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Inhaltsverzeichnis
1. Reinach im Jahr 2014 ............................................................................................................. 5
1.1. Zusammenfassung der Geschäftsplanung ............................................................................... 5
1.2. Schwerpunkte und Ziele des Gemeinderats ............................................................................. 6
1.3. Finanzieller Gesamtüberblick ............................................................................................... 9
1.4. Zusammenzug Vollkosten ................................................................................................... 11
1.4.1. Grundlagen für das Voranschlagsjahr 2014/HRM2 ............................................................. 11
1.4.2. Annahmen für die Planung 2015 bis 2018 ....................................................................... 14
1.4.3. Ergebnis der Vollkostenrechnung und Kommentar ............................................................. 14
1.5. Laufende Rechnung – Investitionen - Eigenkapital ................................................................. 19
1.5.1. Ergebnis der laufenden Rechnung und Kommentar ............................................................ 19
1.5.2. Investitionsrechnung, Verschuldung und Eigenkapitalentwicklung ...................................... 22
1.6. Steuern und Gebühren ....................................................................................................... 24
1.6.1. Steuerpolitik des Gemeinderats ..................................................................................... 24
1.6.2. Finanzausgleich .......................................................................................................... 25
1.7. Postulate und Empfehlungen mit Auswirkungen auf den Jahresplan 2014 .................................. 26
1.8. Strategische Finanzplanung ................................................................................................ 27
1.8.1. Pensionskassengesetz .................................................................................................. 27
1.8.2. Stabilisierungsprojekt .................................................................................................. 27
2. Leistungsbereiche ................................................................................................................ 29
2.1. Wirkungen, Leistungen und Kosten der 19 Leistungsbereiche ................................................... 29
2.2. Leistungsbereich 11: Bevölkerung und Wirtschaft .................................................................. 30
2.3. Leistungsbereich 12: Ruhe und Ordnung ............................................................................... 32
2.4. Leistungsbereich 13: Schutz und Rettung ............................................................................. 34
2.5. Leistungsbereich 21: Sport und Bewegung ............................................................................ 36
2.6. Leistungsbereich 22: Kultur und Begegnung ......................................................................... 38
2.7. Leistungsbereich 31: Leistungen der Gemeinde im Bildungsbereich .......................................... 40
2.8. Leistungsbereich 32: Musikunterricht ................................................................................... 44
2.9. Leistungsbereich 33: Familienergänzende Betreuung .............................................................. 46
2.10. Leistungsbereich 41: Kindes- und Erwachsenenschutz ......................................................... 48
2.11. Leistungsbereich 42: Gesetzliche Sozialhilfe ...................................................................... 50
2.12. Leistungsbereich 43: Ergänzende Sozialarbeit .................................................................... 52
2.13. Leistungsbereich 51: Gesundheit ..................................................................................... 54
2.14. Leistungsbereich 61: Stadtentwicklung ............................................................................. 56
2.15. Leistungsbereich 62: Umwelt und Energie ......................................................................... 60
2.16. Leistungsbereich 71: Verkehrsinfrastruktur ........................................................................ 62
2.17. Leistungsbereich 72: ÖV-Angebot ..................................................................................... 66
2.18. Leistungsbereich 81: Versorgung ..................................................................................... 68
2.19. Leistungsbereich 82: Entsorgung ..................................................................................... 70
2.20. Leistungsbereich 91: Finanzierung ................................................................................... 74
2.21. Investitionen ausserhalb der Leistungsbereiche ................................................................. 78
3. Kapitaldienst, Querschnittsleistungen und Politikkosten .......................................................... 79
3.1. Informationen zum Kapitaldienst ........................................................................................ 79
3.2. Informationen zu den Querschnittsleistungen ....................................................................... 80
3.3. Querschnittsleistung QL10: Personaldienstleistungen .......................................................... 81
3.4. Querschnittsleistung QL10.2: Lehrlingsausbildung .............................................................. 82
3.5. Querschnittsleistung QL11: Kommunikationsdienstleistungen ............................................... 83
3.6. Querschnittsleistung QL12: Rechtsdienst .......................................................................... 84
3.7. Querschnittsleistung QL13: Allgemeine IT-Dienstleistungen ................................................. 85
3.8. Querschnittsleistung QL14: Finanzdienstleistungen ............................................................ 86
3.9. Querschnittsleistung QL15: Controlling ............................................................................. 87
3.10. Querschnittsleistung QL16.17: Gebäude und Logistik ....................................................... 88
3.11. Querschnittsleistung QL40.50: Querschnittskosten der Gesamtverwaltung ........................... 89
3.12. Informationen zu den Politikkosten ................................................................................. 90
4. Genehmigung des Jahres- und Entwicklungsplans im Einwohnerrat ............................................ 91
4.1. Anträge des Gemeinderats ................................................................................................. 91
4.2. Bericht der Planungskommission ........................................................................................ 93
4.3. Beschlüsse des Einwohnerrats vom 16. Dezember 2013 ........................................................... 98
A Erklärungen zum Jahres- und Entwicklungsplan ..................................................................... 100
Zusammenhänge im Rechnungswesen....................................................................................... 103
B Ergänzende Informationen zu den Leistungsbereichen ............................................................ 106
B1. Leistungsbereich 71: Verkehrsinfrastruktur ......................................................................... 106
B2. Leistungsbereich 81: Versorgung ...................................................................................... 107
B3. Leistungsbereich 82: Entsorgung ...................................................................................... 108
C Übersicht Leistungs- und Unterstützungsbeiträge .................................................................. 109
D Kennzahlen ........................................................................................................................ 126
E Tabellen und Verzeichnisse Finanzen .................................................................................... 133
E1. Verzeichnis zur Investitionsrechnung ................................................................................ 133
F Steuern und Gebührenverzeichnis ......................................................................................... 137
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 5
1. Reinach im Jahr 2014
1.1. Zusammenfassung der Geschäftsplanung
Fürs nächste Jahr erwartet der Gemeinderat einen Verlust von 1.3 Millionen Franken. Die gute wirtschaftliche Lage und die Steuermehreinnahmen reichen nicht, um die Kosten für den Finanzausgleich und die höheren Kosten in der Sozialhilfe zu decken. Dazu fallen in den nächsten Jahren grössere gemeindeeigene Investitio-nen an. Inhaltliche Planungsschwerpunkte fürs 2014 sind unter anderem die Weiterentwicklung des Schul-raumkonzepts, die Fortführung der Erneuerung des Ortszentrums und der Deponiesanierung Alter Werkhof, die Quartierplanungen Stockacker und Bodmen, die Aufwertung des Gartenbads, sowie die Entwicklung eines Kultur- und Begegnungszentrums. Noch nicht im Budgetjahr 2014 berücksichtig ist dabei die Verrechnung der Pensionskassendeckungslücke, da diese erst 2015 anfällt.
Die Gemeinde kann dank günstiger Wirtschaftslage Steuermehreinnahmen von 2.03 Millionen Franken ver-zeichnen. Damit können die Kosten des Finanzausgleiches beglichen werden, die ebenfalls um 2.03 Millionen höher ausfallen werden. Dazu kommen aber die Sozialhilfekosten, welche um 1 Million Franken steigen. Die Nettoinvestitionen für den Zeitraum bis 2018 belaufen sich auf CHF 61.2 Mio. Darin enthalten ist der Neubau eines Schulzentrums Weiermatten (Schulraumkonzept) mit 42.2 Millionen Franken sowie das Schwimmbad Gartenbad Plus mit 11 Millionen.
Im Rahmen von HRM2 musste das bestehende Finanzvermögen neu bewertet werden. Dies führt zu einer er-freulichen Neubewertungsreserve von CHF 38 Mio., so dass mit einem Eigenkapital von CHF 56.489 Mio. per Ende 2014 gerechnet wird.
Der hohe Investitionsbedarf sowie die deutlichen Mehrkosten in der Aufgabenübertragung zwischen Kanton und Gemeinde, bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde oder beim Finanzausgleich führen zu einer starken Belastungsprobe für die Gemeinde. Auch die Ausfinanzierung der Pensionskasse wird voraussichtlich hohe Kosten auslösen. Um den zusätzlichen und steigenden Kosten entgegenzuwirken hat der Gemeinderat ein Stabilisierungsprojekt lanciert. Mit verschiedenen Massnahmen will er Einsparungen erreichen. Das Stabi-lisierungsprojekt liegt dem Einwohnerrat im ersten Quartal 2014 vor.
Auch gegen die Entwicklung des Finanzausgleichs engagiert sich der Gemeinderat. Zusammen mit anderen Gebergemeinden setzt er sich beim Regierungsrat für eine Überprüfung der heutigen Praxis ein. Diese hat sich zu einer reinen Geldumverteilungsmaschine entwickelt, die sich in keiner Weise am tatsächlichen Fi-nanzbedarf der „finanzschwachen“ Gemeinden orientiert.
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1.2. Schwerpunkte und Ziele des Gemeinderats
Der Gemeinderat orientiert sich bei der Schwerpunktsetzung für das Budget 2014 und die folgenden Planjah-re an den neun Strategischen Sachplänen, in denen er seine mittel- bis langfristigen Absichten dem Einwoh-nerrat vorgelegt hat. Aus diesen Strategien können Schwerpunkte für das kommende Jahr abgeleitet werden, wobei der Gemeinderat an dieser Stelle auf eine detaillierte politische Würdigung der Schwerpunkte verzich-tet, da diese bereits in den Strategischen Sachplänen enthalten ist. In der Reihenfolge der Leistungsbe-reichsnummerierung ergeben sich ausformuliert folgende zentrale Schwerpunkte für das Jahr 2014:
Leistungsbereich 11: Bevölkerung und Wirtschaft
Im Bereich Einwohnerdienste wird das neue Antragsverfahren für Identitätskarten eingeführt, das eine pa-pierlose Abwicklung im Stadtbüro ermöglicht.
Leistungsbereich 12: Ruhe und Ordnung
Durch die Weiterführung und den allfälligen Ausbau der Gemeindepolizei-Kooperation kann die erreichte Qualität im Bereich Ruhe und Ordnung beibehalten und weiterentwickelt werden. Ausserdem wird das Bewil-ligungswesen zentralisiert, damit die Bevölkerung nur noch eine Anlaufstelle hat. Durch die Revision des kantonalen Polizeigesetzes werden die Zuständigkeiten der Polizei Reinach voraussichtlich leicht verändert, was Anpassungen der kommunalen Rechtsgrundlagen und von Arbeitsabläufen nötig macht.
Leistungsbereich 13: Schutz und Rettung
Per 1. Januar 2014 tritt das kantonale Gesetz über die Feuerwehr mit der dazu gehörenden Verordnung in Kraft. Dementsprechend müssen auch die kommunalen Erlasse angepasst werden. Bei der Zivilschutzkompanie wird das gemäss Kantonsvorgaben neu beschaffte Material mit verschiedenen Spezialausbildungen instruiert und einsatzbereit gestellt. Des Weiteren wird sich der Bevölkerungsschutzverbund Birs an der Sicherheitsver-bundübung 2014 beteiligen. Dabei soll überprüft werden, ob Organisationen von Bund, Kantonen und Ge-meinden wie Armee, Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Führungsstäbe, politisch Verantwortliche etc. gemeinsam Krisen, Katastrophen und Notlagen bewältigen können.
Leistungsbereiche 21: Sport und Bewegung
Auf der Basis des Gemeindesportanlagenkonzepts (GESAK) und den darauf abgestimmten SSP 2 soll der Schwerpunkt in den kommenden Jahren im Bereich Sport und Bewegung auf die Erneuerung und Aufwertung der bestehenden Anlagen gesetzt werden. Die Projekte sind nach Prioritäten zu gliedern und zeitlich gestaf-felt umzusetzen. Die Erneuerung und Aufwertung des Reinacher Gartenbads gemäss ER-Vorlage 1070/13 ist mit der Initiative für ein Hallenbad, die im August 2013 eingereicht wurde, abzustimmen. Durch die dem Einwohnerrat vorgelegte Strategie des zukünftigen Schulraumkonzepts, kann insbesondere mit den 4 bis 5 neuen Turnhallen des Schulzentrums Weiermatten ein effektiver Mehrwert für den Bereich Sport und Bewe-gung geschaffen werden. Die ersten Aufwertungen und Erneuerungen der Spielplätze sollen im 2014 mit dem Spielplatz Mischeli auch baulich umgesetzt und die im Herbst 2013 begonnen Partizipationsveranstaltungen auch im Jahre 2014 weitergeführt werden.
Leistungsbereich 22: Kultur und Begegnung
Mit den interessierten Anspruchsgruppen werden die Inhalte, Organisation und Rolle des Kultur- und Begeg-nungszentrums als Basis für die Beantragung eines Projektierungskredites festgelegt. Die daraus resultieren-
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den Erkenntnisse fliessen in das Kultur- und Begegnungskonzept ein. Zudem werden die Konsequenzen auf Leistungs- und Unterstützungsbeiträge unter Berücksichtigung des bestehenden Kostendachs erfasst.
Die Massnahmen „Kinderfreundliche Gemeinde“ werden weiter umgesetzt. In Kooperation mit der Reformier-ten Kirchgemeinde, der Genossenschaft Aumatt und anderen, wird der „Generationenpark Mischeli“ weiter-entwickelt. Die Ersterfahrungen mit dem Einsatz Zivildienstleistender im Jugendcafé Paradiso und Umgebung werden ausgewertet und ein zukünftiger Leistungsvertrag geprüft.
Leistungsbereich 31: Leistungen der Gemeinde im Bildungsbereich
Infolge der Entwicklung der Schülerzahlen und der hohen Sanierungsaufwendungen der bestehenden Schul-anlagen hat der Gemeinderat dem Einwohnerrat ein neues zeitgemässes, nachhaltiges aber auch finanzierba-res Schulraumkonzept vorgelegt. Aufgrund des notwendigen Kompromisses mit der Aufhebung und Veräusse-rung des Schulareals Surbaum für Wohnungsbau, kann mit der vorgeschlagenen Strategie des Schulzentrums insbesondere für die Kinder, aber auch für viele Vereine und Institutionen ein hoher Mehrwert geschaffen werden, von dem viele profitieren können. Den Kindern soll mit den neuen Schulanlagen eine attraktive, moderne Infrastruktur für den zeitgemässen Unterricht zur Verfügung gestellt werden, in der sie wachsen und sich entwickeln können. Da sich jedoch die Umsetzung aufgrund der notwendigen politischen Prozesse in die Länge zieht, konnte mit dem Kanton vereinbart werden, dass die Gemeinde im Schulhaus Bachmatten II (ehemals Lochacker) die infolge der Einführung von HarmoS notwendigen zusätzlichen Räume für einen län-geren Zeitraum einmieten kann.
Sobald der Einwohnerrat die zukünftige Schulraumstrategie beschlossen hat, soll möglichst schnell mit der Entwicklung der notwendigen Bebauungskonzepte begonnen werden, so dass den Reinacher Schülerinnen und Schülern möglichst bald eine moderne und zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.
Leistungsbereich 32: Musikunterricht
Bis durch Erneuerung und Erweiterung der Schulanlagen genügend Schulraum bereitsteht, muss ein Teil der Schulräume der Musikschule vorübergehend im Rössli (Hauptstrasse 24) untergebracht werden. Hierzu ist eine bauliche Anpassung des Gebäudes erforderlich. Ob und in welchem Umfang bereits im 2014 einen Teil der Unterrichtsräume zugunsten der Primarschule freigeben werden muss, hängt vom Bedarf der Primarschule und dem frühesten möglichen Bezugsdatum im Rössli ab. Entscheid ER vom 16.12.13 keine bauliche Anpas-sung für Musikschule (- CHF 120‘000), sowie Sondervorlage für Rössli.
Der geplante Zusammenzug der Musikschule im neuen Schulzentrum Weiermatten erfüllt auch die Forderun-gen der Volksinitiative „Ein Haus für die Musikschule“.
Leistungsbereich 33: Familienergänzende Betreuung
Der gesamte Bereich gewinnt politisch und gesellschaftlich zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, ihn im Rahmen einer Gesamtstrategie grundlegend zu überdenken. Dabei sollen auch offene Fragen, wie jene nach dem Bedarf für ein Kinderhaus sowie ein allfälliger Wechsel von der Ob-jekt- zur Subjektfinanzierung (die den Erziehungsberechtigten grössere Wahlfreiheit bei der Suche nach ei-nem Betreuungsplatz einräumen kann) beantwortet werden.
Leistungsbereich 41: Kindes- und Erwachsenenschutz
Per 2013 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im 2014 sollen in Zusammenarbeit zwischen der Sozialberatung und der KESB alle Massnahmen in das neue Rechtssystem überführt werden (neue massge-
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schneiderte Beistandschaften). Auch im zweiten KESB-Betriebsjahr müssen die Abläufe und Prozesse weiter optimiert werden.
Leistungsbereich 42: Gesetzliche Sozialhilfe
Die neuen Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes im Bereich der Eingliederungen werden umgesetzt (Schaf-fung von Beschäftigungen für Personen ohne Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt und neue Finanzierung von Integrationsmassnahmen). Die Realisierung eines Integrationsprojektes in der Wirtschaft bleibt auch 2014 aktuell. Bei der Sozialhilfe für Asylsuchende werden die Kooperationen mit den Gemeinden Arlesheim und Binningen weitergeführt.
Leistungsbereich 43: Ergänzende Sozialarbeit
Die Integration von arbeitslosen Jugendlichen in den Arbeitsprozess wird weiter forciert. Dazu werden Prak-tikumsplätze in Wirtschaftsbetrieben, mit der Option auf eine Lehrstelle, benötigt. Gemäss dem Strategischen Sachplan Soziales von 2014-2018 ist beabsichtigt, im 2014 das Projekt Generationenstadt zu lancieren, wel-ches die Reinacher Bevölkerung für die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen den Generatio-nen sensibilisieren soll. Im Rahmen des Stabilisierungsprojekts ist der Gemeinderat nachträglich zu der Mei-nung gekommen, dass er aus Kostengründen auf dieses Projekt verzichten möchte. Der Einwohnerrat hat bei der Behandlung des Strategischen Sachplans und bei der Budgetsitzung vom 16. Dezember 2013 entschieden auf das Projekt Generationenstadt zu verzichten.
Leistungsbereich 51: Gesundheit
Die Leistungen der externen Leistungserbringer (v.a. Spitex und Betagtenhilfe) stehen im Bereich Gesundheit im Vordergrund. Schwerpunkt wird die Überführung des operativen Geschäfts der Spitex in eine gemeinnützi-ge, steuerbefreite GmbH sein. Die Spitex Reinach GmbH startet Anfang 2014 mit einer neuen, professionellen Geschäftsführung. Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Spitex wird der Ausbau der Kooperationen mit ande-ren Spitex-Organisationen sein.
Leistungsbereich 61: Stadtentwicklung
2014 wird der Einwohnerrat über die neue Zonenplanung Siedlung beschliessen. Nach den weiteren Planungs-schritten wird die Zonenplanung dem Regierungsrat zur Genehmigung überwiesen. Als weiterer Baustein der RevOR Phase 3 wird die Revision von Strassennetzplan und Strassenreglement abgeschlossen. Gemeinsam mit einer Wohnbaugenossenschaft wird die geplante Wohnsiedlung „Stockacker“ weiterentwickelt und die Quar-tierplanung erarbeitet. Die Quartierplanung „Bodmen“ wird abgeschlossen. Auf privaten Arealen bietet die Gemeinde Unterstützung und begleitet die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bei der Durchführung der Quartierplanungen.
Leistungsbereich 62: Umwelt und Energie
In Anlehnung an die im aktualisierten SSP 6 definierten Wirkungs-, Leistungs- und Kostenziele für den Leis-tungsbereich 62 sowie unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem Masterplan Wärmeversogung wird das Ressort Umwelt, Ver- und Entsorgung in erster Priorität die Umsetzung der kommunalen Energiestrategie 2030 an die Hand nehmen. Zu diesem Zweck soll dem Einwohnerrat im 1. Quartal 2014 das Aktivitätenpro-gramm Energiestadt für die Jahre 2014-2017 vorgelegt werden. Weitere Schwerpunktthemen bilden der Ab-schluss der Deponiesanierung Areal Alter Werkhof und 2014 die Revision der Zonenplanung Landschaft, die dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung unterbreitet wird.
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Leistungsbereich 71: Verkehrsinfrastruktur
Die Bauarbeiten zur Erneuerung des Ortzentrums Reinach (Hauptstrasse) finden im Herbst 2014 ihren Ab-schluss. Das Reglement und die Verordnung zur Parkraumbewirtschaftung werden rechtskräftig.
Leistungsbereich 72: ÖV-Angebot
Es liegen keine speziellen Schwerpunkte für das Jahr 2014 vor.
Leistungsbereiche 81: Versorgung
Die kommunalen Wasserleitungen werden ordentlich unterhalten, erneuert und stellen die benötigten Trink-wassermengen in höchster Qualität für die Konsumierenden bereit. Die Überbauung „In den Steinreben“ (Al-ter Werkhof) wird mittels Glasfasertechnik (FTTH = Fibre to the home) erschlossen. Das kommunale GGA-Reglement aus den Jahren 1970/1985 soll abgelöst werden.
Leistungsbereich 82: Entsorgung
2014 wird dem Einwohnerrat die Vorlage zur Zukunft des neuen Recycling-Parks unterbreitet und die Mass-nahmen zum Thema Littering auf Grundlage des Massnahmenkataloges des Filmprojektes „Littering ist Mist.“ Der ordentliche Werterhalt der Abwasserleitungen soll eine betriebssichere Ableitung von Schmutz- und Re-genwasser ermöglichen.
Leistungsbereich 91: Finanzierung
Das Stabilisierungsprojekt liegt dem Einwohnerrat im ersten Quartal 2014 vor. Mit verschiedenen Massnah-men will der Gemeinderat den zusätzlichen und steigenden Kosten entgegenwirken.
Zu diesen Kostenzunahmen gehört insbesondere auch der Finanzausgleich (+ CHF 2.03 Mio. gegenüber Budget 2013). In Zusammenarbeit mit den anderen Initiativgemeinden will der Gemeinderat die Wirkungsme-chanismen des Finanzausgleichs überprüfen und systembedingte Fehlanreize beseitigen.
1.3. Finanzieller Gesamtüberblick
Aus heutiger Sicht wird das Geschäftsergebnis im steuerfinanzierten Bereich in den kommenden Jahren kaum positiv ausfallen. Ein positiver Abschluss ist jedoch für die Zukunft der Gemeindefinanzen enorm wichtig, da in den kommenden Jahren gewaltige Investitionsprojekte anstehen. So löst beispielsweise HarmoS resp. das Schulraumkonzept im Bildungsbereich einen ausserordentlich hohen Investitionsbedarf bei den Schulbauten aus. Hinzu kommen auch deutliche Mehrkosten in der Erfolgsrechnung wie Aufgabenübertragungen zwischen Kanton und Gemeinden (Pflegefinanzierung, KESB Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, Finanzausgleich etc.) und vor allem die Ausfinanzierung der Pensionskasse. Um die Finanzierbarkeit und den finanziellen Handlungsspielraum zu gewährleisten, hat der Gemeinderat, wie bereits erwähnt, das Stabilisierungsprojekt gestartet.
In der Kostenrechnung im steuerfinanzierten Bereich (Kapitel 1.4.) wird mit einem Verlust von CHF 0.492 Mio. gerechnet. Dies entspricht einer Verschlechterung um CHF 1.208 Mio. gegenüber dem Vor-jahresbudget. Alleine CHF 0.953 Mio. sind auf geplante Mehrausgaben bei der gesetzlichen Sozialhilfe zu-rückzuführen (LB42). Weitere CHF 0.409 Mio. sind Mehrkosten für die Verkehrsinfrastruktur (LB71). Diese
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Überschreitung ist jedoch auf die Erhöhung der Kapitaldienstkosten zurückzuführen, d.h. dass infolge der HRM2-Umstellung bei der Abschreibungsmethodik und der Neuzugänge in der Investitionsrechnung sich die Werte erhöht haben. In einzelnen Leistungsbereichen haben sich jedoch die Kapitaldienstkosten auch redu-ziert. Im Leistungsbereich Finanzierung (LB91) wird mit Steuermehreinnahmen von CHF 2.03 Mio. geplant, jedoch werden diese Mehreinnahmen durch die starke Zunahme der Kosten für den Finanzausgleich mehrheit-lich kompensiert.
Gegenüber der Vorjahresrechnung 2012 bleibt der Verlust konstant.
Zusammenfassend bedeutet dieses Ergebnis, dass aus betrieblicher Sicht die Einnahmen die Kosten im steu-erfinanzierten Bereich nicht mehr decken. Aus diesem Grund können die zukünftigen Investitionen nicht aus eigenen Mittel finanziert werden. Diese Tatsache führt unweigerlich zu einem Anstieg der Verschuldung, einer höheren Zinsbelastung und zu einem Eigenkapitalabbau.
Dieses Ergebnis wird durch den Verlust bei den Spezialfinanzierungen nochmals um CHF 1.937 Mio. auf insge-samt CHF 2.429 Mio. verschlechtert. Dieser Abbau des Eigenkapitals ist jedoch vom Einwohnerrat bewusst gefordert worden, um das vorhandene, gebührenfinanzierte Eigenkapital der Spezialfinanzierungen auf ein vernünftiges Niveau abzusenken.
Kostenrechnung (in CHF) Ist 2012 VA 2013 VA 2014
Saldo Kostenrechnung im steuerfinanzierten Bereich 629'855 -716‘348 491'971
+ Saldo Kostenrechnung Spezialfinanzierungen +1'485'332 +1‘917‘390 +1'936'715
Saldo Kostenrechnung insgesamt 2'115'187 1‘201‘042 2'428'686
Erfolgsrechnung (in CHF) Ist 2012 VA 2013 VA 2014
Saldo Kostenrechnung insgesamt 2‘115‘187 1‘201‘042 2'428'686
+/- Abgrenzungen zur Erfolgsrechnung* -4'912'805* -1‘334‘786 -1'161'715
Gewinn/Verlust der Erfolgsrechnung -2'797'618* -133‘744 1'266'966
+ bedeutet Kostenüberschuss (d.h. Kosten grösser als Erlöse) resp. Verlust - bedeutet Erlösüberschuss (d.h. Erlöse grösser als Kosten) resp. Gewinn
* beinhaltet einen Buchgewinn von CHF 3.659 Mio. (Übernahme Sekundarschulbauten/Sanierung Bachmatten) – ohne Buchgewinn hätte ein Verlust von CHF 0.861 Mio. resultiert.
Details zu Abgrenzungen in Kapitel 1.5.1/Tab. b) Ergebnis der Vollkostenrechnung und Kommentare in Kapitel 1.4.3. Ergebnis der Erfolgsrechnung und Kommentare in Kapitel 1.5.1.
Die Finanzbuchhaltung steht ganz im Zeichen der Umstellung der Rechnungslegung auf HRM2 (harmoni-siertes Rechnungslegungsmodell 2), das ab 2014 zur Anwendung kommt (Kapitel 1.4.1).
Das Budget der Erfolgsrechnung (Kapitel 1.5.) sieht einen Verlust von CHF 1.267 Mio. vor und ist um CHF 1.401 Mio. schlechter als im Vorjahr.
Der Anstieg beim Personalaufwand ist durch die neu zu bildende Rückstellung für nicht bezogene Feriengut-haben und Gleitzeitguthaben von CHF 0.3 Mio. begründet (HRM2). Der Sach- und übrige Betriebsaufwand liegt erfreulicherweise unter dem Vorjahresbudget. Die grösste Budgeterhöhung gegenüber dem Vorjahr wird beim Transferaufwand erwartet; CHF 2.030 Mio. an Mehrkosten für den Finanzausgleich sowie CHF 0.705 Mio. an Mehrausgaben bei den Sozialhilfekosten. Auch ertragsseitig wird bei den Entgelten mit weniger Rücker-stattungen von Unterstützungen bei der Sozialhilfe gerechnet (- CHF 0.300 Mio.). Zudem wird auch mit we-niger Einnahmen bei den Abwasserreinigungsgebühren gerechnet (- CHF 0.245 Mio.). Die geplanten Steuer-mehreinnahmen von CHF 2.030 Mio. können diese Mehrausgaben leider nicht kompensieren.
Im Vergleich zur Jahresrechnung 2012 entspricht dies einer Verschlechterung um CHF 4.065 Mio. In der Jah-resrechnung 2012 ist jedoch ein Buchgewinn aus dem Verkauf und der Sanierung der Schulanlage Bachmat-
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ten über CHF 3.659 Mio. enthalten. Die Verschlechterung ist somit vorwiegend auf die Erhöhung beim Fi-nanzausgleich um CHF 1.201 Mio. zurückzuführen.
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des geplanten Verlustes. Im Rahmen von HRM2 musste das beste-hende Finanzvermögen neu bewertet werden. Dies führt zu einer erfreulichen Neubewertungsreserve von CHF 33 Mio., so dass mit einem Eigenkapital von CHF 56.489 Mio. per Ende 2014 gerechnet werden kann. Eine allfällige Verrechnung mit der Pensionskassendeckungslücke ist jedoch noch nicht berücksichtigt, zumal dies frühestens im 2015 erfolgen könnte. Das Eigenkapital der Spezialfinanzierungen reduziert sich auf CHF 19.285 Mio.
Die Nettoinvestitionen (siehe Kapitel 1.5.2.) belaufen sich auf den Zeitraum von 2014 bis 2018 auf CHF 61.2 Mio. Darin enthalten ist der Neubau des Schulzentrums Weiermatten über CHF 42.2 Mio. sowie das Gartenbad-Plus mit CHF 11 Mio. Für das Budgetjahr 2014 sind CHF 0.459 Mio. an Nettoinvestitionen geplant (Schwimmbadanlage, Sanierung Hauptstrasse und Alter Werkhof).
* Beschlussgrössen des Einwohnerrats sind im Jahresplan blau hinterlegt.
1.4. Zusammenzug Vollkosten
1.4.1. Grundlagen für das Voranschlagsjahr 2014/HRM2
Die Fachgruppe für kantonale Finanzfragen hat im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) für die Kanton und Gemeinden erarbeitet. Das neue Rechnungslegungsmodell soll die öffentliche Rechnungslegung transparenter machen und näher an die Rech-nungslegungsstandards der Privatwirtschaft heranführen (IFRS resp. IPSAS).
Die 20 von der Fachgruppe erarbeiteten Fachempfehlungen wurden im Januar 2008 von der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren genehmigt und als Handbuch mit der Empfehlung an die Kantone und Gemein-den publiziert. Die Fachempfehlungen sollen so rasch wie möglich, d.h. innerhalb der kommenden 10 Jahre, umgesetzt werden. In den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft wird HRM2 per 1. Januar 2014 einge-führt, wobei im Jahr 2013 bereits das vorliegende Budget 2014 nach den Grundsätzen von HRM2 ausgestaltet wurde.
Die kantonale Arbeitsgruppe HRM2, in der auch der Leiter Finanzen und Rechnungswesen der Gemeinde Rein-ach vertreten war, erarbeitete eine neue Gemeinderechnungsverordnung und erstellte ein neues Finanzhand-buch.
Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- Neuer Kontenplan der Laufenden Rechnung (bisher 8-stellig) heisst neu Erfolgsrechnung (neu 10-stellig), nebst sprachlichen Anpassungen insbesondere eine Erweiterung und grössere Detaillierung der Artengliederung
- Neuer Kontenplan der Investitionsrechnung - Neuer Kontenplan der Bestandesrechnung (neu Bilanz) - Die alten Konten müssen der neuen Kontenstruktur zugewiesen werden, zudem wurde das Budget 2013
anhand des neuen Kontenplans 2014 umgeschlüsselt (Vergleichsbasis). Weitere finanzielle Änderungen:
- Neubewertung des Finanzvermögens (Neubewertungsreserve im Eigenkapital) - Keine steuerfinanzierte Äufnung mehr bei den Fonds - Auflösung von Vorfinanzierungen über gesamte Laufzeit des Objekts, Gültigkeit der Vorfinanzierung fünf
Rechnungsjahre seit deren Bildung
Seite 12 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
- Neue Steuerabgrenzungsmethode, Debitorenverlust wird unterteilt in Wertberichtigung und tatsächlicher Forderungsverlust
- Verzinsung der Spezialfinanzierungen nach einem vom statistischen Amt vorgegebenen Zinssatz - Rückstellung für nicht bezogene Ferienguthaben und Gleitzeitguthaben - Erweiterter Anhang (überarbeitete Finanzkennzahlen, Investitionsverzeichnis – nur für Rechnungsab-
schluss: Aufstellung privatrechtlicher Zweckbindungen, Gemeindebeteiligungen, interkommunale Beteili-gungen etc.)
- GGA wird nur noch als Spezialfinanzierung gehandhabt, wenn Reglementsgrundlage vorhanden ist - Änderung der Abschreibungspraxis (lineare Abschreibung) - Zusatzabschreibungen sind nicht mehr erlaubt
Änderung der Abschreibungspraxis
Alle neuen Anlagen des Verwaltungsvermögens werden auf eine festgelegte Zeitdauer linear abgeschrieben. In der Kostenrechnung gemäss Reinacher Reform wurden die Abschreibungen bereits mehrheitlich nach dem linearen Modell berechnet (erstmals fürs Budget 2011; vgl. Detailkonzept Kostenrechnung vom 15.01.2009). Ausnahme bildeten insbesondere die Spezialfinanzierungen (Basis für die Gebührenfestlegung entspricht den kantonalen Vorgaben der Finanzbuchhaltung), die Sachanlagen wie Fahrzeuge oder IT (grösserer Wertverzehr zu Beginn der Nutzung) sowie die Planwerke. Untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die neu fest-gelegten Abschreibungssätze gemäss HRM2 im Vergleich zur bisherigen Praxis in der Kostenrechnung (Kore) gemäss Reinacher Reform:
Anlagekategorie Nutzungs-dauer
HRM 2
Abschrei-bungssatz
HRM 2 linear
Abschreibung Kore bisher
Grund und Boden; vorbehalten dritte
Zeile
unbegrenzt 0 % 0 %
Strassen, Gewässerverbauungen und
Friedhöfe; je inklusive Grund und Boden
40 Jahre 2,5 % 5 % linear
Übrige Tiefbauten 40 Jahre 2,5 % 5 % linear
Sportplätze 10 % linear
Hochbauten 30 Jahre 3,33 % 2.5 % linear
Leitungsnetz, Hydranten 50 Jahre 2 % 10 % degressiv
Kanalisation 50 Jahre 2 % 10 % degressiv
Technikanlagen 15 Jahre 6,67 % 20 % degressiv oder zusam-
men mit Hochbaute
Allgemeine Mobilien: Fahrzeuge, Einrich-
tungen, Maschinen
10 Jahre 10 % 20 % degressiv
Hard- und Software sowie allgemeine
immaterielle Werte
5 Jahre 20 % 40 % degressiv
Planwerke 15 Jahre 6,67 % 10 % degressiv
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 13
Bisherige Abschreibungspraxis in der Finanzbuchhaltung:
Hoch- und Tiefbauten allg. 10% Schulanlagen 2.5% + 7.5% (Zusatzabschreibung) Fahrzeuge und Mobilien 10% + 10% (Zusatzabschreibung) Spezialfinanzierungen 8% + 2% (Zusatzabschreibung) EDV-Anlagen/Einrichtungen 10% + 30% (Zusatzabschreibung)
Bisher waren dadurch zwei unterschiedliche Abschreibungsrechnungen zu führen, was auch zu einem erhebli-chen administrativen Mehraufwand geführt hat. Mit der Umstellung auf HRM2 wurde nun diese Redundanz eliminiert, d.h. die Finanzbuchhaltung wie auch die Kostenrechnung weisen einheitliche Abschreibungssätze und Bestände aus.
