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Bildungsplan Kauffrau / Kaufmann EFZ für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG)
Informationsveranstaltung für die Schulen derDeutschschweiz
Isabelle Lüthi
Zentrum für Berufsentwicklung
Informationsveranstaltung vom 04.12.14 in Aarau
2
Ziele der Veranstaltung
• Wesentliche Neuerungen im Bildungsplan SOG sind bekannt• Stand der Erarbeitung der Schullehrpläne ist erhoben• Priorisierung der Erarbeitung der nachgelagerten Instrumente ist
bekannt• Vorgehen zur Erarbeitung der Teile IKA, IPT, V&V und ÜfK des
Schullehrplans sind skizziert• Bedarf an weiterer Unterstützung ist erhoben
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Programm
9.00 Begrüssung (I. Lüthi)
9.10 Bildungsplan SOG aus Sicht der OdA (R. Hohl)
9.30 Erhebung Stand der Erarbeitung Schullehrpläne (M. Schuler /
I. Lüthi)
9.55 Auswirkungen der Neuerungen im BiPla SOGauf die Schullehrpläne (I. Lüthi)
10.20 Nachgelagerte Dokumente (I. Lüthi)
10.30 Pause
11.00 Erfahrungsbericht Prozess Schullehrplan 2+1 (L. Kmoch)
11.35 Bedarfsabklärung (M. Schuler)
12.30 Ende der Veranstaltung
04.12.2014 Isabelle Lüthi
Roland Hohl, Geschäftsleiter der SKKAB und Präsident der Schweizerischen
Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Kauffrau/Kaufmann EFZ
www.skkab.ch | roland.hohl@skkab.ch
Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ
für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG)
Ausgangslage und wichtigste Änderungen
Akteure und Rollen
Ausführungsbestimmungen
Rahmenbedingungen für die schulisch organisierte Grundbildung
Berufsbildungsgesetze 1963 und 1978 Berufsbildungsgesetz 2002
Kaufmännische Grundbildung EFZ
Ausbildungs- und Prüfungs-reglemente 1973 und 1986
Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003
BildungsverordnungKauffrau/Kaufmann EFZ26. September 2011
9. Abschnitt:Schulisch organisierte Grundbildung (SOG)
Übergangsbildungsplan SOG für private Anbieter26. September 2011
Private Anbieter (EFZ)
BIGA-Richtlinien,13. August 1969
DBK-Hinweise vom 8. Februar 1996zu den BIGA-Richtlinien vom13. August 1969
Richtlinien/Empfehlungendes BBT,Mai 2003
BBT-Richtlinien,24. August 2006
Handelsmittelschulen (EFZ und BM)
BIGA-Richtlinien über die Voraussetzungenfür die Anerkennung der Abschlussprüfungan schweizerischen Handelsmittelschulen,22. Dezember 1983
Rahmenlehrplan für schweizerische Handelsmittelschulen,9. April 1981
BBT-Richtlinien,26. November 2009
Standardlehrpläne Praxis und Schule für HMS28. November 2009
Sind als Anhang Bestandteil
der BiVo Kauffrau/Kaufmann
EFZ (Art. 48 Abs. 2) und bis
am 31. Dezember 2014 gültig.
Grundlagen- und Vollzugsdokumente
6
Vollzugsdokumente
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Ausführungsbestimmungen (1)
Alle bestehenden Ausführungsbestimmungen werden zusammengeführt.
Es geht um eine inhaltliche und formelle Überprüfung, um die Anpassung
des Gültigkeitsbereichs (BOG und SOG) und wo nötig um die Aufnahme
von SOG-spezifischen Regelungen.
Die bestehenden Ausführungsbestimmungen «Kompetenznachweis in
den integrierten Praxisteilen» werden umfassend überarbeitet und machen
Aussagen zur Umsetzung der IPT, zur Handhabung der LLD in der Schule
sowie zu den IPT-Kompetenznachweisen.
