der hausbesitzer
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Der HausBesitzer
Nr. 3 | März 2009Offizielles Organ des Hauseigentümerverbands Basel-Stadtwww.hev-bs.ch
Aktuell Bausubventionen und Wohnraumförderung
Basel-Stadt Kantonaler richtplan unter der HeV-Lupe
Recht Der aktuelle Fall
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Editorial 5
aktuEll
BAuSuBventiOnen und WOHnRAumföRdeRung An PRivAte 6 im Kanton Basel-stadt
RegiSteRHARmOniSieRung, mietzinSBeitRäge und geSetzeSändeRungen 9 per 1. Januar 2009
BasEl-stadt
KAntOnAleR RicHtPlAn unter der HeV-Lupe 10
rEcHt
deR AKtuelle fAll – irrtumsanfechtung eines Vergleichs 12
HEV-sErVicE
uS-RegieRung PumPt 275 mRd. uSd in immobilienmarkt 14
See yOu at immoexpo Basel 15
lAndeSindex der Konsumentenpreise 15
BASleR StAdtBucH 2008 – AuSgABe 2009, 129. Jahr 17
allgEmEin
telefonische Beratung 9
Wohnungsabnahmedienst 12
Bauen mit Vertrauen 16
Drucksachenbestellschein 18
Produkteinformationen 28
Branchenregister 32
Gute Adressen 34
impressum 35
sondErtEil
Fragen zu trends und Nachhaltigkeit bei den Waschmaschinen 20
Public Relation
Kaufberatung – Jetzt eine neue Waschmaschine 22
Bekenntnis zu nachhaltigen Wasch- und reinigungsmitteln 24
Bäder zum Wohlfühlen in jeder Lebensphase 25
reverti – Wohnkultur im einklang mit der Natur 26
thüring AG – Die Basler Parkett-Profis 27
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gende Nachfrage nach gutem Wohnraum
in unserem stadtkanton im Vordergrund.
Der am Wasgenring bzw. Luzernerring lie-
gende Wohnraum ist eigentlich von guter
Qualität, das Problem liegt allerdings an
dieser reichlich breit dimensionierten stras-
se. Mit dem rückbau würden diese Liegen-
schaften und damit der angebotene Wohn-
raum markant an Attraktivität gewinnen,
was einer günstig erreichten steigerung
der Wohnqualität in einem bislang dafür
weniger bekannten teil des Kantons gleich
käme. Obwohl es zu gewissen tageszeiten
zu kleineren staus kommen würde, sei die
Frage erlaubt, ob es das ziel in unserem
dicht besiedelten stadtkanton sein kann,
die Auslegung der raren Verkehrsflächen
auf die wenigen spitzenzeiten höher zu
gewichten als die Anliegen der Anwohner
und des Gewerbes.
Natürlich sind 30 Mio. Franken viel Geld,
welches, abgesehen von einer bestimm-
ten verkehrspolitischen sicht der Dinge,
in der momentan konjunkturschwachen
zeit wohlüberlegt ausgegeben sein will.
Andererseits wird im Grossen rat über ein
Konjunkturprogramm von 70 Mio. Franken
für das darbende Baugewerbe debattiert,
dessen Umsetzung, sofern es beschlossen
wird, seine zeit erfordert. Mit der Umset-
zung des Grossratsbeschlusses könnte
dem tiefbau relativ rasch unter die Arme
gegriffen werden, anstelle von Kurzarbeit-
entschädigungen oder Alimentierung der
Arbeitslosenkasse.
Die Frage bleibt spannend, ob 6500
Basler stimmberechtige, die das referen-
dum unterschrieben haben, irren können.
Die bevorstehende Abstimmung wird uns
Aufschluss darüber geben.
es war ein überwältigendes ergebnis: trotz
Feiertagspause kam innert rekordzeit unter
der Federführung des tCs beider Basel mit
mehr als dem Dreifachen der notwendigen
2000 Unterschriften das referendum ge-
gen den vom Grossen rat beschlossenen,
mit 30 Mio. Franken veranschlagten rück-
bau des Wasgenrings zustande. Argumen-
tiert wurde damit, dass ein rückbau zum
heutigen zeitpunkt inakzeptable negative
Auswirkungen für Bewohner, Verkehrsteil-
nehmende, Verkehrssicherheit und Umwelt
hätte. Als geradezu skandalös wird darüber
hinaus der kurz vor Ablauf der referen-
dumsfrist bekannt gegebene Beschluss des
Basler regierungsrates erachtet, den «zu-
bringer Allschwil», der die logische Wei-
terführung des Nordtangentenanschlusses
Luzernerring darstellt und künftig den Ver-
kehr in Basel West hätte bewältigen helfen
sollen, ohne Vorankündigung aus dem
Kantonalen richtplan zu kippen und da-
mit ein seit 1986 bestehendes Versprechen
nicht zu erfüllen. Gerade der Bau des zu-
bringers Allschwil hätte es ermöglicht, zu
einem späteren zeitpunkt die Fahrspuren
am Wasgenring zu reduzieren.
soviel zu den verkehrspolitischen Fakten.
im siedlungspolitischen Bereich konzent-
riert sich der Fokus auf die Wohnraumauf-
wertung. Hier steht zweifelsfrei die stei-
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Können 6500 irren ?
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Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 5
markus R. Bodmer
redaktor
«Der Hausbesitzer»
AKtuell
6 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
Beitrag, Subvention
Beitrag an was
subjektbezogene voraussetzungen
objektbezogene voraussetzungen
Beitrag/Hilfe zuständig Amt telefon e-mail
§
Beiträge an Baumpflanzungen und Sanierungen
Neupflanzungen und Sanierungen
Privateigentum (nicht Bund oder Kanton)
Liegenschaften in der Stadt Basel
Neupflanzungen bis 90% Baumsanierungen bis 60%
Stadtgärtnerei & Friedhöfe (SF)
061 267 67 36 bdsf@bs.ch
Natur- und Landschaftsschutz
Private Grund-eigentümer und private Organisationen für Natur- und Land-schaftsschutz
Ausgeschlossen sind staatliche Dienststellen des Kantons und des Bundes (Aktivitäten der Landgemeinden werden nach separatem Ansatz subventioniert, der hier nicht in Betracht steht)
Beiträge an Pflege und Unterhalt von geschützten und schützenswerten Naturobjekten durch Private, an Aktivitäten privater Organisati-onen, die im Interesse der Allgemeinheit sind
20 bis 100% des Auf-wandes, abhängig von der Bedeutung des Objekts bzw. der Massnahme
Stadtgärtnerei & Friedhöfe (SF)
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Beiträge gemäss Energiegesetz – Isolationen– Blockheizkraftwerke– Wärmepumpen
– Solarzellen
– Sonnenkollektoren
Effiziente Energienutzung sowie Nutzung erneuerbarer Energien
Keine Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt
Pauschalbeiträge für Altbausanierung: Wert der eingesparten Energie während der Lebensdauer der Mass-nahme, maximal bis zur Wirtschaftlichkeit.
CHF 1500.–/kW+40% der verbl. Kosten
CHF 500.–/Anlage+ CHF 90.–/Kollektor +40% der verbl. Kosten
Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie
061 225 97 30energie@bs.ch
Aktuelle Aktionen: Das bessere Flachdach
Flachdach- sanierung
Die Aktion läuft 11/2 Jahre ab September 2005
Amt für Umwelt und Energie und Gewerbeverband Basel-Stadt
energie@bs.ch
Denkmal- Subventionen
Unterhalt, Restaurierung, Sanierung, Re-konstruktion von Denkmälern (z.B. Fassaden- restaurierung)
Im Privateigentum (nicht Gemeinde, Kanton oder Bund) oder im Eigentum von Körperschaften des öffentl. Rechts und gemischtwirtschaftl. Betrieben
Liegenschaften im Denkmalverzeichnis und in der Schutzzone, ver-einzelte Liegenschaften in der Schonzone und in Ziffernzonen, Einzel-objekte wie Grabmäler, Grabtafeln, Brunnen, Orgeln, Öfen, etc.
Normalerweise ca. 15% an die anrechenbaren Kosten, in speziellen Fällen bis 50%
Mario Civatti Basler Denkmal-pflege
061 267 66 25 061 267 66 26
Kt. 497.100 497.110 497.150
Sprayschutz-Beiträge Beseitigung von Sprayereien, Neuanstrich und Sprayschutz
Im Privateigentum (nicht Kanton oder Bund) oder im Finanz-vermögen d. Kantons (Körperschaften des öffentl. Rechts und gemischtwirtschaftl. Betriebe sind ausge-schlossen)
Liegenschaften in der Stadt Basel (Liegenschaften in Riehen und Bettingen sind ausgeschlossen)
Variante 1: Beitrag von 20% der anrechenbaren Kosten, jedoch mind. CHF 200.– und max. CHF 5000.– pro Liegen-schaft (Hausnummer).
Markus Brügger Tiefbauamt, Stadt- reinigung
061 385 14 15 Kt. 730.700
Variante 2: Bei Schadenhöhe bis CHF 1000.–Übernahme der Kosten abzügl. CHF 100.– als Selbstbehalt
(Aktion «mobile Malerequipe»)
Urs Hasler (MMV)
Bau- departement und Maler-meister- verband (MMV)
079 644 63 85
Who is who im Dschungel der Möglichkeiten,
wenn es darum geht, staatliche subventionen
oder Fördergelder für Gebäude und Objekte
zu beantragen? Wenn zum Beispiel Private
ihre Denkmäler restaurieren wollen, so koor-
diniert die Basler Denkmalpflege das subven-
tionsgesuch, ermittelt die Beiträge und zahlt
Bausubventionen und Wohnraumförderung an Private im Kanton Basel-Stadt
diese aus. Geht es um den einbau von schall-
schutzfenstern an bestehenden Gebäuden,
so steht das Amt für Umwelt und energie,
Abteilung Lärmschutz, beratend zur seite und
zahlt allfällige Beiträge aus. Auch im Falle von
versprayten Hausfassaden in der stadt Basel
kann man sich an das tiefbauamt, Abteilung
stadtreinigung, wenden, welches Beiträge
an die säuberung ausrichtet. eine andere
Variante ist die Beanspruchung der «mobilen
Malerequipe» des Malermeisterverbandes.
Die nachfolgende tabelle gibt Auskunft, was
vom staat subventioniert bzw. gefördert wird
und wer dafür Ansprechpartner ist.