Das bestehende Anlagevermögen per 31.12.2013 wird anhand einer linear-degressiven Methodik (abnehmen-de Abschreibungssätze) bis ins Jahr 2031 resp. 2036 (Spezialfinanzierungen) abgeschrieben. Damit soll ver-hindert werden, dass bei den Abschreibungsbeträgen systembedingte Ausschläge entstehen. Innerhalb der verschiedenen Objekte ergeben sich jedoch differenzierte Abschreibungsbeträge, je nachdem wie weit der Zyklus resp. sich die Lebensdauer eines Objekts befindet. Die bestehenden Objekte werden im 2014 einheit-lich mit 10 % (resp. Spezialfinanzierungen 8 %) abgeschrieben:
Differenzen der Abschreibungsbeträge zwischen B2014 (HRM2) und B2013LB/KST Abschr. B2013 Abschr. B2014 Differenz B14-B13 Begründung B14 versus B13QL 253'944 53'460 -200'484 10% versus 40% Gebäude 1'267'519 1'521'650 254'131 10% versus 2.5%; unterschiedliche RestbuchwerteLB11 65'330 101'070 35'740 10% versus 5%, unterschiedliche RestbuchwerteLB13 28'026 14'800 -13'226 Unterschiedliche RestbuchwerteLB21 291'121 193'380 -97'741 kurze Restlebensdauer Gartenbad im B13LB22 4'185 4'450 265LB31 31'730 50'440 18'710LB32 1'000 0 -1'000LB33 53'270 30'400 -22'870 kurze Restlebensdauer Kakadu im B13LB42 1'246 1'320 75LB51 760'908 478'500 -282'408 Unterschiedliche RestbuchwerteLB61 141'330 124'040 -17'290LB62 34'276 36'730 2'454LB71 234'936 605'340 370'404 10% versus 5%LB72 109'756 90'570 -19'186LB81 566'050 449'540 -116'510 8% versus 10%LB82 560'056 464'690 -95'366 8% versus 10%SUMME 4'404'683 4'220'380 -184'303
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1.4.2. Annahmen für die Planung 2015 bis 2018
Die Planjahre 2015 bis 2018 wurden auf Basis des Budgets 2014 berechnet. Die Entwicklung der Zahlen be-rücksichtigt generelle Parameter, den Kapitaldienst der aus der Investitionsrechnung resultiert, sowie spezi-fische Anpassungen pro Leistungsbereich:
Generelle Parameter (Schätzwerte für die Entwicklung der Kostenarten)
Lohnkosten: +1 %, keine Teuerung, Ab- und Neuzugänge berücksichtigt, Pensionskassen-Wegkäufe für Früh-pensionierungen werden seit dem JEP 2013 unter den Abgrenzungen gezeigt. Sach- und übrige Personalkosten: 0 % (keine Teuerung) Restliche Kostenarten: 0 % Direkte Erlöse (alle Erlöse, die nicht Transfer sind): +0.2 % Gemeinkosten: 0 % (keine Teuerung) Querschnittskosten: +1 % (analog Lohnkosten, da hauptsächlich Lohnbestandteile) Politikkosten: +0.2 % Transferkosten/-erlöse: 0 %
Der Kapitaldienst beinhaltet Abschreibungen, Zinskosten und Gebäudeumlagen (z.B. Unterhalt Gemeinde-zentrum) und wird anhand der Gebäudenutzung auf die jeweiligen Leistungsbereiche verteilt.
Kapitaldienst
Der Kapitaldienst entwickelt sich auf Basis des Investitionsprogramms. Die geplanten Investitionen werden dazu den Leistungsbereichen zugeteilt (teilweise auch mehreren Leistungsbereichen). Die neuen Anlagen werden linear, der Altbestand fixdegressiv abgeschrieben. Ebenso ist die Annahme aus den Vorjahren, dass Reinach steuerfinanzierte Investitionen von rund CHF 5 Mio. pro Jahr tragen kann, aufgrund der geplanten Kostenüberschüsse kaum mehr realistisch. Für die spezialfinanzierten Investitionen waren aufgrund der Wert-erhaltsquote rund CHF 3.5 Mio. durchschnittlich pro Jahr nötig. Zusammen ergibt dies ein Durchschnittsvo-lumen von CHF 8.5 Mio. Bei den Spezialfinanzierungen kommt hinzu, dass ein Liquiditätsabgang durch den steuerfinanzierten Bereich getragen werden muss.
Spezifische Anpassungen in den Leistungsbereichen
Absehbare Veränderungen in der Planperiode gegenüber dem Budgetjahr 2014 werden in die Berechnungen integriert. Diese Veränderungen sind im Jahreskommentar des entsprechenden Leistungsbereichs beschrieben und im Kosten-/Erlösschema dargestellt.
1.4.3. Ergebnis der Vollkostenrechnung und Kommentar
Die folgende Tabelle a) zeigt zuerst die Vollkostensaldi nach Leistungsbereichen, die später in Kapitel 2 detailliert dargestellt werden. Der zweite Teil enthält die Kostenrechnung nach Verantwortungsstufen. Die Transferkosten und -erlöse bezeichnen Beträge, bei denen das Geld selbst die Leistung darstellt, was nicht mit dem Globalbudget vermischt werden darf (z.B. Sozialhilfegelder, Steuern).
Die Spalten 2012 und 2013 basieren auf der Rechnung 2012 beziehungsweise auf dem bewilligten Budget 2013. In der Spalte Voranschlag 2014 (VA2014) sind die Globalbudgets pro Leistungsbereich aufgeführt, die dem Einwohnerrat zum Beschluss vorgelegt werden (alle blau unterlegte Beschlussgrössen in diesem Doku-ment). Die Jahre 2015-2018 sind die nachfolgenden Finanzplanjahre, für die nicht nur die Investitionen, sondern auch alle anderen Kosten und Erlöse geschätzt und prognostiziert wurden.
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a) Kostenrechnung nach LB Ist 2012 Soll 2013 VA 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
LB 11 Bevölkerung und Wirtschaft 1'899'567 1'847'054 1'808'372 1'807'774 1'809'284 1'808'865 1'808'536
LB 12 Ruhe und Ordnung 404'311 518'031 458'846 558'621 462'862 464'711 466'597
LB 13 Schutz und Rettung 1'046'993 1'324'813 1'130'221 1'110'191 1'116'557 1'171'751 1'187'858
LB 21 Sport und Bewegung 1'616'625 1'655'329 1'516'786 1'579'732 1'782'746 1'879'125 1'873'887
LB 22 Kultur und Begegnung 2'001'777 1'945'691 2'011'890 1'999'799 2'031'012 2'058'555 2'073'342
LB 31 Leistungen d. Gde. im Bildungsber. 15'938'710 15'813'896 15'940'523 16'445'373 16'576'447 17'467'199 17'914'141
LB 32 Musikunterricht 2'112'151 2'134'809 2'165'305 2'200'759 2'207'328 2'228'292 2'268'582
LB 33 Familienergänzende Betreuung 1'372'648 1'412'430 1'507'888 1'508'825 1'510'959 1'512'028 1'513'162
LB 41 Kindes- und Erwachsenenschutz 722'823 827'517 872'829 874'388 876'515 878'152 879'829
LB 42 Gesetzliche Sozialhilfe 5'142'206 4'274'882 5'228'198 5'347'739 5'449'147 5'528'914 5'528'796
LB 43 Ergänzende Sozialarbeit 1'679'396 1'743'459 1'801'109 1'788'046 1'784'841 1'803'992 1'811'251
LB 51 Gesundheit 4'898'660 5'008'593 4'896'800 4'978'670 5'065'126 5'147'062 5'229'030
LB 61 Stadtentwicklung 1'213'759 1'215'103 1'241'838 1'255'431 1'264'692 1'286'797 1'310'327
LB 62 Umwelt und Energie 581'282 687'925 726'167 666'233 673'419 688'417 680'942
LB 71 Verkehrsinfrastruktur 2'681'135 3'602'274 4'010'897 4'299'827 4'401'870 4'506'218 4'610'673
LB 72 ÖV-Angebot 139'420 149'351 203'052 209'151 216'125 222'229 228'336
LB 81 Versorgung (Spezialfinanzie-rung)
747'840 1'133'894 1'091'671 1'039'022 1'062'529 1'073'086 1'079'359
LB 82 Entsorgung (v.a. Spezialfinanzierung) 876'102 966'628 982'969 929'823 927'089 940'002 956'945
LB 91 Finanzierung -42'960'217 -45'060'637 -45'166'674 -44'073'282 -45'148'682 -46'142'649 -47'946'483
Saldo Vollkosten inkl. Transfer 2'115'187 1'201'042 2'428'686 4'526'122 4'069'866 4'522'746 3'475'110
davon spezialfinanziert -1'485'332 -1'917'390 -1'936'715 -1'899'320 -1'909'889 -1'923'229 -1'936'207
Saldo Vollkosten ohne Spezialfinanzierung 629'855 -716'348 491'971 2'626'802 2'159'977 2'599'517 1'538'903
Kostenrechnung nach Stufen
Direkte Kosten 44'918'536 46'550'310 46'739'655 48'548'699 50'069'503 51'242'590 51'645'483
Direkte Erlöse -14'363'281 -14'276'062 -13'862'320 -14'899'045 -16'581'987 -16'610'151 -16'648'371
Saldo Basiskosten 30'555'256 32'274'248 32'877'335 33'649'654 33'487'516 34'632'439 34'997'112
Kapitaldienst 6'850'357 6'488'922 6'773'784 6'833'586 7'155'688 7'324'390 7'662'350
Querschnittskosten 4'888'972 5'030'437 4'641'637 4'688'053 4'734'934 4'782'283 4'830'106
Saldo Verwaltungskosten 42'294'584 43'793'607 44'292'756 45'171'293 45'378'138 46'739'112 47'489'568
Politikkosten 929'193 947'493 948'820 950'718 952'619 954'524 956'434
Vollkosten exkl. Transfer 43'223'777 44'741'100 45'241'576 46'122'011 46'330'757 47'693'636 48'446'002
Transferkosten/-erträge -41'108'590 -43'540'058 -42'812'891 -41'595'891 -42'260'891 -43'170'891 -44'970'891
Saldo Vollkosten inkl. Transfer 2'115'187 1'201'042 2'428'685 4'526'120 4'069'866 4'522'745 3'475'111
Seite 16 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Verteilung der Vollkosten der Leistungsbereiche
(ohne LB 91 Finanzierung)
Die LB-Nummern entsprechen denjenigen in Tabelle a).
Verglichen mit dem Voranschlag 2013 ergeben sich 2014 in den Leistungsbereichen folgende Veränderungen resp. Abweichungen:
- 11 Bevölkerung und Wirtschaft: Es fallen weniger Wahlen/Abstimmungen an (- CHF 20‘000) sowie tiefere Lohnkosten aufgrund von Arbeitspensenveränderungen und günstigere Ersatzanstellungen (-CHF 31‘000).
- 12 Ruhe und Ordnung: 40 Stellenprozente für die Administration werden neu im LB71 Verkehrsinfrastruk-tur ausgewiesen (- CHF 40‘000).
- 13 Schutz und Rettung: Im Vorjahr ist die Sanierung des Feuerwehrmagazins (Anpassung im sanitären Bereich, energetische Massnahmen – gemäss ER-Beschluss) von rund CHF 200‘000 enthalten, die im 2014 entfallen.
- 22 Kultur und Begegnung: die direkten Kosten liegen leicht unter dem Vorjahreswert (- CHF 19‘000). Gemäss HRM2 Umstellung der Abschreibungsmethodik sowie höherer baulicher Unterhalt (Freizeithaus) steigen die Kapitalkosten um CHF 100‘000.
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- 31 Leistungen der Gemeinde im Bildungsbereich: Gemäss HRM2 Umstellung der Abschreibungsmethodik und der Neuzugänge der Investitionsrechnung erhöhen sich die Kapitalkosten um + CHF 179'000. Einfüh-rung von Englisch ab der 5. Primarklasse und die zusätzlichen Klassen für Kindergarten und Primarschule sind kostenneutral, da durch Ersatzanstellungen von 7 Pensionierungen jüngere Lehrpersonen kosten-günstiger eingestellt werden konnten.
- 33 Familienergänzende Betreuung: Budgetpostulat 454 zusätzlicher Mittagstisch St. Niklaus verursacht Mehrkosten von CHF 50‘000.
- 41 Kindes- und Erwachsenenschutz: Mehrausgaben für ambulante Massnahmen (z.B. sozialpädagogische Familienbegleitung, Familien- und Jugendberatung) um CHF 35‘000.
- 42 Gesetzliche Sozialhilfe: Die grösste Budgeterhöhung gegenüber dem Vorjahr um CHF 953‘000 muss bei der gesetzlichen Sozialhilfe verzeichnet werden. Transferkosten der Sozialhilfe steigen um CHF 850‘000, sowie + CHF 90‘000 für Förderungsprogramme (Arbeitsintegrations- und Tagesstrukturprogramme). Der Anstieg gegenüber dem Rechnungsjahr 2012 be-trägt jedoch „nur“ rund CHF 150‘000.
- 43 Ergänzende Sozialarbeit: Zunahme bei gemeindeeigenen Integrationsprogrammen + CHF 72‘000. - 51 Gesundheit: Die direkten Kosten erhöhen sich um CHF 147‘000 (Regierungsratschluss Erhöhung der
Normkosten der Pflegefinanzierung um 14.1% (+ CHF 210‘000). Gemäss HRM2 Umstellung der Abschrei-bungsmethodik reduziert sich der Kapitaldienst um CHF 226‘000.
- 62 Umwelt und Energie: geringere Einnahmen bei der Feuerungskontrolle von CHF 28‘000 (einmalige Messpflicht aller neueren Gasheizungen im 2013 abgeschlossen).
- 71 Verkehrsinfrastruktur: Steigerung Werterhaltsquote um CHF 50‘000, sowie neu geschaffene fünfte Polizistenstelle werden durch die Erhöhung der Transfereinnahmen bei den Bussengelder um CHF 100‘000 kompensiert. Überschreitung gemäss HRM2 Umstellung der Abschreibungsmethodik und Neuzugänge der Investitionsrechnung erhöhen die Kapitaldienstkosten um CHF 445‘000.
- 72 ÖV-Angebot: Infrastrukturen (Tram- und Buswartehallen) werden neu in der Erfolgsrechnung ausge-wiesen und nicht mehr in der Investitionsrechnung (+ CHF 50‘000).
- 91 Finanzierung: Starke Zunahme der Kosten im Finanzausgleich (+ CHF 2‘030‘000). Bei den Erträgen wurden die geplanten Steuereinnahmen um + CHF 2‘030‘000 erhöht.
Bereits ab dem Planjahr 2015 wird mit einem durchschnittlichen Verlust von gegen CHF 4 Mio. pro Jahr in der Vollkostenrechnung geplant. Die Erhöhung des Verlusts ab dem Planjahr 2015 ist vorwiegend auf die Sanierungskosten der Pensionskasse von rund CHF 1.7 Mio. pro Jahr zurückzuführen.
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Entwicklung der Saldi Vollkosten 2012 bis 2018 inkl. Spezialfinanzierungen
Entwicklung der Saldi Vollkosten 2012 bis 2018 ohne Spezialfinanzierungen
Defizit
Überschuss
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1.5. Laufende Rechnung – Investitionen - Eigenkapital
1.5.1. Ergebnis der laufenden Rechnung und Kommentar
Die Vollkostenrechnung berücksichtigt die betrieblich notwendigen Kosten. Die laufende Rechnung umfasst sämtliche Finanzbewegungen. Die Ergebnisse von Vollkosten- und laufender Rechnung (neu Erfolgsrechnung) sind deshalb nicht identisch. Die so genannten Abgrenzungen zeigen diese Unterschiede im Detail auf (vgl. Tabelle b).
b) Überleitung zur laufenden Rechnung Ist 2012 Soll 2013 VA 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
Kostenüberschuss Vollkostenrechnung
2'115'187 1'201'042 2'428'686 4'526'121 4'069'867 4'522'746 3'475'111
Abgrenzungen insgesamt
-4'912'805 -1'334'786 -1'161'715* -1'899'320 -1'909'889 -1'923'229 -1'936'207
davon Abschreibungen 185'006 257'604 0 0 0 0 0
davon Zinsen 0 0 0 0 0 0 0
davon Spezialfinanzie-rungen
-1'485'332 -1'917'390 -1'936'715 -1'899'320 -1'909'889 -1'923'229 -1'936'207
davon Fonds 46'550 0 0 0 0 0 0
davon periodenfremde Abgrenzungen und Buchgewinne
-3'659'029 0 300'000** 0 0 0 0
davon Wegkäufe PK Verwaltung
125'000 250'000 0 0 0 0
davon Wegkäufe PK Lehrer
200'000 225'000 0 0 0 0
Aufwand-(+)/ Er-tragsüberschuss (-)
-2'797'618 -133'744 1'266'966 2'626'801 2'159'977 2'599'517 1'538'904
*beinhaltet Rundungsdifferenzen (VA 2014 = CHF 5)
** Rückstellungen für Ferien- und Gleitzeitguthaben (HRM2)
Die Abgrenzungen in den Vorjahren bei den Abschreibungen sind auf verschiedene Abschreibungsmodi zu-rückzuführen. In der Kostenrechnung wurden die Bestände vorwiegend linear, in der Finanzbuchhaltung noch degressiv abgeschrieben. Mit der kantonsweiten Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) im Jahr 2014 werden die Unterschiede eliminiert. Bei den Zinsen fallen keine Abgrenzungen an, da die effek-tiv angefallenen Zinsen aus der Finanzbuchhaltung in die Kostenrechnung übernommen und den Leistungsbe-reichen zugeteilt werden.
Bei den Spezialfinanzierungen zeigt die Kostenrechnung die effektiv anfallenden Beträge. Die Finanzbuchhal-tung weist diese Kosten nach dem Bruttoprinzip im gleichen Umfang aus. Intern werden sie aber so verrech-net, dass die Spezialfinanzierungen ausgeglichen sind. Dies erfolgt über Entnahmen oder Einlagen in das Eigenkapital. Da diese Verlagerungen nur in der Finanzbuchhaltung stattfinden, müssen sie gegenüber der Kostenrechnung abgegrenzt werden.
Gewisse Kosten, die in der Kostenrechnung zu Buche schlagen, werden aus Fonds finanziert. Die Fondsent-nahmen und -einlagen sind allerdings nur in der Finanzbuchhaltung relevant, weshalb auch diese abgegrenzt werden müssen.
Die periodenfremde Abgrenzung von CHF 300‘000 im Budgetjahr 2014 beinhaltet die erstmalige Rückstellung der nicht bezogenen Ferienguthaben und Gleitzeitguthaben gemäss HRM2. Zukünftig werden nur noch die Abweichungen verbucht. Ab 2015 ist mit keinen Buchgewinnen mehr zu rechnen, da das Finanzvermögen
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gemäss einer marktkonformen Neubewertung bilanziert wurde (Neubewertungsreserve) und diese voraussicht-lich mit der PK-Verpflichtung verrechnet wird.
Die PK Wegkäufe wurden gemäss heutigem System weiter budgetiert, da die Einführung der Reform der Pen-sionskasse erst ab 1.1.2015 erfolgen wird.
Das Ergebnis der Erfolgsrechnung setzt sich aus folgenden Aufwands- und Ertragsarten zusammen. Dabei wurden die Sollwerte 2013 nach dem neuen HRM2 Kontenplan (u.a. neue Begrifflichkeiten und Gruppierun-gen) umgeschlüsselt und entsprechen somit nicht mehr denjenigen aus dem JEP13:
c) Zusammenzug Erfolgsrechnung
Soll 2013 VA 2014
30 Personalaufwand 31'532'475 31'812'787
31 Sach- + übriger Betriebsaufwand 13'169'757 13'134'126
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögens 4'033'330 3'636'760
34 Finanzaufwand 979'717 1'114'017
35 Einlagen Fonds/Spezialfinanz. 0 0
36 Transferaufwand 30'256'339 33'061'997
38 Ausserordentlicher Aufwand 0 0
39 Interne Verrechnungen 1'370'514 1'536'058
Total 3 Aufwand 81'342'132 84'295'745
40 Fiskalertrag -57'500'000 -59'530'000
41 Regalien und Konzessionen -457'800 -448'000
42 Entgelte -12'506'333 -11'837'795
43 Verschiedene Erträge -140'000 -140'000
44 Finanzertrag -1'900'896 -1'871'043
45 Entnahmen Fonds/Spezialfinanz. -2'083'930 -1'936'715
46 Transferertrag -5'516'403 -5'729'168
48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0
49 Interne Verrechnungen -1'370'514 -1'536'058
Total 4 Ertrag -81'475'876 -83'028'779
Gewinn Erfolgsrechnung -133'744
Verlust Erfolgsrechnung 1'266'966
Der Personalaufwand erhöht sich um CHF 280‘000. Darin enthalten ist der Erfahrungsanstieg, jedoch in An-bindung an die kantonale Budgetierung keine Teuerung. Bei den Schulen können die zusätzlichen Kosten für die Einführung von Englisch ab der 5. Primarklasse und die zusätzliche Klassen im Kindergarten und der Pri-marschule durch Ersatzanstellungen von 7 Pensionierungen durch jüngere Lehrpersonen kompensiert werden. Für PK-Einkäufe wurden bei den Lehrkräften CHF 225‘000 und bei der Verwaltung CHF 250‘000 berücksichtigt; insgesamt somit + CHF 150‘000 gegenüber dem Vorjahresbudget. Diese Kosten werden nicht in der Kosten-rechnung ausgewiesen, sondern als Abgrenzungen speziell ausgewiesen, um die Transparenz zu erhöhen (Pla-ko-Empfehlung aus dem Vorjahr). Die gemäss HRM2 neu zu bildende Rückstellung für nicht bezogene Ferien-guthaben und Gleitzeitguthaben beläuft sich auf CHF 300‘000.
Der Sachaufwand ist erstmals seit einigen Jahren nicht mehr gewachsen. Erfreulicherweise liegt der Sachauf-wand CHF 36‘000 unter dem Vorjahresbudget. Dies weil die Materialbeschaffungen im Zivilschutz über CHF 246‘000 (fondsfinanziert) aus dem Vorjahr entfielen. Zudem werden neu gemäss HRM2 die Wertberichtigun-gen auf Forderungen und Steuerguthaben ebenfalls im Sachaufwand ausgewiesen und liegen CHF 100‘000
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unter dem Vorjahr. Geringe Überschreitungen wurden unter anderem wie folgt budgetiert: KITA Mahlzeiten-dienst (St. Niklaus) CHF 18‘000, Kosten für ambulante Massnahmen (z.B. sozialpädagogische Familienbeglei-tung) CHF 35‘000, Energiestadt und Grünabfälle CHF 47‘000, KJZ CHF 40‘000 (Bruttoverbuchung).
Die neue Abschreibungspraxis von HRM2 (längere Nutzungsdauer der Objekte) führt dazu, dass sich der Ab-schreibungsbedarf um CHF 397‘000 reduziert (u.a. bei EDV Anlagen und Hochbauten).
Der Finanzaufwand erhöht sich um CHF 134‘000. Gemäss HRM2 wird der bauliche Unterhalt vom Finanzvermö-gen neu in dieser Position ausgewiesen. Die Schuldzinsen erhöhen sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr, damit die Vorfinanzierung der Sanierung des Alten Werkhofs ermöglicht wird. Die Vergütungszinsen auf Steu-erguthaben wurden um CHF 20‘000 gekürzt resp. der Vergütungszinssatz wurde von 1% auf 0.8% gesenkt. Dies weil sich die Zinssituation auf dem Kapitalmarkt bei Kundenguthaben weiter verschlechtert hat und längerfristig keine Trendwende erwartet wird.
Eine markante Kostenüberschreitung von CHF 2‘806‘000 muss beim Transferaufwand hingenommen werden. Der Transferaufwand beinhaltet u.a. die Sozialhilfekosten (Beiträge an private Haushalte + CHF 705‘000) und den Finanzausgleich (+ CHF 2‘030‘000; siehe Kapitel Finanzausgleich). Zudem werden die Abschreibungen auf Investitionsbeiträge (u.a. BLT und Alters- und Pflegeheim) neuerdings gemäss HRM2 in dieser Position ausgewiesen.
Die Erhöhung bei den internen Verrechnungen ist vorwiegend auf die Verzinsung der Spezialfinanzierungen zurückzuführen (+ CHF 95‘000). Der kalkulatorische Zinssatz wird gemäss HRM2 neu vom statistischen Amt festgelegt und ist bindend für alle Gemeinden im Kanton. Der Zinssatz beläuft sich auf 1.3% (Vorjahr 0.375% gemäss BDO).
Es wird mit Steuermehreinnahmen von CHF 2‘030‘000 gerechnet (siehe Kapitel Steuern).
Regalien beinhalten vorwiegend die Konzessionsbeiträge der IWB und EBM, die sich nicht gross verändern sollten.
Die Mindereinnahmen bei den Entgelten sind auf folgende Aspekte zurückzuführen: Weniger Abwasserreini-gungsgebühren Kanton (- CHF 245‘000 – wird als Spezialfinanzierung abgebildet und ist für die Erfolgsrech-nung kostenneutral)), weniger Rückerstattungen von Unterstützungen bei der Sozialhilfe (- CHF 300‘000). Hingegen wird bei den Radarbussen mit Mehreinnahmen von CHF 100‘000 gerechnet.
Die verschiedenen Erträge beinhalten die Aktivierung von Eigenleistungen für Investitionen.
Der Finanzertrag entspricht knapp dem Vorjahreswert. Er enthält die Liegenschaftserträge inklusive Pacht- und Mietzinsen des Finanzvermögens (neu gemäss HRM2). Die Verzugszinsen von Steuern bleiben unverän-dert bei 5% (CHF 450‘000).
Die Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen von CHF 1‘937‘000 ist die Neutralisation der Verluste der Spe-zialfinanzierungen. Diese Verluste haben aufgrund von betriebswirtschaftlich ausgewiesenen Kosten aus der Kostenrechnung zugenommen. Die Gebühren sind somit nicht mehr kostendeckend, so dass das Eigenkapital entsprechend abgebaut wird.
Seite 22 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
1.5.2. Investitionsrechnung, Verschuldung und Eigenkapitalentwicklung
Tabelle d zeigt die geplanten Investitionen in den Jahren 2014 bis 2018. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf insgesamt CHF 61.2 Mio. Als Grossprojekte sind vorgesehen:
- Schwimmbadanlage CHF 11 Mio. - Neubau Schulzentrum Weiermatten CHF 42.2 Mio. - Kultur- und Begegnungszentrum CHF 2.7 Mio. - Verkehrsbeiträge für ÖV an Kanton CHF 2.0 Mio.
Die grössten geplanten Ausgaben der Investitionsrechnung für 2014 sind: Schwimmbadanlage (CHF 2 Mio.), Sanierung Hauptstrasse (CHF 2 Mio.) und Sanierung Alter Werkhof (CHF 3.1 Mio.). Bei den Einnahmen ist der Landverkauf der Parzelle 2499 zur Überbauung Alter Werkhof mit CHF 13.6 Mio. veranschlagt.
Im Planjahr 2015 ist bei den Einnahmen nebst Landverkäufen auch der Verkauf des ehemaligen Sekundar-schulgebäudes Fiechten eingeplant.
d) Investitions- rechnung Ist 2012 Soll 2013 VA 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
Total Ausgaben ohne Spezialfinanzierung 2’967’764 20‘785‘000* 12'489'000 15'762'000 10'269'000 15'209'000 28'083'000
Total Einnahmen ohne Spezialfinanzierung -1‘256‘638 -1‘481‘000 -13'605'000 -12'604'000 0 -4'402'000 0
Nettoinvestitionen ohne Spezial-finanzierung 1‘711‘126 19’304’000 -1'116'000 3'158'000 10'269'000 10'807'000 28'083'000
Total Ausgaben Spezialfinanzierung 2‘099’507 3’600’000 2'680'000 3'500'000 3'500'000 2'600'000 3'200'000
Total Einnahmen Spezialfinanzierung -1‘428‘733 -1’105’000 -1'105'000 -1'105'000 -1'100'000 -1'100'000 -1'100'000
Nettoinvestitionen Spezialfinanzierung 670’774 2’495’000 1'575'000 2'395'000 2'400'000 1'500'000 2'100'000
Nettoinvestitionen insgesamt 2'381‘900 21’799’000 459'000 5'553'000 12'669'000 12'307'000 30'183'000
* Soll 2013 beinhaltet CHF 13 Mio. Sanierung Alter Werkhof
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 23
e) Investitionsrechnung zum Beschluss VA 2014
Total Ausgaben ohne Spezial-finanzierung
12'489'000
Total Einnahmen ohne Spezial-finanzierung*
-13'605'000
Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierung
-1'116'000
Total Ausgaben Spezialfinanzierung 2'680'000
Total Einnahmen Spezialfinanzierung -1'105'000
Nettoinvestitionen Spezialfinanzierung
1'575'000
Nettoinvestitionen insgesamt 459'000
f) Übersicht Eigenkapital Ist 2012 Soll 2013(*) VA 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
Aufwand-(+) bzw. Ertragsüber-
schuss (-) resp. Verlust- bzw.
Gewinn der Erfolgsrechnung
-2'797'618 -133'744 1‘266'966 2'626'801 2'159'977 2'599'517 1'538'904
Steuerfinanzierter Bereich:
Bisheriges Eigenkapital
(steuerfinanziert) -18'574'838 -18‘708‘582 -18‘488‘653
Korrektur aufgrund Hochrechnung
2013 (Differenz zum Budget) ** -1‘047‘037
Neubewertungsreserve (FV) -38‘000'000***
Geplante Eigenkapitalentwicklung
des steuerfinanzierten Bereichs
-19'755'619 -56'488'653 -53'861'852 -51'701'875 -49'102'358 -47'563'454
Anlagen Finanzvermögen (vor
Restatement) **** 28‘570‘000
Verwaltungsvermögen 24‘440‘000
Spezialfinanzierungen:
Geplante Eigenkapitalentwicklung
Spezialfinanzierung -23'168'449 -21'251'060 -19'285'423 -17'386'103 -15'476'214 -13'552'985 -11'616'778
Eigenkapital Wasserversorgung -8'318'902 -7'391'944 -6'671'984 -5'859'658 -5'028'640 -4'191'310 -3'349'658
Eigenkapital GGA -1'152'387 -953'126 -680'170 -418'453 -159'981 94'596 342'904
Eigenkapital Abwasserbeseitigung -12'586'348 -12'078'432 -11'393'479 -10'851'633 -10'311'715 -9'757'720 -9'185'645
Eigenkapital Abfallbeseitigung -1'110'813 -827'558 -539'790 -256'359 24'122 301'448 575'621
* Endbestände der Spezialfinanzierungen entsprechen nicht dem JEP13, da zwischenzeitlich Rechnung 2012 vorliegt (Endbestand Rechnung 2012 minus Entnahme Resultat gemäss JEP13).
**: Hochrechnung vom 12.11.2013; Verbesserung gegenüber Budget um CHF 1‘047‘037
***: Neubewertungsreserve CHF 38 Mio. inklusive Buchgewinn Parzelle 136 für Überbauung Alter Werkhof von CHF 5 Mio. (wird erst im 2014 realisiert – JEP Version an ER noch im 2013 berücksichtigt).
****: gemäss Plako Bericht zum JEP13 – Empfehlungen zu Punkt 1.6.6.(keine Planbilanz vorhanden)
Bemerkung: PK-Deckungslücke CHF 46.968 Mio. in Aufstellung nicht berücksichtigt.
Seite 24 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Die Hochrechnung beinhaltet nicht mehr (1. JEP Version) den voraussichtlichen Buchgewinn von CHF 5 Mio. aus dem Verkauf der Parzelle 136 für die Überbauung des Areals Alter Werkhof (im 2014 eingestellt). Der Verkauf der Parzelle 2499 ebenfalls für diese Überbauung findet im 2014 statt und wird mit den Sanierungs-kosten verrechnet. Die gemäss HRM2 neu zu bildende Neubewertungsreserve des Finanzvermögens beläuft sich auf CHF 38 Mio. Die Aufstellung beinhaltet noch nicht eine mögliche Verrechnung der Neubewertungsre-serve mit der PK-Deckungslücke.
Das Eigenkapital der Spezialfinanzierung (Wasserversorgung, Abwasserableitung, Abfallentsorgung, GGA) soll gemäss Wunsch des Einwohnerrats weiterhin sukzessive reduziert werden. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, die Gebühren vorerst auf dem heutigen, nicht kostendeckenden Niveau zu belassen und damit das Eigen-kapital weiter zu reduzieren. Der Gemeinderat überprüft die Gebühren laufend und schlägt dem Einwohnerrat bei Bedarf eine Erhöhung vor.
1.6. Steuern und Gebühren
1.6.1. Steuerpolitik des Gemeinderats
Entwicklung Steuereinnahmen (in Mio. CHF)
Bei den natürlichen Personen wird weiterhin mit einem moderaten Wachstum gerechnet. Von Vorteil ist, dass weiterhin namhafte Personen aus Wirtschaft in Reinach ansässig sind. Zudem ist der Chemiesektor stärker vertreten als der Bankensektor, so dass die Abhängigkeit von Bonuszahlungen geringer ist. Die erwartete Verbesserung des Veranlagungsstands sollte zudem bei den Vorjahren zu Mehreinnahmen führen.
Bei den juristischen Personen wird erneut mit einer markanten Zunahme gerechnet. Einige Indikatoren wei-sen darauf hin, dass sich die Ertragslage einzelner Firmen im 2014 nochmals deutlich verbessern sollten. Zudem konnten Mehrerträge durch neuansässige Firmen generiert werden.
In den Planjahren wird mit einer Steigerung (NP und JP) von durchschnittlich ca. 2% gerechnet. Der Vergü-tungszinssatz für das Steuerjahr 2014 wird auf 0.8% reduziert (Vorjahr 1%). Dies weil die Bankzinsen noch-mals zurückgingen und sich nun nahezu bei 0% Verzinsung bewegen. Der Verzugszins bleibt wiederum bei 5% (kantonale Anbindung).
Der Gemeinderat setzt weiterhin alles daran, dass die bisherige Steuerpolitik weitergeführt werden kann. Diese Absicht wird jedoch durch die anhaltende Kostenverschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden (Pfle-gefinanzierung, Bildung), den steigenden Finanzausgleich, die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Sanierung der Pensionskasse und die grossen geplanten Investitionen im Bildungs- und Sportbereich er-
2011 2012 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Rechnung Budget Rechnung
BudgetJEP 13
BudgetJEP 14 Plan Plan Plan Plan
Durchschnitt 2014-2018
NPLaufendes Jahr 34.36 36.00 35.07 36.45 37.20 38.10 38.60 39.35 40.35Vorjahre 7.12 6.00 6.25 6.00 6.50 6.00 6.00 6.00 6.00Quellensteuer 2.22 2.00 2.13 2.00 2.10 2.00 2.00 2.00 2.00TOTAL 43.70 44.00 43.45 44.45 45.80 46.10 46.60 47.35 48.35
4.5% 0.7% -0.6% 2.3% 3.0% 0.7% 1.1% 1.6% 2.1% 1.6%JP Laufendes Jahr 8.55 9.20 9.30 10.85 12.13 12.30 12.55 12.90 13.80Vorjahre 1.40 1.00 3.74 2.20 1.60 1.80 1.90 1.90 2.00TOTAL 9.95 10.20 13.04 13.05 13.73 14.10 14.45 14.80 15.80
11.3% 2.5% 31.1% 0.1% 5.2% 2.7% 2.5% 2.4% 6.8% 3.2%TOTAL NP + JP 53.65 54.20 56.49 57.50 59.53 60.20 61.05 62.15 64.15
5.7% 1.0% 5.3% 1.8% 3.5% 1.1% 1.4% 1.8% 3.2% 2.0%gegenüber Rechnung 2011 gegenüber Rechnung 2012
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 25
schwert, wenn nicht sogar verunmöglicht. Deswegen hat der Gemeinderat das Stabilisierungsprogramm ge-startet.
1.6.2. Finanzausgleich
Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Reinach
Beim horizontalen Finanzausgleich musste erneut eine Budgetüberschreitung im 2013 von CHF 0.4 Mio. hin-genommen werden. Auch die stetig steigenden Ergänzungsleistungen übertrafen die Vorgabe um CHF 0.1 Mio. Sonderlastenvergütungen fielen wiederum keine an.
Kompensationsleistung Aufgabenverschiebung an den Kanton
Am 10. Februar 2011 hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, den neu beschlossenen § 15a des Fi-nanzausgleichsgesetztes (FAG) mit den Gemeinden nochmals zu verhandeln und dem Landrat innerhalb eines Jahres eine Vorlage zu unterbreiten. Am 24. Mai 2012 hat er die Verhandlungsfrist um ein Jahr verlängert.
Die ausgehandelte Veränderung von § 15 a des Finanzausgleichsgesetzes sieht nun vor, dass die Kompensati-onszahlungen von CHF 13.41 Mio. auf CHF 9 Mio. reduziert werden (ehemals Niveau A). Zusammen mit der, durch die Revision von CHF 1.45 Mio. für die Übernahme der Berufsbeistandschaften durch die Gemeinden, werden sich die Kompensationszahlungen ab dem 1. Januar 2013 auf CHF 7.55 Mio. reduzieren. Diese Kom-pensationszahlung (ehemals Niveau A, jedoch ohne Berufsbeistandschaften) beinhaltet eine Rückwirkungs-klausel per 1. August 2011. So wird eine rückwirkende, verzinste Einmalzahlung im Rechnungsjahr 2013 über CHF 6.3 Mio. vollzogen.
Diese Budgetposition „Kompensationsleistung Aufgabenverschiebung an den Kanton“ reduziert sich somit gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 0.8 Mio., davon entfallen CHF 0.4 Mio. für Niveau A und Berufsbeistand-schaften (von CHF 13.41 Mio. auf CHF 7.55 Mio. wiederkehrend) und rückwirkende, verzinste Einmalzahlung von CHF 430‘000 nur für Niveau A. Ab dem Jahr 2014 erhöht sich der Budgetwert somit wieder auf ca. CHF 513‘785.
Für das Budgetjahr 2014 wurde der horizontale Finanzausgleich um CHF 0.9 Mio. erhöht. Der Abschöpfungs-satz wurde für die budgetierten Steuermehreinnahmen von + CHF 2.03 Mio. miteingerechnet. Inwiefern sich das Ausgleichsniveau (Steuerdivergenzen) über den ganzen Kanton hinweg verändern wird, ist jedoch nicht vorhersehbar.