Alle Ausführungsbestimmungen werden auf Ende März 2015 mit sofortiger
Wirkung in Kraft gesetzt und können (mit Ausnahme von wenigen Punkten
im Bereich der Fach- und Positionsnoten) grundsätzlich von allen Schulen
übernommen werden. Die bisherigen Ausführungsbestimmungen gelten nur
noch für Klassen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. Januar 2015.
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Ausführungsbestimmungen (2)
Die Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen erfolgt im Rahmen der
Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ)
Kauffrau/Kaufmann EFZ. Diese löst die Schweizerische Prüfungskom-
mission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) ab.
Die Entwürfe werden mit den Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz
der Schweizer Handelsmittelschulrektorinnen und -rektoren (KSHR) und
des Verbandes Schweizerischer Handelsschulen (VSH) erarbeitet. Die
Vertreterinnen und Vertreter der KSHR (Peter Engel und Christine Wüscher)
und des VSH (Andreas Hösli) sorgen für die Abstimmung mit ihren
Organisationen.
Die Entwürfe werden anschliessend in der Arbeitsgruppe Qualifikations-
verfahren (darin wirken alle Schul- und Kantonsvertreter mit) zuhanden der
Verabschiedung in der SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ bereinigt.9
Bisherige Ausführungsbestimmungen:www.rkg.ch
Neue Ausführungsbestimmungen:www.skkab.ch
Erhebung Stand der Erarbeitung Schullehrpläne
Marietheres Schuler / Isabelle Lüthi
Zentrum für Berufsentwicklung
Informationsveranstaltung vom 04.12.14 in Aarau
Auswirkungen der Neuerungen im BiPla SOG auf die Schullehrpläne
Isabelle Lüthi
Zentrum für Berufsentwicklung
Informationsveranstaltung vom 04.12.14 in Aarau
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Von Modellen und Umsetzungsvarianten
• Vielzahl von Umsetzungsvarianten können nicht im BiPla geregelt werden; der BiPla legt nur die Modelle fest.
• Festlegung des Regelfalls im BiPla SOG• Abweichungen vom Regelfall: BiVo Art. 25
2 Die zuständige kantonale Behörde entscheidet über die Anerkennung von Bildungsgängen der schulisch organisierten Grundbildung.
3 Begründete Abweichungen von den Ausbildungsmodellen gemäss Artikel 28 sind mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt abzusprechen.
• Zeitpunkt des Langzeitpraktikums: BiVo Art. 33
2 Das Langzeitpraktikum findet nach Abschluss des schulischen Unterrichts statt. Begründete Abweichungen sind mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt abzusprechen.
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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QV-Übersichten (A3-Ausdrucke)
04.12.2014 Isabelle Lüthi
Integriertes Modell - B-ProfilUnterrichtsbereiche / Lerngefässe EFZ 1. Semester 2. Semester 3. Semester 5. Semester
4 Wochen Kurzzeitpraktikum
Integrierte Praxisteile (IPT)
Problemorientierter Unterricht (POU)
Standardsprache ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA
1. Fremdsprache ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA
IKA ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA
Wirtschaft und Gesellschaft ERFA ERFA ERFA ERFA ERFA
Überfachliche Kompetenzen
Vertiefen und Vernetzen (V&V)
Selbstständige Arbeit (SA)
ERFA = Erfahrungsnote* Gemäss kantonal geregelter Promotion nach BiVo Art. 32** Gemäss BiVo Art. 21
ProjektarbeitenSA
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4 IPT-Kompetenznachweise
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Findet in den Gefässen des theoretisch-schulischen Unterrichts statt.
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ERFA
3 V&V-Module
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr4. Semester 6. Semester
ERFA
ERFA
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Bisherige Anbieter 2+1:(echtes 2+1 bzw. 4+2)
• Bisher und neu:
• Punktuelle Anpassungen bei den integrierten Praxisteilen (IPT)• die Zuordnung einzelner Ziele zu den IPT und zum Langzeitpraktikum
(LZP) wurde auf Wunsch der Schulen angepasst• Entlastung und Flexibilisierung von IPT• Neu gilt: Zu IPT zugeordnete LZ sind die Mindestanforderung; es kann
und dürfen mehr LZ abgedeckt werden.