AKtuell
Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 7
Beitrag, Subvention
Beitrag an was
subjektbezogene voraussetzungen
objektbezogene voraussetzungen
Beitrag/Hilfe zuständig Amt telefon e-mail
§
Lärmschutz Schallschutz-fenster
Im Privateigentum (nicht Gemeinde, Kan-ton oder Bund) oder im Finanzvermögen d. Kantons oder im Eigen-tum von Körperschaften des öffentl. Rechts und gemischtwirtschaftl. Betrieben
Der Strassenlärm-Beurteilungspegel bei der Liegenschaft muss mindestens 70 dB (Alarmwert) erreichen (siehe: www.geo.bs.ch/ stadtplan_ laermkataster_karte.cfm)
In der Regel 100% (als Entgeltung) an die strassenseitigen Fenster der lärmempfindlichen Räume.
Alle Betroffenen wurden vom Amt direkt ange-schrieben!
Alexia Papadopulos
Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Lärmschutz (AUE-L)
061 639 22 31 SR 814.41 Kt. 782.100
Der Strassenlärm-Beurteilungspegel bei der Liegenschaft liegt zwischen 67 und 69 dB(siehe: www.geo.bs.ch/stadtplan_ laermkataster_ karte.cfm)
50% Beitrag an die stras-senseitigen Fenster der lärmempfindlichen Räume, sofern der/die Eigen- tümer/in die anderen 50% bezahlt.
Hier soll in den nächsten Jahren bis spätestens 2018 strassenweise vorgegangen werden. Betroffene werden vom Amt zur gegebenen Zeit direkt angeschrie-ben! Es sind dann auch Rückerstattungen möglich, deshalb sollen die Offerten und Rechnungen aufbe-wahrt werden.
Schutzraum- Baubeiträge
(das sind keine Subventionen, bezahlt wird mit sog. Ersatzbeiträgen)
Schutzplätze Keine Schutzplatz-Defizit im Quartier, Schutzraum ist erneuerbar (quali-tative Einstufung B), Kosten vertretbar
In der Regel volle Über-nahme der Kosten.
Das Amt bestimmt, wo Schutzraum-Erneuerungen in Frage kommen, und nimmt mit Eigentümer/in-nen Kontakt auf!
Renato Riberzani
bei der Einsatz- unterstüt-zung (ehem. Zivilschutz BS)
061 316 70 27 SR 520.1 520.11 Kt 576.200
Eidg. Wohnbauförderung
Das eidg. Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) ist ein «Auslaufmodell». Nur Eigentümer/innen und Mieter/innen bestehender Geschäfte können noch Grund- und Zusatzverbilligungen erhalten.
Lily Knecht Amt für Sozialbeiträge (ASB)
061 267 86 41 SR 843 843.1
Kant. Mietzinsbeiträge
Das kantonale Wohnförderungsgesetz (WFG) basiert auf dem WEG und ist deshalb ebenfalls ein «Auslaufmodell». Nur Mieter/innen bestehender Geschäfte können noch Mietzinsbeiträge erhalten.
Kt. 861.100 861.110
Eidg. Wohnraumförderung
Das eidg. Wohnraumförderungsgesetz (WFG) ist wohl in Kraft, wegen der Sparmassnahmen werden aber vorläufig keine Mittel für Direkthilfen gesprochen.
Bundesamt für Wohnungswesen SR 842 842.1
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AKtuell
Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 9
Andreas zappalà
Geschäftsführer
HeV Basel-stadt
Registerharmonisierungsverordnung
(ev RHg)
Am 23. Dezember 2008 hat der regie-
rungsrat die eV rHG erlassen und diese
per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Die
Verordnung enthält die Ausführungsbe-
stimmungen zum Bundesgesetz über die
Harmonisierung der einwohnerregister
und anderer Personenregister, welches
seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Die
schweizweit harmonisierten register sollen
ab 2010 die bisher über Fragebogen durch-
geführten Volkszählungen ersetzen und die
Meldungen zwischen den amtlichen regis-
tern (einwohnerregister, zivilstandsregister
usw.) in zukunft elektronisch und standar-
disiert ermöglichen. Die kantonale Verord-
nung eV rHG regelt die Umsetzung auf
kantonaler ebene, soweit den Kantonen
überhaupt spielraum bleibt, und definiert
einzelne Begriffe. so werden Wohnungs-
nummern eingeführt und die in einer Woh-
nung/Haushalt lebenden Personen erfasst;
die Wohnungsnummer wird dem Persone-
nidentifikator (=neue AHV-Versicherten-
nummer) zugewiesen. Bei zuzug und Um-
zug besteht eine Meldepflicht der zu- resp.
umziehenden Personen. sie hat dabei die
alte sowie auch die neue Wohnungsnum-
mer anzugeben, damit diese entfernt resp.
neu zugewiesen werden kann. Die erstma-
lige zuteilung der Wohnungsnummer an
bestehende Wohnungen und die erstma-
lige erfassung der darin lebenden Personen
Registerharmonisierung, Mietzinsbeiträge und Gesetzesänderungen per 1. Januar 2009
erfolgt im Kanton Basel-stadt unter Mithilfe
der schweizerischen Post. in der April-Aus-
gabe werden die HeV-Mitglieder ausführ-
lich über das Verfahren zur Umsetzung der
registerharmonisierung im Kanton Basel-
stadt und die Mitwirkungspflichten des pri-
vaten Hauseigentümers orientiert.
mietzinsbeiträge
Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und
iV-renten erhalten ergänzungsleistungen,
wenn deren einnahmen die anerkannten
Ausgaben nicht decken. Gemäss Bundesge-
setz sind auch Mietzinse inkl. Nebenkosten
als Ausgaben anerkannt, für einpersonen-
haushalte allerdings nur bis CHF 1100.– pro
Monat und für Mehrpersonenhaushalte bis
CHF 1250.–. Allerdings werden nur die im
Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten be-
rücksichtigt; die aufgrund einer schlussab-
rechnung zusätzlich in rechnung gestellten
Nebenkosten fallen bei der Berechnung
der ergänzungsleistung ausser Betracht
und werden somit nicht vergütet. Aus die-
sem Grund liegt es sowohl im interesse
der Mieterschaft wie auch im interesse der
Vermieterschaft, dass die im Mietvertrag
aufgeführten Nebenkosten den tatsächlich
anfallenden Kosten entsprechen. Der regie-
rungsrat des Kantons Basel-stadt hat den
HeV Basel-stadt gebeten, seine Mitglieder
im Hinblick auf die steigenden energie-
preise auf obigen sachverhalt hinzuweisen.
tatsächlich ist es nicht nur für den Mieter,
der ergänzungsleistungen bezieht, wichtig,
dass die im Mietvertrag festgehaltenen Ne-
benkosten den effektiven abzurechnenden
Kosten entsprechen. Da allfällige saldis
aus den Nebenkostenabrechnungen nicht
vergütet werden, besteht für den Vermie-
ter das risiko, dass der Mieter seiner zah-
lungspflicht nicht nachkommen kann und
diese Nachforderungen ungedeckt bleiben.
Der HeV Basel-stadt empfiehlt deshalb
seinen Mitgliedern, beim Abschluss von
Mietverträgen die effektiven Nebenkosten
einzusetzen oder die zu tiefen Nebenkos-
tenakontozahlungen bei laufenden Miet-
verhältnissen entsprechend anzupassen.
selbstverständlich drängt sich dieses Vorge-
hen nicht nur bei Mietern mit ergänzungs-
leistungen auf.
Weitere gesetzesänderungen
im Übrigen wurden per 1. Januar 2009 die
tarife für elektrische energie, Gas und Fern-
wärme wie jedes Jahr der Marktentwick-
lung angepasst. Der regierungsrat erliess
am 25. November 2008 zudem die Verord-
nung zum Gesetz über die Ausrichtung von
Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern
(Mietbeitragsverordnung, MiVO) und regelt
darin die Anspruchsberechtigungen und
die Mindestmietzins- und Maximalmietzins-
höhe. Wir verzichten darauf, dieses zahlen-
material aufzuführen, und verweisen auf
die einschlägigen Gesetzesbestimmungen.
telefonische Beratung über 061 205 16 29
Der für HeV-Mitglieder kostenlose
telefonische Beratungsdienst des
Hauseigentümerverbands Basel-stadt
ist täglich erreichbar, und zwar zu
folgenden zeiten:
mo–fr, jeweils 9.00–12.00 uhr.
es beraten sie die HeV-Fachleute
Peter steffen, Walter Widmer und
Andreas zappalà.
terminvereinbarungen für persönliche
Beratungsgespräche nimmt Beatrice seiler
gerne entgegen, tel. 061 205 16 01, je-
weils 10.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr.
10 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
in seiner stellungnahme hielt der HeV
Basel-stadt eingangs fest, dass es die Auf-
gabe eines richtplanes sei, die planerischen
Grundsätze zu setzen, die für die zukünf-
tige räumliche entwicklung massgebend
sein sollen. ein richtplan müsse die raum-
wirksamen tätigkeiten koordinieren. Mehr
hätte er nicht zu tun. Der entwurf zum
richtplan gehe jedoch zum teil darüber hin-
aus. Was nun von der regierung erlassen
wurde, ist immer noch ein rundumschlag
und beinhaltet Aspekte, welche nicht zwin-
gend in einen richtplan gehörten. Dies ist
mit dem nun erlassenen richtplan immer
noch der Fall. Betrachtet man die im Mit-
wirkungsverfahren am meisten diskutierten
Bereiche Mobilitätsstrategie, siedlungsent-
wicklung und Nutzung von Gebieten mit
Mischnutzung im Detail, so ergibt sich fol-
gendes Bild.
Kantonaler Richtplan unter der HEV-Lupeim Rahmen einer breit angelegten vernehmlassung stiess der kantonale Richtplan bei poli-tischen Parteien, interessenverbänden, der Bevölkerung und weiteren Kreisen auf grosses interesse. Auch der Hev Basel-Stadt machte von der möglichkeit gebrauch, sich dazu ver-nehmen zu lassen (siehe der «Hausbesitzer» Ausgabe nr. 6, Juni 2008). nachdem nun der Richtplan mitte Januar von der Regierung erlassen wurde und somit – vorbehältlich geneh-migung durch den Bundesrat – verbindlich wird, steht ein Abgleich im vordergrund, wie weit der Stellungnahme des Hev Basel-Stadt Rechnung getragen wurde.
Wohnen und mobilität
Der HeV Basel-stadt anerkennt den im
richtplan festgehaltenen stellenwert des
öffentlichen Verkehrs und des Langsamver-
kehrs und begrüsst Massnahmen zur Ver-
kehrsberuhigung in den Quartieren. Daraus
allerdings eine Bevorzugung oder Förde-
rung zu Lasten des motorisierten Privatver-
kehrs abzuleiten, lehnt der HeV Basel-stadt
nach wie vor ab. Der HeV Basel-stadt ist
der Überzeugung, dass die Förderung von
Wohnraum unabdingbar an die verkehrs-
technische erschliessung geknüpft ist. Die
Attraktivität eines Wohnraums zeichnet
sich nicht nur dadurch aus, dass dieser mit
Langsamverkehr und öffentlichem Verkehr
zugänglich ist oder dass einkaufsmöglich-
keiten nur mit diesen Verkehrsmitteln er-
reicht werden können. Der Wohnraum wird
erst dann attraktiv, wenn auch der motori-
sierte Privatverkehr seinen Platz findet und
nicht verdrängt wird. Dazu gehört auch die
geplante Bewirtschaftung der Parkplätze
auf stadtgebiet.
