gl: Gehörlosigkeit
B: Mitnahme einer Begleitperson
Parkerleichterung
Beispielsweise
Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot und auf Parkplätzen für Anwohner
Parken an Parkuhren und -scheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung
Parken auf Behindertenparkplätzen „Rollstuhlfahrersymbol“
Parkausweisvoraussetzungen
„aG“ oder „Bl“
„G“ oder „B“ und GdB von mindestens 80 für untere Gliedmaßen und LWS
„G“ oder „B“ und GdB von mindestens 70 alleine für untere Gliedmaßen und LWS sowie schwere Herz-Atemwegserkrankung
Rechtsschutz
Im Bereich des Sozialrechts durch
Widerspruch
Klage
Berufung
Revision
Frist beachten: je 1 Monat
Arbeitsrecht
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Zusatzurlaub
Freistellung von Mehrarbeit
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Entgeltfortzahlung
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Übliches Arbeitsentgelt
Dauer bis zu sechs Wochen
Anschließend: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Rente
Urlaub, Teilzeit-, Mehrarbeit
Zusatzurlaub: 5 Tage
Freistellung von Mehrarbeit auf Antrag
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist
Begleitende Hilfen
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für den
Behinderten bzw. den Arbeitgeber, z.B.
Hilfe bei der Anschaffung von technischen Arbeitshilfen
Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Kfz)
Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen
Begleitende Hilfen
Hilfe zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
Hilfe zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
Steuerrecht
Pauschbetrag für behinderte Menschen bei der Einkommensteuer
Pauschbetrag für Pflegepersonen hilfloser Behinderter („H“)
Kosten für Privatfahrten: Angemessene Kosten bei GdB von 80 oder 70 und „G“ bzw. alle Kosten bei „aG“, „Bl“ oder „H“
Steuerrecht
Pauschbetrag für Pflegepersonen von hilflosen behinderten Menschen („H“)
Berücksichtigung von erwachsenen behinderten Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten u.a. bei Kindergeld und steuerlichen Freibeträgen
Mietrecht
Bei Wohnungskündigung kann der Mieter
Im Falle einer nicht zu rechtfertigenden
Härte der Kündigung widersprechen und die
Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Hierbei ist die Schwerbehinderteneigenschaft
zu berücksichtigen.
Adressen
ZBFS Region Niederbayern: Friedhofstr. 7, 84028 Landshut
ZBFS Region Oberpfalz: Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg
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