betra nr. f 190177 13 ob projektbau - · eine einweisung erfolgt durch i.np-o-d nsz (10) bereich...
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10BI NETZEEingang: _
OB Netz AGRegionalbereich Ost
Produktionsdurchführung NeustrelitzAdolf-Friedrich-Str.21
17235 Neustrelitz
Heike BleißTelefon intern 9926331
extern 03831 62 331Fax intern 9926138
extern 03831 62 138heike.bleiss@deutschebahn.com
Zeichen LNP-O-O NSZ (B) BI
25.03.2013
Betra Nr. F 190177 13OB ProjektBau
In Kraft ab 12.04.2013 , 00:30 UhrAußer Kraft ab 14.04.2013, 04:30 Uhr
Baubetrieblich eingeordnete Maßnahme:B VUAT: 31522/G
Betriebs- und Bauanweisung fürNeubau Peeneklappbrücke (Einschwimmen der Überbauten 1.1 und 2.1Gleis 2) im Bf. Anklam (Kz 49)
Gleichzeitig ist Betra Nr. F 190000 13 in Kraft ab 09.12.2012,Brückenneubau Peeneklappbrücke in Anklam Gleis 2
L _I
zu Betra F 190177 I
11.1
1.2
Lage der Baustelle, LageplanskizzeStrecke Berlin - Pasewalk - Stralsund
Bahnhof Anklam; Gleis 1
VzG- Strecken- Nr. : 6081
1.3 Lageplanskizze:
Ankillm
~AAI-O 12G149P2 '-' ---J
49111L.L.L--+--+t---'-----'-----""'------'- .•..•...49FF32 35
49A -o 11
491131-0
2 Arbeitszeit, Gleissperrung, Ausschalten der Oberleitung,Sperrung sonstiger Bahnanlagen
2.1 Arbeitszeit
- wie Gleissperrung -
2.2 Dauer der Gleissperrungen / gesperrte Gleise / Weichen
2.2.1 - Bahnhof Anklam Gleis 1zwischen dem Ausfahrsignal49N1 und dem Einfahrsignal49FF
am 12.04.2013von 00:30 Uhr bis 03:30 Uhr,in der Nacht vom 12.113.04.2013von 23:00 Uhr bis 02:00 Uhr undam 14.04.2013von 00:30 Uhr bis 04:30 Uhr
I Das gesperrte Gleis wird nicht zum Baugleis erklärt.
2.3 Dauer der Ausschaltung der Oberleitung in zeitlicher Folge mit Angaben derSchaltgruppen / Genehmigungs- Nr. Netzleitstelle OB Energie
Genehmigungs- Nr. der Zentralschaltstelle (Zes) OB Energie 476/ 2013
Während der Gleissperrung gemäß Abschnitt 2.2. werden ausgeschaltet und geerdet:
2.3.1 - die Schaltgruppen 2, 402, 902 im Bf Anklam
am 12.04.2013von 00:30 Uhr bis 03:30 Uhr,in der Nacht vom 12.113.04.2013von 23:00 Uhr bis 02:00 Uhr undam 14.04.2013von 00:30 Uhr bis 04:30 Uhr
- 2 -
=
zu Betra F 190177 I
3 Geschwindigkeiten
entfällt
Zuständige BerechtigteFahrdienstleiter
ESTW Anklam özF Telefon (intern):Telefon (extern):GSM-R (intern):GSM-R CT 7:
für alle betrieblichen Anordnungen.
