des vereins deutseher revisions-ingenieure · von a. sickel. (sonder-abdruck aus dem „gewerblich...
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Verhandlungende r
16. ordentlichen Hauptversammlung
des
Vereins Deutseher Revisions-Ingenieurein
Freiburjä? i. lt .
vom 1. bis 3. Oktober
w
Berlin, 1910.V e re in D e u ts c h e r R e v is io n s -In g e n ieu re E. V.
p ^
Schriften des Vereins deutscher Revisions-Ingenieure.
No. 1: D ie R e in ig u n g <les K esse lspe isew asse rs . Für Dampfkesselbetriebe und andere industrielle Zwecke. Von Obering. E. H e idepriem . 2 . venu. u. verb. Auflage, bearb. von B rach t, Obering, des rhein. Dampf- kessel-Ueberwachungs-Vereins in Düsseldorf u. Chemiker Dr. G Hauss- dorf in Essen a. Ruhr. 74 S. Lex. 8° mit 38 Text-Abb. 1909.
geh. 2,-, geb. ‘2,50
No. 2: A n le itu n g z u r U n te rs u c h u n g d e r H e b e ze n g e u n d P r ü fu n g ih r e r T ra g o rg a n e im B e tr ie b e . 4. verb. Aufl. 16 S. in Lex. 8°. 1908. geh. — ,50
No. 3: S chu tz gegen F in g e rv e r le lz u n g e n be i A rb e ite n a n F a l l h ä m m e r n u n d P re sse n a l le r Art. Ergebnisse des Preisausschreibens der Norddeutschen Edel- und Unedelmetall-Industrie-Berufs- genossenschaft vom Februar 1898. Bearbeitet von den Ingenieuren P. H osem ann und K. Specht. 29 S. in Lex. 8° mit 23 Abb. im Text. 1900. geh. —,50
No.3a: N eue S c h u tz v o r r ic h tu n g e n gegen F in g e rv e r le lz u n g e n b e i A rb e ite n a n F a l lh ä m n ie r n u n d P re sse n a l le r A rt. Bearbeitet von den Ingenieuren P. H osem ann und K. Specht. 8 S. in Lex. Su mit 4 Abb. im Text. 1901. geh. —,25
No. 4: D ie U n fa l lv e rh ü tu n g im D a m p f k e s se lb e tr ie b e . Bearbeitet von den Ingenieuren C. H e idepriem , P. H osem ann, K. S pech t und C. Z im tnermann. 130 S. in gr. Lex. 8° mit 201 Abb. im Text und4 lith. Tafeln, davon 2 in farbigem Druck. 1902. geh. 5,—, geb. 6,—
No. 5: S c h u tz v o r r ic h tu n g e n a n S ch e re n . Bearbeitet von P. Hosem ann6 S. in gr. Lex. 8" mit 10 Abb. (Sonder-Abdruck aus dem „Gewerblich-Technischen Ratgeber“. I. Jahrgang Heft VII.) 1902. geh. —,20
No. 6: m a n g e lh a f te F in r ic h tu u g e u in m a s c h in e l le n A n la g e n fü r e le k tr is c h e L icht- u n d K ra f te rz e iig u n g . Vortrag von P. Hosemann. 6 S. in gr. Lex. 8° mit 15 Abb. (Sonder-Abdruck aus dem „Gewerblich-Technischen Ratgeber“. II. Jahrgang Heft X.) 1902. Vergriffen.
No. 7: S c h u tzv o rr ic h tu n g e n gegen d a s H e ra iis i l ie g e u d e r W e b sch ü tze n . Von A. S ickel. (Sonder-Abdruck aus dem „GewerblichTechnischen Ratgeber“. II. Jahrg. Heft 16—18.) 12 S. Lex. 8°. Mit18 Abb. im Text. 1903. geh. —,30
No. 8 : N eue E rfo lg e a u f d e m G e b ie t : S c h u lz gegeu F in g e rv e r le tz u n g e n b e i A rb e ite n a n F a llh s i in n ie rn u n d P re sse n a lle r A rt. Von P. Hosem ann. (Sonder-Abdruck aus dem „GewerblichTechnischen Ratgeber“. II. Jahrg. Heft 19.) 12 S. in Lex. 8° mit 9 inden Text gedruckten Abb. 1903. geh. —,35
No. 9: D ie U n fa llg e fa h re n u n d ih r e B e s e it ig u n g b e i Meng-, K net- u n d M is c h m a s c h in e n in d e r N a h ru n g s m it te l- In d u s tr ie . Von Ingenieur E. Bauer. 1904. geb. 1,50
m - Die obigen Schriften sin d von Behörden und H erufs- (jenossenschaften em pfohlen.
Polytechnische Buchhand lung A. Seydel Berlin S.W. 11, Königgrätzerstr. 31.
V.
Verhandlungen
der
16. ordentlichen Hauptversammlungdes
Vereins deutscher Revisions-Ingenieure E . V .in
Freiburg i. B.
vom 1. bis 3. Oktober 1909.
Berlin 1910.V e r e i n d e u t s c h e r R e v i s i o n s - I n g e n i e u r e E. V.
Den V e r h a n d l u n g e n de r 16. H a u p t v e r
s a m m l u n g in F r e i b u r g i . B. lag folgende Tages
ordnung zugrunde:
1. B e r i c h t d e s V o r s t a n d e s für die Zeit vom
3. September 1908 bis 1. Oktober 1909.
2. V e r e i n s a n g e l e g e n h e i t e n .
a) Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr
1908/1909.
b) Bericht der Rechnungsprüfungskommission. Er
teilung der Entlastung für Vorstand, geschäfts
führenden Ausschuss und Schatzmeister.
c) Vorlage des Kostenvoranschlages für das Jahr
1909/1910 (§ 7 der Satzungen).
d) Neuwahl der satzungsgemäss ausscheidenden
Mitglieder des Vorstandes, des geschäftsführen
den Ausschusses und der Redaktions-Kommis
sion. Vom Vorstand scheiden aus: Herr Freu
denberg, vom geschäftsführenden Ausschuss:
die Herren Koeppen und Dr. Trzeciok, von der
Redaktions-Kommission: die Herren Hiitt und
Koch.
e) Bericht über den Stand der Vereinsschriften.
f) Beschlussfassung, betreffend die Anträge auf
Änderung des Vereinsorganes.
g) Zweiter Kursus zur Einführung in die Stark
strom* Elektrotechnik.
h) Bericht über die Festschrift zum 25 jährigen
Jubiläum der B.G.B.G.
3. Herr Freudenberg: D ie E r f o l g e d e r M e i
s t e r - u n d A r b e i t e r r e i s e n z u r B e s i c h
t i g u n g de r A u s s t e l l u n g i n C h a r 1 o t -
t e n b u r g.
4. Herr Elten: U n f a l l g e f a h r e n de r Z e n t r i
f u g e n (mit Lichtbildern).
5. Herr Seidel: Z w e i b e m e r k e n s w e r t e U n
f ä l l e an D a m p f k e s s e l n .
6. D a s Z u s a m m e n w i r k e n de r s t a a t l i
c h e n G e w e r b e a u f s i c h t s b e a m t e n m i t
d e n t e c h n i s c h e n A u f s i c h t s b e a m t e n
d e r B.G.B.G.
7. B e s t i m m u n g e n , d i e d e n V e r k a u f v o n
M a s c h i n e n o h n e V e r k l e i d u n g de r
Z a h n r ä d e r v e r b i e t e n . Berichterstatter:
Herr Urban.
8. D ie S t e l l u n g de r t e c h n i s c h e n A u f
s i c h t s b e a m t e n zu d e m E n t w u r f de r
R e i c h s v e r s i c h e r u n g s o r d n u n g . Bericht
erstatter Herr Dr. Trzeciok.
9. Besprechung der A u s s t e l l u n g v o n P l a k a
t e n , betr. erste Hilfe bei Unfällen und W a r
n u n g s t a f e l n .
10. T e c h n i s c h e M i t t e i l u n g e n :
a) Herr Behr: A m m o n i a k z e r s e t z u n g e n
u n d A m m o n i a k e x p l o s i o n e n i n E i s -
m a s c h i n e n.
b) Herr Schuberth: P r e s s e n s c h u t z.
1 1 . A n t r ä g e der M i t g l i e d e r :
a) Herr Vollert: Geldprämien an Betriebsleiter für
Abnahme der Unfälle.
b) Herr Zacharias: Leitfaden für Unfallverhütung
und Wundbehandlung für Fortbildungsschulen.
12. Wahl von Zeit und Ort der 17. Hauptversammlung.
Sitzung am I. Oktober 1909.ln der Versammlung anwesend sind:
1. Als Gäste: Herr Gewerberat Engeln-Offenbach
a. M., Herr Gewerberat Lösser-Darmstadt, Herr Direk
tor Eitner v. d. städt. Elektrizitätswerken-Freiburg i. Br.,
Herr Dr. Brauer, Direktor d. B.-G. d. ehem. Industrie
Berlin, Herr Hoch, Geschäftsführer der Brau- und Mälz.-
B.-G. Sekt II-Karlsruhe.
2. Das Ehrenmitglied des Vereins: Herr Geheimer
Regierungsrat Prof. C. Hartmann-Berlin.
3. Die Mitglieder: Herr Dr. Adam-Breslau, Al-
brecht-Charlottenburg, Bauer-Mannheim, Behr-Friede-
nau, Berger-Königshütte, Berle-Mannheim, Dr. Bram
kamp - Cöln a. Rh., Carstens - Nürnberg, Dressler-
Zwickau, Elten-Barrnen, Feldmann-Eschersheim, Dr.
Fischer-Frankfurt a. M., Freudenberg-Essen, Frey-
stedt - Hannover, Prof. Gary - Gr. Lichterfelde, Dr.
Gerhard-Giessen, Gerstein-Hagen i. W., Gunderloch-
Mainz, Gunderloch - Berlin, Haase - Hannover, Herr
mann-Guben, Hoevermann-Hamburg, Hoffmann-Char-
lottenburg, Holtzhausen-Chemnitz, Horne-Berlin, Hiil-
fert-Cöln a.Rh., Hütt-Berlin, Kalinowsky-Freiburg i.Br.,
Kiesler-Leipzig, Krampf-Karlsruhe, Külp-Steglitz, Linn-
München-Gladbach, Dr. Loebner-Leipzig, Mandel
Berlin, Martens-Mannheim, Meyer-Hamburg, Moeser-
Mainz, Mtihlhan-Hagen i.W ., Dr. Müller-Worms, Mül
ler-Frankfurt a.M., Miitzelburg-Cöln a.Rh., Nottebohm-
Saarbrücken, Pierau-Berlin, Pfaff-Chemnitz, Poggen
pohl - Cöln, Popp - Nürnberg, Rampelmann - Iserlohn,
Reinold - Charlottenburg, Renz - Nürnberg, Rietkötter-
Hagen i. W., Schäfer-Leipzig, Schaub-Stuttgart, Schind
ler-Berlin, Schirmer-Berlin, Schleif-Mainz, Schliep-
hake-Hannover, Schuberth-Stuttgart, Schulz-Schwelm,
Seidel-Wilmersdorf, Silber-Mainz, Söllinger-Halle a. S.,
Steiger-Dornach b. Mühlhausen i. Eis., Stöpel-Heidel-
berg, Stumpf-Essen, Trommer-Dresden, Dr. Trzeciok-
Friedenau, Uhrig-Karlsruhe, Urban-Charlottenburg,
Walther-Hamburg, Wunderle-Mainz, Zacharias-Rem
scheid, Zscheyge-Berlin.
4
Der Vorsitzende Prof. Gary eröffnet die Versamm
lung um 8*/i Uhr, begrüsst die Mitglieder und Gäste
und stellt fest, dass die Versammlung satzungsmässig
berufen ist.
1. B e r i c h t d e s V o r s t a n d e s für die Zeit vom
3. September 1908 bis 1. Oktober 1909.
Der Bericht liegt den Mitgliedern gedruckt vor. Auf
seine Vorlesung wird verzichtet.
Er lautet:
Das verflossene Vereinsjahr hat dem Verein wie
derum neue, hocherfreuliche Erfolge gebracht, unter
denen der gut besuchte und zu allseitiger Zufriedenheit
verlaufene Kursus zur Einführung in die Starkstrom
Elektrotechnik und die ausserordentliche Versammlung
in Koblenz am 10. Mai 1909 besonders hervorzuheben
sind.
Nach der glänzend verlaufenen 15. Hauptversamm
lung in Braunschweig sind dem Verein 22 Mitglieder
neu bezw. wieder beigetreten, während 6 Mitglieder
ausgeschieden sind, davon einer durch den Tod. Der
Tod dieses einen aber hat eine schwere, unausfüllbare
Lücke hinterlassen.
Am 12. Mai 1909 starb der Mitbegründer des Ver
eins, Herr Georg Braune zu Cöln a. Rhein, durch einen
sanften Tod von langem, mit unsagbarer Geduld ge
tragenem Leiden erlöst. In der Zeitschrift „Sozial
Technik“ ist dem Verstorbenen ein Nachruf gewidmet
und an seinem Sarge ist ein Kranz niedergelegt wor
den. In der Zeitschrift ist auch schon erwähnt, dass
Herr Braune durch letztwillige Verfügung seine reich
haltige Bücherei, soweit sie auf die berufsgenossen-
schaflliche Unfallverhütung Bezug hat, dem Verein ver
macht hat. Die Bücher befinden sich zur Zeit in Ver
wahr des Herrn A. Behr in Friedenau. Es wird beab
sichtigt, demnächst ein Verzeichnis der Vereinsbücher
anzulegen und die Braunesche Schenkung wird diesem
Verzeichnisse eingeordnet werden. Der Witwe des
Herrn Braune ist der Dank des Vereins für die Schen
kung, der schon dem Erblasser kurz vor seinem Tode
ausgesprochen wurde, wiederholt worden.
Freiwillig ausgeschieden sind die Herren: Lüdke,
Probst, Ritter, Schulte. Herr Lehmann wurde gemäss
§ 8 b der Satzungen gestrichen.
Eingetreten sind folgende Herrn:
1. Adam, Georg, Dr., techn. Aufsichtsbeamter der
Schles. Textil-B.-G., Breslau, Gustav Freytag
strasse 45.
2. Brandes, Otto, Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Westdeutschen Binnenschiffahrts-B.-G., Duisburg,
Ruhrortstr. 18.
3. Busch, Emil, Baumeister, techn. Aufsichts- und
Rechnungsbeamter der Sächs. Baugewerks-B.-G.,
Gera-Untermhaus, Viktoriastr. 1 .
4. Düchting, Willi., Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Musik-B.-G., Berlin SW., Teltowerstr. 28.
5. Fischer, Dr., Kgl. Gewerbeinspektor, Direktor des
Instituts für Gerwerbe-Hygiene, Frankfurt a. M.,
Börsenstr. 19.
6. Fischotter, Max, Dipl.-Ing., techn. Aufsichtsbeamter
der Brauerei- und Mälzerei-B.-G., Berlin, Grune-
waldstr. 119.
7. Freyberg, Dipl.-Berging., techn. Aufsichtsbeamter
der Steinbruchs-B.-G., Sektion III, Mainz, Parcus-
strasse 6.
8. Grünig, Carl, Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Müllerei-B.-G., Friedenau b. Berlin.
9. Kraensel, Dipl.-Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Fleischerei-B.-G., Mainz.
10. Lenk, Bernhard, Baumeister, techn. Aufsichtsbe
amter und Rechnungsbeamter der Sächs. Bauge-
werks-B.-G., Chemnitz, Hartmafinstr. 11.
11. Leonhard, Oskar, techn. Aufsichtsbeamter der Nah-
rungsmittel-Industrie-B.-G., Mannheim, Luisen
ring 14.
12. Loch, Rudolf, Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Müllerei-B.-G., Friedenau bei Berlin.
13. Mützeiburg, Georg, Dipl.-Ing., technischer Auf
sichtsbeamter der B.-G. der chemischen Industrie
Sektion IV, Cöln a. Rh., Brabanterstr. 41.
14. Reiche, Ernst, techn. Aufsichts- und Rechnungs
beamter der Sächs. Baugewerks-B.-G., Leipzig
Gohlis, St. Privatstr. 2.
15. Reinold, Karl, Major a. D., techn. Aufsichtsbeamter
der Papiermacher-B.-G., Berlin W. 10, Friedrich
Wilhelmstr. 15.
16. Rohland, H., Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Schles. Eisen- und Stahl-B.-G., Breslau I, Alexan
derstrasse 25 a.
17. Rothe, Fr., Dipl.-Ing. techn. Aufsichtsbeamter der
Deutschen Buchdrucker-B.-G., Frankfurt a. M.
18. Schirmer, Lothar, Dipl.-Ing., Assistent der Papier-
verarbeitungs-B.-G., Berlin, Chausseestr. 115.
19. Schleif, techn. Aufsichtsbeamter der Steinbruchs-
B.-G., Sektion III, Mainz, Pareusstr. 6.
20. Schröder, Hans, Dipl.-Ing., techn. Aufsichtsbe
amter der Ziegelei-B.-G., Charlottenburg I, Wil-
mersdorferstr. 20 .
21. Söllinger, Otto, techn. Aufsichtsbeamter der Stein-
bruchs-B.-G., Sektion VI, Halle a. S., Beesener-
strasse 25.
22. Thiele, Ernst, Ing., techn. Aufsichtsbeamter der
Nordd. Holz.-B.-G., Steglitz, Schützenstr. 52 II.
Die Mitgliederzahl beträgt zur Zeit 170.
Am 19. Dezember 1908 hat im Hause des Vereins
deutscher Ingenieure unter Teilnahme des Vorsitzenden
die Versammlung eines Organisations-Ausschusses zur
Gründung eines I n t e r n a t i o n a l e n I n s t i t u t s
5
f ü r T e c h n o b i b l i o g r a p h i e stattgefunden. Das
Institut bezweckt:
1. Die planmässige Sammlung und Sichtung aller
bibliographischen Informationen über technisch-lite
rarische Neuerscheinungen der Haupt-Kulturstaaten,
innerhalb gewisser Grenzen auch der wichtigsten Ver
öffentlichungen früherer Jahre;
2. Veröffentlichung dieser Informationen (mit ent
sprechenden Übersetzungen aus den fremden Sprachen),
in einem monatlich erscheinenden Organ, in Jahr
büchern, sowie in Monographieen, periodischen Einzel
ausgaben, die an Fachzeitschriften zum Beilegen an
Stelle der von diesen bisher selbst gefertigten Literatur
zusammenstellungen geliefert werden;
3. Die Anlegung eines nach Autoren und nach Stich
worten geordneten Karten-Repertoriums der Neuer
scheinungen und auch der wertvollsten älteren Ver
öffentlichungen. In Verbindung damit:
4. Die Schaffung einer technisch-literarischen Aus
kunftsstelle und
5. die Vermittlung der Beschaffung des literarischen
Materials durch Lieferung von Zeitschriften-Ausschnit-
ten, Vervielfältigung von Zeichnungen, Verleihung von
Büchern, Vermittlung der buchhändlerischen Besorgung
von Zeitschriften und Büchern, speziell der schwer zu
erlangenden ausländischen Literatur.
Die Versammlung leitete Herr Geheimer Regierungs
rat Professor K ä m m e r e r und den Bericht über die
geplanten Massnahmen erstattete Dr. Hermann B e c k ,
Direktor des Instituts für Sozial-Bibliographie in Ber
lin. Fast alle grossen technischen Vereine Deutsch
lands waren in der Sitzung vertreten und erklärten ihre
Zustimmung zu dem Unternehmen.
Der Verein deutscher Revisions-Ingenieure ist gleich
falls mit einem Jahresbeitrag von 25 Mk. Mitglied ge
worden. Von der weiteren Ausgestaltung wird es ab
hängen, ob später vielleicht Auszüge aus den Monats
heften des Instituts gegen einen mäsigen Preis bezogen
werden können, die der Vereinszeitschrift als Sonder
beilage für die Mitglieder des Vereins beigefügt werden.
Am 28. Juni 1909 fand die erste deutsche Kon
ferenz zur Organisation des technischen Auskunfts
wesens in Berlin statt. In dieser Konferenz ist ein Sach
verständigenbeirat gebildet worden, dessen Aufgabe es
ist, die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Zweige
der Technik und Industrie ständig zu vermitteln und
auf diese Weise die praktische Ausgestaltung der Ar
beit des Institutes für Techno-Bibliographie zu ermög
lichen. In der Konferenz berichtete Herr Wirkl. Geh.
Oberregierungsrat Dr. H a r n a c k , Generaldirektor der
Königl. Bibliothek Berlin über die in dieser Bibliothek
neu geschaffene technische Zentral-Bibliothek, der alle
Büchereingänge des Techno-Bibliographischen Institu
tes geschenkweise überlassen werden sollen. Die Ver
öffentlichungen des Institutes gehen dem Verein all
monatlich zu.
Der Direktor des Instituts für Gewerbe-Hygiene,
Frankfurt a. M., Börsenstr. 19, 1 hat sich an den Verein
mit der Bitte um Unterstützung bei seinen Arbeiten und
Aufgaben gewendet. Gegenseitige Förderung der bei
derseitigen Interessen erscheint erwünscht.
Auch diesem Institut ist tunlichste Förderung zu
gesagt worden.
Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes, des ge
schäftsführenden Ausschusses und der Redaktionskom
mission haben stattgefunden:
Am 16. September 1908 in Braunschweig, wobei
hauptsächlich auf Grund der Kündigung des Vertrages
mit der Zeitschrift ,,Sozial-Technik“ über die Massnah
men beraten wurde, die beim event. Eingehen der Zeit
schrift der Hauptversammlung in Vorschlag zu bringen
sein würden. Über die Angelegenheit hat die Haupt
versammlung in Braunschweig beschlossen. Der Be
schluss ist vorläufig durch Weitererscheinen der Zeit
schrift hinfällig geworden.
Am 19. November 1908 im Hause des Vereins deut
scher Ingenieure Berlin und am 29. Januar 1909 ebenda.
In der Sitzung wurde über die Rundfrage an die Mit
glieder, betreffend die nächsten Versammlungen be
richtet und mitgeteilt, dass von 111 abgegebenn Stim
men 75 für die ausserordentliche Versammlung und 19
dagegen gestimmt haben. 7 Stimmen haben sich weder
dafür noch dagegen ausgesprochen. Da sonach mehr
als Vs der Mitglieder für die ausserordentliche Ver
sammlung gestimmt haben, musste diese nach § 32 der
Satzungen abgehalten werden. Sie hat am 10. Mai in
Koblenz stattgefunden (siehe weiter unten).
Für die Hauptversammlung in F r e i b u r g wurden
93 Stimmen, gegen die Wahl von Freiburg aber nur
8 Stimmen abgegeben. Es musste somit auch bei der
Wahl von Freiburg i. Br. als Ort für die 16. Hauptver
sammlung bleiben, obgleich von verschiedenen Seiten
gegen den weit entlegenen Ort Einspruch erhoben
wurde. In der Vorstandssitzung wurde ferner die Tages
ordnung der ausserordentlichen Versammlung festge
stellt und ferner beschlossen, den Vorstandsmitgliedern
den Postscheckverkehr frei zu stellen. Der Vorstand
hat ausserdem beschlossen, der 16. Hauptversammlung
die Wahl des Mitbegründers des Vereins, Herrn Georg
Braune zum Ehrenmitgliede in Vorschlag zu bringen.
Durch den Tod des Herrn Braune ist dieser, vom Vor
stande einstimmig gefasste Beschluss hinfällig gewor
den.
Am 15. März 1909 hat sich Vorstand, geschäfts
führender Ausschuss und Redaktionskommission im
Kaiserkeller zu Berlin hauptsächlich mit der Aufstellung
der Tagesordnung für die ausserordentliche Versamm
lung in Koblenz beschäftigt.
6
Am 13. Juli 1909 wurde über die herauszugebende
Jubiläumsschrift und über die Tagesordnung der Haupt
versammlung beraten.
Die Berliner Gruppe des Vereins hat im Winter
semester 1908/09 im Restaurant Rotes Haus am Nollen-
dorfplatz regelmässige Zusammenkünfte, teilweise unter
Zuziehung von Damen abgehalten. Diese Zusammen
künfte beschloss am 15. März 1909 ein gemeinsames
Essen der Berliner Gruppe im Kaiserkeller, zu dem die
Mitglieder mit ihren Damen zahlreich erschienen waren.
Auch die beiden Ehrenmitglieder des Vereins nahmen
mit ihren Gattinnen an der festlichen Veranstaltung teil.
Auf Grund des Beschlusses der 15. Hauptversamm
lung in Braunschweig hat am 10. Mai 1909, der Sitzung
der westlichen Gruppe vorangehend, in Koblenz eine
ausserordentliche Versammlung des Vereins stattgefun
den, an der 38 Mitglieder und 7 Damen und Gäste teil
genommen haben. Über die Verhandlungsgegenstände
gibt das in Druck gelegte Protokoll Aufschluss. Im
Anschluss an die Versammlung wurde im Motorboot
eine Fahrt nach Braubach und ein Besuch der altehr
würdigen Marxburg unternommen.
Vom 28. Januar bis 6. Februar 1909 fand in Berlin
ein Kursus zur Einführung in die Starkstrom-Elektro
technik statt, der dank der tatkräftigen Unterstützung
des Reichsversicherungsamtes von 51 Mitgliedern und
6 Gästen besucht war. Vorträge hatten übernommen
die Herren Prof. Dr. W. Wedding, Obering. Gaze, Ing.
v. Hammel, Ing. Schuten, Ing. Krohne, Obering. Pohl,
Dr. Michalke, Ing. Fuhrken, Ing. Herrmann. Von den
Mitgliedern haben sich um den Kursus besonders die
Herren Obering. Seidel und Gunderloch verdient ge
macht. Das ausserordentliche Entgegenkommen, wel
ches die grossen Berliner Elektrizitätsgesellschaften bei
dieser Gelegenheit dem Verein erwiesen haben, verdient
besonderen Dank.
An einzelnen Vorträgen hat sowohl der Herr Präsi
dent des Reichsversicherungsamtes Dr. Kaufmann als
auch der Senatsvorsitzende Herr Geh. Regierungsrat
Prof. Hartmann teilgenommen. Der Herr Präsident hat
auch in die Besprechung eingegriffen. An die Vorträge
haben sich zahlreiche Besichtigungen von Betriebswerk
stätten angeschlossen.
Da von verschiedenen Seiten die Wiederholung des
Kursus gewünscht wurde, ist ein 2. Kursus für den De
zember 1909 in Aussicht genommen. Über 20 Meldun
gen sind bereits für diesen 2. Kursus eingegangen.
Ausserdem beabsichtigt der Vorstand der Privatbahnen
Berufsgenossenschaft in Lübeck seine Genossenschafts
mitglieder auf die Vorträge aufmerksam zu machen und
sie anzuregen, geeignete Persönlichkeiten zu entsenden.
Im Juni 1909 ist an die Mitglieder ein Rundschrei
ben versandt worden, in dem sie um fleissige Mitarbeit
an der Zeitschrift „Sozial-Technik“ gebeten und auf
den für den Dezember in Aussicht genommenen 2. Kur
sus zur Einführung in die Starkstrom-Elektrotechnik
hingewiesen wurden.
Sämtlichen Mitgliedern des Vereins ist ein künst
lerischer Abdruck des dem Verein von der Ausstellung
in Budapest übermittelten Gedenkblattes zugegangen,
mit welchem dem Verein die Verleihung der Königl.
ungarischen goldenen Staatsmedaille angezeigt wird.
Für die Übersendung der Verhandlungen der 15.
Hauptversammlung ist dem Verein von vielen Behörden
und Privaten Dank ausgesprochen worden. Die Ver
handlungsschrift ist ausserdem an sämtliche Mitglieder
versandt worden.
Auf Grund des Beschlusses der 15. Hauptversamm
lung in Braunschweig sind dem Herrn Minister für Han
del und Gewerbe in Preussen am 6. Februar 1909 die
Schriften übermittelt worden, die die Verhandlungen be
treffend Umlaufgeschwindigkeit schnellaufender Schleif
scheiben enthalten. Eine Antwort auf diese Sendung
ist dem Verein nicht zugegangen.
Die in Frankfurt und Umgegend wohnenden Mit
glieder sind durch Rundschreiben auf das Gesuch der
Redaktion einer techn. Zeitschrift aufmerksam gemacht
worden, die sich an den Verein um Nachweis eines In
genieurs gewandt hat, der mit umfassendem Wissen auf
dem Gebiete der neuzeitlichen Unfalltechnik und jour
nalistischer Befähigung augerüstet und geneigt ist, im
Nebenamt die Redaktion einer Zeitschrift zu überneh
men. Da mehrfach Stellengesuche an den Vorstand
gelangt sind und auf der anderen Seite Anfragen nach
geeigneten Bewerbern um Stellungen als techn. Auf
sichtsbeamte, wird die Frage zu erwägen sein, ob
nicht zweckmässig von Vereins wegen eine Stellenver-
mitllung einzurichten ist.
Zu einer Arbeit über die bestehende Ingenieur-Or
ganisation im deutschen Sprachgebiet ist dem Heraus
geber dieser Arbeit eine kurze Geschichte des Vereins
deutscher Revisions-Ingenieure nebst Satzungen über
mittelt worden.
Im Frühjahr 1909 ist die Vereinsschrift No. 1 von
Heidepriem ,,Die Reinigung des Kesselspeisewassers“
in 2. Auflage bearbeitet von Johannes Bracht, Ober-
nigenieur des Rheinischen Dampfkessel-Überwachungs
vereins in Düsseldorf und Dr. Georg Hausdorff, ver
eideter Chemiker in Essen a. d. Ruhr im Verlage von
A. Seydel, Berlin erschienen. Das 74 Textseiten um
fassende Heft hat guten Anklang gefunden.
Herr Specht hat es übernommen, eine Vereins
schrift über „Unfallverhütung an Stanzen und Pressen“
zu verfassen.
Der internationale Verband der Dampfkessel-Über
wachungsvereine hat durch den geschäftsführenden
Verbandsverein in Hannover eine Einladung zu der vom
24. bis 26. Juni d. J. in Lille abgehaltenen 39. Dele
7
gierten- und Ingenieur-Versammlung ergehen lassen.
Herr Oberingenieur Bütow hat freundlichst die Vertre
tung des Vereins in der Versammlung übernommen.
Noch zu erwähnen bleibt, dass dem Herrn Präsi
denten Dr. Kaufmann zur Feier seiner silbernen Hoch
zeit namens des Vereins mit herzlichem Glückwunsch
schreiben eine Blumenspende übermittelt worden ist,
für die freundlicher Dank einging.
Dem akademischen Direktorium der Universität
Freiburg i. Br. ist für die freundliche Bereitwilligkeit,
mit der das Direktorium das Auditorium maximum der
Universität und den Projektionsapparat für die 16.
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt hat. Dank
ausgesprochen worden, der hier wiederholt sei.
Der Bücherei des Vereins sind die folgenden Druck
schriften überwiesen worden, für die den Gebern Dank
ausgesprochen sei:
Jahresbericht des Dampfkessel-Überwachungsver
eins der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund zu
Essen a. d. Ruhr. Siebentes Geschäftsjahr 1. April 1906
bis 31. März 1907, desgl. achtes Geschäftsjahr, desgl.
neuntes Geschäftsjahr.
Berichte des Zentral-Verbandes der Preussischen
Dampfkessel-Überwachungsvereine über das Geschäfts
jahr 1906/07, 1907/08, 1908/09.
Jahresbericht des Dampfkessel-Überwachungsver
eins Essen a. d. Ruhr 1907/08.
Protokoll der 38. Delegierten- und Ingenieur-Ver
sammlung des Internationalen Verbandes der Dampf
kessel-Überwachungsvereine zu Wiesbaden am 8. und
9. September 1908.
Bericht über die Tätigkeit der techn. Abfsichtsbe-
amten der Zuckerberufsgenossenschaft im Jahre 1906.
Geschäftsbericht für das Jahr 1906 für die 23. or
dentliche Genossenschaftsversammlung am 27. Juli 1907
der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft.
Zusammenstellung der Jahresberichte über die
Tätigkeit der technischen Aufsichtsbeamten der Fleische
rei-Berufsgenossenschaft für das Jahr 1906 und 1907.
Jahresbericht der technischen Aufsichtsbeamten der
Berufsgenossenschaft der Feinmechanik, Berlin 1907.
Jahresbericht für das Jahr 1907 der technischen
Aufsichtsbeamten der Papierverarbeitungs - Berufsge
nossenschaft, desgl. für das Jahr 1908.
Jahresbericht für das Jahr 1907 des technischen
Aufsichtsbeamten der Sektion VIII der Steinbruchs-Be-
rufsgenossenschaft, Schlesien.
Bericht über die Tätigkeit des technischen Auf
sichtsbeamten der Nahrungsmittel - Industrie - Berufs
genossenschaft im Jahre 1907. Nachtrag dazu mit Illu
strationen.
Geschäftsbericht für das Jahr 1908 der Maschinen
bau- und Kleineisen-Berufsgenossenschaft, Sektion V.
Jahresbericht des technischen Aufsichtsbeamten
Herrn Ingenieur Freudenberg für das jahr 1908, Rhein.
Westf. Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft.
Geschäftsbericht und Rechnungsabschluss der
Sächs. Thüring. Eisen- und Stahl-B.-G. zu Leipzig vom
1.1. bis 31. 12. 1908.
Protokoll der zwölften Versammlung des Vorstan
des des Deutschen Verbandes für die Materialprüfun
gen der Technik.
Desgl. Protokoll der 13., 14. und 15. Versammlung
des Vorstandes.
