bstbk und dstv weisen generalverdacht gegen steuerberater ... · steuerberater zurück ob...
Post on 26-Jun-2020
2 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Am 12. März 2019 nahm die Bundessteuerberaterkammer gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) zum Berichtsentwurf des Sonderausschusses „Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung“ (TAX3) im Europäischen Parlament Stellung. In diesem Entwurf unterstellt der Ausschuss in einer grob verallgemeinernden Aussage, dass Intermediäre und somit auch Steuerberater an Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligt sind. Der TAX3Ausschuss befasste sich mit den verschiedenen Aspekten von Steuervermeidung, hinterziehung sowie Geldwäsche und setzte die Arbeit der bisherigen Sonderausschüsse TAXE1, TAXE2 und des PANAUntersuchungsausschusses fort.
BStBK und DStV hoben hervor, dass der Berufsstand alle sinnvollen und gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität unterstützt. Denn Steuerhinterziehung ist in hohem Maße gemeinwohlschädlich und muss bekämpft werden! Gleichzeitig ist es aber nicht zielführend, eine Berufsgruppe, die maßgeblich zur Sicherung des Steueraufkommens in den Mitgliedstaaten beiträgt, unter Generalverdacht zu stellen. Besonders in Deutschland sind die Steuerberater auch dem Gemeinwohl verpflichtet und in ihrer Funktion als unabhängiges Organ der Steuerrechts pflege zu gewissenhafter und ordnungsgemäßer Beratung verpflichtet.
Darüber hinaus verteidigten BStBK und DStV die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht als Grundlage des Vertrauensverhältnisses
zwischen Steuerberater und Mandant. Sie lehnten den Vorschlag, europaweit einheitliche Leitlinien für die Auslegung und Anwendung der beruflichen Verschwiegenheit zu erlassen, entschieden ab. Die berufliche Verschwiegenheitspflicht sei eng an nationale Rechtstraditionen gebunden und könne von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren. Diese Vielfalt müsse respektiert werden. Den Vorschlag, einheitliche Leitlinien in allen Mitgliedstaaten zu erlassen, lehnen die beiden berufsständischen Organisationen ab.
Schließlich wiesen BStBK und DStV auch die Forderung des TAX3Ausschusses an die EUKommission, eine erweiterte Anwendung der EURichtlinie zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle auf rein nationale Sachverhalte zu prüfen, wegen fehlender Rechtsgrundlage und des Verstoßes gegen die EUVerträge mit Nachdruck zurück. Ein solcher Vorschlag greife massiv in die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten ein, da innerstaatliche Steuergestaltungen außerhalb des EUKompetenzbereichs liegen. Es handele sich um einen rein nationalen Sachverhalt, für den keine EURegelungskompetenz bestehe. BStBK und DStV intensivieren ihre Kooperation und sprechen auch zukünftig auf EUEbene mit einer Stimme, um die Herausforderungen des Berufsstands erfolgreich zu meistern. So können sie die Steuerberater gegenüber den europäischen Institutionen als Quelle politischer Entscheidungen umfassender vertreten.
BStBK und DStV weisen Generalverdacht gegen Steuerberater zurückOb Dienstleistungspaket, Anzeigepflichten oder gar eine Infragestellung
der beruflichen Selbstverwaltung: Starker Gegenwind weht dem Berufs
stand aktuell aus Brüssel entgegen. Jüngstes Beispiel ist der Generalver
dacht gegen Steuerberater im Bericht des Sonderausschusses zu Finanz
kriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3).
M A I 2 0 1 9
Volker KaiserVizepräsident der BStBK
BStBK-Report Mai 2019 1
BStBK fordert Klarstellung bei umsatzsteuerlicher Behandlung von GutscheinenIm Einzelhandel und im Dienstleistungssektor erhalten Privatpersonen und Unternehmer massenhaft Gutscheine. Seit dem 1. Januar 2019 gelten die Neuregelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen. Bei der Umsetzung sieht die Bundes steuerberaterkammer allerdings noch Klärungsbedarf und nahm in einer Eingabe an das BMF hierzu Stellung.