Siedlungsentwicklung
in gewisser Übereinstimmung mit der stel-
lungnahme des HeV Basel-stadt äussert
sich der richtplan zum strategischen An-
satz «siedlungsentwicklung nach innen».
Gefordert werden Verdichtung im Bestand
u.a. durch Aufzonung, errichtung von
Hochhäusern und erneuerung von schlech-
ter substanz. Dennoch sind angemessene
siedlungsgebietserweiterungen vonnöten,
weil im Bestand nur sorgfältig und rück-
sichtsvoll in Bezug auf die vielfältigen Nut-
zungsinteressen verdichtet werden kann.
Über die Umsetzung dieses zentralen raum-
planerischen Postulates gibt es allerdings
BASel-StAdt
Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 11
gegenseitige Vorstellungen, stellt sie doch
Anforderungen an eine breite Palette von
Bereichen, welche von Familiengärten über
Frei- und Grünräume bis zu energetischen
standards reicht. so steht zum Beispiel bei
der erneuerung von schlechter substanz
die Gefahr einer sanierungswelle im raum,
der sich die «kleinen» Hauseigentümer
kaum entziehen können. Wollen sie mit ih-
ren Altwohnungen marktkonform bleiben,
müssen sie nachziehen und entsprechende
standards einführen. Die dadurch entste-
henden Kosten dürften kaum vollumfäng-
lich auf den Mietzins überwälzt werden
können, wollen sie nicht in eine Mietzins-
dimension abgleiten, die auf dem Markt
nicht standhalten kann.
gebiete mit mischnutzungen
Der HeV Basel-stadt begrüsst die erkennt-
nis, dass der Kanton auf Vorzugsgebiete
für das Gewerbe aufgrund des einge-
schränkten Flächenangebotes verzichten
muss. Obwohl eine Aufwertung des Wohn-
raums durch erweiterung des siedlungs-
gebietes in die der Wohnnutzung bisherig
vorenthaltenen Gebiete der stellungnahme
des HeV Basel-stadt entgegenkommt, steht
in Bezug auf die als Mischzonen vorgese-
henen neuen Gebiete Dreispitz und Hafen-
becken nach wie vor ein Konfliktpotenzial
im raum. Dies gilt vor allem deshalb, weil
diese Gebiete bisher aufgrund ihrer Anbin-
dung an Verkehrsachsen und räumlichen
Lage ausschliesslich industriell und gewerb-
lich genutzt wurden. eine infrastruktur für
eine Wohnraumnutzung ist kaum oder nur
rudimentär vorhanden und muss deshalb
aufgebaut werden bzw. wachsen. Gerade
wegen möglicher Konflikte soll deshalb
eine klare Abtrennung der zonen für Woh-
nen gegenüber anderen Nutzungsarten
wie Wirtschaft, Gewerbe, Freizeit und Kul-
tur stattfinden. Mischgebiete sind gemäss
HeV Basel-stadt nur dort zu fördern, wo
gewachsene strukturen vorhanden sind.
Schlussfolgerung
Abgesehen von der tatsache, dass, wie
eingangs erwähnt, der richtplan recht weit
über seine Kernaufgabe hinaus formuliert
wurde, kann summarisch festgehalten wer-
den, dass ein teil, der in der Vernehmlas-
sung vom HeV Basel-stadt kritisiert bzw.
angeregt wurde und in ähnlicher Form
auch von anderen interessenvertretern mit-
getragen wird, im richtplan einen gewis-
sen Niederschlag gefunden hat. eine grosse
Differenz besteht in der Frage der Mobili-
tät, wo der Wunschkatalog zwischen dem
HeV Basel-stadt und der regierung recht
weit auseinander klafft. Allerdings ist Pa-
pier geduldig und erst die Umsetzung wird
zeigen, wie weit die regierung gewillt und
in der Lage ist, auf die Wünsche ernsthaft
einzugehen und diese Wirklichkeit werden
zu lassen.
Markus R. Bodmer
Redaktor «Der Hausbesitzer»
BASel-StAdt
MIT 20 KOMMT IHRE BODENHEIZUNG INS PROBLEMALTER.Ab 20 Jahren beginnt für Bodenheizungen ein kritischer Lebensabschnitt: es kann zu Störungen, Lecks und Wasseraustritten kommen.Wenn Sie nicht rechtzeitig etwas tun, riskieren Sie eine monatelange Baustelle im Haus und verlieren viel Geld. Nicht mit uns: Wir analysieren die Situation mit wissenschaftlichen Methoden. Wenn nötig, sanieren wir. Von innen. Ohne bauliche Massnahmen. Leise, schonend, schnell und günstig. Mit unserem einzigartigen, weltweit patentierten und bewährten System. Alles andere ist Kinderkram.
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12 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
Der aktuelle FallIrrtumsanfechtung eines VergleichsDer Vermieter und die Mieter einigten sich
anlässlich einer schlichtungsverhandlung auf
eine einmalige erstreckung des Mietverhält-
nisses. Wenige tage nach der Verhandlung
gelangten die Mieter an einen Advokaten,
welcher den verurkundeten Vergleich wegen
irrtums anfocht.
Kündigung wegen eigenbedarf
Dem Vermieter gehört ein Mehrfamilienhaus
in Basel mit gegen 20 Wohnungen. seine
über 80-jährige Mutter bewohnt ein altes
Bauernhaus im Oberbaselbiet. Aus gesund-
heitlichen Gründen drängte sich, auch auf
Anraten ihres Arztes, ein Umzug in die Nähe
ihres sohnes auf. Dabei lag es nahe, dass
sie eine Wohnung in der Liegenschaft ihres
sohnes bewohnen sollte, welcher selbst auch
an dieser Adresse wohnt. Aus diesem Grund
kündigte der Vermieter langjährigen Mietern,
italienischer sprache, die Wohnung. Diese
liegt im 1. OG und war für die Mutter ideal;
zwar gibt es einen Lift, dieser ist aber nicht
behindertengerecht, weshalb bei Bedarf ein
treppenlift eingebaut werden könnte. Die
Mieter, welche bereits 1997 in die Wohnung
zogen, fochten die Kündigung an.
Schlichtungsverhandlung in deutsch
Am 7. Januar 2009 fand die schlichtungs-
verhandlung statt. Auf Wunsch der Mieter,
die von ihrer volljährigen tochter begleitet
wurden, wurde die Verhandlung in schrift-
deutscher sprache geführt. Der Vermieter
wurde durch den HeV Basel-stadt vertreten,
welche, die Kündigung begründete und auch
den Wunsch zum Ausdruck brachte, dass die
Wohnung möglichst bald der Mutter zur Ver-
fügung stehen sollte. Die Mieter machten An-
deutungen, dass ihnen die Wohnung wegen
Differenzen mit der Vermieterschaft hinsicht-
lich des Kellers gekündigt wurde, gingen aber
nicht weiter darauf ein, sondern verlangten
in der Folge eine angemessene erstreckung.
Der HeV bestritt eine Missbräuchlichkeit und
legte einige Wohnungsinserate aus zeitungen
und internet auf. Damit konnte er belegen,
dass es genügend vergleichbare Wohnungen
auf dem Markt gibt, die im Preissegment
liegen und sich sogar im Quartier befinden.
Die Mieter machten diverse einwendungen,
insbesondere dass die Wohnungen zu klein
seien. Wenn sie schon ausziehen müssten,
dann wollten sie wenigstens eine grössere
und ihren Bedürfnissen angepasste Woh-
nung beziehen.
erstreckungsvereinbarung
Die schlichtungsstelle erkannte auf seiten
des Vermieters eine gewisse Dringlichkeit,
möglichst rasch über die Wohnung verfügen
zu können. Andererseits sei aber auch den
Mietern noch eine gewisse zeit für die Woh-
nungssuche zuzugestehen. sie schlugen vor,
dass das Mietverhältnis, welches per 31. Ja-
nuar 2009 gekündigt wurde, einmalig und
ohne zweite erstreckungsmöglichkeit bis
zum 30. April 2009 erstreckt werden soll-
te. Die schlichtungsstelle war der Meinung,
dass es den Mietern in Anbetracht der vorge-
legten inserate durchaus möglich sein müs-
se, eine neue Wohnung innert dieser Frist zu
finden. Der Vorsitzende machte den Mietern
auch klar, dass sie mit Unterzeichnung dieses
Vergleichs definitiv am 30. April 2009 aus-
ziehen müssten. Nach noch kurzen Diskus-
sionen unterschrieben sowohl der Vermieter
wie auch die Mieter den Vergleich.
irrtumsanfechtung
einige tage später erhielt der HeV Post von
einem Advokaten, der von den Mietern auf-
gesucht wurde. er reichte bei der schlich-
WohnungsabnahmedienstDer HeV unterhält zusammen mit dem sVit einen Wohnungsabnahmedienst. ihm ge-
hören experten an, welche vom Vermieter oder Mieter zu einer Wohnungsabnahme
aufgeboten werden können und anlässlich dieser ein neutrales Protokoll über den aktu-
ellen Wohnungszustand erstellen. zweck des Wohnungsabnahmedienstes ist die Fest-
stellung des tatbestandes einer Wohnung zum zeitpunkt deren Aufgabe vom Mieter,
um somit Beweise für allfällige Ansprüche zu sichern bzw. abzuwehren. Unten ste-
hende experten stehen gegen eine nach Anzahl zimmer bemessene pauschale Gebühr
für eine Wohnungsabnahme zur Verfügung. Die terminvereinbarung erfolgt mit der
entsprechenden Person direkt.
experten:
samuel Baumgartner 061 691 18 34 P
Walter Briggen 061 272 83 66 G
Mario Cengia 061 311 01 36 P, 078 794 11 22 G
Beat Jäger 061 721 52 55 P, 061 406 92 52 G
Kurt rüegger 061 711 46 13 P, 061 416 82 22 G
Bitte beachten Sie: Das durch den experten erstellte Protokoll stellt einen unabhän-
gigen Bericht über den zustand der Wohnung dar. es hat nicht die rechtliche Wirkung
einer Mängelrüge. Diese muss vom Vermieter mit einem separaten schreiben an den
Mieter innerhalb von drei tagen seit der Abnahme erfolgen. Nur dann sind die for-
mellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen aus aus-
serordentlichen instandstellungskosten erfüllt.