44.1
4.1.1
4.2 Technischer Berechtigter
OB ProjektBauHerr NadlerHerr LeonhardtHerr SchillweitHerr BentzelHerr SchwigonHerr SchumacherHerr GlaunerHerr HaarsHerr JalaßHerr HeinHerr HamannHerr ZornHerr SchützHerr Bechmann
2 0160/97462862ir 0160/97457630ir 0160/9745 8279ir 0160/9746 722720160/974472832 0160/974628462 0160/97455744ir 0160/974586082 0160/97640041ir 0160/9746325820160/9745762820160/974606562 0160/9744723420160/97462853
999-40675030-29740675901-9913-2557073024302
01835853874301835853827801835853874301835 8538 272018358573 90301835 8538 74201835853790001835 8537 90401835 8538 27701835 8538 28101835 8537 89701835853790501835 8538 273018358534619
Vor Beginn der Arbeiten und bei jedem Wechsel meldet sich derzuständige Technische Berechtigte beim jeweils zuständigen Fdl,der die Meldung im Fernsprechbuch nachweist.
Der Technische Berechtigte muss allen Beteiligten jederzeitnamentlich bekannt und für den zuständigen Fdl ständig erreichbar sein.
Zum Nachweis der Aufträge und Meldungen an den Fdl/ Gesamtverantwortlichenführt auch der Technische Berechtigte eine Unterlage analog desFernsprechbuchs (Vordruck 408.0203V41).
Störungen im Bauablauf
Bei Ausfall bzw. Teilausfall der Arbeiten verständigt der Technische Berechtigte rechtzei-tig den zuständigen Fdl.
Bei erkennbaren bzw. auftretenden Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen im Bauab-lauf verständigt der Technische Berechtigte rechtzeitig den zuständigen Fdl und die fürdie Entstörungsveranlassung zuständige Stelle (EVZS) Telefon (intern): 999-40066, Tele-fon (extern): 030-297-40066.Die Gründe und der Verursacher sind wie folgt schriftlich mitzuteilen:
- der EVZS:Fax (intern): 999-40972 ; (extern): 030-297-40972
- dem Baubetriebskoordinator:Fax (intern): 95553212; (extern): 069265 -53212
- 3 -
zu Betra F 190177 I4.3 Schaltantragsteller
Schaltantragsteller ist:OB ProjektBauHerr SchwigonHerr SchützHerr BentzelHerr HeinHerr JalaßHerr BechmannHerr HamannHerr NadlerHerr GlaunerHerr Schillweit
'ir 0160/97447283'ir 0160/97447234'ir 0160/9746 7227'ir 0160/97463258'ir 0160/9764 0041'ir 0160/97462853'ir 0160/97457628'ir 0160/97462862'ir 0160/97455744if 0160/9745 8279
01835 8573 90301835 8538 27301835 8538 27201835853828101835 8538 27701835853461901835 8537 89701835853874301835 8537 900018358538743
Fa. HSSGmbHHerr Schulze, C if 0174 / 9249 662
5 Betriebliche Regelungen
5.1 Regelungen für die Sicherung des Bahnbetriebes
5.1.1 Sperren von GleisenlWeichen, Ausschaltung der Oberleitung
Auf Antrag des Technischen Berechtigten sperrt der zuständige Fdl die in Abs. 2.2. ge-nannten Gleise im Einvernehmen mit der BZ und stimmt auf Antrag des Schaltantragstel-lers der Ausschaltung der Oberleitung gemäß Abs. 2.3. zu. Maßnahmen gemäß Modul408.0902 (Gleise gesperrt) und Modul 408.0903 (Oberleitung ausgeschaltet oder gestört)
Abriegeln gesperrter Bahnhofsgleise
Der zuständige Fdl beauftragt den Technischen Berechtigten, die Aufstellung von Wärter-haitscheiben im gesperrten Gleis zu veranlassen. Die Aufstellung ist dem zuständigen Fdlzu bestätigen. Eintrag im Fernsprechbuch!
5.1.2 Beginn der Bauarbeiten
Die Bauarbeiten im Gleisbereich dürfen erst beginnen, wenn der zuständige Fdl demTechnischen Berechtigten die Zustimmung erteilt hat und die erforderlichen Sicherungs-maßnahmen durchgeführt sind.