Ausblick
Die eingereichte Gemeindeinitiative soll nun bis Ende 2016 sistiert werden. Die vom Regierungsrat einge-setzte vorberatende Konsultativkommission „Aufgabenteilung und Finanzausgleich“ unterzieht den Finanz-ausgleich einer Wirksamkeitsprüfung durch eine externe Beratungsfirma. Die Ergebnisse sollen bis Ende Ok-tober 2013 vorliegen und die Systemanpassungen sollen auf Verordnungsstufe bis Juni 2014 erfolgen. Die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs im grösseren Rahmen (Zusatzbeiträge) soll im 2014 erfolgen. Bis diese Gesetzesänderung jedoch alle politischen Hürden (Vernehmlassung, Regierungsratsbeschluss, parlamen-tarische Beratung sowie Urnenabstimmung) genommen hat, kann diese erst im 2017 in Kraft treten.
Die Tagsatzung von Muttenz soll der Konsultativkommission Verbesserungsvorschläge einbringen. Desweitern wird das jeweilige Vorgehen mit den anderen Initiativgemeinden regelmässig besprochen.
Seite 26 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
g) Finanzausgleich Soll 2011 Ist 2011 Soll 2012 Ist 2012 Soll 2013 Ist 2013 VA 2014
Total Ergänzungsleis-tung Kto.-Nr. 5320.3631.01 2'307'272 2'611'321 2'611'321 2'935'234 2'935'234 3'025'375 3'240'117
Kompensationsleistung Aufgabenverschiebung an Kanton (ab 2011) Kto.-Nr. 9300.3631.01 0 381'285 700'631 912'563 83'785 84'408 513'785
Horizontaler Finanzaus-gleich FAG (ab 2010) Kto.-Nr. 9300.3622.01 7'889'059 6'997'020 6'997'020 8'389'539 8'389'539 8'805'678 9'700'000
Finanzierung Aus-gleichsfonds (ab 2010) Kto.-Nr. 9300.3623.01 370'399 360'835 360'835 340'384 340'384 325'007 325'007
Kumulierte Sonderlas-tenabgeltung (ab 2010) Kto.-Nr.Alt (921.461.01) 0 0 0 0 0 0 0
Total Finanzausgleich 10'566'730 10'350'461 10'669'807 12'577'720 11'748'942 12'240'468 13'778'909
1.7. Postulate und Empfehlungen mit Auswirkungen auf den Jahresplan 2014
Der Einwohnerrat hat folgende Postulate an den Gemeinderat überwiesen bzw. der Gemeinderat hat Postulate entgegengenommen, die mit dem vorliegenden Jahres- und Entwicklungsplan in Verbindung stehen:
h) Postulate Betrifft LB Nr. Abschreibungsantrag in Kapitel 4
454 Zusätzlicher Mittagstisch St. Niklaus 33 Abzuschreiben
Beantwortung der Postulate:
454 Zusätzlicher Mittagstisch St. Niklaus:
Das Budgetpostulat 454 zusätzlicher Mittagstisch St. Niklaus wurde im vorliegenden JEP berücksichtigt und verursacht Mehrkosten von rund CHF 50‘000 (LB33). Das Postulat kann somit abgeschrieben werden.
Bericht der Planungskommission zur Vorlage 1050/12; Jahres- und Entwicklungsplan 2013-17
Die PK-Wegkäufe werden wie bereits im Vorjahr wiederum in den Abgrenzungen gezeigt.
Empfehlung 1: Die Darstellung des Eigenkapitals und der Verschuldung soll durch die Elemente Finanzvermö-gen (ohne Cash) und Verwaltungsvermögen ergänzt werden.
Empfehlung 2: Bei den Leistungsbeiträgen ist – ergänzend zu den bestehenden Angaben – der totale mone-täre wie auch nicht monetäre Leistungsbeitrag der Gemeinde an den Gesamtausgaben des Leistungsempfän-gers (gemäss Vereinsrechnung) darzustellen.
Der Gemeinderat hat diese Empfehlungen umgesetzt.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 27
1.8. Strategische Finanzplanung
Eine Strategische Finanzplanung wie im Jahres- und Entwicklungsplan 2013 wird im vorliegenden JEP nicht aufgeführt. Die strategischen Überlegungen sind sehr eng mit dem vom Gemeinderat initiierten Stabilisie-rungsprojekt verbunden. Dem Einwohnerrat wird Ende 1. Quartal eine entsprechende Vorlage inklusive den finanziellen Konsequenzen unterbreitet.
1.8.1. Pensionskassengesetz
Der Bund hat im Dezember 2010 die Änderung des BVG über die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorge-einrichtungen per 1. Januar 2014 beschlossen. Auf Ersuchen einiger Kantone hat der Bundesrat im Juni 2013 beschlossen, dass diejenigen revidierten BGV-Bestimmungen, die für die Finanzierung der Vorsorgeeinrich-tungen von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden gelten, neu erst auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen.
Somit ist im Budget 2014 die Ausfinanzierung der Pensionskasse nicht abgebildet, d.h. in der Erfolgsrech-nung werden keine Kosten ausgewiesen. Ab den Planjahren 2015 werden analog dem JEP 2013 jährlich CHF 1.7 Mio. als Aufwand für die Finanzierung der Deckungslücke eingestellt. Die genauen Leistungen und Finan-zierungsmodalitäten sind derzeit noch nicht bekannt. Die von mehreren Gemeinden getragene Gemeindeini-tiative ist derzeit noch hängig. Eine Umsetzung der von der Initiative verlangten Punkte würde die zukünfti-gen Kosten der Gemeinde positiv beeinflussen.
1.8.2. Stabilisierungsprojekt
Wie oben erwähnt, wird dem Einwohnerrat Anfang 2014 die Vorlage zum Stabilisierungsprojekt übergeben. Diese wird einerseits die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Massnahmen beinhalten, andererseits auch die finanzielle Entwicklung aufzeigen.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 29
2. Leistungsbereiche
2.1. Wirkungen, Leistungen und Kosten der 19 Leistungsbereiche
Seite 30 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.2. Leistungsbereich 11: Bevölkerung und Wirtschaft
LEIT
SÄTZ
E /
WIR
KUN
GEN
Die Gemeinde Reinach garantiert der Einwohnerschaft sowie den hier ansässigen Unternehmungen und Gewerbetreiben-den Rechtssicherheit: - Einwohnerinnen und Einwohner erhalten einen Nachweis für ihre Existenz. - Stimm- und Wahlberechtigte werden in die Lage versetzt, ihre politischen Rechte wahrzunehmen. - Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wird eine Eigentumsübertragung ihrer Grundstücke im Grundbuch ermöglicht. - Hinterbliebene erhalten kompetente und rücksichtsvolle Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung eines Todesfalls.
LEIS
TUN
GSAU
FTRA
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Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in Reinach müssen sich im Stadtbüro registrieren lassen. Sie haben so die Möglichkeit, Identitätskarten zu bestellen, Bescheinigungen, Bewilligungen und Beglaubigungen zu beziehen und die AHV-Zweigstelle aufzusuchen. Auskunftssuchende können Informationen über die Gemeinde einholen. Unternehmen können sich in der gemeindeeigenen Wirtschaftsdatenbank eintragen lassen und finden damit im Firmenverzeichnis der Gemeinde-Homepage Eingang. Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer profitieren von Subventionen zu Gunsten des business parcs. Das Gemeindepräsidium und die Verwaltungsleitung pflegen den Kontakt zur Wirtschaft und zur kantonalen Wirtschaftsförderung, mit dem Ziel, ver-mehrt Firmen nach Reinach zu bewegen. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde gebührenpflichtig an- und abmelden. Sie kommen damit in den Genuss von Hygieneinfrastrukturen für Hunde und können sich über Kurs- und Prüfungsangebote informieren. Stimm- und Wahlberechtigte erhalten fristgerecht die Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Sie können politische Plakatierungsanträge stellen, sich Initiativen und Referenden beglaubigen lassen sowie von gut organisierten Abläufen zur Ergebnisermittlung profitieren. Personen, die ein Grundstück in Reinach veräussern oder erwerben möchten, können in der Gemeinde gegen Gebühr notarielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen (Beurkundung von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen, Beratung in Grundbuch- und Steuerfragen). Die Grundeigentümerschaft und Auskunftssuchende werden unter Beachtung des Datenschutzes über die im Kataster erfassten Grundstückdaten informiert. Hinterbliebene können sich in einem Todesfall an das Bestattungsbüro wenden. Hier werden sie an einer Anlaufstelle rund um sämtliche Fragen einer Bestattung beraten. Beim Besuch eines Friedhofs treffen sie auf gepflegte Anlagen und Grabstätten. Gegen ein Entgelt können sie das Grab ihrer Verstorbenen professionell pflegen und unterhalten lassen.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Die angestrebten und bewährten Wirkungen und die dazu nötigen Leistungen bleiben unverändert. Im 2014 stehen wiederum keine ordentlichen Wahlen an, weshalb sich der Aufwand in diesem Bereich nicht stark verändern dürfte. In der kantonalen Volksabstimmung vom 17.6.2012 haben die Stimmberechtigten der Aufhebung des Amtsnotariats der Bezirksschreibereien und der Freigabe des Grundbuchnotariats an freiberufliche Notarinnen und Notare zugestimmt. Die Ablösung des bisherigen Notariatssystems durch private Notariate ist seit Ende 2012 im Gang und wird mit dem Wegfall der Beurkundungskompetenz der Bezirksschreibereien per 30.12.2013 abgeschlossen (Leitsatz/Leistungsauftrag bleibt bis JEP 2015 bestehen). Das Gemeindenotariat steht somit neu in Konkurrenz zu allen im Kanton tätigen privaten Nota-rinnen und Notaren. Aufgrund der Einschränkungen in der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (Beurkundung nur von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Grundstücke im Gemeindebann, §§ 6a und 6b EG ZGB) ist mit einem nach-haltigen Rückgang der Gebühreneinnahmen zu rechnen, womit ein kostendeckender Betrieb des Gemeindenotariats nicht mehr gewährleistet ist. Es ist daher angezeigt, das Notariat der Gemeinde Ende 2013 aufzuheben. Der Stelleninhaber geht per 31.12.2013 vorzeitig in Pension. Eine Anpassung des entsprechenden Leitsatzes ist mit dem JEP 2015 ange-zeigt. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Die Einführung des neuen, gesamtschweizerischen Antragsverfahrens für Identitätskarten, das eine papierlose Abwick-lung im Stadtbüro ermöglichen wird. Entwicklung Vollkosten: Im 2014 werden nur ordentliche Abstimmungen über Sachvorlagen stattfinden, weshalb die Sitzungsgelder für das Wahl-büro um CHF 20‘000 tiefer budgetiert wurden als im Vorjahr. Aufgrund einer Arbeitspensenveränderung und günstigeren Ersatzanstellungen ergeben sich im LB 11 um etwa CHF 31‘000 tiefere Lohnkosten als im Vorjahr. Die Bewilligungen für Gelegenheitswirtschaftspatente werden neu im LB12 Ruhe und Ordnung geführt – siehe dazu auch Jahreskommentar im LB12. Diese Verschiebung reduziert die direkten Erlöse um CHF 5'000. Mit der Aufhebung des Notariats wird eine drohende Kostendeckungslücke als Folge der rückläufigen Einnahmen für die notariellen Dienstleistungen vermieden. Im Vergleich zum Vorjahr werden damit auf Stufe Basiskosten etwa CHF 88‘000 eingespart. Damit entfallen aber auch Erlöse für notarielle Dienstleistungen in Höhe von CHF 89‘000.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 31
LB 11
AUSGESU
CHTE W
IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Das Stadtbüro stellt sicher, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die einen Existenznachweis benötigen, ein solcher erbracht wird.
Anzahl berechtigter Beschwerden 0 = 0
= 0
Für Verstorbene steht eine ausreichende Anzahl Grabstät-ten zur Verfügung.
Anzahl von Bestattungswün-schen gemäss Gemeinderegle-ment, die aus mangelndem Raumangebot nicht berücksich-tigt werden konnten.
0 = 0
= 0
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Die HundehalterInnen kommen für die Kosten in diesem Be-reich mehrheitlich selbst auf.
Kostendeckungsgrad (gemes-sen als Hundesteuererlöse dividiert durch sämtliche Kosten [Vollkostensicht])
110 % > 95 %
> 95 %
Die Angehörigen erhalten einen raschen Gesprächstermin beim Bestattungsbüro.
Anteil Angehörige mit Ge-spräch innert 24h ab Anfrage (Werktage)
100 % > 95 %
> 95 %
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
1'641'675 1'602'590 1'455'764 1'461'686 1'467'667 1'473'708 1'479'810
Direkte Erlöse
-373'988 -361'750 -266'250 -266'783 -267'316 -267'851 -268'386
Saldo Basiskosten
1'189'514
1'267'687 1'240'840 1'194'904 1'200'351 1'205'858 1'211'423
Kapitaldienst
232'610 229'618 283'410 274'331 267'270 258'191 249'112
Querschnittskosten
362'327 341'379 302'680 305'707 308'764 311'852 314'970
Saldo Verwaltungskosten
1'775'604
1'862'624 1'811'836 1'774'942 1'776'386 1'775'901 1'775'506
Politikkosten
36'943 35'217 32'767 32'833 32'898 32'964 33'030
Vollkosten exkl. Transfer
1'808'372
1'899'567 1'847'054 1'807'774 1'809'284 1'808'865 1'808'536
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
1'808'372
1'899'567 1'847'054 1'807'774 1'809'284 1'808'865 1'808'536
INVESTITION
EN
Seite 32 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.3. Leistungsbereich 12: Ruhe und Ordnung
LEIT
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Menschen, Tier und Umwelt sind vor externen Störungen geschützt. Menschen fühlen sich sicher. Die Polizei Reinach reagiert schnell, flexibel, wirksam und angemessen auf Verstösse gegen Ruhe und Ordnung.
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Einwohnerinnen und Einwohner, Flottante (unregistrierte Personen, Durchreisende) und Unternehmungen fühlen sich sicher und werden von der Polizei Reinach professionell, flexibel und bürgernah betreut. Die Polizei achtet auf die Einhaltung der Rechtsordnung. Zu diesem Zweck ist sie präventiv auf dem Gemeindegebiet präsent, sucht den Kontakt zur Bevölkerung (Community Policing) und setzt ihre Mittel verhältnismässig ein. Bei Verstössen gegen diese Ordnung interveniert sie schlichtend oder abwehrend. In Form der Jugendpolizei nimmt sie sich speziell der Anliegen und Bedürfnisse von Jugendlichen an. Analog dazu er-bringt sie Dienstleistungen für ältere Menschen und geht auf deren Bedürfnisse ein. Die Polizei achtet auf die Umsetzung der Rechtsordnung und vermittelt das Gefühl von Sicherheit: Zu diesem Zweck patrouilliert sie regelmässig zu Fuss, mit dem Fahrrad und im Auto; sie berät die Bevölkerung fachkundig; sie unterstützt mit Partnerorganisationen in Gemeinden, Kanton (Kantonspolizei) und Bund; sie erteilt Ausnahmebewilligungen (Park- und Fahrbewilligungen) und sie bezeugt Wohnungsabnahmen. Sie steht der Bevölkerung von Montag bis Freitag tagsüber zur Verfügung. Am Abend und in der Nacht nimmt die Ge-meinde werktags die Dienste der Kantonspolizei in Anspruch. An Wochenenden und Feiertagen stellt die Polizei Reinach zusammen mit Nachbargemeinden und der Kantonspolizei einen 24-Stunden-Pikettdienst sicher. Kooperationen mit denselben Partnern bestehen auch für Schwerpunktpatrouillen.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Die Polizei Reinach setzt sich zum Ziel, dass sich die Zahl der Ruhe- und Ordnungsstörungen der Vorjahre nicht erhöht. Dazu will sie weiterhin mit den Kooperationsgemeinden an den Wochenenden mit Nachtdiensten direkten Einfluss auf das Geschehen nehmen. Die Präsenz der Polizei Reinach wird weiterhin konstant gehalten, indem sie werktags und an den Wochenenden patrouilliert. Die Sicherheit auf den Schulwegen wird ebenfalls - wenn immer möglich täglich - mittels Schulwegkontrollen aufrecht gehalten. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit (Radarkontrollen/-administration) wurde der Personalbestand im 2013 auf 5 Polizisten aufgestockt (die Lohnkosten werden entsprechend im LB 71 Verkehrsinfra-struktur verbucht). Damit der Bevölkerung eine zentrale Anlaufstelle für Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen) zur Verfügung steht, wird die Leistung Bewilligungen neu durch die Polizei Reinach koordiniert und bearbeitet. Diese Ände-rung ermöglicht eine effizientere Bearbeitung der Bewilligungen und eine bessere Vernetzung der beteiligten Fachabtei-lungen. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Bei Annahme der vorgeschlagenen Version (Stand Juli 2013) des überarbeiteten Polizeigesetzes durch den Landrat wird es voraussichtlich zu kleineren Anpassungen der Arbeitsweise und kommunalen Rechtsgrundlagen kommen. Die erfolgreiche kommunale Polizeikooperation wird weitergeführt und wenn möglich weiter ausgebaut. Schwerpunktak-tionen werden wieder im gleichen Rahmen wie im 2013 stattfinden (gemeinsame Patrouillen mit dem Naturschutzdienst BL, Ferienpass, diverse Verkehrskontrollen mit Schwerpunkten, etc.). Entwicklung Vollkosten: Der Bereich Verkehrssicherheit - und damit insbesondere auch dessen Administration - wurde ausgebaut. Aus diesem Grund werden neu 40 Stellenprozente für die Administration Verkehrssicherheit im LB 71 Verkehrsinfrastruktur geführt (= Reduktion Lohnkosten gegenüber dem Budget 2013 um rund CHF 40'000). Im Bereich der direkten Erlöse ergibt sich ein Zuwachs um etwa CHF 5’000 aufgrund der Verschiebung der Einnahmen aus dem LB 11 Bevölkerungsdienste und Wirtschaft (Gelegenheitswirtschaftspatente). Für das Jahr 2014 sind keine grösseren Anschaffungen geplant. Der Ersatz des Patrouillenwagens in der Höhe von CHF 80'000 ist für das Jahr 2015 vorgesehen (Erfolgsrechnung, da unter Aktivierungsgrenze).
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 33
LB 12
AUSGESU
CHTE W
IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Mensch, Tier und Umwelt sind im privaten und öffentlichen Raum vor Ruhe- und Ordnungs-störungen geschützt.
Anzahl begründete Ruhe- und Ordnungsstörungsmeldungen
63 < 200
< 200
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Die Polizei Reinach zeigt Prä-senz.
Anzahl Patrouillen à 4h zu Fuss, per Fahrrad und mit dem Auto pro Jahr
330 > 200
> 250
Die Reinacher Bevölkerung kann im Rahmen der erweiter-ten Kooperation mit Therwil, Münchenstein und Muttenz von bedarfsgerechteren Einsätzen an warmen Abenden an den Wochenenden profitieren.
Anzahl Wochenende (Freitag- und Samstagabende) mit akti-ver Patrouille von mindestens jeweils 21 - 02 Uhr [Anmer-kung: neues Ziel, darum kein Ist-Wert erhoben. Bisher wurde nur entweder am Samstag- oder am Freitagabend patrouil-liert.]
> 16
> 16
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
267'852 315'325 268'675 369'092 273'533 275'998 278'488
Direkte Erlöse
-1'722 -980 -6'000 -6'012 -6'024 -6'036 -6'048
Saldo Basiskosten
262'675
266'130 314'345 363'080 267'509 269'962 272'440
Kapitaldienst
37'492 51'175 60'328 58'395 56'892 54'960 53'027
Querschnittskosten
94'252 144'428 128'823 130'111 131'412 132'727 134'054
Saldo Verwaltungskosten
451'826
397'875 509'947 551'586 455'813 457'648 459'521
Politikkosten
6'436 8'083 7'020 7'034 7'048 7'063 7'077
Vollkosten exkl. Transfer
458'846
404'311 518'031 558'621 462'862 464'711 466'597
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
458'846
404'311 518'031 558'621 462'862 464'711 466'597
INVESTITION
EN
Seite 34 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.4. Leistungsbereich 13: Schutz und Rettung
LEIT
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Menschen, Tier und Umwelt können bei Bedrohung durch Brand-, Elementar- und technischen Ereignissen auf effizienten Einsatz der Rettungskräfte zählen.
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Die Ortsfeuerwehr mit Stützpunktaufgaben kommt bei Brandfällen, Sturm, Wassernot, Erdbeben, Not- oder Unfällen sowie Ölunfällen (Gemeindehilfsstelle) zum Einsatz. Zur Einhaltung der Brandschutzrichtlinien plant und führt sie Feuer-schauen durch. Für spezifisch definierte Objekte gemäss Vorgabe der Gebäudeversicherung werden Einsatzunterlagen erstellt, die den Ereignisdiensten die Orientierung erleichtern und ihnen einen effizienteren Einsatz ermöglichen. Der Bevölkerungsschutzverbund (BSV) „Birs“, bestehend aus der Bevölkerungsschutzkommission, der Zivilschutz-Kompanie und dem operativ führenden Regionalen Führungsstab (RFS), wird vor allem zur Bewältigung oder Abwendung von Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen eingesetzt. Die Kernaufgaben sind die Betreuung Schutz suchen-der Personen, der Kulturgüterschutz, die Instandstellungs- und Sicherungsarbeiten, Unterstützung der anderen Blau-lichtorganisationen sowie Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft. Bei öffentlichen Gebäuden und Anlagen werden Mängel zwecks Verhütung von Unfällen und Schäden aufgezeigt sowie die Dauerbenutzer entsprechend geschult und beübt. Im militärischen Bereich wird die vorgeschriebene Infrastruktur bereitgestellt und unterstützt. Dazu gehört insbesondere auch die Beteiligung am Zweckverband Schürfeld, die den dienstpflichtigen Reinacherinnen und Reinacher das Erfüllen einer obligatorischen Schiesspflicht ermöglicht.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Die angestrebten und bewährten Wirkungen und die dazu nötigen Leistungen bleiben gegenüber 2013 unverändert. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Das neue Feuerwehrgesetz ermöglicht die ersehnte Überarbeitung des kommunalen Reglements von 1984 mit den nöti-gen Anpassungen. Die Zivilschutzkompanie wird den Schwerpunkt auf die Ausbildung und Handhabung des neu beschafften Materials legen. Beim Bevölkerungsschutz wird die Zusammenarbeit der Führung mit den politischen Behörden durch eine Bundesübung überprüft. Entwicklung Vollkosten: Die Sanierung des Feuerwehrmagazins (Anpassung im sanitären Bereich, energetische Massnahmen) von rund CHF 200‘000 werden im 2013 abgeschlossen. Dementsprechend reduzieren sich die direkten Kosten um diesen Betrag. Aufgrund einer Änderung der AHV-Beitragspflicht für Feuerwehr-Sold per Anfang 2013, erhöhen sich die Kosten im Be-reich Sozialversicherungsbeiträge um CHF 25'000 (für 2013 nicht budgetiert).
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 35
LB 13
AUSGESU
CHTE W
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Kapazität der Miliz ent-spricht dem kantonal definier-ten Bedarf.
Anzahl gleichzeitig möglicher Einsätze der Kategorie Woh-nungsbrände
2 = 2
= 2
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Die Feuerwehr rückt bei Alar-meinsätzen rasch aus.
Durchschnittliche Zeit zwi-schen Alarmeingang und Ein-satzkräften vor Ort (Vorgabe Feuerwehrinspektorat).
6.5 Min. < 10 Min.
< 10 Min.
Der Zivilschutz bildet die Mannschaft nach den kantona-len Vorschriften aus.
Anteil Angehörige des Zivil-schutzes mit mindestens 5 Diensttagen pro Jahr
84 % > 75 %
> 75 %
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
1'465'483 1'750'159 1'571'639 1'555'570 1'564'589 1'623'699 1'622'900
Direkte Erlöse
-341'963 -241'000 -249'000 -249'498 -249'997 -250'497 -250'998
Saldo Basiskosten
1'322'639
1'123'521 1'509'159 1'306'072 1'314'592 1'373'202 1'371'902
Kapitaldienst
246'162 215'812 180'356 174'578 170'085 164'307 179'330
Querschnittskosten
253'236 247'702 225'176 227'428 229'702 231'999 234'319
Saldo Verwaltungskosten
1'728'171
1'622'919 1'972'673 1'708'077 1'714'379 1'769'509 1'785'551
Politikkosten
31'102 32'140 32'050 32'114 32'178 32'243 32'307
Vollkosten exkl. Transfer
1'760'221
1'654'021 2'004'813 1'740'191 1'746'557 1'801'751 1'817'858
Transferkosten/-erlöse
-607'027 -680'000 -630'000 -630'000 -630'000 -630'000 -630'000
Vollkosten inkl. Transfer
1'130'221
1'046'993 1'324'813 1'110'191 1'116'557 1'171'751 1'187'858
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Ersatz Materialtransporter mit Hebebühne Feuerwehr
260‘000
Beiträge Ersatz Materialtransporter mit Hebebühne
-52‘000
Seite 36 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.5. Leistungsbereich 21: Sport und Bewegung
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Reinach positioniert und profiliert sich als „bewegte Stadt“, und kommuniziert dies auch gegen aussen und leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Bevölkerung. Grundlage und Orientie-rungsrahmen für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde im Bereich Sport und Bewegung ist das Gemeindesportanlagenkon-zept (GESAK 2012). Um dem Anspruch an eine bewegte Stadt gerecht zu werden, sorgt die Gemeinde dafür, dass die lokale und regionale Bevölkerung, die Schulen, die Sportvereine und ortsansässige Unternehmungen zeitgemässe und attraktiv ausgestaltete Infrastrukturen für Bewegung und Sport mit den dazugehörenden Dienstleistungen vorfinden und deren Bedürfnisse untereinander koordiniert wird. Investitionen in neue Sportanlagen erlauben multifunktionale Nutzungen. Neue Anlagen von überkommunalem Interesse müssen interkommunal realisiert werden.
LEIS
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Die Zielgruppen der Leistungen der Gemeinde im Sachbereich Sport und Bewegung sind Einzelpersonen, Familien, orts-ansässige Unternehmungen, wie auch örtliche nicht-gewinnorientierte Vereine und Organisationen im Bereich Spiel, Sport, Bewegung und Erholung. Die Gemeinde stellt den Zielgruppen Infrastrukturen in Form von Anlagen, Räumlichkei-ten oder Land zur Verfügung und sichert wo vereinbart deren Betrieb und Unterhalt. Örtliche nicht-gewinnorientierte Vereine / Organisationen: In den Subventionsverträgen werden die Unterstützung durch Geldbeiträge, Defizitgarantien, personelle Dienstleistung (unter anderem durch den Werkhof) und vergünstigte oder unentgeltliche Benützung von Gebäude, Anlagen und Mobiliar festgelegt. Förderbeiträge werden örtlichen nicht-gewinnorientierten Vereinen und Organisationen ohne Subventionsvertrag zugesprochen. Grundlage bildet die neu zu erstellende Verordnung für die Sport- und Sportvereinsförderung. Einzelpersonen und Familien / Individualsportarten: Einzelpersonen und Familien steht ein breites Angebot an Anlagen im Bereich Spiel, Sport, Bewegung und Erholung zur Verfügung. Die attraktiven, vielseitigen und bedarfsorientierten Anlagen sprechen alle Generationen an und führen dadurch zur Gesundheitsförderung, zur Steigerung der Wohnortquali-tät und zu einer besseren Identifikation mit der Gemeinde Reinach (Beispiel: Gartenbad). Insbesondere im Bereich Spiel und Erholung ist eine dezentrale Abdeckung innerhalb des Siedlungsgebietes gewährleistet, welche die Mobilität der einzelnen Nutzergruppen berücksichtigt. Unternehmungen: Ortsansässige Unternehmungen werden gegen ein Entgelt die kommunalen Sport- und Freizeiteinrich-tungen in der Mittagszeit und zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde fördert und koordiniert dieses Angebot.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Um Reinach gemäss dem Leitsatz als „bewegte Stadt“ zu positionieren sollen erste Projekte angeschoben werden. Grundlage und Orientierungsrahmen bildet diesbezüglich das Gemeindesport-anlagenkonzept (GESAK 2012) mit Schwerpunkt auf der Erneuerung und Aufwertung der bestehenden Anlagen. Im Jahre 2014 soll insbesondere die Erneuerung des Gartenbads und die Aufwertung der Spielplätze weiter vorangetrieben wer-den. Da sich viele Sport und Freizeiteinrichtungen innerhalb der Schulanlagen befinden ist bezüglich des Entscheids zur Umsetzungsstrategie zum Schulraumkonzept Reinach auch der Nutzen im Bereich Sport und Bewegung zu beachten und in der Umsetzung zu koordinieren. Durch punktuelle Verbesserungen soll das Sport- und Bewegungsangebot aufgewertet werden. Im 2014 ist diesbezüglich die Einrichtungen von signalisierten Laufstrecken (Helsana Trails) vorgesehen. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Der Schwerpunkt im Leistungsbereich Sport und Bewegung liegt im Jahre 2014 auf der Ausführungsplanung für die Sanierung und Attraktivitätssteigerung des Gartenbads und der Umsetzung der ersten Erneuerungen der kommunalen Spielplätze. Parallel dazu gilt es in der Umsetzungsstrategie zum Schulraumkon-zept Reinach die Synergien sowie der Kosten-Nutzen Effekt auch im Leistungsbereich Sport und Bewegung mit der Schu-le zu optimieren und koordinieren. Entwicklung Vollkosten: Die direkten Kosten sind tiefer als in den vergangenen Jahren, insbesondere da infolge der bestehenden Sanierungen und Aufwertungen von Spielplätzen, Turnhallen und Gartenbad im Bereich Unterhalt nur das Nötigste, aber unter Be-rücksichtigung der Sicherheitsansprüche, vollzogen wird. Zusätzlich wurden auch der Budgetposten für die punktuellen Verbesserungen der Sport- und Freizeiteinrichtungen auf die Hälfte (CHF 15‘000) reduziert. Entwicklung Investitionsrechnung: Die Kostenentwicklung im Bereich der Investitionen wird geprägt durch die Sanierung und Erneuerung des Gartenbads (Baueingabe, Ausführungsplanung) sowie die Erneuerung der Spielplätze. Die Ausgaben des Gartenbads müssen jedoch einerseits durch den Einwohnerrat und anderseits durch den Souverän (Volksabstimmung) freigegeben werden.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 37
LB 21
AUSGESU
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Der Bevölkerung, den ortsan-sässigen Unternehmungen, wie auch örtliche Vereine und Organisationen im Bereich Spiel, Sport, Bewegung und Erholung werden zeitgemässe Sporthallen zur Verfügung gestellt
Der bauliche Vollzug von HarmoS in den Schulanlagen wird mit den Bedürfnissen aus dem GESAK koordiniert.
= 100 %
= 100 %
Der Bevölkerung stehen attrak-tive und sichere Spielplätze zur Verfügung
Pro Jahr werden mindestens zwei Spielplätze unter Einbezug der jeweiligen Quartierbevölkerung qualitativ aufgewertet.
≥ 1
≥ 2
Durch punktuelle Verbesserun-gen wird das Sport und Frei-zeitangebot in Reinach mass-geblich verbessert.
Pro Jahr wird mindestens eine Massnahme umgesetzt.
> 1
> 1
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Erneuerung Gartenbad
Nach dem ERB und der Volks-abstimmung werden die Bau-gesucheingabe und die Bau-ausführungsvorbereitung er-stellt.
= 30.12.2014
Der FC Reinach fördert mit den kommunalen Geldern die Juni-oren und Juniorinnen.
Anzahl Jugendmannschaften 18 ≥ 16
≥ 16
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
1'051'545 1'105'010 1'022'044 1'025'296 1'028'581 1'031'898 1'035'249
Direkte Erlöse
-179'334 -183'700 -174'300 -174'649 -174'998 -175'348 -175'699
Saldo Basiskosten
847'744
872'211 921'310 850'647 853'583 856'550 859'550
Kapitaldienst
523'631 516'072 470'606 528'864 727'139 818'730 808'655
Querschnittskosten
194'885 190'789 173'532 175'267 177'020 178'790 180'578
Saldo Verwaltungskosten
1'491'882
1'590'727 1'628'171 1'554'779 1'757'742 1'854'071 1'848'783
Politikkosten
25'897 27'159 24'904 24'954 25'004 25'054 25'104
Vollkosten exkl. Transfer
1'516'786
1'616'625 1'655'329 1'579'732 1'782'746 1'879'125 1'873'887
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
1'516'786
1'616'625 1'655'329 1'579'732 1'782'746 1'879'125 1'873'887
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Sporthalle Fiechten (LB21: 33%, LB31: 67%)
100‘000
GESAK, Spielplätze
200‘000 200‘000 150‘000 100‘000
200‘000
Schwimmbadanlage, Gesamtsanie-rung
Sondervorl. 6'000‘000 3'000‘000
2'000‘000
Seite 38 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.6. Leistungsbereich 22: Kultur und Begegnung
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SÄTZ
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Kinder und Jugendliche finden Möglichkeiten, sich in Reinach zu begegnen, unterhalten, integrieren und sozialisieren. Sie können sich einbringen, mitbestimmen und mitgestalten. Die Gemeinde Reinach ermöglicht der lokal interessierten Bevölkerung den Besuch von Reinacher Kultur- und Begeg-nungsangeboten, welche der Erholung, persönlichen Entwicklung und der Kontaktpflege dienen. Die lokal interessierte Bevölkerung identifiziert sich mit den Angeboten und setzt sich dafür ein. Die Erhaltung der historischen Werte ist gesichert. Betroffene und neue Anspruchsgruppen stützen durch Partizipation bei der Entwicklung das neue Kulturkon-zept breit ab.
LEIS
TUN
GSAU
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Kinder- und Jugendangebote: Den Kindern und Jugendlichen steht ein vielfältiges Kultur- und Begegnungsangebot zur Verfügung. Die Gemeinde organisiert für Kinder ein eigenes und regionales, attraktives Ferienpassangebot sowie ein Kinderfilmfesti-val. Für die Jungbürgerinnen und –bürger organisiert die Gemeinde eine Feier. Jugendlichen steht das Jugendhaus mit vielseitigen Aktivitäten und Angeboten sowie das offene, betreute Angebot Midnight Sports zur Nutzung zur Verfügung. Mit gruppen- oder geschlechtsspezifischen Angeboten wird auf spezielle Bedürfnisse und Problematiken eingegangen. Eigeninitiative wird gefördert und unterstützt. Kulturangebote: Die Gemeinde organisiert das Jazz Weekend (Co-Organisation) sowie alle zwei Jahre die Regionale Verkaufsausstellung Kunst in Reinach. Die Gemeinde leistet Beiträge für Vereinsaktivitäten und Projekte von Dritten im kulturellen Bereich. Durch Beiträge unterstützt sie Kulturanlässe verschiedener Sparten, die Förderung der Sprachkompetenz, der Lesekultur, der Kreativität, des handwerklichen Geschicks, des persönlichen Ausgleichs und des Verständnisses für unser Kulturgut. Ergänzende Angebote: Die Gemeinde organisiert die Frischwarenmärkte, die Bundesfeier, den Neujahrsapéro, den Reinacher Preis sowie die Reinacher Gespräche. Die Gemeinde leistet Beiträge an den Verein Warenmarkt und Tierpark. Sie ermöglicht damit der Bevölkerung die Begeg-nung sowie die Beobachtung und Kontaktaufnahme von Tieren. Vereinen, Nachwuchs-Kulturschaffenden und Dritten werden für die Durchführung von Anlässen und die Bereitstellung von Angeboten Infrastruktur, Material, Raum und Gebäude zur Verfügung gestellt und in beschränktem Masse unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Gemäss Massnahmenplan „Kinderfreundliche Gemeinde“ wird das Angebot weiter leicht ausgebaut. Die Einführung bzw. Fortsetzung der Angebote Jugendkino, Kindertheater, mobile Kinderangebote, Beitragserhöhung Jugendcafé Paradiso erfolgt kostenneutral und wird innerhalb des Leistungsbereichs kompensiert. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Die Inhalte, Organisation und Rolle des „Kultur- und Begegnungszentrums“ werden festgelegt und die Konsequenzen auf Leistungs- und Unterstützungsbeiträge erfasst. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fliessen in das zukünftige Kultur- und Begegnungskonzept ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung der Massnahmen „Kinderfreundliche Gemeinde“. Zur Sicherstellung der Quartierverträglichkeit der sich verändernden Angebote im „Generationenpark Mischeli“ wird u.a. die Zusammenarbeit mit der Reformierten Kirchgemeinde und der Genossenschaft Aumatt fortgesetzt. Die Erfahrungen mit dem Einsatz Zivildienstleistender im Jugendcafé Paradiso und Umgebung werden ausgewertet und ein zukünftiger Leistungsvertrag geprüft. Entwicklung Vollkosten: Die direkten Kosten liegen unter dem Vorjahresbudget und der Rechnung 2012, da neue Ange-bote innerhalb des Leistungsbereichs zur Einhaltung des Kostendachs kompensiert wurden. Die Umstellung der Abschrei-bungsmethodik gemäss HRM2 und ein höherer baulicher Unterhalt Freizeithaus (Abrisskosten Schopf und Kegelbahn) sind die Belastungen im Kapitaldienst um rund CHF 100‘000 höher als im Vorjahresbudget und der Rechnung 2012. Dieser Sondereffekt darf bei den Überlegungen zum Kostendach im LB22 nicht eingerechnet werden. Entwicklung Investitionsrechnung: Die Kostenentwicklung wird geprägt durch den Umbau der Liegenschaft Schulgasse 1 zum Kultur und Begegnungszentrum. Für den Projektierungskredit sind CHF 150‘000 eingestellt.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 39
LB 22
Die Kinder- und Jugendangebote sind vielfältig.
