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Der ICD-Träger als Autofahrer
Sicht des Verkehrsmediziners
Dr. med. Andreas NachtmannHerz- und Kreislaufzentrum
Rotenburg an der Fulda
Fahrerlaubnisklassen und -gruppen
• Gruppe 1: A, A1, B, BE, M, S, L T• (also Krafträder, PKW, Kleinkrafträder,
Traktoren)• Gruppe 2: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE,
D1E, Fahrgastbeförderung• (also LKW ab 3,5 Tonnen, Kleinbusse
(mehr als 9 Sitze), Busse, Taxen
Fahrerlaubnisverordnung• Keine medizinische
Relevanz• Rein haftungsrechtlich/
juristisch• Autofahren verbieten darf
nur die Behörde• Der Arzt soll beraten• Der Arzt kann mit haftbar
gemacht werden
Arrhythmien
• Mit anfallsweiser Bewußtlosigkeit: Nein
• Beurteilung auch des Medikationserfolges durch 24h-EKG und Internistisch-Kardiologische Untersuchung
• 3 Monate Pause!
ICD
• Nach den Begutachtungsleitlinien, gültig ab 1.5.2014
ICD
• Kategorie 1: Prophylaktische Implantation• Nach Erholung vom Eingriff (in der Regel
3 Monate!) können die Betroffenen KFZ der Gruppe 1 führen.
Kategorie II A
• Niedriges Risiko: Implantation erfolgte aufgrund einer Rhythmusstörung, aber kein Rezidiv:
• Fahren nach 6 Monaten (nur Gruppe 1) wieder gestattet.
Kategorie II B
• Mittleres Risiko: Patienten mit gut tolerierten Kammertachykardien.
• Bis zum Nachweis einer Symptomfreiheit (Synkopen und Präsynkopen) unter ICD-Therapie keine Fahrtauglichkeit
Kategorie III
• Hämodynamisch instabile VT: • Keine Fahrtauglichkeit
ICD und Gruppe 2
• Berufskraftfahrer: Nur bei prophylaktisch implantiertem ICD.
• Und auch nur bei besonders günstiger Konstellation
• Notwenig für alle (auch Gruppe 1): alle 6 Monate Kontrolle (muss nachgewiesen werden)
Herzschrittmacher
• Falls die Implantation infolge einer Synkope erfolgte, drei Monate Pause mit Nachweis normaler Herzfunktion und ohne erneute Ohnmacht.
Synkope
• Einmalig: abhängig vom Grund der Synkope.
• Bei Korrektur des niedrigen Blutdrucks kein Problem, keine Wartezeit
• Mehrmals: Klassifikation als Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit (wie ein Schlaganfall….)!
Blutflussreduktion durch zu enge Krawatten?
Herzinfarkt: PKW• ja bei komplikationslosem
Verlauf• Heißt: Nach 3 Monaten,
wenn keine Herzinsuffizienz und keine Rhythmusstörungen vorliegen und das EKG in Ordnung ist.
• Gilt auch bei Zweitinfarkt
Herzinfarkt: LKW• Ausnahmsweise ja. • 3-6 Monate Pause• EKG, LZ-EKG, Echo,
Belastungs-EKG• Keine Insuffizienz,
keine Rhythmusstörungen, keine AP
• 2. Infarkt: Endgültig Schluss
Herzinsuffizienz
• Nyha 4: Nicht tauglich• Nyha 3: Nicht tauglich
für Gruppe 2, bedingt für Gruppe 1
• Nyha 2: Grenzfälle• Nyha 1: Kein Problem
Hypertonie
• Ständige Diastole über 130: Nein• Diastole über 100 und keine anderen
Erkrankungen (Niere, Auge, Hirn, Linksherzhypertrophie): LKW ja. PKW ja.
• Bei Vorliegen von Begleiterkrankungen keine Gruppe 2
• Gruppe 1: Kontrollen in 2-3 Jahren Abstand (je nach Vorliegen von Begleiterkrankungen)
Ende
• Weitere Folien auf Anfrage….
Schlaganfall
• Nie wieder Gruppe 2: Bus, LKW, Taxi
• Keine Ausnahme!• PKW ja, wenn zwei
Voraussetzungen vorliegen:
• 1. Erfolgreiche Therapie
• 2. Keine Rückfallgefahr
Erfolgreiche Therapie
• Es müssen alle Symptome so weit rückläufig sein, dass das Fahren nicht eingeschränkt ist:
• Ausschluss z.B. bei Halbseitenblindheit oder Wahrnehmungsstörungen, Störungen der Aufmerksamkeit, Konzentration oder Orientierung
• Lähmungen nicht zwingend, abhängig von Ausmass und Begleitsymptomen: evtl. Sonderfahrzeug?
Rückfallgefahr• Notwendig: Identifikation der Ursache• Beseitigung der Ursache oder ausreichende
Sekundärprophylaxe• Abstand zum Akutereignis: z.B. drei Monate bei
nicht klärbarer Ursache (immerhin 30% der Schlaganfälle)
• Bei hohem Risiko des Rückfalls Ausschluss (z.B. bei Halsschlagadereinengung ohne Therapie oder bei Herzrhythmusstörungen ohne Marcumar)
Epilepsie• Bei einmaligem (Gelegenheitsanfall) Ereignis, ggf. im
Rahmen eines Schlaganfalles: nach Beobachtungszeit von 3 bis 6 Monaten. LKW: 6 bis 24 Monate.