Protokoll der 8 . Versammlung des deutschen Ver
bandes für die Materialprüfungen der Technik am 5. Ok
tober 1907, desgl. der 9. Versammlung.
Die Kerbschlagprobe im Materialprüfungswesen.
Deutscher Verband für die Materialprüfungen der Tech
nik.
Verzeichnis der in Tätigkeit getretenen Ausschüsse,
deren Aufgabe und Mitglieder. Deutscher Verband für
die Materialprüfungen der Technik.
Satzungen und Mitgliederverzeichnis des deutschen
Verbandes für die Materialprüfungen der Technik.
Bericht über die Tätigkeit des Königl. Material
Prüfungsamtes, Gr. Lichterfelde 1906/07.
Sonderabdruck aus den Mitteilungen aus dem
Königl. Materialprüfungsamt 1908.
Mitteilungen des Internationalen Verbandes für die
Materialprüfungen der Technik No. 4, März 1909.
Mitteilungen des Internationalen Verbandes für die
Materialprüfungen der Technik No. 6, Juni 1909.
Mitteilungen des Internationalen Verbandes für die
Materialprüfungen der Technik No. 7, Juni 1909.
Mitteilungen des Internationalen Verbandes für die
Materialprüfungen der Technik No. 8 , Juli 1909.
Mitteilungen des Internationalen Verbandes für die
A'laterialprüfungen der Technik No. 9, Juli 1909.
Anleitung zur Untersuchung der Hebezeuge und
Prüfung ihrer Tragorgane im Betriebe (4. Auflage).
Die Reinigung des Kesselspeisewassers von Heide
priem (2. Auflage).
Mappe mit Druckschriften der Allgem. Elektrizi
täts-Ges. und Nachrichten der Siemens-Schuckert-
Werke und der Firma Siemens & Halske in einem Band.
Prof. Dr. L. Graetz „Kurzer Abriss der Elektrizi
tät.“ ’
Gewerbehygienisches Museum in Wien, Mitteilung
No. 317 und 318.
Illustrierter Leitfaden für die Unfallverhütungs
technik in Möbel- und Holzwarenfabriken und verwand
ten Betrieben, verfasst von Rud. Hofmann.
Schutzvorrichtungen an Pressen und Walzen von
Obering. Max Schuberth, technischer Aufsichtsbeamter
der Südd. Edel- und Unedelmetall - Berufsgenossen
schaft, Stuttgart.
Technische Auskunft, Monatsschrift des Internatio-
I
8
lialen Instituts für Techno-Bibliographie Januar bis Juli
1909.
Damit schliesst der Jahresbericht.
Bevor in die Verhandlungen eingetreten wird,
widmet der Vorsitzende dem verstorbenen Herrn
B r a u n e einen warmen Nachruf.
Mit Zustimmung der Versammlung wird darauf
Punkt 12 der Tagesordnung vorausgenommen: Wahl
von Zeit und Ort der 17. Hauptversammlung. Es wird
einstimmig E i s e n a c h gewählt.
Die Versammlung soll in der zweiten September
woche 1910 stattfinden.
2 Vereinsangelegenheiten.a) V o r l a g e d e s R e c h n u n g s a b s c h l ü s
se s f ü r d a s j a h r 1 9 0 8 / 0 9. Herr Dr. L o e b n e r
erwähnt, dass wegen Postversäumnis die einzelnen
Rechnungsabschlüsse für die Mitglieder nicht recht
zeitig eingetroffen sind; derselbe erläutert dann den
Rechnungsabschluss. Das Vereinsvermögen beträgt
zur Zeit: 1880,60 Mk.
b) B e r i c h t d e r P r ü f u n g s k o m m i s s i o n ,
E r t e i l u n g de r E n t l a s t u n g f ü r V o r s t a n d ,
g e s c h ä f t s f ü h r e n d e n A u s s c h u s s u n d
S c h a t z m e i s t e r . Die Herren P f a f f und B e h r
haben diesen Abschluss geprüft und in Ordnung gefun
den. Herr P f a f f beantragt Entlastung für den Vor
stand, den Kassenführer und den geschäftsführenden
Ausschuss. Entlastung wird erteilt.
c) V o r l a g e d e s K o s t e n V o r a n s c h l a g e s
f ü r d a s J a h r 1909/ 10 (§ 10 de r S a t z u n g e n ) .
Der Voranschlag für 1910 wird mit 9654,44 Mk. ge
nehmigt. Herr Dr. L o e b n e r erwähnt, dass hierin
die 5000 Mk., die von der Kaiser Wilhelm und Augusta
Viktoria-Stiftung für ein Jubiläumswerk gestiftet wur
den, mit enthalten sind.
d) N e u w a h l d e r s a t z u n g s g e m ä s s a u s
s c h e i d e n d e n M i t g l i e d e r d e s V o r s t a n
d e s , d e s g e s c h ä f t s f ü h r e n d e n A u s
s c h u s s e s u n d de r R e d a k t i o n s - K o m -
m i s s i o n . Vom Vorstand scheiden aus: Herr Freu
denberg, vom geschäftsführenden Ausschuss: die Her
ren Koeppen und Dr. Trzeciok, von der Redaktions
Kommission die Herren Hiitt und Koch. Herr Notte-
bohm wird einstimmig als stellvertretender Vorsitzen
der gewählt.
Herr Dr. Trzeciok wünscht seine Wiederwahl
nicht, es wird infolgedessen einstimmig Herr Ober-Ing.
Seidel-Berlin in den geschäftsführenden Ausschuss ge
wählt. Herr Koeppen wird wiedergewählt.
Herr Hütt und Herr Koch werden in die Redak
tions-Kommission wiedergewählt.
Der V o r s i t z e n d e dankt in warmen Worten im
Namen der Mitglieder Herrn Freudenberg bei seinem
freiwilligen Austritt aus dem Vorstande für seine so V
erfolgreiche und uneigennützige Tätigkeit, durch welche
er seit Bestehen des Vereins diesen gefördert hat. Er
bittet Herrn Freudenberg, auch ferner noch in altbe
währter Weise für die Interessen und die Ziele des Ver
eins zu wirken.
e) B e r i c h t ü b e r d e n S t a n d der V e r
e i n s s c h r i f t e n . Der Vorsitzende verliest einen
Brief des Herrn Buchhändler Seydel, der zur Kenntnis
genommen wird.
Die Buchhandlung übersendet:
10 Exemplare des Heftes 19,
1 Exemplar Heidepriem, Die Reinigung des Kessel
speisewassers, geb., 2. Auflage,
30 Prospekte „Sozial-Technik“ ,
1 Exemplar des „Fahrstuhlführers“ (neu erschienen),
30 Karten betr. „Fahrstuhlführer“ .
Die Drucksachen werden auf den Tisch des Hauses
niedergelegt.
Aus dem Bericht der Buchhandlung ist hervorzu
heben, dass im Jahre 1909 für die Zeitschrift folgende
Unterstützungen eingingen:
Glas-Berufsgenossenschaft, Berlin . . . 50 Mk.
Papiermacher-Berufsgenossenschaft, Mainz 50 „ .
Südwestdeutsche Eisen- und Stahl-B,-G.,
St.-Johann-S..................................................50 „
Sächs. - Thüring. Eisen- und Stahl-B.-G.,
L e ip z ig ................................... .... . 100 „
Nordöstl. Eisen- und Stahl-B.-G., Berlin 200 „
Steinbruchs-B.-G., Charlottenburg . . . 200 „
Berufsgenossenschaft der Feinmechanik,
B erlin ............................................................ 50 „
Brauerei- und Mälzerei-B.-G., Frankfurt
a. M ................................................................. 200 „
Siidd. Textil-Berufsgenossenschaft, Augs
burg ............................................................ 100 „
Summa 1000 Mk.
Den Genossenschaften \yird Dank ausgesprochen.
H e i d e p r i e m , D i e R e i n i g u n g d e s K e s
s e l s p e i s e w a s s e r s . Schrift I. 2. Auflage. Die
Kosten für die Herstellung des Buches betragen zirka
1400 Mk., für Propagandazwecke sind bis jetzt ausge
geben zirka 150 Mk.
Ein genaues Resultat über den Absatz des Buches
lässt sich bis heute nicht angeben, weil eine grosse An
zahl von Exemplaren an Buchhandlungen des In- und
Auslandes zur Ansicht verschickt ist und eine Ab
rechnung darüber erst zur nächsten Ostermesse erfolgt.
A n l e i t u n g z u r U n t e r s u c h u n g der H e -
b e z e u g e . Schrift II. Von der im September des
Jahres 1908 gedruckten 4. Auflage, die 3400 Exemplare
umfasst, sind bis jetzt etwa 900 Exemplare verkauft.
Herr S e i d e l : In der Vereinszeitschrift vermisse
9
ich eine lebhafte Beteiligung der Vereinsmitglieder. An
interessanten, mitteilenswerten Vorkommnissen fehlt es
den Mitgliedern jedenfalls nicht, seien dies bemerkens
werte Unfälle, neue Betriebseinrichtungen, bewährte
Schutzvorrichtungen usw. Ich bekenne, selbst im letz
ten Jahre einen Beitrag nicht geliefert zu haben, weil
ich ausnahmsweise stark beschäftigt war, verspreche
aber und hoffe es ausführen zu können, in Zukunft
tätiger mitzuwirken. Ich bitte die Mitglieder unseres
Vereins auch ihrerseits ihr Möglichstes zu tun, um den
Inhalt unserer Vereinszeitschrift recht reichhaltig zu ge
stalten. .
Der V o r s i t z e n d e schliesst sich diesem W un
sche an und empfiehlt den Mitgliedern allgemein stär
kere öffentliche Betätigung, damit auch die Aussen -
welt von ihrem Dasein und Wirken etwas erfährt.
f) B e s c h l u s s f a s s u n g bet r . A n t r ä g e
a u f Ä n d e r u n g d e s V e r e i n s o r g a n e s . Von
verschiedenen Seiten sind Anträge auf Änderung des
Vereinsorganes eingegangen, der Vorsitzende teilt mit,
dass auch die Angliederung des Vereinsorganes an eine
andere Zeitschrift erwogen werde und wünscht die
Meinung der Mitglieder zu hören, wie sich der Vor
stand verhalten soll, falls diese Pläne greifbare Gestalt
annehmen.
Nach lebhafter Besprechung und Erörterung der
Vor- und Nachteile einer Änderung stellt Herr Prof.
G a r y fest, dass es im Sinne der Anwesenden ist, wenn
die Zeitschrift Sozial-Technik in unveränderter Form
festgehalten wird. Die Zeitschrift soll nach Kräften
unterstützt werden.
g) Z w e i t e r K u r s u s z u r E i n f ü h r u n g i n
d i e S t a r k s t r o m - E l e k t r o t e c h n i k . Herr
Prof. G a r y berichtet über die Vorbereitungen zu einem
neuen Kursus.
Herr N o 11 e b o h m : M. H .! Als Teilnehmer am
ersten Kursus will ich nicht verfehlen hier öffentlich zu
erklären, dass ich, und wohl auch jeder der anderen
Teilnehmer an dem Kursus in jeder Beziehung hoch
befriedigt wurde. Aus diesem Grunde kann ich allen
Herren Kollegen, die am ersten Kursus nicht teilneh
men konnten, nur dringend empfehlen, alles daran zu
setzen, dies beim kommenden zu ermöglichen.
h) B e r i c h t ü b e r d i e F e s t s c h r i f t z u m
2 5 j ä h r i g e n J u b i l ä u m de r B.G.B.G. Der
V o r s i t z e n d e berichtet über die Kieler Verhand
lungen in dieser Hinsicht und teilt mit, dass die Kaiser
Wilhelm und Augusta Viktoria-Stiftung des Verbandes
deutscher B.G.B.G. dankenswerterweise dem Verein
5000 Mk. zur Veröffentlichung einer Festschrift über
wiesen hat. Er kommt dann auf den Vortrag Bauer in
Koblenz und schlägt vor, die Arbeit Bauers zu einer^
Festschrift auszugestalten. Die einzelnen B.G.B.G.R
sollen gruppenweise geordnet werden.
Es soll eine kritische Betrachtung der Unfallgefah
ren diesem Bericht beigefügt werden.
Herr K r a m p f : Bei der Verarbeitung des statisti
schen Materials, das aus den amtlichen Nachrichten des
Reichsversicherungamtes entnommen wird, ist eine ge
wisse Vorsicht am Platze. Eine besondere Rolle wird
das Verhältnis zwischen Vollarbeiterzahl und Unfall
häufigkeit spielen. Bei einer Gegenüberstellung der
Unfallziffern verschiedener Berufsgenossenschaften wird
das Bild insofern ein anderes, als z. B. die Berechnungs
art der Vollarbeiterzahl eine ganz verschiedene ist und
auf die Endziffern grossen Einfluss hat.
Herr B a u e r : Ich möchte Sie bitten, für die Zu
kunft in Ihren Jahresberichten die Unfallgefahr des ma
schinellen Betriebes statistisch zu behandeln, auch die
einzelnen, besonders gefährlichen Maschinengattungen.
Dann wird es später auch leichter sein, die Erfolge un
serer Tätigkeit feststellen oder vor Augen führen zu
können.
Herr S e i d e l : In der Statistik mögen Fehler ent
halten sein, aber diese können nicht wesentlich das Re
sultat beeinflussen. Es handelt sich nicht um Fest
stellung der Unfallhäufigkeit als absoluten Wert, son
dern um die Änderung dieser Werte im Laufe der Jahre.
Diese Änderungen werden nicht beeinflusst durch Feh
ler in den Aufstellungen einzelner Berufsgenossenschaf
ten oder in ungleichmässiger Behandlung verschiedener
Berufsgenossenschaften, vorausgesetzt, dass in der Art
der Aufstellung jeder Berufsgenossenschaft in dem in
Frage stehenden Zeitraum eine grundsätzliche Ände
rung nicht eingetreten ist.
Herr Dr. T r z e c i o k äussert sich dahin, dass der
Verein Herrn Bauer zu grossem Dank verpflichtet sei,
wenn statistische Unterlagen gesammelt werden, um
den Beweis des Erfolges der Unfallverhütung zu er
bringen und der leider sehr verbreiteten Meinung ent
gegenzutreten, dass die Unfallverhütung, wie sie ge
übt wird, keinen Erfolg habe. Herr Dr. Trzeciok macht
hierbei auf eine Schrift aufmerksam, welche im Auf
träge der B.-G. der chemischen Industrie herausge
geben worden ist und unter Berücksichtigung aller in
Betracht kommenden Momente bei der Festsetzung der
Entschädigung und der Unfalluntersuchung den klaren
Beweis erbracht hat, dass die Unfallgefahr in der che
mischen Industrie abgenommen und die Unfälle, welche
durch Massnahmen verhütet werden können, an Zahl
und Schwere abgenommen haben. Diese Untersuchung
erstreckt sich auf den Zeitraum von 1891 bis 1900. —
Der Vorschlag des Vorsitzenden, die Bauersche
Arbeit als Unterlage für die Festschrift zu nehmen, wird
einstimmig angenommen.
/ Im Anschluss hieran verliest der Vorsitzende einen
Brief des Ausschusses für Vorbereitung der Fest
schrift des Verbandes der deutschen B.G.B.G. an den
2
10
Verein. Da von verschiedenen Vereinsmitgliedern in
dieser Sache Wünsche und Fragen laut geworden sind,
schlägt der Vorsitzende eine nicht öffentliche Vereins
sitzung nachmittags um zwei Uhr vor. Der Vorschlag
wird angenommen.
3. Die Erfolge der Meister- und Arbeiterreisen zur Besichtigung der Ausstellung in Charlottenburg.
Herr F r e u d e n b e r g :
M eine H e rre n ! D ie ständige Ausstellung für A rbeiterw ohlfahrt in Charlottenburg befindet sich heute in einer V erfassun g, w elche meine Voraus- sagung in meinem V ortrage über die A usstellung am 17 . A ugust 1903 zu D r e s d e n bestätigt. Ich bem erkte dam als, dafs mit der Zeit die Ausstellung unübertroffen dastehen und ihren Zw eck erfüllen würde.
Seit Eröffnung des Erw eiterungsbaues im Jahre 1908 ist diese A usstellung allen anderen gleicher A rt weit vorausgeeilt, ohne jetzt schon den Anspruch au f Vollkom m enheit m achen zu können und zu wollen. E s ist noch vie l Platz vorhanden, auch fehlen noch sehr viele Industrien mit ihren Schutzvorkehrungen, aber von den vorhandenen Ausstellungen ist die ständige in Charlottenburg zw eifellos die vo llkom menste.
Nur kurz will ich die ganze Entw ickelungsgeschichte der ständigen A usstellung erwähnen.
Nach den E rfo lgen der A usstellung für U nfallverhütung im Jahre 1889 zu B e r l i n tauchte der W unsch nach einer ständigen A usstellung für A rb eiterwohlfahrt auf.
Im Jah re 1890 arbeitete das ständige Mitglied des Reichs-V ersicherungs-A m ts, H err Regierungsrat R e i c h e l , im amtlichen A ufträge eine D enkschrift über die Begründung eines Arbeiterschutz- und W ohl. fahrts-M useums aus. Durch diese D enkschrift an geregt, nahmen einzelne Bundesregierungen den G edanken an eine A usstellung für A rbeiterw ohlfahrt au f und liefsen durch ihre Gewerbeaufsichtsbeam ten Sam m lungen von A rbeiterw ohlfahrtseinrichtungen ve ranstalten.
Auch die deutsche Volksvertretung brachte der
Frage stets wachsendes Interesse entgegen.
In der Reichstagssitzung vom 28. Januar 1899 wurde der Gedanke, die E inrichtung einer ständigen A usstellung für Arbeiterw ohlfahrt in die W ege zu leiten, lebhaft besprochen und durch die A bgeordneten H erren Roesike, M öller, Dr. Hitze, Freiherr von Stumm und W urm sehr warm befürwortet. Schon im fo lgenden Jah re wurde im Etat eine Sum m e von M. 568000 für den Zw eck beansprucht und bew illigt, das gleiche geschah mit den später erfolgenden Nachforderungen.
D ie A ufw endungen für Grund und Boden und den B au in seiner ersten G estalt betrugen M. 10 4 3 0 0 0 .
Mit der V erw altung der A usstellu ng wurden b etraut die H e rre n :
Geh. O berregierungsräte W e r n e r und Dr. S p r e n g e r (Reichsam t des Innern),
Geh. R eg.-R at Professor H a r t m a n n (R eich sversicherungsam t) und Professor D r. A l b r e c h t . D ieser V erw altung ist ein sachverständiger Beirat von 28 M itgliedern beigegeben, w elcher bei der A u sgestaltung und Nutzbarm achung der A usstellung b eratend mitzuwirken berufen ist.
D er B au der A usstellung wurde derart gefördert, dafs sie am 13 . Juni 1 903 durch den Staatssekretär des Innern G rafen P osad ow sky eröffnet werden konnte.
A n dem A u fb au und der E inrichtung der A u sstellung haben die H erren G eheim rat H artm ann und P rofessor A lbrech t den hervorragendsten Anteil.
N ach einigen wenigen Jahren schon stellte sich heraus, dafs der zur V erfügung stehende Bau bei weitem dem B edarfe nicht genügte. E s wurde die V ergröfserung der A usstellungsgebäude um das doppelte ins A u g e gefafst und nach B ew illigung der erforderlichen G elder mit dem B au begonnen.
D ie erweiterte A usstellung wurde nun am 6. A p ril1908 durch den Herrn Staatssekretär des Innern von Bethm ann H ollw eg einer Besichtigung unterzogen. V o r und nach der Besichtigung fand eine Sitzung des Beirats mit nachstehender Tagesordnung statt:
1. Bericht über die Erw eiterung der A usstellung.2. Rundgang.3. Heranziehung der M itglieder des B eirats zu
den A u fgab en der A usstellung.4. A nregungen aus der Mitte des Beirats.
D er Rundgang befriedigte alle T eilnehm er in höchstem G rade, denn die A nordnung der A usstellu n gsgegen stände war eine system atische und wohl überlegte, sodafs jede Industriegruppe für sich ein geschlossenes Ganzes bildete, ohne den Gesam teindruck zu beeinträchtigen.
A u s den sehr eingehenden Verhandlungen der Sitzung nach dem Rundgang will ich nur erwähnen, dafs der Besuch der A usstellung durch M eister und A rbeiter bei den Berufsgenossenschaften angeregt und dafs durch vielseitige Veröffentlichungen über die A usstellung weiteste K re ise interessiert werden sollen.
U m die Mitglieder des Beirats mehr zu den A u fgaben der A usstellung heranzuziehen, wurden neun K om m issionen gebildet und z w a r :
1 . A llgem eines und Transportwesen,2. Bergbau, H üttenwesen und M etallbearbeitung,3. H olzbearbeitung,
4. Chem ische Industrie, ob sie gesonnen seien, aus ihren Betrieben Meister5. Industrie der Nahrungs- und Genufsm ittel, und A rbeiter zu entsenden, liefen so viele Meldungen6. T extil- und Bekleidungsindustrie, ein, dafs die erste R eise schon 1904 in Aussicht7. B augew erbe, genommen werden konnte.8. G ew erbehygiene, D ie E rfo lge dieses ersten Unternehm ens regten9. Soziale W ohlfahrtseinrichtungen. zu weiteren mit wachsender Teilnehm erzahl an, so W ie Sie aus V orgesagtem entnehmen, ist vie l dafs in 6 Jahren zehn A bteilungen nach Charlotten
A rbeit geleistet w orden, um die A usstellung bis zu bürg geführt werden konnten.ihrer jetzigen H öhe zu bringen. V ie les bleibt aber D ie Zahl der Teilnehm er w a r :noch zu tun, um die V ollkom m enheit zu erreichen, 1904 52, 1905 49, 1906 89, 1907 73, 1908 95,w elche eine solche Zentrale haben sollte. E s sollten 1909 104. Im ganzen 462.demnach alle Beteiligten bestrebt sein, diese Zentrale F ür diese Reisen werden Program m e, wie nach-zu unterstützen, sich nicht mit Sonderbestrebungen stehend als Beispiel angeführt, a u sg egeb en :abgeben und dadurch die K räfte zersplittern.
Nur Stückw erk wird geleistet, wenn jed er In- P r o g r a m mdustriebezirk und jed e gröfsere Stadt glaubt, eine für die R eise von Meistern und A rbeitern aus B eA usstellu ng für A rbeiterw ohlfahrt haben zu m üssen. trieben der Rheinisch-W estfälischen Hütten- u. Walz-D ie bis dahin zu verzeichnenden Sonderausstellungen werks-Berufsgenossenschaft zum Besuche der stän-haben ja auch nur M ifserfolge zu verzeichnen. digen A usstellung für A rbeiterw ohlfahrt in Charlotten-
D er Besuch der A usstellung läfst noch viel zu bürg, Fraunhoferstrasse Nr. n — 12 von Mittwoch,wünschen übrig. D erse lbe erreichte folgende Z a h le n : den 8. bis Sam stag, den 1 1 . Ju li 1908.
11
1903 (Juni/D ezem ber 6032 Personen Mittwoch, den 8. Ju li H in re ise :1904 55 55 1 6639 55 E ilzug D-Schnellzug
1905 55 55 1 61 42 55 A bfahrt von E ssen H .-B. . . 8*3 8461906 55 V 1 6 6 10 55 „ „ Bochum . . . . 9 5 9 11907 V 55 144 98 7) „ „ Dortm und . . . 9 81 9 281908 55 V I 4 3 I 3 5? „ „ H am m . . . . IO4 9 58
1909 bis inkl. Juni 10 8 54 55 Ankunft in Berlin, Friedrichstr. 5 385 51
E in e Steigerung des Besuches ist nicht zu ver- D ie einfache Fahrkarte III. K lasse von Essenzeichnen, eher ein Rückschritt. D iese bedauerliche Er- nach Berlin kostet für den E i l z u g Mk. 15 ,40 , fürscheinung ist w ohl mit d arau f zurückzutühren, dafs den S c h n e l l z u g Mk. 16 ,40. D ie Teilnehm er wer -viel zu w enig R eklam e gem acht wird. L eider scheint den bei ihrer A nkunft in Berlin in E m p fan g genom-das Interesse für die A usstellung im m er mehr abzu- men und in das H otel „G rüner B au m ,“ K rausenstum pfen. Zw eck m einer heutigen Mitteilungen ist, strasse Nr. 5658 geleitet.in den K reisen der Berufsgenossenschaften das In- V erw endung des Nachm ittags und A bends nachteresse wieder anzufachen. Belieben der Teilnehm er.
Ihnen nun über die ausgestellten Gegenstände Donnerstag, den 9. J u l i :B ericht zu erstatten, ist nicht m eine A ufgabe, des- 8 U h r : G em einsam e A bfahrt mit der Hoch- undhalb gehe ich nach dem einleitenden Bericht über Untergrundbahn vom Potsdam er Platz nach Char-die Entw icklungsgeschichte der A usstellung zu den lottenburg. A ussteigen H altestelle „A m K n ie “ ,von der Hütten- und W alzw erks-Berufsgenossenschaft 8|'2 U h r: Zusam m entreffen im H örsaale der A u sveranstalteten Besuchen der A usstellung durch Meister Ste llung , Besichtigung derselben,und A rb eiter ihrer Betriebe über. io |J2 U h r: Frühstück in der A usstellung.
A n geregt durch den Bericht des V orstandes i2|*2— 1 [’ g U h r: Gem einsam es Mittagessen, dannder Grofsherzog'.ich Badischen Fabrikinspektion, wel- mit der Untergrundbahn bis Potsdam er Platz,che in den T agen vom 18 . bis 2 1 . N ovem ber 1903 N achm ittags: Besichtigung von Museen odereine A rbeiterreise zur Besichtigung der A usstellung Fahrt nach Potsdam .veranstaltet hatte, reichte ich beim V orstande der 8 U hr abends: Zusam m enkunft im RestaurantHütten- und W alzw erks-Berufsgenossenschaft den A n- Schultheifs, Friedrichstralse.trag au f V eranstaltung solcher Besichtigungen durch Freitag, den 10 . Ju l i :Meister und A rbeiter der zu der Genossenschaft ge- 8 Uhr : G em einsam e A bfahrt (wie am 9.)hörigen W erke ein. U h r: Zusam m entreffen in der A usstellung,
Mein A ntrag wurde sehr w ohlw ollend aufge- Besichtigung derselben,nom m en und bei einer Rundfrage bei den W erken, i o 1^ U h r: Frühstück in der Ausstellung.
12
1 1 U h r: Besprechung des Gesehenen im H örsaale .12*12— i l |a U h r: Gem einsam es M ittagessen.V on i 1 ^ U h r : Besuch des M ausoleum s in C h ar
lottenburg, dann durch den T iergarten zur S ieg esallee, Reichstag, Linden, Zeughaus, Sch lofs, D om .
A bend frei oder wieder gem einsam er A ben d trunk — je nach W unsch der Beteiligten.
Samstag, den n . Juli:
Rückfahrt nach Belieben.
B e s o n d e r e M i t t e i l u n g e n .
1. A ls Erkennungszeichen wird den Teilnehm ern eine schwarz-weifs-rote Rosette zugestellt. A ufserdem dient auch das Reiseprogram m als A usw eis.
2. Für die Fahrt nach Berlin ist M undvorrat mitzunehmeh.
3. Em pfohlen wird auch die Mitnahme eines Notizbuches für Aufzeichnungen in der Ausstellung.
4. D ie K osten der Fahrkarte nach Berlin sind von den Teilnehm ern vorzulegen. D ie Rückzahlung sow ie die A uszahlung des B etrages für die R ü ckreise erfolgt während der Frühstückspause des ersten Besichtigungstages. L o g is und Frühstück im H otel, die Fahrten nach Charlottenburg, Frühstück in der A usstellu n g, M ittagessen, gem einsam e A bendzusam m enkünfte und die Fah rt nach Potsdam werden von der Berufsgenossenschaft bestritten. E s ist deshalb nur erforderlich, dafs die Teilnehm er mit ausreichendem Taschengeld zur Bestreitung der A u sgaben an den beiden Reisetagen versehen sind.
A u s diesem Program m ist der ganze V erla u f zu ersehen.
Nun erst zu einer H auptsache, der K ostenfrage. D iese F rage spielt ja bekanntlich eine grofse R olle und wird wohl von jedem gestellt, dem angesonnen wird, einen oder m ehrere Leute zu einer gem einsam en Reise zu stellen.
Nun bin ich in der L a g e , Ihnen mitteilen zu können, dafs die Kosten für eine solche Besichtigungsreise n i c h t sehr hoch sind und dafs es mir hoffentlich gelingt, durch die Bekanntgabe dieser Kosten Bedenken ein für allem al zu verscheuchen.
Kosten der Arbeiterreisen.1904 Fahrt (Preiserm äfsigung) M. 115 6 ,4 0 Sonstige A usgab en . . . . M. 130 3 ,8 5
zusam m en M. 2460,25.
B ei 52 Teilnehm ern betrug der D urchschnitt der „ s o n s t i g e n A u s g a b e n “ M. 25,071905 Fahrt (erm äfsigt) . . M. 1 1 4 1 , 7 0
Sonstige A usgaben .. M. 146 3 ,70zusam m en M. 2605,40.
Durchschnitt der sonstigen A usgaben bei 49 T e iln e h m e r n .......................................... M. 29,87
Die Erhöhung erklärt sich aus der Stiftung eines B ildes der in der A usstellung gem achten A ufnahm e an alle Teilnehm er ä M. 3 ,— .1906 Fah rt (erm äfsigt) . . M. 2 153 ,8 0
Sonstige A usgaben . M. 2 55 1,8 7zusam m en M. 4705,67.
D urchschnitt der sonstigen A usgaben bei 89 T e iln e h m e r n ...................................... M . 28,671907 Fahrt von den W erken bezahlt, da Preiserm äfsigung nach dem neuen T a r if nicht gew ährt wird.— D ie sonstigen A uslagen erhöhen sich in diesem Jahre, w eil für das D iner M. 1 , 25 (früher M. 1 , — ), für Übernachten M. 2,50 (früher M. 2 ,25) und für die G ruppenbilder M. 3 ,30 (früher M. 3 ,— ) berechnet werden.
Sonstige A u sgab en . M. 28 4 1,30 Durchschnitt bei 73 T eiln eh m ern . . M. 39,92
1908 K osten der Fah rt (vonder G enossenschaft bezahlt) . M. 3320 ,60
Sonstige A usgaben . M. 3464,66zusam m en M. 6785,26.
D urchschnitt der sonstigen A usgaben bei 95 T e i ln e h m e r n ...........................................M. 36,471909 K osten der Fahrt (vonder G enossenschaft bezahlt) . M. 3433,80
Sonstige A usgaben (einschliefslich Reisekosten derF ü h r e r ) ....................................... M. 3 4 5 1 ,—
zusam m en M. 6884,80.D urchschnitt der sonstigen A usgaben
bei 10 4 T e iln e h m e rn ............................................ 'M . 33 , 1 8
Sie bem erken, dafs die Durchschnittskosten für den Teilnehm er in den Jahren 1907, 1908 und 1909 um ca. 10 M. höher sind, als in den vorh ergeh enden Jahren. D ies ist darau f zurückzuführen, dafs in den drei letzten Jah ren die Reisekosten von drei Führern mit au f die „sonstigen A u sg ab en “ gerechnet sind, während die K osten für zwei Führer in den V orjahren 19 0 4 — 1906 nicht zu den allgem einen A u sgaben aufgenom m en und dafs gleichzeitig die Preise für W ohnung und M ittagessen etc. gestiegen sind.
D urch die grofse Zahl der Teilnehm er wurde eine Teilung der R eisegesellschaft erforderlich, denn m ehr als 40— 50 Mann können erfolgreich für alle für eine Besichtigung nicht zugelassen werden. Die Besichtigungen durch diese beiden A bteilungen mufsten so eingerichtet werden, dafs vor dem Eintreffen der zweiten die erste von Berlin abgereist war, um Schw ierigkeiten in der Beschaffung von L og is etc. zu vermeiden. D ie Führer mufsten dem nach ca. 8 T a g e in Berlin bleiben, um bei den sich folgenden Besichtigungen durch zwei A bteilungen zugegen zu sein.
Zu grofse K osten können also gegen eine B e
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sichtigungsreise nicht ins F eld geführt werden, besonders wenn Sie bedenken, was den Teilnehm ern geboten wird.
D ie K osten wurden bei den ersten Reisen durch die beteiligten W erke allein gedeckt. A ls aber durch den E rfo lg ermuntert der Genossenschaftsvorstand beschlofs, jährlich eine Reise zu veranstalten, wurde gleichzeitig beschlossen, von seiten der G enossenschaft 5000 Mk. zur V erfügung zu stellen. D iese 5000 Mk. sollen in erster L in ie dazu dienen, kleineren W erken die Entsendung von Meistern und A r beitern zu erm öglichen.
D as Program m , w elches ich Ihnen bekannt g e geben, ist stets unverkürzt zur A usführung gelangt, w as nur m öglich w ar durch das taktvolle Verhalten und durch die Pünktlichkeit, mit w elcher durch die Teilnehm er jed e Anordnung befolgt wurde.
B e i der Besichtigung der A usstellung waren die Teilnehm er ernst und eifrig im Studium , bei den Veranstaltungen aufserhalb der A usstellung fröhlich, ihren W erksverw altungen gegenüber dankbar für das in sie gesetzte V ertrauen.
Nach diesen allgem einen Bem erkungen gehe ich zur Besichtigung der A usteilung selbst über.