RecHt
tungsstelle Klage ein und verlangte, dass
der an der Verhandlung vom 7. Januar 2009
geschlossene Vergleich aufzuheben sei und
das Mietverhältnis erstmals um mindestens
ein Jahr bis zum 31. Januar 2010 zu erstre-
cken sei. Die eingabe begründete er mit dem
Argument, dass die Mieter der deutschen
sprache praktisch nicht mächtig seien und
sich deshalb bei Unterzeichnung des Ver-
gleichs insofern in einem wesentlichen irrtum
befunden hätten, als sie wegen der kurzen
erstreckung von der Möglichkeit einer zwei-
ten erstreckung ausgegangen seien. sie seien
sich der tragweite des abgeschlossenen Ver-
gleichs nicht bewusst gewesen und haben
sich deshalb über die Grundlage des Ver-
gleichs geirrt.
2. Schlichtungsverhandlung
Der HeV Basel-stadt ersuchte die schlich-
tungsstelle vorgängig anzuordnen, dass
sowohl die Mieter wie auch die tochter an
dieser zweiten Verhandlung anwesend sein
sollen. Anlässlich der Verhandlung bestritt
er das Vorliegen eines irrtums. Das Vorbrin-
gen der Mieter sei nicht glaubhaft. sie lebten
nun schon über 20 Jahre in der schweiz und
hätten an der letzten Verhandlung zu keinem
zeitpunkt vorgebracht, der Verhandlung
nicht folgen zu können. ebenso seien sie von
der über 20 Jahre alten tochter begleitet wor-
den, die die gesamte schulzeit in Basel absol-
viert habe und den eltern wo nötig übersetzt
habe. Die eltern seien beide iV-Bezüger und
seien deshalb nicht unbedarft im Umgang
mit Behörden und Ämtern. Wenn sie tatsäch-
lich der deutschen sprache so wenig mächtig
seien, wie dies nun behauptet würde, so hät-
ten sie das klar zum Ausdruck bringen müs-
sen resp. sich durch eine kompetente Person
vertreten oder begleiten lassen müssen.
verfahrensverzögerung
Der Mieteranwalt räumte zwar ein, dass er
der letzten Verhandlung nicht beigewohnt
habe. Die Mieter würden aber für ihn glaub-
haft wirken. Die Mieter untermauerten dies,
indem sie nun tatsächlich nur italienisch spra-
chen und auch so taten, als würden sie kein
Wort von dem verstehen, was verhandelt
wurde und was der Vorsitzende an sie rich-
tete. Die tochter sei zudem nicht fachkundig,
weshalb man den Mietern nicht anlasten
könne, wenn die tochter nicht korrekt über-
setzt habe. er wies darauf hin, dass man dar-
auf verzichte, die Kündigung auch auf ihre
Missbräuchlichkeit hin zu prüfen, es gehe
um eine Verlängerung der erstreckung. Die
Mieter benötigten mindestens bis zum 30.
Juni 2009 zeit für die Wohnungssuche. in
richtung der Vermieterschaft machte er gel-
tend, dass er bei einer Nichteinigung den Fall
an das zivilgericht tragen müsse und dass es
durchaus auch Juni 2009 werden könne, bis
das dortige Verfahren abgeschlossen sei. Der
HeV, der diesmal die Verhandlung ohne die
Anwesenheit des Vermieters bestritt, machte
seinem Widerwillen freie Luft, seinem Mit-
glied nun eine Verlängerung der erstreckung
zu empfehlen. ein Vorgehen, wie dies nun
von den Mietern gewählt worden sei, dür-
fe keine rechtliche Unterstützung finden. er
wäre aber durchaus bereit, einen Vergleich
mit Widerrufsvorbehalt entgegenzunehmen
und den Vermieter über Annahme oder Wi-
derruf des Vergleichs entscheiden zu lassen.
neuerlicher vergleich
Die schlichtungsstelle mochte den Mietern
keinen Glauben schenken. An der ersten
Verhandlung habe man bewusst hoch-
deutsch gesprochen und nicht das Gefühl
gehabt, dass die Mieter nichts verstanden
hätten. Man habe sogar über die diversen
von der Vermieterschaft vorgelegten Woh-
nungen gesprochen und die Mieter hätten
die Grundrisse bemängelt. Vor Unterzeich-
nung des Vergleichs seien die Mieter auch
darauf hingewiesen worden, dass das Miet-
verhältnis definitiv am 30. April 2009 zu
ende ginge. Man frage sich auch, warum
man den Vergleich überhaupt unterschrie-
ben habe, wenn man nichts verstanden
habe. trotzdem formulierte die schlich-
tungsstelle den Vergleich mit einer wei-
teren erstreckung bis zum 30. Juni 2009.
Die Mieter unterzeichneten diesen noch
an der Verhandlung. Der Vermieter hatte
zwar Mühe, die Berechtigung zu verstehen,
nahm den Vergleich aber aus rationalen,
frei von emotionalen, Überlegungen an.
Andreas Zappalà,
Geschäftsführer HEV Basel-Stadt
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Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 13
RecHt
14 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
Hev-SeRvice
Die Us-regierung will Millionen überschul-
deter Hauskäufer mit staatshilfen vor dem
ruin bewahren. Das Finanzministerium
werde 75 Milliarden Dollar bereitstellen,
um Käufern mit zahlungsschwierigkeiten
über die runden zu helfen.
Weitere 200 Milliarden Dollar seien
zur stützung der immobilienfinanzierer
Fannie Mae und Freddie Mac vorgesehen,
kündigte Präsident Barack Obama am
Mittwoch in Phoenix im Bundesstaat
Arizona an.
Das staatliche Hilfsprogramm solle bis zu
neun Millionen Familien bei der Umschul-
dung oder Neufinanzierung ihrer immobi-
lienkredite helfen, sagte Obama in einer
rede in Phoenix. Der Präsident rechtfertigte
die Kosten des Programms: «Wir alle zah-
len den Preis für diese immobilienkrise, und
wir alle werden einen noch höheren Preis
zahlen müssen, wenn sich die Krise ver-
schärft.»
Das Hilfsprogramm soll nach dem Willen
der Us-regierung den teufelskreis aus
Überschuldung, zwangsversteigerungen
und sinkenden immobilienpreisen stoppen.
es soll verhindert werden, dass die Käufer
ihre Häuser endgültig verlören.
«zahlungsunfähigkeit und zwangsverstei-
gerungen lassen den Wert von immobilien
weiter sinken, sie schaden der örtlichen
Wirtschaft und führen zum Verlust von Ar-
beitsplätzen», sagte Obama. «Wir helfen
nicht nur Hauskäufern, denen der Absturz
droht, sondern auch ihren Nachbarn, die
mitgerissen werden könnten.»
Anreize für gläubiger
Die Hilfen sollen nach Angaben des Fi-
nanzministeriums vor allem jenen Käufern
zugute kommen, die ihre immobilie derzeit
nicht verkaufen können, weil deren Wert
inzwischen die schuldenlast unterschreitet.
Die Abzahlung für die Kredite solle künftig
nicht mehr als 31 Prozent des Haushaltsein-
kommens betragen.
Der Plan sieht auch Anreize für Gläubiger
vor, die überschuldeten Kreditnehmern hel-
fen. Nach Angaben des Ministeriums soll-
ten die Hilfsgelder einen grossen teil jener
sechs Millionen zwangsversteigerungen,
die für die kommenden vier Jahren erwar-
tet wurden, abwenden können.
US-Regierung pumpt 275 Mrd. USD in Immobilienmarkt
geld für immobilienfinanzierer
Neben den direkten Hilfen für Hauskäufer will
das Finanzministerium weiteres Geld in die
immobilienfinanzierer Fannie Mae und Fred-
die Mac pumpen. Die staatlichen Finanzhilfen
würden von bislang 100 Milliarden auf 200
Milliarden Dollar pro Unternehmen verdop-
pelt, teilte Finanzminister tim Geithner mit.
Die neuerliche Finanzspritze solle den im-
mobilienmarkt stärken, Kredite zugänglich
machen und zinsen niedrig halten, hiess es
in einer erklärung. Fannie Mae und Freddie
Mac sind die beiden grössten Baufinanzierer
der UsA. im vergangenen september hatte
die Us-regierung sie unter ihre Kontrolle
gestellt, um einen Kollaps zu verhindern.
Das Us-Handelsministerium gab am Mitt-
woch einen neuen tiefststand bei der zahl
neuer Bauvorhaben bekannt. im Januar
seien nur noch 466 000 Bauvorhaben be-
gonnen worden, ein Minus von 16,8 Pro-
zent im Vergleich zum Vormonat. Dies lag
deutlich unter den erwartungen von Ana-
lysten. Die zahl der erteilten Baugenehmi-
gungen sank im Vergleich zum Dezember
um 4,8 Prozent auf 521 000.
Quelle: AWP
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Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 15
im April 2008 ging die erste immoexpo
Basel über die Bühne und bereits laufen
die Vorbereitungen für die zweite Durch-
führung auf Hochtouren. Die einzigartige
Wohn- und eigenheimmesse wird vom
24.–26. April 2009 aufs Neue begeistern.
themen der Messe sind unter anderem
Mieten und Kaufen von Wohnobjekten so-
wie alles rund um das Planen, Bauen, reno-
vieren und Finanzieren.
spezialisten präsentieren ihnen ideen und
Konzepte, beraten sie bezüglich immobilien-
erwerb und Bauplanung, halten informa-
tionen zu attraktiven Liegenschaften bereit
und lassen dabei auch die passenden Finan-
zierungsmöglichkeiten nicht aus. Aussteller
der immoexpo Basel sind immobilientreu-
händer, Bank-, Versicherungs- und steuer-
experten genauso wie energiefachleute und
Handwerkermeister persönlich.
Die trägerschaft der immoexpo Basel ist
der jüngst gegründete Verein Basler immo-
bilienmesse. Der Verein setzt sich aus Mit-
gliedern der schweizerischen Verbände der
immobilientreuhänder beider Basel (sVit),
des Hauseigentümerverbandes Basel-stadt
(HeV) und des Gewerbeverbandes Basel-
stadt zusammen.
