beispiele aus der bau kalkulation für baugewerbe und ... · die berechnungen der kapitel i bis iii...
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Baukalkulation
Beispiele aus der Baukalkulation für BaugewerBe und BauindustrieÄnderungen der Kalkulationsgrundlagen zwischen 1. Jänner 2015 und 1. Jänner 2016: dipl.ing. peter scherer
● KV Erhöhung ab 1.Mai 2015 um 2,1%● Taggeldsätze wurden per 1. Mai 2015 nicht geändert● Erhöhung des Übernachtungsgelds ab 1. Mai 2015 von € 12,34 auf € 12,50● Einführung einer Fließverkehrszulage für Arbeiten neben fließendem Verkehr auf Autobahn, Schnellstraßen-
und Landesstraßenbaustellen per 1.5.2015● Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags von 3,70% auf 3,78% per 1.1.2016● Vereinheitlichung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Lehrlinge auf 1,20% per 1.1.2016● Vereinheitlichung der Krankenversicherungsbeiträge für Lehrlinge auf 1,68% per 1.1.2016● Erhöhung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage auf € 4.860,- per 1.1.2016● Erhöhung der Behindertenausgleichtaxe ab 1. Jänner 2016 für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 251,- (2015: € 248,-) für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern monatlich € 352,- (2015: € 348,-) für Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern monatlich € 374,- (2015: € 370,-).
Stand: 1. Jänner 2016
üBersicht
I. Die jährliche SOLL-Arbeitszeit II. Die direkten Sozialkosten III. Die Kalkulation der umgelegten Sozialkosten auf Löhne IV. Die direkten und umgelegten Sozialkosten auf Löhne bei Mehrlohn und Mehrarbeit V. Die sozialen Aufwendungen auf Gehälter (Gehaltsnebenkosten) VI. Die Lohnnebenkosten bei Lehrlingsentschädigungen VII. Die Zuschläge im Bundesland Wien VIII. Die Gesamtlohnzuschläge IX. Zuschläge insbesondere Regiezuschläge X. Die Sozialkosten und Gesamtlohnzuschläge bei unterschiedlicher Auslastung (Szenarien)
Die Berechnungen der Kapitel I bis III basieren auf den Gesprächen zur Erlassung von Preisempfehlungen der Unabhängigen Schiedskommission im Bundes-ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.Die Berechnungen der übrigen Kapitel bauen zum Teil darauf. Bei den einzelnen kalkulatorischen Ansätzen handelt es sich um Durchschnittssätze, welche, soweit vorhanden natürlich durch firmeneigene Werte ergänzt bzw. korrigiert werden sollten.
anMerkungDie Berechnungen haben natürlich nur beispielhaften Charakter. In den meisten Fällen liegen den einzelnen Kalkulationsansätzen Durchschnittswerte zugrunde. Auf betriebsindividuelle Bedingungen ist jedoch jedenfalls Rücksicht zu nehmen. Insbesonders ist auf Pkt. X zu verweisen.
alle berecHnungen beinHalten keine uMsatzsteuer!
BauHandBucH
2016
Jährliche sollarBeitszeit
i. die Jährliche sollarBeitszeit Anzahl der Tage im Jahr unter Berücksichtigung des Schaltjahres:
(3 x 365 + 366)/4 = 365,25 Tage
Wöchentliche Normalarbeitszeit in Stunden: 39,00 39,00
Tägliche Arbeitszeit bei 5 Arbeitstagen je Woche in Stunden: 7,80 7,80
Ausfalltage
1. Sonntage
Berechnung: (365 x 3 + 366) : 4 : 7 = 52,18 52,18 52,18
2. Samstage
Berechnung wie Pkt. I.1 52,18 52,18
3. Bezahlte Feiertage ohne der s.g. Weihnachtsfeiertage
a) 5 fixe Feiertage die stets auf Werktage fallen:
Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag,
Frohnleichnam, Karfreitag (zu 6%- Anteil der Protestanten lt. Statistik Austria) 4,06
b) 5 bewegliche Feiertage, die innerhalb von 7 Jahren je einmal auf einen
Samstag oder Sonntag fallen
Diese Feiertage sind: 1.5, 15.8, 26.10, 1.11, 8.12
5 Tage x 5/7 = 3,57
7,63 7,63 7,63
4. Arbeitsfreie Tage zu Weihnachten und bez. Weihnachtsfeiertage
a) Laut KV für Baugewerbe und Bauindustrie § 2 sind der 24.12. und 31.12.
unter Fortzahlung des Entgeltes arbeitsfrei
2 Tage x 5/7 = 1,43 1,43
b) Weihnachtsfeiertage (25.12, 26.12, 1.1., 6.1) 4Tage x 5/7 = 2,86 2,86
Summe 4,29 4,29 4,29 4,29
5. Sonderfeiertage
Hiezu gehören auch Arbeitsausfälle bei Richtfesten und Betriebsausflügen.
Die Arbeitsruhe sowie die Bezahlung sind als freiwillige soziale Aufwendungen zu betrachten
und sind Kalkulationsposten.
Für die Sonderfeiertage wird ein Erinnerungswert von 0,5 Tage angenommen.... 0,50 0,50
6. Bezahlte Urlaubstage lt. BUAK
Gesetzliche Grundlage ist das Bauarbeiterurlaubs- und abfertigungsgesetz. Dem Arbeitnehmer gebührten
bis 31.12.2010 nach 47 Anwartschaftswochen ein Urlaub von 30 Werktagen. Mit 01.01.2011 wurde die
Anwartschaftsperiode auf 52 Wochen ausgedehnt. Ab 1150 Anwartschaftswochen besteht, wie bisher, ein
Jahresanspruch von 36 Werktagen. In die Berechnung wird jeweils der letzte zur Verfügung stehende
Jahresdurchschnittswert der BUAK-Statistik über den Konsum von Urlaubstagen zugrundegelegt.
Bis 31.12.2015 Anspruch x 5/6= 25,77
Ab 01.01.2016 Anspruch x 5/6= 25,80
Urlaubsanspruch für 2013 lt. BUAK Statistik unter www.buak.at:Werktage in Prozent gewichtet in Tagen30 83,94% 25,1836 16,06% 5,78Anspruch: 100,00% 30,96Anspruch in Werktagen: 30,96
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
Jährliche sollarBeitszeit
7. Entgeltliche Freizeit
a.) gem. KV § 7 Ziff. 4
Laut KV für Baugewerbe und Bauindustrie gebührt den Arbeitnehemern nach § 7 III Z.4 das Entgelt
für Arbeitsversäumnisse durch wichtige, die eigene Person betreffende Gründe. Für die Berechnung
dieser entgeltlichen Ausfallzeiten liegen keine statistischen Daten vor.
Die Ausfallzeit wird angenommen mit... 1,35 1,35
b.) gem. KV § 7 Ziff. 3
Den Arbeitnehmern gebührt ferner gem § 7 III Z.3 des KV für die infolge ambulatorischer Behandlung
notwendigerweise versäumten Arbeitsstunden das Entgelt in der Höhe des halben kollektivvertraglichen
Lohnes. Neben der eigentlichen ambulanten Behandlung sind vorbereitende Besuche, Wartezeiten
und Wegzeiten zu berücksichtigen. Die Ausfallzeit wird angenommen mit... 2,00 2,00
8. Arbeitsausfall wegen Krankheit
Durchschnittswerte über die Ausnützung des Entgeltfortzahlungsgesetzes liefert der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger.
Für die Berechnung wird der Ausfall als Mittelwert der drei letzten statistisch verfügbaren Jahre herangezogen.
(Quelle jeweils Handbuch der Österr. Sozialversicherung, Hrsg.: Hauptverband der österr. SV-Träger)
13,66 13,25
9. Schlechtwetterausfallzeit
Unter das Schlechtwetterentschädigungsgesetz fallen folgende Arbeitsgruppen: Baugewerbe, Bauindustrie,
Dachdecker, Gerüsthersteller, Pflasterer, Stukkateure, Gipser und Zimmerer.
Die Ausfallstunden und Beschäftigtenzahlen werden aus der Statistik der BUAK ermittelt. Für die Berechnung wird
das Mittel der letzten drei zur Verfügung stehenden Jahre herangezogen.
Bezogen auf die Ø Arbeitszeit (39Std.Woche) je Tag ergeben sich die Ausfalltage: 5,21 5,72
10. Sonstiger Arbeitsausfall
a.) Ausfalltage wegen SW, für die die SW-entschädigung nicht gebührt.
Als Ausfallzeit wegen Schlechtwetter, für die die Schlechtwetterentschädigung nicht gebührt werden
je Monat 1,5 Stunden angenommen.
Je Jahr ergeben sich somit 18 Stunden. In Tagen ... 2,25 2,25
b.) Sonstige Ausfalltage, wie unbezahlter Urlaub, Betriebsstörung, Bummeltage 2,00 2,00
KSt.-Tage Beschäftigte Tage/Beschäft.
2012 3.358.647 248.063 13,54
2013 3.313.611 247.126 13,41
2014 3.155.483 246.798 12,79
Durchschnitt 13,25
Ausfallstd Beschäftigte Std./Besch. Std/Tag (JahresØ) Tage/Besch.
2012 4.780.201 103.769 46,066 7,8 5,91
2013 4.672.060 102.970 45,373 7,8 5,82
2014 4.323.789 102.159 42,324 7,8 5,43
13.776.050 308.898 44,597 Mittelwert: 5,72
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandBucH
2016
Jährliche sollarBeitszeit
11. Ausfallzeit der Betriebsräte
Unter der Annahme, daß sich je Betriebsrat und Woche eine Ausfallzeit von zwei Stunden und je
freigestellten Betriebsrat eine Ausfallzeit in der Höhe der Wochenarbeitszeit ergibt sowie noch
Ausfallstunden durch Bildungsfreistellung hinzukommen ergibt eine Berechnung (siehe Bauhandbuch 90
Seite 25f ) eine Ausfallzeit von 1,31 Tagen. Da die Ausfallzeit stark von der Betriebsgröße und Struktur
abhängt, sind firmeneigene Werte heranzuziehen. 1,31 1,31
12. Betriebsversammlung
Laut KV für Baugewerbe und Bauindustrie (1. Mai 1975) werden durch den Arbeitgeber für die Abhaltung
einer Betriebsversammlung 1,5 Stunden je Arbeitnehmer bezahlt.
Bezogen auf die Arbeitszeit je Tag ergeben sich die Ausfalltage:
Arbeitszeit je Tag: 7,80 Std./Tag 0,19 0,19
13. Kündigungsfristen
Im Kollektivvertragsabschluss 2003 für Bauarbeiter wurden die Kündigungsfristen angehoben
bzw. ausgeweitet: Gegenüber bisher ist eine jederzeitige Kündigung nur bei Arbeitsverhältnissen
bis 5 Jahre (bisher 8 Jahre) möglich.
Folgende neue Staffelung wurde eingeführt:
Betriebszugehör. Künd.-frist Mehrbelastungen ergeben sich aus: Absenkung von Arbeitsverhältnisdauern
bis 5 Jahre jederzeit von 8 auf 5 J., von 13 auf 10 J., neu ab 15 J. 3 Wochen.
5-10 Jahre 1 Woche Annahme: 5,5 % der Arbeiter erhalten 1 Woche zusätzliche Kündigungsfrist:
10-15 Jahre 2 Wochen
> 15 Jahre 3 Wochen Ausfallszeit/Jahr: 39h x 5,5% 2,145 h/Jahr 0,28 0,28
14. Pflegefreistellung
Laut Bundesgesetz über die Einführung einer Pflegefreistellung können maximal 5 Tage pro Jahr und
Beschäftigten anfallen. Ein 1981 durch Bundesinnung der Baugewerbe und Fachverband der
Bauindustrie erhobener Wert ergab im Mittel 0,5 Tage. 0,50 0,50
Summe der Ausfalltage 171,30 171,43
Soll-Arbeitszeit (365,25 Tage - Ausfallzeit): 193,95 193,82
Ein Arbeitstag ist in Prozent der SOLL-Arbeitszeit (1/Soll-AZ): 0,5156 0,5159
Die SOLL-Arbeitszeit stellt den „Kostenträger“ für die umgelegten Sozialkosten dar.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
direkte sozialkosten
ii. die direkten sozialkosten (dsk)
Sozialversicherungszuschlag (Dienstgeberanteile DG) auf Löhne: bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00
Zuschlag nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz 0,45 0,35
Pensionsversicherung nach ASVG (incl. Zusatzbeitrag) 12,55 12,55
Krankenversicherung nach ASVG 3,70 3,78
Unfallversicherung 1,30 1,30
Familienlastenausgleichsfonds 4,50 4,50
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50
Schlechtwetterentschädigungsbeitrag 0,70 0,70
Sozialversicherungszuschlag in % (Direkte Sozialkosten) 26,70 26,68
Die sozialen Aufwendungen
Übersicht über Beiträge und Höchstbeitragsgrundlagen für Arbeitsverdienste und Sonderzahlungen
ab 1.1.2016
Beitragssätze Beitragssätze
für Arbeiter für Angestellte
DG-Anteil DN-Anteil DG-Anteil DN-Anteil
Arbeitslosenversicherung 3,00% 3,00% 3,00% 3,00%
Insolvenzentgeltsicherung 0,35% 0,35%
Pensionsvers. gem. § 51a ASVG incl. Zusatzbeitrag 12,55% 10,25% 12,55% 10,25%
Krankenvers. nach ASVG 3,78% 3,87% 3,78% 3,87%
Krankenvers. Ergänzungsbeitrag entfällt entfällt entfällt
Unfallversicherung 1,30% 1,30%
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50% 0,50% 0,50% 0,50%
Schlechtwetterentschädigungsbeitrag 0,70% 0,70%
Arbeiterkammerumlage 0,50% 0,50%
Allgem. Höchstbeitragsgrundlagen
Sonderzahlungen
monatl. jährlich
Arbeitslosenversicherung 4.860 EUR 9.720 EUR
Insolvenzentgeltsicherung 4.860 EUR 9.720 EUR
Pensionsversicherung gem. § 51a ASVG 4.860 EUR 9.720 EUR
Krankenversicherung nach ASVG 4.860 EUR 9.720 EUR
Unfallversicherung 4.860 EUR 9.720 EUR
Wohnbauförderungsbeitrag 4.860 EUR
Schlechtwetterentschädigungsbeitrag 4.860 EUR 9.720 EUR
Arbeiterkammerumlage 4.860 EUR
BauHandBucH
2016
umgelegte sozialkosten
iii. die kalkulation der umgelegten sozialkosten (usk) auf lÖhne
Entgeltpflichtige Arbeitstage in % der SOLL-Arbeitszeit (A)= 0,5156 0,5159
Arbeitgeberanteile SV (B)= 26,70 26,68
Auf den entgeltplichtigen Ausfalltag (A) ist der Sozialversicherungszuschlag (B) aufzurechnen.