Anzahl neue Aktivitäten für Kinder und Jugendliche
≥ 1
Der Bevölkerung steht ein attraktives Kultur- und Begeg-nungszentrum zur Verfügung.
ER-Vorlage für einen Projektie-rungskredit liegt vor.
= 31.08.2014
AUSGESU
CHTE W
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GSZIELE
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Die neue strategische Ausrich-tung des Kultur- und Begeg-nungsangebotes ist bei den Anspruchsgruppen breit abge-stützt.
Die Grundlagen für den neuen SSP liegen vor (Kultur- und Begegnungskonzept).
= 31.12.2014
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
1'598'959 1'528'638 1'509'524 1'492'767 1'532'552 1'510'380 1'494'751
Direkte Erlöse
-44'721 -12'490 -11'530 -6'553 -11'566 -6'589 -11'602
Saldo Basiskosten
1'497'994
1'554'238 1'516'148 1'486'214 1'520'986 1'503'791 1'483'149
Kapitaldienst
139'212 134'751 242'696 239'922 233'875 276'100 308'992
Querschnittskosten
274'924 263'197 240'185 242'587 245'012 247'463 249'937
Saldo Verwaltungskosten
1'980'875
1'968'373 1'914'096 1'968'722 1'999'873 2'027'354 2'042'078
Politikkosten
33'403 31'595 31'015 31'077 31'139 31'201 31'264
Vollkosten exkl. Transfer
2'011'890
2'001'777 1'945'691 1'999'799 2'031'012 2'058'555 2'073'342
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
2'011'890
2'001'777 1'945'691 1'999'799 2'031'012 2'058'555 2'073'342
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
SH Weiermatten (Betrag wie JEP2013)
220‘000 220‘000
Kultur- und Begegnungszentrum
Sondervorl. 1'500‘000 1'000‘000
150‘000
Seite 40 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.7. Leistungsbereich 31: Leistungen der Gemeinde im Bildungsbereich
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GEN
Kindergarten und Primarschule: Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 (§§ 21 und 24): „Der Kindergarten bereitet die Kinder auf den Eintritt in die Primarschule vor. Er hilft ihnen, Teil einer grösse-ren Lern- und Sozialgruppe zu werden.“ „Die Primarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine schulische Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbständigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler. “Der Schulrat trägt die Verantwortung für die inhaltliche Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Der Gemeinderat stellt Finanzierung und Infrastruktur sicher. Vorschulbildung: Möglichst viele Kinder werden mit genügenden Deutschkenntnissen eingeschult, so dass sie dem Unter-richt ohne grössere Probleme folgen können. Erwachsenenbildung: Erwachsenen steht in der Gemeinde ein zeitgemässes Bildungsangebot zur Verfügung.
LEIS
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GSAU
FTRA
G
Kindergarten & Primarschule: Der Leistungsauftrag für beide Stufen ist im Wesentlichen durch das Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 6. Juni 2002 und seine Folgeerlasse gegeben. Insbesondere ist sichergestellt, dass Schü-lerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen von den im Einzelfall optimalen Förder- und/oder Therapiemassnah-men profitieren. Blockzeiten werden an der Primarschule durch das Angebot des musikalischen Grundkurses II zusätzlich zur verbindlichen kantonalen Stundentafel durchgängig sichergestellt. Primarschulkindern steht ein Angebot an freiwil-ligem Schulsport zur Verfügung. Aufgabenhilfe ist an der Primarschule gewährleistet. Für beide Schulstufen steht ein Angebot der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Gemeinde stellt der Schulleitung und dem Schulrat ein Sekretariat zur Verfügung, das die Schuladministration professionell zu führen in der Lage ist. Durch die Gemeinde werden die Infra-struktur für den Schulbetrieb und der Unterhalt der Räumlichkeiten für den Unterricht sichergestellt. Vorschulbildung: Die Gemeinde erarbeitet (wenn möglich in Zusammenarbeit mit dem Kanton) ein Konzept für die frühe Sprachförderung in Spielgruppen und in den Strukturen der familienergänzenden Kinderbetreuung und unterstützt des-sen Umsetzung. Erwachsenenbildung: Erwachsene können sich mit folgenden Schwerpunkten weiterbilden: Erziehungsfragen, Persönlich-keitsentwicklung, Kreativität, Sprachen und Allgemeinbildung. Die Gemeinde steuert und finanziert das Angebot auf-grund von Subventionsverträgen mit dem Verein Elternbildung Reinach und der Stiftung Volkshochschule beider Basel.
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R Wirkung/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Ab Schuljahr 2014/2015 wird erstmals in der 5. Primarklasse Englisch unterrichtet, was mit zusätzlichen Kosten von rund CHF 25‘000 verbunden sein wird. Da die Kinderzahlen wiederum gestiegen sind, muss sehr wahrscheinlich für das Schul-jahr 2014/2015 mindestens ein weiterer Kindergarten eröffnet werden. Aufgrund des Volksentscheids über die Reduktion der Höchstzahl von 26 auf 24 Kinder pro Klasse, ist auf der Primarstufe ebenfalls mit 2 zusätzlichen Klassen zu rechnen. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Sobald der Einwohnerrat die Strategie des zukünftigen Schulraumkonzepts genehmigt hat, werden im 2014 die ersten Schritte für dessen Umsetzung eingeleitet. Folgt der Einwohnerrat den Empfehlungen des Gemeinderates wird im kom-menden Jahr für das Schulzentrum Weiermatten ein Bebauungskonzept mit Grobkostenschätzung erarbeitet, das Ende 2014/ Anfangs 2015 dem Einwohnerrat zur Auslösung der nächsten Schritte unterbreitet werden soll. Entwicklung Vollkosten: Der Unterhalt der Schulanlagen und Kindergärten bleibt in etwa gleich hoch wie im vergangenen Jahr. Infolge der vor-gesehenen Gesamterneuerungsarbeiten wird jedoch nur das Nötigste vollzogen oder Massnahmen umgesetzt, die in keinem Bezug zu den vorgesehenen Erneuerungen stehen. Sowohl die direkten Kosten und die Vollkosten bleiben auf dem gleichen Niveau wie Ist 2012 und Budget 2013. Die zusätzlichen Kosten für die Einführung von Englisch ab der 5. Primarklasse und die zusätzlichen Klassen im Kindergarten und der Primarschule, können im 2014 durch Ersatzanstellun-gen von 7 Pensionierungen durch jüngere Lehrpersonen zumindest teilweise kompensiert werden. Entwicklung Investitionsrechnung: Sobald der Einwohnerrat die Strategie des Schulraumkonzepts genehmigt hat, soll im Fiechten zuerst ein Vorprojekt (CHF 200‘000) und im Anschluss daran das entsprechende Bauprojekt für die Erneuerung und Umbauarbeiten der Schul-anlage inkl. Sporthalle erarbeitet werden. Um die Schulanlage Fiechten zumindest provisorisch für die Umstellung ge-mäss Schulraumkonzept bis Mitte 2015 bereitzustellen, werden in den kommenden 1½ Jahren im Primarschulgebäude und der Hauswartwohnung im Fiechten gewisse Anpassungen vorgenommen. Die Erarbeitung des Bebauungskonzepts mit Grobkostenschätzung für das Schulzentrum Weiermatten wird gestartet (CHF 180‘000). Im Rahmen der Erneuerung der Reinacher Kindergärten, soll im Jahre 2014 der Kindergarten Thiersteinerstrasse (CHF 350‘000) saniert werden. Zudem wird die erste Tranche (CHF 100‘000) für die Erneuerung des Schulmobiliars ausgelöst.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 41
LB 31
AUSGESU
CHTE W
IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die inhaltlichen Vor-gaben des Lehrplans.
Anteil der genügenden Orientie-rungsarbeiten aller SchülerInnen der 5. Klassen
Mathe 80.3 %; > 90 %
> 90 %
Der gute Zustand der Schulbau-ten gewährleistet einen stö-rungsfreien Schulbetrieb.
Durchschnittswert der Zustands-beurteilungen (A = neuwertig, B = sehr gut, C = gut, D = leicht sanierungsbedürftig, E = sanie-rungsbedürftig)
E = C
= C
Das Erwachsenenbildungsange-bot entspricht den Erwartun-gen der Zielgruppe.
Anteil wegen ungenügender Nachfrage abgesagter Kurse
25 % < 20 %
< 20 %
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Erdbebenertüchtigung und energetische Sanierung der Kindergärten.
Anzahl Sanierungen pro Jahr.
= 1
Kindergarten Thiersteinerstras-se
Die Sanierung des Kindergar-tens ist vollzogen
= 31.12.2014
Erarbeitung eines Bebauungs-konzepts für das Schulzentrum Weiermatten.
Auslösung der Ausschreibung des Planungsmandates.
= 31.12.2014
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
13'300'459 13'422'628 13'402'408 14'851'903 16'151'563 16'977'399 17'097'424
Direkte Erlöse
-59'357 -50'400 -66'600 -1'021'733 -2'362'777 -2'367'502 -2'372'237
Saldo Basiskosten
13'335'808
13'241'102 13'372'228 13'830'170 13'788'786 14'609'897 14'725'186
Kapitaldienst
1'647'164 1'491'101 1'670'105 1'672'604 1'836'995 1'898'494 2'221'926
Querschnittskosten
923'061 802'378 751'092 758'602 766'188 773'850 781'589
Saldo Verwaltungskosten
15'757'004
15'811'327 15'665'707 16'261'376 16'391'970 17'282'241 17'728'702
Politikkosten
241'228 239'189 239'319 239'797 240'277 240'758 241'239
Vollkosten exkl. Transfer
15'996'323
16'052'554 15'904'896 16'501'173 16'632'247 17'522'999 17'969'941
Transferkosten/-erlöse
-113'844 -91'000 -55'800 -55'800 -55'800 -55'800 -55'800
Vollkosten inkl. Transfer
15'940'523
15'938'710 15'813'896 16'445'373 16'576'447 17'467'199 17'914'141
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
KG Bodmen 2, Stockmattstrasse 18
Sondervorl. 930‘000
50‘000
KG Thiersteinerstrasse
350‘000
KG Wiedenweg
350‘000
Schulhaus Primar allgemein Schul-mobiliar
100‘000 100‘000
100‘000
Neubau Schulzentrum Weiermatten (Betrag LB22 und LB32 gemäss JEP2013)
3'600‘000 3'000‘000 11'208‘000 24'208‘000
Sdervorl. Sondervorl.
180‘000
Sporthalle Fiechten (LB21: 33%, LB31: 67%)
200‘000
Schulanlage Aumatt
Sondervorl. 100‘000 600‘000
Deutsch 82.5%
Seite 42 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Schulanlage Fiechten / Primarschu-le inkl. Einstellhalle und Aula
Sondervorl. 800‘000 150‘000 150‘000
200‘000
Informations- und Kommunikati-onstechnologie
100‘000
Seite 44 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.8. Leistungsbereich 32: Musikunterricht
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SÄTZ
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Alle interessierten Kinder und Jugendlichen können unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten durch musikalische Bildung ihre Selbst-, Sozial- und motorische Kompetenz weiter entwickeln. Insbesondere werden ihre schöpferischen und künstlerischen Fähigkeiten individuell gefördert. Die Musikschule steht auch jungen Erwachsenen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, jedoch höchstens bis zum 25. Altersjahr offen. Der Schulrat trägt die Verantwortung für die inhaltliche Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Der Gemeinderat stellt Finanzierung und Infrastruktur sicher. Die Erziehungsberechtigten zahlen einen Beitrag an den Musikunterricht; sie können ein Erlass- oder Reduktionsgesuch stellen.
LEIS
TUN
GSAU
FTRA
G
Der Musikunterricht vermittelt durch ein breites Angebot Freude und Interesse an der Musik. Er wird als Einzel- und Gruppenunterricht angeboten, zudem wird die Teilnahme in Ensembles, Orchester und Chor ermöglicht. Durch spezielle Massnahmen (Aufnahme in eine Förderklasse, Workshops, Wettbewerbe etc.) werden besonders begabte Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Schülerinnen und Schüler treten regelmässig an Konzerten auf; die Veranstaltungen werden publiziert. Die Musikschule führt im Auftrag der Primarschule den musikalischen Grundkurs II durch. Die Musikschule arbeitet mit weiterführenden Schulen (z.B. Musikakademie) zusammen. Die Gemeinde stellt der Schulleitung und dem Schulrat ein Sekretariat zur Verfügung, das die Schuladministration pro-fessionell zu führen in der Lage ist. Durch die Gemeinde werden die Infrastruktur für den Schulbetrieb und der Unterhalt der Räumlichkeiten für den Unter-richt sichergestellt.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang Die Zurückhaltung bei der Belegung von Musikunterricht wird aufgrund der Veränderungen an den Schulen sehr wahr-scheinlich anhalten. Deshalb nehmen wir an, dass trotz steigender Kinderzahl, die Kursbelegung stabil oder höchstens leicht zunehmen wird. Um die zusätzlichen Platzbedürfnisse der Primarschule zu ermöglichen, wird im 2014 geprüft, ob im Restaurant Rössli für die Musikschule ein Provisorium eingerichtet werden kann – siehe dazu Jahreskommentar im Leistungsbereich 91 (Fi-nanzierung). Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte Das im Jahres- und Entwicklungsplan 2013 erwähnte niederschwellige „Schulhausprojekt“ in den Primarschulen ist er-folgreich angelaufen und wird weitergeführt. Ebenfalls weitergeführt wird die Beschäftigung mit den Auswirkungen wie HarmoS und Lehrplan 21 auf den Musikunterricht: Unter diesen Aspekten sollen einerseits die Möglichkeiten der Zusam-menarbeit mit den verschiedenen Schularten ausgelotet, andererseits die Unterrichtskonzepte und –angebote sowie die Musikschullaufbahn der Schülerinnen und Schüler neu bewertet werden. Als Veranstaltungsschwerpunkt ist im Mai 2014 ein Ensemblefestival geplant, bei dem sämtliche Ensembles, Orchester und Bands der Musikschule an einem Wochenende auftreten. Das Regio-Orchester plant im Sommer und das Streicheren-semble im Herbst je ein Musiklager. Entwicklung Vollkosten: Wegen den oben erwähnten stabilen Kursbelegungen werden die Gesamtkosten gegenüber dem Budget 2013 in etwa gleich bleiben. Entwicklung Investitionsrechnung: Aufgrund der offenen Schulraumplanung können zurzeit keine Veränderungen prognostiziert werden.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 45
LB 32
AUSGESU
CHTE W
IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Möglichst viele Primarschüle-rInnen nutzen die musikali-schen Angebote.
Anteil der MusikschülerInnen unter den PrimarschülerInnen im ersten Jahr nach der Absolvie-rung des Grundkurses
54 % > 80 %
> 80 %
Die MusikschülerInnen sind in der Lage, in den Ensembles oder Orchestern mitzuwirken.
Anteil aller Instrumentalschüle-rInnen in Ensembles / im Or-chester
40 % > 33 %
> 33 %
Die MusikschülerInnen sind motiviert und verbleiben an der Musikschule.
Verweildauer im Durchschnitt k.A. = 7 Jahre
= 7 Jahre
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Das Mobiliar wird laufend erfasst.
Anzahl Nachführungen der Inventarliste durch das Sekre-tariat der Musikschule
2 = 1
= 1
Provisorium Musikschule
Das Provisorium Musikschule ist im Zusammenhang „Schul-raumkonzept Reinach“ defi-niert.
= 30.12.2014
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
2'569'697 2'603'041 2'616'010 2'655'830 2'665'898 2'691'217 2'716'790
Direkte Erlöse
-713'892 -710'700 -700'820 -702'222 -703'626 -705'033 -706'443
Saldo Basiskosten
1'915'190
1'855'805 1'892'341 1'953'608 1'962'272 1'986'184 2'010'346
Kapitaldienst
114'993 109'966 120'955 117'080 114'067 110'192 125'384
Querschnittskosten
94'001 85'182 81'518 82'333 83'156 83'988 84'828
Saldo Verwaltungskosten
2'117'663
2'064'799 2'087'489 2'153'021 2'159'495 2'180'364 2'220'558
Politikkosten
47'352 47'320 47'642 47'737 47'833 47'928 48'024
Vollkosten exkl. Transfer
2'165'305
2'112'151 2'134'809 2'200'759 2'207'328 2'228'292 2'268'582
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
2'165'305
2'112'151 2'134'809 2'200'759 2'207'328 2'228'292 2'268'582
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
SH Weiermatten (Betrag wie JEP2013)
572‘000 572‘000
Seite 46 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.9. Leistungsbereich 33: Familienergänzende Betreuung
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WIR
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Erziehungsberechtigten stehen ausreichend Betreuungsplätze für ihre Kinder zur Verfügung, so dass sie einer Erwerbstä-tigkeit nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren können. Integration, Sozial- und Selbstkompetenz sowie Bildungs-voraussetzungen der betreuten Kinder werden gefördert.
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GSAU
FTRA
G
Erziehungsberechtigten stehen professionell geführte Betreuungsangebote, welche den individuellen Bedürfnissen ge-recht werden, für Kinder bis Ende der Primarschulzeit zur Verfügung. (Schulergänzende Betreuungsangebote für Schüle-rinnen und Schüler der Sekundarstufe I sind Sache des Kantons.) Vorschulkinder werden in Tagesheimen und durch Tagesfamilien betreut; für Kindergarten- und Primarschulkinder stehen die KITA der Gemeinde sowie Tagesfamilien zur Verfügung. Die Standorte der KITA sind dezentral auf das schulische Angebot abgestimmt, das Tagesheim für Vorschulkinder wird zentral angeboten. Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig; Einkommensschwache werden entlastet.
JAH
RESK
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ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Nach wie vor sollen die obengenannten Wirkungen erreicht werden. Im schulergänzenden Bereich, der durch die kom-munalen KITA abgedeckt wird, stehen (noch) ausreichend Plätze zur Verfügung; namentlich bei den Mittagsmodulen sind jedoch Engpässe zu verzeichnen. Mit einem Budgetpostulat wurde der Gemeinderat daher aufgefordert, einen zusätzli-chen Mittagtisch in der Nähe des Schulhauses Weiermatten einzurichten. Im Vorschul-Bereich bestehen für das Tagesheim, das vom Verein FeB im Auftrag der Gemeinde geführt wird, nach wie vor Wartezeiten - dies, obschon durch ein neues privates Angebot zusätzliche Plätze geschaffen wurden. Auch die Grup-penzusammensetzung im Tagi ist etwas einseitig: Gemäss Leistungsvertrag müssen vor allem Kinder von einkommens-schwachen Erziehungsberechtigten bevorzugt berücksichtigt werden. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Einnahmen bzw. die Kosten des Angebots. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Von einer Vereinheitlichung der Tarife im vorschul- und schulergänzenden Angebot wird abgesehen: Die Betreuungszei-ten sind unterschiedlich, und die Betreuung von Kleinkindern erfordert mehr personelle Ressourcen als jene von Schul-kindern. Im kommenden Jahr soll jedoch eine bessere Staffelung der Tarife umgesetzt werden. Zudem wird der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung (die den Erziehungsberechtigten grössere Wahlfreiheit bei der Suche nach einem Betreuungsplatz einräumen kann) überprüft. Zur Klärung dieser und weitere offenen Fragen soll im Planjahr daher ein Gesamtkonzept für die familienergänzende Betreuung ausgearbeitet werden, das insbesondere auch die weitere Entwicklung des Projekt 'Kinderhaus' beeinflussen wird. Entwicklung Vollkosten: Das Budgetpostulat 454 (zusätzlicher Mittagtisch St. Niklaus) verursacht Mehrkosten von rund CHF 50'000. Entwicklung Investitionsrechnung: Nach wie vor sind Standort sowie insbesondere auch der effektive Bedarf für ein Kinderhaus unsicher. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird auch durch den allfälligen Wechsel der Finanzierungsform beeinflusst. Aufgrund dieser grossen Unsicherheiten wurde das Projekt 'Kinderhaus' bei den Investitionen vorerst wieder gestrichen.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 47
LB 33
AUSGESU
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IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Den interessierten Erziehungs-berechtigten stehen verschie-dene, auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Plätze in ausrei-chender Zahl zur Verfügung.
Länge der durchschnittlichen Wartezeit in Wochen ab ge-wünschtem Eintrittsdatum (unter Einhaltung der Anmeldefrist)
16 W. = 0 W.
= 0 W.
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Das Angebot Tagesheim ist ausgelastet, Flexibilität bei Notfällen ist gewährleistet.
Auslastung der vorhandenen Plätze
95.4 % = 95 %
= 95 %
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
1'346'423 1'410'958 1'502'955 1'508'169 1'513'435 1'518'754 1'524'126
Direkte Erlöse
-332'258 -325'800 -324'307 -324'956 -325'606 -326'257 -326'909
Saldo Basiskosten
1'178'648
1'014'164 1'085'158 1'183'214 1'187'830 1'192'498 1'197'217
Kapitaldienst
154'783 147'272 158'899 153'809 149'850 144'760 139'669
Querschnittskosten
175'106 151'029 140'212 141'615 143'031 144'461 145'906
Saldo Verwaltungskosten
1'477'759
1'344'053 1'383'459 1'478'637 1'480'711 1'481'718 1'482'792
Politikkosten
28'594 28'971 30'128 30'188 30'249 30'309 30'370
Vollkosten exkl. Transfer
1'507'888
1'372'648 1'412'430 1'508'825 1'510'959 1'512'028 1'513'162
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
1'507'888
1'372'648 1'412'430 1'508'825 1'510'959 1'512'028 1'513'162
INVESTITION
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Seite 48 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.10. Leistungsbereich 41: Kindes- und Erwachsenenschutz
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Die Interessen von schutz- und hilfsbedürftigen Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen sind innerhalb der gesetzlichen Grundlagen garantiert.* Die Durchführung von Abklärungen und die Übernahme von Berufsbeistandschaften für Minderjährige und Erwachsene im Auftrag der KESB sind gewährleistet. *die Entscheidungsbefugnis und der Vollzug liegen in der Verantwortung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal
LEIS
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FTRA
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Aufgrund eines Antrages oder einer Gefährdungsmeldung wird durch die Sozialberatung der Gemeinde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgeklärt, ob und welche Massnahmen (massge-schneiderte Beistandschaft, Obhutsentzug, Weisungen, Übertragung der elterlichen Sorge auf einen anderen Elternteil, Besuchsrechtsregelungen, Heimplatzierungen, etc.) erforderlich sind. Dabei wird darauf geachtet, dass die jeweils mil-desten Massnahmen („so viel wie nötig – so wenig wie möglich“) verfügt werden. Die KESB ist für sämtliche erstin-stanzlichen Entscheide zuständig. Die Sozialberatung der Gemeinde erledigt die Abklärungsaufträge der KESB (z.B. bei Gefährdungsmeldungen) und übernimmt die fachliche Beratung der schutz- und hilfsbedürftigen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie führt die Berufsbeistandschaften für Minderjährige zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten. Ebenso führt sie Mandate in komplexen Erwachsenenschutzfällen, vor allem für psy-chisch- oder suchtkranke Personen, welche nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu besorgen. Für die Führung von Beistandschaften für Erwachsene (vor allem betagte Personen), setzt die KESB auch interessierte und geeignete Personen nach vorheriger Schulung ein. Die Gemeinde unterstützt die KESB bei der Suche nach geeigne-ten, privaten Mandatsträgerinnen und -trägern.
JAH
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R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Auch nach der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts per 01.01.2013 übernimmt die Sozialberatung der Gemeinde weiterhin Abklärungsaufträge der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) Birstal und führt die Berufsbeistandschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Wah-rung der Interessen von schutzbedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen innerhalb der gesetzlichen Grundla-gen bleibt weiterhin zentrales Anliegen der Gemeinde. Das fachkompetente und fristgerechte Erledigen der Abklärungs-aufträge mit dem Beantragen massgeschneiderter Massnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse, ist ebenso wichtig wie die ordnungsgemässe und professionelle Führung der Berufsbeistandschaften. Gestützt auf die Erfahrungen aus dem Jahr 2012 rechnen wir mit einer weiteren Zunahme der Fallzahlen sowie mit einer anhaltend hohen Komplexität und zum Teil hohen zeitlichen Aufwand im Einzelfall. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Schwerpunkt für das Jahr 2014 wird sein, sämtliche bisherigen Massnahmen in das neue Rechtssystem zu überführen und die entsprechenden neuen, massgeschneiderten Beistandschaften einzu-richten. Dies konnte aufgrund von Kapazitätsengpässen der KESB bis Mitte 2013 noch nicht angegangen werden. Ebenso müssen auch im zweiten KESB-Betriebsjahr die Abläufe und Prozesse gemeinsam geklärt werden. Weiter ist die Sozialbe-ratung bestrebt, die Qualität, vor allem im hochsensiblen und komplexen Bereich des Kindesschutzes, stetig zu verbes-sern. Unter anderem ist eine Mitarbeiterin der Sozialberatung Mitglied der Fachkommission der Fachstelle Kindes- und Jugendschutz und kann dort die Sicht eines Gemeindesozialdienstes einbringen und wertvolle Inputs erhalten. Entwicklung Vollkosten: Die Basiskosten erhöhen sich im Vergleich zum Budget 2013 um rund CHF 48‘000. Die direkten Kosten steigen aufgrund einer Erhöhung der Personal- und Betriebskosten KESB gemäss Hochrechnung 2013 um CHF 20‘000. Ebenfalls nehmen die Kosten für ambulante Massnahmen (z.B. sozialpädagogische Familienbegleitung, Familien- und Jugendberatung) gestützt auf die Hochrechnung und die Rechnung des Vorjahres um CHF 35‘000 zu. Wegen der Umstrukturierung in der Administration fallen rund CHF 17‘000 geringere Lohnkosten an. Die Erlöse aus den Gebühren der Amtshandlungen der KESB sinken aufgrund der Hochrechnung um rund CHF 10‘000 auf CHF 40‘000. Die Gebühren werden von der KESB verfügt und somit netto verbucht. Diese erscheinen daher nicht als direkte Erlöse. Das Budget 2014 entspricht den Annahmen des neuen Strategischen Sachplans Soziales.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 49
LB 41
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IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Abklärungsaufträge der KESB werden von der Sozialbe-ratung innert der gesetzten Frist erledigt.
Anteil der fristgerecht erledigten Abklärungen
> 95 %
Die Führung der Berufsbei-standschaften (inkl. Rech-nungsführung) durch die Sozi-alberatung erfolgt ordnungs-gemäss und professionell.
Beanstandete Zwischen- oder Schlussberichte durch die KESB
= 0
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
558'439 612'391 660'468 663'143 665'844 668'572 671'327
Direkte Erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Saldo Basiskosten
660'468
558'439 612'391 663'143 665'844 668'572 671'327
Kapitaldienst
48'132 61'751 74'436 72'052 70'197 67'813 65'428
Querschnittskosten
104'469 138'416 124'069 125'310 126'563 127'828 129'107
Saldo Verwaltungskosten
858'973
711'040 812'558 860'504 862'604 864'213 865'862
Politikkosten
11'783 14'959 13'856 13'884 13'911 13'939 13'967
Vollkosten exkl. Transfer
872'829
722'823 827'517 874'388 876'515 878'152 879'829
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
872'829
722'823 827'517 874'388 876'515 878'152 879'829
INVESTITION
EN
Seite 50 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.11. Leistungsbereich 42: Gesetzliche Sozialhilfe
LEIT
SÄTZ
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WIR
KUN
GEN
Die materielle Unterstützung von sozialhilfebedürftigen Personen ist gewährleistet. Durch Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration, sowie Angebote zum Erhalt einer Tagesstruktur sind sozialhilfeabhängige Personen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben in finanzieller Unabhängigkeit unterstützt.* Die Gemeinde gewährt den ihr zugewiesenen Asylsuchenden Schutz, eine Unterkunft, professionelle Betreuung und finanzielle Unterstützung. Durch Deutschkurse und Integrationsprogramme ist die Einbindung in die hiesige Kultur gefördert und die Chancen auf berufliche Eingliederung und finanzielle Selbständigkeit erhöht. *die Entscheidungsbefugnis und der Vollzug liegen in der Verantwortung der Sozialhilfebehörde Reinach.
LEIS
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GSAU
FTRA
G
Einwohnerinnen und Einwohner von Reinach erhalten die notwendige materielle Unterstützung gemäss kantonaler und kommunaler Gesetzgebung. Die Sozialberatung trifft die notwendigen Abklärungen und führt die fachliche Beratung und Begleitung der hilfs- und unterstützungsbedürftigen Personen durch. Die engmaschige Begleitung der unterstützten Personen ermöglicht zielgerichtete Interventionen, ein rasches Reagieren auf veränderte Verhältnisse und auch eine gewisse Kontrolle. Die Anträge auf Sozialhilfe werden durch die Sozialhilfebehörde beraten und entschieden. Der Voll-zug, die Vor- und Nachbereitung der 14-tägigen Sitzungen, die Beratung der Behörde, das Erstellen der Verfügung als rechtliche Grundlage und die Umsetzung der Entscheide, erfolgt durch das Sekretariat der Behörde, welches in die Ver-waltung integriert ist. Nebst der materiellen Hilfeleistung werden Angebote für die Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen sowie Berufsabklärung und Bewerbungscoaching, speziell für junge Erwachsene ohne Ausbildung, angeboten. Für Personen, die beruflich längerfristig nicht mehr integrierbar sind, bietet die Gemeinde Tagesstrukturprogramme an. Die Begleitungs- und Integrationsarbeit für die Asylsuchenden erfolgt durch die Mitarbeitenden des Asylbereichs auf professionellem Niveau mit dem Ziel, die finanzielle Selbständigkeit während des Aufenthaltes in der Schweiz zu erlan-gen. Die finanziellen Unterstützungsleistungen werden nach kantonalen Vorgaben ausgerichtet und vom Kanton vollum-fänglich rückerstattet. Die interkommunale Zusammenarbeit wird gefördert: Seit 2006 arbeitet die Gemeinde Reinach mit Arlesheim und seit 2012 mit Binningen zusammen. Reinach übernimmt die Unterbringung, Betreuung und Unterstützung von insgesamt 45 Asylsuchenden aus Arlesheim und Binningen und wird dafür entschädigt. Somit wird eine höhere Auslastung der Reinacher Asylunterkünfte gewährleistet.
JAH
RESK
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ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Ziel und Wirkung der Sozialhilfe für Einwohnerschaft bleibt die Siche-rung der materiellen Existenz unterstützungsbedürftiger Personen und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäss Sozialhilfegesetz. Ebenfalls soll mit zielgerichteten Massnahmen die Integration von Langzeitunterstützten in den Ar-beitsmarkt erreicht werden. Im Asylbereich ist es das Ziel, die der Gemeinde zugewiesenen Asylsuchenden professionell zu betreuen, die Unterbringung und materielle Existenzsicherung zu gewährleisten und die soziale und berufliche In-tegration zu fördern. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Schwerpunkt der Sozialhilfe für Einwohnerschaft bildet nebst der materiellen Existenzsicherung auch die berufliche und soziale Integration (siehe oben). Die Realisierung eines Integrationsprojektes in der Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Leiter Soziales und der Beauftragten für Arbeitsintegration bleibt auch im Jahr 2014 aktuell. Ab 2014 schafft das revidierte Sozialhilfegesetz neu die Möglichkeit von Beschäftigungen für Perso-nen, deren Chancen auf Wiedereingliederung in den primären Arbeitsmarkt nicht mehr vorhanden sind und welchen eine Tagesstruktur angeboten werden soll. Die Sozialhilfebehörde und die Sozialberatung werden im Bereich der Beschäfti-gungen mit externen Anbietern zusammenarbeiten. Bei der Sozialhilfe für Asylsuchende wird der Schwerpunkt auch für das Jahr 2014 die Pflege der Kooperationen mit den Gemeinden Arlesheim und Binningen sein, um eine möglichst hohe Auslastung der beiden Wohnzentren zu erreichen. Entwicklung Vollkosten: Die Basiskosten erhöhen sich im Vergleich zum Budget des Vorjahres um insgesamt rund CHF 90‘000. Dies vor allem aufgrund der Erhöhung der Beiträge an Förderungsprogramme (Arbeitsintegrationsprogramme privater Anbieter) sowie neu Kosten für Beschäftigungen (Tagesstrukturprogramme) in der Sozialhilfe für Einwohner-schaft um insgesamt rund CHF 80‘000. In der Sozialhilfe für Asylsuchende erhöhen sich die Basiskosten aufgrund einer Verminderung des Ertragsüberschusses um rund CHF 6‘000. Die Transferkosten Sozialhilfe erhöhen sich gegenüber dem Budget des Vorjahrs um rund CHF 850'000, gegenüber der Rechnung 2012 um rund CHF 150‘000. Im Jahr 2014 rechnen wir mit einer weiteren Zunahme der Unterstützungsleistungen gegenüber dem Budget des Vorjahres um CHF 700'000 (Zunahme von CHF 200‘000 gegenüber Rechnung 2012). Dem gegenüber stehen um rund CHF 150‘000 geringere Rücker-stattungen als im Vorjahresbudget, jedoch rund CHF 50‘000 mehr als in der Rechnung 2012. Die Rückerstattungen stei-gen nicht in gleichem Masse wie die Unterstützungsleistungen, vor allem aufgrund der weiteren Restriktionen der Inva-lidenversicherung, welche die Hürde für die Gewährung einer Invalidenrente immer höher ansetzt. Die Unterstützungs-kosten und die Rückerstattungen hängen mit der Anzahl sozialhilfebedürftiger Personen zusammen und sind kaum steu-erbar. Im Vergleich zu den Annahmen im SSP wurde optimistischer budgetiert, resp. der Aufwand für Integrationsmass-nahmen reduziert.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 51
99.7 %
LB 42
AUSGESU
CHTE W
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind innert nützlichen Fristen wieder finanziell unab-hängig.
Durchschnittliche Unterstüt-zungsdauer in Monaten (ohne Personen, welche länger als 36 Monate unterstützt werden)
14.1 Mt. = 18 Mt.
< 15 Mt.
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind in den primären Arbeitsmarkt integriert.
Anteil integrierte allein erzie-hende Personen
52 % > 50 %
> 50 %
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind in den primären Arbeitsmarkt integriert.
Anteil Klientinnen und Klienten, welche einer Arbeit nachgehen
39 % > 30 %
> 35 %
Die Leistungen im Asylbereich werden weitgehend kostende-ckend erbracht.
Kostendeckungsgrad (auf Voll-kostenbasis)
9999
> 80 %
> 90 %
Die Aufnahme einer Erwerbstä-tigkeit durch Asylsuchende wird aktiv unterstützt und verstärkt.
Teilnahmequote an den flankie-renden Massnahmen (Deutsch-kurse und Beschäftigungspro-gramme) bei Personen im er-werbsfähigen Alter
61 % ≥ 70 %
> 60 %
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Die Klientinnen und Klienten erhalten eine angemessen intensive Beratung.
Anteil mit mindestens einem monatlichem Gespräch
53 % > 60 %
> 60 %
In Zusammenarbeit mit der Sozialhilfebehörde werden bis Ende Jahr für erwachsene SozialhilfeempfängerInnen Integrationsprogramme in der Privatwirtschaft geschaffen.