See you at ImmoExpo Basel Basis: dezember 1982 = 100
Jahr Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. sept. Okt. Nov. Dez. Ø
2004 150,5 150,6 150,9 152,1 152,5 152,8 151,2 151,7 151,7 153,2 153,3 153,1 152,0
2005 152,3 152,7 153,1 154,3 154,2 153,8 153,0 153,2 153,9 155,2 154,8 154,6 153,7
2006 154,3 154,8 154,6 155,9 156,3 156,2 155,1 155,4 155,1 155,6 155,5 155,6 155,4
2007 154,5 154,8 154,9 156,6 157,0 157,2 156,3 156,1 156,2 157,6 158,3 158,7 156,6
2008 158,2 158,4 159,0 160,2 161,5 161,8 161,1 160,6 160,8 161,7 160,6 159,8 160,3
2009 158,4
Basis: dezember 1993 = 1002004 108,7 108,7 109,0 109,9 110,1 110,3 109,2 109,6 109,6 110,6 104,4 110,5 109,7
2005 110,0 110,3 110,5 111,4 111,3 111,1 110,5 110,6 111,1 112,1 111,8 111,6 111,0
2006 111,4 111,8 111,7 112,6 112,8 112,8 112,0 112,2 112,0 112,4 112,3 112,3 112,2
2007 111,6 111,8 111,9 113,1 113,4 113,5 112,8 112,7 112,8 113,8 114,3 114,6 113,0
2008 114,3 114,4 114,8 115,7 116,6 116,8 116,3 116,0 116,1 116,7 116,0 115,4 115,8
2009 114,4
Basis: dezember 2000 = 1002004 102,5 102,5 102,7 103,6 103,8 104,0 102,9 103,3 103,3 104,3 104,4 104,2 103,4
2005 103,7 103,9 104,2 105,0 104,9 104,7 104,1 104,3 104,7 105,7 105,4 105,2 104,7
2006 105,0 105,4 105,3 106,2 106,4 106,3 105,6 105,8 105,6 105,9 105,9 105,9 105,8
2007 105,2 105,4 105,4 106,6 106,9 107,0 106,4 106,3 106,4 107,3 107,8 108,0 106,5
2008 107,7 107,9 108,2 109,1 109,9 110,1 109,6 109,4 109,5 110,1 109,3 108,8 109,1
2009 107,9
Basis: dezember 2005 = 1002006 99,8 100,1 100,0 100,9 101,0 101,0 100,4 100,5 100,3 100,7 100,6 100,6 100,5
2007 99,5 100,1 100,2 101,3 101,6 101,7 101,1 101,0 101,1 101,9 102,4 102,6 101,2
2008 102,3 102,5 102,8 103,6 104,5 104,6 104,2 103,9 104,0 104,6 103,9 103,4 103,7
2009 102,5
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Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 17
Das Basler stadtbuch widmet sich in seiner
129. Ausgabe schwerpunktmässig dem
herausragenden ereignis des vergangenen
Jahres für Basel: «Uefa euro 2008». Die in
der schweiz und Österreich ausgetragene
Fussball-europameisterschaft startete am
7. Juni in Basel, dem schweizer Haupt-
austragungsort, mit dem eröffnungsspiel.
Ausserdem fanden im st. Jakob-Park zwei
weitere Gruppenspiele, zwei Viertelfinalbe-
gegnungen und ein Halbfinal statt.
Der drittgrösste sportevent der Welt lockte
mehr als eine Million Besucherinnen und
Besucher in die region. Das Basler stadt-
buch gibt Antworten auf Fragen wie: Was
passierte zwischen dem 7. und 29. Juni im
rahmen des turniers in Basel? Wie haben
die Bewohnerinnen und Bewohner der
stadt die euro 2008 erlebt? Welche Bilanz
kann gezogen werden?
Weitere texte im stadtbuch beschäftigen
sich mit dem Leben in der stadt und der
region im Jahr 2008; zum Beispiel:
• Linie 8. erste grenzüberschreitende tram-
verbindung in europa seit 50 Jahren
• Markt-Forschung in und um Basel. Ge-
müse, Früchte und surprisen
• Koi-stories. Moderne sagen rund um No-
vartis
• BAsiLiA Fit. zwei Wörter, die Geschichte
machen
• Basler Arbeitgeber machen sich fit. stra-
tegien und Massnahmen für die Folgen
der demografischen entwicklung
• Bahá’i. in Basel wächst die Anhänger-
schaft der jüngsten Weltreligion
• tag für tag. Was geschah in Basel im Jahr
2008 – die beliebte Jahreschronik
Die meisten Bilder im stadtbuch 2008
stammen von der jungen Fotografin re-
becca sulista (geb. 1983). ihre Bilder ge-
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© 2009 Christoph Merian Verlag Basel
isBN 978-3-85616-474-4
CHF 48.– / € 32,–
Vorankündigung
Delegiertenversammlung HEV Basel-Stadt
Dienstag, 26. Mai 2009Restaurant Schützenhaus
Hev-SeRvice
18 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
nr. Artikel einzelpreis
Kanton Basel-Stadt mitglieder nichtmitglieder
1 Basler Mietvertrag, inkl. Vertragsbestimmungen zum Basler Mietvertrag 5.50 6.50 und Mietzinsreserve, Ausgabe 2008 (2-fach)
7 Mietzinsreserve Bs (2-fach) 2.50 3.– 2 Vertragsbestimmungen zum Basler Mietvertrag, Ausgabe 2008 (2-fach) 2.50 3.– 3 Hausordnung und Heimtierordnung Bs, Ausgabe 1993 2.50 3.– 4 schlüsselverzeichnis Bs 1.– 1.50 5 Wohnungsabnahme- / Übergabe-Protokoll Bs Blatt 1 und 2 (2-fach) 2.80 3.50 8 General terms and Conditions for tenancy Contract of Basle (Allg. Best. / 2-fach) 3.50 4.50
Kanton Baselland mitglieder nichtmitglieder
11 Mietvertrag BL, inkl. Allg. Bestimmungen zum Mietvertrag BL, Ausgabe 2000 (2-fach) 4.– 5.–10 Allg. Bestimmungen zum Mietvertrag BL, Ausgabe 2000 (2-fach) 1.– 1.2012 Hausordnung BL, Ausgabe 2000 1.50 2.–13 schlüsselverzeichnis BL 1.– 1.2014 zustandsprotokoll bei Mietbeginn BL (2-fach) 2.10 2.6015 zustandsprotokoll bei Mietende BL (2-fach) 2.10 2.60
Kantone BS, Bl, SO, Be mitglieder nichtmitglieder
21 Nachtrag «Mietzinsanpassung» (2-fach) 2.50 3.–22 Nicht ausgeschöpfte erhöhungsreserve (2-fach) 2.50 3.–23 Kündigungsformular (2-fach) 2.50 3.–24 Bewerbung für Mietobjekte 1.30 1.6025 Protokoll Aargau (4-fach) 5.50 6.5026 zusatzblatt zu Protokoll Aargau (4-fach) 1.50 2.–
Sonstige mietverträge mitglieder nichtmitglieder
31 Mietvertrag sVit, Ausgabe 2005 4.20 5.2032 Mietvertrag für Fahrzeugplätze, Ausgabe 2001 (2-fach) 3.50 4.50 33 Mietvertrag Kanton AG, Auflage 2006 3.10 3.8034 Mietvertrag Kanton Be inkl. Hausordnung 2.50 3.10 35 Mietvertrag Kanton sO inkl. Hausordnung, Ausgabe 2004 3.50 4.– 36 Hausordnung sVit, Ausgabe 2003 3.20 4.– 40 Mietvertrag für Geschäftsräume, Ausgabe 1998 (Abgabe im set/2-fach) 6.– 7.– 41 Allg. Bestimmungen zum Mietvertrag für Geschäftsräume (2-fach) 2.50 3.– 42 Mietvertrag für einfamilienhäuser, Ausgabe 1990 (Abgabe im set/2-fach) 6.– 7.– 43 Mietvertrag für Ferienwohnungen, Ausgabe 2001 (2-fach) 3.50 4.50 44 Mietvertrag für möblierte zimmer inkl. Allg. Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume, 4.50 5.50
Ausgabe 2007 (2-fach) 45 Arbeitsvertrag für Hauswartung inkl. Pflichtenheft 7.50 8.50 47 Abrechnung über die Kosten der zentralheizung 1.30 1.60 49 Abrechnung über Wasserverbrauch und ArA-Gebühr 1.30 1.60 50 Bauvertrag, Ausgabe 2002 (3-fach) 8.50 11.–
cd-ROm mitglieder nichtmitglieder
52 Handbuch der Liegenschaftsverwaltung auf CD-rom 157.– 187.–53 Buchhaltung für die Liegenschaft auf CD-rom 39.50 49.50
Buchhaltung mitglieder nichtmitglieder
61 Buchhaltung für die Liegenschaft in Heftform 19.50 22.5062 Buchhaltung für die Liegenschaft in ringheftform 12.– 12.–
Broschüren/Bücher mitglieder nichtmitglieder
68 Aus Bauschäden lernen 28.– 32.–69 Der Mietzins 23.50 27.5070 Handbuch steuern und immobilien 89.– 104.–71 Nachbarrecht – Beobachter ratgeber 28.– 32.8072 Handbuch der Liegenschaftsverwaltung 157.– 187.–73 Mietrecht heute 24.– 28.–74 Änderung der Mietrechtsverordnung 2008 10.– 12.– 75 Wohneigentum und Finanzierung 24.50 28.50 76 ratgeber sicherheit 28.50 33.50 77 Praxis-ratgeber zum Hausbau 27.50 32.50
Hauseigentümerverband Basel-stadt, Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel,
telefon 061 205 16 16, telefax 061 205 16 17, www.hev-bs.ch, info@hev-bs.ch
dRucKSAcHenBeStellung
Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 19
78 Nebenkosten / Heizkosten 29.50 33.50 79 erben und schenken 29.– 34.– 80 stockwerkeigentum / Das Wichtigste in Kürze 5.– 8.– 81 stockwerkeigentum 43.– 48.– 82 steuern leicht gemacht – Beobachter ratgeber 28.– 32.80 83 Unterhalt, renovation und sicherheit – Der ratgeber für Hauseigentümer 35.– 40.– 84 Heizen und Lüften im Wohnhaus 32.– 37.– 86 Nachbarrecht 34.50 39.50 87 immobilienratgeber 28.– 32.50 88 Wohntraum Wintergarten 28.– 32.– 89 steuerratgeber für Wohneigentümer 28.– 32.– 90 zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis 15.– 18.– 105 Hausschädlinge 32.50 37.50
merkblätter mitglieder nichtmitglieder
91 Lebensdauertabelle, Januar 2008 6.50 8.50 92 Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender investitionen, Januar 2009 9.– 11.– 93 sicherstellung zum Mietvertrag 1.80 2.30 94 zustimmungserklärung zur Auszahlung der Kaution 1.80 2.30 95 zustimmung zur Übertragung des Mietverhältnisses 1.80 2.30 96 Vereinbarung über die Haustierhaltung 1.80 2.30 97 Bewilligung zur Untervermietung 1.80 2.30 98 Vereinbarung über die installation von Haushaltsapparaten 1.80 2.30 99 Vornahme von baulichen Änderungen 1.80 2.30 100 Mietzinsreduktion aufgrund einer renovation/sanierung 1.80 2.30 101 Hinweise zur Wohnungsabgabe 2.10 2.60 102 Landesindex der Konsumentenpreise 1.50 2.– 103 Vertragsüberschreibung (3-fach) 2.50 3.10 104 Aufnahme in den Mietvertrag (3-fach) 2.50 3.10 106 indexklausel 1.80 2.30 107 entlassung aus dem Mietvertrag (3-fach) 2.50 3.10 109 Merkblatt für Vermieter (BL) 6.10 7.60110 Merkblatt inkl. Checkliste: Kauf von Liegenschaften 11.– 13.–111 Merkblatt inkl. Checkliste: Verkauf von Liegenschaften 9.– 11.–
Die Mitglieder des Hauseigentümerverbands Basel-stadt und des Hauseigentümerverbands Baselland erhalten bei voll-ständiger Angabe der Mitgliedernummer bzw. sektionszugehörigkeit einen Vorzugspreis.