Daraus ergibt sich unter Anwendung der Formel [(A) + (B)/100 x (A)] der
Entgeltpflichtige und sozialversicherungspflichtige Arbeitstag: (C)= 0,6533 0,6535
Berechnung des kollektivvertraglichen Mittellohns:
Näherungsweise wird dafür das Mittel aus den KV-Löhnen der Beschäftigungsgruppen
IIb und IVb gebildet.
IIb 13,45 € 13,45 €
IVb 11,45 € 11,45 €
kollektivvertraglicher Mittellohn: ML=(IIb+IVb)/2= 12,45 € 12,45 €
Veränderung: 0,00%
Aufgrund der Wochenarbeitszeit kann der Mittellohn je Woche gebildet werden:
Wochenarbeitszeit in Stunden: 39,00 39,00
Bezogen auf 5 Arbeitstage je Woche ist die tägliche Arbeitszeit: 7,80 7,80
Der Mittellohn je Tag beträgt daher: 97,11 € 97,11 €
Der Mittellohn je Woche beträgt daher: 485,55 € 485,55 €
KALKULATION
1. Bezahlte Feiertage
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
bez. Feiertage lt. Pkt. I.3 7,63 7,63
bis 31.12.2015 0,6533 x 7,63 4,98
ab 1.1.2016 0,6535 x 7,63 4,99
Zur Erläuterung soll für diesen Punkt eine schrittweise Berechnungsmethode dargelegt werden:
Die Ausfalltage in Höhe von 7,63 Tage 7,63 Tage
ergeben bei einem Mittellohn je Tag von 97,11 EURO 97,11 EURO
Kosten von [Tage x ML] 740,95 EURO 740,95 EURO
dazu kommen die direkten SK von 26,70 % 26,68 %
dies ergibt Kosten je Jahr von 939 EURO 939 EURO
die SOLL-Arbeitstage je Jahr von 193,95 Tage 193,84 Tage
umgelegt werden. Damit ergeben sich
Kosten je SOLL-Arbeitstag von 4,84 EURO 4,84 EURO
Diese Kosten in % vom ML je Tag ergeben
den Zuschlag zum ML um diese anfallenden
Kosten abzudecken [Kosten : ML] 4,98 % 4,98 %
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
umgelegte sozialkosten
1.a. Arbeitsfreie Tage und Weihnachtsfeiertage
1.a.1: Zuschlag für die Weihnachtsfeiertage
Aufgrund des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ist für jede Anwartschaftswoche mit über
30 Arbeitsstunden ein Lohnzuschlag in der Höhe von x Stundenlöhnen auf der Basis eines um 20%
erhöhten kollektivvertraglichen Lohnes als Zuschlag für die Rückvergütung der Weihnachtsfeiertage
zu entrichten. Der Zuschlagszeitraum läuft von April bis November. (Ganze Wochen)
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Der Lohnzuschlag [x] beträgt: 1,20 1,20
Kalenderwochen von April bis November: 34,65 34,65
Beitragspflichtige Wochen: 34,65 34,65
Std.Löhne je Woche (Lohnzuschlag X) 1,20 1,20
Lohnzuschlag auf den erhöhten KV-Lohn um 1,20 1,20
Umrechnung auf die Anzahl von Stundenlöhne je Jahr
[Std.L. je Wo. x Erhöhung x Lohnzuschlag]= 49,90 49,90
Die Berechnung der umgelgten Sozialkosten erfolgt
nach der Formel:
[Std. je Jahr x A : tägliche Arbeitszeit]
A = 0,5156 0,5159
tägl. Arbeitszeit = 7,80 7,80
3,30 3,30 3,30 3,30
1.a.2: Kosten der Weihnachtsfeiertage
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
bez. Feiertage lt. Pkt. I.3 4,29 4,29
bis 31.12.2015 0,6533 x 4,29 2,80
ab 1.1.2016 0,6535 x 4,29 2,80
1.a.3: Refundierung durch die BUAK
Die BUAK refundiert den Betrieben den KV-Lohn zuzügl. 20% für den Mehrlohn und zuzügl. 17% für die
zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben.
Rückvergütete Tage: 4,29 4,29
zuzüglich 20%: 5,15 5,15
zuzüglich 17%: 6,03 6,03
ergibt eine Entlastung von:
bis 31.12.2015 0,5156 x 6,03 -3,11
ab 1.1.2016 0,5159 x 6,03 -3,11
2. Sonderfeiertage
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
lt. Pkt. I.5 0,5 0,5
bis 31.12.2015 0,6533 x 0,5 0,33
ab 1.1.2016 0,6539 x 0,5 0,33
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandBucH
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umgelegte sozialkosten
3. Bezahlte Urlaubstage
Aufgrund des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz bzw. der entsprechenden Verordnung ist für
Arbeitnehmer, für die eine kollektivvertragliche Arbeitszeit von 39 Std/Woche gilt, ein Lohnzuschlag in der Höhe
von x Stundenlöhnen auf der Basis eines um 20% (ab 1.1.2015, davor 22%; bis 31.12.2013: 25%) erhöhten
kollektivvertraglichen Lohnes zu entrichten.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Der Lohnzuschlag [x] beträgt: 11,550 11,550
Berechnung der beitragspflichtigen Wochen:
Wochen je Jahr 52,18 52,18
minus Urlaub (lt. Pkt. I.6):
1/5 von 25,77 -5,15
1/5 von 25,80 -5,16
minus der 52. Anwartschaftswoche (entfällt ab 1.1.2011)
Beitragspflichtige Wochen: 47,03 47,02
Den Urlaubszuschlag für die Urlaubszeit zahlt die BUAK.
Die BUAK ersetzt außer dem Urlaubsentgelt und dem Urlaubszuschuß von den direkten
(ACHTUNG: Neu ab 01.01.2011: Refundierung der Nebenleistungen: 30,1% statt 17%)
sozialen Aufwendungen in Höhe von.... 26,70 26,68
die Nebenleistungen in der Höhe von... -30,10 -30,10
Da vom Urlaubszuschuß keine Wohnbauförderungsbeträge (WV)
zu leisten sind, ermäßigen sich bezogen auf Urlaubsentgelt
und -zuschuß die Kosten der WV um die Hälfte:
0,50 : 2 = -0,25
0,50 : 2 = -0,25
plus Kommunalabgabe 3,00 3,00
Verbleibende direkte Soziallasten... (B1)= -0,65 -0,67
Auf den entgeltpflichtigen Ausfalltag (A) sind die verbleibenden direkten SK (B1)
nach der Formel C1 = [(A)+(B1)/100 x (A)] aufzurechnen
und betragen... (C1)= 0,5122 0,5124
Die Berechnung der umgelegten Sozialkosten erfolgt nach der Formel:
[Std-Löhne je Wo. x 1,25 x Beitragswochen x C1: tägliche Arbeitszeit]
Std.-Löhne je Woche (Lohnzuschlag) 11,550 11,550
Erhöhung KV-Lohn 1,20 1,20
Beitragswochen 47,03 47,02
tägliche Arbeitszeit 7,80 7,80
42,80 42,81
Berechnung für Akkordanten:
Bei Arbeiten im Akkord sind für Facharbeiter zusätzlich 3,12, für Hilfsarbeiter zusätzlich 2,24
kollektivvertragliche Stundenlöhne zu entrichten (Für die Musterberechnung: 1 FA + 1 HA)
[(Std-Löhne je Woche x 1,25 + 3,12 : 2 + 2,24 : 2) x Beitragswochen x C1 : tägliche Arbeitszeit]
Daraus ergibt sich: 51,08 % 51,09 %
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
umgelegte sozialkosten
4. Entgeltliche Freizeit
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
gem KV § 7 Z.4 lt. Pkt. I.7a 1,35 1,35
gem KV § 7 Z.4 lt. Pkt. I.4b 2,00 2,00
Zusammen 3,35 3,35
bis 31.12.2015 x 0,6533 2,19
ab 1.1.2016 x 0,6535 2,19
5. Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unglücksfall
Die Berechnung erfolgt unter der Annahme, daß das Entgelt dem
kollektivvertraglichenen Stundenlohn entspricht.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
KV-Mittellohn je Tag € 97,11 97,11
bezahlte Ausfallzeit in Tagen lt. Pkt. I.8a 13,66 13,25
Entgelt (Ausfall x ML) € 1.326,52 1.286,71
(Seit 1.10.2000 (ARÄG 2000) entfällt die Beitragspflicht
und die Rückerstattung nach EFZG)
Berechnung der Kosten:
Entgelt € 1.326,52 1.286,71
+direkte Sozialkosten 26,70 € 354,18
26,68 € 343,29
+ Kommunalabgabe 3,00 € 39,80
3,00 € 38,60
Kosten € 1.720,50 1.668,60
- Erstattungsbetrag entfällt ab 1.10.2000 € 0,00 0,00
Ungedeckte Kosten je Jahr € 1.720,50 1.668,60
Ungedeckte Kosten je SOLL-Arbeitstag
SOLL-Arbeitszeit 193,95 Tage 8,87
193,82 Tage 8,61
U. Kosten je SOLL-Arbeitstag in % des ML je Tag
Mittellohn je Tag 97,11 € 9,13
97,11 € 8,87
Seit dem 1.1.2005 leistet die AUVA bei Betrieben bis 50 Mitarbeitern einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall. Der Zuschuss wird ab dem 11. Krankenstandstag für max. 42 Tage je Kalenderjahr gewährt. Die Höhe
des Zuschusses beträgt 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts zu züglich eines Zuschlages für die Sonderzah-
lungen in Höhe von 8,34 %. Statistische Daten liegen nicht vor.
6. Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Nach einer Berechnung anhand der Baustatistik 1985 Teil 2 entfallen im Durchschnitt im Hoch- und
Tiefbau auf 100 Beschäftigte eine Pflichtstelle für welche eine Ausgleichstaxe zu bezahlen ist.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Die Ausgleichstaxe beträgt je Monat: € 248,00 251,00
Kosten je Jahr und Pflichtstelle: € 2.976,00 3.012,00
Kosten umgelegt auf die Beschäftigten x1/100 29,76 30,12
Ungedeckte Kosten je SOLL-Arbeitstag
SOLL-Arbeitszeit 193,95 Tage 0,15
193,82 Tage 0,16
U. Kosten je SOLL-Arbeitstag in % des ML je Tag
Mittellohn je Tag 97,11 € 0,15
97,11 € 0,16
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandBucH
2016
7. Weihnachtsgeld
Laut §12 KV für Baugewerbe und Bauindustrie gebühren für je im Kalenderjahr gearbeitete 39 Stunden einschließlich
Gebührenurlaubs und entgeltplichtiger Betriebsabwesenheit bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Monat
3,41 Stundenlöhne . Wird das Dienstverhältnis innerhalb eines Monates der Betriebszugehörigkeit oder auf Grund der
Kündigung seitens des Arbeitnehmers gelöst oder der Arbeitnehmer aus seinem Verschulden entlassen (Ausnahme §
81 lit. h GewO), gebührt kein Weihnachtsgeld. Als Beitragsbasis gilt laut KV § 12 der kollektivvertragliche Stundenlohn
zuzüglich eines Zuschlages von 20% (ab 1.1.2015, zuvor 22%; bis 31.12.2013: 25%). Mit KV 1999 ist in § 12 Z. 5 eine
Änderung diesbezüglich eingetreten, daß nun auch AN bei Selbstkündigung vor dem 1. Oktober Anspruch auf Weih-
nachtsgeld haben. Der Kalkulation liegt die Annahme zugrunde, dass 1% der Belegschaft kein Weihnachtsgeld gebührt.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Berechnung der zu bezahlenden Stundenlöhne je Jahr:
[99% x 3,41 x 1,20 x 52,18 Wochen] 211,39
[99% x 3,41 x 1,20 x 52,18 Wochen] 211,39
Umrechnung der Stundenlöhne auf Tage:
Tägliche Arbeitszeit 7,80 27,10
7,80 27,10
bis 31.12.2015 x 0,5156 13,97
ab 1.1.2016 x 0,5159 13,98
(Berücksichtigung der direkten Sozialkosten siehe Pkt. II/9)
8. Sozialversicherung und Kommunalsteuer auf Weihnachtsgeld
Zu den Kosten des Weihnachtgeldes kommen noch die direkten sozialen Aufwendungen, jedoch ohne
Wohnbauförderungsbetrag, sowie die Kommunalsteuer.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
direkte Sozialkosten 26,70 26,68
-Wohnbauförderung -0,50 -0,50
+Kommunalabgabe 3,00 3,00
SUMME 29,20 29,18
x umgel.SK aus Pkt. 8 13,97 4,08
13,98 4,08
9. Sozialversicherung bei unbezahltem Urlaub und Betriebsstörung
Für unbezahlten Urlaub (Pkt. I/10b) und Betriebsstörungen sind die vollen
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Ausfalltage lt I.10b 2,00 2,00
SV bis 31.12.2015 26,70
ab 1.1.2016 26,68
Ausfalltage x SV 0,53 0,53
bis 31.12.2015 x 0,5156 0,27
ab 1.1.2016 x 0,5159 0,27
umgelegte sozialkosten
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
umgelegte sozialkosten
10. Schlechtwetterentschädigung
Der Lohn in der Höhe von 60% des Normallohnes (lt. §6 Schlechtwetterentschädigungsges.im Akkord Normallohn
+ 30% ohne Mehrarbeit, Sonntag, Feiertag, Erschwernis, jedoch mit Höhenzulage) wird rückersetzt.