Anzahl neuer Teillohnstellen 0 ≥ 2
≥ 2
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
2'917'495 2'790'811 2'933'382 2'941'834 2'950'371 2'958'993 2'967'702
Direkte Erlöse
-2'297'169 -2'411'000 -2'464'400 -2'469'329 -2'474'267 -2'479'216 -2'484'174
Saldo Basiskosten
468'982
620'326 379'811 472'506 476'104 479'777 483'527
Kapitaldienst
177'417 200'670 246'393 238'500 232'361 224'468 216'575
Querschnittskosten
358'083 415'008 379'289 383'082 386'913 390'782 394'690
Saldo Verwaltungskosten
1'094'664
1'155'826 995'490 1'094'087 1'095'378 1'095'028 1'094'792
Politikkosten
58'250 56'392 58'534 58'651 58'769 58'886 59'004
Vollkosten exkl. Transfer
1'153'198
1'214'076 1'051'882 1'152'739 1'154'147 1'153'914 1'153'796
Transferkosten/-erlöse
3'928'130 3'223'000 4'075'000 4'195'000 4'295'000 4'375'000 4'375'000
Vollkosten inkl. Transfer
5'228'198
5'142'206 4'274'882 5'347'739 5'449'147 5'528'914 5'528'796
INVESTITION
EN
Seite 52 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.12. Leistungsbereich 43: Ergänzende Sozialarbeit
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WIR
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Ratsuchende mit persönlichen, familiären oder finanziellen Problemen erhalten Information, Beratung und Unterstüt-zung und erfahren somit eine Klärung ihrer Situation. Ratsuchende werden bei einer möglichst selbstbestimmten, selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung in Menschenwürde unterstützt. Ergänzende Sozialarbeit verhindert nach Möglichkeit ein Abrutschen in die Sozialhilfeab-hängigkeit oder die Notwendigkeit von Massnahmen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes (Prävention). Sie reduziert nebst den Sozialhilfekosten weitere Folgekosten für Heimunterbringungen oder medizinische Versorgung. Dank der steten Auseinandersetzung mit aktuellen sozialen Problemen und dem sozialen Wandel, ist es möglich, flexibel und schnell auf sich verändernde Bedingungen und neue Herausforderungen zu reagieren.
LEIS
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G
Die ergänzende Sozialarbeit ist Teil der umfassenden Grundversorgung im Sozialbereich. Sie bietet hilfe- und ratsuchen-den Einwohnerinnen und Einwohnern, nebst der materiellen auch beratende, begleitende und fördernde Unterstützung und berücksichtigt dabei die individuellen Ressourcen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Massnahmen zur sozia-len und beruflichen Integration. Die ergänzende Sozialarbeit beinhaltet folgende Leistungen: - Ratsuchende werden in der freiwilligen Sozialberatung zielgerichtet beraten und begleitet und bei Bedarf an speziali-sierte Beratungsstellen vermittelt. - Im Bereich der Arbeitsintegration erhalten Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger individuell angepasste Unterstützung (z.B. Berufsabklärung, Coaching, Kurse, Integrationsmassnahmen) bei der Stellensuche und der Eingliede-rung in den ersten Arbeitsmarkt. Speziell die berufliche Eingliederung Jugendlicher wird durch die Suche und Finanzie-rung von halbjährigen Praktika mit der Option eines Lehrbeginns, sowie durch gezielte psychosoziale Beratung geför-dert. - Die Jugendbeauftragte koordiniert Jugendanliegen in der Gemeinde und sorgt durch Projektarbeit für deren Umset-zung. Ebenfalls wird die Schnittstelle Schule/Wirtschaft durch Vernetzung, gemeinsame Projekte und Veranstaltungen gepflegt. - Menschen in finanziellen Engpässen erhalten materielle Zuschüsse (z.B. Mietzinsbeiträge, Unterstützungsbeiträge von gemeinnützigen Institutionen, Sozialfonds der Gemeinde), die einer Abhängigkeit von der Sozialhilfe resp. einer Ver-schuldung entgegenwirken. - Leistungsbeiträge an Organisationen: Die Gemeinde entrichtet Leistungsbeiträge an die Familien- und Jugendberatung für die Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie an den Verein Netzwerk für die Vermittlung Freiwilliger an Personen in schwierigen Lebenssituationen. Ebenfalls erhält das WBZ Leistungsbeiträge für das Zur-Verfügung-Stellen von zwei Integrationsplätzen. - Gemeinschaften im In- und Ausland erhalten finanzielle Nothilfe. Die Gemeinde erbringt diese Unterstützung in Form von Katastrophenhilfe, Hilfe an Berggemeinden sowie als Beiträge an Organisationen, die sich in den Bereichen Gesund-heit, Armut oder Bildung engagieren.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Zentrale Themen der ergänzenden Sozialarbeit bleiben auch in diesem Jahr die rasche und nachhaltige berufliche Wiedereingliederung von Sozialhilfebezüger/innen wie auch von Jugendli-chen ohne Lehrstelle, die Beratung von Jugendlichen und deren Bezugspersonen sowie die nichtgesetzliche Sozialbera-tung. All diese von der Gemeinde freiwillig erbrachten Dienstleistungen kosten zusätzlich Geld. Durch die hohe präventi-ve Wirkung der frühzeitig eingesetzten Beratungs- und Unterstützungsangebote gelingt es, wesentlich teurere Folgekos-ten durch mangelnde Integration, fehlende Berufsausbildung, Sozialhilfeabhängigkeit, psychische Probleme, Heimun-terbringungen usw. einzusparen. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Für die oben erwähnte nachhaltige Integration in den primären Arbeitsmarkt werden weitere Wirtschaftsbetriebe benötigt, die bereit sind, Jugendliche in Praktika aufzunehmen und ihnen dann eine Lehrstelle anzubieten. Ebenso werden weitere Betriebe für Integrationsprogramme für Sozialhilfebezüger/innen gesucht (siehe auch LB gesetzliche Sozialhilfe). Weiterhin wichtig und sinnvoll ist die Vermittlung von Drittmitteln an Kli-ent/innen in einer zeitlich befristeten finanziellen Notlage. Entwicklung Vollkosten: Die Basiskosten erhöhen sich im Vergleich zum Budget des Vorjahres um rund CHF 67'000. Die direkten Kosten steigen um CHF 72‘000. Aufgrund der angenommenen Zunahme bei den gemeindeeigenen Integrations-programmen werden die Lohnkosten um CHF 25‘000 erhöht. Gemäss den Erfahrungen der Vorjahre entstehen beim Weih-nachtsgeld an EL-Bezüger/innen Mehrkosten von CHF 10‘000. Durch die Neustrukturierung in der Administration werden auf den LB 43 zusätzlich CHF 20‘000 Lohnkosten umgelagert. Die direkten Erlöse steigen um CHF 5‘000. Der erhöhte Coachingsaufwand durch mehr gemeindeeigene Integrationsprogramme führt zu einer Zunahme der Beiträge des Kan-tons. Die Basiskosten erhöhen sich im Vergleich zu den Annahmen im SSP Soziales um rund CHF 20‘000 (Mehrbelastung Lohnkosten).
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 53
36 %
0
LB 43
AUSGESU
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Jugendliche erhalten eine wirksame, zielorientierte Be-gleitung.
Anteil erfolgter Integration in den ersten Arbeitsmarkt, in eine Berufsausbildung oder in Integ-rationsprogramm
64 % > 50 %
> 60 %
Die Kosten für Sozialhilfe-Unterstützungen oder Heimun-terbringungen werden durch zielgerichtete Hilfeleistungen reduziert.
Anzahl untersuchter Referenzen: Konkrete Situationen, die bele-gen, wie mit ergänzender Sozial-arbeit Folgekosten in Sozialhilfe oder anderen Bereichen einge-spart werden konnten.
5 = 4
= 4
Stellenlose Jugendliche und Erwachsene erhalten individu-elle und zielgerichtete Unter-stützung bei der Integration in den primären Arbeitsmarkt.
Anteil eingegliederter Absol-vent/innen von gemeindeeige-nen Integrationsmassnahmen
> 30 %
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
An Klientinnen und Klienten werden Drittmittel zur Über-windung finanzieller Notlagen vermittelt (Gelder, die via externe Fonds oder Stiftungen geltend gemacht werden).
Total vermittelte Drittmittel in CHF pro Jahr
52088 CHF
= 85000 CHF
= 85000 CHF
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
1'491'112 1'543'551 1'601'356 1'589'003 1'585'737 1'606'558 1'615'467
Direkte Erlöse
-107'111 -118'000 -123'000 -122'246 -121'490 -121'733 -121'977
Saldo Basiskosten
1'478'356
1'384'001 1'425'551 1'466'757 1'464'246 1'484'824 1'493'490
Kapitaldienst
79'700 84'769 105'564 102'182 99'552 96'171 92'789
Querschnittskosten
185'887 202'440 185'385 187'239 189'112 191'003 192'913
Saldo Verwaltungskosten
1'769'305
1'649'589 1'712'761 1'756'179 1'752'910 1'771'998 1'779'192
Politikkosten
29'808 30'698 31'804 31'867 31'931 31'995 32'059
Vollkosten exkl. Transfer
1'815'109
1'679'396 1'743'459 1'802'046 1'798'841 1'817'992 1'825'251
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
1'801'109
1'679'396 1'743'459 1'788'046 1'784'841 1'803'992 1'811'251
Seite 54 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.13. Leistungsbereich 51: Gesundheit
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Gezielte Angebote, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen, fördern das Bewusstsein für ein gesundes Leben, tragen zur Erhaltung der Gesundheit bei und vermindern stationäre Aufenthalte. Hilfs- und pflegebedürftige Menschen können ein würdiges Leben führen in ihrer gewohnten Umgebung oder in einer ihren Bedürfnissen angepassten Einrichtung“.
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Erziehungsberechtigte von Säuglingen und Kleinkindern erhalten insbesondere von der Mütter-Väterberatung Unterstüt-zung, Beratung und Begleitung in Fragen der Pflege, Ernährung, Entwicklung, Erziehung und in psychosozialen Themen. Ferner werden zur Prävention und Aufklärung themenspezifische Kurse angeboten. Kinder (bei Eintritt in den Kindergar-ten) und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr erhalten durch die Kinder- und Jugendzahnpflege Unterstützung und Förde-rung für einen funktionstüchtigen sowie gesunden Kauapparat zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität. Pflege- und Unterstützungsbedürftige erhalten fachkompetente, spitalexterne Dienstleistungen mit dem Ziel, die Ge-sundheit, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu unterstützen und zu fördern. Diese Leistungen werden vorwiegend vom Spitexverein Reinach, mit welchem ein Subventionsvertrag besteht, geleistet. Seniorinnen und Senioren (sowie deren Angehörige) erhalten Unterstützung, Beratung, Betreuung und Begleitung, damit sie möglichst gesund und selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung den 3. Lebensabschnitt verbringen können (Koordinationsstelle Alter der Gemeinde). Angehörige erhalten entsprechende Beratung und Entlastung. Zur Sicherung dieser Dienstleistungen sind mit dem Verein Betagtenhilfe, dem Tages-Zentrum für Betagte, der Pro Senectute entsprechende Verträge abgeschlossen worden. Für Pflegebedürftige stehen eine ausreichende Anzahl Betten und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung, welches den Anforderungen der Qualitätsstandards entspricht (siehe Anhang). Über die spezifischen Angebote im Ge-sundheitsbereich wird regelmässig informiert (Broschüren, Medien, Homepage, Veranstaltungen).
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R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Im Bereich Gesundheit werden die Leistungen nach wie vor mehrheit-lich von externen Organisationen erbracht, an welche die Gemeinde Leistungsbeiträge ausrichtet (z.B. Spitex, Betagten-hilfe). Ebenfalls sind im Bereich Alter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge zu entrichten (z.B. Pflegebeiträge). Die Leistungsbeiträge an den Spitexverein, den Verein Betagtenhilfe und das Tageszentrum für Betagte bleiben gleich wie im 2013. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Bei den Zielen stehen auch im 2014 die Leistungen der externen Leistungser-bringer (v.a. Spitex, Betagtenhilfe) im Vordergrund. Die Koordinationsstelle für Altersfragen der Gemeinde steht einer-seits für die betagte Bevölkerung in Reinach zur Verfügung und sie unterstützt und vernetzt andererseits die Organisati-onen im Bereich Alter. Entwicklung Vollkosten: Die Basiskosten erhöhen sich im Vergleich zum Budget des Vorjahres um CHF 128‘000. Die direk-ten Kosten steigen um rund CHF 147‘000. Dies vor allem wegen der per Anfang 2014 vom Regierungsrat beschlossenen Erhöhung der Normkosten im Bereich der Pflegefinanzierung um 14.1%, was eine Kostensteigerung um CHF 210‘000 bedeutet. Bei der Kinder- und Jugendzahnpflege reduzieren sich die Kosten trotz mehr Zahnarztbeiträge um rund CHF 70’000, da der Gemeindebeitrag von CHF 90‘000 nicht mehr budgetiert wird. Die direkten Erlöse erhöhen sich durch Mehrerträge bei der Kinder- und Jugendzahnpflege um CHF 20‘000. Im Vergleich zu den Annahmen im SSP Gesundheit erhöhen sich im Jahr 2014 die Basiskosten um rund CHF 1.5 Mio., dies vor allem wegen der massiven Kostensteigerung für die Pflegefinanzierung.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 55
LB 51
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Eltern mit Kindern < 5 Jahren erhalten bedarfsgerechte Bera-tung.
Anteil Eltern, welche das Ange-bot im 1. Lebensjahr mindestens 3x nutzen
89 % > 60 %
> 60 %
Für pflege- und hilfsbedürftige ältere Menschen stehen genü-gend Pflegeplätze zur Verfü-gung.
Wartefrist von Anmeldung bis Eintritt ins Seniorenzentrum
2 Mt. < 6 Mt.
< 6 Mt.
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Betagte können bedarfsgerecht Mahlzeiten beziehen.
Auslieferungstage von warmen Mahlzeiten pro Woche
7 = 5
= 7
Um auch künftig die hohe Qualität der Spitex-Dienstleistungen sicherzustel-len, stehen genügend Ausbil-dungsplätze zur Verfügung.
Anzahl Fachpersonen auf einen Ausbildungsplatz
8 = 10
= 10
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
4'199'002 4'479'031 4'625'625 4'727'306 4'829'004 4'930'718 5'032'450
Direkte Erlöse
-626'688 -621'000 -640'000 -641'280 -642'563 -643'848 -645'135
Saldo Basiskosten
3'985'625
3'572'314 3'858'031 4'086'026 4'186'441 4'286'871 4'387'315
Kapitaldienst
1'041'777 865'965 639'526 619'039 603'106 582'619 562'132
Querschnittskosten
188'614 187'868 176'627 178'393 180'177 181'979 183'799
Saldo Verwaltungskosten
4'801'778
4'802'704 4'911'864 4'883'458 4'969'724 5'051'469 5'133'246
Politikkosten
95'956 96'729 95'022 95'212 95'402 95'593 95'784
Vollkosten exkl. Transfer
4'896'800
4'898'660 5'008'593 4'978'670 5'065'126 5'147'062 5'229'030
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
4'896'800
4'898'660 5'008'593 4'978'670 5'065'126 5'147'062 5'229'030
Seite 56 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.14. Leistungsbereich 61: Stadtentwicklung
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Die räumliche Entwicklung orientiert sich an den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft und ist dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie erfolgt in Absprache mit den Birsstadt-Gemeinden. Instrumente und Massnahmen der Stadtentwicklung tragen bei zum Erhalt der Bevölkerungszahl und des Steuersubstrats. Dazu steht ausreichend Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche, insbesondere für Familien, bereit. Prioritär wird neuer Wohnraum durch Verdichten und optimale Nutzung unüberbauter Areale geschaffen, nur sekundär durch eine Erweite-rung des Baugebiets. Die kompakte Bauweise ist ergänzt durch attraktive, allgemein zugängliche Aussenräume. Öffentliche Plätze und Grünanlagen sind weiter bedarfsgerecht aufgewertet.
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In Reinach wird eine räumliche Entwicklung angestrebt, die sich nach den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft innerhalb der Birsstadt richtet. Die Strategie zur Siedlungsentwicklung ist im kommunalen Richtplan von 2005 festge-legt. Diese soll über Projekte in der Raumplanung und im Städtebau umgesetzt werden: - Wohnraumangebot: Das Wohnraumangebot soll vergrössert werden, indem insbesondere gemeindeeigene Areale entwi-ckelt, resp. verdichtet werden. In den Quartieren werden massgeschneiderte Lösungen über Studienaufträge entwickelt und über das Quartierplanverfahren die zonen- und baurechtlichen Grundlagen geschaffen. Grössere noch nicht überbau-te Areale und Zonen mit Quartierplanpflicht privater Grundeigentümerschaften sollen im gleichen Verfahren entwickelt werden. Die Gemeinde unterstützt und begleitet deren Wettbewerbsverfahren und Quartierplanungen. Schliesslich kann über das Einzonungsverfahren (Brühl) das Wohnraumangebot erweitert werden. Insbesondere um das Wohnraumangebot für Familien zu verbessern, unterstützt die Gemeinde den genossenschaftlichen Wohnungsbau. - Ortskern: Über Erneuerung und Verdichtung sollen im Ortskern neue Flächen für Wohnen und Dienstleistung geschaffen werden. Damit trotz hoher Dichte ein attraktives Wohnumfeld besteht, werden ergänzend zur bereits umgestalteten Hauptstrasse weitere bestehende Aussenräume aufgewertet, neue öffentlich zugängliche Aussenräume geschaffen und damit auch das Einkaufen im Zentrum gefördert. - Arbeitsplatzgebiete: Damit die Arbeitsplatzgebiete den Bedürfnissen von Arbeitgebenden und –nehmenden entspre-chen, findet ein regelmässiger Austausch zur Standortbestimmung statt. Bei Bedarf werden Massnahmen ausgelöst. - Bauherrschaften werden vom Bauinspektorat Reinach begleitet. Dieses prüft Baugesuche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen von Bund, Kanton und der Gemeinde (Zonenvorschriften). Das Angebot in Reinach zeichnet sich durch folgende Leistungen und Qualitäten aus: - Durch frühe persönliche Kontakte und die Nähe zu den Bauherrschaften können Bauprojekte gesetzeskonform optimiert werden. - Bauherrschaften erhalten eine kundennahe und innerhalb der gesetzlichen Frist liegende - Bearbeitung ihrer Baugesuche. - Bauherrschaften werden professionell beraten und über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit über die laufenden Baugesu-che und geltenden Vorschriften informiert. - Bauherrschaften werden über Möglichkeiten der erneuerbaren Energieversorgung sowie über kommunale Fördermass-nahmen bei energetischen Gebäudesanierungen orientiert.
JAH
RESK
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ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Planungen und Projekte orientieren sich am kommunalen Richtplan von 2005. Die Einwohnerzahl soll gehalten werden und das Wohnraumangebot nimmt zu und entspricht den heutigen Bedürfnissen. Dazu sollen die gemeindeeigenen Areale entwickelt und im Baurecht abgegeben oder verkauft werden. Bauherrschaften werden bei der Verwertung ihrer Areale unterstützt und begleitet. Baugesuche werden innert nützlicher Frist bearbeitet. Die Zusammenarbeit auf Ebene Raumplanung wird innerhalb der Birsstadt intensiviert. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Nach Genehmigung durch den Einwohnerrat werden Zonenplanung Siedlung, Zonenplanung Landschaft sowie der Quartierplan Bodmen dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Über das Areal Stockacker wird gemeinsam mit einer Genossenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau das Quartierplanverfahren durchgeführt. Über einen Studienwettbewerb soll für das Areal Landererstrasse gemeinsam mit dem Kanton ein Bebau-ungskonzept entwickelt werden. In einem Pilot wird ab 2014 eine Regionalplanung Birsstadt lanciert, die insbesondere verkehrstechnische, wirtschaftliche und raumplanerische Themen regional bearbeitet. Entwicklung Vollkosten: Die prognostizierten direkten Kosten nehmen gegenüber den Vorjahren leicht zu. Zwar werden höhere Kosten für Dienstleistungen durch Dritter budgetiert. Die diesbezügliche Kostensteigerung von ca. CHF 80'000 setzt sich einerseits aus Leistungen für Quartierplanungen privater Bauherrschaften, die neu über die Erfolgsrechnung und nicht mehr über die Investitionsrechnung (Konto Quartierpläne) budgetiert werden und anderseits für die Regional-planung Birsstadt (CHF 30'000 für Geschäftsstelle, Projektbearbeitung) zusammen. Dafür werden im Vergleich zum Vor-jahr die Lohnkosten tiefer ausfallen, da insbesondere im Bereich Stadtentwicklung mehr personelle Ressourcen für die Umsetzung des Schulraumkonzepts benötigt werden (Belastung im LB 31, Primarschule). Letzteres führt dazu, dass sich die direkten Kosten 2014 gegenüber 2013 nur leicht höher budgetiert werden. Die zu erwartenden Erlöse bzw. Gebühren des Bauinspektorats sind tiefer veranschlagt als im 2013, weil im Vorjahr mehrere grössere Bauvorhaben bewilligt wer-den konnten. Es wird geprüft, die Kundenzufriedenheit zu den Leistungen des Bauinspektorats extern zu erfassen. Entwicklung Investitionsrechnung: Die Planungskosten RevOR 3. Phase, Bodmen und Stockacker wurden mit entspre-chenden ER-Vorlagen autorisiert. Neu entwickelt werden soll das Areal Landererstrasse (CHF 100'000). Die erwarteten Kosten für private Quartierplanungen und Zusatzstudien werden neu über die Erfolgsrechnung budgetiert.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 57
LB 61
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Bevölkerungszahl von Reinach nimmt nicht ab.
Anzahl Einwohner/innen (Refe-renz 2012: 18‘646 Ew)
18646 ≥ k.A.
≥ 18'646
Die Dienstleistungen des Rein-acher Bauinspektorates (Bera-tung, Bearbeitungsdauer, Verfügbarkeit etc.) werden durch die Gesuchsteller/innen geschätzt.
Anteil zufriedener oder sehr zufriedener Gesuchsteller/innen (schriftliche Umfrage) mit der Karte für die Bauabnahme.
= 90 %
≥ 90 %
Die Dienstleistungen des Rein-acher Bauinspektorates (Bera-tung, Bearbeitungsdauer, Verfügbarkeit etc.) werden durch die Gesuchsteller/innen geschätzt.
Anteil Baubewilligungen inner-halb einer ordentlichen Bearbei-tungszeit* von 3 Monaten. * Vgl. SSP 6
≥ 75 %
Neuer Wohnraum wird primär durch bauliche Verdichtung nach innen geschaffen.
Anzahl neue rechtskräftige Quar-tierplanungen innerhalb Bauge-biet (Referenz 2014-2017)
= 1
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Das Areal "Stockacker" wird entwickelt.
Die Mitwirkung zur Quartier-planung Stockacker hat statt-gefunden.
= 31.12.2014
Die Ortsplanungsrevision wird umgesetzt.
Die Zonenplanung Landschaft liegt dem Einwohnerrat zur Genehmigung vor.
= 31.12.2014
Das Areal "Landererstrasse" wird entwickelt.
Der Studienwettbewerb ist durchgeführt.
= 31.12.2014
Inkrafttreten neuer Zonenplan Siedlung
Zonenplan Siedlung tritt in Kraft
= 01.01.2015
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
735'422 761'713 770'584 776'720 782'917 789'176 795'498
Direkte Erlöse
-142'248 -186'000 -146'000 -146'292 -146'585 -146'878 -147'172
Saldo Basiskosten
624'584
593'174 575'713 630'428 636'332 642'298 648'326
Kapitaldienst
308'282 305'562 315'296 320'195 320'674 333'907 348'473
Querschnittskosten
291'327 312'033 280'744 283'551 286'387 289'251 292'143
Saldo Verwaltungskosten
1'220'624
1'192'782 1'193'308 1'234'175 1'243'393 1'265'456 1'288'943
Politikkosten
20'977 21'796 21'214 21'256 21'299 21'341 21'384
Vollkosten exkl. Transfer
1'241'838
1'213'759 1'215'103 1'255'431 1'264'692 1'286'797 1'310'327
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
1'241'838
1'213'759 1'215'103 1'255'431 1'264'692 1'286'797 1'310'327
INVESTITION
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Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Siedlungskonzept und Einzonung Brühl
Sondervorl. 120‘000
Wieland/Landererstrasse, Wettbe-werb
50‘000 50‘000
100‘000
Überbauung Stockacker
Sondervorl.
50‘000
Überbauung Bodmen
Sondervorl.
25‘000
Seite 58 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Juraweg
150‘000 100‘000 50‘000
Parkplatz Fiechten
75‘000 75‘000 75‘000 500‘000
Schulanlage Surbaum
75‘000 75‘000 50‘000
REVOR 3. Phase (Nutzungsplanung)
50‘000
Seite 60 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.15. Leistungsbereich 62: Umwelt und Energie
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Die in Anlehnung an die Energiestrategien 2050 des Bundes und 2030 des Kantons Basellandschaft erstellte kommunale Energiestrategie 2013-2030 ist schrittweise umgesetzt. Die Gemeinde Reinach gehört im Kanton zu den energiepolitisch führenden Gemeinden. Die Rahmenbedingungen für die Energienachfrage sind so ausgestaltet, dass Bevölkerung, Unternehmungen und die öffentliche Hand auf Nuklearenergie verzichten bzw. bereit sind, ihren Energiebedarf zunehmend über erneuerbare Ener-gien zu decken. Energiekonsumentinnen und -konsumenten leisten einen Beitrag zu einem effizienten und massvollen Umgang mit dieser Ressource. Um als Wohn- und Wirtschaftsstandort trotzdem attraktiv zu bleiben, steht die Energie auf dem Gemeindegebiet ausrei-chend, unterbruchsfrei und wirtschaftlich zur Verfügung. Durch einen steigenden Anteil an lokal produzierter Energie ist dafür zu sorgen, dass die Wertschöpfung verstärkt in der Region bleibt. Der Bevölkerung stehen attraktive Landschaftsräume sowie die Grünräume im Siedlungsgebiet zur Erholung zur Verfü-gung. Eine artenreiche Flora und Fauna und hochwertige Landschaftsräume werden gesichert und machen Reinach zu einem attraktiven Wohnstandort. Die kommunalen Vorhaben orientieren sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, so dass auch für die nachkommende Generation Lebensqualität und ausreichend natürliche Ressourcen gesichert sind.
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Zur Umsetzung der kommunalen Energiestrategie erbringen Gemeinderat und Verwaltung, wo nötig und sinnvoll in Ab-stimmung mit bzw. in Ergänzung zu den Energiedienstleistern der Region, Leistungen in folgenden Bereichen: - Bevölkerung und Wirtschaft werden bei ihren Fragestellungen und Projekten zu Energieeffizienz, Suffizienz und Substi-tution von nicht-erneuerbaren Energieträgern beraten und unterstützt. - Über Förderbeiträge und Informationsveranstaltungen wird die Bevölkerung zur Substitution fossiler Energieträger animiert. - Für energetische Sanierungen kommunaler Bauten sowie für Betriebsoptimierungen werden Grundlagendaten und Ana-lysen bereitgestellt. - Im Rahmen des Programmes Energiestadt werden Daten und Berichte aufbereitet und veröffentlicht, insb. für die vier-jährlichen Re-Audits/Re-Zertifizierungen sowie die jährlichen Fortschrittsberichte. Um die Luftbelastung gering zu halten, werden die Öl- und Gasfeuerungsanlagen gemäss den gesetzlichen Bestimmun-gen kontrolliert. Die Landschaftsräume werden erhalten und weiter gefördert. Damit die Landschaftsräume für Erholungssuchende attrak-tiv sind, von Land- und Forstwirtschaft bewirtschaftet und als Lebensraum für Flora und Fauna genutzt werden können, werden unter anderen folgende Aufgaben weiter umgesetzt: - Pflege der rund 17 km Waldränder von Reinach in Abstimmung mit der Bürgergemeinde und den Waldeigentümerschaf-ten. - Bestehende Naturschutzgebiete werden gepflegt, damit die Biotope nicht zuwachsen und der Artenreichtum und die Attraktivität für Naturbeobachtungen erhalten bleiben. Wertvolle Hochstamm-Obstwiesen werden gefördert und für die naturinteressierte Bevölkerung erlebbar gemacht (Pflanztag, Mosttag). - Projekte der Birspark-Landschaft werden gemeinsam mit den Birsstadt-Gemeinden geplant und realisiert. - Das Naturschutzgebiet Reinacherheide ist aufgrund seiner einzigartigen Flora und Fauna von nationaler Bedeutung. Verantwortlich für die naturschützerischen Belange ist der Kanton. In der Umsetzung ist die Gemeinde über die Kommis-sion Reinacherheide eingebunden. Die Kommission ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und die Umsetzung der Pflegemassnahmen.
JAH
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R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Für das Jahr 2014 bildet innerhalb des LB 62 die Implementierung und Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Massnahmen aus der kommunalen Energiestrategie 2013-2030 den Schwerpunkt der Arbeiten. Um einen substanziellen Beitrag zur Energiewende zu leisten und Reinach weiterhin als eine der energiepolitisch führenden Gemeinde im Kanton zu etablieren, werden die entsprechenden Aktivitäten für das Energiestadt-Programm 2014-2017 für eine weitere Periode im politischen Prozess und in der Verwaltung verankert. Die im Rahmen des Birsstadtprojekts Birspark-Landschaft ge-planten Massnahmen werden gemeindeübergreifend umgesetzt. Der Birszugang wird mit Realisierung von Sitzstufen aufgewertet und der bestehende Birsuferweg von Aesch bis Birsfelden mit wegbegleitenden Massnahmen attraktiver gemacht. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Der für Mensch und Natur im 2013 aufgewertete Kägenwald wird mit einem Monitoring auf die angestrebten Wirkungs-ziele überprüft. Zur Sicherung der Artenvielfalt wird für die Weiheranlage Hohle Gasse ein Pflegekonzept erstellt. Mit Bericht zum Energiestadtprogramm 2014-2017 werden dem ER die Ergebnisse des Energiestadt-Programms 2009-2013 vorgelegt. Kostenentwicklung laufende Rechnung und Investitionsrechnung: Die Basiskosten sind gegenüber B 2013 um CHF 31‘000 höher. Bedingt durch geringere Einnahmen (-CHF 28‘000) bei der Feuerungskontrolle, da die einmalige Messpflicht aller neueren Gasheizungen im 2013 abgeschlossen ist. Im 2014 sind keine Investitionen im LB 62 geplant. (Investitionskredit Deponiesanierung Alter Werkhof siehe LB 91). Für den Bodenaustausch Schwimmbad (Bauschuttdeponie) sind CHF 100‘000 im Planjahr 2015 eingestellt.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 61
Rang 2
8.9 %
LB 62
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Alle Wohn- und Arbeitsgebiete verfügen über attraktive und naturnahe Grünanlagen. Diese stehen zur Erholung und für die Freizeitaktivitäten zur Verfügung.
Anzahl neu gestaltete oder naturnah gepflegte öffentliche Grünflächen (Zunahme in %; Erhebung 31.12.)
100 % = 103 %
= 105 %
Reinach gehört im Kanton BL zu den energiepolitisch füh-renden Gemeinden.
Reinach liegt im Energiestadt-Benchmark auf den vordersten Rängen
= Rang 2
Reinach trägt zur Energiewen-de bei.
Anteil erneuerbarer Energien im Reinacher Strommix nimmt zu (in %).
≥ 15 %
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Monitoring Kägenwald
Der Bericht zum Monitoring Kägenwald liegt vor.
= 1
Reinach erfüllt das Re-Audit Energiestadt. Das Energiestadt-Programm 2014-2017 ist auf-gegleist.
Re-Audit erfüllt: Auszeichnung Energiestadt Programm Energiestadt 2014-2017 verabschiedet
= 100 %
Feuerungskontrolle
Das Reglement über die Kon-trolle nicht industrieller Öl- und Gasfeuerungsanlagen ist an den ER überwiesen.
= 30.12.2014
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
511'176 634'838 634'879 636'806 638'752 640'718 642'703
Direkte Erlöse
-92'374 -101'300 -70'500 -130'641 -130'902 -131'164 -131'426
Saldo Basiskosten
564'379
418'802 533'538 506'165 507'850 509'554 511'277
Kapitaldienst
65'453 62'635 76'885 74'422 79'173 91'710 81'747
Querschnittskosten
85'794 78'554 71'642 72'358 73'082 73'812 74'551
Saldo Verwaltungskosten
712'905
570'050 674'727 652'945 660'104 675'076 667'574
Politikkosten
11'233 13'199 13'262 13'288 13'315 13'341 13'368
Vollkosten exkl. Transfer
726'167
581'282 687'925 666'233 673'419 688'417 680'942
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
726'167
581'282 687'925 666'233 673'419 688'417 680'942
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Altlastensanierung Schiessanlagen
Sondervorl. 600‘000
Altlastensanierung Schiessanlagen, Bundesbeitrag und Beiträge Kan-ton und Zahlungspflichtige
-300‘000
Altlastenuntersuchungen
100‘000
Seite 62 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.16. Leistungsbereich 71: Verkehrsinfrastruktur
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WIR
KUN
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Der Wohnbevölkerung und Wirtschaft stehen zweckmässige, gut erhaltene und sichere Verkehrs-infrastrukturanlagen zur Verfügung. In den Wohnquartieren haben die Ansprüche an gute Wohnqualität mit wenig Verkehrslärm, attraktiven Aussenräumen, sicheren Verhältnissen für den Langsamverkehr (Fussgänger/innen, Velofahrer/innen) sowie einer hohen betrieblichen und polizeilichen Verkehrssicherheit Priorität. Eine positive Identifikation mit Reinach und das hohe Sicherheitsempfinden werden durch das gepflegte Erscheinungs-bild der Strassen und Wege mitgetragen. Übergeordnete regionale Verkehrsinfrastrukturplanungen werden in Rahmen interkommunaler Prozesse koordiniert.
LEIS
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Der Bevölkerung und Wirtschaft stehen zweckmässige und attraktiv gestaltete Verkehrsinfrastrukturen zur Verfügung, die eine Mobilität mit geringer Lärm- und Luftbelastung ermöglichen. Dazu sind auch Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich. Zur Steigerung der Wohn- und Aussenraumqualität werden, bei Bedarf und wenn die Vorausset-zungen gegeben sind, Begegnungszonen gefördert. Auf die Auswirkungen von Parkraumbewirtschaftungen der Stadt Basel und der Agglomerationsgemeinden kann mittels Anpassung der Parkraumverordnung reagiert werden. Bezogen auf die Laufzeit des SSP erfolgt der ordentliche Unterhalt für den Werterhalt der Infrastrukturen in der Grössen-ordnung von durchschnittlich 1.75% des Anlagenwerts. Dies, damit Bevölkerung und Wirtschaft standardgerechte Stras-sen, Wege und Plätze nutzen können. Zur Verbesserung der Aussenraumqualität werden Synergien genutzt, indem die ordentlichen Strassen- und Werkleitungs-arbeiten mit attraktiven Strassenraumaufwertungen koordiniert werden. Durch die in den Strassen zur Verfügung gestell-ten Durchleitungsrechte an Werkleitungseigentümer, können Bevölkerung und Wirtschaft mit Strom, Gas, Wasser und Telefonie etc. versorgt werden. Ein neues Strassenreglement kommt zusammen mit dem mutierten Strassennetzplan Siedlung und Landschaft sowie rechtskräftigen Bau- und Strassenlinienplänen zur Umsetzung. Die Sicherheit auf den Gemeindestrassen ist für alle Verkehrsteilnehmenden gut und wird durch bauliche und signaltech-nische Massnahmen gewährleistet. Die Schwachstellen aus der Analyse des Statusberichtes Langsamverkehr werden weiter behoben. Durch Verkehrsschulungen und Aufklärungskampagnen werden insbesondere Schulkinder geschult und sensibilisiert. Durch regelmässige polizeiliche Kontrollen werden Verkehrsteilnehmer angehalten, die Verkehrsvorschrif-ten und insbesondere die Tempo 30-Zonen einzuhalten. Die Betriebssicherheit der Strassen wird durch regelmässige Reinigung, durch adäquate Beleuchtung, eine ordentliche Strassenentwässerung und eine klare Verkehrssignalisation sichergestellt. Der Winterdienst der Gemeindestrassen wird nach verkehrsbetrieblicher Priorität (Busbetrieb, Steilstrassen, Hauptsam-melstrassen, etc.) durch den Werkhof Strassen sichergestellt. Die kommunale Energiestrategie setzt beim Verkehrsverhalten auf ein aktives Mobilitätsmanagement, insbesondere im Rahmen grösserer Bauvorhaben, für ein Umsteigen vom Auto auf das Velo und den öV und auf eine Forcierung der LED-Technik der öffentlichen Beleuchtung. Die interkommunale Zusammenarbeit fördert übergeordnete Lösungen in der Planung von Verkehrsinfrastrukturen.