04.12.2014 Isabelle Lüthi
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.Schule Schule LZP
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Bisherige Anbieter der Umsetzungsvarianten3-2-1 und 2-2-2
• Umstellung auf 4+2 bis spätestens 2017• Bisher:
• Neu:
• Punktuelle Anpassungen bei den IPT• Die Zuordnung einzelner Ziele zu den IPT und zum LZP wurde auf
Wunsch der Schulen angepasst.• Weitere Anpassungen des Schullehrplans prüfen. / Mögliche
didaktische Konsequenzen der Umstellung beachten!
04.12.2014 Isabelle Lüthi
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.Schule LZP Schule
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.Schule LZP Schule
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.Schule Schule LZP
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Bisherige Anbieter 3+1 mit BM
• Bisher und neu:
• Anpassung der BM-Fächer gemäss RLP BM 2012• Anpassungen bei IKA, V&V, ÜfK und IPT gemäss neuem
Bildungsplan SOG und Leistungszielkatalogen (LZK)
04.12.2014 Isabelle Lüthi
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem.Schule Schule Schule LZP
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Bisherige Anbieter 3i
• Bisher und neu:
• Komplette Überarbeitung des Schullehrplans• Umstellung vom Standardlehrplan (Basis Reglement 2003) auf den BiPla
SOG (Basis LZ-Kataloge 2012).
04.12.2014 Isabelle Lüthi
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.Schule Schule Schule
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Bisherige Anbieter 4i mit BM
• Bisher und neu:
• Anpassung der BM-Fächer gemäss RLP BM 2012• Anpassungen bei IKA, V&V, ÜfK und IPT gemäss neuem
Bildungsplan SOG und LZK
04.12.2014 Isabelle Lüthi
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem.Schule Schule Schule Schule
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Spezielle Umsetzungsvariantenz.B. Sportschulmodelle u.ä.
• Überprüfung und ggf. Anpassungen der Schullehrpläne• Müssen über Bewilligungsverfahren der Kantone und unter
Einbezug der zuständigen OdA geregelt werden.
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Information, Kommunikation und Administration (IKA)
04.12.2014 Isabelle Lüthi
• Punktuelle Anpassung der Lektionenzahl (gelb)• Neuer Anteil problemorientierter Unterricht (POU): 75%
• Vorher bei privat-rechtlichen Anbietern: «überwiegender Teil»• Vorher bei öffentlich-rechtlichen Anbietern: «mindestens 90 %»
• Keine vorgezogene IKA-Prüfung mehr
SOGmit EFZ
SOG mit Berufsmaturität – Typ
WirtschaftE-Profil mit BM
Integriertes Modell
Konzentriertes Modell IntegriertesModell
Konzentriertes
Modell
B-Profil E-Profil B-Profil E-Profil mit BM
IKA 640 480 480 360 480 360
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Vertiefen und Vernetzen (V&V) I
• Neues Lerngefäss für die öffentlich-rechtlichen Anbieter der SOG• kann von den Ausbildungseinheiten abgeleitet und angepasst werden
• Inhalt• ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der
Lernenden fördern• Komplexe Problemstellung• Leistungsziele aus W&G, IKA und der Standardsprache vertiefen und
unterrichtsbereichsübergreifend vernetzen• Aufbau von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSSK)
unterstützen• Bereitet auf selbstständige Arbeit (SA) vor
04.12.2014 Isabelle Lüthi
Isabelle Lüthi 24
Vertiefen und Vernetzen (V&V) II
• Umfang bei Ausbildung zum EFZ ohne BM:• 120 Lektionen inkl. SA; also 80 Lektionen V&V im engeren Sinne, verteilt
auf 3 Module• Verteilung der 3 V&V-Module auf Ausbildungsdauer wird im BiPla nicht
definiert• Umfang bei Ausbildung zum EFZ mit BM:
• 120 Lektionen V&V
04.12.2014
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Selbstständige Arbeit (SA)
• Umfang• 40 Lektionen
• Bei Bildungsgängen mit BM• Die IDPA ersetzt die SA.• Die 120 Lektionen V&V bleiben erhalten und müssen umgesetzt werden.