D as Reichsam t des Innern, welchem jedesm al von der beabsichtigten Besichtigung Kenntnis g egeben wurde, unterstützte die Unternehm ungen in jeder W eise. A ber w as würde diese Unterstütznng allein genutzt haben, wenn nicht die beiden H erren, w elche der A usteilung direkt vorstehen und zw ar H err G eheim rat H artm ann für die U nfallverhütung und H err Professor A lbrecht für G ew erbehygiene auch ihre persönliche Unterstützung zugesagt und in hervorragender W eise geleistet hätten. D iese beiden H erren haben sich in sehr anerkennenswerter W eise den Reisegesellschaften gewidm et, mit grofser Sachkenntnis V o rträge gehalten und die A usstellu n gsgegen stände im Betriebe vorgeführt.
B ei allen R eisen versam m elten sich die T e ilnehm er m orgens 8 ‘ [g U hr in dem H örsaa le der A u sstellung. H ier wurden dieselben von H errn G eheim rat H artm ann oder H errn Professor A lbrech t, falls dieselben nicht dienstlich verhindert w aren, begrüfst und in längeren Auseinandersetzungen von den Zw ecken und Zielen der A usstellung unterrichtet.
Mir fiel diese A ufgab e bei A bw esenheit der beiden H erren zu und stets die A ufgabe, den R e iseteilnehm ern von den Erw artungen Kenntnis zu geben, w elche von den sendenden W erken gehegt würden. Besonders habe ich stets hervorgehoben, dafs nicht d arau f zu rechnen sei, v iele Schutzvorkehrungen zu finden, w elche einfach nachgeahm t werden könnten, w ies aber darau f hin, dafs sehr viele Schutzvorkehrungen vorhanden seien, deren Prinzip auch bei
Maschinen der Eisen- und Stahlberufsgenossenschaften Anw endung finden könnte. E s sei deshalb eingehendes Studium aller vorhandenen Schutzvorkehrungen erforderlich.
Nach diesen A nsprachen wurde die Teilnehm er
zahl geteilt.D ie eine H älfte besichtigte vor dem Frühstück
zuerst die A bteilung für Unfallverhütung und die andere die A bteilung für H ygiene. Nach dem Frü h
stück trat ein W echsel ein.A n diesen allgem einen Besichtigungen haben
sich die H erren Geheim rat H artm ann und Professor A lbrecht in eingehendster W eise beteiligt und in vielen Fällen die Führung übernommen.
Mit dieser allgem einen Besichtigung am ersten T a g e w ar der V orm ittag voll besetzt. E s blieb zur Spezial-Besichtigung der zweite Vorm ittag zur V e rfügung. E s war den Teilnehm ern eingeschärft, sich am zweiten V orm ittag der jeden einzelnen besonders interessierenden Vorrichtungen zu widm en, um eventuell bei der Besprechung um 1 1 U hr über die gehabten E indrücke zu berichten und wenn möglich V erbesserungsV orschläge zu machen.
D ie Besprechungen nahmen stets einen recht lebhaftenV erlauf, besonders, nachdem die erste Scheu überwunden war.
U m Ihnen ein B ild zu geben, welche Fragen angeregt wurden, gebe ich nachstehende A ufstellung
der vier letzten Jahre .
15)00 . A ugenverletzungen beim Bearbeiten von Stahlgufs au f Shapingm aschinen.
(E in Teilnehm er gab als gutes Schutzmittel das Abbrennen von Petroleum au f den zu bearbeitenden Flächen. D adurch würde die Sprödigkeit der Aufsen-
haut gehoben).
Schutz der A ugen bei der Arbeit.(Fehlen der Schutzbrille Ideal in der Ausstellung.)Schutzvorkehrungen an Laufkranbahnen.G asverschlüsse.Schutzleisten beim K ehlen a u f H olzbearbeitungs
maschinen.
(D iese sind durch mich beschafft und der A u s stellung zugesandt worden.)
Riem enaufleger.1907. Lokom otivw inden.D oppelte U m w ehrung der W asserstandsgläser
an Lokom otivkesseln .V erkleidung der Sperrklinken an H ebezeugen
aller Art.
Schutzbrillen. A n frage, ob Glimmer- statt G lasbrillen gut zu verwenden seien. D ie F rag e wurde verneint.
Staubfilter.
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Aufstellung der Spucknäpfe nicht au f die E rde, sondern in T ischhöhe.
Schutzkappen für Drehherzen und Spannfutter, w elche am Bankbett befestigt sind.
Schutzvorkehrungen an den Laufbahnen der raschfahrenden elektrischen Lau fkran e .
D as Fehlen von W alzw erkseinrichtungen in der
Ausstellung.Kuppelschutz an W alzw erken.A bsaugung von Staub in Giefsereien aller A rt.Nochm als Schutzbrillen.Praktische E rfo lg e bei Behandlung G asverg if
teter durch Sauerstoff.1908. Es wiederholten sich mehrere der vor
stehend schon angeführten Punkte, sodafs ich von
deren nochmaliger Erwähnung Abstand nehmen
kann.
Nur einzelne Punkte w ill ich noch besonders hervorheben.
Ein Teilnehmer wünschte, dafs die Ausstellungs
gegenstände mehr als bisher in Skizzen zur Kennt
nis der Besucher gebracht werden möchten.
D a dies der A usstellungsleitung ohne erhebliche M ehrkosten nicht m öglich i s t , weist H err G eheim rat H artm ann darauf hin, dafs die A ussteller selbst wohl gerne bereit sein würden, Interessenten auf A n frage genaue Skizzen und Zeichnungen zu liefern.
A u s der V ersam m lung wurde ferner d arau f hingew iesen, dafs es an R iem enauflegern für schwere Riem en von 15 0 mm und darüber fehle. M üsse ein solcher Riem en aufgelegt werden, dann sei es jetzt noch erforderlich, die ganze Transm ission stillzulegen. D ie M ehrzahl der V ersam m elten w ar jedoch der A n sicht, dafs solche R iem en au fleger nicht zw eckm äfsig und nicht zu em pfehlen seien. W ürden solche schweren Riem en im Betrieb aufgelegt, dann würde eine grofse ruckw eise Beanspruchung der Transm issionsteile entstehen ; es seien Brüche zu befürchten, durch w elche die G efahr für die A rbeiter erhöht würde. V o rzu ziehen sei bei den schweren Riem en stets das Stillsetzen der Transm ission, das A u fleg en der Riem en von Hand und dann langsam es A ndrehen der T ra n smission.
D ie V ersam m lung w ar in der M ehrzahl der A n sicht, dafs sich beim A u fleg en schw erer Riem en in der jetzt üblichen einfachen W eise verhältnism äfsig wenig U nfälle ereigneten, dafs aber die weitaus gröfste Zahl der U nfälle beim A u fleg en leichterer Riem en entstände. D iesen U nfällen durch zw eckm äfsige A u fleger vorzubeugen, wurde als erstrebenswertes Ziel hingestellt.
Erwähnt wurde auch, dafs es bei den zahllosen
in Betrieb befindlichen Riemenscheiben nicht immer
möglich sei, einen der schon vorhandenen brauch
baren A u fle g e r zur A nw endung zu bringen, da vie lfach der dazu erforderliche Platz fehle. Man sei im m er noch mit a u f die A nw endung von H andauflegern angewiesen.
U nfälle in Giefsereien, veranlafst durch das weite T ragen der gefüllten Giefspfannen, gaben einem T e ilnehm er zu dem V o rsch läg e Veranlassung, man m öge das flüssige E isen in au f G eleise laufenden fahrbaren K ippw agen bis zur V erbrauchsstelle fahren und dort erst die kleinern H andpfannen füllen.
E s folgten noch kurze Bem erkungen über m angelhaften Schutz an Bauwinden und Schutz strom führender elektrischer Leitungen.
1909. Benutzung von D rahtseilen statt Ketten beim W alzenw echsel, weil letztere leichter plötzlich rissen als D rahtseile.
D as T ragen von Gum m ihandschuhen bei A u sführung von Arbeiten an elektrischen Leitungen.
U nfälle an H obelm aschinen durch H ineinfassen in die Ö lfänger der Gleitbahnen.
E m pfeh lu ng von Leitern, w elche durch B ew ehrung mit Gum m i gegen A usgleiten geschützt sind.
Bereithaltung der Schutzm ittel bei A rbeiten an G asleitungen und G askraftm aschinen, überhaupt G egenw art eines H ilfm annes bei allen gefährlichen A rbeiten.
A bsperrun g von Gasleitungen durch Blindschei
ben.R iem enaufleger.E in Reiseteilnehm er erklärte sich bereit, den
Biederm annschen R iem enträger mit einer kleinen Ä nderung auch als A u fleg er zu benutzen. Erw ähnt wurde auch der A u fleg er Bam ag.
N ochm als Leitern.W asserstandshähne mit Selbstschm ierung.B leivergiftungen und A nw endung der Akrem nin-
seife.W indenkurbeln mit Sperrklinkenkonstruktion von
E rn st Brokm ann in E llrich a. Harz.Rettungsgürtel zur A nw endung bei G asverg if
tungen.Sie sehen, dafs wohl kein G ebiet der U nfall
verhütungsvorkehrungen, w elches die Meister und A rb eiter der Hütten- und W alzw erks-Berufsgenossenschaft interessiert, unbesprochen geblieben ist.
E s ist anzunehmen, dafs eine grofse Zahl der Reis'eteilnefim er die gehabten E indrücke nutzbar m achen wird und auch, wie ich Ihnen nachher noch mitteilen werde, gem acht hat.
A n diesen Besprechungen beteiligten sich die Herren Geheim rat H artm ann und Professor A lbrecht, sobald sie nicht dienstlich verhindert waren, sehr lebhaft und sprachen ihren D ank aus für die aus der V ersam m lun g erhaltene A nregung.
D afs derartige Veranstaltungen bei den T e il
nehmern das Interesse für die Unfallverhütung wecken
und fördern, werden sie mir zugestehen, ebenso, dafs
auf die Dauer grofse Erfolge zu erwarten sind.
E s kann ja nicht erwartet werden, dafs nun a tem po neue Schutzvorkehrungen erfunden und weit verbreitet werden und dafs sich ein E rfo lg sofort durch V erm inderung der U nfallzahlen nachweisen läfst, aber es sind A nregungen gegeben, welche mit der Zeit doch w ohl sichtbare E rfo lg e aufzuweisen haben werden.
Ihnen allen ist der passive W iderstand gegen E inführung von Schutzvorkehrungen von vielen M eistern und A rbeitern bekannt, w elcher durch V o rurteil genährt in den W orten : „N ein, das geht nicht“ oder „D a s stört den B etrieb “ oder „D as hindert die A rb e it“ oder „H ier ist noch nie etw as p assiert“ ihren A usdruck finden.
E ben so ist Ihnen bekannt, dafs jed e A nordnung von V orgesetzten , selbst staatlichen und technischen A ufsichtsbeam ten, mit einem gew issen M ifstrauen seitens der versicherten Personen aufgenom m en wird. H inter den wohlwollendsten Einrichtungen wird eine Ausnutzung des Versicherten zu Gunsten des Unternehm ers gewittert. Oft erscheint auch ein m itleidiges Lächeln a u f dem Gesichte der zu Belehrenden, aus dem der G edanke zu entnehmen i s t : „U nsinn, das wissen wir besser.“
B ei dem den Menschen angeborenen W iderspruchsgeist ist nicht zu erwarten, dafs solche vorgefafsten M einungen durch Zureden oder gute W orte geän dert werden. H ier hilft nur der A ugenschein , und da ist gerade die ständige A usstellung für A rbeiterwohlfahrt der Ort, an welchem dem W idersprechenden klar gem acht werden kann, dafs es w ohl geht, wenn nur guter W ille vorhanden ist.
A lle in aus diesem Grunde schon ist die B esich tigung der A usstellung durch m öglichst viele M eister und A rbeiter zu em pfehlen.
W ir haben bis jetzt 462 Mann zur Ausstellung geführt und wenn auch nur ein T e il dieser Leute A nregung zur M itarbeit a u f dem Gebiete der U n fallverhütung heim gebracht hat, dann kann schon von E rfo lgen gesprochen werden. W ie grofs wird aber der E rfo lg für die A llgem einheit sein, wenn die G e nossenschaften sich aufraflen, jährlich Tausende von Meistern und A rbeitern zur A usstellung schicken und diese unter ihren K am eraden und in ihren Vereinen, w ie es vielfach geschehen, durch V orträge ihren Erfahrungen weitere Verbreitung geben. Mit der Zeit werden Tausende Interesse an der U n fallverhütung gewinnen, welche ohne solche A nregung nicht aus ihrer Gleichgültigkeit aufzurütteln sind.
E s ist dies einer der wenigen W ege, w elche den G enossenschaften zur V erfügu ng stehen, um bei
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den versicherten Personen das Interesse für die eigene Sicherheit und für U nfallverhütung im allgem einen zu wecken.
E s wird die Betretung dieses W eges weitaus mehr Nutzen bringen als viele Bestrafungen wegen Nichtbefolgung der U nfallverhütungsvorschriften und durch die E ingriffe des Staatsanw alts.
D afs ich so w arm für den Besuch der A u sstellung durch M eister und A rbeiter eintrete, hat seinen guten Grund, denn ich bin in der L a g e mit
sichtbaren E rfo lgen aufzuwarten.Z irka ein Ja h r nach der ersten Reise hatte ich
Gelegenheit, eine neuerbaute gröfsere Reparaturw erkstatt zu besichtigen. Ich konnte nicht umhin meiner Ü berraschung über die schön und konstruktiv an allen Maschinen ausgeführten Schutzvorkehrungen A usdruck zu geben und erhielt darau f zur A n tw ort:
„ Ja , der M eister ist auch vergangenes Jah r mit Ihnen in Berlin gew esen und setzt nun seine E hre ein, um zu zeigen, dafs er au f dieser R eise etwas
gelernt hat.“E in W erk m eldete dem G enossenschafts-V or
stande, dafs ein M eister, w elcher eine Reise mit zur Besichtigung der A usstellung gem acht hatte, eine Schutzvorkehrung gegen abspringende Späne an Achsendrehbänken erfunden habe, dieselbe würde an allen Bänken benützt. D a diese V orrichtung w irklich brauchbar war, wurde dem Meister eine B eloh nung von M. 15 0 ,— zuerkannt und die Vorrichtung durch ein Rundschreiben allen G enossenschaftsm itgliedern bekannt gegeben.
F o lg e dieses Rundschreibens war, dafs nach kurzer Zeit zwei W erke meldeten, dafs auch sie Schutzvorkehrungen gegen abspringende Späne an Schnelldrehbänken angebracht hätten. A uch diese, von der ersten Konstruktion abw eichende V orkehrungen sind säm tlichen Genossenschaftsm itgliedern mitgeteilt.
A uch im G e w e r b l i c h - T e c h n i s c h e n R a t g e b e r und der S o z i a l - T e c h n i k hat deren V e röffentlichung stattgefunden.
E in Meister versuchte, au f Grund des besichtigten Rollofens mit A bzu g für die aus den A rbeitstüren austretenden G ase in der M odellausstellung der Hütten- und W alzw erks-Berufsgenossenschaft, eine ähnliche V orrichtung an Eisensteinröstöfen anzubringen. W enn auch dieser V ersuch fehlschlug, so ist doch daraus zu entnehmen, d afs gute A nregung stattgefunden hatte.
V ervollständigung des Riem enrückers Bam ag, A usrückung von Arbeitsm aschinen durch plötzliches Senken des V orge leges sind entstanden durch A n regungen gelegentlich des Besuches der A usstellung.
Ich bin überzeugt, dafs noch viele V erbesserungen in den Einzelbetrieben durch Besucher der Ausstel-
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iung ausgeführt sind, die mir bis jetzt aber noch
nicht bekannt geworden sind.
Also Erfolge sind vorhanden.
Nur kurz will ich nun noch die der Erholung
gewidmeten Nachmittagsstunden an den Besichtigungs
tagen erwähnen.
Ein Nachmittag wurde, wie auch schon im
Programm bemerkt, dazu benutzt, nach P o t s d a m
zur Besichtigung- des Schlosses Sanssouci und Um
gebung zu fahren.
Vom Bahnhof Charlottenburg aus ging die Fahrt
nach Wannsee von wo aus die Reisegesellschaft mit
Dampfer nach Potsdam gebracht wurde. Die Rück
fahrt fand mit der Eisenbahn statt. Der zweite Nach
mittag begann mit Besichtigung des Mausoleums in
Charlottenburg und endete im Dom. Der genommene
Weg ist in vorstehendem Programm bekannt ge
geben. An den Abenden 8 Uhr versammelte sich
die ganze Gesellschaft bei Schultheifs, Friedrichstrafse,
welches Restaurant in der II. Etage ein geeignetes
Lokal zur Verfügung stellte.
Auch diese, der Erholung gewidmeten Stunden
verliefen sehr anregend.
Hervorheben mufs ich noch, dafs sämtliche Ver
anstaltungen ohne den geringsten Mifston verlaufen
sind, was aufser den vorzüglichen Dispositionen, der
pünktlichen Innehaltung des Programms, und wie
schon erwähnt, dem taktvollen Verhalten der Reisfe-
teilnehmer zu verdanken ist. Erwähnen mufs ich
hier noch, dafs durch die Erfolge der Arbeiterreisen
angeregt, im Jahre 1906 eine Besichtigung der Aus
stellung durch Betriebsingenieure veranstaltet wurde.
Ich schliefse mit den Worten, welche der Vor
sitzende der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossen
schaft Herr Landrat a. D. R ö t g e r auf dem Ver
bandstage in K i e l über die Meister- und Arbeiter
reisen gesprochen hat. Herr Rötger bemerkte:
„Ich will Sie nicht aufhalten, aber in dem Vor
trage des Herrn Referenten ist wiederholt der Rhei
nisch-westfälischen Hütten- und Walzwerks-Berufs
genossenschaft gedacht worden als einer, die Arbeiter
nach Berlin geschickt habe, um die Ausstellung zu
besichtigen. Ich habe die Reisen solcher Arbeiter,
die unter der Führung unserer Herren technischen
Aufsichtsbeamten ausgeführt worden sind, wirklich
mit dem allerlebhaftesten Interesse als Vorsitzender
der genannten Berufsgenossenschaft verfolgt. Ich
habe die Berichte, welche sie erstattet haben, ge
lesen und habe aus den Berichten die Überzeugung
gewonnen, dafs man mit der Entsendung der Arbeiter
nach Berlin zur Besichtigung dieser Ausstellung in
der Tat eine soziale Tat vollbringt. Ich halte es für
meine Pflicht, das auszusprechen, und dals ist der
Grund, weshalb ich mir das W ort erbeten habe.
W ir haben in den ersten Jahren diese Reisen
als Versuch angesehen und den Werken überlassen,
die Kosten, die diese Reisen verursachen, selbst zu
tragen. Die Kosten waren unbedeutend. Es haben
sich natürlich, da die Kosten freiwillig aufgebracht
werden müssen, nur die allergröfsten Werke an der
Entsendung der Leute beteiligt. Nachdem wir aber
gesehen haben, dafs diese Versuche wirklich grolse
Früchte trugen, hat die Generalversammlung'unserer
Berufsgenossenschaft im vorigen Jahre beschlossen,
einen Betrag von, ich glaube, 5000 M. für derartige
Reisen aus ihren Fonds zur Verfügung zu stellen,
die natürlich nur verwendet werden sollen zur Ent
sendung von Arbeitern aus kleineren Werken.
Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, den glei
chen W eg zu betreten. Wenn von den einigen 60 Berufsgenossenschaften, die in unserem Verbände
jetzt zusamnrengeschlossen sind, jede diesen kleinen
Betrag aufwendet, so ist das wirklich in der Gesamt
heit immer noch eine verhältnismäfsig geringe Summe,
die aber in der Tat meiner festen Überzeugung nach
aufserordentltch fruchtbringend und den sozialen
Frieden entschieden fördernd angewandt wird in er
heblich besserer Weise als grofse Experimente, die
vielleicht mit viel gröfseren Aufwendungen gemacht
werden müssen, deren Ausgang aber uns durchaus
nicht klar wird.“
Sollte mein Vortrag andere Genossenschaften
zu gleichem Vorgehen anregen und den Besuch der
Ausstellung durch Meister und Arbeiter veranlassen,
dadurch bei diesen das Pflichtgefühl, auf dem Gebiete
der Unfallverhütung mit tätig zu sein, wecken, dann
würde der Zweck meines Vortrages erfüllt sein.
Der V o r s i t z e n d e dankt dem Vortragenden für
seine interessanten Ausführungen.
4. Unfallgefahren der Zentrifugen (mit Lichtbil
dern).
Herr E l t e n : Meine Herren!
Zentrifugen oder Schleudermaschinen in Textil
fabriken, also in Färbereien und Bleichereien, haben
den Zweck, gewaschener, gebleichter oder gefärbter
Ware (lose Wolle oder Baumwolle, Garne und gewebte
Stoffe) durch die Zentrifugalkraft den grössten Teil
ihrer Feuchtigkeit zu entziehen, sodass es nachher ein
Leichtes ist, sie in der Trockenkammer oder auf
Trockenmaschinen in kurzer Zeit vollständig zu trock
nen.
Die Verwendung der Zentrifugen in Betrieben a n -
d e r e r Art ist sehr mannigfaltig und ihre Konstruk
tion ihrem Zwecke entsprechend verschieden einge
richtet. Sie werden beispielsweise verwendet zur Tren
nung von Flüssigkeiten verschiedener spezifischer
Schwere (Molkereien), in Zuckerfabriken zum Aus
schleudern von Sirup, in Maschinenfabriken zur W ie
17
dergewinnung des den Dreh- und Fraisespänen an
haftenden Öles, in chemischen Fabriken zu verschiede-
Fig. i. Zentrifuge mit Oberantrieb.
nen Zwecken und neuerdings auch in Seidenfärbereien
zur Beschwerung der Seide mit Metallsalzen und zum
Färben bezw. Imprägnieren, wobei die sogenannte
Flotte durch besondere Vorrichtungen immer wieder in
die Trommel zurückgeführt wird. Ich werde hier nur
die Zentrifugen besprechen, welche in der Textil-In-
dustrie zum Ausschleudern der Feuchtigkeit verwendet
werden, und überlasse es den Herren Kollegen der
jenigen Berufsgenossenschaften, in deren Betrieben
Zentrifugen anderer Art verwendet werden, auf die be
sonderen Unfallgefahren dieser Maschinen zurückzu
kommen.
ln der Textilindustrie werden, abgesehen von so
genannten Breitschleudern, zwei Systeme von Zentri
fugen verwendet. Solche mit Oberantrieb, Figur 1,
bei denen die Trommel unten gelagert und solche
mit Unterantrieb, wo das Umgekehrte der Fall ist,
Figur 2.
Ohne weiter auf die Detailkonstruktion einzugehen,
möchte ich nur bemerken, dass die mit vielen kleinen
Öffnungen versehene Trommel meistens aus Kupfer an
gefertigt ist. Für besondere Zwecke wird sie sowohl
wie der Mantel verbleit, verzinnt oder mit einem Über
zug von Hartgummi, Emaille usw. versehen.
Der Mantel von den Maschinen mit Oberantrieb ist
vorwiegend aus Gusseisen, der mit Unterantrieb früher
viel aus Gusseisen, neuerdings fast ausschliesslich aus
Schmiedeeisen hergestellt, der, wie aus Figur 2 er
sichtlich, auf einem gusseisernen Gestell befestigt ist.
Der Antrieb der Maschine wird bei Oberantrieb
vielfach direkt durch eine an dem Mantel montierte
kleine Dampfmaschine bewirkt, welche (auf Figur 1)
Fig. 2. Zentrifuge mit Unterantrieb,3
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durch Friktionsscheiben (Gusseisen auf Papier) die Be
wegung auf die vertikale Achse überträgt. Wo Trans
mission vorhanden ist, wird auch Riemenantrieb von
der Transmission aus verwendet, bei manchen Zentri
fugen mit zwei Riemen und zwei Friktionsscheiben, um
den sonst einseitigen Druck auf das obere Lager auf
zuheben. Man hat auch versucht, direkt auf die verti
kale Welle einen Elektromotor zu setzen, ist aber da
von abgekommen, jedenfalls weil dieser den starken
Widerstand beim Anlassen der Maschine nicht aus
halten konnte.
Die Zentrifugen mit Unterantrieb werden stets mit
Riemen angetrieben, sei es durch eine besondere
Dampfmaschine oder Elektromotor oder durch ein Vor
gelege von der Transmission aus.
Wenden wir uns jetzt zu den Unfallgefahren an
diesen Maschinen. Ich möchte sie in drei Gruppen
teilen:
I. Allgemeine Gefahren.
II. Explosionen.
III. Gefahren durch die rotierende Trommel.
Für die allgemeinen Gefahren sind in unseren Un
fallverhütungsvorschriften für Arbeitgeber folgende Be
stimmungen enthalten:
D ie E i n g r i f f s t e i l e n de r R e i b u n g s
r ä d e r an d e n Z e n t r i f u g e n s i n d m i t
S c h u t z v e r d e c k . e n z u v e r s e h e n , f a l l s de r
E i n l a u f d e r R e i b u n g s r ä d e r i m V e r
k e h r s b e r e i c h e d e r A r b e i t e r l i e g t . —
F e r n e r : Be i S c h l e u d e r m a s c h i n e n m i t
U n t e r a n t r i e b i s t d a s g a n z e G e t r i e b e zu
v e r d e c k e n o d e r s i c h e r e i n z u f r i e d i g e n .
F ü r e i n e k r ä f t i g e B r e m s v o r r i c h t u n g
i s t S o r g e zu t r a g e n .
Auf die Innehaltung dieser Vorschriften, die ja
auch nichts Aussergewöhnliches verlangen, wird natür
lich auch gedrungen, und es treten nur noch in seltenen
Fällen Unfälle ein.
Häufiger jedoch sind die Unfälle durch Explosion
der Trommel und Zerstörung der Maschine. Die Ur
sachen derselben können verschiedene sein: Im Laufe
der Jahre wird das Kupfer abgenutzt, die schmiede
eisernen Ringe ausserhalb der Trommel werden durch
Rost und auch durch Säuren zerfressen, die Lötstelle
der Trommelzarge hat schlechte Stellen, die Be
schickung der Trommel ist nicht gleichmässig oder sie
wird zu sehr belastet, und hauptsächlich die Um
drehungsgeschwindigkeit bei Zentrifugen mit Antrieb
durch eine besondere Dampfmaschine wird ins Unge
messene gesteigert. Eines Tages reisst die Trommel
auseinander, sie explodiert.
Ist nun der Mantel aus starkem K e s s e l b l e c h ,
so geht die Sache meistens gut ab. Es entsteht wohl
Materialschaden, aber die abfliegenden Stücke und die
Ladung werden von dem Mantel aufgefangen. Selbst
wenn der Mantel zu schwach oder abgenutzt ist, wer
den weiter abstehende Personen nicht gefährdet wer
den.
Anders ist es, wenn der Mantel aus G u s s e i s e n
besteht; dann wirkt die explodierende Zentrifuge wie
eine Granate. Die Gussstücke fliegen weit weg und zer
schmettern alles, was ihnen im Wege steht. Bei einer
solchen Explosion in Barmen wurde ein Arbeiter, der
mehr als zehn Meter entfernt von der Zentrifuge arbei
tete, duch ein Gussstück des Mantels sofort getötet.
Was kann nun getan werden, um solche Explo
sionen zu verhüten oder sie wenigstens unschädlich zu
machen? Am besten wäre es, wenn alle gusseisernen
Mäntel verboten würden. Leider ist dies nicht mög
lich, da solche zu tausenden in Gebrauch sind und
auch für manche Industrien nicht entbehrf werden kön
nen. Man muss daher zu anderen Mitteln greifen.
In der Seidenberufsgenossenschaft, die in den acht
ziger Jahren durch die Explosion einer Zentrifuge in
einem ihrer Betriebe mehrere Tote und Verwundete
hatte, besteht die Vorschrift, die jetzt auch bei der Rhei
nisch-Westfälischen Textil-Berufsgenossenschaft einge
führt wird, dass alle Zentrifugen, deren Mantel und
Bodenplatte aus Gusseisen besteht, mit schmiedeeiser
nen Einsätzen zwischen Trommel und Mantel ausge
rüstet sein sollen, oder mindestens der Mantel von
aussen mit starken schmiedeeisernen Ringen umgeben
werden muss. In der Tat sind auch seitdem mehrere
Explosionen von in dieser Art armierten Zentrifugen ein
getreten, ohne dass ein Unfall vorgekommen ist.
Ich will nun nicht behaupten, dass dies ein Uni
versalmittel ist, und möchte auch nicht während der
Explosion einer solchen armierten Maschine in der Nähe
stehen, aber jedenfalls wird schon durch die Ringe die
Festigkeit des Mantels bedeutend vergrössert.
Um einem Überschreiten der zulässigen Geschwin
digkeit vorzubeugen, bezw. dasselbe anzuzeigen, sind
von verschiedenen Maschinenfabrikanten an ihren Zen
trifugen Geschwindigkeitsanzeiger mannigfacher Art
angebracht worden. Ein gewissenhafter Arbeiter wird
sich auch danach richten, keinesfalls können sie aber
ein Überschreiten hindern.
Auf jeden Fall muss verlangt werden, dass auf je
der neuen Zentrifuge genau ihre Belastung und die
höchst erlaubte Umdrehungszahl angegeben und dass
der Mantel dem Material entsprechend genügend
stark konstruiert wird. Es wäre auch sehr zu wün
schen, dass von kompetenter Stelle vorgeschrieben wür
de, wie es einige Zeit im Regierungsbezirk Magdeburg
der Fall war, dass jede Zentrifuge, ebenso wie die
Dampfkessel, von sachverständiger Seite amtlich abge
nommen und von Zeit zu Zeit einer gründlichen Revi
sion unterworfen werden müsste. Dann würden meines
19
Erachtens auch die Explosionen aufhören, oder doch
eben so selten werden wie bei den Dampfkesseln.
Wir kommen jetzt zu einer anderen Unfallgefahr
an der Zentrifuge, zu den Unfällen während des Be
triebes durch die bis 1000 Umdrehungen in der Minute
laufende Trommel.
Der normale Gang von Ausschleuderungen von ge
waschenen oder gefärbten Garnen in der Textilindustrie
ist folgender:
Die Ware wird in die stillstehende Trommel mög
lichst gleichmässig eingelegt. Da dies sehr wichtig ist,
weil die Trommel sonst hin und her pendelt, also
schlägt, so muss der Arbeiter sich vor dem Ansetzen
durch einige Umdrehungen der Trommel mit der Hand
überzeugen, dass sie gut läuft. Er setzt dann, w ä h
r e n d d i e T r o m m e l s i c h n o c h d r e h t , um
das Trägheitsmoment leichter zu überwinden, die Ma
schine langsam an. Sieht er, dass die Trommel noch
schlägt, so setzt er die Maschine wieder ab, wartet, bis
die Trommel stillsteht und ändert die Beschickung.
Dies wiederholt sich, bis kein Schlagen mehr bemerk
bar ist, und die Maschine läuft dann ruhig, bis die
Feuchtigkeit herausgeschleudert ist. Der Arbeiter setzt
dann den Betrieb still, zieht die an jeder Maschine vor
handene Bremse an, bis die Trommel stillsteht, und
entleert sie.
So soll es sein, aber sehr oft wird dies anders ge
macht. Ich werde jetzt schildern, wie ich es vielfach
zu beobachten Gelegenheit gehabt habe bezw. wie ich
es aus Unfallanzeigen und Untersuchungsverhand
lungen entnommen habe:
Die Trommel ist so gut wie möglich beladen. Der
Arbeiter dreht sie mit der Hand ein paarmal herum
und setzt die Maschine an. Er sieht, dass von der
Ware etwas hervorsteht oder dass die Trommel schlägt,
und, um keine Zeit zu verlieren, greift er hinein, um das
Garnbtindel, oder was sonst zu schleudern ist, heranzu
drücken, oder versucht womöglich durch Hineinwerfen
eines Bündels an die zu wenig beladene Stelle, dieTrom-
mel auszubalancieren. Seine Hand wird mitgezogen, und
nicht allein diese, sondern meistens der ganze Arm wird
abgerissen. Auf diese Weise treten die meisten Un
fälle an Zentrifugentrommeln ein.
Die Feuchtigkeit ist entfernt und die Zentrifuge soll
jetzt stillgesetzt werden. Der Riemen wird auf die Los
scheibe gerückt bezw. das Dampfventil wird geschlos
sen. Der Arbeiter lässt die Maschine aber nicht aus
laufen, benutzt auch nicht, wie vorgeschrieben, die
stets vorhandene Bremse, sondern er macht sich das
Vergnügen, mit der flachen Hand oder mit Putzwolle,
einem Lappen oder einem Kissen, das extra hierfür an
gefertigt wurde, auf den glatten Rand der Trommel zu
drücken, um sie zum Stillstand zu bringen. Ich habe
sogar mehrfach rügen müssen, dass sich Arbeiter an
Zentrifugen mit Oberantrieb einfach auf die Trommel
setzten, und ihr natürliches Kissen als Bremse benutz
ten. Wenn hierbei Unfälle eintreten, so darf man sich
nicht wundern.
Schwere Unfälle sind auch dadurch verursacht wor
den, dass der Stillstand der Trommel nicht abge
wartet, und schon beim Auslaufen der Trommel die
Ware herausgenommen wurde. Auch beim Reinigen
der Trommel von innen, wenn nach einer Beschickung
mit dunkel gefärbter Ware eine helle Partie geschleu
dert werden soll, wird vielfach die Maschine in Gang
gesetzt und mit Putzwolle gereinigt.