JAH
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R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Zur Aufrechterhaltung der Funktion und Qualität der Gemeindestrassen wird eine durchschnittliche, auf die Laufzeit des SSP 7 (Mobilität) bezogene, Werterhaltsquote von 1.75% des Anlagenwerts bzw. CHF 1.5 Mio. verlangt. Diese Quote wird mit dem ordentlichen Werterhalt der Strassen (laufende Rechnung) und mit grösseren Investitionen (z. B. Erneuerung Hauptstrasse) gesichert. Die Ausgaben belaufen sich auf voraussichtlich CHF 2.53 Mio., womit die Werterhaltsquote 2014 mit 2.9 % überdurchschnittlich hoch ausfällt. Wie bis anhin, erfolgen nach Möglichkeit die Strassensanierungen in Koordination mit anderen kommunalen Werkssa-nierungen (Wasser, Abwasser, GGA). Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Die im März 2013 begonnen Bauarbeiten zur Erneuerung des Ortszentrum Reinach werden im Herbst 2014 abge-schlossen. Bedingt durch den Einfluss dieses Vorhaben, haben sind einige Projekte (z. B. Kreisel Kägen-/Sternenhofstrasse) auf die Folgejahre verschoben. Sukzessive werden weitere Punkte aus der Schwachstellenanalyse für den Fuss- und Veloverkehr behoben und damit die Sicherheit des Langsamverkehrs erhöht. Die Polizei trägt mit Radar-kontrollen und aktiver Präsenz ebenfalls zur Sicherheit auf den Reinacher Strassen bei. Über das gesamte Siedlungsge-biet werden Bau- und Strassenlinienpläne erarbeitet. Entwicklung Vollkosten: Für die Erhaltung der Qualität der Gemeindestrassen sind auf der einen Seite CHF 800'000 für den allgemeinen Unterhalt, für Deckbelagsarbeiten und auf der anderen Seite CHF 200'000 für den baulichen Unterhalt (Winterschäden und örtliche Belagssanierungen) enthalten. Zur Steigerung der Werterhaltsquote ist erstgenannte erhöht (CHF +50'000). Die neu geschaffene fünfte Polizistenstelle wird zu 100% der Verkehrssicherheit zugeordnet. Bei den Transfererlösen erfolgt eine Anpassung an die Erlöse der Radarmessungen aus den Vorjahren. Entwicklung Investitionsrechnung: Wie üblich werden diverse Strassenerneuerungen und -korrektionen durchgeführt. Zudem wird die Beleuchtung der Fuss-gängerstreifen optimiert. Zur Erarbeitung der Bau- und Strassenlinienpläne werden CHF +100'000 und zur Erneuerung des Salzsilos auf dem Areal des Werkhof Strassen CHF +150'000 eingestellt.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 63
4
0.95 %
3250
14
190
LB 71
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Infrastruktur für den Fuss- und Veloverkehr wird verbes-sert und die Attraktivität gesteigert.
Anzahl der Massnahmen, welche basierend auf der Schwachstel-lenanalyse Statusbericht Lang-samverkehr vom 27.10.2009 umgesetzt wurden.
= 5
Der Zustand und Ausbaustan-dard der Gemeindestrassen richtet sich nach deren Funkti-on und berücksichtigt auch die städtebaulichen Randbedin-gungen.
Werterhaltquote (Ø 2014-2018)
= 1.75 %
Der Zustand und Ausbaustan-dard der Gemeindestrassen richtet sich nach deren Funkti-on und berücksichtigt auch die städtebaulichen Randbedin-gungen.
Sanierte Strassenflächen (exkl. Trottoir) in m2 pro Jahr
= 6'000
Der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung der beste-henden Strassenbeleuchtungen nehmen fortlaufend ab.
Anzahl Umrüstungen von Kande-labern auf LED-Technik.
= 120
Die Schüler und Schülerinnen fühlen sich auf ihrem Schulweg sicher.
Anzahl Tage mit polizeilichen Kontrollen zur Schulwegsiche-rung.
= 190
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Fussgänger und Velofahrende können ein sicheres Langsam-verkehrsnetz nutzen.
Anzahl behobener Schwach-stellen auf Basis der Schwach-stellenanalyse 2009
4 ≥ 5
≥ 5
Die Polizei Reinach überprüft regelmässig, ob die Verkehrs-teilnehmerInnen die Ge-schwindigkeitsbeschränkungen einhalten.
Anzahl Stunden mobile Radar-kontrollen pro Jahr
77 h > 150, < 200 h
> 150, < 200 h
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
3'143'512 3'425'362 3'516'942 3'707'097 3'812'304 3'917'562 4'022'874
Direkte Erlöse
-446'530 -453'250 -450'250 -451'151 -452'053 -452'957 -453'863
Saldo Basiskosten
3'066'692
2'696'982 2'972'112 3'255'946 3'360'251 3'464'605 3'569'011
Kapitaldienst
314'782 411'407 855'440 949'495 941'558 935'821 930'084
Querschnittskosten
324'064 583'619 545'111 550'562 556'068 561'628 567'244
Saldo Verwaltungskosten
4'467'243
3'335'829 3'967'138 4'756'003 4'857'876 4'962'054 5'066'339
Politikkosten
66'315 76'136 84'654 84'824 84'993 85'163 85'334
Vollkosten exkl. Transfer
4'551'897
3'402'143 4'043'274 4'840'827 4'942'870 5'047'218 5'151'673
Transferkosten/-erlöse
-721'009 -441'000 -541'000 -541'000 -541'000 -541'000 -541'000
Seite 64 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Stufenrechnung
Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Vollkosten inkl. Transfer
4'010'897
2'681'135 3'602'274 4'299'827 4'401'870 4'506'218 4'610'673
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Strassenbeleuchtung
100‘000 100‘000 100‘000 100‘000
100‘000
Sanierung Hauptstrasse
Sondervorl. 633‘000
2'000‘000
Sanierung Hauptstrasse, Bundesbe-teiligung 40% (Aggloprogramm)
Sondervorl. -2'253‘000
Vitalisierung Mischelizentrum / Niederbergstrasse
Sondervorl.
250‘000
Fussweg Fleischbachstras-se/Mausackerweg
100‘000
Strassensanierung Jupiter-/Merkurstrasse
200‘000 400‘000
Brunn- / Schneidergasse
300‘000
500‘000
Knoten Kägen/Christoph-Merian-Ring
Sondervorl.
600‘000
Unterer Rebbergweg, Abrutschung
100‘000
Umgestaltung Kirchgasse
300‘000
Anbau Werkhof Strassen
50‘000
Beiträge Strassenkorrektionen
-5‘000
Strassenkorrektion Austrasse, Aumattstrasse - Bodenmattstrasse
400‘000
200‘000
Krummenrainweg
100‘000 600‘000 500‘000
Rebgasse
200‘000
Unt. Rebbergweg
300‘000
Rüttenweg
300‘000
Schalbergstrasse
75‘000
150‘000
Strassennetzplan Sied-lung/Landschaft, Strassenregle-ment, Bau- und Strassenlinienplä-ne
20‘000
100‘000
Salzsilo Werkhof Strasse
150‘000
In den Steinreben
60‘000
30‘000
Brühlgasse
300‘000
Seite 66 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.17. Leistungsbereich 72: ÖV-Angebot
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Bevölkerung und Wirtschaft profitieren von einem gut ausgebauten und effektiven ÖV-Angebot des Kantons und nutzen dieses als Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Die Gemeinde setzt sich für eine Verbesserung des ÖV-Angebots ein, insbesondere für die attraktive Anbindung an die S-Bahn und den Ausbau des tangentialen Angebotes. Interkommunale Kooperationen (Birsstadt) sichern Planwerke, die das regionale ÖV-Angebot verbessert.
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FTRA
G
Bevölkerung und Wirtschaft profitieren von einem guten kantonalen ÖV-Angebot. Basierend auf dem kantonalen Leis-tungsauftrag ist Reinach gesetzlich verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen (Beiträge an Investitionen Ausbau Linie 11). Mit der Mitarbeit und dem Einsitz in interkommunalen Gremien werden übergeordnete ÖV-Lösungen erarbeitet und vo-rangetrieben. Im Rahmen des Energiestadt-Programms werden die Reinacher Bevölkerung und Wirtschaft dazu animiert, vermehrt das ÖV-Angebot zu nutzen (z.B. durch Jobtickets, Carpooling, Mobility). Dazu wird auch das Angebot an Tram- und Buswar-tehallen sowie gedeckte Veloabstellplätzen sukzessiv verbessert.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Das Angebot und die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs liegt in der Zuständigkeit des Kantons. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Es liegen keine speziellen Schwerpunkte zur Kommentierung vor. Entwicklung Vollkosten: Gegenüber den Vorjahren ist der budgetierte Betrag von CHF 50'000 für die ÖV Infrastrukturen (Tram- und Buswartehal-len etc.) der Erfolgsrechnung und nicht mehr der Investitionsrechnung zugeordnet. Entwicklung Investitionsrechnung: Die restlichen Investitionsbeiträge an den Ausbau der Linie 11 fallen höher aus, als bisher prognostiziert. Voraussicht-lich wird die Schlusszahlung im Jahre 2018 erfolgen. Dies in Abhängigkeit der Genehmigung der Schlussrechnung durch das Bundesamt für Verkehr.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 67
LB 72
AUSGESU
CHTE W
IRKUN
GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Verkehrsteilnehmer steigen auf den ÖV um.
Jährliche Fahrgastzahlen (Ein-steiger) der Linien 11, 62 und 64 an der Haltestelle Reinach Dorf. (Quelle: BLT)
744‘000 k.A.
≥ 744'000
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
78'748 72'842 122'791 122'976 123'163 123'353 123'544
Direkte Erlöse
-55'869 -56'000 -56'000 -56'112 -56'224 -56'337 -56'449
Saldo Basiskosten
66'791
22'879 16'842 66'864 66'939 67'016 67'094
Kapitaldienst
104'310 120'197 122'590 128'512 135'308 141'231 147'154
Querschnittskosten
8'860 8'969 9'405 9'499 9'594 9'690 9'787
Saldo Verwaltungskosten
198'785
136'049 146'007 204'876 211'841 217'937 224'035
Politikkosten
3'370 3'344 4'267 4'275 4'284 4'292 4'301
Vollkosten exkl. Transfer
203'052
139'420 149'351 209'151 216'125 222'229 228'336
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
203'052
139'420 149'351 209'151 216'125 222'229 228'336
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Verkehrsbeiträge an Kanton für ÖV
394‘000 394‘000 394‘000 438‘000
394‘000
Seite 68 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.18. Leistungsbereich 81: Versorgung
LEIT
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WIR
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GEN
Bevölkerung und Wirtschaft stehen nachhaltige und nachfrageorientierte Versorgungsangebote von guter Qualität zur Verfügung. Das GGA- und Wasserleitungsnetz sollen weiterhin im Eigentum der Gemeinde Reinach bleiben, damit das Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer kostengünstig bleibt und die Qualität und Versorgungssicherheit gewährleistet sind.
LEIS
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GSAU
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G
Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können ihre Liegenschaften an das Trinkwasser- und Kommunikations-netz anschliessen. Konsumentinnen und Konsumenten beziehen Trinkwasser in einwandfreier Qualität sowie zuverlässige und attraktive Kommunikationsleistungen wie Radio, TV, Telefonie und Internet. Die Hauseigentümerinnen und Hausei-gentümer werden durch die Gemeinde über die Möglichkeiten des Sparens von Trinkwasser und der Nutzung von Regen-wasser informiert und unterstützt. Die Anschlüsse und der Leistungsbezug der Wasserversorgung und des GGA-Netzes sind kostengünstig und werden verur-sachergerecht weiter verrechnet (Spezialfinanzierung). Damit Bevölkerung und Wirtschaft zuverlässig mit Trinkwasser versorgt sind, werden die gesetzlichen Grundlagen regel-mässig den aktuellen und zukünftigen Ansprüchen angepasst (Generelles Wasserversorgungsprojekt GWP, Wasser- und GGA-Reglemente). Auf diesen Grundlagen erfolgen der Ausbau, Werterhalt und die Finanzierung des Trinkwasser- und GGA-Netzes sowie die Notfallversorgung mit Wasser in Krisensituationen. Die operative Führung des „Wasserwerks Reinach und Umgebung“ obliegt Reinach. Reinach stellt personelle Ressourcen für den Unterhalt der Wasserwerksanlagen des „Wasserwerk Reinach und Umgebung“ zur Verfügung und stellt diese in Rechnung.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es ist folglich jederzeit in bester Qualität sowie in der benötigten Menge für die Konsumentinnen und Konsumenten bereitzustellen. Das bedingt, dass auch die rund 100 km umfassenden kommuna-len Wasserleitungen ordentlich unterhalten und erneuert werden. Dabei ist der Qualitätskontrolle, insbesondere bei Bauarbeiten am Leitungsnetz, grosse Beachtung zu schenken. Beim GGA-Netz gilt es, die hohe Abonnentenzahl mit guten Diensten weiter halten zu können. Neue Dienste und damit verbunden immer grössere Datenmengen bedingen, dass das kommunale GGA-Netz weiterhin modernisiert werden muss. Der Konkurrenzdruck ist immer noch hoch. Die GGA Reinach engagiert sich als Aktionärin, dass die InterGGA AG proaktiv ihre Dienste ausbaut. Als Pilot werden die rund 120 Wohnungen des Areals Alter Werkhof/In den Steinreben im Stan-dard FTTH ausgerüstet. Mittelfristig bleiben Trinkwasser und GGA kostengünstig. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Der Ausbau und Werterhalt der Wasserleitungen erfolgt in Bezug auf den vom Einwohnerrat beschlossenen generellen Wasserversorgungsplan (GWP) und wird, wo immer möglich, mit anderen kommunalen Werkvorhaben (Strassen, Abwas-ser, Dritte) koordiniert. Das neue kommunale GGA-Reglement, das jenes aus dem Jahre 1970/1985 ablöst, soll dem Einwohnerrat im 2014 überwiesen werden. Regelungen, wie zum Beispiel die Entrichtung einmaliger Anschlussbeiträge für neue Liegenschaften und Gesamtüberbauungen, sollen überprüft werden, um gegenüber Mitbewerbern konkurrenzfä-hig zu sein. Entwicklung Vollkosten: Zur Sicherung des ordentlichen Werterhalts der Anlagen der Trinkwasserversorgung (inkl. Hausanschlüsse) sind CHF 140'000 für Material des allgemeinen Unterhalts (Team Wasserversorgung) eingestellt. Durch den Erfahrungswert des Vorjahres, reduzieren sich die Wasserbezugsgebühren um CHF 50'000. Im GGA-Netz werden weiterhin technische und leistungsbestimmende Module (Node und Verstärker), die über zehn Jahre alt sind mit einem Aufwand von CHF 94'000 erneuert. Für die Aufhebung von konzentrierten Anschlüssen sind CHF 100'000, für Neuanschlüsse CHF 120'000 und für Zellenverkleinerungen CHF 100'000 im Budget eingestellt. Zur Aufbereitung der Daten für die Datenverwaltungsstelle (DVS) sind für Wasserversorgung und GGA insgesamt CHF 43'000 einmalig budgetiert. Entwicklung Investitionsrechnung: Zur Sicherung des ordentlichen Werterhalts der Anlagen der Trinkwasserversorgung sind wiederum insgesamt CHF 1.2 Mio. für die Sanierungen und Erneuerungen der Wasserleitungen: Neuhofstrasse, Schalbergstrasse, In den Steinreben, Brühlgasse, Mitteldorfstrasse, Brunngasse sowie für diverse weitere kleinere Abschnitte im JEP eingestellt. Damit liegt der Investitionsaufwand wieder bei der durchschnittlichen Jahresquote von CHF 1.2 Mio.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 69
LB 81
AUSGESU
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Die Konsumierenden verfügen jederzeit über einwandfreies Trinkwasser.
Anzahl beanstandeter Trink-wasserproben beim Konsumenten (laufende Überprüfung)
0 = 0
= 0
Es steht ein betriebssicheres Wasserleitungsnetz zur Verfü-gung.
Anzahl Rohrbrüche pro Jahr (laufende Erhebung)
14 < 20
< 20
Das GGA-Netz bleibt attraktiv (leistungsfähig, betriebssicher und kostengünstig).
Anzahl Anschlüsse (31.12.) 8902 = 9000
= 9000
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Aufgrabungen auf Gemein-destrassen sind koordiniert.
Spätestes Datum der Koordina-tionssitzungen mit Werkeigen-tümern
30.08.2011 = 28.02.13
= 28.02.14
Die Abonnenten der GGA profi-tieren von kostengünstigen Angeboten.
Durchschnittspreis der drei grössten Anbieter
28.6 % < 40 %
< 40 %
FTTH
Das Pilotvorhaben FTTH Wohn-überbauung Alter Werkhof/In den Steinreben ist technisch definiert und die Arbeiten sind ausgelöst.
= 30.12.2014
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
3'221'372 3'455'038 3'531'562 3'496'541 3'504'601 3'512'741 3'520'962
Direkte Erlöse
-3'267'781 -3'236'400 -3'164'500 -3'170'829 -3'177'171 -3'183'525 -3'189'892
Saldo Basiskosten
367'062
-46'409 218'638 325'712 327'430 329'216 331'070
Kapitaldienst
580'740 603'371 427'065 413'384 432'769 439'113 441'083
Querschnittskosten
143'976 237'002 223'281 225'514 227'769 230'046 232'347
Saldo Verwaltungskosten
1'017'407
678'307 1'059'010 964'610 987'968 998'375 1'004'499
Politikkosten
69'533 74'884 74'264 74'412 74'561 74'710 74'860
Vollkosten exkl. Transfer
1'091'671
747'840 1'133'894 1'039'022 1'062'529 1'073'086 1'079'359
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
1'091'671
747'840 1'133'894 1'039'022 1'062'529 1'073'086 1'079'359
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
GGA-Anschlussbeiträge
-75‘000 -70‘000 -70‘000 -70‘000
-75‘000
Wasserleitungs-Anlagen allgemein
1'200‘000 1'200‘000 1'200‘000 1'200‘000
1'200‘000
WL Reinacherhof West, Fussweg
100‘000
WL Reinacherhof Mitte, Jupiter- und Merkurstrasse
200‘000 200‘000
Ersatz Fahrzeuge
100‘000
Wasseranschlussbeiträge
-500‘000 -500‘000 -500‘000 -500‘000
-500‘000
Löschbeiträge BGV
-30‘000 -30‘000 -30‘000 -30‘000
-30‘000
Wasserleitung Schalbergstrasse
210‘000
Wasserleitung in den Steinreben
90‘000
GGA Diverse Erweiterungen
100‘000
100‘000
Seite 70 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.19. Leistungsbereich 82: Entsorgung
LEIT
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Bevölkerung und Wirtschaft steht ein nachhaltiges, gesichertes und nachfrageorientiertes Entsorgungsangebot zur Ver-fügung. Bevölkerung und Wirtschaft können ihr Abwasser ungehindert ableiten oder versickern lassen. Grundwasser und Boden sind vor Immissionen durch undichte Abwasserleitungen geschützt. Bevölkerung und Wirtschaft vermeiden das Entstehen von Abfällen. Sie trennen und entsorgen Siedlungsabfall sorten-rein. Der Anteil vermischter Abfälle bleibt möglichst gering. Der Anteil wieder verwertbarer Abfälle (Recyclingquote) nimmt zu.
LEIS
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Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können ihre Liegenschaften an das kommunale Abwassernetz anschliessen, das leistungsfähig ist und Voraussetzungen für eine Trennung von Schmutz- und Regenwasser ermöglicht. Alternativ können Hauseigentümer das Regenwasser, wo es technisch möglich ist, versickern lassen; die Versickerung ist gebühren-frei. Die Anschlüsse und das Ableiten des Abwassers werden verursachergerecht weiter verrechnet (Spezialfinanzierung). Damit die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ungehindert (z. B. keine Rückstaus) und nach Schmutz- und Re-genwasser getrennt ableiten können, werden die gesetzlichen Grundlagen regelmässig den aktuellen und zukünftigen Ansprüchen angepasst (Genereller Entwässerungsplan GEP und Abwasserreglement). Auf diesen Grundlagen erfolgen der Ausbau, Werterhalt und die Finanzierung des Abwassernetzes. Private und öffentliche Kanalisationsleitungen werden flächendeckend regelmässig auf ihre Dichtheit untersucht und wenn notwendig saniert (Sanierungen von privaten Kanalisationsleitungen gehen zu Lasten der Grundeigentümer). Für eine sortenreine Entsorgung stehen Bevölkerung und Wirtschaft verschiedene Entsorgungsdienstleistungen zur Ver-fügung. Dies sind zum Beispiel der Recyclingpark, die Recyclingstellen für Glas und Alu/Blech, die Kehrichtabfuhr sowie Separatsammlungen für Papier, Karton, Metall, Grünabfälle, etc. Bevölkerung und Wirtschaft werden u.a. durch regelmässige Information sensibilisiert, Abfälle zu vermeiden resp. den entstehenden Abfall umweltgerecht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Zur Sicherung eines betriebssicheren und nachhaltigen Entsorgungssystems werden einerseits dem ordentlichen Werter-halt der Abwasserleitungen und andererseits umfassenden Entsorgungsmöglichkeiten Priorität beigemessen. Der Bevölkerung steht mit dem neuen Recycling-Park an der Pfeffingerstrasse (Werkhof/Feuerwehr) ein zweites Jahr ein breites Entsorgungsangebot im zwei-Wochen-Rhythmus zur Verfügung. Im Laufe des ersten Halbjahres wird über die Zukunft des Recycling-Parks entschieden. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Ausbau und Werterhalt der Abwasserleitungen erfolgen in Bezug auf den vom Einwohnerrat genehmigten generellen Entwässerungsplan (GEP) und koordiniert mit anderen Werken (Strassen, Wasser, Dritte). Die ordentliche Werterhaltsquo-te wird weiterhin gehalten, damit das Kanalisationsnetz den hohen Standard beibehält. Die Programme der Dichtigkeits-prüfungen aller kommunalen Abwasserleitungen und das der privaten Hausanschlüsse werden zur nachhaltigen Sicherung des Grundwassers im Birstal mit dem Los 14 weitergeführt. Dieses Los musste aus Ressourcengründen vom Jahr 2013 ins 2014 übertragen werden. Erste Lösungsvorschläge aus dem Abschlussbericht „Littering isch Mischt“ werden umgesetzt und schaffen eine günstige Ausgangslage, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zum Thema Littering zu wecken. Entwicklung Vollkosten: Zur Sicherung des ordentlichen Werterhalts der Abwasseranlagen sind einerseits CHF 40'000 für allgemeines Material des Werkhofs Strassen in den direkten Kosten budgetiert. Die Aufbereitung der Daten für die Datenverwaltungsstelle fällt einmalig im Jahr 2014 mit CHF 40'000 an. Durch die Erfahrungswerte des Vorjahres (kleinere Abwassermenge) reduzieren sich die direkten Erlöse aus den Abwas-sergebühren um knapp CHF 250'000. Der Betrieb des neuen Recycling-Parks ist nicht kostendeckend. Die jeweils auf- bzw. abzubauende Logistik ist kostenin-tensiv. Für den Betrieb werden im Budget 2014 ungedeckte Aufwendungen von CHF 154‘800 budgetiert; dies führt zum Abbau des Vermögens der Spezialfinanzierung. Das Arbeitsintegrationsprogramm „Littering“ (Aufräumen/Reinigung Hotspots) der ABS Betreuungsservice AG wird für ein weiteres Jahr mit CHF 38‘400 zusammen mit dem Sozialdienst unterstützt. Entwicklung Investitionsrechnung: Beim ordentlichen Werterhalt der Abwasseranlagen sind für die Dichtigkeitsprüfungen und Sanierungen der kommunalen Abwasserleitungen CHF 500'000, für diejenigen der privaten Hausanschlussleitungen CHF 200'000 und für Neuanlagen (u. a. Sauberwasserleitungen) CHF 200'000 enthalten. Hinzu kommt die Neuanlage des Sauberwasserkanals Brunngasse mit CHF 1'000'000 im Jahr 2015.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 71
LB 82
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Das Abwasser kann ungehin-dert abfliessen.
Anzahl Rückstaus in Gebäuden pro Jahr laufende Erhebung)
0 < 5
< 5
Das Versickern von Schmutz-wasser wird verhindert.
Anteil des jährlich auf Dichtheit überprüften Netzes (laufende Erhebung): - Öffentliches Netz
10 % = 10 %
= 10 %
Das Versickern von Schmutz-wasser wird verhindert.
Anteil des jährlich auf Dichtheit überprüften Netzes (laufende Erhebung): - Privates Netz
5 % = 5 %
= 5 %
Bevölkerung und Wirtschaft wird eine kundenfreundliche Infrastruktur zur sortenreinen Entsorgung von Siedlungsab-fällen zur Verfügung gestellt.
Zunahme der Recyclingquote (Anteil Abfälle, die rezikliert werden) (31.12.)
49.9 % = 50 %
= 50 %
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Aufgrabungen auf Gemein-destrassen sind koordiniert.
Spätestes Datum der Koordina-tionssitzungen mit Werkeigen-tümern
30.08.2011 = 28.02.13
= 28.02.14
Die Recyclingstellen sind ge-pflegt.
Anzahl Reinigungen aller Recyclingstellen/Jahr
≥ 24
≥ 24
Recycling-Park
Die Bilanz temporärer Recyc-ling-Park liegt vor und das weitere Vorgehen ist bestimmt.
= 30.06.2014
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
3'836'685 3'983'993 3'910'355 3'874'978 3'877'626 3'880'301 3'883'003
Direkte Erlöse
-3'996'959 -3'860'400 -3'571'720 -3'578'863 -3'586'021 -3'593'193 -3'600'380
Saldo Basiskosten
338'635
-160'275 123'593 296'114 291'605 287'108 282'623
Kapitaldienst
635'378 577'226 390'759 378'241 378'106 393'588 413'070
Querschnittskosten
316'743 182'676 173'187 174'919 176'668 178'434 180'219
Saldo Verwaltungskosten
902'581
791'847 883'496 849'274 846'379 859'130 875'912
Politikkosten
84'255 83'132 80'388 80'549 80'710 80'871 81'033
Vollkosten exkl. Transfer
982'969
876'102 966'628 929'823 927'089 940'002 956'945
Transferkosten/-erlöse
0 0 0 0 0 0 0
Vollkosten inkl. Transfer
982'969
876'102 966'628 929'823 927'089 940'002 956'945
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Sanierung Leitungsnetz allgemein
500‘000 500‘000 500‘000 500‘000
500‘000
Neuanlagen Leitungsnetz allgemein
100‘000 100‘000 100‘000 100‘000
100‘000
Leitungen Reinacherhof Mitte, Merkurstrasse
200‘000
Offenlegung Leibach, Landerwerb und Investitionsbeitrag
100‘000 300‘000
Offenlegung Dorfbach, Landerwerb
100‘000 300‘000
Seite 72 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
und Investitionsbeitrag
Sauberwasserleitungen GEP
100‘000 100‘000 100‘000 100‘000
100‘000
Hauskanalisationsleitungen
200‘000 200‘000 200‘000 200‘000
200‘000
Unterer Rebbergweg
200‘000 300‘000
Erschliessung Brühl
500‘000
Kanalisationsbeiträge
-500‘000 -500‘000 -500‘000 -500‘000
-500‘000
Kanalisationsleitung Schalberg-strasse
40‘000
Kanalisationsleitung in den Stein-reben
40‘000
Brunngasse
1'000‘000 800‘000
Seite 74 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.20. Leistungsbereich 91: Finanzierung
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Die Gemeinde führt einen auf die Dauer ausgeglichenen Finanzhaushalt. Die Finanzierung der verschiedenen Leistungen ist langfristig sichergestellt. Die Entwicklung der finanziellen Situation ist laufend analysiert und bietet die Entscheidungs-grundlagen für notwendi-ge Interventionen. Die Gemeinde ist im kantonalen Vergleich steuerlich attraktiv. Die Bewirtschaftung des Finanzvermögens leistet einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit und strategischen Flexibilität der Gemeinde.
LEIS
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FTRA
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Die Finanzplanung erfolgt vorausschauend und rollend. Mögliche Finanzierungslücken werden frühzeitig erkennt, um entsprechende Interventionen einzuleiten. Diese Massnahmen sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem aktu-ellen Steuerfuss, dem Verschuldungsgrad oder dem Zinsniveau und darum situativ neu festzulegen. Folgende Möglichkei-ten zur Intervention müssen geprüft werden: • Anpassung der Leistungen (z.B. Leistungsabbau) • Anpassungen bei den Einnahmequellen (Steuerfuss, Gebühren etc.) • Strukturelle Massnahmen (Kooperationen, Outsourcing etc.) • Redimensionierung und Priorisierung der geplanten Investitionen • Desinvestitionen im Finanzvermögen. Die Gemeinde veranlagt die Steuern selbständig. Dadurch wird den Steuerpflichtigen in Reinach eine direkte und qualita-tiv hochstehende Dienstleistung geboten. Selbständigerwerbende, Juristische Personen sowie ausgewählte Natürliche Personen werden hingegen ohne Entschädigung durch die Gemeinde vom Kanton veranlagt (StG, § 107, Abs.3 und 6). Die Gemeinde verhält sich beim Steuereinzug als konsequente und faire Gläubigerin. Die Steuererhebung geschieht unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen. Alle in Rein-ach Steuerpflichtigen erhalten schnell und direkt Auskünfte und, in beschränktem Ausmass, Beratung im Bereich Steu-ern. Die Gemeinde erteilt Auskünfte an andere Amtsstellen. Gegen Entschädigung durch die Kirchen erhebt die Gemeinde für diese die Kirchensteuern. Mit einer vorausschauenden Liquiditätsplanung und einem aktiven Cashmanagement wird eine allfällig entstehende finanzielle Belastung verhindert bzw. minimiert. Das Finanzvermögen verbessert einerseits die finanzielle Situation der Gemeinde durch eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital resp. durch einen marktgerechten Verkaufserlös (renditeorientiertes Finanzvermögen). Anderer-seits unterstützt es die strategische Stadtentwicklung durch die Bereitstellung wichtiger Parzellen (entwicklungsorien-tiertes Finanzvermögen). Gegenüber den Käufern, der Mieterschaft und den Baurechtnehmenden verhält sich die Gemeinde als faire Geschäfts-partnerin.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Wirkungen/Leistungen/Kosten im Zusammenhang: Zusätzliche oder steigende Kosten (z.B. Sanierung Pensionskasse, Zunahme Finanzausgleich, höhere Kosten in der Pfle-gefinanzierung, Sanierung der Schulhäuser) führen zu einer Schieflage im Finanzhaushalt der Gemeinde. Zur Gegensteue-rung hat der Gemeinderat ein Stabilisierungsprojekt gestartet, das dem Einwohnerrat im 1. Quartal 2014 vorliegen soll. Der Steuerfuss im 2014 bleibt auf dem bestehenden Niveau von 52.5%. Die Entwicklung des Finanzvermögens (insbesondere Verkäufe und Abgabe im Baurecht) steht in engem Zusammenhang mit der finanziellen Planung der Gemeinde und dem Stabilisierungsprojekt. Entsprechende Vorschläge werden dort erar-beitet. Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Der Veranlagungsstand bei den Steuern ist auf mindestens 80% zu erhöhen. Dies hat einen positiven Einfluss auf die finanzielle Situation und die Liquidität der Gemeinde. Entwicklung Vollkosten: Um den Veranlagungsstand zu verbessern, fallen im 2014 zusätzliche Lohnkosten für Aushilfen im Steuerbereich an (CHF 26'000). Zudem ist mit höheren Kosten beim Finanzvermögen zu rechnen, da die Notariatsleistungen nicht mehr intern erbracht werden können (Aufhebung Gemeindenotariat). Im JEP 2013 waren die zusätzlichen Baurechtszinsen für die Areale Bodmen und Stockacker fürs 2014 eingerechnet (ebenfalls als Basis SSP verwendet). Neu werden die Erlöse zu den tieferen Baurechtszinsen ab 2015 berücksichtigt. Da der Veranlagungsstand im 2014 weiter verbessert werden soll, fallen auch die Entschädigungen durch den Kanton für die Veranlagungen höher aus (CHF -37'000). Die Mieteinnahmen im Finanzvermögen reduzieren sich leicht (CHF 5'000). Bei den Transferkosten und -erlösen wird einerseits mit höheren Steuereinnahmen in der Höhe von CHF 2.03 Mio. ge-rechnet. Einmaleffekte bei den Juristischen Personen sowie der bessere Veranlagungsstand bedingen diese Entwicklung massgeblich. Zudem wird der Vergütungszins von 1% auf 0.8% reduziert und mit geringeren Steuerabschreibungen ge-rechnet (CHF -110'000). Andererseits wird der Finanzausgleich insgesamt nochmals höher ausfallen und zu Mehrkosten in der Höhe von CHF 2.03 Mio. führen. Entwicklung Investitionsrechnung: Die Investitionen und Desinvestitionen im Finanzvermögen entsprechen der Planung gemäss Strategischem Sachplan. Aufgrund der strategischen Überlegungen in den Leistungsbereichen 32 resp. 33 werden die Objekte Rössli und Kakadu nicht mehr bei den Desinvestitionen geführt. Die Planung wird in Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprojekt weiter-entwickelt.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 75
0
0
0.05 %
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GSZIELE Ziel
Indikator Ist 2012 Soll 2013
Soll 2014
Um die Entwicklung der Ge-meinde richtig steuern zu können, sind die Steuererträge möglichst genau zu budgetie-ren.
Absolute, durchschnittliche Abweichung der tatsächlichen Steuererträge von den budgetier-ten Erträgen, für: - Natürliche Personen
1.3 % ≤ 2 %
≤ 2 %
Um die Entwicklung der Ge-meinde richtig steuern zu können, sind die Steuererträge möglichst genau zu budgetie-ren.
Absolute, durchschnittliche Abweichung der tatsächlichen Steuererträge von den budgetier-ten Erträgen, für: - Juristische Personen
27.8 % ≤ 2 %
≤ 2 %
Die finanzstrategischen Ziele der Gemeinde (Eigenkapital, Verschuldung) werden erreicht.
Ein Stabilisierungsprojekt liegt dem Einwohnerrat vor.
= 31.03.2014
Die Liquiditätsplanung und das Cashmanagement funktionie-ren vorausschauend und kos-teneffizient.
Von der Gemeinde zu bezahlen-der, negativer Kontokorrentzins in CHF.
= 0 CHF
Alle ausstehenden Forderungen werden fristgerecht eingeholt.
Anzahl verjährter Forderungen.
= 0
Die renditeorientierten Liegen-schaften unterstützen die finanzielle Situation der Ge-meinde.
Abweichung der Nettorendite vom hypothekarischen Referenz-zinssatz gemäss Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).
> 0 %
QUALITÄTS- U
ND PROZESSZIELE
Die eingereichten Steuererklä-rungen werden in angemesse-ner Frist veranlagt.
Anteil definitiv veranlagte Steuererklärungen bis 31.12.
65.25 % > 80 %
> 80 %
KOSTEN / ERLÖSE
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Direkte Kosten
983'480 1'052'391 1'082'693 1'091'983 1'101'367 1'110'844 1'120'416
Direkte Erlöse
-1'283'316 -1'345'892 -1'377'143 -1'379'897 -1'692'801 -1'696'187 -1'699'579
Saldo Basiskosten
-294'450
-299'836 -293'501 -287'914 -591'434 -585'343 -579'163
Kapitaldienst
398'337 299'603 332'477 317'982 306'709 292'214 277'719
Querschnittskosten
509'363 457'767 429'680 433'977 438'317 442'700 447'127
Saldo Verwaltungskosten
467'707
607'864 463'869 464'045 153'592 149'571 145'683
Politikkosten
26'759 26'552 26'711 26'764 26'817 26'871 26'925
Vollkosten exkl. Transfer
494'417
634'623 490'421 490'809 180409 176'442 172'608
Transferkosten/-erlöse
-43'594'841 -45'551'058 -45'661'091 -44'564'091 -45'329'091 -46'319'091 -48'119'091
Vollkosten inkl. Transfer
-45'166'674
-42'960'217 -45'060'637 -44'073'282 -44'908'682 -46'142'649 -47'946'483
Seite 76 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
INVESTITION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
Deponie Alter Werkhof, Altlast Sanierung
Sondervorl.
3'100‘000
Landerwerb (Taunerquartier)
Sondervorl.
390‘000
Landverkauf Alter Werkhof
Sondervorl.
-13'600‘000
Krummenrainweg (P. 596)
Sondervorl. -957‘000
Binningerstrasse 13A (P. 2896)
Sondervorl. -1'062‘000
Robinienweg (P. 1279)
Sondervorl. -1'682‘000
SH Fiechten
Sondervorl. -6'650‘000
Reinacherhof (P. 780)
Sondervorl. -950‘000
Bruderholzstrasse (P. 929/930)
Sondervorl. -2'120‘000
Ziegelgasse/Juraweg (P. 157/158)
Sondervorl. -980‘000
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 77
Ergänzung zu den Transferkosten/-erträgen:
Ist 2012 Soll 2013 VA 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018
Steuern -56'485'603 -57'500'000 -59'530'000 -60'200'000 -61'050'000 -62'150'000 -64'150'000
Finanzausgleich 12'577'720 11‘748'942 13'778'909 13'845'909 13'930'909 14'040'909 14'240'909
Nettozinsen/ Steuerabschrei-bungen 313'043 200'000 90'000 90'000 90'000 90'000 90'000
PK Finanzierung Deckungslücke 1‘700‘000 1‘700‘000 1‘700‘000 1‘700‘000
Total -43'594'840 -45'551'058 -45'661'091 -44'564'091 -45'329'091 -46'319'091 -48'119'091
Seite 78 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
2.21. Investitionen ausserhalb der Leistungsbereiche
Objekt Zuteilung VA 2014 Plan 2015
Plan 2016
Plan 2017
Plan 2018
INVESTITIO
NEN
EDV-Anschaffungen*
Hardware
QL13 – Allgemeine IT-Dienstleistungen
170'000 100'000 100'000 60'000 100'000
EDV-Anschaffungen
Software
QL13 – Allgemeine IT-Dienstleistungen
100'000 0 0 0 20'000
Ersatz Fahrzeuge Vorleistung Werkhof 250'000 175'000 175'000 175'000 175'000
Total 520'000 275'000 275'000 235'000 295'000
Kommentar zu EDV-Anschaffungen:
2014-2021: Jedes Jahr Ersatz 20% Hardware (PC, Netzwerk, etc.) in Etappen. (80TCHF). Zusätzlich 2013 Ersatz älteste Servergeneration (60TCHF). 2014 Ersatz zweitälteste Servergeneration (60TCHF) und Ersatz Telefonzentrale aus dem Jahr 2002 (130TCHF). 2015 und 2016 Ersatz Netzwerkkomponenten in und zu den Aussenstellen(je 20TCHF). 2018 und 2019 Ersatz Server.