Die Regelungen zu den Gutscheinen sollen laut BStBK in erster Linie vollziehbar und ad
ministrierbar sein. Ein entsprechendes Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung stehe noch aus. Demnach gebe es vermehrt Rechtsunsicherheiten bei Unternehmen und Steuerberatern, da noch einige Fragen insbesondere zur Abgrenzung von Einzweck und Mehrzweckgutschein offen seien.
Die Eingabe ist unter www.bstbk.de/de/presse/ stellungnahmen verfügbar.
S T E U E R R E C H T
Mathias Brodkorb bei seinem Grußwort
B U N D E S K A M M E R V E R S A M M L U N G
Bundeskammerversammlung in RostockÜber 100 Delegierte der Steuerberaterkammern nahmen am 25. und 26. März 2019 an der 99. Bundeskammerversammlung in Rostock teil. Mathias Brodkorb, Finanzminister des Landes MecklenburgVorpommern, schilderte in seinem Grußwort u. a. die aktuelle Diskussion zur Grundsteuer. Da alle vorliegenden Modelle mit einem immensen Verwaltungsaufwand einhergingen, favorisiere er statt einer Überarbeitung der Grundsteuer eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Bei einer Überarbeitung der Grundsteuer sollte diese aber in jedem Fall wertabhängig sein und sich am Mikrozensus orientieren. BStBK
Präsident Dr. Raoul Riedlinger verdeutlichte abschließend, dass die Grundsteuer nach Auffassung der Steuerberater verfassungsgemäß und systemgerecht überarbeitet werden müsse.
Im Anschluss diskutierten die Delegierten u. a. die Vorschläge zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, die Nachwuchskampagne und die aktuellen Entwicklungen in Europa wie das von der EUKommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu den Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater.
Foto
s: B
ernd
Hag
edor
n
BStBKVizepräsident Volker Kaiser in BFBPräsidium gewähltAm 11. April 2019 wurde BStBKVizepräsident Volker Kaiser von der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB) in Berlin in das Präsidium gewählt. Er löst BStBKPräsident Dr. Raoul Riedlinger als Vertreter der Bundessteuerberaterkammer im BFBPräsidium ab. Der Schulterschluss der Mitgliedsorganisationen verschiedener Freier Berufe in Deutschland ist laut Kaiser essentiell. So vertreten die Organisationen die Interessen der Berufsstände, z. B. vor der EUKommission in Brüssel, mit einer Stimme.
Prof. Dr. Wolfgang Ewer wurde in seinem Amt als BFBPräsident bestätigt. Alle zwei Jahre stellen die Delegierten mit der Neuwahl des Präsidiums und des Vorstands die Weichen für die Zukunft der Freien Berufe in Deutschland.
B E R L I N
DEUTSCHER STEUERBERATER
KONGRESS 2019 DRESDEN
13./14. MAI
BStBK-Präsidium und Geschäftsführung mit Mathias Brodkorb
BStBK-Report Mai 20192
BStBK zum BMFSchreiben zu den technischen Anforderungen für manipulationssichere KassenDas Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte einen Entwurf für den Anwendungserlass zur Einführung des § 146a AO nebst „Digitaler Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“. § 146a AO sieht u. a. vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 mittels einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen zu schützen sind. In ihrer Stellungnahme vom 11. März 2019 macht die BStBK deutlich, dass bei dem BMFSchreiben an vielen Stellen noch Klarstellungsbedarf besteht bzw. dies nicht praxistauglich ist.