Dazu wird zur Abgeltung der sozialen Aufwendungen und der Regien ein Betrag von 30% des Rückersatzes geleistet.
Berechnung der Kosten: bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Ausfalltage je Jahr lt. Pkt. I.9 5,21 5,72
Mittellohn je Tag € 97,11 97,11
direkte Kosten je Jahr [0,6 x Ausfall x ML] € 303,57 333,28
+ SV-Zuschlag 26,70 € 81,05
26,68 € 88,92
+ Krankenversicherung für 40% des Lohnes
Arbeitgeber + Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenv.
bis 31.12.2015 7,57
ab 1.1.2016 7,65
[0,4 x ML x Ausfall x Krankenv.%-satz] € 15,32 17,00
Kosten € 399,94 439,20
+ 5% Zinsen und Manipulationskosten € 20,00 21,96
Aufwand € 419,94 461,16
Ersetzt werden die direkten Kosten € -303,57 -333,28
sowie ein Pauschalbetrag von
30% der direkten Kosten € -91,07 -99,98
Verbleiben an ungedekten Kosten je Jahr € 25,30 27,90
Kosten je Tag bei einer SOLL-Arbeitszeit von
193,95 Tage € 0,13
193,82 Tage € 0,14
Kosten je Tag in % vom ML je Tag
ML = 97,11 € 0,13
ML = 97,11 € 0,14
11. Ausfallzeit der Betriebsräte
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Ausfallzeit lt. Pkt. I.11 1,31 1,31
bis 31.12.2015 x 0,6533 0,86
ab 1.1.2016 x 0,6535 0,86
12. Betriebsversammlung
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Ausfallzeit lt.Pkt. I.12 0,19 0,19
bis 31.12.2015 x 0,6533 0,12
ab 1.1.2016 x 0,6535 0,12
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandBucH
2016
13. Abfertigung
Aufgrund des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ist für jede Arbeitswoche mit über
31 Arbeitsstunden ein Lohnzuschlag in der Höhe von X Stundenlöhnen auf der Basis eines um
20% erhöhten kollektivvertraglichen Lohnes zu entrichten.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Beitragspflichtige Wochen je Jahr 52,18 52,18
Std.-Löhne je Woche (Lohnzuschlag X) 1,50 1,50
Erhöhung KV-Lohn 1,20 1,20
Anzahl der Std-Löhne je Jahr
[Wochen x Std.-L. je Wo. x Erhöhung] 93,92 93,92
Die Berechnung der umgelegten Sozialkosten erfolgt nach der Formel: [Std.-Löhne je Jahr x A : tägliche Arbeitszeit]
1 Arbeitstag in % der SOLL-AZ [A] = 0,516 0,516
tägliche Arbeitszeit 7,80 7,80 6,21 6,21
14. Pflegefreistellung
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Ausfallzeit lt. Pkt. I.13 0,50 0,50
bis 31.12.2015 x 0,6533 0,33
ab 1.1.2016 x 0,6535 0,33
15. Kommunalabgabe
Von den Ausfalltagen der kalkulierten sozialen Aufwendungen wird die Kommunalsteuer in der
Höhe von 3% entrichtet.
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
bez. Feiertage lt. I.3 7,63 7,63
arbeitsfreie Tage lt .I.4 4,29 4,29
Sonderfeiertage lt. I.5 0,50 0,50
entgelt. Freizeit lt. I.7a 1,35 1,35
lt I.7b 2,00 2,00
Betriebsrat lt. I.11 1,31 1,31
Betriebsversammlung lt. I.12 0,19 0,19
Kündigungsfristen lt. I 17 0,28 0,28
Pflegefreistellung lt. I.13 0,50 0,50
Summe der Tage 18,05 18,05
darauf 3% 0,5415 0,5415
bezogen auf die SOLL-AZ
x 0,5156 0,28
x 0,5159 0,28
umgelegte sozialkosten
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
umgelegte sozialkosten
16. Förderung der zwischenbetrieblichen Ausbildung
Laut Gebührenordnung der Bundesinnung Bau (§ 125 Abs. 2 Z. 5 WKG), sind im Baugewerbe 0,445
Stundenlöhne (ab 1.1.2009, davor 0,42) und in der Bauindustrie 0,275 Stundenlöhne der Beschäfti-
gungsgruppe IIb (Facharbeiter) (vor 1.1.2009 0,25) des jeweils gültigen KV für Baugewerbe und Bauin-
dustrie je Lohnempfänger und Woche zu entrichten. Davon 0,22 (Gewerbe) bzw. 0,12 (Industrie) als
Beitrag zur Lehrlingsinitiative. Annahme: Von diesem Anteil fließt im Durchschnitt ein Drittel an die
Unternehmen als Förderung zurück
Berechnung der Kosten: bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
KV-Lohn IIb € 13,45 13,45
Wochen je Jahr 52,18 52,18
Kosten je Jahr [KV-IIb x Wo. x (0,225+0,22x2/3)] Gewerbe € 261,36 261,36
[KV-IIb x Wo. x (0,155+0,12x2/3)] Industrie € 165,21 165,21
76% Gewerbe 24% Industrie € 235,40 238,28
Kosten je SOLL-Arbeitstag 193,95 Tage € 1,21
193,82 Tage € 1,23
in % des ML je Tag 97,11 € 1,25
97,11 € 1,27
17. Kündigungsfristen
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Ausfallzeit lt. Pkt. I.13 0,28 0,28
bis 31.12.2012 x 0,6533 0,18
ab 1.1.2013 x 0,6535 0,18
18. Internatskosten für Lehrlinge
Laut KV für Baugewerbe und Bauindustrie §10 Z. 9 hat der Arbeitgeber dem Lehrling, sofern dieser zur
Erfüllung der Berufsschulplicht internatsmäßig untergebracht ist, die Internatskosten zur Gänze zu
ersetzen. (Ab 1. Mai 2009). Derzeit werden die Kosten vom Fachverband der Bauindustrie und der
Bundesinnung Bau aus Mitteln der Ausbildungsumlage (Pos. 16) getragen. Berechnung der Kosten
(Annahme und jährliche Steigerung um die Inflationsrate):
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Internatskosten je Woche und Lehrling in € ca. € 0,00 0,00
Internatskosten bei 8 Wochen € 0,00 0,00
Umlage der Internatskosten auf alle Beschäftigten:
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Beschäftigte: 77.176 77.063
Lehrlinge: 3.180 3.027
Anteil Lehrl. 4,12% 3,93%
Annahme: 80% der Lehrlinge wird internatsmäßig untergebracht,
Kostenübernahme zu 30% durch den Betrieb
[Internatskosten x Anteil Lehrlinge x 0,80 x 0,30] € 0,00 0,00
Kosten je SOLL-Arbeitstag 193,95 Tage € 0,00
193,82 Tage € 0,00
in % des ML je Tag bei einem ML v. 97,11 € 0,00
bei einem ML v. 97,11 € 0,00
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandBucH
2016
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
BauHandbucH
2016
umgelegte sozialkosten
19. Überbrückungsgeld (ab 1.1.2014)
Mit Juli 2014 wurde das Überbrückungsgeld für Bauarbeiter beschlossen. Der Zuschlag des Arbeitgebers für den
neuen Sachbereich beträgt ab 1.1.2015 einen 1,5-fachen (2014: 0,8-fachen) KV-Stundenlohn je beitragspflichtiger
Woche. Zur Kostenkompensation wurden unter anderem die Zuschläge für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der
Überstundenzuschlag in zwei Stufen abgesenkt
bis 31.12.2015 ab 1.1.2016
Wochen je Jahr 52,18 52,18
minus Urlaub (lt. Pkt. I.6):
1/5 von 25,77 -5,15
1/5 von 25,80 -5,15
Beitragspflichtige Wochen: 47,03 47,02
Std.-Löhne je Woche (Lohnzuschlag X) 1,50 1,50
Anzahl der Std-Löhne je Jahr
[Wochen x Stundenlöhne je Woche] 70,55 70,53
Die Berechnung der umgelegten Sozialkosten erfolgt nach der Formel:
[Std.-Löhne je Jahr x A : tägliche Arbeitszeit]
1 Arbeitstag in % der SOLL-AZ [A] = 0,516 0,516
tägliche Arbeitszeit 7,80 7,80 4,66 4,67
Kalkulierte soziale Aufwendungen 94,91 94,73
ZUSAMMENSTELLUNG 1) direkte Sozialkosten 26,70 26,68
2) umgelegte Sozialkosten 94,91 94,73
zusammen 121,61 121,41
Baukalkukation BauHandBucH
2016
iV. die direkten und umgelegten lohnneBenkosten der arBeiter Bei mehrlohn und mehrarBeit aB 1.1.2016
IV.1 Anpassung der direkten Lohnnebenkosten (DLNK)
Bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage (siehe Pkt. II) fallen die direkten Lohnnebenkosten auf dem die Höchstbeitragsgrundlage übersteigenden
Teil nicht mehr im gesamten Ausmaß an. Werden sie als Prozentsatz vom abgabepflichtigen Entgelt ausgedrückt sind sie in diesem Fall abzumindern. Als
Vergleichsbetrag dient dabei der mittlere Monatslohn (dies entspricht dem abgabepflichtigen Entgelt), welcher über den mittleren Stundenlohn (z.B. aus
dem Formblatt K3 Zeile H; vergleiche ÖNORM B 2061 Ausgabe 1999) ermittelt werden kann.
mittlerer Stundenlohn = kollektivvertraglicher Mittellohn
+ Zulagen aus Zusatzkollektivvertrag
+ überkollektivvertragliche Mehrlöhne
+ Aufzahlung für Mehrarbeit und Erschwernisse
+ abgabepflichtige Sondererstattungen .
mittlerer Monatslohn = mittlerer Stundenlohn * Std/Woche * 4,33 Wochen/Monat .
Der mittlere Stundenlohn enthält somit alle Zahlungen an den Arbeitnehmer welche ab gabepflichtig sind (als weiterer wesentlicher Lohnbestandteil sind
nur mehr die „nicht abgabepflichtigen Sondererstattungen“ zu berücksichtigen). Durch Multiplikation des mittleren Stundenlohnes mit den bezahlten
Stunden je Monat wird der mittlere Monatslohn gebildet. Liegt dieser über der Höchstbeitragsgrundlage so ist nur auf den Betrag bis zur Höchstbeitrags-
grundlage der volle Sozialversicherungszuschlag (die direkten Sozialkosten) aufzurechnen.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt: 4860 € ab 1.1.2016
Für welche direkten Sozialkosten diese Höchstbeitragsgrundlage gilt ist unter Pkt. II beschrieben.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Prozentsätze der direkten Sozialkosten (gem. Pkt.II):
22,18% mit Höchsbeitragsgrundlage
4,50% ohne Höchstbeitragsgrundlage
26,68% Summe der direkten Lohnnebenkosten (DLNK)
Die Höchstbeitragsgrundlage wird bei einem mittleren Stundenlohn
von ca. 28,78 Euro bei 39 Wochenstunden (=Normalarbeitszeit gem Kollektivvertrag) bzw.
von ca. 24,94 Euro bei 45 Wochenstunden (= Normalarbeitszeit plus 6 Überstunden) erreicht.
Die Tabelle IV.1 gibt einen Überblick der direkten Sozialkosten in Abhängigkeit vom mittleren Stundenlohn.
Für die Kalkulation können diese Werte in das K2-Blatt „Zelle A1“ übernommen werden.
mittlererStundenlohn
direkte Sozialkosten (DSK)
bei 39 Stun-den
bei 45 Stunden
24,00 €
25,00 €
26,00 €
27,00 €
28,00 €
29,00 €
30,00 €
31,00 €
26,68%
26,68%
26,68%
26,68%
26,68%
26,51%
25,78%
25,09%
26,68%
26,63%
25,78%
24,99%
24,26%
23,58%
22,94%
22,35%
Tabelle IV. 1: Direkte Sozialkosten
BauHandbucH
2016
lohnneBenkosten
IV.2 Anpassung der umgelegten Lohnnebenkosten (ULNK)
Gliederung der umgelegten Lohnnebenkosten
ULNK abhängig von
ULNK gemäß Pkt. III Mehrarbeit Mehrlohn von beiden Zusammen
1. Bezahlte Feiertage 4,99 % 4,99 %
1.a. Arbeitsfreie Tage und Weihnachtsfeiertage
1.a.1: Zuschlag für die Weihnachtsfeiertage 3,30 % 3,30 %
1.a.2: Kosten der Weihnachtsfeiertage 2,80 % 2,80 %
1.a.3: Refundierung durch die BUAK -3,11 % -3,11 %
2. Sonderfeiertage 0,33 % 0,33 %
3. Bezahlte Urlaubstage 42,81 % 42,81%
4. Entgeltliche Freizeit 2,19 % 2,19 %
5. Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unglücksfall 8,87 % 8,87 %
6. Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 0,16 % 0,16 %
7. Weihnachtsgeld 13,98 % 13,98 %
8. Sozialversicherung und Kommunalsteuer auf Weihnachtsgeld 4,08 % 4,08 %
9. Sozialversicherung bei unbezahltem Urlaub und Betriebsstörung 0,27 % 0,27 %
10. Schlechtwetterentschädigung 0,14 % 0,14 %
11. Ausfallzeit der Betriebsräte 0,86 % 0,86 %
12. Betriebsversammlung 0,12 % 0,12 %
13. Abfertigung 6,21 % 6,21 %
14. Pflegefreistellung 0,33 % 0,33 %
15. Kommunalabgabe 0,28 % 0,28 %
16. Förderung der zwischenbetrieblichen Ausbildung 1,27 % 1,27 %
17. Kündigungsfristen 0,18 % 0,18 %
18. Internatskosten für Lehrlinge 0,00 % 0,00 %
19. Überbrückungsgeld 4,67 % 4,67 %
18,19 % 18,06 % 58,48 % 94,73 %
= ULNK 1 = ULNK 2 = ULNK 3
Tabelle IV.2: Umgelegte Lohnnebenkosten
Je nach Mehrlohn und Mehrarbeit (Überstunden, Arbeitszeitmodelle) reduzieren sich die umgelegten Lohnnebenkosten da die Berechnung gem. Pkt. III auf
einer Entlohnung nach den KV-Sätzen und unter der Annahme der Normalarbeitszeit (39Std/Wo) beruht.