Ein anderes Bild. Eine Zentrifuge mit Oberantrieb,
deren Trommeloberkante bei kleineren Maschinen nur
60 bis 80 Zentimeter vom Fussboden entfernt ist, ar
beitet mit voller Geschwindigkeit. Neben der Maschine
necken sich zwei Lehrlinge, der eine bekommt einen
Stoss und fällt in die rotierende Trommel. Mit dem
Verlust eines Armes ist er gut weggekommen.
Auch durch Ausrutschen und Hineinfallen in die
Trommel haben mehrfach Personen schwere Verletzun
gen davongetragen.
Ich möchte noch einen Unfall erwähnen, durch den
vor einiger Zeit in Elberfeld ein Arbeiter getötet wurde:
Die neueren Zentrifugen mit Unterantrieb werden nicht
mehr wie früher auf ein mit dem Fussboden in gleicher
Höhe liegendes gemauertes Fundament befestigt, son
dern von der Fabrik auf ein Gestell von starken Holz
balken oder Gusseisen fertig montiert geliefert, und
können dann ohne weiteres Fundament auf den Fuss
boden gestellt werden. Hierdurch kommt der Tritt der
Bremse so hoch vom Fussboden, dass der Arbeiter mit
einem Fuss nicht die Kraft hat, den zum Bremsen nöti
gen Druck auszuüben. (Siehe z. B. Figur 3.) Er muss
also auf den Hebel herauftreten, um durch sein ganzes
Körpergewicht zu wirken. Meistens sind auch an dem
Mantel Handhaben angebracht, woran er sich festhalten
kann. Bei dem oben erwähnten Unfalle rutschte nun
der Arbeiter, welcher, wie bei uns im Westen gebräuch
lich, Holzschuhe trug, ab, wurde in die Trommel hin
eingezogen und getötet.
A l l e d i e s e U n f ä l l e w ä r e n n i c h t e i n
g e t r e t e n u n d w ü r d e n a u c h f e r n e r h i n
v e r m i e d e n w e r d e n , w e n n d i e T r o m m e l
w ä h r e n d de s L a u f e n s v e r d e c k t w i r d . Man
findet diese Abdeckung bereits in vielen Färbereien und
Bleichereien, hauptsächlich dort, wo weisse und ge
bleichte Ware geschleudert wird, nicht zum Schutze der
Arbeiter, sondern damit kein Schmutz hineinfällt. In
Figur 3 sehen Sie einen solchen Deckel an einer Zen
trifuge mit Unterantrieb und Figur 4 an einer mit Ober
antrieb, der horizontal um die Achse verschiebbar ist.
Es können aber auch diese Zentrifugen mit aufklapp
barem Deckel versehen werden, wovon der eine nach
20
Fig. 3-
Zentrifuge für Unterantrieb
mit Schutzdeckel.
hinten gelegene Teil an der Maschine selbst befestigt
ist, während der vordere zur Beschickung aufklappt.
Es liegt durchaus nichts im Wege, um die Trommel
während des Laufens besser beobachten zu können,
den Deckel mit Öffnungen zu versehen, oder ihn aus
starkem Drahtgeflecht herzustellen.
Es liegt die Frage sehr nahe, was nützt denn solch
ein Deckel, der von dem Arbeiter nach seinem Belieben
gebraucht werden kann — oder auch nicht. Soll der
beabsichtigte Zweck erreicht werden, so muss an der
Zentrifuge eine Vorrichtung angebracht werden, durch
welche der Arbeiter gezwungen wird, den Deckel zu
schliessen, bevor er sie in Gang setzen kann. Mit dieser
Frage hat sich denn auch die Unfalltechnik sehr be
schäftigt und es sind mehrere zum Teil sehr brauchbare
Konstruktionen entstanden, von denen einige im Fol
genden besprochen werden sollen.
D ie H a u p t b e d i n g u n g e n f ü r a l l e d i e s e
K o n s t r u k t i o n e n s i n d , d a s s s i e s i c h e r
w i r k e n , d a s s s i e v o n d e n A r b e i t e r n
n i c h t o h n e w e i t e r e s a u s s e r B e t r i e b
g e s e t z t w e r d e n k ö n n e n , d a s s s i e v o r
a l l e n D i n g e n m ö g l i c h s t w e n i g s i c h
l e i c h t ab n u t z e n de T e i l e h a b e n , u n d
d a s s d i e s e T e i l e so g e s c h ü t z t s i n d ,
d a s s s i e d u r c h d i e i n a l l e n F ä r b e r e i e n
u n d B l e i c h e r e i e n h e r r s c h e n d e N ä s s e ,
d u r c h S ä u r e n u n d d e n D a m p f so w e n i g
w i e m ö g l i c h a n g e g r i f f e n w e r d e n ,
k o s t s p i e l i g e R e p a r a t u r e n zu v e r m
den.
Zuerst ein Deckelverschluss (Figur 5), welcher
Fig. 4. Zentrifuge für Oberantrieb mit Schutzdeckel.
u m
e i -
21
Fig- 5-
Deckelverschluss in zwangläufiger
Abhängigkeit von dem Antrieb
der Zentrifuge.
He i n e , ViERstw.verhindert, dass die Zentrifuge angesetzt wird, bevor
der Deckel geschlossen ist. Mit einem auf dem Deckel
angebrachten Hebel ist eine Eisenstange gelenkig ver
bunden, welche die Einrückstange solange sperrt, bis
der Deckel geschlossen ist. Dieser Verschluss'ist nicht
allein auf Zentrifugen beschränkt, welche durch ein
Vorgelege angetrieben werden, sondern kann z. B. bei
Antrieb durch eine Dampfmaschine mit einem Hahn
oder einer Drosselklappe, welche in die Dampfzuteilung
eingebaut sind, in Verbindung gebracht werden, sodass
kein Dampf, oder besser noch nur sehr wenig, in den
Dampfzylinder eintreten kann, bevor der Deckel ge
schlossen ist. Ebenso kann beim Antrieb durch einen
Elektromotor, der an Stelle der Dampfmaschine die
Zentrifuge mittelst Riemen antreibt, die Stange auf ge
eignete Weise mit dem Anlasser in Verbindung ge
bracht werden.
Zentrifugen mit dieser Sicherung sind auch in meh
reren Betrieben in Rheinland und Westfalen in Ge
brauch und arbeiten zur vollen Zufriedenheit. Aber sie
haben den Fehler, dass sie die Trommel nur schützen,
solange der Antrieb eingerückt bezw. das Dampfventil
Fig. 6.
Sperrung des Anlassers durch eine
Sperrstange des Deckelverschlusses
mit Hilfe eines Regulators.
, 22
Fig. 7 a bis 7 h.
Verriegelungsvorrichtung für
Zentrifugendeckel der Prinz
Karlshütte in Rothenburg a. S.
Fig. 7 d.
Fig. 7 b.
SCHN ITT: A-B
Fig. 7 c.
q;
Fig. 7 e.
Fig. 7 f.
Fig. 7 f.
Fig. 7 e.
u
geöffnet ist. Bei dem Auslaufen der Maschine also,
wenn das Bremsen beginnen soll, kann der Deckel wie
beim Stillsand geöffnet werden, und es können dann
noch, wie ich oben erwähnte, schwere Unfälle durch
Bremsen mit der Hand, Hineingreifen usw. Vorkommen.
Dieser Mangel hat mehrere Zentrifugenfabriken be
wogen, Deckelverschlüsse zu konstruieren, welche das
Öffnen des Deckels nur bei völligem Stillstand oder
nur bei geringer Umdrehungszahl der Trommel zu
lassen.
Die Firma A l b e r t F e s c a & Co., Ak t . - Ge s .
i n B e r l i n - R e i n i c k e n d o r f (Figur6 ), gebraucht
auch die soeben erläuterte Vorrichtung zum Sperren
des Ansetzers (im Bilde eine senkrecht heruntergehende
Stange), welche mit dem Hebel auf dem Deckel durch
ein Scharnier verbunden ist. Zur Sperrung des Deckels
benutzt sie einen kleinen Regulator, welcher, auf der
Hauptachse angebracht, bei der Drehung derselben in
Tätigkeit tritt und durch ein Gestänge einen Schliess-
haken herunter in die am Deckel angebrachte Sperr-
nase zieht, sodass der Deckel vor Stillstand der Ma
schine nicht geöffnet werden kann.
Verriegelungsvorrichtung für Zentrifugendeckel der
P r i n z K a r l s h ü t t e in R o t h e n b u r g an de r
S a a l e .
Auf den Zeichnungen ist die Verriegelungsvor
richtung in einem Beispiel ausführlich dargestellt und
zwar zeigt:
Figur 7 a eine Zentrifuge mit der neuen Vorrichtung
in Seitenansicht.
Figur 7 b eine Oberansicht zu Figur 7a mit ge
schlossenem Deckel.
Figur 7c eine Oberansicht der Zentrifuge mit ge
öffnetem Deckel.
Figur 7d eine Hinteransicht der Zentrifuge.
Figur 7e das die Verriegelungsvorrichtung aufneh
mende Gehäuse in Vorderansicht, bei welcher Stellung
die Zentrifuge geschlossen ist.
Figur 7f eine Oberansicht zu Figur 7e.
Figur 7 g eine Oberansicht der Verriegelungsvor
richtung bei geöffnetem Deckel und gesperrter Ausrück
stange und
Figur 7 h einen Querschnitt durch die Verriegelungs
vorrichtung nach A—B der Figur 7f.
Auf der Zentrifuge ist ein mit Drahtgewebe über
zogener Deckel angeordnet, welcher über die Einfall
öffnung für das zu schleudernde Produkt geschoben
ist, solange sich die Zentrifuge im Betriebe befindet.
An dem Deckel sind Ösen befestigt, welche über Stan
gen 4 greifen, die einesteils an der Zentrifuge, anderer
seits an einem ausschlagenden Konsol befestigt sind,
gegen welches der Deckel 1 von der Einfallöffnung 2
zurückgeschoben werden kann, sobald die Zentrifuge
nur noch die notwendige Umfangsgeschwindigkeit auf
weist oder stillsteht.
Die Ausrückstange 6 der Zentrifuge ist solange ge
gen das Einrücken gesperrt, bis der Deckel 1 voll
ständig geschlossen ist, sodass er also die Einfallöff
nung 2 (Figur 7c) vollständig überdeckt, wie in Figur 7b
dargestellt ist. Um dies zu erreichen, ist an der Zen
trifuge ein gekröpfter Hebel 7 vorgesehen, welcher auf
einer Stange 8 befestigt ist, die in der Fundamentplatte
der Zentrifuge gelagert ist. Durch diese Stange 8 wird
das in ein Gehäuse 3 eingeschlossene und durch einen
abnehmbaren Deckel überdeckte Verriegelungsgehäuse
betätigt, das später beschrieben werden soll. Zur Be
tätigung der Verriegelungsvorrichtung ist eine teilweise
Drehung der Stange 8 erforderlich, was beim Schliessen
des Deckels 1 mittelst des gekröpften Hebels 7 erreicht
wird. An diesem Hebel sind in einem gewissen Ab
stande von einander zwei Zapfen 9 und 10 befestigt,
von welchen der Zapfen 10 erheblich kürzer ist als der
Zapfen 9. Der Zapfen 10 dient lediglich zur Führung
für den Hebel 7 und legt sich beim Schliessen des
Deckels 1 unter eine Z-förmige ausgebildete Führungs
leiste 1 1 , in welcher ein. Randausschnitt 12 mit hervor
stehendem Lappen 13 gebildet ist. Beim Schliessen des
Deckels 1 gleitet zunächst der Zapfen 10 an dem Steg
der Führungsleiste 11 entlang, worauf nach dem Pas
sieren des Zapfens 10 sich der Zapfen 9 gegen die Füh
rungsleiste 1 1 solange anlegt, bis der Vorsprung 13
gegen den Zapfen 9 auftritt und den Hebel 7 in der
Pfeilrichtung bewegt, sodass die Stange 8 gedreht wird.
Beim Auftreten des Vorsprungs 13 auf den Zapfen 9
ist der Deckel 1 schon beinahe ganz geschlossen, so
dass die Stange 8 erst im letzten Stadium der Deckel
schliessung gedreht wird und demzufolge auch erst im
letzten Stadium der Deckelschliessung die Ausrücker
stange 6 verriegelt wird.
Die Ausrückerstange 6 ist durch einen Hebel 14
(Figur 7d) an einen Riegel 15 angeschlossen, welcher
durch das Verriegelungsgehäuse hindurchtritt und in
diesem bei nicht völlig geschlossenem Deckel gesperrt
gehalten wird. Zu diesem Zwecke ist in dem Riegel 15
ein Ausschnitt 16 vorgesehen, durch welchen bei aus
gerückter Zentrifuge ein Riegel 17 hindurchtritt. An
Querriegel 17 ist ein Winkel 18 befestigt, in welchem
ein winkelförmiger Führungsschlitz 19 für einen Zap
fen 20 vorgesehen ist, der durch eine Lasche 21 mit der
Stange 8 verbunden ist. Bei geöffnetem Deckel nehmen
die beiden Riegel 15 und 17 die in Figur 7 g dargestellte
Lage ein. Erfolgt im letzten Stadium der Deckel
schliessung die Drehung der Stange 8 , so wird der
Riegel 17 in der Pfeilrichtung verschoben, sodass der
Riegel 17 aus dem Riegel 15 herausgezogen wird, so
mit die Einrückung der Zentrifuge erfolgen kann. Ist
die Einrückung erfolgt, so kann der Deckel nicht zurück
geschoben werden, da der Riegel 11 gegen das Fleisch
des Riegels 15 auftritt, wie Figur 7h erkennen lässt.
Um es nun auszuschliessen, dass der Deckel 1 ge
öffnet werden kann, ehe dies ohne Gefahr für den die
Zentrifuge bedienenden Arbeiter geschehen kann, ist
an dem Riegel 15 ein Anschlag 22 befestigt, welcher
beim Ausrücken der Zentrifuge, also bei der Verschie
bung des Riegels 15 im Sinne der in Figur 7 g einge
zeichneten Pfeilrichtung gegen eine lose auf einer Welle
23 angeordnete Friktionsscheibe 24 anstösst und diese
entgegen dem Drucke einer Feder 25 derart verschiebt,
dass sie ausser Eingriff mit ihrer Antriebsscheibe 26
kommt, welche durch eine Schnurenscheibe 27 (Figur
7d) von einer auf der Zentrifugenwelle angeordneten
Schnurscheibe aus mittels halb verschränkten Riemens
angetrieben wird. Beim Ausrücken der Zentrifuge wird
der Riegel 15 in der in Figur 7f eingezeichneten Pfeil
richtung verschoben, sodass die Friktionsscheibe 24
unter dem Druck ihrer Feder 25 in Eingriff mit ihrer
Antriebsscheibe 24 kommt, welche Bewegung durch die
Welle 23 auf ein Friktionsscheibenpaar 27 übertragen
wird, an deren senkrechter Welle 28 ein Regulator 29
befestigt ist. Durch die wirksam werdende Zentri
fugalkraft werden die Kugeln des Regulators 29 hoch
geschwungen und demgemäss ein zweiarmiger Hebel 30
entsprechend bewegt, sodass das zweite Ende dieses
Hebels entsprechend gesenkt wird. An dieses Ende ist
ein Riegel 31 angelenkt, welcher hierbei vor den Riegel
17 tritt, sodass dieser, sobald sich die Friktionsscheiben
24 und 26 berühren, sofort gegen jede Bewegung ge
sperrt ist. Die Bewegung des Riegels 17 ist erst dann
möglich, wenn die Zentrifuge beginnt, sich langsamer
zu drehen, wodurch sich die Schwungkugeln des Regu
lators, der durch ein Gewicht 31 ausbalanciert ist, sen
ken, sodass der Riegel 17 durch die Öffnung 16 des
Riegels 15 durch Zurückschieben des Deckels 1 hin-
durchgestossen wird, gleichzeitig der Riegel 15 gegen
Einrücken der Zentrifuge wieder gesperrt ist
Durch entsprechende Wahl des Gewichtes 32 kann
genau eingestellt werden, bei welcher Tourenzahl der
Riegel 31 ausser Eingriff mit dem Riegel 17 gelangen
soll, so kann das Gewicht z. B. auch derart gewählt
sein, dass der Riegel 17 erst bei völligem Stillstand der
Zentrifuge lösbar ist.
Bei dem dargestelten Ausführungsbeispiel ist der
Deckel 1 als verschiebbar ausgebildet gezeichnet, der
Deckel kann aber auch drehbar oder klappbar ausge
bildet sein, ohne dass sich hierdurch andere als bau
liche Änderungen notwendig machen.
Die Firma teilt mit, dass sie bisher Zentrifugen mit
dem Verschluss an Färbereien noch nicht geliefert
habe, wohl aber an Zuckerfabriken, wo er gut funk
tionierte.
Zentrifuge mit Schutzdeckelsicherung (D. R. P.) von
O s k a r S c h i m m e l & C o . , A.-G., in C h e in n i t z*).
Die Figur 8 stellt eine Zentrifuge mit Boden-
vorlegeantrieb von Oskar Schimmel & Co. A.-G.
Chemnitz, dar, die mit einer wirksamen und zuver
lässigen Schutzdeckelsicherung ausgerüstet ist. Auf
einer besonderen Welle, durch die die Bewegung des
Ausrückhebels und damit das Ein- und Ausrücken der
Zentrifuge bewirkt wird, sitzen zwei gleiche Kurven
scheiben, die mittelst eines Handrads in Drehung ver
setzt werden. Die Übertragung der Drehungsbewe
gung vom Handrad auf die vordere, gezahnte Kurven
scheibe erfolgt durch ein Zahngetriebe, das in der Ab
bildung mit einem Schutzmantel überdeckt ist. Quer
vor der vorderen Kurvenstange liegt eine Druckstange,
die einerseits mit der Kniehebelbremse für die Zentri
fugentrommel verbunden ist, andererseits in die Spur
der Kurvenscheibe geführt wird, und dadurch einer ho
rizontalen Verschiebung ausgesetzt ist. In die Spur
der hinteren Kurvenscheibe ist das untere Ende eines
vertikalen Doppelhebels geführt, dessen oberes Ende
mit der Schutzdeckelverriegelung zwangläufig in Ver
bindung steht. Da die Führungsspur der Kurvenschei
ben in ihrem halben Umfange konzentrisch ist und dann
erst nach innen läuft, so wird zum Abstellen der Zen
trifuge zuerst der Antriebsriemen des Vorgeleges auf
die Leerscheibe gebracht, dann die Bremse bis zum
völligen Stillstände der Trommel angezogen und der
Schutzdeckel entriegelt und dieser infolge eines Ge
gengewichts selbsttätig geöffnet. Die Figur 8 zeigt
die Zentrifuge in ausgerücktem, gebremstem Zustande
bei offenem Schutzdeckel.
Mit der Figur 8 a ist eine gleichgesicherte Zen
trifuge mit seitlichem Antriebsvorgelege veranschau
licht. •
Zentrifugenschutzdeckel (D. R. P.) der M a s c h i
n e n f a b r i k H u g o H a r t u n g i n B e r l i n
T e m p e l h o f **).
Diese Schutzdeckeleinrichtung ist in Figur 9 ver
anschaulicht. d ist der mittelst der Scharniere c am
Zentrifugenmantel drehbar befestigte und mit dem
Handgriffe g versehene Schutzdeckel. Durch die Mitte
dieses geht der Bolzen b hindurch, der unten auf dem
mittelst des Scharniers v an der .Zentrifugentrommel
befestigten Flacheisens z vernietet, und der oben mit
dem Handrade h verbunden ist. Auf der unteren Seite
*) Die Firma teilt mit, dass diese Konstruktion neuerdings bedeutend verbessert worden ist. (Prospekte stehen zur Verfügung.)
**) Die Firma teilt m it, dass sie neuerdings eine Deckelsicherung konstruiert hat, bei welcher durch einen von einer kleinen Dynamomaschine erzeugten Strom die Entriegelung des Deckels vor völligem Stillstand der Zentrifuge verhindert wird. (Prospekte stehen zur Verfügung.)
4
t
Schutzdeckelsicherung durch einen in einer Kurvenscheibe zwangläufig geführten Hebel von Oscar Schimmel & Cie. A .-G . Chemnitz.
Fig. 8 a.
des im Scharniere v beweglichen Flacheisens z ist der
im Gehäuse h geführte, durch die Feder f nach vorn
gedrückte und mit dem Stifte a versehene Riegel r ver
schiebbar gelagert. Dieser Riegel r ist zum Eintritt in
den Einschnitt der Nase n bestimmt, die mit der an
der Trommel befestigten Lasche 1 vernietet ist. Flach
eisen z hat vorn eine Aussparung für die Nase n und
den Stift a.
Fig. 9.
Schutzdeckel für Zentrifugen der M aschinenfabrik Hugo Hartung in Tempelhof.
27
Soll die Zentrifuge in Gang gesetzt werden, dann
muss zuvor der Schutzdeckel d völlig geschlossen wer
den. Hierdurch kommt Riegel r unter den Einschnitt
der Nase 11 und der Deckel ist sicher verriegelt. Ein
Öffnen der im Gang befindlichen Zentrifuge ist erst
dann möglich, wenn die Trommel vollständig zum Still
stände gebracht ist, denn erst dann kann mittelst des
Handrades h, das mit einem entsprechenden Zeichen
versehen ist, die Trommel so gestellt werden, dass der
Stift a unter der im Schutzdeckel d vorgesehenen Öff
nung 0 steht und mit Hilfe des Schlüssels s zurück
gedrückt werden kann, um die Sperrung aufzuheben.
Ist der Deckel nur etwas gehoben, so ist ein Einrücken
der Zentrifuge infolge des mit der Trommel verbun
denen Flacheisens z sicher verhindert. In der Wäsche
rei des städtischen Krankenhauses in Charlottenburg
Westend sind, laut Bericht der Nahrungsmittel-Berufs
genossenschaft, seit mehreren Monaten drei derart ge
sicherte Zentrifugen im Betriebe.
Wie auch ältere Zentrifugen mit einem zwang
läufigen Deckelverschluss ausgerüstet werden können,
zeigt der in Figur 10 abgebildete Zentrifugen-Zwangs-
verschluss (D. R. P.) von E r n s t B o c k , B e r l i n
O. 27, S c h i 1 i n gs t r a s s e 12.
Mit dem Deckel a der Zentrifuge ist durch die
Welle b und den Hebel c die senkrechte Sperrstange
d so verbunden, dass sie sich senkt, wenn der Deckel
geöffnet wird. Am Maschinengestell ist eine Schiene e
angebracht, deren umgebogenes Ende der Sperrstange
d zur Führung dient und in die ein Loch 1 gebohrt ist,
durch welches die Sperrstange hindurch treten kann.
Auf der Schiene liegt der in der Führung f 1 und f 2 ver
schiebbare Riegel r, der durch den Handhebel h betätigt
wird.
Soll die Maschine laufen, so wird zunächst der
Deckel gesperrt, indem man den Riegel r über die Öff
nung 1 schiebt. Da die Sperrstange d so lang ist, dass
sie bei geschlossenem Deckel bis dicht über den Riegel
reicht, ist es jetzt nicht möglich, den Deckel zu öffnen.
Auf der Antriebswelle w ist die Schelle i so be
festigt, dass sie sich mit dreht. Der Hebel h ist über
seinen Drehpunkt hinaus verlängert und reicht bis zu
dieser Schelle. Wenn der Arbeiter nicht vor dem Ein
rücken den Riegel unter die Deckelsperrstange d ge
schoben hat, so tut die Maschine dies beim Laufen
selbst, indem die Flügel der Schelle i die Verlängerung
des Handhebels von der Welle abdrücken und damit
auch den Riegel verschieben.
Ist die Maschine ausgerückt, so lässt sich der He
bel h bewegen, bis seine Verlängerung am Bunde der
Schelle anliegt, wodurch der Riegel r die Bohrung 1
freigibt, sodass die Sperrstange d hindurchtreten und
der Deckel geöffnet werden kann. Sollte die Zentrifuge
nach dem Ausrücken zufällig stehen geblieben sein,
dass die Schelle i mit einem ihrer beiden Flügel vor
dem Hebel h steht (wie in der unteren Figur gezeich
net) und dadurch dessen Bewegung verhindert, so lässt
sich die ausgerückte Maschine leicht von der Hand
durch Zug an dem Riemen etwas drehen, bis die Stelle
den Hebel freigibt.
28
Die Zentrifuge kann bei offenem Deckel nicht lau
fen, da in dieser Stellung die Sperrstange d, die jetzt
durch die Öffnung 1 getreten ist, ein Verschieben des
Riegels r und des Hebels h verhindert, hierdurch wird
aber auch die Schelle i und mit ihr die Antriebswelle
der Maschine arretiert, da sich die Verlängerng des
Hebels h jetzt nicht zur Seite schieben lässt.
Sperrvorrichtung und selbsttätiger Verschluss der
Zentrifugendeckel von Ge b r . H e i n e in V i e r s e n ,
R h e i n l a n d * ) . (Figur 11.)
Bei der Konstruktion dieses Verschlusses tritt ein
ganz neuer Gedanke zutage. Nämlich alles Gestänge
fällt fort, es wird nur ein beweglicher Teil verwendet
und zum Schliessen wird der Luftstrom benutzt, den
die Trommel selbst erzeugt. In einer aus Stahl her
gestellten mit dem Gehäuse fest verschraubten Kapsel
ist ein Pendel a aufgehängt, dieses Pendel ist unter
halb seines Drehpunktes löffelförmig und oberhalb des
selben als Öse ausgebildet. Der Innenraum der Kapsel
steht mit dem Innenraum des Gehäuses n in Verbin
dung. Dreht sich die Trommel nun, so wirkt der dabei
*) Die Firma teilt mit, dass sie kürzlich eine neue Verschlussvorrichtung konstruiert hat, welche in denjenigen Betrieben zur Verwendung empfohlen wird, wo z. B. Säuren abgeschleudert werden, die nachteilig auf das in Fig. 11 beschriebene Fendel einwirken könnten. (Prospekte stehen zur Verfügung.)
Fig. II.
Zentrifuge mit Sperrvorrichtung u. selbsttätigem
Deckelverschluss von Gebr. Heine in Viersen.
erzeugte, im gleichen Sinne kreisende Luftstrom
drückend auf den unteren Teil des Pendels ein, und
bringt es derart zum Aufschwingen, dass sein ösen
förmiger Teil über eine mit dem Deckel verbundene
Sperrnase f greift und diese festhält, bis diese zum
Stillstände kommt. Dann erst kehrt das Pendel von
selbst in seine senkrechte Lage zurück und gibt den
Deckel frei.
Die Firma C. G. H a u b o 1 d jr . G. m. b. H. in
C h e m n i t z , deren bisherige zwangläufige Deckel
verschlüsse im allgemeinen und ich glaube auch die
Firma selbst nicht befriedigten, hat sich kürzlich einen
neuen Verschluss patentieren lassen, der ebenfalls einen
Luftstrom zum Schliessen des Deckels während des
Laufens der Trommel benutzt. Die Konstruktion ist,
wie Figur 12 zeigt, so ausgeführt, dass der Luftstrom
nicht wie bei derjenigen der Gebr. Heine durch die
Trommel selbst, sondern durch einen unterhalb des
oberen Lagers angebrachten Ventilator erzeugt wird.
Dies Verfahren hat noch den Vorteil, dass die geschleu
derte Flüssigkeit überhaupt nicht an den einen beweg
lichen Teil der Sperrung herangelangen kann.
An den Ventilator ist ein Rohr angeschlossen, das
bis in den Verschlusskasten hineinreicht. In diesem
ist ein Verschlusshaken mit einem doppelarmigen Hebel
in zwei Spitzen pendelnd gelagert. An dem einen He
belarm ist ein topfförmiges Verschlussstück für das
Fig. 12 und 12 a.
Zentrifuge mit zwangläufigem Deckelverschluss von C. G. Haubold jr.
Chemnitz.
Fig. 12.
vom Ventilator kommende Rohr befestigt, welches das
selbe bei Stillstand der Maschine vollständig schliesst.
Der Hebel mit dem Haken liegt dann in der punktierten
Lage, und der Deckel kann dann geöffnet werden. Auf
dem anderen Hebelarm ist ein verschiebbares Gewicht
angebracht, um eventuell bei geeignetem Einstellen
schon bei langsamem Gange der Trommel den Deckel
öffnen zu können. Beginnt nun die Trommel zu drehen,
so presst der Luftstrom den Hebel nach oben und der
Haken fasst in die Öse. Sie sehen noch einen Hub
begrenzer, damit der Hebel nicht zu hoch schlagen kann.
Selbstverständlich ist der Deckel, ähnlich wie bei dem
Deckelverschluss der Gebr. Heine, noch mit einem
Hebel und einer Verschlussstange ausgerüstet, der das
Schliessen des Deckels, wie oben angeführt, vor In
gangsetzen erfordert.
Figur 12a zeigt die Zentrifuge in der Ansicht. Der
Deckel ist hier, wie ersichtlich, aus Drahtgeflecht. Man
sieht auf demselben den kleinen Hebel, der mit der
Sperrstange für die Einrückstange durch ein Scharnier
verbunden ist.
Ersichtlich haben wir einige sehr gute zwangläufige
Deckelverschlüsse, freilich nur an Zentrifugen mit
Unterantrieb. Wie steht es jetzt mit der Ein
führung dieser Schutzvorrichtung und erscheint ein
Zwang hierzu berechtigt? Zuerst einige statistische
Zahlen. In der Zusammenstellung der vorjährigen Jah
resberichte sind in dem der Zucker-Berufsgenossen
schaft 17 Unfälle an Zentrifugen angegeben, darunter
einer durch Explosion. Die chemische Berufsgenossen
schaft berichtet nur von einem Unfall durch Explosion
der Maschine. Die Berufsgenossenschaft der Molkerei-,
Brennerei- und Stärkerei-Industrie von zwei Unfällen.
Die Norddeutsche Textil - Berufsgenossenschaft von
einem Todesfall. Der Arbeiter wurde wahrscheinlich
30
beim Putzen der Trommel während des Laufens in die
selbe hineingezogen. Die Seiden-Berufsgenossenschaft
ebenfalls von einem Unfall, Verlust eines Armes durch
Hineingreifen beim Auslaufen, und unsere Rheinisch
Westfälische Textil-Berufsgenossenschaft hatte vier Un
fälle, einen Todesfall und eine Verletzung durch Explo
sion, und zwei Armverluste durch Hineingreifen in die
Trommel beim Anlassen.
Es sind dies immerhin eine ganze Anzahl und zwar
schwere Unfälle, (die geringeren waren wohl nicht er
wähnenswert), welche doch die Aufmerksamkeit der
Berufsgenossenschaften auf die Gefährlichkeit der un
geschützten Zentrifugen lenken sollte.
Die Rheinisch-Westfälische Textil-Berufsgenossen
schaft beabsichtigte den zwangläufigen Deckelver
schluss vorläufig für alle Zentrifugen mit U 1 1 1 e r a n -
t r i e b , welche durch die Transmission angetrieben
h a n d e n e n Zentrifugen zu verlangen. Es finden
sich nämlich unter den älteren Zentrifugen eine solche
Anzahl verschiedener Konstruktionen, dass manchmal
selbst in grösseren Färbereien nicht zwei gleiche vor
handen sind, und es würde bei manchen derselben wirk
lich unmöglich sein, ohne ganz bedeutende Kosten eine
solche Sicherheitsvorrichtung anzubringen. Wir sind
also davon zurückgekommen, für die b e s t e h e n d e n
Zentrifugen zwangläufigen Deckelverschluss zu ver
langen, wohl aber werden wir beantragen, dass
dies bei n e u e n Maschinen mit Unterantrieb vor
geschrieben wird. Ferner werden wir beantragen,
dass an j e d e r alten Zentrifuge mindestens ein
Deckel angebracht sein muss, der ja auch die
erwähnten Unfallgefahren beseitigt, — wenn er eben
gebraucht wird. Vielleicht werden die anderen Be
rufsgenossenschaften bald nachfolgen, und wenn mit
Fig.
werden, vorzuschreiben. Es wurde vor der endgültigen
Beschlussfassung noch bei denjenigen Berufsgenossen
schaften, in deren Betrieben Zentrifugen verwendet
werden, um ihre Meinung über diese neue Verordnung
angefragt. Alle, ausgenommen die Nahrungsmittel
Berufsgenossenschaft und, wenn ich nicht irre, die
Zucker-Berufsgenossenschaft, haben geantwortet, dass
ihrerseits nicht die Absicht bestände, daraufhin Vor
schriften zu erlassen, mehrere sogar, dass sie solche
Vorschriften überhaupt nicht für nötig hielten.
Auch uns Aufsichtsbeamten sind Bedenken ge
kommen, den zwangläufigen Verschluss für die v o r -
2 a.
der Zeit die älteren Zentrifugen verschwunden sind,
werden die Unfälle dieser Art aufhören. Aus dem Be
richte der Bekleidungs-Berufsgenossenschaft vom vori
gen Jahre geht hervor, dass in ihren Betrieben, welche
mit Zentrifugen arbeiten, zwangläufige Deckelver
schlüsse vorgeschrieben sind. Ich habe mich vor
einiger Zeit an den Vorstand wegen Überlassung der
Unfallverhütungsvorschrift gewandt, bis jetzt jedoch
noch keine Antwort erhalten*). Es würde mich freuen,
wenn meine Ausführungen heute den Anlass geben,
*) Ist inzwischen eingelaufen. Die Antwort bestätigt meine Annahme.