Größter Kritikpunkt ist nach Auffassung der BStBK der zeitliche Anwendungsbereich. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich hohen Investitionen ausgesetzt und haben aufgrund der neuen
Anforderungen einen erhöhten Beratungs und Umstellungsbedarf. Die Sicherheitseinrichtungen sind am Markt derzeit noch nicht verfügbar. Nicht einmal die konkreten Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen selbst stehen bisher fest. Laut BStBK darf dem Steuerpflichtigen keinesfalls ein Nachteil entstehen, wenn eine fristgerechte Anschaffung oder Umrüstung der Kassen aufgrund von durch ihn nicht zu beeinflussenden Ursachen misslingt. Die BStBK fordert daher für die Pflicht zum Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung und die Mitteilungspflicht eine Nichtbeanstandungsregelung. Beide Pflichten sollten laut BStBK erst gelten, wenn alle Rahmenbedingungen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr feststehen.
Als problematisch ist zudem der überbordende Formalismus einzustufen. Die hohen Anforderungen an die Verfahrensdokumentation, die Einzelaufzeichnungspflicht und die Meldepflicht belasten die Steuerpflichtigen stark.
Zudem trägt der Entwurf laut BStBK kaum zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe bei. Für die Übergangsfrist des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO etwa kommt es maßgeblich auf die „bauartbedingte Aufrüstbarkeit“ von Registrierkassen an. Wann eine Registrierkasse „bauartbedingt aufrüstbar“ ist, bleibt jedoch unklar.
Die Stellungnahme ist unter www.bstbk.de/de/presse/ stellungnahmen verfügbar.
S T E U E R R E C H T
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM INTERNATIONALEN STEUERRECHT Ob im Abkommensrecht oder im BREXITSteuerbegleitgesetz – als Steuerberater mit grenzüberschreitenden Aktivitäten gilt es, bei den rasanten Veränderungen im Internationalen Steuerrecht immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. In unserem zweitägigen Seminar erfahren die Teilnehmer anhand von Vorträgen und praxisnahen Fallstudien alles Wissenswerte zu aktuellen Gesetzesänderungen, der BFH und EuGHRechtsprechung und den damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Mandanten.
PERSONENGESELLSCHAFTEN IM INTERNATIONALEN STEUERRECHTGrenzüberschreitend tätige Personengesellschaften sind im Internationalen Steuerrecht häufig steuerlich sehr vorteilhaft. Zugleich ist aber eine Reihe von Fallstricken zu beachten. Wir leiten die Teilnehmer fallorientiert durch die Materie und vermitteln das nötige Knowhow, um Mandanten kompetent auf diesem Gebiet zu beraten.
BRENNPUNKTE DES AUSSENSTEUERRECHTSOb aufgrund des Brexits, des Reformbedarfs aufgrund der EuGHRechtsprechung oder der AntiBEPSRichtline: Das Außensteuergesetz steht vor gravierenden Änderungen. Anhand von konkreten Praxisbeispielen geben wir den Steuerberatern das Rüstzeug an die Hand, um, egal ob bei der Wegzugs, Hinzurechnungs oder bei der Betriebsstättenbesteuerung, den Überblick zu behalten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bstbkseminare.de
Internationales Steuerrecht im Fokus
Die Referenten Prof. Dr. Adrian Cloer aus Berlin und Prof. Dr. Stephan Kudert aus Frankfurt (Oder) geben einen Einblick in die BStBKSeminare zum Internationalen Steuerrecht.