Der Einfluß der Mehrarbeit auf die ULNK kann durch den Mehrarbeitsfaktor (MAF) und den Fortzahlungsfaktor (FZF) beschrieben werden. Dabei ist zu
unterscheiden, ob die durchschnittliche betriebliche Normalarbeitszeit regelmäßig über der kollektivvertraglichen Arbeitszeit liegt.
a) betriebliche Arbeitszeit regelmäßig über der KV-Arbeitszeit und Anwendung eines der „neuen Arbeitszeitmodelle“:
Fortzahlungsfaktor (FZF) = durchs. betriebliche Arbeitszeit/KV Arbeitszeit
Mehrarbeitsfaktor (MAF) = 1
b) bei fallweisen Überstunden
Fortzahlungsfaktor (FZF) = 1
Mehrarbeitsfaktor (MAF) = (KV-Arbeitszeit)/ (Gesamtarbeitszeit je Woche).
Die Höhe des über den KV-Lohn hinausgehenden Mehrlohnes kann durch den Mehrlohnfaktor beschrieben werden:
Mehrlohnfaktor (MLF) = KV-Stundenlohn / mittleren Stundenlohn.
(Zur Definition des mittleren Stundenlohnes siehe unter Pkt. IV.1)
Von der Mehrarbeit abhängige umgelegte Lohnnebenkosten (ULNK1): 18,19% .......................ULNK 1
Vom Mehrlohn abhängige umgelegte Lohnnebenkosten (ULNK2): 18,06% .......................ULNK 2
Von der Mehrarbeit und vom Mehrlohn abhängige umgelegte Lohnnebenkosten (ULNK3): 58,48% .......................ULNK 3
Die der Höhe des Mehrlohnes und Mehrarbeit angepaßten umgelegten Sozialkosten können nach der Differenzierung in jene, welche vom Mehrlohn, von
der Mehrarbeit bzw. von beiden abhängig sind nach der Formel:
ULNK1 x MAF x FZF + ULNK2 x MLF x FZF + ULNK3 x MAF x MLF
ermittelt werden. Die Tabelle IV.3 zeigt die umgelegten Lohnnebenkosten in Abhängigkeit von der Höhe des Mehrlohnes und bei fallweiser Mehrarbeit (gem.
Pkt. b). Die Tabelle IV.4 zeigt die umgelegten Sozialkosten in Abhängigkeit von der Höhe des Mehrlohnes und bei regelmäßiger Mehrarbeit (gem. Pkt. a).
Der entsprechende Prozentsatz kann für die Baukalkulation in das Formblatt K2 Zelle A2 - nach eventueller betriebsindividueller Korrektur (siehe Pkt. X) -
übernommen werden.
BauHandBucH
2016
lohnneBenkosten
Mehrlohn über Mehrarb./ Wo. 0 1 2 3 4 5 6KV- Lohn FZF 1,000 1,026 1,051 1,077 1,103 1,128 1,154
MLF MAF=1
Tabelle IV.4: Umgelegte Lohnnebenkosten in Abhängigkeit von Mehrlohn und bei regelmäßiger Mehrarbeit (Anwendung eines „Arbeitszeitmodells)
Mehrlohn über
KV- Lohn
Überstd./Woche
MAF
0 1 2 3 4 5 6
1,000 0,975 0,951 0,929 0,907 0,886 0,867
MLF FZF = 1
Tabelle IV.3: Umgelegte Lohnnebenkosten in Abhängigkeit von Mehrlohn und kurzfristiger Mehrarbeit
0,00% 1,000 94,73% 92,81% 90,97% 89,29% 87,60% 85,99% 84,53%5,00% 0,952 91,06% 89,21% 87,44% 85,81% 84,19% 82,64% 81,23%10,00% 0,909 87,76% 85,98% 84,27% 82,70% 81,13% 79,63% 78,28%15,00% 0,870 84,78% 83,05% 81,40% 79,88% 78,36% 76,91% 75,59%20,00% 0,833 81,95% 80,28% 78,67% 77,20% 75,73% 74,32% 73,05%25,00% 0,800 79,42% 77,80% 76,24% 74,81% 73,38% 72,01% 70,78%30,00% 0,769 77,05% 75,47% 73,95% 72,56% 71,18% 69,85% 68,65%35,00% 0,741 74,91% 73,37% 71,89% 70,54% 69,18% 67,89% 66,72%40,00% 0,714 72,84% 71,34% 69,90% 68,58% 67,26% 66,01% 64,87%45,00% 0,690 71,00% 69,54% 68,13% 66,85% 65,56% 64,33% 63,22%50,00% 0,667 69,24% 67,81% 66,44% 65,18% 63,92% 62,72% 61,64%55,00% 0,645 67,56% 66,16% 64,82% 63,59% 62,36% 61,18% 60,12%60,00% 0,625 66,03% 64,66% 63,35% 62,14% 60,94% 59,79% 58,75%65,00% 0,606 64,57% 63,23% 61,95% 60,77% 59,59% 58,46% 57,44%70,00% 0,588 63,20% 61,88% 60,62% 59,46% 58,31% 57,20% 56,20%75,00% 0,571 61,89% 60,60% 59,37% 58,23% 57,10% 56,01% 55,03%80,00% 0,556 60,75% 59,48% 58,26% 57,15% 56,03% 54,97% 54,00%85,00% 0,541 59,60% 58,35% 57,16% 56,06% 54,96% 53,92% 52,97%90,00% 0,526 58,45% 57,23% 56,05% 54,97% 53,90% 52,87% 51,94%95,00% 0,513 57,46% 56,25% 55,09% 54,03% 52,97% 51,96% 51,05%100,00% 0,500 56,46% 55,27% 54,14% 53,09% 52,05% 51,05% 50,15%
0,00% 1,000 94,73% 95,67% 96,58% 97,52% 98,46% 99,37% 100,31%5,00% 0,952 91,06% 91,98% 92,86% 93,78% 94,70% 95,59% 96,51%10,00% 0,909 87,76% 88,66% 89,53% 90,43% 91,33% 92,19% 93,09%15,00% 0,870 84,78% 85,66% 86,51% 87,39% 88,27% 89,12% 90,00%20,00% 0,833 81,95% 82,81% 83,64% 84,51% 85,37% 86,20% 87,07%25,00% 0,800 79,42% 80,27% 81,09% 81,94% 82,78% 83,60% 84,45%30,00% 0,769 77,05% 77,88% 78,69% 79,52% 80,35% 81,16% 81,99%35,00% 0,741 74,91% 75,73% 76,52% 77,34% 78,16% 78,95% 79,77%40,00% 0,714 72,84% 73,65% 74,42% 75,23% 76,04% 76,82% 77,63%45,00% 0,690 71,00% 71,80% 72,57% 73,36% 74,16% 74,93% 75,72%50,00% 0,667 69,24% 70,03% 70,78% 71,57% 72,36% 73,11% 73,90%55,00% 0,645 67,56% 68,33% 69,08% 69,86% 70,63% 71,38% 72,15%60,00% 0,625 66,03% 66,79% 67,53% 68,30% 69,06% 69,80% 70,57%65,00% 0,606 64,57% 65,33% 66,06% 66,82% 67,57% 68,30% 69,06%70,00% 0,588 63,20% 63,94% 64,66% 65,41% 66,16% 66,88% 67,63%75,00% 0,571 61,89% 62,64% 63,35% 64,09% 64,83% 65,54% 66,28%80,00% 0,556 60,75% 61,48% 62,19% 62,92% 63,65% 64,36% 65,09%85,00% 0,541 59,60% 60,33% 61,02% 61,75% 62,48% 63,18% 63,90%90,00% 0,526 58,45% 59,17% 59,86% 60,58% 61,30% 61,99% 62,71%95,00% 0,513 57,46% 58,17% 58,86% 59,57% 60,28% 60,97% 61,68%100,00% 0,500 56,46% 57,17% 57,85% 58,56% 59,26% 59,94% 60,65%
V. die sozialen aufwendungen auf gehälterab 1.1.2016
In den überwiegenden Fällen der Gehaltsempfänger ist als Bezugsbasis für die Gehaltsnebenkosten das monatliche Bruttogehalt heranzuziehen. Diese
Berechnungsart ist in Pkt. V.1 dargestellt und wird z.B. bei der Kalkulation der Gehaltskosten der Angestellten, welche über die Zentralregie verrechnet
werden angewandt. Die Aussage dieser Berechnung ist, was kostet der Beschäftigte im Monat ohne Bezug auf seine Leistungsstunden zu nehmen.
Jedoch in jenen Fällen, in denen Leistungen des Gehaltsempfängers bestimmten Aufträgen zugeordnet und - eventuell auch stundenweise - verrech-
net werden können (z.B. bei aufsichtsführenden Polieren im Angestelltenverhältnis, Regiezuschlag für Angestellte, Bauleiter etc.), ist das Bruttoentgelt je
Stunde Anwesenheitszeit zu ermitteln und als Basis zu verwenden. Diese Berechnungsart ist in Pkt. V.2 dargestellt, wobei diese Berechnung analog jener
der Lohnnebenkosten ist (Pkt. I bis III). Ein Beispiel in Pkt. V.4 verdeutlicht die unterschiedlichen Berechnungsmethoden.
Die frühere Berechnung im Bauhandbuch (bis 1992) stellte eine Vermischung von beiden oben dargelegten Berechnungsweisen dar und hatte insofern
ihre Berechtigung, da in der Praxis über alle Angestellten eines Unternehmens wohl in der Summe auch ein Mittelwert von beiden Berechnungsweisen das
Ergebnis ist.
Zur Höhe der Sozialversicherungszuschläge und Höchstbeitragsgrundlagen siehe Pkt.II.
In den Berechnungen nicht berücksichtigt ist der Freibetrag für die Kommunalsteuer für Sonderzahlungen. Dieser wirkt sich jedoch auf die Prozentsätze
nur minimal aus.
Im Bundesland Wien ist noch die U-Bahnabgabe zu kalkulieren. Je nach Höhe des Gehaltes steigen die Gehaltsnebenkosten um ca. 0,50% bis 1,00%.
Zum Regiezuschlag auf Gehälter siehe Pkt. IX.5.
V.1 Gehaltsnebenkosten, bezogen auf das monatliche Bruttoentgelt
a) Monatliches Bruttogehalt 100,00%
b) Sozialabgaben und Kommunalsteuer vom Bruttogehalt
Arbeitgeberanteile mit Höchstbemessungsgrundlage von: € 4.860,00
Krankenversicherung
(Zusatz- und Ergänzungsbeitrag entfällt ab 1.1.2016) 3,78%
Unfallversicherung 1,30%
Pensionsversicherung 12,55%
Arbeitslosenversicherung 3,00%
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50%
Insolvenzentgeltsicherung 0,35%
Summe 1 21,48%
Arbeitgeberanteile ohne Höchstbemessungsgrundlage
Kommunalabgabe 3,00%
Familienlastenausgleichsfonds 4,50%
Summe 2 7,50%
Summe 1 + 2 28,98% auf a) 28,98%
c) Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
von je einem Monatsgehalt, das sind 2/12 von a) 16,67%
BauHandbucH
2016
soziale aufwendungen auf gehälter
d) Sozialabgaben auf c)
Arbeitgeberanteile mit Höchstbemessungsgrundlage von: € 4.860,00
Krankenversicherung 3,78%
Unfallversicherung 1,30%
Pensionsversicherung 12,55%
Arbeitslosenversicherung 3,00%
Insolvenzentgeltsicherung 0,35%
Summe 1 20,98%
Arbeitgeberanteile ohne Höchstbemessungsgrundlage
Kommunalabgabe 3,00%
Familienlastenausgleichsfonds 4,50%
Summe 2 7,50%
Summe 1 + 2 28,58% auf c) 4,75%
e) Abfertigung
Abferting Alt und Mitarbeitervorsorge Neu gemischt 2,50% auf a) 2,50%
Modellrechnung aus Lohnnebenkosteninformation KMU-FA 2005 ff.