31
dass auch andere Berufsgenossenschaften der Sache
nähertreten, und auch die Maschinenfabrikanten ange
regt würden, durch weitere einfache und doch prakti
sche Konstruktionen der bisherigen Abneigung der Be
triebsinhaber und vornehmlich der Meister und Ar
beiter gegen die Deckelverschlüsse entgegenzutreten.
Herr Dr. T r z e c i o k bemerkt, dass die Zentri
fugen nicht insgesamt mit Bremsen versehen sein müs
sen, dass in gewissen Fällen die Bremsen, wenn sie be
tätigt werden, eine ausserordentliche Gefahr sind, z. B.
beim Ausschleudern leicht brennbarer Flüssigkeiten
oder nitrierter Baumwolle. Mit Rücksicht darauf hat
die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie in
ihren Unfallverhütungsvorschriften die Verwendung der
Bremsen in gewissen Fällen verboten. Im übrigen kann
Herr Dr. Trzeciok bestätigen, dass die Zentrifugenver
schlüsse der Firmen Fesca & Co. in Berlin und Prinz
Karlshütte in Rothenburg ähnlich ausgeführt sind, beide
in einem grossen Betriebe der chemischen Industrie zur
Zufriedenheit arbeiten, der ersteren aber der Vorzug
zu geben ist, da sie durch einfachere Konstruktion ge
räuschloser funktioniert. —
Bei dem fraglichen Nutzen der Geschwindigkeits
anzeiger ist es zweckmässiger, um das Überschreiten
der Tourenzahl der Zentrifugen zu vermeiden, die Mo
toren dieser Zentrifugen mit Vorrichtungen zu versehen,
die das Durchgehen der Motoren verhindern.
Herr B a u e r wendet sich gegen die Kritik, die
der Vortragende an einigen Schutzdeckelkonstruktionen
geübt hat, die im Jahresbericht der technischen Auf
sichtsbeamten der Nahrungmittel - Industrie - Berufsge
nossenschaft veröffentlicht worden sind, zumal der Vor
tragende diese Schutzdeckeleinrichtungen noch gar
nicht im Betriebe gesehen hat und deshalb die Kon
struktionen anscheinend auch nicht ganz erfasst hat.
Wir haben diese Schutzeinrichtungen im Betriebe ver
folgt und wir haben das Entstehen jener besonders an
genehm empfunden, weil sie die Möglichkeit geben, alte
Zentrifugen auch unfallsicher gestalten zu können.
Herr S t ö p e 1: Die Zentrifugen aus Gusseisen
sind zu verwerfen, in der chemischen Industrie dürfen
dieselben nur mit Schmiedeeisenbändern armiert ver
wendet werden. Herr Stöpel erwähnt einen Unfall,
bei dem die Gussfüsse einer Zentrifuge abgeschert
wurden, die Trommel taumelte durch den Arbeitsraum
und führte die schwere Verletzung eines Arbeiters her
bei. Es sind daher nur Zentrifugen aus Schmiedeeisen
oder Stahlguss, welch letztere auch gegen Säure halt
barer sind, zu verwenden.
Herr S e i d e l weist auf die im Jahresbericht für
1908 der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und
Elektrotechnik beschriebene Ausführung einer Siche
rung für den Zentrifugenverschluss hin, der einfach ist
und sich an jeder vorhandenen Zentrifuge mit geringen
Kosten anbringen lässt. Die Einrichtung hat sich in
der Praxis ausgezeichnet bewährt.
5. Zwei bemerkenswerte Unfälle an Dampfkesseln.Herr Oberingenieur S e i d e l : Mitte November
vorigen Jahres ereigneten sich kurz hintereinander zwei
Unfälle an Wasserrohrkesseln in Elektrizitätswerken,
die in ihrem Verlauf sich sehr ähnlich abspielten, aber
sehr verschiedene Folgen zeitigten.
Im Elektrizitätswerk Magdeburg riss am 10. No
vember vorigen Jahres ein Wasserrohr der untersten
Reihe an der Schweissnaht auf; der Riss war 32 cm
lang, die Ränder wurden durch den Dampfdruck von
12 Atmosphären auseinandergetrieben, sodass die
grösste Entfernung von einander 25 cm betrug. Das
Gemisch von Dampf und Wasser entwich durch den
Treppenrost nach dem Schürgang vor den Kesseln,
über dem der eigentliche Bedienungsgang und unter dem
der Gang für den Aschentransport angeordnet ist. Zu
fälligerweise befanden sich gerade sechs Personen auf
dem Schürgang vor dem Kessel, an dem der Unfall
eintrat; alle sechs Personen trugen Brandwunden an
den Händen und am Kopf davon, eine auch an den
Füssen. Von diesen sechs Personen waren nur zwei
vor und in der unmittelbaren Nähe der Unfallstelle be
schäftigt, die übrigen vier wollen nach eigener Aus
sage zufällig an diesem Kessel auf dem Schürgange
vorübergegangen sein, als der Unfall sich ereignete.
Die Ausdehnung der Unfallfolgen auf sechs Personen
ist nur einem unglücklichen Zufall zuzuschreiben. Die
erlittenen Verletzungen waren nicht sehr schwere.
Ungleich verhängnisvoller verlief der zweite Unfall
in einem der Berliner Elektrizitätswerke am 18. Novem
ber vorigen Jahres.
Das Kesselhaus ist über dem etwa 14 m hohen
Maschinenraum angeordnet. Zwischen Kessel- und
Maschinenraum befindet sich ein etwa 2,5 m hoher
Raum für den Aschen- und Schlackenabzug. Der
Hauptausgang vom Kesselraum führt nach dem neben
dem Schornstein liegenden Haupttreppenhause; ein
zweiter Ausgang am entgegengesetzten Ende führte
nicht direkt aus dem Kesselraum heraus, sondern über
eine steinerne Treppe nach dem Raum für den Aschen
abzug und von diesem erst in ein Nebentreppenhaus.
Auf der einen Seite des Kesselhauses befinden sich
fünf Dampfkessel von Borsig (System Heyne), auf der
anderen noch drei Kessel und die besonders geheizten
Dampfüberhitzer. Alle Kessel besitzen Wanderrost
feuerung. Die Siederohre sind nahtlos gezogene Stahl
rohre.
An dem dem Hauptausgange zunächst liegenden
Kessel platzte ein Wasserrohr der untersten Reihe. Das
unter einem Druck von 14 Atmosphären stehende
Wasser (etwa 15 cbm) wurde in den Feuerraum und
durch den Rost hindurch in den Aschenraum unter dem
32
Kessel gedrückt. Aus diesem trat es durch zwei eiserne
Türen, die an und für sich nicht dicht schliessen und
von denen eine schlecht eingeriegelt war, sodass sie
durch den Dampfdruck ganz aufgerissen wurde, in den
Bedienungsraum für den Aschen- und Schlackenabzug;
hier überschwemmte das siedende Wasser den Fuss
boden bis zu ungefähr 10 bis 12 cm Höhe.
Der den Kessel bedienende Heizer wurde durch
den am Heizerstande unter der vorderen Wasserkam
mer in nicht erheblicher Menge austretenden Dampf
leicht verbrüht. Ein im Aschenraum beschäftigter Ar
beiter befand sich zur Zeit des Rohrbruchs unglück
licherweise direkt vor den eisernen Verschlusstüren des
unter dem verletzten Kessel liegenden Aschenraumes;
er wurde von dem mit grösser Gewalt austretenden
Dampf an die gegenüberliegende Wand geschleudert
und schwer verbrüht, sodass der Tod sofort eintrat. —
Diese zwei Verletzungen waren unmittelbar durch den
Bruch des Siederohrs veranlasst und unabwendbar.
Von dem übrigen im Kesselhause anwesenden Be
dienungspersonal liefen in der ersten Bestürzung vier
Mann nicht nach dem Hauptausgang, weil sie auf die
sem Wege an dem verletzten Kessel hätten vorübergehen
müssen, sondern über die erwähnte Treppe nach dem
Raum für den Aschen- und Schlackenabzug. Die ersten
beiden kamen am Fusse der Treppe zu Fall und stürz
ten in das siedende Wasser, das sich über dem Fuss
boden bereits angesammelt hatte. Beide erlitten so
schwere Brandwunden, dass sie unmittelbar nach ihrer
sofort bewirkten Überführung in das in der Nähe lie
gende Krankenhaus starben. Auch der dritte erlitt noch
schwere Verbrühungen, während der vierte mit leich
teren Brandwunden davonkam.
Der Oberheizer behielt seine Geistesgegenwart,
sperrte den verletzten Kessel ab und blieb unverletzt,
ebenso das übrige Kesselbedienungspersonal. Die vier
zuletzt erwähnten Verletzten sind gedankenlos in ihr
Unglück hineingelaufen. Wären sie an ihrer Arbeits
stelle verblieben, so würden sie ohne Verletzung davon
gekommen sein, wie die übrigen Kesselwärter. Diese
vier Verletzungen mit ihren teilweise schweren Folgen
würden aber auch dann noch wahrscheinlich vermieden
worden sein, wenn der zweite Ausgang des Kessel
raums an dem dem verletzten Kessel entgegengesetzten
Ende direkt ins Freie oder in einen mit dem Kessel
betrieb gar nicht in Zusammenhang stehenden Neben
raum geführt hätte.
Welche Forderungen ergeben sich vom Standpunkt
der Unfallverhütung aus diesen Unfällen?
Es müssen erstens für Kesselbatterien von mehr
als zwei nebeneinander liegenden Kesseln mindestens
zwei Ausgänge an den beiden Enden des Kesselhauses
gefordert werden und zweitens muss unter den Kesseln
für eine ausreichende Entwässerung gesorgt werden,
oder wo sich eine, solche nicht einrichten lässt, muss
ein Hohlraum (Zisterne oder doppelter Boden) ge
schaffen werden, der den ganzen Inhalt mindestens
e i n es Kessels aufnehmen kann.
Rohrbrüche an Wasserrohrkesseln gehören zu den
unvermeidbaren Ereignissen, mit deren Eintritt gerech
net werden muss, auch wenn das Kessehnaterial vor
züglich ist und die Bedienung der Kessel in bezug auf
Reinigung, auf periodische Prüfung der Dichtigkeit und
auf das Auftreten von Verbeulungen nichts zu wün
schen übrig lässt. Auf welche Ursachen sind die Rohr
brüche zurückzuführen? — Zweifellos findet eine ab
normale Überhitzung an einzelnen Stellen der Rohr
wandungen statt. Gewöhnlich wird das Auftreten von
Stichflammen vermutet. Aber Versuche haben ergeben,
dass Stichflammen nur dann imstande sind, innen mit
Wasser gefüllte Rohre zum teilweisen Erglühen zu
bringen, wenn die Temperatur der Flamme so hoch
wird, wie es nur durch Knallgasgebläse oder Luft
zufuhr unter sehr hohem Druck in ein lebhaftes Feuer
erzielt werden kann. Beides ist bei gewöhnlicher
Kesselfeuerung ausgeschlossen. •— Dagegen kann ein
Erglühen der Rohre auch bei sehr viel niedrigerer Tem
peratur eintreten, wenn die Wasserbenetzung an der
inneren Rohrwand mangelhaft ist oder ganz aufgehoben
wird. Dies kann durch Kesselstein oder durch einen
öligen Überzug auf der inneren Rohrwand veranlasst
werden. Die Kesselsteinbildung wird durch zweck
entsprechende Reinigung des Speisewassers oder durch
Zusatz von geeigneten Chemikalien oder endlich durch
Abscheidung der unlöslichen Wasserbestandteile an
ungefährlichen Stellen mit Erfolg bekämpft. Dagegen
bietet die Entfernung der letzten Ölreste bei Verwen
dung des Kondenswassers aus Dampfmaschinen zur
Kesselspeisung grosse Schwierigkeit. Berücksichtigt
man, dass Wasserröhrenkessel einen verhältnismässig
kleinen Wasserinhalt haben und dass eine vollständige
Erneuerung der ganzen Wassermasse bei forciertem
Betriebe schon nach zwei bis drei Stunden erfolgt, so
ergibt eine einfache Rechnung, dass bei nur 0,01 Pro
zent Ölgehalt des Speisewassers dieser nach etwa
sechshundert Betriebsstunden schon auf 2 bis 3 Pro
zent sich steigert, weil das mit dem Speisewasser zu
geführte ö l nicht mit dem Wasser verdampft, sondern
im Kessel zurückbleibt. Hieraus ergibt sich, eine wie
grosse Bedeutung der Entfernung auch der letzten
Spuren des Öls aus dem Speisewasser beizumessen
ist. Natürlich würde die mit dem Ölgehalt verbundene
Gefahr völlig beseitigt werden, wenn die Verwendung
des Kondenswassers zur Kesselspeisung ganz und gar
verboten würde. Da dies aber entschieden zu weit
geht, bleibt nur übrig, die Kessel möglichst häufig voll
ständig zu entleeren und der Ölentfernung aus dem
83
Speisewasser die grösste Aufmerksamkeit zu schen
ken.
Ich bitte die Herren Kollegen um Bekanntgabe
ihrer Erfahrungen, wie am wirksamsten der beabsich
tigte Zweck erreicht werden kann.
Bemerkt sei nachträglich noch, dass in den beiden
Elektrizitätswerken, in denen sich die besprochenen
Kesselunfälle ereigneten, Kondenswasser zur Kessel
speisung benutzt wird.
V o r s i t z e n d e r : Weitere Mitteilungen wären
mit Dank zu begrüssen.
Herr B e h r führt aus, dass die Frage der Reini
gung des Kesselspeisewassers von Fetten sehr schwie
rig sei, an dieser Stelle wäre es nicht möglich, näher
darauf einzugehen. Viel würde in dieser Hinsicht ge
wonnen, wenn in den einzelnen Betrieben bei den Ma
schinen an ö l gespart wird. Nur zu häufig wird beim
Schmieren der Dampfzylinder unnötig viel ö l verwen
det. Beweise dafür.hat die Vacuum Oil Compagny ge
liefert, welche durch in die Betriebe gesandte Ingenieure
festgestellt hat, dass bei sachgemässer Bedienung der
Dampfmaschinen das Schmieren der Dampfzylinder
wesentlich eingeschränkt 'werden kann.
Herr H ü l f e r t : Bei den heutigen hochgespannten
Dämpfen werden zum Schmieren der Maschinen Mine
ralöle verwendet, welche durch Zusatz von Soda nicht
entfernt, d. i. verseift werden. Diese öle lassen sich
nur durch Filtration beseitigen. Hierzu gehören Sand
filter, Koks- und Hanffilter, Filterpressen. Auf Dampf
schiffen sind besondere patentierte Filterapparate in
Anwendung.
6. Das Zusammenwirken der staatlichen Gewerbeaufsichtsbeamten mit den technischen Aufsichtsbeamten der BG.B.G.
Herr F r e u d e n b e r g : Auf der zweiten Haupt
versammlung des Vereins in Eisenach machte der da
malige Vorsitzende, unser Ehrenmitglied Herr Specht,
den Vorschlag, Teilung der Aufsichtsarbeit zwischen
den staatlichen Aufsichtsbeamten, den Kesselüber
wachungsvereinen und den technischen Aufsichtsbe
amten der Berufsgenossenschaften. Er stellte in einem
längeren Vortrage klar, dass jede der drei Aufsichts
stellen ausreichende Beschäftigung habe, wenn eine
Trennung vollzogen würde, die Unfallverhütung den
staatlichen Aufsichtsbeamten genommen und den tech
nischen Aufsichtsbeamten ausschliesslich übertragen
würde.
Dieser wohlgemeinte Vorschlag fand keine Gegen
liebe, rief Vielmehr anscheinend Verstimmung hervor.
Er ist deshalb auch nie wieder erwähnt worden.
Statt dessen tauchten später Bestrebungen auf, das
Zusammenwirken der staatlichen und der technischen
Aufsichtsbeamten in bestimmte Bahnen zu lenken.
In neuerer Zeit haben diese Bestrebungen wenig
stens zu Aussprachen geführt, doch fürchte ich, dass
es wieder dabei bleiben wird.
Auf der ausserordentlichen Hauptversammlung in
Koblenz am 10. Mai d. Js. kam bei der Besprechung
des Antrags: Wie kann dem Rundschreiben des Reichs
versicherungsamts vom 14. April 1908 am besten ent
sprochen werden? ein Brief eines unserer Herren Kol
legen zur Verlesung, in welchem die vorliegende Frage
angeschnitten wurde. Da aber der Herr Kollege seine
Ausführungen nicht mit seinem Namen decken wollte,
wurde das betreffende Schreiben zur Kenntnis genom
men und den Akten einverleibt.
In der der Hauptversammlung am 10. Mai folgenden
Sitzung der westlichen Gruppe, am Schlüsse seiner
Ausführungen über elektrische Ausrückvorrichtungen,
machte Herr Kollege Zacharias sen. Mitteilungen über
Bestrebungen seiner Genossenschaft, bei Neubauten
vor der Konzessionierung zur Begutachtung aufgefor
dert zu werden. Er sagt:
Unsere Genossenschaft hat z. B. bereits im Jahre
1888 und auch später wiederholt das Ersuchen an die
Königl. Regierung gerichtet, dass in den entsprechen
den Baupolizei-Verordnungen eine Bestimmung auf
genommen werden möge, nach welcher der zustän
digen Berufsgenossenschaft vor der Bauerlaubnis
erteilung die Baupläne vorgelegt werden sollen, so
dass die Berufsgenossenschaft in der Lage sei, dem
Errichter der Anlage gewisse unbedingt notwendige
Vorschriften zur Erfüllung aufzugeben. Das Ersuchen
ist von den Behörden unter Hinweis darauf abge
lehnt worden, dass durch ein solches Verfahren ein
mal eine unliebsame Verzögerung in dem Genehmi
gungsverfahren eintreten würde, und dass anderer
seits die Behörden oftmals nicht wüssten, welche Be
rufsgenossenschaft in dem fraglichen Fall zuständig
sei. Auch die Vermittlung des Reichsversicherungs
amts, die in derselben Richtung versucht worden ist,
hat es nicht vermocht, eine Änderung des Stand
punktes der Behörden herbeizuführen. Ich habe mich
dann, als dieser Weg nicht zum Ziele führte, seiner
zeit mit dem zuständigen Gewerbeinspektor in Ver
bindung gesetzt, um wenigstens Kenntnis von den
projektierten neuen Fabrikanlagen zu bekommen,
denen ich dann Unfallverhütungsvorschriften unserer
Genossenschaft unter Hinweis auf die für Neubauten
besonders vorgeschriebenen und unbedingt zu er
füllenden Vorschriften übersandte. Das Verfahren
hat sich ganz gut bewährt. Es sind in den betreffen
den Jahren in den Neubauten alle die Vorschriften so
ziemlich ausnahmslos erfüllt worden, die in unsern
Unfallverhütungsvorschriften als bei Neubauten un
bedingt zu erfüllend bezeichnet waren. Diese Vor
schriften hatte ich in einem kleinen Heftchen beson
ders zusammenstellen lassen, und es wird auch heute
5
33
Speisewasser die grösste Aufmerksamkeit zu schen
ken.
Ich bitte die Herren Kollegen um Bekanntgabe
ihrer Erfahrungen, wie am wirksamsten der beabsich
tigte Zweck erreicht werden kann.
Bemerkt sei nachträglich noch, dass in den beiden
Elektrizitätswerken, in denen sich die besprochenen
Kesselunfälle ereigneten, Kondenswasser zur Kessel
speisung benutzt wird.
V o r s i t z e n d e r : Weitere Mitteilungen wären
mit Dank zu begrüssen.
Herr B e h r führt aus, dass die Frage der Reini
gung des Kesselspeisewassers von Fetten sehr schwie
rig sei, an dieser Stelle wäre es nicht möglich, näher
darauf einzugehen. Viel würde in dieser Hinsicht ge
wonnen, wenn in den einzelnen Betrieben bei den Ma
schinen an Öl gespart wird. Nur zu häufig wird beim
Schmieren der Dampfzylinder unnötig viel ö l verwen
det. Beweise dafür.hat die Vacuum Oil Compagny ge
liefert, weiche durch in die Betriebe gesandte Ingenieure
festgestellt hat, dass bei sachgemässer Bedienung der
Dampfmaschinen das Schmieren der Dampfzylinder
wesentlich eingeschränkt -werden kann.
Herr H ü I f e r t : Bei den heutigen hochgespannten
Dämpfen werden zum Schmieren der Maschinen Mine
ralöle verwendet, welche durch Zusatz von Soda nicht
entfernt, d. i. verseift werden. Diese öle lassen sich
nur durch Filtration beseitigen. Hierzu gehören Sand
filter, Koks- und Hanffilter, Filterpressen. Auf Dampf
schiffen sind besondere patentierte Filterapparate in
Anwendung.
6. Das Zusammenwirken der staatlichen Gewerbeaufsichtsbeamten mit den technischen Aufsichtsbeamten der B.G.B.G.
Herr F r e u d e n b e r g : Auf der zweiten Haupt
versammlung des Vereins in Eisenach machte der da
malige Vorsitzende, unser Ehrenmitglied Herr Specht,
den Vorschlag, Teilung der Aufsichtsarbeit zwischen
den staatlichen Aufsichtsbeamten, den Kesselüber
wachungsvereinen und den technischen Aufsichtsbe
amten der Berufsgenossenschaften. Er stellte in einem
längeren Vortrage klar, dass jede der drei Aufsichts
stellen ausreichende Beschäftigung habe, wenn eine
Trennung vollzogen würde, die Unfallverhütung den
staatlichen Aufsichtsbeamten genommen und den tech
nischen Aufsichtsbeamten ausschliesslich übertragen
würde.
Dieser wohlgemeinte Vorschlag fand keine Gegen
liebe, rief vielmehr anscheinend Verstimmung hervor.
Er ist deshalb auch nie wieder erwähnt worden.
Statt dessen tauchten später Bestrebungen auf, das
Zusammenwirken der staatlichen und der technischen
Aufsichtsbeamten in bestimmte Bahnen zu lenken.
In neuerer Zeit haben diese Bestrebungen wenig
stens zu Aussprachen geführt, doch fürchte ich, dass
es wieder dabei bleiben wird.
Auf der ausserordentlichen Hauptversammlung in
Koblenz am 10. Mai d. Js. kam bei der Besprechung
des Antrags: Wie kann dem Rundschreiben des Reichs
versicherungsamts vom 14. April 1908 am besten ent
sprochen werden? ein Brief eines unserer Herren Kol
legen zur Verlesung, in welchem die vorliegende Frage
angeschnitten wurde. Da aber der Herr Kollege seine
Ausführungen nicht mit seinem Namen decken wollte,
wurde das betreffende Schreiben zur Kenntnis genom
men und den Akten einverleibt.
In der der Hauptversammlung am 10. Mai folgenden
Sitzung der westlichen Gruppe, am Schlüsse seiner
Ausführungen über elektrische Ausrückvorrichtungen,
machte Herr Kollege Zacharias sen. Mitteilungen über
Bestrebungen seiner Genossenschaft, bei Neubauten
vor der Konzessionierung zur Begutachtung aufgefor
dert zu werden. Er sagt:
Unsere Genossenschaft hat z. B. bereits im Jahre
1888 und auch später wiederholt das Ersuchen an die
Königl. Regierung gerichtet, dass in den entsprechen
den Baupolizei-Verordnungen eine Bestimmung auf
genommen werden möge, nach welcher der zustän
digen Berufsgenossenschaft vor der Bauerlaubnis
erteilung die Baupläne vorgelegt werden sollen, so
dass die Berufsgenossenschaft in der Lage sei, dem
Errichter der Anlage gewisse unbedingt notwendige
Vorschriften zur Erfüllung aufzugeben. Das Ersuchen
ist von den Behörden unter Hinweis darauf abge
lehnt worden, dass durch ein solches Verfahren ein
mal eine unliebsame Verzögerung in dem Genehmi
gungsverfahren eintreten würde, und dass anderer
seits die Behörden oftmals nicht wüssten, welche Be
rufsgenossenschaft in dem fraglichen Fall zuständig
sei. Auch die Vermittlung des Reichsversicherungs
amts, die in derselben Richtung versucht worden ist,
hat es nicht vermocht, eine Änderung des Stand
punktes der Behörden herbeizuführen. Ich habe mich
dann, als dieser Weg nicht zum Ziele führte, seiner
zeit mit dem zuständigen Gewerbeinspektor in Ver
bindung gesetzt, um wenigstens Kenntnis von den
projektierten neuen Fabrikanlagen zu bekommen,
denen ich dann Unfallverhütungsvorschriften unserer
Genossenschaft unter Hinweis auf die für Neubauten
besonders vorgeschriebenen und unbedingt zu er
füllenden Vorschriften übersandte. Das Verfahren
hat sich ganz gut bewährt. Es sind in den betreffen
den Jahren in den Neubauten alle die Vorschriften so
ziemlich ausnahmslos erfüllt worden, die in unsern
Unfallverhütungsvorschriften als bei Neubauten un
bedingt zu erfüllend bezeichnet u'aren. Diese Vor
schriften hatte ich in einem kleinen Heftchen beson
ders zusammenstellen lassen, und es wird auch heute
5
34
noch von uns dieses Verfahren beobachtet, sobald
uns bekannt wird, dass ein Neubau oder Umbau vor
genommen wird. Mit den Gewerbeinspektoren in
dieser Hinsicht weiter zu verkehren, war nicht mehr
möglich, weil die Zahl der Inspektionen sich so er
höhte, dass die persönliche Fühlung mit den Herren,
mehr oder weniger auch durch den häufigen Wechsel
derselben, verloren ging.
Ein Gutes hat die erwähnte Anregung an die Re
gierung insofern gehabt, als die Baupolizeibehörden
allgemein angewiesen worden sind, bei den Bau
erlaubniserteilungen für Fabrikneubauten die Unter
nehmer auf die Erfüllung der Unfallverhütungsvor
schriften der zuständigen Berufsgenossenschaften
hinzuweisen und deren Erfüllung zu verlangen. Bei
den konzessionspflichtigen Anlagen ist jene gleiche
Verpflichtung den Kreis- bezw. Stadtausschüssen
auferlegt. Leider genügen aber, wie die Erfahrung
lehrt, diese einfachen Hinweise meist nicht, weil die
Nachkontrolle fehlt, sodass es dem technischen Auf
sichtsbeamten, wenn er dann gelegentlich in eine sol
che neuerrichtete Anlage kommt, nichts Auffälliges
ist, dass die eine oder andere Vorschrift, und vor
allem die wegen lösbarer Einrichtung der Transmis
sion, nicht erfüllt findet. Hier wollte ich, wie gesagt,
nur dazu anregen, über diesen Punkt eine Aussprache
herbeizuführen. Wenn ich dazu besonders die Trans
missionen erwähnte, so lag der Grund darin, dass
diese wohl in den Betrieben aller Genossenschaften
sich vorfinden und weil alle Genossenschaften das
gleiche Interesse haben an der unfallsicheren Ein
richtung gerade dieser Anlagen. Wenn sich eine
recht lebhafte Aussprache an meine kurzen Aus
führungen anschliessen sollte, so wäre der Zweck
derselben völlig erfüllt.
Herr Gewerberat Engeln bemerkte hierzu, dass er
in seinem Dienstbezirke bei Neubauten auf die Durch
führung der besagten Bestimmung stets nach Möglich
keit achte. Im übrigen halte er das Zusammenarbeiten
der staatlichen und technischen Aufsichtsbeamten in
Fragen der Unfallverhütung für äusserst zweckdienlich
und erspriesslich. Im gleichen Sinne äusserte sich Herr
Gewerbeinspektor Dr. Müller in Worms.
Die Besprechung in Koblenz hat Herrn Gewerbe
inspektor Dr. Müller zur Niederschrift seiner Gedanken
veranlasst, welche ich Ihnen nunmehr vorlesen werde,
für welche ich ihm aber auch unseren Dank ausspreche.
Herr Gewerbeinspektor Dr. Müller schreibt:
Die Tätigkeit der Gewerbeaufsichtsbeamten
deckt sich auf dem Gebiete der Unfallverhütung in
vieler Beziehung mit der Tätigkeit der Aufsichtsbe
amten der Berufsgenossenschaften. Die Gewerbe
aufsichtsbeamten sind in der Lage, wegen ihrer kleine
ren Bezirke, häufigere Revisionen vorzunehmen.
Ausserdem verfügen sie über eine umfassendere Lo
kal- und Personalkenntnis und stehen stets in direk
ter Fühlung mit den zuständigen oberen und unteren
Verwaltungsorganen, sodass sie rasch von bestehen
den Missständen Kenntnis erhalten und auf deren Be
seitigung dringen können. Die technischen Aufsichts
beamten dagegen haben trotz ihrer grösseren Bezirke
eine umfassendere Sachkenntnis der Spezialmaschi
nen und der Gefahren der betreffenden Industrie
gruppe, da ihre Tätigkeit ausschliesslich einem einzi
gen Erwerbszweige gewidmet ist. Es kann daher ein
inniges Zusammenwirken der Gewerbeinspektionen
und der Berufsgenossenschaften nur im Interesse eines
wirksamen Arbeiterschutzes liegen, zumal durch die
ergänzende Tätigkeit der beiden Aufsichtsorgane noch
weitere Vorteile herbeigeführt werden: So z. B. ist
der Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft aus
drücklich an die einzelnen Bestimmungen der Unfall
verhütungsvorschriften gebunden, während der Ge
werbeaufsichtsbeamte auf Grund der allgemeinen
§§ 120 a der Gewerbeordnung eine umfassendere
Tätigkeit entfalten kann. Dagegen steht dem berufs
genossenschaftlichen Organ eine wirksame Strafge-
walt zur Verfügung, die dem Gewerbeinspektor ver
sagt ist. Letzterer kann nur ein Gerichtsverfahren
beantragen, das sehr umständlich und oft auch nicht
genügend wirksam ist, namentlich wenn die richter
liche Auffassung von der Auffassung des Beamten
abweicht.
Bekanntlich ist die vorbeugende Tätigkeit der
Aufsichtsorgane viel wirksamer als das nachträgliche
Einschreiten, das erst durch irgend ein Unglück her
beigeführt wird. Auch wird die vorbeugende Tätig
keit im allgemeinen weniger als Belästigung empfun
den, als die Massnahmen, die erst infolge von Miss
ständen ergriffen werden müssen. Es ist deshalb
auch aus diesem Grunde erstrebenswert, wenn ge
rade für die vorbeugende Tätigkeit die beiderseitigen
Erfahrungen in grösserem Massstabe nutzbar ge
macht werden können, als dies bisher der Fall war.
Bei jeder Neuanlage von Fabriken, oder bei Um
bauten werden den Gewerbeinspektionen die Pläne
usw. zur Begutachtung vorgelegt. Die Gewerbe
inspektionen können sowohl für die Baugesuche, als
auch für die Konzessionsgesuche diejenigen Anträge
stellen, welche 'im Interesse der Sicherheit der Be
triebsstätte und der Betriebsvorrichtungen, sowie der
Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeiter liegen.
Die Aufnahme dieser Anträge unter die Genehmi
gungsbedingungen gewährleisten von vornherein die
wirksamste Durchführung des Arbeiterschutzes. W ie
derholt wurde nun auch bei Neuanlagen oder bei
Veränderungen bestehender Anlagen von seiten der
Gewerbeinspektionen die Ansicht der Aufsichtsbe
35
amten der Berufsgenossenschaften eingeholt. Es kann
dieses Verfahren jedoch nur verhältnismässig wenig
eingehalten werden, da die betr. Gesuche oft sehr
beschleunigt werden müssen und für schriftliche
Äusserungen zu wenig Zeit zur Verfügung steht.
Schneller kommt man natürlich zum Ziele, wenn die
staatlichen und berufsgenosenschaftlichen Organe in
der Lage sind, die Einzelheiten der Genehmigungs
bedingungen zu besprechen und sofort gemeinschaft
lich festzulegen. Hierbei kommt allerdings in Be
tracht, dass der üewerbeaufsichtsbeamte zuweilen
genötigt sein wird, ausserhalb seines Bezirkes eine
Zusammenkunft zu bewirken.
Ein weiterer ungemein wichtiger Faktor bei der
vorbeugenden Tätigkeit ist die Weiterbildung der
Beamten. Die technischen Aufsichtsbeamten haben
sich bereits durch den Verein Deutscher Revisions
ingenieure einen Sammelpunkt geschaffen für den
Austausch ihrer Erfahrungen, der auch bei der ober
sten Reichsbehörde die ihm gebührende Beachtung
gefunden hat. Nicht allein durch eine gut redigierte
Zeitschrift (Sozial-Technik), sondern auch durch all
jährlich wiederkehrende Versammlungen des Haupt
vereins, die in den verschiedensten Gegenden
Deutschlands tagen, wird der Austausch der Erfah
rungen vermittelt und — was ausserordentlich hoch
zu veranschlagen ist —- eine persönliche Annäherung
der Mitglieder herbeigeführt, die nur im Interesse der
Weiterbildung, sowie im Interesse eines erspriess-
liclien Zusammenarbeitens erwünscht sein kann. Ne
benbei sei erwähnt, dass bei diesen Versammlungen
in der Regel auch Anlagen besichtigt werden, die auf
technischem und hygienischem Gebiete Mustergülti
ges aufweisen, und welche dem einzelnen nicht gut
zugänglich sind. .
Es wäre daher zu wünschen, wenn von seiten der
Regierungen das Zusammenwirken der staatlichen
mit den berufsgenossenschaftlichen Organen tunlichst
gefördert würde.