5.1.3 Weisungen anderer technischer Mitarbeiter
Die Meldungen des Technischen Berechtigten entbinden den Fdl nicht davon, die Einträ-ge anderer technischer Mitarbeiter in den betrieblichen Unterlagen (z.B. Arbeits- und Stö-rungsbuch) zu beachten.
5.2 Regelungen für die Durchführung des Bahnbetriebes
5.2.1 Totalsperrung
Während der Gleissperrungen gemäß Abschnitt 2.2. wird der Nordkopf des Bahnhof An-klam total gesperrt.
-4-
= =
zu Betra F 190177 I5.2.2 Fahrplanmaßnahmen
Fahrplanmaßnahmen werden mit Fplo Nr. 11018 von I.NM-O-F (B) bekannt gegeben.
Zeitliche Änderungen der Sperrpausen, bedingt durch den nichtplanmäßigen Zug betriebsind dem Technisch Berechtigten durch den Fdl rechtzeitig vor Beginn der Sperrpausebekannt- zugeben.
5.3 Regelungen für das gesperrte Gleis I Baugleis I Arbeitsgleis
5.3.1 Infrastrukturparameter
Strecken klasseStärkste maßgebende NeigungGeringster GleisabstandNiedrigste Fahrdrahthähe
D42,1 %04,50 m5,48 m
5.3.2 Abgrenzen der Baustelle
Gleisstellen, die vorübergehend nicht befahren werden dürfen, sind auf Veranlassung desTechnischen Berechtigten durch Wärterhaltscheiben von allen Zugangsseiten, auf Stre-ckengleisen mit mindestens 50 m Sicherheitsabstand, abzuriegeln. Im gesperrten Gleis-bereich sind abgestellte Fahrzeuge bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter beidseitig miteinem roten Licht zu kennzeichnen.
5.3.3 Regelungen für gesperrte Gleise
Die gemäß Abschnitt 2.2. gesperrten Gleise werden nicht zum Baugleis erklärt!
5.3.4 ArbeitszugverkehrKein Einsatz von schienengebundenen Fahrzeugen im Gleis ( nur Autodrehkran).
5.3.5 Meldung über die Wiedereinschaltung der Oberleitung
Für die Meldung der Wiedereinschaltung der gemäß Abschnitt 2.3. ausgeschaltetenGruppen an den zuständigen Fdl ist der Schaltantragsteller zuständig (Modul 462.0103Abschnitt 3 Abs 16, Modul 408.0474).
5.3.6 Meldung über die Befahrbarkeit der Gleise
Der Technische Berechtigte meldet dem zuständigen Fdl die Beendigung der Arbeitensowie die Befahrbarkeit der Gleise (einschI. Regellichtraum) (Modul 408.0902). DieseMeldung darf erst abgegeben werden, wenn alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind.Sie hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Sperrung zu dem in Abschnitt 2.2. genanntenZeitpunkt vom zuständigen Fdl aufgehoben werden kann.
5.3.7 Aufheben der Sperrungen
Der zuständige Fdl hebt nach Eingang der Meldung über die Befahrbarkeit der Gleisedurch den Technischen Berechtigten die Sperrung der Gleise (Abs. 2.2) gem. Modul408.0902 auf.
Ist für Gleisabschnitte mit Achszählern im Bahnhof eine Abschnittsprüfung erforderlich,darf der zuständige Fdl den Technischen Berechtigten beauftragen, die für diese Ab-schnittsprüfung erforderlichen Feststellungen aus Modul 408.0231 Abschnitt 1 zu treffen(Modul 408.0233 Abschnitt 2 (1».
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L
zu Betra F 190177 I5.3.8 Bauliche Regelungen für Oberleitungsanlagen
Alle Beschädigungen an Oberleitungsanlagen sind sofort der für Entstörungsveranlassungzuständige Stelle (EVZS) Berlin Telefon (intern): 999-40066, (extern): 030-297-40066 zumelden.Bei sämtlichen Arbeiten dürfen Rückstromführung und Bahnerdung nicht unterbrochenwerden. Es gelten die Ausführungsbestimmungen des Moduls 824.0105.