f ) Sonstige Erfordernisse für Reisekosten, Berufsausbildung,
Sonderzulagen usw. (betriebsindividuell) 10,00% auf a) 10,00%
Monatskosten insgesamt 162,90%
abzüglich a) -100,00%
Gehaltsnebenkosten 62,90%
V.2 Die Höhe der Gehaltsnebenkosten in Prozent des Bruttoentgeltes je Stunde Anwesenheitszeit
Ermittlung der betrieblichen Anwesenheitszeit
bei 5 Wochen Urlaubsanspruch bei 6 Wochen Urlaubsanspruch
Anzahl der Wochen je Jahr
52,18 52,18
davon ab:
Urlaub -5,00 -6,00
Krankenstände (nach dem ASVG in der Wirtschaftsklasse Bau
im Jahr 2014; Quelle: HVdSV-Träger) -1,53 -1,35
Bezahlte Feiertage und sonstige Verhinderungszeiten in Wochen
bezahlte Feiertage gemäß Pkt. I.3 1,53 1,53
arbeitsfreie Tage gemäß Pkt. I.4 0,86 0,86
Sonderfeiertage gemäß Pkt. I.5 0,10 0,10
Arbeitsverhinderungen gemäß Kollektivvertrag
für Baugewerbe und Bauindustrie § 23 (Annahme) 0,80 0,80
3,29 -3,29 3,29 -3,29
betriebliche Anwesenheitszeit 42,36 Wochen 41,36 Wochen
Kalkulation
a) Entlohnung für die betriebliche
Anwesenheitszeit 42,36 Wochen 100,00% 41,36 Wochen 100,00%
1 Woche entspricht 2,3607% 2,4178%
b) Urlaub 5,00 Wochen 11,80% 6,00 Wochen 14,51%
BauHandBucH
2016
soziale aufwendungen auf gehälter
c) Bezahlte Feiertage 3,29 Wochen 7,77% 3,29 Wochen 7,95%
d) Krankenstände 1,68 Wochen 3,61% 1,68 Wochen 3,70%
123,18% 126,16%
e) Sozialabgaben und Lohnsummensteuer auf a) bis d)
wie bei Pkt. V.1 a)
mit Höchstbeitragsgrundlage: 21,48% 26,46% 27,10%
ohne Höchstbeitragsgrundlage: 7,50% 9,24% 9,46%
28,98%
f ) Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
für 2 Monatsgehälter à 4,33 Wochen 8,66 Wochen 20,44% 8,66 Wochen 20,94%
g) Sozialabgaben auf f )
wie bei Pkt. V.1 d)
mit Höchstbeitragsgrundlage: 20,98% 4,29% 4,39%
ohne Höchstbeitragsgrundlage: 7,50% 1,53% 1,57%
h) Abfertigung
gemäß Pkt. V.1 e) 2,50% auf a) bis d) 3,08% 3,15%
i) Sonstige Erfordernisse für Reisekosten, Berufsausbildung,
Sonderzulagen usw. (betriebsindividuell)
gemäß Pkt. V.1 f ) 10,00% auf a) bis d) 12,32% 12,62%
Gesamtkosten 200,54% Gesamtkosten 205,39%
abzüglich a) -100,00% abzüglich a) -100,00%
Gehaltsnebenkosten je Gehaltsnebenkosten je Anwesenheitsstunde 100,54% Anwesenheitsstunde 105,39%
Seit 2013 ist bei Auflösung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber (nicht bei Pensionierung und Entlassung) eine Auflösungsabgabe an die
Gebietskrankenkasse zu entrichten. Für das Jahr 2016 beträgt diese Abgabe € 121,-. Diesbezügliche Statistiken liegen nicht vor.
BauHandbucH
2016
soziale aufwendungen auf gehälter
V.3 Gehaltsnebenkosten in Abhängigkeit der Höhe des Bruttomonatsgehaltes
Bruttomonatsgehalt Gehaltsnebenkosten bezogen aufdas monatliche Bruttogehalt
gemäß Pkt. V.1die Stunde Anwesenheitszeit gemäß Pkt. V.2
Höchstbeitragsgrundlage € 4.860,00 5 Wochen Urlaub 6 Wochen Urlaub3.550 € 63% 101% 105%3.700 € 63% 101% 105%3.850 € 63% 101% 105%4.000 € 63% 101% 105%4.150 € 63% 101% 105%4.300 € 63% 101% 105%4.450 € 63% 101% 105%4.600 € 63% 101% 105%4.750 € 63% 101% 105%4.900 € 63% 100% 105%5.050 € 62% 99% 104%5.200 € 61% 99% 103%5.350 € 61% 98% 103%5.500 € 60% 97% 102%5.650 € 59% 96% 101%5.800 € 59% 96% 100%5.950 € 58% 95% 100%6.100 € 58% 94% 99%6.250 € 57% 94% 98%6.400 € 57% 93% 98%6.550 € 56% 93% 97%
Tabelle V.3: Gehaltsnebenkosten
V.4 Rechenbeispiel
5 Wo. Urlaub 6 Wo. Urlaub
Monatliches Bruttogehalt 4.600 € 4.600 €
+ Gehaltsnebenkosten gemäß Pkt. V.1 63% 2.898 €
gemäß Pkt. V.2 101% 4.646 €
Summe 7.498 € 9.246 €
1) Bezogen auf die die Stunde bei: 169 Std. je Monat ergibt dies Kosten je Std. von 44 €
2) Wenn das Risiko des Arbeitsausfalles der Unternehmer trägt (wie auch in der Kalkulation zuvor),
ist auch auf Basis der Kalkulation gem Pkt. V.2 das Ergebnis das gleiche.
Bezogen auf die die Stunde bei: 169 Std. je Monat und einem Verhältnis gem V.2 von Soll-
Arbeitszeit zu Gesamtwochen je Jahr von 42,36 / 52,18 Wochen ergeben sich Kosten je Std. von 44 €
3) Ist jedoch das Risiko des Arbeitsausfalles vom Besteller einer Leistung zu tragen, was der Regelfall sein wird,
ergibt sich folgende Kalkulation:
Bezogen auf die die Stunde bei: 169 Std. je Monat ergibt dies Kosten je Std. von 55 €
Zu den kalkulierten Kosten je Stunde kommt noch der Zuschlag für Geschäftsgemeinkosten, Bauzinsen,
Wagnis und Gewinn sowie die Umsatzsteuer.
Vi. die lohnneBenkosten Bei lehrlingsentschädigungen
VI.1 Ermittlung der Soll-Arbeitszeit der Lehrlinge
Ausgehend von der Berechnung der betrieblichen Anwesenheitszeit (in Wochen) wird die weitere Errechnung in
überschlägiger Form dargelegt. Im 3. Lehrjahr beträgt die Dauer des Besuches der Berufsschule 9 Wochen, statt 8
Wochen im 1. und 2. Lehrjahr. Zu beachten wäre noch die in manchen Bundesländern um eine Woche verlängerte
Ausbildung an den Lehrbauhöfen (in der Berechnung nicht berücksichtigt). Weiters gibt es in manchen Bundeslän-
dern einen Kostenersatz für die Ausbildungszeit der Lehrlinge am Lehrbauhof. Dieser Kostenerstatz reduziert die
Lohnnebenkosten. Keine Berücksichtigung in der Berechnung findet die Inanspruchnahme eines Ausbildners und
die reduzierte Leistungsfähigkeit der Jugendlichen.
1. und 2. Lj. 3. Lj.
Urlaub in Wochen 5,00 5,00
bezahlte Feiertage und arbeitsfreie Tage (wie unter Pkt. V.2) 3,29 3,29
Krankenstände (wie unter Pkt. I) 2,65 2,65
Berufsschule (8 Wochen bzw. 9 Wochen) 8,00 9,00
Lehrbauhof (2 Wochen) 2,00 2,00
Ausfallzeit in Wochen 20,94 21,94
verbleibt eine betriebliche Anwesenheitszeit bei 52,18 Wochen je Jahr von 31,34 30,24
eine Woche entspricht daher (1 / betriebliche Anwesenheitszeit) 3,201% 3,307%
BauHandBucH
2016
lehrlingsentschädigung
VI.2 Die direkten Lohnnebenkosten
1. und 2. Lj. 3. Lj.
Arbeitslosenversicherung 1,20% 1,20%
Zuschlag nach dem Insolvenzsicherungsgesetz (Ab 1.1.03 entfallen) 0,00% 0,00%
Pensionsversicherung nach dem ASVG 12,55% 12,55%
Krankenversicherung nach dem ASVG (inkl. Zusatzbetrag) (Ab 1.10.02 für 1. u. 2. Lj. entfallen) 1,68% 1,68%
Unfallversicherung (Ab 1.10.02 für die gesamte Lehrzeit entfallen) 0,00% 0,00%
Familienlastenausgleichfonds 4,50% 4,50%
Kommunalsteuer 3,00% 3,00%
Sozialversicherungszuschlag (Direkte Sozialkosten) 22,93% 22,93%
VI.3 Kalkulation der Lohnnebenkosten (Stundensatzkalkulation)
1. und 2. Lj. 3. Lj.
a) Entlohnung für die betriebliche Anwesenheit 100,00% 100,00%
b) Urlaub 0,00% 0,00%
der Urlaub wird über die BUAK abgewickelt; siehe j.
c) Bezahlte Feiertage 3,29 Wochen
eine Woche entspricht im 1. und 2. Lehrjahr 3,20% 10,53%
bzw. im 3. Lehrjahr 3,31% 10,89%
d) Krankenstände 2,65 Wochen
eine Woche entspricht 3,20% 8,48%
bzw. 3,31% 8,77%
e) bezahlte Berufsschulzeit 8 Wochen
eine Woche entspricht 3,20% 25,60%
9 Wochen
eine Woche entspricht 3,31% 29,79%
f ) bezahlte Ausbildungszeit am Lehrbauhof 2 Wochen
eine Woche entspricht 3,20% 6,40%
bzw. 3,31% 6,62%
Summe a) bis f ) 151,01% 156,07%
g) Sozialversicherung auf Summe a) bis f )
im 1. und 2. Lehrjahr 22,93% 34,63%
im 3. Lehrjahr 22,93% 35,79%
h) Weihnachtsgeld (Ansätze dazu siehe Pkt. III.7)
Zu bezahlen ist je Woche [1] 3,41 KV-Stundenlöhne
von dem um [2] 1,20 erhöhten KV-Lohn (ab 1.1.2015, davor 1,22; bis 31.12.2013: 1,25)
Das entspricht [3] = [1] x [2] 4,09 Stundenlöhne je Woche
bzw. umgerechnet [4] = [3] / 39 Std. 0,10 Wochenlöhne je Woche
bzw. der Entlohnung von 5,22 Wochen je Jahr
(bei 52,18 Wochen)
eine Woche entspricht im 1. und 2. Lehrjahr 3,20% 16,70%
bzw. im 3. Lehrjahr 3,31% 17,28%
BauHandbucH
2016
lehrlingsentschädigung
i) Sozialversicherung auf Weihnachtsgeld
im 1. und 2. Lehrjahr 22,93% 3,63%
im 3. Lehrjahr 22,93% 3,96%
j) Beitrag an die BUAK für den Sachbereich Urlaub
Zu bezahlen ist je Woche [1] 11,55 KV-Stundenlöhne
von dem um [2] 1,20 erhöhten KV-Lohn (ab 1.1.2015, davor 1,22; bis 31.12.2013: 1,25)
Das entspricht [3] = [1] x [2] 13,86 Stundenlöhne je Woche
bzw. umgerechnet [4] = [3] / 39 Std. 0,36 Wochenlöhne je Woche
bzw. der Entlohnung von 16,98 Wochen je Jahr (bei 47,18 Wochen)
eine Woche entspricht im 1. und 2. Lehrjahr 3,20% 54,34%
bzw. im 3. Lehrjahr 3,31% 56,20%
k) Sozialversicherung auf Urlaubsgeld und Urlaubszuschuss
Sozialversicherungszuschlag abzüglich pauschalierter Rückvergütung
von 30,1 % durch die BUAK (neu seit 01.01.2011, davor 17%)
im 1. und 2. Lehrjahr -7,17% -3,90%
im 3. Lehrjahr -7,17% -4,03%
l) Beitrag an die BUAK für den Sachbereich Abfertigung
Zu bezahlen ist je Woche [1] 1,50 KV-Stundenlöhne
von dem um [2] 1,20 erhöhten KV-Lohn
Das entspricht [3] = [1] x [2] 1,80 Stundenlöhne je Woche
bzw. umgerechnet [4] = [3] / 39 Std. 0,05 Wochenlöhne je Woche
bzw. der Entlohnung von 2,61 Wochen je Jahr (bei 52,18 Wochen)
eine Woche entspricht im 1. und 2. Lehrjahr 3,20% 8,35%
bzw. im 3. Lehrjahr 3,31% 8,64%
m) Ausbildungsumlage
Kosten je Jahr lt. Pkt. III.16 von € 238,28
ergeben Kosten je Woche von € 7,63
bzw. im 3. Lehrjahr von € 7,88
bezogen auf den KV-Lohn i.M. € 262 im ersten u. 2. Lehrjahr 2,91%
bzw. € 420 im 3. Lehrjahr 1,88%
n) Sonstige Kosten
wie Fahrtkostenvergütungen, sonstige Ausbildungsmaßnahmen, Berufskleidung
usw. (Annahme 5% auf Summe a) bis f ) ) 7,55% 7,80%
275,42% 283,59%
-100,00% -100,00%
Die Belastung der Brutto-Lehrlingsentschädigung beträgt daher 175,42% 183,59%
Die Lehrlingsprämie der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie in
der Höhe von € 1.650,- reduziert die Lohnnebenkostenbelastung um 3 bis 10%
BauHandBucH
2016
lehrlingsentschädigung
BauHandbucH
2016
Vii. die zuschläge im Bundesland wien ab 1.1.2016
VII.1 Die Sonderabgabe für den U-Bahn-Bau
Mit Wirkung vom 1.Jänner 1970 wurde in Wien die U-Bahnsteuer eingeführt. Diese Dienstgeberabgabe ist für jeden Arbeitnehmer in einer Höhe von 2,00€
(seit 1. Juni 2012, davor 0,72 €) pro Woche zu entrichten. Kalkulatorisch erfasst wird die U-Bahnabgabe in den lohngebundenen Kosten. Dazu werden
zunächst die Kosten je Tag berechnet und diese als Prozentsatz des "mittleren Stundenlohnes" ausgedrückt. In der nachfolgenden Berechnung wird der
Prozentsatz analog zur Kalkulation gem. Pkt.III auf den kollektivvertraglichen Mittellohn errechnet. Dieser Prozentsatz ist sowohl vom Mehrlohn als auch
der Mehrarbeit abhängig (vgl. diesbezüglich IV.2). Die Tabelle VII.1 zeigt sodann die zusätzlichen Kosten bedingt durch die U-Bahnabgabe in Abhängigkeit
von der Höhe des "mittleren Stundenlohnes". Wird mit Überstunden gearbeitet reduzieren sich die ermittelten Prozentsätze noch geringfügig.
