das gemeinschaftliche konsumsteuersystem

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Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es…. Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem. Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zum BIEN-Kongress, München September 2012. Einkommensteuerliche Freibeträge z .B. Hilfeleistung nach SGB II (sog. Hartz IV). - PowerPoint PPT Presentation

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DAS GEMEINSCHAFTLICHE KONSUMSTEUERSYSTEM

Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es…

Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht

zum BIEN-Kongress, München September 2012

HEUTIGE GRUNDSICHERUNG

Einkommensteuerliche Freibeträge z.B. Hilfeleistung nach SGB II (sog.

Hartz IV)

EINKOMMENSTEUERLICHE FREIBETRÄGE

Einkommensteuer Monat Jahr

ErwachseneGrundfreibetrag 667,- € 8.004,- €

KinderKinderfreibetrag 2.184,- €Freibetrag Betreug./Erz./Ausb. 1.320,- €Pro Elternteil: 3.504,- € Gesamt pro Kind: 584,- € 7.008,- €

STAATLICH GEWÄHRTE GRUNDSICHERUNG

Erwachsene:Grundsicherung 374,- €Wohnkosten durchschnittlich 290,- €Durchschn. Grundsicherung Erw. 664,- €

Kinder:Grundsicherung5 Jahre x 219,- € monatlich = 1.095,- €8 Jahre x 251,- € monatlich = 2.008,- €4 Jahre x 287,- € monatlich = 1,148,- €8 Jahre x 299,- € monatlich = 2.392,- €25 Jahre Monatssumme 6.643,- €

6.643,- € / 25 Jahre = monatlich 265,72 €Wohnkosten durchschnittlich 290,00 €

Durchschn. Grundsicherung Kinder 555,72 €Höchstsatz 589,- € (einschließlich 5,- € Mehrbedarf)

GEGENÜBERSTELLUNG EST/SGB

ESt SGBErwachsene 667,- € 664,- €Kinder 584,- € 584,- € *

*gestaffelt, Höchstbeitrag 589,- € abzüglich 5,- € Mehrbedarf

HEUTIGE ALLGEMEINE ERWERBSBELASTUNG

Natürliche Personen: Einkommensteuer/Lohnsteuer Sozialversicherungsabgaben Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Solidaritätszuschlag

Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer

KAPITALEINKÜNFTE

Gesamtbelastung eines Anteilseigners:

Körperschaftsteuer: 15,000%Solidaritätszuschlag: 15% x 5,5% = 0,825%Kapitalertragsteuer: 25,000%Solidaritätszuschlag: 25% x 5,5% = 1,375%Gewerbesteuer (Hebesatz 200): 7,000%Arbeitgeberbelastungen U1, U2, BG: 0,800%Steuerliche Gesamtbelastung: 50,000%

ARBEITNEHMER/-INNENBruttolohn niedrig Ø hoch

./. Lohnsteuer progressiv progressiv progressiv

./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%

./. Sozialversicherungsabgaben 19,825%19,825%993,31 € Nettolohn niedrig 3.838,- €hoch

./. Werb.kost. (Pausch, KFZ) 83,33 € 403,- € 1.000,- €

./. Grundfreibetrag 667,- € Kaufkraft (über Existenzmin. z.B.) 300,- € 3.435,- €hoch

LohnSt, SolZ, SV-Beiträge = 300,- € = 3.435,- € = Kaufkraft

Erwerbsbelastung 50% 50% 50%

ARBEITGEBER/-INNENGesamtaufwand Arbeitsplatz

./. Eigeninteressen AG(Insolvenzgeld + ersparte Steuern, 1/2 BG, 1/2 Umlagen 1 + 2)

= AN-bezogener Gesamtaufwand 100%

./. SV-Beiträge AG 23,715% des Bruttolohns bis 1.153,- €./. Lohnsteuer AN progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% ./. SV-Beiträge AN 19,825% des Bruttolohns bis 993,- €

Nettoaufwand Arbeitsplatz 50%

SELBSTÄNDIGE, VERMIETER/-INNENBruttoeinkünfte niedrig Ø hoch

./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabg.336,65 €39,650% 993,31 €./. Grundfreibetrag 667,- € .