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Isabelle Lüthi 26
Vertiefen und Vernetzen (V&V) / Selbstständige Arbeit (SA)
• Anpassung der Regelung zur Wiederholung von V&V-Modulen (vgl. Art. 23, Abs 4 BiVo). Neu gilt beim erneuten Schulbesuch von mindestens zwei Semestern:
a. Ist die Note «Vertiefen und Vernetzen» ungenügend, muss ein Modul «Vertiefen und Vernetzen» absolviert und benotet werden. Für die Berechnung der neuen Fachnote Projektarbeit zählt nur die neue Note.
b. Ist die Note für die selbstständige Arbeit ungenügend, muss die selbstständige Arbeit wiederholt werden. Für die Berechnung der neuen Fachnote Projektarbeit zählt nur die neue Note.
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Überfachliche Kompetenzen (ÜfK)
• Neues Lerngefäss für öffentlich-rechtliche Anbieter der SOG• Inhalt
• Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSSK) werden kontinuierlich von Anbeginn der Ausbildung gefördert, sei dies in den fachlichen Unterrichtsbereichen (W&G; IKA; Sprachen, Sport) oder in den Lerngefässen IPT, ÜfK, V&V SA.
• Gezielt in bestimmte überfachliche Kompetenzen einführen • Umfang und Zeitpunkt
• 40 Lektionen• Der Zeitpunkt des Lerngefässes ÜfK wird im BiPla nicht definiert
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Bildung in beruflicher Praxis (BbP) I
• Konzentriertes Modell
• Integriertes Modell
04.12.2014 Isabelle Lüthi
bisher neuLangzeitpraktikum (LZP) 12 Monate 12 Monate; nach der schulischen
AusbidungIntegrierte Praxisteile (IPT) 160 Lektionen 160 LektionenProblemorientierter Unterricht (POU) 480 / 720 Lektionen 720 Lektionen
Total Bildung in beruflicher Praxis 640 / 880 Lektionen 880 Lektionen
bisher neu
Kurzzeitpraktikum (KZP) 4 Wochen 4 Wochen
Integrierte Praxisteile (IPT) 500 Lektionen 520 Lektionen
Problemorientierter Unterricht (POU) 720 Lektionen 700 Lektionen
Total Bildung in beruflicher Praxis 1220 Lektionen 1220 Lektionen
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Bildung in beruflicher Praxis (BbP) II
04.12.2014 Isabelle Lüthi
• Konzentriertes Modell• Verteilung der Leistungsziele auf IPT und LZP• Durch ein (zusätzliches) Kurzzeitpraktikum können die IPT um max. 40
Lektionen reduziert werden.• IPT bereitet auf das LZP vor
• Integriertes Modell• + 20 Lektionen IPT / - 20 Lektionen POU• Das Kurzzeitpraktikum kann in begründeten Ausnahmefällen von der
kantonalen Behörde durch 120 zusätzliche Lektionen IPT ersetzt werden• Hauptverantwortung für die Bildung in beruflicher Praxis liegt beim
Gefäss IPT
30
Branchenhomogene Klassen
• Branchenhomogene Klassen bzw. Ausbildungsangebote bilden die Ausnahme.
• Sie sind auf eine einzige Ausbildungs- und Prüfungsbranche ausgerichtet.
• Voraussetzung ist neben dem branchenspezifisch definierten Leistungszielkatalog ein Konzept zur Kooperation zwischen der Ausbildungs- und Prüfungsbranche und den Schulen.