Kalkulation nach dem Verfahren gem. Pkt. III:
Kosten je Arbeitnehmer und Woche: 2,00 Euro
Dies ergibt Kosten je Jahr (52,18 Wo.) von: 104,36 Euro
Bei einer SOLL-Arbeitszeit je Jahr von 193,82 Tagen
ergibt dies Kosten je Tag von 0,538 Euro
Bei einem kollektivvertraglichen Mittellohn gem. Pkt. III von 97,11 Euro
betragen die Kosten der U-Bahnabgabe 0,55%
Da im Bauwesen üblicherweise die Kalkulation für den Preisanteil LOHN auf die Kalkulation der Löhne der Arbeiter aufgebaut wird, wäre gegebenenfalls für
die Angestellten (wenn dort nicht berücksichtigt) ein Zuschlag auf die oben ermittleten Werte aufzuschlagen. Dieser Zuschlag ist das Verhältnis von Arbei-
tern zu Angestellten und beträgt etwa ein Drittel.
Unter dieser Annahme bewegen sich die Ansätze der Tabelle VII.1 von 0,84% bis 0,59%.
mittlerer Stundenlohn Kosten der U-Bahn-Abgabeje Stunde je Tag
11,50 € 89,70 € 0,60%
12,00 € 93,60 € 0,57%12,50 € 97,50 € 0,55%13,00 € 101,40 € 0,53%13,50 € 105,30 € 0,51%14,00 € 109,20 € 0,49%14,50 € 113,10 € 0,48%15,00 € 117,00 € 0,46%15,50 € 120,90 € 0,44%16,00 € 124,80 € 0,43%
Tabelle VII.1: U-Bahn-Abgabe
zuschläge – wien
BauHandBucH
2016
VII.2 Die Sonderregelung für die Fahrtkostenvergütung
Diese Sonderregelung besagt, dass die Kosten der täglichen Hin- und Rückfahrt mit einem öffentlichen Vekehrsmittel zum billigsten Tarif zu vergüten ist.
Für die Kalkulation der Sondererstattungen bedeutet dies, daß im Regelfall die Kosten für eine 7-Tage Wochenkarte der Wiener Verkehrsbetriebe zu vergü-
ten ist. Weiters ist von der Annahme auszugehen, daß während des Urlaubes und Krankenstandes diese Zahlungen entfallen. Der Anspruch entfällt auch
bei unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnung und Betriebsstätte. Für die nachfolgende Musterkalkulation wird deshalb eine mittlere Belastung für die
Dauer von 40 Wochen angenommen.
In der nachfolgenden Berechnung wird der Prozentsatz analog zur Kalkulation gem. Pkt.III auf den kollektivvertraglichen Mittellohn errechnet. Dieser
Prozentsatz ist sowohl vom Mehrlohn als auch der Mehrarbeit abhängig (vgl. diesbezüglich IV.2). Die Tabelle VII.2 zeigt sodann die zusätzlichen Kosten
bedingt durch die U-Bahnabgabe in Abhängigkeit von der Höhe des "mittleren Stundenlohnes". Wird mit Überstunden gearbeitet reduzieren sich die ermit-
telten Prozentsätze noch geringfügig.
Kalkulation nach dem Verfahren gem. Pkt. III:
Kosten einer 7-Tage Wochenkarte 16,20 EURO
bezahlt während ca. 40 Wochen
ergibt Kosten je Jahr von 648,00 EURO
Bei einer SOLL-Arbeitszeit je Jahr von 193,82 Tagen
ergibt dies Kosten je Tag von 3,34 EURO
Bei einem kollektivvertragl. Mittellohn gem. Pkt. III von 97,11 EURO
betragen die Kosten der zusätzlichen Sondererstattungen 3,44%
Dazu kommen noch die übrigen Sondererstattungen wie Taggeld etc. (siehe unter Punkt VIII)
mittlerer Stundenlohn zusätzliche Sondererstattungenje Stunde je Tag
11,50 € 89,70 € 3,72%
12,00 € 93,60 € 3,57%12,50 € 97,50 € 3,43%13,00 € 101,40 € 3,29%13,50 € 105,30 € 3,17%14,00 € 109,20 € 3,06%14,50 € 113,10 € 2,95%15,00 € 117,00 € 2,85%15,50 € 120,90 € 2,76%16,00 € 124,80 € 2,68%
Tabelle VII.2: Sondererstattungen
zuschläge – wien
Viii. die gesamtlohnzuschläge ab 1.1.2016
Die folgende Berechnung des Gesamtlohnzuschlages zeigt diesem in Abhängigkeit vom Mehrlohn und zwar bei Normalarbeitszeit (Tabelle VIII.1).
Lohnnebenkosten:
Die Werte der Lohnnebenkosten sind der Tabelle IV.3 bzw. IV.4 entnommen, und gelten für einen sehr weiten Bereich der Kollektivvertragslohnhöhe.
Mehrlohn:
Der Mehrlohn beinhaltet überkollektivvertragliche Zahlungen, Aufzahlung für Mehrarbeit und Erschwernisse, die abgabepflichtigen Sondererstattungen
sowie ev. Zulagen aus Zusatzkollektivverträgen. Im nachstehenden Beispiel ist der Mehrlohn in % vom KV-Lohn ausgedrückt.
Bei der Berechnung mit Überstunden ist die Aufzahlung für die Mehrarbeit in die Höhe des Mehrlohnes einzurechnen. Aus diesem Grund entfällt auch bei
Tabelle VIII.2 die Spalte mit 0% Mehrlohn.
Anmerkung: Die Basis zur Ermittlung der Aufzahlung für die Überstunde ist der jeweilige kollektivvertragliche Stundenlohn plus 20 Prozent (ab 1.1.2015;
davor 25%; Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie, Mai 2015, Anhang III § 2 lit. a.).
Die lohngebundenen Kosten:
Die Lohnnebenkosten sind der Tabelle IV.3 entnommen. Die übrigen lohngebundenen Kosten sind aktuelle Durchschnittswerte wie sie auch in der Kalkula-
tionsbroschüre „Mittellohnpreiskalkulation 2015“ der Geschäftsstelle Bau angenommen sind. Diese Werte entsprechen Durchschnittssätzen wie sie in
mittleren Baugewerbebetrieben zur Anwendung kommen. Eigenen Werten - ermittelt aus der betriebseigenen Kostenrechnung - sind natürlich der Vorzug
zu geben. Für Wien ist noch der Prozentsatz für die U-Bahnabgabe zu den lohngebundenen Kosten dazuzuzählen.
Sondererstattungen – Dienstreisevergütungen:
Zur Ermittlung der Herstellungskosten sind noch die „nicht abgabenpflichtigen Sondererstat tungen“, die Dienstreisevergütungen zu berücksichtigen. Zu
den Dienstreisevergütungen zählen gem. § 9 Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie seit 1.5.2004 Taggeld, Übernachtungsgeld, Reiseauf-
wandsvergütung und Fahrtkostenvergütung. Die Höhe der Dienstreisevergütungen und ihre Anspruchsvoraussetzungen sind im Kollektivvertrag geregelt.
Zu beachten ist, dass zusätzlich freiwillig bezahlte Sondererstattungen abgabenpflichtig sind und deshalb kalkulatorisch im mittleren Stundenlohn (also
als Mehrlohn) zu erfassen sind. Im Folgenden ist ein durchschnittlicher Eurobetrag je Mann und Woche angenommen und als Prozentwert auf das Entgelt
ausgedrückt. Da die Höhe der Sondererstattungen je nach Lage der Baustelle und der Beschäftigtenstruktur unterschiedlich ist, sind eigenen Werten der
Vorzug zu geben.
Seit 1.5.2004 sind die bisherigen Sondererstattungen im KV Bauindustrie/Baugewerbe in Form von Dienstreisevergütungen neu geregelt.
Der Kollektivvertrag sieht vier Dienstreisevergütungen vor:
- Taggeld
- Übernachtungsgeld
- Reiseaufwandsvergütung
- Fahrtkostenvergütung
- Heimfahrten
Die bis 2004 üblichen Sondererstattungen Trennungsgeld, Wegegeld und Zehrgeld wurden durch die oben genannten ersetzt. Die Übergangsbestimmung
zur Anrechenbarkeit der Taggelder auf bisherige Überzahlungen ist ausgelaufen.
Taggeld
Einen Anspruch auf Taggeld erwerben
- alle Bauarbeiter auf Baustellen
- ab einer tatsächlichen Arbeitszeit oder Arbeitsbereitschaft wegen Schlechtwetters von mehr als 3 Stunden;
- sowie „Nichtbaustellenarbeiter“ auf ständig ortsfesten Betrieben (zB Bauhöfe), die außerhalb ihres Wohnsitzes übernachten. (Achtung: Seit 1.1.2008 in
aller Regel abgabenpflichtig)
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gesamtlohnzuschläge
Als Wohnsitz gelten nur inländische Wohnsitze (sowie Wohnsitze von Grenzgängern).
Das Taggeld beträgt (seit 1.5.2014)
- € 10,30, wenn eine auswärtige Übernachtung nicht angeordnet wird, die Entfernung zwischen Wohnort und Baustelle weniger als 100 km beträgt und die
tägliche Arbeitszeit 9 Stunden nicht überschreitet;
- € 16,50, wenn eine auswärtige Übernachtung nicht angeordnet wird, die Entfernung zwischen Wohnort und Baustelle weniger als 100 km beträgt und die
tägliche Arbeitszeit 9 Stunden überschreitet;
- € 26,40, wenn eine auswärtige Übernachtung angeordnet wird oder die Entfernung zwischen Wohnort und Baustelle mindestens 100 km beträgt;Für
Lehrlinge beträgt die Höhe des Taggelds in diesem Fall € 16,50.
- € 2,50 für Lehrlinge, wenn eine auswärtige Übernachtung nicht angeordnet wird und die Entfernung zwischen Wohnort und Baustelle weniger als 100 km
beträgt..
Übernachtungsgeld
Ein Anspruch auf Übernachtungsgeld besteht, wenn
- Anspruch auf Taggeld in Höhe von € 26,40 besteht und
- eine auswärtige Übernachtung tatsächlich stattfindet und
- der Arbeitgeber das Quartier nicht zur Verfügung stellt.
Die Höhe des Übernachtungsgeldes beträgt ab 1.5.2015 € 12,50 und ist durch den VPI wertgesichert. (Nächste Anhebung zum 1.5.2016 mit dem VPI
2015)
Reiseaufwandsvergütung
Die Reiseaufwandsvergütung für Arbeitnehmer, die auf eine andere Arbeitsstätte abgeordnet werden beinhaltet den Ersatz der Reisekosten für die einma-
lige Hin- und Rückfahrt (abgabefrei) sowie die Bezahlung der Reisestunden zum kollektivvertraglichen Stundenlohn ohne Aufzahlung. (Max. 9,33 Stunden
je Kalendertag. Abgabepflichtig). Darüber hinaus gebührt Arbeitnehmern mit Anspruch auf Taggeld nach 4 Wochen die Bezahlung der Reisekosten der
„Familienheimfahrt“ sofern der Wohnort mindestens 100 km vom Arbeitsort entfernt ist. (Sozialversicherungsbeitragsfrei jedoch nach 6 Monaten an einem
Einsatzort Lohnsteuerpflichtig).
Fahrtkostenvergütung
Die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Baustelle sind außerhalb Wiens zu ersetzen, wenn
- die Entfernung 3 km übersteigt und
- der Arbeitgeber nicht für die Beförderung sorgt („Werksverkehr“).
Es sind die Fahrtkosten zu ersetzen, wenn angenommen wird, dass der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen muss. Seit 1. Mai
2010 kann anstelle der Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel auch ein pauschaler Betrag von 12 Cent je km bezahlt werden.
Heimfahrten
(§ 9, Abs V; seit 2013) sind dem Arbeitnehmer wöchentlich (seit 1.5.2013, davor alle zwei Wochen) zu bezahlen, wenn er Anspruch auf Taggeld gemäß Abs
I, Zeile 5 besitzt. Es sind die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt mittels eines Verkehrsmittels zum billigsten Tarif zum Wohnort zu vergüten..
Gesamtzuschlag
Der Gesamtzuschlag setzt sich zusammen aus: Zentralregie, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn. Gegebenenfalls noch aus weiteren Zuschlägen, wie z.B.
einem Festpreiszuschlag.
Für die Zentralregie ist ein Wert von 15,0% (siehe auch Mittellohnpreisbroschüre 2015) angenommen, welcher natürlich betriebsindividuell unterschiedlich
ist. Je nach Kostenzuordnung bzw. Verrechenbarkeit von Kosten (im Wege von Positionen in einem Angebot oder durch Umlage über die Zentralregie) sind
Werte von 5% bis 20% üblich. Diese Prozentsätze gelten bei Aufschlag auf alle Kostenarten (Lohn, Sonstiges, Gehalt, Fremdleistungen, Geräte). Werden
jedoch die gesamten Geschäftsgemeinkosten auf den Preisanteil LOHN umgelegt, sind die Werte entsprechend zu erhöhen (dadurch ergeben sich Zentral-
regiesätze von 20% bis 30%). Diese Umlageart wird oft von kleineren Unternehmen angewandt, da sich der Lohnanteil am Umsatz konstanter verhält und
damit auch besser prognostizierbar ist. Eine gut geführte Kostenrechnung liefert die kalkulatorischen Ansätze (vgl. Rechnungswesen und Kontrollsys-
tem für das Österreichische Baugewerbe Teil 2; Kostenstellenplan, Erfolgsrechnung, Überleitung in das K2-Blatt; Herausgegeben von der Bundesin-
nung Bau; Erhältlich beim Österreichischen Wirtschaftsverlag).
Die weiteren Ansätze des Gesamtzuschlages für Bauzinsen, Wagnis und Gewinn entsprechen jenen der oben zitierten Mittellohnpreisbroschüre.