Alle Preise verstehen sich inkl. MWst. Änderungen bleiben vorbehalten.Bei Postversand gilt: • Briefe: Versandkosten (A-Post) inkl. Bearbeitungsgebühr Fr. 7.50 • Pakete: effektive Versandkosten und Fr. 4.– Bearbeitungsgebühr
Keine Rückgabe der Bestellung möglich!
Bestellschein (gültig ab 23. Februar 2009)
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AKtuell
20 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
gibt es neue trends im Bereich
Waschmaschinen?
gisela Bretz, merker Ag: Wir optimie-
ren in der Forschung und entwicklung lau-
fend unsere Waschmaschinen hinsichtlich
des Wasser- und stromverbrauchs. Dabei
gehört eine integrierte Mengenautomatik
zur optimalen regelung von Wasser- und
energieverbrauch ebenso dazu wie die ver-
besserte schleuderwirkung für geringere
restfeuchte und kürzere trocknungszeiten.
zusätzlich ist es uns auch ein Anliegen, die
Benutzung der Maschinen permanent zu
vereinfachen, wozu auch eine intuitive Be-
nutzerführung durch selbsterklärende Be-
dienungsmenüs gehören.
Sarah Berdelis, electrolux Ag: Wir se-
hen ein Bedürfnis unserer Kunden nach
höheren Beladungsmengen (6–7 kg). ein
weiteres grosses thema geht in richtung
«Laufruhe». Darum haben wir das zube-
hör MW-isO-set im sortiment und haben
uns die erhöhten Anforderungen bezüglich
Lärmschutz (siA-Norm 181) von der eMPA
bestätigen lassen.
Haben Sie neue, energieeffiziente
modelle im Sortiment?
Sarah Berdelis, electrolux Ag: Die WA
sL6 e von electrolux ist unser sparsamstes
Modell. Bei den Wäschetrocknern haben
wir den ironAid (mit Bügelhilfe) neu in der
ökologischeren energieeffizienzklasse B.
gisela Bretz, merker Ag: sowohl bei
Waschmaschinen wie auch bei Wäsche-
trocknern geht der trend zu umweltscho-
nenden Maschinen. Dementsprechend wird
die Wärmepumpentechnologie zur ener-
gieeffizienzsteigerung genutzt. Die Merker
AG bietet bereits seit 2004 WP-trockner für
Mehrfamilienhäuser an und wird dieses Jahr
auch mit einem WP-trockner für einfamili-
enhäuser auf den Markt kommen. Dieser
effizienzklasse-A-trockner wird 7 kg Füll-
menge, eine selbstreinigende Kondensator-
Automatik und lediglich einen Flusenfilter
haben, was mühsames reinigen und War-
tungsarbeit einspart und die energieeffizi-
enz über die gesamte Lebensdauer konstant
hält. Dank der Wärmerückgewinnung kom-
men die Vento-Wärmepumpentrockner mit
bis zu 50% weniger energie im Vergleich zu
herkömmlichen trocknertechnologien aus.
Sind tumbler bezüglich energie-
effizienz eigentlich zu befürworten?
Sarah Berdelis, electrolux Ag: Ja, sofern
ein Wärmepumpentrockner in der ener-
gieeffizienzklasse A eingesetzt wird, bei-
spielsweise der tW sL6 e von electrolux.
gisela Bretz, merker Ag: Heutzutage be-
steht ein grosses Bedürfnis nach effizienten
Wäschetagen, wobei der Wäschetrockner
ein wichtiges Mittel zur zeiteinsparung ist.
Der Anspruch der Merker AG an ihre Pro-
dukte ist, diesem Bedürfnis nachzukommen
Fragen zu Trends und Nachhaltigkeit bei den Waschmaschinen
Waschmaschine von electrolux.
AKtuell
und laufend technische errungenschaften
zur Verbesserung der energieeffizienz zu
nutzen, um so die Geräte noch umwelt-
freundlicher werden zulassen.
Was tut ihre firma im Bereich nachhal-
tigkeit?
gisela Bretz, merker Ag: Die topmo-
delle der Bianca-reihe können durch ent-
sprechende sensoren von der Wäschebela-
dung auf die benötigte Waschpulvermenge
schliessen, was den sparsamen Umgang mit
Waschpulver erleichtert. Damit kann jeder-
mann spielend leicht die Umwelt schonen.
Sarah Berdelis, electrolux Ag: Wir su-
chen ständig neue Wege, um ressourcen
zu schonen (wie beispielsweise die WA sL6
e mit tiefsten Verbrauchswerten). electro-
lux hat aber auch als erster Hersteller 1997
den Wärmepumpentrockner auf den Markt
gebracht. Übrigens ist electrolux der ein-
zige Hersteller, welcher Carboran in der
Fertigung von Bottichen einsetzt. Carboran
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AKtuell
22 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
Das Angebot an Waschmaschinen im Han-
del ist gross. Bei einem Kauf sollten sie
sich folgende Fragen stellen: Welcher typ
Waschmaschine ist der richtige, wie oft
wird gewaschen, wie sind Waschleistung,
schleuderdrehzahl, Bedienung und strom-
und Wasserverbrauch der Geräte?
energieeffizienzklassen
Dies gilt für Waschmaschinen heute wie
auch für viele andere Haushaltsgeräte: spa-
ren sie nicht am falschen ende. in der An-
schaffung sind günstige Geräte unter dem
strich oft teurer. Besonders energiespa-
rende Modelle haben die energieeffizienz-
klassen A oder A+. Neben dem energiever-
brauch wird auch die Waschleistung und
die schleuderkraft bei maximaler Drehzahl
angegeben. Diese Daten gelten dabei im-
mer für einen 60-Grad-Waschgang.
Waschleistung und Schleuderdrehzahl
Auf Waschleistung und schleuderdrehzahl
sollten sie ganz genau achten:
Bei einer Waschmaschine mit schlechter
Waschleistung werden sie eher ein Pro-
gramm mit höherer temperatur wählen
müssen, damit ihre Wäsche auch richtig
sauber wird. Logisch, dass sich in diesem Fall
auch der energieverbrauch erhöht. Für die
schleuderleistung gilt: Das umfangreichste
Angebot und das beste Preis-Leistungs-Ver-
hältnis findet man bei Waschmaschinen mit
1200 bis 1400 Umdrehungen pro Minute
(U/min). Wenn sie die Wäsche an der Luft
trocknen, dann reichen niedrigere Dreh-
zahlen. Allerdings sollte die schleuderleis-
tung nicht unter 1000 U/min liegen. zum
thema energieeffizienzklasse lässt sich fest-
stellen: Achten sie beim Kauf eines neuen
Geräts nicht nur auf energielabel, sondern
Kaufberatung
Jetzt eine neue Waschmaschine(aarc) für den Kauf einer neuen Waschmaschine gibt es viele gründe: das alte gerät wäscht nicht mehr sauber oder es benötigt mehr Waschmittel, als auf der verpackung angegeben ist. Kommt dazu, dass Wasser- und Stromverbrauch bei älteren modellen vielfach zu hoch sind.
auch auf die Leistungsdaten der Maschine
im Detail.
niedriger Strom- und Wasserverbrauch
Natürlich sollte eine neue Waschmaschine
so wenig strom und Wasser verbrauchen
wie möglich. Beim Kauf sollten sie daher
auf niedrige Verbrauchswerte achten, be-
sonders bei Billigangeboten. strom- und
Wasserverbrauch sind bei den neuen Ge-
räten gesunken, obwohl die Unterschiede
immer noch gross sind. so gibt es spar-
same Maschinen, die mit 39 Liter Wasser
und 0,85 kWh strom 5 kg Wäsche sauber
waschen, aber auch strom- und Wasser-
verschwender, die bis zu 58 Liter und über
1 kWh strom dafür benötigen. ihre Nut-
zungsgewohnheiten und die Grösse ihres
Haushalts sollten sie bei diesem thema auf
jeden Fall mit einbeziehen: Für einen sin-
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AKtuell
Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 23
gle-Haushalt reicht ein kleineres Modell,
eine Waschmaschine mit einem Fassungs-
vermögen von sieben Kilogramm ist dort
sicher nicht nötig.
geräte-typen
energieeffizienz, strom- und Wasserver-
brauch sind die wichtigsten Kriterien bei
einer Neuanschaffung. Beim Maschinen-
typ kann man zwischen zwei Modell-ty-
pen wählen: Bei einem Frontlader wird die
Wäsche durch eine tür in der Vorderseite
des Geräts eingefüllt. Falls genügend Platz
vorhanden ist, also in der regel im Keller,
in der Küche oder im Bad, ist dieser Ge-
rätetyp erste Wahl. er ist günstiger in der
Anschaffung, meist auch sparsamer, und
die Modellauswahl ist in diesem Bereich
grösser. Bei einem toplader ist die einfüll-
öffnung in Form einer Klappe oben. Diese
Geräte sind schmaler und deshalb speziell
für Wohnformen mit wenig Platz geeig-
net. Die üblichen Waschmaschinen fassen
heute 4,5–6 kg Wäsche. Natürlich gibt es
auch kleine Maschinen mit einem Volumen
von 3 bis 4 kg, die sich für Haushalte mit
1–2 Personen eignen, die wenig waschen.
ein tipp: entscheiden sie sich für eine
Grösse, bei der sie die trommel regelmässig
füllen können.
einfache Bedienung
Vor dem Kauf einer Waschmaschine soll-
te man sich die Programmwahl vorführen
lassen. Wichtige Punkte sind eine einfache
Programmwahl, klare Beschriftung und An-
zeige des Programmablaufs sowie die Mög-
lichkeit, das Waschprogramm zu ändern.
Auch Grösse der türöffnung, Öffnungswin-
kel und Anschlagseite (meist links) können
bei der Wahl eine rolle spielen.