5.3.9 Anlagenverantwortung
Mit Beginn der Baumaßnahme wird die temporäre Anlagenverantwortung laut BAU-STEdem Technischen Berechtigten oder einem Bauwart übergeben. Diese Person muss beiAusführung von Oberleitungsarbeiten eine Fachkraft für Oberleitungsanlagen ( EfK)und bei Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen eine Elektrisch unterwiesenePerson für Oberleitungsanlagen ( EuP) laut VDE 1000 sein.Eine Einweisung erfolgt durch I.NP-O-D NSZ (10) Bereich OL.
5.4 Regelungen für den Einsatz von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen und derenbesondere Einsatzbedingungen
5.4.1 Grundsätze
Während der Arbeiten kommt zum Einsatz: Autodrehkran, Schwimmponton, Radlader,Teleskopstapier
Der Technische Berechtigte lässt sich von den zuständigen Bauleitern gemäß Abschnitt 7bestätigen, dass die eingesetzten Fahrzeuge und Baumaschinen für die nach Punkt 5.3angegebene Streckenklasse zugelassen sind. Die Bestätigungen sind schriftlich zu do-kumentieren.
Vor dem Einsatz ist sicherzustellen, dass die Oberleitung ausgeschaltet und geerdet istbzw. dass der vorgeschriebene Abstand zu spannungsführenden Teilen eingehalten wird.Die Arbeiten unter ausgeschalteter Oberleitung dürfen nur mit wirksamer Hubbegrenzungzur Vermeidung von mechanischen Schäden durchgeführt werden!
6 Sicherung der Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
6.1 Grundsatz
Es gilt das Unfallverhütungsregelwerk, bestehend aus Vorschriften, Regeln und Informati-onen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (RSG) der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK), diehierzu erlassenen KoRil sowie Ril der OB Netz AG, insbesondere die- GUV-I 8603: Arbeiten an Bahnanlagen im Gleisbereich von Eisenbahnen- GUV-V 0 33: Arbeiten im Bereich von Gleisen,- GUV-R 2150: Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen- GUV-V A 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel- GUV-V 0 32: Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungen- Modul 132.0118: Arbeiten im Gleisbereich und- Modul 132.0123: Arbeiten an / in der Nähe von elektr. Anlagen und an Betriebsmitteln.Der Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Regeln der für dieausführenden Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger bleibt davon unberührt.
- 6 -
=
zu Betra F 190177 I6.2 Arbeitsschutz
Die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle ist für die Festlegung von Sicherungsmaßnah-men zum Schutz gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb verantwortlich. Die Sicherung derBeschäftigten erfolgt unter Deckung der Totalsperrung. Mit den Arbeiten darf erst nach er-folgter Einweisung/Unterweisung begonnen werden. Die Einweisung ist von den Einge-wiesenen schriftlich zu bestätigen. Auf die Einhaltung der Regelwerke und einschlägigenUnfallverhütungsvorschriften der EUK (GUV) sowie insbesondere die Richtlinien / Modu-len 462, 132.0118, 132.0123 der OB AG ist hinzuweisen.
6.3 Einweisung (Gefahren elektrischer Strom)
Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen ist der als Anlagenverantwort-licher/Anlagenbeauftragter für die Oberleitungsanlage gemäß Abs. 7 für die Ersteinwei-sung der Arbeitsverantwortlichen der bauausführenden Unternehmen gemäß Abs. 7 überdie Gefahren aus dem elektr. Strom in Bezug auf die Oberleitungsanlage zuständig.
6.4 Unterweisung der Beschäftigten (Gefahren elektrischer Strom)
Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen ist der Arbeitsverantwortlichefür die aufgaben bezogenen Unterweisungen der Beschäftigten zum Schutz gegen die Ge-fahren aus dem elektrischen Strom verantwortlich.