Erwerbsbelastung 50% 50% 50%

GEWERBETREIBENDEBruttoeinkünfte niedrig Ø hoch

./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabgaben336,65 €39,65% 993,31 €./. Gewerbesteuer (24.500,- frei) 0,- € 7,0% 7,0%./. Grundfreibetrag 667,- € .

Erwerbsbelastung 50% 50% 50%

DERZEITIGES STEUER- UND ABGABENSYSTEM

Allgemeine Erwerbsbelastung 50% Grundfreibeträge 667,- €/584,- € Allg. Hilfe an Bedürftige 664,- €/max.

584,- € Notwendige Krankenversorgung Rentenversorgung 19%/7% Umsatzsteuer

ZAHLUNG DES GRUNDEINKOMMENSKunde UnternehmerArbeitgeber ArbeitnehmerStaat Bedürftige

Effekt:Der Arbeitgeber muss derzeit das Grundeinkommen des Arbeitnehmers vorfinanzieren und trägt das Insolvenzrisiko hierfür. Hohe Lohnnebenkosten.

SYSTEMUMSTELLUNGDerzeit:

Erwerbsteuersystem

Zukünftig:

Konsumsteuersystem

KONSUMSTEUERSYSTEM

100% Konsumsteuer Bedingungsloses Grundeinkommen Medizinische Grundversorgung

HÖHERRANGIGES RECHTEU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (EU-MwSt-

SystRiLi) erzwingt Steuerfreiheit von:

Mieten Sozialen Leistungen Exportprodukten

MIETEN UND SOZIALE LEISTUNGENKontinuierliche Kostensteigerung durch Bruttoaufwand für: Praxisbedarf* Gebäude* Erhaltungsaufwand* Steuerberatungskosten* Bürobedarf* Nebenkostenabrechnungen* etc.*

(*enthalten 19% Umsatzsteuer)

Die Staatseinnahmen von 19% USt werden derzeit nicht wieder z.B. an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Sozialsysteme bluten aus.

Bei Vermietung wird der Mehraufwand in die Mieten eingerechnet. Die Mieten steigen.

EXPORTPROBLEMATIKHeute: Bestimmungslandprinzip

Die Ware gelangt netto in das Ausland. Die Wertschöpfung aus dem inländischen Produktumsatz wird teilweise in dem Land vorgenommen,

für das die Ware bestimmt ist. Der Konsumkreislauf ist gestört.Exportprodukt netto Ausland (EU)

Importprodukt netto Inland (D) + Umsatzsteuer 19%

./. Vorsteuerabzug 19%Nettobelastung Unternehmer+ Wert eigener ProduktionNettoproduktpreis+ Umsatzsteuer 19%Bruttoproduktpreis heute

STAATSEINNAHMEN

Bestimmungslandprinzip bei Konsumbesteuerung

Import aus EU Herstellung in D+ 100% Konsumsteuer./. 100% Konsumsteueranschließender Export anschließender Export0% Staatseinnahme 0% Staatseinnahme

Folge:

Staatsbankrott

PROBLEMLÖSUNG

Umsatzkonsumsteuer nach EU-MwSt-SysRiLi (Bestimmungslandprinzip)+ Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung (Herkunftslandprinzip)

100% Konsumsteuer

HERKUNFTSLANDPRINZIPDie Wertschöpfung bleibt in dem Land, in dem das Produkt hergestellt

oder weiterverarbeitet wurde. Sie kann als Grundeinkommen bedingungslos an die Bevölkerung ausgezahlt werden.