* vgl. Kapitel 3.2 Informationen zu den Querschnittsleistungen
KO
MM
ENTA
R
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 79
3. Kapitaldienst, Querschnittsleistungen und Politikkosten
3.1. Informationen zum Kapitaldienst KO
MM
ENTA
R Die durch die Gebäude verursachten Betriebskosten/-erträge, Abschreibungen und anteiligen Zinskosten1) des gebundenen Kapitals werden wo möglich direkt den Leistungen zugewiesen. Falls ein Gebäude für mehrere Leistungen dient, erfolgt die Zuteilung anhand einer Gebäude-Kostenstelle.
Die Zuweisung dieser Kosten erfolgt in die Stufe 3 und wird als „Kapitaldienst“ bezeichnet. Eine Ausnahme bildet der „bauliche Unterhalt durch Dritte“ bei Leistungen, in denen die Infrastruktur-Bereitstellung zentral ist (v.a. Verkehrsinfrastruktur, Versorgung, Entsorgung). Diese Kosten werden dort der Stufe 1 (Direkte Kosten) zugewiesen.
VERT
EILU
NG
AU
F LE
ISTU
NGS
BERE
ICH
E Saldo Kapitalkosten Ist 2012 Soll 2013 VA 2014
LB 11 Bevölkerung und Wirtschaft 232'610 229'618 283'410
LB 12 Ruhe und Ordnung 37'492 51'175 60'328
LB 13 Schutz und Rettung 246'162 215'812 180'356
LB 21 Sport und Bewegung 523'631 516'072 470'606
LB 22 Kultur und Begegnung 139'212 134'751 242'696
LB 31 Leistungen im Bildungsbereich 1'647'164 1'491'101 1'670'105
LB 32 Musikunterricht 114'993 109'966 120'955
LB 33 Familienergänzende Betreuung 154'783 147'272 158'899
LB 41 Kindes- und Erwachsenenschutz 48'132 61'751 74'436
LB 42 Gesetzliche Sozialhilfe 177'417 200'670 246'393
LB 43 Ergänzende Sozialarbeit 79'700 84'769 105'564
LB 51 Gesundheit 1'041'777 865'965 639'526
LB 61 Raumplanung 308'282 305'562 315'296
LB 62 Umwelt und Energie 65'453 62'635 76'885
LB 71 Verkehrsinfrastruktur 314'782 411'407 855'440
LB 72 ÖV-Angebot 104'310 120'197 122'590
LB 81 Versorgung 580'740 603'371 427'065
LB 82 Entsorgung 635'378 577'226 390'759
LB 91 Finanzierung 398'337 299'603 332'477
Total 6'850'357 6'488'922 6'773'784
1) Es werden derzeit die Realzinsen gemäss Finanzbuchhaltung verteilt.
TOTA
L KA
PITA
LDIE
NST
Kapitaldienst Ist 2012 Soll 2013 VA 2014
Abschreibungen 4'596'596 4'390'767 4'220'380
Zinsen (1) 676'922 638'769 690'517
Gebäude-Umlage (Betrieb und Unterhalt) 1'576'839 1'459'386 1'862'887
Kapitaldienst insgesamt 6'850'357 6'488'922 6'773'784
Seite 80 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
3.2. Informationen zu den Querschnittsleistungen
Übersicht Querschnittsleistungen
KOM
MEN
TAR Die Querschnittsleistungen werden mit verschiedenen Schlüsseln auf die Leistungen verteilt.
TOTA
L QU
ERSC
HN
ITTS
KOST
EN
Ist 2012 Soll 2013 VA 2014
QL 10 Personaldienstleistungen 850'638 892'394 783'223
QL 10(2) Lehrlingsausbildung 252'413 282'399 267'552
QL 11 Kommunikationsdienstleistungen 482'198 500'014 502'109
QL 12 Rechtsdienst 62'378 69'715 68'977
QL 13 Allgemeine IT-Dienstleistungen 1'110'790 1'171'859 979'014
QL 14 Finanzdienstleistungen 840'014 794'415 776'558
QL 16/17 Gebäude und Logistik 577'990 574'472 563'585
QL 40/50 Querschnittskosten der Gesamtverwaltung 712'550 745'169 700'619
Total 4'888'972 5'030'437 4'641'637
VERT
EILU
NG
AUF
LEIS
TUN
GSBE
REIC
HE Saldo Querschnittskosten Ist 2012 Soll 2013 VA 2014
LB 11 Bevölkerung und Wirtschaft 362'327 341'379 302'680
LB 12 Ruhe und Ordnung 94'252 144'428 128'823
LB 13 Schutz und Rettung 253'236 247'702 225'176
LB 21 Sport und Bewegung 194'885 190'789 173'532
LB 22 Kultur und Begegnung 274'924 263'197 240'185
LB 31 Bildungsunterstützung 923'061 802'378 751'092
LB 32 Musikunterricht 94'001 85'182 81'518
LB 33 Familienergänzende Betreuung 175'106 151'029 140'212
LB 41 Kindes- und Erwachsenenschutz 104'469 138'416 124'069
LB 42 Gesetzliche Sozialhilfe 358'083 415'008 379'289
LB 43 Ergänzende Sozialarbeit 185'887 202'440 185'385
LB 51 Gesundheit 188'614 187'868 176'627
LB 61 Raumplanung 291'327 312'033 280'744
LB 62 Umwelt und Energie 85'794 78'554 71'642
LB 71 Verkehrsinfrastruktur 324'064 583'619 545'111
LB 72 ÖV-Angebot 8'860 8'969 9'405
LB 81 Versorgung 143'976 237'002 223'281
LB 82 Entsorgung 316'743 182'676 173'187
LB 91 Finanzierung 509'363 457'767 429'680
Total 4'888'972 5'030'437 4'641'637
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 81
3.3. Querschnittsleistung QL10: Personaldienstleistungen
LEIT
SÄTZ
E Die Gemeinde bietet attraktive Arbeits- und Anstellungsbedingungen, durch welche Leistungen, Engagement und Innovati-on anerkannt und gefördert werden. Die Gemeinde wird dadurch als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch eine moderne Personalführung und eine gezielte Aus- und Weiterbildung kontinuierlich gefördert. Unabhängig von Geschlecht, Alter und Herkunft werden allen Mitarbeitenden und Bewerbenden die gleichen Chancen eingeräumt und ihre Persönlichkeit respektiert.
INH
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DER
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NIT
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NG
Durch standardisierte Prozesse und moderne Instrumente wird ein hoher Grad an Professionalität im Personalbereich (Per-sonalplanung, -rekrutierung, -beurteilung, -entwicklung, und -administration) gewährleistet. Der Personaldienst ist verantwortlich für eine einheitliche Umsetzung und Weiterentwicklung der Personalpolitik, der reg-lementarischen Bestimmungen und Personalinstrumente. Er sorgt für eine korrekte Saläradministration inklusive einer gesetzeskonformen Abrechnung mit den Sozialversicherungen. Um eine erfolgreiche Umsetzung der Personalpolitik zu garantieren, erhalten der Gemeinderat, die Verwaltungsleitung und die Führungskräfte eine kompetente Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Personalplanung, -rekrutierung, -beurteilung und -entwicklung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit auf eine kompetente Beratung und Begleitung in allen Personalfragen oder bei Problemen vertrauen.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Eine Pensenreduktion konnte ohne Qualitätsverluste mittels effizienteren und automatisierten Arbeitsabläufen aufgefangen werden (CHF -29'000). Der Personalworkshop wird in allen ungeraden Jahren durchgeführt, was zu einer Reduktion des Budgets im 2014 von CHF 20'000 führt. Im Budget 2013 wurde die Prämienerhöhung der Krankentaggeldversicherung in die QL Personaldienstleistungen eingerechnet (CHF 45'000) und so auf die einzelnen Leistungsbereiche verteilt. Diese schlägt sich nun über die Lohnverteilung in allen Leistungsbereichen direkt nieder. Die Ziele für das Jahr 2014 bleiben bestehen.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter sind zufrieden mit ihrer Arbeitsumgebung und dem Arbeitsklima.
Fluktuationsrate (öffentlich rechtliche Angestellte)
5 < 5 %
< 5 %
Die Löhne werden gesetzeskon-form ausbezahlt.
Anzahl zwingend umzusetzen-der Massnahmen aufgrund Beanstandung durch Revisions-firma
0 = 0
= 0
KOST
EN
Stufenrechnung
Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten
885'620 926'007 814'791
Direkte Erlöse
-34'982 -33'613 -31'568
Saldo Basiskosten
850'638 892'394 783'223
Kapitaldienst
0 0 0
Saldo Querschnittskosten
850'638 892'394 783'223
Seite 82 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
3.4. Querschnittsleistung QL10.2: Lehrlingsausbildung
LEIT
SÄTZ
E Die Lehrlingsausbildung hat bei der Gemeinde einen hohen Stellenwert, denn sie legt damit den Grundstein für den Nach-wuchs von qualifizierten Berufsleuten. Die Gemeinde Reinach bietet ihren Lernenden eine qualitativ hochstehende, ganzheitliche und praxisorientierte Berufsaus-bildung. Sie achtet darauf, neben fachlichem Wissen und Können, auch ihr wirtschaftliches und ökologisches Denken sowie persönliche und soziale Verhaltensweisen zu fördern. In der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Jugendlichen und Erziehungsberechtigten wird der Lehrbetrieb „Gemeinde Reinach“ als fortschrittliche, qualitativ hochstehende und moderne Ausbildungsstätte für verschiedene Schulniveaus wahr-genommen.
INH
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DER
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NIT
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Die Aufgabe der Lehrlingsausbildung erstreckt sich von der Ausbildungsplanung, der Aus- und Weiterbildung der Praxisbild-ner und Fachverantwortlichen, über die Rekrutierung der Lernenden, der eigentlichen Praxisausbildung, der Beurteilung sowie den Kontakt zu den kantonalen Stellen, Berufsverbänden, Berufsschulen, öffentlichen Verwaltungen, anderen Lehrbe-trieben, Beratungsstellen sowie den Erziehungsberechtigten für eine optimale Vernetzung. Folgende Berufsausbildungen werden angeboten: Büroassistent/in, Kaufmann/Kauffrau Profile B, E, M, Informatiker/in Generalist, Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt Hausdienst und Werkdienst, Soziokulturelle/r Animator/in. Die Lehrlingsverantwortlichen sind verantwortlich für eine einheitliche Umsetzung, die Qualitätssicherung und die Weiter-entwicklung der Lehrlingsausbildung. Sie unterstützen und beraten die Lernenden, Praxisbildner und Betreuungspersonen. Um eine erfolgreiche Umsetzung der Lehrlingsausbildung zu gewährleisten, werden die Fachpersonen wie Ausbildungsver-antwortliche, Fachverantwortliche, Praxisbildner und teilweise Betreuungspersonen ausgebildet und intern weitergebildet. Die Fachverantwortlichen und Praxisbildner vermitteln den Lernenden praktischen Tätigkeiten und lassen sie von der eige-nen Berufserfahrung profitieren. Sie setzen dabei die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton um.
JAH
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OMM
ENTA
R Eine Lehrstelle wurde im Sommer 2013 nicht mehr besetzt. Diese Lehrstelle wurde vorübergehend geschaffen, um einem Lernenden die Möglichkeit zu bieten, das letzte Lehrjahr bei der Gemeinde Reinach abzuschliessen. Dies führt gegenüber dem Budget 2013 zu einer Kostenreduktion (CHF -10'000). Zudem sind für das Jahr 2014 gegenüber dem Budget 2013 weniger Inseratekosten vorgesehen (CHF -4'000). Wie bereits im Jahresplan 2013 erwähnt, wurden die Lehrlingslöhne neu den Richtlinien des Kaufmännischen Verbandes Schweiz angepasst, was gegenüber der Rechnung 2012 Mehrkosten verursacht (CHF + 10'000). Die Ziele bleiben für das Jahr 2014 bestehen.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Lernenden schliessen ihre Ausbildung erfolgreich ab.
Anteil bestandener Lehrab-schlüsse
100 = 100 %
= 100 %
Die Ausbildungsqualität insge-samt wird von den Lernenden als hoch eingestuft.
Durchschnittlicher Anteil Ant-worten mindestens "eher ja" aller Lernenden gemäss Frage-bogen Qualicarte
91 ≥ 80 %
≥ 80 %
KOST
EN
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten 252'413 282'399 267'552
Direkte Erlöse 0 0 0
Saldo Basiskosten 252'413 282'399 267'552
Kapitaldienst 0 0 0
Saldo Querschnittskosten 252'413 282'399 267'552
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 83
3.5. Querschnittsleistung QL11: Kommunikationsdienstleistungen
LEIT
SÄTZ
E Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind über die Arbeit von Behörden und Verwaltung sowie über aktuelle The-men informiert. Verständliche und transparente Information fördert das Image der Gemeinde. Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellte haben ein erhöhtes Bewusstsein für Kommunikation. Die Gemeinde präsen-tiert sich mit einem homogenen Erscheinungsbild.
INH
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Der Gemeinderat, die Verwaltungsführung und die MitarbeiterInnen erhalten professionelle Unterstützung bei Kommunika-tionsanliegen. Weitere Behörden und mit der Gemeinde verbundene Organisationen werden nach Absprache unterstützt. Zum Unterstützungsangebot gehören insbesondere strategische Kommunikationsbegleitung (inkl. Krisenkommunikation), Medienarbeit, Corporate Publishing, Internetkonzeptionen und Contentmanagement, Eventmanagement und Spezialaufga-ben sowie interne Kommunikation (Mitarbeiterzeitschrift Quarto, interne Schreiben etc.). Die zu kommunizierenden Inhalte verantworten die Fachverantwortlichen. Damit Auftritt und Kommunikation der Gemeinde einheitlich erscheinen, helfen die Kommunikationsspezialistinnen, den Kommunikationsbedarf zu erkennen, und begleiten die Entwicklung von Kommunikationskonzepten sowie deren Umsetzung. Im Weiteren koordinieren sie die Kommunikati-onsarbeit. Ebenfalls zu den Aufgaben im Kommunikationsbereich gehört das Sicherstellen eines einheitlichen Corporate Identi-ty/Design.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Die Bevölkerung wird in demselben Mass informiert wie bis anhin. Dazu gehören nicht nur die wöchentlichen Publikatio-nen, die Broschüren, der Gemeindekalender, Flyer und Plakate sowie interne Publikationen, sondern auch die 2-wöchentliche Sendung "Reinach aktuell" im Gemeinde-TV. Die App mit den Push-Funktionen erfreut sich einer wachsenden Zahl an Abonnierten. Zum Kommunikations-Mix gehört auch die Homepage, die laufend ergänzt wird, und der Newsletter, mit denen die Bevölkerung zielgerichtet Informationen erhält. Einen Schwerpunkt bildet in diesem Jahr auch die kommuni-kative Begleitung der grossen Bauprojekte (insbesondere Alter Werkhof und Erneuerung Ortszentrum). Die Image-Broschüre der Gemeinde ist vergriffen, daher wird im Berichtsjahr geprüft, ob ein neues Produkt erstellt werden soll.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Bevölkerung wird regelmäs-sig informiert.
Anzahl Medienmitteilungen pro Jahr
72 > 70
> 70
Die Bevölkerung wird regelmäs-sig informiert.
Anzahl Wochen mit amtlichen Publikationen pro Jahr
52 = 50 W.
= 50 W.
KOST
EN
Stufenrechnung
Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten
482'198 500'014 502'109
Direkte Erlöse
0 0 0
Saldo Basiskosten
482'198 500'014 502'109
Kapitaldienst
0 0 0
Saldo Querschnittskosten
482'198 500'014 502'109
Seite 84 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
3.6. Querschnittsleistung QL12: Rechtsdienst
LEIT
SÄTZ
E Das Handeln der Gemeinde richtet sich jederzeit nach dem Legalitätsprinzip. Durch die juristische Unterstützung des Rechtsdienstes wird ein korrektes Verwaltungshandeln gewährleistet.
INH
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Damit das Legalitätsprinzip jederzeit gewährleistet ist, erhalten der Gemeinderat, die Verwaltungsleitung und die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter eine professionelle, juristische Unterstützung und Beratung. Die Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen erstrecken sich von der allgemeinen juristischen Beratung, der Behand-lung von Beschwerden, der Pflege und Weiterentwicklung der kommunalen Erlasssammlungen, der Ausarbeitung von öffent-lichrechtlicher und privatrechtlicher Verträge und Verfügungen, der Fall-führung in rechtlichen Streitigkeiten über die Koordination und Ausarbeitung von Vernehmlassung aus dem Kanton sowie der Sicherstellung des internen Weiterbildungs-angebotes im Bereich Verwaltungsrecht. Zentrale Aufgabe des Rechtsdienst ist es zudem, schnell und korrekt auf Ereignisse zu reagieren, die nicht vorhergesehen bzw. eingeplant werden können.
JAH
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OMM
ENTA
R Bei den Kosten handelt es sich (nebst einem Betrag von CHF 10'000 für allfällig notwendige externe Unterstützung) vorab um die Lohnkosten des Rechtsdienst. Diese bleiben (im Rahmen der üblichen Lohnentwicklung) konstant. Projekte, welche zusätzliche Mittel erfordern, sind nicht bekannt.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Verwaltung hält sich an die gesetzlichen Grundlagen und wendet diese richtig an.
Allfällige Rechtsmittel werden von der zuständigen Instanz gutgeheissen
1 = 0
= 0
KOST
EN
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten 62'378 69'715 68'977
Direkte Erlöse 0 0 0
Saldo Basiskosten 62'378 69'715 68'977
Kapitaldienst 0 0 0
Saldo Querschnittskosten 62'378 69'715 68'977
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 85
3.7. Querschnittsleistung QL13: Allgemeine IT-Dienstleistungen
LEIT
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E Den IT Nutzerinnen und Nutzer steht eine moderne, leistungsfähige und auf die Kernprozesse einheitlich ausgerichtete Informationstechnologie zur Verfügung. Sie ermöglicht und unterstützt eine effiziente und effektive Leistungserstellung.
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Der Gemeinderat, die Verwaltungsführung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine professionelle Unterstüt-zung bei Informatikanliegen. Weitere Behörden und mit der Gemeinde verbundenen Organisationen erhalten nach Abspra-che Unterstützung. Die Unterstützungsangebote erstrecken sich von der Beratung bezüglich IT-Anwendungen, IT-Infrastrukturaufgaben, Tele-fonie, Outputmanagement, Helpdesk und IT-Ausbildung über die Realisierung von IT-Projekten, Internet-/Intranetvorgaben und der laufenden Betreuung zentraler Applikationen inklusive Serverbetreuung, der Datensicherung sowie den gesamten Zugriffs- und Datenschutz. Der Einkauf und Einsatz von Hard- und Software wird für alle Benutzerinnen und Benutzer zentral organisiert und abgewi-ckelt.
JAH
RESK
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ENTA
R Die IT-Dienstleistungen und somit die Kosten bewegen sich im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. Die Investitionen gewährleisten eine sanfte nachhaltige Erneuerung der Hardware über mehrere Jahre. Etappenweise Erneuerung der Server- und Clientlandschaft. Ersatz Telefonzentrale GZR. Die direkten Kosten reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um 50'000 CHF (Beschaffung der Anlagebuchhaltung fällt weg sowie bei den Löhnen kostengünstigere Neueinstellung). Der Kapitaldienst reduziert sich infolge HRM2, Änderung der Abschreibungspraxis von bislang 40% auf 10% des bestehenden Bestandes (Neuanschaffungen 20%). Investitionskosten: Jedes Jahr Ersatz 20% der ältesten Hardwaregeneration Clients und Netzwerk (CHF 80‘000). Zusätzlich 2014 Ersatz zweitälteste Servergeneration (CHF 60‘000) und Ersatz Telefonzentrale GZR aus dem Jahr 2002 (CHF 130‘000).
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Systeme sind hoch verfüg-bar.
Serverausfälle in Std. pro Jahr 1 ≤ 9 h
≤ 9 h
KOST
EN
Stufenrechnung
Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten
928'922 980'118 927'818
Direkte Erlöse
0 0 0
Saldo Basiskosten
928'922 980'118 927'818
Kapitaldienst
181'868 191'741 51'196
Saldo Querschnittskosten
1'110'790 1'171'859 979'014
INVE
STIT
ION
EN
Objekt
VA2014 Plan2015 Plan2016 Plan2017 Plan2018
EDV-Anschaffungen Hard-ware (Erneuerungen)
VA 100‘000 100‘000 60‘000 100‘000
170‘000
EDV-Anschaffungen Soft-ware (Erneuerungen)
VA 20‘000
100‘000
Seite 86 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
3.8. Querschnittsleistung QL14: Finanzdienstleistungen
LEIT
SÄTZ
E Das Finanz- und Rechnungswesen der Gemeinde entspricht vollumfänglich den Vorschriften von Bund, Kanton und Gemein-de. Die Anforderungen an ein modernes, effizientes und effektives Finanzwesens werden erfüllt. Die Zahlungsströme der Gemeinde werden optimal koordiniert, damit die Liquidität jederzeit gewährleistet ist.
INH
ALT
DER
QUER
SCH
NIT
TSLE
ISTU
NG
Das Finanz- und Rechnungswesen beinhaltet die Führung der Buchhaltungen, des Zahlungsverkehr, des Kassen- und Ban-kenwesens, die Liquiditätsplanung, die Geldbewirtschaftung, das Asset- und Liabilitymanagements, das Mahnwesen (Debi-toren), das Inkasso inkl. Betreibungswesen, die Bereitstellung der finanziellen Grundlagen, die Berichte und Auswertungen für den Jahres- und Entwicklungsplan (Voranschlag und Finanzplan) und den Jahresbericht (Rechnung) sowie das Bericht-wesen zuhanden des Kantons und anderen externen Stellen (ESTV – Mwst-Abrechnung und Statistiken). Damit die eine ordnungsgemässe Rechnungsführung gewährleistet ist, erhalten der Gemeinderat, die Verwaltungsführung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine professionelle Unterstützung in allen finanziellen Fragestellungen. Die Un-terstützungsangebote erstrecken sich von der Rechnungsdarlegung, der Finanzplanung bis hin zur Liquiditätsplanung. Insbesondere für die Leistungsbereiche Bevölkerung und Wirtschaft (Hundegebühr), Schutz und Rettung (Feuerwehrersatz-abgabe), Gesundheit (Kinder- und Jugendzahnpflege), Ver- und Entsorgung (Wasser, GGA, Abwasser) und Finanzierung (Steuern, Vermietungen von Räumen etc.) wird die Inkassotätigkeit durchgeführt (Mahnwesen, Verzugszinsen und die Betreibung von offenen Forderungen sowie Bewirtschaftung von Verlustscheinen). Für das Wasserwerk Reinach und Umgebung und die Bürgergemeinde Reinach wird die Buchhaltung geführt. Im Weiteren wird das Inkasso für die Kirchensteuer der katholischen und reformierten Kirchgemeinden abgewickelt.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Qualitäts-/Prozessziele und Schwerpunkte: Die definierten Ziele beruhen sich im Wesentlichen auf die Inkassotätigkeit. Ab dem Jahre 2014 muss die neue Gemeinderechnungsverordnung HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell), welche vom Regierungsrat per 14.2.12 beschlossen wurde, angewendet werden. Die Vorbereitungen für Kontenplanumschlüsselun-gen und EDV-Anpassungen (Budgettool HRM2) erfolgten bereits im 2013. Im Budget 2014 wurden CHF 10'000 für EDV-Anpassungen und CHF 10'000 Personalkosten im Budget eingestellt (Erstellung Eröffnungsbilanz, Anlagebuchhaltung, Kennzahlen, Mittelflussrechnung und Anhang generell). Kostenentwicklung: Trotz den Einführungskosten für HRM2 liegen die direkten Kosten wie auch die Querschnittkosten über CHF 50'000 unter dem Rechnungswert 2012. Dies weil aufgrund von Pensionierungen (PK Einkäufe und Pensenreduktionen) tiefere Lohnkosten anfielen. Im Vergleich zum Vorjahresbudget wird bei den direkten Erlösen mit weniger Rückerstattungen im Betreibungswesen über CHF 5'000 gerechnet, da die Inkassotätigkeit sehr gestrafft wurde und mengenmässig die Fälle zurückgehen werden.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die fälligen Ausstände werden regelmässig angemahnt.
Anzahl DBU-Mahnläufe pro Jahr
9 = 8
= 8
Offene Debitoren (DBU und Steuern) werden nach erfolglo-sen Mahnungen regelmässig betrieben.
Anzahl Betreibungsläufe pro Jahr
12 = 8
= 8
Offene Debitoren (DBU und Steuern) werden nach erfolglo-sen Mahnungen regelmässig betrieben.
Anzahl Fortsetzungsbegehrens-läufe pro Jahr
8 = 8
= 8
Ordnungsgemässe Buchführung (Einwohnergemeinde, Wasser-werk und Bürgergemeinde)
Erhebliche Beanstandungen aus Revisionsberichten resp. GRPK Berichten
0 = 0
= 0
KOST
EN
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten 973'491 920'915 898'058
Direkte Erlöse -133'477 -126'500 -121'500
Saldo Basiskosten 840'014 794'415 776'558
Kapitaldienst 0 0 0
Saldo Querschnittskosten 840'014 794'415 776'558
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 87
3.9. Querschnittsleistung QL15: Controlling
LEIT
SÄTZ
E Die Entscheidungen der politischen Behörden basieren auf vertrauenswürdigen Daten. Strategische und operative Zielsetzungen sowie Steuerungsmassnahmen basieren auf zuverlässigen und nachvollziehbaren Informationen aus dem Betrieb. Das unternehmerische Denken und Handeln wird gefördert und unterstützt.
INH
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Die politischen Behörden erhalten bedürfnisgerechte Informationen, um langfristige Ziele entwickeln und bewerten sowie angepasste Entscheidungen treffen zu können. Dazu werden entsprechende Informationssysteme aufgebaut, gepflegt, weiterentwickelt und ausgewertet. Die Generierung der Daten ist transparent und nachvollziehbar. Die internen Entscheidungsträger werden in der Planung und Steuerung ihrer Geschäfte zielgerichtet unterstützt. Zentrales Element ist der Aufbau eines Kennzahlensystems (insbesondere für die Strategischen Sachpläne und Jahrespläne) in Zu-sammenarbeit mit den Entscheidungsträgern. Die OE „Betriebswirtschaft und Controlling“ agiert als Zentralstelle unterstüt-zend und koordinierend. Auf- und Ausbau des Qualitätsmanagementsystems in Abgleich zu den Anforderungen der Reinacher Reform. Die internen Organisationseinheiten werden bei der Optimierung ihrer Prozesse und bei der Generierung von Zahlenmaterial für Vorlagen und Berichte unterstützt. Die OE „Controlling“ steht in engem Kontakt mit dem Versicherungsbroker und koordiniert die internen Massnahmen für einen optimalen Versicherungsschutz.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Die Kosten in der QL Controlling bleiben 2014 auf gleichem Niveau. Bei den Versicherungen werden einzelne Policen neu ausgeschrieben (Sach- und EDV-Versicherungen). Derzeit kann nicht mit einer grösseren Prämienreduktion gerechnet wer-den. Es sollen wiederum zwei interne Audits durchgeführt werden.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Qualität und Rechtmässig-keit ausgesuchter Leistungen und Prozesse ist gewährleistet.
Anzahl durchgeführter interner Audits
0 = 2
= 2
KOST
EN
Seite 88 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
3.10. Querschnittsleistung QL16.17: Gebäude und Logistik
LEIT
SÄTZ
E Die Gebäude im Verwaltungs- und Finanzvermögen werden ordentlich unterhalten*. Die Abläufe in der Verwaltung erfolgen reibungslos dank der logistischen Unterstützung. *Das Verhältnis von Zustandswert zu Neuwert der Haupt-Bauteile sollte 0.8 betragen. Die Instandhaltungs-Qualität sollte min. 60% betragen, d.h. die Nutzungs- und Lebensdauer der Bauteile wird max. um 10% reduziert.
INH
ALT
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QUER
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ISTU
NG
Die Gebäude im Verwaltungsvermögen werden gesamtheitlich bewirtschaftet (Schulen, Werkhöfe, GZR), d.h. - Infrastrukturell (Reinigung, Hauswart, Gebäudesicherheit, u.a.) - Kaufmännisch (Kostenplanung und –kontrolle, Beschaffungen, u.a.) - Technisch (Instandhaltung Bauteile, Wartung Maschinen/Geräte, u.a.) Bei den Gebäuden im Finanzvermögen beschränkt sich die Leistung vorwiegend auf die Technische Bewirtschaftung. Die Reinigung erfolgt bei diesen Gebäuden direkt durch die Mieter/Hauswart. Im Jahresplan werden die Bewirtschaftungskosten nur für das Gemeindezentrum (Verwaltung) ausgewiesen. Die Bewirt-schaftungskosten der anderen Gebäude werden direkt den jeweiligen Leistungsbereichen zugeteilt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten vor- und nachbereitende logistische Unterstützung im Alltag. Insbesondere bezieht sich dies auf die Dienstleistungen zu: - Büromaterial, - Druck, - Post/Kurierdienste, - Infrastrukturbereitstellung (insb. auch bei Anlässen), - interne Cafeteria.
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Um den Zustandswert der gemeindeeigenen Liegenschaften beizubehalten, werden diese weiterhin gut unterhalten und erneuert. Der Standard der Reinigung und der internen Logistik ist generell gut und soll beibehalten und falls möglich optimiert werden. Im Rahmen des laufenden Unterhalts wird der grosse Brunnen westlich des Gemeindehauses saniert und den Sicherheitsanforderungen (Wassertiefe) angepasst. Da diesbezüglich der ganze Brunnen entleert werden muss, wird zugleich auch der Beton saniert und das innere des Brunnen mit einem Flüssigkunststoff zusätzlich abgedichtet. Dank der im vergangenen Jahr in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege vorgenommen akustischen Verbesserungen der Ge-wölbekeller, können diese nun besser genutzt werden. Als Ganzes bleiben die Aufwendungen für die Unterhalts- und Opti-mierungsmassnahmen im Gemeindehaus in etwa konstant.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Die Gebäude der Verwaltung sind in ordentlichem Zustand.
Zustandswert (Skale 0 bis 1; 1 = neuwertig; 0 = nicht benutz-bar)
0.8 = 0.8
= 0.8
Die Räume sind gut gepflegt.
Anzahl Stichprobenkontrollen des Reinigungszustands pro Jahr
20 = 20
= 20
KOST
EN
Stufenrechnung Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten 577'990 574'472 563'585
Direkte Erlöse 0 0 0
Saldo Basiskosten 577'990 574'472 563'585
Kapitaldienst 0 0 0
Saldo Querschnittskosten 577'990 574'472 563'585
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 89
3.11. Querschnittsleistung QL40.50: Querschnittskosten der Gesamtverwaltung
LEIT
SÄTZ
E Die Geschäftsleitung versetzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage, die von der Politik gesetzten Ziele zu errei-chen, Leistungen für die Bevölkerung zu erbringen und ihre individuellen Stärken effektiv einzusetzen. Sie unterstützt den Gemeinderat in der Entscheidungsfindung und steht dem Einwohnerrat für Auskünfte zur Verfügung.
INH
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Die Geschäftsleitung kümmert sich um die strategische Unternehmensplanung, sie legt langfristige Rahmenbedingungen fest und sorgt für leistungsfähige Strukturen (z. B. Planungs- und Kontrollsysteme, Aufbauorganisation etc.). Dabei achtet sie auf Wirksamkeit, Professionalität, zielgerichtete Steuerung und effizientes sowie ökonomisches Handeln. Aufgabe der Geschäftsleitung ist die Planung, Durchführung, Kontrolle und Steuerung von Maßnahmen zur Umsetzung der politischen Entscheide unter Einsatz der zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. Die Geschäftsleitung besteht aus dem Gemeindepräsidenten, dem Geschäftsleiter der allgemeinen Verwaltung und dem Geschäftsleiter der technischen Verwaltung. Den Geschäftsleitungsmitgliedern stehen unterstützende Sekretariats und Assistenzleistungen zur Verfügung. Im Weiteren werden auch abteilungsübergreifende Kosten (z.B. Honorare für Verwaltungsprojekte) der Geschäftsleitung zugeordnet. Insbesondere werden einige Unterhaltskosten des Gemeindezentrums der obersten Leitung zugeordnet werden, da eine Verteilung auf die einzelnen Organisationseinheiten zu umständlich wäre (vgl. unten Kapitaldienst).
JAH
RESK
OMM
ENTA
R Die Reform der BLPK wird von der Gemeinde Reinach beträchtliche finanzielle Aufwendungen zur Ausfinanzierung der De-ckungslücke verlangen. Die Gemeinde hat dabei verschiedene Optionen, die es fundiert zu prüfen gilt. Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung werden CHF 5'000 budgetiert. Die Lohnkosten steigen entsprechend den normalen Parametern. Ab dem 1.1.2015 wird das neue System der BLPK aktiv sein. Bis Ende 2014 muss darum der Vorsorgeplan der Gemeinde Reinach definiert und alle internen Massnahmen umgesetzt sein.
ZIEL
E
Ziel
Indikator Ist2012 Soll2013
Soll2014
Der Vorsorgeplan der Pensions-kasse ist festgelegt und die notwendigen internen Mass-nahmen sind umgesetzt.
spätestes Datum = 31.12.2013
= 31.12.2014
KOST
EN
Stufenrechnung
Ist2012 Soll2013 VA2014
Direkte Kosten
655'184 672'666 687'244
Direkte Erlöse
0 0 0
Saldo Basiskosten
655'184 672'666 687'244
Kapitaldienst
0 72'503 13'375
Saldo Querschnittskosten
655'184 745'169 700'619
Seite 90 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
3.12. Informationen zu den Politikkosten
KOM
MEN
TAR Über die Stufe „Politikkosten“ werden die Kosten des Gemeinderats (v.a. Löhne, Sitzungsgelder, Spesen),
des Einwohnerrats (Behördenentschädigung), der Vorleistungen Behördendienste, der Querschnittsleis-tung „Finanzplanung und Rechenschaft“ sowie Kosten der Nutzung des Gemeindesaals und weitere Kos-ten (Verbandbeiträge, Partnergemeinde Ostfildern) verteilt.
Die Vollkosten gemäss dem jeweiligen Bruttoaufwand der Basiskosten auf die Leistungsbereiche verteilt.
TOTA
L PO
LITI
KKO
STEN
Politikkosten Ist 2012 Soll 2013 VA 2014
Politikkosten insgesamt*
* Einwohnerrat, Gemeinderat, restliche Behörden, Sekretariate etc.