Waschprogramme
Je mehr Ausstattung desto teurer die Ma-
schine. es empfiehlt sich daher, den eigenen
Bedarf zu prüfen. Bestimmte Waschpro-
gramme, energiesparprogramme und Men-
genautomatik sind heute selbstverständlich.
empfehlenswert ist darüber hinaus ein inte-
griertes Wasserschutzsystem, stufen- und
Kurzschleudern, eine Unwuchtkontrolle
und freie temperaturwahl. eine startzeit-
vorwahl ist günstig, wenn man preiswerten
Nachtstrom nutzen will. sinnvoll sind zu-
satzausstattungen wie einweichprogramm,
sensorgesteuerte schaumkontrolle und
eine gute Geräuschdämmung.
effizientes Waschen
erst wenn sie auf richtiges Waschverhal-
ten achten, waschen sie auch wirklich
energieeffizient. Achten sie daher immer
darauf, dass die trommel voll beladen ist,
bevor sie den Waschgang starten. schliess-
lich bedeutet nur eine optimal genutzte
Waschmaschine auch, dass eine effiziente
Nutzung von Wasser und strom möglich
ist. Achten sie bei der Befüllung auf die
Angaben des Herstellers. Bei Bunt- und
Kochprogrammen gelten 5–6 Kilogramm
Wäsche als optimal, bei Feinprogrammen
1–2 Kilogramm. Auf Vorspülwaschgän-
ge und 95-Grad-Wäsche können sie bei
modernen Geräten gut verzichten, die
unteren temperaturbereiche sind vollkom-
men ausreichend. Mehr Waschpulver oder
Flüssigwaschmittel bedeutet übrigens nicht
automatisch mehr sauberkeit: Die moder-
nen Geräte können die nötige Waschmit-
telmenge oft sogar nach ihrer Auslastung
berechnen.Wer auf die energieetikette und nicht nur auf den Preis schaut, fährt auf die dauer günstiger.
5.039
A B C D E F G
1600
A B C D E F G
0.89
LogoABC123
Waschmaschine
l
Norm EN 60456 Richtlinie 95/12/EG Waschmaschinenetikett
Ein Datenblatt mit weiteren Geräteangaben istin den Prospekten enthalten.
Waschen Schleudern
Geräusch(dB(A) re 1 pW)
Füllmenge (Baumwolle) kg Wasserverbrauch
Schleuderdrehzahl (U/min)
G: schlechter A: besser Schleuderwirkung
G: schlechter A: besser Waschwirkung
Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab.
(ausgehend von den Ergebnissen der Normprüfung für das Programm «Baumwolle», 60°C)
EnergieverbrauchkWh/Waschprogramm
Hoher Energieverbrauch
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ModellHersteller
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Die teilnehmer verpflichten sich zu einer
unabhängigen Prüfung ihrer Prozesse von
der Produktion bis zur Vermarktung. Dieses
Vorgehen schafft mehr transparenz hin-
sichtlich des einsatzes von Chemikalien, der
energie- und Wassereinsparung sowie der
reduzierung von CO2-emissionen und Ab-
fällen. Gleichzeitig erhöht die unabhängige
Prüfung der Herstellungsprozesse den Ver-
braucherschutz.
Langfristig führen diese Massnahmen zu
einer Verbesserung des nachhaltigen und
umweltschonenden Waschens und reini-
gens, denn der Massnahmenkatalog be-
zieht sich auf die Wahl der rohstoffe, den
ressourceneinsatz, die Fertigung und den
Vertrieb bis hin zum Produktgebrauch. Da-
mit gehen die Charter-regeln über die be-
stehenden Gesetze hinaus. sie zeigen den
Willen der industrie, sich aktiv für die Nach-
haltigkeit einzusetzen.
Die Charter umfasst elf Massnahmen, wel-
che die Unternehmen in ihre Management-
systeme implementieren müssen. sechs
dieser Massnahmen müssen die Firmen
sofort und nach genau vorgeschriebenen
Kriterien durchführen:
• Auswahl und sicherheitsbewertung der
rohstoffe und Verpackungen
• ressourceneinsatz betreffend energie,
Wasser, rohstoffe und Verpackungsma-
terial
• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsma-
nagement
• Umweltmanagementsystem
• Produktrückrufsystem
• endproduktsicherheitsbewertung
Wasch- und Reinigungsmittel
Bekenntnis zu nachhaltigen Wasch- und Reinigungsmittelndie «charter für nachhaltiges Waschen und Reinigen» ist eine freiwil-lige initiative der europäischen Wasch- und Reinigungsmittelindustrie. die teilnehmer der charter sind vorreiter in der Herstellung von nach-haltigen Produkten.
setzt ein Unternehmen auch nur eine dieser
Massnahmen nicht umgehend um, kann es
kein offizieller Charter-teilnehmer sein. Die
anderen fünf Massnahmen sind innerhalb
von drei Jahren nach Charter-Beitritt ins
Managementsystem einzubauen.
Die einhaltung der Charter-regeln wird von
einer unabhängigen treuhandgesellschaft
geprüft. in einem jährlich erscheinenden
Bericht des europäischen Dachverbandes
der Wasch- und reinigungsmittelindus-
trie Aise lassen sich die resultate anhand
wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer
indikatoren – den drei säulen der Nachhal-
tigkeit – ablesen.
Dank der Charter-initiative liefern die teilneh-
mer schon heute innovative und nachhaltige
Produkte für morgen. transparent und nach-
vollziehbar nehmen sie ihre Verantwortung
für Gesellschaft und Umwelt wahr. Produkte,
welche die Charter-regeln erfüllen, sind mit
einem Charter-Logo gekennzeichnet. Damit
haben die Verbraucher die Gewissheit, dass
hinter diesen Produkten verantwortungsvoll
handelnde Unternehmen stehen.
seit der Lancierung der Charter vor vier
Jahren hat sich die Anzahl der teilneh-
menden Firmen mehr als verfünffacht. Bis
heute haben rund 60 Firmen aus 30 Län-
dern europas die Charter unterzeichnet.
zu ihnen gehören unter anderem Henkel,
Unilever, Procter & Gamble, Colgate-Pal-
molive, reckitt Benckiser, Johnson Diversey
und ecolab.
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26 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
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len mit Naturstein, alle zimmer
mit riemenparkett, grossflächige
Wohnräume ca. 30 m2 mit einer
Fensterfront von der aus sie den
Untergang der Abendsonne ge-
niessen können. Die 3½-, 4½- und
5½-zimmerwohnungen im eG
verfügen über begrünte Garten-
sitzplätze mit ca. 70–120 m2. Die
Wohnungen in den oberen etagen
haben einen gedeckten Balkon.
im Kaufpreis enthalten sind ein
Waschraum mit Waschmaschine
und tumbler ausgestattet sowie
ein separates Kellerabteil. zusätz-
lich können Hobbyräume gekauft
werden. Der Autoeinstellhallen-
platz (CHF 28 000) in der tiefgara-
ge ist via Lift direkt erreichbar.
Lassen sie sich von dem individu-
ellen styling in ihrem künftigen zu-
hause verzaubern.
Für weitere Auskünfte und einen
Besichtigungstermin:
gribi theurillat Vermarktung AG
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AKtuell
3-09 Hauseigentümerverband Basel-stadt 27
Parkett als naturpro-dukt ist in seiner viel-seitigkeit unschlagbar. in der grossen Ausstel-lung (600 m2) finden Sie mit Hilfe unserer professionellen Wohn-berater ihren ganz persönlichen Parkett, den unsere regionalen Handwerkspartner kompetent verlegen.
Behaglichkeit, urwüchsige Wärme,
Gemütlichkeit sind die eine seite
des Parkettbodens. zeitlose eleganz,
Langlebigkeit und Natürlichkeit die
andere. Parkett lässt jeden raum
aufleben und schafft eine einzigar-
tige Atmosphäre. Der Wald liefert
mit seinem Holz den unvergleich-
lichen rohstoff für den Parkettbo-
den. Die authentische Ausstrahlung
ist dabei eines seiner Geheimnisse.
trends: grössere Formate,
vielseitige Farben, interessante
Oberflächen-strukturen...
Der quadratische Plättliparkett wird
immer mehr durch die wohl älteste
Form des Holzbodens, den langen
Dielen (auch Landhausparkett ge-
nannt), ersetzt. Diese Dielen können
bis zu über fünf Meter Länge indivi-
duell geliefert werden.
Punkto Farben hat sich in den
letzten Jahren viel getan. Vom
weiss-pigmentierten Parkett über
diverse Braun-Nuancen bis zu den
fast schwarz schimmernden Land-
hausparkett-sorten finden sie bei
uns eine riesige Palette an aktuellen
Parkett-Mustern.
Parkettböden bieten je nach Quali-
tät und einsatzort sehr unterschied-
liche Oberflächenstrukturen. Von
glatter, strukturierter, geschroppter
(handgehobelter) bis zur gebürste-
ten Oberflächenstruktur, welche re-
liefartig die Holzstrukturen hervor-
hebt, finden sie viele Oberflächen,
die als Aussenparkette (beispiels-
weise auf terrassen) sogar Wind
und Wetter trotzen.
...und Nachhaltigkeit
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
gewinnen bei unseren Kunden zu-
nehmend an Bedeutung. Fragen
sie nach unserem FsC-zertifizierten
(Nachhaltigkeitszertifikat) Parkett-
sortiment.
Grosse Ausstellung: exklusive
Parkettmuster in höchster Qualität
Kein noch so schöner Prospekt kann
das erlebnis der direkten Begegnung
mit unseren Parketten in den Aus-
stellungsräumen ersetzen. Hier kön-
nen sie auf Wunsch auch barfuss
über den Parkett gehen, die struk-
tur und Wärme des Holzes selber
Thüring AG – Die Basler Parkett-Profis
fühlen, die Parkett-Flächen erleben
und die Farbnuancen des Holzes bei
unterschiedlichen Lichtverhältnissen
entdecken. Lassen sie sich dabei von
unseren Beratungsprofis begeistern,
welche selbstverständlich alle über
eine fundierte Ausbildung im Be-
reich der Wohnberatung verfügen.
Da sie in unserer Ausstellung auch
eine grosse Auswahl an Haustüren
finden, können die Bodenmuster
und die türmodelle gleichzeitig auf-
einander abgestimmt werden.
Falls sie ein Parkett-Muster bei sich
zu Hause prüfen möchten, können
sie dieses gerne mitnehmen, denn
schliesslich soll der neue Parkett ja
für viele Jahre ihren Wohnraum ver-
edeln.
Unsere Ausstellungsräume am
Leimgrubenweg 4 in Basel sind gut
erreichbar, ein öffentliches Park-
haus ist gleich vis-à-vis. Wir freuen
uns auf ihren Besuch.
thüring AG
Leimgrubenweg 4, 4018 Basel
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Riesenauswahl… für jeden geschmack.