• Vgl. BiPla S. 11 • Betrifft heute die Branche Hotel-Gastro-Tourismus (HGT).• Vgl. BiPla Anhang 2
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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IPT-Kompetenznachweis (KN)
• Konzentriertes Modell:• 1 IPT-KN, 1 Note• Neu: Der IPT-KN kann mehrere Lernendenbeurteilungen umfassen
• Integriertes Modell:• 4 IPT-KN, 4 Noten• Neu: Die einzelnen IPT-KN können jeweils mehrere
Lernendenbeurteilungen umfassen
Vgl. BiPla S. 28 und 29
Regelung der Details in Ausführungsbestimmungen der SKBQ
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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QV: Dauer Qualifikationsbereich (QB) Berufspraxis schriftlich
• Die Dauer des QBs Berufspraxis schriftlich beträgt neu 90-120 min.• Zurzeit ist die Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und
Administration» die einzige, die die Dauer auf 90 min. heruntersetzt; bei allen übrigen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen beträgt die Prüfungszeit Berufspraxis schriftlich nach wie vor 120 min.
• Gültig bereits beim QV 2015!• Vgl. BiPla Anhang 2
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Zusätzliche, allgemeinbildende Fächer (SOG+)
• Das Anbieten zusätzlicher, allgemeinbildender Fächer (SOG+) steht jeder Schule frei.
• Die Fächer werden in einem zusätzlichen, standardisierten Notenausweis aufgeführt.
• Bei der Ausbildung zum EFZ ohne BM sind «Mathematik», «Geschichte und Staatslehre» sowie weitere Fächer aufzuführen, sofern ihr Umfang mehr als 160 Lektionen beträgt.
• Bei der Ausbildung zum EFZ mit BM besteht SOG+ aus Fächern, welche weder im EFZ noch für die BM Typ Wirtschaft vorkommen.
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Ausweis der zusätzlichen Allgemeinbildung (SOG+) im Notenausweis
bisher
BiVo Art. 43 Abs. 3 lit e
Ausweis der Noten der zus. Allgemeinbildung (SOG+) im Notenausweis des EFZ
Probleme: Wurde in manchen Kantonen gar nie umgesetzt
neu
Im BiPla SOG Kap. 3.3, S. 9 geregelt
Diese Fächer werden in einem zusätzlichen, standardisierten Notenausweis aufgeführt.
Voraussetzungen beachten! vgl. Folie vorher
Vorlage der SBBK
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Promotion während der Ausbildung
• Bisherige Regelung orientierte sich an der BOG und sah lediglich den Profilwechsel von E zu B vor; z.T. nicht umsetzbar.
• Für die SOG wurde die Regelung flexibilisiert und ermöglicht regional angepasste Lösungen.
Bisher
Art. 32 Profilwechsel
1 Ein Profilwechsel erfolgt sinngemäss nach Artikel 17 Absätze 3–8.
2 Ein Profilwechsel ist nur dann zu prüfen, wenn der Anbieter der schulisch organisierten Grundbildung beide Profile führt.
Neu
BiVo Art. 32 Promotion und Profilwechsel
Die Kantone regeln die Bestimmungen zur Promotion. Das Promotionsreglement kann zusätzliche allgemeinbildende Fächer gemäss Artikel 27, Absatz 4 berücksichtigen.