• Bei zwei oder mehr Anfällen: ein Jahr Anfallsfreiheit (mit oder ohne Therapie)
• Bei langjähriger Epilepsie: zwei Jahre Anfallsfreiheit• Bei Absetzen von Medikamenten: drei Monate nach
Absetzen• LKW: 5 Jahre anfallsfrei ohne Therapie• Ausnahmen: Schlafgebundene und fokale Anfälle
Alkohol
• Missbrauch: trinken und Fahren: Nein
• Missbrauch: Trinken zu Hause: Ja
• Abhängigkeit: Nein• Abstinenz 1 Jahr!
Cannabis und Andere
• Gelegentlich: ja, aber (keine anderen Stoffe, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust)
• Andere BTM´s: Abhängigkeit und regelmäßiger Mißbrauch: Nein
Diabetes
• Kein Problem bei guter Einstellung• Probleme bei Hypo- oder Hyperglykämien• Diabetiker mit Insulin: üblicherweise keine
Gruppe 2, ausser bei Nachweis guter Stoffwechsellage ohne Hypoglykämien über 3 Monate
Demenz
• Nur bei leichten Störungen noch fahrtauglich
• Oft bei Feststellung der Demenz Vorliegen einer bereits mittelschweren Störung
Wie sage ich es?
• Hinweis auf die Eigenverantwortung• Hinweis auf finanzielle Risiken (Haftpflicht
zahlt nicht!)• Hinweis auf personelle Risiken• Aufklärung dokumentieren. (In
Anwesenheit von Zeugen aufklären)• Evtl. Unterschrift
Besondere Situationen
• Medizinische Eingriffe: Überwachungspflicht des Personals.
• Impfungen etc.: Kontrollpflicht, ob der Patient wirklich die geforderte Zeit in der Praxis/Klinik bleibt.
• Sicherung durch Abholenlassen
Wem sage ich es?
• Patient?• Ehepartner?• Polizei?• Schweigepflicht gilt so lange, wie durch
das Verhalten des Patienten die Allgemeinheit nicht gefährdet wird
2. Medikamente
• Bypackzettel: Fahrtauglichkeitseinschränkung fast Standard
• 15-20% der Arzneimittel sind problematisch
• An 25% der Verkehrsunfälle sollen Medikamente beteiligt sein
• Starke individuelle Reaktion!
Grosse Gefahren• Anticholinergika: Spasmolytika, Anitparkinsonmittel• Benzodiazepine• Antipsychotika• Augentropfen• Vorsicht: behandelte Depressive fahren besser als
unbehandelte…..
Arzneimittelgruppe Gefährdungsindex MittelwertAnalgetika (Opiate) 2,2Antikonvulsiva 2,4Antidepressiva (trizyklische) 2,5Antihistaminika 2,6Antipsychotika 2,8Benzodiazepine 3,5Anticholinergika 3,6
Gefährdungsindex: 1 = keine; 2 = leichte; 3 = deutliche; 4 = ernsthafte Gefährdung
Gefährdungsindex
Mässig bis hohes Risiko• Nichtbenzodiazepinhypno
tika• Opiate• Tri- und Tetrazyklische
Antidepressiva• Antikonvulsiva• Antipsychotika (hoch- und
niederpotente)• Sedierende
Antihistaminika
Geringes Risiko
• Cetirizin und andere wenig sedierende Antihistaminika
• Antidiabetika• SSRI, SNRI und
MAO-Hemmer• Sympathomimetika
(Ephedrin-Nasensprays)
Dauertherapie
• Überwachung und Attest z.B. nötig bei:• Antikoagulantien• Digitalis• Besondere Überwachung und
Dokumentation in der Initialphase auch bei Antihypertonika (Synkopen!)
• Leider keine klare Regelung
3. Neuropsychologische Untersuchungen
• Visuelle Perzeption• Gedächtnis• Orientierung• Apraxie• Exekutivfunktionen• Reaktionsvermögen• Aufmerksamkeit
Anforderungen an das Gesichtsfeld
• PKW: 120° binokular• LKW: binokular 70° nach links und rechts
sowie vertikal 40° nach unten
Handy und Verkehr• Nach einer Studie ist es für die Ablenkung durch
das Telefonieren egal, ob man mit oder ohne Freisprechanlage telefoniert.
• Andere Studie: Auch für Fußgänger gilt, dass sie erheblich abgelenkter sind, wenn sie telefonieren. 48 % liefen ohne zu schauen über einen Überweg (gegenüber 28% ohne Handy)
• Besonders vorsichtig waren in dieser Studie dagegen Benutzer von MP3-Playern, denen möglicherweise bewusst war, dass sie nichts hören (16%).
Schlafapnoe
• Unbehandelt und messbare Tagesschläfrigkeit (Pupillometrie): Nein
• Behandelt: Ja
Niereninsuffizienz
• Schwere Insuffizienz: Nein• Dialyse: Ja, wenn keine Komplikationen
oder Begleiterkrankungen, ausnahmsweise auch LKW
• Nach Transplantation: ja
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