Die neusten entwürfe von Hannes
Wettstein helfen, das moderne Ba-
dezimmer als raum zu begreifen.
Al. Die Kreation von Produkten, die
einfach in ihrer Form, funktional
und technisch ausgereift sind, wa-
ren dem schweizer Hannes Wett-
stein eigen.
Neben dem Wirken im Bereich Mö-
beldesign hat sich der kreative Kopf
auch in der Produktion- und raum-
gestaltung einen Namen gemacht.
so entstand in zusammenarbeit mit
rifra ein Produkte-system «Nest»,
das seinesgleichen sucht.
Das Bad als raum
Die Gestaltung eines Badezimmers
unterliegt architektonischen rah-
menbedingungen.
Produkte-System «Nest» von Hannes Wettstein – Bad-Architektur
Das erst-Projekt entstand für die Mö-
belmesse in Mailand. es war das ziel,
das Bad als raum zu begreifen. Un-
terschiedliche Bedürfnisse stellen un-
terschiedliche Anforderungen an ein
Bad: vom grosszügigen Wohnbad bis
hin zum kleinen Gästebadezimmer
müssen differenzierte Grundrisse
berücksichtigt werden. Aus diesem
Gedankengut heraus entstand das
Bad-system «Nest», das als Wanne
und Waschbecken erhältlich ist.
in der Ausstellung von ML DesiGN in
sissach wurde das Bad von Hannes
Wettstein nachgebaut, im sinne ei-
ner ehrerbietung des im Juli 2008
verstorbenen innenarchitekten und
Designers.
ML DesiGN
Hauptstrasse 134, 4450 sissach
Dampfgaren – Gesunde Küche für hohe Ansprüche
in den letzten Jahren entwickelte
sich ein starkes Bewusstsein für ge-
sunde und hochwertige ernährung.
schonende zubereitungsformen bei
Lebensmitteln erfreuen sich deshalb
grosser Beliebtheit. Die Methode des
Dampfgarens ermöglicht es, speisen
ohne grossen Aufwand schmackhaft
und gesund zuzubereiten. Mit dem
Multi-Dampfgarer BO D es bietet
AeG ein Gerät an, das besonders
durch seine Vielseitigkeit überzeugt.
Der Multi-Dampfgarer BO D es aus
dem sortiment von AeG ist ein Gerät
für höchste Ansprüche. es überzeugt
insbesondere durch die Wahl zwi-
schen drei Dampfgar-Funktionen:
Das Vital-Dampfgaren, das ideal ist
für Gemüse, Fisch und verschiedene
Beilagen. Das intervall-Dampfgaren,
das beste ergebnisse beim Backen
und Braten verspricht. Das intervall-
plus-Dampfgaren, das sich für spei-
sen mit besonders hohem Feuch-
tigkeitsbedarf, wie z.B. Flans oder
terrinen, eignet.
Neben dieser Meisterschaft des
Dampfgarens verfügt das Gerät über
elf weitere Beheizungsarten von der
Pizzastufe über die Grill-Funktion bis
zum Niedertemperaturgaren. Mit
dieser Vielseitigkeit stellt der Multi-
Dampfgarer auch bei den herkömm-
lichen technologien die allermeisten
Backöfen in den schatten. ebenfalls
praktisch für den Kochalltag sind
die Automatik-Programme für 24
häufig vorkommende rezepte und
das speichermenu für 20 eigene
rezepte, mit dem sich einstellungen
für den Kochprozess jederzeit wie-
der abrufen lassen. Die Bedienung
des Geräts ist kinderleicht und selbst
scheinbar aufwändige, komplizierte
rezepte gelingen mit wenigen Hand-
griffen.
Gourmets und Gesundheitsbewusste
werden vom Multi-Dampfgarer glei-
chermassen begeistert sein: Die
speisen behalten beim Dampfgaren
ihren eigengeschmack und die Nähr-
stoffe, insbesondere Gemüse kommt
schmackhaft und vitaminreich auf
den teller. Deshalb erstaunt es nicht,
dass diese zeitgemässe Form des Ko-
chens stets beliebter wird.
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8048 zürich
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Aeg multi-dampfgarer gut integriert.
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28 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
PROduKteinfORmAtiOn
Bei der Badplanung ist das Bad-
möbel immer mehr ein wichtigstes
Gestaltungselement. Darauf ausge-
richtet präsentiert 4B laufend neue
Produkte und Konzepte, die für
die heutigen individualisierten An-
sprüche geschaffen sind. so ist 4B
Badmöbel die erste Adresse in der
schweiz, wenn es um Badmöbel
nach Kundenwunsch geht.
eine grosse Auswahl an verschie-
denen Designlinien und spiegel-
schränken in allen Materialien und
Farben schmücken die grossen 4B
Ausstellungen.
Gemeinsam mit dem 4B Bera-
ter kombiniert der Kunde sein
Wunsch-Badmöbel. Als besonders
individuell gestaltbar präsentiert
sich die Badmöbellinie master. Das
modulare rastersystem von master
ermöglicht eine massgenaue raum-
planung und es erfüllt die persön-
lichen Bedürfnisse jedes Bauherrn.
Dank dem grosszügigen stauraum
finden die täglichen Pflegeutensili-
en bestimmt den passenden Platz.
Ob aus Holz, Laminat oder Lack – je
nach Materialisierung, Farbgestal-
tung und den gewählten Proporti-
onen erhält das Badmöbel seinen
unmissverständlichen Charakter.
ein Besuch in einer der 4B Badmö-
bel AG Ausstellungen in Adliswil,
Dietlikon, Hochdorf oder Pratteln
lohnt sich!
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Foto
© ti
lo G
mbH
200
8
AKtuell
30 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
PUBLirePOrtAGe
Am südhang in Liestal entstehen 14
exklusive terrassenwohnungen mit
optimaler sonneneinstrahlung und
phantastischer Aussicht über die Ju-
rahöhen. Das Projekt am rande der
Bauzone wurde soeben bewilligt.
Die geplanten grosszügigen ter-
rassenwohnungen sind qualitativ
Eigentumswohnungen an bester Lage in Liestalhochstehend und mit Minergiedäm-
mung und Komfortlüftung ausge-
stattet. Jede Wohnung verfügt über
einen grossen Wohn- und essraum
mit offener Küche, ein komfortables
Wohnbad sowie sep. WC/Dusche.
Grosse Deckenhöhen und freie sicht
aus raumhohen Panoramafenstern
lassen viel Licht hinein und schaffen
ein optimales raumgefühl.
Der Leisenberg in Liestal bietet den
grossen Vorteil, die Autobahnein-
fahrt Arisdorf in nur drei Minuten zu
erreichen, ohne den «Flaschenhals
rheinstrasse» zu tangieren. Nach
Basel beträgt die Fahrtzeit über die
A2 rund zehn Minuten, nach zürich
via A3 50 Minuten.
es gibt im Kanton Baselland nur we-
nige Projekte mit dieser optimalen
Verkehrslage und einer derart ho-
hen Wohnqualität. Liestal verfügt
als Kantonshauptort über sämtliche
schulen bis zur Maturität und auch
über eine hervorragende Anbin-
dung an den öffentlichen Verkehr.
Vereinbaren sie mit Herrn Philippe
Beyeler ein für sie unverbindliches
Beratungsgespräch. Gerne unter-
breiten wir ihnen auch eine Offerte
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AKtuell
Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09 31
Was zeichnet die
giardinazÜRicH aus?
Die GiardinazÜriCH ist ein eleganter Mix
aus Gartenmesse, hochwertiger Ausstel-
lung und gleichzeitig eine sinnliche erleb-
nisplattform. Der Besucher taucht in eine
kunstvoll inszenierte Vernissage des Wohn-
und Wohlfühlraumes Garten ein. Als in-
doorveranstaltung und Publikumsmesse ist
die GiardinazÜriCH schweiz- und gar euro-
paweit einzigartig. sie zeichnet sich durch
den überdurchschnittlich hohen Anteil an
gebauten Beispielgärten aus.
Was ist das erfolgsgeheimnis der
giardinazÜRicH?
Die Menschen sehnen sich nach ästhe-
tischen Oasen als rückzugsort zur entspan-
nung. Aktuell wird diese sehnsucht durch
ein verstärktes Bio- und Ökologiebewusst-
sein intensiviert. Wie wichtig der Garten
und das Gärtnern sind, lässt sich an den
Übergängen vom Wohnbereich zum Gar-
ten ablesen: sie sind fliessender denn je.
Der Garten wird ins Wohnzimmer geholt,
Eine kunstvoll inszenierte Vernissage für Garten und Lifestyledie giardinazÜRicH läutet den frühling ein und setzt trends für die neue gartensaison. der Besucher erhält frische inspirationen für blühende Phantasien rund um gartenwelten, terrassengestaltungen und sinnliche livingwelten. die grösste Auswahl an stilvollen gartenmöbeln der Schweiz sowie die bunte floristikwerkstatt und der Pflanzenmarkt lassen gartenliebhabern keinerlei Wünsche offen.
Wohnräume werden auf den Garten, die
terrasse oder den Balkon ausgedehnt.
Was erlebt der Besucher in den sieben
Hallen des messezentrums zürich?
Die Besucher schweifen durch begehbare
blühende Gartenwelten, terrassen- und Li-
vingszenarien. so erleben sie die Giardina-
zÜriCH als eleganten Mix aus Gartenmesse,
hochwertiger Ausstellung und spannender
erlebnisplattform. Der Besucher erhält
direkten einblick in die Ateliers der Gar-
ten- und Landschaftsarchitekten. Die Lust
auf den Wohnraum Garten wird auf sehr
sinnliche Weise geweckt. An der Giardina
zÜriCH treffen Gartenträume und sachlicher,
romantischer oder moderner Outdoor-Chic
aufeinander.
messeleiterin Andrea Wassmer
Garten und Lifestyle | 18. bis 22. März 2009 | Messezentrum zürich
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32 Hauseigentümerverband Basel-stadt 3-09
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Der Hausbesitzer
Nr. 3 | März 101. Jahrgang
Auflage: 18000 ex. (beglaubigt)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbands Basel-stadt,
erscheint 10 Mal jährlich
einzelexemplar: Fr. 4.20
Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag in-
begriffen.
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Aeschenvorstadt 71
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andreas.zappala@hev-bs.ch
rEdaktionskommission
Vorsitz: Beat schultheiss
Mitglieder: Markus r. Bodmer, elisabeth simonius, Andreas
zappalà, Beatrice seiler
rEdaktion
comm.pact AG, Basel
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schnappschuss an der Basler Fasnacht
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte
Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der in-
seratenteil dient lediglich der information unserer Mitglieder über
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