Zur wirksamen Durchführung dieses Zusammen-
arbeitens wäre es erforderlich, dass ein massiger Be
trag alljährlich in das Budget eingesetzt würde, wel
cher speziell für die Förderung der Weiterbildung der
Gewerbeaufsichtsbeamten nutzbar gemacht werden
sollte. Hierzu sind zu rechnen: Besuch der Ver
sammlungen des Vereins Deutscher Revisionsinge
nieure, erforderlich werdende Konferenzen, Weiter
bildungskurse und sonstige im Interesse der Volk^-
wohlfahrt gelegene Veranstaltungen (Vorträge, Be
sichtigung des Arbeiterwohlfahrtsmuseums, Informa
tionsreisen usw.).
Worms, den 19. Mai 1909.
Dr. Müller.
Meine Herren, diesen Ausführungen wüsste ich
nichts hinzuzufügen, dieselben umfassen alles, was über
das Zusammenwirken der Aufsichtsorgane gesagt wer
den kann. Der Verein würde sich sicher freuen, wenn
seine Bestrebungen durch die Teilnahme der staatlichen
Aufsichtsbeamten unterstützt würden.
Ein Zusammenwirken in allen Fällen wird ja nie zu
erreichen sein, dafür sind die Schwierigkeiten zu gross.
Eine Genossenschaft, welche sich über einen grossen
Teil des Reichs erstreckt und welche nur einen Auf
sichtsbeamten angestellt hat, wird ihren Wunsch, stets
bei Konzessionierungen zugezogen zu werden, niemals
erfüllt sehen, denn bei grossen Entfernungen werden
Besprechungen usw. nur sehr schwer und mit grossein
Zeitverlust einzuleiten sein. Aber bei Genossenschaften
mit kleineren Bezirken ist der von Herrn Dr. Müller
angegebene Weg gangbar.
Als Beleg hierfür erlaube ich mir Ihnen den Schrift
Wechsel zwischen der Sächsischen Textil - Berufsge
nossenschaft und dem Ministerium des Innern zu Dres
den vorzulesen.
Die Schriftstücke sind in Abschrift durch Herrn
Hofrat Dr. Loebner dem Vereinsvorstand zur Verfügung
gestellt, sie lauten: ■
Auszug aus den Akten A. A. No. 63 I
der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft.
Das Ministerium des Innern hat dem von dem
Vorstande, der Sächsischen Textil-Berufsgenossen
schaft zu Leipzig mittlst Eingabe vom 21 ./23. vori-'
gen Monats vorgetragenen, auch vom Landesversiche
rungsamte befürworteten Gesuche wenigstens ver
suchsweise s t a t t z u g e b e n b e s c h l o s s e n und
die unteren Verwaltungsbehörden, sowie die Gewerbe
inspektionen angewiesen, bei Beaufsichtigung und
Überwachung der textilindustriellen Betriebe die von
dem Landes-Versicherungsamte genehmigten Unfall
verhütungsvorschriften für die Sächsische Textil-Be
rufsgenossenschaft zur Richtschnur zu nehmen, un
beschadet ihrer Befugnis, im einzelnen Falle auch
weitergehende Vorschriften zu erlassen. .
Der Vorstand der Sächsischen Textil-Berufsge
nossenschaft zu Leipzig wird hiervon in Kenntnis ge
setzt.
Dresden, den 25. August 1887.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:-
gez. Böttcher.
Oersdorf.
An
den Vorstand der Sächsischen
Textil-Berufsgenossenschaft
zu
Leipzig.
36
Auszug aus den Akten A. A. 63 I
der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft.
An das Königliche Ministerium des Innern
D r e s d e n .
Das Königl. Ministerium hat dem vom Königl.
L.V.A. befürworteten diesseitigen Gesuche versuchs
weise sattzugeben beschlossen und die unteren Ver
waltungsbehörden, sowie die Gewerbeinspektionen
angewiesen, bei Beaufsichtigung und Überwachung
der textilindustriellen Betriebe die vom L.V.A. geneh
migten Unfallverhütungsvorschriften für die Sächsi
sche Textil-Berufsgenossenschaft zur Richtschnur zu
nehmen, unbeschadet ihrer Befugnisse, im einzelnen
Falle auch weitergehende Vorschriften zu erlassen.
Der Vorstand hat mit grossen Danke von diesem
Beschlüsse Kenntnis genommen und darin einen
neuen Beweis erblickt des Wohlwollens der hohen
Staatsregierung gegen die Sächsische Textilindustrie
und der Bereitschaft zur Förderung ihrer Interessen.
Um nun den Beschluss des hohen Ministeriums
entsprechend nutzbar zu machen, ist für die Ge
nossenschaft noch notwendig, Kenntnis zu erlangen
von den Anordnungen und speziell den Befunden der
Königl. Gewerbeinspektionen bei deren Revision der
einzelnen textilindustriellen Betriebe.
Zu diesem Zwecke erscheint eine Einsicht
nahme in die Berichte der Gewerbeinspektionen in
soweit erforderlich, als dieselben über die Vorgefun
denen Betriebseinrichtungen, insbesondere über deren
Mängel sich aussprechen und die an die Betriebs
unternehmer zwecks Abhilfe zu stellenden oder ge
stellten Forderungen enthalten.
Würden 111111 die Gewerbeinspektionen durch eine
doppelte Ausfertigung der Berichte an die Verwal
tungsbehörden und an die Genossenschaft erheblich
belastet werden uud könnten sonstige Bedenken ge
gen eine Berichterstattung1 an die Genossenschaft er
hoben werden, so gestatten wir uns das Gesuch zu
stellen:
Hohes Ministerium des Innern wolle genehmigen,
dass Abschriften der von den Gewerbeinspektionen
an die Verwaltungsbehörden erstatteten Berichte
wenigstens soweit sie den Befund dieser Betriebe
und Anordnungen zur Abstellung von Mängeln und
Übelständen der Betriebseinrichtungen betreffen,
dem Vorstande der Sächsischen Textil-Berufsge-
nossenschaft gegen Erstattung der Schreibgebühren
und Portoverläge durch die Verwaltungsbehörden
monatlich oder mindestens vierteljährlich zugestellt
werden.
Leipzig, den 4. November 1887.
In grösster Ehrerbietung
Der Vorstand
der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft.
Auszug aus den Akten A. A. 631
der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft.
Das Ministerium des Innern hat dem von dem
Vorstande der Sächsischen Textil-Berufsgenossen
schaft zu Leipzig mittelst Eingabe vom 4. dieses Mo
nats vorgetragenen Gesuche bis auf weiteres statt
zugeben beschlossen und demgemäss die Verwal
tungsbehörden anweisen lassen, dem Vorstand der
Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft zu Leipzig
vierteljährlich Abschriften der bei diesen Behörden
von den Gewerbeinspektionen gestellten Anträge auf
Abstellung von Mängeln und Übelständen, den Schutz
der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit
in Betrieben der Textilindustrie betreffend, gegen
Erstattung der Schreibgebühren und Portoverläge zu
zustellen.
Der Vorstand der Sächsischen Textil-Berufsge
nossenschaft zu Leipzig wird hiervon in Kenntnis ge
setzt.
Dresden, den 12. November 1887.
Ministerium des Innern,
gez. von Nostiz Wallwitz.
A11den Vorstand der Sächsischen
Textil-Berufsgenossenschaft
zu
L e i p z i g .
Ein gleiches Vorgehen wie das der Sächsischen
Textil-Berufsgenossenschaft kann nur allen Genossen
schaften empfohlen werden.
Herr S p i e 1 m a n 1 1: Unsere Berufsgenossenschaft
verlangt von uns nach Erscheinen der Berichte der
staatlichen Gewerbeaufsichtsbeamten Mitteilungen über
die unsere Berufsgenossenschaft betreffenden Ausfüh
rungen dieser Herren. Wir fragen dann bei den berich
tenden Regierungsdezernenten an, auf welche Betriebe
sich die Bemerkungen beziehen. Dies geschah auch in
einem Fall vor etwa fünf Jahren. Die Antwort enthielt
zunächst die entsprechende Angabe und ausserdem
Ausführungen, die ungefähr dahin gingen: „Die Ge
nossenschaften werden durch die Revisionen der Ge
werbeaufsichtsbeamten der Miihe überhoben, ihrer
seits die Betriebe zu überwachen.“
Wenn ein derartiger Standpunkt von einem Herrn
der Gewerbeaufsicht eingenommen wird, so ist es na
türlich schlecht möglich, gemeinsam zu arbeiten.
( Ich möchte zu bemerken nicht unterlassen, dass
der in Frage kommende Herr in Schlesien nicht mehr
tätig ist und ich nunmehr in besserem Einvernehmen
mit allen den Herren der staatlichen Gewerbeaufsicht
zusammengearbeitet habe, bei denen sich hierzu Ge
legenheit bot.
Herr Bauer: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass
37
wir jederzeit bei den Gewerbeaufsichtsbeamten, be
sonders auch bei den Beamten in Preussen, grosses
Entgegenkommen und Unterstützung gefunden haben.
Herr Major R e i n o l d : M. H.! Ich möchte nicht,
dass die Besprechung dieses Gegenstandes mit der kurzen
Erwiderung des Herrn Vorredners abschliesst. Meines
Erachtens muss jeder Zweifel darüber ausgeschlossen
werden, dass ein Fall, wie der von Herrn Spielmann
mitgeteilte, lediglich als eine bedauerliche Ausnahme
anzusehen ist. Während einer zehnjährigen Amtsführung
habe ich keinen Fall zu verzeichnen, in welchem mein
persönlicher oder schriftlicher Verkehr mit den Herren
von der staatlichen Gewerbeaufsicht nicht ein völlig
befriedigender gewesen wäre, auch dann, wenn eine
sachliche Meinungsverschiedenheit vorlag.
Der V o r s i t z e n d e hat selbst die gleichen Er
fahrungen gemacht und weiss auch von anderer Seite,
dass die Gegensätze vielfach nur in der Einbildung be
stehen. Der Verein als solcher kann zu der Frage na
türlich keine Stellung nehmen, es wäre aber sehr zu
empfehlen, wenn auch andere Berufsgenossenschaften
dem Vorgehen der Sächsischen Textil-Berufsgenossen
schaft folgen würden.
Damit wird die Sitzung des ersten Tages geschlos
sen.
Zweiter Sitzungstag. 2. Oktober 1909.Herr Prof. G a r y eröffnet die Sitzung 8’A Uhr.
7. B e s t i m m u n g e n , d i e d e n V e r k a u f
v o n M a s c h i n e n o h n e V e r k l e i d u n g de r
Z a h n r ä d e r v e r b i e t e n . Berichterstatter: Herr
U rb a n. Das Thema lautet:
Is t es m ö g l i c h u n d a n g e z e i g t , d e n
F a b r i k a n t e n v o n M a s c h i n e n , A p p a r a t e n
usw . d i e V e r k l e i d u n g d e r Z a h n - u n d
K e t t e n r ä d e r g e s e t z l i c h v o r z u s c h r e i
b e n ?
Jahraus, jahrein ist man unablässig bemüht, die
Unfallgefahren in der Industrie, im Bergbau, im Han
del, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, in der
Schiffahrt usw. auf ein Minimum herabzudrücken, mög
lichst ganz zu beseitigen. Betrachtet inan insbesondere
die unfallverhütende Tätigkeit der Berufsgenossenschaf
ten und der Staatsbetriebe, so wird man bei aller An
erkennung der Bemühungen und der erzielten Erfolge,
zugeben müssen, dass das Ziel bei weitem noch nicht
erreicht ist.
Es soll hier nicht meine Aufgabe sein, den Ur
sachen für die Erfolge oder geringeren Ergebnisse der
Unfallverhütung auf den Grund zu gehen. Die eine
Partei steht auf dem Standpunkte, dass zu wenig re
vidiert wird, das andere Lager will die schlechte Er
ziehung der Arbeiter, ihre Indolenz, ja Feindseligkeit
gegen Schutzvorrichtungen für die Erfolglosigkeit der
Unfallverhütung angesehen wissen. Kurzum, soviele
Köpfe, soviele Sinne! In einem Punkte dürfte es aber
wohl kaum eine Meinungsverschiedenheit auf dem Ge
biete der Bekämpfung der Unfallgefahr im Maschinen
betriebe geben, nämlich darin, dass es von grösster Be
deutung ist: d a s s d e m B e t r i e b s u n t e r n e h
me r v o n d e m M a s c h i n e n f a b r i k a ' n t e n n u r
u n f a l l s i c h e r e M a s c h i n e n g e l i e f e r t w e r
den . Die beste, schärfste Unfallverhütung wird
dauernd um den grössten Teil ihres Erfolges gebracht
werden, wenn immer und immer wieder die Betriebe
mit gänzlich ungeschützten Maschinen ausgestattet
werden. Die Berufsgenossenschaften haben erst
schwache, dann stärkere Versuche gemacht, die Ma
schinenfabrikanten für die Ablieferung von Maschinen
zu gewinnen, deren Schutz den einzelnen Paragraphen
der Unfallverhütungsvorschriften der betreffenden Be
rufsgenossenschaften entsprächen. Aber ohne durch
greifenden Erfolg. Man ist auch dazu übergegangen,
für die Mitglieder einzelner Berufsgenossenschaften
Vertragsexemplare anzufertigen, die den Maschinen
fabrikanten bei Lieferung neuer Maschinen direkt ver
pflichten, den von der Berufsgenossenschaft vorge
schriebenen Schutz mitzuliefern. Ja, man hat Maschi
nenfabrikanten, deren ungeschützte Maschinen Unfälle
hervorriefen, zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen.
Zweifellos würde eine gesetzliche Regelung, wo
durch der Maschinenfabrikant gezwungen würde, seine
Maschinen nur mit dem von den einzelnen Berufsge
nossenschaften vorgeschriebenen Schutz zur Abliefe
rung zu bringen, als ein Idealzustand im Sinne der
Unfallverhütung bezeichnet werden müssen. W ir leben
aber in der Wirklichkeit, die Erreichung eines solchen
Zustandes wage ich kaum zu erhoffen. Die Verschie
denartigkeit der in den vielen tausenden Betrieben zur
Anwendung gelangenden Maschinen, die Verschieden
artigkeit der möglichen Schutzvorrichtungen, die ver
schiedenen Unfallverhütungsvorschriften bei den ein
zelnen Berufsgenossenschaften selbst, die damit zusam
menhängenden juristischen Schwierigkeiten bei Aus
arbeitung eines solchen Gesetzes, hindern uns daran,
diesem Zukunftsgedanken praktisch nachzugehen.
Nicht ganz so schwierig scheint der Weg, den Ge
setzgeber dafür zu gewinnen: den Maschinenfabrikan
ten bei Strafe den Verkauf ungeschützter Maschinen
innerhalb einer b e s t i m m t e n B e r u f s g e n o s
s e n s c h a f t zu verbieten. Diesem Gedanken ernst
lich Ausdruck gegeben zu haben, dieses Verdienst blieb
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Vorbehal
ten. Sie sind es zuerst gewesen, welche auf die grossen
Gefahren und die enorme Belastung ihrer Berufsge
nossenschaften hingewiesen haben, die durch das täg-
38
liehe Einführen neuer, ungeschützter Maschinen ent
stehen und die laut und nachdrücklich nach gesetzlichem
Schutz gerufen haben. Der liebenswürdigen Vermitt
lung des im landwirtschaftlichen Berufsgenossenschafts
wesen hinreichend bekannten Herrn Landesrat Nötel in
Posen und des Geh. Reg.-Rat Hartmann in Berlin ver
danke ich die Protokolle über die seinerzeit stattgefun
denen Sitzungen der landwirtschaftlichen Berufsgenos
senschaften, in denen diese Materie eingehend behan
delt worden ist. Es ist nun überaus interessant, das
Für und Wider kennen zu lernen, das in jenen Ver
sammlungen bei den Beratungen über die Schaffung
eines Schutzgesetzes gegen den Verkauf ungeschützter
Maschinen vorgebracht ist. Ich habe die hauptsäch
lich in Betracht kommenden Stellen der Protokolle der
Reihe nach, wie die Sitzungen stattgefunden haben,
zusammengestellt und habe sie als besonderen Anhang
hier beigegeben. Ich bemerke, dass Herr Geh. Reg.-Rat
Hartmann, Senatsvorsitzender beim Reichsversiche
rungsamt, den Verhandlungen beigewrohnt hat.
Der Referent verliest die Protokolle.
Verfolgt man aufmerksam diese Verhandlungen
über das Zustandekommen eines Schutzgesetzes, so
muss selbst der grösste Anhänger eines solchen Ge
setzes zugeben, dass hier eine Unmöglichkeit gegeben
war. Innerhalb der einzelnen landwirtschaftlichen Be
rufsgenossenschaften wird an den gleichen Maschinen
die Anbringung verschiedener Schutzvorrichtungen ver
langt. Diese Schutzvorrichtungen sind zum Teil sehr
komplizierter Art, deren gute Wirksamkeit von pein
lichst genauer Montage abhängt. Die Einführung des
Gesetzes musste eben, wie in den Verhandlungen aus
geführt, daran scheitern, dass den Maschinenfabrikan
ten nicht der Weg gewiesen werden konnte, wie der
Schutz an den einzelnen Maschinen ausgeführt werden
müsste.
Der gesunde Gedanke, welcher den Bestrebungen
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu
grunde lag, dessen Ausführung aber an praktischen
Schwierigkeiten scheiterte, darf meines Erachtens nicht
aufgegeben werden, sondern muss zu neuen Versuchen
ermutigen. Es handelt sich darum, ein Anwendungs
gebiet zu finden, auf welchem die praktischen Schwie
rigkeiten nicht im Wege stehen. Ein solches bilden die
bei den verschiedensten Maschinen und Apparaten vor
kommenden Zahn- und Kettenräder. Hier besteht un
ter allen Technikern Einigkeit über die Art der Schutz
vorrichtungen. Die Anbringung eines genügend starken
Blechwinkels an den Eingriffstellen der Zahn- und Ket
tenräder ist geeignet, einen dauernden und ausreichen
den Schutz für diejenigen zu bieten, welche bei der
Arbeit oder aus sonstigem Anlass mit der Maschine in
Berührung kommen. Man komme mir nicht mit der
Einwendung, der Maschinenfabrikant wisse oft vorher
nicht, in welcher Richtung die Maschine, die Trans
mission laufen werde. In solchen zweifelhaften Fällen
müssen vorsichtshalber Ein- und Auslauf geschützt
werden. Wenn wir die heutigen amerikanischen Ma
schinen betrachten, so müssen wir dem amerikanischen
Maschinenfabrikanten unsere Anerkennung über den an
den Maschinen gut und gefällig angebrachten Zahnrad
schutz zollen. Meistens sind die Zahnräder in saubere,
gusseiserne Verkleidungen gebracht worden. Der prak
tische Amerikaner weiss sehr wohl, warum er seine
Maschinen schützt, ohne dass der Gesetzgeber ihn da
zu zwingt. Die ungeheure Belastung der Betriebs
unternehmer, welche in enorm hohen Beiträgen für
seine private Arbeiterversicherung zum Ausdruck
kommt, die dortigen strengen gewerkschaftlichen Ver
hältnisse mit den Forderungen der Arbeiter, nur an ge
nügend geschützten Maschinen zu arbeiten, nötigen ihn
zur Anbringung des Zahnradschutzes.
Kann hiernach über die praktische Möglichkeit der
Vorschrift bestimmt bezeichneter Schutzvorrichtungen
bei Zahnrädern nicht gezweifelt werden, so ist noch
weniger ein Zweifel darüber, dass wir es hier mit einem
Gebiet zu tun haben, in welchem Unfallverhütungsmass-
regeln aufs Eindringlichste gefordert werden müssen.
Es gibt wohl kaum eine Berufsgenossenschaft, die nicht
in ihren Unfallverhütungsvorschriften einen Paragraph
hat, der die Verkleidung der Zahnräder fordert. War
um?! Unverkleidete Zahnräder sind unter allen Um
ständen, mögen sie an Maschinen mit Hand- oder Kraft
betrieben sein, gefährlich, sehr gefährlich. Unendlich
viele Unfälle sind alljährlich auf ungeschützte Zahnrad
getriebe zurückzuführen. Täglich kann man nagelneue
Maschinen ohne jeden Zahnradschutz antreffen. Die
technischen Aufsichtsbeamten der Nahrungsmittel-hi-
dustrie-Berufsgenossenschaft haben in den letzen zwei
Jahren an 120 neuen Maschinen den fehlenden Zahnrad
schutz bei den betr. Maschinenfabriken schriftlich mo
niert. Bei unendlich vielen anderen Maschinen mit
fehlendem Zahnradschulz war der Fabrikant nicht zu
ermitteln. In 1283 Fällen mussten im Jahre 1908, also
in einem Jahre, bei ebengenannter Berufsgenossenschaft
fehlende Zahn- und Kettenradverkleidungen angeordnet
werden. Tatsache ist, dass alljährlich, täglich eine
grosse Anzahl Arbeiter und andere Personen durch un
geschützte Zahnräder tödlich verunglücken oder in ihrer
Gesundheit schwer geschädigt werden und den Be
rufsgenossenschaften ein grösser, pekuniärer Schaden
zugefügt wird.
Es ist keineswegs etwas Unmögliches, dass die
Gesetzgebung die Herstellung und den Vertrieb gefahr
bringender Gegenstände verbietet und durch Strafvor-
schriften regelt. Ich erinnere an die Gesetzesvorschrif
ten über den Handel mit Giften, die Herstellung von
Genussmitteln, Spielsachen, weiter daran, dass Schuss-
i
39
vvaffen nur nach Prüfung und mit Schussstenipel ver
kauft werden dürfen. Auch die Bestimmung des § 330
des Reichsstrafgesetzhuches und die in allen Bundes
staaten bestehenden Bauordnungen dürfen zum Ver
gleich herangezogen werden. Ihre Vorschriften wenden
sich nicht bloss und nicht in erster Reihe an den Bau
herrn und Hauseigentümer, indem sie ihm die Auflage
machen, das Gebäude erst dann in Verwendung zu
nehmen, wenn alle Vorbereitungen zum Schutze der Be
wohner getroffen sind. Vielmehr machen die Bauord
nungen und das Strafgesetz es schon dem Baumeister
und Architekten unter Strafandrohung zur Pflicht, dass
er Bauten nur unter Beobachtung bestimmter Sicher-
heitsmassregeln, wie Stärke der Fundamente, Trag
mauern usw. herstellt. Man kann also sagen, dass es
weder etwas Neues, noch Ungewöhnliches ist, wenn ein
Gesetz die Herstellung und den Verkauf von Maschinen
und Apparaten, an welchen Zahn- und Kettenräder Vor
kommen, unter Strafandrohung nur dann gestattet, wenn
sie mit bestimmter und von der Technik allgemein für
zweckmässig und erforderlich erachteten Schutzvor
richtungen versehen werden.
Wieviel zweckmässiger ist es, dass der Gesetz
geber direkt auf denjenigen einwirkt, welcher die Ma
schine herstellt, als auf denjenigen, welcher sie in Ver
wendung nimmt, bedarf keiner Ausführung. Der
gleiche Schutz, welcher wie oben dargetan, der ge
samten Bevölkerung in bezug auf Genussmittel, Schuss
waffen, Bauten usw. gewährt wird, soll auch unsern
Arbeitern zuteil werden. Die bestehende Unfallver
hütung setzt meist erst dann ein, wenn die Gefahr be
reits vorhanden, wenn das Unglück geschehen ist. Es
wird so unendlich viel über soziale Fürsorge geschrie
ben und gesprochen. Wer vergisst so leicht die schö
nen Worte, die jährlich auf dem evangelisch-sozialen
Kongresse, dieses Jahr in Heilbronn, gesprochen wor
den sind. Der Breslauer Katholikentag hat erst vor
kurzer Zeit zum sozialen Thema Stellung genommen
und den Gebildeten des Volkes manch bittere Wahrheit
vor Augen gehalten. Auch dort wurden herrliche Worte
getauscht. Wer im Aufsichtsdienst steht, wer täglich
gegen den Untug anzukämpfen hat, der darin besteht,
dass Maschinenfabrikanten immer und immer wieder
ihre Maschinen ohne Schutzvorrichtungen, mit unge
schützten Zahnrädern hinausgehen lassen, der weiss,
dass da draussen oft recht, recht wenig von sozialem
Empfinden anzutreffen ist. Die Zahl derjenigen Ma
schinenfabrikanten, denen die Gefahr, welche die un
geschützten Zahnräder mit sich bringen, bekannt ist
und die trotzdem die Anbringung des Schutzes unter
lassen, ist leider sehr gross und wächst von Jahr zu
Jahr. Durch Aufklärung, durch Bitten, durch Fordern
ist hier nichts zu machen, hier kann nur noch der Ge
setzgeber helfen.
Der Maschinenfabrikant selbst wird keinen Grund
haben, gegen einen solchen Akt der Gesetzgebung an
zukämpfen. Er wird erkennen, dass damit sogar seinen
Interessen gedient ist. Der gewissenhafte Fabrikant,
der heute schon pflichtgemäss die Zahnradverkleidung
ohne weiteres bei den von ihm in Verkehr gebrachten
Maschinen anbringt, wird geschützt gegen die Kon
kurrenz desjenigen, welcher aus Gründen der Bequem
lichkeit oder des billigen Angebots Maschinen ohne
Zahnradschutz verkauft.
Auch unter der gegenwärtigen Gesetzgebung ist ja
für den Maschinenfabrikanten die Gefahr, einer zivil
rechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit für
Unfälle infolge mangelnder Zahnradverkleidungen kei
neswegs ausgeschlossen. Wenn man in Betracht zieht,
wie vielfach von den Gewerbe- und Fabrikinspektoren,
den technischen Aufsichtsbeamten der einzelnen Berufs
genossenschaften die Maschinenfabrikanten aufgefor
dert werden, für bestimmte Betriebe die Maschinen
wegen der drohenden Gefahren nur mit Zahnradver
kleidungen herzustellen, so ist es sehr wohl möglich,
dass bei so gelagerten Fällen ein eintretender Unfall
auf das Verschulden des liefernden Maschinenfabrikan
ten zurückgeführt werden könnte.
Für die Berufsgenossenschaften und Betriebs
unternehmer steht die Zweckmässigkeit des gesetz
geberischen Vorgehens ausser Frage. Wieviel Ärger,
wieviel Schererei und wieviel Unglücksfälle wären zu
vermeiden, wenn der fehlende Schutz gleich vom Fabri
kanten angebracht würde. Die Erfolge der Unfallver
hütung werden zum grossen Teil dadurch leider ge
mindert, dass der in die Berufsgenossenschaft neu auf
genommene Betriebsunternehmer keine Ahnung von den
bestehenden Unfallverhütungsvorschriften seiner Berufs
genossenschaft hat und infolgedessen auch bei Bestel
lung neuer Maschinen sich nicht auf diese Unfallver
hütungsvorschriften beziehen kann.
Man könnte die Einwendung erheben, dass die
Zalmradverkleidung ein Gegenstand ganz spezieller Art
und dass es nicht angemessen sei, wegen eines so eng
begrenzten Gegenstandes die Klinke der Gesetzgebung
in die Hand zu nehmen. Diese Einwendung ist nicht
begründet. Zahnräder sind sicher eine der allgemein
sten Einrichtungen der industriellen Technik. Die Zahl
der Maschinen und Apparate, an denen sie zur An
wendung gelangen, ist eine ungewöhnlich grosse. Und
zwar handelt es sich nicht etwa um Maschinen, welche
gerade nur für besondere Industrien in Betracht kom
men. Es wird kaum eine Industrie geben, welche ohne
Maschinen mit Zahnrädern arbeitet. Dazu kommen die
vielen Maschinen mit Zahnradgetrieben in der Land
wirtschaft, im Handwerk, selbst im Haushalt, kurz, es
handelt sich um ein höchst umfangreiches Gebiet der
verschiedensten Lebenskreise.
40
Wenn ich das Obige zusammenfasse, so lassen sich
für die Erlassung einer Gesetzesvorschrift der von mir
vorgeschlagenen Art folgende Punkte geltend machen:
I. Die gesetzliche Formulierung ist möglich, weil
die Zahnradverkleidung eine technisch einfache Vor
richtung und weil die Technik über die zweckmässigste
Art des Schutzes einig ist.
II. Die Gesetzesvorschrift ist notwendig, weil die
Unfälle infolge mangelnder Zahnradverkleidungen einen
grossen Prozentsatz der Unfälle in Industrie, Landwirt
schaft, Handwerk usw. darstellen.
III. Die Gesetzesvorschrift ist nichts dem Grunde
nach Neues, sondern entspricht einem Prinzip, welches
vielfachen Bestimmungen der bestehenden Gesetzge
bung zugrunde liegt,
IV. Die Vorschrift ist zweckmässig im Interesse
sämtlicher an der Unfallverhütung beteiligten Kreise
und steht nicht im Widerspruch mit den Interessen der
Maschinenfabrikanten.
V. Das Anwendungsgebiet der Gesetzesvorschrift
ist ein so umfangreiches, dass es sich lohnt und ge
boten ist, gesetzgeberisch einzugreifen.
Als Formulierung der Gesetzesvorschrift würde ich
die folgende in Vorschlag bringen:
Wer als Maschinen-Hersteller oder Händler,
Maschinen, Transmissionen, oder Apparate mit Zahn
oder Kettenrädern ohne Schutzverkleidung in Ver
kehr bringt oder montiert, wird mit Geld- oder Haft
strafe bedroht.
Der V o r s i t z e n d e dankt dem Redner für seine
interessanten Ausführungen.
Herr Geh. Reg.-Rat H a r t m a n n hält die An
regung des Vortragenden für sehr wertvoll. Es sei
zweifellos und schon oft von Sachverständigen der Un
fallverhütungsfürsorge ausgesprochen worden, dass es
für die Unfallverhütung von höchster Bedeutung wäre,
wenn die Maschinenfabrikanten veranlasst werden
könnten, die von ihnen zu liefernden Maschinen gleich
mit den erforderlichen Schutzvorrichtungen auszu
rüsten. Wie der Vortragende ausgeführt hat, haben
sich die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
eingehend mit der Einführung eines gesetzlichen Zwan
ges beschäftigt, seien aber in Beratungen, an denen
der Redner teilgenomen habe, dazu gekommen, dass
dem Erlass solcher Gesetzesvorschrift grosse Schwie
rigkeiten entgegenständen. Als Techniker müsse man
wünschen, dass sich diese Schwierigkeiten beseitigen
Hessen; aber von juristischer Seite sei man sehr pessi
mistisch. Die grösste Schwierigkeit für die Formu
lierung einer Gesetzesbestimmung bestehe in der Ver
schiedenheit der Vorschriften. Wie bekannt, habe das
Reichs-Versicherungsamt eine Neubearbeitung der Nor
mal - Unfallverhütungsvorschriften angeregt. Wenn
sokhe in neuer Bearbeitung von allen Berufsgenossen
schaften anerkannt, demnächst aufgestellt würden, so
böten sie eine geeignete Grundlage für den Erlass des
vom Vortragenden gewünschten Gesetzes. Wegen der
Zahnräder allein würde man ein solches nicht erlassen.
Jedenfalls sei es der Anstrengung aller sich für die Un
fallverhütung Interessierenden wert, im Sinne der Vor
schläge des Vortragenden zu wirken. Vielleicht käme
man dann doch zu dem von allen Sachverständigen ge
wünschten Resultat.
Herr H o l t z h a u s e n : Ich möchte darauf auf
merksam machen, dass vor einiger Zeit eine Entschei
dung des Reichsgerichts ergangen ist, wonach ein Ma
schinenfabrikant neben dem Betriebsunternehmer als
haftbar angesehen worden ist, weil ersterer einen Auf
zug geliefert hatte, an dem das Drahtseil nicht ord
nungsgemäss befestigt war und letzterer, weil er den
Aufzug noch vor der polizeilichen Abnahme in Ge
brauch genommen hatte. Ob eine endgültige Entschei
dung ergangen ist, ist mir allerdings nicht bekannt, aber
zweifellos ist doch im Prinzip das getroffen, was Herr
Urban anregte. Diese Entscheidung des Reichsgerichts
ist enthalten in der Sozial-Technik No. 29 vom 1. Sep
tember 1908.
Eine weitere ähnliche Entscheidung, nach der ein
Maschinenfabrikant verurteilt worden ist, wegen Lie
ferung einer Maschine mit mangelhaftem Schutz, ist
veröffentlicht im „Kompass“ 1908 Seite 218 und lautet:
An der einem Mitgliede der Südwestdeutschen
Holz-Berufsgenossenschaft Anfang Mai 1905 gelieferten
Bandsäge fehlte durch Versäumnis des Lieferanten die
Schutzvorrichtung des zum Sägen nicht benutzten Teils
der Bandsäge unter der Tischplatte. Die Anbringung
dieser Schutzvorrichtung war vorgeschrieben und üb
lich, auch war der Maschinenlieferant bei Bestellung
der Maschine um Mitlieferung sämtlicher, von der Be
rufsgenossenschaft vorgeschriebener Schutzvorrichtun
gen ersucht worden. Die Südwestdeutsche Holz-Be
rufsgenossenschaft hatte dem Maschinenfabrikanten
noch im November 1904 die Unfallverhütungsvorschrif
ten mittelst eingeschriebenen Briefes mit dem Ersuchen
übersandt, bei bestellten Maschinen alle erforderlichen
Schutzvorrichtungen mitzuliefern, und ausserdem gleich
zeitig bemerkt, dass die Nichtmitlieferung derselben bei
von ihm seither verkauften Maschinen von den Auf
sichtsbeamten der Berufsgenossenschaft schon wieder
holt hätte gerügt werden müssen. Am 29. Mai 1905 zog
sich ein Arbeiter an der ohne Schutzvorrichtung gelie
ferten Kreissäge eine Verletzung der rechten Hand zu,
wofür die Berufsgenossenschaft eine Rente für 50 Pro
zent Erwerbsverminderung zu gewähren hatte und da
her den Maschinenlieferanten ersatzpflichtig machte.