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Nachgelagerte Dokumente I
04.12.2014 Isabelle Lüthi
• Ausführungsbestimmungen haben Priorität. Der Gültigkeitsbereich muss bei den bestehenden Dokumenten auf die SOG ausgeweitet werden. Zusätzlich sind folgende inhaltliche Anpassungen nötig:
• IKA / W&G / Standardsprache / 1. & 2. Fremdsprache: keine• ÜfK: Teil zu SOG mit inhaltlichen Präzisierungen • V&V / SA: Passus zu ungenügenden Modulen streichen• „IPT“ (neu), bisher nur „IPT-KN“: Ansprüche und Vorgaben zu IPT, der in
IPT verwendeten LLD und zum IPT-Kompetenznachweis
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Nachgelagerte Dokumente II
• Manual zur Umsetzung des Bildungsplans Kauffrau / Kaufmann EFZ für die SOG• Qualitätsentwicklung an den Schulen• EFZ-relevante Aspekte der SOG• rechtliche Grundlagen und Empfehlungen• Good Practice-Beispiele
04.12.2014 Isabelle Lüthi
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Nachgelagerte Dokumente III
• In der Verantwortlichkeit der SBBK werden folgende Dokumente angepasst (für Details siehe Kommunikationspapier SKKAB):• Qualitätssicherungs-Konzept• Standardlehrpläne für Mathematik und Geschichte / Staatslehre (SKBQ)• HMS spezifische Fächer – Empfehlung Nr. 6• Standardisierter Notenausweis für die zusätzlichen allgemeinbildenden
Fächer (SOG+)• Grundsätze für die Anerkennung und Aufsicht• Merkblatt Rahmenvertrag zwischen der Schule und dem
Praktikumsbetrieb• Empfehlung zur Promotion während der Ausbildung• Dossier Praktikumsvertrag
04.12.2014 Isabelle Lüthi
Fragen?
Pause!
Erfahrungsbericht Prozess Schullehrplan 2+1
Bildungsplan SOG4 - 2
Lukas KmochBereichsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung Feusi Bildungszentrum AGVize-Präsident VSH(Verband Schweizerischer Handelsschulen)
Vorteile Langzeitpraktikum am Ende der Ausbildung
• Keine Doppelbelastung während dem Praktikum: Konzentration auf den
betrieblichen Teil ohne zusätzliche Anforderungen der Berufsfachschule
• Schulischer Teil (gesamtes QV) abgeschlossen maximale theoretische
Fachkompetenz bei Praktikumsbeginn
- Vorteile Lernende: Gleichmässige Lektionentafel, z.B. keine Schwerpunktbildung IKA
Bei Praktikumsbeginn vollständig theoretisch ausgebildet
Praktikumsstellensuche während mindestens einem Jahr
Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sehr gross
Ab erstem Tag kaufmännisch «uneingeschränkt» einsetzbar
Unmittelbare Weiterbeschäftigung nach dem Praktikum möglich: Kaum «QV-Risiko»
Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014 42
Vorteile Langzeitpraktikum am Ende der Ausbildung
- Vorteile Betrieb: Keine Ansprüche der Berufsfachschule während dem Praktikum
Praktikumsbeginn wie bei Lehrbeginn (BOG) im Sommer
Betriebliche Prüfungen am Ende des Praktikums (wie bei BOG)
Zum Teil dito Vorteile Lernende
Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014 43
Herausforderungen / Massnahmen
• Betriebe: Umstellung Praktikumsstart (6 monatige «Lücke»), etc.
• Betriebe: Praxiswissen bei Praktikumsstart (wie bisher)
Massnahmen
• Betriebe ein bis zwei Jahre im Voraus informieren und gemeinsam
Lösungen entwickeln Erfahrung Feusi: positiv!
• Praxisnähe während der Schulzeit verstärken
Lösung Feusi: IPT mittels Praxisfirma umgesetzt
Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014 44
Herausforderungen Umsetzung Lehrplan(4 - 2)
• Geleichmässige Verteilung der Fachinhalte auf vier Schulsemester. Lektionenzahl
gemäss Vorgaben problemlos umsetzbar
• Umsetzung POU: Einzig «formal» anspruchsvoll
• Praxisbezug W&G (Ziel: Praxisnähe schaffen zwecks guter Vorbereitung auf das QV)
– Exkursionen
– V+V sowie SA: meist W&G-orientiert
– Schnuppertage in der Praxis
• Umsetzung IPT: Organisation (Infrastruktur, Ausbildner) und Lernziele; Ziele:
individuelle Benotung, kaufm. Sachbearbeiter-Praxis, handlungsorientiert, etc.
• Umsetzung ÜfK: Projektwoche hat sich sehr bewährt, Sozialkompetenzen im Mittelpunkt
• Schnittstelle IPT – üK: Optimierungspotenzial
Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014 45
Bedarfsabklärung
Auswertung
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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