929'193
947'493
948'820
VERT
EILU
NG
AU
F LE
ISTU
NGS
BERE
ICH
E Saldo Politikkosten Ist 2012 Soll 2013 VA 2014
LB 11 Bevölkerung und Wirtschaft 36'943 35'217 32'767
LB 12 Ruhe und Ordnung 6'436 8'083 7'020
LB 13 Schutz und Rettung 31'102 32'140 32'050
LB 21 Sport und Bewegung 25'897 27'159 24'904
LB 22 Kultur und Begegnung 33'403 31'595 31'015
LB 31 Leistungen im Bildungsbereich 241'228 239'189 239'319
LB 32 Musikunterricht 47'352 47'320 47'642
LB 33 Familienergänzende Betreuung 28'594 28'971 30'128
LB 41 Kindes- und Erwachsenenschutz 11'783 14'959 13'856
LB 42 Gesetzliche Sozialhilfe 58'250 56'392 58'534
LB 43 Ergänzende Sozialarbeit 29'808 30'698 31'804
LB 51 Gesundheit 95'956 96'729 95'022
LB 61 Raumplanung 20'977 21'796 21'214
LB 62 Umwelt und Energie 11'233 13'199 13'262
LB 71 Verkehrsinfrastruktur 66'315 76'136 84'654
LB 72 ÖV-Angebot 3'370 3'344 4'267
LB 81 Versorgung 69'533 74'884 74'264
LB 82 Entsorgung 84'255 83'132 80'388
LB 91 Finanzierung 26'759 26'552 26'711
Total 929'193 947'493 948'820
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 91
4. Genehmigung des Jahres- und Entwicklungsplans im Einwohnerrat
4.1. Anträge des Gemeinderats
Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat folgende Anträge zur Beschlussfassung:
1. Der Einwohnerrat nimmt den Jahres- und Entwicklungsplan 2014-2018 zur Kenntnis.
2. Er genehmigt die Leistungsaufträge der 19 Leistungsbereiche.
3. Er genehmigt den Voranschlag für das Jahr 2014 mit folgenden Saldi:
Saldo Vollkosten: in CHF
LB 11 Bevölkerung und Wirtschaft 1'808'372
LB 12 Ruhe und Ordnung 458'846
LB 13 Schutz und Rettung 1'130'221
LB 21 Sport und Bewegung 1'516'786
LB 22 Kultur und Begegnung 2'011'890
LB 31 Leistungen d. Gde. im Bildungsbereich 15'940'523
LB 32 Musikunterricht 2'165'305
LB 33 Familienergänzende Betreuung 1'507'888
LB 41 Kindes- und Erwachsenenschutz 872'829
LB 42 Gesetzliche Sozialhilfe 5'228'198
LB 43 Ergänzende Sozialarbeit 1'815'109
LB 51 Gesundheit 4'896'800
LB 61 Stadtentwicklung 1'241'838
LB 62 Umwelt und Energie 726'167
LB 71 Verkehrsinfrastruktur 4'010'897
LB 72 ÖV-Angebot 203'052
LB 81 Versorgung (Spezialfinanzierung) 1'091'671
LB 82 Entsorgung (mehrh. Spezialfinanzierung) 982'969
LB 91 Finanzierung -45'046'674
Saldo Vollkosten insgesamt 2'562'686
Abgrenzungen insgesamt -1'161'715*
Verlust der Erfolgsrechnung 1'400'966
*beinhaltet Rundungsdifferenzen (von CHF 5)
Seite 92 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
4. Der Einwohnerrat genehmigt die Investitionsplanung im Rahmen des Voranschlags 2014:
Netto Desinvestitionen ohne Spezialfinanzierung -1'116'000
Nettoinvestitionen Spezialfinanzierung 1'575'000
Nettoinvestitionen insgesamt 459'000
5. Der Einwohnerrat legt folgende Steuersätze fest:
• 52.5% Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Personen in % der Staatssteuer
• 4.8% auf dem Ertrag der juristischen Personen
• 2.75‰ auf dem Kapital der juristischen Personen
• 7.9% von der Gemeindesteuer als Feuerwehrpflichtersatz
6. Der Einwohnerrat schreibt folgende Postulate im Zusammenhang mit dem JEP ab:
• Nr. 454: Zusätzlicher Mittagstisch St. Niklaus
Gemeinderat Reinach BL
Urs Hintermann Thomas Sauter Gemeindepräsident Geschäftsleiter
Seite 100 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
A Erklärungen zum Jahres- und Entwicklungsplan
Zweck des Instruments
Der Jahres- und Entwicklungsplan (kurz Jahresplan) stellt die geplante Entwicklung der 19 Leistungsbereiche der Gemeinde Reinach einschliesslich ihrer Finanzen für fünf Jahre dar. Die Finanzzahlen des ersten Jahres entsprechen dem Voranschlag, den der Einwohnerrat beschliesst. Über die nachfolgenden Jahre kann sich der Einwohnerrat fortan frühzeitig informieren, in den Debatten seine Meinung dazu äussern und mit Postulaten Einfluss auf den jeweils nächsten Jahresplan nehmen. Inhaltlich stützt sich der Jahresplan auf die Strategi-schen Sachpläne, wobei diese unterschiedlich lange Geltungsdauer haben:
Längerer Horizont
Der Jahres- und Entwicklungsplan beinhaltet neben dem Voranschlag auch die folgenden vier Planjahre und deckt somit die Zeitspanne von 2014 bis 2018 ab. Diese Planjahre betreffen sowohl die Vollkosten (Kosten und Erlöse) als auch die Investitionen. Damit stehen dem Einwohnerrat wesentlich weitergehende Informati-onen als bisher zur Verfügung, womit er frühzeitig auf kommende Entwicklungen Einfluss nehmen kann.
Einflussmöglichkeiten des Einwohnerrats
Gemäss kantonaler Gesetzgebung beschliesst der Einwohnerrat im Voranschlag (Teil des Jahres- und Entwick-lungsplans) die Leistungsaufträge, die Globalbudgets aller 19 Leistungsbereiche, die einzelnen Investitions-objekte sowie den Gesamtsaldo. Die Sachkommissionen und die Planungskommission können dazu bis und mit Eintretensdebatte am 25. November 2013 ihre Berichte einreichen und zusammen mit den Fraktionen und allfälligen Einzelrednern in der Debatte Stellung zum Jahresplan nehmen sowie vereinzelte Änderungsanträge stellen. In Bezug auf die Investitionen gilt dies, sofern diese nicht bereits durch eine Sondervorlage be-schlossen sind. Die Anträge gelangen in der Jahresplandebatte am 16. Dezember 2013 im Einwohnerrat zur Abstimmung.
Im Weiteren nimmt der Einwohnerrat mittels Postulaten Einfluss. Diese können sich auf sämtliche Inhalte des Jahresplans beziehen. Sie können in der Debatte selbst, aber auch während des ganzen Jahres einge-bracht werden. Alle diejenigen Jahresplan-Postulate, die bis und mit Augustsitzung des Einwohnerrates überwiesen sind, müssen vom Gemeinderat mit dem nächsten Jahresplan beantwortet werden. Nach August überwiesene Postulate können aus zeitlichen Gründen erst im Jahr darauf behandelt werden.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 101
Gliederung
Der Jahresplan gliedert sich in vier Teile plus Anhang. Im ersten Teil „Reinach im Jahr 2014“ zeigt der Ge-meinderat im Sinne eines Jahresausblicks die wichtigsten Schwerpunkte für das kommende Jahr und deren finanzielle Konsequenzen auf. Im Speziellen sind der Zusammenzug der Vollkosten, die Überleitung zur Er-folgsrechnung und der Stand des Eigenkapitals dargestellt. Die Summe der Vollkosten* sowie der Erfolgs-rechnung* unterliegen dem Beschluss des Einwohnerrats, der auch die relevanten Steuersätze* beschliesst.
Der zweite, umfangreichste Teil ist den 19 Leistungsbereichen gewidmet (vgl. LB 11 bis 91 in Abb. auf der Folgeseite). Die Leistungsbereiche enthalten jeweils folgende Rubriken:
- LEITSÄTZE/WIRKUNGEN bringen die Hauptausrichtung des Leistungsbereichs zum Ausdruck. Diese Rubrik wurde unverändert aus den Strategischen Sachplänen übernommen.
- LEISTUNGSAUFTRAG beschreibt den Inhalt des Leistungsbereichs. Diese Rubrik wurde unverändert aus den Strategischen Sachplänen übernommen. Gemäss kantonaler Gesetzgebung unterliegt der Leistungsauftrag* dem Be-schluss des Einwohnerrats.
- JAHRESKOMMENTAR dient der Verständlichkeit der anderen Rubriken. Darin ist der Zusammenhang der angestrebten Wir-kungen in der Bevölkerung mit den dazu notwendigen Leistungen und Kosten formuliert. Im Weite-ren bringt der Gemeinderat Schwerpunkte des nächsten Jahres und Qualitätsaspekte zum Ausdruck und kommentiert die Kostenentwicklung.
- AUSGESUCHTE WIRKUNGSZIELE sind zum besseren Verständnis identisch aus den Strategischen Sachplänen übernommen worden. Der Gemeinderat hat in erster Linie Ziele ausgesucht, deren Indikatoren im kommenden Jahr tatsächlich auch erhoben werden. (Über die restlichen Wirkungsziele kann erst nach Ablauf der mehrjährigen Ge-samtperiode des jeweiligen SSP berichtet werden.)
- QUALITÄTS- UND PROZESSZIELE benennen einerseits besondere Aspekte der Dienstleistungsqualität und halten andererseits die Ter-minziele für Schwerpunkte und Projekte fest. Sie fassen die generellen Ausführungen des Leistungs-auftrags und Jahreskommentars zusammen.
- KOSTEN/ERLÖSE zeigen die geplante Entwicklung der Finanzen im nächsten Jahr (Voranschlag*) und den vier darauf-folgenden Jahren. Sie enthalten auch den letzten, bereits bewilligten, Voranschlag und die letzte Rechnung. Mit dem Beschluss des Einwohnerrats über die Vollkosten inklusive Transfer erhält der Gemeinderat die Ermächtigung, die Ausgaben zu diesen Globalbudgets zu tätigen. Das zu den Leis-tungsbereichen abgebildete Schema orientiert sich an der Finanzverantwortung. Die Transferkosten und -erlöse bezeichnen Beträge, bei denen das Geld selbst die Leistung darstellt und deshalb nicht mit dem Globalbudget vermischt werden darf (z.B. Sozialhilfegelder). In der Summe resultieren aus den Basiskosten, den Verwaltungskosten, den Politikkosten und den Transfers die Vollkosten*.
- INVESTITIONEN führen die Investitionsausgaben/-einnahmen pro Objekt auf. Die Jahrestranchen 2014* für die Ob-jekte unterliegen dem Einwohnerratsbeschluss, sofern sie nicht schon über eine Sondervorlage legi-timiert sind. Gewisse Investitionen lassen sich nicht einem Leistungsbereich alleine zuordnen. In diesem Fall ist in Klammern angegeben, wie viel Prozent einem andern Leistungsbereich zuzurechnen sind. Der Anhang enthält die vollständige Investitionsübersicht. Wenige Investitionen sind sogar übergreifend; es handelt sich dabei um Investitionen in Querschnittsleistungen. Diese sind in Kapi-tel 2.2 dargestellt. Bemerkung: Nur jene Jahrestranchen sind als Beschlussgrössen für 2014 blau unterlegt, die in den Voranschlag einfliessen. Investitionen, die auf Sondervorlagen basieren, sind nicht farblich ausge-zeichnet, da sie gesondert beschlossen werden.
Seite 102 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Der dritte Teil dient der Information über den Kapitaldienst (Abschreibungen, Zinsen, Unterhalt), die Quer-schnittsleistungen und die Politikkosten. Zum besseren Verständnis wird dort auch gezeigt, wie die Kosten auf die Leistungsbereiche aufgeschlüsselt wurden. Bei den Querschnittsleistungen werden weitere Informati-onen zur Verfügung gestellt:
- LEITSÄTZE bringen die Hauptausrichtung zum Ausdruck.
- INHALT DER QUERSCHNITTSLEISTUNG beschreibt die intern erbrachte Leistung.
- JAHRESKOMMENTAR zeigt die Schwerpunkte des nächsten Jahres.
- ZIELE bringen besondere Aspekte der Dienstleistungsqualität zum Ausdruck.
- KOSTEN/ERLÖSE zeigen die geplante Entwicklung der Finanzen im nächsten Jahr (plus letzter Voranschlag und letzte Rechnung).
- INVESTITIONEN zeigen aktivierbare Anschaffungen auf (kommt bei Querschnittsleistungen nur selten vor).
Im vierten Teil stellt der Gemeinderat seine Anträge zum Jahresplan. Im Nachgang zur Jahresplandebatte im Einwohnerrat werden auch dessen Beschlüsse und die offizielle Bestätigung eingefügt.
Dem Anhang kann der Einwohnerrat ergänzende Informationen zu den Leistungsbereichen, zu den Leistungs- und Unterstützungsbeiträgen an Dritte, zur Investitionsrechnung, zu Kennzahlen sowie zum Steuer- und Gebührenverzeichnis entnehmen.
* Beschlussgrössen des Einwohnerrats sind im Jahresplan blau hinterlegt.
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 103
Zusammenhänge im Rechnungswesen
Die Vollkostenrechnung macht das Reinacher Rechnungswesen transparenter. Die Kostenrechnung erlaubt es zu erkennen, wofür – für welche Leistungsbereiche – Geld ausgegeben oder eingenommen wird. Dies war mit dem bisherigen Rechnungswesen nicht möglich. Die Kostenrechnung ist so gesehen eine Ergänzung des be-stehenden Rechnungswesens, welches für innerbetriebliche Fragen und zu Vergleichbarkeitszwecken mit an-deren Gebietskörperschaften nach wie vor zur Verfügung steht.
Das Rechnungswesen setzt sich aus den vier in diesem Kapitel publizierten Teilen zusammen:
- Kostenrechnung
- Erfolgsrechnung (bisher Laufende Rechnung)
- Investitionsrechnung
- Bilanz (bisher Bestandesrechnung)- (Eigenkapitalübersicht)
Auf der folgenden Grafik wird der Zusammenhang der Teile ersichtlich:
*Begrifflichkeiten zu HRM2 im Text/Grafik nicht angewendet.
Die Kostenrechnung bringt zum Ausdruck, wofür Geld ausgegeben oder womit es eingenommen wird. Sie berücksichtigt alle Kosten und Erlöse, die aus Betriebssicht für die Leistungserstellung nötig sind. Die restli-chen Kosten werden abgegrenzt, das heisst aus der Betrachtung ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel ausserordentliche Abschreibungen oder Einlagen in Fonds respektive Entnahmen daraus. Zählt man zur Sum-me der Kostenrechnung diese Abgrenzungen hinzu, erhält man die Summe der laufenden Rechnung.
Die Summe der laufenden Rechnung wird vom Einwohnerrat ebenfalls beschlossen. Der Zusammenzug ist nach den wichtigsten Aufwand- und Ertragsarten gegliedert und beantwortet die Frage, was ausgegeben wird.
Ausgaben für Objekte mit langer Lebensdauer werden als Investitionen verstanden. Wegen ihrer Langlebig-keit und den daraus entstehenden Zins- und Abschreibungskosten unterliegen diese Objekte der Genehmi-gung durch den Einwohnerrat. Im Gesamtzusammenhang kann die Investitionsrechnung als Hilfsrechnung zur Ermittlung der Vermögenswerte in der Bestandesrechnung verstanden werden.
Das Resultat der laufenden Rechnung beeinflusst den Eigenkapitalbestand, der viel über den finanziellen Spielraum der Gemeinde aussagt. Wäre das Eigenkapital aufgebraucht, würde ein Bilanzfehlbetrag eintreten. Dieser müsste gemäss kantonalen Vorschriften innerhalb von vier Jahren abgebaut werden, was den Hand-lungsspielraum einer Gemeinde einschränkt.
a) Kosten-
rechnung
ER beschliesst
Saldi aller
Leistungsbereiche
c) Laufende
Rechnung ER beschliesst
Summe der
lfd. Rechnung
d) Investitions-
rechnung
ER beschliesst
alle Objekte
e) Eigenkapital-
übersicht
z.K. ER
b) Überleitung
zur laufenden
Rechnung
Aufwand-
oder Ertragsüber-
schuss
Abschreibungen
Wofür – für welche Leistungsbe-
reiche - werden Finanzmittel
eingesetzt?
Was wird ausgegeben bzw. einge-
nommen?
Welche Vermögenswerte hat
die Gemeinde?
Kapital-
dienst
Kostenrechnung Erfolgsrechnung Bilanz
Seite 104 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Zuständige Sachkommissionim Einwohnerrat
Verantwortliches Gemeinderatsmitglied
Stellvertretung(Gemeinderat)
Verantwortliches Geschäftsleitungsmitglied
Verantwortungin der Verwaltung
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Hans-Ulrich Zumbühl Urs Hintermann Thomas Sauter Daniel Liechti
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Hans-Ulrich Zumbühl Urs Hintermann Thomas Sauter Daniel Liechti
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Hans-Ulrich Zumbühl Urs Hintermann Thomas Sauter Andreas Müller
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Hans-Ulrich Zumbühl Urs Hintermann Thomas Sauter Christian Wildhaber
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Paul Wenger Bianca Maag-StreitThomas Sauter,Peter Leuthardt
Stefan Haller,Doris Auer
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Paul Wenger Bianca Maag-Streit Peter Leuthardt Stefan Haller
Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur
Paul Wenger Bianca Maag-Streit Thomas Sauter Doris Auer
Bildung, Soziales und Gesundheit
Béatrix von Sury d'Aspremont Paul Wenger Thomas Sauter Lucienne Renaud
Bildung, Soziales und Gesundheit
Béatrix von Sury d'Aspremont Paul Wenger Thomas Sauter Lucienne Renaud
Bildung, Soziales und Gesundheit
Béatrix von Sury d'Aspremont Paul Wenger Thomas Sauter Lucienne Renaud
Bildung, Soziales und Gesundheit
Béatrix von Sury d'Aspremont Paul Wenger Thomas Sauter Lucienne Renaud
Bildung, Soziales und Gesundheit
Bianca Maag-Streit Béatrix von Sury d'Aspremont Thomas Sauter Beat Loosli
Bildung, Soziales und Gesundheit
Bianca Maag-Streit Béatrix von Sury d'Aspremont Thomas Sauter Beat Loosli
Bildung, Soziales und Gesundheit
Bianca Maag-Streit Béatrix von Sury d'Aspremont Thomas Sauter Beat Loosli
Bildung, Soziales und Gesundheit
Bianca Maag-Streit Béatrix von Sury d'Aspremont Thomas Sauter Beat Loosli
Bildung, Soziales und Gesundheit
Bianca Maag-Streit Béatrix von Sury d'Aspremont Thomas Sauter Beat Loosli
Bildung, Soziales und Gesundheit
Bianca Maag-Streit Béatrix von Sury d'Aspremont Thomas Sauter Beat Loosli
Bau, Umweltumd Mobilität
Urs Hintermann,Silvio Tondi
Hans-Ulrich Zumbühl, Stefan Brugger
Peter Leuthardt Peter Leuthardt
Bau, Umweltumd Mobilität
Urs Hintermann Hans-Ulrich Zumbühl Peter LeuthardtKatrin Bauer,Stefan Haller
Bau, Umweltumd Mobilität
Silvio Tondi Stefan Brugger Peter Leuthardt Katrin Bauer
Bau, Umweltumd Mobilität
Stefan Brugger Silvio Tondi Peter Leuthardt Marc Rueff
Bau, Umweltumd Mobilität
Stefan Brugger Silvio Tondi Peter Leuthardt Marc Rueff
Bau, Umweltumd Mobilität
Stefan Brugger Silvio Tondi Peter Leuthardt Marc Rueff
Bau, Umweltumd Mobilität
Silvio Tondi Stefan Brugger Peter Leuthardt Marc Rueff
Bau, Umweltumd Mobilität
Silvio Tondi Stefan Brugger Peter Leuthardt Marc Rueff
Bau, Umweltumd Mobilität
Silvio Tondi Stefan Brugger Peter Leuthardt Marc Rueff
Planungskommission(im Sinne Sachkommission)
Urs Hintermann Hans-Ulrich ZumbühlThomas Sauter,Peter Leuthardt
Thomas Sauter
Planungskommission(im Sinne Sachkommission)
Urs Hintermann Hans-Ulrich ZumbühlThomas Sauter,Peter Leuthardt
Steve Beutler, Andrea Rentsch(in Zusammenarbeit mit
Dominique Donzé,Stefan Haller, Katrin Bauer)
SSP 1Bevölkerungsdienste
und Sicherheit
SSP 2Freizeit und Kultur
SSP 3Bildung
SSP 4Soziales
LB31Leistungen d. Gde. im
Bildungsbereich
LB11Bevölkerung und
Wirtschaft
LB12Ruhe und Ordnung
LB13Schutz und Rettung
LB32Musikunterricht
LB22Kultur und Begegnung
LB33Familienergänzende
Betreuung
LB61Stadtentwicklung
LB82Entsorgung
LB51Gesundheit
LB41Kindes- und
Erwachsenenschutz
LB42Gesetzliche Sozialhilfe
LB71Verkehrsinfrastruktur
LB72ÖV-Angebot
SSP 7Mobilität
LB91Finanzierung
LB81Versorgung
SSP 8Ver- und Entsorgung
SSP 9Finanzierung
LB62Umwelt und Energie
SSP 5Gesundheit
SSP 6Raum, Bau und Umwelt
LB43Ergänzende Sozialarbeit
LB21Sport und Bewegung
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 105
Verantwortungen Querschnittleistungen
Verantwortliches GR-Mitglied
Verantwortliches GL-Mitglied
Verantwortung in der Verwaltung
QL 10 Personaldienstleistungen Urs Hintermann Thomas Sauter Steve Beutler
QL 10 (2) Lehrlingsausbildung Urs Hintermann Thomas Sauter Steve Beutler
QL 11 Kommunikationsdienstleistungen Urs Hintermann Thomas Sauter Barbara Hauser
QL 12 Rechtsdienst Urs Hintermann Thomas Sauter Lucienne Renaud
QL 13 Allgemeine IT-Dienstleistungen Urs Hintermann Thomas Sauter Philipp Bringold
QL 14 Finanzdienstleistungen Urs Hintermann Thomas Sauter Dominique Donzé
QL 15 Controlling Urs Hintermann Thomas Sauter Steve Beutler
QL 16/17 Gebäude und Logistik Urs Hintermann Peter Leuthardt Bruno Chatton
QL 40/50 Querschnittskosten der Gesamt-
verwaltung
Urs Hintermann Sauter/Leuthardt Sauter/Leuthardt
Seite 106 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
B Ergänzende Informationen zu den Leistungsbereichen
B1. Leistungsbereich 71: Verkehrsinfrastruktur
Werterhalt in CHF
Erfolgsrechnung Budget 2014
Baulicher Unterhalt (örtliche Belagssanierungen, Winterschä-den)
200‘000
Strassensanierungen (infolge WL-Ersatz oder DB-Arbeiten) 800‘000
Total Erfolgsrechnung 1‘000‘000
Investitionsrechnung
Strassenkorrektion Schalbergstrasse und In den Steinreben 180‘000
Sanierung Hauptstrasse** (2‘000'000)
Vitalisierung Mischelizentrum / Niederbergstrasse 250'000
Strassenkorrektion Brunn-/ Schneidergasse 500‘000
Sanierung Knoten Kägenstrasse / Christoph-Merian-Ring 600'000
Total Investitionsrechnung 1‘530'000
Total Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung 2'530'000
Werterhaltsquote 2.95%
Werterhaltsquote Soll* 1.75% = CHF 1‘500‘000
* Bereits im Budget 2013 waren CHF 2.53 Mio. geplant, diese konnten infolge der Einflüsse aus den Bauarbeiten zur
Erneuerung Ortszentrum nicht ausgeschöpft werden.
** Um einer Verfälschung des Werterhalts auf Gemeindestrassen entgegen zu wirken, wurde die Umgestaltung der
Hauptstrasse in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Details Baulicher Unterhalt in CHF
in CHF Budget 2014
Austrasse, Strassenkorrektion 200'000
Neuhofstrasse 150'000
Diverse Deckbeläge
Weihermattstrasse
Aumattstrasse
Binningerstrasse
Bruderholzstrasse
450'000
Summe 800'000
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 107
B2. Leistungsbereich 81: Versorgung
Werterhalt Wasserversorgung in CHF
Erfolgsrechnung Budget 2014
Baulicher Unterhalt von Haupt- und Anschlussleitungen
(durch Wasserversorgung Reinach - Material und Unterhalt)
140'000
Total Erfolgsrechnung 140'000
Investitionsrechnung
Neuhofstrasse 340'000
Schalbergstrasse 225'000
Mitteldorfstrasse 120‘000
Brunngasse 180‘000
Industriestrasse 80‘000
Krummenrainweg 75‘000
Diverse 180‘000
Total Investitionsrechnung 1‘200'000
Total Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung 1‘340'000
Werterhaltsquote 1.68%
Werterhaltsquote Soll 1.50% = CHF 1'200'000
Werterhalt GGA in CHF
Erfolgsrechnung Budget 2014
Baulicher Unterhalt 90'000
Unterhalt Radio und TV 78'000
Honorare Regiearbeiten 52'000
Div. Erweiterungen (Aufhebung Konzentrierter Anschlüsse 100; Node+Verstärker 194; Node & Zellverkleinerungen 100; Neuan-schlüsse 120)
414'000
Total Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung 634'000
Seite 108 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
B3. Leistungsbereich 82: Entsorgung
Wertherhalt in CHF
Erfolgsrechnung Budget 2014
Baulicher Unterhalt 40‘000
(Material und Unterhalt durch Werkhof Strassen)
Total Erfolgsrechnung 40‘000
Investitionsrechnung
Sanierung Leitungsnetz Allgemein (Kanal-, Dichtigkeits-prüfungen; Sanierungen Leckagen öffentliches Netz)
500'000
Neuanlagen Allgemein 100'000
Sauberwasserleitungen GEP (Sauberwasserkanal) 100'000
Hauskanalisationsleitungen (Dichtigkeitsprüfungen private Liegenschaftsentwässerungen)
200'000
Schalbergstrasse 40‘000
In den Steinreben 40‘000
Total Investitionsrechnung 980‘000
Total Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung 1'020'000
Werterhaltsquote 1.28%
Werterhaltsquote Soll 1.25% = CHF 1‘000‘000
Seite 126 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
D Kennzahlen
Die Finanzkennzahlen wurden vom statistischen Amt im Hinblick auf HRM2 neu definiert und beschrieben. Ebenso wurden Richtwerte (gesamtschweizerisch einheitliche) festgelegt. Die Kennzahlen Personal- resp. Sachaufwand pro Einwohner und Finanzierungssaldo werden vom statistischen Amt nicht gefordert, sondern werden Reinach spezifisch weitergeführt. Neu werden ebenfalls die zwei vergangenen Rechnungen sowie beide aktuellen Budgets aufgeführt um über diese längere Laufzeit eine bessere Entwicklung ablesen zu kön-nen.
Einwohnergemeinde total (inkl. Spezialfinanzierung)
Nettoinvestitionen Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
-6‘231‘407 2'381'900 21'799'000 459'000
Beschreibung Wachstum des Verwaltungsvermögens, welches die Gemeinde finanzieren muss.
Definition Nettoinvestitionen
+ 5 Investitionsausgaben
- 59 Abschluss Investitionsrechnung
- 6 Investitionseinnahmen
+ 69 Abschluss Investitionsrechnung
Kommentar: Die geringen Nettoinvestitionen im 2014 beinhalten die Einnahmen aus dem Landverkauf der Parzelle 2499 zur Überbauung Alter Werkhof über CHF 13.6 Mio.
Die hohen Nettoinvestitionen im 2013 beinhalteten die Altlast-Sanierung der Deponie Alter Werkhof mit CHF 13 Mio.
2011: Kantonsbeitrag über CHF 11.205 Mio. an die Übergabe der Sekundarschulhäuser Lochacker (Annuität) und Teilbetrag an Sanierung des Schulhauses Bachmatten.
Selbstfinanzierung Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
9'831‘390 6'064'695 2‘963‘824 882'699
Definition Selbstfinanzierung
- 3 Aufwand
+ 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
+ 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
+ 364 Wertberichtigungen Darlehen Verwaltungsvermögen
+ 365 Wertberichtigungen Beteiligungen Verwaltungsvermögen
+ 366 Abschreibungen Investitionsbeiträge
+ 389 Einlagen in das Eigenkapital
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 127
+ 4 Ertrag
- 4490 Aufwertungen Verwaltungsvermögen (nur Darlehen & Beteiligungen)
- 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
- 489 Entnahmen aus dem Eigenkapital
Kommentar: Die Selbstfinanzierung ist niedrig infolge der geringen Investitionen (Sondereinfluss Verkauf Parzelle für Alten Werkhof) und den ausgewiesenen Verlust der Erfolgsrechnung.
Selbstfinanzierungsgrad Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
-158% 255% 13% 192%
Beschreibung Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt auf, inwieweit Investitionen aus selbsterarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von 100% entspricht da-bei einer vollständigen Finanzierung der Nettoinvestitionen durch eigene Mittel. Auf-grund der kumulierten Werte über mehrere Jahre lässt sich erkennen, in wie weit die Investitionen selbst- oder fremdfinanziert sind.
Richtwerte Mittelfristig sollte der Selbstfinanzierungsgrad etwa 100% sein, wobei auch der Stand der aktuellen Verschuldung und die Konjunkturlage eine Rolle spielen.
Hochkonjunktur: > 100%
Normalfall: 80% - 100%
Abschwung: 50% - 80%
Formel Selbstfinanzierung
Selbstfinanzierungsgrad = ————————— x 100
Nettoinvestitionen
Kommentar: Der Selbstfinanzierungsgrad ist infolge der geplanten Einnahmen für den Verkauf der Parzelle 2499 für die Überbauung Alter Werkhof über CHF 13.6 Mio. überdurchschnittlich hoch.
Im Rechnungsjahr 2012 verbessert der Buchgewinn über CHF 3.659 Mio. (Übernahme Sekundarschulhaus und Sanierung Bachmatten) sowie das geringe Investitionsvolumen den Selbstfinanzierungsgrad positiv.
Selbstfinanzierungsanteil Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
13% 8% 4% 1%
Beschreibung Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil ihres Ertrages eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer Investitionen aufbringen kann. Im Gegensatz zum Selbstfinanzie-rungsgrad lassen sich jedoch aufgrund des Selbstfinanzierungsanteils keine Rück-schlüsse auf die langfristige Tragbarkeit der getätigten Investitionen ziehen.
Richtwerte > 20%: Gut
Seite 128 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
10% - 20%: Mittel
< 10%: Schlecht
Formel
Selbstfinanzierung
Selbstfinanzierungsanteil = ————————— x 100
Laufender Ertrag
Definition Laufender Ertrag
+ 40 Fiskalertrag
+ 41 Regalien und Konzessionen
+ 42 Entgelte
+ 43 Verschiedene Erträge
+ 44 Finanzertrag
+ 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
+ 46 Transferertrag
+ 484 Ausserordentliche Finanzerträge
Kommentar: Da die Erfolgsrechnung einen Verlust von CHF 1‘400‘966 ausweist, können auch nahezu keine Investitionen mehr daraus finanziert werden. Es ist somit wichtig, die Investitionen nach Dringlichkeit und Nutzen zu priorisieren und die vorhandenen finanziellen Mittel gezielt einzusetzen.
Finanzierungssaldo (keine offizielle Kennzahl vom statis-tischen Amt)
Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
16‘062‘797 3‘682‘795 -19'135'176 423'699
Beschreibung Mass für den Schuldenauf- bzw. -abbau.
Definition + Selbstfinanzierung
- Nettoinvestitionen
Kommentar: Infolge des geringen Investitionsvolumens müssen auch keine weiteren Darlehen aufgenommen werden (resp. dank der Einnahmen aus dem Landverkauf Alter Werkhof). Im 2013 sind jedoch die Kosten für die Sanierung vollends enthalten.
Kapitaldienstanteil Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
8% 5% 5% 6%
Beschreibung Mass für die Belastung des Haushaltes durch Kapitalkosten. Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft darüber, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen belastet ist, wobei ein hoher Anteil auf einen enger werdenden finan-
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 129
ziellen Spielraum hinweist.
Richtwerte < 5%: Geringe Belastung
5% - 15%: Tragbare Belastung
> 15%: Hohe Belastung
Formel
Kapitaldienst
Kapitaldienstanteil = ————————— x 100
Laufender Ertrag
Definition Kapitaldienst
+ 340 Zinsaufwand
- 440 Zinsertrag
+ 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
+ 364 Wertberichtigungen Darlehen Verwaltungsvermögen
+ 365 Wertberichtigungen Beteiligungen Verwaltungsvermögen
+ 366 Abschreibungen Investitionsbeiträge
Laufender Ertrag
+ 40 Fiskalertrag
+ 41 Regalien und Konzessionen
+ 42 Entgelte
+ 43 Verschiedene Erträge
+ 44 Finanzertrag
+ 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
+ 46 Transferertrag
+ 484 Ausserordentliche Finanzerträge
Kommentar: Die auslaufenden langfristigen Darlehen werden nicht mehr erneuert, allenfalls wird ein kurzfris-tiger Überbrückungskredit aufgenommen. Dies sowie die niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt beeinflussen die Zinsaufwendungen positiv.
Zinsbelastungsanteil Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
-1% -1% -1% 1%
Beschreibung Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil der verfügbaren Erträge durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je grösser der Zinsbelastungsanteil, desto kleiner ist der
Seite 130 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Handlungsspielraum für eine Gemeinde.
Richtwerte < 4%: Gut
4% - 9%: Genügend
> 9%: Schlecht
Formel
Zinsaufwand (340) – Zinsertrag (440)
Zinsbelastungsanteil = ————————————————— x 100
Laufender Ertrag
Definition Laufender Ertrag
+ 40 Fiskalertrag
+ 41 Regalien und Konzessionen
+ 42 Entgelte
+ 43 Verschiedene Erträge
+ 44 Finanzertrag
+ 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
+ 46 Transferertrag
+ 484 Ausserordentliche Finanzerträge
Kommentar: Diese Kennzahl steht in direkter Korrelation zur Kennzahl "Nettoverschuldung steuerfinanzierter Bereich je Einwohner". Der Wert von 1% kann nach wie vor als tief bezeichnet werden und hat daher einen positiven Einfluss auf die Erfolgsrechnung bedingt durch die geringe Zinsbelastung. Das aktuelle tiefe Zins-niveau wirkt sich auch hier positiv aus.
Investitionsanteil (neue Kennzahl vom statistischen Amt ab 2014)
Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
ab 2014 19%
Beschreibung Der Investitionsanteil zeigt an, wie die Investitionsaktivität ist.
Richtwerte < 10%: Schwache Investitionstätigkeit
10% - 20%: Mittlere Investitionstätigkeit
20% - 30%: Starke Investitionstätigkeit
> 30%: Sehr starke Investitionstätigkeit
Formel
Bruttoinvestitionen
Investitionsanteil = ————————————
Gesamtausgaben
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 131
Definition Bruttoinvestitionen
+ 5 Investitionsausgaben
- 59 Abschluss Investitionsrechnung
Gesamtausgaben
+ 30 Personalaufwand
+ 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
- 3180 Wertberichtigungen auf Forderungen
- 3182 Wertberichtigungen Steuerguthaben natürliche Personen
- 3184 Wertberichtigungen Steuerguthaben juristische Personen
+ 34 Finanzaufwand
- 344 Wertberichtigungen Finanzvermögen
+ 36 Transferaufwand
- 364 Wertberichtigungen Darlehen Verwaltungsvermögen
- 365 Wertberichtigungen Beteiligungen Verwaltungsvermögen
- 366 Abschreibungen Investitionsbeiträge
+ 380 Ausserordentlicher Personalaufwand
+ 381 Ausserordentlicher Sach- und Betriebsaufwand
+ 384 Ausserordentlicher Finanzaufwand
Kommentar: Der Investitionsanteil liegt im mittleren Bereich (in dieser Kennzahl sind die Investitionsausga-ben nicht enthalten, welche z.b. den Selbstfinanzierungsgrad positiv beeinflusst haben – durch die Einnah-men Alter Werkhof).
Personalaufwand pro Ein-wohner/in (keine offizielle Kennzahl vom statistischen Amt)
Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
1'600 1‘648 1'661 1'674
Beschreibung Höhe der Personalkosten. Abhängig von der spezifischen Aufgabenstruktur des Ge-meinwesens.
Formel
Personalaufwand (30)
Personalaufwand pro Einwohner/in = ——————————
Anzahl Einwohner
Seite 132 Jahres- und Entwicklungsplan 2014
Sachaufwand pro Einwoh-ner/in (keine offizielle Kenn-zahl vom statistischen Amt)
Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Budget 2014
608 622 638 692
Beschreibung Höhe des Sachaufwands. Abhängig von der spezifischen Aufgabenstruktur des Gemein-wesens.
Formel
Sachaufwand (31)
Sachaufwand pro Einwohner/in = —————————
Anzahl Einwohner
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 133
E Tabellen und Verzeichnisse Finanzen
E1. Verzeichnis zur Investitionsrechnung
Jahres- und Entwicklungsplan 2014 Seite 137
F Steuern und Gebührenverzeichnis
Steuer/Gebühr Leistungsbereich VA 2014 Vorjahreswerte
a) Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Personen in % der Staatssteuer 91 52.5 % 52.5 %
b) Ertragssteuer Juristische Personen in % des Ertrages 91 4.8 % 4.8 %
c) Kapitalsteuern Juristische Personen 91 2.75 %o 2.75 %o
d) Wassergebühren exkl. 2.5 % MwSt. 81 CHF 1.10/m3 CHF 1.10/m3
Grundgebühr CHF 30.00 CHF 30.00
e) Abwassergebühren exkl. 8.0 % MwSt. 82
Schmutzwasser Gemeinde CHF 0.20/m3 CHF 0.20/m3
Meteorwasser Gemeinde versiegelt unversiegelt
CHF 0.05/ m3 oder 0.10/m3
CHF 0.05/m3 oder 0.10/m3
f) 35l-Kehrrichtsack-Gebühr pro Haushalt inkl. 8.0 % MwSt. 82 CHF 2.00 CHF 2.00
g) Monatl. Antennengebühr pro Haushalt exkl. 8.0 % MwSt. 81 CHF 8.30 CHF 8.30
h) Jahresgebühr 1. Hund 11 CHF 130.00 CHF 130.00
i) Jahresgebühr 2. Hund 11 CHF 130.00 CHF 130.00
j) Feuerwehrpflichtersatzabgabe in % der Gemeindesteuer Minimum CHF 30.-, Maximum CHF 1'000.- 13 7.9 % 7.9 %
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