Die Zivilkammer III des Königl. Landgerichts Stutt
gart hat die Haftung des Maschinenlieferanten als ge
geben erachtet und die Frage, ob dem Lieferanten ein
41
Verschulden, nämlich eine Fahrlässigkeit treffe, und ob
ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dieser Fahr
lässigkeit und der Verletzung des Arbeiters bestehe,
bejaht, und zwar auf Grund der Erwägung, dass die
Schutzvorrichtung mittels Verkleidung des Sägeblattes
oberhalb und unterhalb des Tisches schon längst all
gemein bekannt gewesen sei. Auch ergeben die Unfall
verhütungsvorschriften, dass übereinstimmend von den
in Betracht kommenden Berufsgenossenschaften schon
lange vor dem Jahre 1905 darauf hingewiesen und ver
langt worden sei, dass der freie Teil des Sägeblattes
vollständig zu verkleiden wäre. Kannte nun der Ma
schinenlieferant diese Vorschriften, so führte das Ge
richt weiter aus, und die Möglichkeit der Schutzvor
richtung, so war es eine Fahrlässigkeit, wenn er die
selbe an den von ihm hergestellten Maschinen nicht
anbrachte umso mehr, als diese Anbringung nach seinem
eigenen Vorbringen ohne erhebliche Mühe und Kosten
möglich war. Kannte er sie nicht, so war es eine Fahr
lässigkeit von ihm in seiner Eigenschaft als Fabrikant
derartiger gefährlicher Maschinen, dass er sich hierüber
nicht genügend unterrichtet hatte, obwohl er allen An
lass und alle Gelegenheit dazu gehabt hätte. Das Königl.
Oberlandesgericht zu Stuttgart III. Zivilsenat hat in
dem am 10. Dezember 1907 verkündeten und rechts
kräftig gewordenen Urteil diese Entscheidung bestä
tigt. .
Säumige Maschinenfabrikanten sind also nach
§ 823 Absatz 1 des B.G. und § 140 des Gewerbe-Un-
fall-Versicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 bedroht.
Herr M e y e r - Hamburg: M. H.! Wir haben uns
vor einigen Jahren, — ich glaube, es war in Jena — ,
schon einmal darüber unterhalten, wie die Bekanntgabe
der Unfallverhütungsvorschriften wirksamer zu gestal
ten wäre. Man war allgemein der Ansicht, dass die
Menge der Vorschriften die Wirkung abschwäche und
dass das Unterbringen der vielen Plakate den Unter
nehmern häufig Schwierigkeiten mache. Ich bin nun
der Ansicht, dass eine Reihe von Bestimmungen aus
den Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeine Ein
richtungen betreffen, — Beschaffenheit der Betriebs
räume und dergl., — sehr wohl als Reichsgesetz er
lassen werden kann. Dazu würde auch die Verkleidung
der Zahnräder zu rechnen sein.
Durch solche reichsgesetzliche Regelung würde
einmal die Einheitlichkeit dieser Bestimmungen er
reicht, zum anderen aber würden die Unfallverhütungs
vorschriften der einzelnen Berufsgenossenschaften we
sentlich geringer an Umfang werden, sodass diese dann
nur die Bestimmungen über die der einzelnen Berufs
genossenschaft eigenartigen Betriebseinrichtungen zu
enthalten brauchten. — Eine wirksamere Durchführung
der allgemeinen Bestimmungen würde durch reichs
gesetzliche Regelung auch insofern erreicht, als dann
nicht nur die Inhaber von Betrieben, die oft nur Mieter
sind, sondern auch die Eigentümer der Betriebsanlagen
und -Einrichtungen, und die betr. Fabrikanten und
Lieferanten zur Befolgung der Vorschriften verpflichtet
sind. Die Kenntnis der Bestimmungen soll und würde
dann mehr Allgemeingut werden. Die polizeilichen Ver
ordnungen zum Schutze des Publikums im Strassenver-
kehr, m. H., kennt ein jeder. In gleicher Weise sollten
auch meines Erachtens, soweit es angängig, die Ver
sicherten . in den Betrieben geschützt werden. Dem
wirtschaftlich Schwächeren ist ja durch Reichsgesetz
im Falle der Erwerbsunfähigkeit bezw. Beeinträchtigung
derselben, eine Rente gewährleistet, aber, m. H., wert
voller als die Rente ist für den Betreffenden wie für das
grosse Ganze die Erhaltung der Arbeitskraft, und ihr
Schutz sollte doch, soweit es möglich ist, also in den
allgemeinen Bestimmungen, ebenfalls durch Gesetz fest
gelegt werden, vielleicht als Anhang zum Gewerbe
Unfallverhütungsgesetz.
Herr Major R e i n o 1 d nimmt das Wort zu einer
Äusserung, die in späterer Niederschrift erweitert wie
folgt lautet:
M. H.! Anfang 1904 habe ich im G.T.R. eine
Abhandlung veröffentlicht: „Unfallverhütungsvorschrif
ten und Maschinenfabrikant“ . Sie nahm ihren Aus
gang von einem Gutachten, das Herr Geheimrat Hart
mann an Gerichtsstelle erstattet hatte.*)
Es ist das bald sechs Jahr her, und ich nehme an,
dass darin die Erklärung zu suchen ist, dass dieses
Thema heute hier von einem Kollegen in einem länge
ren Vortrage behandelt werden konnte, ohne dass jene
Abhandlung erwähnt und zu meinen damaligen Aus
führungen Stellung genommen ist. Ich gestatte mir,
Ihnen, meine Herren, zu empfehlen, jenes Gut
achten und meine Abhandlung nachzulesen. Viel
leicht werden Sie finden, dass in jener Abhandlung
— die viele Schwächen einer Anfängerarbeit aufweist
— der Gegenstand des heutigen Vortrages schon
einmal gründlich durchdacht und beleuchtet worden
ist, und ich habe auch in den heutigen Ausführun
gen manches meines Erachtens zur Sache gehörige ver
misst, was ich dort Ihnen unterbreitet hatte. Ich ge
langte damals zu dem Schluss, dass der Weg des ge
setzlichen Zwanges in derjenigen Form, in welcher er
ja schon bezüglich der Dampfkessel, Fahrstühle und
Dampffässer beschriften wurde, wohl mir in sehr be
schränktem Masse weiter gangbar bleiben wird. Wie
ich zu diesem Schlüsse gelangt bin, das muss ich die
Herren bitten, nachlesen zu wollen. Gleichzeitig aber
führte ich aus, dass ich diejenigen entgegenstehenden
*) Gewerblich - Technischer Ratgeber, Verlag von A. Seydel, Berlin SW. n , III. Jahrg., Hefte 1 3 , 1 4 , Seiten 2 1 4 fr. bezw. 243 .
6
42
Schwierigkeiten als vielleicht nicht unüberwindlich an
sehe, die in dein am häufigsten geltend gemachten W i
derspuch zum Ausdruck kommen: es sei angesichts der
Verschiedenartigkeit der berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften und der auseinanderge
henden Meinungen der Aufsichtsbeamten für den Ma
schinenfabrikanten nicht möglich, zu folgen. Ich sprach
aus, dass man vielleicht die Forderung stellen könnte,
der Maschinenfabrikant solle die Maschine schützen,
wie es die Unfallverhütungsvorschriften derjenigen Be
rufsgenossenschaft fordern, welcher er selbst als Mit
glied angehört: damit wäre zum mindesten der Fort
schritt erreicht, dass alle gefährlichen Z a h n t r i e b e
und die vorstehenden Teile an bewegten Maschinenteilen
nicht ungeschützt bleiben. Denn über die unbedingte
Notwendigkeit d i e s e r Vorsorge lassen wohl die Un
fallverhütungsvorschriften k e i n e r Berufsgenossen
schaft und die Meinung k e i n e s Aufsichtsbeamten
einen Zweifel bestehen.*) Hier also dasselbe, was
Herr Urban will.
Mein letzter Schluss war damals der, dass unsere
Unfallverhütungsvorschriften es seien, welche Hilfe
bringen müssten, dass die Einführung neuer ungeschütz
ter Maschinen in unsere Betriebe unvereinbar sei mit
dem Bestehen berufsgenossenschaftlicher Unfallver
hütungsvorschriften, und dass letztere dieser unnatür
lichen Lage Herr werden müssten.
Einerseits hielt ich damals gesetzlichen Zwang für
nicht durchführbar, andererseits aber, und das ist es,
was ich heute hier zur Sache beitragen und betonen
wollte, hielt ich schon damals dafür, dass für uns immer
hin eine ganze Menge w irksam er S e lb s th ilfe mög
lich sei. Ganz anders noch heute, als damals vor sechs
Jahren. Konnte ich damals auf e i n e soeben ergangene
gerichtliche Entscheidung verweisen, durch welche der
Maschinenfabrikant wegen unterlassenen Schutzes einer
Maschine verurteilt wurde, so sind solche seitdem zahl
reich gefolgt, und erst kürzlich hat auch, wenn ich nicht
irre, der höchste deutsche Gerichtshof, das Reichsge
richt, so entschieden.**) Wir wollen nicht unterschätzen,
was wir selbst auf dem Wege der Selbsthilfe zu tun im
stande sind. Sorgen wir zunächst dafür, m. H., dass in
den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossen
schaft die Verpflichtung der Mitglieder ausgesprochen
wird, bei Bestellungen vom Maschinenlieferanten schrift
lich zu verlangen, dass er den Unfallverhütungsvor
schriften Ihrer Berufsgenossenschaft entsprechend lie
fert. In meiner, der Papiermacher-Berufsgenossenschaft,
habe ich dafür gesorgt; sie ist meines Wissens bisher
die einzige Berufsgenossenschaft, welche diesen Schritt
getan hat, und ich meine, dass Unfallverhütungsvor-
*) G.T.R. III. Seiten 216, 243.**) Sozial-Technik 1909 Seite 263 ff.
Schriften, welche diese Bestimmung nicht enthalten, un
gefähr so sind, wie ein Haus ohne Dach. Gewiss
denkt trotzdem auch jetzt noch lange nicht jedes
unserer Mitglieder bei der Bestellung einer Ma
schine an jenen Paragraphen 41 — wie überhaupt an
die Unfallverhütungsvorschriften — , aber langsam und
sicher wird er wirksam, und die Herren Maschinenfa
brikanten lernen ihn kennen. Letzteren wird auch da
durch der Weg geebnet. Ich stimme dem ganz zu, was
Herr Urban über die leidige Lage desjenigen Maschinen
fabrikanten gegenüber der Konkurrenz sagt, der schon
bisher pflichtgemäss seine Maschinen gut geschützt
liefert. Die Geldfrage zwischen Käufer und Verkäufer
habe ich damals als den Kernpunkt der ganzen Sache
angenommen, und von ihm ausgehend suchte ich den
Weg zur Abhilfe.
Ich will auch dessen gedenken, dass neben an
dauernd schlechten Erfahrungen im Verhalten liefernder
Maschinenfabriken in Einzelfällen, erfreulicher Fort
schritt im ganzen meines Erachtens unverkennbar ist.
In meinen Akten liegt offen, welches Mass einsichtigen
Entgegenkommens, und lange Jahre unverdrossen ge
leisteter Mitarbeit unter Hinnahme vieler Fehlversuche
und kaufmännischer AAisslichkeiten einzelne grosse Ma
schinenfabriken aufwenden. Einer solchen konnte zu
meiner Freude Anerkennung und Dank für bereitwillige
und andauernde Mitarbeit auf meine Veranlassung aus
gesprochen werden.
Zum Schluss brauche ich wohl kaum besonders
auszusprechen, dass ich die Erreichung des Zieles sehr
wünsche, welches Herr Urban verfolgt.
Herr Z a c h a r i a s : Als Beamter einer Maschi
nenbau - Berufsgenossenschaft fühle ich mich veran
lasst, doch auch ein Wort zugunsten der Maschinen
fabrikanten zu sagen, denen die alleinige Schuld daran
beigemessen wird, dass noch immer keine durchgreifen
de Besserung in bezug auf Anbringung von Schutzvor
richtungen an neuen Maschinen wahrzunehmen sei. Die
Maschinenfabrikanten befinden sich doch in einer wirk
lich schwierigen Lage den vielen und vor allen den ver
schiedensten Vorschriften gegenüber und es ist meiner
Ansicht nach durchaus anzuerkennen, dass die Maschi
nenfabriken in den letzten Jahren trotz der erwähnten
Schwierigkeiten ausserordentlich viel zur sicheren Aus
führung ihrer Lieferungen in bezug auf Unfallverhütung
getan haben. Bei Durchsicht der technischen Zeitschrif
ten wird jeder die Richtigkeit des Gesagten bestätigt
finden. Ist aber ein Fortschritt zu erkennen, so ist sicher
zu erwarten, dass auch ohne Erlass eines Gesetzes wei
tere Besserung eintreten wird und dass statt dessen von
der Selbsthilfe, die ja, wie von den anderen Herren be
reits ausgeführt worden ist, in vieler Hinsicht noch sehr
wirksam gestaltet werden kann, recht kräftiger Ge
brauch gemacht wird. Wenn auch den Käufern von
43
maschinellen Einrichtungen und Maschinen die Über
zeugung beigebracht wird, dass gute und wirksame
Schutzvorrichtungen auch gutes Geld kosten und nicht
umsonst mitgeliefert werden können, dann wird auch
ohne Gesetze, von denen wir ja ohnedies bereits viel zu
viel haben, eine Besserung auch der hier in Frage ste
henden Verhältnisse eintreten.
Herr Hü t t : Anschliessend mache ich auf ein
Rundschreiben aufmerksam, welches der Vorstand der
Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft bezüglich der
Verbesserung des Zahnräderschutzes an Falzmaschinen
vor kurzem erlassen hat. Dasselbe ist den verschieden
sten Zeitungen, darunter auch der Sozial-Technik, zu
gegangen und bitte ich, dort davon Kenntnis nehmen
zu wollen.*) Dieses Rundschreiben ist ausser an Ver
bänden von Buchbindereibesitzern auch den in Frage
kommenden Maschinenfabrikanten und Lieferanten, so
weit sie bekannt waren, mittelst eingeschriebenen Brie
fes übermittelt.
Wird dieser Weg häufiger beschritten, so wird eine
Verbesserung sicher erzielt werden können und event.
einer späteren gesetzgeberischen Regelung die Wege
geebnet werden.
Herr Hofrat Dr. L o e b n e r : Die von Herrn Urban
zum Vortrag gelangten Verhandlungen haben doch ge
nügend gezeigt, welche Schwierigkeiten einer Gesetz
gebung, wie sie der Herr Vortragende wünscht, ent
gegenstehen. Mag jede Berufsgenossenschaft best
möglichst dahin wirken, dass nur Maschinen mit guten
Schutzvorrichtungen in Betrieb kommen — die Papier
macher- und die Papierverarbeitungs-Berufsgenossen-
schaften tun dies ja, wie wir von Herren Reinold und
Hütt hörten — , aber hier kurzer Hand und leichten
Sinnes eine so eminent schwierige Materie durch eine
Resolution wie vorgeschlagen zu erledigen, würde uns
nicht wohl anstehen, ja das Ansehen des Vereins schä
digen können. Ich freue mich, dass Herr Ingenieur
Zacharias den Maschinenbau verwahrt hat gegen die
Absichten gefährlicher Experimentierung mit gesetz
geberischer Regelung und kann mich dem nur an-
schliessen, aus vielen anderen von ihm angeführten
Gründen.
Herr U r b a n bittet nochmals um Annahme einer
Resolution an das Reichsversicherungsamt und fordert
diejenigen Aufsichtsbeamten, die nicht bei Maschinen
bau-Berufsgenossenschaften tätig seien, also in dieser
wichtigen Frage vollkommen unabhängig wirken könn
ten, auf, für die Schaffung eines Zahnradschutzgesetzes
bei ihren Genossenschaftsvorständen einzutreten. Auch
der Verband Deutscher Berufsgenossenschaften sollte
zu dieser Frage Stellung nehmen.
Herr G a r y ist der Ansicht des Herrn Urban und
*) Vergl. Sozial-Technik 1909 Heft >0 S. 389.
hält es für sehr wohl möglich, die alltäglichen Schutz-1
Vorrichtungen gesetzgeberisch vorzuschreiben.
Es sind aber hierfür noch umfangreiche Vorarbeiten
zu leisten. Insbesondere müsse erst einmal statistisch
nachgewiesen werden, wie viele Unfälle im Maschinen
betriebe allein auf Zahnräder entfallen. Diese Zahl
würde eine eindringliche Sprache reden und man könnte
damit wohl einen Antrag auf Erlass eines Gesetzes
stützen. So gut man an den viel ungefährlicheren
Dampfkesseln bestimmte Vorsichtsmassregeln fordere,
könne das auch bei den Zahnrädern geschehen.
8. D ie S t e l l u n g de r t e c h n i s c h e n Au f -
s i c h t s b e a m t e n zu d e m E n t w u r f d e r
R e i c h s v e r s i c h e r u n g s o r d n u n g . Berichter
statter Herr Dr. T r z e c i o k .
Nachdem sich über den Entwurf der Reichsver
sicherungsordnung bereits die meisten Interessenten ge-
äussert und dazu Stellung genommen hatten, ist es an
der Zeit, dass sich die technischen Aufsichtsbeamten den
Entwurf bezüglich ihrer Interessen auch einmal näher
ansehen. Eile tut jetzt umso mehr not, als der Verband
der Berufsgenossenschaften bald tagt, welchem event.
die Wünsche des Vereins unterbreitet werden können.
Es ist Ihnen bekannt, dass der Herr Präsident des
Reichsversicherungsamtes wiederholt ausgesprochen
hat, dass ihm eine wirksame Unfallverhütung besonders
am Herzen liegt, und dass das dienstliche und mate
rielle Interesse der technischen Aufsichtsbeamten von
ihm stets mit warmem Herzen gefördert wird. Ich bin
daher überzeugt, dass auch von dieser Seite dem Ver
ein Deutscher Revisions-Ingenieure bei der Beratung
seiner Interessen, soweit dies nach dem vorliegenden
Entwurf der Reichsversicherungsordnung erforderlich
ist, Sympathie und Unterstützung zuteil wird. Der Ver
band der Berufsgenossenschaften hat bereits in seiner
besonderen Tagung vom 26. Mai er. durch Herrn Direk
tor Schauseil gegen die Vorbereitung der ersten Renten
festsetzung durch die lokalen Versicherungsämter, spe
ziell zu den Punkten der Unfallverhütung und Betriebs
Überwachung Stellung genommen und eine scharfe Re
solution gefasst. Es hiesse die Schärfe dieser Resolu-
toin abschwächen, wenn ich diese nicht wörtlich ver
lesen würde. Die Resolution lautet wie folgt:
„Der ausserordentliche Berufsgenossenschaftstag
widerspricht mit Entschiedenheit auch vom Standpunkte
der Unfallverhütung aus der geplanten Übertragung der
Vorbereitung der Rentenfestsetzungen auf lokale Ver
sicherungsämter sowie der in Aussicht genommenen
gänzlichen Ausschaltung des Reichsversicherungsamls
als Beschwerdeinstanz bei Übertretung von Unfallver
hütungsvorschriften, legt desgleichen aber auch mit voll
stem Nachdruck Verwahrung gegen die Absicht ein, die
Versicherungsämter an der Überwachung der Durch
führung der Unfallverhütungsvorschriften irgendwie zu
44
beteiligen, da er, gestützt auf die ihm zu Gebote stehen
den Erfahrungen der Praxis, in einer jeden derartigen
Beteiligung eine direkte Gefährdung der Unfallverhütung
erblicken muss.“ —
Es ist klar, dass nach dem Spruch-Verfahren, wie
es der Entwurf in den § § 1608, 1619, 1620, 1643— 1662
vorsieht, die Kenntnis der Unfälle und ihre künftige Ver
hütung ausserordentlich verzögert werden wird. Auch
Sie, m. H., werden meiner Ansicht sein, dass nur die
schnellste Kenntnis eines Unfalles, die sachgemässe so
fortige Untersuchung nach der Veranlassung die Ge
währ einer Verhütung geben kann. — Glauben Sie fer
ner, m. H., dass das im Entwurf vorgesehene Versiche
rungsamt über so ein Universalgenie verfügen wird,
das sich für einen kompetenten Beurteiler in a l l e n
Zweigen der Industrie halten könnte, um Unfälle sach-
gemäss auf ihre Veranlassung prüfen zu können? Wird
das Interesse des Amtmannes an der Verhütung von
Unfällen grösser sein, als das Interesse der Berufsge
nossenschaften, welche die Unfälle entschädigen müs
sen?
Der § 947 Absatz 2 des Entwurfes sagt, das Ver
sicherungsamt kann die Durchführung der Unfallver
hütungsvorschriften in seinem Bezirk übernehmen. Da
die Genossenschaften aber für die Durchführung der
Unfallverhütungsvorschriften nach Absatz 1 desselben
Paragraphen zu sorgen haben, so kann mit dem Ab
satz 2 nur gesagt sein, dass dem Versicherungsamt eine
oder mehrere Kräfte zur Verfügung stehen sollen, die,
wie ich bereits sagte, Universalgenies sein müssten,
um die Durchführung der verschiedensten Vorschriften
aller Berufsgenossenschaften zu übernehmen. Man
müsste meinen, es könnte dies nur ein Jurist, kein
Techniker sein. Aber, m. H.! Haben die technischen
Aufsichtsbeamten jemals den Anlass gegeben, um eine
weitere Überwachung zu rechtfertigen? Die jahre
lange, intensive Tätigkeit der Aufsichtsbeamten, welche
von dem Vertrauen der Unternehmer getragen wird
und im Wissen, in den Erfahrungen und im Takte das
Höchste verlangt, war und ist nach allgemeiner Be
urteilung durchaus zufriedenstellend. Mag die beab
sichtigte Kontrolle des Entwurfes durch besondere Be
amte der Versicherungsämter, mag sie durch Arbeit
nehmer oder ein Kollegium von Arbeitnehmern und
-Gebern selbst ausgeübt werden, sie bedeutet ein Miss
trauen und ist sachlich durchaus ungerechtfertigt. Ver
trauen gegen Vertrauen! Nur so wird die Unfallver
hütung gute Früchte zeitigen! Muss denn eine noto
risch gute Aufsicht wieder beaufsichtigt werden? Ich
will auf die Missstände heute nicht eingehen, welche
bei der etwa geplanten Überwachung des Versiche
rungsamtes durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich
ergeben. Ich verweise nur auf die ausgezeichneten Aus
führungen des Herrn Direktor Schauseil auf dem letzten
Verbandstage der Berufsgenossenschaften. — .
M. H .! Sie werden mir zugeben, dass die Unter
nehmer, wie dies ja auch bereits Herr Schauseil treffend
ausdrückte, gerade genügend mit Revisionen beglückt
sind, und ihre Betriebe verschiedenen Revisionsbe
amten öffnen müssen! Da sagt der § 952, dass die
Unternehmer die Verpflichtung der Zutrittsgewährung
haben auch gegenüber den Mitgliedern der Organe der
Genossenscaften, die mit der Aufsicht über die Tätig
keit des Aufsichts- und Rechnungsbeamten betraut
sind, sowie gegenüber den Beamten des Reichsversiche
rungsamtes, sofern der Zutritt die Aufsicht über die
technischen Aufsichts- und Rechnungsbeamten be
zweckt. Also auch hier wieder eine Aufsicht über die
Aufsicht! und eine Erhöhung der Zahl derer, welche die
Betriebe besichtigen!
Ferner sagt der § 954 des Entwurfes: „Befürchtet
der Betriebsunternehmer die Verletzung eines Betriebs
geheimnisses oder die Schädigung seiner Geschäfts
interessen infolge der Besichtigung des Betriebes durch
den technischen Aufsichtsbeamten, (wohlgemerkt: nur
durch den technischen Aufsichtsbeamten!) so kann er
die Besichtigung durch einen anderen Sachverständigen
verlangen.“ —
Ja, sind denn die vielen anderen, neu hinzukom
menden Revisoren und Kontrollbeamten, welche auf die
armen Unternehmer losgelassen werden, für diese keine
Gefahr? Auch der § 956 nimmt, sow'eit die Wahrung
von Betriebsgeheimnissen und das Verschweigen von
Betriebstatsachen in Frage kommt, gewisse Kontroll-
beamte, z. B. die Aufsichtsorgane des Reichsversiche
rungsamts aus! — Wenn nun, um auf den § 954 zu
rückzukommen, welcher in gewissen Fällen die Wahl
anderer Sachverständiger vorsieht, die neuen Auf
sichtsorgane für die Unternehmer keine Gefahr dar
stellen, sollen dann jene in der Lage sein, die Aufsicht
über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschrif
ten und somit die Kontrolle über die technischen Auf
sichtsbeamten überhaupt zu führen? — Der § 956 der
Versicherungsordnung bestimmt, dass die Mitglieder
der Organe der Genossenschaft, die technischen Auf
sichtsbeamten und Rechnungsbeamten, sowie die in
§ 954 ernannten Sachverständigen über die Tatsachen,
die ihnen durch die Überwachung der Betriebe oder
durch die Prüfung der Bücher und Listen bekannt wer
den, zu schweigen haben. Sie dürfen Betriebseinrich
tungen und Betriebsweisen, solange als diese Betriebs-
geheimnise sind, nicht nachahmen. Die technischen
Aufsichtsbeamten, sowie die Mitglieder der Organe der
Genossenschaft und die Sachverständigen sind hierauf
zu beeidigen. Anschliessend daran sagt der § 957: Die
§§ 951, 953, 954, 956 gelten entsprechend für den Vor
sitzenden des Versicherungsamtes, den Versicherungs
45
amtmann, und die Kontrollbeamten des Versicherungs
amtes mit der Massgabe, dass eine besondere Beeidi
gung nach § 956 Absatz 2 für die Personen nicht er
forderlich ist, die allgemein auf die Erfüllung ihrer
Dienstpflichten vereidigt sind. Hier vermisse ich bei
der Aufzählung der Beamten, welche vereidigt und
welche nicht vereidigt werden, die im § 952 angeführten
Kontrollbeamten des Reichsversicherungsamtes!
M. H.! Meines Erachtens steht die Bestimmung des
§ 956 betreffend die Amtsverschwiegenheit nur auf dem
Papier! Sie kann dem technischen Aufsichtsbeamten
geradezu verhängnisvoll werden, da er jederzeit vom
Richter als Zeuge vernommen und eventuell gezwun
gen werden kann, über Tatsachen der Betriebe auszu
sagen. Ob diese Tatsachen auch Betriebsgeheimnisse
darstellen, kann lediglich der Unternehmer und der Auf
sichtsbeamte beurteilen. — Diese unwirksame Geheim
haltung von Betriebstatsachen kann für die Unterneh
mer mit den schwersten Schäden verbunden sein. Für
den Aufsichtsbeamten bedeutet dieser Zeugniszwang
aber einen Konflikt mit seinem Eide! Der Schutz des
§ 54 der Strafprozessordnung, welcher den Zeugen zur
Verweigerung seiner Aussage berechtigt, wenn ihm eine
Strafverfolgung droht, ist insofern nicht in seinem vollen
Umfange anwendbar, als der § 993 der Versicherungs
ordnung, entsprechend dem § 150 im Gewerbeunfallver
sicherungsgesetz, den Aufsichtsbeamten, den betr. Or
ganen der Genossenschaft usw. Strafe auf Antrag des
Unternehmers androht n u r bei unbefugter Offenbarung
von Betriebsgeheimnissen; die Veröffentlichung von
Betriebstatsachen hingegen, die durch den geleisteten
Eid auch verboten wird, steht nicht unter Strafe. Diesen
Konflikt habe ich bei einer Gerichtsverhandlung, in wel
cher ich als Zeuge in einer Anklagesache gegen einen
Unternehmer vernommen worden bin, selbst durch
machen müssen. Es wurde mir von seiten des Rich
ters kurzerhand bedeutet, ich sei kein öffentlicher Be
amter und müsse deshalb in jedem Falle auf Verlangen
des Gerichts die gewünschte Aussage machen und
selbst Betriebsgeheimnisse offenbaren, soweit es der
Richter für notwendig hält. Lediglich der Verlauf des
Prozesses brachte es mit sich, dass der Richter auf
die Bekanntgabe der betreffenden Betriebsverhältnisse
keinen Wert legte und daher von meiner Aussage ab
sah. —
Wie nun ist die Wahrung von Betriebsgeheimnissen
und die Verschwiegenheit über Betriebsverhältnisse
überhaupt wirksam und ohne Konflikt durchzuführen?
Ich glaube nur dadurch, dass den Aufsichtsbeamten der
Genossenschaften die Rechte eines öffentlichen Be
amten vor Gericht gesetzmässig verliehen werden. Ö f
fentliche Beamte sind bekanntlich in der Lage, jederzeit
mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten Behörde über
dienstliche Verhältnisse zu schweigen. — Wenn, wie
geplant, die Kontrolle der Versicherungsämter über die
Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften wirklich
durchgeht und durch besondere Beamte ausgeübt wird,
so sind diese natürlich öffentliche Beamte. Die Auf
sichtsbeamten der Genossenschaften sind es aber
nicht. Ein gedeihliches Zusammenwirken wird da
durch unmöglich gemacht, denn was der eine nicht
zu sagen braucht, muss der andere sagen. — Die
Anerkennung der öffentlichen .Beamtenrechte vor Ge
richt würde für die technischen Aufsichtsbeamten
auch sonst manche Vorteile im Gefolge haben. Ich
erinnere nur an die Pflicht der Übernahme von
Vormundschaften. Ich habe es wiederholt empfun
den, und mancher von Ihnen wird es bestätigen kön
nen, wie störend und unangenehm die Erfüllung der
Vormundspflicht ist, wenn man sich lange Zeit auf
Reisen befindet. Ich hebe hervor, dass ich es als
keineswegs erstrebenswert halte, die technischen Auf
sichtsbeamten überhaupt als öffentliche Beamte mit
allen Rechten und Pflichten anzuerkennen. Das wäre
ein Danaergeschenk! Mir kommt es einzig darauf
an, die Schweigepflicht im Interesse der Gesamtindu
strie und im Interesse der technischen Aufsichtsbeamten
wirksam zu gestalten. Ich möchte noch erwähnen,
dass in dem § 28 des Berichtes über die Konferenz der
Deutschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaf
ten besonders warm die Forderung unterstützt wird,
dass die Beamten der Berufsgenossenschaft gleich denen
der Invalidenversicherung die Eigenschaft von mittel
baren Staatsbeamten erhalten! Das ist meiner Meinung
nach nicht zu erstreben! — Zum Schluss meines
Referates ziehe ich noch den § 777 der Versicherungs
ordnung, so wenig er mich persönlich berührt, in den
Kreis meiner Betrachtung, wonach die Genossenschafts
versammlung die Rechtsverhältnisse und Anstellungs
bedingungen der Beamten durch eine Dienstordnung
angemessen zu regeln hat. Der Vorstand meiner Be
rufsgenossenschaft und der verschiedener anderer hat
in durchaus anzuerkennender Weise die Bezüge der
Aufsichtsbeamten und ihre Pensionierung nach Art
der Staatsbeamten festgelegt. Es fällt meiner Ansicht
nach in den Rahmen des Vereins, .an die Genossen
schaften mit der Bitte heranzutreten, die Anstellungs
verhältnisse unter Zubilligung eines Pensionsbezuges
angemessen und vertraglich zu regeln. Der § 777 der
Versicherungsordnung fordert nur, dass, entsprechend
dem § 48 des Gewerbeunfailverhüturigsgesetzes, die
Rechtsverhältnisse und allgemeinen Anstellungsbedin
gungen durch eine Dienstordnung angemessen zu regeln
sind. Eine Pensionierung bei Unfall und Alter scheint
demnach ganz in das Belieben des Genossenschaftsvor
standes gelegt zu sein. — Ich glaube, es ist von beson
derer Wichtigkeit, dass die Sicherheit der Lebens
stellung in dem gefährlichen und aufreibenden Berufe
46
des technischen Aufsichtsbeamten von der einen Seite
verbürgt wird, wenn die Arbeitsfreudigkeit und die
Arbeitskraft auf der anderen erhalten und erhöht wer
den soll. — Ich bin am Schluss und hoffe, dass wir
heute eine Grundlage in Form einer Resolution finden
werden, welche den von uns erwünschten Erfolg haben
dürfte. Ich bin der Ansicht, dass die Resolution dem
Verbände der Berufsgenossenschaften zur Berücksich
tigung übergeben wird. Ich halte es auch für zweck
mässig, den Herrn Präsidenten des Reichsversicherungs
amtes von der Resolution in Kenntnis zu setzen und ihn
zu bitten, derselben seine Unterstützung zu verleihen. —
Der V o r s i t z e n d e dankt dem Vortragenden und
eröffnet die Besprechung.
In der Besprechung äussern sich zu einzelnen Punk
ten der Vorschläge die Herren N o 11 e b o h m , Dr.
L o e b n e r und Ba u e r .