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gesamtlohnzuschläge
Übliche Ansätze für durchschnittliche Bauvorhaben sind:
Zentralregie 5% bis 20% bei Umlage ausschließlich auf den Preisanteil LOHN bis 30%
Wagnis 1% bis 5% je nach Bauwerks- und Unternehmerrisiko
Bauzinsen 0,5% bis 3% je nach Höhe und Dauer der Vorfinanzierung (inkl. Kosten für Haftbriefe)
Die Zuschlagsätze für Zentralregie, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn werden in Prozent vom Umsatz ausgedrückt und kommen aus der Kostenrechnung. In
der Kalkulation werden sie jedoch auf die Herstellungskosten aufgeschlagen. Da die Herstellungskosten plus die kalkulatorischen Kosten für den Gesamt-
zuschlag den Umsatz ergeben, erfolgt der Aufschlag auf eine geringere Basis als ursprünglich aus der Kostenrechnung ermittelt. Eine Umbasierung nach
der Formel
(ZR% + BZ% + W% + G%) * 100 / (100 - ZR% - BZ% - W% - G%)
ist deshalb notwendig.
Baustellengemeinkosten:
In jenen Fällen wo die Baustellengemeinkosten nicht in eigenen Positionen ausgeschrieben bzw. angeboten sind ist es notwendig diese Kosten auf die
Leistungspositionen umzulegen. Erfolgt die Umlage auf den Mittellohnpreis sind erfährungsgemäß folgende Ansätze, je nach Bauvorhaben, zu tätigen:
Einmalige Baustellengemeinkosten 6% bis 15%
Zeitgebundene Baustellengemeinkosten 16% bis 30%
Sonderkosten der Baustelle 2% bis 6%
Gerätekosten 8% bis 30%.
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gesamtlohnzuschläge
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gesamtlohnzuschläge
Berechnungsannahme zu den Sondererstattungen:
Sondererstattungen: 113,86 € je Mann und Woche (Annahme gem. Mittellohnpreisbroschüre 2015; Musterkalkulation A)
ergibt 2,92 € je Mann und Stunde bei Normalarbeitszeit (39Std.) bzw. 23,45% auf den mittl. KV-Lohn gem. Pkt. III
bzw. 2,53 € je Mann und Stunde bei zusätzlich 6 Mehrstd. bzw. 20,32% auf den mittl. KV-Lohn gem. Pkt. III
Mehrlohn 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%Löhne (a) 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%+ Mehrlohn (b) 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%= mittlerer Stundenlohn (c) 100,00% 105,00% 110,00% 115,00% 120,00% 125,00% 130,00% 135,00% 140,00% 145,00% 150,00%
direkte Lohnnebenkosten 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68%umgel. Lohnnebenkostenlt. Tab. IV.3 94,73% 91,06% 87,76% 84,78% 81,95% 79,42% 77,05% 74,91% 72,84% 71,00% 69,24%Kommunalabgabe 3,00%Zuschlag DG-Beitrag (gesamt) 0,40%Haftpflichtversicherung 3,00%Kleingerät und- gerüst 6,50% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90% 21,90%Nebenstoffe 2,00%Sonst. Baustellenkosten 1,50%weitere lohngeb. Kosten 5,50%= lohngebundene Kosten (d) 143,31% 139,64% 136,34% 133,36% 130,53% 128,00% 125,63% 123,49% 121,42% 119,58% 117,82%lohngeb. Kosten auf (c) 143,31% 146,62% 149,97% 153,36% 156,64% 160,00% 163,32% 166,71% 169,99% 173,39% 176,73%+ nicht abgabepfl. SE 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45%= Herstellungskosten (e) 266,76% 275,07% 283,42% 291,81% 300,09% 308,45% 316,77% 325,16% 333,44% 341,84% 350,18%Zentralregie 15,00%Bauzinsen 1,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25%Wagnis 3,00%Gewinn 3,00%Summe (f) 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25%umgerechnet auf dieHerstellungskosten=Gesamtzuschlag (g) 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62%Herstellungskosten 266,76% 275,07% 283,42% 291,81% 300,09% 308,45% 316,77% 325,16% 333,44% 341,84% 350,18%+ Gesamtzuschlag auf ( e ) (h) 76,35% 78,73% 81,11% 83,52% 85,89% 88,28% 90,66% 93,06% 95,43% 97,83% 100,22%- Löhne -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Gesamtlohnzuschlag ohne Baustellengemeinkosten (i) 243% 254% 265% 275% 286% 297% 307% 318% 329% 340% 350%
Mit Umlagen der Baustellengemein-kosten:Umlage der Baustellengemeinkosten:Einmalige BGK 10,00%Zeitgebundene BGK 18,50%Sonderkosten d. Bst. 4,50% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00%Gerätekosten d. Bst. 10,00%= Baustellengemein- kosten (j) 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00% 43,00%+ Gesamtzuschlag (g) auf (j) 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31% 12,31%= BGK inkl. GZ 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31%Herstellungskosten 266,76% 275,07% 283,42% 291,81% 300,09% 308,45% 316,77% 325,16% 333,44% 341,84% 350,18%+ Gesamtzuschlag (siehe h) 76,35% 78,73% 81,11% 83,52% 85,89% 88,28% 90,66% 93,06% 95,43% 97,83% 100,22%+ BGK inkl. GZ 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31% 55,31%- Löhne -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Gesamtlohnzuschlag mit Baustel-lengemeinkosten (k) 298% 309% 320% 331% 341% 352% 363% 374% 384% 395% 406%
Tabelle VIII.1: Gesamtlohnzuschlag auf den KV- Lohn mit und ohne Umlage der Baustellengemeinkosten bei Normalarbeitszeit
Mehrlohn 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%Löhne (a) 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%+ Mehrlohn (b) 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%= mittlerer Stundenlohn (c) 100,00% 105,00% 110,00% 115,00% 120,00% 125,00% 130,00% 135,00% 140,00% 145,00% 150,00%direkte Sozialkosten 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68% 26,68%Sozialkosten lt. Tab. IV.3 94,73% 91,06% 87,76% 84,78% 81,95% 79,42% 77,05% 74,91% 72,84% 71,00% 69,24%Kommunalabgabe 3,00%Haftpflichtversicherung 3,00%Kleingerät und- gerüst 6,50%Nebenstoffe 2,00% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50%Sonst. Baustellenkosten 1,50%weitere lohngeb. Kosten 5,50%Aufsichtskosten 8,00%= lohngebundene Kosten (d) 150,91% 147,24% 143,94% 140,96% 138,13% 135,60% 133,23% 131,09% 129,02% 127,18% 125,42%
lohngeb. Kosten auf ( c ) 150,91% 154,60% 158,33% 162,10% 165,76% 169,50% 173,20% 176,97% 180,63% 184,41% 188,13%+ nicht abgabepfl. SE(wie Pkt. VIII) 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45%= Herstellungskosten (e) 274,36% 283,05% 291,78% 300,55% 309,21% 317,95% 326,65% 335,42% 344,08% 352,86% 361,58%Zentralregie 15,00%Bauzinsen 1,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25%Wagnis 3,00%Gewinn 3,00%Summe (f) 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25%umgerechnet auf dieHerstellungskosten=Gesamtzuschlag 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62%Regiezuschlag aufKV- Lohn:Herstellungskosten 274,36% 283,05% 291,78% 300,55% 309,21% 317,95% 326,65% 335,42% 344,08% 352,86% 361,58%+Gesamtzuschlag auf ( e ) 78,52% 81,01% 83,51% 86,02% 88,50% 91,00% 93,49% 96,00% 98,48% 100,99% 103,48%- KV- Löhne -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Regiezuschlag auf KV-Lohn 253% 264% 275% 287% 298% 309% 320% 331% 343% 354% 365%Regiezuschlag auf Ist- Lohn:Abgabepflichtiges Entgelt 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%+ lohngebundeneKosten 150,91% 147,24% 143,94% 140,96% 138,13% 135,60% 133,23% 131,09% 129,02% 127,18% 125,42%+ nicht abgabepfl. SE 23,45% 22,33% 21,32% 20,39% 19,54% 18,76% 18,04% 17,37% 16,75% 16,17% 15,63%= Herstellungskosten (g) 274,36% 269,57% 265,26% 261,35% 257,67% 254,36% 251,27% 248,46% 245,77% 243,35% 241,05%+ Gesamtzuschlagauf (g) 78,52% 77,15% 75,92% 74,80% 73,75% 72,80% 71,91% 71,11% 70,34% 69,65% 68,99%- abgabepfl. Entgelt -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Regiezuschlag auf Ist-Lohn 253% 247% 241% 236% 231% 227% 223% 220% 216% 213% 210%Tabelle IX.1: Regiezuschläge bei selbständigen Regieleistungen
iX. zuschläge insBesondere regiezuschläge ab 1.1.2016
IX.1 Regiezuschlag für selbständige Regiearbeiten in der Normalarbeitszeit
Regieleistungen sind nach der Definition der ÖNORMen A 2050 bzw. B 2110 Leistungen, die nach dem Arbeitsumfang, den verbrauchten Stoffen und den eingesetzten Geräten abgerechnet und nach den vereinbarten Preisen vergütet werden. Regieleistungen werden in selbständige Regieleistungen und unselbständige Regieleistungen eingeteilt.Selbständige Regieleistungen sind solche, die in einem eigenständigen Vertrag vergeben werden.Unselbständige Regieleistungen sind solche, die im Rahmen eines zu Einheits- und/oder Pauschalpreisen abgeschlossenen Bauvertrages anfallen und daher nicht gesondert vergeben werden.
Regieleistungen von LohnempfängernDie Abrechnung erfolgt gemäß ÖNORM B 2110 nach den vereinbarten Preisen für die Arbeitsstunde in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe. Mehrlöh-ne und Sondererstattungen (SE) sind in die Preise einzurechnen. Tabelle IX.1 zeigt eine exemplarische Berechnung des Regiezuschlages für selbständi-ge Regiearbeiten auf den jeweiligen KV-Lohn (bzw. IST-Lohn) bei unterschiedlicher Höhe des Mehrlohnes. In Tabelle IX.2 ist der Regiezuschlag auf die Überstunde beispielhaft errechnet. Fallen Überstunden in einer hohen Zahl an, ist die die Umlage der Sondererstattungen und die Höhe der Sozialkosten gesondert zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. In Tabelle IX.3 bzw. IX.4 erfolgt die Berechnung für angehängte Regiearbeiten. Da zum Teil lohngebundene Kosten schon mit dem Hauptvertrag abgegolten werden, sind die Ansätze dort reduziert.