Exportprodukt brutto Ausland (EU)

Importprodukt brutto Inland (D)./. Vorsteuerabzug (staatlicher Kredit)Nettobelastung Unternehmer+ Wert eigener ProduktionNettoproduktpreis+ Konsumsteuer Bruttoproduktpreis

SOZIALKONSUMSTEUERAbweichende Regelungen:

Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip

Vorsteuerabzug ohne Erstattungsmöglichkeit (wie derzeit der Verlustvortrag in der Einkommensteuer)

Vorsteuerabzug für Anlagegüter über die Nutzungsdauer verteilt (entspricht der derzeitigen Absetzung für Abnutzung, AfA)

STEUERSÄTZE IM KONSUMSTEUERSYSTEM

19% Umsatzsteuer ≘ 31,93% Umsatzkonsumsteuer7% Umsatzsteuer ≘ 11,77% Umsatzkonsumsteuerbisherige Erwerbsbelastung ≘ 68,07% Sozialkonsumsteuer

KAUFKRAFT IM KONSUMSTEUERSYSTEM

Kaufkraft derzeit bei Konsumbesteuerung

Bruttoeinkünfte = Bruttoeinkünfte./. Erwerbsbelastung ./. 0,- € Erwerbsbelastung (ggf. einschl. Grundfreibetrag) Nettoeinkünfte = Nettoeinkünfte

PRODUKTPREISE IM KONSUMSTEUERSYSTEM

Produktpreise derzeit bei Konsumbesteuerung

Netto-Produktpreis Netto-Produktpreiseinschl. Erwerbsbelastung = + 68% Sozialkonsumsteuer+ 19% Umsatzsteuer = + 32% Umsatzkonsumsteuer Brutto-Produktpreis = Brutto-Produktpreis

REGELMÄẞIGE KONSUMSTEUER

50,00 € neues Netto zuzüglich 34,03 € Sozialkonsumsteuer 68,07% (84,03 €) altes Netto 15,97 € Umsatzkonsumsteuer

31,93% 100,- € neues ≘ altem

Bruttoproduktpreis

ERMÄẞIGTE KONSUMSTEUER 50,00 € neues Netto zuzüglich 34,03 € Sozialkonsumsteuer

68,07% (84,03 €) altes Netto 5,89 € Umsatzkonsumsteuer

11,77% 89,92 € neuer ≘ altem

Bruttoproduktpreis

KONSUMSTEUERSYSTEM IN DEUTSCHLAND

Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung

Beseitigung von Steuerschlupflöchern Stabilisierung des Staatshaushaltes Erhöhung der Staatseinnahmen Auszahlung eines bedingungslosen

Grundeinkommens in Höhe der heutigen Durchschnittssätze des SGB

EU-WEITE PERSPEKTIVEEU-MwSt-SystRiLi: EU-weite Abschaffung der Mehrwert(=Umsatz-)steuerbefreiungen Schließen der staatlichen Konsumkreisläufe Unterbrechung der Kostenspiralen im sozialen Bereich und im Mietwesen Stabilisierung der Sozialsysteme und Mietpreise Minimierung der Ausbeute in Niedriglohnländern Stabilisierung der einzelnen StaatshaushalteEU-weit gemeinschaftlich finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen

WELTWEITE PERSPEKTIVE Stabilisierung der Staatshaushalte

durch Konsumbesteuerung Ermöglichung eines

bedingungslosen Grundeinkommens für die Bevölkerung

Angleichung der Lebensstandards Ggf. Aufnahme in ein bestehendes

Konsumsteuersystem

KONSUMSTEUER – DAS PRINZIP1. Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung2. Herkunftslandprinzip statt

Bestimmungslandprinzip3. Abschaffung von

Mehrwertsteuerbefreiungen=

Wertschöpfung aus der inländischen Produktionskraft verbleibt zu 100% im produzierenden Land

Verhinderung von Ausbeute in NiedriglohnländernGeschlossener Konsumkreislauf

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