Herr S t ö p e 1 meint, dass diejenigen Berufsge
nossenschaften, die ihre Pflichten in bezug auf Unfall
verhütung nicht in dem vom Gesetz gewünschten Um
fange erfüllen, durch Überwachung des Versicherungs
amtes auch nicht dazu veranlasst werden könnten.
Herr G e r s t e i n : Von dem bereits ausgesproche
nen Gedanken ausgehend, dass man nur solche Ange
legenheiten in der Resolution erwähnen solle, die uns
tatsächlich angehen, bitte ich zu erwägen, ob wir die
Worte, welche sich auf die für die Betriebsunternehmer
fast unerträgliche Belästigung durch die vermehrten Re
visionen beziehen, streichen sollen; dagegen wird
meines Erachtens schärfer zum Ausdruck , zu bringen
sein, dass bei der grösseren Zahl der Revisoren die Ge
fahr besteht, dass über die Notwendigkeit und die Art
der Durchführung von speziellen Unfallverhütungs-
massregeln auseinandergehende Ansichten zutage tre
ten, wie dies bei der jetzt schon zwischen Gewerbe-
inspektions- und Berufsgenossenschaftsaufsicht in ein
zelnen Fällen geschehen ist.
Herrn Bauer entgegne ich, dass schon jetzt das
Reichsversicherungsamt die in der Unfallverhütung läs
sigen und säumigen Berufsgenossenschaften zur besse
ren Durchführung anhalten kann, wie dies tatsächlich
auch geschehen ist. In bezug auf die aus der Statistik
auf die Wirkung der Unfallverhütung zu ziehenden
Schlüsse habe ich auf der Kieler Versammlung mich
eingehend geäussert. Ich halte es für gefährlich und
unrichtig, aus der Höhe der Entschädigungen auf das
Versagen der Unfallverhütung zu schliessen, da im
Laufe der Jahre die ersteren gestiegen sind infolge ver
mehrter Entschädigungsansprüche der Arbeiter, infolge
der wohlwollender gewordenen Rechtsprechung, infolge
Änderung der ärztlichen Ansichten über den ursäch
lichen Zusammenhang zwischen Krankheit und Unfall,
Anerkennung von Betriebsunfällen usw.
Herr Dr, T r z e c i o k schlägt hierauf einen Zusatz
zu der Resolution ,vor, betr. die wirksame Wahrung
von Betriebsgeheimnissen und Verschwiegenheit über
Betriebsverhältnisse.
Herr Hofrat Dr. L o e b n e r : Ich enthalte mich bei
dieser Frage, die eine recht eigentliche Frage der Herren
technischen Aufsichtsbeamten ist, eines Eingehens auf
die Sache selbst, enthalte mich auch der Abstimmung,
möchte nur dringend empfehlen, allersorgfältigste Ab
wägung der Fassung eintreten zu lassen.
Herr F e l d m a n n : M. H.! Ich bin für Beibehal
tung der Ziffer 2 der Resolution und beantrage nur,
derselben eine andere Fassung zu geben. Es handelt
sich nicht um die „Rentenfestsetzung“ , sondern um die
Vorerhebungen, Untersuchung der Unfälle, also um die
Prüfung des Vorkommnisses in bezug auf fürsorgende
Verhütung weiterer Unfälle.
Herr S c h i n d l e r empfiehlt eine nähere Moti
vierung der in der Resolution aufgestellten Behauptung,
dass durch die Bestimmungen der Reichsversicherungs
ordnung die Wahrung der Betriebsgeheimnisse gefähr
det sei.
Herr U r b a n erklärte sich als Gegner der Reso
lution und gibt als Grund der Gegnerschaft an, dass
ihm ein grösser Widerspruch aufgefallen sei. Die che
mische Industrie tritt in schärfster Weise für die Wah
rung des Fabrikgeheimnisses ein und sieht diese W ah
rung nur durch die vom technischen Aufsichtsbeamten
ausgeübte Revision gewährleistet, dagegen durch das
Hinzuziehen der in der Reichsversicherungsordnung
vorgeschlagenen staatlichen Beamten gefährdet. Herr
Urban weist nun auf den Umstand hin, dass eine der
grössten chemischen Fabriken, die einen Vorstands
sitz in der chemischen Berufsgenossenschaft einnimmt,
jahraus, jahrein dem zuständigen technischen Aufsichts
beamten der chemischen Berufsgenossenschaft den Ein
tritt in ihre Betriebsräume verweigert hat. — Nun dieser
Umschwung, das gibt zu denken, hier stehen wir vor
etwas, das uns nicht klar sehen lässt und aus diesem
Grunde stimme ich hauptsächlich gegen die Annahme
der Resolution. —
Herr Direktor Dr. B r a u e r erwidert dem Vor
redner, dass, soweit ihm bekannt, innerhalb der Be
rufsgenossenschaft der chemischen Industrie nur e i n
Betrieb von der den Mitgliedern der Berufsgenossen
schaften z u s t e h e n d e n g e s e t z l i c h e n Befugnis,
ihre Anlagen durch b e s o n d e r e Sachverständige re
vidieren zu lassen, Gebrauch gemacht habe. Dass der
Betrieb etwa in illoyaler Weise unter Billigung des Ge
nossenschaftsvorstandes dem zuständigen Aufsichts
beamten den Zutritt verweigert hätte, davon könne
keine Rede sein. Wenn etwa dem in Rede stehenden
Betrieb, der übrigens auf jenes Vorrecht seit längerer
Zeit verzichtet hat, und dem Genossenschaftsvorstand
dies insinuiert werden sollte, so müsse ein solcher Vor
47
wurf zurückgewiesen werden. Im übrigen habe die Be
rufsgenossenschaft der chemischen Industrie hinläng
lich den Beweis erbracht, dass sie für eine energische
Überwachung der Betriebe, wie überhaupt für die Her
anziehung der technischen Aufsichtsbeamten bei der
Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Aufgaben
ein volles Verständnis habe.
Der V o r s i t z e n d e bemerkt, dass die erwähnten
Dinge nicht zur Sache gehören, dass er übrigens keinen
persönlichen Vorwurf aus den Worten des Herrn Urban
herausgehört habe, insbesondere sei nicht von illoyalem
Verhalten die Rede gewesen. Er meint, da die verschie
densten Abänderungsvorschläge gemacht seien, wäre
es zweckmässig, die Festsetzung des Wortlautes der
Resolution einer kleinen Kommission zu überlassen,
falls die Versammlung überhaupt mit der Fassung einer
Entschliessung einversanden sei.
Die Abstimmung ergibt Annahme einer Resolution
mit allen gegen vier Stimmen.
Es wird ferner beschlossen, die Resolution sogleich
nach der Sitzung zu redigieren und tunlichst bald dem
Verbände der Deutschen Berufsgenossenschaften mit
der Bitte um Vertretung, dem Reichsversicherungs
amt, sowie dem Reichsamt des Innern zur Kenntnis
nahme zuzusenden.
Die folgende Entschliessung ist einige Tage nach
der Versammlung an die genannten Stellen abgesandt
worden.
Die 16. Hauptversammlung des Vereins Deutscher
Revisions-Ingenieure nimmt zu dem Entwurf der Reichs
versicherungsordnung wie folgt Stellung:
Die Versammlung erachtet die Verleihung eines
Kontrollrechtes über die Durchführung der Unfallver
hütungsvorschriften an die Organe des Versicherungs
amtes für überflüssig.
Die Versammlung befürchtet von der Übertragung
der Unfalluntersuchung auf die Versicherungsämter eine
Verzögerung oder Behinderung rechtzeitigen Eingrei
fens der Berufsgenossenschaften durch Unfallverhü
tungsmassnahmen.
Durch Schaffung neuer Aufsichtsorgane zu den be
reits vorhandenen wird die Gefahr der Meinungsver
schiedenheiten zwischen den Aufsichtsführenden nicht
zum Vorteil der Unfallverhütung vergrössert, ohne dass
eine wesentliche Förderung der Unfallverhütung zu er
warten ist.
Die Versammlung hält eine allgemeine Durchfüh
rung der Bestimmungen des § 777 des Entwurfs, betr.
die Anstellungsverhältnisse der berufsgenossenschaft
lichen Beamten für die technischen Aufsichtsbeamten
auch in dem Sinne erforderlich, dass letzteren ein ge
setzlicher Anspruch auf Entschädigung für den Fall
der Arbeitsunfähigkeit und des Alters geleistet wird.
Die Versammlung hält die Gleichstellung der tech
nischen Aufsichtsbeamten bezüglich ihrer gerichtlichen
Zeugnispflicht mit den öffentlichen Beamten im Sinne
des § 53 der Straf-Prozess-Ordnung für wünschens
wert.
Freiburg i. Br., den 2. Oktober 1909.
9. Besprechung der A u s s t e l l u n g v o n P l a
k a t e n , betr. erste Hilfe bei Unfällen u n d W a r
n u n g s t a f e l n .
Der V o r s i t z e n d e dankt Herrn Wunderle für
die Ausstellung seiner Plakate, die das Interesse der
Mitglieder erregt hat. Eine Besprechung wird nicht
gewünscht. Der V o r s i t z e n d e teilt sodann mit,
dass Herr B ii t o w bis jetzt den zugesagten Bericht
über die Tagung der Kesselüberwachungsvereine in
Lille nicht habe erstatten können, hofft jedoch, dass
dies noch geschehen wird.
Die Unterhandlungen über Gründung einer süd
deutschen Gruppe haben zu keinem Ergebnis geführt.
Da sich verschiedene Mitglieder gegen die Fortführung
dieser Verhandlungen aussprechen, sollen diese fallen
gelassen werden.
Auch einer Anregung zur Vermittlung bei ausge
schriebenen Stellen soll keine Folge gegeben werden.
Herr Prof. G a r y bringt eine Beschwerde über
Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das ganze Jahr
bei Eintritt in den Verein am Anfang des Kalender
jahres zur Sprache. Nach den Satzungen läuft das
Vereinsjahr vom 1 .Juli bis 30. Juni. Auf Antrag G e r
s t e i n wird der Vorstand ermächtigt, in solchen Fällen
selbständig zu entscheiden.
10. Technische Mitteilungen.a) A m m o n i a k z e r s e t z u n g i n E i s m a
s c h i n e n u n d d a d u r c h b e d i n g t e B r a n d -
u n d E x p l o s i o n s g e f a h r . •
Herr Be l i r : M. H.! Schon bei unserer Haupt
versammlung in Nürnberg erwähnte ich, allerdings
wurde meine Behauptung damals stark angezweifelt,
dass Entzündungen an Ammoniak-Eismaschinen sich
ereignet hätten.
Mir wurde später diese Behauptung von dem Be
triebschemiker und den Monteuren der Augsburger
Maschinenfabrik bestätigt.
Inzwischen sind mir folgende Unfälle durch Entzün
dungen an Eismaschinen bekannt geworden: Unfall
in der Hildesheimer Aktien-Brauerei. Der Maschinist
in dieser Brauerei hatte abends bei Gasbeleuchtung die
Ammoniak-Kompressionsmaschine angetassen. Er hatte
das A b s p e r r v e n t i l i n d e r D r u c k l e i t u n g
n i c h t g e ö f f n e t und beim Gang der Maschine
wurde nicht allein der Kompressor zur Explosion ge
bracht, sondern auch der Maschinenraum war sofort
in ein Flammenmeer gehüllt, und der Maschinist
stürzte, am ganzen Leibe brennend, ins Freie. Er
starb dann bald darauf an den Verletzungen. — Eine
48
zweite Entzündung in einer Kompressionsmaschine er
eignete sich in dem Augenblicke, als der Revisionsin
genieur, Herr Haack, von der Versuchs- und Lehr-
brauerei in Berlin, einen geöffneten Ammoniakkom
pressor ausleuchten wollte; genannter Herr kam glück
licherweise mit einer leichten Verbrennung davon.
Aus Anlass dieser Vorkommnisse habe ich mich
mit der Frage der Ursache der an Eismaschinen vor
kommenden Entzündungen beschäftigt. Es ist bekannt,
dass Ammoniak im Sauerstoffstrom leicht entzündbar
ist; die Verbrennung erfolgt unter Verpuffung nach der
Gleichung:
2 NHj + 3 O = 2 N + 3 H 2 OUnter anderen erläutert Professor Ostwald in sei
nen Grundlinien der organischen Chemie 1900 Seite
348/49 die Entzündbarkeit des Ammoniak bei Zuführung
von Sauerstoff.
Dagegen sind Ammoniakluftmischungen ohne wei
teres nicht entzündbar. Allerdings gibt es verschie
dene Kontaktverfahren zur Herstellung von Salpeter
säure aus Ammoniak, unter anderem von Professor
Ostwald.
Auf Anregung eines amerikanischen Brauerei
leiters und auf meine Anfrage hin wurden nun von
Herrn Dr. Mohr der Versuchs- und Lehrbrauerei aus
Anlass des vorerwähnten zweiten Vorkommnisses Un
tersuchungen der sogenannten Luft, welche von Zeit
zu Zeit, namentlich bei Ammoniak-Verdampfungs-Eis-
maschinen, aus den Maschinen abgelassen werden
muss, vorgenommen. Hierbei zeigte sich das folgende
Resultat: H°/o N */• 0 %
Probe 1 . • • 95.5 4,5 0„ 2 . .■ • 30,5 69,2 0,8
5? 3 • ■ • 43-8 55,9 o,3
Der Beweis war erbracht, dass in den Eismaschi
nen Ammoniakzersetzungen Vorkommen, welche bei
dten genommenen Proben allerdings eine sehr schwan
kende Zusammensetzung zeigten. Hiernach ist nicht
anzunehmen, dass es sich bei den erwähnten Unfällen
um Entzündungen von Ammoniakluftgemischen han
delt, sondern es müssen besondere Umstände beim Zu
standekommen der Entzündungen mitgewirkt haben.
Die Zersetzungsgase enthalten viel Wasserstoff, sind
daher leicht entzündbar und in Mischung mit Luft
explosionsfähig. Auffallend ist bei den obigen Unter
suchungen, dass neben den Zersetzungsprodukten des
Ammoniak kein Ammoniak mehr gefunden wurde.
Ich will nun mit einigen Worten auf das vordem
erwähnte Hildesheimer Unglück zurückkommen.
Beim Anlassen der Maschine hat sich nach mehr
maligen Umdrehungen, da das Druckventil des Kom
pressors ja nicht geöffnet war, auf der Druckseite, so
wohl im schädlichen Raume, als auch in den Druck
ventilgehäusen und der Rohrleitung bis zum Absperr
ventil, ein hoher Druck gebildet. Dieser Druck bietet
beim Anlassen einen allmählich sehr stark werdenden
Widerstand, sodass für gewöhnlich, wenn die Dampf
maschinenkraft nicht gar zu gross ist im Verhältnis
zum Kraftverbrauch des Kompressors, die Maschine
dadurch zum Stillstand kommt. Für gewöhnlich sind
die Kompressoren so stark gebaut, dass viel eher letz
teres eintritt, als dass sie selbst in Stücke gehen. Da
mit dies geschieht, muss meist noch etwas anderes
dazu kommen, etwa ein Stoss. Und das wird hier in
folgender Weise der Fall gewesen sein.
Beim Komprimieren auf einen sehr hohen Druck,
sagen wir auf etwa 40 Atmosphären, wird das Gas
mehr oder weniger heiss, je nachdem dem angesaugten
Gase weniger oder mehr flüssiges Ammoniak beige
mischt, also weniger oder mehr nass war. Diese Tem
peratur soll etwa 500 Grad C. betragen haben. Da
bei hat sich das Gas in Wasserstoff und Stickstoff zer
setzt, wie das nach den eingangs dargelegten Unter
suchungsergebnissen mit einiger Sicherheit anzuneh
men ist. Nun wiegt zum Beispiel 1 cbm Ammoniak bei
äusserem Atmosphärendruck und gewöhnlicher Tem
peratur 762 g, und zwar besteht er in der Verbindung
von Stickstoff und Wasserstoff zu NH< aus 627,5 g
S t i c k s t o f f und 134,5 g W a s s e r s t o f f . Einzeln,
also nicht zu Ammoniak verbunden, nehmen aber unter
demselben Druck und derselben Temperatur die 627,5 g
Stickstoff 500 Liter, und die 134,5 g Wasserstoff 1500
Liter Raum ein, statt, wie vorher in der Verbindung,
nur 1000 Liter. 1 cbm Ammoniakgas vergrössert daher
beim Zerfall in seine Bestandteile das Volumen plötz
lich auf das doppelte. Auf unseren Fall angewendet,
würde das bedeuten, dass das auf 40 Atmosphären
komprimierte und in diesem Moment sich zersetzende
Gas plötzlich den doppelten Raum beansprucht und,
da dieser nicht vorhanden, die Spannung des Gases
sich plötzlich auf 80 Atmosphären steigert. Diese
Plötzlichkeit der Drucksteigerung wirkt wie ein Stoss
und wurde die Ursache der Zertrümmerung des Kom
pressors. Das austretende, in den Maschinenraum hin
eingeschleuderte Gas war nun nicht mehr Ammoniak,
sondern Stickstoff und Wasserstoff, welcher letzterer
sich an den im Raume brennenden Gasflammen ent
zündete und dadurch das Flammenmeer hervorrief.
Unglücke dieser Art würden sich voraussichtlich
vermeiden lassen bei folgenden Sicherheitseinrichtun
gen:
1. Anbringung eines Apparates an Kompressions
maschinen, der die richtige Füllung der Maschine mit
Ammoniak ermöglicht;
2. Ausbildung dieses Apparates derartig, dass er
das Ablassen der „Luft“ im Betriebe und an der ge
eigneten Stelle gestattet und
3. Verwendung eines Sicherheitsventils in der An-
49
Ordnung, dass das Sicherheitsventil in der Druckleitung
seine Öffnung in der Saugleitung des Kompressors er
hält.
Der V o r s i t z e n d e dankt dem Herrn Vortragen
den.
Herr Dr. T r z e c i o k bemerkt, dass anfänglich die
Explosionen unter Feuererscheinung an Ammoniak-Eis
maschinen sehr skeptisch beurteilt wurden, da das Am
moniak nur in einer Sauerstoffatmosphäre brennt. Die
thermochemischen Eigenschaften des Ammoniaks aber,
durch welche eine Zersetzung in die Bestandteile Stick
stoff und Wasserstoff im Kompressor der Eismaschine
stattfinden kann, lassen die Erklärung zu, dass sich beim
Bruch des Kompressors infolge zu hohen Druckes Knall
gas in Verbindung mit Luft bildet, und dieses durch die
freigewordene Wärme sich unter Feuererscheinung ent
zündet. Um derartige Vorkommnisse zu verhüten, muss
des Druck- und Säugventil der Eismaschine in gegen
seitige Abhängigkeit gebracht werden, so zwar, dass
beim Anstellen zuerst das Druckventil und dann das
Säugventil geöffnet werden muss. Ausserdem sind die
Kompressoren mit zweckmässig gebauten Sicherheits
ventilen auszurüsten, welche ein Ausströmen des Am
moniaks in den Betriebsraum nicht zulassen. Ein sol
ches Sicherheitsventil ist im Bericht der Berufsgenossen
schaft der chemischen Industrie pro 1908 beschrieben.
b) P r e s s e n s c h u t z .
Herr S c h u b e r t h hat in seinem Bezirke zwei fast
gleiche Betriebe, sie seien mit A und B bezeichnet. In
beiden Betrieben befinden sich je etwa 20 Exzenter
pressen. Für beide Betriebe erschien als Pressenschutz
die Anbringung von Schutzkörben mit runden Längs
stäben angezeigt. — Nach einem halben Jahr sah Herr
Schuberth persönlich nach, wie sich die Vorrichtung
bewährt habe und kam zu dem Ergebnis, das im Be
trieb A die Schutzvorrichtung tadellos funktionierte und
dass die Arbeiterinnen keine Einwendungen gegen die
Anbringung der Schutzkörbe zu machen hatten. An
ders im Betriebe B. Hier erklärte der Besitzer, dass
die Schutzkörbe wieder abgenommen werden mussten,
da die Arbeiterinnen erklärten, dass sie es vor Kopf
weh nicht aushalten und die Arbeit niederlegen müss
ten,. wenn sie gezwungen würden, mit dieser Schutz
vorrichtung zu arbeiten.
Er gab sich nun Mühe, diesen Zwiespalt zwischen
A und B zu erklären und fand, dass die Sachlage inso
fern eine verschiedene war, als im Betriebe Anur jüngere,
neuangelernte Arbeiterinnen beschäftigt waren, welche
die Exzenterpressen gar nicht anders kannten, als mit
Schutzkörben versehen, während im Betriebe B die Ar
beiterinnen fast durchweg jahrelang ohne Schutzkörbe
pressten. Es ist sehr glaubhaft, dass diese Arbeiterin
nen durch die Schutzkörbe zu näherem Hinsehen ver
anlasst wurden und bei der intensiven Arbeit Kopfw'eh
bekamen. — Es wurden nun im Betrieb B die Schutz
körbe weggelassen und durch Handabhebevorrichtun-
gen ersetzt, welche nun erfolgreich im Betriebe sind.
Es illustriert dies deutlich die bekannte Tatsache, dass
beim Pressenschutz nicht schematisch verfahren werden
darf.
Herr K r a m p f bespricht und zeigt die neuen
S i c h e r h e i t s f r ä s k ö p f e der Werkzeugfabrik
J. Fr. F u c h s i n C a n n s t a t t (Württemberg).
Die meistens sehr schweren Unfälle, die an den
Tischlerfräsen Vorkommen, werden dadurch hervor
gerufen, dass das zu bearbeitende Holz von den weit
vorstehenden Messern zurückgeschlagen wird und
der Arbeiter dann mit der Hand in die Messer
gerät, was in den meisten Fällen eine schwere Ver
stümmelung herbeiführt. Die ungeschützten grossen
Hohlräume des Fräskopfes begünstigen das Herein
ziehen der Finger in den Arbeitskreis der Messer. (Fi
gur 13.)
Der neue Sicherheitsfräskopf, den die Firma
,,Q u e r h o 1 z s c h n e i d e r“ nennt, ist hinsichtlich
seiner Konstruktion der runden Sicherheitshobelwelle
nachgebildet, und stellt ein Werkzeug dar, das den
Anforderungen des Arbeiterschutzes in vollem Masse
Genüge leistet. Besonders das Modell mit der gewun
denen Messerstellung (Figur 14) ist durch den spiral-
F ig. 14.
förmigen Schnitt zur Bearbeitung von rauhen, ästigen
und harten Hölzern, speziell auch von Hirnholz, in her-
7
Fig. 13-
50
vorragendem Masse geeignet. Die Arbeit wird peinlich
sauber und das bei den alten Werkzeugen oft auftre
tende Splittern des Holzes ist hier gänzlich ausge
schlossen. Besonders Bogenstücke (Fensterrahmen
usw.) und geschweifte Hölzer lassen sich leicht und
sicher damit bearbeiten.
Anstatt der hauenden oder stossenden Bewegung
der Messer tritt hier ein weicher Schnitt auf, der selbst
redend auch aui Arme und Oberkörper viel weniger
ermüdend einwirkt. Das Werkzeug bringt eine wesent
lich gesteigerte Leistungsfähigkeit gegenüber den seit
herigen zeitraubenden Arbeitsvorgängen neben leich
terer Handhabung. Der leichte Gang bedeutet aber
auch eine wesentliche Schonung der Maschine, beson
ders in der Lagerung der Spindel.
Das Werkzeug wird auch in verstellbarer Form ge
liefert. (Figur 15.)
Fig. i5-
Der Fräskopf mit gerader Stellung der Messer (Fi
gur 16) der die gleiche Sicherheit für den Arbeiter
bietet, kann durch Aufspannen von entsprechend pro-
Fig. 16.
filierten Ringen auch als Sicherheitsfräskopf bei allen
vorkommenden Profil-Arbeiten verwendet werden (Fi
gur 17). Durch den, bis auf die Spanbrechernut. ge
schlossenen Kreis des Profilringes ist eine schwere Ver
letzung oder Verstümmelung, wie sie bei den vorstehen
den Messern der alten Köpfe vorkamen, unmöglich
gemacht.
Die Messer besitzen bei allen Köpfen eine Arretie
rung, welche ein Herausfliegen während des Laufes
der Spindel verhütet. Das Schleifen bietet keine
Fig. 17 .
Schwierigkeit. Bei den Messern mit gewundener Stel
lung wird das Schärfen mühelos mittels einer Schablone
vorgenommen.
Die Köpfe haben sich in der Praxis sehr gut ein
geführt. Die Urteile lauten allerwärts sehr gut. Die
Anschaffungskosten sind niässig.
Im Hinblick auf den moralischen und materiellen
Wert der Unfallverhütung ist eine allgemeine Einfüh
rung des Werkzeuges sehr zu wünschen.
Herr S ö 11 i 11 g e r spricht noch über automatische
Seilkuppelungen^der Firma B l e i c h e r t - G o h l i s .
Die Neuerung bei den Kuppelungen für das Zug
seil an Drahtseilbalmwagen besteht darin, dass der Ar
beiter den Wagen auf eine Laufschiene vorschiebt und
über eine erhöhte Schiene führt, welche durch die eigen
artige Konstruktion ein Öffnen und Schliessen der
Klemmvorrichtung zum Zwecke hat. Sobald der Wagen
die Erhöhung verlässt, schliessen sich die Backen und
das Seil w'ird festgeklemmt. Ein Lösen der Klemme
ist völlig ausgeschlossen, da die eigene Schwere des
Wagens das Zugseil genügend festhält.
II. Anträge der Mitgliedera) Herr V o l l er t: Geldprämien an Betriebsleiter
für Abnahme der Unfälle.
Der V o r s i t z e n d e verliest einen Brief des
Herrn Holtzhausen.
Dieser schreibt:
Da mich der Gedanke, welcher zu dem Antrage ge
führt hat, sehr interessierte, habe ich für unsere Sektion
einen Auszug über die die Betriebe belastenden Un
fälle gemacht und da stellt sich (für mich zwar nicht
überraschend, da mir ja in meiner Eigenschaft als Ge
schäftsführer das Zahlenmaterial schon seit Jahren zur
Verfügung steht) heraus, dass seit dem Bestehen der
Berufsgenossenschaft eine ganz erhebliche Zahl von
Betrieben überhaupt noch keine Unfälle aufzuweisen
hat, obwohl die Einrichtung und die Gefährlichkeit im
Durchschnitt alle dieselben sind.
Unsere Sektion umfasste z. B. im Jahre 1907 (für
1908 liegen die endgültigen Ziffern noch nicht vor) ge
51
nau 400 Katasternuminern mit insgesamt 664 gesondert
eingeschätzten Betriebszweigen. Davon sind völlig
unbelastet seit Bestehen der Berufsgenossenschaft 89
Katasternuminern mit 109 Betriebszweigen und von 72
weiteren Katasternummern 85 Betriebszweige, insge
samt also 194 Betriebszweige mit insgesamt 25 ver
schiedenen Betriebsarten. Dabei z. B. 11 Holzschneide
reien (von 20) mit einem Beitrage von 44,63 Mk. im
Jahr für 1000 Mk. Lohn; 6 Lohnfuhrwerksbetriebe (von
8), Jahresbeitrag 63,75 Mk. für 1000 Mk. Lohn; 9 Pa
pierfabriken (von 86), Jahresbeitrag 21,25 Mk. für
1000 Mk. Lohn; 49 Pappenfabriken (von 159) mit Jah
resbeitrag 25,50 Mk. für 1000 Mk. Lohn; 85 Holz
schleifereien (von 298) mit Jahresbeitrag 25,50 Mk. für
1000 Mk. Lohn.
Diese kleine Übersicht ergibt den Beweis für den
von mir schon immer vertretenen Standpunkt, dass bei
den Betriebsunfällen der unglückliche Zufall eine ausser
ordentlich grosse Rolle spielt, denn die Betriebseinrich
tungen sind im grossen und ganzen bei uns die glei
chen.
Der V o r s i t z e n d e bittet im Anschluss an diese
interessanten Mitteilungen, doch auch in anderen Be
rufsgenossenschaften ähnliche Erhebungen anzustellen.
b) L e i t f a d e n f ü r U n f a l l v e r h ü t u n g
u n d W u n d b e h a n d l u n g für F o r t b i l d u n g s
s c h u l e n .
Ein Antrag liegt nicht vor.
Herr Z a c h a r i a s beruft sich auf das Koblenzer
Protokoll, in dem die Sache bereits verhandelt ist.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Herr N o 11 e b o h m spricht Herrn Prof. Gary und
dem Vorstande Dank für seine viele Arbeit und für
die umsichtige Leitung des Vereins aus und der V o r
s i t z e n d e schliesst die Versammlung mit dem W un
sche auf ein weiteres gedeihliches Zusammenwirken.
Eine gemeinsame Besichtigung der vorzüglich ein
gerichteten und weit über die Grenzen des Vaterlandes
hinaus bekannten Orchestrion-Fabrik M. Welte & Söhne
hat am Nachmittag des 1 . Oktober stattgefunden.
Am Nachmittage des 2. Oktober trat die Erholung
in ihre Rechte; man traf am Bahnhofe zu einer ge
meinsamen Fahrt nach dem Höllentale und der Ravenna
Schlucht zusammen. Rasch trug die Bahn die Teil
nehmer durch das von schönen Bergzügen umsäumte
Dreisamtal zur Station Himmelreich, um hier in das
Höllental einzutretem Es ist dies ein zwei Stunden
langes Felsental mit einer engen Schlucht „die Hölle“ ,
durch welche sich der Rothbach, die Fahrstrasse und
die Bahn hindurchwinden. Das Tal verengt sich mehr
und mehr bis zum Hischsprung, der engsten, aber auch
schönsten Stelle.
Auf Station Höllsteig (740 m), dem Schlüsse des
Tales, verliessen die Teilnehmer den Zug, um von hier
aus diese herrliche, eigenartige Gebirgslandschaft zu
gemessen. Der Weg führte zunächst unter einer 37 m
hohen Brücke hindurch in die Ravenna-Schlucht. Ein
Pfad durch diese wildromantische Schlucht führte dann
teils über Brücken und Stiegen, an hohen Felswänden
und prächtigen Kaskaden vorbei bis zu dem mit einem
Kreuz gezierten Ravenna-Felsen. Der kleinere Teil
ging auf dem durch die Schlucht ziehenden Fussweg
weiter, um nach Titisee zu gelangen und von dort aus
am anderen Morgen den Feldberg (1496 m) zu bestei
gen, während der grössere Teil den Rückweg über die
Höllsteigstrasse nach dem Gasthof zum Sternen antrat.
Bei trefflichem Mahle und angeregter Unterhaltung
verging hier rasch die Zeit bis zur Abfahrt des Zuges,
welcher die Teilnehmer wieder nach Freiburg zurück
brachte.
Den Herren, die sich um die Vorbereitungen zu der
Hauptversammlung und ihre Veranstaltungen verdient
gemacht haben, insbesondere Herrn Ingenieur Krampf,
sei an dieser Stelle der Dank des Vereins ausgespro
chen.
Buchdruckerei Ro itzsch , A lb e rt Schulze, Roitzsch .
-------------------------------------------------------------------------- N
Nene Sonderabdrncke aus der „Sozial-Technik“:
S c h u tz v o r r ic h tu n g e n a u P re sse n u n d W a lz e n . (In 14 Blättern). Von
Oberingenieur Max S chube rth , technischem Aufsichtsbeamten der
Süddeutschen Edel- und Unedelnietall-Berufsgenossenschaft, Stuttgart.
. Sonderabdruck aus Heft 20, 21 und 22 des V II. Jahrgangs 1907/8. geh. 0,75
V e rsch ie d e n e s ü b e r S ta u h a b s a u g u n g in d e r F ia c h s g a rn s p iu n e re i.
Von O tto R e ic h a rd t, Königl. Sächs. Gewerbeinspektor. Mit 2 Tafeln
und 10 Textfiguren. Sonderabdruck aus Heft (> des V III. Jahrgangs 1909.
geb. 1,50
W ic h t ig e F r a g e n d e r U n fa llv e rh ü tu n g . Von Konr. H a r tm ann , Senats
vorsitzenden im Reichsversicherungsamt, Geheimen Regierungsrat und
Professor. Sonderabdruck aus Heft 1 bis 4 des IX. Jahrgangs 1910.
13 S. 4°. geh. 0,60.
Verlag von A. Seydel in Berlin SW. 11.
S i l b e r n e S t a a t s m e d a i l l eInternationale Ausstellung für Unfallverhütung, Gewerbehygiene
und Arbeiterwohlfahrtzu Budapest 1907
Zeitschrift für technische und wirtschaftliche Fragender Industrie,
Unfallverhütung, Gewerbehygiene, Arbeiterwohlfahrt,Gewerberecht.
Organ des Ver.eins deutscher Revisions-Ingenieure.
IX . Jahrgang: ^ .Januar 1910 bis 15- Dezember 1910.
24 Heft§ im Format 32 x 24 cm.
B e zu g s p re is : Für Deutschland und Oesterreich-Ungarn jährlich M 15,—, halbjährlich M. 7,50. für das Ausland jährlich M. 18,—, halbjährlich M. 9,—, bei postfreier Zusendung.
U ezngsw e ise : Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen des In- und Auslandes, Sowie direkt vom Verlag.
E in z e ln e H e fte kosten bei einem Textumfang von 16 Seiten 75 Pf., bei 20 Seiten M. 1,— und bei 24 Seiten M. 1,25.
E in z e ln e J a h r g ä n g e können, soweit vorhanden, in Heften oder gebunden bezogen werden. Ermässigter Preis für Jahrgang I—V III gebd. M. 85, — .
V e r l a g v o n A. S e y d e l in B e r l i n SW. 11.
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