BauHandbucH
2016
regiezuschläge
IX.2 Regiezuschlag für selbständige Regiearbeiten auf die Überstunde
Umgelegte Lohnnebenkosten gemäß Pkt. IV.3: USK 1 = 18,19% Direkte Sozialkosten gemäß Pkt. IV.1: 26,68%
USK 2 = 18,06% Normalarbeitszeit je Woche (Std.): 39 h
USK 3 = 58,48% MAF und MLF gem. Angaben, FZF = 1
94,73%
Die umgelegten Sozialkosten sind für eine Überstunde kalkuliert. Bei einem mittleren Monatslohn über der Höchstbeitragsgrundlage sind die direkten
Sozialkosten noch anzupassen (Vgl. Pkt. IV.1)
Mehrlohn ohne Mehrarbeitszahlung 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%
KV- Lohn (a) 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%
Überstundenzuschlag
(50% x 1,2 seit 1.1.2015) (b) 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00%
übriger Mehrlohn (b) 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%
= abgabepfl. Entgelt (c) 160,00% 165,00% 170,00% 175,00% 180,00% 185,00% 190,00% 195,00% 200,00% 205,00% 210,00%
Sozialkosten DSK+USK
(analog Pkt. IV) 91,34% 89,92% 88,58% 87,32% 86,13% 85,00% 83,93% 82,92% 81,95% 81,04% 80,17%
sonst. Lohngeb. Kosten
(wie Tab. IX.1) 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50% 29,50%
= lohngebundene Kosten (d) 120,84% 119,42% 118,08% 116,82% 115,63% 114,50% 113,43% 112,42% 111,45% 110,54% 109,67%
lohngeb. Kosten auf (c) 193,34% 197,04% 200,74% 204,44% 208,13% 211,83% 215,52% 219,22% 222,90% 226,61% 230,31%
nicht abgabepfl. SE Annahme: mit der Leistung der Normalarbeitszeit abgegolten; gegebenenfalls Berücksichtigung notwendig
= Herstellungskosten (e) 353,34% 362,04% 370,74% 379,44% 388,13% 396,83% 405,52% 414,22% 422,90% 431,61% 440,31%
Gesamtzuschlag
wie Tab. IX.1 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62%
Regiezuschlag auf KV-Lohn bei Überstunde
Herstellungskosten 353,34% 362,04% 370,74% 379,44% 388,13% 396,83% 405,52% 414,22% 422,90% 431,61% 440,31%
+Gesamtzuschlag auf (e) 101,13% 103,62% 106,11% 108,60% 111,08% 113,57% 116,06% 118,55% 121,03% 123,53% 126,02%
- KV- Löhne -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%
Regiezuschlag auf KV-Lohn bei Überstunde (50%) 354% 366% 377% 388% 399% 410% 422% 433% 444% 455% 466%
Tabelle IX.2: Regiezuschläge bei selbständigen Regieleistungen auf die Überstunde (inklusive 50prozentigem Überstundenzuschlag)
BauHandBucH
2016
regiezuschläge
IX.3 Regiezuschlag für angehängte Regiearbeiten in der Normalarbeitszeit
Mehrlohn 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%Löhne (a) 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%+ Mehrlohn (b) 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%= mittlerer Stundenlohn (c) 100,00% 105,00% 110,00% 115,00% 120,00% 125,00% 130,00% 135,00% 140,00% 145,00% 150,00%direkte Lohnnebenkosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%umgelegte Lohnneben-kosten 94,73% 91,06% 87,76% 84,78% 81,95% 79,42% 77,05% 74,91% 72,84% 71,00% 69,24%Kommunalabgabe 3,00%Haftpflichtversicherung 3,00%Kleingerät und- gerüst 6,50%Nebenstoffe 1,00% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25%Sonst. Baustellenkosten 0,75%lohngebundene Kosten (d) 108,98% 105,31% 102,01% 99,03% 96,20% 93,67% 91,30% 89,16% 87,09% 85,25% 83,49%lohngeb. Kosten auf (c) 108,98% 110,58% 112,21% 113,88% 115,44% 117,09% 118,69% 120,37% 121,93% 123,61% 125,24%nicht abgabepfl. SE(wie Pkt. VIII) 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45% 23,45%Herstellungskosten (e) 232,43% 239,03% 245,66% 252,33% 258,89% 265,54% 272,14% 278,82% 285,38% 292,06% 298,69%Zentralregie 15,00%Bauzinsen 1,25%Wagnis 3,00% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25%Gewinn 3,00%Summe (f) 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25% 22,25%umgerechnet auf dieHerstellungskosten =Gesamtzuschlag 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62%Regiezuschlag aufKV- Lohn:Herstellungskosten 232,43% 239,03% 245,66% 252,33% 258,89% 265,54% 272,14% 278,82% 285,38% 292,06% 298,69%+ Gesamtzuschlag auf (e) 66,52% 68,41% 70,31% 72,22% 74,09% 76,00% 77,89% 79,80% 81,68% 83,59% 85,49%- KV- Löhne -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Regiezuschlag auf KV-Lohn 199% 207% 216% 225% 233% 242% 250% 259% 267% 276% 284%Regiezuschlag auf Ist- Lohn:Abgabepfl. Entgelt 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%+ lohngebundeneKosten 108,98% 105,31% 102,01% 99,03% 96,20% 93,67% 91,30% 89,16% 87,09% 85,25% 83,49%+ nicht abgabepfl. SE 23,45% 22,33% 21,32% 20,39% 19,54% 18,76% 18,04% 17,37% 16,75% 16,17% 15,63%= Herstellungskosten (g) 232,43% 227,64% 223,33% 219,42% 215,74% 212,43% 209,34% 206,53% 203,84% 201,42% 199,12%+ Gesamtzuschlagauf (g) 66,52% 65,15% 63,92% 62,80% 61,74% 60,80% 59,91% 59,11% 58,34% 57,65% 56,99%- abgabepfl. Entgelt -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Regiezuschlag auf Ist-Lohn 199% 193% 187% 182% 177% 173% 169% 166% 162% 159% 156%Tabelle IX.3: Regiezuschläge für angehängte Regieleistungen
IX.4 Regiezuschlag für angehängte Regiearbeiten auf die Überstunde
Mehrlohn ohne Mehrarbeitszahlung 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%KV- Lohn (a) 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%Überstundenzuschlag 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00%(50% x 1,2 seit 1.1.2015) (b)übriger Mehrlohn (b) 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00%abgabepfl. Entgelt (c) 160,00% 165,00% 170,00% 175,00% 180,00% 185,00% 190,00% 195,00% 200,00% 205,00% 210,00%Sozialkosten (Tab. IX.2) 91,34% 89,92% 88,58% 87,32% 86,13% 85,00% 83,93% 82,92% 81,95% 81,04% 80,17%sonst. lohngeb. Kosten(wie Tab. IX.3) 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25% 14,25%= lohngebundene Kosten (d) 105,59% 104,17% 102,83% 101,57% 100,38% 99,25% 98,18% 97,17% 96,20% 95,29% 94,42%lohngeb. Kosten auf (c) 168,94% 171,88% 174,81% 177,75% 180,68% 183,61% 186,54% 189,48% 192,40% 195,34% 198,28%nicht abgabepfl. SE Annahme: mit der Leistung der Normalarbeitszeit abgegolten; gegebenenfalls Berücksichtigung notwendig= Herstellungskosten (e) 328,94% 336,88% 344,81% 352,75% 360,68% 368,61% 376,54% 384,48% 392,40% 400,34% 408,28%Gesamtzuschlagwie Tab. IX.3 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62% 28,62%Regiezuschlag auf KV-Lohn bei Überstd. (50%)Herstellungskosten 328,94% 336,88% 344,81% 352,75% 360,68% 368,61% 376,54% 384,48% 392,40% 400,34% 408,28% + Gesamtzuschlag auf (e) 94,14% 96,42% 98,68% 100,96% 103,23% 105,50% 107,77% 110,04% 112,30% 114,58% 116,85%- KV- Löhne -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00% -100,00%Regiezuschlag auf KV-Lohn bei Überstunde (50%) 323% 333% 343% 354% 364% 374% 384% 395% 405% 415% 425%
Tabelle IX.4: Regiezuschläge bei angehängten Regieleistungen auf die Überstunde (inklusive 50prozentigem Überstundenzuschlag)
BauHandbucH
2016
regiezuschläge
BauHandBucH
2016
regiezuschläge
IX.5 Regiezuschlag auf Gehälter
bei Urlaub von
5 Wo. 6 Wo. im Monat
Gehalt 100,00% 100,00% 100,00%
Gehaltsnebenkosten gem. Pkt. V.3 100,54% 105,39% 102,97%
Haftpflichtversicherung 3,00% 3,00% 3,00%
Baubürokosten 5,00% 5,00% 5,00%
Herstellungskosten 208,54% 213,39% 210,97%
Gesamtzuschlag wie Tab. IX.1 28,62% 28,62% 28,62%
GZ auf die Herstellungskosten 59,68% 61,07% 60,38%
Herstellungskosten 208,54% 213,39% 210,97%
Gesamtzuschlag 59,68% 61,07% 60,38%
- Gehalt -100,00% -100,00% -100,00%
Regiezuschlag 168% 174% 171%
IX.6 Zuschlag auf die Kosten von geleasten Arbeitskräften
Gestellungsentgelt (a) 100,00%
Kleingerät und -gerüst 6,50%
sonst. Baustellenkosten 0,75%
Herstellungskosten (b) 107,25%
ZR, BZ, W, G wie Tab. IX.1 22,25%
Gesamtzuschlag 28,62% auf (b) 30,69%
Summe 137,94%
Zuschlag auf das Gestellungsentgelt 37,9%
Die sozialen Aufwendungen sowie die Kommunalsteuer zahlt der Überlasser. Bei Überlassung von einer ausländischen Betriebsstätte ist zusätzlich
Kommunalsteuer zu kalkulieren Als Bemessungsgrundlage sind 70% des Gestellungsentgelts anzusetzen. Damit erhöht sich der Zuschlag auf das
Gestellungsentgelt um etwa 2,6%. (70% von 3% plus Gesamtzuschlag)
IX.7 Zuschlag auf die Kosten von verliehenen Arbeitskräften
Lohn 100,00%
direkte Lohnnebenkosten gem Pkt.IX.3 0,00%
umgelegte Lohnnebenkosten gem. Pkt. IX.3 94,73%
Kommunalabgabe zahlt der Beschäftiger (siehe IX.5) 0,00%
Haftpflichtversicherung 3,00%
Herstellungskosten (a) 197,73%
Gesamtzuschlag wie Tab. IX.1 28,62% 56,59%
254,32%
- Lohnkosten -100,00%
Zuschlag auf den Lohn 154%
regiezuschläge
IX.8 Zuschlag auf den Wert von vom AG beigestellten Arbeitskräften
Wert der beigestellten Arbeitskräfte 100,00%
Kleingerät- und Kleingerüst 6,50%
Sonstige Baustellenkosten 1,50%
Summe (a) 108,00%
Gesamtzuschlag gem Tab. IX.1 28,62% auf (a) 30,91%
Summe 138,91%
Zuschlag auf den Wert der beigestellten Arbeitskräfte 39%
IX.9 Zuschlag auf vom AN beigestellte Baustoffe, Transportleistungen, Subunternehmerleistungen etc,
Wert der beigestellten Leistung 100,00%
Gesamtzuschlag gem. Tab. IX.1 28,62%
Summe 128,62%
Regiezuschlag von 29%
IX.10 Zuschlag auf den Wert vom AG beigestellte Baustoffe und TransportleistungenWert der Beistellung 100,00%
Kleingerät- u. Gerüst (halberSatz) 3,25%
sonstige Baustellenkosten (halber Satz) 0,7%
Nebenstoffe 2,00%
Summe (a) 106,00%
Zentralregie anteilig (1/2 Satz) 7,50%
Wagnis (Anteilig z.B. 2/3) 2,00%
Gewinn 3,00%
Summe 12,50%
Gesamtzuschlag 14,29% auf (a) 15,15%
Summe 121,15%
Zuschlag auf den Wert der beigestellten Leistungen 21%
BauHandbucH
2016
unterschiedliche auslastung
X. die sozialkosten und gesamtlohnzuschläge Bei unterschiedlicher auslastung (szenarien)
Die Kalkulation der umgelegten Sozialkosten baut auf der Annahme einer durchgehenden Produktivität der Beschäftigten während der Soll-Arbeitszeit auf.
D.h. in allen Tagen der kalkulierten SOLL-Arbeitszeit ist angenommen, dass der Beschäftigte produktiv tätig ist, also seine geleisteten Stunden Auftrag-
gebern gegenüber verrechenbar sind. Dies setzt einen 100 %igen Auslastungsgrad voraus. Instrumente diesen Auslastungsgrad zu erreichen sind eine
gute Arbeitsplanung und ein gut geführtes Personalwesen. Nicht immer wird jedoch dieser Idealzustand erreicht werden können. Kalkulatorisch sind diese
unproduktiven Beschäftigungszeiten unter Pkt. I.5 „Sonderfeiertage“ zu berücksichtigen. Nicht zu verwechseln sind diese Zeiten mit den s.g. Randstun-
den. Dies sind Zeiten für Vorbereitungsarbeiten oder Abschlussarbeiten einzelner Aktivitäten und in den Aufwandswerten (Zeitansätzen) für die Aktivitäten
einzurechnen, was auch der gängigen Praxis entspricht. In der vorliegenden Kalkulation ist unter „Sonderfeiertage“ ein Wert von 0,5 Tagen angenommen.
Die folgende Berechnung zeigt die Szenarien bei höheren Ansätzen.
Bei einer SOLL-Arbeitszeit von 193,95 Tagen entspricht eine Ausfallzeit von 0,5 Tagen 99,7%
von 1 Tagen 99,5%
von 2 Tagen 99,0%
von 4 Tagen 97,9%
von 6 Tagen 96,9%
von 8 Tagen 95,8%
von 10 Tagen 94,8%
von 12 Tagen 93,8%
umgelegte Sozialkostengem. Tab. IV.2
Sozialkosten (USK+DSK) beiNormalarbeitszeit (39 Std/Wo)
Gesamtlohnzuschlaggem.Tab. VIII.1
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0,5 94,73% 18,19% 18,06% 58,48% 121,41% 114,44% 108,63% 103,73% 99,52% 95,92% 243,00% 265,00% 286,00% 307,00% 329,00% 350,00%1,0 95,31% 18,57% 18,11% 58,63% 121,99% 115,01% 109,17% 104,26% 100,04% 96,44% 244,00% 265,00% 287,00% 308,00% 330,00% 351,00%2,0 96,50% 19,36% 18,20% 58,94% 123,18% 116,16% 110,30% 105,36% 101,12% 97,49% 245,00% 267,00% 289,00% 310,00% 332,00% 353,00%4,0 98,87% 20,92% 18,40% 59,55% 125,55% 118,46% 112,53% 107,54% 103,26% 99,59% 248,00% 270,00% 292,00% 314,00% 336,00% 357,00%6,0 101,29% 22,52% 18,59% 60,18% 127,97% 120,80% 114,82% 109,77% 105,44% 101,74% 252,00% 274,00% 296,00% 318,00% 340,00% 362,00%8,0 103,77% 24,15% 18,78% 60,84% 130,45% 123,20% 117,15% 112,06% 107,68% 103,94% 255,00% 277,00% 299,00% 321,00% 344,00% 366,00%10,0 106,29% 25,80% 18,99% 61,50% 132,97% 125,65% 119,53% 114,38% 109,95% 106,17% 258,00% 280,00% 303,00% 325,00% 348,00% 370,00%12,0 108,90% 27,51% 19,20% 62,19% 135,58% 128,17% 121,99% 116,78% 112,30% 108,48% 261,00% 284,00% 307,00% 329,00% 352,00% 375,00%In Prozent der Musterberechnungen:0,5 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%1,0 100,61% 102,09% 100,28% 100,26% 100,48% 100,50% 100,50% 100,51% 100,52% 100,54% 100,41% 100,00% 100,35% 100,33% 100,30% 100,29%2,0 101,87% 106,43% 100,78% 100,79% 101,46% 101,50% 101,54% 101,57% 101,61% 101,64% 100,82% 100,75% 101,05% 100,98% 100,91% 100,86%4,0 104,37% 115,01% 101,88% 101,83% 103,41% 103,51% 103,59% 103,67% 103,76% 103,83% 102,06% 101,89% 102,10% 102,28% 102,13% 102,00%6,0 106,92% 123,80% 102,93% 102,91% 105,40% 105,56% 105,70% 105,82% 105,95% 106,07% 103,70% 103,40% 103,50% 103,58% 103,34% 103,43%8,0 109,54% 132,77% 103,99% 104,04% 107,45% 107,65% 107,84% 108,03% 108,20% 108,36% 104,94% 104,53% 104,55% 104,56% 104,56% 104,57%10,0 112,20% 141,84% 105,15% 105,16% 109,52% 109,80% 110,03% 110,27% 110,48% 110,69% 106,17% 105,66% 105,94% 105,86% 105,78% 105,71%12,0 114,96% 151,24% 106,31% 106,34% 111,67% 112,00% 112,30% 112,58% 112,84% 113,09% 107,41% 107,17% 107,34% 107,17% 106,99% 107,14%Tabelle X.1: Berechnungsszenarien bei unterschiedlicher Höhe der Betriebsauslastung
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