Nächste Termine:Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht21./22.06.2019 (Berlin)
Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht 29.08.2019 (Hamburg)
Brennpunkte des Außensteuerrechts14.08.2019 (Berlin)
S E M I N A R E A K T U E L L
BStBK-Report Mai 2019 3
BStBKSeminare
Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz
06.06.2019 (Nürnberg)
Unternehmensbewertung – Anfertigung von Ertragswertgutachten
in Anlehnung an IDW S 112./13.06.2019 (Hannover)
Digital Economy – Besteuerung international tätiger Unternehmen
13.06.2019 (München)
Internationale Verrechnungspreise14.06.2019 (Köln)
Den digitalen Wandel managen 20.06.2019 (Berlin)
Beratung von Mandanten in der Krise20.06.2019 (Hamburg)
Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht
21./22.06.2019 (Berlin)
Erbschaftsteuer International27.06.2019 (Stuttgart)
Detaillierte Informationen und Anmeldung unter
www.bstbkseminare.de
BStBKReportHerausgeber:BundessteuerberaterkammerPostfach 02 88 55, 10131 BerlinTelefon: 030 240087 0, Fax: 99www.bstbk.de
Verantwortlich für den Inhalt:StB/WP/RA Dr. Raoul Riedlinger
Redaktion: Minou KhodaverdiPresse und Kommunikation, BStBK
Gestaltung: Hahn Images Berlinwww.hahnimages.de
Verlag: C.H. BeckPostfach 40 03 40, 80703 MünchenTelefon: 089 38189 0, Fax: 468
Druck: Mayr Miesbach GmbH Am Windfeld 15, 83714 Miesbach
Folgen Sie uns auf Twitter!@BStBKaktuell
T E R M I N E
15.04.2019return„Es geht für Unternehmer um eine verlässliche SteuerSystematik“
11.04.2019Handelsblatt„Meister der Bilanzen“
16.03.2019Weser Kurier„Gute Aussichten für ZahlenJongleure“
16.03.2019Augsburger Allgemeine„Von wegen Erbsenzähler“
B S T B K I N D E N M E D I E N
ETAFKonferenz „Future Trends of Taxation“
Neue Perspektiven in der Steuerberatung: BStBK veröffentlicht FARCVideo
Am 20. März 2019 fand in Brüssel die ETAFKonferenz zum Thema „Future Trends of Taxation“ statt. Hieran nahm BStBKVizepräsident Volker Kaiser mit rund 100 anderen Teilnehmern und Interessenvertretern von EUInstitutionen, Mitgliedstaaten sowie internationalen Organisationen teil.
Schwerpunkte der Konferenz waren die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in Steuerangelegenheiten, die Wahlprogramme der politischen Parteien und die möglichen Auswirkungen des Brexit auf die EUSteuerpolitik. Die Steuerattachées der Ständigen Vertretungen aus Spanien und Frankreich
diskutierten mit Patrice Pillet, Referatsleiter Indirekte Steuern bei der GD TAXUD, über die Vor und Nachteile der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit in Steuerangelegenheiten. Molly ScottCato, Abgeordnete des Europäischen Parlaments (Grüne), hob hervor, dass eine der wichtigsten Errungenschaften des Europäischen Parlaments in Steuerangelegenheiten bisher darin bestehe, die Steuerpolitik oben auf die politische Agenda gesetzt zu haben. Nicola Pesaresi, Politikkoordinator im Verhandlungsteam für den Austritt des Vereinigten Königreichs, warnte vor den ernstzunehmenden Konsequenzen eines „harten“ Brexit für die EUSteuerpolitik.
Seit Jahresbeginn starten die ersten Vorbereitungskurse für den Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling (FARC). Mit der neuen Fortbildung ermöglichen die 21 Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer den Steuerberatern, ihren Mitarbeitern neue, attraktive Aufstiegschancen und ihren Mandanten ein breiteres Leistungsportfolio zu bieten.
Die Fortbildung hat aber nicht den erwünschten Effekt für einen zukunftsfesten steuerberatenden Beruf, wenn die Mitarbeiter der Steuerberaterkanzleien und Kanzleiinhaber das Angebot, das abwechslungsreiche Tätigkeitsfeld und die Aufstiegschancen nicht kennen. Daher veröffentlichte die BStBK ein kurzes Video zum FARC, das mit Humor über die Fortbildung informiert.
E U R O PA
F O R T B I L D U N G
Das Video ist auf dem Youtube-Kanal der BStBK verfügbar:
BStBK-Report Mai 20194
top related