6.5 Sicherung (Gefahren aus dem elektrischen Strom)
Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen ist der Arbeitsverantwortlichefür die Sicherungsmaßnahmen gegen die Gefahren aus dem elektrischen Strom zustän-dig. Bei Arbeiten von Firmen ohne Befähigung zur Durchführung der Sicherungsmaß-nahmen gegen die Gefahren aus dem elektrischen Strom sind diese Sicherungsmaß-nahmen von dem Anlagenverantwortlichen bzw. dem Anlagenbeauftragten für die Ober-leitungsanlage oder einer von OB Netz zugelassenen Fachfirma durchzuführen.
6.6 Warnung vor Fahrten im gesperrten Gleis durch Triebfahrzeugführer
Während der Sperrung gemäß Abschnitt 2.2. wird auf die Warnung vor Schienenfahrzeu-gen im gesperrten Gleis (nicht jedoch vor Fahrten im Nachbargleis!) mittels Sicherungs-posten verzichtet.Auf die sicherheitlichen Bestimmungen zu den Modulen 408.0481 Abschnitt 8,408.0445 Abschnitt 2,408.0821 Abschnitt 4 sowie Modul 132.0118 A08 ist im Rahmender Einweisung / Unterweisung hinzuweisen.
6.7 Bahnerden
Die ausgeschaltete Oberleitung gemäß Abschnitt 2.3 ist von der elektrotechnisch unter-wiesenen Person gemäß Abschnitt 7 profilfrei zu erden.Modul 462.0101 - 0104 (Betrieb des Oberleitungsnetzes), GUV-V A3 und Modul 132.0123Anhang 1 beachten!
6.8 Sprechverbindung
Für eine ausreichende Sprechverbindung zwischen der Baustelle und demzuständigen Fdl ist der Technische Berechtigte verantwortlich; schriftliche Nachweisfüh-rung der Gespräche gemäß Ril 408.
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L _I
•zu Betra F 190177 I
7 Verantwortlichkeiten
Verantwortlicher Erreichbarkeit(Name/Firma/Adresse) (Telefon/GSMRlMail)
Ausführende des DB Konzerns / 1. ARGE / MCEeingesetzte Firmen 1)
2. Fa Hentschke Bau GmbH
ß. ALE Haevylift
Bauleiter 1) 1. Herr Burgstaller 017431921502. Herr Weidlich 0151/551036103. Herr Van Gorp - ...Q469+~4-4-183_
O(/,} t f.,S;?-3 (J1-'1~Leitender Bauüberwacher Bahn DB ProjektBau
Herr Nadler 0160/97462862
Bauüberwachung Gemäß Abschnitt 4.2
Beauftragtes Sicherungsunternehmen .)Sicherunqsaufsicht'
Sicherungsüberwachung Gemäß Abschnitt 4.2
r el en In er ä e er el ungsan agen
Arbeitsverantwortlicher in der Nähe 01 Bauleiter
Anlagenverantwortlicher / Gemäß Abschnitt 4.3Anlagenbeauftragter in der Nähe 01 DB ProjektBau
Abt d N h Ob I t
Durchführung der Bahnerdung Gemäß Abschnitt 4.3Fa HSS
Zugestimmt Baubetriebskoordinator:
Gez. i.A. Heß
I.NP-O-O-NSZ (B)
Verteiler:Betriebszentrale Berlin, zug I. äzF ESTW AnklamI.NP-O-F BLN 2 (EVZS)I.NP-O-O NSZ (I) Bereich Pasewalk Fb (1), Lst (1) E/M (1)I.NP-O-O NSZ (B) - Ur. Betrieb PasewalkZEBIS BerlinOB ProjektBau
E-MailE-MailE-MailE-MailE-MailE-Mail
Betra Antrag Nr. : NSZ 130 073 A
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